Karin Hartmann

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist bekanntermaßen eines der ganz wenigen Themen, bei denen wir Sozialdemokraten mit Innenminister Bouffier einer Meinung sind.
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass wir die Chance nutzen müssen, gemeinsam eine Verlängerung des Glücksspielmonopols zu erreichen. Aus den Äußerungen ist deutlich geworden: Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Länderparlamenten bis Ende des Jahres 2007 Gelegenheit gegeben hat, das Sportwettenrecht neu zu ordnen, werden wir unsere Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf geben und damit einen Beitrag dazu leisten, dass das hessische Parlament mit breiter Mehrheit das ratifiziert, worauf sich bereits alle 16 Ministerpräsidenten verständigt haben.
Ich halte es auch für sehr erfreulich – bei der letzten Diskussion hatten wir noch eine andere Lage –,dass nach lan
gem Hin und Her auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident seine Zustimmung zum Lotteriestaatsvertrag gegeben hat und damit alle 16 Bundesländer das staatliche Glücksspielmonopol beibehalten wollen.
Auch wenn wir uns sehr wohl dessen bewusst sind, dass das nur eine Lösung bis maximal 2012 und somit nur eine Übergangslösung darstellt, halte ich es für die richtige Entscheidung.
Damit wird zunächst eine weitere Öffnung des Glücksspielmarktes verhindert und einer weiteren legalen Ausbreitung der Spielsucht entgegengewirkt. Wer sich umschaut, stellt fest: Obwohl es eigentlich nicht mehr zulässig ist, schießen nach wie vor immer wieder private Wettanbieter aus dem Boden. Ich sehe immer wieder neue Spielstätten. Eine wird dicht gemacht, und die nächste entsteht. Da wundert es auch nicht, dass die private Verschuldung, insbesondere im konsumtiven Bereich, und Privatinsolvenzen in der Häufigkeit zunehmen und dass die Schuldner immer jünger werden. Ich bin der Auffassung, dass wir als Politiker hier in einer gesellschaftspolitischen Verantwortung stehen, insbesondere was den Spielerschutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anbelangt.
Herr Innenminister, ich bin dankbar dafür, dass Sie auch die weitere Problematik angesprochen haben. Ich bin der Auffassung, dass wir uns über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus weitere Gedanken machen müssen, wie der Ausbreitung des Glücksspiels entgegengewirkt werden kann. Sie haben schon die Beispiele angeführt. Es ist zu berücksichtigen, dass beim Umfang und bei der Struktur des Glücksspielmarktes in den letzten Jahren eine Veränderung stattgefunden hat. Sie haben TV-Gewinnspiele und Radiogewinnspiele genannt. Hinzu kommen noch Internet- und Handygewinnspiele. Das ist ein weites Feld. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir eine breite Mehrheit in diesem Haus oder auf Bundesebene fänden, damit dies eingedämmt werden kann. Gerade diese Gewinnspiele stellen eine reine Abzocke dar. Sie sind weitaus niedrigschwelliger als alle anderen Angebote. Hier sehe ich unbedingt einen Handlungsbedarf, um auch in Kooperation mit Banken und Kreditinstituten diesen Angeboten den Garaus zu machen oder sie bestmöglich einzuschränken. Denn aus meiner Sicht weisen sie ein besonders hohes Sucht- und Verschuldungspotenzial auf.
Wir machen keinen Hehl daraus, dass mit der Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ein weiterer Punkt verbunden ist, der uns sehr am Herzen liegt. Das ist die Sicherung der Zukunft des Breitensports, der freien Wohlfahrtspflege, der Jugendbildung und des Denkmalschutzes. Ich habe bereits in vorausgegangenen Debatten deutlich gemacht, dass das, was wir derzeit an Lotto-TotoMitteln, über Steuern und Zweckabgaben in gemeinnützige Töpfe fließen lassen, nicht annähernd durch freiwillige Abgaben von privaten Anbietern erreicht werden könnte.
Rund 150 Millionen c jährlich allein aus Zweckerträgen für Sport, Kultur, Soziales und Denkmalpflege sind ein satter Brocken, mit dem man langfristig ehrenamtliches Engagement in den genannten Bereichen sichern kann. Ich habe es schon öfter betont, dass freiwillige Zuwendungen von privaten Anbietern, die ihren Sitz auf Malta oder in Gibraltar haben, den Ausfall keinesfalls kompen
sieren würden. Es wäre zu befürchten, dass dieses Almosen von privaten Anbietern nicht den Sport in seiner ganzen Breite fördern würde, sondern dass dies schwerpunktmäßig dem ohnehin schon gesponserten, interessanten Sportbereich wie dem Profifußball zufließen würde und weniger bekannte und weniger interessante Sportdisziplinen leer ausgingen.
Meine Damen und Herren, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden hat, dass ein staatliches Monopol mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nur dann zu vereinbaren ist,wenn wir damit eine konsequente Bekämpfung der Spielsucht verbinden, war es nur konsequent, das Sportwettenrecht neu zu ordnen. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt aus meiner Sicht das wichtige Gemeinwohlziel der Bekämpfung der Glücksspielsucht. Ich bin mir als Nichtjuristin aber nicht sicher, ob er den strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ausreichend Rechnung tragen wird.Aber dies wird sich in der von Ihnen schon in die Wege geleiteten Anhörung zeigen.Die Details und die Fallstricke dieses Gesetzentwurfs können dort intensiv erörtert werden.
Wir sind uns aber bewusst, dass auch bei einer breiten Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nur eine Schonfrist bis 2012 besteht.Diese Zeit müssen wir nutzen, um den neuen Staatsvertrag so auszugestalten, dass er auch langfristig europa- und wettbewerbsrechtlich Bestand hat. Im Gegensatz zur FDP, die sich wiederholt in diesem Haus für ein Konzessionsmodell und eine Teilliberalisierung des Wettspielmarktes ausgesprochen hat, bin ich der Auffassung,dies würde dazu führen,dass staatliche Anbieter gegenüber den gewerblichen entweder aufgrund der geringeren Ausschüttung und der weitaus höheren Abführung von Lotteriesteuer bei staatlichen Unternehmen immer unattraktiver würden im Vergleich zu Privaten oder dass man zwangsläufig den staatlichen Anbietern dieselben Konditionen zugestehen müsste, was zu massiven Einkommensausfällen für öffentliche Kassen führen würde.
Herr Innenminister, wir haben dies schon öfter thematisiert. Auch bei der ordnungsrechtlichen Seite sehe ich Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass mit Verabschiedung dieses Gesetzes eine bessere Handhabe da ist, um gegen die illegalen Wettanbieter vorzugehen. Ich erwarte, dass auch in Absprache mit der kommunalen Familie dies konsequent und offensiv umgesetzt wird. Eine Diskussion um die Ausschöpfung aller Interventionsmöglichkeiten bezüglich der von mir angesprochenen Problematiken in anderen Glücksspielbereichen halte ich für zwingend notwendig. Meine Fraktion ist bereit, mit einer konstruktiven und zügigen Beratung des Gesetzentwurf einen Beitrag zum schnellstmöglichen Inkrafttreten des Staatsvertrags und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht, zur Zukunftssicherung von Breitensport, Denkmalschutz und Wohlfahrtspflege zu leisten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einzelne Dopingfälle in den unterschiedlichen Sportarten haben in der Vergangenheit immer wieder zu punktueller Aufregung beigetragen. Im Moment ist die Aufregung etwas stärker geworden. Aber in der Vergangenheit hat diese Aufregung leider nicht zu wirkungsvollen Konsequenzen im Kampf gegen Doping geführt.
Die SPD, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion, hat sich seit Längerem für eine schärfere staatliche Antidopingpolitik und ein Antidopinggesetz ausgesprochen. Doch leider waren die Bemühungen von den anderen Parteien und dem organisierten Sport eher ablehnend kommentiert worden. Es ist bedauerlich, dass es erst der Skandale der zurückliegenden Monate bedurfte, um in der Politik eine breite Mehrheit für einen Maßnahmenkatalog zu finden, der sich mit der Dopingbekämpfung auseinandersetzt.
Der Gesetzentwurf, der jetzt auf Bundesebene diskutiert wird, ist aus meiner Sicht sicherlich ein wichtiger Schritt, aber – ich glaube, da sind sich alle Parteien einig – nicht ausreichend, um eine effektive Dopingbekämpfung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich effektive Maßnahmen gegen Doping umsetzen wollen, dann brauchen wir eine abgestimmte Strategie von Sport, Politik und der nationalen Antidopingagentur. Wir brauchen aber auch einen gesellschaftlichen Grundkonsens, dass Doping kein hinnehmbares Kavaliersdelikt ist, wie das meine Vorredner schon zum Ausdruck gebracht haben, sondern dass es eine kriminelle Machenschaft ist, die sowohl dem Sport als auch der Gesellschaft schadet.
Deshalb bedarf es neben präventiver und restriktiver Maßnahmen auch eines Bewusstseinswandels bei Sportlern und Bevölkerung. Wissen Sie, was mich bei all den Dopingskandalen am meisten erschüttert hat? – Das war dieses Selbstverständnis, mit dem Sportler ohne jegliches Schuldbewusstsein Doping eingeräumt haben.
