Birgit Schwebs

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, auch ich bin der Auffassung, die CDU könnte ihren Antrag für erledigt erklären oder ihn zurückziehen, denn der Umweltminister hat alle eingeforderten Informationen dargestellt.
Er hat auch dargestellt, dass er Verwaltungshandeln, so, wie es sich gehört, umsetzt, dass er die Öffentlichkeitsbeteiligung angeschoben hat und auch an der Ressortanhörung arbeitet. Gleichwohl, meine Damen und Herren von der CDU, kann ich natürlich Ihr Anliegen verstehen. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu
und da kann man mit diesem Thema so kurz vor den Wahlen ja noch einmal so richtig Stimmung
gegen die anerkannt gute Umweltpolitik der Landesregierung machen.
Das kennen wir ja schon vom Thema FFH und auch das ist ja heute schon kolportiert worden.
Auch damals war es das Motto der CDU: Wir schüren erst einmal Unsicherheit und Angst
und desinformieren und reden dann das Land und seine Regierung schlecht,
ganz im Ziele einer Wahlkampagne.
Und wenn Sie meinen, damit Wählerstimmen zu gewinnen, dann denken Sie mit Sicherheit falsch,
denn auf diese Art und Weise können Sie höchstens die Lufthoheit über die Stammtische im Land gewinnen.
Oder, meine Damen und Herren von der CDU, wie soll ich das sonst verstehen, dass Sie behaupten, erst aus der Presse zu erfahren, Mecklenburg-Vorpommern meldet Vogelschutzgebiete an die Europäische Kommission nach? Wie Minister Methling schon ausführte, wurde der Landtag bereits im September 2004 ausführlich über die geplanten und notwendigen Nachmeldungen informiert.
Oder haben Sie vielleicht jetzt etwa erst registriert, dass das europäische Vertragsverletzungsverfahren seit dem Jahr 2001 läuft, oder lesen Sie gar die Antworten auf Ihre Kleinen Anfragen nicht?
Die 2005 erfolgte Meldung des Vogelschutzgebietes Schweriner Seen wurde von der CDU ebenso medial mit Schreckensbildern begleitet wie vorher die Meldungen zur Gebietskulisse der FFH-Gebiete. Und Sie sahen ja schon im Vorfeld den Bau der A 241 am Vogelschutz scheitern.
Gerade an diesem Beispiel zeigt sich aber, welch umsichtige, auf Interessensausgleich bedachte Umweltpolitik in diesem Lande gemacht wird. Die Vorgehensweise der Landesregierung ist aus Sicht der Fraktion der Linkspartei.PDS berechenbar, klar und öffentlich bekannt. Und wenn die Opposition eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesem Verfahren fordert, so fi nde ich dieses äußerst bemerkenswert, zeigt es doch wenigstens theoretisch die Lernfähigkeit der CDU in der Opposition.
Im Gegensatz zu früheren Umweltministerinnen und Umweltministern dieses Landes, die Verwaltungsakte nur öffentlich machten, wenn sie durch europäisches und Landesrecht gezwungen wurden, zeichnet sich die Politik von Minister Methling durch einen völlig anderen Stil aus. Trotz oder gerade, aber eigentlich auch unabhängig von der Kampagne der CDU gegen die Meldung von FFHGebieten wurde die bundesweit breiteste Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert und durchgeführt.
Der Minister selbst führte vor Ort viele Veranstaltungen zur Information der Bürgerinnen und Bürger durch.
Viele Anregungen aus der Bevölkerung und von Betroffenen wurden auch aufgenommen. Auch bei der jetzigen Nachmeldung von Vogelschutzgebieten an die EU wird es eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit geben,
nicht weil es rechtlich unabdingbar wäre, sondern weil es das Grundprinzip mecklenburgisch-vorpommerscher Umweltpolitik ist, dass Umweltschutz nur mit den Menschen und nicht gegen sie zu gestalten ist.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie noch mal herzlich darum, den Antrag zurückzuziehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute so etwas wie eine Zweite Lesung dieses Antrages der CDU-Fraktion, der die Forderung erhebt, das Landeswassergesetz zu novellieren und die darin enthaltenen Abstandsregelungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu streichen.
Bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes 17 zum Landesumweltinformationsgesetz haben wir schon eine Menge zu diesem Thema gehört, allerdings nichts Neues von der Opposition, wie auch heute nicht. Um Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, nochmals den Wind aus den Segeln zu nehmen: Die Fraktion der Linkspartei.PDS erkennt einen Regelungsbedarf an dieser Stelle. Ja, wir sehen natürlich auch, dass es unterschiedliche Abstandsregelungen in verschiedenen Bundesländern gibt,
die, bei uns angewandt, Vor- und Nachteile für die Landwirtschaft bringen könnten. Und wir wissen auch, dass es in einigen Bundesländern zu Regelungen kommt beziehungsweise gekommen ist, die sich lediglich an den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzverordnung und der Düngeverordnung orientieren. Das halten wir aber für ziemlich kurz gesprungen. Aus Umweltsicht könnte ich beispielsweise einfordern und dagegensetzen, dass wir uns nur an die möglicherweise strengen Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu halten haben. Das halte ich aber für genauso oberflächlich, als wenn man sagt, es sollte hier landwirtschaftliches Fachrecht gelten. Ich plädiere für einen Kompromiss, der alle Seiten beachtet.
Im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss hat es dazu erste oberflächliche Diskussionen gegeben, die sehr widersprüchliche Positionen der Beteiligten quer durch alle Fraktionen aufzeigten. Für mich ist klar, die konkrete Faktenlage ist an dieser Stelle eher dünn, unübersichtlich und widersprüchlich. Wir haben es auch heute wieder gehört. Der Umweltminister hat uns konkrete Zahlen benannt und Frau Schlupp hat gesagt, aber die Zahlen, die wir haben, sind die des Bauernverbandes. Da muss man wirklich mal gucken, woher kommen die Zahlen, wie setzen sie sich zusammen und auf welche Zahlen einigen wir uns.
Ich denke, es gibt genug Studien, die die unterschiedlichen Positionen, nämlich entweder Verschärfung der Abstände oder Verringerung der Abstände, unterstützen. Auch darüber muss man reden.
Es gibt, meine Damen und Herren, gute Gründe anzunehmen, dass es beim heutigen Stand der Technik möglich ist, Dünge- und Pflanzenschutzmittel punktgenau einzusetzen. Das setzt die Einhaltung der Regeln der sogenannten guten fachlichen Praxis voraus und erfordert, dass landesweit mit der neuesten Technik gearbeitet wird. Gerade aber kleineren landwirtschaftlichen Betrieben und den Familienbetrieben fällt es schwer, die hohen Investitionskosten zu tätigen, um sich selbst auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Und wenn man genau hinsieht, erkennt man, dass die Forderungen zum Streichen der Abstandsregelungen vor allem aus der Ecke der konventionell arbeitenden Großbetriebe kommen. Ich persönlich hätte auch gerne die Argumente der anderen Unternehmen dazu gehört und wie sie dazu stehen.
Schade finde ich es auch, dass in der Diskussion mit offensichtlich falschen Argumenten und Zahlen gearbeitet und damit die Behauptung begründet oder kolportiert wird, die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern verliere mit den hier gültigen Abstandsregelungen ihre Konkurrenzfähigkeit. Das ist eine absolut einseitige Betrachtungsweise,
die sich nur diesen einen Punkt herausgreift und die durchaus vorhandenen Vorteile wie unsere modernen Strukturen oder die durchschnittliche Größe der Betriebe absolut ignoriert.
Die Entschädigungszahlen für eventuelle Ertragsausfälle auf diesen Streifen werden auch nicht erwähnt in der Debatte. Ebenso wird behauptet, alle Landwirte arbeiten auf dem neuesten Stand der Technik und halten sich eisern an die Regeln der guten fachlichen Praxis. Das mag überwiegend durchaus der Fall sein, es gilt aber nicht für alle Betriebe und nicht für alle Landwirte. Auch das wissen wir aus der Praxis.
Gerade die gemeinsame Anhörung des Landwirtschafts- und des Umweltausschusses zum Thema „Eutrophierung der Ostsee“ hat gezeigt, dass längst noch nicht alles in Butter ist. Und, Frau Schlupp, natürlich haben Sie Recht, es ist nicht nur der Einfluss der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns, sondern auch der aller Ostseeanrainer und der Länder, die südlich von uns liegen, weil die Nährstoffe, die dort ausgebracht werden, mit den Flüssen in die Nord- und in die Ostsee zu uns hineingetragen werden. Also auch dort ist nicht alles in Butter beim Nährstoffeintrag, nur wir haben die Folgen zu tragen. Wir haben die Ostsee vor der Haustür, wir erleben die Eutrophierung und wir machen uns Gedanken darüber, was wir dieser Eutrophierung entgegensetzen können.
Auf dieser Anhörung wurde beispielsweise berichtet über die strengen Anforderungen an die dänischen Landwirte. Vielleicht muss man in diesem Zusammenhang
auch mal sagen, na dann denken wir mal über die strengen Anforderungen der dänischen Landwirte nach, oder fragen: Wie setzen wir die Erfahrungen um oder wollen wir diese Erfahrungen doch nicht hier in Mecklenburg-Vorpommern mit unserer Landwirtschaft sammeln? Das alles gilt es auszudiskutieren. Dazu habe ich noch keine feste Meinung und dazu konnte sich auch der Umweltausschuss noch keine feste Meinung bilden.
