Nicole Hoffmeister-Kraut
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Last Statements
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich jetzt vor dem Hintergrund der knappen Zeit in meinen Aus führungen auf den Gesetzentwurf konzentrieren. Der Gesetz entwurf, der von der SPD zum Tariftreue- und Mindestlohn gesetz für öffentliche Aufträge vorgelegt worden ist, ist für mich in seinem Inhalt nicht überraschend, denn er umfasst ge nau die Themen, die im Rahmen der vor Kurzem abgeschlos senen Beteiligungsprozesse zur Änderung des Landestarif treue- und Mindestlohngesetzes auch von den Stakeholdern entsprechend vorgetragen und dann erschöpfend diskutiert wurden. Das wurde auch von meinen Vorrednern vielfach an gesprochen.
Zeitlich und verfahrensmäßig überrascht mich das allerdings, denn Sie bringen jetzt genau die Themen nochmals in die De batte ein, die im Rahmen des eben bereits abgeschlossenen Beteiligungsprozesses nicht überzeugen konnten und auch nicht mehrheitsfähig waren.
Der umfangreiche und transparente Beteiligungsprozess er gab nur einen punktuellen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Kontrolldichte insbesondere im Bereich des straßengebunde nen Personenverkehrs – das wurde schon thematisiert. An sonsten hat die große Mehrheit der beteiligten Stakeholder keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf gesehen.
Jetzt möchte ich der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf nicht vorgreifen, möchte aber – ebenfalls in aller Kürze – drei Punk te bewerten.
Zum einen zur Einführung einer Tariftreuepflicht für nicht ta rifgebundene Unternehmen: Unternehmen, die nicht tarifge bunden sind, sollen jetzt verpflichtet werden, Tarifrecht zu be achten. Das halte ich wegen der Tarifautonomie und auch aus europarechtlichen Gründen für äußerst bedenklich. Vielleicht gehen Sie da noch einmal in sich und prüfen das.
Zum Zweiten das Verbot der tariflichen Schlechterstellung: Es ist ein sozialpolitisch grundsätzlich nachvollziehbares An liegen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dafür sorgen zu wollen, dass die Beschäftigten des späteren Auftragnehmers nicht schlechtergestellt werden. Aber auch hier gibt es nicht unerhebliche rechtliche Bedenken, denn es bestünde die Ge fahr, dass sich entsprechende Vorgaben auf die allgemeine Un ternehmenspolitik eines Unternehmens auswirken könnten. Auch verfassungsrechtlich, Herr Weirauch, würde man sich auf dünnstem Eis bewegen, falls die öffentliche Hand auf Un ternehmen durch die Vorenthaltung öffentlicher Aufträge – denn das wäre dann die Konsequenz – Druck in Richtung ei ner Übernahme bestehender Tarifverträge ausüben wollte.
Zum Dritten – auch das wurde schon diskutiert – zur Orien tierung des vergabespezifischen Mindestentgelts am TV-L: Auch das sehen wir sehr, sehr kritisch. Die Orientierung ei nes vergabespezifischen Mindestentgelts an der Einstiegsstu fe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Land als Lohnuntergrenze ist aus meiner Sicht nicht angezeigt, denn damit würde man in der Tat den Unternehmen letztlich das Ergebnis von Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf zwingen.
Darüber hinaus wäre es auch willkürlich und sicherlich nicht im Sinne der verfassungsrechtlich verankerten Tarifautono mie, die Eingangsstufe einer Branche des öffentlichen Diens tes auf alle anderen möglichen Branchen, die hier betroffen sind, zu übertragen.
Viertens die Kontrollpflicht und die kommunale Berichts pflicht: Ein möglicher punktueller Anpassungsbedarf hinsicht lich der Kontrolldichte im straßengebundenen Personenver kehr ist – das möchte ich noch einmal deutlich betonen – ei ne Frage des Vollzugs. Das Gesetz muss hierfür nicht geän dert werden, denn es bietet bereits jetzt ausreichend Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer Kontrolle der Ein haltung des Mindestlohns auch durch die Zollverwaltung.
Übrigens, Herr Weirauch, die Novellierung und die damalige Kopplung an den Bundesmindestlohn geschahen nicht durch
die Hintertür, sondern das war nur ein Verfahrensweg, den wir gewählt haben, um dies schnell umzusetzen. Es wurde sehr wohl das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz novelliert, aber eben im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfah rens. Das alles war transparent und offen.
Es wäre also ein bürokratischer Mehraufwand, der im diame tralen Widerspruch zur ursprünglichen Zielsetzung, ein schlan kes und möglichst unbürokratisches Gesetz zu erlassen, stün de, wenn wir jetzt eine weitere Verschärfung der Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gesetzlich beschließen würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Gut achten in Auftrag gegeben. Wir haben auf dieser Basis einen umfangreichen, gründlichen, ergebnisoffenen – das möchte ich betonen – und absolut transparenten Beteiligungsprozess durchgeführt.
Wir haben in gutem Einvernehmen einen Weg gefunden, die Kontrolldichte dort, wo es erforderlich ist, nämlich im Bereich des Personennahverkehrs, zu verbessern. Hierzu werden dann Leitlinien erarbeitet. Das Verkehrsministerium übernimmt hier die Verantwortung, und unter den Beteiligten gibt es auch ei nen breiten Konsens, das Gesetz nicht zu ändern.
Deswegen mein Appell an diejenigen, die vernünftiger und sachgerechter Politik zugänglich sind: Akzeptieren wir das Ergebnis, das in einem guten und konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten gefunden wurde.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heu te den Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungs verbotsgesetzes einbringen darf, ein weiterer Baustein im Land Baden-Württemberg, um dem Wohnraummangel in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden abzuhel fen.
Klar ist natürlich, dass ordnungsrechtliche Instrumente das Grundproblem, das Problem des fehlenden preisgünstigen Wohnraums und vor allem auch des fehlenden notwendigen Baulands, nicht allein lösen können. Solche ordnungsrechtli chen Instrumente können uns aber unterstützend helfen.
Was schlagen wir deshalb vor? Wir schlagen vor, das bereits bestehende Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf Wunsch un serer Städte und Gemeinden effektiver auszugestalten. Städ te und Gemeinden können damit noch wirksamer gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen.
Wie machen wir das? Wir führen folgende neuen Instrumen te ein: Zukünftig wird es einen Auskunftsanspruch gegenüber Betreibern von Internetportalen zur Vermittlung von Ferien wohnungen geben. Sie alle haben die Debatte um den Inter netdienst Airbnb, der jetzt mit einem enormen Wert an der Börse platziert worden ist, verfolgt. Das heißt, Städte und Ge meinden haben jetzt auch bei dem Internetportal einen An spruch auf Auskunft, auf die Information, wer der Vermieter einer Ferienwohnung ist.
Zukünftig können Städte und Gemeinden aber auch eine Re gistrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Feri enwohnraum einführen. Unter „Ferienwohnraum“ fallen da bei auch alle gewerblichen Kurzzeitvermietungen wie z. B. die sogenannten Monteurswohnungen.
Ergänzend wird es den Städten und Gemeinden ermöglicht, eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Feri enwohnraum einzuführen. Und wir führen für die neuen Ins trumente eine Bußgeldbewehrung ein und erhöhen in diesem Zusammenhang auch den Bußgeldrahmen insgesamt.
Mit diesen Maßnahmen wird die Wirksamkeit der Regelun gen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes verstärkt. Das war ja auch der Wunsch vor allem der Städte, hier wirkungs vollere Instrumente vom Land in die Hand zu bekommen.
Was haben wir noch gemacht? Neben der Einführung der ge nannten Instrumente werden die Tatbestände, bei denen eine Zweckentfremdung vorliegt, jetzt klarer geregelt. Da haben wir auch nachgesteuert. Wer seine Wohnung länger als zehn Wochen pro Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet, muss sich die Zweckentfremdung genehmigen lassen. Dies schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Wir haben den Gesetzentwurf – das habe ich auch in der Dis kussion, die wir ja vielfach geführt haben, immer wieder deut lich gemacht – gründlich vorbereitet. Wir haben die Entschei dung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Auskunfts pflicht für Betreiber entsprechender Internetportale abgewar tet und diese jetzt in den Gesetzentwurf – damit er eben rechts sicher ist – aufgenommen.
Jetzt möchte ich noch auf zwei Besonderheiten des Gesetz entwurfs hinweisen: Alle Instrumente des Gesetzes stehen un ter Satzungsvorbehalt. Das heißt, die Kommunen, die Städte können selbst entscheiden, welches Instrument sie einsetzen.
