Alfred Haas

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Last Statements

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs, zu dem schon Stellung genommen wurde.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für das Kinderland Baden-Württemberg.
Das Kinderland Baden-Württemberg wird noch kinder- und familienfreundlicher.
Es gab heute schon einen symbolischen Akt: Dem Herrn Ministerpräsidenten ist im Staatsministerium ein großer Storch überreicht worden.
Mir wäre es recht gewesen, wenn die schöne Kinderstimme von der Zuhörertribüne auch während der Beratung unseres „Kinderlandgesetzes“ noch weiter geklungen hätte.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, den CDU und FDP/DVP hier einbringen, setzen wir das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Landesrecht um und sorgen dafür, dass es einen qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau gibt. Das gleiche Ziel ist auch in dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz beinhaltet, das zum 1. Oktober in Kraft getreten ist. Auch dies wird mit diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in Landesrecht umgesetzt. Wir bringen den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in dieses Gesetz hinein. Es ist schon von der Kollegin Wonnay angesprochen worden, dass der Fachkräftekatalog erweitert wird.
Was nicht unser Wunsch, nicht der Wunsch der kommunalen Landesverbände war, ist, dass die freiwillige Vereinbarung für gemeindeübergreifende Einrichtungen zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und dem DPWV vom 20. April 2005 in Gesetzesform gegossen wird.
Das ist keine windige Grundlage, Frau Kollegin Wonnay, und auch nicht die schlechteste Variante. Wir setzen im Landesgesetz genau das um, was Kirchen und Verbände im April dieses Jahres freiwillig vereinbart haben. Insoweit verstehe ich Ihre Abwertung überhaupt nicht. Es geht auch nicht darum, jetzt die Kindergartenreform noch einmal zu reformieren und den Gemeinden neue Pflichtaufgaben zu übertragen, sondern wir normieren einfach nur das gesetzlich, wozu, wie gesagt, sich die Kirchen und Verbände schon freiwillig verpflichtet hatten und was von einigen we
nigen Bürgermeistern dieses Landes nicht umgesetzt wurde. Das habe ich auch bei der Beratung des SPD-Gesetzentwurfs gesagt.
Entschuldigung, wir setzen genau das um, was schon freiwillig vereinbart ist. Das war das Ziel.
Das verstehen Sie nicht besser, Frau Weckenmann. Jetzt hören Sie einfach einmal zu.
Nein, überhaupt nicht. Aber Sie wissen ganz genau, wie wir diesen Weg beschritten haben, wie sehr wir uns über Jahre hinweg bemüht haben, eine freiwillige Regelung zu erreichen. Wir halten halt ein bisschen mehr von der kommunalen Selbstverpflichtung als die SPD-Fraktion.
Gerne.
Der kriegt nicht einmal 31 %, Frau Weckenmann, sondern der kriegt festgesetzte Beträge. Aber darauf gehe ich noch ein.
Frau Weckenmann, wir haben bisher schon Einrichtungen, die genau nach diesem Finanzierungsprinzip unterhalten werden. Es ist unstreitig, dass es eben keine 31,5 % sind. Zum Teil sind es vielleicht diese 31,5 %.
Entschuldigung, ich kann doch nichts dafür, dass der DPWV für die freien Träger genau dies vereinbart hat. Wir setzen dieses Vereinbarungsprinzip, das nicht eingehalten wurde, jetzt gesetzlich um. Im Übrigen ist es eben auch genau die Linie, die mit der kommunalen Seite abgesprochen ist. Schließlich haben die Kommunen in dieser Frage die Verantwortung.
Es kommt allerdings hinzu – –
Jetzt lassen Sie mich doch einmal meine Ausführungen zu Ende bringen, Frau Weckenmann.
Es kommt dazu, dass seit dem 1. Oktober im KICK für die Aufnahme gemeindefremder Kinder ein angemessener Kostenausgleich sicherzustellen ist. Wir hätten ohnedies, wenn die freiwillige Vereinbarung nicht eingehalten worden wäre, eine Gesetzesregelung machen müssen. Dies gilt gerade für die Kleinkindbetreuung, für die Betreuung unter Dreijähriger. Wir legen dafür im Gegensatz zu der Festlegung für die überörtlichen Kindergärten in der Rechtsverordnung keine Beträge fest, sondern überlassen dies wie bisher der einvernehmlichen Lösung innerhalb der kommunalen Familie.
Zu dem Thema „kommunale Familie“ will ich sagen: Wir haben die Kindergartenhoheit und auch die Finanzhoheit auf die kommunale Ebene übertragen. Es war eben nicht nur eine Verlagerung der finanztechnischen Dinge. In den Fraktionen sind zu großen Teilen auch Gemeinderäte, die wie die Bürgermeister dafür Verantwortung tragen, das Thema „Kinder und Familie“ mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Wir sind bereit, familien- und kinderfreundliche Strukturen in den Gemeinden zu entwickeln. Wir müssen dies gerade bei den Bürgermeistern, die es noch nicht erfasst haben, noch einmal deutlich machen.
Für mich war ein interessantes Beispiel in dieser Woche der Empfang der katholischen Bischöfe. Dort ist dies dankenswerterweise in den Mittelpunkt gestellt worden. Es war ein Paradebeispiel für das offene und eindeutige Bekenntnis für Kinder und Familie. Ich möchte an dieser Stelle den katholischen Bischöfen im Namen der CDU-Fraktion herzlich Dank sagen für diesen eindrucksvollen Abend.
Ich will zu zwei, drei Punkten konkret noch etwas sagen, die möglicherweise zu Diskussionen führen. Zum einen steht die Bedarfsplanung in unserem Kindergartengesetz. An diesem zentralen Steuerungsinstrument wird sich nichts ändern. Das muss so bleiben. Wir nehmen jetzt einen Lückenschluss bei den gemeindeübergreifenden Einrichtungen vor, die nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, die keine Ausnahmegenehmigung bekommen haben, die aber jetzt Finanzsicherheit durch einen jährlichen platzbezogenen Zuschuss bekommen.
Man kann darüber streiten, ob die Beträge in der Höhe gerechtfertigt sind oder nicht, aber wir haben ausdrücklich das Ministerium gebeten, eine Fortschreibung dieser Beträge mit den freien Trägern und mit der kommunalen Seite abzustimmen. Wir haben uns ausdrücklich vorbehalten – das haben Sie vielleicht noch nicht gelesen –, dass es im Fachausschuss beschlossen werden muss.
Das ist ein Signal an die Beteiligten, damit sie sehen, dass wir das nicht leichtfertig treiben lassen, sondern sehr genau beobachten, wie sich die Finanzdinge entwickeln.
Es gibt zwei Einschränkungen, was das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern angeht. Das sage ich jetzt auch an die kommunale Seite gerichtet, da sie Bedenken hat, dass die Bedarfsplanung aus dem Ruder läuft, weil sich neue gemeindeübergreifende Einrichtungen bilden, die sich ja bilden können, wie man dem Gesetz entnehmen kann.
Zum Ersten besteht eine Einschränkung im SGB VIII mit dem Hinweis auf unverhältnismäßige Mehrkosten. Zum Zweiten haben wir die Einschränkung, dass von der Wohnsitzgemeinde dieser platzbezogene Zuschuss nur bezahlt werden muss, wenn in der Wohnsitzgemeinde kein gleichwertiger Platz zur Verfügung gestellt wird.
Dazu haben wir in der Begründung ausgeführt:
Ein gleichwertiger Platz steht nicht zur Verfügung, wenn er nicht in Bezug auf das pädagogische Konzept oder die Betriebs- und Betreuungsform oder hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Ausbildungsbzw. Erwerbstätigkeit vergleichbar ist.
Damit bestehen für die Gemeinde Handlungsspielräume, was den platzbezogenen Zuschuss angeht. Wir waren uns in der Diskussion darüber im Klaren, dass über diesen Begriff „gleichwertiger Platz“ möglicherweise vor Gericht gestritten werden wird. Ich denke, dass wir aber grundsätzlich auf dem richtigen Weg sind.
Wir wollen eine Weiterentwicklung. Deswegen können eben auch neue gemeindeübergreifende Einrichtungen geschaffen werden, zum Beispiel Betriebskindergärten, Universitätskindergärten und eben auch Kindergärten mit sonderpädagogischer Ausrichtung.
Bei den geringen Zuschussbeträgen, wie sie von der SPD ja gerade angemahnt wurden, glaube ich auch nicht, dass es eine Lizenz zum Gelddrucken sein wird, wie ich einmal gelesen habe. Ich denke, die Träger werden sich im Gegenteil schon überlegen, ob sie eine solche neue Einrichtung schaffen.
Zum Zweiten wissen wir ja auch, dass in diesen gemeindeübergreifenden Einrichtungen der freien Träger die Eltern schon bisher durchaus einen höheren Beitrag bezahlen.
Insofern wird das, denke ich, keinen bedeutsamen Umfang annehmen. Aber wir wollen diesen Weg ganz einfach be
schreiten, um im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitere Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Wir wollen nicht, dass einige wenige Bürgermeister in dieser Richtung weiterhin auf der Bremse stehen, sondern dass sich hier etwas Positives entwickelt.
Mir ist auch schon gesagt worden – Herr Birzele hat es vorhin angesprochen –, jetzt würden sich muslimische Kindergärten bilden können. Das ist nach diesem Gesetz grundsätzlich ja möglich. Aber ich denke, es bleibt bei dem Grundsätzlichen. Denn für die Anerkennung eines muslimischen Kindergartens brauche ich ja die Anerkennung durch den Träger der Jugendhilfe. Diese Träger wiederum – die Landkreise – werden sicher dafür sorgen, dass die weltanschaulichen Dinge, der Orientierungsplan und vor allem das Kinder- und Jugendhilfegesetz auch bei der Anerkennung berücksichtigt werden. Insoweit wird es auch dort von der kommunalen Seite her eine Möglichkeit geben, die Dinge im Auge zu behalten und nicht ausufern zu lassen.
Insofern sage ich noch einmal: Wir haben heute einen guten Tag. Wir hoffen auf gute Beratungen nach der jetzt anstehenden Anhörung. Wir haben ganz bewusst gesagt: Obwohl zwei Teile des Gesetzes am 1. Januar 2006 in Kraft treten sollen, wollen wir das Gesetz nicht innerhalb einer Woche sozusagen ohne längere Anhörung durchziehen.
Wir wollen vielmehr in Ruhe noch einmal erläuternde Gespräche mit der kommunalen Seite führen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur noch einmal deutlich machen: Wenn sich alle Gemeinden und alle Bürgermeister an das gehalten hätten, was zwischen Kirchen, DPWV und kommunalen Landesverbänden freiwillig vereinbart wurde, dann würden wir über dieses Thema jetzt nicht diskutieren, weil es freiwillig geregelt wäre. Und jetzt machen wir nichts anderes – –
Entschuldigung, aber es waren doch alle mit dieser Regelung einverstanden.
Jetzt wird es möglicherweise irgendwann zu einem Streit kommen über das, was im Bundesgesetz steht, nämlich dass für die Aufnahme gemeindefremder Kinder ein angemessener Kostenausgleich sicherzustellen ist.
Wir gehen davon aus, ich gehe davon aus – und so ist es auch mit der kommunalen Seite besprochen –, dass es ein angemessener Kostenausgleich ist. Es sind ja nicht nur freie Träger, sondern auch kirchliche Einrichtungen oder Betriebskindergärten betroffen. Hier wird es durchaus Diskussionsbedarf geben.
Liebe Kolleginnen von Grün und Rot, wenn Sie bis zur Beratung der Initiativen im Sozialausschuss oder bis zur zweiten Lesung andere Kostensätze bzw. Festbeträge bei Verhandlungen mit der kommunalen Seite erreichen, habe ich überhaupt nichts dagegen, wenn man höhere Beträge in die Rechtsverordnung schreibt.
Also, da wünsche ich Ihnen einmal viel Erfolg. Versuchen Sie es einfach. Wir sind gerne dazu bereit.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen im Wort, zu handeln. Das heißt aber nicht, dass wir gleichzeitig dem Gesetzentwurf der Grünen zustimmen müssten.
Von meinen beiden Vorrednern ist nahezu nichts Falsches gesagt worden. Ich will einfach den Blick auf unseren Weg werfen, den wir in dieser Zeit gegangen sind.
Wir haben 2002 beraten und im April 2003 ein aus unserer Sicht gutes, vor allem schlankes Kindergartengesetz verabschiedet. Es hat sich in den überwiegenden Fällen bewährt. Für uns war bei dieser Gesetzesberatung hilfreich, dass wir Partner hatten, die auf Freiwilligkeit gesetzt haben. Frau Lösch hat gerade auf die Rahmenvereinbarung hingewiesen, die mit Bestandteil der Umwandlung der Kindergartenförderung war.
Wir haben uns vorgenommen, sozusagen die Moderation zu übernehmen. Wir haben bei den Moderationsgesprächen und bei den Debatten – das können Sie alles nachlesen – immer deutlich gemacht, was die überörtlichen Kindertageseinrichtungen angeht, dass dann, wenn ein Kind von seiner Wohngemeinde in einen Kindergarten einer anderen Gemeinde geht – in einen Kindergarten, eine Kindertageseinrichtung, einen Betriebskindergarten, einen Universitätskindergarten –, die Wohngemeinde dem Kind bitte schön den Kindergartenbeitrag mitgeben soll. Das haben wir immer wieder gesagt. Das war auch Konsens mit den Beteiligten: den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen, den freien Trägern. Wir haben diese Dinge, wie Sie alle wissen, im Konsens erarbeitet.
Dass es auch bei uns Fragen gab, ob das letztlich wirklich funktioniert, bestreite ich gar nicht. Wir haben uns ja mehrfach darüber ausgetauscht.
Ich habe vorhin fast den Eindruck gehabt: Nachdem Sie die Probleme immer vorausgesagt haben, haben Sie sie auch herbeigeredet.
Ich will jetzt keinen Streit provozieren. Es gab viele, die sich bemüht haben, mit den richtigen Leuten zu sprechen, um eine Lösung zu finden.
Wir sind auch den vielen Gemeinden sehr dankbar, die unsere Empfehlung bzw. dieses Gesetz so umgesetzt haben, wie wir es hier besprochen hatten und wie es moderiert war. Wir haben aber auch immer gesagt – das wissen Sie auch –: Wenn die Dinge nicht funktionieren, werden wir eine Gesetzesänderung vornehmen. Das war unsere Drohkulisse. Die haben wir bis in diese Tage hinein aufrechterhalten. Wir haben das allerdings auch Schritt für Schritt mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt, weil diese ja auch immer wieder gesagt haben: „Die Problemfälle sind lösbar; wir wollen sie lösen.“ Es gibt dort dankenswerterweise engagierte Persönlichkeiten, die mit vielen Bürgermeistern und vielen einzelnen Gemeinden gesprochen haben, um die Probleme zu regeln. Wir sind sehr dankbar, dass sich viele Gemeinden daran gehalten haben.
Wir sind aber auch – das muss ich klar sagen – von einigen Bürgermeistern enttäuscht, die sich eben nicht daran gehalten haben. Wir sind erst recht enttäuscht, nachdem am 20. April eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet wurde, in der es genau um eine Lösung für die gemeindeübergreifenden Einrichtungen ging. Diese Empfehlungen für die kommunale Praxis sind von einer Reihe von Bürgermeistern trotzdem nicht beachtet worden. Das kritisieren wir in aller Deutlichkeit.
Ich habe mir vorgenommen, eine Liste zu erstellen, damit die Bürgermeister, die sich jetzt ärgern, dass wir das Kindergartengesetz wieder ändern, einmal sehen, wer das eigentlich verursacht hat. Das sind nicht wir. Vielmehr sind es diese wenigen Kommunen selbst, die uns dazu provozieren, das Gesetz zu ändern.
Wir haben bis in diese Tage hinein auf die Freiwilligkeit gesetzt. Am 4. November hat der Ministerpräsident persönlich dieses Thema bei den kommunalen Landesverbänden noch einmal angesprochen und sie gefragt, wie sie denn die Situation sehen. Dort ist zum ersten Mal auch in aller Deutlichkeit gesagt worden, dass das Setzen auf Freiwilligkeit leider nicht erfolgreich war und dass Regelungsbedarf besteht.
Ich will hier eine Korrektur anbringen, liebe Frau Lösch, was die 600 Kinder aus dem Umland der Stadt Stuttgart angeht. Die sind nicht von jetzt auf nachher nach Stuttgart gekommen, sondern sie sind zu großen Teilen – wahrscheinlich in der gleichen Zahl – schon vor der Änderung des Kindergartengesetzes dort betreut worden.
Frau Haußmann, hören Sie einmal zu!
Die 600 Kinder waren Stuttgart zugerechnet. Stuttgart hat für diese 600 Kinder aus den 394 Millionen € Geld bekommen.
Das muss man den Stuttgartern einmal sagen. Es ist unglaublich, was die Stuttgarter hier veranstalten. Die Stadt hat das Geld in der Tasche. Diese Kinder sind keine Kostgänger, denn sie haben der Stadt das Geld gebracht, und das hat sie immer noch. So ist die Sachlage.
Entschuldigung! Das Geld für diese Kinder hat die Stadt Stuttgart, und jetzt tut sie so, als hätte sie das Geld nicht. Das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Da lassen wir uns nicht aufs Glatteis führen. Die Stadt Stuttgart hat das Geld.
Um das abschließend zu sagen: Die kommunalen Landesverbände haben, wie eben erwähnt, zugesagt, dass es zu einer Regelung kommen muss. Wir werden nun in aller Ruhe – allerdings mit entsprechendem Zeitdruck – mit den kommunalen Landesverbänden einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Um auf mein erstes Wort zurückzukommen: Wir stehen im Wort, zu handeln.
Spätestens am 1. Dezember wird es hierzu einen Fraktionsentwurf von CDU und FDP/DVP geben, sodass das Gesetz noch rechtzeitig in Kraft treten kann.
2005, jawohl.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann nicht gerade von großer Lust sprechen, wenn man auf die Beratungen des Sozialhaushalts zurückblickt. Es gibt nichts zu beschönigen. Wir haben schwierige Tage und Wochen hinter uns. Sie wissen alle: Wir hatten seit dem Bestehen des Landes Baden-Württemberg auch die schwierigste Haushaltssituation zu bewältigen.
Die bittere Wahrheit, meine Damen und Herren, ist schlicht und einfach, dass wir von der Substanz leben. Wir alle leben von der Substanz: der Bund, die Länder und die Gemeinden. Wir haben unsere Beratungen auch im Arbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion immer unter dem Vorzeichen gesehen, dass wir mit allem, was wir zusätzlich ausgeben und nicht in der Lage sind einzusparen, die Zukunft unserer Kinder vervespern. Das muss jedem klar sein. Es ist heute Morgen schon in aller Deutlichkeit bei der globalen Beratung angesprochen worden: Jede Neuverschuldung geht zulasten unserer Kinder und Enkel. Vor diesem Hintergrund ist völlig klar, dass wir im Ergebnis hätten mehr einsparen müssen.
Ich kann mit Genugtuung feststellen, dass wir bei allen Beteiligten, die mit diesen Zahlen des Sozialhaushalts zu tun hatten, Verständnis gefunden und dass wir keine Brandbriefe mit Drohungen oder dergleichen, wie ich es in den letzten 16 Jahren auch schon erlebt habe, erhalten haben. Wir haben allenthalben für die Notwendigkeiten aufgrund dieser schwierigen Haushaltssituation bei unseren Partnern im sozialen Bereich Verständnis gefunden. Natürlich hätten auch wir als Sozialpolitiker gerne mehr Maßnahmen in unserem Haushalt etatisiert und höhere Haushaltsansätze gehabt. Aber unter dem Vorzeichen, das ich Ihnen genannt habe, nämlich des Vervesperns der Zukunft unserer Kinder, war es leider nicht anders möglich.
Lieber Herr Capezzuto, ich sage Ihnen einmal einen positiven Satz: Wir hatten die Aufgabe, im Sozialhaushalt 10 Millionen € einzusparen, und die SPD-Fraktion hat es hingebracht, 22,7 Millionen € mehr ausgeben zu wollen. Das ist ein positiver Satz – aber nur aus der Sicht der Opposition.
Frau Haußmann, seriös gegenfinanziert? Die Mittel aus der Imagekampagne mit 5,01 Millionen €, dann der Erlös aus dem Rothaus-Verkauf mit 20 Millionen €,
und außerdem wollen Sie die Landesstiftung Baden-Württemberg auflösen. Diese drei Vorschläge wurden in diesen Haushaltsberatungen – wie übrigens auch in den Vorjahren – immer wieder gemacht. Etwas Besseres fällt Ihnen leider nicht ein.
Liebe Frau Haußmann, der größte sozialpolitische Erfolg wäre eine andere Bundesregierung. Dies ist nämlich der Ausgangspunkt des ganzen Dilemmas.
Meine Damen und Herren, das ist leider die Wahrheit. Die größte soziale Ungerechtigkeit in diesem Land sind fünfeinhalb Millionen Arbeitslose.
Weil an dieser Stelle etwas getan werden muss, empfehle ich Ihnen, das interessante Buch Ihres eigenen Arbeitsministers Clement nachzulesen. Schon das Vorwort reicht aus, um auch Sie auf die Spur zu bringen, was in diesem Lande notwendig ist, um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Liebe Frau Haußmann, ich denke immer wieder an die Aussage von Herrn Bundeskanzler Schröder im Jahr 2001 – versprochen und gebrochen –: „Wir wollen im nächsten Jahr“ – so hat der Bundeskanzler am 6. April 2001 gesagt – „unter die Marke von 3,5 Millionen Arbeitslosen kommen.“ Meine Damen und Herren, genau dieses ist die soziale Schieflage in unserem Land. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich seither verdoppelt und eben nicht halbiert, wie der Bundeskanzler damals versprochen hat.
Sozial ist, was Arbeitsplätze schafft. Und nach dieser Maxime handeln wir. Wenn Sie sich die neueste Statistik angucken, stellen Sie fest, dass es 181 Arbeitsagenturbezirke gibt und dass 16 der ersten 20 Plätze in Baden-Württemberg und 4 in Bayern sind. Diese Reihung kann man fortsetzen: Den schlechtesten Platz hat leider der Arbeitsagenturbezirk Mannheim, nämlich den 84. Platz von 181 Plätzen. Trotzdem ist bei uns die gesamte Arbeitslosenquote am niedrigsten, und das ist das Entscheidende.
Sozialpolitik beginnt damit, Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu ist eben auch – wie Herr Clement richtig ausführt und wogegen heute Morgen schon gewettert worden ist – ein Wirtschaftswachstum notwendig. Aber hierzu fehlen schlicht und einfach die Rahmenbedingungen. Es ist schon gesagt worden, dass insbesondere in Deutschland – nicht in
ganz Europa und nicht in der ganzen Welt – die Rahmenbedingungen fehlen. Dies hängt mit den gravierenden Fehlentscheidungen der Bundesregierung zusammen.
Liebe Frau Haußmann, ich werde zu Baden-Württemberg sagen, dass wir im Gegensatz zu Ihnen voll hinter Hartz IV stehen und Hartz IV konsequent umsetzen wollen.
Da fällt mir auch immer ein, dass der Kanzler einmal gesagt hat, er wolle die gesamten Hartz-Gesetze 1 : 1 umsetzen. Davon sind leider Gottes nur Fragmente übrig geblieben.
Das wäre der richtige Weg gewesen. Aus dieser Rolle müssen Sie sich herausbewegen und dem folgen, was der Bundeskanzler vorgegeben hat und was Clement auf den Weg bringt. Ich kann nur noch einmal sagen: Lesen Sie diese Broschüre und bemühen Sie sich, das umzusetzen, was die Bundesregierung vorgibt. Dann sind wir nicht nur in BadenWürttemberg, sondern auch in anderen Ländern auf einem guten Weg.
Wir müssen uns – da haben Sie Recht – auf Baden-Württemberg konzentrieren. Die Veränderungen im Bund kommen erst 2006. Alles andere wäre hypothetisch.
Ich will ganz gern zum Sozialhaushalt sagen, meine Damen und Herren: Wir haben aus meiner Sicht die Hausaufgaben in Sachen Sozialpolitik vorzüglich gemacht.
Man kann immer sehr leicht lachen, wenn man Anträge auf Erhöhungen stellt und keine Gegenfinanzierungsvorschläge hat.
Diese billige Tour von Haushaltspolitik machen wir nicht mit, Frau Haußmann. Ich kann nur noch einmal sagen: Vervespern Sie ruhig weiter die Zukunft unserer Kinder.
Das gibt es mit uns nicht.
Ein ganz großes Zugeständnis haben wir dadurch erreicht – Sie brauchen das nur einmal ordentlich zu gewichten, meine Damen und Herren –, dass dem Sozialministerium eben nicht die eigentlich geforderte Einsparauflage abverlangt wurde.
Liebe Frau Haußmann, das wären im Haushaltsjahr 2005 43,2 Millionen € und im Haushaltsjahr 2006 48,6 Millionen € gewesen. Wir haben in vielen Gesprächen Gott sei Dank erreicht, dass nur eine Einsparauflage von 10 Millionen € erfüllt werden muss. Das war schwer genug. Das ist ein enormes Zugeständnis an die Sozialpolitik dieses Landes.
Ich will gern etwas zu einigen Punkten sagen, die auch heute Morgen schon eine Rolle gespielt haben. Herr Drexler hat behauptet, es gebe einen Brief des Caritasverbands zum Thema „Mutter und Kind“. Diesen Brief kenne ich nicht.
Ich will aber gern sagen, weshalb wir es für verantwortbar halten, das Programm „Mutter und Kind“ auslaufen zu lassen. Lieber Herr Capezzuto, wahrscheinlich haben Sie davon keine Ahnung.
Von 44 Stadt- und Landkreisen haben ohnedies nur noch 23 dieses Programm „Mutter und Kind“ bisher weitergeführt. Wenn wir dabei sind, die Kleinkindbetreuung und die Betreuung für die betroffenen Mütter zu verbessern – das ist unser fester Wille; das erkannten Sie ja auch schon im letzten Haushalt; das werden wir fortsetzen –,
dann ist es eben ein anderer Weg, den Kindern und vor allem den Müttern zu helfen, eigene Einkommen zu haben, arbeiten gehen
und die Kinder zur Betreuung geben zu können. Das ist im Übrigen ein Modell, das in den USA seit einigen Jahren erfolgreich umgesetzt wird.
Vielleicht sage ich zur Beruhigung derjenigen, die meinen, das Programm „Mutter und Kind“ müsse unbedingt fortgeführt werden: Der Landkreis Emmendingen hat vor über zehn Jahren das Programm „Mutter und Kind“ beendet. Dieser Landkreis Emmendingen ist gerade nach dem Prognos-Gutachten zu einem der familienfreundlichsten Landkreise in Baden-Württemberg erklärt worden.
Das ist ja schließlich auch ein positives Ergebnis. Ich habe gedacht, Frau Wonnay, dass das mit unser beider guter Sozialpolitik zusammenhängt. Das ist sicherlich auch der Fall.
Ich will gern etwas zur Jugendsozialarbeit an Schulen sagen. Der Arbeitskreis Sozialpolitik der CDU-Fraktion ist schon vor Jahren zu dem Ergebnis gekommen: Wir werden diese Aufgabe schlicht und einfach in dem Umfang, wie es nötig ist oder möglicherweise gebraucht wird, nicht stemmen können. Die Haushaltsansätze waren von Anfang an zu gering. Wir haben kein Land gesehen, um alle Stellen zu unterstützen. Es gibt ja mittlerweile rund 900 Schulsozialarbeiterstellen im Land. Wir haben gerade einmal knapp 300 fördern können.
Nun muss man sich einmal vor Augen führen, dass es da bei einer 100-%-Stelle gerade einmal um 7 500 € gegangen ist. Ich sage, auch als Kommunalpolitiker: Wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass es wichtig ist – und das ist in vielen Schulen wichtig –, an den Schulen Jugendsozialarbeit durchzuführen, dann bringe ich auch als Kommune 7 500 € dafür auf. Deren Aufgabe ist das schließlich.
Das ist völlig richtig, natürlich.
Ich will gerne sagen, dass wir vom Arbeitskreis Sozialpolitik sehr froh sind, dass wir die zehnprozentige Kürzung bei der Selbsthilfe haben rückgängig machen
und damit das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement auch weiterhin in dem Umfang wie bisher unterstützen können. Auch hierfür gilt das, was ich ganz zu Anfang gesagt habe: Natürlich wäre dort eine Steigerung wünschenswert gewesen, aber bei den Haushaltsvorgaben war dies leider nicht möglich.
Wir haben zusätzlich, so denke ich, etwas getan, was alle Abgeordneten hier in diesem hohen Hause unterstützen, nämlich den Antrag auf Flutopferhilfe in Höhe von 1 Million € im Haushalt 2005 untergebracht.
Im Bereich des Kommunalen Investitionsfonds haben wir dafür gesorgt, dass die ursprünglich geplante Kürzung bei der Pflegeheimförderung um 5 Millionen € reduziert wurde. Diese Umschichtung hilft, lieber Kollege Noll, den Antragstau abzubauen,
den wir nun einmal haben, und letztendlich – das haben wir ja auch mit allen Beteiligten längst besprochen –, sobald die zusätzlichen 10 000 Pflegeheimplätze geschaffen sind,
aus der staatlichen Förderung auszusteigen. Da stehen wir im Wort; das werden wir auch tun. Aber wir haben im Moment eben noch einen Antragstau in Höhe von schätzungsweise 143 Millionen €, und den müssen wir in jedem Fall abarbeiten. Insoweit war es richtig, dort etwas zu tun.
Meine Damen und Herren, das Hauptthema, das heute schon diskutiert wurde, ist die Familie und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch dazu möchte ich gerne etwas sagen. Wir haben erreicht, dass es dort keine Kürzungen gegeben hat und dass wir die Familienpolitik auf dem gleichen hohen Niveau wie bisher halten konnten. Das Ganze muss weiterhin einhergehen mit einer Stärkung der Familie in der Gesellschaft, mit einer familienfreundlicheren Gesellschaft und familienfreundlicheren Betrieben – dazu alleine könnte man ja schon lange Ausführungen machen. Mir ist es wichtig, dass wir keine Schnellschüsse machen.
Ich sehe mit Interesse den Antrag der Grünen, beim Landeserziehungsgeld umzuschichten. Das kann durchaus zu einem bestimmten Zeitpunkt Sinn machen; darüber werden wir sprechen, allerdings nicht mit Schnellschüssen. Und vor allen Dingen, liebe Frau Lösch: Es ist einfach so, dass das Landeserziehungsgeld den einkommensschwächsten Familien in diesem Land zugute kommt. Insoweit müssen wir sicherlich darüber nachdenken, wie groß die Spielräume dort überhaupt sein können und ob es gelingt, an dem Ende zu Umschichtungen zu kommen, oder ob wir andere Möglichkeiten haben, um die Betreuungsarbeit bei den Kleinkindern, in den Kindergärten und in den Schulen zu finanzieren.
Wenn ich von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf spreche, dann möchte ich einfach in Erinnerung rufen, dass wir in Baden-Württemberg trotz der immer wieder behaupteten schlechten Kleinkindbetreuung nach wie vor die höchste Frauenerwerbsquote in Deutschland haben.
Es kann also nicht alles so schlecht sein, wie immer behauptet wird.
Im Übrigen kann ich mit Statistiken, wie sie immer wieder ins Feld geführt werden, keine Politik betreiben, sondern die Fakten sprechen für sich. Wie gesagt, wir haben in Baden-Württemberg die höchste Frauenerwerbsquote in Deutschland.
Die CDU-Fraktion wird weiterhin daran arbeiten, dass das Kinderland Baden-Württemberg Zukunft hat. Wir fangen nicht bei null an; das ist, glaube ich, heute mehrfach deutlich geworden. Wir fangen auch bei der Sprachförderung nicht bei null an; auch das ist nach der Diskussion um den Haushalt des Innenministeriums deutlich geworden. Es sind ja erhebliche Mittel im Bereich der Hausaufgaben-, Sprach
und Lernhilfe im Haushalt des Sozialministeriums ausgebracht. Diese Mittel muss man sicherlich aufstocken, wenn man über die Kinder mit Migrationshintergrund hinaus auch andere Kinder künftig einbezieht.
Ja, wir werden das auch tun, liebe Frau Haußmann.
Für die Integrationsarbeit im Innenministerium ist ein Betrag von 41 Millionen € genannt worden. Wir haben Gott sei Dank die Landesstiftung Baden-Württemberg. Wenn wir sie auflösen würden, wie die SPD es immer fordert, dann hätten wir die 5,5 Millionen € für die Sprachförderung im Kindergarten ja auch nicht.
Also, rundum sind bisher 60 Millionen € eingesetzt worden, allerdings, wie gesagt, nur bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Wenn wir die allgemeine Sprachförderung einführen wollen, dann wird es eben zu Verschiebungen kommen.
Meine Damen und Herren, im Finanzausschuss haben eine Reihe von Anträgen der Opposition vorgelegen. 95 % der Anträge hätte ich voraussagen können. Das waren alles bekannte Dinge. Im Wesentlichen ging es um die Aufhebung der Kürzungsvorschläge der Landesregierung. Es waren wie immer auch alte Kamellen dabei.
Aber wir können leider aus den ganz am Anfang genannten Gründen den Anträgen nicht zustimmen.
Ich will zum Schluss sehr herzlich Dank sagen, meine Damen und Herren, an die Ministerin, an ihre Mannschaft, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch der nachgeordneten Behörden. Deren Zahl ist seit dem 1. Januar 2005 weniger geworden. Deswegen will ich auch gerne allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sonderbehörden, die eingegliedert worden sind, an dieser Stelle Dank sagen, allen bei den früheren Landeswohlfahrtsverbänden, die jetzt an anderen Arbeitsplätzen die sozialen Dienstleistungen für unsere Bedürftigen erbringen. Dafür herzlichen Dank!
Lieber Herr Capezzuto,
ich muss jetzt ganz einfach noch etwas anderes anfügen, nachdem Ihr Fraktionsvorsitzender aus meiner Sicht heute hier unwürdig mit dem früheren Sozialminister umgegangen ist. Ich weiß, dass Friedhelm Repnik einen außerordentlich positiven – –
Lesen Sie einmal nach, was Herr Drexler über Herrn Dr. Repnik gesagt hat. Dieser hat einen kooperativen und freundschaftlichen Umgang auch mit den SPD-Sozialpolitikern gehabt. Insofern finde ich es nicht nur außerordentlich niveaulos, sondern auch außerordentlich unverschämt, wie Ihr Fraktionsvorsitzender hier mit Friedhelm Repnik umgegangen ist. Wir möchten ihm für seine Arbeit herzlich danken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, habe ich nicht davon geträumt, dass wir in so kurzer Zeit eine von so großem Konsens getragene Novellierung des Landespflegegesetzes – sprich der Pflegeheimförderung – auf den Tisch legen können. Wir haben sehr intensiv und sehr lange – über mehrere Jahre hinweg, kann man schon sagen – über die Frage „Objektförderung oder Subjektförderung?“ diskutiert. Schon in der Zeit, als Friedhelm Repnik sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion war, haben wir dieses Thema sehr aufwendig bearbeitet. Auch danach hat er als Minister zusammen mit uns im Arbeitskreis diese Frage sehr intensiv beackert.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, bei der Objektförderung zu bleiben. Ich will gleich hinzufügen: Wir müssen auch bei der Objektförderung bleiben. Zwei Bundesländer haben versucht, auf die Subjektförderung umzusteigen, und sind auf die Bundesgesetzgebung, nämlich auf § 9 des Sozialgesetzbuchs XI, hingewiesen worden. Darin steht nämlich, dass neben der Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur auch die Förderung eine Rolle spielen muss.
Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt.
Insoweit sind wir verpflichtet, eine Objektförderung vorzuhalten. Über die Höhe kann man sich sehr wohl unterhalten.
Wir haben auch die Stellschrauben verändert; der Minister hat es Ihnen ja gerade vorgetragen.
Sehr interessant ist, dass wir auch mit den Trägern sehr schnell darin einig waren. Die Träger wünschen eine Fortführung der Objektförderung, und zwar fast ausschließlich. Natürlich hätten die privaten Träger gerne völlig auf eine Objektförderung verzichtet.
Nicht nur Private, aber überwiegend waren es die Privaten. – Insoweit war man sich auch in der Diskussion einig, dass es jetzt vorrangig einmal darum geht, die prognostizierten zusätzlich erforderlichen 10 000 Plätze zu schaffen und sich dann erneut über die Frage zu unterhalten: Bleiben wir bei diesem Fördervolumen, oder bleiben wir überhaupt beim Umfang der Objektförderung, oder wird das Bundesgesetz zwischenzeitlich geändert?
Das jedenfalls ist unsere Marschrichtung.
Wir haben auch in den Vorgesprächen immer gesagt: Wir brauchen eine bestimmte Frist, eine Übergangszeit. Ich habe immer davon gesprochen, dass das neue Gesetz bis zum Jahre 2007 in Kraft treten könne. Aber es war der ausdrückliche Wunsch der Träger, sofort zu beginnen. Sie haben gesagt: „Wir wollen morgen bauen. Gebt uns die Gelegenheit, den Förderstau abzubauen und morgen mit unserer Investition beginnen zu können!“ Insoweit will ich auch allen Vorwürfen entgegentreten, wir machten hier im Hauruckverfahren eine Gesetzesänderung, die rückwirkend zum 1. Januar 2004 Gültigkeit hat. Nein, wir entsprechen hier exakt den Wünschen aller Träger, die an vielen Gesprächen und Anhörungen beteiligt waren. Wir werden dieses Gesetz gegen meine und unsere ursprüngliche Vorstellung schon zum 1. Januar 2004 in Kraft treten lassen können. Das Ganze erfolgt, wie gesagt, in großem Einvernehmen.
Neben dem Wunsch, relativ schnell bauen zu können, gab es auch die Forderung, die Basis der Förderung durch eine Veränderung des Fördervolumens zu verbreitern. Wir bleiben natürlich bei den 60 Millionen €; das ist keine Frage. Aber – der Herr Minister hat es schon ausgeführt – statt 150 Millionen € werden durch das neue Fördersystem in der Summe 240 Millionen € an Investitionen ausgelöst – mit der Absenkung der Förderquote, mit der Einschränkung der Fördertatbestände und dem bereits angesprochenen Eigenmittelanteil.
Ein Diskussionspunkt hat uns natürlich auch schon in der Fraktion beschäftigt. Das ist die Frage des pauschalen Abzugs für unterlassene Instandhaltung. Darüber werden wir noch einmal diskutieren und die Argumente austauschen. Wir haben schon einen Punkt erreicht – weil die Rede davon war, dass es ein bürokratischer Aufwand wäre, die Instandhaltungen jeweils nachzuweisen –: Seit 1995 sind die Einrichtungen verpflichtet, Buch zu führen. Seitdem ist es überhaupt kein Problem, nachzuweisen, dass es Instandhaltungsarbeiten oder Instandhaltungsinvestitionen gegeben hat. Daher wird der Zeitraum der Nachprüfbarkeit ab dem Jahr 1995 beginnen und nicht früher. Dadurch haben wir,
glaube ich, einen wichtigen Schritt zur Reduzierung der Bürokratie erreicht.
Ich will zum Schluss ganz grundsätzlich noch sagen, dass die strukturpolitische Zielsetzung, die wir uns vorgenommen haben, nämlich kleinere Einheiten realisieren zu können, von den Gemeinden sehr gut aufgenommen wird. Das war ja auch der eindringliche Wunsch der Gemeinden. Die Gemeinden wenden sich zunehmend der Frage der demografischen Entwicklung zu und sagen: „Nach einer Zeit, in der wir Kindergärten und Schulen gebaut haben, ist es jetzt an der Zeit, uns darauf vorzubereiten, für Senioren entsprechende Einrichtungen zu schaffen.“ Das ist ein sehr, sehr guter Schritt.
Im Übrigen sind wir mit der Absenkung der Förderquote auch den Kommunen entgegengekommen. Sie werden künftig nicht mehr 20 %, sondern nur noch 15 % Förderbeitrag leisten müssen. Insoweit sind wir auf einem guten Weg, was das Vorhalten von Einrichtungen angeht.
Ich kann abschließend sagen, dass wir weiterhin eine menschenwürdige und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg haben.
Vielen Dank.
Doch, ich habe Zwischenrufe gemacht, Herr Kretschmann.
Herr Kretschmann, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es die Grünen waren, die die Pendlerpauschale eingeführt haben, nachdem eine Erhöhung der Kilometerpauschale von den Grünen abgelehnt wurde?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie konnten eben erleben, wie Rot und Grün mit vernünftigen Reformen umgehen, sie im Ansatz zerreden und keine konstruktiven Beiträge dazu liefern, wie Reformen erfolgen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Erstes will ich einmal festhalten, dass hier nichts zerschlagen wird. Wir orientieren uns bei der Reform schlicht und einfach an den Aufgaben und am Gesetz, und das haben Sie völlig übersehen. Wir werden keine Gesetzesänderung vornehmen, sondern wir werden uns selbstverständlich an das Gesetz halten. Damit kann ich von vornherein sagen: Da wird nichts auf dem Rücken von Betroffenen oder sonst wem ausgetragen. Es geht hier um eine Organisationsreform und um sonst gar nichts.
Meine Damen und Herren, die Landeswohlfahrtsverbände heißen zwar Landeswohlfahrtsverbände, aber es sind kommunale Wohlfahrtsverbände. Auch das ist Ihnen offensichtlich entgangen.
Deswegen sage ich ganz zu Anfang: Es wird für die Behinderten nichts schlechter werden, sondern ich bin sogar der festen Überzeugung, dass einiges besser werden wird. Ich werde das, wenn die Zeit reicht, auch noch begründen.
Das kann selbstverständlich ins Protokoll kommen. – Es wird einiges besser werden; davon bin ich fest überzeugt.
Die Kommunen selbst und der Gemeindetag sind es ja gewesen, die im Rahmen der Diskussion um die Fusion – –
Frau Haußmann, Sie haben sich mit diesem Thema nicht auseinander gesetzt; das ist völlig klar. – Der Gemeindetag selbst hat noch Ende 2002 die Fusion abgelehnt und die Eingliederung empfohlen. Es ist eine Aufgabe der Kommunen, und wir regeln hier per Gesetz nur die Organisationsveränderungen.
Herr Kollege Schneider hat den Zwischenruf schon gemacht: Es gibt ein Konsensmodell, das von den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden ist. Das setzen wir jetzt Stück für Stück per Gesetz um.
Auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen komme ich selbstverständlich noch zu sprechen.
Schlicht und einfach bin ich persönlich – ebenso wie die CDU-Fraktion – davon überzeugt, dass die ortsnahe Erledigung den Behinderten besser hilft als eine Erledigung fernab in irgendeinem Bürogebäude. Wir sind uns sicher, dass es zu einer bürgernahen und effizienten Umsetzung der Aufgaben kommen wird. An den Aufgaben ändert sich ja überhaupt nichts.
Und wenn Sie von „Zerschlagung“ reden: Es sind insgesamt 43 Aufgaben aufgelistet; davon bleiben 29 Aufgaben in einem kommunalen Verband für Jugend und Soziales –
so wird dieser Verband möglicherweise künftig heißen –, und nur 14 Aufgaben aus dem Gesamtkatalog werden sozusagen eingegliedert und von der örtlichen Ebene übernommen.
Nun ist der Finanzteil, der verlagert wird, natürlich der größere, nämlich rund 1,1 Milliarden €. Die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird nach unten übertragen.
Wenn ich behaupte, dass es für die Behinderten besser werden kann, dann hängt das eben auch mit der Maßgabe „ambulant vor stationär“ zusammen. Wir müssen zu einer besseren Vernetzung der ambulanten Strukturen kommen. Viele Behinderte sind in der Lage, unsere ambulanten Angebote anzunehmen, wenn auch nicht alle. Aber wenn wir dafür sorgen, dass diejenigen, die ambulante Angebote annehmen können, die in betreutem Wohnen leben – –
Frau Haußmann, Sie müssen sich einmal mit dem Thema auseinander setzen. Das hat nichts damit zu tun.
Mehr ambulante Angebote sind nicht nur kostengünstiger, sondern auch für die Behinderten besser. Da bin ich übrigens auch einig mit den Behindertenverbänden, denn dieses Thema haben wir auch am „Tag der behinderten Menschen“ hier im Haus diskutiert.
Die Eingliederung, meine Damen und Herren, hat aus der Sicht der Behinderten – wenn Sie das so in den Vordergrund stellen – positive Aspekte. Die Fachlichkeit bleibt erhalten. Die Fachlichkeit ist in dem Konsensmodell geregelt, das ich schon angesprochen habe. Wie gesagt: Der größte Teil bleibt in einem überregionalen Verband, der übrigens auch für die Qualität insgesamt sorgen wird. Synergien mit der Fachlichkeit in den Sozialämtern werden sich positiv auswirken. Die Gesamtverantwortung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bringt von sich aus schon Synergien: Wenn – wie wir auch im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen gemeinsam gefordert haben – mehr Selbstbestimmung für die Behinderten ermöglicht wird, dann wird sich zwangsläufig ergeben, dass die Selbstbestimmung eben viel früher ansetzt und dass wir es dann mit einer anderen, auf das Leben vorbereiteten Klientel von Behinderten zu tun haben werden, die mehr und besser – –
Frau Haußmann, Sie haben davon doch keine Ahnung. Halten Sie doch jetzt einfach den Mund!
Entschuldigung! Sie hat sich doch mit diesem Thema nicht auseinander gesetzt. Sie „babbelt“ doch immer dazwischen.
Persönliches Budget hat doch damit nichts zu tun.
Entschuldigung! Ich bin – –
Bitte schön, Frau Altpeter.
Ich bin bereit, das zur Kenntnis zu nehmen. Das hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was ich gerade ausgeführt habe.
Diese Neuorientierung und die Regelung auf der kommunalen Ebene bedeuten auch einen Prozess. Wir werden zu einer Umsteuerung in der Behindertenarbeit kommen.
Wenn sie vor Ort geregelt wird, wird sie anders ausgestaltet werden.
Frau Lösch, ich lade Sie gern einmal ins Badische ein.
Dort ist nämlich diese ambulante und teilstationäre Ausrichtung schon in kleinen Zellen verwirklicht. Ich gebe zu, dass das im württembergischen Raum mit den großen Einrichtungen etwas schwieriger werden wird.
Aber das ist eine Frage der Finanzierung und der Finanzverteilung. Das haben Sie schon angesprochen.
Ich will abschließend sagen, meine Damen und Herren: Die gleiche Diskussion, die hier geführt wird, haben wir schon einmal miteinander erlebt, als die Behindertenhilfe auf die örtliche Ebene heruntergezont wurde.
Da hat auch alles geschrien, es werde Qualitätsverluste geben.
Zum Wirtschaftlichkeitsgutachten möchte ich Ihnen noch sagen, liebe Frau Haußmann
liebe Frau Haußmann! –: Sie haben in der Begründung zu Ihrem Antrag auch auf Nordrhein-Westfalen verwiesen. Ich will Ihnen jetzt einmal aus jenem Wirtschaftlichkeitsgutachten zitieren. So etwas Banales hätten wir auch machen können. Das kann ich Ihnen sagen. Da heißt es nämlich:
Im Rahmen des Projekts wurde nicht untersucht, welche Institutionen in Nordrhein-Westfalen die oben genannten Aufgaben übernehmen sollen. Da die wesentli
chen Rahmenbedingungen der geplanten Verwaltungsstrukturreform nicht bekannt sind, lässt sich über Synergieeffekte und Effizienzsteigerungspotenziale bei den infrage kommenden Institutionen keine Aussage treffen.
So ein billiges Gutachten hätten wir leicht haben können. Das wollen wir nicht.
Abschließend sage ich: Wir kommen am Ende mindestens zur gleichen Qualität und zu einer besseren, wirtschaftlicheren Erledigung der Aufgaben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag, den wir gerade beraten, stammt vom 21. November 2002,
und die Rede der Frau Wonnay passt genau zu diesem Datum.
Es ist leider so: Wir haben ja im Sozialausschuss bereits einen Antrag von Frau Wonnay beraten und haben dort eindeutig gesagt – das war die Aussage des Sozialministers –, dass es nicht zu einer Holding kommen soll.
Wenn Sie dieses Thema aus dem Jahr 2002 nun ein Jahr später noch einmal auf die Tagesordnung setzen, dann sind Sie an diesem Diskussionsprozess, an diesem Zickzackkurs, an diesem Lavieren mitschuldig.
Sie haben hier nicht einen einzigen Ansatz dazu vorgetragen, was Sie wollen. Sie erklären als SPD, als Opposition immer nur, was Sie nicht wollen. Aber was Sie wirklich wollen, was Sie als verlässliche Rahmenbedingungen haben wollen, erklären Sie nicht.
Wir haben verlässliche Rahmenbedingungen, Frau Wonnay.
Wir haben ein Errichtungsgesetz aus dem Jahr 1995, das am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Und an diesem verlässlichen Rahmen hat sich überhaupt nichts geändert.
Das wollen wir nicht ändern; natürlich nicht. Entschuldigung! Wir haben gesagt, wir wollen eine Weiterentwicklung der Organisation.
Ja, das werde ich Ihnen gerade noch einmal erklären, nachdem Sie auf Nebenkriegsschauplätze gegangen sind, anstatt sich mit der Sache zu beschäftigen.
Meine Damen und Herren, ich komme noch auf Döring zu sprechen. Auch zu diesem Thema haben wir uns eindeutig geäußert.
Mittlerweile gab es Anhörungen dazu.
Sie müssen es jetzt zur Kenntnis nehmen: Wir wollten nie einen Verkauf; wir wollten nie eine Privatisierung.
Nein, das wollten wir nicht. Das haben wir ja auch ausführlich besprochen.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wir sind in genau der gleichen Diskussion wie im Jahr 1995. Der einzige Unterschied ist, dass Sie damals mit in der Regierung waren. Es war genau die gleiche Diskussion.
Es waren genau die gleichen Leute, die dagegengehalten haben, um alte Zöpfe endlich abzuschneiden. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben nicht verstanden, dass sich in der Krankenhauslandschaft Wesentliches geändert hat.
Ich kann gerne ruhiger sprechen, Frau Lösch. – Es hat sich Wesentliches geändert, und wir sind noch nicht am Ende dieses Veränderungsprozesses.
Das haben Sie nicht verstanden; das ist Ihr ganz großes Problem.
Sie als Opposition haben dafür natürlich auch keine Verantwortung. Ich nenne nur das Stichwort Fallpauschalen. Damit ist eigentlich schon das allermeiste gesagt. Wenn wir uns mit unseren modernen, kompetenten Kliniken, den Zentren für Psychiatrie, nicht an den Markt anpassen, wenn wir nicht neue Strategien entwickeln,
dann bleiben wir auf der Strecke. Und genau das ist der Inhalt dieser Weiterentwicklung der Organisation der Zentren für Psychiatrie. Sie sind in vielen Strukturen völlig veraltet. Nehmen Sie nur einmal die Führungsinstrumente: Das Sozialministerium ist Führungsinstitution für die neun Zentren für Psychiatrie. Es kann ja nicht sein, dass wir diese Dinge nicht verändern.
Meine Damen und Herren, es ist Inhalt des Eckpunktepapiers, dass wir uns den Qualitätsveränderungen anpassen, dass wir Qualitätsmanagement einführen, dass wir Kostenmanagement und Marketing einführen, dass der Wandel der Krankenhäuser zu Wirtschaftsunternehmen darin beinhaltet ist, dass moderne Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden und dass wir uns als Dienstleister am Patienten orientieren. All diese Dinge sind zentrale Bestandteile dieses Konzepts, über das diskutiert worden ist – über das viel zu lange diskutiert worden ist. Da muss ich sagen: Wir haben sicher einen Fehler gemacht, dass wir mit der Diskussion so in die Breite gegangen sind.
Meine Damen und Herren, Sie kennen ja auch alle Stellungnahmen der Personalräte, die dazu eingegangen sind. Da gibt es ja viele positive Aspekte. Die Personalräte sind in ihrem Diskussionsprozess viel weiter als Sie.
Sie sind noch immer ein Jahr hintendran. Es geht ja schließlich auch um den Erhalt und den Ausbau von qualifizierten Arbeitsplätzen. Es müssen Synergien genutzt werden.
Das steht alles in diesem Papier. Das müssen Sie einfach nur einmal durchlesen.