Es geht in diesem Punkt eigentlich darum, das richtige Maß für eine Deregulierung im Interesse der Landwirte zu finden. Ich könnte mir da durchaus flexible Abstandsregelungen vorstellen, die sich an den Verhältnissen vor Ort orientieren, denn zum Beispiel sind die Gewässerrandstrukturen, die Gewässertypen, die Bodenstruktur und die Ausbringungstechnik sehr unterschiedlich. Eine pauschale Streichung der Abstandsregelung im Landeswassergesetz ist aber aus meiner Sicht nicht zielführend.
Wenn ich diese Gedanken vorbringe, frage ich mich aber: Werden diese flexiblen Abstandsregelungen gewollt sein? Das erfordert natürlich Kompromissbereitschaft von allen Seiten und es bringt unter Umständen auch mehr Bürokratie mit sich.
Ich denke, das Thema Abstandsregelungen muss dringend weiter, möglichst zeitnah und trotzdem in Ruhe diskutiert werden, um zu einer Lösung zu gelangen, die die Interessen der Landwirte, des Umweltschutzes und der Verbraucher berücksichtigt und die vor allem unsere Gewässer schützt und eine weitere Eutrophierung verhindert. Deshalb lehnt die Fraktion der Linkspartei.PDS den Antrag der CDU ab und plädiert dafür, dass sich der nächste Landtag so schnell wie möglich mit diesem Thema beschäftigt und eine akzeptable Lösung für dieses nicht einfache Problem findet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag wurde dem Umweltausschuss federführend am 7. April aus dem Landtag überwiesen. Der Landwirtschaftsausschuss war zuständigerweise mitberatender Ausschuss.
Auftragsgemäß hat sich der Umweltausschuss die Problematik auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Ausschusssitzung gesetzt. Die Debatte dazu war kurz und schmerzlos. Es gab eine kurze Diskussion über den formalen Umgang mit dem Antrag der CDU-Fraktion, da wir in dieser Legislaturperiode nur noch einen ordentlichen Sitzungstermin des Umweltausschusses zur Verfügung hatten. Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass der Antrag ohne gründliche Diskussion, ohne Hintergrundwissen und ohne akzeptable Lösungsvorschläge nicht inhaltlich behandelt und entschieden werden könne. Weiterhin wurde angeführt, dass die Debatte um die Lösung des Kormoranproblems trotz mehrfachem Drängen des Landes Mecklenburg-Vorpommern weder auf der Bundes- noch auf der europäischen Ebene von Erfolg gekrönt war und dass das Bohren dicker Bretter Zeit brauche und gründlich vorbereitet werden müsse.
Gleichzeitig verwiesen die Koalitionsfraktionen auf eine Tagung des Bundesamtes für Naturschutz und des Meeresmuseums Stralsund im September, die sich zwei Tage intensiv mit der Kormoranproblematik unter den verschiedenen Aspekten beschäftigen wird. Sie schlugen vor, über den Antrag nach der Konferenz zu entscheiden, denn diese Konferenz würde möglicherweise konkrete Informationen und Lösungsansätze bringen. Die Opposition lehnte dieses Herangehen ab und forderte die sofortige Abstimmung ihres Antrages, da wir uns schon jahrelang und immer wieder über dieses Problem streiten würden, ohne konkrete Ergebnisse vorweisen zu können. Diesem Begehren wurde aufgrund der Geschäftsordnung des Landtages nachgegeben und der Antrag der CDUFraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
dige Beratung des Antrages einschließlich einer möglicherweise zu beantragenden Anhörung durchzuführen.“
Auf seiner Sitzung am 20. Juni hat der Umweltausschuss den Antrag nochmals kurz behandelt, um das Votum des Landwirtschaftsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Aber auch die Kenntnisnahme des Votums des Landwirtschaftsausschusses führte in der Abstimmung zu keinem anderen Ergebnis, sodass die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses mit einem ablehnenden Votum des Antrages der CDU-Fraktion heute wieder auf unserer Tagesordnung steht und durch den Landtag zu entscheiden ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es in der Einbringung erwähnt. Ich halte das Thema für nicht tiefgründig genug diskutiert und bin der Auffassung, dass der vorliegende CDU-Antrag keine Lösung ist, wenngleich der Punkt 3 ein Punkt ist – Herr Brick hat darauf hingewiesen, der Umweltminister hat darauf hingewiesen –, mit dem ein Weg aufgezeigt werden könnte, sich des Problems ernsthaft anzunehmen. Dass dieser Weg nicht einfach ist, hat mir eine Anfrage gezeigt, die mehrere EU-Parlamentarier an die EU-Kommission gestellt haben. Kommissar Dimas hat am 21. Juni dieses Jahres darauf geantwortet. Die Abgeordneten haben genau das gefragt, was uns hier heute interessiert, nämlich: Auf welche Weise ist ein europäisches Kormoranmanagement im Hinblick auf Vergrämung möglich? Inwieweit kann die Kommission ein international verbindliches Management zur Regulierung des Kormoranbestandes erarbeiten und die Unterschutzstellung des Kormorans gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verändern?
Die Antwort aus der EU-Kommission macht nicht so sehr viel Mut, denn die EU-Kommission ist, kurz gesagt, der Auffassung, dass das Problem zwischen den Fischern und Kormoranen vor Ort gelöst werden sollte, und will
keine Vorgaben dazu machen, wie man dieses Problem lösen kann. Der Kommissar hat darauf hingewiesen, dass die EU durchaus die Forschung weiterführt. Nachdem sie das Projekt REDCAFE abgeschlossen hat, gibt es ein weiteres interdisziplinäres Projekt, das sich europaweit mit der Konfliktminimierung zwischen Fischern und Kormoranen beschäftigt. Aber es gibt noch keine Erkenntnisse oder Handlungsanweisungen aus diesem neuen Projekt.
Und, meine Damen und Herren, der Umweltminister hat die praktischen Schwierigkeiten aufgezeigt. Die EU geht nicht so weit, dass sie sagt, wir erklären den Kormoran zur jagdbaren Art. Sie nimmt ihn zwar aus dem Anhang zur Roten Liste heraus, aber trotzdem sagt die EU-Kommission, der Kormoran fällt unter die allgemeinen Schutzbedingungen der Vogelschutzrichtlinie, weil er einer wild lebenden Vogelart angehört, und sie will diesen Vogel nicht zu einer jagdbaren Art machen. Sie ist weiterhin der Auffassung, dass die Staaten im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie genügend Möglichkeiten und Spielraum haben, das Problem zu managen. Das heißt, nach der Antwort aus der EU-Kommission sind wir so klug als wie zuvor.
Ich möchte wirklich noch einmal darauf verweisen, dass wir uns mit der Problematik näher vertraut machen sollten, dass wir an der Tagung im September in Stralsund teilnehmen sollten und dann vielleicht einen gemeinsamen akzeptablen Lösungsweg finden, und bitte ansonsten um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal aus meiner Sicht die wesentlichen Erkenntnisse zum Untersuchungsauftrag im Hinblick auf die Sozialtherapie bewerten.
Erstens. Der Empfehlung des Landgerichtes Stralsund vom 25.03.1998 wurde Folge geleistet. Danach sollte Maik S. nicht in eine sozialtherapeutische Anstalt eingewiesen werden, sondern im Strafvollzug sozialtherapeutische Hilfe bekommen. Alle Zeugen und Sachverständigen haben auf Nachfrage erklärt, dass die Aussagen des Landgerichts lediglich empfehlenden Charakter hatten. Es ist mir nicht klar, wie die CDU in diesem Zusammenhang weiterhin erklären kann, die Empfehlung des Landgerichts sei für den Vollzug bindend gewesen.
Darüber hinaus ist auch der Gesetzeswortlaut des Strafvollzugsgesetzes eindeutig. Danach ist es gerade nicht Aufgabe eines Gerichtes, darüber zu befinden, ob ein Gefangener in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden soll. Dieses zu entscheiden ist allein Aufgabe des Strafvollzuges. Auch die Regelungen der Strafprozessordnung sind hier eindeutig, wonach alle Rechtsfolgen einer Straftat in die Urteilsformel aufzunehmen sind. Die Empfehlung des Landgerichts steht nun einmal nicht im Urteilstenor, sondern am Ende der Urteilsbegründung. Somit stellt diese Empfehlung gar keine Rechtsfolge dar und ist auch juristisch nicht verbindlich. Deshalb kann auch die Behauptung der CDU in Ihrem Sondervotum, die klaren Vorgaben des Landgerichtes Stralsund seien nicht im erforderlichen Maße umgesetzt worden, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme so nicht stehen bleiben. Der Ausschuss hat in den Anhörungen mehrfach gehört, dass trotz des lediglich empfehlenden Charakters des Gerichtes in Bezug auf die Sozialtherapie dem Maik S. im Strafvollzug verschiedene sozialtherapeutische Hilfen zugedacht wurden. In diesem Kontext wurde von verschiedenen Sachverständigen und Zeugen dargestellt, dass nicht nur sozialtherapeutische Behandlungen im engeren Sinne dazu zählen. Vielmehr wurde in den Anhörungen des Untersuchungsausschusses eindeutig vorgetragen, dass hierzu auch verschiedene Arbeitsmaßnahmen und Angebote zur Schulausbildung gehören würden. Dieses wird vom Sondervotum der CDU gänzlich negiert.