Sie haben jetzt einen Instrumentenkasten, der mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten individuell umgesetzt werden kann – passgenau, maßgeschneidert auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune ausgerichtet.
Die Instrumente des Gesetzes und das dafür notwendige Per sonal werden also nur dort eingesetzt – Stichwort Bürokratie und Kosten –, wo es wirklich erforderlich ist und wo es aus der Sicht der jeweiligen Stadt einen Mehrwert bringt, um der
Bevölkerung mehr günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Das gilt auch im Bereich – Stichwort Bürokratie – der Perso nalkosten. So sind wir der Auffassung, dass jetzt das Notwen dige und das Verhältnismäßige individuell vor Ort umgesetzt werden kann. Ich bin mir sicher, die Kommunen werden ver antwortungsvoll damit umgehen.
In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde der Wunsch nach weiteren Verschärfungen vorgetragen. Ich möchte zwei Vorschläge herausgreifen: Zum einen geht es um die Rück wirkung der Regelungen, zum anderen darum, die Geltungs dauer der kommunalen Satzungen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Diesen Vorschlägen sind wir aus guten Gründen nicht nachgekommen. Zum einen ist die Rückwirkung von Regelungen rechtlich problematisch. Zur Klärung der verfas sungsrechtlichen Zulässigkeit mit Blick auf das Rückwir kungsverbot ist derzeit noch ein Verfahren beim Bundesver fassungsgericht anhängig, das wir natürlich aufmerksam ver folgen.
Mit der Befristung der Geltungsdauer der Satzung auf höchs tens fünf Jahre wird den Städten und Gemeinden die Ver pflichtung auferlegt, nach einer angemessenen Zeit die Lage neu zu bewerten und den kommunalen Wohnungsmarkt er neut einzuschätzen, um dann auch auf Veränderungen reagie ren zu können. Das wollen wir so beibehalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen aus gewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, und ich bin überzeugt, dass unsere Städte und Gemeinden mit den neuen Instrumen ten und Regelungen angemessen und sachgerecht umgehen werden. Ich freue mich auf wohlwollende Beratungen und möchte mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Danke schön.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute die Novelle des Bildungszeitgesetzes einbringen zu dür fen.
Ich möchte noch einmal ganz kurz die Genese erläutern. Im März vergangenen Jahres haben wir den ersten Teil des Vor habens einer Evaluation des Bildungszeitgesetzes abgeschlos sen, die wir gemeinsam mit dem renommierten Forschungs institut Betriebliche Bildung aus Nürnberg durchgeführt ha
ben. Wir haben dieses Forschungsinstitut mit der Evaluation beauftragt, und im März letzten Jahres wurde der Evaluati onsbericht vorgelegt.
Ende 2019 haben wir uns dann nach Anhörung der Interes senträger und Gesprächen mit Befürwortern und Kritikern des Bildungszeitgesetzes auf eine grundsätzliche Linie für die No vellierung festgelegt.
Alle drei vom Gesetz umfassten Bildungsbereiche – die be rufliche, die politische und die ehrenamtliche Weiterbildung – wollen wir in vollem Umfang erhalten. Für unseren zukünf tigen wirtschaftlichen Erfolg brauchen wir gut qualifizierte, leistungsfähige und flexible Beschäftigte. Die berufliche Wei terbildung spielt dabei zweifelsohne eine ganz zentrale Rolle. Corona wirkt auch auf den Strukturwandel wie ein Katalysa tor.
Wir erleben derzeit eine Beschleunigung der Transformation auch der Arbeitswelt. Die berufliche Bildung, die Weiterbil dung hat hier natürlich einen ganz hohen Stellenwert. Als In vestition in die Zukunft ist und bleibt die berufliche Weiter bildung das Herzstück des Bildungszeitgesetzes.
Aber auch die politische Weiterbildung ist und bleibt ein wich tiger Baustein, nicht zuletzt angesichts der zunehmenden An griffe auf unsere demokratische Grundordnung und immer stärker um sich greifender Verschwörungstheorien, die wir im Moment alle ganz intensiv wahrnehmen.
Das Ehrenamt spielt bei uns in Baden-Württemberg traditio nell eine ganz besonders wichtige Rolle. Wir brauchen gera de in einer so schwierigen Zeit Menschen, die bereit sind, gro ße Teile ihrer Freizeit ehrenamtlich einzubringen, sich zu en gagieren. Das hat einen hohen Wert für uns. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungszeit für das Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeiten motiviert Menschen, dies weiter zuentwickeln und sich weiterzuqualifizieren.
All dies bedeutet nicht, dass es beim Bildungszeitgesetz kein Optimierungspotenzial gäbe. Vor allem der bürokratische Auf wand ist hier zu nennen; diesen wollen wir bestmöglich redu zieren, ohne dabei die positiven Auswirkungen des Gesetzes zu beeinträchtigen.
Wichtig ist uns außerdem, dass innerbetriebliche Streitigkei ten um den Bildungszeitanspruch der Beschäftigten schnellst möglich beigelegt werden können. Die größte Änderung im vorliegenden Gesetzentwurf ist daher sicherlich die geplante Einrichtung einer Schiedsstelle.
Diese Schiedsstelle soll bei Unklarheiten über die Bildungs zeitfähigkeit einer beantragten Maßnahme sowohl vom Ar beitgeber als auch vom Antragsteller angerufen werden kön nen. Mit dieser Neuregelung sollen aufwendige Rechtsstrei tigkeiten möglichst verhindert und soll das betriebsinterne Konfliktpotenzial gesenkt werden. Das war bei der Evaluati on ein Punkt, der herausgestochen ist und den wir – –
Herr Stoch, ja: herausgestochen. Grüß Gott! – Das haben wir auch aufgegriffen. Wir hatten den klaren Fokus, das Bil
dungszeitgesetz pragmatischer und praktikabler weiterzuent wickeln.
Das Bildungszeitgesetz benachteiligt in seiner bisherigen Aus gestaltung kleine Betriebe mit einem hohen Anteil von Teil zeitbeschäftigten. Durch die Kleinstbetriebsklausel sind Be triebe mit weniger als zehn Beschäftigten von der Pflicht zur Freistellung ausgenommen. Die Neuregelung geht bei der Zählung nun nicht mehr nach Köpfen vor, sondern gewichtet Teilzeitbeschäftigte entsprechend. Das bildet die Realität in der Wirtschaft ab und wird auch hier – Stichwort Bürokratie – gerade die kleinen Unternehmen entlasten.
Wir wollen zudem die Möglichkeit schaffen, einheitliche For mulare für Antrag, Ablehnung und Teilnahmenachweis einzu führen. Solche Standardformulare werden die entsprechenden Vorgänge dann spürbar erleichtern, also auch die Umsetzung verbessern.
Das Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes justiert al so gezielt dort – und zwar nur dort – nach, wo sich in den ver gangenen Jahren Handlungsbedarf gezeigt hat.
Ich bin davon überzeugt, dass die Beibehaltung des Anspruchs auf fünf Tage Bildungszeit für alle bestehenden Bereiche in Kombination mit den Änderungen im Detail die positiven Ef fekte des Gesetzes weiter verstärken wird.
Wir haben immer gesagt: Wir nehmen die Evaluation sehr ernst. Wir haben jetzt auf der Basis der Evaluation diese No vellierung entwickelt und eingebracht. Auch hier bitte ich um wohlwollende Beratung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat un ser Land weiter fest im Griff. Niemand hat sich diese Situati on ausgesucht. Aus den Gegebenheiten müssen wir nun das Beste machen.
Die Zahl der Infektionen hat jetzt im Herbst wieder zugenom men und hat eine ganz eigene Dynamik entwickelt. Deshalb haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 28. Oktober
auf weiter gehende Maßnahmen geeinigt, die die Schließung bestimmter Bereiche, bestimmter Unternehmen umfassen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Kontakte einge schränkt werden müssen und die Infektionsgefahr reduziert werden muss, damit wir die Infektionsketten wieder in den Griff bekommen und dadurch wieder eine Kontrolle über die ganze Situation erhalten.
Zu den betroffenen Betrieben: Alle, die hier entschieden ha ben und die diese Entscheidung auch mittragen, wissen natür lich um die Dimension und die wirtschaftlichen Auswirkun gen, die diese Entscheidung für die einzelnen Unternehmen in der Realität darstellt. Deshalb hat sich der Bund gemein sam mit den Ländern auf außerordentliche Wirtschaftshilfen geeinigt – außerordentliche Wirtschaftshilfen dahin gehend, dass jetzt eine ganz neue Systematik zugrunde gelegt wird. Den Betrieben wird also ein Teil ihres Umsatzes erstattet, der ihnen im November entgeht.
