Matthias Wambach

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor von Arnim hat uns auch nicht nur Glück gebracht. Insofern kann man auch in anderen Bundesländern vielleicht einmal anderer Meinung sein, als wir in Berlin. – Wir drehen heute die vorerst letzte Runde in Sachen Bürgerbeteiligung und dem, was Sie aus unserer Sicht fälschlicherweise als „mehr Demokratie“ bezeichnen. Ich sage vorerst letzte Runde, weil wir uns mit Sicherheit in Zukunft erneut damit befassen werden, dann nämlich, wenn die ersten Erfahrungen aus den Bezirken und die öffentlichen Diskussionen in der gesamten Stadt stattgefunden haben. Diese Diskussionen wird es geben. Sie haben alle einschlägigen Warnungen im Vorfeld und im Laufe der Ausschussberatungen in den Wind geschlagen – ernst zu nehmende Argumente von Bezirken, Handwerkskammer, IHK und auch von uns.
Egal, Hauptsache heute und vor der Sommerpause mit dem Kopf durch die Wand und so tun, als hätten Sie jetzt die Demokratie revolutionär gestärkt. Das Gegenteil wird aus unserer Sicht jedoch der Fall sein.
Haben Sie denn gerade angesichts der Diskussionen in den letzten Tagen noch immer nicht gemerkt, dass hier eine politische Zangenbewegung im Gange ist, an deren Ende die Quasiabschaffung der Berliner Bezirke steht? – Während Sie den Eindruck vermitteln wollen, es gebe künftig eine direkte kommunale Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, ist der Senat derzeit auf dem Weg, den Bezirken weitere Kompetenzen zu entziehen – ich sage nur Landesbaubehörde, finanzielle Knebelung, Gestaltungsspielraum quasi null. Schon jetzt haben die Bezirksverordnetenversammlungen im Großen und Ganzen nur Beschlüsse mit Empfehlungscharakter zu fällen. Das jeweilige Bezirksamt ist theoretisch und rechtlich nicht einmal daran gebunden. Und Sie nennen eine Volksabstimmung Bürgerentscheid, obwohl es da praktisch gar nichts zu entscheiden gibt. Das ist eigentlich Etikettenschwindel.
Ein Satz noch zum Wahlalter von 16 Jahren auf bezirklicher Ebene, das heute mit dieser Debatte verbunden worden ist: Das werden wir sicher in den Ausschüssen und auch hier in der nächsten Zeit noch sehr grundhaft diskutieren. Ich hoffe, dass es in dieser Frage gelingt, den Populismus ein Stück hintan zu stellen. Wir sollten da sehr sachlich herangehen.
Es gibt sicherlich viele Argumente dafür und auch einige dagegen. Aber wir dürfen dabei in der Gesamtdiskussion nicht außer Acht lassen, dass eine Ausweitung von Wahlrechten in eine Betrachtung mit einer entsprechenden Ausweitung von Pflichten und Verantwortlichkeiten für 16-Jährige gezogen werden muss.
Wir haben heute einen Änderungsantrag eingebracht, den wir nach den Erfahrungen der letzten Jahre, den Diskussionen in dieser Stadt und nicht zuletzt wegen der Sondersituation der SED-Nachfolgepartei in Berlin beachten sollten. Es geht darum, auch für Bürgerbegehren und Volksabstimmungen die finanzielle Transparenz und Rechenschaftspflicht herzustellen,
um mögliche Missbräuche zu vermeiden. Es ist nicht zu viel verlangt, über Einnahmen, Ausgaben und Zuwendungen an solche Initiativen Buch zu führen und etwaige Spenden über 10 000 € beim jeweiligen BVV-Vorsteher zur Veröffentlichung anzuzeigen.
wird eine Lücke geschlossen. Ab heute – wenn wir nachher abgestimmt haben – wird es in dieser Bundesrepublik überall, in allen Bundesländern, sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene direkte Demokratie geben. Berlin hat eine Entwicklung vollzogen. Wir waren lange Zeit die Letzten. Wir sind im Augenblick auch noch die Letzten, die es nicht haben. Aber wir haben eine Entwicklung genommen, um unser Defizit mit einem modernen und bürgernahen Gesetz zu beenden.
Das müssen alle Parteien, die mit ihren Abgeordneten in BVV und Parlament Beschlüsse fassen, auch tun. Das ist am Ende für alle geboten, die ein gesetzlich verfasstes Entscheidungsrecht bekommen sollen.
Letzter Satz! – Ich sage das besonders an die Adresse der Grünen hier im Hause. Das ist für uns auch der Lackmustest für Ihre Glaubwürdigkeit,
wenn es um Transparenz und Unabhängigkeit geht. Auf Ihr Abstimmungsverhalten in dieser Frage bin ich heute besonders gespannt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Frau Flesch hat es bereits eben angedeutet, aber ich will es noch etwas verstärken. Heute ist tatsächlich die Stunde des Parlaments, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Initiative aus diesem Haus. Allein das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass in Sachen Verwaltungsmodernisierung auf Seiten des Senats noch viel nachzuholen ist.
Wenn wir uns den Werdegang dieses Vierten Verwaltungsreformgesetzes anschauen, ist dies fast symptomatisch für den Umgang mit dem Thema. Frau Kollegin Flesch hat es eben auch schon angedeutet, dass wir uns seit über zwei Jahren als zuständige Parlamentarier aus allen Fraktionen nach einer ersten Bestandsaufnahme an die Arbeit gemacht hatten, um das Gesetz von 1999 anzupassen. Die Bezirksreform war inzwischen vollzogen, und eine Reihe von Regelungen deshalb obsolet geworden. Es war aber auch erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ihre Umsetzung, auf die Anwendung in der Verwaltungs- und auch in der Lebenspraxis zu überprüfen und gegebenenfalls vernünftig anzupassen.
Es zeigte sich dabei schnell, dass die Diskussionstrennlinien weniger zwischen den Parteien, zwischen Koalition und Opposition als zwischen Senatsverwaltung und Parlament verliefen. Ein Beispiel dazu: § 20 regelte bisher, dass der Senat jährlich dem Abgeordnetenhaus über die Umsetzung des Gesetzes berichtet. Einer der ersten Vorschläge für eine Gesetzesnovelle seitens des Senats war folgerichtig, diese Berichtspflicht an das Parlament künftig zu streichen. Das hat die Reihen fest geschlossen. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Vertretern der Koalition in unserer Arbeitsgruppe, dass sie da nicht eingeknickt sind, sondern standhaft das Fähnlein der Verwaltungsreformer hochgehalten haben.
Nach gut einem Jahr intensiver Arbeit zog sich dann der Senat in die Schmollecke zurück. Obwohl Vertreter der Senatskanzlei, der Innenverwaltung und anderer an den Beratungen beteiligt waren und dort schriftlich zugearbeitet wurde, stellte man sich plötzlich auf den Standpunkt, der Senat sei überhaupt nicht beteiligt gewesen. Das Ganze gipfelte dann in der Protokollnotiz einer Staatssekretärsklausur, wo besprochen wurde, dass das Gesetzgebungsverfahren zum VGG jetzt endlich von der Legislative, also von uns, zur Exekutive hin verlagert werden müsse.
Das war zwischenzeitlich der Höhepunkt in einem Verfahren, das abermals eindrucksvoll gezeigt hat, wie Teile
Frau Flesch
des Senats mit Verwaltungsmodernisierung und Parlament umgehen.
Auch dagegen haben wir uns gemeinschaftlich gewehrt, und nun ist das Ei gelegt, leider ohne die FDP, die ihren Sprecher kurz vor Schluss überraschend abgepfiffen hat.
Schade – und ich sage ausdrücklich schade, Herr Kollege –, denn eigentlich sollten die Vorgaben für die Verwaltungsmodernisierung, die Zielstellungen und Anforderungen an die gesamte Berliner Verwaltung von Seiten des Parlaments in großer Geschlossenheit vertreten werden, damit allen Beteiligten klar ist, dass es hier keine Chance gibt, das alles weniger ernst zu nehmen.