Insgesamt sechsmal wurde während der gesamten Haftzeit im Strafvollzug versucht, Maik S. in Arbeitsmaßnahmen und in eine Schulausbildung zu integrieren. Alle diese Versuche scheiterten jedoch nicht, weil der Vollzug versagt hat. Es lag einzig und allein an Maik S., der offensichtlich zu nichts Lust hatte. Maik S. zeigte in der Schulausbildung keine Leistungsbereitschaft. Und Maik S. war es auch, der Arbeitsangebote erst gar nicht antrat oder sie nach kurzer Zeit unter fadenscheinigen Ausreden wieder aufgab. Daher ist es nur ihm allein zuzuschreiben, dass die Versuche des Strafvollzuges scheiterten.
Unerklärlich ist auch der Vorwurf der Opposition, der Strafvollzug hätte nicht ausreichend dafür Sorge getragen, dass Maik S. seiner Arbeitspflicht nachkommt, und sie hat daraus auch noch einen Rechtsverstoß konstruiert. Ja, es ist richtig, im Strafvollzugsgesetz ist die allgemeine Arbeitspflicht festgeschrieben. Auch in den einschlägigen Kommentaren zum Strafvollzugsgesetz wird die einstimmige Auffassung vertreten, dass eine freiwillige Arbeitsaufnahme mit dem Gefangenen anzustreben sei, gerade im Hinblick auf das Resozialisierungsziel. Das gelingt nicht immer, wie wir während der Beratungen erfuhren.
Auch der Zeuge Jesse erklärte dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dass niemand gezwungen werden könne, der ihm zugewiesenen Arbeit nachzukommen. Wie die CDU sich die Umsetzung ihres Vorwurfes aus dem Sondervotum praktisch vorstellt, erklärt sie aber nicht. Maik S. nahm an einer sozialtherapeutischen Behandlung teil, obwohl meine Fraktion nach den Anhörungen der psychologischen Sachverständigen zumindest zweifelt, ob eine solche Behandlung überhaupt angezeigt oder gar sinnhaft war. Nach einhelliger Auffassung der Zeugen und Sachverständigen ist eine Behandlung nämlich nur dann angezeigt, wenn der Häftling therapiefähig, therapiewillig und therapierbar ist. Heute, im Nachgang, im Schatten des Mordes an Carolin besteht wohl kein Zweifel daran, dass Maik S. diese Voraussetzungen nicht erfüllte.
Schon seine Therapiewilligkeit ist rückblickend betrachtet zweifelhaft. So wurde immer wieder geschildert, dass er ein manipulativer Mensch sei, der nur auf seinen Vorteil bedacht ist. Vor diesem Hintergrund hatte der Ausschuss die Anträge von Maik S. zur Teilnahme an der Sozialtherapie zumindest kritisch zu bewerten.
Maik S. stellte diese Anträge nur, um größere Chancen bei der vorzeitigen Haftentlassung zu haben. Dies wurde auch dadurch bestätigt, dass er nach seiner Haftentlassung nicht an den vereinbarten Sitzungen in der Sozialtherapie teilnahm. Er drückte sich davor, indem er sich verschiedene Lügen einfallen ließ. Vor diesem Hintergrund hat meine Fraktion erhebliche Zweifel daran, dass Maik S. überhaupt therapiewillig war.
Unabhängig davon steht aber fest, dass Maik S. nicht therapierbar war. So hat Professor Osterheider, der hier als Kapazität auch von der CDU-Fraktion benannt wurde, festgestellt, dass aus seiner Sicht die dissoziale Persönlichkeitsstörung bei Maik S. bereits im Jahr 1998 verfestigt war. Ebenfalls wurde in den Anhörungen durch alle psychologischen Sachverständigen deutlich beschrieben, dass dieses Krankheitsbild damals nicht therapierbar war und heute immer noch nicht therapierbar ist.
Herr Dr. Jäger, Sie waren nicht in den Ausschussberatungen, deshalb konnten Sie die Ausführungen von Professor Osterheider nicht in Gänze nachvollziehen.
Dieser führte aber auch aus, dass solchen Tätern im Strafvollzug dennoch Angebote gemacht werden müssen, um alles dahingehend zu probieren, diese Störung zu korrigieren. Und gerade diese Versuche fanden im Vollzug mehrfach statt. Maik S. wurden unterschiedliche Tätigkeiten angeboten. Bei keiner hielt er es über einen längeren
Zeitraum aus. Er hatte die Möglichkeit, seinen Schulabschluss nachzuholen. Auch dazu hatte er nicht wirklich Lust. Dass die Teilnahme an den verschiedenen Therapien zwecklos war, mussten wir am 15. Juli des letzten Jahres erfahren.
Ergo, meine Damen und Herren, bleibt festzuhalten: Maik S. war nicht therapierbar. Deshalb war eine Therapie im Grunde genommen gar nicht angezeigt.
Nach Aussage des Sachverständigen Dr. Wolf, Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg, wäre Maik S. in Hessen erst gar nicht in die sozialtherapeutische Anstalt verlegt worden. Dass in Mecklenburg-Vorpommern im Vollzug wenigstens versucht wurde, Maik S. sozialtherapeutisch zu behandeln, sollte von der CDU unter diesen Umständen anders bewertet werden. Auch darauf haben Zeugen und Sachverständige in den Ausschussberatungen hingewiesen. Es sei nachvollziehbar, so die Angehörten, dass die Therapie wenigstens versucht wurde, denn es ist einfach zu sagen, wenn er nicht therapierbar ist, dann versuchen wir es erst gar nicht. Wir lassen diesen Menschen einfach fallen und haben damit unser endgültiges Urteil über ihn gefällt. Dass die öffentliche Diskussion über diese Problematik in den letzten Monaten zugenommen hat, zeigt auch, wie schwierig selbst für Fachleute so eine Entscheidung ist.
Meine Damen und Herren, zu dem, was letzten Endes den richtigen Zeitpunkt des Therapiebeginns betrifft, kann ich nur feststellen: Nur wenn Maik S. überhaupt therapierbar gewesen wäre, könnte man gut die Auffassung vertreten, dass ein früher Beginn der Therapie bessere oder überhaupt Erfolgsaussichten gehabt hätte. Das ist im Übrigen keine triumphierende, sondern eine bittere Erkenntnis.
Zweitens. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kam seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, alle Gefangenen, bei denen eine Sozialtherapie angezeigt ist, auch sozialtherapeutisch zu behandeln. Ein etwaiger Rechtsbruch, wie hier konstruiert wurde, ist nicht zu erkennen. Richtig ist, dass seit dem 01.01.2003 die Bundesländer verpflichtet sind, jeden Gefangenen, bei dem eine Sozialtherapie angezeigt ist, in eine sozialtherapeutische Anstalt oder Abteilung zu verlegen.
Richtig ist auch, dass Mecklenburg-Vorpommern zum 01.01.2003 keine eigene sozialtherapeutische Anstalt oder Abteilung besaß.
Die ersten Strafgefangenen wurden erst im Januar 2005 in die sozialtherapeutische Abteilung in die JVA Waldeck verlegt.
Dennoch stellt dieser Umstand keinen Rechtsverstoß dar, wie die CDU-Fraktion immer wieder glaubhaft machen will. In den einschlägigen Rechtsvorschriften des Strafvollzugsgesetzes ist vorgeschrieben, dass ein Gefangener in eine sozialtherapeutische Anstalt oder Abteilung zu verlegen ist, wenn die Behandlung angezeigt ist.
Dem Gesetzeswortlaut ist aber eben nicht zu entnehmen, dass jedes Bundesland eine eigene sozialtherapeu
tische Anstalt oder Abteilung seit dem 01.01.2003 vorhalten muss. Diese Auffassung wurde auch durch die Zeugen Freise und Jesse eindeutig bestätigt.
Im Übrigen vertritt kein einziger Zeuge oder Sachverständiger die Auffassung, dass zum 01.01.2003 jedes Bundesland eine eigene sozialtherapeutische Abteilung oder Anstalt hätte vorhalten müssen.
Diese Zeugen haben weiterhin dargestellt, dass das Justizministerium intensiv an Übergangslösungen arbeitete, und zwar bereits zu dem Zeitpunkt, als zu erkennen war, dass eine eigene sozialtherapeutische Anstalt in Mecklenburg-Vorpommern zum vorgegebenen Termin aus verschiedensten Gründen nicht rechtzeitig eröffnet werden konnte.
Deswegen wurden unter anderem Kontakte zu anderen Bundesländern aufgenommen mit dem Ziel, Gefangene in die dortigen sozialtherapeutischen Anstalten oder Abteilungen verlegen zu können.
Um sich eine genaue Vorstellung von einer funktionierenden Sozialtherapie zu machen, das sei nebenbei auch noch erwähnt, haben sich einige Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen in Lübeck vor Ort über das Konzept der sozialtherapeutischen Abteilung informiert. Dort ist uns ausführlich ein Fall geschildert worden, in dem ein Gefangener aus unserem Land auf eigenen Wunsch in die sozialtherapeutische Abteilung in der JVA Lübeck aufgenommen wurde.
