Henning Klostermann

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ein bisschen Geduld haben wir alle noch verdient, denke ich. Zum Tagesordnungspunkt 32, der Zweiten Lesung, nur ein kurzer Blick auf die Beschlussempfehlung des federführenden Umweltausschusses, Drucksache 3/3019.
Erstens, und das können Sie mir hundertprozentig abnehmen, ich bin sehr erfreut, dass der Gesetzentwurf zu den Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Küstenländern zur Verbesserung des gemeinsamen Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee mit Einstimmigkeit aus den Ausschüssen ins Plenum gekommen ist.
Das halte ich schon für sehr bemerkenswert und sehe das auch als einen gewissen Höhepunkt an. Wie von mir in der Debatte zu diesem Antrag festgestellt, traf uns der vorgestern gerade in Erster Lesung eingebrachte Gesetzentwurf nicht unvorbereitet. Und dieses Hohe Haus, so möchte ich sagen, ist im Bereich der maritimen Sicherheit hoch qualifiziert und auch hoch motiviert, und zwar motiviert genug, heute bereits das Gesetz unverändert zu verabschieden.
Und zweitens. Meine Damen und Herren, aus unserer fraktionsübergreifenden Kompetenz heraus können wir in Verantwortung als Küstenland an der Ostsee die Landesregierung darüber hinaus auffordern, sich auf der Grundlage der jetzt getroffenen Vereinbarung für eine entsprechende Fortentwicklung auf Bundesebene einzusetzen. Da hiermit auch die mögliche Grundgesetzänderung mit dem Ziel einer deutschen Küstenwache beabsichtigt ist, könnte die Realisierung schon einige Jahre dauern. Das ist uns allen bekannt. Und nun, meine Damen und Herren, ich denke, diese Phase werde ich dann so ein bisschen als Altabgeordneter von draußen beobachten, mal schauen, wie es ausgeht, und sehr aufmerksam verfolgen, was mit unserem Auftrag von heute geschieht.
Ich bin damit eigentlich auch an der Reihe, was den Reigen betrifft. Herr Schoenenburg hat es so schön mit „Reigen der Abschiedsworte“ bezeichnet und das ist auch mein Votum hier, ich denke, das ist so etwas wie ein Reigen. Ich bin hier die zwölf Jahre gern gewesen, ich sage das ganz unvoreingenommen, und ich meine auch, wenn es so ist, dass man nicht nur für Archive und Annalen gearbeitet hat, dann war es auch in Ordnung.
Ich möchte an der Stelle auf jeden Fall nicht vergessen, der Verwaltung des Landtages ganz herzlich zu danken,
insgesamt allen und in Sonderheit denen, die auch im Bereich der maritimen Sicherheit sehr aktiv gewesen sind. Auch wenn sie etwas im Hintergrund standen und nicht auf dem Podium, aber ohne sie hätte es nicht funktioniert. Ein herzliches Dankeschön auch an alle Freunde der Ostsee.
Und ich glaube, die Ostsee, das gesamte baltische und peribaltische Gebiet, wird uns weiterhin stark beschäftigen. Herr Schoenenburg hat das auch angedeutet. Und dabei fällt mir ein Gleichnis ein: Der Dichter und Schrift
steller Bertolt Brecht hatte sich einst gewünscht, dass auf seinem Grabstein die Worte eingemeißelt werden: Er hat Vorschläge gemacht – wir haben sie angenommen.
Aber der Witz oder die Pointe ist, meine Damen und Herren, diese Worte sind nie eingemeißelt worden und es sind auch nicht alle Vorschläge angenommen worden, bekanntermaßen. Ich meine aber, dadurch müssen wir uns überhaupt nicht entmutigen lassen. Ich würde aus der Sicht, dass wir uns im Jahr der Geowissenschaften befinden, ganz einfach sagen, ich wünsche dem Land und diesem Hohen Hause herzlich „Glück auf!“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag auf Drucksache 3/2973 wird dieses Haus zum wiederholten Male mit der maritimen Sicherheit auf der Ostsee konfrontiert. Ähnlich hat es der Minister eben auch festgestellt. Folgerichtig wird dabei die Zielrichtung deutlich, die sich aus dem Antrag 3/2111, nämlich „Maritime Sicherheit auf der Ostsee“, beschlossen am 28. Juni 2001, und dem Antrag auf Drucksache 3/2316, beschlossen am 17. Oktober des vorigen Jahres, zur Umsetzung der Forderungen aus der Deklaration der 10. Ostseeparlamentarierkonferenz ergibt.
Im Zeitraum von zwei Jahren – seit Malmö, nämlich der 9. Konferenz, und nach Greifswald, der 10. Konferenz – hat sich auf Initiative des Landtages Mecklenburg-Vorpommern auch die Gemeinschaft der Ostseeanrainerstaaten mit ihren gesetzgebenden Versammlungen auf internationaler und nationaler Ebene diesem Thema gewidmet, um die Regierungen dieser Staaten zu unterstützen, aber auch, um sie zu kontrollieren und, falls notwendig, zu neuen Dingen aufzufordern, nämlich alles zu tun, dass Schiffsunfälle mit logistischen, technischen, nautischen und ökonomischen Mitteln minimiert oder verhindert werden und andererseits das Unfallbekämpfungsmanagement und damit die maritime Sicherheitskultur erhöht werden können. Der maritime Transport, sprich der Seeverkehr, und der Meeresschutz der Ostsee sind hierbei auf das engste und untrennbar miteinander gekoppelt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nicht zuletzt hat das bisher größte Unglück vor unserer Küste, die Kollision der „Baltic Carrier“ und der „Tern“, den Druck der Öffentlichkeit auf das internationale Regierungshandeln und das Handeln zuständiger internationaler Gremien, wie der Internationalen Schifffahrtsorganisation und der EU und der HELCOM, drastisch erhöht, so dass das Zusätz
lich-in-die-Verantwortung-Gehen und das Eingreifen der Parlamentarier gerechtfertigt und, meine Damen und Herren, auch geboten ist.
Im Ergebnis der 10. Ostseeparlamentarierkonferenz vor einem Dreivierteljahr in Greifswald wurde eine internationale Arbeitsgruppe zur maritimen Sicherheit installiert, deren Vorsitz ich inne habe. Mit dem vorliegenden Antrag sind Teilergebnisse der Arbeitsgruppe niedergelegt, die aus einer internationalen Anhörung in Kopenhagen, einem Rechtsgutachten der Universität Rostock und einem Bericht des Bundesverkehrsministers an den deutschen Bundestag, der die Forderungen der Greifswalder Konferenz bilanziert, resultieren.
Die schrecklichen Ereignisse, meine Damen und Herren, der Terroranschläge vom 11. September 2001 haben deutlich gemacht, dass das Sicherheitsmanagement völlig neu überdacht werden muss und die Konsequenzen in neuen Dimensionen gezogen werden müssen. Insbesondere trifft das auf Hafensicherheit, auf die Tankerschifffahrt und auf die Fährverkehre zu.
Dieser Antrag entspricht nicht nur den Intentionen, so denke ich, aus den Fraktionen von SPD und PDS und, wie ich hoffe, auch der Opposition, sondern er widerspiegelt somit auch den gegenwärtigen Stand der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe, die Anfang Oktober der 11. Ostseeparlamentarierkonferenz in Sankt Petersburg vorgelegt werden. In einer Abstimmungsrunde der Arbeitsgruppe im Juli 2002, also demnächst, fließen dann weitere Forderungen anderer Ostseeanrainerstaaten ein.
Im ersten Teil des Antrages wird der Bezug zu einer Reihe beschlossener Maßnahmen und zur Entwicklung des maritimen Sicherheitsbewusstseins im Ostseeraum dargelegt. Dabei sind Positiva wie die Einführung des automatischen Schiffsidentifizierungssystems AIS, die Ergebnisse der deutschen Projektgruppe „Maritime Notfallvorsorge“ und anderes genannt.
Der Hauptteil des Antrages unter II. beinhaltet elf Forderungen, die an die Bundes- beziehungsweise an die Landesregierung gerichtet sind und die die bisherigen Beschlüsse und Forderungen zur Verhütung, Bekämpfung und Nachsorge von Schiffsunfällen betreffen und ergänzen. Neben der Aufforderung an die Bundesrepublik Deutschland, eine Konvention der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, zu sozialen Mindeststandards auf Schiffen endlich zu ratifizieren, ergeht die Aufforderung an die Bundesregierung, sich für die schnelle und einheitliche Verbesserung des Hafensicherheitsniveaus im Ostseeraum einzusetzen. Dieses Thema soll im Zusammenhang mit der im Dezember 2002 auf Initiative der USA stattfindenden diplomatischen Konferenz der IMO zur Terrorismusbekämpfung im Seeverkehr behandelt werden. Dabei steht das Vorziehen der Ausrüstungspflicht mit AISTranspondern für Schiffe bis 50.000 Bruttoregistertonnen auf den 1. Juli 2004 mit an erster Stelle. Wie Sie wissen, war die Ausrüstungspflicht gestaffelt nach Größenklassen bisher bis zum 01.07.2008 ausgedehnt. Das wäre also eine Verkürzung dieser Einführungspflicht um vier Jahre.
Unter den Ziffern 4 und 5 sind weiterhin Maßnahmen in die Diskussion zu bringen, die durch das umfassende Konzept der US Coast Guard über die USA in die IMO hineingetragen werden. Dieses Land will mit dem Entwurf eines „Port and Maritime Security Act“, also eines Sicherheitskonzeptes im eigenen Land, etwas Neues durchsetzen. Außerdem gibt es in den USA Pläne, ausländische
Häfen mit unzureichenden Sicherheitsstandards auf eine schwarze Liste zu setzen und Schiffe, die aus diesen Häfen in die USA einreisen, einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen beziehungsweise eine Inspektion durch USDienste in fremden Häfen zuzulassen. Einzelheiten sind dem vom Landtag in Auftrag gegebenen Gutachten, das Ihnen vorliegt, zu entnehmen. Der Grundgedanke dieser Betrachtungen ist, die Terrorismusgefahr nicht auf dem Seeweg importierbar zu machen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, unter den Forderungen sind letztlich die zusätzliche Stützung des Fachbereiches Seeschifffahrt der Fachhochschule Wismar sowie des Kompetenzzentrums für nationales und internationales See- und Meeresumweltrecht an der Uni Rostock zu finden. Hier bestehen unserer Ansicht nach erhebliche Möglichkeiten auf Landesebene, die wissenschaftliche Kompetenz zu stärken.