Vor uns liegt ein Gesetzentwurf, der die Zielvorgaben einer Verwaltungsmodernisierung deutlich erweitert hat: Entwicklung zur Dienstleistungsverwaltung mit betriebswirtschaftlichen Kernelementen, Kostentransparenz, Ziel- und Wirkungsorientierung, dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, Bürgerorientierung einschließlich der ausdrücklichen Ausrichtung auf die besonderen Belange der Wirtschaft und Personalmanagement – das sind jetzt alles gesetzlich vorgegebene Ziele.
An einigen Stellen sind wir leider im Korsett bundesrechtlicher Gesetzgebung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung. – Kollegin Flesch hat ebenfalls darauf hingewiesen. – Ich sage an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich: Der Senat muss seinerseits alles tun, um auf Bundesebene und im Rahmen von Tarifverhandlungen die bisherigen Möglichkeiten zu erweitern, um auch weiterhin eine Befristung für Führungsaufgaben mit Ergebnisverantwortung zu gewährleisten. Wir haben unsererseits im Gesetz dafür die größtmöglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten angelegt.
Nein, jetzt nicht! – Das Gesetz ist auf dem Papier das eine, die Umsetzung des Gesetzes ist etwas anderes. Hier hat es in der Vergangenheit zu viele Defizite gegeben. Ich nenne Ihnen nur den Umsetzungsstand in einigen Senatsverwaltungen, wo im Unterschied zu den Bezirken jahrelang gar nichts passierte. Auch in Sachen Bürgerorientierung ist noch viel zu tun, Kundenbefragungen sind viel zu selten usw. Das liegt aus unserer Sicht an der unklaren Zuständigkeitsstruktur für die Umsetzung der Verwaltungsreform. Nach Abschaffung des Senatsbeauftragten in der Senatskanzlei durch Herrn Wowereit ist die Reform auf viele Köpfe in der Staatssekretärsebene verteilt. Das so genannte Tandem ist aus unserer Sicht eine Farce und kann keine politisch verantwortliche Umsetzung garantieren.
Ein letzter Satz! – Deshalb haben wir einen Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag eingebracht, um gleichzeitig die politische Verantwortung klar zuzuordnen und die im Land Berlin fehlende Richtlinienkompetenz des Regierungschefs auf diesem Weg zu kompensieren. Ich bitte Sie herzlich, alle Fraktionen, im weiteren Verfahren aus dieser Überlegung heraus unserem Antrag beizutreten und am Ende auch zuzustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Inhalt und zu einigen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs komme, gestatten Sie mir einige grundsätzliche Vorbemerkungen. Herr Kollege Zotl, Sie erwecken hier den Eindruck, als habe in Berlin, insbesondere in den Berliner Bezirken Politik nach Gutsherrenart stattgefunden, als habe es niemals Beteiligung von Bürgern oder Kommunikation mit Bürgern gegeben. Ich werde den Auszug Ihrer Rede dann gern auch an Ihre PDS-Kommunalpolitiker verschicken, damit sie genau wissen, was Sie von Ihren Bezirksverordneten halten.
Meiner Fraktion und mir hat sich im Lauf der Diskussion und im Vorfeld schon lange die Frage gestellt, ob ein solches Gesetz und eine solche Verfassungsänderung überhaupt in die Zeit passt. Immerhin sterben wir derzeit in Berlin nicht gerade an Langeweile oder haben etwa Vollbeschäftigung und allgemeinen Mangel an politischen Handlungszielen. Wir sind auch nicht, Herr Dr. Zotl, mit Hamburg und Baden-Württemberg vergleichbar, ich sage ausdrücklich: leider. War es nicht vielmehr so, dass wir in der letzten Zeit auf allen politischen Ebenen dieser Stadt eher darüber diskutiert haben, wie wir Entscheidungen beschleunigen und Verwaltungsverfahren straffen können? War es nicht vielmehr so, dass PDS-Wirtschaftssenator Wolf gerade die Einrichtung der zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle ZAK gefeiert hat, wo Investitionsvorhaben in Berlin möglichst schnell und aus einer Hand betreut und entschieden werden sollen? – Jetzt kommt nicht nur seine eigene Partei, die PDS, um mit diesem Gesetzesvorhaben eine gewaltige Bremse einzubauen, nein, auch die FDP, die ansonsten immer große Töne spuckt, wenn es um die Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren geht, stellt sich in eine Reihe mit denen, die es für eine gute Idee halten, in dieser Situation Berlins eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten in Kauf zu nehmen. Das verstehe, wer will.
Wo wir gerade beim Geld sind, stellt sich für meine Fraktion in diesem Zusammenhang auch eine Frage, die Sie alle bei unseren Diskussionen im Vorfeld geflissentlich überhört haben, nämlich die Frage nach der finanziellen Transparenz von Bürgerbegehren und Initiativen, die nach Ihrem Willen künftig einem politischen Entscheidungsprozess auf gesetzlicher Grundlage durchführen sollen. Während die politischen Parteien, die immerhin einen grundgesetzlichen Auftrag haben, zwingend demokratischen Grundsätzen entsprechen müssen und über die Herkunft ihrer Mittel und deren Verwendung öffentlich Rechenschaft geben müssen, Verstöße inzwischen sogar strafbar sind,
öffnen Sie hier den politischen Willensbildungsprozess auf Bezirksebene für alles und jeden ohne finanzielle Transparenz und rechtliche Spielregeln.
Während die Parteien, in freien und geheimen Wahlen gewählten Bezirksverordneten den Regeln des zu Recht strengen Parteiengesetz unterworfen sind und lückenlos über alle Einnahmen und Ausgaben, insbesondere Spenden Rechenschaft abgeben müssen, wollen Sie es zulassen, dass an deren Stelle Initiativen tätig werden und am Ende entscheiden können, die nicht offen legen, wo das Geld für ihre Aktivitäten herkommt.
Da wird politischer Einflussnahme und Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Von der Konkurrentenverhinderung
Irgendwann muss ein Wechsel der Meinung stattgefunden haben. Sie sind, als es ernst geworden ist, nicht mehr erschienen, das ist verständlich nach dem, was Sie heute gesagt haben. Nach dem, was Sie damals vorgetragen haben, hätten Sie allerdings an der Spitze der Bewegung stehen müssen. Ich komme später noch einmal auf Sie zurück, Herr Wambach.
Bürgerentscheide sind keine Spezifität der Schweiz oder irgendwelche Graswurzelregelungen der Neuengland-Staaten oder Kaliforniens, Bürgerentscheide sind heute in ganz Europa, gerade auch in den neuen EUStaaten, eine Selbstverständlichkeit. In Deutschland ist man immer skeptisch gewesen, vielleicht auf Grund der Erfahrungen in der Weimarer Republik, gegenüber direktdemokratischen Regelungen. Dennoch haben in die frühen Verfassungen der westdeutschen Länder und Berlins solche Elemente Eingang gefunden. Später sind sie etwas zurückgefahren worden, eine Renaissance hat es erst wieder in den 80er Jahren gegeben, teilweise wurden sie durch Volksentscheide wieder eingeführt oder erweitert, wie in Hamburg oder Bayern. Was für Gemeinden und Stadtbezirke bundesweit gilt, ist für die Berliner Bezirke nicht möglich. Der Kollege Zotl hat dies bereits deutlich gemacht. Wenn man sich ansieht, welche Regelungen es bundesweit gibt, stellt man fest, dass Berlin das absolute Schlusslicht ist, weil wir für die Bezirke – immerhin wären das in anderen Bundesländern Großstädte – keine solche Regelungen haben. Dies wollen wir ändern. Bürgerentscheide und Bürgerbegehren sollen möglich werden.
bis zum Einspielen verschwundener SED-Parteigelder in den politischen Willensbildungsprozessen.
Das darf nicht sein.
Das sage ich insbesondere an die Adresse der Grünen.
Gerade Sie sind hier in der Pflicht, dass nicht aus mehr Demokratie am Ende eine käufliche Demokratie wird.
Wenn Sie aus dem Kurs dieser Gesetzesvorlage bleiben sollten, wird meine Fraktion rechtzeitig einen Antrag zur finanziellen Transparenz einbringen. Dann wollen wir einmal sehen, wer in diesem Haus dafür und wer dagegen stimmt.
