Karl Zimmermann
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Last Statements
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Nachdem jetzt die einzelnen Kollegen in ih rer fünfminütigen Redezeit einiges gesagt haben, möchte ich zwei Punkte nochmals erwähnen.
Erstens geht es um eine Versammlung des Landesverbands des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, die im vergange nen Jahr in Flein stattgefunden hat. Dort kam es zu einem für mich in den letzten zehn Jahren einmaligen Vorgang: Die Ge werkschaft, der über 3 000 Bedienstete unserer baden-würt tembergischen Strafvollzugsanstalten angehören, hat ein Pa pier verteilt, in dem sie – schriftlich! – die Landesregierung und insbesondere die Justiz lobt. Sie äußert sich lobend über die Arbeit, die man für den Strafvollzug gemacht hat.
Der damalige Vorsitzende, Ernst Steinbach, hat gesagt, in sei ner jahrzehntelangen Tätigkeit sei noch nie so viel für den Strafvollzug und für die Bediensteten getan worden
wie in der nun ablaufenden Legislaturperiode. Dieser Dank wurde sogar schriftlich ausgedrückt. Herr Abg. Sakellariou war dabei und kann das bestätigen. – Er nickt.
Das ist das eine.
Dann möchte ich – auch als Mitglied des Ständigen Ausschus ses – noch zu einem anderen Punkt etwas sagen. Der Deut sche Richterbund hat am 20. Januar 2011 eine Pressemittei
lung – einseitig! – abgegeben, in der u. a. folgender Satz steht – das Zitat sei mir erlaubt –:
Keine Regierung darf bestimmte Ermittler austauschen, wenn das Ergebnis nicht gefällt. Eine dem Rechtsstaat verpflichtete Opposition darf derartige Eingriffe nicht for dern.
Dann sagt er noch wörtlich, an die Adresse des Herrn Sckerl gerichtet, der vorhin noch da war:
Ich gehe davon aus, dass es sich um das Verständnis ei nes einzelnen Abgeordneten handelt, nicht um eine Hal tung der gesamten Fraktion, gar der rechtspolitischen Sprecher.
Wer Forderungen nach politischer Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften erhebt, schwächt den Rechtsstand ort.
Das wurde in einer Presseerklärung am 20. Januar herausge geben und an die gesamte Landespresse – meine Damen und Herren auch auf der Tribüne – verteilt.
Jetzt zeige ich Ihnen, was Medien daraus machen:
Das war vom Umfang her die gesamte Reaktion der Landes presse – „Stuttgarter Zeitung“. Mehr hat man davon nicht ge lesen.
Nein, ich sage ja: Das war die Reaktion.
Deshalb meine ich: Das gehört gesagt.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Kluck!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen und auch meine Damen und Herren, die Sie auf der Tri büne sitzen! Der Antrag der SPD, lieber Kollege Brenner, ist jetzt schon fast eineinhalb Jahre alt. Aber der Stand des Ver botsverfahrens hat sich nicht geändert. Was sich auch nicht geändert hat – das haben Sie praktisch bestätigt – ist die Rechtsprechung. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsge richts bzw. dem Einstellungsbeschluss im Jahr 2003 haben sich keinerlei Veränderungen ergeben. Vielleicht war das auch der Anlass dazu.
Der Kollege Braun ist nicht da. Ich hatte mich auf ihn einge stellt und habe beim Kollegen Brenner ein wenig Zurückhal tung zu üben. Es hat mich erstaunt, wie er als Richter doch noch hinter diesem Verbotsantrag steht.
Im Jahr 2009 wurden in Weil am Rhein die Bombenbastler festgenommen; vielleicht erinnert sich noch der eine oder an dere daran. Das hat vermutlich der Kollege Braun zum An lass genommen, einen erneuten Verbotsantrag zu stellen, und die SPD hat sich dem angeschlossen.
Ich möchte Ihnen kurz den Sachverhalt schildern. Von dem Sprengstoff, der damals in einem Keller gefunden wurde, wussten die Sicherheitsbehörden in unserem Land leider vor her nichts. Das Verfahren ist, soweit ich weiß, noch anhängig. Vielleicht kann der Minister noch etwas dazu sagen. Aber das zeigt – deswegen erwähne ich dieses Verfahren –, dass wir in diesem Bereich eher mehr V-Leute benötigen, als wir einge setzt haben.
Wer ein Verbot der NPD will, muss neben der zweifelsohne gegebenen Verfassungsfeindlichkeit der NPD – auf die sind Sie eingegangen –
auch – das sagt eben auch das Bundesverfassungsgericht, Herr Kollege Brenner – das aggressiv-kämpferische Vorgehen ge gen die freiheitliche Grundordnung belegen. Ungeachtet der Erkenntnisse auf Bundesebene ergeben die Aktivitäten und Verlautbarungen des baden-württembergischen Landesver bands der NPD – jedenfalls nach Einschätzung aller Fachleu te – keine ausreichenden Anhaltspunkte für diese aggressivkämpferische Haltung der NPD.
Die Beobachtung durch V-Leute der Verfassungsschutzbehör den vor und während eines Verbotsverfahrens sei mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar. Herr Kollege Brenner, Sie haben selbst gesagt: Während dieses Verfahren läuft, müssten die Leute „abgeschaltet“, das heißt herausgenommen werden.
Bevor das Verfahren läuft und während es läuft. – Man muss aber auch sagen, dass gerade im Bereich der NPD – zum Um feld zähle ich auch die Neonazi- und Skinheadszene, also sämtliche rechtsextremen Strömungen – unsere Erkenntnis gewinner dann „abgeschaltet“ wären.
Aus diesem Grund sage ich Ihnen: Die Enttäuschungen dür fen hinterher nicht größer sein. Auch nach einem erfolgrei chen Verbotsverfahren – davon gehen wir einmal aus, Herr Kollege – werden überzeugte Rechtsextremisten Mittel und Wege finden, ihre Ziele weiter zu verfolgen. Diese Lücke wür de bald geschlossen werden.
Erst gestern ging den zuständigen Leuten der neueste monat liche Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz zu. Dar in gibt es auch einen Artikel zur NPD und über ihre jüngsten Aktivitäten. Sie versucht sich als biedere Partei darzustellen. Deshalb ist es, denke ich, umso wichtiger, Herr Kollege, dass wir einen Gewinn an Erkenntnissen über Interna haben. Dies ist nur durch intensive Beobachtung und V-Leute möglich.
Wer jetzt ein Verbot fordert, setzt diese Arbeit aufs Spiel. Denn es braucht wiederum Jahre, um eine Beobachtung aufzubau en. Man müsste völlig neu ansetzen.
