Thomas Domres
Appearances
Last Statements
In der vergangenen Woche fand eine Sternfahrt der Initiative
„Therapeuten am Limit“ nach Berlin statt. Während verschie dener Zwischenstopps machten sie auf ihre Situation aufmerk sam und formulierten ihre Forderungen. So machten sie unter anderem auf ihre berufliche und wirtschaftliche Situation so wie auf die Arbeitsbedingungen aufmerksam. Weiter wiesen sie darauf hin, dass nicht nur die geringe Anzahl von Schüle rinnen und Schülern, sondern auch die Abbrecherquote und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen besorgniserre gend sind, bundesweit Schulen schließen oder Schulträger ge zwungen sind, Standorte aufzugeben. Die Folgen sind unter anderem Fachkräftemangel, Belastungen für pflegende Ange hörige, für Pflegepersonal und natürlich zuallererst für die Kli enten selbst.
Zu den Forderungen der „Therapeuten am Limit“ zählen unter anderem: bundesweite Abschaffung des Schulgeldes für alle Schülerinnen und Schüler, Einführung einer Ausbildungsver gütung, eine Ausbildungsreform, die Stärkung der akademi schen Ausbildung zur Qualitätssicherung und eine am Bedarf ausgerichtete und faire Honorierung. Der komplette Forde rungskatalog ist unter therapeuten-am-limit.de abrufbar.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position hat sie zu den geschilderten Sachverhalten und Forderungen der „Therapeu ten am Limit“?
Wenn ich richtig informiert bin, dann war eine Abordnung der „Therapeuten am Limit“ letzte Woche auch im Gesundheitsmi nisterium. Es gab ein Gespräch mit dem Staatssekretär. Kön nen Sie kurz berichten, was Gegenstand des Gespräches und der Verabredung war?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So etwas haben wir nach meiner Erinnerung im Landtag noch nicht gehabt: In einer Debatte werden zwei kom plett neue Gesetze - das Fraktionsgesetz und das Untersu chungsausschussgesetz - sowie zum Teil umfangreiche Ände rungen in vier Gesetzen - im Volksabstimmungsgesetz, im Ab geordnetengesetz, im Besoldungsgesetz sowie im Landesrech nungshofgesetz - behandelt.
Zum Volksabstimmungsgesetz: Dass es nach der ersten großen Novelle des Brandenburger Volksabstimmungsgesetzes im Jahr 2012 kurz vor dem Ende der 6. Wahlperiode noch gelun gen ist, eine weitere deutliche Verbesserung der Bedingungen
für die direkte Demokratie zwischen vier Fraktionen zu verab reden, finde ich sehr gut. Wer hätte das vor 2009 gedacht? Künftig wird es in Brandenburg eine offizielle Beratungsmög lichkeit für Volksinitiativen beim Landeswahlleiter geben.
Ein Zweites haben wir neu geregelt: Künftig sollen bestimmte Fristen im Interesse der Volksinitiativen angepasst werden. Der Landtag muss nämlich den Termin für einen Volksentscheid so festlegen, dass, wenn innerhalb von zehn Monaten eine landes weite Wahl oder ein weiterer landesweiter Volksentscheid an steht, der Volksentscheid am selben Tag stattfindet. Das erhöht die Erfolgsaussichten der Initiativen deutlich.
Kurz zum Abgeordnetengesetz: Es ist bereits die dritte Nach besserung, seit wir im Jahr 2013 ein grundlegend neues Abge ordnetengesetz beschlossen haben. Auch diesmal konzentrie ren sich die Änderungen auf den Handlungsbedarf, der sich in Anwendung des Gesetzes herauskristallisiert hat. Vor allem geht es um den barrierefreien Zugang zu Wahlkreisbüros, die barrierefreie Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, die Anpassung der Mietkosten sowie die Einführung von Be triebsrenten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeord neten. Zugleich sollen weitere Klarstellungen im Normtext verarbeitet werden.
Dass wir endlich ein neues Untersuchungsausschussgesetz ha ben, freut mich ganz besonders. Die dienstälteren Kolleginnen und Kollegen hier im Haus werden sich erinnern, dass es seit 1999 - damals hatte die Regierung einen Gesetzentwurf kurz vor Ende der Wahlperiode vorgelegt, der am Ende der Diskon tinuität unterlag - wiederholt Versuche gab, das weitgehend von Nordrhein-Westfalen übernommene Gesetz den Branden burger Erfahrungen mit Untersuchungsausschüssen anzupas sen. Alle blieben erfolglos - bis heute.
In diesem Zusammenhang vielen Dank an Frau Dr. Platter von der Landtagsverwaltung, die akribisch den Handlungsbedarf aufgearbeitet hat und immer wieder für einen Gedankenaus tausch mit den Fraktionen zur Verfügung stand.
Dann ist da noch das neue Fraktionsgesetz, bezüglich dessen es, wie Sie wissen, anfangs massive öffentliche Vorwürfe gab. Auch das geltende Fraktionsgesetz gehört zu den Gesetzen, die in der ersten Wahlperiode wegen fehlender Brandenburger Er fahrungen weitgehend von Nordrhein-Westfalen übernommen wurden. Seit Langem war klar, dass dieses Gesetz nicht mehr den Bedingungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts entspricht. Brandenburg war im Nachteil im Vergleich zu anderen Bun desländern und musste deshalb handeln. Unser Gesetz musste in Übereinstimmung mit den Erfahrungen der Fraktionsarbeit und vor allem mit der Gesetzgebung und der Rechtsprechung von Verfassungs- und anderen Gerichten gebracht werden. Deshalb haben wir uns gründlich angeschaut, was sich in ande ren Bundesländern getan hat, und das Ergebnis in einem Ge setzentwurf zusammengefasst. Wir haben das Rad also nicht neu erfunden, sondern die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in anderen Parlamenten für uns nutzbar gemacht.