Wir, die CDU, sind nicht gegen Bürgerbeteiligung, sondern für starke Bezirke und starke Demokratie vor Ort. Wir haben hier einen entsprechenden Antrag eingebracht. Wir setzen nach der Reduzierung der Bezirke von 23 auf 12 und der damit einhergehenden Reduzierung der kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten auf ein Angebot in unseren Ortsteilen.
Wir müssen im Zug dieser Diskussion auch aufpassen, dass am Ende die kommunalpolitische Mitwirkungsmöglichkeit nicht ganz ausgehebelt wird. Denn wenn es Schule macht, dass Vorhaben auf diesem Weg verzögert oder gestoppt werden, wird der Senat die Entscheidung an sich ziehen und jegliche Bürgerbeteiligung ins Leere laufen. Das ist dann nicht nur eine Verhöhnung der Bürger, sondern auch der Einstieg in den Ausstieg aus der zweistufigen Verwaltung und das Ende der Berliner Bezirke.
Ich fordere Sie deshalb auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen und mit uns gemeinsam neu nachzudenken.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator Körting. – Herr Senator, treffen Auskünfte bzw. Informationen zu, wonach im Landesbetrieb für Informationstechnik, der heute später noch auf der Tagesordnung steht, derzeit staatsanwaltschaftliche und/oder andere amtliche Ermittlungen durchgeführt werden, die den Rechnungshof von Berlin daran gehindert haben, dort eine beabsichtigte Prüfung vorzunehmen?
Es geht hier nicht um den Rechnungshof, sondern es geht um den Umstand, ob dort nun – das ließ sich gestern im Hauptausschuss leider nicht abschließend klären, von da her ist das der einzige Zusammenhang – staatsanwaltschaftliche oder sonstige amtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Landesbetrieb für Informationstechnik durchgeführt werden.
Ich hatte auch nach anderen amtlichen Ermittlungen gefragt. Gibt es über die staatsanwaltschaftliche Angelegenheit hinaus noch andere amtliche Ermittlungen, die dort durchgeführt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So trocken ist das Thema nun doch wieder nicht, liebe Frau Kollegin Flesch. Das Thema Zukunft des LIT ist inzwischen – Sie haben es selbst gesagt – mehrere Jahre alt. Es beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Die Wahrheit ist auch, dass seit 2001 zunächst einmal der See eine ganze Weile still ruhte. Dafür kommen Sie jetzt wie eine Springflut über uns und wollen ein Gesetz durchpeitschen, um aus dem Landesbetrieb eine Anstalt öffentlichen Rechts zu machen.
Dass der LIT in eine andere Rechtsform – Sie hatten es auch gesagt – umgewandelt werden muss, war und ist seit Jahren allen klar. Die Frage ist nur, wie er und mit welcher Zielstellung er umgewandelt wird. Unsere Vorstellung war, die Konzentration auf hoheitliche Kernaufgaben einerseits und die Überführung aller anderen Aufgaben in eine private Rechtsform oder Einkauf am Markt. Dabei sollte der Anteil öffentlich Bediensteter mittel- bis langfristig zurückgefahren werden. IT-Dienstleistung, Call-Center und vieles mehr sind grundsätzlich keine öffentlichen Aufgaben, sondern sind besonders in Berlin auf dem freien Markt erhältlich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen Sie einen Weg ein, der ein halbstaatliches Gebilde in Berlin
dauerhaft installiert und bestehende Strukturen dauerhaft zementiert.
Nein, derzeit nicht!
Aus der bisher zuständigen Abteilung der Senatsinnenverwaltung wird mittels der Verwaltungsvorschrift das neue IT-Kompetenzzentrum und aus dem LIT samt seiner fast 400 Mitarbeiter das ITDienstleistungszentrum Berlin IDZ. Mit öffentlicher Gewährsträgerhaftung in der Hinterhand und dem Recht, Tochtergesellschaften zu gründen, wird ein roter Traum wahr. Für uns wurde eher ein Albtraum wahr, als wir den Ursprungsgesetzentwurf dieses Senats erblickten. Wir erinnerten uns an das Konstruktionsmuster Bankgesellschaft; daraus wurde nichts gelernt. Das möchte ich nur zum Thema Mentalitätswechsel anmerken.
Erst nach unserer Intervention und nach einer eindringlichen Mahnung des Rechnungshofs haben Sie jetzt von Seiten der Koalitionsfraktionen nachgebessert. Was trotz aller nachträglich eingebauten Parlamentsvorbehalte bleibt, ist die Gewährsträgerhaftung und das unternehmerische Risiko, ohne dass unser Teilzeitparlament über die nötigen Controllingmechanismen derzeit verfügt. Uns liegen heute auch nicht die nötigen Informationen vor, um die Verantwortung für die Zukunft dieser Anstalt zu übernehmen. Es gibt keine Unternehmenskonzeption mit Fakten und Zahlen mit Aussagen zur Personalentwicklung, Investitionsvorhaben oder sonstigen Planungen. Es gibt auch keinen Bericht des Rechnungshofs zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, weil es diese nicht gibt. All dieses hatten wir erbeten, um heute verantwortlich entscheiden zu können.
Sie wollen heute vom Parlament eine Carte blanche für ein 100 Millionen   "(% Millionen  )   hmen, legen aber keine validen Informationen vor. Bei jeder Bank stünden Sie jetzt schon wieder auf der Straße und müssten einen Blindflug in die Zukunft wagen. Ich hätte wirklich nicht geglaubt, dass so etwas in Berlin wieder geschehen kann. Ich möchte Sie herzlich bitten und eindringlich an Sie appellieren, jetzt auf eine Hauruckaktion zu verzichten. Der FDP-Antrag geht insofern in die richtige Richtung. Erst die Fakten, erst die Hausaufgaben, dann die Entscheidung, das ist die richtige Reihenfolge.
Es sollten übrigens auch die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und der Innenrevision abgewartet werden, um über alle Zweifel erhaben zu sein. So eilig können Sie es gar nicht haben, dass Sie vor Abschluss dieser Vorgänge einen wirklich wichtigen Schritt unternehmen.
Frau Flesch
Zum Schluss möchte ich noch eines sagen: Auf der einen Seite werben Sie für den modernen Technologiestandort Berlin, für Existenzgründer und Ansiedlungen im IT-Bereich, gleichzeitig schlagen Sie einen solchen Weg ein. Das passt nicht zusammen. Das ist ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Berlin. Es wurde damit eine Chance verpasst, in Berlin einen modellhaften, gemeinsamen Betrieb, möglicherweise einen Gemeinschaftsbetrieb mit anderen Unternehmen aufzubauen, um von der deutschen Hauptstadt aus mit der ganzen Infrastruktur, die hier vorhanden ist, modellhaft Zeichen für E-Government, für moderne technische Ausrüstungen in der Verwaltung und vieles andere mehr, das damit verbunden ist, zu setzen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt eigentlich nicht die Stunde, um über Paragraphen zu reden, denn das, was ist hier höre, hat fast schon Züge einer esoterischen Diskussion. Es geht nicht nur um die Frage, ob eine mittelfristige Finanzplanung angesagt oder rechtlich geboten ist, sondern es geht insgesamt auch um die Frage der Haushalts- und Vermögensrechnung für das Jahr 2003, also um den Abschluss. Damit geht es auch um die Haushaltskontrolle und wie sie im Land Berlin funktioniert. Die mittelfristige Finanzplanung ist dabei ein Tool, das uns zur Verfügung steht, aber es bedarf noch nderer Werkzeuge. a
Hier müssen wir uns die Haushalts- und Vermögensrechnung 2003, die auch auf der heutigen Tagesordnung steht, anschauen. Wir werden sie in den Ausschüssen anschließend noch diskutieren. Daran sehen Sie das ganze Debakel. Im Augenblick fehlt auch noch der Bericht des Rechnungshofs, der beigefügt werden muss, damit Sie eine Entlastung für den Jahresabschluss 2003 bekommen. Auf den warten wir auch gespannt.