Ich fordere deshalb Sie als Antragsteller auf. Sie haben ge sagt, es sei keine rechtliche Frage, sondern eine politische Fra ge. Aber genau das wäre das Problem, nämlich dass der Scha den, den wir mit der Umsetzung des von Ihnen angestrebten Verbotsverfahrens anrichten würden, höher wäre als der Nut zen, den wir damit erzielen könnten.
Frau Kollegin, Sie mögen in anderen Bereichen vielleicht Erfahrung haben. Aber Sie müssen wissen: V-Leute muss man über Jahre aufbauen. Wenn Sie diese dann „abschalten“, kom men sie nie mehr in die Szene hinein.
Ich sage Ihnen ernsthaft: Auch das Ergebnis, das wir im Fal le eines erfolgreichen Verbotsverfahrens verursachen, wäre möglicherweise schlimmer als die Situation, die wir heute ha ben – ganz zu Schweigen davon, was passiert, wenn das Ver botsverfahren scheitern würde. Ich sage Ihnen ehrlich: Sto cker bleibt Stocker, egal, wo er gerade ist.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Untersteller, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagen, Ihnen würde es genügen, wenn die bisher bestehenden Anlagen wie die in Freiburg, die Sie genannt haben,...
... zum Erreichen höherer Megawattzahlen ausgebaut werden,...
… auch wenn es nur zum Teil ist? Nennen Sie doch heute einmal eine konkrete Anzahl. Was wäre Ihr Wunschziel? Wie viele Anlagen in Baden-Würt temberg sollten Ihrer Ansicht nach, ausgehend von der heuti gen Zahl, in den nächsten Jahren als langfristiges Ziel instal liert werden?
Frau Haußmann, Sie verste hen von der Materie nichts. Vielleicht verstehen Sie von et was anderem etwas.
Herr Untersteller, stimmen Sie mir zu, dass nach Aussage von Fachleuten von der installierten Leistung – Sie reden immer von der installierten Leistung –...
... 3 % kalkuliert werden können? Ihre Befürworter sagen, es seien 6 %. Man streitet jetzt nur um den Bereich zwischen 3 % und 6 %. Um ein Wie vielfaches müssten wir also die bestehenden Windkraftanla gen Ihrer Ansicht nach ausbauen?
Auf das eine Rädle kommt es nicht an. Herr Kollege Knapp, nach Ihren ersten Ausfüh rungen, wenn Sie sagen, dass die Vorranggebiete allein nicht ausreichten, will ich von Ihnen schon noch eines wissen. Nach Ihrer Einschätzung hat Baden-Württemberg derzeit 356 Wind räder. Wie viele Windräder würden Sie in Baden-Württem berg noch errichten wollen, damit Sie zufrieden wären? Wür den Sie die Zahl der Windräder verzehnfachen oder verhun dertfachen wollen?
Vor eineinhalb Stunden, um 11:10 Uhr, hat Baden-Württem berg knapp 9 800 MW benötigt. Bundesweit haben die 21 000 Rädchen
mit einer installierten Leistung von 25 600 MW um 11:10 Uhr – ich habe mir die Zahlen geben lassen –
eine Leistung von 2 650 MW bereitgestellt. Davon entfielen nach dem betreffenden Schlüssel 364 MW auf Baden-Würt temberg. In Baden-Württemberg benötigen wir aktuell 9 800 MW. Von der auf die baden-württembergischen Wind räder rechnerisch entfallenden Leistung von 364 MW waren zwischen 10:00 Uhr und 11:10 Uhr 18 MW bzw. 19 MW be reitgestellt worden. Nach meiner Berechnung müssten Sie, um auf 2 % zu kommen, eine Verhundertfachung der Zahl der Windräder in Baden-Württemberg fordern.
Deshalb nochmals meine Frage: Wie viele Windräder wollen Sie in Baden-Württemberg unabhängig von Vorranggebieten tatsächlich zusätzlich installieren?
Herr Kollege Stehmer, wir waren doch gestern bei einer feierlichen Veranstaltung anlässlich der Verabschiedung des Landesinnungsmeisters, Herrn
Gula. Dort haben die Vertreter vom Bund und von Europa, der Präsident des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks, Herr Klumpp, und Herr Beyerstedt, der Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, usw. gesprochen und haben gesagt: Dieses Gesetz bietet den Schornsteinfegern unendliche Chancen. Sie haben zudem gesagt, sie begrüßten dieses Gesetz. Können Sie das so bestätigen, oder haben Sie die Grußworte anders vernommen?
Herr Präsident, Herr Minis ter! – Ich lerne es nicht auswendig. Ich bin in der Materie drin und kenne es deshalb schon auswendig.
Ich bin z. B. Pate, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, des ersten TÜV-zugelassenen Transportfahrzeugs von 3,5 t in vollem Elektrobetrieb. Das ist kein Fahrzeug – wie die Firma Daimler, Herr Stauch, vor zwei Tagen bei der Verleihung des Innovationspreises auf der Landesmesse sagte – mit einem 15-kW-Motor, der in der Lage ist, das Fahrzeug 2 km weit zu bewegen – ausschließlich zu Transportzwecken. Dieses Fahrzeug fährt schon heute von Kirchheim nach Stuttgart, von Stuttgart nach Kirchheim. Das ist ein Marktbeschickungsfahrzeug, ein Sprinter, völlig elektrobetrieben. Seine Leistung beträgt 90 kW bzw. 120 PS.
Das stammt von einem Einmannbetrieb, einem Eintüftlerbetrieb.
Herr Minister, deshalb meine Frage. Die Landesagentur, die Sie vor zwei Tagen im Kabinett beschlossen haben und die im
Frühjahr eingerichtet werden soll, begrüße ich. Ich finde es gut, dass man das koordiniert.
Hier in der Region ist schon vieles im Bereich der Elektromobilität getan worden. Leider oder Gott sei Dank ist hier schon mehr getan worden, als Großkonzerne der Welt je geleistet haben. Frau Umweltministerin Gönner ist selbst vor wenigen Wochen mit diesem Fahrzeug gefahren. Es ist umwerfend.
Dass man immer wieder für Lacher sorgen kann, ist gut. Das hält Sie auch mobil.