Schon vor diesem Hintergrund sind die anfänglich noch erho benen Vorwürfe, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, eine wirksame Finanzkontrolle sei kaum mehr möglich und der vor geschlagene Weg sei deutschlandweit einzigartig, mehr als fragwürdig gewesen. Wir haben, wie es im parlamentarischen Verfahren üblich ist, das Gespräch mit dem Präsidenten des
Rechnungshofes gesucht. Im Ergebnis dieser Gespräche wurde einzig § 15 angepasst. Missverständnisse - so steht es auch in der Begründung unseres Änderungsantrags - wurden in den Gesprächen ausgeräumt. Wir haben gemeinsam eine Regelung zur Prüfung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Fraktio nen erarbeitet. Ich denke, das ist ein guter Weg gewesen. Damit stellen wir auch mehr Transparenz her.
Sicherlich hätten auch wir uns - wie die Grünen - gerade in dieser Beziehung noch etwas mehr gewünscht. Mehr war aber fraktionsübergreifend nicht zu vereinbaren. Deshalb wird die Fraktion DIE LINKE künftig ihre Stellungnahmen zu den Prü fungsmitteilungen des Rechnungshofes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und dem Änderungsantrag. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt zum Schluss.
Ich freue mich sehr, dass wir uns unter dem letzten Tagesord nungspunkt der voraussichtlich letzten Landtagssitzung dieser Legislaturperiode einem Thema aus der Prignitz widmen. Hier haben wir wieder ein Beispiel, dass Politik konkret etwas für die Menschen vor Ort bewegen kann. Es hat sich gelohnt, sich für den Erhalt dieses für die Region so wichtigen Gewässers einzusetzen. Dafür einen herzlichen Dank, vor allen Dingen an die Bürgerinnen und Bürger aus der Region, die sich dafür starkgemacht haben.
Es war richtig, die Staatssekretärinnen der beiden zuständigen Ressorts in die Region zu holen und sie mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren vor Ort ins Gespräch zu brin gen. Dafür einen herzlichen Dank an das MLUL und an das MdF.
Dank gebührt aber auch Herrn Augustin, der in einer sicher nicht einfachen Situation lösungsorientiert gearbeitet hat. Nach einigem Hin und Her machen wir nun den Weg für den dauer haften Erhalt eines Speichers als See und seine Freizeitnutzung frei.
Die Machbarkeitsstudie hat verschiedene Varianten aufgezeigt, die vor Ort diskutiert wurden. Es gab eine klare Präferenz für diejenige Variante, die den Speicher als Landschaftssee erhält, ohne die hohen Dauerkosten einer Talsperre zu verursachen.
Noch ein paar Worte zum Wasserstand, weil er für Irritationen gesorgt hat: In der Machbarkeitsstudie hat man sich nicht ge nau auf eine Vorzugsvariante festgelegt. Klar war nur, dass der Wasserstand nicht unter dem liegen soll, der jetzt bei der Notabsenkung eingestellt wurde. Andererseits war auch klar: Den ursprünglichen hohen Wasserstand werden wir sowohl aus Kostengründen als auch aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht wieder erreichen.
Die 81 Meter, die wir jetzt im Antrag vorsehen, liegen in der oberen Hälfte der für die Vorzugsvariante angegebenen mögli chen Wasserstandsspanne. Darunter wird es nicht gehen, das stellen wir heute klar. Wir sichern damit einen Mindestwasser stand, der geeignet ist, die ökologischen Funktionen und die Freizeitnutzung des Sees dauerhaft zu gewährleisten - so die Aussage der Fachleute vor Ort. Ich berufe mich hier auf den Wasser- und Bodenverband. Also: Ziel erreicht.
Dass die CDU ihren Antrag zurückgezogen hat und dem Koali tionsantrag beigetreten ist, war eine richtige Entscheidung.
Die Festlegung auf 81,75 NHN - Normalhöhennull - wäre viel zu früh. Auch DIE LINKE möchte die größtmögliche Wasser fläche. Diese ist aber im Planungsverfahren zu erarbeiten. Nach der Vorplanung, der Entwurfsplanung, der Genehmi gungsplanung und der Ausführungsplanung werden wir wis sen, wie groß die Wasserfläche schlussendlich sein wird.
Der heutige Beschluss weist also in die richtige Richtung und setzt Mindeststandards, und bei der genauen Ausgestaltung ebenso wie bei der künftigen Eigentümerschaft wird es noch einiges zu diskutieren und zu entscheiden geben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dies in einem engen Dialog mit der Region und allen Akteuren vor Ort erfolgt. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Homeyer, ich glaube, Sie brauchen zuallererst einen energiepolitischen Kompass; denn diese Pole mik, die Sie hier an den Tag legen, bringt uns, glaube ich, nicht weiter, und sie hilft auch in der Problemsicht nicht weiter.
Laut aktuellem Energiemonitor vom April 2018 des Bundes verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft halten 93 % der Befragten die Energiewende für wichtig bzw. sehr wichtig und wünschen sich einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energi en in Deutschland.