Mit diesen ergänzenden und einigen neuen Forderungen für die internationale Ebene kann der Landtag Mecklenburg-Vorpommern erneut auch einen unmittelbaren Beitrag zur Beschlussfassung der 11. Ostseeparlamentarierkonferenz leisten.
Meine Damen und Herren, ich würde es sehr begrüßen, wenn dieser Antrag die Zustimmung aller Parlamentarier – ich betone das noch mal bewusst, aller Parlamentarier – zur Erhöhung des Durchsetzungspotentials auf internationaler Ebene findet. Nur wenn wir uns auf der Landesebene in Bezug auf Forderungen, die nur international durchsetzbar sind, einig sind, haben wir die Chance, Fortschritte in der Sache zur Erhöhung der Sicherheit für unsere Ostsee zu erzielen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie wissen, ist dieser Gesetzentwurf, der heute eingebracht wurde, uns vorgelegt worden, damit wir unser Votum abgeben. Unterzeichnet ist er durch die Landesregierung bereits. Ich denke, dabei haben wir eigentlich nur die Chance, zuzustimmen oder abzulehnen. Und wir haben uns im Vorfeld geäußert, dass wir in einem beschleunigten Verfahren noch in dieser Woche dieses Votum abgeben wollen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, geht es einerseits um die Errichtung des Havariekommandos und andererseits um die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen in einer neuen Regelung. Dieses alles trifft uns als Küstenlandtag nicht unvorbereitet und ich sehe darin auch eine Klammerfunktion für die Teile a) und b) des Tagesordnungspunktes 3.
Während im Allgemeinen ähnliche Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern im Detail nicht sehr frühzeitig öffentlich diskutiert werden, hat sich dieses Hohe Haus, wie aus der Einbringung in Grundzügen erkennbar, seit Jahren mit der Problematik beschäftigt. Ich möchte in diesem Zusammenhang Anträge der Opposition und der Koalition zur präventiven Bekämpfung von Tankerunfällen und Ölkatastrophen an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nennen, und zwar vom Februar 2000. Ich möchte auch an das Positionspapier des Umweltausschusses vom 31. Mai 2000 zum Naturschutz im Ostseeraum erinnern, in welchem auf das Gefährdungspotential durch Öltransporte eindringlich hingewiesen wurde.
Meine Damen und Herren, in Vorbereitung der 10. Ostseeparlamentarierkonferenz hat sich von nun an der Umweltausschuss in die Problematik der maritimen Sicherheit auf der Ostsee hineingekniet, ich möchte das mal so formulieren. Zu den besonderen Aktivitäten zählen die erstmalige Durchführung einer internationalen Anhörung hier in diesem Saal, ein Höhepunkt, der in diesem Parlament einzigartig war, sowie die Vergabe eines Rechtsgutachtens, das ständig aktualisiert wurde, an die Universität Rostock durch den Landtag. Ich nenne dazu auch den Besuch des Umweltausschusses bei Einrichtungen der EU in Brüssel und einen Besuch meinerseits anlässlich der Auswertung der „Erika“-Katastrophe in Brest.
Darüber hinaus – und das ist hier mehrfach erwähnt worden – gab es zahlreiche Debatten und Anträge und die meines Erachtens hervorzuhebenden interfraktionellen
Anträge, Herr Thomas, zur maritimen Sicherheit I aus dem Juni 2001, dem bereits ein Konsensantrag vom April des vergangenen Jahres vorausgegangen war. Das sollten wir hier auch noch einmal feststellen. Und im Übrigen verweise ich wie meine Vorrednerin Kollegin Schwebs auch auf die Dokumentation des Landtages in dem blauen Buch vom Dezember 2001.
Seitdem hat sich die Arbeitsgruppe „Maritime Sicherheit“ durch ihre vielfältigen Aktivitäten Respekt und Reputation erworben. Allein die Präsenz der Arbeitsgruppe bei der 23. HELCOM-Sitzung Anfang März 2001 in Helsinki mit der Anerkennung des Beobachterstatus sowie die Kontakte zu neuen Anrainerstaaten in der Arbeitsgruppe belegen dieses.
Das Büro der Vizepräsidentin der EU-Kommission Loyola de Palacio und die Generaldirektion für Energie und Transport arbeiteten der Arbeitsgruppe zu. Hierin werden die derzeitige und die künftige Abhängigkeit der Ostseestaaten vom maritimen Transport gerade mit der Zunahme des Transports gefährlicher Güter klar bekräftigt und umweltfreundliche Transportmittel favorisiert. Die Unterstützung und Förderung zugunsten der umweltfreundlichen Schifffahrt durch die Kommission zeigt sich in der Bekräftigung, hier höchste internationale und regionale Standards umzusetzen. Für besonders wichtig hält die Europäische Kommission die Errichtung der maritimen Sicherheits- und Umweltschutzagentur wahrscheinlich mit Sitz in Genua.
Meine Damen und Herren, die Einsetzung der zeitweiligen Arbeitsgruppe, übrigens erstmals für eine Ostseeparlamentarierkonferenz installiert, ermöglicht es den Parlamentariern und qualifiziert sie, ihren koordinierenden Einfluss und das Gewicht als Gemeinschaft der gesetzgebenden Versammlung geltend zu machen. Somit werden nationale und regionale Regierungen gestärkt, ermuntert und gelegentlich auch wachgerüttelt.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen hält auch noch bestehende Defizite fest. Aus der internationalen Anhörung der Arbeitsgruppe in Kopenhagen und dem Zwischenbericht zu dem vom Landtag in Auftrag gegebenen Gutachten ergibt sich die unbefriedigende Situation, dass die Ratifikation und Inkraftsetzung von internationalen Vorschriften zu zäh und zu langsam vorangehen. Bei allem Fortschritt, den die Vereinbarung zum Havariekommando in diesem Bereich bringt, muss gleichzeitig festgehalten werden, dass eine die vielen Zuständigkeiten von Bund und Küstenländern zusammenfassende deutsche Küstenwache noch nicht vorangekommen ist, was bekanntlich auch etwas mit den Gralshütern des Föderalismus zu tun hat.
Indem der Umweltausschuss am 12. Juni sich das Zwischengutachten hat vorstellen lassen, ist er hier zur Sache gekommen. Herr Thomas, ich habe Sie da leider nicht beobachten können, Sie hätten sich auch hier einbringen können. Das ist erst 14 Tage her. Das Zwischengutachten wird diesem großen Thema Schiffssicherheit gerecht und es wird zum Beispiel darauf hingewiesen – und das muss man immer wieder betonen –, es gibt verschiedene Exekutivebenen. Zum einen ist das die IMO-Ebene auf der Basis des UN-Seerechtsübereinkommens, zuständig für internationale Sicherheits- und Verhaltensstandards auf internationalen Gewässern. Dann gibt es auch die regionale Ebene, wie schon erwähnt, in der die EU europäische Standards erlässt. Hier agiert außerdem auch die
HELCOM. Und es gibt letztlich die nationale Ebene mit der schwerpunktmäßigen Umsetzung internationaler und regionaler Maßnahmen.
Im Ergebnis sind auf Drängen der Ostseeanrainerstaaten mittlerweile allgemein geltende Sondervorschriften für die Ostsee in die IMO-Bestimmungen eingeflossen. Somit ist die Ostsee als Sondergebiet mit strengsten Vorschriften besonders geschützt. Auch das sollten wir einmal zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, infolge der Ereignisse des 11. September sind Hafensicherheit und Terrorismusbekämpfung ein brisantes und vielschichtiges Thema geworden. Wir müssen nicht abwarten, wie dieser Interessenkonflikt in den internationalen Gremien zwischen Sicherheit im Hafen einerseits und freiem Personen- und Ladungsverkehr andererseits ausgeht. So wird der Bund in naher Zukunft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, in der in der Schifffahrt auch über Besucherkontrollen bis hin zu Fingerabdrücken diskutiert werden soll. Also es ist schon zum Teil sehr einschneidend.
Aber auch ein Code für internationales Schiffssicherheitsmanagement, nach dem alle Schiffe der Welt auf ihre Sicherheit zertifiziert werden, ist angesagt. Die ältesten und am wenigsten gepflegten Schiffe, insbesondere unter den Billigflaggen der dritten Welt, sind dann durch einen Ausphasungsprozess betroffen. Das sind schätzungsweise bis zu 20 Prozent der Welthandelstonnage. Hier ist meines Erachtens eine Lawine ins Rutschen gekommen.
Auch die EU-Kommission ist inzwischen in Fragen der Terrorismusbekämpfung für die Schifffahrt aktiv geworden. Für den Herbst 2002 hat sie eine eigene Mitteilung angekündigt und die spanische Präsidentschaft, die im ersten Halbjahr 2002 den EU-Vorsitz führt, hat zum Kampf gegen diesen Terrorismus aufgerufen und verschiedene Ansatzpunkte definiert, die in der Ratsarbeitsgruppe Verkehr vertieft werden.
Die EU-Kommission wird zusammen mit der Europäischen Seehafenorganisation zunächst klären, welche Ansatzpunkte bearbeitet werden müssen. Es gibt klare Stimmen, die einen EU-Alleingang ablehnen und stattdessen auf internationale Regelungen durch die IMO vertrauen. Allerdings sieht die EU-Kommission mit gewissem Recht eigene Zuständigkeiten berührt, da die IMO im Hafen und an Land keine eigenen Rechte und Zuständigkeiten habe, denn sie beschränke sich auf die internationalen Vorschriften der Schifffahrt, die nur auf See gelten. In jedem Fall macht die EU deutlich, dass Hafensicherheit in Europa ernst zu nehmen ist, dass neben Terrorismus auch andere Risiken wie illegale Wanderungen und selbst Diebstahl in den Häfen zu bekämpfen sind und dass alle neuen Maßnahmen – und das ist die Quadratur des Kreises – wettbewerbsneutral für alle EU-Häfen gelten müssen. Ich denke, insofern müssen und wollen die EU-Staaten in der IMO gemeinsam agieren.