Trotz konkreter Nachfragen, warum kein Gefangener in die Sozialtherapie eingewiesen wurde,
ist dem Ausschuss kein Fall bekannt geworden, in dem eine angezeigte Behandlung nicht begonnen wurde. Das haben die Ausschussberatungen ergeben.
Obwohl das Justizministerium den Termin 01.01.2003 absehbar nicht einhalten konnte, wurden auch keine Kooperationsverträge mit anderen Bundesländern vereinbart, denn es handelte sich absehbar um eine Übergangszeit, bis auch bei uns eine derartige Anstalt zur Verfügung stehen würde.
Angewandt wurde das sozialtherapeutische Konzept, an dem im Justizministerium gearbeitet wurde, auf die Gefangenen, bei denen die Sozialtherapie angezeigt war, aber schon seit dem 01.01.2004 in der JVA Bützow. Und an dieser speziellen Gruppentherapie nahm auch Maik S. von Anfang an teil, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem deliktunspezifischen Teil seiner Sozialtherapie begonnen wurde.
Wie der Zeuge Sellering in seiner Befragung aber ausführte, ist nicht bei jedem Häftling die Sozialtherapie angezeigt. Vielmehr müsse im Verlauf des Vollzuges eine
noch bessere Auswahl der tatsächlich behandlungsbedürftigen Häftlinge erfolgen. Dies ist – und das ist bereits eine Verbesserung – seit Mitte des Jahres 2005 durch das neu eingerichtete Diagnostikzentrum in der JVA Bützow möglich.
Drittens. Die von der CDU-Fraktion aufgestellte Behauptung, in Mecklenburg-Vorpommern gäbe es kein qualifiziertes Personal, sodass bis heute nicht sichergestellt sei, dass die sozialtherapeutische Einrichtung in der JVA Waldeck den Anforderungen an eine sozialtherapeutische Einrichtung gerecht wird, ist so nicht haltbar.
In den Anhörungen des Untersuchungsausschusses wurde mehrfach nachgefragt und berichtet, dass die dort arbeitenden Mitarbeiter die notwendige Ausbildung zum Diplompsychologen und approbierten psychologischen Psychotherapeuten besitzen. Es handelt sich hierbei auch um mit der Arbeit im Strafvollzug vertraute Mitarbeiter.
Es wurde in den Anhörungen klar, dass die Therapeuten in der sozialtherapeutischen Anstalt der JVA Waldeck durchaus qualifiziert sind. Wer etwas anderes behauptet, möge dies belegen, und zwar nicht aus laienpsychologischer Sicht.
Natürlich ist auch nachvollziehbar, dass die Mitarbeiter keine jahrelange Erfahrung in der sozialtherapeutischen Arbeit aufweisen konnten. Schließlich gab es in Mecklenburg-Vorpommern wie auch in den anderen Bundesländern keine sozialtherapeutischen Anstalten.
Die Anstalt in Lübeck, so hat man uns berichtet, existiert schon über 20 Jahre, aber den Therapeuten in der JVA Waldeck diese mangelnde Erfahrung vorzuwerfen und damit zu suggerieren, sie wären mit ihrer Arbeit überfordert, ist unredlich und auch besserwisserisch.
Blanke Polemik ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage im Sondervotum der CDU, dass im Land Mecklenburg-Vorpommern laut Aussagen von Zeugen und Sachverständigen nur schwer qualifiziertes Personal zu finden ist, denn das ist kein Problem in Mecklenburg-Vorpommern, sondern ein allgemeines Problem in allen Bundesländern.
Die Arbeit des noch jungen Teams in der Sozialtherapie in Waldeck erhielt durch den Mord an Carolin selbstverständlich einen herben Rückschlag. Nachvollziehbar zweifelten die Mitarbeiter an ihrer Arbeit. Frustration machte sich breit. Um dem Team wieder neuen Auftrieb zu geben, wurde inzwischen ein neuer Leiter in der sozialtherapeutischen Abteilung eingestellt, der über jahrelange Erfahrungen verfügt. Weiterhin wird von der CDU im Sondervotum dargestellt, es sei fraglich, ob bis zum heutigen Zeitpunkt den Anforderungen an sozialtherapeutische Arbeit Genüge getan wird. Darauf ist klar und eindeutig zu antworten: Ja, den Anforderungen wird entsprochen.
Seit dem 01.01.2005 wurden die Mindestanforderungen an eine sozialtherapeutische Anstalt, so, wie sie beispielsweise in der Drucksache 3/2046 beschrieben sind, erfüllt. Alle dort enthaltenen Punkte sind seit dem 01.01.2005 gewährleistet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrter Damen und Herren! Es gibt Verbesserungsbedarf im Strafvollzug, keine Frage. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die Vollzugsfortschreibungspläne besser dokumentiert werden müssen. Auch muss sich der Vollzug mit den Staatsanwaltschaften und den Gerichten besser austauschen. Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass die behandelnden Psychologen keine Kenntnis von Gutachten externer Sachverständiger, wie in diesem Falle dem Fellert-Gutachten, erhielten.
Der Vollzug ist zwar nicht Auftraggeber solcher Gutachten und hat im Prinzip auch keinen Anspruch auf Übersendung dieser, dennoch sind diese Gutachten für die Arbeit der Therapeuten notwendig. Angesichts der damit möglichen Rückkopplung eigener Bewertungen sollte der Vollzug künftig auf derartige Erkenntnisquellen nicht verzichten und diese automatisch erhalten. Im Interesse einer besseren Diagnose der Häftlinge und um richtige Entscheidungen für die allgemeine Sicherheit zu treffen, müssen die Wege zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug kürzer und transparenter werden.
Es bleibt aber, meine Damen und Herren, im Ergebnis festzuhalten, dass dem Strafvollzug im Falle Maik S. keine wesentlichen entscheidungsrelevanten Versäumnisse vorzuwerfen sind. So weit mein Manuskript.
Gestatten Sie mir vielleicht auch noch eine persönliche Bemerkung. Die Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat mir als einer Nichtfachfrau auf juristischem Gebiet manchmal arge Probleme bereitet, bestimmte Dinge nachvollziehen zu können. Und trotzdem habe ich in dieser Zeit sehr viel gelernt, habe sehr gut zugehört, habe auch den Ausführungen der Opposition gelauscht. Ich kann Ihnen sagen, die Fraktion der Linkspartei.PDS steht zum Minister, zur Bundesratsinitiative. Aber diese erkannte Gesetzeslücke zu schließen,
was damit bezweckt war, das, meine Damen und Herren, ist mehr als ein gesetzgeberischer Akt. Wenn diese Gesetzeslücke geschlossen wird, dann wird diese Bundesrepublik nicht mehr so sein, wie sie ist. Das bedeutet nämlich unter Umständen auch, Menschen, die nicht mehr schuldig werden würden, ihr Leben lang im Gefängnis einzusperren. Ob man einen so weitreichenden Schritt wirklich gehen will, darüber, denke ich, sollte man gründlich beraten und ganz vorsichtig nach politischen Meinungen in dieser Beziehung suchen. Auch das habe ich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gelernt. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Ende der Legislaturperiode ist es uns gemeinsam mit der Landesregierung doch noch gelungen, ein weiteres wichtiges Gesetz auf den Weg zu bringen, das europäisches und Bundesrecht umsetzt. Die im Umweltausschuss durchgeführte Anhörung und die Ausschussberatungen haben gezeigt, dass es im Grunde genommen keine wesentlichen Differenzen zwischen den im Landtag vertretenen Parteien und den kommunalen Verbänden gibt.
Auch die Befürchtungen des Bauernverbandes konnten entkräftet werden, was die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen durch die Weitergabe von Umweltinformationen durch Betriebe anbelangt. Der dazu angehörte Datenschutzbeauftragte des Landes stellte fest, dass der private Landwirt keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist und er damit keinerlei Verpflichtungen hat, zusätzliche Umweltinformationen zu erstellen oder freizugeben.
Im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfes stellte sich dann aber heraus, dass der mitberatende Landwirtschaftsausschuss und die Fraktion der CDU diesen als eine Krücke benutzen wollten, um völlig sachfremde Inhalt e hineinzupacken. Konkret handelt es sich hier um eine weitreichende Änderung des Landeswassergesetzes, also nicht nur um eine formale Änderung des Wassergesetzes, sondern um eine Änderung, die vielfältige Auswirkungen haben wird. Beigepackt werden sollte die Änderung oder die Streichung der Abstandsregelung für Gewässerrandstreifen.
Aus Sicht der Antragsteller und aus Sicht des Landwirtschaftsausschusses schien dies eine einmalige Gelegenheit, ein fachlich umstrittenes Thema im Schnelldurchlauf durchzuziehen
ohne Anhörung von Experten und Abwägung ihrer Argumente. Und heute, meine Damen und Herren, liegt Ihnen wiederum der Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, der zeigt, dass die CDU offensichtlich nicht willig ist, Tatsachen zu akzeptieren, wenn es nicht in ihr politisches Konzept passt.
Die Haltung der Fraktion der Linkspartei hierzu ist ganz klar: mit uns nicht, nicht in einem solchen rechtlich fragwürdigen Verfahren, denn es steht das Bepackungsverbot.
Die Landesregierung hat schon leidvolle Erfahrungen gemacht, was das Hinzufügen von sachfremden Inhalten zu Gesetzen betrifft.