An der Stelle müssen wir folgendes festhalten, damit wir wissen, worüber wir reden: Trotz der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach dem Verfassungsgerichtsurteil, die ab 31. Oktober galt, ist es dem Senat im Jahr 2003 in der Summe – einschließlich der verbrauchten Haushaltsreste – gelungen, einen Fehlbetrag von 477 Mio € zu produzieren. Das bedeutet, dass die Abweichung zwi
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon beachtlich – und Kollege Wieland hat es in seiner unnachahmlichen Art auf den Punkt gebracht –: Die Koalition beantragt eine Aktuelle Stunde zu den Ordnungsämtern, und dann werden zwei Kollegen Verwaltungsreformer in die Bütt geschickt, die uns über den verpassten Starttermin am 1. April hinweg texten sollen. – Seien Sie mir nicht böse, aber das Thema „bürgernahe Dienstleistung“ ist angesichts der verpassten Termine des Senats heute eher zweitrangig! Es geht doch um Folgendes: Die Grillsaison wird eröffnet, und die Ordnungsämter sind nicht in der Stadt. Und das ist schlecht.
Es geht heute um die zeitnahe Umsetzung eines Gesetzes zur Schaffung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unseren Bezirken. Lieber Herr Senator Körting! Die CDU hat es in zehn Jahren nicht geschafft, dieses umzusetzen, weil die SPD es zehn Jahre lang systematisch blockiert hat.
[Beifall bei der CDU – Ha, ha! von der PDS – Doering (PDS): Der General konnte sich nicht durchsetzen, und Diepgen auch nicht. Ich wusste gar nicht, dass er so führungsschwach war!]
Jetzt vollführen Sie hier einen Eiertanz, und das ist schon sehr bemerkenswert.
Der gesamte Vorgang „bezirkliche Ordnungsämter“ ist ein schlechtes Beispiel für die Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen und Gesetzen im Land Berlin. Neben der Diskussion über Handschellen und Schlagstöcke lohnt es sich schon, hier einmal genauer hinzuschauen, wie dieser Senat damit umgeht, wenn in diesem Hause etwas beschlossen wird. Über die Zeitabläufe und die verpassten Termine ist alles gesagt. Aber wir müssen uns schon anschauen, was in der Zwischenzeit passiert ist: Der Senat hatte nach der Beschlussfassung hier im Hause fünf Monate Zeit, um einen Plan für die Umsetzung dieses Gesetzes vorzulegen.
Stattdessen hat es acht Monate gedauert, dem Parlament einen Zwischenbericht vorzulegen.
Die Vorlage für ein Artikelgesetz zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Ordnungsämter haben wir bis heute noch nicht.
Ich frage mich an dieser Stelle, ob wir alle gemeinsam bereit sind, das klaglos zu akzeptieren, oder ob Sie in Ihrer phantastischen und schier grenzenlos harmonischen Koalition untereinander inzwischen einen schmerzfreien
Zustand erreicht haben – eine Art Schwebezustand zwischen Kiez und Kosmos.
Wir jedenfalls akzeptieren es nicht, wenn in der Senatsverwaltung so mit Gesetzen und Terminen umgegangen wird, die in diesem Hause verbindlich beschlossen wurden.
Nun blicken wir einmal hinter die Kulissen! Da gibt es zwei Verantwortliche für die Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin, das so genannte Tandem. Die haben sich mit dem Thema erst gar nicht befasst, obwohl es um die Abschichtung von 80 Verwaltungsprodukten von der Hauptverwaltung in die Bezirke ging, von denen bisher übrigens nur die Ordnungsangelegenheiten bearbeitet wurden, die zur unmittelbaren Gefahrenabwehr nötig waren – ganz zu schweigen von der Tatsache, dass diese Produkte im Senat selbstverständlich, liebe Kollegen Verwaltungsreformerinnen und -reformer, in der Kostenrechnung gar nicht erst gebucht wurden. Das führt jetzt dazu, dass keiner weiß, in welcher Höhe Mittel an die Bezirke abzuschichten sind. Obwohl es um Neustrukturierung, um Fragen der Personal- und Mittelabschichtung, die Harmonisierung von Zuständigkeiten und vieles mehr geht, hat sich unser glorreiches Tandem damit einfach nicht befasst. Auch die Staatssekretärsrunde zur Verwaltungsmodernisierung hat sich damit nicht befasst, obwohl die Ordnungsämter künftig Aufgaben wahrnehmen sollen, die zahlreiche Senatsressorts in ihrer Zuständigkeit betreffen – Inneres, Bauen, Verkehr, Gesundheit, Wirtschaft und sogar die Senatskanzlei selbst.
Das Thema „bezirkliche Ordnungsämter“ stand einfach bis heute nicht auf der Tagesordnung in diesem virtuellen Koordinationsgremium, und das ist schon bemerkenswert. Wir werden später in der Praxis sehen, was daraus wird. Stattdessen kommt im Laufe des Projekts Sperrfeuer vom Bremsrad des Tandems, namentlich aus der Senatsverwaltung für Finanzen. Die beteiligt sich immer erst dann, wenn es um das Geld geht, obwohl sie eigentlich nach der Papierlage an der Spitze von Modernisierungsprozessen stehen muss.
Da genau liegt der Hund begraben: Wir diskutieren doch hier in Wahrheit nicht über die Aufgaben und Zuständigkeiten unter dem Aspekt, was politisch gewollt war und ist, nämlich Ordnung und Sicherheit in den Bezirken vor Ort zu schaffen, sondern wir diskutieren seit vielen Wochen über die Ordnungsämter und die Umsetzung unseres Gesetzes unter dem Aspekt, was dem Finanzsenator passt oder nicht passt. Wir diskutieren also z. B. darüber, welche Aufgaben Mitarbeiter aus dem Stellenpool ohne großartige Ausbildung übernehmen können. Danach soll sich dann das Anforderungsprofil der Ordnungsämter orientieren, und damit wird der Wille des Gesetzgebers am Ende aus der reinen Innensicht der Verwaltung in das Gegenteil verkehrt. Das ist die Wahrheit.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir haben im Parlament beschlossen, was wir künftig wollen, nämlich Ordnung und Sicherheit in Parks und Anlagen, auf Straßen und Plätzen in unseren Bezirken. Danach hat sich der Senat zu richten. Er hat den Willen des Gesetzgebers umzusetzen und die nötigen Rechtsgrundlagen auf den Weg zu bringen. Aus diesen Rechtsgrundlagen ergibt sich dann das Anforderungsprofil für die Mitarbeiter, und daraus ergibt sich die qualifizierte Ausbildung für diejenigen, die künftig vor Ort im Einsatz sind. Alles andere ist lebensfremd, und das haben selbst die SPD-Bürgermeister aus drei Bezirken dieser Stadt erkannt, die sich lebhaft vorstellen können, wie ehemalige Verwaltungsmitarbeiter wehrlos auf der Straße stehen.
So geht es nicht. Wir müssen Schluss machen mit dem Eiertanz. Bringen Sie die Ordnungsämter jetzt unverzüglich auf den Weg, und gewöhnen Sie sich ab, künftig den Willen des Gesetzgebers so zu behandeln, wie Sie es in diesem Fall getan haben. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eben für eine Weile das Gefühl, dass wir hier am Thema vorbeireden, Herr Kollege Doering. Dass wir einen Stellenpool brauchen und auch einen wollen, ist völlig unstreitig.
Es geht hier um die Frage, wie wir diesen Stellenpool gestalten. So, wie Sie ihn vorschlagen – das ist auch die Diskussionsgrundlage –, wird es nicht gehen.
Ich sage gleich zu Beginn meiner Ausführungen: Sie haben wieder einen Gesetzentwurf zusammengebastelt, der handwerklich grottenschlecht ist. Dieser Senat ist wieder in der Verantwortung wie beispielsweise nach dem verfassungswidrigen Haushalt. Auch die Koalitionsfraktionen sind unmittelbar in der Verantwortung, zum wiederholten Mal eine Parlamentsmehrheit für ein völlig unakzeptables Gesetzesvorhaben ermöglichen zu müssen.
Die Intelligenten unter Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und PDS, müssten doch inzwischen schlecht schlafen, wenn sie an die Geisterfahrervorhaben dieses Senats denken. Begründete Einwände von Mitarbeitervertretungen sind egal, Rechtsgutachten sind egal, die Ausführungen des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes sind egal, das Verfassungsgerichtsurteil ist völlig egal. Sie fahren die Stadt vor die Wand, Hauptsache, der Spaßfaktor ist dabei. So kann man es auch machen.