So weit die Ausführungen in dem uns kürzlich vorgelegten Zwischengutachten zu dieser Thematik. Im Hinblick darauf wird es in dem Antrag als notwendig angesehen, dass eine schnelle und einheitliche Verbesserung des Hafensicherheitsniveaus im Ostseeraum erreicht wird, und zwar insbesondere in Bezug auf die in dem Antrag genannten Bereiche.
Meine Damen und Herren, ursprünglich hatten wir vorgesehen, diese Punkte entsprechend den Ausführungen im Zwischengutachten noch zu konkretisieren. Da die Diskussion zu den einzelnen Maßnahmen gegenwärtig noch nicht ausgereift ist und die Auswirkungen in der Praxis noch nicht im Einzelnen absehbar sind, haben wir uns entschlossen, in diesem Antrag jetzt nur die einzelnen Bereiche aufzulisten. Dies schließt nicht aus, dass wir diese für die Ostseeparlamentarierkonferenz weiter untersetzen, wenn sich der Diskussionsstand bis dahin verdichtet hat. So viel an die Adresse des Abgeordneten Thomas, der im Vorfeld der Antragsberatung für die Presse drauflospolemisierte, ohne überhaupt die Zusammenhänge hinterfragt zu haben, Herr Thomas. Das muss man Ihnen sagen.
Und nun noch kurz zum Havariekommando. Ein Unfallmanagement auf See und zur Beherrschung komplexer Schadenslagen durch eine Führungseinheit ist unstreitig. Man hat aber leider nicht den Mut gehabt, das Grundgesetz zu ändern beziehungsweise diese Änderung anzugehen, so, wie es in unserem Antrag vom Juni 2001 hier an dieser Stelle vorgeschlagen wurde. Zahlreiche Äußerungen von Rechtsexperten gehen in diese Richtung und ich meine, früher oder später wird sich das nicht vermeiden lassen. Wir werden uns dafür einsetzen.
In unserem Zwischengutachten wird darauf verwiesen, dass es kein Zufall sei, wenn sich an der amerikanischen Küste keine größeren Unfälle ereigneten, seitdem neue gesetzliche Regelungen für die US Coast Guard wirken. Insofern sei weiter darüber nachzudenken, man muss hier weiter Erfahrungen sammeln und Überlegungen anstellen, um eine optimale Lösung zu finden. Mit den heute zur Debatte stehenden Verwaltungsvereinbarungen ist ein Anfang gemacht. Es ist ein Schritt nach vorn. An der Unterzeichnung dieser Vereinbarungen und der Zustimmung des Landtages führt meines Erachtens kein Weg vorbei. Und man sollte auch nicht den Gedanken an eine Küstenwache für die Ostsee als übernächsten Schritt bereits jetzt als abwegig disqualifizieren. Schritt für Schritt, meine Damen und Herren!
Vielleicht noch eine Randbemerkung. Bezüglich der Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen ist zu sagen, die alte Vereinbarung vom 27.04.1995 wurde erst fünf Jahre später hier im Landtag abgesegnet. Diesmal sind wir schneller, innerhalb von wenigen Wochen.
Ich bin am Schluss meiner Ausführungen und bitte Sie im Ergebnis der verbundenen Aussprache, die Drucksache 3/2967 in den Umwelt-, Innen- und Finanzausschuss zu überweisen. Zum Zweiten bitte ich namens der Fraktion der SPD um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 3/2973. – Ich danke fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie soeben durch den Präsidenten gesagt, auf Drucksache 3/3000 liegt Ihnen Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses zum Entwurf des Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vor.
Gestatten Sie mir zunächst ein paar nicht ganz so ernst zu nehmende Anmerkungen.
Natürlich freut es mich, dass unsere Beschlussempfehlung die Nummer 3/3000 erhalten hat, eine absolut runde Zahl also.
Daraus leite ich die Hoffnung ab, dass unser Landesgesetz – selbst wenn es nicht aus Sicht der Umwelt der große Wurf sein sollte – in Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen der Umweltverbände einerseits und der Wirtschaft andererseits zumindest eine runde Sache sein wird.
Zum Zweiten möchte ich anmerken, dass das Wortungetüm „Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz“ eigentlich nicht den Kern der Sache trifft. Der volle Gesetzestitel lautet bekanntermaßen „Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern“. Es geht also nicht um die Umsetzung von Landesrichtlinien, sondern vielmehr um die von EG-Richtlinien in Landesrecht. Wir haben diesen Sachverhalt im Ausschuss diskutiert und haben uns vom rechtsförmlichen Sachverstand des Umweltministeriums davon abhalten lassen, den Kurztitel und die Abkürzung zu ändern.
Mit Verlaub gesagt, hier gibt es Parallelen aus der Vergangenheit zu einem ähnlichen Fall. In der 31. Landtagssitzung dieser Legislatur am 15. Dezember 1999 hatten einige aufrechte Abgeordnete dieses Hohen Hauses den Antrag gestellt, den Kurztitel „Rinderkennzeichnungsund Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ zu ändern, und sind damit durchgefallen. Dieser Gefahr möchte ich mich hier im Plenum nicht aussetzen. So bleibt es bei unserem kleinen Wortungetüm mit seinen 39 Buchstaben. Zur Erinnerung, bei dem vorgenannten Gesetz waren es immerhin 86 Buchstaben, wenn ich richtig gezählt habe.
Doch nun zur Sache, meine Damen und Herren.
Während der Beratungen des Umweltausschusses haben drei nennenswerte Sachverhalte eine Rolle gespielt: Erstens die Frage der Kostenträgerschaft bei der Umsetzung des Gesetzes, zweitens die Änderung von Schwellenwerten in Anlage 1 und drittens aus der geltenden Rechtslage resultierende rechtsförmliche Anpassungen der Gesetzeszitate. Ich denke, dass der letztgenannte Sachverhalt, der insgesamt 11 Änderungsbefehle von 17 betrifft, keiner weiteren Erläuterung bedarf.
Anders jedoch beim Punkt 1, die Kostenfragen.
Zur Erinnerung: Im Deckblatt des Gesetzentwurfes hat die Landesregierung mehr als ausführlich dargelegt, dass es hinsichtlich der Aufgabenübertragung in Umsetzung von EG-Recht und der damit verbundenen Kosten unterschiedliche Auffassungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden gibt. Während der Ausschussberatungen ist vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindetag auf die zugegebenermaßen schwierige Gesetzeskostenfolgeabschätzung verzichtet worden, weil dieses Gesetz unter die „Gemeinsame Erklärung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Landesverbände zum Konnexitätsprinzip“, Ihnen zugegangen auf Drucksache 3/2790, fällt.
Darüber hinaus hat das Umweltministerium angekündigt, die Umweltkostenverordnung zu überarbeiten und nach dem Verursacherprinzip über pauschalierte Gebührensätze einen Ausgleich zu schaffen, was der Wirtschaft vielleicht nicht gefallen wird. Somit wären wir hinsichtlich der Konnexität erst einmal aus dem Schneider.
Und nun zu Punkt 2, der Änderung der Schwellenwerte.
Hier hat der Umweltausschuss Anregungen der Vertreter der Fischerei und des Fachverbandes Kies und Sand, Splitt, Mörtel und Transportbeton Nord-Ost, kurz FANO genannt, sowie des mitberatenden Landwirtschaftsausschusses und des Wirtschaftsausschusses aufgegriffen.
Zudem hat die Oppositionsfraktion eine Reihe von Anträgen eingebracht, die auf eine Besserstellung der Wirtschaft ausgerichtet waren.
Obwohl diese im Ausschuss keine Mehrheiten gefunden haben, hat die Fraktion der CDU sich nicht nur der Stimme enthalten, das heißt, sie hat die einzelnen Bestimmungen – teils geändert, teils unverändert – nicht abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meine Damen und Herren, auch von der CDU, um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Im Grunde genommen tut mir der Verfasser dieses Antrages als Einzelkämpfer der Fraktion der CDU Leid. Unbestritten ist
sein Engagement für die maritime Sicherheit. Aber die Art und Weise seines Vorgehens ist so stark von Populismus und aggressivem Oppositionsdenken geprägt, dass ihm die Fähigkeit zur Kooperation, ja selbst zur Kommunikation innerhalb des Parlaments abhanden gekommen zu sein scheint.
Anstatt mit den parlamentseigenen Instrumenten in den Gremien zu arbeiten, hauen Sie, Herr Thomas, nahezu mit Wonne auf die Landes- und Bundesregierung mit plenarem Getöse ein und stellen zum Teil maßlose Forderungen. Dieses ist auch eben schon mal deutlich geworden. Gleichzeitig haben Sie keine der Chancen genutzt, die Initiativen, die das Parlament in den letzten Jahren zur maritimen Sicherheit im Ostseeraum auf den Weg gebracht hat, konstruktiv zu unterstützen. Im Gegenteil, Sie haben sich bei Abstimmungen im Plenum solchen Chancen sogar verweigert.
Dabei müssten Sie als alter Fahrensmann mit Seefahrtsbuch doch eigentlich wissen, dass nach dem Prinzip der Freiheit der Meere, das übrigens schon Jahrhunderte gilt und vom Rostocker Rechtsgelehrten Grotius formuliert worden ist, nur über internationale Gremien und Übereinkommen Regularien völkerrechtlich durchsetzbar sind. Sie wissen auch ganz genau, dass Deutschland mit seinem Küstenbundesland Mecklenburg-Vorpommern mit wenigen Ausnahmen keinerlei baltische Ostseesonderregelungen zur Schiffssicherheit für den Raum der Ostsee treffen kann.