Herr Dr. Podeswa, Sie haben gefragt, wann die Unternehmen diese Novemberhilfe, wie sie bezeichnet wird, erhalten. Ich denke, es ist ganz wichtig, zu beleuchten, welche Unterneh men die Novemberhilfe in Anspruch nehmen können. Das sind zum einen die direkt durch die Schließungen betroffenen Betriebe: Theater, Messen, Kinos, Freizeit- und Amateursport betriebe, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessclubs, Gastrono miebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
Hotels dürfen zwar für beruflich bedingte Zwecke ihren Be trieb aufrechterhalten. Da aber auch in den Unternehmen ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur wirklich notwendige Reisen unternimmt, ist den Hotels natürlich auch dieser Bereich massiv weggebrochen, sodass auch die Hotels als direkt betroffene Unternehmen angesehen werden. Ich den ke, das ist eine ganz wichtige und richtige Entscheidung.
Zu den indirekt betroffenen Unternehmen, die diese Wirt schaftshilfe ebenfalls in Anspruch nehmen können: Derzeit besagt das Eckpunktepapier des Bundes, dass Unternehmen, die nachweislich regelmäßig 80 % ihres Umsatzes mit den di rekt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen, die Novemberhilfe in Anspruch nehmen können.
Wir, das Wirtschaftsministerium, sehen hier aber gewisse Schwierigkeiten bei der Abgrenzung und bei der Nachprü fung. Deswegen wünschen wir uns – da stehen wir noch im Austausch mit dem Bund –, dass man hier eine einfachere Re gelung im Sinne der Schnelligkeit und im Sinne eines gerin gen bürokratischen Aufwands, den wir so klein wie möglich halten wollen, findet. Andererseits muss die Hilfe natürlich auch den Kriterien, die im Vorfeld gesetzt werden, entspre chen, sodass tatsächlich nur diejenigen Hilfe in Anspruch neh men können, die antragsberechtigt sind.
Da befinden wir uns in einem gewissen Spannungsverhältnis. Wir haben in der Wirtschaftsministerkonferenz, die eine Son dersitzung einberufen hat, vorgeschlagen, dass man indirekt betroffene Unternehmen grundsätzlich dahin gehend definiert, dass sie einen Umsatzrückgang von mindestens 70 % im Ver gleich zum Vorjahresmonat ausweisen können und damit an spruchsberechtigt werden. Darüber diskutieren wir im Mo ment noch mit dem Bund. Die Länder haben sich hierfür stark gemacht. Da gibt es noch keine finale Entscheidung.
Umfang der Finanzhilfe: Wir diskutieren derzeit, dass 75 % des Umsatzes im November des Vorjahres angesetzt werden könnten. Für Unternehmen, die erst danach gegründet wor den sind, könnte – dafür habe ich mich starkgemacht – der Vormonatsumsatz aus dem Jahr 2020, also vom Oktober 2020 angesetzt werden oder der durchschnittliche Monatsumsatz seit der Gründung des Unternehmens herangezogen werden. Damit würde also auch für diese Unternehmen die Novem berhilfe zugänglich.
Für Soloselbstständige soll es eine Sonderregelung geben: Hil fen, die bis zu 5 000 € betragen. Sie könnten die benötigte Hil fe dann direkt auf der Plattform eingeben und müssten nicht über die verschiedenen prüfenden Dritten gehen.
Wir haben hier noch einmal erweitert: Es sind Steuerberater und jetzt auch Rechtsanwälte zugelassen, vereidigte Buchprü fer und Wirtschaftsprüfer. Sie übernehmen eine Art Vorprü fung, damit der Bewilligungsprozess in der Umsetzung eine entsprechend hohe Qualität erfährt.
Hier soll natürlich auch Missbrauch vorgebeugt werden. Des wegen gibt es das Vorschalten dieser prüfenden Dritten. Ich denke, das ist auch richtig und wichtig. Übrigens können die se Kosten entsprechend angesetzt werden.
Die Novemberhilfen sollen – das ist der feste Wille des Bun des – noch im November zur Not als Abschlagszahlungen aus bezahlt werden. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß: Die se Bundesplattform muss erst programmiert, die Verfahren müssen aufgesetzt werden. Die Länder administrieren die Auszahlung vor Ort bei den Betrieben, die die Anträge zent ral bei der Bundesplattform stellen. Die Bewilligung und Aus zahlung erfolgt aber über die Länder.
Hier begleiten wir, das Land, ganz eng. Zum einen sind wir bei den Kriterien, beim Austausch und bei der Konkretisie rung stark eingebunden, zum anderen sind wir in die Umset zung stark eingebunden. Wir sind mit Hochdruck dran. Der Bund muss die offenen Themen noch intern zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesfinanzminister klären. Er setzt aber alles daran, schnell in die Umsetzung zu gehen.
Wir, das Land, sehen die Abschlagszahlung vor dem Hinter grund der Schnelligkeit positiv, vor dem Hintergrund des Auf wands, der dadurch bedingt wird, nicht ganz so positiv, weil der Antrag im Nachgang auch spitz abgerechnet werden muss. Jeder Antrag muss quasi zweimal in die Hand genommen wer den. Das ist auch für die Antragsteller eine enorme Steigerung des bürokratischen Aufwands. Hier ist ebenfalls noch einmal abzuwägen.
Wir haben als weitere Maßnahmen noch unsere Landespro gramme. Wir haben die Ergänzung bei der Überbrückungshil fe mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Wir haben das Stabili sierungsprogramm HOGA. Wir haben das Programm für tech nische Dienstleister, für Schausteller und Taxifahrer den Til gungszuschuss. All diese Programme laufen nach wie vor noch und kommen den Unternehmen bei uns im Land BadenWürttemberg zugute. Es geht darum, möglichst viel dafür zu tun, dass die Firmen diese schwierige Zeit überstehen können. Denn wir wollen in dieser schwierigen Situation, die niemand zu verantworten hat, möglichst wenige Betriebe verlieren.
Wir sind mit den Verbandsvertre tern in engem Austausch. Ich führe in regelmäßigen Abstän den mit den Wirtschaftsvertretern und mit den Arbeitnehmer vertretern ein Corona-Spitzengespräch. Die sind hier eben falls eingebunden. Wir tauschen uns in regelmäßigen Abstän den über die Probleme und Schwierigkeiten aus, die in der Praxis bestehen, um diese Schwierigkeiten zu beheben.
Der Punkt der Anrechenbarkeit der Essen-to-go-Umsätze ist auf Bundesebene bereits entschieden. Bei den Restaurants werden diese Umsätze auf die Umsatzhöhe im November nicht angerechnet werden. Bei allen anderen von direkter Schließung betroffenen Betrieben wird die Schwelle bei 25 % liegen. Alles, was darüber ist, wird angerechnet werden.
Es wird so sein, dass bei den No vemberhilfen ein von der Definition her wesentlich breiteres Spektrum an Unternehmen besteht, die anspruchsberechtigt sind. Darunter sind auch öffentliche Betriebe – das war bis lang nicht möglich. Auch Vereine und öffentliche Einrichtun gen können die Novemberhilfe in Anspruch nehmen. Das war im Rahmen der Soforthilfe und der Überbrückungshilfen bis lang so nicht der Fall.
Ich habe bereits dargelegt, welche Betriebe für den Bund im Moment als indirekt Betroffene gelten, und ich habe die Po sition dargelegt, die wir vertreten, die die Wirtschaftsminister der Länder vertreten. Dabei geht es um die 70-%-Regel beim
Umsatzeinbruch. Es finden ja auch keine Veranstaltungen statt, aber die Betriebe, die in diesem Bereich aktiv sind, un terliegen keiner behördlichen Schließung. Das heißt, diese Be triebe, die nicht unter die 70- bzw. 80-%-Klausel fallen – die 80-%-Klausel ist vom Bund in die Diskussion eingebracht worden; final ist hierüber aber noch nicht entschieden –, kön nen jetzt die Überbrückungshilfe II in Anspruch nehmen.
Diese ist ja ebenfalls in wesentlichen Teilen verbessert wor den, nämlich zum einen, was das Eingangskriterium angeht – bisher waren es 40 % Umsatzeinbruch, jetzt ist es auf 30 % hochgesetzt worden –, und zum anderen, was den Fixkosten anteil betrifft, der erstattet wird; dieser wurde von 80 auf 90 % angehoben. Auch dafür habe ich mich starkgemacht, und zwar bereits bei der Überbrückungshilfe I. Ich bin froh, dass wir jetzt in der Überbrückungshilfe II den Betrieben bessere Kon ditionen anbieten können.