Herr Minister, meine Frage lautet: Sehen Sie mit diesen 10 Millionen € plus 5 Millionen €, die die Landesagentur zur Verfügung hat, Chancen einer möglichen Förderung von Mittelständlern und Handwerksbetrieben, die im Bereich der Elektromobilität gerade in unserer Region, in unserem Land arbeiten? Da fallen mir drei Firmen ein – EFA-S, AMK, OxiMaTec –, die im Bereich Batterie schon viel weiter sind als Weltkonzerne. Diese Leute, diese kleinen Firmen und mittelständischen Unternehmen brauchen dringend Unterstützung, auch finanziel ler Art. Kann die Landesagentur eine Flotte von 30 bis 60 Fahrzeugen
das ist eine konkrete Frage – unterstützen, und zwar nicht nur verbal und durch Kontaktverbindungen, sondern auch finanziell? Das müssen nicht zig Millionen sein, so wie Daimler 80 Millionen € vom Bund erhält. Wir sollten die kleinen und mittleren Unternehmen – so, wie wir es immer propagieren – fördern, die in diesem Bereich schon viel weiter sind als andere.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, den wir in der letzten Sitzung in erster Lesung beraten haben. Ich kann das Lob, auch wenn ich ihn gerade nicht sehe, an Herrn Minister Professor Dr. Goll weitergeben: Nahezu sämtliche Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, die wir in der ersten Lesung gemacht haben, wurden hier umgesetzt. Es ist ein Gesetz aus einem Guss. Leider habe ich mein Exemplar auf meinem Sitz liegen lassen. Ich hätte es Ihnen gern gezeigt.
Nicht dieses, Herr Fraktionsvorsitzender Schmiedel. Wir haben es in schöner Ringbuchform. Es ist ein tolles Gesetzbuch, es sieht gut aus, und, was noch schöner ist, es wurde in der JVA Heimsheim gemacht – man bedenke: in der hauseigenen Druckerei der Justizvollzugsanstalt –, und zwar in kürzester Zeit.
Die vier Bücher, in die sich das Gesetz gliedert – Untersuchungshaftvollzug, Erwachsenenstrafvollzug, Jugendstrafvollzug und Gemeinsame Regelungen – sind jetzt sauber untergebracht. Der Anregung, die vonseiten der CDU, von meiner Person kam, ist entsprochen worden. Ihre Anregung, Herr Sa
kellariou, einmal alle Paragrafen durchzunummerieren, hätte natürlich zu einem sehr umfangreichen Text geführt. Ich den ke, Sie können damit einverstanden sein, dass man es in einzelne Bücher eingeteilt hat und man auf jeder Seite sieht, um welches Buch es sich gerade handelt.
Ich möchte Ihnen sagen, dass insbesondere der Jugendstrafvollzug einen besonderen Schwerpunkt bekommen hat. Wir haben ihn vor Kurzem verabschiedet, und er wurde hier eingearbeitet. Der Schwerpunkt liegt darauf, zu fördern, aber auch zu fordern.
Dass das seine Berechtigung hat, haben wir fraktionsübergreifend vor wenigen Wochen am Seehaus in Leonberg deutlich sehen können. Die Vertreter aller Parteien waren dort. Dieses Projekt kostet den baden-württembergischen Steuerzahler – die Bürger, die Menschen in unserem Land müssen auch wissen, dass wir hier Geld ausgeben und die Leute nicht nur wegsperren – pro Tag und Häftling 230 €.
Wollen Sie das streichen, Herr Kollege?
Das ist viel Geld. Normalerweise liegt ein Hafttag derzeit – wir mussten die Zahl leider nach oben korrigieren – im Schnitt bei 86 €. Aber darin sind natürlich die Baukosten enthalten.
Lassen Sie mich noch einmal auf zwei, drei Punkte eingehen, die in der Ersten Beratung kritisiert wurden. Das ist z. B. das Nichtvorhandensein einer Mussvorschrift für die Einzelunterbringung, also die Unterbringung in Einzelhaftzellen. Da haben wir eine Sollvorschrift, aber derzeit, kann ich Ihnen sagen, ist kein Gefangener gegen seinen Willen in einer mehrfach belegten Zelle, sondern jeder kann seinem Wunsch entsprechend in eine Einzelzelle gehen. Es ist fast keine Zelle mehr, es ist ein Zimmer. Aber Sie wissen, aus welchen verschiedenen Gründen eine Mehrfachunterbringung notwendig ist – Suizid etc.
Es gibt eine Beteiligung an den Stromkosten, etwa wenn jemand Radio hört, fernsieht oder seinen Tauchsieder benutzt, weil er in der Zelle vielleicht gegen Mitternacht einen grünen Tee trinken will.
Wir hatten schon immer eine pauschale Kostenbeteiligung, die in den Gebühren für die Miete des Geräts enthalten ist. Diese Regelung haben wir nun aber explizit in das Gesetz aufnehmen müssen, weil andere Länder sie aufgeführt haben. Hätten wir die angesprochene Regelung nicht aufgeführt, obwohl wir sie schon seit Jahrzehnten praktizieren, hätte der Einzelne gesagt: „Ich zahle für den Strom nichts.“ Das ist unser Beitrag. Das ist okay.
Nach den neuesten Zahlen sind es im Übrigen – das ist auch eine Korrektur einer Aussage aus der Ersten Beratung – nicht 80 000 €, sondern 120 000 €, Herr Kollege Oelmayer, die man spart. Wir lassen allerdings nicht in jeder Zelle einen neuen
Stromzähler von der EnBW oder von wem auch immer installieren.
Ein weiterer Punkt: Privatisierung im Strafvollzug. Dieser Punkt wird von allen Fraktionen mit Ausnahme der FDP/DVP kritisch begleitet. Auch ich begleite ihn kritisch.
Die Teilprivatisierung in Offenburg ist erfolgt. Nach fünf Jahren evaluieren wir diese Maßnahme und treffen Feststellun gen. Ich bitte das Ministerium, bis zum Abschluss der Evaluierung keine weitere Teilprivatisierung vorzunehmen.
Ich sehe: Fünf Minuten vergehen schneller, als man denkt.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, der mir Kopfzerbrechen und Sorge bereitet hat. Das war ein Punkt, der bei der Beratung im Ständigen Ausschuss angesprochen wurde. Herr Präsident, ich darf ihn mit Ihrem Einverständnis noch anführen. Die Fraktion GRÜNE hat einen Änderungsantrag eingebracht, dem sich die SPD angeschlossen hat. Nach diesem Antrag sollte Absatz 2 von § 2 in Buch 4 – Jugendstrafvollzug – ersatzlos gestrichen werden. In diesem Absatz heißt es, dass die jungen Gefangenen „in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen...“ zu erziehen sind. In der Begründung für das Streichungsbegehren heißt es – hören Sie genau zu –:
Die Vorschrift soll gestrichen werden, da die Gefahr einer einseitigen Ausrichtung der Erziehung auf christliche Werte droht; …
Mir wurde heute mitgeteilt, wie das Kruzifix-Urteil auf europäischer Ebene ausfiel. Ich meine: So viel Standfestigkeit können wir haben, dass wir die Verfassung des Landes BadenWürttemberg nicht ändern.