Dennoch fordern Sie unentwegt ein nationales Sicherheitskonzept, was immer das auch sein mag. Zunächst kann man das aus der Überschrift des vorliegenden Antrages entnehmen. Es ist sogar von einem nationalen Sicherheitskonzept westliche Ostsee die Rede, was nicht nur aus der Sicht der politischen Geographie unlogisch ist. Aus dem dann folgenden Text geht hervor, dass Sie lediglich auf Ihre alte Forderung nach einem Supersicherheitsschiff, für welches es alleinig und ausschließlich für die Ostsee andere flexiblere Alternativen gibt, abheben. Sie fokussieren immer wieder auf dieses Sicherheitsschiff. Es tut mir Leid, ich muss Ihnen erneut sagen, mit Ihren absoluten und einseitigen Forderungen, die man doch eher in den entsprechenden Fachgremien, so hat es der Minister auch hier durchblicken lassen, zu diskutieren hat, insbesondere nach dem „Pallas“-Unfall, gehen Sie in eine falsche Richtung.
Mit dem Einsetzen der so genannten Grobecker-Kommission und den entsprechenden Folgeentscheidungen, die ja noch immer wirken, ist in der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland vieles auf den Weg gebracht worden – es wurde eben gerade das meiste davon angeführt durch den Umweltminister –, wie man aus den jüngsten Bekanntmachungen des Bundesverkehrsministers Bodewig entnehmen konnte und, Herr Thomas, was man auch vor Ort in Warnemünde – und Sie sind ja in Warnemünde wohnhaft – in Augenschein nehmen kann. Das reflektieren Sie in keiner Weise.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ersparen Sie mir bitte, auf nähere Einzelheiten zu technischen Details des geforderten Schiffes einzugehen. Es ist nicht der richtige Ort, dieses hier zu debattieren. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Maritime Sicherheit im Ostseeraum“ auf Drucksache 3/2944, die Sie in Kürze erhalten werden.
Parlamentsspezifisch ist der Landtag MecklenburgVorpommern international längst tätig geworden, wie Sie auch wissen sollten, was Sie aber ignorieren. Die internationale Arbeitsgruppe „Maritime Sicherheit“, der ich vorsitze, hat sich in bisher drei Sitzungen, darunter in einer Konsultation bei der HELCOM in Helsinki und jüngst einer internationalen Anhörung in Kopenhagen in Vorbereitung der 11. Ostseeparlamentarierkonferenz in Sankt Petersburg, mit dem Thema beschäftigt. Der Ostseeparlamentarierkonferenz als parlamentarische Institution, die auch vom hiesigen Landtag bereits seit elf Jahren mitgetragen wird, wurde in Anerkennung und Würdigung der Initiativen zur maritimen Sicherheit und zum Meeresschutz der Ostsee in den letzten zehn Jahren, maßgeblich kam das ja aus Mecklenburg-Vorpommern, ein Beobachterstatus verliehen. Das sehe ich als sehr positiv an.
Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe in Helsinki wurde eine Empfehlung verabschiedet, nach der die Anrainerstaaten von ihren Regierungen Berichte einfordern können. Diese Empfehlung haben Vertreter des Deutschen Bundestages wortwörtlich in einem interfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 24. April 2002 mit der Bundestagsdrucks a c h e 14/8855 eingebracht. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, dem Parlament bis zum 31.05. einen Bericht zur maritimen Sicherheit im Ostseeraum zuzuleiten. Das geht letztlich auf eine Initiative dieses Landtages zurück. Nehmen Sie das bitte auch zur Kenntnis!
Während der kürzlich stattgefundenen Anhörung in Kopenhagen, die von unserer Arbeitsgruppe organisiert war, kamen Vertreter einiger Schifffahrtsbehörden von Ostseeanrainerstaaten, ein Sprecher von HELCOM und ein Vertreter der internationalen Arbeitsorganisation ILO aus Genf zu Wort. Wir gehen diese Dinge komplex an. Diese Ergebnisse sowie die Ergebnisse des Gutachtens der Universität Rostock „Maritime Sicherheit 2002“ widerspiegeln die Kompliziertheit der Problemlagen und Forderungen zur Verbesserung der maritimen Sicherheit.
Wir werden, wie bereits im vergangenen Jahr praktiziert, eine Entschließung zu diesem Thema in der nächsten Landtagssitzung einbringen und, Herr Thomas, Sie haben in dieser Legislaturperiode damit letztmalig die Chance, positiv zu votieren, und die letztmalige Gelegenheit, sich nicht nur auf Notschleppkonzepte zu reduzieren und sich so aus der Isolation zu bringen. Das werden wir dann im Juni beobachten.
In diesem Zusammenhang möchte ich feststellen, dass durch die Initiative des Landtages neben einem koordinierenden Regierungshandeln der Ostseeanrainerstaaten auch die Parlamente ebenso koordinierendes Handeln und Unterstützung für das gemeinsame Ziel einer sicheren Schifffahrt und sauberen Ostsee bewiesen haben. Unser Mögliches wollen wir geben, aber wir können nicht alles lösen.
Innerhalb des letzten Jahres fanden lebhafte konstruktive Diskussionen in den zuständigen nationalen und internationalen Gremien, in der fachlichen Öffentlichkeit sowie in den Medien statt. Zu nennen ist hier die hochkarätig besetzte Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung im April in Warnemünde. Herrn Abgeordneten Thomas habe ich dort nicht gesehen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Fachleute kommen zu dem Schluss: Das maritime Sicherheitsbe
wusstsein nimmt deutlich zu. Und das ist auch ein wesentlicher Punkt, ja, eine Voraussetzung zum Handeln. Neue Übereinkommen, Richtlinien und Verordnungen und organisatorische Maßnahmen sind zu vermelden. In vielen Fällen stellen sich juristische Fragen im engen Zusammenspiel mit technischen Vorschriften und praktischem Verwaltungshandeln, wie zum Beispiel für das neue automatische Schiffsidentifizierungssystem.
Erfreulich, Herr Thomas, ist auch festzustellen, dass neue Regelungen in den internationalen und nationalen Gremien schneller als früher verhandelt und auch zum Abschluss gebracht werden. So entwickeln sich die neuen IMO-Normen zum Beispiel zur Hafensicherheit und Terrorismusbekämpfung – ein völlig neuer Aspekt, der von Ihnen noch gar nicht beleuchtet wurde nach dem 1 1. September 2001 –, weiterhin zu diesen Normen gehören auch die EU-Regelungen der beiden „Erika“Pakete, dies alles entwickelt sich in rasantem Tempo.
Positiv ist auch zu vermerken, dass das AIS-System unmittelbar vor der Anwendung steht, wobei die Ostsee zu den allerersten Anwendungsregionen zählen wird. Ist das nichts? Die Bundesregierung hat das Havariekommando, davon war bei meinem Vorredner schon die Rede, als zentrale Führungsstelle für komplexe Schadenslagen auf den Weg gebracht und das Notschleppkonzept für Ostsee und Nordsee mit neuen Charterverträgen deutlich verbessert.
Prägend für die Verbesserung der Schiffssicherheit der Ostsee und anderer Seegebiete ist auch, dass Schiffssicherheit ein neuer Schwerpunkt der EU-Verkehrspolitik für die nächsten Jahre ist. Im Weißbuch zur EU-Verkehrspolitik bis 2010 in Sachen Schiffssicherheit sind eine Reihe von Aspekten genannt, die ich hier nur ganz kurz aufgreife:
Verschärfung der Hafenstaatkontrollen,
Außerbetriebnahme von Einhüllentankschiffen,
Gründung einer europäischen Agentur für Seeverkehrssicherheit,
in Abstimmung mit der IMO und ILO, die auch schon erwähnt wurde, Entwicklung von Mindestsozialvorschriften, deren Einhaltung bei Schiffskontrollen überwacht wird (eine wesentliche Forderung, auch die Crews zu qualifizieren und zu kontrollieren),
und es geht auch um die Entwicklung eines Seeverkehrsmanagementsystems.
Kritisch anzumerken ist, dass eine Forderung unseres Landtages, nämlich die Gründung einer die vielen Zuständigkeiten von Bund und Küstenländern zusammenfassenden Deutschen Küstenwache nicht zustande gekommen ist. Schade, denn dies halte ich persönlich für den besten Weg. Und um gleich darauf einzugehen, was von Umweltminister Methling eben angekündigt wurde und was wir aus der Presse entnommen haben, die Vereinbarungen, die unter Vorbehalt demnächst hier auch durch die Landesregierung mitgezeichnet werden, die wir aber noch ins Parlament bekommen, werden wir, so meine ich, wohlwollend behandeln, um sie auch noch zum Abschluss zu bringen.
Im Übrigen, Herr Abgeordneter Thomas, ist bei der Schiffssicherheit das, was Sie anführen, eben nur ein Aspekt und wir müssten insgesamt doch, denke ich, integrativ an diese Probleme herangehen. Nicht ein superteu
rer Schlepper ist das alleinige Hilfsmittel und Rettungsmittel für einen Havariefall. Wir sollten in erster Linie darangehen, die Ursachen für eine Havarie zu analysieren, zu minimieren, und in ein verantwortungsbewusstes Handeln übergehen, um Unfälle, ob es Kollisionen oder Havarien oder Strandungen oder sonst was sind, zu vermeiden.
Dieses ist eigentliche Präventionsstrategie.
Insofern entspricht Ihr Antrag – und das habe ich hier auch belegen können – nicht dem erreichten Stand der parlamentarischen Aktivitäten und Diskussionen. Wir werden deswegen diesen Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man sich die Einbringung so richtig vor Augen führt, fragt man sich bei der enormen Bedeutung des Antrages: Warum hat nicht die CDU-Fraktion diesen Antrag eingebracht, sondern nur eine Gruppe? Die Frage hätte ich gern noch beantwortet.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, ein besonderes Highlight rot-grüner Politik in der Bundesrepublik Deutschland ist der erreichte Konsens dieser Koalition mit der Energiewirtschaft in Richtung Atomausstieg. Das ist eine Genugtuung für alle, die auf politischem Wege lange für den Ausstieg aus der Kernenergie gekämpft haben.