Es war die Selbstverständlichkeit, mit der in vielen Medien und auch in der Bevölkerung die Dopinggeständnisse aufgenommen wurden. Am schlimmsten finde ich die Selbstverständlichkeit, mit der man diesen Dopingsündern jetzt wieder zujubelt. Es bedarf eines Unrechtsbewusstseins dahingehend, dass Doping Betrug am Sport, an den Zuschauern und an der Fairness ist. Dieses Unrechtsbewusstsein muss deutlich gemacht werden.
Das bedeutet aber auch, dass alle am Sport Beteiligten ihrer moralischen Verpflichtung nachkommen müssen, einen aktiven Beitrag zur Dopingbekämpfung zu leisten. Dies bedeutet nicht nur eine theoretische Ächtung des Dopings,sondern auch eine Ächtung der Athleten,die dopen. Dazu gehört auch, dass man deutlich macht, dass Sportler und Sportlerinnen, die dopen, in der Regel genau wissen, was sie tun, und deshalb nicht Opfer, sondern Mittäter und Profiteure des Betrugs sind.
Unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung des Sports und der unmittelbaren Verantwortung von Sport
lern brauchen wir deshalb Sanktionen wie schnell verhängte Wettkampfsperren, und wir brauchen auch eine konsequente Sport- und Strafgerichtsbarkeit. Die Aussagen von Sportlern, nur Mitläufer gewesen zu sein, dürfen nicht nachsichtig bewertet werden, sondern sie müssen mit gleicher Konsequenz verfolgt werden.
Mit dem internationalen Übereinkommen der UNESCO gegen Doping, das am 30. März diesen Jahres hier in Kraft getreten ist, wurde erstmals eine Grundlage für eine weltweite einheitliche Dopingbekämpfung geschaffen. Mit dem im Bundestag zurzeit in Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings sollen den Bemühungen um einen fairen und sauberen Sport, die im Koalitionsvertrag angekündigt worden sind, jetzt Taten folgen. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen für eine wirksame Bekämpfung von national und international agierenden kriminellen Netzwerken.
Die SPD hätte zwar lieber ein eigenständiges Antidopinggesetz gehabt. Die Antidopingmaßnahmen sind jetzt in verschiedenen Gesetzen verborgen. Trotzdem halte ich dieses Gesetz für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.Erfreulich ist auch,dass der Bundesinnenminister nach anfänglichem Widerstand, eine Regelung zur Strafbarkeit des Besitzes von nicht geringen Mengen bestimmter Dopingmittel in den eingebrachten Gesetzentwurf aufgenommen hat.
Die weiteren im Rahmen dieses Gesetzes vorgesehenen Maßnahmen wie der Einsatz des Bundeskriminalamtes gegen den international organisierten Handel mit Arzneimitteln, die Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel, die Erhöhung des Strafrahmens für den gewerbs- und bandenmäßigen Verstoß gegen das Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden, sind aus meiner Sicht auch notwendige, aber keine hinreichenden Maßnahmen.
Wir brauchen eine gemeinsame Strategie und eine Gesamtkonzeption von Politik,Sport,den Teilorganisationen des Sports und der nationalen Antidopingagentur. Dies bedeutet aber auch, dass Sport, Politik und Sponsoren zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen müssen, damit NADA ihre Aufgaben erledigen kann – sowohl was Prävention als auch was Kontrollen und Dopinganalytik anbelangt. Wenn wir wollen, dass die nationale Antidopingagentur nicht nur eine Feigenblattfunktion hat, sondern auch funktionsfähig und schlagkräftig ist,dann braucht sie die entsprechende organisatorische und finanzielle Unterstützung.
Deshalb muss auch darüber nachgedacht werden, ob bereits der Besitz von Dopingsubstanzen bei Sportlern, Betreuern, Trainern und Ärzten als Vorstufe des Inverkehrbringens von Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden muss. Das Recht der Sportlerinnen und Sportler auf einen fairen Wettkampf ist für den Sport von grundlegender Bedeutung. Deshalb gilt es, das Dopingkontrollsystem weiter zu verbessern und zu verschärfen. Die Einführung der Besitzstrafbarkeit böte eine Möglichkeit, die notwendigen rechtlichen Maßnahmen gebündelt darzustellen.
Was wir brauchen ist auch von den Vorrednern schon angedeutet worden. Am wichtigsten ist, dass wir erkennen, dass Handlungsbedarf besteht und dass es nicht reicht,
Willensbekundungen abzugeben, sondern diese müssen auch umgesetzt werden.
Deshalb bedarf es der klaren Regelungen zur effektiven Durchführung von Dopingkontrollen bei Wettkampfveranstaltungen und im Training. Wir brauchen aber auch klare Förderrichtlinien, die die Sportförderung an strikte Antidopingvorgaben knüpfen. Ich denke, die Vereinbarung zwischen Landessportbund und Ministerium, die vom Innenminister im Ausschuss vorgestellt wurde, ist auch ein wichtiger Schritt. Aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen, nur zu sagen, dass wir einige Dinge in die Wege geleitet haben.Wenn wir feststellen, dass nichtsdestoweniger immer wieder Fälle bekannt werden, dann ist es auch eine laufende Aufgabe, das, was gemacht wird, dahin gehend zu überprüfen, ob es effektiv genug ist.
Organisationen, denen nachgewiesen wird, dass Doping betrieben wurde, müssen dann auch aufgefordert sein, staatliche Fördermittel wieder zurückzuzahlen.
Da es mittlerweile auch begründete Vermutungen gibt, dass nicht nur im Leistungssportbereich, sondern auch bei bestimmten Breiten- und Freizeitsportarten gedopt wird, sollte ein Gesamtkonzept auch diesen Punkt berücksichtigen. Deshalb brauchen wir auch bei Hobbysportlern eine noch bessere und intensivere Aufklärung darüber, welchen massiven Gesundheitsgefährdungen sich jemand aussetzt, der dopt.
Der vorliegende FDP-Antrag ist ein Sammelsurium von Binsenweisheiten
und Allgemeinverbindlichkeiten, die zwar keinem schaden, die aber die Dopingbekämpfung nicht entscheidend voranbringen werden. Mit Formulierungen wie „zu intensivieren“, „zu verbessern“, „anzustreben“ und „so weit wie möglich zu verhindern“ tritt man zwar keinem auf die Füße und besetzt ein interessantes und auch in der Öffentlichkeit diskutiertes Thema als Setzpunkt mit einer 15-minütigen Redezeit, aber ich halte den Antrag für sehr dünn und schwammig.
Ich hätte erwartet, dass Sie, wenn Sie dieses Thema so hochziehen und gut vorbereiten, wie Kollege Klee gesagt hat, dann auch festere Formulierungen finden und ihre Forderungen verbindlicher rüberbringen. Deshalb werde ich jetzt meine weitere Redezeit nicht ausschöpfen.
Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten hier im Plenum und auch im Innenausschuss gemeinsam mit Landessportbund und Verbänden weiterhin an einem Maßnahmenkatalog arbeiten werden, um eine Vereinbarung zu treffen, wie dem Doping im Sport entgegengewirkt werden kann. Ich halte es auch für sehr erfreulich, dass der Deutsche Olympische Sportbund einen Zehnpunkteplan vorgelegt hat, wie gegen Doping vorzugehen ist. Jetzt sind alle Beteiligten gefordert, dafür zu sorgen, dass dieser Zehnpunkteplan auch umgesetzt werden kann. Das heißt, dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen und dann auch konsequent darauf hinwirken müssen, dass diese Maßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Realität greifen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Trifft es zu, dass ein schriftlicher Evaluationsbericht des Staatsinstituts für Frühpädagogik zur Erprobungsphase des Bildungs- und Erziehungsplans in Hessen bei Veranstaltungen außerhalb Hessens verteilt wurde, obwohl den hessischen Fachgremien diese Auswertung bislang noch nicht vorliegt?
Halten Sie es für adäquat, dass dieser Bericht erst Ende Mai im Fachgremium vorgelegt wurde, wenn bereits zum nächsten Kindergarten- und Schuljahr geplant ist, diesen Bildungs- und Erziehungsplan einzuführen?
Frau Ministerin, wann gedenken Sie, dem zuständigen Ausschuss diesen Evaluationsbericht zukommen zu lassen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Ravensburg hat in ihrer Rede herausgestellt, dass es der CDU ganz wichtig ist, dass die Akzeptanz des Planes flächendeckend vorhanden ist. Wenn Sie diese flächendeckende Akzeptanz wollen, dann sage ich Ihnen: Fordern Sie Ihre Ministerin erst einmal auf, ihre Ignoranz gegenüber denjenigen aufzugeben, die diesen Plan in der Praxis umsetzen müssen. Schauen Sie sich doch die Bedenken und die Wünsche derjenigen an, die mit diesem Plan arbeiten müssen. Dann werden Sie feststellen müssen, dass dort ein großer Unmut herrscht.
Statt gemeinsam zu überlegen, wie der Bildungs- und Erziehungsplan genutzt werden kann, um Qualitätsverbesserungen in Kindertagesstätten und Grundschulen umzusetzen, betreibt diese Landesregierung einen wilden Aktionismus, was die Umsetzung dieses Planes anbelangt. Ich habe es schon ein paarmal erwähnt und ich betone es heute wieder: Ein Bildungs- und Erziehungsplan ist kein Selbstzweck.Es reicht nicht aus,einen renommierten Wissenschaftler zu beauftragen, einen schönen Plan auszuarbeiten, und den Dialog darüber zu verweigern. Wir brauchen Rahmenbedingungen. Das ist auch die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Wohlfahrtspflege und der Kirchen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die es den Erzieherinnen und Erziehern ermöglichen, die angedachten Verbesserungen auch umzusetzen.