Schlimm ist nur, wenn Sie nicht mehr wahrnehmen, wann und wie parlamentarische Rechte berührt werden. Dafür ist dieses Gesetzgebungsverfahren beispielhaft. Sie haben alle Sensoren abgeschaltet und die Parteitaktik zum wiederholten Mal über die Pflicht eines gewählten Volksvertreters gestellt. So geht das nicht. Das ganze Gesetzgebungsverfahren ist schon hier im Parlament handwerklich völlig unzulänglich gelaufen. Es wird vom Senat ein Gesetzentwurf eingebracht, danach gibt es ein bahnbrechendes Urteil des Landesverfassungsgerichts. Anstatt das Ganze seriös zu überprüfen, sagen Sie, es sei egal, sie zögen das durch.
Sie machen aus der gewählten Volksvertretung eine parteitaktische Veranstaltung, und da haben Sie etwas falsch verstanden, verehrte Kollegen von der SPD und der PDS, denn das lassen wir uns grundsätzlich nicht mehr gefallen.
Jetzt ist Schluss mit handwerklich schlechter Arbeit und rechtlich nicht haltbaren Gesetzen. Ob Sie hier mit einer „Dilettantenstadlmehrheit“ durchziehen oder nicht, spätestens seit dem Verfassungsgerichtsurteil müsste Ihnen klar geworden sein: Wenn Sie das Recht brechen, werden wir Sie – und damit spreche ich, glaube ich, für alle Oppositionsparteien – ganz konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaates stoppen.
Selbst der Finanzsenator hat in der Sitzung des Rechtsausschusses offen eingeräumt, dass die Versetzung der Dienstkräfte in die Stellenpoolbehörde ein wunder Punkt ist. Er berichtete dem staunenden Publikum aus der entsprechenden Senatssitzung:
Man hatte nicht den Mut, zu sagen: Okay, dann haben sie frei, bis eine andere Aufgabe gefunden wird, oder sie werden irgendwo zentral zusammengefasst. Da hat man sich gewisse Bildzeitungsüberschriften vorgestellt und dann Abstand genommen. Der Senat weiß aber, dass dies eine gewisse Inkonsistenz ist.
So werden hier Gesetze gemacht: Mit Rücksicht auf die Bildzeitung statt mit Rücksicht auf die Rechtsprechung und bestehende Gesetze! So geht das nicht!
Jetzt zur inhaltlichen Kritik an dieser Gesetzesvorlage: Was seitens des Senats insgesamt fehlt, das ist ein Personalentwicklungskonzept für das Land Berlin. Das haben Sie über zwei Jahre nicht auf die Reihe bekommen,
obwohl in der zweiten Jahreshälfte 2001, Herr Doering, darüber einvernehmlich mit den Mitarbeitervertretern in der damaligen Landeskommission für Verwaltungsmodernisierung gesprochen wurde. Dann war Abrisskante.
Jetzt kommen Sie mit Ihrem Gesetz im Alleingang und wollen eine zentrale 80-Mann-Behörde einrichten, ohne ein Wort über die Einbindung externer Professionalität, ohne einen Plan zum Thema Mitarbeiterqualifizierung und ohne einen Gedanken an moderne Instrumente wie Outplacement oder Zielorientierung.
Den realen Einsparungseffekt Ihrer Zentralkonstruktion haben Sie auch mit keiner einzigen Zahl belegt. Der Umstand, dass nach Inkrafttreten Ihres Gesetzes künftig drei Personalräte bei der Versetzung eines Beschäftigten mitbestimmungspflichtig sind,
bereitet Ihnen auch keine Kopfschmerzen. Da hat selbst der Hauptpersonalrat seine Bedenken angemeldet, was Ihnen aber offensichtlich auch egal ist.
Sie schaffen ein bürokratisches Monstrum, das zentralistisch und anonym ist, und schaffen gleichzeitig funktionierende Strukturen – Herr Doering hat dies erwähnt – eines dezentralen Personalüberhangmanagements völlig ab. Das ist das Schlimmste an der Sache. Sie tun so, als gäbe es da bisher gar nichts, was Sie jetzt vorhaben, sei etwas völlig Neues. Weit gefehlt: 70 % Vermittlungsquote bei Überhangkräften in dezentralen Strukturen, hauptsächlich innerhalb der Bezirke. Bei den Kitas sind es sogar 97 %. Das wollen Sie abschaffen! Das hat selbst der Rechnungshof scharf kritisiert, Herr Doering, aber das ist Ihnen ja auch egal.
Wir haben Ihnen ein zweistufiges Modell vorgeschlagen. Erste Stufe: Vermittlung innerhalb der Ursprungsbehörde. Zweite Stufe: Für den verbleibenden Rest der Stellenpool. Dieser dann aber bestimmt nicht mit über 80 Beschäftigten, kein Durcheinander mit drei Personalvertretungen, kein unnötiger bürokratischer Aufwand so wie bei Ihrem Modell, bei dem Tausende von Personalakten auf die Reise gehen müssen, stattdessen intensive und direkte Betreuung vor Ort. Sie wollen anonymen Zentralismus. Wir wollen die dezentrale Verantwortung für die Personalwirtschaft erhalten.
Ihr Gesetz ist aber auch rechtlich hochgradig riskant. Sie würden mit diesem Modell beim ersten Arbeitsgerichtsverfahren sofort scheitern. Das wird nicht lange auf sich warten lassen, weil die Diskussion über die dienst- und arbeitsrechtlichen Fallstricke schon voll im Gange ist.
Da hat sich von Verdi bis zum Beamtenbund schon alles warm gelaufen.
Ja, ein Satz noch. – Sie wollen – trotz Verfassungsgerichtsurteil und Artikel 89 der Verfassung – sogar eine Außeneinstellung für eine B 3-Stelle vornehmen, und das, obwohl Sie selbst in der Finanzverwaltung mindestens einen Bediensteten nach B 3 besoldet im Stellenüberhang haben. Ich halte das für skandalös.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Sie können in der derzeitigen Situation keine neue Zentralbehörde einrichten, die dauerhaft Kosten verursacht und die existierende und funktionierende Verwaltungsstrukturen ersetzt, ohne dass Sie überhaupt nur ansatzweise einen Einspareffekt beziffern können.
– – dass Ihr Vorhaben am Ende rechtlich gar nicht haltbar ist. Ich fordere Sie auf: Kommen Sie zur Vernunft! Ziehen Sie diese Gesetzesvorlage zurück!
Herr Kollege Schimmler! Was Sie eben gesagt haben, macht mich einigermaßen betroffen.
Entschuldigen Sie! Wenn Sie hier in laute Oh-Rufe ausbrechen, wenn es um die Frage geht, ob wir hier verfassungsgemäß handeln oder nicht, dann sollten Sie genau darüber nachdenken, was Sie hier tun.
Es hat sich doch etwas geändert nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Sie können nicht so tun, als wäre die Welt noch so wie vorher. Wir befinden uns im Moment in einer Phase ohne jeglichen Haushalt.
Das hat offensichtlich der eine oder die andere noch nicht begriffen. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass der Haushalt 2002/2003 nichtig ist. Einen Haushalt für die Jahre 2004 und 2005 haben wir bislang nicht beschlossen. Das Landesverfassungsgericht hat klipp und klar im Urteil formuliert, was Sie künftig machen müssen, wenn Sie ein haushaltswirksames Gesetz auf den Weg bringen. Dies ist ein haushaltswirksames Gesetz, was Sie auf den Weg bringen wollen.
Das Kosten verursacht – von Personalkosten bis zu Sachkosten und allem möglichen anderen. Sie haben diesem Haus keine einzige Entscheidungsgrundlage zugeleitet, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um die kostengünstigste denkbare Variante handelt. Genau diese Hausaufgabe hat Ihnen aber das Landesverfassungsgericht in das Urteil geschrieben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir bleibt zunächst an dieser Stelle nichts anderes übrig, als dem Regierenden Bürgermeister, der leider nicht anwesend ist, und dem Innensenator meinen herzlichen Glückwunsch auszusprechen zur ersten Vorlage eines Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung nach nunmehr zwei Jahren Regierungszeit. Das Ganze besteht aus fünf Seiten, die Sie
mühevoll gefüllt haben und insgesamt 16 Normen, die Sie nach dieser langen Zeit dem Parlament zur Abschaffung beziehungsweise zur Veränderung vorschlagen. Wenn sich dies in diesem Tempo und vor allem in dieser Menge und Qualität so fortsetzt, dann können wir mit Fug und Recht von einem Jahrhundertwerk sprechen.