Denn, wie gesagt, manche Unternehmen sind jetzt schon seit März in dieser schwierigen Situation. Denken wir nur an die Messebetriebe, an sämtliche Unternehmen, die im Messeum feld oder in der Veranstaltungsbranche aktiv sind. Auch wenn über den Sommer kleinere Veranstaltungen stattfinden konn ten, so war hier doch eine sehr große Zurückhaltung zu beob achten. Ich nenne zudem die gesamte Reisebranche oder die Schausteller – hierfür haben wir ja ein Extraprogramm auf den Weg gebracht, das wir in puncto Antragsberechtigung jetzt noch weiter verlängert haben.
Herr Schweickert, Sie sprachen von Vorbereitung. Natürlich hat man verschiedene Szenarien durchdacht. Man hat ja auch eine Verlängerung der Überbrü ckungshilfe II rechtzeitig umgesetzt. Dass sich die Situation jetzt in dieser Form zuspitzt, und zwar so sehr, dass wieder Teile der Unternehmen geschlossen werden müssen, darauf hat man sich natürlich auch vorbereitet. Wir haben ja im Rah men der bestehenden Unterstützungssysteme funktionieren de Verfahren auf den Weg gebracht.
Aufgrund dieses harten Einschnitts im November – kurz vor dem Weihnachtsgeschäft; ein Teil bricht ja schon weg – hat sich der Bund großzügigerweise dazu entschlossen, jetzt eine ganz andere Systematik der Hilfen zugrunde zu legen, weg von der Erstattung von Fixkosten hin zu der Erstattung von Umsatzanteilen. Deshalb bedarf es bei der Antragstellung ei ner neuen Programmierung, um die Anträge dann auch ent sprechend zentral über die Bundesplattform bearbeiten zu können. Da trägt der Bund die Verantwortung.
Bezüglich der schon bestehenden Information, die Sie ja auch angesprochen haben: Es war auch eine Forderung der Wirt schaftsminister, dass man die Finanzämter stärker mit einbe zieht.
Es wird jetzt auch einen besseren Austausch geben. Da wer den Informationen zur Verfügung gestellt. Bei den Unterneh men, die ihre Steuererklärung entsprechend abgeben mussten, liegen ja auch die Angaben über die Vorjahresumsätze vor.
Wir haben ja auch noch viele Soloselbstständige. Wir gehen davon aus, dass wir ca. – das sind wirklich nur Schätzungen – 70 000 Antragsberechtigte in Baden-Württemberg haben und 70 % davon aller Voraussicht nach Soloselbstständige sein werden. Das heißt, auch da muss natürlich ein entsprechen des Verfahren auf Bundesebene aufgesetzt werden.
Aber glauben Sie mir: Der Bund – Peter Altmaier, aber auch Herr Scholz – hat ein großes Interesse daran, dass es schnell in die Umsetzung geht. Deswegen gibt es auch die Diskussi on um die Abschlagszahlungen. Damit könnte man den Un ternehmen die Liquidität zur Verfügung stellen und dann im zweiten Schritt – – Das ist ein großer Aufwand für die Betrie be, aber natürlich auch für die entsprechenden Stellen, die die Bearbeitung der Anträge übernehmen, es so zu regeln, dass das Geld möglichst schnell dort ankommt.
Ich meine, der Umsatzausgleich, der im November gestartet wird, ist ein großartiges Angebot.
Sie haben jetzt die Abgrenzung angesprochen. Das war ja schon bei allen Hilfsprogrammen das Thema. Man hat jetzt die Hotels mit aufgenommen; das war ursprünglich auch nicht der Fall. Wir sind hier noch im Fluss. Die Diskussionen dar über laufen noch, inwieweit wir den weiteren Unternehmen, die noch betroffen sind, die Hilfen zugänglich machen kön
nen. Wir haben ja bei der Stabilisierungshilfe des Landes ge nau diese Konstellation jetzt stärker berücksichtigt, wenn Be trieben Umsätze im Verkauf wegbrechen. Gerade bei Bäcke reien macht es einen großen Anteil aus, wenn bei ihnen Um satz in den Cafeterien wegbricht. Das haben wir im Land auf genommen. Beim Bund werbe ich dafür, es ebenso zu hand haben. Jetzt muss man sehen, was dann final entschieden wird.
Es ist folgendermaßen: Wir hat ten im ersten Schritt bei der Soforthilfe, als wir, das Land, das Programm eigenständig umgesetzt haben, den Weg über die Kammern genommen, die Handwerkskammern und die In dustrie- und Handelskammern, die hier auch direkt beratend tätig waren, die auch schon über viele Unternehmen Informa tionen im Haus hatten und wertvolle Ratschläge geben konn ten.
Wir haben die „Krisenberatung Corona“, die wir auch finan zieren; das haben wir hier im Landtag diskutiert und beschlos sen. Hier finanzieren wir Beratungsgespräche für betroffene Betriebe.
Jetzt besteht über die neue Regelung unter Einbeziehung der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und geprüften Buchprüfer auch die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Ich kann nur noch einmal betonen: Diese Kosten, die dann entstehen, um eine solche Hilfe in Anspruch zu nehmen, kön nen auch bei den Kosten angesetzt werden. Die werden dann wieder erstattet.
Also, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sind hier ganz, ganz wichtige Ratgeber; wir haben dann auch noch die Rechtsan wälte mit aufgenommen.
Herr Abg. Baron, welche Mittel und wie viele Mittel zur Verfügung stehen: In der Tat sind auf Bundesebene die 10 Milliarden € genannt worden, die aus die sem ersten Topf mit 25 Milliarden € gespeist werden. Die Überbrückungshilfe I wurde ja nicht in dem Umfang in An spruch genommen, wie es ursprünglich angedacht war.
Nachdem die beiden verantwortlichen Minister Altmaier und Scholz dieses großzügige Angebot so auf den Weg gebracht haben, gehe ich davon aus, dass sie dann auch nachsteuern werden, sollte die 10-Milliarden-€-Grenze überschritten wer den. Die Entscheidungshoheit bzw. auch die Pflicht liegt je doch nicht bei uns im Land, sondern auf Bundesebene.
Dann zur Verhältnismäßigkeit: Darüber kann man natürlich diskutieren. In den Diskussionen, die am 28. Oktober zwi schen den Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsiden ten sowie der Bundeskanzlerin geführt wurden, wurden viele Argumente eingebracht. Dazu zählte natürlich beispielsweise auch eine Sperrstunde für die Gastronomie. Dann gab es eine Abwägung der Vor- und Nachteile, einen Versuch, eine Linie zu finden: möglichst viel ermöglichen, aber dennoch die Zahl der Kontakte einschränken. Die klare Zielsetzung lautete, die Welle zu brechen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir dieses dynamische Infektionsgeschehen so nicht weiter mit tragen konnten und dass Entscheidungen zu treffen waren.
Ich glaube, man kann jetzt noch keine Tendenz feststellen, aber eine gewisse Stabilisierung der Zahlen ist in den vergan genen Tagen erkennbar geworden. Jetzt müssen wir noch ab warten, wie es sich weiter entwickelt. Hoffentlich geht diese Tendenz weiter, und die Zahlen werden dann auch nach und nach rückläufig. Denn ich glaube, es ist in unser aller Interes se, dass wir so schnell wie möglich auch wieder zu Lockerun gen kommen. Aber wir müssen natürlich den Gesundheits schutz hier an erster Stelle sehen und alles dafür tun, dass wir die Menschen, die erkrankt sind, dann auch behandeln kön nen, dass wir auch die erforderlichen Kapazitäten in den Kran kenhäusern, auf den Intensivstationen zur Verfügung stellen können. Denn andernfalls machen wir uns da angreifbar, und das würden die Menschen dann auch nicht verstehen.
Es werden regelmäßig Gesprä che zwischen Bund und Ländern geführt, natürlich auf Ar beitsebene. Wir hatten in der vergangenen Woche eine Son derwirtschaftsministerkonferenz; gestern Abend hat sich Alt maier in einer Videokonferenz noch einmal mit den Wirt schaftsministern persönlich ausgetauscht. Also, wir sind da in einem ständigen Austausch. Wir bringen die Bedenken aus den Ländern vor, wir bringen die auch ein.
Die Entscheidung auf Bundesebene bezüglich der einzelnen Abgrenzungen ist noch nicht final getroffen. Die Eckpunkte sind klar definiert und veröffentlicht. Das liegt Ihnen ja sicher lich auch vor.