Eine entsprechende Rechtsprechung liegt vor, angekurbelt durch die Opposition –
es geht um Umweltinformationen, Herr Dr. Jäger –,
die damals das Vorgehen der Landesregierung auf das Schärfste kritisierte, weil es der Opposition sozusagen in den politischen Kram passte.
Zweitens haben wir hier das große Interesse der Landwirtschaft, dass die Abstandsregelungen am besten ganz fallen sollten. Dabei wird mit Zahlen operiert, die rational nicht nachvollziehbar sind. So wird behauptet, dass durch die im Land vorgegebenen Abstandsregelungen den Landwirten neun Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche entzogen würde.
Das mag vielleicht so sein, wenn jeder Entwässerungsgraben mitgezählt wird.
Und es wird behauptet, durch die praktizierten Abstandsregelungen entstehen der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den Landwirten anderer Bundesländer. Dazu kann ich nur sagen, dass diese Regelungen in den anderen Ländern auch sehr unterschiedlich sind und wir hier im Land sowohl Vor- als auch Nachteile gegenüber anderen Bundesländern haben. Vertiefen werden wir die Debatte, denke ich, so hat es Herr Jarchow angesprochen, im Tagesordnungspunkt 29.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal wiederholen: Die Linkspartei.PDS sperrt sich nicht grundsätzlich,
wenn es um das Thema Abstandsregelung geht. Wir favorisieren aber ein geordnetes Novellierungsverfahren für das Landeswassergesetz in der nächsten Legislatur
nach öffentlicher Anhörung aller Beteiligten und sachund fachgerechter Prüfung der Argumente und der dahinter stehenden Interessen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf der Landesregierung über den Zugang zu Umweltinformationen in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich persönlich bin sehr froh, dass das Thema „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ auf der heutigen Landtagssitzung doch noch abschließend beraten wird,
und bedanke mich recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses für ihre zügige Arbeit.
198 Menschen fielen im letzten Jahr in MecklenburgVorpommern Verkehrsunfällen zum Opfer, 48 von ihnen waren noch nicht einmal 25 Jahre alt. Jedes Wochenende ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwarzes Wochenende, denn es passieren eine Vielzahl von Unfällen auf unseren Straßen. Überproportional sind Jugendliche beteiligt – nicht, weil sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs wären, auch nicht, weil sie wie die Verrückten Motorrad fahren und mutwillig Verkehrsunfälle provozieren, wie offensichtlich die beiden jungen Männer am letzten Wochenende. Die meisten der durch jugendliche Fahranfänger verursachten Unfälle, nämlich 76 Prozent, passieren mit dem Auto. Ja, meine Damen und Herren, Sie haben richtig gehört: Jugendliche Fahranfänger sind in der Regel die Täter, die Verursacher von Unfällen – ob schuldhaft oder nicht, das sei erst mal dahingestellt. Es ist unerheblich, ob sie die Unfälle verursachen, weil sie unsicher fahren und mit einer bestimmten Situation überfordert sind, oder ob sie aus jugendlichem Leichtsinn heraus einen Unfall verursachen. Fakt bleibt, die jugendlichen Fahranfänger sind überproportional verantwortlich für das Unfallgeschehen auf den Straßen.
Aber, meine Damen und Herren, sie sind auch gleichzeitig Opfer des Straßenverkehrs, dessen Regeln schwächere Verkehrsteilnehmer nur unzureichend schützen. Zum Opfer werden jugendliche Fahranfänger, weil sie noch nicht so routiniert und lässig fahren können wie die erfahrenen Mitverkehrsteilnehmer, sich aber denselben Regeln und Zwängen unterwerfen müssen. Sie haben weniger Fahrpraxis, weniger Erfahrungen und weniger Routine, reagieren nicht immer richtig auf die entstandene Situation. Aber dafür sind sie noch mit dem beneidenswerten jugendlichen Leichtsinn ausgerüstet, der wiederum gerade bei Überforderung durch äußere Einwirkungen verhängnisvolle Auswirkungen haben kann. Mit der Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahre schaffen wir quasi einen Schutzraum für junge Fahranfänger. Den Jugendlichen wird damit die Chance gegeben – Herr Petters hat es gesagt –, ein Jahr lang das Fahren zu trainieren und Erfahrungen zu sammeln, neben sich einen im Autofahren geübten Partner, der ihnen Tipps geben kann, der kritische Situationen vielleicht eher erkennt als ein Fahranfänger und der im besten Fall beruhigend auf den Fahranfänger einwirken kann. Die in diesem Jahr unter verschiedenen U mständen erworbene Fahrpraxis führt beim späteren selbstständigen Fahren der Jugendlichen zu einem deutlich herabgesenkten Risikoniveau. Das wurde in der
Anhörung mehrmals und überzeugend anhand von Zahlen durch unterschiedliche Sachverständige belegt.
Dennoch bleiben auch nach der Entscheidung für das begleitete Fahren zwei Punkte notwendigerweise offen, auf die ich an dieser Stelle unbedingt eingehen möchte. Der Fahrlehrerverband Berlin hat bereits im vorigen Jahr darauf hingewiesen, dass das begleitete Fahren nur ein Schritt zu mehr Verkehrssicherheit sein kann. Diesen Weg müssen wir aber weitergehen. Ein logisch folgender und in meinen Augen notwendiger Schritt ist die obligatorische Teilnahme aller Fahranfänger an der sogenannten zweiten Phase. Diese Fortbildungsmaßnahme für Fahranfänger bietet neben der theoretischen Vermittlung von Wissen über umweltschonendes und energiesparendes Fahren auch die Möglichkeit von praktischen Übungsfahrten und ein Sicherheitstraining unter Aufsicht, aber unter extremen Bedingungen. Das Wirtschaftsministerium ist gut beraten, wenn es im Zusammenhang mit der Umsetzung des heutigen Antrages gleichzeitig darüber nachdenkt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der zweiten Phase wenigstens als freiwilliges Angebot für die Fahranfänger in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.
Und, meine Damen und Herren, wenn das Modell des begleiteten Fahrens tatsächlich das Fahrverhalten von Führerscheinneulingen verbessern soll, dann müssen seine Regeln auch ernst genommen werden. Ob diese Kontrollmechanismen ausreichend sind, sollte am Anfang des Umsetzungszeitraumes konsequent beobachtet werden. Insofern ist auch der Punkt 3 des interfraktionellen Änderungsantrages zu begrüßen.
Ach ja, meine Damen und Herren, einen Satz kann ich mir zum Schluss dann doch nicht verkneifen. Ich kann all diejenigen verstehen, die meinen, Jugendliche sind mit 17 Jahren eigentlich noch nicht reif genug, ein Kraftfahrzeug zu führen, und deshalb gegen diese Möglichkeit des S i c h e r heitstrainings für jugendliche Fahranfänger sind. Aber wer meint, man sollte das begleitete Fahren ablehnen, weil es vermutlich zu viel Bürokratie mit sich bringt, der verkennt die Situation auf den Straßen vollkommen und der negiert, dass es auch im Straßenverkehr Schwächere gibt, denen die Gesellschaft entsprechende Rahmenbedingungen schaffen muss, damit sie nicht im wahrsten Sinne des Wortes unter die Räder kommen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir möchten uns bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und die sachdienliche Zusammenarbeit bedanken.
Die Mitglieder des Finanzausschusses haben sich wie immer intensiv mit dem Bericht des Landesrechnungshofes 2005 über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Jahres 2003 befasst. Er enthält viele wichtige Hinweise für das Parlament, für die Regierung und insbesondere auch für das Verwaltungshandeln. Er lässt uns genauer hinsehen und legt an der einen oder anderen Stelle den Finger in die Wunde. Die Feststellungen des Landesrechnungshofes haben wir nicht einfach hingenommen, wir haben sie detailliert beraten und vertieft. Sie gehörten zweifellos zu den wichtigsten und zeitaufwendigsten Beratungsgegenständen im Finanzausschuss.
Ich gebe zu, es war nicht immer einfach, sich den Positionen des Landesrechnungshofes anzuschließen. An der einen oder anderen Stelle waren wir klar anderer Auffassung und konnten uns den Empfehlungen beziehungsweise den Feststellungen des Landesrechnungshofes wirklich nicht anschließen. Deshalb lehnen wir beispielsweise auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf der Drucksache 4/2348 ab, denn vom Haushaltsgesetzgeber ist es so gewollt, die Flexibilität im Rahmen dieses Titels, nämlich des Initiativfonds, zu erhalten. Deckungsfähigkeiten sind generell nicht nur praktikabel, sondern sie sind ein notweniges Instrument der Bewirtschaftung von Titeln über den gesamten Haushalt. Der Sinn des Initiativfonds besteht eben gerade darin, dass er als Feuerwehrfonds für den Einzelfall zur Verfügung steht und von den Vorschriften starrer Richtlinien nicht erfasst werden kann.
Immer wieder und seit Jahren wird die Wirksamkeit von Förderprogrammen hier im Landtag heftig debattiert. Im Fokus des Landesrechnungshofberichtes waren im vorliegen Bericht unter anderem der Initiativfonds sowie das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm des Landes. Der Landesrechnungshof beanstandete insbesondere bei den Maßnamen des Initiativfonds die angeblich fehlenden arbeitsmarktpolitischen Effekte. In der Debatte wurde aber recht schnell deutlich, dass es unterschiedliche Auffassungen zu dem, was aktive Arbeitsmarktpolitik leisten soll und leisten kann, gibt.