Herr Innensenator! Von Ihren 68 Vorschlägen, die Sie Anfang des Jahres der staunenden Öffentlichkeit verkündet haben, sind ganze 15 in diesem Gesetz übrig geblieben. Das ist weniger als 20 %, was uns nicht gerade zufrieden stellen kann. Mit diesen 15 Vorschlägen haben Sie diesem Haus – wahrscheinlich auf Initiative des Regierenden Bürgermeisters und des Finanzsenators – eine kleine Schweinerei untergejubelt. Artikel XIII – Änderung der Landeshaushaltsordnung – sieht in der Gesetzesbegründung vor:
Die regelmäßigen Berichtspflichten über Grundstücksgeschäfte führen zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand. Soweit Informationen benötigt werden, können diese jederzeit angefordert werden.
Das, meine sehr verehrten Kollegen und lieber Herr Senator Körting, ist der Versuch, dem Parlament unter der Überschrift „Entbürokratisierung“ ein Stück Selbstentmachtung unterzujubeln. Das stößt auf unseren Widerstand und ich hoffe, nicht nur den der CDU-Fraktion, sondern auch aller anderen Fraktionen. Immerhin stellen Sie hiermit die klare Transparenz bei Vermögensgeschäften in Frage. Diese Transparenz ist eine Bringschuld des Senats und keine Holschuld des Parlaments, schließlich sind wir ein Teilzeitparlament. Ich empfehle dringend, diesen Artikel in den Ausschüssen abzulehnen.
Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Die Fraktion der Grünen. Dann ist das mit Mehrheit der Koalition bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 15/235, Stichworte: Sprachförderung von Kindern aus Migrantenfamilien – empfehlen sowohl der Fach- als auch der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Fraktionen der CDU und der Grünen bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind CDU und Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. – Enthaltungen? – Die FDP. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur
lfd. Nr. 6:
I. Lesung
Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (Sonderzahlungsgesetz – SZG)
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1970
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die Vorlage wurde bereits vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest. Im Ältestenrat hat man sich darauf verständigt, das Sonderzahlungsgesetz auch an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung zu überweisen. Da der Innenausschuss bereits zu der Vorlage getagt hat, schlage ich vor, die Federführung dem Rechtsausschuss zu übertragen. Ich höre dazu keinen Widerspruch.
Wir kommen zur
lfd. Nr. 7:
I. Lesung
Erstes Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1972
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Ich eröffne die I. Lesung. Das Wort hat die Fraktion der CDU, die um die Beratung gebeten hat. Es eröffnet und hat das Wort der Herr Kollege Wambach – bitte schön!
Zweiter Punkt – auch hier zeigt der Gesetzentwurf die handwerklichen Schwächen des Senats – der Kritik ist, dass Sie uns in der Gesetzesfolgenabschätzung nicht sagen können, inwieweit dieses Gesetz, das immerhin Entbürokratisierung zum Inhalt hat, Folgen im Hinblick auf Kostenersparnis oder Personalabbau hat. Darüber werden wir uns im Verwaltungsreformausschuss zu unterhalten haben, damit wir Ihnen – dem Innensenator und auch dem Regierenden Bürgermeister – sagen können, wie Sie das herausbekommen können, wenn Sie die Instrumente der Verwaltungsreform entsprechend einsetzen.
Last but not least: Wir werden dieses Gesetz sorgfältig in den Ausschüssen beraten. Seitens der CDU-Fraktion erwarten wir sehr schnell weitere Gesetzesvorlagen mit Vorschlägen über Entbürokratisierung und die Abschaffung von Vorschriften. Das hier ist nur ein Anfang, reicht aber nicht aus – bitte, mehr davon!
Danke schön, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Finanzchaos statt Haushaltswahrheit – was tut der Senat gegen den fortschreitenden Verfall der Buchungsdisziplin im Haushaltswesen? – Das ist nicht nur die Überschrift unserer heutigen Großen Anfrage, das ist ein dringendes Problem, über das wir im Parlament zu sprechen haben. Es geht nicht nur um verwaltungstechnische Fragen, es geht um Rechte des Parlaments, um Haushaltswahrheit und -klarheit, um Transparenz und Rechenschaft gegenüber den Bürgern in unserer Stadt. Es geht um das handwerkliche Unvermögen dieses Senats. Es reicht nicht aus, Herr Regierender Bürgermeister und Herr Finanzsenator, im aufgeteilten Rollenspiel die Menschen in dieser Stadt wahlweise zu bespaßen oder zu beschimpfen. Das sind doch keine versehentlichen Ausrutscher mehr. Das hat Methode, um zur passenden Gelegenheit Ihre politischen und handwerklichen Missgeschicke medienwirksam zu überspielen. Da muss es irgendwo ein Lehrbuch geben, dass Sie gemeinsam mit Trapattoni und Völler gelesen haben.
Heute geht es darum, dass der Rechnungshof von Berlin am 15. Mai dieses Jahres verkündet hat, dass die Haushalts- und Vermögensrechnung für das Jahr 2001 unvollständig und falsch ist. Eine vollständige Prüfung war nicht möglich, da der Senat nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile der Rechnung vorgelegt hat. Das vorliegende Zahlenwerk offenbarte zudem teilweise schwer wiegende Mängel, so der Rechnungshof. Es handelt sich dabei um von der Senatsverwaltung für Finanzen nicht erläuterte Abweichungen in einer Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden €. Originalton des Rechnungshofs:
Die Haushalts- und Vermögensrechnung ist teilweise so fehlerhaft und unvollständig, dass der Rechnungshof die Richtigkeit des Zahlenwerks erstmals nicht bestätigen kann.
Am 21. Mai hat der Präsident des Rechnungshofs die Problemlage im Hauptausschuss noch etwas deutlicher beschrieben. Auch das sollte das Parlament in Gänze wissen. Herr Dr. Harms führte im Hauptausschuss aus:
Wir wollen heute wissen, was Sie, Herr Senator, inzwischen veranlasst haben, um die vom Rechnungshof klar formulierten Mängel in Ihrer Verwaltung zu beseitigen.
Sie sind von diesem Parlament in diese organisatorische Verantwortung gewählt worden. Jetzt ist die Stunde des Parlaments, und ich bin auf Ihre fachlichen Antworten zu unserer Großen Anfrage, Herr Senator, sehr gespannt. – Danke schön!
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Senator Sarrazin! Ihre Antworten auf unsere Große Anfrage können allenfalls in Teilen zufrieden stellen. Zentrales Problem ist, dass die formale Qualität Ihres Haushaltsplans und die Performance Ihrer Verwaltung seit Beginn Ihrer Amtszeit – und vielleicht auch schon davor – merklich abgenommen hat. Da fehlen Wirtschaftspläne, oder sie sind unvollständig oder nicht ausgeglichen. Da fehlen Erläuterungen, oder sie sind unplausibel, so dass unnötige Nachfragen und Berichtsaufträge ausgelöst werden – gerade jetzt im Zuge der Haushaltsberatungen –, über die Sie sich anschließend wieder beschweren. Und alles, was im Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsrechnung, der Buchung, der Budgetierung und dem Controlling in Ihrem Hause geschieht – oder vielmehr nicht geschieht –, ist alles andere als professionell. Das wird auch für das Parlament zunehmend zum Ärgernis.
Mit diesem Haushalt sollten wir zum ersten Mal einen Produkthaushalt vorgelegt bekommen. Was ist damit? – Wir haben hier am 27. Juni des letzten Jahres beschlossen – ich zitiere:
Der Senat wird aufgefordert, dem Haushaltsplanentwurf 2004 eine produktorientierte Darstellung (Produkthaushalt) zur Finanzmittelzuweisung auf der Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung des Jahres 2002 beizufügen. Der Produkthaushalt soll auch eine Darstellung nach Leistungssegmenten bzw. Politikbereichen enthalten. Die Produkte der Bezirke sind hierbei einzubeziehen.
