Ralf Borschke
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Last Statements
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Kommen wir heute mal von der Butter zum ÖPNV.
Beide verbindet Nachhaltigkeit.
Die Nachhaltigkeit spielt bei beiden eine gewisse Rolle. Und wo landen wir da? Wieder im ländlichen Raum, in dem benachteiligten ländlichen Raum.
Wir kommen wieder beispielhaft nach Anklam. Nehmen wir mal das Beispiel Anklam. Wenn Sie in der Umgebung von Anklam wohnen und Sie wollen abends noch mal in die Gaststätte gehen, ein schönes Restaurant aufsuchen, dann haben Sie Schwierigkeiten …
Herr Dahlemann! Herr Dahlemann! Bei Ihnen, meine Damen und Herren der SPD, da muss ich also wirklich, wirklich … Also bei Ihnen habe ich arge Befürchtungen. Ich traue Ihnen zu, dass Sie Herrn Dahlemann losschicken mit kleinen Elektromotoren in der Hand für die Rentner für ihre Rollatoren und das geben Sie dann noch als Beitrag für den ÖPNV raus.
Also, wenn man nach Anklam fährt und in Anklam abends mal in ein Restaurant gehen möchte, dann läuft man Gefahr, überhaupt nicht mehr nach Hause zu kommen. Das nenne ich dann mal Nachhaltigkeit.
Den Elektromotor geben Sie noch als Kampf für den Klimaschutz aus.
Das ist ein schönes Paket, kann ich Ihnen empfehlen.
Meine Damen und Herren, Ihrer ersten Forderung können wir ohne Probleme zustimmen,
und das schon seit Jahren. Was dieser Punkt Neues bieten soll, weiß ich aber nicht. Hier stellen Sie nur etwas fest, was wir alle schon wissen. Was daraus abgeleitet wird, ist mager.
Für Wohlstand und gleichwertige Lebensbedingungen bedarf es aber noch einiger Dinge mehr. Wenn Sie einen Bericht über bestehende ÖPNV-Projekte wollen, dann stellen Sie doch einfach einen Antrag im Ausschuss! Das empfehlen Sie uns auch ständig bei unseren Anträgen.
Unser Änderungsantrag dagegen enthält eine korrekte und wichtige Ergänzung. Ein kostenloses Schülerticket für den jeweiligen Landkreis würde auch die Chancengleichheit
und die Mobilität der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum sicherstellen –
also nochmals ein wichtiger Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse.
Das wäre noch schlimm. Was soll er da? Abends ein Bier trinken, oder was?
Herr Butzki, wo kommen Sie denn hin, Mensch?
Bleiben Sie ruhig! Bleiben Sie ruhig! Time is money, meine Herren.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also nochmals: Ein wichtiger Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse – wenn es Ihnen also ernst ist, stimmen Sie unserem Ergänzungsantrag zu!
Unserem Änderungsantrag.
Einzelne Landkreise fühlen sich heute bereits verantwortlich für ein Schülerticket und andere nicht. Wenn Sie wie in Ziffer II Punkt 2 fordern, zu prüfen, welche Mobilitätsprojekte des ÖPNV für den ländlichen Raum auf das gesamte Bundesland übertragbar sind, dann erkennen Sie anscheinend ein wichtiges Problem, aber ein Handeln verschieben Sie erst mal. Sie sind doch schon so lange in der Regierung und erst jetzt fällt Ihnen auf, dass etwas schiefläuft und dass Handlungsbedarf besteht?!
Wenn Sie den ländlichen Raum ernst genommen hätten und ihm nicht nur als Windeignungsgebiet und als Fläche zur Wiedervernässung Priorität einräumen würden,
hätten Sie längst handeln müssen. Das Land lässt die Landkreise bei ihren Problemen alleine. Dies führt zu einem Flickenteppich und damit zu einem Ungleichgewicht zwischen den Landkreisen. Werden Sie endlich mal mit konkreten Vorschlägen tätig und hören Sie auf, Politik zu betreiben, die ständig nur irgendwelche Listen erstellt, um diese dann auszuwerten und anschließend doch nichts zu machen! – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Gäste! Die lange diskutierten Dürrehilfen für unsere Landwirte sind beschlossene Sache.
Ja.
Gleichzeitig habe ich aber erfahren, dass hierfür wohl die Mittel für den ländlichen Wegebau gekürzt werden sollen. Das wiederum zeigt uns, wo die Landesregierung ihre Prioritäten setzt. Der ländliche Raum und damit auch die dort ansässige Bevölkerung werden hintenangestellt.
Dafür werden ideologische Projekte und die dazugehörigen Vereine wie der NABU, die wie im Fall des Anklamer Stadtbruchs gefördert werden sollen, unterstützt. In diesem speziellen Fall interessiert sich die Landesregierung plötzlich für den ländlichen Raum und ist anscheinend bereit, den Ankauf für den NABU zu finanzieren. Wenn es um umweltideologisch geprägte Maßnahmen geht,
dann werden die Steuergelder ohne Wenn und Aber freigesetzt.
Meine Damen und Herren, es geht hier um den Verkauf des Anklamer Stadtbruchs und die Förderung des Erwerbs durch das Land zugunsten der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe.
Der Anklamer Stadtbruch ist Naturschutzgebiet. Es geht also um die Privatisierung eines Naturschutzgebietes.
Warum soll ein bestehendes Naturschutzgebiet privatisiert werden? Hier brüten und rasten viele seltene Vögel und es gibt eine einmalige Fauna. Das Schlimme ist, dass beim Naturschutz durch solche privaten Organisationen nicht abgewogen wird. Da rottet die geförderte Tierart andere bedrohten Tierarten aus. Da vernichten neu angelegte Biotope alte funktionierende Biotope mit wertvollem Fauna- und Florabestand. Ja, da gefährdet so manche Umwelt- und Tierschutzmaßnahme die Lebensqualität und Grundlage der ansässigen Bevölkerung. Und das passiert nur, weil diese Art Naturschutz ideologisch bedingt ist und sich vom wirklichen Ziel, nämlich dem Schutz von Natur und Umwelt zum Nutzen für den Menschen und zum Nutzen für die Umwelt, immer weiter entfernt.
Sie erweisen dem Naturschutz einen Bärendienst und machen ihn unglaubwürdig.
Nördlich des Anklamer Stadtbruchs im Bereich des alten Bahndamms kann man solch eine Maßnahme in Augenschein nehmen. Einstmals blühende Landschaften wurden umgewandelt in eine Zone des Todes.
Uralte Mischwaldbestände, Orchideenwiesen, Brutgebiete und mehr wurden durch Wiedervernässung vernichtet.
Selbst die sich ausbildende Kormorankolonie ist wieder elendig eingegangen. Das will schon was bedeuten!
Nicht unerwähnt soll mein Gespräch mit einem Urlauberpaar aus Berlin bleiben, denen ich auf dem Bahndamm begegnet bin. Gefragt, was der Grund für ihren Besuch hier sei, erhielt ich zur Antwort, der ehemalige Bahndamm ist der Grund, alles andere hier ist für sie schrecklich und diese trostlose Landschaft werden sie nicht noch einmal besuchen.