Es darf nicht sein, dass bei den Eltern Erwartungen geweckt werden, die von denjenigen, die in der Praxis tätig sind, unter den derzeitigen Bedingungen überhaupt nicht erfüllbar sind. Wir hatten in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses die Zusage bekommen, dass wir endlich einmal die Evaluation von Prof. Fthenakis ausgehändigt bekommen.
Frau Kultusministerin, ich habe den Verdacht, dass die Evaluation noch nicht fertig ist, weil der Plan wohl noch irgendwo beim Übersetzer liegt. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, im Internet recherchiert und die PowerPoint-Präsentation von Prof. Fthenakis gefunden. Ich möchte Ihnen von Seite 12 ein Beispiel bringen, was in dieser Power-Point-Präsentation steht. Ich denke, die Evaluation wird ähnlich aussehen:
Der soziale Konstruktivismus baut auf dieser Auffassung des Konstruktivismus auf, hält dabei jedoch die soziale Interaktion für den wesentlichen Faktor für die Konstruktion von Wissen.
Wahrscheinlich muss das noch übersetzt werden. Für diejenigen, die den Plan in der Praxis umsetzen sollen, muss wahrscheinlich noch eine Umarbeitung stattfinden. Ich weiß nicht, was an der Information dran ist, aber ich habe sie von verschiedenen Seiten gehört: Angeblich ist ein Evaluationsbericht bereits bei einer Fachtagung in Bayern verteilt worden. – Vielleicht sagen Sie auch dazu etwas.
Mir liegt lediglich die schon zitierte Studie der Kommunalen Spitzenverbände, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen vor. Diese Untersuchung hat erhebliche Defizite bei der Umsetzung des Planes festgestellt.Sie betont,dass die Umsetzung mit erheblichen zeitlichen Mehraufwendungen verbunden sein wird und mit den bestehenden Mindeststandards nicht realisierbar sein wird. Ich zitiere aus Seite 30 dieser Untersuchung:
Für eine flächendeckende Implementierung des Bildungs- und Erziehungsplans fehlen derzeit die entsprechenden zeitlichen Ressourcen.
Für sehr bemerkenswert halte ich zum anderen die Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände, aus denen hervorgeht, dass sich die Sozialministerin trotz mehrmaliger Bitten um Gesprächstermine nicht sehr dialogbereit gezeigt hat. Zitat von Seite 1:
Die vielfach formulierten Bedenken und Anregungen fanden in den zuständigen Ministerien wenig Gehör.
Unter wie viel Realitätsverlust muss diese CDU-Landtagsfraktion leiden, wenn sie entgegen den Ergebnissen dieser Untersuchung die Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans als vollen Erfolg bezeichnet? Ich empfehle Ihnen einmal, die Schlussbetrachtung und die politischen Konsequenzen der zitierten Studie durchzulesen. Auf Seite 35 steht:
Der Wille zu einer ernst zu nehmenden finanziellen Mitverantwortung wird in anderen Bundesländern nicht nur propagiert. Daran muss sich Hessen zwingend orientieren, will man endlich die Rolle des
innerdeutschen Schlusslichts in der finanziellen Förderung der Kinderbetreuung hinter sich lassen.
Ich zitiere weiter, Seite 37:
Die Gruppengröße bildet – wie auch die Bemessung des Fachkraft-Kind-Schlüssels – einen wichtigen Teil der Strukturqualität. In beiden Bereichen liegt Deutschland nach den Ergebnissen der OECD-Studie im europäischen Vergleich weit hinten. Im innerdeutschen Vergleich trifft diese Feststellung auf Hessen zu.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie jetzt immer noch der Auffassung sind, dass sich der Bildungsund Erziehungsplan in der Praxis bewährt hat, dann sollten Sie einmal diejenigen fragen, die in der Praxis tätig sind.
Es ist nicht nur die Kritik der Opposition, sondern es ist die Kritik der Fachverbände, unter anderem auch des Landesjugendhilfeausschusses an Ihrem Vorgehen. Es ist diese Ignoranz, mit der diese Landesregierung die Bedenken und die Wünsche einfach abtut. Die Kernforderung der Untersuchung der Spitzenverbände, schnellstmöglich Rahmenbedingungen zu schaffen, die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche flächendeckende Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans in Kindertagesstätten und auch in Schulen sind, kommt doch nicht von ungefähr. Deshalb müssen wir auch über die Mindestvoraussetzungen reden. Es kann nicht angehen, dass diese Landesregierung mit dem Bildungs- und Erziehungsplan hohe Erwartungen weckt – Konnexität lässt grüßen – und die Träger dann mit der Umsetzung und der Finanzierung einfach im Regen stehen lässt.
Ich frage mich auch,warum die CDU ihren Lobantrag mit dem FDP-Antrag vermengt hat. Ich vermute, vielleicht hat sie sich Gedanken über die Beschlussfassung des Landesjugendhilfeausschusses gemacht. Vielleicht ist sie aufgrund des Beschlusses, der auch mit Stimmen von CDUMitgliedern getroffen wurde, hellhörig geworden. Ich würde mir wünschen, dass Sie die Kritik endlich aufnehmen, dass Sie endlich handeln und dass Sie, bevor Sie in die Umsetzung gehen, die zugesagte Evaluation gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden ermöglichen und nicht einfach aktionistisch diesen Plan umsetzen wollen.
Ich halte es auch für wichtig,dass die Schwerpunktsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans einer Evaluation unterzogen wird.Trotz des Grundkonsenses über die Notwendigkeit eines Bildungs- und Erziehungsplans bleiben – ich denke,auch bei anderen Fraktionen – noch viele Fragen offen, von denen ich hier nur einige nennen möchte: Weshalb erhebt der Plan beispielsweise einen Anspruch auf das Alter von 0 bis 10 und bezieht sich fast ausschließlich auf Kindertagesstätten und nicht auf Grundschulen? Warum gibt es bereits ein Qualifizierungsprogramm für Multiplikatorinnen, ohne dass der Plan evaluiert ist? Wo die Defizite liegen, ist noch nicht herausgestellt.
Ich frage weiter: Weshalb sind verschiedene wichtige Bereiche wie z. B. Sport und Bewegungsförderung in diesem Plan sehr unterbelichtet? Wie will man damit umgehen? Warum werden keine definitiven Festlegungen bezüglich einer Reform der Erzieherinnenausbildung getroffen?
Ich habe es wiederholt gesagt, und ich betone es heute noch einmal: Es ist nicht damit getan, einen Plan ausarbeiten zu lassen und ihn den Einrichtungen aufzuoktroyieren. Eine flächendeckende Umsetzung des Bildungsund Erziehungsplans unter den derzeitigen personellen und organisatorischen Bedingungen und ohne eine Verbesserung der Situation im Bereich der Elementarerziehung wird von allen Fachgremien – ich nenne den Landesjugendhilfeausschuss, die Kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen – als nicht durchführbar eingeschätzt und deshalb aus fachlichen Gründen zurückgewiesen.
Ich fordere Sie deshalb auf, sich – wenn Sie von der Qualität und dem Erfolg des Bildungs- und Erziehungsplans überzeugt sind – einem konstruktiven Dialog nicht zu verweigern.
Stellen Sie den zuständigen Landtagsausschüssen und Fachgremien endlich die Ergebnisse der Untersuchung zur Verfügung. Lassen Sie uns nach einer Anhörung der Fachvertreter festlegen, wie die Rahmenbedingungen aussehen müssen und wem welche Verantwortung obliegt.Wenn dies nicht nur ein Wahlkampf-Placebo ist und es Ihnen um eine wirkliche Qualitätsverbesserung geht, dann müssen Sie die im Landesjugendhilfeausschuss beschlossenen Forderungen, die auch mit den Stimmen der CDU getroffen worden sind, aufnehmen und Stellung beziehen.
Die SPD-Fraktion hat, um diesen Forderungen auch im parlamentarischen Bereich Gehör zu verschaffen, diese Beschlussfassung in den vorliegenden Antrag aufgenommen,sodass ich zu diesem Antrag Ihre breite Zustimmung erwarte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Kollegen, wenn Sie mit den Vertretern der entsprechenden Einrichtungen gesprochen haben, dann werden Sie auch festgestellt haben, dass die meisten Einrichtungen über Bedingungen verfügen, die weit über die bestehenden Mindeststandards hinausgehen. Sie haben bereits angesprochen,dass auch die Kommunen als Träger in der Verantwortung sind.Aber die Kommunen haben in der Vergangenheit ganz negative Erfahrungen gemacht, als es um die Finanzierung der Kinderbetreuung ging.
Deshalb sind sie, was die Übernahme von Aufgaben anbelangt, die sie zusätzlich umsetzen müssen, hellhörig geworden.