Das ist Beschluss dieses Hauses.
Den Produkthaushalt gibt es nicht.
Stattdessen berichten Sie dem Hauptausschuss am 25. Juli dieses Jahres, dass Sie den Beschluss dieses Parlaments leider nicht umsetzen konnten, weil ein geschätztes Kostenvolumen in Höhe von etwa – Jetzt bitte zuhören! – 4,9 Milliarden € im Jahr 2002, Herr Senator, von den Senatsverwaltungen noch nicht in die Kosten- und Leis
tungsrechnung verbucht wurde. – Unterschrift: Sarrazin. – Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Das ist nicht 2001. Dafür sind Sie, Herr Senator, persönlich verantwortlich.
Herr Senator Sarrazin, Sie haben Ihr Haus augenscheinlich nicht im Griff. Es ist völlig desorganisiert. Ihre Antwort von eben zur zentralen Anwender- und Systembetreuung ist das eine; Ihre Schreiben in die Verwaltung sind das andere. In einem Schreiben aus Ihrem Hause wird den Verwaltungen des Landes Berlin mitgeteilt:
Abschließend weise ich auf folgendes hin: Der Senatsbeschluss, die Stellen in der Hauptverwaltung um 20 % abzusenken, hat in meinem Haus Organisationsmaßnahmen ausgelöst, die zu einem gravierenden Stellenabbau auch in dem für das NBR zuständigen Bereich führen. Vor diesem Hintergrund wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, die Benutzerbetreuung und meine Serviceangebote qualitativ in dem bisher gewohnten Umfang aufrecht zu erhalten. Damit werden faktisch zumindest so lange Behinderungen im Tagesgeschäft auftreten können, bis Sie in der Lage sind, mein
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. – Herr Senator Strieder! Kann ich davon ausgehen, dass Sie nach Ihrem herzergreifenden Statement von vorhin in Sachen öffentliche Sicherheit und Ordnung dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion über die Wahrnehmung der bezirklichen Ordnungsaufgaben in Berlin nicht nur große Sympathie entgegen bringen, sondern ihn sogar unterstützen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der gesamte Werdegang des Themas, über das wir heute reden, macht mich schon an der einen oder anderen Stelle betroffen. Kollege Braun hat zu den inhaltlichen Dingen und auch zu den Fragen des Urheberrechts unsere Position klar gemacht. Die Union bekennt sich eindeutig zum dualen System. Deswegen möchte ich noch einmal betonen, dass wir gerade hier in Berlin und als Berliner Politik in einer besonderen Verantwortung gegenüber diesem dualen System stehen. Wir haben hier sowohl den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie auch zahlreiche private Anbieter, die nach Berlin gekommen sind, ihre Firmenzentralen hierher verlegt und hier viele
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Dazu nenne ich zwei Beispiele: Das gesamte Werbeaufkommen auch auf Grund des gesunkenen Werbemarkts in Deutschland bewegt sich sehr zu Lasten der privaten Medienanbieter und Veranstalter. Das gesamte Werbeaufkommen der privaten Anbieter betrug zuletzt zwei Drittel des gesamten Gebührenaufkommens der öffentlich-rechtlichen Anbieter ohne deren Werbeeinnahmen. Hier muss man schon darüber reden – wenn ich
die Überschrift sehe: „leben und leben lassen“ –, ob die Öffentlich-Rechtlichen unter diesen Bedingungen auch tatsächlich weiterhin so extensiv und expansiv Fernsehwerbung betreiben sollen, wie es im Augenblick der Fall ist. Das muss von Fall zu Fall und auf Grund der wirtschaftlichen Lage besprochen und entschieden werden. Die Expansion in private Bereiche findet selbst bei uns, in unserem Ländersender statt. Wenn dort also im OnlineAngebot Reisen angeboten werden und ein eigenes Hotel betrieben wird, dann geht das aus meiner Sicht über den Grundversorgungsauftrag einer öffentlich-rechtlichen Anstalt bei weitem hinaus. Da müssen die Claims klar abgesteckt werden, und dann muss damit auch Schluss sein.
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Falsche Aussagen zu diesem erweiterten Angebot, wie sie auch in der Kurzbeantwortung des Senats vorkommen, dürfen wir so nicht ohne Weiteres durchgehen lassen. Frau Senatorin! Es gibt auch eindeutige höchstrichterliche Entscheidungen über Dinge, die über das Grundversorgungsangebot der Öffentlich-Rechtlichen hinausgehen. Eine berühmte Entscheidung ist die, dass keine Programmzeitschriften herausgegeben werden dürfen. Das war der Grund dafür, dass damals in Bayern die „Hör Zu“ entstanden ist, nämlich auf Grund eines Urteils gegen den Bayerischen Rundfunk. Hier gibt es Musterbeispiele, die durchaus auch auf die neuen Medien zu übertragen sind. Wie gesagt: Es muss die Balance efunden werden.
Tausend Arbeitsplätze geschaffen haben. Insofern muss dieser Verantwortung sowohl vom Senat wie auch bei einer Debatte in diesem Hause Rechnung getragen werden.
Ich finde allerdings nicht, dass der angemessene Stil insgesamt gewahrt wurde. Das beginnt damit, dass die FDP-Fraktion – wie ich finde, völlig zu Recht – eine Große Anfrage einbringt, diese Große Anfrage aber vom Senat mit lächerlichen 50 Zeilen beantwortet wird, in denen nichts anderes steht als die Wiedergabe von Positionen der Länderministerkonferenz bzw. der Ministerpräsidentenkonferenz. Das reicht für dieses Thema bei weitem nicht aus, zumal dieses eine solche wirtschaftliche Bedeutung in dieser Stadt hat.
Es geht damit weiter, dass dann, wenn der Regierende Bürgermeister bei diesem Thema verhindert ist, nicht etwa der Wirtschaftssenator – der auch verhindert ist – dieses Thema mit uns bespricht und die Fragen beantwortet, sondern die Bürgermeisterin und Justizsenatorin, die zwar kompetent zu Fragen des Urheberrechts Stellung nehmen, aber Fragen der Medienwirtschaft und der Medienpolitik im Lande Berlin sicherlich nicht hinreichend beantworten kann. Das ist sehr bedauerlich, und das sind alles Stilfragen einschließlich manch kritischer Töne sowohl in Richtung der Öffentlich-Rechtlichen, die ich für überzogen halte, wie manch kritischer Töne in Richtung der Privatwirtschaftlichen – einschließlich der über Fußballberichterstattung –, die ich angesichts der Arbeitsplätze in diesem Bereich in Berlin ebenfalls für völlig unangemessen halte.
Medienwirtschaft hat gefehlt – auch in der Beantwortung des Senats. Hier besteht ein gehöriger Nachholbedarf. In der Debatte insgesamt geht es darum, dass wir – wo wir uns doch fast alle mit Ausnahme der FDP zum dualen System offensiv bekennen –
das „leben und leben lassen“ immer wieder besprechen müssen. Das ist nicht mit einer Debatte und mit einer Ministerpräsidentenkonferenz erledigt, sondern muss immer wieder auch unter veränderten Bedingungen aufgerufen werden.
Es ist schon berechtigt, Fragen zu stellen und Positionen der Landesregierung in Berlin abzufragen, wenn es darum geht, expansive Bestrebungen der ÖffentlichRechtlichen in private Marktsegmente hinein zu besprechen und politische Positionen auszutauschen.
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Wichtig ist – das will ich zum Schluss sagen –, dass wir alle gemeinsam – einschließlich des Senats – auch bei durchaus sachlich-kontroversen Debatten darauf achten, dass wir in dieser Stadt auf Grund der gegebenen Situation weiterhin ein gutes Klima sowohl für private Anbieter als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhalten. Das ist eine Pflichtaufgabe der Medienpolitik. Ich hoffe, dass diese weiterhin und verstärkt wahrgenommen wird. – Herzlichen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Stadt Berlin verwahrlost immer mehr. Verbote werden nicht mehr beachtet, das öffentliche Eigentum nicht mehr geachtet. Vandalismus und Rücksichtslosigkeit breiten sich aus.