Aber gerade solche Themen der Abgrenzung, wie sie auch Herr Schweickert angesprochen hat, werden jetzt noch disku tiert. Wir, die Länder, die wir dann direkt für Bewilligung und Auszahlung zuständig sind, machen uns jetzt natürlich dafür stark, einen möglichst unbürokratischen Prozess auf den Weg zu bringen. Wir sehen Stand heute in bestimmten Bereichen mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen – ge rade bei den 80 % Umsatzanteil; das muss ja entsprechend nachgewiesen werden – einen hohen Aufwand, der für die Be willigungsstellen entsteht. Das haben wir natürlich vorgetra gen – auch die anderen Punkte, die ich heute genannt habe – und sind da noch in der Diskussion.
Die Zeit drängt. Es muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden. Da gibt es immer eine Abstimmung zwischen Bun deswirtschafts- und Bundesfinanzministerium. Vielleicht kön nen Sie, Herr Fulst-Blei, dort noch ein bisschen Einfluss neh men und für unsere Themen ringen. Denn der Wirtschaftsmi nister ist da immer eher progressiv und will mehr für die Wirt schaft tun, während der Finanzminister das Ganze immer ein bisschen zurückholt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie da Ih ren Einfluss auf Bundesebene geltend machen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass dieses Thema gerade jetzt zur richtigen Zeit dis kutiert wird. Wir haben noch einmal deutlich gemacht, wie wir der Wirtschaft in unserem Land in dieser schwierigen Zeit des Strukturwandels, der Transformation, des konjunkturel len Abschwungs – noch beschleunigt durch Corona – beiste hen, was wir, die Landesregierung, tun, um die Digitalisie rung, die die Wirtschaftsstruktur in unserem Land fundamen tal verändert, jetzt schon mitten im Prozess, aber noch viel mehr durch die Chancen – – Und diese Chancen sollten wir heute auch in den Mittelpunkt der Debatte stellen, denn die Chancen, die sich jetzt bei der zunehmenden Industrialisie rung des Internets, wie es manche ja bezeichnen, ergeben, sind groß.
Wir haben hier ein starkes Fundament. Die Aufgabe der Lan desregierung ist es ganz klar, insbesondere die kleinen und
mittleren Unternehmen hier noch stärker zu unterstützen, ih nen Angebote zu machen, sie zu fördern, ihnen Impulse zu ge ben. Das machen wir über vielfältige Maßnahmen, damit die se Unternehmen Zugang zu dem Wissen haben und dadurch dieses Wissen sowie die Veränderungen, die im Moment statt finden, in ihre Geschäftsmodelle, ihre Produkte, ihre Prozes se einbringen können.
Das wird für unseren Standort zukunftweisend sein. Denn wir alle erleben ja im Grunde: Seit dem Jahr 2007, seit das Smart phone auf den Markt gekommen ist – das war im Januar 2007; das weiß ich noch gut; ich habe damals Steve Jobs live am Bildschirm erlebt –, hat sich unheimlich viel verändert.
Wir, die Landesregierung, haben die Digitalisierung frühzei tig ganz klar als wesentliche Kernaufgabe identifiziert. Wir haben ein starkes Digitalisierungsministerium geschaffen, das über die Landesstrategie „digital@bw“ die Maßnahmen ge bündelt hat.
Herr Weirauch, was den Breitbandausbau angeht, möchte ich Ihnen doch widersprechen. Im Jahr 2015 verfügten 70 % der Haushalte über einen Internetanschluss mit 50 Mbit/s, und 2019 waren es 92 %. Wir haben jetzt 780 Millionen € bewil ligt; es werden bis zu 1 Milliarde € sein.
Wir arbeiten mit Hochdruck am weiteren Ausbau. Sie alle wis sen, es müssen Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Breitbandausbau läuft auf Hochtouren – da, wo der Markt das sagt.
Ja gut, dann hätten Sie schon 2011 mehr Tempo machen müssen
und die Digitalisierung ganz anders priorisieren sollen. Wir haben das gemacht.
Ja, gern.
Herr Karrais, ich wohne in einem digitalen Zuhause. Wir haben ein Bussystem, wir streamen und sind da – – Mein Mann ist ein Digital Native und reißt mich da mit.
Ich weiß, dass das natürlich nicht ausreicht. Sie wissen aber auch, die Förderkulisse jetzt seit diesem Jahr – – Die Aufgreif schwelle wurde auf Bundesebene auf 100 Mbit/s erhöht. Des wegen können wir da in der Förderung auf Landesebene, die ja an die Bundesförderung gekoppelt ist, jetzt auch stärker nachziehen. Da kommt jetzt also noch mehr Dynamik hinein. Sie haben völlig recht: Da müssen wir natürlich in die Zukunft schauen. Und da wurden jetzt auch schon die Weichen in die richtige Richtung gestellt. – Danke, Herr Karrais.
Also jetzt noch einmal: „digital@bw“ blickt eben nicht nur einseitig auf einen Bereich – beispielsweise auf die Infrastruk tur, die natürlich eine wesentliche Voraussetzung dafür dar stellt, dass die Digitalisierung bei uns im Land umgesetzt wer den kann; das ist gar keine Frage –, sondern wir setzen hier viel breiter an. Mit „digital@bw“ gehen wir hinein in die Wirt schaft, in die Wissenschaft, in die Verwaltung, speziell auch in den Bereich Gesundheitswirtschaft, den ich noch einmal herausstreichen möchte. Denn da passiert im Moment ganz viel Innovation im Bereich der Digitalisierung. Das ist wirk lich spannend.
Wir haben auf Landesebene auch das Gesundheitsforum ge schaffen, in dem wir uns gerade mit diesen Themen beschäf tigen – auch mit der Zurverfügungstellung von Daten. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung – das wurde heute gar nicht thematisiert –, damit digitale Geschäftsmodelle in Deutsch land, in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Ich finde es auch großartig, dass wir heute darüber diskutie ren, um auch noch einmal aufzuzeigen, was wir bisher im Be reich der Wirtschaft getan haben. Im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0 haben wir uns breit aufgestellt. Die Allianz In dustrie 4.0 wirkt ganz klar in die Industrie hinein und beglei tet den digitalen Aufbruch im Land seit Langem. Hier wird jetzt auch stärker das Handwerk – „Handwerk 2025“ – in den Blick genommen. Gestern wurde mir der Digitalisierungsbe richt des Baden-Württembergischen Handwerkstags über reicht. Also auch hier ist eine enorme Dynamik entstanden.
Wir haben über die regionalen Digital Hubs – zehn an der Zahl – im ganzen Land niederschwellige Angebote geschaffen. Wir haben diese jetzt mit KI-Labs, mit denen wir die Entscheider in der Fläche erreichen wollen, weiter unterlegt. Wir gehen hinaus zu den Menschen, zur Wirtschaft, zu den Gründerin nen und Gründern, zu den KMUs im Land. Wir haben die Di gitallotsen, die in der Fläche erfolgreich wirken. Wir haben im Bereich der Forschung, aber natürlich auch im Bereich der Anwendungsorientierung, der Beratung der KMUs in unse rem Land – Stichworte S-TEC und Business Innovation En gineering Center – Meilensteine geschaffen. Seit 2017 haben wir allein 30 Millionen € in diese Kompetenzzentren am Fraunhofer-Campus in Stuttgart investiert. Das ist viel Geld, das der Wirtschaft in unserem Land zugutekommt.
Also Sie sehen: Wir investieren in die Zukunft – und das nicht erst seit Corona, sondern auch schon davor.
Auch bei den Start-ups passiert viel Innovation gerade in die ser digitalen Welt. Wir haben die Landeskampagne „Start-up BW“ ins Leben gerufen, bündeln hier alle Maßnahmen. Wir haben „BW Pre-Seed“, wo wir jetzt schon über 100 Start-ups finanzieren. Dadurch ermöglichen wir es, dass sie in die nächste Stufe eintreten. Wir haben hier 20 Millionen € einge setzt. Auch das ist eine Investition in den Zukunftsstandort Baden-Württemberg.
Über LEA Venturepartner Fonds unterstützen wir innovative Firmen mit Eigenkapital, also Beteiligungen. Auch da passiert viel.