Hier also von der Schaffung touristischer Highlights zu sprechen, ist schon makaber.
Meine Damen und Herren, für den Anklamer Stadtbruch liegt mir die Maßnahmenbeschreibung der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe vor. Unter anderem sollen Grabensysteme verschlossen werden, Wege erhöht und der Abfluss nach Norden unterbunden werden.
Ziel der Maßnahme soll letztendlich sein, einen Nährstoffeintrag durch den Greifswalder Bodden zu verhindern, um die Regenerationsfähigkeit des Moores wiederherzustellen. In der Maßnahmenbeschreibung heißt es: Bevor im Jahre 1995 infolge eines Deichbruchs wieder die Wasserdynamik des Peene-Stroms angebunden wurde, war das Gebiet durch ein effektives Netz an Entwässerungsgräben geprägt, die zudem an ein Schöpfwerk angeschlossen waren. Ein Teil dieses Entwässerungssystems ist inzwischen weitgehend unwirksam. Weiterhin heißt es: Durch seinen immensen avifaunischen Reichtum sowie seine landschaftliche Attraktivität erlangte der Stadtbruch in den zurückliegenden Jahren eine zunehmende Bedeutung für den Naturtourismus.
Das soll nun anscheinend wieder aufs Spiel gesetzt werden. In Anbetracht der bisherigen Wiedervernässungen, die sich oftmals als wirkungs- und erfolglos darstellen und sogar zu kontraproduktiven Misserfolgen im Naturschutz führten, stellt sich die Frage, warum hier wiederum ein hochwertiges Naturschutzgebiet zerstört werden soll. Und für die Finanzierung dieser Maßnahme soll nun auch noch der Steuerzahler aufkommen.
Am 08.10. konnte ich an einer Einwohnerversammlung in Bugewitz teilnehmen. Hier nahm der NABU Stellung zu seinen Vorhaben. Unter anderem wurde vom Vertreter des NABU festgestellt, dass, sollte das Land den Grundstückserwerb nicht wie beantragt fördern, das Projekt auf Eis gelegt wird, ein Erwerb des Grundstücks aber trotzdem erfolgen wird, dann aus eigenen Mitteln. Es wurde hier also offen gesagt, das Geld für den Erwerb wird gar nicht benötigt, man kann es selbst finanzieren.
Somit besteht auch gar keine Notwendigkeit zur Finanzierung durch das Land. Auch die Folgekosten dürften ja eine gewisse Rolle spielen.
Was aber würde eine dauerhafte Wasserstandserhöhung für die Einwohner, zum Beispiel von Bugewitz, bedeuten? Dauerhaft abgesoffene Keller wären wohl das Geringste. Überflutete und abgesackte Straßen, Schäden
an Wohnhäusern und Gebäuden wären wohl zu erwarten. Sie konnten auf der Einwohnerversammlung vom NABU jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Ein Gutachten zu den Folgen gibt es nicht und soll erst, wenn die Finanzierung durch das Land steht, in Auftrag gegeben werden. Wohlweislich wurde aber gleich darauf hingewiesen, eine Haftung findet nicht statt. Bei Schäden würde lediglich zurückgebaut. Also bleiben die Geschädigten von vornherein auf ihren Schäden sitzen. Schadensersatzklagen und Folgekosten für das Land wären wohl aber trotzdem die Folge. Also ist eine Förderung der Kaufsumme durch das Land auch aus dieser Hinsicht nicht zu genehmigen.
Zum Abschluss noch ein Wort zu den Verkaufsabsichten der Stadt Anklam. Anklam befindet sich bekanntlich in der Haushaltskonsolidierung. Wenn nun die Stadtvertreter hoffen, der Verkauf würden einen Millionenbetrag in die Stadtkasse spülen, dann geht das wohl in die Hose, denn bekanntlich dürfen nur Pflichtaufgaben finanziert werden.
Der Rest des Geldes fließt also zurück an das Land.
Das heißt, das Land gibt Geld für die Finanzierung des Kaufs und diese Ausgabe fließt dann wieder zurück ans Land.
Aber darüber hinaus die ernsthafte Frage:
Warum wird der Verkauf nicht ausgeschrieben? Interessenten gibt es ja wohl. Die Frage würde ich gerne mal beantwortet haben. Und wie wäre es dann vielleicht mal, bei den millionenschweren Überschüssen die Kommunen endlich finanziell vernünftig auszustatten? Dann bräuchten die Stadtvertreter auch nicht mehr über den Verkauf ihres Tafelsilbers nachzudenken und könnten eine vernünftige Zukunftssicherung für künftige Generationen betreiben.
Aus all diesen gesagten Gründen ist eine Finanzierung des Kaufs des Anklamer Stadtbruches durch das Land zugunsten der Stiftung Nationales Naturerbe abzulehnen. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes möchte ich auf den Beitrag der Frau Rösler eingehen.
Frau Rösler, tut mir leid, Sie haben gar nicht verstanden, worum es geht. Es geht nicht um Anklam.
Es geht nicht um Anklam. Es geht um die Bewohner von Bugewitz und um die betroffenen Menschen.
Daher war Ihr,
Ihr Redebeitrag war der Inhalt eines Luftballons. Mehr ist das nicht.
So, zu Herrn Dahlemann. Herr Dahlemann,
alleine das Wort „Klimaleugner“ strotzt vor so viel Blödheit, das ist sagenhaft.
Das Wort „Klimaleugner“ strotzt davon. Ganz einfacher Grund: Es ist vollkommen blöde, ein Klima überhaupt leugnen zu wollen. Das macht auch keiner. Ja? Und das macht auch keiner.
Es geht nur darum, den Klimawandel gab es, wird es immer geben. Das streitet niemand ab.
Es geht darum, ob das berechtigt, zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte Luft und Sonne zu besteuern. Die Frage wollen wir nämlich mal stellen.
Nun zu Herrn Minister.
Herr Minister, an Ihrem bösen Blick, muss ich sagen, habe ich gemerkt, mein Antrag ist äußerst nachhaltig.
Auf die Nachhaltigkeit komme ich nachher noch mal zu sprechen.
Dann: Ich habe natürlich von Ihnen auch schon wesentlich sehr gute Beiträge hier gehört, aber dies ging teilweise voll am Thema vorbei.
Ich komme jetzt mal wieder auf das Thema zurück. In der Antwort auf die Anfrage 7/2610 schreiben Sie: „Die Landesregierung wird ein entsprechendes Moorschutzprojekt nur fördern, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Infrastruktur ausgeschlossen werden können. Der Antragsteller verpflichtet sich mit der Annahme des Förderbescheides, dementsprechende Folgekosten aus dem Projekt zu übernehmen.“ Das aber, meine Damen und Herren, hat der NABU auf der Bürgerversammlung in Bugewitz bereits abgelehnt. Die wissen nämlich genau um die Folgen ihres Tuns und was dabei rauskommt. Und wer garantiert dann eigentlich, wenn solch ein Vertrag unterschrieben wird, dass bei den zu erwartenden Folgen dieser Anspruch dann auch durchgesetzt wird?