Das Gesetz ist gut. Stimmen Sie ihm zu. Das bringt uns nach vorn, und unser Land nimmt auch hier wieder eine Pilotfunktion wahr.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Justizvollzugsgesetz, wie es jetzt heißt, beinhaltet vier Bücher und setzt eigentlich die Föderalismusreform um. Vor zwei Jahren, Herr Kollege Oelmayer, haben wir den Jugendstrafvollzug geregelt,
der jetzt Inhalt von Buch 4 ist. Deshalb darf ich, wenn wir über dieses Buch reden, vielleicht mit einer kleinen Kritik beginnen und, Herr Minister, gleich sagen: Wenn man diesen Gesetzentwurf liest, bestätigt sich die Erfahrung: Wenn man ein dickes Buch liest, dann weiß man oft nicht genau, wo man eigentlich ist. Deshalb ein kleiner redaktioneller Hinweis: Es sollte wie bei jedem anderen Gesetzbuch auch oben auf der Seite stehen, ob man jetzt beim Vollzugsgesetz, beim Jugendstrafvollzugsgesetz, beim Untersuchungshaftgesetz etc. ist. Dieser redaktionelle Hinweis möge mir erlaubt sein. Eine solche Kennzeichnung muss einfach erfolgen, damit sich der Leser – wenn es schon eine zusammenfassende Regelung gibt – besser zurechtfindet.
Sehr erfreulich ist – da stimme ich mit Ihnen voll überein, wie ich im Übrigen mit dem Gesamtwerk einverstanden bin, auch wenn ich am Schluss noch einen kleinen Kritikpunkt äußern will –, dass dieser Entwurf – das muss auch die Opposition, die immer wieder darauf abhob, sagen – keinen „Schäbigkeitswettbewerb“ in Kraft setzt, sondern tatsächlich sogar fast eine Verbesserung der Bundesregelung ist. Ich habe Sie nie verstanden, wenn Sie sagten, der Bund sei für den Strafvollzug zuständig. Das Land bezahlt ihn. Ich habe noch keinen Bundestagsabgeordneten im Gefängnis gesehen, zumindest nicht als Besucher.
Aber warten wir einmal ab; die Zeiten kommen vielleicht noch, und dann sind wir Gott sei Dank vom Land aus zuständig und haben auch etwas zu sagen.
Ich sage Ihnen ehrlich: Der „Schäbigkeitswettbewerb“ war ein Begriff, der seit zwei Jahren von den Kritikern immer wieder genannt wurde. Es handelt sich aber um ein Gesetz, das das bisherige Bundesgesetz weiterentwickelt und verbessert hat. Der Herr Minister hat auf einige Punkte hingewiesen: Sozialtherapie, Entlassungsvorbereitung etc. Deshalb gilt auch hier das Motto: Wer bezahlt – das war schon immer das Land –, der bestellt auch und sagt etwas.
An diesem Gesetz – da habe ich mich vor Ort erkundigt, Herr Kollege – hat die Praxis mitgearbeitet; das heißt, es gab kei
nerlei Kritik. Die Anstaltsleiter haben gesagt, dass vielleicht nicht alles umgesetzt worden ist. Wir haben aber das Wesentliche hineingepackt und einbringen können. Deshalb ist das endlich in den richtigen Händen – natürlich nicht nur bei der FDP/DVP, sondern auch bei der CDU, bei den Regierungsfraktionen,
werter Herr Kollege.
Das mit den Lebensmittelpaketen mag den einen oder anderen stören, der dann sagt: „Herrgott, wieso bekommen die jetzt keine Pakete mehr? Verkraftet es der Strafvollzug wirklich nicht, dass Angehörige Pakete schicken?“ Die Pakete waren aber tatsächlich meist ursächlich für den Schmuggel, auch für den Drogenschmuggel. Das mit dem Handy haben wir mehr oder weniger im Griff. Der Justizminister hat das Gesetz nicht erwähnt – ich erwähne es trotz meiner beschränkten Redezeit: Es ist das Landesjustizmobilfunkverhinderungsgesetz,
das wir auch einmal in Kraft gesetzt haben und das zum ers ten Mal in der neuen JVA in Offenburg angewendet wird und sehr erfolgreich funktioniert.
Ich sehe schon jetzt voraus, dass anschließend von der Opposition ein bestimmter Kritikpunkt kommen wird. Daher vielleicht noch etwas zu § 7 in Buch 1, was die Einzelunterbringung angeht.
Ihre Gedanken kann man lesen – sie sind so offensichtlich –, die von Herrn Schmiedel weniger; da bin ich auch immer überrascht, was ich da lese. Ihre Gedanken kenne ich aber.
Ich gebe Ihnen recht: Es mag einmal ein Problem gewesen sein. Für die Zuhörer im Plenarsaal sage ich aber: Wir haben im Land rund 20 große und 18 kleinere Haftanstalten; wir haben knapp 8 000 Gefangene. In Hochzeiten waren es einmal 8 800. Jetzt haben wir erfreulicherweise weit unter 8 000, ungefähr 7 700. Nehmen wir einmal eine große Haftanstalt, die Haftanstalt in Rottenburg. Nach dem Stand von heute – ehrlich gesagt: von gestern – haben wir dort 585 Inhaftierte. Vor zwei Jahren waren es noch 750. Wer also heute den Wunsch hätte oder vor einem halben Jahr gehabt hätte, in ein Einzelzimmer,
also in eine Einzelzelle zu gehen, dem könnte man diesen Wunsch erfüllen. Deshalb ist das kein Problem. Im Übrigen brauchen wir auch Gemeinschaftsräume. Zum einen wollen das viele Gefangene – sie wollen nicht allein sein –, zum anderen brauchen wir Gemeinschaftszellen gerade für Suizidgefährdete.
Ich möchte nicht auf jeden Punkt eingehen; das ist ja ein ganz dicker Wälzer. Lassen Sie mich aber dennoch etwas dazu sa
gen, damit Sie verstehen, was es alles in einer Haftanstalt gibt, in einer Welt, die Sie Gott sei Dank nicht so kennen
wie ich als Strafvollzugsbeauftragter.
Da gibt es gewisse Regelungen, die man nicht nachvollziehen kann. Wir alle wissen, Herr Kollege Stickelberger, dass wir in unseren deutschen Haftanstalten eine Arbeitspflicht haben; die se kommt auch im Strafvollzugsgesetz des Landes zum Ausdruck. Diese Arbeitspflicht bedeutet: Jeder Gefangene muss arbeiten. Ein Gefangener kann aber vielleicht einmal nicht arbeiten, weil er krank ist, oder er kann nicht arbeiten, weil er keine Arbeit bekommt. Jetzt stehen ihm hier aus einem ganz einfachen Grund Urlaubstage zu. Wenn er zwei Monate am Stück arbeitet, bekommt er einen Urlaubstag. Jetzt hat er aber auch Freistellungstage, wenn er länger arbeitet. Eventuell wird er vorzeitig entlassen und kann die Urlaubstage nicht nehmen
ich habe viel zu wenig Redezeit –, und wenn das so ist, müssen wir dies ausgleichen. Wir müssen das bezahlen. Es kann aber doch nicht sein, dass nicht in Anspruch genommene Urlaubstage eines Häftlings ausbezahlt werden müssen!
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Das ist die sogenannte Lohnfortzahlung eines Gefangenen und zeigt die Problematik der Freistellungstage.
Ich habe mir, Herr Minister – damit möchte ich es in der ers ten Lesung bewenden lassen –, einmal die Zahlen von Heimsheim geben lassen: Im Jahr 2006 musste der Steuerzahler 59 000 € bezahlen, im Jahr 2007 waren es 62 000 €, im Jahr 2008 waren es 78 000 €. Leute, die Urlaub hatten und ihn nicht nehmen konnten, weil sie frühzeitig entlassen wurden, wurden praktisch entschädigt.
Das einmal so weit.
Deshalb komme ich jetzt zum Schluss. Ich werde Ihnen in der zweiten Lesung dann noch einige Beispiele nennen, die Sie verwundern werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein fast so alter Antrag wie der, über den wir vor der Mittagspause gesprochen haben. Das betrifft aber nur den Antrag. Herr Sakellariou, Ihnen hätte ich mehr Sensibilität zugesichert.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Der Antrag ist über ein Jahr alt. Was ist zwischenzeitlich passiert?
Herr Kollege Stickelberger, wir haben einen Vertrag unterzeichnet.
Sie als Anwalt müssten eigentlich sagen, was Sie wollen.
Wir haben unterzeichnet, nicht Sie. Aber an Verträge müssen auch Sie sich halten. Das muss ich Ihnen ernsthaft sagen. Dieser Vertrag ist einzuhalten.
Ich gebe Ihnen recht: Es ist nie von vornherein gesagt worden, wie die JVA Hünfeld 10 %, 15 % einsparen soll.
Ich war in Hünfeld. Ich gebe Ihnen da recht.
Hünfeld, Hessen, Teilprivatisierung: Vergleichen wir Hessen nicht mit Baden-Württemberg.
Ich vergleiche keinen hessischen Beamten mit einem badenwürttembergischen oder gar schwäbischen Beamten.
Ich vergleiche auch nicht die privatisierten Haftanstalten in Frankreich mit unseren.
Bei uns funktioniert der Laden. Ich bin kein großer Freund – das räume ich ein – dieser Privatisierung oder Teilprivatisierung.
Aber ich sage Ihnen: Bei 18 großen Haftanstalten, die wir haben, sollten wir die Chance nutzen. Am nächsten Mittwoch ist die feierliche Eröffnung – das hat nach vielen Jahren endlich funktioniert – der Justizvollzugsanstalt Offenburg. Wenn nicht dort, wann dann und bei welcher Anstalt könnten wir von Anfang an mit einer Teilprivatisierung beginnen?
Wir müssten dort – so kann man es errechnen – gleich von vornherein rund 100 Justizvollzugsbeamte mehr einstellen. Das decken wir jetzt über die Teilprivatisierung ab, und zwar in einzelnen Bereichen wie Wäscherei, Küche, Medizin, Unterricht, Psychologie. Lassen Sie uns die Teilprivatisierung jetzt fünf Jahre machen. Dann evaluieren wir, oder wir prüfen zwischendurch.
Ich erhoffe mir, dass der Herr Minister nachher die Zusicherung gibt: Bis zur ersten Evaluierung und bis zum ersten Ergebnis – ob in zwei, drei oder fünf Jahren – sollten wir in keiner weiteren Haftanstalt eine Teilprivatisierung vornehmen, bevor wir nicht in Offenburg Erkenntnisse gewonnen haben.
Deshalb: Eine Einsparung von 1 Million € ist auch etwas. Da sind auch noch die 19 % Mehrwertsteuer eingerechnet.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Lassen Sie den Hinweis auf Hünfeld weg. Von der Privatisierung in Hünfeld halte ich ganz persönlich nichts. Von den Privatisierungen in Frankreich halte ich auch nichts.
Es hängt ja davon ab, ob ein Handwerksmeister oder ein Ingenieur, der bei uns im Bereich des vollzuglichen Arbeitswesens tätig ist, in der Lage ist, Aufträge hereinzuholen. Einem Justizvollzugsbeamten in Frankreich – ich möchte hier keinen diplomatischen Fehltritt machen –
ist es, ehrlich gesagt, wurst, ob er einen Auftrag hereinholt. Er bekommt sein Gehalt so oder so. Aber ich kenne unter den über 400 Handwerksmeistern, die nach Aufträgen schauen, nicht einen, dem es wurst wäre. Sie holen Aufträge herein. Ich muss ehrlich sagen: Die brauchen die Privatisierung vielleicht in vollem Umfang – wir nicht. Aber lassen Sie uns die Teilprivatisierung in Offenburg testen. Ich bin zuversichtlich, dass das funktioniert.
Im Übrigen verstehe ich Ihren Antrag nicht. Ich weiß nicht, welche Strafe wir zahlen müssten, wenn wir jetzt wirklich aussteigen würden. Es reicht doch, dass wir schon für andere Beamte, die wir in die Wüste schicken, zahlen müssen.
In diesem Sinn: Lassen Sie Ihre Bedenken beiseite, begleiten Sie bitte die teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt Offenburg offen und ehrlich, ohne zu kritisieren.
Wir sparen 1 Million €. Zum anderen sparen wir definitiv die Einstellung von rund 100 Justizvollzugsbeamten. Das tes ten wir jetzt durch. Wenn es unter dem Strich bei der einen Million bleibt, bin ich offen. An eine Einsparung in Höhe von 10 bis 15 % habe ich nie geglaubt; das wurde aber auch nie zugesichert. Jetzt sind es 4 %. Leben wir damit. Seien Sie einmal zuversichtlich.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe noch anwesende Damen und Herren! Leider haben einige von uns den Saal verlassen, obwohl das eigentlich ein interessantes Thema ist.
Ich gebe zu: Sie dürfen es.
Das Thema „Jugendkriminalität, Jugendgewalt und Jugendstrafrecht“ haben Sie, Herr Kollege Sakellariou, statistisch sauber aufgearbeitet. Ich muss auch sagen, dass die in den Anträgen gestellten Fragen umfassend beantwortet wurden. Ich sage Ihnen aber auch, dass die drei Verbrechen, die in den vergangenen Wochen seit dem 11. März in Baden-Württemberg
verübt wurden – Winnenden/Wendlingen, Bad Buchau und Eislingen –, Anlass bieten, unter diesem Tagesordnungspunkt einen Ausblick zu geben und zu fragen, ob all das, was wir bisher festgestellt und statistisch dazu erhoben haben, was Jugendkriminalität und Gewalt ausmacht, hierdurch nicht doch überschattet wird und ob wir nun nicht doch alles in einem anderen Licht sehen sollten.
Der Sonderausschuss zur Aufarbeitung des Amoklaufs in Winnenden/Wendlingen, den wir gestern fraktionsübergreifend gebildet haben, wird spannend sein. Ich freue mich, dass ich selbst dabei bin, und bin gespannt, was wir zum Jahresende hier vorlegen werden.
Auf die Ergebnisse kommt es an, aber auch darauf, was während dieser Sitzungen herauskommt. Auf das Ergebnis, das wir am Ende haben werden, bin ich sehr gespannt. Deshalb ist die Statistik für mich jetzt nicht so wichtig, als dass ich näher darauf eingehen möchte.
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung – aus Gesprächen der vergangenen Jahre, die ich mit meinen eigenen Söhnen und auch mit anderen geführt habe, aber auch aus Gesprächen, die ich in den vergangenen Tagen mit verschiedenen Polizeibeamten geführt habe – sagen, dass sich das Anzeigeverhalten massiv verändert hat. Je brutaler eine Tat ist, die vom Opfer zur Anzeige gebracht werden müsste, desto zurückhaltender sind die Opfer. Das ist schon bedenklich. Vor ein paar Jahren wurde der Sohn eines Polizeibeamten in der Fußgängerzone einer großen Kreisstadt zusammengeschlagen nach dem Motto: „Hast du Zigarette?“ oder ähnliches. Mein Sohn war damals auch dabei.
Als Opfer. – Ich habe gesagt: Wir gehen morgen zur Polizei und erstatten Anzeige. Der andere Vater sagte: Ich mache dies nicht, weil ich meinen Sohn nicht Tag und Nacht beschützen kann. Das möchte ich zum Stichwort Statistik noch hinzufügen.
Ich werde Ihnen einen Brief von der Staatsanwaltschaft vorlesen.
Nein.
Ich werde nur vortragen.
Gegenstand war das Ermittlungsverfahren gegen L. an A. wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Sehr geehrter Herr,
das Ermittlungsverfahren habe ich mit Zustimmung des Gerichts mit Verfügung vom 18. März nach § 153 (1) StPO eingestellt.
Gründe: Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als zu gering anzusehen. Es ist zu keinen gravierenden Verletzungen gekommen bis auf die doppelte Nasenbeinfraktur des Geschädigten. Die Beschuldigten sind strafrechtlich in diesem Sinn nicht einschlägig bekannt. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden von dieser Entscheidung nicht berührt.
Das ist auch Realität. Deshalb Vorsicht mit Statistiken.
Ich möchte damit nur sagen, dass die Jugendkriminalität und die Kriminalität allgemein in den vergangenen Jahren teilweise zurückgegangen sind. Was aber die Gewaltkriminalität angeht, zu der auch von Amts wegen ermittelt werden musste, weil es vor Ort Opfer gegeben hat, so ist diese massiv gestiegen, und zwar derart massiv, dass man jetzt nicht mit Zahlen operieren muss. Wir haben es ja zuvor schon gehört: Oftmals liegt Alkoholmissbrauch zugrunde.
Dennoch tun wir sehr viel in Baden-Württemberg. Sie haben die Projekte erwähnt, beispielsweise Creglingen als einen Standort des „Projekts Chance“ sowie weitere Vorhaben. Ich denke, Herr Minister, hierbei sollte das Ministerium vorangehen. Ich habe positive Signale gehört, dass man die JVA in Rastatt, bei der der Schwerpunkt auf der Untersuchungshaft liegt, zu einer modernen Jugendarrestanstalt um- und ausbauen möchte.
Ich rede zwar als CDU-Abgeordneter, will aber auch sagen: Ob die Erhöhung des Strafmaßes von zehn auf 15 Jahre, wie wir sie vorsehen, ein ideales Maß darstellt und das Problem löst, lassen wir einmal dahingestellt.
Es gibt die eine oder andere Straftat, bei der man davon ausgeht, dass man sie mit nur zehn Jahren nicht ahnden kann. Deshalb hat man das diskutiert. Nehmen Sie allein Bad Buchau. Dort ist es zu einer wirklich schweren Straftat gekommen. Wenn Sie dann womöglich nur zwei Drittel des Möglichen annehmen, dann weiß ich nicht, ob man nicht doch ein höheres Strafmaß braucht.
Aber das beseitigt nicht das Problem. Ich sehe andere Möglichkeiten der eigenständigen Sanktion wie z. B. die Verhängung eines Fahrverbots oder den verzögerten Erwerb des Führerscheins. Damit meine ich nicht das, was wir jetzt schon haben, wenn die Straftat im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht. Vielmehr soll völlig unabhängig davon gesagt werden können: Du warst Straftäter; deshalb darfst du nicht mit 17 oder mit 18 Jahren den Führerschein machen.
Zum anderen kämpfe ich – ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen und dies nochmals erwähnen – für ein E-Learning-Projekt. Herr Kollege Sakellariou, Sie weisen völlig zu Recht darauf hin, dass die durchschnittliche Haftdauer von Jugendlichen, z. B. in Adelsheim, elf Monate beträgt. In der Regel haben diese Jugendlichen keinen Schulabschluss, keinen Ausbildungsabschluss. Nach durchschnittlich elf Monaten sind sie dann draußen; wir investieren aber sehr viel. Deshalb möchte ich ganz schnell ein E-Learning-Projekt eingeführt
wissen. Herr Minister, vielleicht sollten wir mit einem Pilotprojekt beginnen, bei dem die Ausbildung mittels E-Learning nach der Haft weitergeführt wird.
Ebenso trete ich ganz persönlich schon seit Längerem für den sogenannten „kleinen Handwerkerschein“ ein. Das wird immer wieder auf die lange Bank geschoben, und auch hierauf möchte ich heute mit Nachdruck hinweisen. Wenn jemand in Adelsheim – wo ausgezeichnete schulische, aber auch berufliche Ausbildung stattfindet – eineinhalb oder zwei Jahre Elektriker, Maurer oder Gipser lernt, dort aber keinen Abschluss erwerben kann und dann aus der Haft entlassen wird, hat er wieder gar nichts. Er sollte aber doch wenigstens einen Nachweis haben, dass er das kann. Das wäre für die Strafentlassenen ein idealer Tätigkeits- oder Fähigkeitsnachweis.
Ganz zum Schluss möchte ich noch auf die Katastrophen dieser drei brutalen Verbrechen zu sprechen kommen. Sie sind wie ein Gewitter über uns hereingebrochen. Wahrscheinlich können wir in solchen Fällen mit Prävention gar nichts erreichen. Wir kennen, gerade was Eislingen angeht, bis heute noch nicht einmal die Motive. Sie scheinen im ganz persönlichen Bereich zu liegen. Ich bin selbst gespannt, sie zu erfahren. Aber ich sage Ihnen auch ehrlich, was mich ängstigt. Ich bin nicht der Meinung von Herrn Professor Gallwitz, der noch am Tattag, gleich am 11. März, sagte, dass diese sogenannten Killerspiele Gott sei Dank keinen Einfluss hätten. Ich bin anderer Ansicht.
Vielleicht hat der eine oder andere Kollege sich bei diesem Thema auch schon eingelesen. Woher kommen denn die Killerspiele? Bei meinen Recherchen habe ich erfahren, Herr Kollege Gall, dass die Killerspiele aus den Neunzigerjahren stammen. Damals hat das Pentagon 50 Millionen Dollar zur Entwicklung sogenannter War Games ausgegeben. Diese wurden zur Ausbildung der Rekruten, insbesondere für den Golfkrieg und für andere Auslandseinsätze, entwickelt. Aus diesen Kriegsspielen haben sich die Killerspiele entwickelt. Bei ihnen geht es also um das Training zum Töten. Ob das ein Spiel ist oder nicht, wird kontrovers diskutiert.
Wirklich abscheulich ist aber aus meiner Sicht, dass das Pentagon im Juli 2007 weltweit 200 000 Dollar ausgelobt hat. Jeder konnte weltweit an einem Killerspiel teilnehmen. Gewinner war, wer in kürzester Zeit mit geringstem Einsatz von schweren Waffen die meisten Menschen tötete. Dabei zählten also nur sogenannte Body Counts.
Lassen Sie mich meine Rede mit einem afrikanischen Sprichwort beenden. Ich weiß nicht, aus welchem Land in Afrika es stammt. Sie kennen es vielleicht auch. Es betrifft die Frage, wie man Jugendkriminalität in den Griff bekommen kann. Das Sprichwort lautet: „Es bedarf eines ganzen Dorfes, um ein Kind zu erziehen.“ Ich meine, der Sonderausschuss sollte unter Berücksichtigung dieses Zitats schauen, was davon er mit seiner Arbeit abdecken kann.
Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, eine Nachfrage in Anlehnung an die Fragen seitens der Kollegen der SPD: Ist Ihnen bekannt, wie viele der Olympiateilnehmer einen Hauptschulabschluss besitzen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gerade der gestrige Abend, wie er vom Kollegen Kluck zu Recht angesprochen wurde, war ein tolles Beispiel dafür, dass Integration funktioniert.
Meine Anfrage hat ergeben – ich habe nicht beim Innenminis ter und nicht beim Justizminister nachgefragt, aber ich habe beim Lagezentrum der Polizei unseres Landes angerufen und mit verschiedenen Polizeiführern gesprochen –: Der gestrige Abend ist sehr harmonisch verlaufen,
und diejenigen, die verloren haben, haben sich sogar mit denen verbündet, die gewonnen haben. Das ist ein sehr gutes Beispiel. Aber es zeigt auch, dass Integration nicht von oben, nicht durch irgendeinen Plan verordnet werden kann. Ein Plan kann eine Richtschnur sein, kann ein Ziel bestimmen. Aber wenn man schon einen Plan macht, heißt es: Vorher hat es nicht so richtig funktioniert. Das müssen wir uns deutlich eingestehen.
Der gestrige Abend hat weiterhin gezeigt, dass ganz unten in der Kommune, in den Vereinen und nirgendwo anders Integration stattfindet.
Sie findet nirgendwo anders als auf der untersten Ebene der Kommune, in den Institutionen statt.
Deshalb ist es nicht schlecht, wenn die Landesregierung einen Landesintegrationsplan macht und denjenigen, die es betrifft, Herr Kluck, ein Papier in die Hand gibt, das beschreibt, was alles getan und gemacht werden kann. Denn nicht jeder muss das Rad neu erfinden, und wir haben auch gute Erfahrungen.
Herzlichen Dank, Herr Noll.
Seit gestern ist der Tag für Sie gut.
Er ist wieder integriert, und wir sind bei ihm integriert.
Die Integration ist eine der größten Herausforderungen. Denn wir stellen fest, dass wir uns im guten Glauben haben tragen lassen und jetzt enttäuscht sind. Bei der ersten, zweiten Generation wussten wir, da holpert es, aber in der dritten Generation – so weit sind wir jetzt – müsste es klappen. Und siehe da, wir stellen fest: Es klappt bei gewissen Landsleuten weniger als bei der ersten und zweiten Generation.
Ich selbst war mehrere Jahre im Integrationsausschuss, vorher Ausländerbeirat. Nachdem die Russlanddeutschen und Aussiedler kamen, konnte man ja nicht mehr Ausländerbeirat sagen, weil es ja Deutsche sind. Also nannte man es landesweit Integrationsausschuss oder auf kommunaler Ebene Integrationsbeirat.
Jetzt stellt man fest – das ist ganz aktuell –, wie es woanders läuft. Ich darf nachher aus einer Veranstaltung zitieren. Das wird heute in unserem kleinen Blättle veröffentlicht, aber auch wir in Kirchheim sind weltoffen.
Kirchheim/Teck, unter der Teck, Herr Kollege.
Herr Kollege Döpper, deshalb möchte ich ja, dass die Teck beleuchtet wird, da man sie von der A 8 aus sieht. Aber es ist nur der Neuffen beleuchtet, damit der Kollege sieht, wo er wohnt.
Bei uns ist das ein Eingriff in die Naturschutz- und in die Ener giedebatte. Ich will das aber jetzt nicht weiter ausdehnen, sonst schalten die die Beleuchtung des Neuffen aus Energie
spargründen auch noch ab. Das unterstelle ich jetzt Herrn Untersteller.
Meine Damen und Herren, gerade bei den Russlanddeutschen haben wir ein Problem. Sie sind für irgendwelche Schreiben, Pläne, Prospekte, aber auch für persönliche Anschreiben von Behörden und Institutionen, sei es an den Verein, sei es unmittelbar an die betroffene Person, nicht empfänglich. Es ist erstaunlich, dass offizielle Schreiben insbesondere von unseren Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen, aber auch von den Vereinen – –
Frau Vogt, da brauchen Sie nicht zu lachen, außer Sie lachen über einen Beitrag Ihres Nachbarn. Das würde ich verstehen.
Sie sind nur im persönlichen Dialog offen und am besten noch, wenn eine Vertrauensperson danebensteht. Das erfahren die Kommunen. Nur so kommt man an diese Leute heran, und dann funktioniert es auch.
Deshalb möchte ich einen oder zwei Sätze der Islamwissenschaftlerin Ayse Almila Akca zitieren, die im Integrationsausschuss eine Studie über muslimische Vereine vorgestellt hat. Sie sagt u. a. – da geht es um die Imame und darum, wie wir die Leute erreichen, die wir integrieren wollen – gemäß einem Artikel im „Teckboten“:
Die Imame sollten in Deutschland ausgebildet werden können. Das würde den Dialog zwischen Kommunen, Kirchen und islamischen Organisationen wesentlich verbessern.
Weiter wird sie dort zitiert:
„Die Muslime setzen stärker auf handlungsorientierten Dialog, auf christlicher Seite wird eher der theologische Dialog gesucht.“
In dem Artikel über sie heißt es weiter:
Einen theologischen Dialog könnten Vertreter von Moscheenvereinen aber kaum führen, denn für theologische Gesichtspunkte sei nur der Imam zuständig.
Dieser müsse jedoch Deutsch sprechen. Aber sie konstatiert, dass die Imame dies in der Regel nicht täten. Sie tun es nicht. Ihnen jedoch kommt große Bedeutung zu.
Sie nennt ein interessantes Beispiel aus Friedrichshafen zur Frage der Autoritäten und berichtet, dass sich zunächst keiner von den Moslems an interkulturellen Gesprächen beteiligt habe. Alle Einladungen der Kommune, der Stadt seien unberücksichtigt geblieben.
Habe ich schon über zehn Minuten gesprochen, Herr Präsident? Dann beende ich meine Ausführungen bald.
Erst als der Imam dazu aufgefordert hatte, kamen sie zu den Terminen.
Meine Damen und Herren, die Zeit schreitet dermaßen voran. Ich bin nach sieben Jahren offenbar noch immer nicht so integriert, dass ich wüsste, wie schnell zehn Minuten um sind.
Deshalb zum Schluss: Die deutsche Sprache ist bei denen, die Inhalte weitergeben, sie an ihre Mitmenschen weitertransportieren, das Wesentliche. Der Integrationsplan bringt somit einerseits zum Ausdruck, dass Integration nicht überall funktioniert hat. Andererseits aber zeigt sich, dass dieser Plan gerade für diejenigen notwendig ist, die Integration tatsächlich erfolgreich vorantreiben wollen. Deshalb bin ich für diesen Landesintegrationsplan und unterstütze ihn, ebenso wie unsere gesamte Fraktion.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich melde mich nicht, um meine zwei Minuten Redezeit noch auszunutzen. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich von Ihnen, Frau Vogt, und Ihnen, Herr Wölfle, etwas enttäuscht gewesen bin.
Sie haben in Ihren ganzen Reden zum Integrationsplan nicht ein einziges Mal erwähnt, dass das Beherrschen der deutschen Sprache Voraussetzung für die Integration ist.
Sie bemängeln, wir würden die Leute abweisen. Das stimmt so nicht. Ich danke Ihnen, Kollege Kluck, dass Sie erwähnt haben, wie es um die Einbürgerungszahlen insbesondere in unserem Land Baden-Württemberg steht.
Ich möchte – ich dachte zunächst, diesen Satz brauche ich gar nicht zu erwähnen, weil ihn ohnehin jeder vorbringt, der bei der Verbandsanhörung war; ich vernehme aber, dass offensichtlich nicht so viele bei der Verbandsanhörung waren – den
Sozialattaché des türkischen Generalkonsulats zitieren. Er sagte – das wurde in den Medien abgedruckt –: „Die Blume wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.“
Er hat absolut recht. Wenn man sie hegt und pflegt und – jeder Hobbygärtner weiß es; da scheint auch etwas dran zu sein – wenn man mit ihr spricht, dann gedeiht sie einfach besser und prächtiger. Das möchte ich Ihnen sagen.
Jetzt möchte ich auf ein Beispiel eingehen, das Herr Minister Professor Dr. Goll angesprochen hat. Es gibt mir schon zu denken, wenn man sagt, der Aufenthalt und die Eltern seien leider kein Garant für eine gelingende Integration. Tatsächlich stellt man landauf, landab fest: Die schulischen Leistungen der italienischen Schülerinnen und Schüler sind im Durchschnitt leider schlechter als die aller anderen. Auf meine mehrfache Nachfrage bei Fachleuten konnte hierfür niemand eine Erklärung finden. Das ist ein Bereich, dem wir uns möglicherweise weiter widmen müssen. Vielleicht können wir daraus für die anderen Bereiche lernen.
Deshalb bitte ich Sie, zu beachten, dass Integration mit dem Beherrschen der deutschen Sprache zu tun hat. Auch Sie, Herr Wölfle, sollten dies als Voraussetzung betrachten.
Mit die beste Integration geschieht in den Vereinen; das stimmt, Frau Vogt. Aber auch hierzu wird in Langzeitstudien festgestellt, dass auch ausländische Vereine – egal, ob Fußballvereine oder sonstige Vereine – ihre eigenen Landsleute nur teilweise erreichen. Die Islamwissenschaftlerin Frau Ayse Almila Akca hat in einer aktuellen Untersuchung festgestellt, dass die ausländischen Vereine nur 10 bis maximal 20 % der eigenen Landsleute erreichen.
Aber gleichzeitig wird festgestellt, dass die beste Integration über den Kindergarten und die Schule stattfindet. Da müssen wir die Leute erfassen und mit der Integration ansetzen. Da sind wir mit der frühkindlichen Erziehung auf dem besten Weg.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine Zuschauer mehr auf den Rängen, und die Presse ist auch nicht mehr da.
Auch das ist ein Zeichen, Herr Kollege Oelmayer, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit absolut auf Desinteresse stößt.
Was ich rüge: In der Vorlage ist von Privatisierung die Rede. Es ist aber eine Übertragung auf einen freien Träger, nämlich die NEUSTART gGmbH. Sie haben es richtig gesagt, es ist keine Privatisierung. Es bleibt wirklich dabei, dass der Staat die hoheitliche Aufgabe weiterhin innehat und das Land für sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen zuständig ist. Ich denke, das sollte endlich einmal festgestellt werden. Ich möchte auch nicht in Anbetracht des heutigen wichtigen Tages – – Morgen reden wir über Integration, und ich muss meine Rede auch noch schreiben; aber ich warte den Tagesverlauf noch ab, wie die Integration verläuft.