Ein wesentlicher Pfeiler der Digitalisierung gerade für unse re Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg ist die Basis technologie künstliche Intelligenz, die ja auch schon viele Fir men nutzen. Wir haben das starke Cyber Valley mit einer welt weit herausragenden Grundlagenforschung. Das Cyber Val ley ist ganz stark mit Wirtschaftspartnern verbunden. Wir ha ben hier das Fraunhofer-Fortschrittszentrum angegliedert. Dort finden Open Lab Days statt. Werben Sie auch dafür! Da werden Quickchecks für Unternehmen gemacht, findet eine ganz enge Beratung statt. Denn unser Ziel ist es, dass wir aus diesem Wissen – Stichwort Transfer – Wertschöpfung, Ar beitsplätze in Baden-Württemberg schaffen und uns zukunfts trächtig aufstellen.
Jetzt noch ein Wort zur Digitalisierungsprämie. Die Digitali sierungsprämie wurde bis Ende 2019 ausgezahlt – ein sehr er folgreiches Programm. Wir finanzieren, wir unterstützen hier die kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 100 Mitar beitern bei Investitionen in digitale Prozesse, in digitale Ge schäftsmodelle, aber auch in den Bereich Weiterbildung. Das ist mir ein ganz wichtiges Thema. Denn wir müssen auch ei nen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen in dem Bereich, in dem sie wirken, erkennen, welche Chancen hier bestehen.
Das geht natürlich nur gemeinsam. Digitalisierung kann nicht von oben vorgegeben werden. Da unterstützen wir auch mit unserer Digitalisierungsprämie.
Ich bin froh, glücklich und stolz. Schauen Sie einmal aktuell auf die Webseite. Ab heute können Anträge für die „Digitali sierungsprämie Plus“ gestellt werden. Hier stellen wir 66 Mil lionen € zur Verfügung. Wir fördern Unternehmen bis zu 500 Mitarbeitern. Wir haben das jetzt gut vorbereitet und unter stützen hier unsere Wirtschaft in dieser so schwierigen Zeit.
Darüber hinaus – wenn wir schon über Zukunft sprechen –: Gestern wurde der Nachtragshaushalt beschlossen. Er enthält ganz wichtige Zukunfts- und Konjunkturmaßnahmen. Wir werden hier Innovationen, Investitionen fördern, eben auch um unseren Standort gut aufzustellen. Gerade in dieser wich tigen Phase des Umbruchs – bw-invest – wird hier ein schlag kräftiges Programm aufgelegt, damit wir die Unternehmen in Baden-Württemberg fördern können, damit diese Zukunfts technologien auch hier bei uns am Standort stattfinden, damit die Unternehmen auch hier investieren und innovieren. Wir
wissen: Das ist keine Selbstverständlichkeit. Wir sind in ei nem harten Standortwettbewerb. Deswegen ist das ein wich tiger und richtiger Schritt.
Ja, gern.
100!
Herr Abg. Dr. Weirauch, ich hat te ja gerade dargestellt: Investitionen in den Breitbandausbau, in den Glasfaserausbau bedürfen natürlich eines zeitlichen Vorlaufs. Diese Studie ist jetzt erstellt worden, wahrschein lich im Jahr 2020,
2019. Ich kann Ihnen nur die aktuellen Zahlen zu den Mitteln nennen, die wir jetzt in den Breitbandausbau geben, und zwar nur da, wo der Markt versagt. Das ist ein privatwirtschaftli cher Markt, wie Sie ja sehr wohl wissen, Herr Weirauch. Da, wo der Markt versagt – – Die Aufgreifschwelle wurde jetzt noch einmal nach oben gesetzt. Also, wir geben bis zu 1 Mil liarde € jetzt in den Breitbandausbau. Ich glaube, das ist eine Zahl, die für sich spricht. Da wird etwas vorangehen.
Aber wir tun jetzt etwas, damit es in fünf Jahren anders ist.
Genau. – Also, der Grundstein ist gelegt, und die Umset zung folgt.
Jetzt möchte ich noch ganz kurz – weil das ja auch im Mo ment wirklich intensiv diskutiert wird, und zwar im ganzen Land – auf den KI-Innovationspark eingehen und möchte da rauf aufmerksam machen: Das wird ein weiterer Meilenstein sein, wenn es Ihnen auch wichtig ist, sich mit diesen Zukunfts themen zu beschäftigen. Wir haben hier gute Vorarbeit geleis tet. Wir wollen jetzt über eine Fast-Track-Initiative schneller in die Umsetzung gehen, damit wir hier die Kräfte, die Akteu re und das Wissen noch stärker bündeln und gerade den klei nen und mittleren Unternehmen zugänglich machen. KI ma de in Baden-Württemberg, die Anwendungen sind jetzt hier die ganz, ganz große Chance, die sich im Moment aufgrund der Algorithmen, die zur Verfügung stehen, ergibt. Die müs sen wir in den Blick nehmen, in den Fokus nehmen. Da ha ben wir wirklich ein großes Potenzial beim Mittelstand in un serem Land, bei den Start-ups in unserem Land. Auch das ha ben wir hier im Blick. Mit dem KI-Innovationspark werden wir hier einen Schmelztiegel, einen Leuchtturm für die Wirt schaft in unserem Land schaffen.
Ich freue mich darauf.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Infektions zahlen steigen. Die Coronapandemie hat in den letzten Wo chen und Monaten die Unternehmen im Land in eine schwie rige Situation gebracht. Bei einigen Branchen ist die wirt schaftliche Betroffenheit besonders dramatisch.
Ich möchte noch einmal kurz zurückblicken. Wir konnten in Baden-Württemberg der Wirtschaft über die Soforthilfe schnell und vor allem unbürokratisch erste Liquiditätsunter stützungen zur Verfügung stellen. 245 000 Unternehmen und Soloselbstständige haben wir mit einem Gesamtvolumen von rund 2,2 Milliarden € unterstützt.
Im Juli ging das Nachfolgeprogramm der Überbrückungshil fe an den Start. Anträge konnten bis Ende letzter Woche ge stellt werden. Das Ziel dieses Programms war es, kleine und mittlere Unternehmen, die weiterhin von der Coronakrise be troffen sind, mit einer Liquiditätshilfe zu unterstützen. Hier
gab es eine klare Eingrenzung im Hinblick auf die Soforthil fe, die dann in die erste Phase der Überbrückungshilfe über gegangen ist. Bei der Soforthilfe war das Eintrittskriterium le diglich ein Liquiditätsengpass. Bei der Überbrückungshilfe brauchte es als Eintrittsvoraussetzung bestimmte Umsatzrück gänge. Man hat die Kostenerstattung für Fixkosten wie bei spielsweise Mieten, Pachten oder auch Zinsaufwendungen für laufende Kredite angerechnet.
Dadurch konnte – das hat sich jetzt auch gezeigt, im zweiten Halbjahr hat sich die Wirtschaft wieder positiv entwickelt – zur Existenzsicherung vieler Unternehmen beigetragen wer den. Bis Ende letzter Woche konnten so für mehr als 9 100 Unternehmen im Land über 111 Millionen € Bundesüberbrü ckungshilfen bewilligt werden.
Hinzu kommt die Unterstützung durch unsere Landesförde rungen, durch den fiktiven Unternehmerlohn. Diese Unterstüt zung kommt vielen Soloselbstständigen, Freiberuflern, Künst lern, Kleinunternehmen zugute, die die Fixkostenerstattung nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang in Anspruch nehmen konnten. Damit haben wir – wir sehen es auch in den Debatten, die jetzt auf Bundesebene geführt werden – eine existenzbedrohende Förderlücke geschlossen.
Jetzt die Antwort auf die erste Frage: Auf diese Weise konn ten wir mehr als 5 700 Unternehmen mit rund 15 Millionen € unterstützen. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, den diese Unternehmen sehr zu schätzen wissen.
Leider hat die Pandemie viele Branchen unserer Wirtschaft weiterhin fest im Griff. Nach wie vor haben viele Unterneh men in den hart betroffenen Branchen zu geringe Einnahmen, um die laufenden Kosten zu finanzieren. Deswegen habe ich mich dafür starkgemacht, dass der Bund die Überbrückungs hilfe verlängert.
Wir hatten schon in der ersten Phase der Überbrückungshilfe zur Diskussion gestellt, die Eintrittsschwellen abzusenken. Ich freue mich, dass sich der Einsatz gelohnt hat und jetzt in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe nachgebessert wurde.
Erstens wird, wie ich es in der Diskussion immer gefordert habe, die Begrenzung der Förderung in Anlehnung an die So forthilfe – 9 000 € und 15 000 € für die kleineren Betriebe – in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe abgeschafft. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, weil gerade die Schau steller, die hohe Fixkosten haben, die ihre Fahrgeräte geleast oder finanziert, aber wenige Mitarbeiter haben, nicht in den Genuss der Förderung kamen. Das Land hat ein eigenes Pro gramm aufgelegt, um das auszugleichen. In der zweiten Pha se der Überbrückungshilfe besteht jetzt die volle Fördermög lichkeit von bis zu 50 000 € je Monat.
