Florian Swyter
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe mal gleich auf Sie ein, Herr Taş: Dieser Antrag findet unsere Zustimmung. Ihrer Bitte kommen wir gerne nach. Wir halten ihn für sinnvoll.
Ich kann die Kritik, die Frau Seibeld geäußert hat, insoweit jedenfalls nachvollziehen, als dass Sie ja einen weiteren Antrag zum Thema Integrationslosen eingebracht haben, und den fand ich tatsächlich konfus, in keiner Weise zielführend und in der Sache auch vermengend. Das kann ich aber zu diesem Antrag nicht sagen. Er ist letztendlich die richtige Weiterentwicklung einer Idee, nämlich der Idee der Chancenvermittlung. Darum geht es in diesem Antrag, und darum sollte es auch bei dem Thema Integration von Geflüchteten oder welchen Menschen auch immer gehen.
Es wurde schon gesagt, dass Integrationslotsen eine ganz wichtige Arbeit leisten bei der Unterstützung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere für Flüchtlinge, die vorher keine Anbindung an Deutschland hatten. Für die ist es ganz wichtig – und das
sagt ja auch schon der Name –, durch das deutsche Rechtssystem gelotst zu werden – das ist sozusagen die erste Begegnungshürde, möchte ich fast sagen – und dann auch letztendlich in diese Gesellschaft weitergeführt zu werden.
Ein Aspekt, der eine wichtige Rolle spielt – und der wurde hier auch angesprochen –, ist sicherlich der Arbeitsmarkt. Je besser die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, umso größer ist auch die Chance für die Menschen, selbstbestimmt zu sein, und insofern ist das ein wichtiger Indikator. Das ist auch das, was ich mir in der weiteren Begleitung dieses Antrags wünschen würde, dass nämlich der Erfolg von Integrationslotsen dann auch evaluiert wird. Nicht der alleinige, aber doch ein ganz wichtiger Parameter ist dabei natürlich die Integrationsquote in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Es wurde in den Vorreden schon angeführt, dass wir da auf einem guten Weg sind, aber es ist auch noch ein weiter Weg zu gehen. Insofern unterstützen wir sowohl diesen Antrag, der ja eine Chance für die Integrationslotsen und für den öffentlichen Dienst in Berlin ist, wie auch die Aufstockung der Mittel für die Sprachförderung. Das ist richtig. Insofern kann ich auch nur in Richtung der Kollegen der AfD sagen, dass an diesem Wortbeitrag, den ich gehört habe, eines besonders deutlich wird: Die einen sind auf Abwehr aus, und die anderen auf Chancen. – Wir sind auf der Seite der Chancen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Remlinger! Das ist ja eine interessante Art des Diskurses, dass Sie keine Fragen zulassen, aber zurückfragen und dann keine Antwortchance geben. Das ist bemerkenswert. Ich bin einen anderen Diskurs gewohnt.
Diese Debatte ist in der Tat ein bisschen redundant. Wir haben erst vor zwei Wochen darüber gesprochen. Das ist eines der Dinge, an die ich mich auch in drei Jahren nicht wirklich gewöhnen konnte, wenn man innerhalb von zwei Wochen fast exakt die gleiche Debatte führt ohne neuen Sachstand.
Die einzige Änderung, über die wir heute reden, ist die längere Übergangsfrist. Das ist nun nicht gerade eine große Debatte wert. Deswegen haben sich natürlich auch die Argumente – weder Ihre noch unsere – geändert. Eines würde ich jetzt auch nicht sagen: Es ist tatsächlich keine Mogelpackung, denn Sie sagen offen, Sie wollen am Ende des Tages die private Krankenversicherung schwächen und am liebsten ganz abschaffen – und das wollen wir nicht. Das ist ganz deutlich.
In den verbleibenden zwei Minuten werde ich jetzt auch nicht die Debatte weiterführen, warum es sinnvoll ist, dass wir dieses System haben – weil es bei allen Mängeln, besonders hier in Berlin, mit das beste Gesundheitssystem gewährleistet, auch weil es gerade die Mittel der PKV gibt. Im Übrigen ist es schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen sehr schwierig, die PKV abzuschaffen. Mit uns wird es das also nicht geben. Was Sie aber sozusagen über die Hintertür einer vermeintlichen
(Stefanie Remlinger)
Wahlfreiheit schaffen, ist, dass Sie das Beamtenrecht komplizierter machen. Weil sich die Beamten hoffentlich richtig beraten lassen werden, wird es auch kein Renner werden, dass sie dann irreversibel – das wurde hier schon benannt – im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind, und zwar egal, wie es danach weitergeht. Auch wenn sie danach in den höheren Dienst befördert werden – das gibt es doch alles und das ist ja auch gut so –, bleiben sie in der gesetzlichen Krankenkasse, und auch dafür gibt es keinen Grund. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es gibt bessere Ideen, um das Beamtenrecht attraktiver zu machen, als diese. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Möglichkeit der Zwischenfrage! – Ich habe eine Frage schlichtweg aus Interesse. Ich habe Ihren Antrag mit Interesse gelesen, und Sie heben dort auf das Europarecht, sogar auf das EuGH und die Europarechtrichtlinie, also schlichtweg auf die Antidiskriminierungsrichtlinie ab. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie damit die Antidiskriminierungsrichtlinie begrüßen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Zillich! Zunächst einmal vielen Dank für die freundlichen Worte! Ich sage dazu später noch etwas mehr. Es ist in der Tat eine besondere Rede – besonders vielleicht auch deshalb, weil die AfD ihr Herz für die Antidiskriminierungsrichtlinie entdeckt hat.
Das ist eine neue Erkenntnis; das hätte man gar nicht geglaubt.
Ich finde allerdings – da schließe ich sozusagen an; wir stehen dem Antrag nicht so ablehnend gegenüber –, hier wurde eine richtige Diskussionsgrundlage gesetzt. Denn man sollte schon insgesamt – wir haben nun einmal eine entsprechende demografische Entwicklung – Altersgrenzen auf den Prüfstand stellen. Wenn es einen Appell gibt, auch von der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, dann ist es der, dass starre Altersgrenzen auf den Prüfstand gehören. Das sollten wir dann auch ernsthaft diskutieren. Für Wahlbeamte gibt es die Besonderheit, dass man im Gegensatz zu einem auf Lebenszeit ernannten Beamten immer wieder die Wahl hat, ob man eine ältere Person in ein Wahlamt wählen möchte oder nicht. Dann wird es wahrscheinlich andere Gründe geben – oder nicht das Alter – ob jemand gewählt wird oder nicht. Das hätte dann auch auf Herrn Buschkowsky zugetroffen. – Ich würde es dann schlichtweg dem Ausschuss überlassen, darüber zu diskutieren.
In der verbleibenden Redezeit möchte ich mich bei Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich für die munteren, intensiven und für mich auch lehrreichen Debatten bedanken. Ich verabschiede mich früher als gedacht – natürlich war es mein Ziel, die ganze Legislaturperiode dem Haus anzugehören –, aber die beruflichen Veränderungen sind nicht immer so planbar. Die neue Herausforderung, die ich annehme, lässt ein Mandat nicht mehr zu. Insofern ist es jetzt Zeit für mich zu gehen.
Ich möchte aber noch zwei Dinge hinterlassen. Erstens bin ich ein großer Fan der Demokratie; das Wort fiel heute immer wieder. Das Gute an der Demokratie ist nicht, dass sie fehlerfrei ist; sie macht in meinen Augen viele Fehler – natürlich bin ich der Auffassung, dass besonders viele Fehler von der Regierung ausgehen; Sie werden das umgekehrt sehen –, aber das Interessante und Spannende an der Demokratie ist die Korrekturfähigkeit. Das ist jedem anderen System überlegen. Das finde ich großartig.
Ich finde es großartig, dass die Demokratie im Zusammenhang mit dem Rechtsstaat noch die fairsten Ergebnis
(Christian Goiny)
se hervorbringt. Sie ist die zivilisierteste Form der Auseinandersetzung. Es gibt für mich keine zivilisiertere Form der Auseinandersetzung als eine gepflegte Debatte.
Damit komme ich zur Debatte – und das ist sozusagen mein Wunsch im Abgang –: Die gepflegte Debatte hängt am guten Diskurs, nicht an Pöbeleien.
Ich glaube – wenn ich das so äußern darf –, manche zugelassene Zwischenfrage würde den Diskurs mehr beleben als irgendein Zwischenruf. Es würde auch die Debatte beleben. Ich bin immer ein großer Fan von Wort und Widerwort; das macht Spaß. Ich hoffe, dass Sie in diesem Sinne weiter alles mögliche Gute für diese Stadt tun wollen. Ich werde draußen gerne erzählen, mit welchem Engagement, mit welchem Pathos und mit welcher Leidenschaft die allermeisten Kolleginnen und Kollegen – und zwar fraktionsübergreifend – tätig sind für diese Stadt. Das ist draußen viel zu wenig bekannt. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dass das bekannt wird. – Ihnen weiter gutes Schaffen und Gelingen für diese Stadt! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senator! Es gibt so viele Dinge, die man aus Hamburg kopieren kann, zum Beispiel das Baurecht. Überhaupt könnte man den Städtebau und den Wohnungsbau in Hamburg kopieren und wäre damit wesentlich besser als das, was Sie hier in Berlin machen. Auch die Infrastruktur ist in vielen Bereichen vorbildhaft, ebenso die Wirtschaftspolitik. Ich rede insofern nicht für die FDP, als in Hamburg Rot-Grün regiert. Alle diese Bereiche, auch die Wirtschaftspolitik, sind sehr viel besser und professioneller als hier in Berlin.
Nun greifen Sie sich gerade ein Thema aus Hamburg heraus, ein Modell, das man nicht kopieren sollte, und das ist dieser Einstieg in die Einheitsversicherung. Zwar nicht Sie selbst, Herr Senator, aber Ihre Koalitionspartner haben in dankenswerter Klarheit ausgesprochen, dass diese Wahlfreiheit in Wirklichkeit der Einstieg in die Einheitsversicherung sein soll. Das machen wir nicht mit!
Es gibt – Herr Goiny sprach das schon an – auch gar keinen Bedarf für die Wahlfreiheit; sie macht das Ganze sogar noch komplizierter. Es hat auch einen Grund, warum der DBB Beamtenbund und Tarifunion – also nicht Arbeitgebervertreter – in Gestalt von Herrn Schäfer gesagt hat: Die pauschale Beihilfe führt
zu Rechtsunsicherheiten, zu Irritationen und zu einem höheren Mittelbedarf …
Wenn dann auch die Arbeitnehmervertretung sagt, dass wir das nicht brauchen, dann sollte man es erst einmal lassen, jedenfalls nicht vorschnell einführen.