Wenn ich mir überlege, dass Sie in Bezug auf die Kinderbetreuung die originäre Landesförderung haben wegfallen lassen, und zwar aufgrund der Belastung des Kommunalen Finanzausgleichs, dann stelle ich fest: Sie finanzieren nur noch ohne Verstärkungsmittel zulasten der Kommunen, sodass es nicht von ungefähr kommt, dass man hier hellhörig geworden ist.
Es kann nicht sein, dass im Sozialministerium im Moment schon ein Programm aufgelegt wird,und zwar für die Multiplikatorinnenschulung, wobei Sie gleichzeitig erzählen, der Plan befinde sich noch in der Evaluation. Daher frage ich Sie: Was ist denn nun Sache? Entweder ist er noch in der Evaluation, und dann kann auch dieser Aktionismus nicht erfolgen, oder es gibt bereits konkrete Schritte, und
dann bitte ich auch darum, diese mit denen abzusprechen, die die kommunale Verantwortung tragen – mit den Städten, Gemeinden, den Verbänden der Wohlfahrtspflege und den Kirchen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Beratung dieser Großen Anfrage wieder einmal verschoben wurde, liegen mittlerweile auch Ergebnisse von den eigenen Untersuchungen zum Bildungs- und Erziehungsplan vor. Diese Ergebnisse widersprechen zum Teil den Anforderungen dieser Großen Anfrage. Deshalb erlaube ich mir, über die Antworten der Großen Anfrage hinaus die Schwachstellen des Bildungs
und Erziehungsplans zu thematisieren, die während der Erprobungsphase deutlich geworden sind.
Die Erprobungsphase ist mittlerweile seit Januar abgeschlossen. Ich hätte mir gewünscht, dass dann wenigstens den zuständigen Ausschüssen die Ergebnisse der begleitenden Untersuchungen offiziell vorgelegt worden wären.
Vergleicht man die Antworten der Großen Anfrage mit den Erfahrungsberichten aus der Praxis, dann stellt man fest, dass entgegen der Aussage in der Großen Anfrage, dass von den teilnehmenden Einrichtungen keine Mängel festgestellt wurden, tatsächlich erhebliche Schwächen bestehen. Man stellt fest, dass Anspruch und Realität, das Wunschdenken der zuständigen Ministerin und die Rückmeldungen aus der Praxis, erheblich auseinanderklaffen.
Der Bildungs- und Erziehungsplan wird zwar von allen Beteiligten als wichtiges und sinnvolles Orientierungsinstrument für die Arbeit in Kindertagesstätten angesehen. Er ist aber mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden. Dieser Aufwand führt dazu, dass weniger Zeit für die Kinder bleibt. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen weiterhin,dass ein zusätzlicher Bildungsauftrag ohne zusätzliche Mittel nicht machbar ist.
Deshalb betone ich hier zum wiederholten Male: Wenn wir mehr Bildungsqualität in Kindertagesstätten und Grundschulen erreichen wollen, dann sind kleinere Gruppen und ein besserer Personalschlüssel unabdingbare Voraussetzungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, haben Sie sich schon einmal mit Vertreterinnen aus den teilnehmenden Kindertagestätten und Schulen unterhalten? – Dann kriegen Sie zur Antwort, dass Unterstützungsleistungen seitens des Landes während der Erprobungsphase nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Erst in der letzten Woche hatten wir wieder die Gelegenheit,uns in einem Gespräch mit Teilnehmerinnen aus dem Tandem zu unterhalten. Sie haben gelacht, als ich nach Unterstützungsleistungen gefragt habe. Sie haben gesagt, der Bildungs- und Erziehungsplan sei eine gute Sache. Die gestiegene Wertschätzung bei Eltern und Lehrern gegenüber der Arbeit von Erzieherinnen wird begrüßt. Aber was die Unterstützungen des Landes anbelangt, steht da ein großes Fragezeichen.
Man darf doch nicht glauben, dass, nur weil man einen Plan vorlegt, automatisch auch mehr Bildung erzielt wird. Hier darf ich den sogenannten Vater des hessischen und des bayerischen Erziehungsplans, Herrn Prof. Dr. Dr. Fthenakis, zitieren. Er sagt:
Ein Bildungsplan ist ein Instrument, ein Werkzeug, das zwar unerlässlich ist, aber eine Reform im Elementarbereich noch nicht gewährleistet.
Recht hat er. Sie schmücken sich immer gern mit Herrn Dr. Fthenakis.Aber eine Vorlage für eine Reform im Elementarbereich vermisse ich immer noch.
Frau Ministerin, ich habe den Plan sehr wohl verstanden. Nur Sie verstehen nicht, dass mit diesem Plan mehr
verbunden ist, als ein Papier, das man vorlegt und versucht,per ordre du mufti den Institutionen überzustülpen.
Lassen Sie mich deshalb auch etwas zu den Rahmenbedingungen eines solchen Planes ausführen. Einige wissen immer noch nicht, wie die Situation in Kindertagesstätten ist. Die Mindeststandards, die von Ihrer Regierung beschlossen wurden, legen fest, dass 25 Kinder, laut Personalschlüssel, von 1,5 Fachkräften betreut werden – ohne zusätzliche Ansprüche für Leiterinnentätigkeit, Elternarbeit, Praktikantinnenanleitung, Urlaub und Krankheit. Das heißt, dass es Einrichtungen gibt, wo im Normalfall eine Erzieherin mit 20 oder 25 Kindern beschäftigt ist. Dann wird erwartet, dass sie die Kinder beaufsichtigt, sie erzieht und Ihnen zusätzlich noch Bildung vermittelt.Wie stellen Sie sich das vor?
Machen Sie doch einmal ein Praktikum in einem Kindergarten. Dann werden Sie sehen, wie die Situation vor Ort ist.
Das ist wieder typisch für diese Landesregierung. Sie meint, etwas verordnen zu können, ohne die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Sie erwartet auch – Konnexität lässt grüßen –, dass diejenigen, die als Träger dieser Einrichtungen in der Verantwortung sind, die Mehrauflagen, die mit diesem Bildungsund Erziehungsplan verbunden sind, einfach umsetzen – sowohl was Qualifikation von Personal betrifft, als auch was die Bereitstellung von zusätzlichem Personal anbelangt.
Es ist doch Fakt, dass wir, wenn wir über eine Umsetzung reden, andere Rahmenbedingungen fordern. Die drei Kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen auf eine sehr kritische Stellungnahme geeinigt. Nehmen Sie diese Stellungnahme beim Wort.Steigen Sie in einen Dialog mit den Spitzenverbänden, den Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden ein – auch mit den Parteien.
Lassen Sie uns gemeinsam über ein zukunftsfähiges Konzept für eine flächendeckende Umsetzung des Bildungsund Erziehungsplans in Kindertagesstätten reden. Ansonsten werden Sie sich auch weiterhin Kritik gefallen lassen müssen – nicht nur von uns, sondern auch von denen, die vor Ort in der Verantwortung sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich kann es auch ganz kurz machen. Frau Ministerin, ich empfehle Ihnen, sich von Ihrer Kollegin einmal die Mindeststandards geben zu lassen. Dann werden Sie sehr wohl feststellen,dass es möglich ist, dass nur eine Kraft in den Kindertagesstätten tätig ist. Denn durch diesen Mindeststandard ist nicht gewährleistet, dass immer 1,5 Kräfte anwesend sind.
Was die Erzieherinnenausbildung anbelangt, geht es nicht nur um eine Veränderung der Lehrpläne,sondern um eine Reform. Ich hätte mir erwartet, dass Sie etwas zu dem Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsverbände sagen. Da steht: „Bildung in Hessen – Qualität von Anfang an“, und daran ist hinten ein dickes Fragezeichen. Ich zitiere aus dieser Untersuchung, aus einem Schreiben der Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, eine Passage: „Leider haben sich unsere zu Beginn der Erprobungsphase geäußerten Bedenken bestätigt.Wie zu erwarten war, ist der mit einer Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans verbundene Aufwand sowohl für die Einrichtungen als auch für die Fachberatungen sehr hoch. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen hierfür zumeist nicht aus. Vielmehr ist zu beobachten, dass letztlich Zeit aus der direkten Betreuung der Kinder abgezogen werden musste, um
den Anforderungen gerecht zu werden, die aus der Umsetzung dieses Planes erwuchsen.“
Das ist nicht meine Formulierung. Diese Formulierung stammt aus der Untersuchung. Ich erspare es mir und Ihnen, aus dem Brief des Landkreistages zu zitieren, der an die Landkreise ging. Darin wird noch einmal hervorgehoben,wie sich diese Landesregierung weigert,in einen konstruktiven Dialog einzutreten.Es wird klar ausgesagt,dass die Umsetzung des fachlich anerkannten – das will ich nicht bestreiten – Bildungs- und Erziehungsplans unter den heutigen Bedingungen nicht gelungen ist. Frau Sozialministerin, ich hätte mir erwartet, dass Sie dazu Position beziehen und sagen,wie Sie mit diesen Vorwürfen der Träger umgehen und wie Sie hier in Zukunft das Parlament einbinden werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zur FDP halten wir es für erfreulich, dass sich bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz alle Ministerpräsidenten – bis auf den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein – auf eine Verlängerung des staatlichen Glücksspielmonopols verständigt haben.