Also, was Verträge und Versprechen heute wert sind, das haben wir zur Genüge kennengelernt.
Daher ist es umso wichtiger, hier auf gar keinen Fall Steuergelder einzusetzen. Und um Steuergelder handelt es sich auch, wenn die Gelder aus der EU kommen, die wachsen nämlich nicht an den Bäumen. Auch das sind Steuergelder! Aber mit Finanzen haben die Sozis ja schon immer ein Problem gehabt.
Ich möchte jetzt nicht Herrn Strauß zitieren,
das können wir auch noch machen, später mal.
Aber zum Schluss,
zum Schluss komme ich jetzt noch mal auf das Thema Nachhaltigkeit. Und das möchte ich jetzt ein bisschen satirisch machen, ja?
Was bei Nachhaltigkeit rauskommt,
wenn die Nachhaltigkeit Ihrer Ideologie entspricht, da möchte ich mal den großen Staatsratsvorsitzenden der DDR zitieren,
nicht Erich Honecker, wir gehen zurück auf Walter Ulbricht, ja,
und da zitiere ich mal:
„Wenn der imperialistische Klassenfeind behauptet, wir hätten keine Butter, dann ist das eine imperialistische Lüge. Wir haben Butter, wir haben bloß kein Papier, sie einzuwickeln.“
Und das trifft den Punkt genau bei Ihrer Nachhaltigkeit. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Herr Reuken hat es eben erwähnt, am 19.10. war durch das Land Brandenburg ein Antrag in den Bundesrat eingebracht worden. Thema war die Privilegierung der Windkraft im Baugesetz.
Daher sehen wir keinen Grund für eine Dringlichkeit, wir würden das sogar als kontraproduktiv ansehen,
da das jetzt hier übers Knie gebrochen wäre. Wir sehen aber inhaltlich die Übereinstimmung und werden uns dem Thema auch noch mal anschließen. Wir möchten auch nicht, dass unser Herr Minister hier vielleicht zum Thema Windkraft schon in die Winterpause geht. Dazu wollen wir doch noch mal etwas sagen. Daher sehen wir aber eine Dringlichkeit hier nicht gegeben. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrtes Präsidium! Fünf Jahre sind seit dem Bundestagsbeschluss zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration vergangen. Geschehen ist in dieser Zeit nichts. Es entsteht der Eindruck, einige Politiker sind nicht mehr in der Lage, die Folgen ihres Handelns und ihrer Beschlüsse abzuschätzen. Ansonsten hätte man von Anfang an eine vernünftige Alternative angeboten oder sich um diese bemüht.
Hier muss ich Frau Aßmann auch zustimmen, die Ausführung war also mangelhaft. In letzter Minute hat man erkannt, dass es ja Probleme geben könnte, und eine Fristverlängerung um zwei Jahre beantragt. Nun hat auch Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag eingebracht, es sollen weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration diskutiert werden. Aber, meine Damen und Herren, die Uhr tickt. Ab 1. Januar 2019 ist die betäubungslose Kastration nicht mehr erlaubt.
Aber was würde der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration für uns in Mecklenburg-Vorpommern bedeuten? Wahrscheinlich das Ende der Ferkelproduktion. Bereits heute wird ein großer Teil der benötigten Ferkel in Mecklenburg-Vorpommern importiert. Ab dem 1. Januar 2019 muss für die Kastration dann ein Verfahren angewandt werden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen die Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten. Die Ferkelkastration ist notwendig, da männliche Schweine andernfalls den als unangenehm empfundenen Ebergeruch entwickeln. Gelangt solches Fleisch in den Handel, hätte das erhebliche Folgen für den Händler und für den Produzenten. Eine Impfung wäre keine Alternative, hierfür würde man sicherlich keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Da käme ja sicherlich gleich jemand auf die Gedanken, das ist Chemie in der Tierhaltung. Das wäre für manche ein gefundenes Fressen.
Eine Ebermast wäre in großem Umfang auch nicht praktikabel, weil es nicht möglich sein wird, Stresssituationen komplett auszuschließen. Eine schmerzfreie oder schmerzarme Kastration bedeutet nichts anderes als Kastration unter Narkose. Wenn diese nicht vom Tierhalter ausgeführt werden darf, heißt das zusätzliche Tierarztkosten, die dann eine Ferkelproduktion im internationalen Wettbewerb nicht mehr konkurrenzfähig hält. Und dass die Bundestierärztekammer daran kein Interesse hat, ist nicht weiter verwunderlich. Diese wollen keine Kompetenzen abgeben und schließen deshalb den „vierten Weg“ sofort aus. Damit unterstützen sie indirekt die Verlängerung um zwei Jahre für die Kastration, die betäubungslose Kastration.
Als Lösung kann aus meiner Sicht also nur die Anwendung der Lokalanästhesie für die Ferkelkastration infrage kommen. Die Schweineproduzenten wollen den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Sie brauchen dafür aber praktikable Verfahren. Nur dann kann die heimische Ferkelaufzucht im europäischen Wettbewerb bestehen und nur dann kann auch der Tierschutz gestärkt werden.
Der Bauernverband zieht die Lokalanästhesie, die von dem Bauern selbst praktiziert werden kann, der von Ökolandwirten favorisierten Vollnarkose vor. Sollten keine befriedigenden Lösungen gefunden werden, bedeutet das das Ende der Ferkelproduktion in Deutschland. Dann würden die Ferkel für die Schweineproduktion importiert werden, und das sicher nicht aus besseren Haltungsbedingungen als in Deutschland. Also wieder einmal würde ein falsch verstandener Tierschutz nicht zu verbesserten Bedingungen für die Tiere führen, nein, das Gegenteil wäre der Fall. In diesem Sinne hoffe ich, dass sich die Landesregierung für die örtliche Betäubung bei der Ferkelkastration einsetzt und die Sauenhalter des Landes dabei unterstützt. – Vielen Dank.
Ich enthalte mich mal zu einer Äußerung mit diesem Unfug wie „Experte“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrtes Präsidium! Von keiner anderen Branche wird die Übernahme gesellschaftlicher Aufgaben in einem Ausmaß verlangt wie von unseren Landwirten,
und dies zum größten Teil zum Nulltarif. Würde man das vom Handwerker verlangen, gäbe es einen Aufschrei. Stattdessen werden unsere Landwirte häufig als unersättlich und habgierig hingestellt.
Und, meine Damen und Herren, in anderen Branchen wird schon seit Langem gefördert. Herr Dr. Weiß hat darauf ja auch schon hingewiesen.
Daher greift das Argument, fördert man die Bauern, muss man auch andere fördern, nicht, was bereits in einem großen Ausmaß geschieht, und die bisher Geförderten machen fette Gewinne. Also schaffen wir nur ein Stück Gerechtigkeit. Abwrackprämie, Einspeisevergütung, Werftenrettung und so weiter, ich könnte die Liste beliebig fortführen.