Auch die Mittel und die Wege dorthin sind natürlich umstritten. Aber mit dem Initiativfonds haben wir endlich die Möglichkeit, Maßnahmen vor allem unbürokratisch und flexibel zu fördern, die eben nicht in die herkömmliche Förderkulisse passen. Hinzu kommt, dass mit diesem Instrumentarium schnell auf dringende regionale Bedürfnisse und Problemlagen reagiert werden kann. Eine solche unkonventionelle Unterstützung für Unternehmen, für verschiedene Projektträger und für viele Kommunen, insgesamt hat es fast 100 Förderfälle gegeben aus dem Initiativfonds, hat nachweislich dazu geführt, dass Arbeitsplätze erhalten und Arbeitsplätze direkt oder aber auch im Umfeld geschaffen werden konnten.
Das Arbeitsministerium hat den Finanz- und den Bauausschuss sehr ausführlich informiert und alle Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen beantwortet. Wir, die Koalitionsfraktionen, sehen jedenfalls keinen Grund, den Initiativfonds aufzugeben, denn er hat sich bewährt.
Im Übrigen berichtet das Arbeitsministerium sehr regelmäßig in den betreffenden Ausschüssen darüber. Die geförderten Projekte liegen zur Einsicht vor. Eine solche Transparenz, wie sie gerade bei diesem Förderinstrument besteht, würde ich mir bei manch anderen klassischen Förderprogrammen ebenfalls wünschen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus äußerte der Landesrechnungshof Bedenken zu den Erfolgskontrollen, was das Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm betrifft. Für den Landesrechnungshof sei nicht erkennbar, ob und dass die konkreten Maßnahmen zum Erfolg geführt haben. An dieser Stelle geht es ja um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch hier offenbarten sich Missverständnisse und völlig unterschiedliche Sichtweisen zwischen Landesrechnungshof und den politisch Handelnden, denn es geht im Rahmen der ESF-Förderung und des ASP eben nicht zu allererst und ausschließlich um die Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, sondern um aktive Hilfe für diejenigen, die nicht direkt auf den ersten Arbeitsmarkt gehen können.
Mit dem ASP und mit dem Einsatz der Europäischen Strukturfondsmittel sind – bekanntermaßen von der EU vorgegeben – verschiedene Ziele zu verfolgen.
Das sind zum Beispiel Qualifikationen, Chancengleichheit von Frauen und aktive Unterstützung von Menschen mit besonderen Integrationsproblemen.
Ich denke, wie das ASP diesen Anforderungen gerecht wird, wird jeder in seinem Wahlkreis erfragen können.
Er wird dort auch Beispiele finden können, dass diese Unterstützung dankbar angenommen wird.
Eine Erfolgskontrolle des ASP, gebunden an konkret entstandene Arbeitsplätze, so, wie sich das der Landesrechnungshof vorstellt, lässt sich aus unserer Sicht nicht realisieren.
Das ASP wird regelmäßig evaluiert und es gibt Verwendungsnachweisprüfungen genau wie in allen anderen Bereichen. Dennoch ist der Erfolg der Maßnahmen leider nicht in Zahlen messbar.
Deshalb halten wir die Empfehlungen des Landesrechnungshofes, Maßstäbe für eine Erfolgskontrolle zu entwickeln, für genauso wenig praktikabel.
Der Landesrechnungshof hat mit seinen Äußerungen, die unter anderem einer Umwidmung der ESF-Mittel in EFRE-Mittel das Wort reden, eine klare politische Wertung vorgenommen.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat in diesem Zusammenhang unmissverständlich klargemacht, dass wir diese Wertung nicht akzeptieren werden.
Die Koalition steht für eine politische Ausrichtung,
die auf eine nachhaltige Entwicklung des Landes setzt, und zwar sowohl mit einer wirksamen Wirtschaftsförderung als auch mit einer intelligenten Arbeitsmarktpolitik. Das, Herr Riemann, denke ich, ist wieder eine Aussage von Ihnen, die Sie bei längerem Nachdenken wahrscheinlich doch nicht so getroffen hätten.
Meine Damen und Herren, bei allen Landesprogrammen gibt es im Ergebnis von Prüfungen des Landesrechnungshofes immer kritikwürdige Einzelfälle. Im Ausschuss haben wir solche Punkte selbstverständlich differenziert betrachtet und unter die Lupe genommen, und zwar auch die hier von Herrn Liskow angesprochenen Fälle. So sind unter anderem auch durchaus Unzulänglichkeiten und Fehler bei der Dokumentation feststellbar. Es ist Aufgabe für die Landesverwaltung diese Fehler zu vermeiden. Das gilt für alle berechtigten Beanstandungen in allen Bereichen, um sicherzustellen, dass das Geld möglichst effizient und sinnvoll eingesetzt wird. Und schlussendlich, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Guten Morgen, Herr Jäger. Ich hätte von Ihnen nichts anderes erwartet. – Danke.
Niemand, meine Damen und Herren, wird die Notwendigkeit einer grundgesetzlichen Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ernsthaft bestreiten wollen,
auch nicht im Umweltrecht, denke ich, besonders weil die derzeitige Zersplitterung des Umweltrechtes alle bisherigen Ansätze zu seiner Zusammenlegung in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch verhindert.
Ein einheitliches Umweltrecht – und darüber besteht ausnahmsweise Konsens in den Umweltverwaltungen, den Verbänden der Umweltschützer und der Wirtschaft – ist für eine nachhaltige ökonomische Entwicklung mit hohen Umweltstandards von großer Bedeutung.
Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass europarechtliche Vorgaben mehr und mehr einen integrierten Umweltschutz vorsehen, der die Umwelt in ihrem Gesamtzusammenhang betrachtet. Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in deutsches Recht ist deshalb wie bei der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung zur Genehmigung industrieller Anlagen zunehmend darauf angewiesen, dass im Umweltrecht ein medienübergreifender Ansatz verfolgt wird. Das ist aber nur dann möglich, wenn im Umweltrecht eine einheitliche Kompetenzzuweisung herrscht.
Aber, meine Damen und Herren, wie sehen die geplanten Änderungen konkret aus? Die Bereiche Naturschutz, Landschaftspflege und Wasserrecht fallen derzeit in die Rahmengesetzgebung des Bundes. Mit dieser legt der Bund sie in den Grundzügen fest und die Länder konkretisieren diese dann mit eigenen Gesetzen. Das haben wir im Landtag hervorragend gemacht. Das hat Herr Jäger auch gesagt.
Diese Rahmengesetzgebung des Bundes soll aber insgesamt abgeschafft werden. Die bisher zugeordneten Bereiche sollen formal in die konkurrierende Gesetzgebung überführt werden.
Als Zugeständnis sollen die Länder wiederum die Möglichkeit einer abweichenden Gesetzgebung erhalten. Dieses Vorgehen hat zur Folge – das sagen wir und das sagt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, was meine Kollegin hier ausgeführt hat –,
dass sich die Länder an fast gar keine Vorgaben des Bundes halten müssen, wenn sie ihre eigenen Gesetze machen. Neben dem Rückfall in eine feudalistisch anmutende gesetzgeberische Kleinstaaterei werden diese Bereiche dann mehr und mehr zum Spielball politischer Mehrheiten in den Ländern.
Das föderalistische Solidarprinzip wird damit ausgehebelt.
Ein Flickenteppich von Gesetzen wird eine Absatzspirale der Standards in diesen Bereichen zur Folge haben,
denn die Länder werden sich überbieten im Wettbewerb um den schnellsten Standardabbau, nur um potenzielle Investoren ins Land zu locken.
Und für diese, meine Damen und Herren, gibt es dann keineswegs mehr Rechtssicherheit. Im Gegenteil, die Umweltverbände werden auf unterschiedliche Genehmigungen reagieren und Entscheidungen juristisch anfechten.
Andere umweltpolitische Bereiche wie Klimaschutz und Chemikalienrecht sind beispielsweise weiterhin nirgends zugeordnet.
Ein weiterer Kritikpunkt an den geplanten Änderungen: Die Erforderlichkeitsklausel für Luftreinhaltung und Lärmschutz wird abgeschafft, für das Abfallrecht aber bleibt sie bestehen. Wer soll das letztendlich verstehen?
Wer wird sich im Vorfeld von Entscheidungen die Mühe machen, das alles zu recherchieren? Es wird mehr Bürokratie geben, mehr Verwaltungsaufwand, Kompetenzgerangel und Entscheidungen vor Gericht.
Im Übrigen sind die Bedenken gegen die Föderalismusreform gerade im Umweltbereich nicht nur auf der linken Seite des politischen Denkens zu finden. Der Zwischenruf von Frau Gramkow bezog sich auf die FAZ von heute. Da warnt nämlich der sächsische Umweltminister Tillich (CDU)
vor der Föderalismusreform im Umweltbereich, wenn sie so durchgeführt wird, wie sie geplant ist. Er sieht die Gefahr einer Pingponggesetzgebung.
Und wie die Entflechtung der Gesetzgebung für das nichteinheitliche Umweltrecht und die Kompetenzzuweisung an die Länder aussehen werden,
beschreibt Ihr Minister an den Regelungen zum Wasserhaushaltsrecht ganz deutlich. Und wenn Sie sich das durchlesen, dann wissen Sie, dass man dort etwas verändern muss.