Herr Hahn,ich würde die Frage,wer hier bereit ist,wessen Geld zu verzocken, anders als Sie beantworten. Ich gehe davon aus, dass die avisierte Unterzeichnung des Staatsvertrags im Umlaufverfahren ebenso zeitnah erfolgen kann wie die Ratifizierung durch die Landtage. Deshalb zählen wir hierbei ausnahmsweise auf den Hessischen Ministerpräsidenten und hoffen, dass er nicht wie SchleswigHolsteins Ministerpräsident Carstensen abspringt oder, wie die CDU-Ministerpräsidenten Oettinger oder Wulff, kalte Füße bekommt.
Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz deckt sich weitgehend mit der Position der SPD-Landtagsfraktion. Wir halten im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Regelung für sinnvoll, die ohne Wenn und Aber auf die Erhaltung des staatlichen Wettmonopols hinausläuft.
Wir verschließen nicht die Augen vor den Problemen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich einer Neuorganisation des Wettmarktes aufgeworfen hat. Vor dem Hintergrund der im Vorfeld festgelegten Eckpunkte des Staatsvertrags hat in den zurückliegenden Wochen bereits eine Änderung der Werbestrategie der hessischen Lotteriegesellschaft stattgefunden. Viele von Ihnen werden das wahrgenommen haben.
Um die Vorgaben zu erfüllen, werden wohl weitere Einschränkungen bei den Werbeaktivitäten für das Glücksspiel greifen müssen, was auch mit einer Reduzierung der Erträge einhergehen kann. Die gerichtliche Vorgabe, dass gegen die Spielsucht ausreichend vorgegangen wird, wird nicht nur durch eine Reduzierung der Werbeaktivitäten zu erfüllen sein.
Trotzdem halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt für angebracht, nicht in vorauseilendem Gehorsam, wie es bei Ihnen der Fall ist, einer uneingeschränkten Liberalisierung das Wort zu reden.
Deshalb war es richtig, dass die Ministerpräsidenten mit breiter Mehrheit beschlossen haben, den Staatsvertrag als Grundlage zu nehmen, sodass das staatliche Glücksspielmonopol zumindest für die nächsten Jahre gesichert werden kann.
Wichtig war in diesem Zusammenhang auch die Signalwirkung, die von dieser mit breiter Mehrheit getroffenen Entscheidung ausgeht. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit ist es richtig, sich klar dazu zu bekennen, dass man nicht durch einen beliebigen Wettbewerb nationaler und internationaler Anbieter einer unkontrollierten Ausweitung der Glücksspiel- und Wettmöglichkeiten Tür und Tor öffnet.
Ich weiß nicht, wie ich mit meiner Redezeit hinkomme.
Bei einer Marktöffnung wäre die Eindämmung der Glücksspielsucht und des damit verbundenen gesellschaftlichen Schadens schier unmöglich. Wir würden es begrüßen, wenn auch der Hessische Landtag ein klares Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des bewährten staatlichen Angebots abgäbe.
Die Unterzeichnung des Staatsvertrags im Interesse der privaten Anbieter weiter zu verzögern und zu verhindern – quasi in vorauseilendem Gehorsam mit einem Hinweis auf Europa sowie auf verfassungsrechtliche und kartellrechtliche Bedenken –, wäre aus meiner Sicht das falsche Signal.
Deshalb werden wir den ersten Absatz des FDP-Antrags ablehnen. Wenn eine getrennte Abstimmung möglich wäre,könnten wir dem zweiten Absatz zustimmen,in dem gefordert wird, dass im Innenausschuss eine Beratung über die Stellungnahmen zu dem Staatsvertrag erfolgt.
Im Hinblick auf die im Landtag vorzunehmende Ratifizierung wäre es sinnvoll, schnellstmöglich die Unterlagen zu bekommen und in die Beratungen einzutreten. Ich betone, es geht um Beratungen, in denen nicht der Liberalisierung und Öffnung des Glückspielmarkts das Wort geredet wird, sondern die einen Staatsvertrag zum Ziel haben, der, unter Berücksichtigung der europa-, verfassungs- und ordnungspolitischen Gesichtspunkte, der Erhaltung des Glücksspielmonopols dient.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine Lösung, die auch in Zukunft eine Breitensportförderung gewährleistet und die der Jugendarbeit, der Wohlfahrtspflege und dem Denkmalschutz eine verlässliche Förderung garantiert.Wenn diese Forderung mit Formulierungen wie „Erhalt der eigenen Pfründe“ abgewertet wird, geht das an der Sache vorbei.
Auch das bringt mich wieder auf die Frage, wer eigentlich wem das Wort redet. Wenn ich mich umschaue, stelle ich fest, dass einer der Hauptsponsoren der FDP „Bet and Win“ zu sein scheint. Daher ist es nahe liegend, dass die Mitglieder der FDP-Fraktion als Einzige im Landtag den privaten Anbietern das Wort reden.
148 Millionen c, die das Land Hessen in diesem Jahr aus Lotto-Toto-Mitteln als Zweckertrag für Sport, Kultur, Soziales und Denkmalpflege aufwendet, dienen sicherlich nicht, wie manche anderen Positionen, der Selbstbeweihräucherung. 148 Millionen c sind keine Peanuts, und ich kann mir nicht vorstellen, dass private Anbieter auch nur annähernd dazu bereit sind, freiwillig, verbindlich und langfristig eine ähnlich hohe Summe zur Verfügung zu stellen, damit diese Förderung aufrechterhalten werden kann.
Ich rate auch dazu, sich nicht von Versprechungen oder von Hochglanzbroschüren, CDs und ähnlichem Werbematerial, das uns in den letzten Wochen und Monaten reichlich in die Fächer gelegt worden ist, beeindrucken zu lassen.
Wir wollen eine Regelung, die sicherstellt, dass nicht nur die Unterstützung einiger großer Fußballvereine sowie von FDP-Veranstaltungen gesichert ist. Wir wollen, dass auch in Zukunft Vereine und Aktionen unterstützt werden,die sich nicht so gut öffentlich vermarkten lassen.Die Breitensportförderung kann sich nicht aus den Erträgen der Bandenwerbung, die von den Einschaltquoten abhängig ist, finanzieren. Dasselbe gilt für die Kultur- und Jugendförderung.
Die Argumente der privaten Anbieter werden durch Wiederholungen nicht besser.
Im Unterschied zu staatlichen Lotterien betreiben private Anbieter keine Sportförderung,sondern ein gewinnorientiertes Sponsoring, das im Gegenzug entsprechende Marketingmaßnahmen erwartet. Mit dem wenigen Geld, das die Privaten in dieses Sponsoring fließen lassen, wird eine hohe Werbewirkung erreicht. Die Sportförderung, die derzeit mit Lotto-Toto-Mitteln betrieben wird, ist von der Summe her sehr hoch. Aber die öffentliche Wahrnehmung ist zum Teil sehr gering.
Die Mittel, die über Lotto-Toto verteilt werden, gehen auch an Vereine und Organisationen, die nicht im Rampenlicht stehen und deren Mitglieder nicht immer auf dem Siegertreppchen zu finden sind.
Auch wenn die FDP das Festhalten am staatlichen Glücksspielmonopol für konservativ und zukunftsfeindlich hält, bin ich der Auffassung, dass dies so lange wie möglich so bleiben sollte.
Eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes wäre sicherlich im Interesse einiger prestigeträchtiger Fußballklubs. Auch für einige interessante Sportarten wäre sie vorteilhaft. Aber für kleinere Klubs bedeutet das mit Sicherheit einen Verlust. Ich weiß, dass es auch einige kleinere Klubs gibt, die sich z. B. Fußballtrikots oder ihre Jugendmannschaften sponsern lassen. Aber ein kostenloser Satz Trikots kommt auch nicht annähernd an das heran, was vonseiten des Landessportbunds jährlich aus LottoToto-Mitteln an die Vereine fließt.
Ich wage zu bezweifeln, dass die Zuwendungen, die von privaten Anbietern kommen, die Summe, die aufgrund der geringeren Lotto-Toto-Mittel fehlt, auch nur annähernd kompensieren können.
Ein gewinnorientiertes Sponsoring nach Ermessen kann keine gemeinwohlorientierte Sport- und Kulturförderung ersetzen.
Wir dürfen uns auch nicht der Illusion hingeben, dass die staatlichen Anbieter in einem freien Wettbewerb so konkurrenzfähig sind wie die Privaten. Allein ein Vergleich der Ausschüttungsquote, die bei Oddset aufgrund der Konzessionsabgaben und der Lotteriesteuer auf 55 % reduziert ist und bei privaten Anbietern bei 90 % liegt, macht deutlich, dass eine massive Verschiebung zu erwarten wäre. Dort, wo es die größten Ausschüttungsquoten gibt, werden die Leute ihre Wetten tätigen. Deswegen ist zu erwarten, dass es zu einer weiteren Verschiebung käme und dass die Beträge, die aus Lotto-Toto-Mitteln kommen, immer geringer würden.
Eine Ausgabenbelastung der Privaten, die der Belastung der staatlichen Anbieter entspricht, wird im Hinblick auf das EU-Recht nicht für realisierbar gehalten. Um dasselbe Geld mit den derzeit realisierbaren Steuersätzen hereinzuholen – Herr Hahn, auch Sie haben das sicherlich einmal durchgerechnet –, wäre eine massive Ausweitung der Glücksspielaktivitäten erforderlich, was unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten nicht wünschenswert wäre, ganz zu schweigen davon, dass Anbieter mit Sitz im Ausland wohl kaum zu Steuern oder Abgaben herangezogen werden könnten.
Was rechtliche Dinge anbelangt, ist die Einschätzung so, dass die Einführung eines begrenzten Konzessionsmodells, welches von Ihnen gefordert wird, welches die Zulassung einiger weniger privater Anbieter ermöglichen würde, europarechtlich zu wenig tragbar sein würde und sehr schnell auf eine Totalliberalisierung des Glücksspielmarktes hinausliefe. Das bedeutet, dass eine Ausweitung des Wettbewerbs unstrittig mit einer Ausweitung der Glücksspielsucht verbunden wäre.
Was diese rechtliche Dimension anbelangt, maße ich mir im Gegensatz zu Ihnen, Herr Hahn – wenn Sie mir zuhören würden, wäre ich Ihnen sehr verbunden; ich hatte das auch bei Ihnen gemacht; und die Debatte über den Tisch hinweg könnten Sie auch draußen führen – –
Was die rechtliche Dimension anbelangt, maße ich mir als Nichtjuristin nicht an, dass ich mich in die Diskussion einmische, die von Verfassungsjuristen geführt wird.Aber als die für Sportpolitik zuständige Landtagsabgeordnete führe ich hier die politische Diskussion. Ich erwarte deshalb von den Verfassern des Staatsvertrages, dass das, was politisch offensichtlich von einer breiten Mehrheit so gewollt wird – das ist gestern deutlich geworden –,im Staatsvertrag so umgesetzt wird, dass es auf EU-Ebene und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.
Wohl wissend, dass dieser Staatsvertrag nur eine begrenzte Lebensdauer haben kann, halten wir vorauseilenden Gehorsam im Interesse der privaten Wettanbieter nicht für sinnvoll und begrüßen deshalb die Entscheidung der Ministerpräsidenten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir die Fachdebatte zu diesem Thema sinnvollerweise im Ausschuss fortsetzen sollten.
Herr Hahn, wenn Sie jetzt eine Kurzintervention planen: Ich hatte es eben gesagt, dass ich mich auf eine verfassungsrechtliche Diskussion mit Ihnen hier nicht einlassen werde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Professionalität und Überheblichkeit hier immer wieder Milchmädchenrechnungen aufgemacht werden, um zu verdeutlichen, welche finanzpolitischen Wohltaten diese Landesregierung im kinderpolitischen Bereich an den Tag legt.
Aber auch durch immer wiederkehrende Wiederholungen werden Ihre Märchen zur Finanzierung der Kinderbetreuung nicht wahrer.
Das wohlklingende BAMBINI-Programm ist ein erneuter Beweis dafür, dass Sie hier ganz viele Seifenblasen produzieren und den Leuten verdeutlichen wollen, wie viel Ihnen Kinder und wie viel Ihnen Familien wert sind. Dass Sie dies aber auf Kosten anderer machen, dass Sie das auf Kosten der Kommunen machen, verschweigen Sie allerdings.
Mit diesem BAMBINI-Programm haben Sie das übernommen, was wir seit Jahren – genauer gesagt, seit 2002 – fordern und was beispielsweise Rheinland-Pfalz längst umgesetzt hat. Das, was Rheinland-Pfalz bereits macht und was wir fordern, haben Sie auf ein Billigniveau reduziert. Sie haben es mit dem wohlklingenden Namen BAMBINI versehen, aber ohne Konzepte ausgestattet und den Kommunen die Finanzierung aufgedrückt.Damit man diese Mogelpackung nicht so schnell erkennt, haben Sie eine schwarze Hochglanzschleife darum gemacht, und nun versuchen Sie, dieses Plagiat als innovatives Konzept zu verkaufen.
Ich bin der Überzeugung, dass die Familien intelligent genug sind, zu erkennen, dass die Landesregierung ihnen einerseits das Geld für Studiengebühren und Schülerbeförderung aus den Taschen zieht, sich andererseits dafür feiern lässt, dass sie jetzt die Mittel für ein kostenloses letztes Kindergartenjahr zur Verfügung stellt.
Familienpolitisch ist das eine gute Sache.Wir beschweren uns auch nicht darüber, aber es gibt noch einen anderen Aspekt, und dieser ist hier nicht in Erwägung gezogen worden: Es geht auch um ein schlüssiges Konzept für eine frühkindliche Bildung. Das fehlt hier voll und ganz.
Unter bildungspolitischen Gesichtspunkten – und diese sollten in dieser Diskussion auch eine Rolle spielen – besteht ein elementarer Unterschied zwischen einem kostenfreien letzen Kindergartenjahr, wie Sie es jetzt vorsehen, und einem kostenfreien verpflichtenden Vorschuljahr für alle Fünfjährigen, wie wir es bereits Anfang 2002 gefordert haben.
Manchmal entsteht der Eindruck – ich weise darauf hin, dass die Kultusministerin während der Diskussion die meiste Zeit nicht im Raum war –, dass das, was uns mit PISA angekreidet wurde, wieder in Vergessenheit geraten ist. Prof. Fthenakis hat einmal behauptet, Deutschland sei im frühkindlichen Bereich ein Entwicklungsland. Dass Sie jetzt den Gesichtspunkt der frühkindlichen Bildung hintanstellen, ist schon erschreckend.
Andere Länder haben längst und ganz selbstverständlich Kindergärten und Kindertagesstätten als elementare Stufen des Bildungssystems etabliert. Eigentlich dachte ich, dass in diesem Hause ein breiter Konsens darüber bestehen würde, dass die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg in den ersten Lebensjahren gelegt werden.
Deshalb wäre es notwendig,dieses letzte,kostenfreie Kindergartenjahr mit einem Konzept zu verbinden, das den bildungspolitischen Auftrag der Kindertagesstätten stärkt und das die vorschulische Erziehung in den Kindertagesstätten viel stärker mit der Grundschulbildung verknüpft. Das erreichen Sie aber nicht damit, dass Sie das letzte Kindergartenjahr – in Klammern: halbtags – kostenfrei stellen und über die Mindeststandards und über die Finanzierbarkeit durch die Kommunen, was die Qualität anbelangt, überhaupt kein Wort verlieren. Ein paar wachsweiche Formulierungen oder schöne Festlegungen im Bildungs- und Erziehungsplan tragen nicht automatisch zu mehr Bildungsqualität in Kindertagesstätten bei. Deshalb habe ich mir gewünscht, dass sich nicht nur die Sozialministerin, sondern auch die Kultusministerin zu Wort melden würde.
Die Ankündigung der Landesregierung, wie sie jetzt vorgelegt wird, greift zu kurz. Sie wird der Verantwortung des Landes in Bezug auf eine höhere Gewichtung der frühkindlichen Bildung in keinster Weise gerecht. Die Landesregierung legt zulasten der Kommunen ein Förderprogramm für die Eltern auf.Es trägt aber nicht dazu bei,dass die Qualität der Bildung in den Kindertagesstätten steigt. Im Gegenteil, es besteht sogar die Gefahr, dass die Kommunen unter dem Kostendruck die Situation in den Kindertagesstätten noch weiter verschärfen müssen.
Die Landesregierung legt kein Konzept vor, wie sie gedenkt, alle Fünfjährigen zu erfassen. Ein Großteil der Kinder, die über ein kostenfreies Jahr in den Kindergarten geholt werden sollen, hätte schon jetzt die Möglichkeit, den Kindergarten kostenfrei zu besuchen, weil ihre Eltern von den Kindergartenbeiträgen freigestellt werden können. Wenn Sie den Besuch des Kindergartens nicht verpflichtend machen, werden Sie diese Familien auch in Zukunft nicht erreichen.
Ich kann nur noch einmal betonen – ein Redner hat es vorhin schon gesagt –: Mehr Bildung in Kindertagesstätten ist nicht zum Nulltarif zu haben. – Deshalb fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass der Kostendruck, den Sie mit dem Bildungs- und Erziehungsplan und mit dem kostenfreien Kindergartenjahr bei den Kommunen erzeugen, nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Kindertagesstätten führt. Es reicht wirklich nicht, zu definieren, was das Personal zu tun und welche zusätzlichen Aufgaben es umzusetzen hat, wenn man den Personalschlüssel nicht erhöht und die Rahmenbedingungen für die Kindertagesstätten nicht so ändert, dass mehr Bildungsqualität umgesetzt werden kann. Sie sollten sich deshalb nicht mit den familienpolitischen Wohltaten schmücken, die Sie mit dem Geld der Kommunen finanzieren, sondern Sie sollten den Kommunen den finanziellen Spielraum geben, den Sie brauchen, um mehr Bildungsqualität zu gewährleisten.
Dass auch dieses BAMBINI-Programm wieder nur eine Ihrer heißen Luftblasen ist, merkt man auch hier, denn seit die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt begonnen hat, ist die Luft deutlich wärmer geworden.
Wie ist die Rückmeldung aus den Kommunen? Wie kontrolliert die Landesregierung die Kommunen bezüglich der Umsetzung? Welche Restriktionen sind möglich, wenn Kommunen gegen Anbieter illegaler privater Sportwetten nicht vorgehen?
Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang wurden Landesliegenschaften mit Holzpelletfeuerungsanlagen ausgestattet?
Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe werden zusätzliche Mittel oder Stellen zur Verfügung gestellt, damit die Schulen, die sich für das Konzept „flexibler Schuleingang“ entscheiden,bezüglich der Ausstattung mit Sozialpädagogen nicht schlechter gestellt sind als Schulen aus dem Schulversuch Schuleingangsstufe?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der CDU,lassen Sie mich mit einem Kompliment beginnen. Sie haben ein optimales Timing hingelegt, um das Thema Ehrenamt wahlkampftaktisch vor die Kommunalwahl zu setzen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Antwort auf die Große Anfrage und die darauf zugeschnittenen Fragen der CDU ein wichtiger Teil einer Selbstbeweihräucherungskampagne der CDU-Landesregierung sind.
Darauf, dass sich die CDU gerne mit fremden ehrenamtlichen Federn schmückt,hat meine Kollegin Schulz-Asche schon hingewiesen. Der peinliche Versuch mit den Wahlplakaten, die wieder aus dem Verkehr gezogen werden mussten, ist ein gutes Beispiel dafür.
Herr Klee, reden Sie, oder rede ich? Sie können gerne hierher kommen, wenn Sie sich zu Wort melden.
Herr Präsident.
Es ist unstreitig, dass ehrenamtliches Engagement nicht oft genug und nicht hoch genug wertgeschätzt werden kann.
Aber Rotes Kreuz und Rettungsdienste vor den Wahlkampfkarren zu spannen, halte ich für einen schlechten Versuch zur Aufwertung des Ehrenamtes.
Ich will noch eines betonen. Bei der vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage drängen sich zwei Fragen auf. Die erste ist, was mehr gelobt werden soll, die ehrenamtliche Tätigkeit von über zwei Millionen Hessen oder die vielfältigen Initiativen der Landesregierung, um mit wenig Geld viel Publicity zu inszenieren.
Die zweite Frage ist, ob Sie mit der Ehrenamtskampagne einen Teil des sozialen Kahlschlags kaschieren wollen.
Meine Damen und Herren, es gibt parteispezifisch unterschiedliche Vorstellungen von bürgerschaftlichem Engagement. Die SPD-Landtagsfraktion sieht das Ehrenamt als Ausdruck demokratischer Teilhabe am Gemeinwesen, und wir wollen es weiterentwickeln.
Bei der CDU habe ich den Eindruck, dass sie bürgerschaftliches Engagement als wesentliches Instrumentarium ansieht, um den Rückzug des Staates aus der sozialen Verantwortung mit ehrenamtlichen Kräften zu kaschieren.
Während Sie einerseits viel Geld in Hochglanzbroschüren zur Vermarktung der Ehrenamtskampagne stecken, wurden vielen Institutionen im sozialen Bereich die Mittel gestrichen, die notwendig gewesen wären, um vielfältige ehrenamtliche Arbeit zu organisieren und zu koordinieren.
Ich nenne beispielhaft Frauenhäuser, Suchtberatungsstellen, pro familia, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, soziale Brennpunkte und vieles mehr. Die Liste ist noch wesentlich länger.
Ehrenamt ist eine wichtige Ergänzung zu hauptamtlichen Tätigkeiten. Es ist sozusagen der Kitt der Gesellschaft, kann aber hauptamtliche Tätigkeit nicht ersetzen. Der lauwarme Händedruck eines Ministers ist kein Ersatz für eine grundlegende soziale Infrastruktur, wie sie vor der „Operation düstere Zukunft“ noch vorhanden war.
Meine Damen und Herren, unter Punkt 3 a wird in der Großen Anfrage gefragt, welche Rahmenbedingungen die Landesregierung geschaffen hat, um ehrenamtlicher Tätigkeit eine Grundlage zu geben. Interessant wäre hier eine Gegenüberstellung, aus der erkennbar wäre, wie weit mit der „Operation düstere Zukunft“ Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zerschlagen wurden,
Ehrenamt zum Ausfallbürgen für hauptamtliche Beschäftigung gemacht wurde und ehrenamtlich Tätige durch den Wegfall des Landesanteils bei Kofinanzierungsmaßnahmen demotiviert wurden.
Auch wenn das Ehrenamt grundsätzlich auf Freiwilligkeit basiert und eigentlich Freude machen sollte, ist der gesellschaftliche Nutzen meist weitaus größer als der Nutzen für diejenigen, die dort tätig sind. Die Mittel, die von den Kommunen und vom Land aufgewendet werden, werden meist um ein Vielfaches von dem Gegenwert übertroffen, der durch die kostenlose Bereitstellung von Arbeitskraft entsteht. Schon deshalb kann ehrenamtliche Tätigkeit nicht hoch genug gewürdigt werden, und gerade deshalb ist es wichtig, dass Land und Kommunen denjenigen, die bereit sind, ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen, optimale Rahmenbedingungen schaffen.
Die SPD-Fraktion sieht Investitionen in Ehrenamt als eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen an. Bezüglich der gesellschaftlichen Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement gibt es noch viel zu verbessern. Leider gelten diejenigen, die zusätzlich zu Familie und Beruf viel Zeit opfern, um freiwillig für andere Arbeiten zu übernehmen, immer noch als willkommene Deppen, die die Annehmlichkeiten des Egoismus nicht für sich entdeckt haben.
Dies muss sich ändern. Ich halte diese Einstellung für bedauerlich, und deshalb fordere ich, dass sich diese Einstellung in der breiten Bevölkerung ändert.
Meine Vorredner haben die positive Bilanz im Ehrenamt bereits herausgestellt. Lassen Sie mich deshalb auf einige Punkte hinweisen, die verbesserungsbedürftig sind. Die Antwort auf die Große Anfrage bleibt leider stark an der Oberfläche und lässt viele Fragen offen. Lassen Sie mich hier nur einige Beispiele nennen.
Wie lässt sich beispielsweise bei der Vergabe des Landesehrenbriefs die Benachteiligung von Frauen verändern? Obwohl mittlerweile mit 37 % fast genauso viele Frauen wie Männer ehrenamtlich tätig sind – bei Männern sind es 41 % –,sind bei der Verleihung des Landesehrenbriefs die Frauen sehr stark unterrepräsentiert.
Dann muss man vielleicht eine Aktion machen, dass mehr Frauen gemeldet werden.
Zudem fällt auf, dass Landesehrenbriefe weitaus öfter für kommunalpolitische und öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten vergeben werden als für Tätigkeiten im sozialen und karitativen Bereich.
Hier hätte ich mir Gedanken gemacht, wie dieses Missverhältnis verändert werden kann. Sie sind gerne aufgefordert, im Ausschuss Vorschläge dazu zu machen.
Meine Damen und Herren, Herr Klee, eine große Ansammlung von Posten und Titeln bedeutet nicht immer, dass dort auch die meiste ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird. Oftmals verrichten Personen, die in der zweiten Reihe stehen – das sind wiederum meist Frauen –, mehr und wichtigere ehrenamtliche Arbeit. Viele tun es neben Beruf und neben Familientätigkeit.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion unterstützt die vielfältigen Initiativen, die der Förderung bürgerschaftlichen Engagements dienen. Deshalb bedarf es weiterhin einer aktiven Vereins-, Sport- und Jugendförderung, einer angemessenen Infrastruktur für sportliche, kulturelle und soziale Aktivitäten, einer unentgeltlichen Bereitstellung von Sporthallen für Vereine und Initiativen.Es bedarf Freiwilligenagenturen und anderer verlässlicher Anlaufstellen für ehrenamtlich Tätige, um nur einige der Notwendigkeiten zu benennen.
Eine weitere wichtige Frage dazu ist die im Antrag der GRÜNEN angesprochene, wie die Vergabe der Ehrenamts-Card und der Jugendleiter-Card gerechter gestaltet werden kann. Insbesondere von den Feuerwehren höre ich oft die Klage, dass es viel zu wenige Ehrenamts-Cards gibt, um eine halbwegs gerechte Verteilung vornehmen zu können.
Deshalb hat der Feuerwehrverband des Kreises Bergstraße es abgelehnt, überhaupt Ehrenamts-Cards zu verteilen.Er hat argumentiert,die Ehrenamts-Cards könnten von viel mehr Personen in Anspruch genommen werden, als Karten vergeben werden können. Das heißt, es erfüllen viel mehr ehrenamtlich Tätige die Vergabekriterien.
Eine weitere wichtige Frage ist, wie bei Arbeitgebern mehr Akzeptanz für ehrenamtlich Tätige geschaffen werden kann. Auch hier geht das Land Hessen nicht unbedingt mit gutem Beispiel voran. Ich erinnere nur an die Diskussion über Dienstbefreiung und Freistellung für kommunale Mandate und ehrenamtliches Engagement. Nicht nur, dass hessische Beamte jetzt 42 Stunden in der Woche arbeiten müssen, es gibt auch Anweisungen, dass Bediensteten das Vor- und Nacharbeiten von Abwesenheiten im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit zugemutet werden kann und Dienstbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nur noch in besonderen Härtefällen gewährt werden soll.
Meine Damen und Herren, für mich drängt sich manchmal der Eindruck auf, dass diese Landesregierung ehrenamtliches Engagement nur so weit fördert, wie es ihr ins Konzept passt. Unterstützung finden Bürgerinnen und Bürger nur so lange, wie sie unentgeltlich Aufgaben übernehmen, für die staatlicherseits kein Geld vorhanden ist. Wenn Ehrenamtliche aber mitberaten, mitgestalten und mitentscheiden wollen wie beispielsweise im Naturschutz, ist die Landesregierung sehr zurückhaltend. Ich erinnere hier an die Diskussion um das Dritte Verwaltungsstrukturreformgesetz. Dort, wo es unbequem wird, schränken Sie die Mitsprache und das Mitbestimmungsrecht von ehrenamtlich Tätigen gerne ein.
Wenn wir von der Privatwirtschaft mehr Verständnis für ehrenamtlich Tätige erwarten, dann sollte das Land mit gutem Beispiel vorausgehen.
Meine Damen und Herren,eine starke Bürgergesellschaft besteht nicht nur aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Sie braucht auch die Unterstützung vom Staat, von der Wirtschaft und vom Rest der Gesellschaft. Es geht darum, die Kräfte der Selbstorganisation und der Eigenverantwortung zu stärken, ohne sie zu Lückenbüßern für den Ausfall staatlicher Leistungen zu machen.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit gehört auch, deutlich zu machen, dass ein Ehrenamt Bewerber um einen Arbeitsplatz nicht diskriminiert, weil Fehlzeiten entstehen könnten, sondern zusätzlich qualifiziert, weil im Zweifelsfalle auch im Job überdurchschnittliches Engagement an den Tag gelegt wird. Auch wenn die Ehrenamtskampagne der Landesregierung in nicht unerheblichem Maße der Selbstdarstellung dient, räume ich ein, dass es auch wichtige motivationsfördernde und lobenswerte Elemente gibt.
Viele Verbesserungen im ehrenamtlichen Bereich in Hessen sind aber auch darauf zurückzuführen, dass die rotgrüne Bundesregierung erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um ehrenamtlich Tätigen ihre Arbeit zu erleichtern.
An Beispielen – einen Teil haben Sie auch in Ihrem Antrag aufgeführt – nenne ich hier nur die Entbürokratisierung des Spendenrechts, die Anhebung der Übungsleiterfreibeträge, die Erweiterung der gesetzlichen Unfallversicherung, die Gleichstellung von Helfern in Rettungsorganisationen mit zivilen Ersthelfern, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freiwilligenagenturen.
Die Würdigung in Form von Ehrungen und Auszeichnungen ist sicherlich ein wichtiger Bestandteil zur Förderung von Ehrenamt. Sie ist Anerkennung und Motivationsschub. Aber kaum einer übt ein Ehrenamt nur aus dem Grunde aus, weil er dafür ein Pin für das Revers oder eine Urkunde für die Wand erwartet.Auch ein Händedruck eines Ministers dürfte keine ausreichende Motivation sein.
Ehrenamt braucht verlässliche Strukturen und die Gewissheit,nicht als Lückenbüßer ausgenutzt zu werden.Ein Signal in die falsche Richtung war sicherlich die Einführung des bezahlten freiwilligen Polizeidienstes.
Vor dem Hintergrund, dass dieser freiwillige Dienst mit 7 c in der Stunde entlohnt wird, müssen sich Feuerwehrleute und Mitarbeiter bei Rettungsdiensten doch abgewertet vorkommen.Als Hohn empfinde ich folgende Formulierung in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage – ich zitiere –:
Der freiwillige Polizeidienst bietet Menschen die Möglichkeit, sich für die innere Sicherheit ehrenamtlich zu engagieren....
Freiwilliger Polizeidienst und das Engagement in Präventionsgremien verfolgen den Ansatz, Menschen, die aus ihrem Selbstverständnis heraus einen
Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage leisten wollen, die Möglichkeit zu geben, dies im Rahmen eines Ehrenamtes zu tun.
Für 7 c in der Stunde. Wohlweislich werden in der Antwort die Bezahlung und damit die Schaffung eines Zweiklassenehrenamtes verschwiegen.
Weiterhin verschweigen Sie, dass bis zum Jahr 2008 rund 1.000 Stellen bei der ordentlichen Polizei wegfallen sollen, die dann von diesem freiwilligen Polizeidienst zu ersetzen ist,
für dessen Bezahlung im Übrigen nicht das Land, sondern die Kommunen zuständig sind.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir im Ausschuss Gelegenheit haben, die in den Anträgen von CDU und GRÜNEN thematisierten Punkte für eine Verbesserung des Ehrenamtes zu diskutieren und noch weitere Fragen anzusprechen.
Eine zentrale Frage wird die nach den Chancen und Risiken der demographischen Entwicklung für das Ehrenamt sein. Ein zukunftsweisendes Konzept für das Ehrenamt muss ferner berücksichtigen,dass für viele ehrenamtliches Engagement keine Lebensaufgabe mehr ist, sondern abhängig von familiären, beruflichen und anderen Belastungen zeitweise intensiv, zeitweise weniger intensiv oder gar nicht ausgeübt werden kann. Es muss auch dem Wunsch junger Leute Rechnung tragen, dass diese sich nur zeitlich begrenzt und projektbezogen engagieren wollen.
Als weiteres Problem kommt hinzu, dass trotz zunehmenden Engagements in ehrenamtlichen Bereichen die Bereitschaft abnimmt, im Rahmen des Ehrenamtes langfristig Führungsaufgaben zu übernehmen.
Weiterhin wäre interessant, zu erfahren, wie Personen mit Migrationshintergrund stärker eingebunden werden können und wie man auch ältere Aktive für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen kann.
Trotz aller Kritik will ich abschließend nochmals betonen, dass die SPD alle Initiativen unterstützt, die auf eine Erhöhung der Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements hinauslaufen. Wir werden uns aber vehement dagegen wehren, dass weitere Aufgaben, die vom Land zu erfüllen wären, auf Ehrenamtliche abgewälzt werden.
Es bleibt noch viel zu tun, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, bürokratische Hürden abzubauen, den Schutz der Engagierten zu erhöhen, die Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln
letzter Satz – und für die vielfältigen Formen von Bürgerengagement in Hessen Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen. Lassen Sie uns dies gemeinsam und konstruktiv angehen, nicht nur in Sonntagsreden und nicht nur am Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Schulen in Hessen haben Anträge auf Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule gestellt?
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen wurden Anträge von Schulen auf Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule genehmigt?
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Nach den ausführlichen Darstellungen meiner Vorredner kann ich Ihnen nähere Ausführungen zu dem Gesetzentwurf ersparen. Auch meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006 zustimmen.
Wir sind der Auffassung, dass die Fußball-WM 2006 nicht nur in sportlicher Hinsicht ein herausragendes Ereignis ist, sondern auch in gesellschaftlicher Hinsicht ein Aushängeschild für unser Land. Das bedeutet auch, dass die Wahrnehmung der WM, insbesondere in anderen Ländern und bei den Gästen, wesentlich damit zusammenhängt, wie wir das Rahmenprogramm gestalten. Wie wir als Gastgeber wirken, wird nicht nur davon abhängen, dass wir eine attraktive verkehrliche Infrastruktur zur Verfügung stellen, dass wir die Sportveranstaltungen gut organisieren, sondern es wird auch davon abhängig sein, wie wir die eigentlichen Spiele für eine größere Masse herunterbrechen können und wie wir diese Spiele nutzen können, um die Ziele, die wir mit dem Sport verbinden, in Zukunft umsetzen zu können. Damit sind insbesondere der Breitensport und die Einbindung in gesellschaftliche und sportliche Ereignisse gemeint, was Jugendliche und Behinderte anbelangt. Davon erwarte ich, dass wir eine Lösung finden, die es uns ermöglicht, diese Veranstaltungen zu organisieren.
Sicherlich wäre der positivste Effekt zu erwarten, wenn wir Weltmeister würden.
Doch wir sollten uns nicht auf den daraus entstehenden Glückstaumel verlassen. Deshalb halte ich es für richtig, dass mit dieser Änderung des Staatsvertrags der Versuch unternommen wird, Mittel für das Rahmenprogramm zur Verfügung zu stellen.
Im Gegensatz zu der profitorientierten Vermarktung durch die FIFA brauchen wir auch Veranstaltungen, die weniger profitorientiert sind. Es ist schon angesprochen worden: Familiensport, Talentförderung, Jugend-, Breiten- und Behindertensport. Ich hoffe, dass wir mit der gestern getroffenen Entscheidung in Gießen kein negatives Signal für Karlsruhe haben und dass es auch in Zukunft gelingt, Sportwetten so zu organisieren, dass nicht nur private Anbieter dominieren, sondern dass wir weiterhin entsprechende Mittel auch für Zwecke außerhalb des Spitzensports abführen können. Deshalb hoffe ich auch, dass sich der Optimismus des Innenministers dahin gehend durchsetzt und wir langfristig eine Förderung des Breitensports über Oddset-Wetten sicherstellen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei diesem Punkt hat meine Kollegin Henzler schon angekündigt, dass wir gar nicht so weit auseinander sind. Deshalb möchte ich eingangs noch einmal appellieren, dass in einem ressourcenarmen Land wie dem unseren, das sich zudem noch mit dem steigenden demographischen Druck auseinander setzen muss, auf die Frage nach Zukunftsinvestitionen nur eine Antwort gegeben werden kann: Die Priorität der Investitionen muss auf Bildung und Betreuung liegen.