Es ist ein Ergebnis erzielt worden, das dem Wohle der Menschheit insgesamt dient, wenn Sie mir diese Wertung gestatten. Die Nutzung regenerativer Energiequellen hat damit einen neuen, weit höheren Stellenwert bekommen. Leider ist nicht wieder gutzumachen, dass zuvor von Regierungen in Deutschland Dutzende Milliarden von Fördergeldern in die Erforschung der Kernenergie und die Anwendung gesteckt wurden. Mit der Entsorgung des radioaktiven Mülls wird man sich darüber hinaus noch Jahrhunderte beschäftigen müssen. Nur allein die Demontage der kerntechnischen Anlagen in Greifswald kostet ohne die Bauhüllen zur Entsorgung rund 6 Milliarden DM.
Wenn nur ein Millionstel – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – der weltweit bereits für die Erforschung und Anwendung der Kernenergie investierten Mittel in die Forschungsarbeit regenerativer Energien – auch in der 16 Jahre währenden glorifizierten Kohl-Ära – gesteckt worden wäre, hätte man heute mehr Antworten auf viele Fragen der regenerativen Energiequellen, so auch zur seeseitigen Nutzung der Windenergie durch so genannte Offshoreanlagen. Wir wüssten heute besser Bescheid und brauchten keine Fragen unbeantwortet stehen zu lassen.
Meine Damen und Herren, Bundes- und Landesregierung sehen in der Offshorewindenergienutzung gemeinsam eine Chance. Bundes- und Landesregierung sehen aber auch Widersprüche, das ist einfach so und es ist ja auch bei der Einbringung diskutiert worden. Zum einen sind dies Widersprüche in Gestalt von Nutzungskonflikten, zum anderen entstehen Konflikte aufgrund zu erwartender massiver Eingriffe in den sensiblen marinen Bereich.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Eingriffe in das Küstenmeer müssen – und dazu bedurfte es nicht erst dieses Antrages – mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln auf Herz und Nieren geprüft werden. Ohne Zweifel sind Land und Bund in einer hohen Verantwortung. In der letzten Zeit gab es hier im Landtag reichlich Gelegenheit, die in diesem Antrag gestellten Fragen zu thematisieren, abgesehen davon auch in einer ganzen Reihe von Fachtagungen populärer Art. Zum Beispiel hat der Tourismusausschuss das Thema aufgegriffen.
Am vergangenen Mittwoch, dem 17.04., zum Beispiel wurde auch im Umweltausschuss die Gelegenheit geboten, sich im Detail zu landesplanerischen Aspekten der Ausweisung von Windkraftanlagen, insbesondere im Offshorebereich, in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Das Umweltministerium hat sich hier wirklich sehr
gut informativ verhalten. Leider waren die drei Antragsteller – mir sind nur drei bekannt, ich habe jetzt gehört, es gibt noch einen Vierten – nicht zugegen. Ausgerechnet Sie, Herr Brick, Frau Skrzepski und Herr Thomas, die sonst alles unternehmen, um den Naturschutz in Grenzen zu halten,
nachweislich, machen sich nun zum Anwalt für den marinen Naturschutz. Warum haben Sie sich zu gegebener Zeit nicht mit einem Antrag dazu eingebracht? Warum haben Sie die Chance der Ausschüsse nicht genutzt?
Sie, Herr Brick, lassen sich schwerlich als bekennender Naturschützer einordnen.
Im Gegenteil, mit schnoddrigen Redensarten –
hören Sie bitte zu! – haben Sie in Ihrer Regierungszeit nichts unterlassen, den Naturschutz und verantwortungsvolle, dem Naturschutz verbundene Menschen lächerlich zu machen.
Ich erinnere mich an sehr viele Details. Ich könnte wörtlich zitieren, ersparen Sie sich das.
Herr Thomas, der dritte Umweltschützer in dieser „unheiligen“ Antragsallianz hat Informationen und Diskussionen im Umweltausschuss immer tunlichst vermieden. Selbst bei einem interfraktionellen Antrag zur maritimen Sicherheit auf der Ostsee hat er seine Zustimmung verweigert und beruft sich heute in der Einbringung darauf, dass wir uns hier geeinigt haben.
Er doch nicht! Stattdessen hat er in höchst flegelhafter und unparlamentarischer Weise tote, verölte Vögel hier im Parlament vorgeführt.
Ich habe andere Vorstellungen von sachlicher Mitarbeit, Herr Abgeordneter Thomas.
Jetzt präsentieren Sie alle Drei, alle Vier einen pseudopopulistischen Antrag. Beides muss gelten: pseudo und populistisch.
An die Adresse von Frau Skrzepski sei gesagt, wer sich wie Sie, Frau Abgeordnete, mit dem uns vorliegenden Antrag für den Tourismus stark macht, der sollte dies mit einem offenen Visier tun. Bei unserem Antrag zu den Geoparks in Mecklenburg-Vorpommern hätten Sie die Chance gehabt, sich als Tourismusexpertin positiv für Ihre geliebte Insel,
für die Sie sich immer so gern in Positur setzen, einzubringen. Sie haben unseren Antrag abgelehnt.
Sie können noch mal nachlesen in den „LandtagsNachrichten“, die heute und gestern verteilt wurden, welcher Chance Sie sich beraubt haben. Wo war denn in diesem Fall Ihr touristisches Engagement hinsichtlich der Küstenlandschaft? Sie haben, meine ich, objektiv die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ersparen Sie mir jetzt, auf die Dinge einzugehen, die ausführlich schon dargelegt wurden im Umweltausschuss, als die landesplanerischen Aspekte vorgestellt wurden. Das Bauministerium hat uns die Information auf Bitten auch schriftlich übergeben. Das kann jeder Abgeordnete nachlesen.
So ist das, aber ich bin nicht geneigt, hier Nachhilfeunterricht zu geben, sondern fordere zum Lesen auf.
Ja gut, aber wir haben ja keine Vorlesung.
Ich denke schon – und das hat die Darlegung im Umweltausschuss gezeigt –, die Landesregierung und auch wir als Koalitionsparteien nehmen das Thema sehr ernst.
Sorgfältige Untersuchungen sind erforderlich, weil hochsensible Technik unter extremen Bedingungen des Meeres eine Eigendynamik entwickelt, die nach heutigem Kenntnisstand noch nicht vollständig übersehen wird. Es ist so und daher auch diese Pilotanlagen.
So finden – ich will nur einen Fall anführen, der hier noch keine Erwähnung fand – an den Fundamenten und den anderen Unterwasserteilen der Anlagen im Meer, insbesondere in Flachwasserbereichen oder an Schwellen, siehe Darßer Schwelle, wenn dort solche Anlagen hinkämen, schon hydrodynamische Prozesse statt, Verwirbelungen, Turbulenzbildungen und so weiter, die sauerstoffreiches, lebenswichtiges Salzwasser in die oberen Schichten transportieren, anstelle es in das Innere der Ostsee einfließen zu lassen, wenn es denn schon mal aus dem Westen Richtung Nordsee kommt. Damit würde also dieses Wasser zurückfließen in Richtung Nordsee. Das sind schon Dinge, die man dabei beachten und untersuchen muss. Wir sind, wie Sie alle wissen, total abhängig von der Salzwasseranreicherung, von der O2-Zufuhr, die durchschnittlich alle acht bis neun Jahre stattfindet. Dieses Mal warten wir aber schon elf Jahre darauf. Also wenn wir hier durch Einbauten Probleme herbeiführen, dann bedeutet das, dass man das auch berücksichtigen muss, aber man kann das nicht im Laborexperiment alles vorrechnen und man kann auch nicht alles simulieren, sondern es bedarf bestimmter Experimente im Maßstab 1 zu 1.
Und ich will Ihnen sagen, diese Tatsachen, die ich eben angeführt habe, die meistens vergessen werden, sind für mich aus ökologischer Sicht die entscheidendsten bei der
Beurteilung der ganzen Materie. Ich weiß aber auch, dass diese Geschichten in einem Gutachten eines hiesigen Instituts Bestandteil sind, was auf diese ganzen raumordnerischen Dinge Einfluss nimmt und einbezogen wird im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Also das sind keine Geheimnisse. Was man dazu weiß, das ist eingebracht und nachlesbar, und an diesem Thema wird genauso gearbeitet wie an allen anderen Einflüssen, die Herr Thomas hier aufgeführt hat.
Insofern, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich kann nur für die SPD-Fraktion sprechen, werden wir diesen Antrag ablehnen.
Ich danke fürs Zuhören.
Frau Abgeordnete Skrzepski, Sie haben uns hier wortreich unterhalten, aber eine Frage, die ich am Anfang gestellt habe, bisher nicht beantwortet. Und zwar darf ich die Frage noch mal wiederholen, nämlich warum es sich in dem Fall um einen Gruppenantrag handelt und nicht um den der Faktion der CDU.
Gestatten Sie noch eine Zusatzfrage?
Ich bin nicht auf Ihrem Parteitag gewesen, aber ich möchte ganz gern meine Frage beantwortet haben. Die ist für mich nicht beantwortet.
Beantworten Sie doch einfach die Frage!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Ich glaube, hier unterliegen einige noch der Irritation in der Zeitangabe, wann wir uns wiedertreffen. Die erste Angabe mit 14.50 Uhr war wohl vielen sympathischer,
so dass sie sich vielleicht mit ihrer parlamentarischen Freiheit das Recht herausnehmen, dann erst aufzukreuzen. Das würde heißen, dass vielleicht in sieben Minuten oder in acht Minuten ein paar mehr sich hier einfinden. Ich weiß nicht, ob meine Zeit schon läuft.
Vielleicht kann ich es ja noch ein bisschen überbrücken. Aber bei der Einbringungszeit ist es ja nicht so dramatisch nach meinen Erfahrungen, eher bei der Redezeit in der Debatte. Es ist ein ziemlich seltenes Ereignis, muss ich sagen, in zwölf Jahren, aber es ist auch schon vorgekommen.