Hinzu kommt die übergeordnete Bedeutung der Landwirtschaft. Sie ist letztendlich natürlich systemrelevant. Von einer Krise in der Landwirtschaft sind wir also alle unmittelbar betroffen. Ohne Landwirte kein täglich Brot, kein Fleisch und auch kein Salat. Die Bildung einer steuerfreien Rücklage ermöglicht es, in der Zukunft weniger Hilfe bei Wetterereignissen zu leisten, und schon schont man somit den Steuerzahler. Dafür haben sie dann ja die Rücklagen, um sich selbst zu helfen. Sie werden auch in die Lage versetzt, auf zukünftige Wetterextreme besser reagieren zu können. Aber Grundlage ist letztendlich, dass man die Systemrelevanz der Landwirtschaft anerkennt,
genauso wie die Übernahme der gesellschaftlichen Aufgaben und somit auch die Bedeutung für ein Wohlergehen unserer Gesellschaft. Das halten wir für eine Grundlage und daher unser Änderungsantrag.
Unser Änderungsantrag ist allein schon deswegen wichtig, weil er genau darauf hinweist, dass dies keine Almosen sind, sondern eine Anerkennung und Hilfe für die wichtige Arbeit,
die unsere Landwirte erbringen und die uns letztlich allen zukommt. Das sollten wir unbedingt anerkennen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und für die Entblößung des Herrn Heydorn. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrtes Präsidium! Vor einem Jahr verendeten an unserer Küste 51 Robben, nachzulesen in meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/2326. Bis heute ist die Ursache dieses Robbensterbens nicht bekannt.
Von 34 untersuchten Tieren gab es bei 13 Tieren den Verdacht auf Beifang, bei 14 Tieren war die Ursache unbekannt. Anstatt sich zu bemühen, erst mal die Ursa
chen zu suchen und Ergebnisse abzuwarten, wurden sofort unsere Fischer unter Generalverdacht gestellt. Es ging so weit, dass ihnen sogar Absicht unterstellt wurde und sie beschuldigt wurden, ihre Stellnetze absichtlich so zu stellen, dass sich die Robben verfangen und elendig ertrinken.
Das ist eine unerträgliche Hetze gegen unsere Fischer.
Wir wollen, dass mit unserem Antrag die Ursachen für das Robbensterben untersucht werden. Dies ist auch wichtig, um Spekulationen entgegenzutreten.
Eine Spekulation zum Beispiel besagt, die Robben wurden hier ausgesetzt. Hier ist also Klärungsbedarf unbedingt vorhanden. Es ist für die Zukunft eines gesunden Robbenbestandes notwendig, die Ursachen des Robbensterbens aufzuklären. Unterlassungen in diesem Bereich haben nichts mit Tierschutz zu tun. Im Gegenteil, sie haben das Potenzial, solch ein Massensterben in Zukunft zu fördern. Also Tierschutz bedeutet in diesem Falle Klarheit.
Aber schauen wir uns kurz mal die Entwicklung der Kegelrobben und deren Bestände in der Ostsee an: Um die Jahrhundertwende gab es in der Ostsee noch rund 100.000 Kegelrobben und es gab rund 200.000 Ringelrobben. Durch eine massive Jagd und eine Anreicherung von Giftstoffen ging die Zahl auf etwa 2.000 Kegelrobben und Ringelrobben zurück. Der heutige Bestand der Kegelrobbe um Rügen wird zurzeit auf circa 60 Tiere geschätzt.
1988 gab es in der Nordsee durch einen Virus ein Robbensterben. Es starben damals rund 18.000 Robben, etwa 66 Prozent der Gesamtpopulation. Im Mai 2002 brach eine neue Virusepidemie aus, der rund 22.000 Seehunde in der Nord- und Ostsee zum Opfer fielen. Möglicherweise haben arktische, gegen den Virus resistente Robben den Erreger eingeschleppt.
Von 1998 bis 2000 ließ das Bundesamt für Naturschutz eine Analyse durchführen, ob eine Wiedereinbürgerung der Kegelrobbe an der deutschen Ostseeküste möglich ist. Dass die Kegelrobben eigenständig zurückkehren, ist wegen des ungenügenden Populationsdrucks in ihrer jetzigen Heimat, in der östlichen Ostsee, nicht zu erwarten. Zahlreiche Küstenabschnitte wurden untersucht und mehrere potenzielle Liegeplätze ausgemacht, zum Beispiel die Halbinsel Wittow und die Greifswalder Oie.
Allein aus diesen Tatsachen wird ersichtlich, wie notwendig eine Klärung der Herkunft ist. Wer sich dieser Klärung verweigert, leistet allen möglichen Spekulationen Vorschub und nimmt auch zukünftig den Tod der Tiere in Kauf. Also noch mal: Diesem Antrag sollte man unbedingt zustimmen, wenn man es mit dem Tierschutz ernst nimmt. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium!
Ich möchte kurz auf Sie, Herr Minister, eingehen. Also ich habe nicht gesagt, 51 Kegelrobben, ich habe gesagt, 51 Robben sind verendet. Ein Blick in die Anfrage von mir hätte Ihnen auch gesagt, dass da die 41 Kegelrobben drinstehen. Nichts anderes war damit gemeint.
Zu Ihrem Migrationshintergrund muss ich sagen: Das meinen Sie doch nicht im Ernst?! Fangen Sie jetzt auch an, alles mit Migration zu unterlegen, oder ich weiß nicht, was das soll?!
Das war aber daneben, so ein Scherz. Die Scherze des Herrn Heydorn sind schon ausreichend.
Aber lassen wir das!
Ich möchte noch mal auf die Zahlen verweisen. Der Bestand der Kegelrobben wurde auf circa 60 Tiere geschätzt. Es gab 51 Totfunde, davon waren 41 Kegelrobben. Bis
August 2018 gab es weitere 13 tote Kegelrobben. Das heißt, in zwei Jahren verendeten 54 Kegelrobben, und das bei einem geschätzten Bestand von 60 Tieren. Also wenn man da nichts untersuchen muss, habe ich aber starke Zweifel daran, dass man hier nicht tätig werden muss. Wenn das so weitergeht, dann werden die Kegelrobben, die sich hier ansiedeln, wieder komplett vor der Ausrottung stehen, vor dem Aussterben stehen.
Also es ist unsere Pflicht, in diesem Bereich tätig zu werden und die Ursachen zu klären, und eine Ursache wäre: Woher kommen diese Robben? Sind sie überhaupt in der Lage – meinetwegen, wenn sie von der Nordsee kommen –, in einem Gewässer wie der Ostsee zu überleben?
Ja.
Also ich habe mit dem Meeresmuseum nicht gesprochen, …
… aber das Ansinnen des Antrages ist schon, die Sinnhaftigkeit ist auf jeden Fall gegeben,
sonst würde das Meeresmuseum ja keine Untersuchung durchführen zum Tod der Tiere.