Zweitens wird die maximale Fixkostenerstattung – auch das hatte ich zur Diskussion gestellt – von 80 % auf 90 % ange hoben. Wir müssen wissen – Stichworte sind Veranstaltungen, Messen und Tourismus –, dass es für viele im Moment eine sehr schwierige Situation ist.
Drittens wird die Eintrittsschwelle von 60 % auf 50 % Um satzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten reduziert, bzw. es müssen im Durchschnitt mehrerer Monate mindestens 30 % weniger gewesen sein als im Vorjahr. Das ist für viele Unternehmen in unserem Land, die vorher trotz erheblicher
Einbußen keine Überbrückungshilfe erhalten haben – wir ge hen davon aus, dass auch Handelsunternehmen, also der Ein zelhandel, jetzt einen besseren Zugang finden –, eine ganz wichtige Hilfe.
Im Zuge der Verlängerung der Überbrückungshilfe werden wir auch die Ergänzungsförderung „fiktiver Unternehmer lohn“ bis zum Jahresende verlängern. Das ist ganz im Sinne der Linie, die wir jetzt bei allen Förderprogrammen in diesem Bereich umgesetzt haben, also maximal 1 180 €. Noch in die ser Woche werde ich die notwendige Verwaltungsvereinba rung mit dem Bund unterschreiben, sodass die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommt.
Außerdem – das war der zweite Teil der Frage zum Unterneh merlohn bei der Überbrückungshilfe – findet derzeit eine Dis kussion über eine Verlängerung der Überbrückungshilfe über den 31. Dezember 2020 hinaus statt. In diesem Zusammen hang wird auch die Frage zu diskutieren sein, ob weitere An passungen und Verbesserungen notwendig sind. Wir befinden uns derzeit in Abstimmungen.
Der Bundeswirtschaftsminister hat jetzt Vorschläge für eine Nachbesserung gemacht – viele Forderungen hatte ich schon aufgestellt – und neben anderen Punkten auch den fiktiven Unternehmerlohn in die Debatte eingebracht. Ich denke, das ist wichtig. Es ist ein öffentlicher Diskussionsaufschlag, der in die richtige Richtung geht. Wenn der Bund den fiktiven Un ternehmerlohn bei der Verlängerung ins neue Jahr hinein in seine Förderung aufnimmt, dann würde das unseren Etat ent lasten.
Jetzt gab es noch eine weitere Frage zu den Investitionskos ten der Luftreinigungstechnik über die aktuelle Überbrü ckungshilfe: Werden diese Kosten gefördert?
Nach den Vollzugshinweisen des Bundes zur Überbrückungs hilfe – – Wir, das Land, haben hier in der Abstimmung natür lich mitdiskutiert. Am Ende des Tages hat der Bund dieses Förderprogramm aufgesetzt. Wir haben es über den fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Aber die entsprechenden Vollzugs hinweise beinhalten u. a. auch Ausgaben für Elektrizität, Was ser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Hygiene maßnahmen sind also auch Fixkosten, die förderfähig sind.
Zur Berücksichtigung der besonderen Coronasituation fallen nach Auskunft des Bundes auch Hygienemaßnahmen ein schließlich investiver Maßnahmen hierunter, die, da ein schränkend ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die coronabedingt getätigt wurden, also nicht vor dem 1. März – das war die erste Phase der Überbrückungshilfe – bzw. dem 1. September – das war die zweite Phase der Überbrückungs hilfe –, begründet sind. Das bezieht sich beispielsweise auch auf Luftfilteranlagen, die aufgrund der Pandemie jetzt nach gerüstet werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona, die viele unserer Unternehmen in ein schweres Fahrwasser bringen, dauern an. Die Corona-In fektionszahlen steigen an. Deshalb brauchen wir, um unseren Standort Baden-Württemberg zu sichern und einen erhebli chen Schaden unseres Standorts Baden-Württemberg durch den Ausfall oder auch den Verkauf von für unser Land wich tigen Unternehmen abzuwenden, den Beteiligungsfonds.
Wir wollen im Grunde gesunde Unternehmen bei uns am Standort, die keine Möglichkeit mehr haben, sich über priva te Finanzinstitute, über Fremdkapital zu finanzieren, mit Ei genkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten unterstüt zen. Das bieten wir mit dem Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg. Mit diesem Fonds können wir den für die Wirtschaft unseres Landes bedeutenden Firmen, die kri senbedingt in eine Schieflage gekommen sind, für einen be grenzten Zeitraum mit staatlichen Rekapitalisierungsmaßnah men unter die Arme greifen.
Frau Reich-Gutjahr, Sie hatten die kleineren Unternehmen an gesprochen. Dafür haben wir gemeinsam mit dem Bund das Mezzanine-Programm auf den Weg gebracht, das im Grunde für bis zu 800 000 € eine Finanzierungsmöglichkeit darstellt. Der Beteiligungsfonds setzt hier an: ab 800 000 € und höher.
Also auch hier vollziehen wir den Anschluss an Landes- und Bundesprogramme, die schon in Kraft sind, aber natürlich auch den Anschluss an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, indem wir die Unternehmen abdecken, die unter die Kriterien fallen, die der Bund definiert hat. Es sind die Grenzen maßgeblich, ab denen er auch – eben über den Be teiligungsfonds des Bundes – finanzieren will.
Vor eineinhalb Wochen haben wir den Gesetzentwurf in den Ausschüssen ausführlich diskutiert. Ich habe aber der heuti gen Diskussion entnommen, dass doch einige Punkte nach wie vor thematisiert werden. Deswegen möchte ich explizit auf diese Punkte eingehen.
Zum einen ging es um die parlamentarische Einbindung. Grundsätzlich – und in schwierigen Zeiten ganz besonders – ist eine laufende parlamentarische Kontrolle natürlich ent scheidend, auch, um auf aktuelle Entwicklungen rechtzeitig reagieren zu können. Ich habe aber ausführlich dargelegt, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen eine direkte Mitbestim mung des Parlaments für den Einzelfall beim Beteiligungs fonds nicht möglich ist. Deshalb haben wir uns verpflichtet, dass der Landtag
zusätzlich zu den im Gesetz festgelegten Berichtspflichten zeitnah über die jeweils gestellten Einzelbeteiligungen infor miert wird.
Zweitens: Wir haben im vorliegenden Gesetzentwurf Erhe bungsrechte des Rechnungshofs – dazu gab es ja auch eine
ausführliche Diskussion im Ausschuss – so verankert, dass er seiner Aufgabe auch verantwortungsvoll nachkommen kann. Wie ich im Laufe der parlamentarischen Beratung klargestellt habe, greifen die Erhebungsrechte sowohl bei der Umsetzung auf Fondsebene als auch auf der Ebene der Zielunternehmen.
Wir beteiligen uns an Unternehmen, und dem stehen natürlich auch Werte gegenüber. Dieser Beteiligungsfonds ist insofern auch etwas Besonderes, als das, was er tut, eigentlich Aufga be der privaten Finanzwirtschaft wäre, nämlich die Unterneh men mit entsprechendem Kapital und Liquidität zu versorgen. Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, herrschen aber gerade besondere Zeiten, und wir haben ja ausschließlich die Unternehmen im Blick. Ich möchte nochmals ausdrücklich betonen – es wurde auch schon mehrfach gesagt –: Wir hof fen, dass möglichst wenige Betriebe den Beteiligungsfonds in Anspruch nehmen müssen. Aber wir werden mit dem Betei ligungsfonds die Unternehmen unterstützen, denen es nicht möglich ist, sich über Fremdkapital ausreichend zu finanzie ren. Das ist also die zweite Säule.
Im ersten Schritt kurzfristige Liquidität, im zweiten Schritt langfristig Mittel, die eigenkapitalähnlichen Charakter haben. Und da kann ich Ihnen auch sagen: Die Priorität wird immer auf eigenkapitalähnlichen Instrumenten liegen, bevor wir dann tatsächlich in eine Beteiligung gehen.