Eine klare Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die Energie wende. Allerdings scheint dies nicht uneingeschränkt für das
Land Brandenburg zu gelten. Den einen sind sie Grundbaustein und Garant für eine erfolgreiche Energiewende, den anderen Sinnbild für Verlust von Lebensqualität bis hin zu gesundheitli cher Beeinträchtigung oder einfach nur Zerstörung von wert vollem Landschafts- und Naturraum. Windräder polarisieren eben.
Insofern spiegelt die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 18. April zum Antrag der Fraktion BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN die öffentliche, fachliche und politische Stimmungslage gleichermaßen wider. Eines hat die Anhörung auf jeden Fall gezeigt: Der Wind gegen einen weiteren Ausbau der Windkraftanlagen weht ziemlich stark.
Trotzdem muss unser Anspruch sein, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Energiewende auf größtmögliche Akzeptanz der Bevölkerung trifft und insbesondere die Bran denburgerinnen und Brandenburger mitgenommen werden. Dabei kommt es meiner Fraktion im Wesentlichen auf drei Punkte an.
Erstens: die soziale Komponente. Strom muss bezahlbar blei ben und darf nicht zum Luxusgut werden.
Zweitens: Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen bestmöglich in die Planungsprozesse - insbesondere bei den Windkraftanlagen - einbezogen, an ihnen beteiligt und ernst ge nommen werden. Das sind Herausforderungen - nicht nur für die Regionalen Planungsgemeinschaften.
Drittens: Die Menschen vor Ort und die Kommunen müssen von der Energiewende profitieren.
Wie vielfältig die Formen der Beteiligungsmöglichkeiten sein können, hat die Anhörung gezeigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass es der Koalition gemeinsam mit der Impulsgeberfraktion Bünd nis 90/Die Grünen gelungen ist, aus der Anhörung Schlussfol gerungen zu ziehen, und dass wir heute über unseren Antrag mit dem Ziel, Maßnahmen zu initiieren, die einen Beitrag zur Stär kung der Akzeptanz des weiteren Ausbaus der Windenergie im Land Brandenburg sein könnten, hier im Landtag beraten kön nen.
Für die Linksfraktion ist das Thema Akzeptanz bei Weitem kein Neuland. So haben wir vor fast einem Jahr, im Juli 2017, einen Workshop zu dem Thema „Lokale Teilhabe an der Energiewen de in Brandenburg“ durchgeführt. Damals war das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, welches am 28.06.2016 in Kraft gesetzt wurde, die wohl fortschritt lichste Regelung auf Länderebene. Dieses Gesetz ist sofort be klagt worden und spielte in der Anhörung allenfalls noch eine untergeordnete Rolle. Warum ich das erwähne? Weil es zeigt, wie schwierig es ist, wirksame Instrumente auf den Weg zu bringen, die sich am Ende des Tages in verbesserter Akzeptanz und Beteiligung vor Ort niederschlagen.
Natürlich ist es opportun - wie Herr Vida es in seinem Antrag fordert -, die Energiestrategie des Landes Brandenburg in Sa chen installierter Windkraftleistung auf 7 500 Megawatt zu be grenzen. Praktisch allerdings würde der Ausbau der Windkraft
wahrscheinlich zum Ende des Jahres 2019, spätestens im Jahr 2020 zum Erliegen kommen. Die kumulierte Leistung aus Wind kraft betrug am 31.12.2017 6 794 Megawatt. Allein im vergan genen Jahr betrug der Bruttozubau ca. 535 Megawatt. Voraus gesetzt, dieser Zubau hält an, haben wir innerhalb der nächsten beiden Jahre locker die 7 500 Megawatt in Brandenburg er reicht. Ich glaube nicht, dass die Begrenzung der installierten Windkraftleistung zielführend ist. Vielmehr sollten wir überle gen, ob das Ausbauziel „2 % der Landesfläche“ angesichts im mer leistungsfähigerer Anlagen nicht doch überdenkenswert wäre.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unstrittig ist: Insbe sondere Windkraftanlagen bleiben ein Eingriff in das Land schaftsbild. Die Auswirkungen auf die Menschen und die Natur gilt es zu minimieren. Der notwendige Ausbau ist in einer de mokratischen Gesellschaft auf Akzeptanz angewiesen, gerade vor Ort. Genau dies könnte künftig ohne kluges Agieren aller Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene proble matisch werden. Akzeptanz wird zunehmend zur harten Wäh rung der Energiewende. Eine tragfähige Verständigung in den Regionen benötigt klare und wirkungsvolle Rahmenbedingun gen.
Eine besondere Rolle in der Debatte spielt die Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen der Windkraft. Sie gehen bislang trotz des Ökostrombooms oft leer aus oder werden mit Kleinigkeiten abgespeist - im Gegensatz zu den Flächeneigen tümern, auf deren Grundstücken Anlagen installiert werden. Diese Schieflage löst nicht selten Unmut in den Gemeinden aus, weil viele Menschen quasi nur die bisweilen negativ emp fundenen Folgen des Ausbaus spüren.
Auch meiner Fraktion ist es daher essenziell wichtig, rechtssi chere Modelle zu finden, die eine direkte finanzielle Beteili gung der Standortgemeinden ermöglichen. Entsprechende Vor schläge, unter anderem vom Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg, zu einer Konzessionsabgabe auf einge speisten Strom liegen auf dem Tisch und sind im Ausschuss debattiert worden. Nun gilt es, diese im Land umzusetzen. Des halb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Gleichzeitig möchte ich mich bei den Grünen für die konstruktive Zusam menarbeit bedanken. - Herzlichen Dank.