Um die nicht zu enttäuschen, die gekommen sind,
möchte ich anfangen,
und zwar mit dem Spruch „Alea iacta sunt.“, wie der Lateiner sagt, oder auf gut Deutsch: „Die Würfel sind gefallen.“, und das, meine Damen und Herren, im Hinblick auf das Naturschutzrecht gleich zweimal, einmal auf Bundesebene und einmal hier bei uns im Land MecklenburgVorpommern.
Zwar steht nunmehr das Ergebnis fest, wir haben jetzt ein Bundesgesetz mit Namen „Zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege“
und auch ein brandaktuelles Landesnaturschutzgesetz, doch bleibt abzuwarten, ob beides sich bei der Umsetzung als ein Sechserpasch erweisen wird, und zwar steht nunmehr als Ergebnis fest, dass auch weiterhin unsere Beschlussempfehlung vorliegt. Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hat in einer Reihe von gesetzgeberischen Aktivitäten im Hinblick auf den Naturschutz vorerst ihren Abschluss gefunden. Die heutige Beschlussempfehlung wird also damit einen Höhepunkt darstellen.
Und, meine Damen und Herren Abgeordnete, heute, fast am Ende der dritten Legislatur dieses Hohen Hauses, bin ich stolz darauf, an all diesen Gesetzen und gesetzgeberischen Aktivitäten mitgewirkt zu haben. Für die Abgeordneten, die dem Landtag nicht von der ersten Stunde 1990 angehören, möchte ich kurz noch das erwähnen, was im Vorfeld war. Da ist das Erste Gesetz zum Naturschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 1992, das so genannte Vorschaltgesetz, zu nennen. Dann ist das Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V, ebenfalls von 1992, mit kleinen Nachträgen zu nennen, dann das Zweite Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes von 1995 und dann der größere Wurf, das Gesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern, eben das Landesnaturschutzgesetz von 1998. So viel vielleicht noch mal zur Geschichte des Naturschutzrechts in Mecklenburg-Vorpommern.
Hauptanliegen des Entwurfes eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes war es, in Anpassung an die Neuregelung des Bundesrechts einen Paragraphen 65 a – Rechtsbehelfe von Vereinen und Verbänden – in das Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen, nämlich das so genannte Verbandsklagerecht, das in unserer Gesellschaft zum Teil sehr kontrovers diskutiert wird. Ich möchte betonen, dass das Bundesrecht nach Paragraph 61 Bundesnaturschutzneuregelungsgesetz keine Ausnahmeregelungen in Bezug auf die genannten Rechtsbehelfe mehr zulässt, wie es in unserem Land ursprünglich die Intention war. Unter anderem aus diesem Grund musste sich der Umweltausschuss der Aufgabe unterziehen, den Paragraphen 65 a neu zu fassen. Ich erwähne dies mit Blick auf die Stellungnahme des mitberatenden Wirtschaftsausschusses, der die Ausnahmen um das Großprojekt „Gaskraftwerk Lubmin“ erweitern wollte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Letztlich wurde aber im Ausschuss eine Lösung gefunden, die auch aus der Sicht der Opposition einen gewissen Charme besitzen musste. Anders kann ich es nicht bewerten, dass die Fraktion der CDU sich bei der Abstimmung im Umweltausschuss der Stimme enthalten hat. Meine Damen und Herren von der CDU, ich danke Ihnen, dass Sie trotz aller Vorbehalte gegen die Verbandsklage die entsprechende Bestimmung nicht abgelehnt haben. Dieses Verhalten sollte als Signal gewertet werden, ausgehend von der Staatszielbestimmung unserer Verfassung den Belangen des Naturschutzes gesamtgesellschaftlich einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, auf den ich noch eingehen möchte, ist die Einführung eines neuen Schutzziels in Paragraph 3 a „Mariner Naturschutz“. Ich darf hervorheben, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern hier bundesweit Neuland beschritten hat.
Ich begrüße meine Kollegen fast namentlich.
Ich freue mich sehr.
Ich sprach gerade von dem bundesweiten Neuland, das wir beschritten haben mit der Einführung des Paragraphen 3 a „Mariner Naturschutz“. Ein Wermutstropfen ist jedoch, dass es sich dabei zunächst nicht um eine einklagbare Vorschrift, sondern nur um eine politische Willenserklärung handelt. Aber immerhin, ich sehe das als einen großen Fortschritt.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass das Bekenntnis eines Küstenlandes zu seiner besonderen Verantwortung für die Territorialgewässer der erste Schritt in die richtige Richtung ist. Ich darf daran erinnern, dass dieses Hohe Haus mit seinen Beschlüssen zu den Ostseeparlamentarierkonferenzen der Vorjahre bereits in dieser Hinsicht aktiv geworden ist. Nur ein sicherer Seeverkehr mit möglichst geringem Havarierisiko, gekoppelt mit einem aktiven Umweltschutz, der die permanenten Meeresverschmutzungen aus dem Schiffsbetrieb und der Landwirtschaft reduziert, kann das sensible Ökosystem Ostsee vor Schaden bewahren. Das ist auch das Ziel der Arbeitsgruppe „Maritime Sicherheit“ der Ostseeparlamentarierkonferenz, die für die 11. Konferenz in Sankt Petersburg im Herbst dieses Jahres politische Handlungsempfehlungen auf diesem Gebiet vorbereiten soll. Als Vorsitzender dieses Gremiums wünsche ich mir, dass unsere Vorstellungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Ostseeraum Eingang in die Tagespolitik aller Ostseeanrainer finden werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren, das kommunale Belange berührt, so stand auch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes unter dem Damoklesschwert von Artikel 72 Absatz 3 unserer Landesverfassung, Konnexitätsprinzip. Hierzu hatte der Innenausschuss die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass der federführende Umweltausschuss vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine Kostenfolgeabschätzung vornimmt. Das, meine Damen und Herren, kann aber nicht Aufgabe des Umweltausschusses sein. Dafür ist das federführende Ressort verantwortlich.
Ich zitiere aus der Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/2790 vom 25.03.2002 – „Gemeinsame Erklärung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Landesverbände zum Konnexitätsprinzip“ –, Ziffer II, 4.: „Rechtzeitig vor der ersten Kabinettsbefassung wird von dem federführenden Ressort unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände eine detaillierte Kostenfolgeabschätzung vorgenommen. … Streitige Kostenfolgeabschätzungen werden während der folgenden Verbandsanhörung vertiefend zwischen dem federführenden Ressort und den kommunalen Landesverbänden behandelt. Eine Einigung ist ernsthaft anzustreben.“
Warum sage ich das mit Blick auf das Umweltministerium? Weil gerade die Frage der Kosten bei den noch zur Beratung im Umweltausschuss anstehenden Gesetzentwürfen nicht ausreichend geklärt ist. Für den Landesgesetzgeber ist es wenig hilfreich, wenn der Gesetzeseinbringer seine Hausaufgaben nicht macht und das Parlament mit der Drohung unter Druck setzt, die EU könne Strafgelder verhängen, wenn das Gesetz nicht bis zu einem bestimmten Termin in Kraft tritt.
Meine Kritik als Ausschussvorsitzender soll als Aufforderung an die Landesregierung verstanden werden, vor der Zuleitung von Gesetzentwürfen die Kostenbelastung für die Gebietskörperschaften und die Kostenübernahme durch das Land abschließend zu klären, ich betone, zu klären.
Im Falle des Kompensationsflächenkatasters, das von mehreren Sachverständigen als sinnvoll angesehen und dessen Einführung begrüßt worden ist, konnte der Umweltausschuss gar nicht anders agieren, als dieses, nämlich das Kompensationsflächenkataster, fortfallen zu lassen, um nicht gegen geltendes Verfassungsrecht zu verstoßen. Und das, muss ich sagen, ist sehr bedauerlich.
Meine Damen und Herren, bevor ich nun zum Schluss komme, muss ich in Bezug auf die Beschlussempfehlung noch einige Angaben machen, einige Aufgaben erledigen, nämlich die Ausfüllung leerer Klammern, die Streichung überzähliger Fußnoten und die Spezifizierung der Anlage, und dieses beantrage ich. Also wenn Sie sich den Gesetzestext ansehen, sind da diese Dinge noch als Defizite, und die könnten wir jetzt ausräumen.
Zur Erinnerung: In Artikel 1 Nummer 23 der Beschlussempfehlung konnte der Umweltausschuss bei seiner Beschlussempfehlung am 27. Februar 2002 die Fundstelle des Bundesnaturschutzgesetzes noch nicht angeben, weil dieses seinerzeit noch nicht verkündet war. Die noch ausstehende Verkündung des Bundesgesetzes war auch der Grund, warum die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung der letzten Landtagssitzung abgesetzt werden musste. Wir holen das jetzt einen Monat später nach. Ich darf daran erinnern, dass sich der Umweltausschuss dahin gehend gebunden hatte, das Gesetz erst zur Verabschiedung zu bringen, wenn das Bundesnaturschutzgesetz verkündet worden ist. Und das ist, wie Sie wissen, nunmehr der Fall.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende drei Anträge:
1. „In Artikel 1 Nummer 23 werden nach den Worten ,des Bundesnaturschutzgesetzes vom‘ das Datum ,25. März 2002‘ sowie in der Klammer nach der Fundstelle ,Bundesgesetzblatt I S.‘ die Seitenangabe ,1193‘ eingefügt.“
2. „Die Fußnote auf Seite 16 der Beschlussempfehlung zu Artikel 1 Nummer 23 wird gestrichen.“
3. „Die der Beschlussempfehlung beiliegende Karte wird mit dem Hinweis ,Anlage zu Artikel 2 Absatz 3‘ versehen.“
Während mit den Anträgen 1 und 2 die Beschlussempfehlung an den Sachstand hinsichtlich der Verkündung des Bundesgesetzes angepasst wird, soll Antrag 3 deutlich machen, dass die Karte Bestandteil des Beschlusses des Umweltausschusses ist. Ich bitte Sie, diesen nachträglichen Änderungen im Gesamtabstimmungsverfahren auch entsprechend zuzustimmen.