Fakt ist: In großen Teilen haben wir die Regelungen des Bun des zu seinem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und auch die Vorgaben aus der Bundesrahmenregelung übernommen. Wa rum haben wir das gemacht? Weil all diese Maßnahmen der Notifizierung bei der Europäischen Union bedürfen – ein auf wendiger Prozess – und weil wir natürlich die Möglichkeit nutzen wollen, sozusagen in dem Boot der Notifizierung des Bundes mitzufahren. Sprich: All das, was wir gleich machen wie der Bund, ist mit der Notifizierung der Bundesrahmenre gelung mit genehmigt. Hier sparen wir wertvolle Zeit. Das ist sinnvoll; denn es nützt uns nichts, wenn wir differenziertere und davon abweichende gesetzliche Regelungen haben, die erst bei den Kommissionsdienststellen auf beihilferechtliche Kompatibilität überprüft werden müssen.
In der Debatte wurde auch die Frage gestellt: Warum erst jetzt? Ich möchte hier noch mal feststellen: Baden-Württem berg ist das zweite Bundesland nach Bayern, das jetzt einen Beteiligungsfonds ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungs fonds des Bundes auf den Weg bringt. Wir sind also schnell, und wir setzen auch schnell um.
Denn wir wissen um die Schwierigkeiten, denen sich unsere Unternehmen ausgesetzt sehen, und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen mit den steigenden Infektionszah len werden diese auch wieder ansteigen.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage der Tarifentloh nung. Ich möchte klarstellen, dass der Beteiligungsfonds nicht das richtige Instrument ist, um Fragen der Tarifentlohnung und Eckpunkte für eine Transformationsstrategie zu klären.
Selbstverständlich ist es auch mir ein wichtiges Anliegen, so zialstaatliche und beschäftigungspolitische Belange zu be rücksichtigen, wenn es um die Entscheidung geht, ob sich der Beteiligungsfonds des Landes an einem privaten Unterneh men beteiligen soll oder nicht. Doch auf die Aussage, nur Un ternehmen, die sich diesen besonderen Grundsätzen verschrie ben haben oder eine besondere Vorbildfunktion wahrnehmen, seien förderwürdig, entgegne ich Ihnen: Jedes Unternehmen, das Arbeitsplätze schafft und vorhält, ist förderungswürdig, und das im besten Sinn aller Beschäftigten in Baden-Würt temberg.
Wir dürfen also eines nicht tun: Wir dürfen es nicht dazu kom men lassen, dass Unternehmen durch Auflagen daran gehin dert werden, die Möglichkeiten des Fonds zu nutzen.
Ja, gern.
Vielen Dank, Herr Schweickert. – Wir haben ja in § 10 des Gesetzentwurfs die Bedingungen für die Stabilisierungsmaßnahmen klar definiert. Dort heißt es in Absatz 1:
Das Land gewährt die Stabilisierungsmaßnahmen des Be teiligungsfonds nur, wenn
1. das Unternehmen nicht bereits zum 31. Dezember 2019 „in Schwierigkeiten“ im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr....
ich könnte das noch weiter ausführen; es ist also entspre chend definiert –
war,
2. für das Unternehmen eine klare eigenständige Fortfüh rungsperspektive nach Beendigung der Covid-19-Pande mie besteht,
3. dem Unternehmen eine anderweitige Finanzierungs möglichkeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht und
4. das Unternehmen die Gewähr für eine solide und um sichtige Geschäftspolitik bietet.
Hier spielt die Beschäftigung auch eine ganz wichtige Rolle.
Das ist wirklich entscheidend. Denn wir haben hier klare Kri terien gesetzt, welche Betriebe anspruchsberechtigt sind und welche nicht.
Herr Weirauch, Ihre Argumentation bezüglich der Berücksich tigung der Arbeitnehmerbelange möchte ich klar zurückwei sen. Uns geht es darum, Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu sichern. Unabhängig davon spielt die Berücksichtigung der Arbeitgeberbelange eine wichtige Rolle im Gesetzgebungs vorhaben.
Es geht um die Arbeitnehmer. Es geht um Arbeitsplätze in Baden-Württemberg. Es geht darum, dass wir Beschäftigung hier sichern. Es geht darum, dass wir Wertschöpfung am Standort sichern, dass wir unseren Standort über diese Krise hinaus attraktiv halten, dass die Unternehmen Arbeitsplätze erhalten können. Das ist das ureigene Ziel des Beteiligungs fonds.
Dementsprechend bezieht das Gesetz auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt mit ein. Das Land gewährt Stabilisie rungsmaßnahmen des Beteiligungsfonds nur, wenn das Un ternehmen die Gewähr für eine solide und umsichtige Ge schäftspolitik bietet. Ich habe gerade schon aus dem Gesetz entwurf zitiert.
In der Bundesrahmenregelung ist – auch das noch einmal zur Information – außerdem explizit vorgesehen, dass begünstig te Unternehmen Auflagen zur Beschäftigungssicherung erhal ten sollen; das steht übrigens auch im Temporary Framework der Europäischen Union.
Wir beziehen uns auf die Bundesrahmenregelungen und auf das Temporary Framework. Das greift alles ineinander. Ich habe das mehrfach deutlich gemacht.
Im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen haben wir entsprechend vereinbart – ich denke, Sie erinnern sich daran –, dass in der begleitenden Rechtsverordnung geregelt wird, dass das Land auf die dauerhafte Sicherung der Arbeitsplätze hinwirkt und eventuelle Restrukturierungsmaßnahmen unter Einbindung der Betriebsparteien vollzieht. Auch das haben wir entsprechend diskutiert und zugesichert.
Ich möchte noch kurz auf den Änderungsantrag der SPD-Frak tion, Drucksache 16/9032-3, eingehen. Herr Weirauch, Sie ha
ben sich zu § 10 Absatz 2 Satz 1 bezüglich der Rechtsverord nung geäußert. Ich möchte Ihre Behauptung zurückweisen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Eine Rechtsverord nung, die nähere Bestimmungen über die von den Unterneh men zu erfüllenden Anforderungen enthält, wird es in jedem Fall geben müssen, um die Operationalisierbarkeit der im Ge setz genannten Bedingungen zu ermöglichen.
Das heißt, die in § 10 ff. genannten Aspekte werden in jedem Fall berücksichtigt. Die gewählte Formulierung orientiert sich an Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes und stellt ei ne gängige Formulierung dar, wenn noch eine Rechtsverord nung erlassen werden soll.
Im Beteiligungsfondsgesetz allgemein und insbesondere in § 10 Absatz 2 des Entwurfs des Beteiligungsfondsgesetzes werden zudem Inhalt, Zweck und Ausmaß der noch zu for mulierenden Rechtsverordnung ausführlicher genannt, als es nach den Anforderungen des Grundgesetzes erforderlich wä re.
Das zeigt, dass die Regierung bestrebt ist, eine Rechtsverord nung zu erlassen. Ohne eine Rechtsverordnung wären darü ber hinaus für die konkrete Umsetzung des Beteiligungsfonds wichtige Verfahrensfragen offen, deren Klärung die Regie rung zur Handhabung als zwingend erforderlich ansieht. Der Entwurf der Rechtsverordnung befindet sich in Vorbereitung. Eine Änderung des Beteiligungsfondsgesetzes, so wie in Ih rem Antrag formuliert, ist deshalb nicht erforderlich. Die An forderung der Aufnahme einer zwingend zu erlassenden Rechtsverordnung und die damit verbundene Gesetzesände rung ist damit nicht erforderlich und aus diesem Grund abzu lehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unternehmen gewalti ge finanzielle Anstrengungen, um die Unternehmen, um die Wirtschaft in unserem Land am Laufen zu halten. Der Betei ligungsfonds des Landes ist ein wichtiger Baustein unserer Gesamtstrategie zur Überwindung der Coronakrise.
Den größten Erfolg wird er allerdings dann haben, wenn sich darin möglichst wenige Unternehmen wiederfinden; denn nie mand hätte etwas dagegen, wenn kein Unternehmen diesen Fonds in Anspruch nehmen müsste,
weil sich die Unternehmen aus eigener Kraft finanzieren kön nen.
Wir treffen mit dem Beteiligungsfonds eine Vorsorgemaßnah me und schaffen einen Rettungsanker, falls den Unternehmen die eigene Kraft ausgeht.
Frau Reich-Gutjahr, Sie hatten den Rückfluss der Mittel the matisiert. Darüber, wie mit den Restmitteln bzw. den Rück flüssen umzugehen ist, hat nach Vorschlag der Regierung letzt lich der Haushaltsgesetzgeber, also das Parlament, zu ent scheiden. Also auch da ist das Parlament in der Pflicht, und
wir werden sehen, was die weiteren Wochen und Monate brin gen.
Sie sehen, wir nehmen Ihre Argumente und auch die Diskus sionen, die wir geführt haben, sehr ernst.
Wir haben die Punkte entsprechend auch so aufgegriffen, und ich bitte Sie in diesem Sinn um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.