Herr Königer, Sie haben eben kritisiert, dass wir Ihrem Antrag auf Überweisung und auf die 3. Lesung soeben nicht zuge stimmt haben. Würden Sie mir denn Recht geben, dass es äu ßerst problematisch ist, wenn Sie in der Ausschussberatung nichts sagen und keine Änderungsanträge einbringen, sodass sich der Sinn einer 3. Lesung eigentlich gar nicht erschließt?
Die Ende April dieses Jahres verschärften EU-Grenzwerte für Kraftwerksabgase machen einer aktuellen Studie zufolge den Betrieb des Kohlekraftwerkes Jänschwalde unrentabel. Ab 2021 müssen Betreiber von Kohle-, Gas- und Ölkraftwerken strengere Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen wie Stickoxid, Schwefeldioxid und Quecksilber einhalten. Kraft werksbetreiber haben die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu beantragen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die oben ange führte Studie?
Herr Innenminister, Sie haben vom Erscheinungsverbot am und im Stadion der Freundschaft gesprochen. Mich würde inte ressieren, wie die Kommunikation mit Vereinen erfolgt, die mit Mannschaften bei Energie Cottbus zu Gast sind. Speziell bei Auswärtsfahrten sind ja die beiden von Ihnen angesprochenen Fangruppierungen äußerst aktiv. Ist es ein probates Mittel, die ses Erscheinungsverbot auch für Auswärtsfahrten auszuspre chen? Wie läuft die Kommunikation mit den Vereinen und wel che rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dieses Erscheinungsver bot bindend zu machen?
Die zweite Frage: Frau von Halem hat schon die Fanarbeit an gesprochen. Gibt es eine Evaluierung der Fanprojekte, bei der speziell die Frage gestellt wird, wie kontinuierlich Fanarbeit geleistet werden muss, damit solche Erscheinungen gar nicht entstehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2012 wurde unter Federführung des damali
gen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher schutz der Wolfsmanagementplan 2013 bis 2017 erarbeitet. Ei ne große Zahl von Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen, Ver tretern des Berufsstandes, Tierhaltern, Behörden und Wissen schaftlern kam zusammen, um über den Umgang mit dem Wolf zu beraten. Trotz sehr unterschiedlich gelagerter Interessen und Erfahrungen ist es damals gelungen, konstruktiv und ergebnis orientiert zu arbeiten, Ergebnisse im gegebenen Rechtsrahmen zu erzielen, aber auch weitergehende Forderungen aufzustellen.
Nachdem der Wolfsmanagementplan mit nur einer Gegenstim me im Wolfsplenum verabschiedet wurde, gab es eine allge mein akzeptierte Handlungsgrundlage. Inzwischen hat sich die Situation verändert. Der Wolfsbestand hat sich seit 2012 etwas mehr als verdoppelt, 2016 ist die Zahl der Nutztierrisse gegen über den Vorjahren sehr deutlich angestiegen, es ist auch ver mehrt zu Rissen von Kälbern gekommen, und es ist erstmals auch ein verhaltensauffälliger Wolf aufgetreten. Ja, liebe Kol leginnen und Kollegen, gerade die Weidehaltung sieht große Probleme. Das muss ernst genommen werden. Deshalb ist es doch nur folgerichtig, dass wir aufgrund der veränderten Situa tion reagieren.
Es ist auch festzustellen: Die Umsetzung des Wolfsmanage mentplanes hat nicht in jeder Beziehung so gut geklappt wie erhofft. Die Förderung von Herdenschutzhunden war durch die notwendige EU-Zertifizierung ein langwieriger Prozess. Prä ventionsförderung war durch übermäßige bürokratische För dervorgaben und den Start der neuen EU-Förderperiode stark erschwert. Die damals beschlossene Einrichtung einer Wolfsin formations- und einer Herdenschutzstelle hat auf sich warten lassen. Hier hätte ich mir auch eine gemeinsame Initiative mit dem Bund vorstellen können. Aber es wurde leider seitens des Bundes anders entschieden.
Diese Defizite ist das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft mit seinem im November 2016 vorgestellten Sieben-Punkte-Plan angegangen. Die Maßnah men sind aber noch nicht alle wirksam geworden. Leider hat sich gezeigt, dass der frühere Geist des konstruktiven Umgangs bei der fälligen und verabredeten Überarbeitung des Manage mentplanes nicht mehr bei allen Beteiligten trägt.
Dazu trägt sicherlich auch die große Betroffenheit von Tierhal tern bei. Man kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass das große öffentliche Interesse am Wolf einige Verbands vertreter auch dazu verleitet, sich mit Maximalforderungen in Positionen zu bringen, von denen sie selbst wissen, dass sie bei der bestehenden Rechtslage unerfüllbar sind.
Manche Pressemitteilung und mancher Debattenbeitrag sind nicht lösungsorientiert, und man könnte den Eindruck gewin nen, dass die Zunahme der Wolfspopulation und die damit ver bundenen Handlungsnotwendigkeiten willkommene Argumen te sind, um ganz andere Schlachten zu schlagen.
Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich für Sachlichkeit. Be griffe wie „Öko-Pegida“ erschweren eine sachliche Debatte,
und ich appelliere an alle, Kompromiss- und Problemlösungs bereitschaft an den Tag zu legen.
Vor diesem Hintergrund empfinde ich den von der CDU vorge legten Antrag als wohltuend sachlichen Diskussionsbeitrag. Neu ist der darin enthaltene Vorschlag aber nicht. Schon der jetzige Managementplan sieht die Notwendigkeit vor, unter be stimmten Bedingungen Wölfe zu entnehmen, die wiederholt geschützte Weidetiere gerissen haben. Dem haben übrigens auch Naturschutzverbände zugestimmt. Ohne Zweifel muss bei der Überarbeitung des Managementplans geprüft werden, ob die Kriterien und die Verfahrensweise praktikabel sind. Die CDU schlägt vor, mithilfe einer wissenschaftlichen Analyse zu ermitteln, in welchem Rahmen solche Einzelentnahmen erfol gen können, ohne den Erhaltungszustand des Wolfes zu ver schlechtern.
Es geht also darum, einzelne problematische und verhaltensauffällige Wölfe zu entnehmen, solange dies der EU-Schutz verpflichtung nicht entgegensteht.
Das dürfte in der Tat, wenn es gut gemacht ist, EU-rechtskon form sein, ganz im Gegensatz zur Forderung nach einer allge meinen Bejagung, nach Bestandsobergrenzen oder nach Be schränkung des Wolfes auf bestimmte Gebiete. Allerdings scheint es mir fraglich zu sein, ob eine derartige Analyse tat sächlich auf der Ebene eines Landes vorgenommen werden kann; schließlich kennen Wölfe keine Landesgrenze.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten die Erfah rungen gerade aus Skandinavien nutzen und bewerten; Frau Schier sprach davon. Ob der Begriff Schutzjagd aber der richti ge ist, sei dahin gestellt. In Ihrer Rede, Frau Schier, sind Dinge angesprochen worden, die in Ihrem Antrag so nicht zu finden sind, zum Beispiel zu Quoten und Obergrenzen. Das ist eine schwierige Diskussion. Deswegen ist es, glaube ich, gut, dass wir darüber noch einmal im Ausschuss reden; denn wir können vieles machen, aber es muss rechtskonform sein.
Aus Sicht der Linken lohnt es sich also, sich weiter damit zu befassen. Auf Antrag meiner Fraktion ist es ohnehin verabre det, ein weiteres Fachgespräch im Ausschuss zu führen. Dazu wollen wir einen Vertreter des Bundesamtes für Naturschutz einladen. Das ist die zuständige Behörde, wenn es um die Defi nition des Erhaltungszustandes und um die fachliche Grundla ge des Managements geht. Im Übrigen hat sich auch die letzte Umweltministerkonferenz damit beschäftigt und entsprechen de Festlegungen getroffen. Deshalb werden wir Ihren Antrag überweisen und in die Diskussion einbeziehen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag hat schon ein wenig überrascht; überrascht deshalb, weil wir ja vor wenigen Wo chen erst die Geschäftsordnung des Landtags geändert, den Haushalt des Landtags - sogar einvernehmlich - beschlossen und eine längere Debatte zum Thema lebendiges Parlament geführt haben. Das nun von den FREIEN WÄHLERN ange sprochene Thema hätte in jeden dieser Punkte gut hineinge passt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Linke ist der Auf fassung, dass jeder Vorschlag, der das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger decken und die Transparenz unse rer Arbeit verbessern soll, intensiv geprüft werden muss. Aber - auch das möchte ich an dieser Stelle sagen - die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen für die Öffentlichkeit sollte schon gestellt werden.
Erinnern möchte ich daran, dass die Sitzungen der Enquete kommission gestreamt werden. Die Zugriffszahlen sind leider sehr übersichtlich. Das ist aber natürlich kein Grund, den Vor schlag von vornherein abzulehnen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorgelegte Antrag ist für uns in der jetzigen Form nicht zustimmungswürdig und vor allem nicht umsetzungsfähig. Er ist unausgegoren und lässt viele wichtige Fragen offen bzw. gibt keine aus unserer Sicht nötigen Antworten.
Ich habe mich zum Beispiel gefragt, welche personellen Res sourcen notwendig bzw. vorhanden sind, um im Mai mit den Übertragungen zu beginnen. Ebenso habe ich mich gefragt, welche finanziellen und technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um die Ausschusssitzungen ab Mai zu streamen und in einer Mediathek abzulegen. Weiter habe ich mich ge fragt, Herr Kollege Vida, ob Sie sich diese Fragen auch gestellt haben.
Mediathek ist das nächste Stichwort. Ich glaube, es macht we nig Sinn, Ausschusssitzungen am Stück und unbearbeitet in ei ne Mediathek einzustellen. Auch hier stellt sich die Frage, wer das macht und wie das passieren soll. Es ist meiner Meinung nach nicht damit getan, eine Videokamera während einer Sit zung laufen zu lassen, die Übertragung auf der Homepage zu sichern und dann das Video auf die Homepage hochzuladen. Hier ist der Antrag sehr oberflächlich. Diese Bemerkung sei mir gestattet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich vermute, dass wir auch medien- und datenschutzrechtliche Fragen zu betrachten haben. Auch Fragen der Geschäftsordnung sehe ich berührt. Es ist schon misslich, dass wir jetzt, nachdem wir vor Kurzem die geänderte Geschäftsordnung beschlossen haben, noch einmal damit anfangen. Aber egal.
Vor einer Beschlussfassung müssen wir über all das reden; auch darüber, wie mit parallel laufenden Ausschusssitzungen umzugehen ist. Alle diese Fragen beantwortet Ihr Antrag nicht, und ohne diese Antworten kann es keine Zustimmung geben.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Fragen über Fra gen, die förmlich nach Antworten schreien. Deswegen werden wir die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss be fürworten. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag zu den illegalen Mülllagern greift ein wichtiges Thema auf, das die Menschen in vielen Kommunen im Land seit Langem beschäftigt. Durch Unver mögen, Blauäugigkeit, häufig aber auch durch kriminelle Ma chenschaften von Müllentsorgern sind Altlasten entstanden, für deren Beseitigung die Verursacher in der Praxis oft nicht mehr herangezogen werden können.
Der Antrag vermittelt allerdings den Eindruck, in Brandenburg gäbe es haufenweise unkontrollierte Mülllager, von denen kei ner so genau weiß, was sie enthalten, und für die es kein Kon zept gibt. Das ist von der Realität sehr weit entfernt. Denn die ses Thema hat uns allein in dieser Wahlperiode schon mehrfach im Umweltausschuss beschäftigt. Die Wahrheit ist: Im Um gang mit den Mülllagern hat es in dieser Legislaturperiode mit Minister Vogelsänger und in der vorangegangenen mit Minis terin Tack gewaltige Fortschritte gegeben. Zunächst wurde 2012 in der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverord nung geklärt, wer für welches Mülllager zuständig ist. Das war die erste Voraussetzung für weiteres Handeln. Davor war dies wegen des Zuständigkeitsgerangels blockiert.
Dem Land wurden 45 von damals 108 Lagern zugeordnet, dar unter die größten und problematischsten Lager. Im Anschluss wurde ein Kriterienkatalog zur Gefährdungsabschätzung erar beitet. Dieser ist im Internet abrufbar. Alle in Landeszuständig keit befindlichen Mülllager wurden nach einem detaillierten Katalog hinsichtlich des Gefährdungspotenzials bewertet, und zwar getrennt nach Auswirkungen auf Grundwasser, Oberflä chengewässer, Luft, Natur und Landschaft. Menge und Art der Abfälle, Art der Lagerung, Abstände und geologische Gege benheiten wurden dabei detailliert mit einem Punktesystem be rücksichtigt.
Daraus ergab sich eine Prioritätenliste potenziell gefährlicher Lager. Für die am höchsten eingestuften Lager wurden zusätz liche Gutachten vergeben. Eine akute Gefährdung, die ein so fortiges Handeln notwendig gemacht hätte, konnte dabei nicht festgestellt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass man an dieser Stelle durchaus positiv erwähnen kann, dass mit der Beräumung und Sanierung von Abfalllagern begonnen wurde. Neben dem Gefährdungspotenzial waren hier noch andere Din ge zu berücksichtigen, etwa die Verfahrensstände der Ausein andersetzungen mit den Verursachern, die Eigentumsverhält nisse oder auch Nachnutzungsmöglichkeiten der Fläche.
Inzwischen sind über 20 der in Landeszuständigkeit befindli chen Lager bereits beräumt. Ich finde, das ist ein Riesenerfolg. Und es wird weitergehen: Denn seit Neuestem sind im Haus halt des MLUL Mittel für die Beräumung vorgesehen, und es gibt die Möglichkeit, nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel aus anderen Bereichen hier einzusetzen. Sie sehen, liebe Kollegin nen und Kollegen von den Grünen, so einiges aus Ihrem An trag wurde bereits abgearbeitet.
Aber wenn Sie das Land auffordern, alle illegalen Mülllager zu beräumen, müssen Sie auch sagen, wie, müssen Sie sagen, wie Sie das finanzieren wollen. Die Angaben für die Gesamtkosten schwanken zwischen 160 Millionen Euro und 320 Millionen Euro. Das können wir nicht so nebenbei schultern, selbst wenn wir auf das Landesmarketing verzichten würden. Deshalb ist das Vorgehen, das die rot-rote Koalition vereinbart hat, richtig.
Es muss gewährleistet werden, dass von den Lagern keine aku te Gefahr ausgeht. Das ist der Fall. Und dann gehen wir Stück für Stück, Abfalllager für Abfalllager weiter vor. Die administ rativen und fachlichen Grundlagen dafür sind geschaffen. Wir werden auf diesem Weg dem Ziel näher kommen, dem wir uns - das hoffe ich - gemeinsam verpflichtet fühlen, das Land von diesen Altlasten zu befreien. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im April 2016 hat sich der Landtag mit ei nem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst, bei dem es darum ging, eine Messstelle für Ultrafeinstaub im Um feld des Flughafens BER einzurichten.
Damals haben wir den Antrag abgelehnt, weil nicht absehbar war, dass solche Messungen positive Konsequenzen für die Anwohner haben könnten, denn für Ultrafeinstaub gibt es kei ne Grenzwerte. Es gibt keine Anhaltspunkte, welche Konzent ration gesundheitsschädlich ist und welche nicht. Deshalb gibt es auch keinen Ansatz für Behörden, einzuschreiten, wenn be stimmte Ultrafeinstaubkonzentrationen erzielt werden.
Wir hatten aber auch deutlich gemacht, dass wir die Besorgnis se der Anwohnerinnen und Anwohner ernst nehmen und das Thema gern im Fachausschuss behandeln würden. Das hat in zwischen stattgefunden. Eine Vertreterin des Umweltbundes amtes hat uns im Januar ausführlich informiert.
Im Ergebnis ist zweierlei deutlich geworden. Auf der einen Seite war unsere damalige Einschätzung richtig: Es gibt keine Grenzwerte, kein Kriterium für Gesundheitsgefährdung und keine Einschreitmöglichkeiten für Behörden bei bestimmten Werten. Insofern hätten die Anwohner von einer Messstelle vor Ort keinen konkreten Nutzen.
Auf der anderen Seite hat die Vertreterin des Umweltbundes amtes deutlich betont, dass Forschungsbedarf besteht. In die sem Zusammenhang hat sie eine Messstelle am BER ausdrück lich befürwortet, weil dort Messungen vor und nach Eröffnung des Flughafens durchgeführt werden könnten und weil es bis her wenige Messstellen an Flughäfen gibt. Für die Grundlagen forschung, die zu einer Festlegung von Grenzwerten beitragen könnte, sind neue Messstellen wünschenswert.
Nun kam Ende letzten Jahres die Nachricht, dass die Flugha fengesellschaft seit September 2016 ein eigenes Messsystem für Ultrafeinstaub betreibt. Das ist lobenswert, zumal es ohne gesetzliche Verpflichtungen erfolgt. Der Mitteilung der Flug hafengesellschaft zufolge sollen Ultrafeinstaubmessungen über einen längeren Zeitraum vor und nach der Eröffnung des Flug hafens und an mehreren Stellen durchgeführt werden.
Aus unserer Sicht kommt es nun darauf an, diese Messungen so gut wie möglich nutzbar zu machen. Das heißt: Sie sollten Aussagen zur Ultrafeinstaubbelastung des Flughafenumfeldes erlauben. Die Daten sollten öffentlich sein und sie sollten in das Messnetz GUAN eingespeist werden, damit sie der For schung zugänglich gemacht werden.
Der neue Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert nun, neben dieser Messstelle noch zwei weitere Messstellen in
der Umgebung des Flughafens festzulegen und durch das Land zu betreiben.
Nun kann man natürlich sagen: Je mehr, umso besser. Aber das Grundanliegen des Umweltbundesamtes, zusätzliche Messda ten von Flughäfen zu erhalten, ist schon mit der FBB-Messstel le erfüllt. Nicht zuletzt wurden und werden weitere Messstel len an anderen Flughäfen in Betrieb genommen. Im Antrag der Grünen ist das in der Begründung aufgeführt. Auch damit steigt die Verfügbarkeit von Messdaten gegenüber dem bislang nur 17 Messstellen umfassenden GUAN-Netzwerk.
Deswegen sagen wir zusammenfassend: Es werden zukünftig deutlich mehr Messdaten zur Verfügung stehen, wie vom Um weltbundesamt gewünscht. Zusätzliche Messstellen in den Or ten haben deshalb keinen Mehrwert für die Anwohner, denn sie führen nicht konkret zu besserem Schutz. Deshalb halten wir die Einrichtung weiterer Messstellen in Landesobhut für ver zichtbar. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit einräumen, eine Zwischenfrage zu stellen. Können Sie sich an die Haushaltsbe ratungen erinnern, in denen die AfD-Fraktion die für die Mes sung von Luftverschmutzungen in den Haushalt eingestellten Gelder streichen wollte?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich speziell zu den Einzelplä nen 01 und 02 noch ein paar Worte sagen. Nachdem in den vergangenen Jahren der Umfang des Einzelplanes für den Landtag recht konstant und somit nicht mit dem des Haushalts plans 2017/2018 vergleichbar war, hat sich ein gewisser Verän derungsbedarf gezeigt. Meine Damen und Herren, wir reden hier über die Grundlage unserer Arbeit. Die Zahl der Änderun gen, die bezogen auf den Einzelplan des Landtages einver nehmlich vorgenommen wurden, macht deutlich, dass es einen Problemstau gab und gibt, und deshalb begrüße ich die jetzt begonnene Organisationsüberprüfung durch die Präsidentin außerordentlich. Denn es geht um nicht mehr und nicht weni ger als die Frage, wie arbeitsfähig sich der Landtag und die Ausschüsse gestalten; dazu aber später mehr.
Bei den vorgenommenen Veränderungen stechen mehrere Gruppen von Aufgaben in besonderer Weise hervor, die aller dings bereits in der Phase der Haushaltsaufstellung sichtbar geworden sind, sodass der Entwurf nachgebessert werden musste.
Das betrifft erstens die Änderungen im Bereich der Beauftrag ten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese Änderungen sind im Inkrafttreten der EU-DatenschutzGrundverordnung begründet. Welche Belastungen konkret auf das Team der beim Landtag angesiedelten Beauftragten in Zu kunft zukommen werden, ist gegenwärtig schwer abzuschät zen. Die Landtagspräsidentin hat deshalb in Abstimmung mit dem Präsidium des Landtags ein Gutachten in Auftrag gege ben, auf dessen Grundlage SPD, CDU, Grüne und Linke einen gemeinsamen Antrag zur zusätzlichen Stellenausstattung der Behörde eingereicht und beschlossen haben. Wir werden se hen, ob dieser Ansatz den Praxistest besteht.
Zum Zweiten haben wir als Koalition - ebenfalls gemeinsam mit CDU und den Grünen - auch unsere zweite Beauftragte, die Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunisti schen Diktatur, entsprechend den neuen Aufgaben angemessen ausgestattet. Hierzu gehören nicht nur der in dem Einzelplan des MASGF eingestellte Landesanteil Brandenburgs am Stif tungsvermögen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro, sondern vor allem auch einige strukturelle Veränderungen in der Behörde der Beauftragten. Diese größtenteils zeitlich begrenzten Veränderungen im Per sonalkörper der Behörde stehen in einem engen Zusammen hang mit der Erfüllung der Beratungsfunktion für die Stiftung durch die Behörde der Landesbeauftragten, tragen aber zu gleich den Erfahrungen der Ausgabe der Mittel für den Heim fonds Rechnung. Wir gehen davon aus, dass die Landesbeauf tragte ihre Aufgabe mit diesen Mitteln und mit den Mitteln, die zur Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission 5/1 eingestellt worden sind, in den kommenden zwei Jahren in an gemessener Weise erfüllen kann.