Kommen wir zurück zum Thema: Es ist unsere Pflicht, hier für Klarheit zu sorgen, denn sonst können wir nicht verhindern, dass das immer so weitergeht und in diesem und im nächsten Jahr das Robbensterben an unserer Küste weitergeht. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Die Auswirkungen dieser Wettererscheinungen für unser Bundesland und für unsere Landwirte werden natürlich auch beeinflusst durch die Politik. Entscheidend ist aber nicht nur die Politik in unserem Bundesland, nein, einen großen Einfluss hat die Politik im Bund. Und da wird versucht – von einigen wird es versucht –, dieses Wettereignis für eine sogenannte Agrarwende zu missbrauchen. Aufgrund der Hitzewelle und der starken Trockenheit wird über mögliche Ursachen und politische Konsequenzen debattiert, in der ersten Reihe die GRÜNEN-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Sie fordert unter anderem ein Ende der Massentierhaltung und einen besseren Bodenschutz. Es solle festgeschrieben werden, dass die Bundesrepublik in den kommenden 20 Jahren aus der Massentierhaltung aussteigt, was immer das auch sein soll. Außerdem müssten Böden und Agrarregionen besser geschützt werden, und der Bund müsste mehr Geld für die Forschung an robusten Pflanzen ausgeben, und das gerade nach dem Urteil zur Gen-Schere. Die industrielle Landwirtschaft sei mitverantwortlich für die Klimakrise und ihre weltweiten Folgen wie Dürre, Stürme und Hochwasser, also auf Deutsch, die Landwirte sind selber schuld. Das ist an Frechheit nicht zu überbieten!
Einige wollen jetzt das Unglück, hervorgerufen durch ein Wetterereignis, eben für diese politischen Zwecke missbrauchen. Dem müssen wir energisch entgegentreten.
Ein besonders von diesem extremen Wetterereignis betroffener Bereich ist die Viehhaltung. Nun ist Mecklenburg-Vorpommern nicht gerade das große Land der Viehhaltung. Bekanntlich ringen wir verbissen mit Sachsen-Anhalt mit zunehmendem Erfolg um den letzten Platz in der Viehhaltung. Es besteht die große Gefahr, dass jetzt notgedrungen Tierbestände abgebaut werden. Einige Viehhalter haben große Probleme, genug Futter für den Winter bereitzustellen. Hinzu kommt, dass Landwirte mit Viehhaltung in unmittelbare Konkurrenz zu Biogasanlagen geraten, auch eine Folge einer verfehlten Energiepolitik. Gerade in den benachteiligten Gebieten ist die Viehhaltung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Die negativen Auswirkungen auf den ländlichen Raum wären enorm, sollte es vermehrt zu Betriebsaufgaben und Bestandsreduzierungen kommen. Unter anderem wäre der Abbau wichtiger Arbeitsplätze im ländlichen Raum die Folge. Es ist also wichtig, besonders die viehhaltenden Betriebe in unserem Land zu unterstützen. Ausschlaggebend für die Unterstützung kann nicht die Betriebsgröße sein, ausschlaggebend muss die Schadenshöhe sein. Die hierzu eingeleiteten Maßnahmen im Agrarministerium unterstützen wir natürlich. Allerdings halten wir die vom Bund bereitgestellten Summen für entschieden zu gering bemessen. Hier ist zu befürchten, dass es nur einen Tropfen auf den heißen Stein gibt.
Anschließend möchte ich sagen, Dürren wird es immer geben. Entscheidend wird sein, in welcher Verfassung sich unsere Gesellschaft befindet, um solche Ereignisse zu bewältigen.
Wie bereiten wir uns auf eine Klimaveränderung vor?
Verhindern wir es – Menschen im Jahre 1540 übrigens war es nicht gegeben, die damals große Dürre unbeschadet zu überstehen –, verhindern wir es, dass unsere Landwirtschaft in eine Zeit versetzt wird, in der jede kleine Wetterschwankung erhebliche Auswirkungen auf unser Dasein hat! – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Mit Ihrem Antrag wollen Sie also die vielen schon vorliegenden Daten zur Energiewende mit einer strukturierten Zugriffsmöglichkeit versehen. In diesem Fall soll Information verwaltet werden, genauer gesagt, in einer Datenbank zentralisiert werden.
In Punkt 2 Ihrer Begründung lassen Sie dann die Katze aus dem Sack: Schaffung „eine(r) solide(n) Basis zur Akzeptanzförderung bei der weiteren Entwicklung der Erneuerbaren Energien“. Ihnen ist absolut bewusst, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Energiepolitik immer geringer wird.
Daher sehen Sie nun also Handlungsbedarf. Bereits heute kann sich jeder Interessierte alle Daten ungefiltert, also unmanipuliert beschaffen, denn es besteht in weiten Teilen eine Veröffentlichungspflicht in diesem Bereich.
Alle Daten sind frei von Fake News einsehbar. Wenn man sich die Mühe macht und sich die Daten beschafft, wird der ganze Unfug und das Scheitern dieser Energiepolitik sichtbar. Und da wird dann zum Beispiel sichtbar, wie zuverlässig die erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Strom aus Windkraftanlagen sind. Da kann man dann einsehen, zum Beispiel für das Jahr 2016 für die Stromerzeugung durch Windkraftanlagen eine Nennleistung von 50.019 Megawatt, ein Leistungsmaximum von 33.834 Megawatt. Der Mittelwert liegt dann bei sage und schreibe 8.790 Megawatt, nachzulesen bei VGB PowerTech, einem internationalen Fachverband für die Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme mit Sitz in Essen.
Wenn ich mir bald im Internet anschauen kann, wo überall Windkraftanlagen stehen, mit dem Wissen, dass Planer gerade dabei sind, sehr effektiv festzustellen, an welchen Standorten noch Entwicklungspotenzial besteht für die Platzierung neuer Projekte, dann trägt das mit Sicherheit nicht zur Akzeptanzförderung bei.
Schließlich noch mal zu Ihrem Argument der Wettbewerbslücke: Meine Damen und Herren, dieses lassen Sie ja nur gelten, wenn es Ihre eigenen Anträge betrifft. Aber im Gegensatz zur AfD sind wir konsequent, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Eines vorweg: Angeln als Schulfach ist absolut gut und richtig und begrüßenswert.
Es schult das Verständnis unserer Kinder für Zusammenhänge, die zwischen Mensch und Natur bestehen, und es versetzt unsere Kinder in die Lage,
irgendwelche gestörten Äußerungen in der Öffentlichkeit richtig bewerten zu können. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der vielen Menschen das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur vollkommen abhandengekommen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss es hier noch mal betonen: Mit unserem Antrag wollen wir für Rechtssicherheit für unsere Angler sorgen. Bisher wird zum Beispiel das gemeinschaftliche Angeln unter den Verboten aufgeführt.
Teile der Ausübung müssen aus der Illegalität und aus dem Verbotsbereich herausgeholt werden. Der Vorwand für eine Anzeige wird mit unserem Antrag auf Änderung ausgehebelt. Mit der Änderung in Paragraf 26 ordnen wir einen Verstoß dann bei den Ordnungswidrigkeiten ein. Die Ausübung einer für unser Land so wichtigen Freizeit- und Sportbeschäftigung muss geschützt werden vor den Eigeninteressen irgendwelcher obskurer Umwelt- und Naturschutzverbände.
Unsere Angler leisten einen erheblichen Beitrag zum Umwelt-, Natur- und zum Tierschutz in unserem Land.
Nicht annähernd Vergleichbares leisten Verbände wie PETA. Die rechtmäßige Ausübung solcher Freizeitbeschäftigung wie das Angeln ist ein schutzwürdiges Gut in unserer Gesellschaft. Wir können nicht Angeln als Unterrichtsfach einführen, aber gleichzeitig, …
Ja.
… aber gleichzeitig Teile des Angelns kriminalisieren, zulassen, dass das kriminalisiert wird. Das geht nicht. Daher bedarf es einer Änderung in der Strafwürdigkeit. Wir müssen also Grenzen setzen, um die Bevölkerung in der Ausübung des Angelns vor dem Verlust des gesunden Menschenverstandes zu schützen. Wer für Rechtssicherheit eintreten will, kann diesen Antrag eigentlich nicht ablehnen. Ich habe bisher auch kein wirkliches Argument gegen diesen Antrag feststellen können.
Ich beantrage daher noch mal die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrtes Präsidium! Liebe Gäste! Es ist ja schon viel gesagt worden, aber ich möchte trotzdem mit einem Zitat beginnen. Und zwar schreibt die Firma Xylem zur Bedeutung der Wasserstraßen: „Wasserstraßen sind neben Straßen, Schienen und Rohrleitungen Teil des bodengebundenen Verkehrswegenetzes der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl sehr viel weitmaschiger als Schiene und Straße, ist das Wasserstraßennetz dennoch ein zusammenhängendes und sehr wichtiges Netz. Die Mehrzahl der Großstädte der Bundesrepublik besitzt einen Wasserstraßenanschluss. Das Netz der Bundes- wasserstraßen hat eine Länge von rund 7.300 km Binnenwasserstraßen und schließt auch ca. 17.800 km Seewasserstraßen ein. Die Bundeswasserstraßen haben neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung beachtenswerte Funktionen zur Wasserversorgung, Erhaltung der Vorflut für den Abfluss der Niederschläge und für Entwässerungszwecke, Abwendung von Hochwasser- und Eisgefährdung sowie zur preiswerten und sauberen Energiegewinnung in staugeregelten Abschnitten.“
Sich beim Bund also für unsere Wasserstraßen einzusetzen, ist grundsätzlich begrüßenswert, und wir stimmen dem auch grundsätzlich zu.
Sie setzen sich dafür ein, dass die Nebenwasserstraßen weiter schiffbar bleiben und seitens des Bundes wieder unterstützt werden. Das halten wir für richtig. Es ist eigentlich selbstverständlich. Die Nebenwasserstraßen sind wichtig für den Tourismus in unserem Land. Vor allem auch deshalb darf die finanzielle Verantwortung für die Nebenwasserstraßen nicht von der Bundesebene auf die kommunale Ebene abrutschen. Wir können uns alle ausmalen, was dann passiert. Folgerichtig muss sich unser Land für das geforderte Investitionsprogramm einsetzen. Wieder mal geht es auch um Regionen, die besonders abgehängt sind und in der Konsequenz weiter abgehängt würden. Wasserstraßen sind letztlich natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor für die Region. Hier muss es einen Fortschritt geben und es darf nicht weitere Rückschritte geben.
Natürlich würde sich so mancher Naturschützer und so mancher Verein über einen Rückschritt im Wassertourismus freuen. Attacken gegen den Wassersport und den Wassertourismus gibt es ja zur Genüge. Wir aber wollen freie Fahrt für unsere Skipper.
Vernetzte und durchgängige Wasserstraßen sind ein Gut, mit dem wir wuchern können. Ein Rückzug des Bundes aus seiner Verantwortung für die Wasserstraßen würde zu einer Vernachlässigung der Nutzbarkeit führen. Fehlende Pflege und Sanierung würden eine Schiffbarkeit in weiten Teilen unmöglich machen. Die Folgen und der Schaden auch für den Wasserhaushalt wären dann enorm. Will ich den Wirtschaftsfaktor Wasserstraßen erhalten, müssen natürlich auch die Schleusen instand gesetzt werden. Während hier in den letzten Jahren der Ausbau und die Sanierung vernachlässigt wurden –
und das schreiben Sie ja in Ihrem Antrag –, ist natürlich dringender Handlungsbedarf gegeben.
Die Erschließung neuer Tourismusgebiete ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, der eine Wertschöpfungskette in Gang setzt. Es kann nicht sein, dass unter der Initiative das „Blaue Band Deutschland“ Länder wie Mecklenburg-Vorpommern kaum mit eingebunden werden, obwohl vor allem wir von solchen Vorhaben betroffen sind. Dennoch können wir dem Antrag zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe fertig.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur MecklenburgVorpommern, sondern große Teile des Nordens haben immense Probleme mit ihren Kreisstraßen. Die Ursachen liegen primär in zwei bekannten Dingen, die immer fehlen: Personal und Geld. Dazu können wir im Kommunalfinanzbericht 2017 lesen: „Ferner führt der Landkreistag aus, dass eine erhebliche Unterfinanzierung der Landkreise vorläge, die sich insbesondere an Investitionsrückstaus bei Straßen, Brücken und Schulen zeigen würde.“
Meine Damen und Herren, bei öffentlicher Infrastruktur dürfen wir natürlich nicht sparen. Kurz zur aktuellen Situation: In den Kreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburger Seenplatte, Rostock-Landkreis, Rostock-Stadt, Schwerin-Stadt, Vorpommern-Greifwald und Vorpommern-Rügen werden die Zustände der Kreisstraßen erfasst, nicht immer auf Grundlage des Arbeitspapiers Nummer 9/V zur Zustandserfassung und -bewertung, kurz ZEB, aber eine Erfassung findet in allen Kreisen statt, eine Bewertung nur teilweise. Eine Bauwerksdatenbank, die für die Kreise eine enorme Hilfe für die weitere Planung darstellen würde, fehlt in der Mecklenburgischen Seenplatte, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Greifswald.
Aus dem Kommunalfinanzbericht 2013, Drucksache 6/2310, geht die Forderung hervor, eine Straßendatenbank zu erstellen. Dabei sollte das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beratend beziehungsweise empfehlend tätig werden in Bezug auf die Eignung von EDV-Programmen für Straßendatenbanken, die Durchführung der visuellen Erfassung der Straßen und die Anwendung eines standardisierten Bewertungsverfahrens mit dem Ziel landesweit vergleichbarer Ergebnisse.
Das Umsetzungsprojekt kommunale Straßendaten hat zum Ziel, einen einheitlich kommunalen Straßendatenstand für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. Es wird also eine Software entwickelt, in der die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung ihre Daten eintragen können. Dass dieses Projekt schon seit einer Ewigkeit läuft und nur schleppend fertiggestellt wird, ist die eine Sache. Die andere Sache und das größere Problem ist die Tatsache, dass die Kommunen bei der derzeitigen Personalsituation und auch bei einer vorhandenen Software nicht hinterherkommen. Da helfen auch keine einheitlichen Maßstäbe.
Weiterhin werden Sie die vergleichbaren Ergebnisse vorliegen haben, die noch belastender sind als die Daten, die wir jetzt schon haben, und dann werden Sie allen Grund dazu haben... Falsche Seite.
Ich mache es mal kurz: Die Stoßrichtung des Antrages macht nur den Umstand deutlich, dass etwas bereits Geplantes, das in Arbeit ist, noch nicht fertiggestellt wurde. Wir meinen aber, mit diesem Antrag wird ein bisschen Druck ausgeübt, und daher können wir dem Antrag zustimmen.
Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister!
Wie bewertet die Landesregierung diesen Fall angesichts der Äußerungen des Ministers Dr. Till Backhaus, breit gestreutes Eigentum in bäuerlicher Form sei der Garant für eine ausgewogene Entwicklung im ländlichen Raum?
Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Immer, wenn man denkt, das Ende der Fahnenstange ist erreicht, wird noch einer draufgesetzt,
meistens Dinge, die man gar nicht auf dem Schirm hatte und mit denen man auch nicht rechnen konnte, aktuell das drohende Fangverbot für den Hering. Als Angler, der selber auch aktiv Hering angelt,
muss ich Ihnen sagen, nach meinem Empfinden haben wir so viel Hering, beim Angeln springen die mir von alleine ins Boot.
Das, muss ich sagen, ist nicht nur mein Empfinden, das empfinden auch viele andere Angler und auch Fischer empfinden das so.
Und, Herr Butzki, was für fette Heringe, sage ich Ihnen!
Dieses Jahr, die waren so fett! Kommen Sie mit, wir gehen Hering angeln im Frühjahr!
Wenn Sie nicht seekrank werden. Na gut!
Also nichts zu erkennen von Nahrungsmangel bei den Heringen. Aber wie gesagt, das ist mein privates Empfinden, manch einer oder manch einer in der Wissenschaft sieht das etwas anders.
Aber eines ist mir auch aufgefallen, meine Damen und Herren: Je mehr Quotenkürzung, je mehr Umwelt-, Natur-, Tierschutzmaßnahmen auferlegt werden, umso weniger Fisch. Bestes Beispiel hierfür ist übrigens das
Rückwurfverbot. Die Ostsee wird immer sauberer, die Umwelt immer sauberer, die Luft immer sauberer, unsere Lebenserwartung wird immer höher, aber angeblich stehen wir kurz, …
Der Hering wird immer fetter.
… aber angeblich stehen wir kurz vor der absoluten Umweltkatastrophe.
Aber, meine Damen und Herren, die Frage muss erlaubt sein: Fördern diese ganzen Maßnahmen letztendlich nur die Feinde der Fischbestände, zum Beispiel die Robben und die Kormorane? Wann wird endlich ein möglicher Zusammenhang zwischen deren explodierender und aggressiver Vermehrung und den schrumpfenden Fischbeständen untersucht und das auch ausgewertet? Und da kommen der Nationalpark und das Nutzungsverbot ins Gespräch.
Man kann zusammenfassen: Ein drohendes Heringsfangverbot, drohende Einschränkung im Aalfang, hohe Verluste durch Robben und Kormorane, die angedrohte Sperrung der Nationalparkgewässer und viele andere Maßnahmen bedrohen die Existenzgrundlage unserer Fischer.
Aber bleiben wir erst mal beim Hering. Der Internationale Rat für Meeresforschung ICES schlug vor, den Heringsfang in der westlichen Ostsee 2019 komplett einzustellen. Das würde das komplette Aus für viele Betriebe in der kleinen Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern bedeuten. Also gerade kleine und handwerklich betriebene Fischereibetriebe würden in der Existenz bedroht. Wie wir, so hoffe ich doch, alle wissen, ist der Hering der Brotfisch unserer Fischer. Von 2007 bis 2017 ist der Ertrag um über 30 Prozent zurückgegangen. Nach der Wende waren noch über 600 Unternehmen in der Kutter- und Küstenfischerei tätig, heute sind es 230 Haupterwerbs- und 132 Nebenerwerbsbetriebe, die übriggeblieben sind. Eine weitere Absenkung der Heringsquote und somit der Fangmengen macht eine Zertifizierung des Herings in der westlichen Ostsee unmöglich. Es würde unweigerlich zu weiteren Absatzproblemen kommen.
Meine Damen und Herren, ich habe mir mal die Zahlen zum Export von Fischereierzeugnissen angeschaut: Fische und Krebstiere 2014 27.116 Tonnen, 2015 23.451 Tonnen, 2016 – da habe ich aber nur den Wert bis Juli – 10.685 Tonnen. Hochgerechnet aufs Jahr wären das circa 18.000 Tonnen. Das wäre ein Rückgang um circa 10.000 Tonnen. Ähnlich sieht es beim Fangaufkommen für unsere kleine Hochsee- und Küstenfischerei aus: 2008 22.443 Tonnen, 2017 15.634 Tonnen. Das ist auch hier ein Rückgang von 6.809 Tonnen.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung für das Jahr 2019 trifft der Fischereirat im Oktober 2018. Das Ministerium fordert nun im Falle einer weiteren Reduzierung oder einer Aussetzung der Heringsfischerei einen Einkommensausgleich. Wir erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit und die sozialökologischen Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Fischerei ist ein Wirt
schaftsfaktor und ein tragender Teil im Tourismus. Daher müssen natürlich auch Einbußen ausgeglichen werden. Wir brauchen eine Festlegung der Fangmengen auf der Grundlage eines mehrjährigen Managementplans, ähnlich des Managementplans beim Dorsch.
Aber als wenn das nicht schon Todesstoß genug wäre, kommt jetzt noch die Drohung eines Nutzungsverbotes in der Kernzone von Nationalparken. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht eine klare rechtliche Festlegung hinsichtlich der Entwicklung der Kernzone in Nationalparken nicht vor. Es besteht jedoch die Auffassung, dass nach 30 Jahren in der Kernzone eines festgesetzten Nationalparks keine Nutzung mehr stattfinden sollte. Jedenfalls ist die Naturschutzverwaltung dieser Auffassung. Für den Bereich der Vorpommerschen Boddenlandschaft würde dies dann im Jahr 2020 zutreffen.
Es wurde sich aber auf eine fünfjährige Verlängerung dieser Frist geeinigt. Nach Aussagen der Fischer – und nicht nur der Fischer – gab es bei der Ausweisung des Nationalparks Zusagen, dass es zu keiner Nutzungseinschränkung kommen sollte. Das ist dem Ministerium heute nicht bekannt. Und noch etwas ist wichtig: Damals hatte niemand die Ausbreitung von Offshorewindparks und Stromtrassen auf dem Radar. An diese weitere Einschränkung der Fischer war damals nicht zu denken. Da stellt sich die Frage: Was soll denn für unsere Fischer als Fanggebiet noch übrigbleiben?
Andere Nutzer sind ebenso betroffen. Auch nahegelegene Bereiche wie der Hafen Mukran und Sassnitz müssen erhalten bleiben. Das kommt einer kalten Enteignung nahe, also müssen wir letztendlich über die Ziele des Nationalparks nachdenken. Und ich muss sagen, da bin ich auch ganz bei Herrn Kuhn, CDU-Abgeordneter im Europaparlament, wenn er sagt, notfalls müssen wir den Nationalpark zu einem Naturpark herunterstufen.
Zum Schluss ganz wichtig, meine Damen und Herren, Fischerei ist Kulturgut. Wir müssen uns überlegen, wie gehen wir mit unserem Kulturgut um. – Danke schön.
Die Rede liegt noch hier. Herr Weiß, soll ich mal nachgucken?
Ach, haben wir ja alles gehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Gäste! Im Prinzip sind sich alle in einem Punkt einig: Die Fischerei ist für unser schönes Mecklenburg-Vorpommern unabkömmlich.
Es wird auch von allen anerkannt, dass die Fischer nicht die Schuldigen sind am Rückgang der Fischbestände. Das können sie auch nicht sein. Ich habe mich auch mit dem übrigens von mir sehr geschätzten Herrn Zimmermann ausgiebig darüber unterhalten, kann durch Fischerei überhaupt ein Fischbestand komplett ausgerottet werden. Das geht nicht, das ist nicht möglich. Irgendwann wird es so unrentabel, dass die Fischerei von alleine wieder eingestellt wird. Wer von Ihnen weiß zum Beispiel, dass in den 30er-Jahren – ich glaube, es waren die 30er-Jahre – die Fischerei auf Hering vollkommen zum Erliegen kam? Der Heringsbestand hat sich danach wieder alleine erholt.
Ich glaube auch nicht, ich bin auch nicht der Meinung, dass die Wissenschaftler die Feinde der Fischer sind. Ich bin fest davon überzeugt, das sind sie nicht. Aber man muss darüber reden, welche Rolle spielen zum Beispiel die Robben, gerade in der Ostsee, Greifswalder Bodden. Nicht abstreiten kann man, dass die Robben zum Beispiel, wenn sie in die Heringsschwärme eindringen, die Heringsschwärme auseinandertreiben. Es führt dazu, dass die Heringe dann sozusagen zwangsablaichen. Sie legen ihren Laich ab, wo er sich nicht entwickeln kann. Das muss alles mal untersucht werden.
Und dann möchte ich noch eins sagen: Herr Butzki, ich freue mich auf unsere Ausfahrt. Wo ist er nun? Ich besorge noch eine passende Schwimmweste. Vielleicht können wir den Ausflug erweitern. Ich lade auch Herrn Pegel ein,
dann fahren wir hoch zum Windpark und gucken uns das auch mal an. Ich habe auch noch …
Die Rede ist …
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Dies ist nun der erste Antrag zum Thema Kommunalabgabengesetz, meine Damen und Herren, der wirklich den Kern der Sache trifft und das Problem nachhaltig löst. Wir stellen mit unserem Antrag die Finanzierung des Straßenbaus wieder vom Kopf auf die Füße. Infrastruktur vorzuhalten, ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie ist eine Pflichtaufgabe. Der Finanzierung hat sich der Staat durch die Einführung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen entledigt. Diese sind in höchstem Maße ungerecht. Jedermann darf die Straße nutzen.
Meine Damen und Herren, Schluss mit Herummanövrieren, Vernebeln und Ablenken! Klar und deutlich: Abschaffung des Paragrafen 8 des Kommunalabgabengesetzes!
Meine Damen und Herren, das Verhalten einiger Mitglieder der SPD- und CDU-Fraktion bestätigt die Richtigkeit und die Wichtigkeit unseres Antrages. Da wird im Vorfeld angekündigt, auch weiter an der Beitragserhebungspflicht festzuhalten. Aber, meine Damen und Herren, darüber müssen wir doch erst einmal im Ausschuss reden. Sie aber stellen das Ergebnis schon im Vorfeld fest.
Herr Kokert ist gar der Meinung, wer eine Patentlösung anbietet, ist ein Scharlatan. Das heißt, die Bundesländer, die die Abschaffung bereits durchgesetzt haben, sind durchsetzt mit Scharlatanen? Bayern arbeitet gerade daran, ist durchsetzt mit Scharlatanen?
Straßen, meine Damen und Herren, sind in erster Linie öffentliches Gut und wenige in Privatbesitz. Somit haben sie kaum Einfluss aufeinander. Wenn behauptet wird, dass die, sagen wir mal, 10.000 Euro, die ich in eine neue Straße stecken muss, anschließend den Wert meines Hauses um 10.000 Euro erhöhen, ist das reine Spekulation.
Solche Behauptungen nehmen den Unmut nicht, sondern verstärken ihn. Im ländlichen Raum kann es durchaus passieren, dass die Höhe der Straßenbaubeiträge den Wert des Hauses übertrifft. Ganz schnell kann die Altersvorsorge durch den Hausbesitz hier zum Ruin im Alter führen. Der Paragraf 8 wird somit zu einem unberechenbaren Risiko, das wir beseitigen müssen. Mit Daseinsvorsorge hat das nichts zu tun. Der Staat steht in der Pflicht, für die öffentliche Infrastruktur aufzukommen.
Ein Wort zur Bedeutung der kommunalpolitischen Ebene: Sie betonen immer wieder, diese sei nicht der Keller der Demokratie, sondern ihr Fundament. Wozu, meinen Sie, führt es, wenn Gemeindeversammlungen eine Beitragssatzung verabschieden müssen, ob sie wollen oder nicht? Das ist im wahrsten Sinne des Wortes Politik von oben nach unten, wenn lokale Vertreter ihren Mitmenschen, ja, vielleicht dem Nachbarn erklären müssen,
dass sie keine andere Wahl haben, als eine bestimmte Summe festzuschreiben, die demnächst eingezogen wird.
(Vincent Kokert, CDU: Was für ein Unsinn!)
Wenn wir die kommunale Selbstverwaltung wirklich stärken wollen, dann müssen wir mit solchen Vorgehensweisen Schluss machen. Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge sollte nach unserer Meinung das Land die Kosten übernehmen. Es darf hier nicht verschwiegen werden, dass die Kommunen bei einer Abschaffung des Paragrafen 8 nicht aus der Verantwortung sind. Mit dem Paragrafen 8 wollen wir die Wurzel der Ungerechtigkeit ziehen und damit die Diskussion um die weitere Finanzierung in Gang setzen.
Die Finanzierungsfrage wurde in der öffentlichen Anhörung des letzten Jahres so gut wie nicht behandelt. Das Land spart hier Kosten, indem es sich nicht beteiligt. Es muss die Frage gestellt werden, wo ein Haushaltsüberschuss überhaupt herkommt. Derzeit verhält es sich so, und da sind wir entschieden dagegen, dass die Kommunen über die Bürger ihr Anlagevermögen verbessern.
Natürlich finden das einige Leute vom Städte- und Gemeindetag gut, da es einfacher ist, dem Bürger eine Rechnung auszustellen als der Landesregierung. Letztendlich ist es für manche Kommune eine Versuchung, aus einer einfachen Sanierung oder Instandhaltung eine Grundsanierung zu machen.