Lfd. Nr. 5 D:
Dringliche II. Lesung
Gesetz zur Änderung stiftungs- und vereinsrechtlicher Vorschriften
Beschlussempfehlung Recht Drs 15/1840 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1262
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die sechs Artikel in der Beratung zu erbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Beschlussvorlage Drucksache 15/1262. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme. Wer der Drucksache 15/1262 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? –`Dann ist bei Enthaltung von Grünen, Union und FDP dies so beschlossen. Danke für Ihr Wohlwollen!
Lfd. Nr. 5 E:
Dringliche II. Lesung
Gesetz zur Änderung des Berliner Pressegesetzes
Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/1844 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1033
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die zwei Artikel in der Beratung zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Beschlussvorlage Drucksache 15/1033. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer der Drucksache 15/1033 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Enthaltungen? – Enthaltungen sind nicht zu sehen. Dann ist dies einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur
lfd. Nr. 6:
I. Lesung
Gesetz über die Wahrnehmung der bezirklichen Ordnungsaufgaben in Berlin (Berliner Ordnungsämtergesetz – BOÄG)
Antrag der CDU Drs 15/1794
Dringlicher Antrag
Umweltverschmutzungen in Parks und auf Straßen wirksam begegnen
Antrag der Grünen Drs 15/1856
Dringliche Beschlussempfehlungen
Zentrale Ordnungsämter in den Berliner Bezirken
Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 15/1857 Antrag der CDU Drs 15/181
Gibt es hinsichtlich der Dringlichkeiten Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Das völlig aus dem verantwortbaren Rahmen geratene Grillspektakel ist nicht nur ein sicht- und riechbares Zeichen für den Zustand des öffentlichen Ordnungsempfindens. Die Parks in unserer Stadt verschmutzen auch ohne dies zusehends, während die Lasten der Müllbeseitigung und Pflege auf Kosten der Steuerzahler und allein der bezirklichen Haushalte gedeckt werden müssen. Das hat jetzt sogar Senator Strieder gemerkt.
Wir dulden das nicht mehr!
Parks sind Naherholungsgebiete für alle Menschen, besonders für Kinder und ältere Mitbürger. Sie sind in vielen Bereichen übrigens auch wertvolle Ökonischen inmitten der Großstadt. Öffentliche Parks sind keine rechtsfreien Räume, derer sich einzelne Gruppen einfach bemächtigen können. Das muss auch wieder durchgesetzt werden.
Der Grund des Übels liegt in der zersplitterten Zuständigkeit zwischen Polizei, Senatsverwaltung und Bezirken. Am Ende ist keiner zuständig. Die Polizei ist derzeit auf Grund der geltenden Gesetzeslage immer das letzte Glied in der Kette und ist nicht zuletzt wegen ihrer
Herr Präsident! Herr Dr. Zotl! Unredlichkeit lasse ich mir freilich nicht vorwerfen. Unredlich ist es, wenn Sie jetzt, nachdem wir so lange das Thema in der Stadt und im Parlament bewegen, in Wahrheit seitens der Koalitionsfraktionen und des Senats erst initiativ geworden sind, nachdem wir mit dem Gesetzentwurf noch einmal Druck gemacht haben.
Tatsache ist es, dass der Zug nunmehr auf dem Gleis ist, egal ob mit unserem Gesetzentwurf oder mit der Beschlussfassung aus dem Hauptausschuss oder dem Verwaltungsreformausschuss. Der Zug ist unumkehrbar auf dem Gleis, dass wir bezirkliche Ordnungsämter bekommen werden. Das ist wichtig, und das ist auch richtig so. Der Zug wäre aber nicht im Gleis, sondern stünde jetzt
Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister:
1. Welchen Grund hatte es, dass der Senat von Berlin – im Gegensatz zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg – nicht spätestens am Pfingstmontag auf das erfolgreiche Referendum in Polen über den EU-Beitritt reagiert hat?
2. Sind die Verleihung des Bundesfilmpreises und die Durchführung des Karnevals der Kulturen im Berliner Senat Chefsache – die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Grenzregion aber nicht?
Herr Regierender Bürgermeister! Meine Frage war eigentlich ganz einfach: Haben Sie eine öffentliche Erklärung abgegeben oder nicht? Offensichtlich haben Sie am Wochenende gearbeitet, denn es hat einige Erklärungen zu anderen Sachverhalten gegeben, wie das im Punkt 2 meiner Fragestellung aufgeführt ist.
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schimmler! Das war wieder die typische Antwort aus den Reihen der Koalition auf das, was wir hier schon mehrfach thematisiert haben. Der Berg kreißt, und die Mausgeburt hat schon sechs Monate Verspätung. Das reicht uns nicht. Arbeitskreise, Staatssekretärsrunden, Sonstiges – es muss irgendwann auch einmal etwas dabei herauskommen. Heute machen wir gemeinsam mit der FDP den erneuten Versuch, dem dringend nötigen Prozess der Entbürokratisierung in Berlin wieder Leben einzuhauchen. Die Wahrheit ist: Sie im Senat haben es geschafft, dieses Thema schleichend von der Tagesordnung zu nehmen und still und leise zu beerdigen. Verwaltungsreform und Staatsaufgabenkritik gibt es doch, seit Sie an der Regierung sind, praktisch überhaupt nicht mehr. Da ist doch nur noch heiße Luft! Ihr berühmtes Tandem ist in Wahrheit mausetot. Da kommt ja schon niemand mehr zu den Ausschusssitzungen, wenn es um Verwaltungsmodernisierung oder Aufgabenkritik und dergleichen Themenfelder geht. Was haben Sie nicht im letzten Jahr mit viel öffentlichem Getöse alles angekündigt. Aber im Ankündigen sind Sie ja Weltmeister, zuletzt die 68 Vorschläge von Herrn Senator Körting zur Entbürokratisierung. Wo sind Ihre Vorschläge ans Parlament? Nichts als heiße Luft! Dürfen wir Sie jetzt, verehrter Herr Senator, in dieser Beziehung dank Ihrer Partei als Alt-68er bezeichnen?
Es ist doch merkwürdig: Wir reden heute nicht zum ersten Mal über die Abschaffung überflüssiger oder doppelter Vorschriften im Land Berlin.
Das alles, was heute auf dem Tisch ist, das, was auch schon auf dem Tisch war an Vorschlägen, kann alles nur der Anfang sein. Ich fordere Sie nachdrücklich auf, Ihren permanenten Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Herr Wowereit ist leider nicht da, aber ein paar runde Sachen aus dem Senat wären besser als manch achteckige Ankündigung. Ich erwarte weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau von Seiten dieses Senats und von Seiten der Koalitionsparteien. Das ist Ihr Job, und nun machen Sie endlich was!
Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass im Lande die Regelungswut ausgebrochen ist, wissen wir nicht erst seit gestern. Das gilt leider nicht nur für Berlin, sondern auch für alle anderen Bundesländer einschließlich der kommunalen Ebene. Hinzu kommt noch der Bund. Das Gesetzesdickicht ist offensichtlich entgegen weit verbreiteter Annahmen nicht nur eine deutsche Eigenart. Was uns aus Brüssel und Straßburg in den letzten Jahren überkommen hat, schlägt alle nationalen Rekorde.
beteiligung setzt erst ab der weiterführenden Schule ein. Familien mit Sozialhilfe- oder Wohngeldbezug werden von der Beteiligung befreit. Für die selbstzahlenden Eltern entstehen je nach Schulklasse Beträge zwischen 30 und 60 € als Eigenanteil. Diese Beträge sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nicht überschritten werden.
Vorrangig sind eine Erneuerung des Schulbuchbe
standes und die Garantie der Lernmittelfreiheit für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen. In diesem Zusammenhang ist das Zwei-SäulenModell aus Ausleihe und Elternbeteiligung sozial gerecht und annähernd kostenneutral.
Ich appelliere an Ihre Vernunft. Springen Sie über
Ihren Schatten, tun Sie Gutes für die Berliner Schule, stimmen Sie zur II. Lesung unserem Zwei-Säulen-Modell zu!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie an den Hauptausschuss. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann haben wir diese Vorlage so überwiesen.
Wir kommen nun zur
lfd. Nr. 12: