Meine Damen und Herren, ich eröffne die 35. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen.
Aus dienstlichen Gründen haben sich für heute Herr Minister Rau, Herr Minister Pfister, Herr Minister Hauk und Herr Minister Professor Dr. Reinhart entschuldigt.
Dienstlich verhindert sind Herr Staatssekretär Drautz, Frau Ministerin Gönner – heute Nachmittag – und Herr Minister Professor Dr. Frankenberg – ebenfalls heute Nachmittag.
Meine Damen und Herren, ich möchte dem Hohen Haus bekannt geben, dass nach einer Erklärung von Herrn Abg. Oswald Metzger und einer Mitteilung der Fraktion GRÜNE vom gestrigen Tag Herr Kollege Metzger aufgrund seines Parteiaustritts nicht mehr Mitglied der Landtagsfraktion GRÜNE ist.
Infolge des Austritts von Herrn Oswald Metzger aus der Fraktion GRÜNE finden Sie auf Ihren Tischen eine Vorschlagslis te der Fraktion GRÜNE für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen (Anlage). – Ich darf feststellen, dass Sie diesen Umbesetzungen zustimmen.
Im Übrigen wird sich das Präsidium in seiner nächsten Sitzung mit den weiteren Auswirkungen auf die Ausschussbesetzungen befassen.
Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen ebenfalls vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
2. Mitteilung der Landesregierung vom 14. November 2007 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Zehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) – Drucksache 14/2001
Meine Damen und Herren, unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß der Generalkonsulin der Vereinigen Staaten von Amerika, Frau Jo Ellen Powell.
Frau Generalkonsulin, ich darf Sie hier im Plenum nochmals sehr herzlich begrüßen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und interessante Gespräche.
Aktuelle Debatte – Erbschaft- und Schenkungsteuer in Länderkompetenz überführen; Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg durch die Neuregelung im Bund verhindern – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Es gelten die üblichen Redezeiten: fünf Minuten für die einleitenden Erklärungen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. November 2006 das derzeit gültige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2008 ein neues Gesetz zu schaffen. Andernfalls läuft dieses Gesetz ersatzlos aus.
Wer erwartet hat, dass die Große Koalition jetzt die Gelegenheit nutzt, um die Erbschaft- und Schenkungsteuer wirklich
zu reformieren, muss stark enttäuscht sein. Wenn das Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Gesetz werden wird, werden die Bürgerinnen und Bürger, werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg erneut im Vergleich zu den übrigen Bundesländern stark zur Kasse gebeten.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erlebt in der Großen Koalition, stark getrieben und beeinflusst von den Sozialdemokraten, eine Renaissance – ganz im Gegensatz zu anderen fortschrittlichen Ländern in Europa. In den letzten Jahren wurde in Portugal, in Schweden und auch in der Slowakischen Republik die Erbschaftsteuer insgesamt abgeschafft.
Österreich ist momentan damit beschäftigt, die Erbschaftsteuer auch abzuschaffen. In Frankreich will Sarkozy die Erbschaftsteuer ebenfalls abschaffen.
In Deutschland erleben wir das Gegenteil. Dabei wäre die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch ein effektiver Beitrag zur wirklichen Vereinfachung der Steuergesetze.
Das macht auch Sinn. Nach einer Untersuchung des Bundesfinanzministeriums sind die Erhebungskosten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer doppelt so hoch wie bei den übrigen Steuern. Jedoch trägt die Erbschaftsteuer durchschnittlich nur zu 0,8 % des Steueraufkommens insgesamt bei, in den neuen Bundesländern lediglich zu 0,25 %. Gemessen am gesamten Steueraufkommen ist die Erbschaftsteuer daher eine Bagatellsteuer.
Zwar wird immer behauptet, die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer dürfe nicht zu einer Steuererhöhung führen. Aber Fehlanzeige, wenn das die Sozialdemokraten zu entscheiden haben! Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten fordern, dass wir bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein Steueraufkommen von insgesamt 5 Milliarden € haben sollen. Die Grünen haben auf ihrem letzten Bundesparteitag am vergangenen Wochenende in Nürnberg gefordert,
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Leistung soll sich wieder lohnen, Herr Kollege! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
Herr Kollege, durchschnittlich lag das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in den letzten fünf Jahren bei 3,7 Millionen €
Milliarden €. Das heißt, die Sozialdemokraten wollen das Aufkommen um 1,3 Milliarden € erhöhen, und die Grünen wollen es um 4,3 Milliarden € erhöhen, es also quasi verdoppeln.
Meine Damen und Herren, die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer. Deshalb sollen die Länder auch selbst entscheiden können, ob sie diese Steuer erheben oder nicht. Wir könnten dann in Baden-Württemberg selbst entscheiden, ob wir eine Erbschaftsteuer brauchen oder nicht.
Ich darf Sie auffordern, Herr Ministerpräsident, in der Föderalismuskommission darauf zu drängen, dass die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer erhalten. Das wäre echter Föderalismus.
Meine Damen und Herren, unser Land ist stolz auf seine Unternehmen, insbesondere auf seine Familienunternehmen. Aber auch diese werden durch die Beschlüsse der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe stark und über Gebühr belastet. Für die Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist künftig der sogenannte gemeine Wert maßgeblich. Völlig unklar ist, was der gemeine Wert überhaupt bedeutet. Darüber steht nichts in dem Ergebnispapier. Um allerdings nach außen den Anschein zu erwecken, man wolle die Unternehmen tatsächlich von der Erbschaftsteuer befreien, soll ein hoch kompliziertes, modifiziertes Abschmelzungsmodell eingeführt werden.