Ich habe Ihnen sehr gut zugehört, Herr Jäger,
aber wahrscheinlich haben Sie sich nicht richtig ausgedrückt.
Man sollte immer zuerst...
Ich freue mich darauf.
Jedenfalls bitte ich darum, dass Sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen Ihre Zustimmung geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer gedacht hatte, wir bringen diese Legislatur ohne eine Diskussion um die schwarzen Vögel zu Ende, der sieht sich mit dem heute vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion getäuscht. Dennoch, meine Damen und Herren, es gibt etwas Neues in der ganzen Angelegenheit. Die Opposition sorgt sich mit dem vorliegenden Antrag um Biotop- und Artenschutz, entwickelt Verständnis für Gewässerökologie und möchte aus diesem Grunde den Kormoranbestand in Mecklenburg-Vorpommern und europaweit reduzieren. So steht es jedenfalls in der Begründung des Antrages. Hintergrund des Antrags sind aber nicht etwa neu aufkeimende Verantwortung der Union für Kormorane und anderes unter Schutz stehendes Getier, sondern die ökonomischen Interessen der Fischer, die meinen, die Kormorane fräßen ihnen ihre Einkommensgrundlage weg.
Noch, meine Damen und Herren, gilt die Kormoranlandesverordnung, nur leider hat sich ihre Umsetzung in der Praxis nicht bewährt. Wir müssen heute im Rückblick erkennen, dass mit dieser Verordnung kein Problem gelöst wurde, weder das ökonomische noch das ökologische. Sämtliche durchgeführte Vergrämungsmaßnahmen und auch die Tötung haben keinen Einfluss auf das Wachstum der Population der Kormorane gezeigt. Nicht einmal eine Stagnation der Bestände hat es gegeben. Eine Regulierung des Bestandes scheint also auf diesem Wege nicht realistisch.
Und da frage ich Sie: Wozu brauchen wir dann diese Kormoranverordnung, die in ihrer jetzigen Form auch nicht mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist? Der Minister hat es hier ausgeführt. Bei diesen wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder sie zu töten. Von diesen Verboten gibt es Ausnahmeregelungen – auch darüber hat der Minister gesprochen –, wenn es nämlich für die Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist. Diese Schäden sind aber nicht wirklich nachweisbar, nicht im Binnenland und an der Küste schon gar nicht,
jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand und schon gar nicht gerichtsfest, sagt das Institut für Fischerei. Das hat man auch in Bayern und in Schleswig-Holstein festgestellt. Um den Schaden belastbar nachweisen zu können, müsste es geografisch konkrete und mehrjährige Schadensanalysen geben. Mein Vorschlag dazu – der Herr Minister kann ja einmal darüber nachdenken –, das Landwirtschaftsministerium gibt eine solche wissenschaftliche Analyse in Auftrag und nutzt dazu Teile der Fischereiabgabe.
Für Teichwirtschaft, meine Damen und Herren, sieht es anders aus. Bei nachweisbaren wirtschaftlichen Ausfällen erteilt das Umweltministerium Ausnahmegenehmigungen. Das finde ich ausreichend und zielführend, wenn punktuell entstandene Schäden durch punktuell geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, auch ich bin überzeugt davon, dass nur ein europaweites Kormoranmanagement Abhilfe schaffen könnte. Allerdings gibt es da auch mindestens zwei Unwägbarkeiten, zum Ersten die Bereitschaft aller betroffenen Länder, in einem derartigen Plan flächendeckend mitzuwirken und den Schutzstatus des Vogels aufzuheben. Da will nicht mal die Bundesregierung ran, habe ich gelesen. Und in den letzten Jahren scheiterte der Versuch, auch das wurde hier schon gesagt, nicht nur einmal am Verhalten der Nachbarländer.
Zum Zweiten haben wir Mutter Natur gegen uns. Um europaweit den Brutbestand der Kormorane um 25 Prozent senken zu können, müssten 100.000 Tiere jährlich getötet werden. Europaweit und über mehrere Jahre hin
weg! Jeder, der sich ein bisschen mit Kormoranen beschäftigt hat, weiß aber auch, dass diese die Verluste durch Vergrämung oder Tötung innerhalb kürzester Zeit wieder ausgleichen. Aufgrund der innerartlich geringeren Konkurrenz gibt es innerhalb der Kolonien einen verbesserten Bruterfolg und die Kormorane entstehen quasi wie Phönix aus der Asche neu. Und wer, meine Damen und Herren, wer sollte jedes Jahr 100.000 Kormorane jagen? Die Jäger haben am Dienstagabend eindeutig gesagt, so einen Vogelzug würden sie nicht mitmachen. Das ist nämlich keine Jagd, sondern eine Vernichtung einer Tierart, und dafür wären sie nicht zuständig. Wie also?
Einige sachliche Argumente zum Aal, so, wie Frau Schlupp es vorhin gefordert hat, die Debatte sollte versachlicht werden.
Erste Bemerkung: Es gibt eine Rote Liste „Fische/Rund
würmer“, die wird regelmäßig neu aufgelegt. 1992 ist eine aufgelegt worden und 2002. Die Zahlen in diesen Roten Listen sagen eindeutig, trotz einer wachsenden Vogelzahl, die diese Viecher wegfressen, haben acht von zehn Arten der oben genannten Bestände sich im Bestand stabilisiert beziehungsweise sind angestiegen. So viel zur natürlichen Seite.
Und trotzdem haben Sie recht, der Aal geht zurück. Warum geht der Aal zurück? Gucken wir doch einmal genau hin. In den letzen 20 Jahren haben wir an unserer Küste einen Rückgang der Glasaale um 99 Prozent, aber nicht weil die Kormorane sie wegfressen, sondern weil die chinesische Farmwirtschaft dreimal mehr als den europäischen Marktpreis für das Kilo Glasaal zahlt und natürlich die Glasaale nach China verkauft und zu Delikatessen verarbeitet werden.
Zum Zweiten. Hier können wir an die Debatte anschließen, die wir gestern hatten – Klimaschutz. Sie haben es alle schon irgendwann einmal in den Nachrichten gehört. Der Golfstrom reagiert auf das veränderte Klima und dadurch werden weniger Aale durch den Pazifik an unsere Küste getragen.
Drittens. Die Verbauung der europäischen Flüsse hat in den letzten 20 Jahren nicht gravierend abgenommen. Die Aale kommen teilweise gar nicht in die Flüsse hinein.
Viertens, der Parasitenbefall unter den Aalen. Wenn Sie mit Fischwissenschaftlern reden, dann werden sie Ihnen nachweisen, dass sich am Aal auch Parasiten festsetzen und ihm eine geringere Lebensdauer bescheren, dass er Krankheiten bekommt und dann auch nicht mehr geangelt werden kann.
Nicht der Kormoran ist das Aalproblem, sondern der Glasaal ist das Problem und dort müssen wir mit der Lösung ansetzen, einschließlich der Problematik der Besatzfische. Wenn die nämlich ausgesetzt werden, dann haben wir ein Nahrungsüberangebot und die Kormorane stürzen sich natürlich darauf. Damit bin ich wieder ganz bei Ihnen: Wenn wir eine integrierte Lösung für Nutz- und
Schutzaspekte hinkriegen für den Aal auf europäischer Ebene, dann kommen wir einen Schritt voran. Und nur so werden wir das Problem der Aale, der Kormorane und der Fischer vielleicht lösen können.
Abschließend möchte ich noch einmal sagen, nicht der Kormoran ist das Problem der Fischer und nicht der Aal, der ist sowieso so glatt, der geht durch jede Statistik,
sondern ein Strukturwandel, der in der Fischerei eigentlich schon vonstatten geht. Er steht nicht nur vor der Tür, er geht vonstatten. Er kostet uns Arbeitsplätze und er kostet uns Erträge, weil die Verbraucher nämlich nicht einheimischen Fisch bevorzugen,
sondern der deutsche Markt wird zu 80 Prozent von Importfisch beherrscht.
Das, denke ich, ist das allgemeine Problem unserer einheimischen Fischer. Und auch dort müssen wir ansetzen, um etwas zu verändern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben: Am letzten Wochenende fanden die ersten Hamburger Klimatage in Hamburg statt, organisiert von 17 Umweltorganisationen. Dort haben Wissenschaftler, Vertreter diverser Umweltverbände und engagierte
Bürgerinnen und Bürger gemeinsam über die drohende Klimakatastrophe diskutiert. Der Zeitpunkt könnte nicht passender sein, denn die Nachrichtenlage auf dem Gebiet des Klimaschutzes sieht derzeit sehr beunruhigend aus. Fast alle Medien und viele Wissenschaftler übertreffen sich mit schlechten Nachrichten und Horrorszenarien, die den Klimawandel weltweit und speziell in Mitteleuropa betreffen. Positive Nachrichten sind hingegen kaum oder gar nicht wahrzunehmen.
Kein Jahr, so sagen es seriöse Hochrechnungen, brachte einen so hohen volkswirtschaftlichen Schaden durch extreme Wetterereignisse wie das vergangene Jahr. Doch ein adäquates und konsequentes politisches oder gar wirtschaftliches Handeln folgte daraus bisher nicht. Deshalb freue ich mich, dass sich der Landtag zu diesem hochaktuellen Thema hier verständigt, denn das Umweltministerium hat strategisch über Jahre hinweg an diesem Thema gearbeitet.