Der zweiter Punkt: Die pauschale Beihilfe wird Mehrkosten verursachen, und zwar 60 Millionen bis 70 Millionen Euro. Hinzu kommen Verweise auf spätere Einsparungen. Das ist ein Hoffnungswert.
Der dritte Punkt: Das Hauptproblem für die Beamten selbst besteht darin, dass diese Entscheidung irreversibel ist. Das heißt, wenn ein Beamter sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat, dann bleibt er da verhaftet, auch dann, wenn sich zum Beispiel seine Einkommenssituation verbessert – die Hoffnung sollte man natürlich trotzdem haben –; dann haben Sie diese Tür geschlossen. Das ist auch der Grund, warum dieses Modell von vielen nicht angenommen werden wird.
Über die Kosten haben wir schon gesprochen: bis zu 70 Millionen Euro. Dieses Geld könnte man für eine Beamtenreform sehr viel besser ausgeben als für dieses Modell zur Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Wir werden zum Beispiel in der nächsten Sitzung über Modelle sprechen, wie man Beamte werben und halten kann, auch über ein Prämiensystem. Dann werden wir auch Vorschläge vorlegen, was das Thema Quereinstieg anbetrifft. Alles ist tauglicher zur Attraktivitätssteigerung des Beamtenberufs als dieses Modell aus Hamburg. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erkenntnisstand hat sich seit der Debatte, die wir im Mai hatten, und auch nach den Ausschusssitzungen eigentlich gar nicht groß geändert. Selbstverständlich gehören Energie und Gas zu den existenziellen Bedarfsgütern der Menschen, und selbstverständlich muss das Interesse aller sein, dass Stromsperren so wenig wie möglich und im besten Fall gar nicht verhängt werden. Wir haben nun diesen Antrag auch im Ausschuss intensiv diskutiert, und es gibt – das habe ich auch im Ausschuss gesagt – Ansätze in diesem Antrag, die wir unterstützen. Dabei ist eine Grundidee richtig, die auch von den Anbietern durchaus im eigenen Interesse befürwortet wird, dass nämlich Informationen so früh wie möglich fließen. Das heißt, wenn klar ist und sozusagen die Befürchtung besteht, dass ein Haushalt oder eine Person zahlungsunfähig ist, dann sollte das so schnell wie möglich mit den Sozialträgern, die meistens mit eingebunden sind – sprich: vor allem Jobcenter –, und mit den Stromanbietern informatorisch ausgetauscht werden, um Stromsperren im Vorfeld zu verhindern. Das ist ein richtiger Ansatz.
Genauso richtig ist der Ansatz in diesem Antrag, einen Runden Tisch zu gründen. Gegen Runde Tische kann man zunächst einmal nichts haben, also wenn sich Leute an einen Runden Tisch setzen. Besonders die Schreiner, die diese runden Tische herstellen, haben nichts dagegen.
Aber wichtig ist, dass dann auch etwas dabei herauskommt. Wohlfeil in diesem Antrag ist, dass man gewissermaßen versucht, die moralische Schuld den Energieversorgern und den Netzbetreibern zuzuschieben und zu sagen, sie müssten generell generöser sein. Die Schwelle für Sperrverfahren soll hochgesetzt werden, und es soll sogar auf eine Bonitätsprüfung verzichtet werden, was nichts anderes heißt, als Informationen, die wichtig sind, um so etwas zu verhindern, nicht zur Kenntnis zu nehmen. Es ist letztendlich eine Maßnahme zulasten Dritter, die Sie hier beschließen wollen, nämlich zulasten der Stromanbieter und der Netzanbieter, oder mit anderen Worten: zulasten der Kunden, die das bezahlen sollen, also der ganz überwiegenden Mehrheit, die ihre Stromrechnung bezahlt. An die müssen wir ja auch denken.
Wenn Sie so einen Antrag stellen, würde ich auch das Prinzip befürworten: Wer bestellt, bezahlt. – Da fehlt, und das habe ich schon im Mai gesagt, das Preisschild. Sie müssen sagen, was dann die Stromanbieter bezahlen sollen, und letztendlich müsste sich der Berliner Senat bereit erklären, das zu finanzieren, denn es ist – und da hat mein Vorredner, Herr Schultze-Berndt, vollkommen recht – vor allem Sozialpolitik, über die wir dann reden, für Menschen, die selbst aus vielfältigen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Stromrechnung zu bezahlen, obgleich es auch heute schon Härtefallregelungen und vielfältige Maßnahmen gibt, um es so weit überhaupt nicht kommen zu lassen. Das stört uns an diesem Antrag, denn das ist wohlfeil formuliert, und insofern können wir uns bei der Abstimmung auch nur enthalten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Gindra! Vielleicht hätten Sie die Erwiderung besser lassen sollen.
Wir haben auch bei Ihrem ersten Redebeitrag verstanden, dass die Linkspartei nichts, aber auch gar nichts verstanden hat, was wirtschaftliche Zusammenhänge anbetrifft. In Ihrer Erwiderung haben Sie dann noch mal dokumentiert, dass Sie mit dem Neubau hinterherhinken. Sie hatten es wirklich schwer zu begründen, warum Sie nicht bauen wollen. Insofern: Hätten Sie es besser gelassen, lieber Herr Gindra! Damit hätten Sie sich selbst einen Gefallen getan.
Ich war völlig verwirrt nach Ihrem Redebeitrag. Sie haben das Thema: „Konjunkturentwicklung: Berlin wächst weiter“ angemeldet. Das klingt ja schon wie ein planwirtschaftliches Vorhaben. Als ob Sie anordnen könnten, dass Berlin alleine weiter wächst! Tatsächlich ist es so, dass die wirtschaftliche Entwicklung natürlich von Rahmendaten abhängt, die wir nicht allein in der Hand haben in Berlin. Wir können allerdings feststellen, dass Berlin derzeit – das muss man aber betonen: derzeit – weniger von dem Abschwung betroffen ist als andere Bundesländer. Das hängt auch damit zusammen, dass wir eine nicht so exportorientierte Ausrichtung der Wirtschaft haben.
Wahr ist aber auch: Berlin hinkt bei den wirtschaftlich wichtigen Kenndaten – dazu gehören das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das Einkommen, die Arbeitslosenquote, auch die Quote der Transferleistungsempfänger – nach wie vor hinterher. Der Aufholprozess ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Nur ein Beispiel: Das durchschnittliche Einkommen in Berlin beträgt 93 Prozent des Bundesdurchschnitts.
Das kann Sie ja noch nicht zufriedenstellen, nicht wahr? – Zum Mindestlohn: Auch der würde nicht weiterhelfen, lieber Herr Schneider. Warten Sie ab, zum Vergaberecht kommen wir ja noch.
Darüber können wir uns dann gerne noch mal unterhalten.
Was auch bemerkenswert ist, und das sollten wir hier nicht vergessen: Berlin ist nach wie vor das größte Empfängerland im Länderfinanzausgleich.
Deswegen ist auch Ihr Auftritt, sehr geehrte Frau Senatorin Pop, gestern bei der „Abendschau“ bezeichnend, wo Sie fast schon mit Häme festgestellt haben, dass die exportorientierte Autoindustrie in Deutschland ein Problem habe. Nein, das ist auch unser Problem hier in Berlin!
Die Autoindustrie ist nach wie vor ein profitabler Industriezweig. Darauf sollte man nicht hämisch gucken und sagen: Jetzt habt ihr eure Hausaufgaben nicht gemacht! – Die erwirtschaften die Steuern, die als Länderfinanzausgleich teilweise auch nach Berlin fließen.
Jetzt reden wir über die Situation der kleineren und mittleren Unternehmen – darüber wurde noch viel zu wenig gesprochen. Wir haben hier in Berlin zwei wesentliche Stützen, was die wirtschaftliche Stabilität angeht, und dazu gehört auch die Bauindustrie. Da kommt man natürlich zum Mietendeckel; der ist nicht wegzudenken, wenn wir über Wirtschaftspolitik sprechen. Der Mietendeckel, der hier beschlossen werden soll, ist ein krasser Bremsvorgang,
und ein Auffahrunfall steht unmittelbar bevor.
Und was macht Frau Wirtschaftssenatorin? – Sie twittern: Habemus Mietendeckel! – Richtig wäre: Habemus wirtschaftlicher Wahnsinn!
Das wäre, sehr geehrte Frau Pop, die richtige Nachricht gewesen. In dieser Situation hatten wir aber keine Wirtschaftssenatorin, sondern offenbar eine Friedensrichterin in einem heillos zerstrittenen Haufen.
Normalerweise, wenn Sie den Amtseid wahrnehmen würden, hätten Sie diesen Koalitionären in den Arm fallen müssen, denn alle, die mit Wirtschaft in diesem Zusammenhang zu tun haben – nicht nur die Wirtschaftsverbände, auch die Unternehmen –, sind über das entsetzt, was da beschlossen wurde. Nicht zu Unrecht wird dann von hausgemachten Problemen, was die Konjunktur in Berlin angeht, gesprochen.
Ich zitiere – mit Ihrer Erlaubnis – nur eine für alle. Frau Dr. Schreiner von der Fachgemeinschaft Bau sagt:
Die Wohnungsbaugesellschaften sagen, dass im Sanierungsbereich 60 bis 90 Prozent der Vorhaben fallen gelassen werden. Wenn man – um nicht den Teufel an die Wand zu malen – annimmt, dass nur 50 Prozent der Aufträge dann nicht realisiert werden, dann haben wir es mit einem Umsatzverlust
von 25 Prozent zu tun. Das ist nur konservativ gerechnet.
Das ist ein Schlag gegen kleine und mittlere Unternehmen,
denn die Bauindustrie besteht überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen. Es ist verrückt: In diesen unsicheren Zeiten, wo wir froh sein können, dass wir diese KMU haben, erlauben wir uns ein solches Experiment. Das ist hausgemachtes Risiko ohne Not, Frau Wirtschaftssenatorin.
Wir haben ein weiteres Thema, das zweite Standbein, auf dem die stabile konjunkturelle Situation in Berlin – noch – beruht, und das ist der Tourismus. Ich würde sagen, da ist eine Willkommenskultur erforderlich und keine Verlautbarung vor allen Dingen von den Grünen, die sagen: Wir erobern unsere Stadt zurück durch Locals! – Das klingt wie finstere Reconquista.