Abschließend gestatten Sie mir, noch auf ein kleines Bonbon hinzuweisen, nehmen Sie es so. Ausfertigungsdatum des Bundesgesetzes war der 25. März 2002, Ver
kündung im Bundesgesetzblatt am 3. April 2002, In-KraftTreten dieses Gesetzes am Tage nach der Verkündung, also am 4. April 2002. Und nun raten Sie mal, wer in unserem Landtag am Verkündungstag Geburtstag hatte? Ich will die Frage gleich beantworten: Einer derjenigen, der mit dem Bundesgesetz beschenkt worden war, bin ich.
Und der andere, von dem ich hoffe, dass er das neue Naturschutzrecht genauso glücklich sieht wie ich, ist unser Kollege Eckhardt Rehberg.
Er hat mir gestern noch versprochen, er wird zu diesem Anlass da sein. Aber ich denke, …
Ich gehe also übereinstimmend davon aus, dass er dieses ebenso glücklich sieht wie ich.
Ja, damit, meine Damen und Herren, bin ich am Ende dieses Berichtes und bitte Sie um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses einschließlich meiner hier noch eingebrachten drei Änderungen und danke für die Geduld, die Sie bewiesen haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es reizt mich sehr, noch mal das aufzugreifen, was eben debattiert wurde, aber ich meine, es ist seitens des Umweltministers ganz klar entgegnet worden und hier ist nichts hinzuzufügen.
Mit der heutigen Einbringung der Novelle zum Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat es die Landesregierung nach elfeinhalb Jahren zum dritten Mal geschafft, Hausaufgaben in Sachen Naturschutzgesetz abzuliefern. Es war, um ein Bild zu gebrauchen, ein steiler Anstieg zu des Berges Höhen. Aber das lässt sich auch wieder so ausdrücken: Per aspera ad astra haben wir den Gipfel fast erreicht. Dass noch Bedarf ist, hat Frau Muth eben ankündigen können.
Zur Abstimmung steht heute ein Gesetzentwurf, der in wesentlichen Punkten dem Anspruch gerecht wird, ein modernes zukunftsfähiges Naturschutzrecht zu verkörpern. Künftige Generationen werden uns daran messen, wie wir unsere Verantwortung gemäß Artikel 20 a Grundgesetz wahrgenommen haben, in Erfüllung der Pflicht die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Und Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Es war ein hartes Stück Arbeit, einzubringen und durchzusetzen, was heute mit der Gesetzesnovelle zur Abstimmung gelangen soll. Kaum ein Gesetz ist so lange und ausführlich in den Ausschüssen beraten worden. Wenn Sie, meine Damen und Herren der CDU, an die Presse lancieren, dieses Gesetz sei durchgepeitscht worden, dann ist das einfach unwahr. Es ist auch unredlich und falsch zu behaupten, wie im „Sonntagsblitz“ vom 17.03.2002 abgedruckt, dass Ihre acht Anträge ohne Begründung abgelehnt worden sind. Es wurde darüber beraten und abgestimmt. Man möge die Begründungen im Ausschussprotokoll nachlesen.
Gesetze, meine Damen und Herren, sind keine statischen Gebilde. Sie müssen sich den Realitäten, die sich ändern, anpassen und es wird auch weiterhin neue Erkenntnisse geben, die später einzuarbeiten wären. Doch heute ist zu konstatieren, meine Damen und Herren von der CDU: Das langjährige Konzept Ihrer Verzögerungstaktik bei der Novellierung des Naturschutzrechts im Land und im Bund ist nicht aufgegangen.
Man sollte sich erinnern, dass über Jahre hinweg eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinien und andere Anpassungen angestrebt wurden. Ich erinnere an die Namen Töpfer, Merkel und natürlich unter der Egide des Herrn Kohl. Das ist immer wieder verhindert worden durch CDU/FDP-geführte Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerien. Man soll das nicht so schnell vergessen. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat es nunmehr geschafft, die längst überfällige Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zu realisieren, und diese Landesregierung kann es sich zugute halten, den Entwurf der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes noch vor der Bundesgesetzesnovelle auf den Tisch zur Beratung in den Ausschüssen des Hohen Hauses gelegt zu haben.
Meine Damen und Herren, endlich – und darauf wurde ja nun schon hitzig eingegangen – ist das Verbandsklagerecht im Gesetz verankert worden. Bis zum Schluss hat die Union in diesem Landtag in früherer Regierungsverantwortung und heutiger Opposition versucht zu blockieren, wo immer die Verbandsklage zur Sprache kam.
Ich komme darauf noch. Geredet wurde viel darüber und ich bin mir ziemlich sicher, meine Damen und Herren der Opposition, die meisten von Ihnen haben bis heute den tieferen Sinn dieser Rechtssetzung nicht verstanden
und sich meinem Eindruck nach auch nie richtig mit den Inhalten des Klagerechts beschäftigen wollen. Sie haben Schlagzeilen in die Welt gesetzt – auch heute wieder – und sind Unterstellungen aufgesessen. Sie haben die Verbandsklage als Phantom für wirtschaftlichen Niedergang an die Wand gemalt und Investoren sollten damit verunsichert werden.
Aber ich sage Ihnen ohne Häme, Sie sind mit Ihrer populistischen Auslegung, mit Ihrem unentwegten Lamento aufs Abstellgleis geraten. Sie mussten den Kürzeren ziehen, weil die Vernunft am Ende gesiegt hat.
Um es noch einmal zu sagen: Die Klage war und ist kein Vetorecht. Kein Investor kann Vorhabensanträge, kein Planer muss eine Verbandsklage befürchten, wenn er verantwortungsvoll und sorgfältig, vor allem aber – das betone ich ausdrücklich – in Kenntnis der sensiblen geschützten Gebiete der Natur und unter Akzeptanz der Naturschutzgesetzgebung und der lokalen und globalen Verantwortung handelt. Dann hat er nichts zu befürchten.
Beispiele: Unter den 2 Millionen Klagen an deutschen Verwaltungsgerichten im Zeitraum von 19 Jahren zwischen 1978 und 1997 befanden sich 210 Verbandsklagen, das sind 0,01 Prozent. Selbst im Land Hessen, das seit 50 Jahren ein schärferes Naturschutzrecht hinsichtlich von Einschränkungen als das jetzige Bundesrecht aufweist, verzeichnete in dieser Zeit, in den 50 Jahren, 20 Verbandsklagen, von denen drei Viertel im Sinne des Naturschutzes endeten.
Es geht, meine Damen und Herren Abgeordnete, das sei hier noch einmal deutlich unterstrichen, um die präventive Wirkung dieses demokratischen Instruments. Es ist aber weder ein Zaubermittel zur Beschleunigung von Investitionen, noch genauso wenig ein Zaubermittel, um Investitionen, darunter auch Vorhaben der Landwirtschaft, zu verhindern. Auch wenn ich bei der Opposition in diesem Hohen Hause in Sachen Verbandsklagerecht offenbar tauben Ohren predige. Wir Menschen auf diesem Planeten können es uns doch nicht leisten, von dem natürlichen Kapital, den Gratisfaktoren unserer Umwelt – Boden, Wasser, Luft, Klima und Naturlandschaft – zu zehren. Umweltpflegeprinzip, dem auch unser novelliertes Landesnaturschutzgesetz folgt, ist es, mit den Zinsen dieses uns zugefallenen natürlichen Kapitals verantwortungsvoll umzugehen.
In dem Zusammenhang will ich noch einmal auf den Ideologievorwurf eingehen. Was bisher möglich ist zu kla
gen und zu beklagen, geht nur auf persönliche Betroffenheit Einzelner ein. Damit haben wir einen Flickenteppich und nicht die Möglichkeit, die gesamte geschützte Natur, alles das, was in unsere Hände gelegt ist, die gesamte Schöpfung, wie es manchmal heißt, in Verantwortung auch in einem Verfahren zu behandeln. Das geht nur, wenn wir stellvertretend Verbände als Anwälte der Natur einsetzen. Dazu ist das Klagerecht da und damit sind wir flächendeckend auch für die Natur in einer Verantwortung vor Gericht, Entscheidungen prüfen zu lassen. Also das ist ein demokratisches Instrument, was jetzt erst richtig vollkommen wird, um den Flickenteppich zu schließen. Insofern hat das mit Ideologie überhaupt nichts zu tun. Dann wäre die Bibel in dieser Passage der Bewahrung der Schöpfung auch reine Ideologie. Und das, denke ich, möchten Sie von der CDU-Fraktion wohl nicht sagen wollen.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, in den Gesetzesteil auch den marinen Naturschutz mit einem zusätzlichen Paragraphen einzubringen. Marine Lebensräume – Tiere, Pflanzen und der gesamte Bereich der Küstengewässer sowie Haffe und Wieke – werden nunmehr ausdrücklich in die Verpflichtung des Landes gestellt. Und auch der Tourismus wird davon profitieren können.
Abschließend ist anzumerken, dass mit der Novellierung nicht alle Blütenträume in Erfüllung gegangen sind, was jetzt das Interesse der Naturschützer betrifft. Die Einrichtung eines Kompensationsflächenkatasters war im Ansatz sehr gut – das ist heute auch mehrfach so gesehen worden –, leider ließ sich aber die Frage nach der Konnexität zunächst nicht beantworten. Das ist bedauerlich, doch ich bin zuversichtlich, dass es sich hier um eine Frage der Zeit handelt und wir in einer nächsten Novellierung diesen Lapsus dann noch ausbessern können.
Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen. Bezüglich des Änderungsantrages kann ich nur hinzufügen: Was dazu von Frau Muth gesagt wurde, was dazu von Herrn Minister gesagt wurde, ist voll die Meinung der SPD. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Im Übrigen ist im Ausschuss darüber auch debattiert worden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen mutet manchem Leser vielleicht etwas Abstraktion und Mühen zu, aber er ist prägnant und zielgerichtet. Im Übrigen ist in den letzten Wochen viel Gelegenheit zu Informationen in der Region geboten worden. Der verteilte Flyer ist seit einem Monat und auch heute und hier noch erhältlich.
Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist eine Initialzündung für die Region um Neubrandenburg. Seit einigen Monaten laufen dort Bemühungen, namentlich durch den Geowissenschaftlichen Verein Neubrandenburg und in enger Zusammenarbeit mit dem Geologischen Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, dahin gehend, den wachsenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern mit klugen Ideen zu befördern.
Dazu wurden Erfahrungen aus anderen Regionen Europas aufgegriffen und selbst die UNESCO-Initiative einge
bunden. Das bedeutet, dass unser Bundesland gleichzieht mit anderen Vorreitern, indem es neben dem Schutz des Weltkulturerbes den des Weltnaturerbes an die Seite stellt.
Die im ersten Absatz unseres Antrages angesprochene Charta „Europäisches Geopark Netzwerk“ fußt auf den UNESCO-Kriterien, ein „Gütesiegel Geopark“ zuzuerkennen, wenn Regionen mit herausragenden Merkmalen geologischen/erdgeschichtlichen Erbes sich durch besondere Erhaltungsmaßnahmen dieses Erbes auszeichnen und dieses Potential in eine Strategie regionaler Wirtschaftsentwicklung münden lassen. Insofern ist all dies ein typisches Beispiel der nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21.
Das Besondere an dem Vorgang ist nun, in der Geschichte, dass vier europäische Verwaltungseinheiten – das sind die LEADER-II-Zonen Geologisches Reservat der Haute Provence in Frankreich, das Maestrazgo (Kul- turpark) in Aragon in Spanien, die Lesvos Insel in der nördlichen Ägäis und der Vulkaneifel Geopark Gerolstein in Rheinland-Pfalz, also auch bereits ein deutsches Gebiet – mit der Charta vom 4. Juni 2000 Eigner der Handelsmarke „Europäische Geoparks“ geworden sind und in Frankreich eine Koordinierungszentrale entstanden ist.
Der zentrale Gedanke ist die aktive Rolle solcher Geoparks in der ökonomischen Entwicklung eines Gebietes, durch die Erhöhung des allgemeinen Ansehens und durch den Geotourismus eine neue und intelligente Form ansprechenden Erlebens zu vermitteln. Es geht natürlich auch darum, die Einwohner zur Wiedererkennung der Werte des regionalen Erbes und zur aktiven Teilnahme an der kulturellen Wiederbelebung des Gebietes zu befähigen. Die Verbesserung des Naturerbebewusstseins wiederum ist eng gekoppelt an den Komplex Umweltbildung. Auf die unverzichtbare Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen wird ausdrücklich verwiesen. Vielfältige Verkaufsprodukte und Serviceleistungen sind möglich.
Diese hohen Ansprüche der Charta gipfeln in Vorschriften für das Bewerbungsdossier für die Ernennung, für die Anerkennung zum Europäischen Geopark. Und – meine Damen und Herren, verzeihen Sie bitte diese bisher eher formalen Vorbemerkungen, ich komme zurück auf die umfangreichen Vorarbeiten in der Region – sie betreffen neben einer Inventarisierung in dieser Region Eignungsprüfungen, Machbarkeitsüberlegungen und werbende und klärende Gespräche der Akteure in der Region, aber natürlich auch unter den Fachleuten im Bereich des Umweltministeriums in Schwerin bis zum Bergamt Stralsund.
Meine Damen und Herren, der geplante Geopark „Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ offeriert und erschließt die landschaftlichen Reize zwischen Teterow und Feldberg. Das ist eine modellhafte Projektion darüber, wie man die Kernregion Mecklenburg-Vorpommerns auf einem silbernen Tablett serviert, und zwar mit Gewinn in der Kasse.
Meine Damen und Herren, die Akteure des Projekts veranstalteten jüngst einen Workshop zur Sache an der Fachhochschule Neubrandenburg, der die Öffentlichkeit erstmals informierte. Leider fehlten einige Abgeordnete dieses Hohen Hauses bei dieser Veranstaltung. Das habe ich sehr bedauert. Mit großer Offenheit diskutierten Ver
treter aller informierten und interessierten Branchen mit den Ideenträgern und wertvolle Erfahrungen aus der Vulkaneifel wurden aus erster Hand sachkundig eingebracht und nicht nur das Gerolsteiner Wasser angeboten.
Für mich als Teilnehmer und Referent dieses Workshops steht fest, der Start ist gelungen und wir brauchen den Vergleich mit den genannten europäischen Geoparks nicht zu scheuen. Inzwischen sind in Deutschland circa ein Dutzend Geoparks in ernstlichen Überlegungen für eine solche Bewerbung. Meine Damen und Herren, lassen Sie sich von einem Abgeordneten, der aus dem Stall der Geowissenschaften kommt, sagen, unsere Eiszeitlandschaft ist in ihrer Ausprägung in Norddeutschland konkurrenzlos. Dieses „konkurrenzlos“ sollte man auch nutzen, das ist ein Bonus, den das Land auch nutzen muss.
Im zweiten Absatz des Antrages geht es um die Erörterung der Handlungsleitlinien im Bund-Länder-Ausschuss für Bodenforschung. Und ich muss feststellen, dass diese Beratungen doch ziemlich langatmig und unentschlossen sind. Aus diesem Grunde wollen die Koalitionsfraktionen das Anerkennungsverfahren in der unteren Stufe unkompliziert durch die Landesregierung, möglicherweise per Erlass, regeln lassen. Diese Grundstufe kann dann das Bewerbungsverfahren mit dem oben genannten Dossier positiv begleiten und befördern. Außerdem, so meine ich, gibt ein Votum dieses Hohen Hauses auch Rückenstärkung mit Bekenntnis und Auftrag.
Zum dritten Absatz des Antrages. Das genannte Verfahren kann am Beispiel Geopark „Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ modellhaft entwickelt und angewendet werden. Ich darf Ihnen zum aktuellen Sachstand mitteilen, dass die positive Resonanz des Workshops, er ist genannt worden, bei kommunalen Verwaltungen, Tourismusverbänden und -büros und zahlreiche Vorschläge und Ideen aus der Region zu weiteren Geoobjekten sowie die Bildung von Aktionszentren eine Umsetzung des Konzepts sehr verheißungsvoll gestalten. Auch hier sind eine Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und Privatinitiativen zu optimieren. Beitrittswünsche, die überlegt, muss ich sagen, eingebracht wurden während dieser Veranstaltung, sollen in einer Konzeptüberarbeitung berücksichtigt werden, so dass der Geopark von zunächst geplanten 3.500 Quadratkilometern inzwischen eine Größe von 5.000 Quadratkilometern umfassen wird, damit also 21 Prozent der Landesfläche. Aber er wird sich wohl nicht weiter ausdehnen. Damit ist die Kernzone beschrieben.
Die Geoparkregion, meine Damen und Herren, wie sie im vorliegenden Flyer umgrenzt ist, hat vor allem nördlich und östlich Erweiterungen erfahren, die auch vom fachlichen Ansatz her vertretbar sind. Geologische Stätten und Aufschlüsse, ob charakteristische Oberflächenformen, oft lehrbuchhaft ausgebreitet, ob Blockpackungen, Großfindlinge oder auch künstlich angelegte Findlingsgärten – zahlreiche haben wir inzwischen im Land –, Rinnenseen, Oszüge, Sölle, Kesselmoore, Schichtquellen, Binnendünen, Gesteine von Stadtmauern, auch das sollte man mal bedenken, Kirchen und anderen Gebäuden, ob Kies- und Tongruben, die geothermische Heizzentrale Waren, die präsentiert werden können von Prinzip und auch durch Besichtigung, ob Panoramablicke von Kirchtürmen, Hochhäusern, Aussichtstürmen oder Sammlungen im Lande, die bereits bestehen, hervorragende Museen – die Vielfalt der Angebote ist da. Nutzen wir sie und nutzen wir auch das Ehrenamt von Sachverständigen in Vereinen sowie den Unternehmergeist!
Meine Damen und Herren, es ist von bemerkenswerter Relevanz, wenn ich an dieser Stelle in meinen Funktionen hier betone, eine Handelsmarke Geopark ist eine Handelsmarke und keine neue rechtsverbindliche Schutzkategorie, das muss ganz klar gesagt werden, keine neue rechtsverbindliche Schutzkategorie Geopark. Hier handeln wir mit den in jeder Jahreszeit im Grunde erlebbaren geotouristischen Attraktiva in nachhaltiger Nutzung. Wandern, geologische Führungen, Radwandern, wassergebundener Sport, Highlights mit Rundflügen, Ballonfahrten auf Eiszeitrouten – dies alles macht das Projekt aus.
Meine Damen und Herren, es ist angeraten, dass das Hohe Haus dem Antrag heute ohne Ausschussüberweisung zustimmt. Wir wollen unterstützen und begleiten. Der bereits getanen Arbeit können wir vertrauen und ich würde es sehr begrüßen, wenn wir hier und heute ein einmütiges Bekenntnis für diese Chance im Tourismus erzielen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich das so reflektiere, was hier gesagt wurde, meine Damen und Herren von der Opposition, während Sie da noch im Definitionsstreit beschäftigt sind und mit taxonomischen Spitzfindigkeiten vielleicht dieses oder jenes herauspicken wollen, wird der Geopark bereits aufgebaut.
Das, was Sie unterstellen, heißt also: Es kann nicht losgehen und es kann nicht weitergehen, weil eine klare Definition aus Ihrer Sicht nicht da ist. Das ist einfach ein Irrtum.
Das ist einfach ein Irrtum. Denn das, was diskutiert wird, wird in verschiedenen Ebenen diskutiert und die Anerkennung des Geoparks wird in verschiedenen Ebenen, in verschiedenen Qualitäten geschehen und nicht innerhalb eines halben Jahres, sondern über einen längeren Zeitraum. Das ist ein Prozess und insofern treffen alle drei Definitionen zu.
Meine Damen und Herren, bereits aus meiner Einbringung des Antrages ist verständlich geworden, dass es hier nicht darum geht, ob Geopark ja oder nein, sondern um die Frage des Wie und in welcher Qualität.
Gut, wenn wir uns da einig sind.