Die Folgen der Klimaveränderung für die Volkswirtschaft und die Menschen werden erheblich sein. Wir müssen uns heute schon oder heute endlich mit kurz-, mittelund langfristigen Maßnahmen darauf einstellen.
Mit dem Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industrieländer, ihre Emissionen von Treibhausgasen bis 2012 um fünf Prozent zu verringern, die Staaten der EU gar um acht Prozent. Dieses war ein Anfang für eine globale Umwelt- und Klimapolitik, dem viele Staaten folgen konnten. Mit der russischen Ratifizierung des Klimaprotokolls wurde es im Februar 2005 für alle Staaten verbindlich. Inzwischen aber, meine Damen und Herren, werden die Angriffe auf diesem Weg wieder heftiger. Die Wirtschaft stellt in ihrer Mehrheit noch immer kurzfristige Unternehmensvorteile über den Schutz der Lebensgrundlagen der Menschheit. Damit ist fast abzusehen, dass die verfolgten Ziele von den meisten Staaten nicht erreicht werden können. Und jetzt mögen Sie einwenden, dass die große Welt weit weg ist, aber auch hier in Mecklenburg-Vorpommern gibt es genügend Entscheidungen von Unternehmen, von Behörden und kommunalen Vertretern, die sich vorrangig an wirtschaftlichen Schwerpunkten orientieren.
Seit 1997 versucht auch Mecklenburg-Vorpommern, seinen Teil zum Klimaschutz zu erbringen. Mit der ersten Zwischenbilanz 1999 wurde festgestellt, dass sich das Konzept als Instrument der Landesregierung bewährt hat. Allerdings wurde aber auch erheblicher Handlungsbedarf bei der Integration des Klimaschutzgedankens in andere Ressorts außerhalb des Umweltministeriums festgestellt. Dem wurde mit dem vorliegenden Aktionsplan abgeholfen. Aber auch die lokale und regionale Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes stellt bis heute eine große Herausforderung dar, die nicht immer gelang und gelingt. Der Ausstoß von CO2 hat sich mittlerweile stabilisiert. In einigen Bereichen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Das von der Landesregierung initiierte Netzwerk „Klimaschutz – Nachhaltigkeit Mecklenburg-Vorpommern“ ergab eine Menge neuer Ansätze. Die erklärte und praktizierte Politik des Umweltministeriums, alle Akteure mit in das Boot zu holen, ist der einzige realistische Weg, gemeinsam mehr für den Klimaschutz zu tun.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt nun der jüngste Bericht der Landesregierung zum Klimaschutz vor. Die darin enthaltenen Daten und Fakten möchte ich nicht auf
zählen, Sie haben den Bericht sicherlich gründlich gelesen. Dennoch, einige Fakten möchte ich erwähnen. So gelang es im Verkehrsbereich nur unwesentlich, die CO2Emission in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Das liegt auf der einen Seite sicher am zunehmenden Individualverkehr und an der ungenügenden Anstrengung der Autoindustrie auf der anderen Seite. Aber es zeigt aus unserer Sicht auch die Auswirkungen einer falschen Verkehrspolitik in Bund und Ländern. Die Konzentration der finanziellen Möglichkeiten auf die Straße produziert gerade mehr Auto- und LKW-Verkehr. Wer eine ökologische Verkehrswende will, der muss den ÖPNV in all seinen Facetten besser unterstützen. Sicherlich fördert das Wirtschaftsministerium seit Jahren die Beschaffung von Bussen für den ÖPNV. Es gibt auch gute Ansätze, umweltfreundliche Fahrzeuge zu beschaffen. Beispielsweise fahren in Schwerin Busse mit Biodiesel als Treibstoff, in Neubrandenburg fahren drei Erdgasfahrzeuge. Aber gesonderte Anreize, um für den ÖPNV umweltfreundliche Fahrzeuge einzusetzen, gibt es nicht. Es bleibt in der Verantwortung der Verkehrsträger, schadstoffarme Fahrzeuge zu beschaffen. Das, meine ich, muss nicht sein. Wer Geld gibt, sollte auch mitbestimmen, wofür es ausgegeben wird.
Und, meine Damen und Herren, umweltfreundliches, nachhaltiges und klimaschonendes Wirtschaften bedeutet nicht immer unbedingt mehr Geld. Auch solche Maßnahmen wie die volle Einführung eines integralen Taktfahrplanes könnten den ÖPNV in der Fläche stark verbessern.
Mehr Qualität im SPNV hat auch höhere Fahrgastzahlen zur Folge.
Andere Zahlen des Aktionsplanes Klimaschutz stimmen dagegen optimistischer. So stieg – meine Vorredner haben darauf hingewiesen – in den vergangenen Jahren der Anteil der erneuerbaren Energien an der Strom- und Wärmeerzeugung deutlich an. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass es auch in unserem Land dazu Reserven gibt. Das Umweltministerium kommt seiner Vorbildfunktion bei den Investitionen im Klimaschutz nach. Wir alle kennen Beispiele aus unseren Wahlkreisen für diese Programme. Ich denke da an ZOO-LAR oder Sonne – Kirchendach. Behörden und Schulgebäude sind Vorzeigemodelle für klimafreundliches Bauen. Das Solarzentrum in Wietow beispielsweise, gefördert durch das Umweltministerium, ist ein lebendiges Beispiel für nachhaltiges und klimafreundliches Wirtschaften.
Gleichzeitig fungiert das Solarzentrum in der energieautarken Region Lübow-Krassow als Ideengeber dafür, wie mit Hilfe solarer Energie, umweltfreundlicher Gebäudesanierung, Nutzung geschlossener Abwasserkreisläufe und ökologischer Lebensweise Wertschöpfungspotenziale in der Region bleiben können, wie kleine und mittelständische Unternehmen Arbeit finden, wie Arbeitsplätze in der Region gehalten werden. Dass diese Idee begeistert und realistisch erscheint, zeigt sich darin, dass sich Bürgermeister und Gemeindevertreter der Umgebung für energieautarke Regionen einsetzen und ihre Gemeinden hin zu Solargemeinden entwickeln wollen. Die Region Lübow-Krassow ist beispielhaft auf dem
richtigen nachhaltigen Wege. Um diese Entwicklung für das ganze Land anzuschieben, sind noch erhebliche Anstrengungen in allen Bereichen der Politik notwendig. Das kann nicht nur Aufgabe der Ressorts Umwelt oder Wirtschaft sein. Darauf verweist der Aktionsplan Klimaschutz insbesondere im Punkt 3.4 für die unterschiedlichsten Politikfelder.
Meine Damen und Herren, der Umweltausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen mit dem Aktionsplan Klimaschutz beschäftigt und schlägt vor, den Bericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.
Zwei Punkte in der dazugehörigen Entschließung sind meiner Fraktion aber ganz besonders wichtig. Zum Ersten sind bei allen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung unseres Landes die Menschen stärker mitzunehmen. Der Umweltausschuss konnte sich bei seiner Reise nach Finnland im letzten Jahr ein Bild davon machen, wie ein gesellschaftlicher Diskussionsprozess von oben nach unten organisiert und von unten nach oben durchgeführt werden kann. Klimaschutz ist nicht gegen den Willen der Bevölkerung und der Wirtschaft zu erreichen,
deshalb müssen wir diese Problematik stärker in das Bewusstsein der Menschen rücken. Klimaschutz ist also nicht nur eine Aufgabe von Hochglanzbroschüren, Herr Kokert, sondern es ist eine Aufgabe der Umweltbildung. Und in diesem Sinne, denke ich, haben wir da auch noch mehr zu tun, um darüber aufzuklären und die Menschen mitzunehmen.
Mit dem dritten Punkt der Entschließung wird die Landesregierung aufgefordert, die bisherigen Fördermöglichkeiten für Energieeinsparung und Nutzung von regenerativen Energien auch in der neuen EU-Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013 fortzusetzen und ihre breite Anwendung zu ermöglichen. Wenn wir uns die Entwicklung der Energiepreise ansehen, meine Damen und Herren, wird die Deckung des individuellen Grundbedarfs an Energie langfristig zu einer sozialen Frage werden. Mit der breiten Nutzung nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien durch Bürgerinnen und Bürger, durch klein- und mittelständisch wirtschaftende Unternehmen können wir hier aus Landessicht durchaus gegensteuern. Das sollte aus Sicht der Linkspartei.PDS auch unbedingt geschehen. Die Ausrichtung von ELER und EFRE geben das jedenfalls her.
Und, Herr Kokert, da bin ich ganz bei Ihnen und ich hoffe auch auf die Unterstützung der CDU-Fraktion in der nächsten Legislaturperiode, dass wir das Wirtschaftsministerium mit in die Verantwortung nehmen können,
denn das ist Sache des Wirtschaftsministers, das hat nichts mehr mit Vorbildfunktion zu tun.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir hier Ähnliches wie im Umweltausschuss schaffen und der Entschließung einstimmig zustimmen werden. Das wäre eine gute Grundlage, in Mecklenburg-Vorpommern weiter erfolgreich gute Umweltpolitik zu praktizieren und beim