Und dann kommen Sie noch mit irgendeiner ÖPNV- Zwangsabgabe, die Sie so schlecht berechnet haben, dass selbst die BVG gesagt hat: Leute, lernt erst mal rechnen, bevor ihr mit so einem Blödsinn kommt! – Tatsache ist: Bisher werden durch den Tourismus 50 Millionen Euro an Steuereinnahmen generiert. Nicht alles, und zwar der große Teil, kommt dem Tourismus zugute. Wir sind dafür, und das haben wir in den Haushaltsberatungen auch vorgeschlagen, dass das tatsächlich dem Tourismus zugutekommt, sowohl was die Steuerung als auch die Erhöhung der Sauberkeit der besonders frequentierten Bezirke angeht. Insbesondere müssen aber auch die Ordnungsämter der entsprechend frequentierten Bezirken gestärkt werden.
Wir reden dann auch über Kongressflächen. Wenn wir über Tourismus und Stärkung des Qualitätstourismus sprechen, worüber hier ja irgendwie Einigkeit bestehen sollte, dann gehören Kongressteilnehmer dazu, und dann bin ich schon entsetzt, wie – und ein weiteres Schweigen von Frau Senatorin – dann auf einmal ganz locker flockig das ICC unter Denkmalschutz gestellt wird, was ein faktisches Investitionshindernis für das ICC ist. Das kann nicht wahr sein.
Frau Gennburg, von Ihnen erwarte ich keinen Zuspruch, und dass Sie sich wahrscheinlich darüber freuen, wenn das ICC in sich zusammenfällt, das glaube ich Ihnen sofort.
Wenn man es mit der Wirtschaft ernst meint, dann will man diese Kongressfläche auch nutzen. Sie wird nicht genutzt werden können, und Sie haben sie auch selber schon abgeschrieben.
Nun kommen wir mal zu den Dingen, die jetzt noch anstehen und wo ich noch Hoffnung habe, dass es etwas werden könnte. Das erwarte ich dann auch von der Wirtschaftsverwaltung. Wenn ein Investor ankündigt, ein Hochhaus in Friedrichshain-Kreuzberg zu bauen, und Amazon sich dort bereits als Ankermieter angemeldet hat, dann kann man nur eines sagen: Herzlich willkommen! Wann geht es los? – Das wäre die richtige Nachricht.
Das gleiche gilt für Karstadt am Hermannplatz. Da können Sie sich gleich wieder aufregen, Frau Gennburg, denn Sie wollen natürlich – und das haben wir ja nun alle verstanden, das ist ja auch Ihre Marke – die Erstarrung von Berlin. Nur dann fühlen Sie sich wohl. Aber so geht es nicht weiter. Das ist keine Dynamik.
Was wir brauchen – und da möchte ich Ihnen zur Seite springen, Frau Senatorin, denn das haben Sie zu Recht gesagt –, ist, dass wir Gewerbeflächen in Berlin ausweisen. Wir müssen auch Gewerbeflächen gegebenenfalls veräußern. Übrigens meine Frage: Würden Sie an Tesla im Zweifel dann auch Gewerbeflächen veräußern, oder sie nur zur Erbbaupacht vergeben wollen, was in den USA ein etwas unbekanntes Modell ist? – Das würde mich interessieren, und vielleicht können Sie in Ihrer Erwiderung darauf eingehen, wenn es überhaupt schon konkret wird.
Aber kommen wir zu Tesla: Mein herzlicher Glückwunsch geht nach Brandenburg, an Herrn Woidke und Herrn Steinbach, die das ja für sich reklamiert haben. – Sie schütteln schon den Kopf. Sie werden uns aufklären. Das ist übrigens ein interessantes Stück an Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg, von der politischen Führung mit dem gleichen Parteibuch, Herr Regierender Bürgermeister. Hochinteressant, was das für ein Konzert ist! Mehr Kakophonie kann man sich gar nicht vorstellen an der Stelle.
Aber ich will es nicht kleinreden. Das ist eine gute Nachricht, dass Tesla nach Berlin kommen will. Die Vorredner haben das zu Recht gewürdigt. Ja, es ist ein wichtiger Meilenstein, und es wäre wichtig für den Produktionsstandort Berlin, dass wir eine „Gigafactory“ hier ansiedeln – bei Berlin, muss man sagen. Das Erste, was natürlich gekommen ist und was mich schon glatt enttäuscht
hat, das ist die erste Kritik auf Seiten der Grünen: Warum werden denn da SUV gebaut? – Können Sie nicht einmal Ihren Neidkomplex unterdrücken, wenn es um 8 000 Arbeitsplätze geht? Können Sie das nicht einmal unterdrücken?
Spannend wird natürlich sein, was in Berlin dann tatsächlich angesiedelt werden soll. Für das Design- bzw. Entwicklungszentrum sind mehrere Standorte genannt worden, natürlich auch sofort Tegel. Ich frage mich, wie oft Sie Tegel schon verplant haben, für das Stadion, jetzt für Tesla. Ich weiß nicht, wer als Nächstes kommt, der von Ihnen Tegel versprochen bekommt. Offenbar sind Sie von dem Konzept Urban-Tech-Republic selbst überhaupt nicht überzeugt, sonst würden Sie dieselbe Fläche nicht dreimal versprechen. Tempelhof wurde auch in das Gespräch gebracht. Ich finde, wir sollten seriös im Wirtschaftsausschuss darüber reden, welcher Standort geeignet ist. Insbesondere hängt das ja von den Fakten ab, die noch ausstehen, also zum Beispiel, was die geplante Größe dieses Entwicklungszentrums anbetrifft. Insofern wäre das eine seriöse Debatte, bevor man hier Standorte in die Debatte wirft, ohne zu wissen, was dort konkret angesiedelt werden soll.
Jetzt habe ich noch eine Zwischenfrage bekommen.
Ich freue mich darüber, dass ich eine Zwischenfrage bekommen habe. Meine Vorredner wollten das ja nicht. Ich verstehe das gar nicht. Ich finde das doch ganz nett.
Das Recht wollte ich auch nicht absprechen.
Herr Klaer! Ich wäre dafür, dass man zuerst guckt, was dort untergebracht werden soll, bevor wir über den Standort reden. Nach meiner Erinnerung wollten Sie jetzt dort in Tempelhof Bäume anpflanzen.
Irgendwie verstehe ich das nicht. Dann müssen Sie von der CDU mir mal sagen, was Sie da konkret vorhaben. Aber ich sage – und ich habe es schon gestern gesagt –: Reden können wir dann darüber, aber erst überlegen, was wir ansiedeln, und dann den Standort suchen. Das wäre meine Empfehlung. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Berliner Vergabegesetzes und unserem Antrag zum Vergaberecht wollen wir nicht viel weniger, als einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, die Wirtschaftskraft Berlins für öffentliche Investitionen zu entfesseln. Unser Ziel mit diesem Antrag ist, Bürokratie abzubauen, die Prozesse zu beschleunigen und auch die Kosten zu senken.
Diese Abschaffung ist nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen von besonderem Gewinn, was an sich schon erfreulich wäre, sondern sie kommt insbesondere auch der Stadt, der Verwaltung und somit uns allen zugute. Mithin, das ist die weitere gute Nachricht, kommt auch niemand zu Schaden, das werde ich noch ausführen.
Wir haben heute die Situation, das ist auch anders als noch vor zehn Jahren, dass einige Ausschreibungen komplett erfolglos enden, viele müssen wiederholt werden, da zahlreiche Unternehmen, das ist der wesentliche Unterschied zu früher, nicht mehr bereit sind, diese enorme Bürokratie auf sich zu nehmen und sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Eine IHK-Umfrage zur Beteiligung der Unternehmen an öffentlichen Aufträgen hat zutage gefördert, dass 72 Prozent der Unternehmen ganz verzichten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Bei der Angabe der Gründe, warum sie verzichten, sagen 55 Prozent: zu hoher Aufwand. Nur 17 Prozent nennen unrealistische Preisspannen. Das zeigt, allein der Aufwand ist für die Unternehmen zu hoch, um sich zu bewerben, und das führt, wie gesagt, zu erfolglosen Ausschreibungen, zu Verzögerungen und auch zu Preissteigerungen, denn wenn dann wieder ausgeschrieben werden muss, muss man auch die Preise entsprechend anpassen. Das Ganze gehört dann zusammen. Die Folge davon sind, wie gesagt, verlängerte Verfahren, und das hat ganz konkrete Ergebnisse: Reparaturen und Aufbau von Schulen, Kindergärten, Sportanlagen verzögern sich und werden teurer, und wir sind dann alle im Hauptausschuss überrascht, warum es nicht vorangeht.
Man kann das Vergaberecht auch abschaffen, denn die Regelungen im nationalen und europäischen Vergaberecht reichen völlig aus. Ich möchte das deutlich machen und auf die verkürzte Formel von Frau Senatorin Günther bringen, die jetzt nicht da ist, sie hat das vor einigen Tagen in der Abendschau so schön gesagt, wozu Vergaberecht da sein sollte, so habe ich sie verstanden: Es geht darum, zum günstigsten Preis das qualitativ beste Angebot zu bekommen. – Dann reduzieren wir doch das Vergabeverfahren genau auf diesen Zweck!
Da ist das wesentliche Thema Schwellenwerte. Das ist ein ganz wesentliches Thema für kleine und mittlere Unternehmen, ab wann dann der große Aufwand beginnen muss oder ob man sich bei höheren Schwellenwerten mit weniger Bürokratie bewerben kann. Insbesondere die vergabefremden Kriterien sind der eigentliche Grund, warum das Berliner Vergabegesetz mal erschaffen wurde. Dazu gehören ökologische Standards, soziale Standards, ILO-Vorgaben, Mindestlohn usw. Lassen Sie mich kurz auf diese Kriterien eingehen, warum die entbehrlich sind!
Jedes dieser Anliegen, Mindestlohn, Frauenförderung, ILO-Kriterien, ökologische Vorgaben, ist für sich durchaus berechtigt, sie haben nur im Vergaberecht nichts verloren, denn da halten sie die Verfahren auf, da sind sie so, dass sie die Verfahren überkompliziert machen.
Diese Anliegen müssen dort geregelt werden, wo sie hingehören, nicht im Vergaberecht. Wir können es auch auf die verkürzte Formel bringen: Sie werden die Welt nicht mit dem Vergaberecht verbessern, Sie machen es den Berliner Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern nur schwerer. Nehmen wir mal das Thema Frauenförderung! Es ist überhaupt nichts gegen Frauenförderung zu sagen, aber wenn im Vergabegesetz hochkomplexe Regelungen dafür geschaffen werden, dass ein Frauenförderplan geschaffen werden muss, dass der Bewerber um Aufträge eine Frauenbeauftragte ernennen muss, und dann gibt es sogar noch eine Extraverordnung, die das regelt, dann ist das ein Aufwand, den viele Unternehmen scheuen. Es ist einfach einem Gerüstbauer nicht zu vermitteln, warum er ein solches Konvolut abliefern muss. Es ist auch den Frauen überhaupt nicht damit geholfen. Dieser Gerüstbauer wird deswegen keine Frau mehr einstellen, sondern er wird von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen absehen. Das ist das Ergebnis.
Besser wäre, Frauen zu helfen, wie wir es auch vorgeschlagen haben. Frau Jasper-Winter hat einen Antrag vorgelegt und auch begründet, wie man z. B. bei der Ausbildung an den Schulen mit Ausbilderbotschafterinnen dafür sorgen kann, dass MINT-Berufe stärker in den Fokus von Frauen geraten. Sehr viel mehr ist damit geholfen!
Nehmen wir das zweite Beispiel: Vergabemindestlohn. Das ist das politische Beispiel. Das ist so eine Spirale, die sich nach oben dreht. Das ist ein merkwürdiger Wettlauf, und das ist auch das, was wir bei den ganzen Mindestlohndebatten befürchten, einen Wettlauf nach oben zulasten Dritter. Jetzt sind wir schon bei 12,50 Euro. Lassen Sie uns den Mindestlohn nehmen, der bereits bundesgesetzlich seit 2014 gilt! Dieser Mindestlohn wird nach sehr ausdifferenzierten Verfahren mit den Sozialpartnern festgelegt, und zwar mit dem Ziel, dass er angemessen ist, aber auch nicht die Tarifautonomie schädigt. Und er ist derzeit bei 9,19 Euro. Es gibt keine Veranlassung mehr, einen weiteren Vergabemindestlohn dazuzusetzen, der gewissermaßen willkürlich gewählt wird – Hauptsache nach oben.
Es führt übrigens nicht dazu – jetzt ist Herr Schneider nicht da; er wollte heute Morgen noch wissen, wie das zusammenhängt –, dass nun zwingend Löhne angehoben werden – 90 Prozent der Aufträge sind schon längst nicht mehr mindestlohnrelevant, sondern werden natürlich höher vergütet –, sondern im Zweifel sehen Unternehmen von Bewerbungen um öffentliche Aufträge ab. Das ist das Ergebnis bei solchem Vergabemindestlohn.
Das Gleiche gilt auch für Nachweise, komplizierte Nachweise von ökologischen Mindeststandards, wo man nachweisen soll, woher man die ganzen Gegenstände bezogen hat. Das ist auch unnötige Bürokratie – kann man gegebenenfalls bei einzelnen Aufträgen anfordern, man sollte sie aber nicht generell anfordern. Wir schlagen stattdessen ein unbürokratischeres Lebenszyklusmodell vor. Das ist wesentlich effektiver und vermeidet diese Nachweisbürokratie; die muss und kann man auch vermeiden, ohne dass dort irgendjemand – auch auf der ganzen Welt – geschadet wird.
Die Welt werden wir nicht mit dem Vergaberecht verbessern, sondern wir müssen dafür sorgen, dass das Vergaberecht handhabbar ist. Auch dann ist das Ziel des Vergaberechts anspruchsvoll genug, nämlich angemessene Preise und Transparenz zu erzielen, andererseits Diskriminierung und Korruption zu vermeiden. Das ist anspruchsvoll, aber wir haben bundesdeutsche Vorgaben, die genau das regeln. Man sieht es beispielsweise auch in Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg, die haben auch kein eigenes Vergaberecht, und ich habe mir sagen lassen, die kommen ganz gut zurecht und haben weniger Investitionsstau als wir.
Also, lassen Sie uns dort – das war auch heute Morgen schon der Fall – nicht hämisch oder sogar selbstgerecht auf diese Bundesländer schauen, sondern vielleicht können wir uns auch etwas abschauen.
Wenn wir – und das wäre das gute Ergebnis – ein einfaches Vergaberecht hätten, hätten wir mehr Bewerbungen um öffentliche Aufträge. Die Prozesse würden schneller gehen, auch die Verwaltung wäre entlastet, ohne ein solch komplexes Vergabeverfahren.
Und das schöne Ergebnis: Wir würden schneller Straßen sanieren. Wir könnten schneller Schwimmbäder bauen. Wir könnten Spielplätze errichten, ohne dass die Bezirksämter sagen, diese Ausschreibung dauert wieder so lange. Es wäre nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen spürbar, sondern für jedermann.
Ein letzter Aspekt noch, den wir auch in unserem Antrag eingebracht haben: Die Vergabepraxis muss tatsächlich reformiert werden. Das kann man untergesetzlich machen. Die Ausführungsvorschriften für die Vergabeverfahren kann man anpassen. Wir haben in unserem Antrag auch dafür Vorschläge unterbreitet; einen möchte ich herausgreifen, und zwar dass wir für neue Unternehmen am Markt, beispielsweise Start-up-Unternehmen, die Vergabe vereinfachen, insbesondere, wenn es darum geht, Referenzen nachweisen zu müssen, dass sie sich am Markt schon bewährt haben.
Das sind natürlich Referenzen, die ein neues Unternehmen mit innovativen Modellen und vielleicht auch Erfindungen nicht nachweisen kann. Diesen Unternehmen sollte man den Zutritt gewähren. Das Bundesvergaberecht gibt das auch her, mit der sogenannten Innovationsklausel. Insofern wäre das zum Beispiel ein Weg, um innovativen Unternehmen – und das stünde auch Berlin ganz besonders gut an – eine Chance zu geben.
Zum Schluss ein Zitat, wenn Sie es mir erlauben – Montesquieu wird es zugeschrieben:
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
Das trifft für das Vergaberecht in Berlin besonders zu. Lassen Sie es uns abschaffen! Es geht danach schneller und besser. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Eigentlich wäre die Zwischenbemerkung gar nicht nötig, wenn Herr Gindra meine Frage zugelassen hätte. Jetzt muss ich sie halt auf diesem Wege loswerden und kann dabei gleichzeitig auch erst einmal sagen, dass das natürlich grober Unfug ist, dass wir Arbeitnehmerrechte schleifen oder eine Partei der sozialen Kälte sind.
(Harald Gindra)
Das Gegenteil ist richtig. All die Prozesse, die wir mit der Abschaffung des Vergaberechts beschleunigen, kommen jedem hier zugute, der auf Schulen wartet, auf Kitas wartet, auf Sportplätze oder Spielstätten wartet.
Da sind die Profiteure hier, und das ist auch eine soziale Frage, wenn dieser Staat schneller handlungsfähig ist. Das ist offenbar noch nicht bei Ihnen angekommen.
Zweite Bemerkung, und das ist auch meine Frage: Sie glauben – ich habe das schon einmal gesagt –, mit dem Vergaberecht die Welt retten zu können.
Können Sie mir gleich einmal die Frage beantworten?
Herr Albers! Ich habe Sie doch gar nicht gefragt. Wenn Sie Unfug erzählen wollen, dann müssen Sie das lauter erzählen, sonst verstehe ich Sie doch gar nicht.
Jetzt möchte ich erst einmal nur Herrn Gindra fragen. Herr Gindra! Wo hat das Vergaberecht, wir haben es jetzt seit 2010, die Situation für Frauen oder beim Mindestlohn verbessert? – Da hat es nichts verbessert,
sondern da werden die entscheidenden Weichen bei Tarifverträgen gestellt und auch sogar beim gesetzlichen Mindestlohn, den Sie zu niedrig finden. Anmaßend ist natürlich, dass allein immer auf der linken Seite geglaubt wird zu wissen, wie hoch der richtige und gerechte Lohn ist. Überlassen Sie es den Tarifvertragsparteien. Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Ausfluss der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Meine Frage, wie gesagt, bleibt, und jetzt freue ich mich auf die Erwiderung, wenn Sie mir einmal belegen könnten, in welcher Weise dieses Vergaberecht nicht nur Prozesse verzögert, sondern den Leuten tatsächlich geholfen hat, die Sie adressiert haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich auch gefragt, warum wir eine Debatte erneut führen, die wir vor zwei Wochen schon geführt haben, ohne einen wirklich neuen Sachstand – mit Ausnahme des Firmentickets, wo die Rechtsgrundlage jetzt geschaffen wurde. Der Beschluss, ein Firmenticket einzuführen, ist ja auch schon älter. Also einen wirklich neuen Sachstand habe ich nicht erkennen können. Deswegen liefere ich einmal einen neuen Sachstand, nämlich was das Abstimmungsverhalten unserer Fraktion angeht. Im Hauptausschuss – Sie haben es zu Recht erwähnt – haben wir nicht gegen das Firmenticket gestimmt, sondern dann gegen den Entwurf als solchen. Wir werden diesem Entwurf nun zustimmen, um an den öffentlichen Dienst ein klares Signal zu senden, dass wir die Verbesserung im öffentlichen Dienst unterstützen. Wenn Sie klatschen wollen, bitte!
Das hat man ja nicht so oft, dass man für eine Zustimmung gleich Applaus erntet.
Wir haben uns aber auch deshalb schwergetan – das möchte ich jetzt auch gar nicht verhehlen, und das habe ich vor zwei Wochen schon gesagt –, weil das ja nur das Mindestmaß sein kann. Es gibt ein Wort, das ist heute gar nicht so oft gefallen wie in den Debatten davor, und das ist das Wort „Wertschätzung“. Das Thema Wertschätzung hat nicht nur finanzielle Aspekte, aber eben auch. Wenn wir von dem Anpassungszeitpunkt sprechen, den Herr Goiny ja schon erwähnt hat, dann ist es nicht nur der Blick auf den Gleichlauf oder auf die Anpassung an den Durchschnitt der Bundesländer, sondern es geht eben auch darum – und darauf haben sich die Gewerkschaften auch zu Recht verlassen –, dass ein Gleichlauf erreicht wird mit dem öffentlichen Dienst der Angestellten und der Beamten. Und da wäre nun mal der 1. Januar der Zeitpunkt gewesen, übrigens schon vor zwei Jahren. Dass Sie diese Chance nicht genutzt haben, um an der Stelle Wertschätzung zu zeigen, das ist bedauerlich, und das hat es uns auch schwer gemacht, das möchte ich schon auch sagen.
Ein zweites Problem, was Wertschätzung anbetrifft, liegt auch in der Vergangenheit, und das ist nur ein Beispiel, wie man sich durch stures Verhalten einiges kaputt machen kann, obwohl Sie zugegebenerweise auch viel Geld in die Hand nehmen. Ich nehme mal das Beispiel der Aufarbeitung der Überstunden, bei dem sich der Senat auf die Einrede der Verjährung beruft, bei Überstunden, die zwischen 2001 in 2004 geleistet wurden. Das Ganze liest sich wie ein Abenteuerbuch der juristischen Winkelzüge, in dem man zuerst signalisiert, wir verzichten auf die Einrede der Verjährung, dann sich doch darauf beruft und sich dann auf die Landeshaushaltsordnung beruft und sagt: Wir können nicht anders. – An so einer Stelle, wo es gar nicht um so hohe Summen geht wie bei der Besoldungsanpassung insgesamt, genau da wären Kreativität, Dialogbereitschaft, Wertschätzung und Respekt erforderlich gewesen. Schade, dass Sie das nicht gemacht haben!
Es ist Gott sei Dank noch nicht alles verloren. Die Prozesse laufen noch an. Das Mindeste, das man erwarten kann, ist höchste Kooperationsbereitschaft, vielleicht auch was Vergleiche anbetrifft. Da ist Ihre Kreativität erforderlich, denn es betrifft nun wirklich diejenigen im öffentlichen Dienst, die den Rücken bei der Feuerwehr hingehalten haben, die Überstunden geleistet haben, die sich darauf verlassen haben, dass der Senat seine Zusage einhält. Schade, dass Sie es nicht gemacht haben!
Es gibt einen anderen Punkt, den ich ansprechen möchte. Das ist, was Sie dem öffentlichen Dienst in Zukunft zumuten wollen. Das ist bei der Frage des Mietendeckels fast untergegangen, dass Sie mal innerhalb von drei Monaten hergehen und den Bezirksämtern sagen, dass sie ein Prüfungsvolumen auf den Tisch bekommen, das so belastend ist, dass die Bezirksstadträte jetzt schon Alarm schreien. Ich kann nur sagen, das ist auch eine Frage der
(Benedikt Lux)
Wertschätzung und auch der Prävention vor Überforderung des öffentlichen Dienstes.
Ich möchte damit schließen, dass ich auch einige positive Diskussionsansätze gesehen habe. Eine Unterlage habe ich auch im Unterausschuss Personal gesehen, was die Reformansätze des öffentlichen Dienstes, des Beamtenrechts anbetrifft. Das ist eine Diskussion, die sich lohnt, geführt zu werden, sowohl was die Flexibilisierung anbetrifft, was auch den erleichterten Einstieg von Quereinsteigern anbetrifft. Ich denke, an der Stelle sollten wir weiter diskutieren. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht eine kleine Vorbemerkung, Frau Klein, weil Sie gesagt haben, die Regierung würde handeln, die Opposition nur reden: Das ist die bedauerliche Rollenverteilung, die in der Demokratie so üblich ist, die uns tagtäglich schmerzt, wenn ich Sie anhöre.
Wenn Sie mit dieser Rollenverteilung nicht einverstanden sind, haben Sie die Mehrheit, einen Wechsel herbeizuführen. Wir stehen zur Verfügung. – Das nur vorneweg bemerkt.
Nein, nicht Sie, Frau Klein, Frau Becker. Verzeihung! Da haben Sie recht. Für das Protokoll: Frau Becker hat das gesagt. – Das war auch nur eine launige Bemerkung am Anfang.
Im Grundsatz will ich erst mal etwas Positives sagen: Das Vorhaben, die Tarifsteigerung des öffentlichen Dienstes auch auf die Beamtenbesoldung zu übertragen, ist zu begrüßen, natürlich auch geboten und – ich würde hinzufügen – auch höchste Eisenbahn. Insofern ist das, was Sie tun, richtig und auch, dass Sie die Zulagen angleichen, angehoben haben, ist richtig. Das möchte ich mal als Konsens auch für uns festhalten.
Es bleiben zwei Aspekte, die uns Bauchschmerzen bereiten und die wir schon mehrfach in diesem Haus angesprochen haben, auch in den Ausschüssen. Ein wesentlicher Mangel, das ist der Anpassungstermin, wurde schon vom Kollegen Goiny angesprochen. Es wäre geboten, den Anpassungstermin für dieses und auch für das nächste Jahr auf den 1. Januar festzusetzen, so wie es auch die Gewerkschaften unisono fordern. Diese verschobenen Erhöhungstermine waren historisch begründet. Sie haben ansonsten keine – auch in der Gesetzesbegründung findet sich keine – wirklich nachvollziehbare Begründung, warum Sie das versetzt machen, auf den 1. April bzw. den 1. Februar. Das finden wir zaghaft und inkonsequent.
Weil mehrfach das Wort „Wertschätzung“ gefallen ist: Zur Wertschätzung gehört eben auch, den Betroffenen, den Beamten, zu erklären, wenn man etwas nicht macht. Ich habe hier keine nachvollziehbare konsistente Begründung gefunden, warum man den Anpassungstermin nicht auf den 1. Januar festgelegt. Das finde ich dann schon ein bisschen schoflig. Man könnte es fiskalisch begründen.
Haben Sie wenigstens diesen Mut! Wenn man es fiskalisch begründet – im Hauptausschuss reden wir über das Geld –, würde ich schlichtweg sagen: Dann geht es wieder um die Prioritätensetzung und, um es mal etwas verkürzt zu sagen, mir wäre es lieber, Sie würden auf dieses abenteuerliche und überflüssige Projekt „Solidarisches Grundeinkommen“ verzichten und hierfür den Erhöhungstermin korrekt festsetzen. Damit wäre den Beschäftigten, die Sie in diesem Land haben, allemal mehr geholfen.
Der weitere Aspekt, der hier schon angesprochen wurde, ist die Frage, ob die 1,1 Zusatzprozentpunkte zur Angleichung an den Bundesdurchschnitt ausreichen. Wir haben nicht nur die Konkurrenz der anderen Bundesländer. Deswegen ist der Bundesdurchschnitt der unterste Schnitt. Wir befinden uns in der Tat, auch das wurde mehrfach angesprochen, in der Konkurrenz zu den Bundesbeamten. Das muss man natürlich im Blick behalten, und deswegen kann man sich mit dem 1,3-ProzentAbstand 2021, der dann noch festzustellen sein wird, nicht zufriedengeben. Wir müssen auch den Bund im Blick behalten, und so einfach ist es dann eben nicht, wie Herr Lux gesagt hat, dass uns dann der Bund egal sein kann. Er ist uns dann nicht egal, wenn qualifizierte Beamte und Ingenieure nicht nach Berlin kommen. Wir müssen das im Blick behalten. Das ist dann die wahre Aufgabe, und deswegen wird die Nagelprobe sein, wenn diese Evaluation durchgeführt wird, die im Gesetz angekündigt ist: Reicht das? – Ich wage jetzt schon die Voraussage: Das wird kaum reichen.
Insofern werden wir in Anbetracht verengter fiskalischer Spielräume wirklich die Herkulesaufgabe angehen müssen, wie wir weiter den öffentlichen Dienst und auch die Beamtenbesoldung in Berlin attraktiv halten können, denn eines ist klar, und das sollten wir nicht vergessen: Das Kernanliegen muss sein, motiviertes und qualifiziertes Personal für die Berliner Verwaltung zu gewinnen und zu halten, um überhaupt die Aufgaben hinzubekommen, die wir angehen müssen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Energie- und Gasversorgung, das gehört in der Tat zu den existenziellen Bedarfsgütern von Menschen. Das steht außer Frage. Die Beispiele wurden in den Vorreden genannt, welche existenziellen Wirkungen das hat, wenn man von Gas und Strom abgeschnitten wird. Insofern kann ich vollkommen nachvollziehen, dass wir heute auch darüber diskutieren, ob es im Vergleich zum Status quo Verbesserungsvorschläge gibt, um derartige Sperren zu vermeiden. Der Vorredner hat es schon angesprochen:
Ja, wir haben in Deutschland mit die höchsten Energie- und Stromkosten. Es wurde auch über die Ursachen gesprochen, und daran sieht man auch, dass es, wenn wir hier über die Energiewende sprechen, problematisch ist, wenn man sich nur einseitig auf ein Ziel fokussiert; man muss eben andere Dinge mitbedenken. Die soziale Flanke bei dem Thema muss man eben auch mitberücksichtigen.
Und es ist eben auch klar, dass Menschen mit geringem Einkommen und Transferleistungsempfänger besonders belastet werden durch hohe Strom- und Gaskosten.
Nun zu dem Antrag: Mein Vorredner Schultze-Berndt hat vollkommen recht, das ist vor allem ein sozialpolitisches Thema, als Sie noch zu dem Antrag gesprochen haben. Da haben Sie vollkommen recht. Insofern ist das auch der richtige Ansatzpunkt, das als sozialpolitisches Problem zu sehen. Und da gibt es ein Sammelsurium in diesem Antrag. Wir sollten zunächst mal festhalten, es gibt auch heute schon einen gesetzlichen Schutz vor unberechtigten oder vorschnellen Strom- und Gassperren, es gibt auch heute schon eine Härtefallregelung für solche Fälle, dass Personen dringend auf Strom angewiesen sind, auch wenn Kinder im Haushalt sind. Also wenn das teilweise von den Vorrednern so dargestellt wurde, als könnte man von heute auf morgen Strom abstellen, so ist es ja nicht. Also reden wir eher über Modifikationen. Und nun sehe ich in Ihrem Antrag ein Programm, ich würde das mal ein Sozialprogramm zulasten Dritter nennen. Denn Sie wollen, dass auf Bonitätsprüfung verzichtet wird. Das heißt also, höheres Risiko, höhere Zahlungsausfälle. Sie wollen die Zahlungsrückstände, auf deren Beitreibung verzichtet wird, auf 200 Euro erhöhen. Und gleichzeitig schließen Sie eine Kompensation aus Haushaltsmitteln aus. Und das finde ich wohlfeil. Wenn wir sozialpolitisch aktiv werden wollen, dann müssen wir das auch bepreisen, dann gehört es in den Haushalt hinein.
Es verstößt gegen das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“, und das gilt auch für Sozialleistungen. Was mich auch daran stört, ist: Wenn wir diese Kosten so kaschieren, dann haben wir den Effekt, dass das eine Dauerlösung wird. Und das darf es natürlich nicht sein. Menschen, die Strom und Gas nicht bezahlen können, müssen so schnell wie möglich Hilfe zur Selbsthilfe erhalten, damit sie das eben wieder tun können.
Der wirkliche Kritikpunkt an diesem Antrag: Es ist wieder kaschierte Sozialpolitik zulasten Dritter, eben der Versorger, was dann am Ende auch die anderen zu bezahlen haben. Das Geld kommt ja nicht von irgendwo her. Das müssen dann die anderen Kunden bezahlen.
Sie haben ja ein bisschen gehofft, dass wir auch etwas Positives sagen. Ich möchte dem ja auch entsprechen. Es ist die letzte Plenarsitzung, ich bin freundlich drauf.
(Karsten Woldeit)
Die Einrichtung eines Runden Tischs mit den Beteiligten finde ich richtig. Das müsste man aber konkretisieren. Es wird da noch nicht ganz deutlich, mit wem. Ich würde sagen, vor allem Jobcenter müssten dabei sein, Schuldnerberatungen müssten eine wesentliche Rolle bekommen. Härtefallfonds wie in Hannover müsste man auch prüfen. Da gibt es Berichte. Ich habe auch durch Gespräche erfahren, was dort hilfreich wäre bei diesen Strom- und Gassperren: eine frühzeitige Information der Versorger, dass es dort hängt. Das ist datenschutzrechtlich ein Problem. Aber das ist ein Problem, das angegangen werden muss. Je früher ein Versorger weiß, dass Härtefälle ausgelöst werden können durch Stromsperren, umso besser, umso eher kann man das vermeiden. Insofern sehe ich da durchaus Ansatzpunkte, um ins Gespräch zu kommen. Aber wir sind für Transparenz und nicht für kaschierte Sozialpolitik. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich von der Linkspartei höre, dass wir ideologisch drauf sind, dann ist meine versöhnliche Stimmung von vorhin vorbei.
Denn wohin Ihre Ideologie geführt hat, hat man vor 30 Jahren gesehen: Da gab es kein Gewerbe und auch mangelhaften Wohnraum. Insofern müssen Sie mir Ihre Rezepte hier bitte nicht auftischen – das brauchen wir nicht.
Gute Gewerbestruktur ist eine komplizierte Daueraufgabe. Wenn wir von der „Berliner Mischung“ sprechen, dann hat jeder ein anderes Bild davon. Nicht jede Änderung bei Gewerbeflächen hängt mit der Miete zusammen. Eine solche Änderung hängt auch mit geänderten Bedürfnissen, etwa von Verbrauchern, oder mit anderen Produktionsprozessen zusammen. Machen Sie es sich selbst nicht so einfach!
Ja, gern!
Ja! – Darauf wäre ich sowieso zu sprechen gekommen. Unter „Berliner Mischung“ ist letztlich eine ausgewogene Gewerbestruktur zu verstehen, die den Bedürfnissen der Bewohner, aber auch der Besucher gerecht wird, und die einseitige Gewerbe vermeidet. Das wird aber nicht in jeder Hinsicht komplett durchzuhalten sein; das muss man ganz ehrlich sagen. Nicht in jeder Gegend wird das durchzuhalten sein.
Einen richtigen Befund haben wir heute besprochen: die steigenden Gewerbemieten. Das ist in der Tat ein strukturelles Problem. Von den Vorrednern wurde bereits angesprochen, dass wir dann, wenn man Wohnraum und Gewerbeflächen gleichzeitig verknappt, ein Problem mit steigenden Preisen haben. Es wurde so häufig gesagt, dass es einen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage gibt. Das ist nun einmal der Preis, der sich darin ausdrückt. Das versteht man eigentlich auch, wenn man es so oft gehört hat – es sei denn, man wurde so wie Herr Nelken in marxistischen Theorien promoviert.
Das Problem besteht vor allem darin: Je mehr Sie den Milieuschutz ausweiten und den Wohnungsmarkt regulieren, desto knapper wird das Angebot dort. Sie haben dann das Problem, dass die Gewerbemieten durch Mischfinanzierung dann in besonderer Weise steigen. – Jetzt habe ich noch eine Zwischenfrage.
Ja – den habe ich auch angesprochen.
Ja! – Ich habe auch von geänderten Bedürfnissen gesprochen. Die Bedürfnisse in Prenzlauer Berg beispielsweise
haben sich etwa dahingehend geändert, dass dort mehr gastronomisches Angebot nachgefragt wird. Das hat natürlich eine Auswirkung. Es ist nun einmal so: Wir können uns das eine wünschen in einer Idealstruktur, und das andere ist dann das Verhalten der Verbraucher, das man nicht ganz ignorieren kann. Nehmen wir ein Modegeschäft: Ein Modegeschäft leidet unter anderem unter steigenden Mietpreisen, aber nicht nur, sondern auch unter dem Onlinehandel. Insofern werden Sie mit Ihren Erstarrungsverordnungen dieser Realität nicht gerecht.
Es ist nicht mehr so viel Zeit, deswegen nur ein Wort zu Ihrem ersten Antrag: Da gibt es den richtigen Ansatz, städtische Wohnungsbaugesellschaften mehr in die Pflicht zu nehmen. – Dafür sind wir auch. Wovon wir nichts halten, ist die Gründung eines landeseigenen Betriebs, einer Art VEB Gewerbeflächen. Das schafft keine Gewerbefläche, das verteilt nur um. Sie verschweigen dazu einen Preis. Insofern ist bereits der erste Antrag schon aus diesem Grund nicht zustimmungsfähig.
Völlig daneben ist Ihre Bundesratsinitiative. Sie wollen jetzt das völlig untaugliche Mittel des Mietspiegels und der Milieuschutzverordnung auch noch auf Gewerbeflächen übertragen. Das hat bei dem Wohnungsmietenmarkt nicht funktioniert und wird auch dort nicht funktionieren, weil es nur ein Kurieren an Symptomen ist und die Ursache, das Übel nicht an der Wurzel packt.
Hinzu kommt noch, dass wir beim Gewerbemietenmarkt eine ganz andere Situation haben. Der Gewerbemietmarkt lebt natürlich auch zum großen Teil von Vertragsfreiheit, weil dort schlichtweg nicht jedes Geschäftsmodell gleich ist und wir auch im Gewerbemietmarkt das Risiko der Insolvenzen haben. Insofern ist das schlichtweg nicht vergleichbar. Die Rechtsprechung und die Gutachten des Bundestags sind da alle richtig. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis! Verkämpfen Sie sich nicht an der falschen Stelle.
Besonders putzig wird es, wenn Sie dann auch noch fordern, dass es eine Art Umwandlungsverbot von Gewerbeflächen in Wohnraum geben soll. Ihre Zweckentfremdungsverbotsverordnung sieht genau das Gegenteil vor. Das heißt, Sie haben ein untaugliches Mittel, Gift, und wollen uns jetzt das Gegengift anmischen.
Lassen Sie beides weg! Sorgen Sie dafür – das können wir hier in Berlin auch tun, das wäre ganz wichtig – zu entbürokratisieren. Dann können wir die Zweckentfremdungsverbotsverordnung – was schon ein schrecklicher Name ist, passt auf eine ganze Zeile eines Word-Formats – verschlanken. Verschlanken Sie diese Zweckent
fremdungsverbotsverordnung auch in der Praxis, um dann flexibel dort zum Beispiel Gewerberaum zu schaffen, wo es notwendig ist, wenn wir der Meinung sind, es sei für die Versorgung richtig.
Dann komme ich auch zum Letzten, ich habe es schon angesprochen, was die Kitas anbetrifft. Die sind in einer besonderen Situation, weil nicht an einem Markt tätig, wo man ein Angebot für Preise erzielen kann.
Insofern wäre das neben der Inpflichtnahme der Wohnungsbaugesellschaften noch zusätzlich erforderlich, das Kitakostenblatt anzupassen und das dann auch regional zu sortieren. Das ist jetzt aber auch gar nicht mehr direkt mein Thema und deswegen beende ich hier meinen Vortrag. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Schmidt! Das steht nun nicht in dem Antrag der CDU, dass durchregiert werden soll. Dort steht ziemlich genau das, was die AltKommission empfohlen hat, nicht mehr und nicht weniger. Das ist doch richtig und ist nicht dadurch falsch geworden, dass die Grünen zu begriffsstutzig sind, das zu verstehen.
Die CDU kritisiert in ihrem Antrag den verunglückten Auftakt zu Recht. Der Auftakt mit der vielversprechenden Bezeichnung „Zukunftspakt Verwaltung“, der ohnehin sehr spät kommt – wir warten schon seit mindestens einem Jahr darauf –, wurde gleich zum Anfang durch Koalitionszankereien vermasselt. Wegen gewollter Begriffsstutzigkeit des Justizsenators, dem eben die einheitliche Abteilungsstruktur nicht einleuchtete, wurde eben ein wichtiges Kernstück dieser Reform aufgeweicht, und das ohne Not. Das ist enttäuschend.
Dabei ist der Handlungsdruck immens. Wir wissen – das wurde hier von den Vorrednern auch zu Recht angesprochen –, Tempo und Konsequenz sind bei der Verwaltungsreform jetzt erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger warten schon viel zu lange auf Verbesserungen. Ich möchte nicht den Bericht aus dem Petitionsausschuss wiederholen, den unter anderem meine Kollegin Frau Dr. Jasper-Winter vorgetragen hat. Er lässt sich beliebig erweitern. Das sind die Probleme, die die Menschen im Alltag wirklich wurmen. Sie wundern sich, dass es nicht vorangeht. Sie hören es jedes Mal, wenn sie dann frustriert in der Zeitung lesen, dass es auch weiter nicht vorangehen wird: So geht es nicht!
Wir haben, das wurde auch schon angesprochen, von der Stiftung Zukunft Berlin über die IHK bis zu 34 weiteren Verbänden gehört, dass sie regelrecht darum betteln, dass eine Reform umgesetzt wird. Bis heute hat sich nichts getan, im Gegenteil: Haben wir doch gestern erst gehört, dass die anwendungsfähige Bereitstellung der E-Akte für alle Dienstleistungen so wie sie im E-Government-Gesetz vorgesehen ist, 2023 eben nicht kommen wird. Das ist auch schade. Es ist auch ein Zeichen des Versäumnisses. Insofern verstehe ich nicht die Selbstzufriedenheit der Koalition, die hier gerade zu Protokoll gegeben wurde.
Ganz im Gegenteil: Wir haben hier schon als erstes, bevor es überhaupt losgegangen ist, einen Koalitionszank gehört und mitbekommen. Dabei möchte ich auch sagen, dass der Ansatz „Zukunftspakt Verwaltung“, der dort mit den Steckbriefen gemacht wurde, durchaus auch richtige Vorschläge enthält. Das möchte ich hier auch klar ausdrücklich benennen und möchte dabei auch die positive Rolle von Staatssekretär Herrn Nägele hervorheben. Das tue ich genauso wie mein Kollege Stefan Förster auch im Hinblick darauf, dass weitere Staatssekretärtausche bitte nicht zu Ihren Lasten kommen sollten. Das muss man bei dieser Koalition immer dazu sagen.
Sie haben da richtige Dinge benannt, klare Zuständigkeitszuordnungen zwischen Land und Bezirken, Personalgewinnung, auch das Thema IT-Infrastruktur. Zum Thema einheitlicher Aufbau der Abteilungsstruktur wurde hier schon vieles Richtige gesagt. Ich finde es etwas befremdlich, wenn man diesen wichtigen Aspekt dieser Modernisierung hintenanstellt und stattdessen gleich vom sechsten Stadtrat redet. Das leuchtet mir jedenfalls dann nicht ein, wenn sich Bezirksämter erlauben, Stadträte mit einem Friedhofsamt abzuspeisen. Das passt nicht zusammen. Wir müssen dann schon grundsätzlich darüber reden, was da sinnvoll ist.
Wir haben uns als FDP konstruktiv eingebracht. Ich würde sogar fast sagen, als Opposition können wir kaum mehr Hilfe leisten. Das Leben machen Sie sich leider selbst schwer. Wir haben in unserer Rolle als Opposition auch schon vor fast zwei Jahren eine EnqueteKommission vorgeschlagen, auch deshalb, weil wir eben nicht wollten, dass solche Reformvorschläge und Reformentwicklungen im tagespolitischen Geschäft zerredet werden und – jetzt muss man auch sagen in den Koalitionszänkereien, den täglichen –, sondern grundsätzlich darüber beraten wird, wie man diese Verwaltung so effizient machen kann, dass sie transparent ist, dass sie zügig ist und nachvollziehbar in ihren Entscheidungen, denn in den Zielsetzungen sind wir uns hier im Haus einig. Diese Chance hätte bestanden. Sie wurde leider bis heute nicht ergriffen.
(Dr. Manuela Schmidt)
Da muss ich auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, auch von ihnen nicht, was die EnqueteKommission anbetrifft. Jetzt wirkt dieser Antrag zwar richtig, aber auch ein bisschen hilflos, denn nun haben wir den Salat, dass Sie diesen verschwurbelten Kompromiss hineingeschrieben haben, und jetzt werden wir sehen, was damit sozusagen passiert. Mit Ruhm haben Sie sich da wahrlich nicht bekleckert.
Ich komme auch zum Schluss. Damit startet diese Verwaltungsmodernisierung mit einer Hypothek. Jetzt muss es wenigstens an die Umsetzung der konzertierten Punkte gehen. Wir behalten unsere konstruktive Rolle. Wir halten weiter die Hand ausgestreckt auch für eine EnqueteKommission. Dann gilt weiterhin: An den Taten werden wir Sie messen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal begrüßen wir ganz ausdrücklich, dass es zu der überfälligen Anpassung der Zulagen kommt. Es ist überfällig, und wir finden es gut, dass es dieses Gesetz gibt, und es soll so schnell wie möglich beschlossen werden.
Ich kann auch hier gleich klar sagen: Das wird sicherlich nicht an uns scheitern. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, denn je schneller das Gesetz kommt, desto besser. Es wurde von den Vorrednern bereits zu Recht gesagt, dass es richtig ist, dass man das anerkennt, was die Beamtinnen und Beamten jeden Tag leisten, jeden Tag Risiko auf sich nehmen, bis hin zum Lebensrisiko, dass sie seit zehn Jahren auf eine Anpassung warten. Und es ist auch richtig gesagt worden, dass wir im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit Berlins zur Anwerbung von diesen Beamten, die ja immerhin auch eine hohe Qualifikation vorweisen müssen, die sie auch in den Jahren erwerben müssen, dass es dafür auch folgerichtig ist, solche Anpassungen vorzunehmen, neben den ohnehin richtigen Anpassungen, was die Besoldung betrifft. Dazu werden wir zu einem anderen Tagesordnungspunkt, zu einem anderen Fragenkomplex noch mal gesondert Stellung nehmen.
Wir haben tatsächlich im Hauptausschuss etwas Verwirrung gehabt, weil eben, das räume ich auch ein: Es ist ein komplexes Regelwerk, das da verabschiedet wurde – meines Erachtens zu komplex. Ich habe das auch in der
ersten Rede gesagt, dass diese Komplexität durchaus Potenzial hat, sie zu reduzieren. Das wäre für den Anwender auf jeden Fall besser. Aber wir müssen auch sagen: Jetzt machen wir das erst mal!
Aber im Hauptausschuss hätte ich mich schon gefreut, wenn schlichtweg eingeräumt worden wäre: Ja, wir haben uns getäuscht. Wir haben etwas vergessen. – Im Hauptausschuss wurde etwas lange darüber diskutiert und etwas merkwürdige Begründungen geliefert, dass man irgendeine Fusion noch abwartet, eine Zusammenlegung von Ämtern – noch ein Jahr hin. Das ist doch das, was dann Aufregung verursacht! Da hätte man sagen können: Das haben wir vergessen, liefern wir nach. – Das geschieht jetzt. Wir machen mit!
Der CDU-Antrag ist in der Tat derjenige, dem wir dann als Änderungsantrag gerne zustimmen, weil er nämlich Missverständnisse ausschließt. Es wurde hier in einer Zwischenfrage bereits gesagt, man könne dann durch Auslegung auch noch operative Kräfte in den Hubschraubern begünstigen. – Auf Ihre Auslegung möchte ich mich nicht einlassen. Stellen wir es klar, was wir heute klarstellen können. Deswegen ist der CDU-Änderungsantrag in der Tat an der Stelle auch der richtige.
Ich möchte in dem Zusammenhang, auch wenn es nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfes ist, auch darauf hinweisen, dass es ebenso einen Anpassungsbedarf für Amtsanwälte gibt; denen wurde von der Justizverwaltung in Aussicht gestellt, dass ruhegehaltsfähige Zulagen erhöht werden. Das gleiche gilt für Justizwachtmeister. Wir hoffen, dass es dazu kommt. Wir werden das beobachten. Ansonsten werden wir von unserer Stelle aus entsprechende Vorschläge in das Verfahren einbringen. Auch diese Anpassung ist überfällig. Insofern: Machen wir uns an die Arbeit, hoffen, dass es dazu kommt! – Jetzt habe ich eine Zwischenfrage?
Ich war eigentlich schon fast am Ende, aber eine Zwischenfrage von Herrn Lux lasse ich mir nicht entgehen.
Sehr geehrter Herr Lux! Offen gestanden – ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten: Das ist ja die Argumentation einer Winkeladvokatur, das muss ich Ihnen mal sagen!
Stimmen Sie doch dem Änderungsantrag der CDU einfach zu, dann müssen sich keine Gerichte mit dieser Frage beschäftigen. Dann haben wir Klarheit im Gesetz! – Herr Lux! Lassen Sie das! Machen Sie einfach das Vernünftige, dann brauchen wir so eine Rabulistik hier nicht zu diskutieren! – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat, ob der Senat mit mir der Auffassung ist, dass es erbärmlich wäre, wenn der Zukunftspakt Verwaltung am 14. Mai nicht unterzeichnet würde, aufgrund des unnachvollziehbaren Widerstands der Grünen, namentlich des Justizsenators Behrendt. Mit anderen Worten: Können wir am 14. Mai fest mit der Unterzeichnung dieses Paktes rechnen?
Vielen Dank für die vage Antwort! – Ich frage, ob bei dieser Vereinbarung am 14. Mai auch ein Kernstück der Verwaltungsreform, nämlich der einheitliche Zuschnitt der Bezirksämter Bestandteil dieser Vereinbarung sein wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erzähle zunächst mal etwas Persönliches, denn meine Frau ist Arbeitsvermittlerin in einem Jobcenter, insofern bekomme ich sozusagen täglich mit, welche Arbeit da geleistet wird. Und ich weiß auch eines: Sanktionen sind wahrlich nicht im Zentrum der Arbeit von Arbeitsvermittlerinnen und -vermittlern in den Jobcentern, ganz sicher nicht; sondern das Instrumentarium ist weiter, breiter und selbstverständlich darauf angelegt, Vereinbarungen zu treffen, die auf Freiwilligkeit beruhen und umgesetzt werden. Allerdings: Ohne Sanktionen geht es so wenig wie in den allermeisten anderen Bereichen des Lebens. Wenn man Sanktionen gar nicht in Aussicht stellt, funktioniert das Fordern und Fördern eben nicht, das ist sozusagen die Achse des Ganzen, wie das funktionieren muss.
Und das fängt am Anfang an: Wenn Kunden, Arbeitslose, die für Ersttermine angeschrieben werden, nicht kommen und sanktionslos ewig wegbleiben können, dann muss es natürlich auch eine Reaktion geben können, dass diese Personen kommt. Dann muss es im Zweifel auch eine Sanktion geben, sodass diese Personen eben kommen und sich auf die Vermittlungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen einlassen. Deswegen geht es nicht ohne Sanktionen, auch nicht bei Personen unter 25 Jahren.
Jetzt will ich mich an dieser Sanktionsfrage auch nicht zu lange abarbeiten, denn wir haben darüber ja erst vor einigen Wochen gesprochen, die Sachlage hat sich auch gar nicht geändert, außer die SPD – – Nein, das war ja auch schon so: Die SPD hat das abgelehnt, und ich spreche auch vor allem die SPD an. Woanders habe ich schon die Hoffnung verloren. Ich wundere mich, wie sich die SPD hier in Berlin von ihren Bundesgenossen entfremdet. Sie haben mittlerweile nur noch die schlechten Umfrageergebnisse gemeinsam, und ich würde Ihnen vorschlagen: Orientieren Sie sich an dieser Stelle an Ihren Bundesgenossen, die sind hier schon ein ganzes Stück weiter. Und wenn Sie hier schon eine Bundesratsinitiative aufsetzen, dann sollte sie sich am besten an dem orientieren, was die FDP-Bundestagsfraktion eingebracht hat, und zwar auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens des IFOInstituts. Und ich nenne nur die wesentlichen Punkte.
Der erste Punkt ist: Motivation fängt intrinsisch an. Es muss eine Eigenmotivation da sein, und das sind die Zuverdienstgrenzen. Es ist widersinnig, wenn durch höhere Zuverdienste auf einmal am Ende des Tages für die Betroffenen weniger herauskommt, weil beispielsweise
(Stefan Ziller)
Wohngeld angerechnet wird und sich diese Person danach schlechter stellt als vorher. Das muss weg, das muss zusammengelegt werden, und es muss so sein, dass Hinzuverdienste, die ansteigen, auch weniger angerechnet werden, denn das ist dann tatsächlich auch Motivation, mehr zu arbeiten, um dann am Ende auch herauszukommen – das ist der Schlüssel.
Zweitens: Beim Schonvermögen müssen wir tatsächlich großzügiger sein, damit es auch für die Zukunft perspektivisch nicht so ist, dass man Vermögen verliert.
Drittens: Wichtig ist auch, den Betreuungsschlüssel zu verbessern, und das geht nur, indem wir Bürokratie abbauen. Und das heißt wiederum, wir müssen die Leistungen soweit pauschalieren, dass wir dort, in den Jobcentern, nicht fortwährend Einzelleistungen beschließen, denn diese Einzelleistungen sind auch streitanfällig. Wichtig ist dort eine Pauschalierung, das war auch eine der Grundideen der Hartz-IV-Reform, dass man Einzelleistungen zusammenlegt, das muss noch weiter geschehen.
Und dann komme ich noch mal zum Thema Sanktionen: Ich habe ja schon gesagt, das muss beibehalten werden. Allerdings, wenngleich das in der Praxis wenig geschieht, Sanktionen zulasten der Kosten der Unterkunft und der Heizung sollten unterbleiben. Sie sehen, ich strecke die Hand aus. Denn das kann und darf in der Tat nicht gewollt sein. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das in der Praxis auch sehr selten geschehen ist. Es geschieht zum Beispiel schon gar nicht in den Fällen, in denen die Jobcenter die Mietzahlungen direkt übernehmen, und das ist der Regelfall. Insofern ist das aber trotzdem eine notwendige Anpassung.
Und: Wenn sanktioniert wird, gerade bei unter 25Jährigen, wäre auch ein psychosoziales Coaching bei Sanktionen von über 60 Prozent angeraten, denn das hat dann auch psychosoziale Ursachen, wenn Personen gegen Vereinbarungen der Jobcenter verstoßen. Das wäre also der richtige Weg, um Leute auch dann zu begleiten. Denn darum geht es am Ende, und zwar nicht nur in den Jobcentern, sondern überall: dass man Vereinbarungen trifft, an die man sich halten muss, und am Ende des Tages wollen wir diese Person am besten in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, meine Damen und Herren!
Und ich komme auch zum Schluss. Erst mal habe ich nicht mehr so viele Sekunden, und zweitens gibt bald meine Stimme den Geist auf. Jetzt könnten Sie noch fragen, warum habt ihr nicht selbst eine Bundesratsinitiative dieser Art eingebracht. Unsere Bundestagsfraktion ist so fleißig, sie hat den Antrag bereits im Bundestag eingebracht. Ich würde Ihnen raten, diesen Antrag einfach auch zu übernehmen, dann unterstützen wir auch Ihre Initiati
ve. So ist er allerdings nicht zustimmungsfähig. – Herzlichen Dank!
Sie haben uns ja
auf Ideen gebracht – online heiraten! –
Zuruf von der FDP: Oder online
Beifall klatschen!]
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser zusammengemixte Titel hat trotzdem nicht geholfen, Ihren Dissens zu übertünchen. Tut mir leid, meine Damen und Herren von Rot-RotGrün, es ist Ihnen nicht geglückt, einen merkwürdigen Titel herzustellen, der tatsächlich nur einen künstlichen Zusammenhang zwischen beiden Themen herstellt.
Das brauchen Sie nicht, dass wissen wir! Das war ein Thema mit einer Lösung, die wir vorschlagen. Sie haben hier verschiedene Dinge zusammengebracht, die überhaupt nicht zusammengehören!
Das ist ein künstlicher Zusammenhang, den Sie zu einem fragwürdigen Feiertag herstellen, wo Sie nicht wissen, was Sie an diesem komischen Feiertag machen sollen.
Nun reden wir aber einmal über Tarifverhandlungen, denn wir haben das Thema getrennt – wie Sie offensichtlich auch! Denn das sind zunächst einmal zwei getrennte Themen, zwei Paar Schuhe: Tarifverhandlungen müssen sich am Bedarf orientieren, um eine funktionierende Stadt zu erhalten bzw. in Berlin herzustellen. Das ist das Wichtige, und das mit den verfügbaren Mitteln.
Gleichstellungsziele sind woanders zu erreichen, denn Tarifverträge sind geschlechtsneutral und gelten für alle Beschäftigten, und ihre Folgen sind auch von allen anderen zu tragen, von Männern genauso wie von Frauen.
Eine Zwischenfrage von Herrn Schneider? – Immer doch!
Das Verständnis habe ich genauso wie der Finanzsenator Herr Kollatz, selbstverständlich! Aber letztendlich geht es darum, knappe Mittel – wir haben immerhin eine Belastung von 2,3 Milliarden, was hier aufgerufen wurde – so zu verteilen, dass es zu einer funktionierenden Stadt beiträgt. Bei den Tarifverträgen ist mir nicht bekannt, dass Frauen und Männer in den Entgeltgruppen ungleich behandelt werden.
Deswegen mussten Sie diese beiden Themen genauso trennen wie alle anderen Redner. Im Übrigen – das gehört auch noch zur Antwort: Wenn wir verschiedene Beschäftigungsgruppen haben und sagen, dass wir für Frauen etwas Besonderes getan haben, weil wir für Erzieherinnen – in Erziehungsberufen sind ja überwiegend Frauen beschäftigt – besonders viel draufgelegt haben, müsste es doch eigentlich langfristig das Ziel sein – das ist, glaube ich, Herrn Düsterhöft ein Anliegen gewesen, wenn ich ihn richtig verstanden habe –, dass mehr Frauen in Männerberufen tätig sind und umgekehrt mehr Männer in Frauenberufen. Dieses langfristige Ziel wäre dann doch eigentlich anzugehen. Aber letztendlich kann das im Tarifvertrag nicht geschehen. Das war auch bei den Verhandlungen, die wir hatten, zu sehen.
Wir begrüßen jedenfalls den Tarifabschluss im Grundsatz. Die bessere Einstufung für Erzieherinnen, Erzieher und Pflegekräfte ist richtig. Wir haben einen wesentlichen Mangel bei diesem Tarifvertrag, den ich außerordentlich bedaure: dass für die Mangelberufe – ITExperten, Ingenieure, auch Ärzte – nicht genug getan wurde. Das hat auch der Vorsitzende des DBB Silberbach einräumen müssen. Insofern bleibt die Gewinnung von Experten, die für die funktionierende Stadt unerlässlich sind, weiterhin eine Herausforderung und bei diesem Ergebnis, würde ich sagen, weiterhin ein Hemmschuh.
(Anja Schillhaneck)
Die Übertragung auf das Beamtenrecht steht noch aus. Die Hausaufgaben hat Kollege Goiny schon erwähnt: insbesondere einen Gleichlauf der Anpassungsfristen herzustellen. Es werden darüber hinaus – und das haben wir in der letzten Runde schon besprochen – noch weitere Schritte unternommen werden müssen, um die Attraktivität für die Beamten zu erhöhen.
Insofern kann man sagen: Mit dem Abschluss wurde ein wichtiger Schritt getan, ohne Zweifel. Es wurde auch Planungssicherheit durch die lange Laufzeit geschaffen, das begrüße ich auch. Aber wichtige Chancen zur Verbesserung in Mangelberufen wurden leider nicht genutzt. Insofern bleibt die Hauptarbeit in der Umsetzung und Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte noch vor uns; da haben wir noch einiges zu tun. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag hat uns in der Fraktion etwas ratlos zurückgelassen. Wir waren uns nicht klar: Ist das eher ein integrationspolitisches oder ein Arbeitsmarktthema? – Wir einigen uns im Zweifel immer auf den Arbeitsmarkt, weil der einer der wesentlichen Schlüssel für Integration ist.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wir anerkennen die Arbeit und sind dankbar für die Arbeit, die Integrationslotsen leisten. – Ich erlaube mir den gleichen Hinweis wie meine Vorrednerin, dass ich der Einfachheit halber „Integrationslotse“ sage, aber gleichwohl beide Geschlechter und auch alle anderen Geschlechter dazwischen meine.
Integrationslotsen leisten eine Kärrnerarbeit, sie leisten eine harte Arbeit, und sie haben sich auch sehr verdient gemacht um arbeitsmarktpolitische Erfolge, die sie ja auch zu verzeichnen haben. Immerhin 10 000 Flüchtlinge konnten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und daran haben auch Integrationslotsen ihren Anteil.
Es ist auch richtig, dass Integrationslotsen für ihren Aufwand entschädigt und bezahlt werden, aber – und jetzt fangen meine Probleme mit diesem Antrag an. Bevor man eine Qualifikation fordert, müsste man zumindest einmal wissen, an welchen Bedarf und an welchen Zielen diese Qualifikation ausgerichtet sein soll. Ich persönlich würde sagen, nehmen wir den Arbeitsmarkt und Spracherwerb in den Vordergrund, oder vielleicht auch umgekehrt Spracherwerb und dann Arbeitsmarktintegration, aber dazu findet sich in diesem Antrag kein Wort. Es finden sich auch keine quantitativen oder qualitativen Ziele, die dort irgendwie definiert sind, und, mir geht es so wie Frau Seibeld, es findet sich alles durcheinander von verschiedenen Qualifikationsniveaus, es ist dort in dem gesamten Antrag keine Struktur erkennbar, in welcher Weise Sie die Situation für Integrationslotsen verbessern wollen.
(Dr. Susanna Kahlefeld)
Insofern ist dieser Antrag sicher nicht zustimmungsfähig. Ich weiß und ich bin ganz beruhigt, dass die Integrationslotsen nicht so schlampig arbeiten, wie dieser Antrag erarbeitet wurde. Das wäre schlecht.