Schließlich soll nicht vergessen werden: Auf Anregung der Fraktionen hat die Präsidentin mehrere Anträge gestellt, die - ausgehend von den heute neuen und umfangreichen Aufga ben - auf die Verstärkung des Personalkörpers der Landtags
verwaltung gerichtet sind. Ich rufe in diesem Zusammenhang nur in Erinnerung, in welchem Umfang sich die Zahl der öf fentlichen Anhörungen und Fachgespräche erhöht hat, was nicht nur für den Ausschussdienst, sondern auch für den Steno grafischen Dienst neue Herausforderungen mit sich bringt. Aber auch die Abteilung V, die Verwaltung, muss auf einen höheren Arbeitsanfall reagieren.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass wir nach der geplanten angesproche nen Organisationsuntersuchung der Landtagsverwaltung noch etwas klüger sein werden und gegebenenfalls weitere Nach steuerungen vornehmen.
Dass mit dem Haushalt auch die Anpassung der Zuschüsse für die parlamentarische Gruppe verbunden war, hatten wir in der Novembersitzung beschlossen.
Noch einige Worte zum Einzelplan für den Ministerpräsidenten und die Staatskanzlei. Hier haben die Koalitionsfraktionen Ak zente im Bereich der Digitalisierung durch die Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle und im Bereich der Förderung von Demografie-Projekten, speziell von regionalen und lokalen Rückkehrer- und Zuwanderungsinitiativen, gesetzt. Jeweils 200 000 Euro werden zusätzlich in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit den Grünen haben wir eine repräsentative Erhebung in Gestalt des Brandenburg-Mo nitors für 2018 mit 30 000 Euro finanziell ausgestattet. Erhöht haben die Koalitionsfraktionen außerdem die Mittel für die Mobilen Beratungsteams von 1,3 Millionen auf 1,5 Millionen Euro für beide Haushaltsjahre und für das Bündnis für Bran denburg auch mit Verpflichtungsermächtigungen.
Insgesamt haben wir als Linke gemeinsam mit der SPD einen grundlegend anderen Ansatz gewählt als die AfD, die allen Ernstes sämtliche Mittel für das Tolerante Brandenburg, also für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung der demo kratischen Kultur und zur Prävention von Gewalt und Frem denfeindlichkeit, streichen wollte. Begründung:
„Die Förderung hat sich als nicht zielführend erwiesen, da es trotz bestehender Programme einen Anstieg rechts extremer Delikte gab.“
Das war dann offensichtlich selbst dem AfD-Mitglied im Hauptausschuss, Herrn Jung, zu peinlich und zu wenig an Be gründung. Er wollte den Antrag später mit einer anderen Be gründung wieder einbringen, aber in der Folge geschah nichts. Nun war ich darüber nicht gerade traurig, aber selbst ein nicht eingebrachter Antrag sagt einiges darüber aus, wes Geistes Kind die sogenannte Alternative für Deutschland ist.
Gestatten Sie mir in dem Zusammenhang eine persönliche Be merkung, Herr Kollege Jung: Der Eindruck, der in diesem Zu sammenhang im Hauptausschuss erweckt wurde, dass Sie mit dem Antrag nichts zu tun hätten und einer Referentin der Frak tion den Schwarzen Peter zuschieben wollten, ist erbärmlich. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf kommt scheinbar et was sehr technisch daher. Und dennoch wird mit ihm, wie vor einigen Jahren mit der Zuordnung der Aufgaben des DDRHeimfonds, ein weiterer Schritt getan, um in der DDR gesche henes Unrecht zumindest teilweise wiedergutzumachen.
Diesmal geht es um Kinder, die zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in statio nären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Unrecht erfahren haben. Bund, Länder und Kirchen haben die Vereinbarung getroffen, dafür die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu gründen. Deren Zweck wird in der Satzung wie folgt beschrieben:
„a. die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten […], b. die Förderung von Wissen schaft und Forschung […], c. die Förderung der Unter stützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind […].“
Der Stiftungszweck wird - wie es ebenfalls in der Satzung heißt - verwirklicht durch
„a. Benennung und öffentliche Anerkennung des in stati onären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in statio nären psychiatrischen Einrichtungen erlittenen Leides und Unrechts […], b. Durchführung von wissenschaftli chen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben […], c. Vergabe von Forschungsaufträgen und zeitnahe Veröf fentlichung der Forschungsergebnisse […], d. persönli che Gespräche und individuelle Anerkennung der Ge schichte und Erlebnisse der Betroffenen in den Anlauf- und Beratungsstellen […].“
Der Stiftungszweck wird weiter verwirklicht durch
„e. eine einmalige pauschale personenbezogene Geldleis tung zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9 000 Euro als Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts, sofern aus diesem Grund heute noch eine Fol gewirkung besteht und daraus die persönliche Hilfebe dürftigkeit resultiert […], f. einen pauschalen einmaligen Betrag aus Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3 000 Euro, bei sozialversicherungs pflichtiger Arbeit von mehr als zwei Jahren in Höhe von 5 000 Euro […] zur Anerkennung des erlittenen Leides und Unrechts.“
Die Stiftung bietet über die Anerkennung individuellen Leids und Unrechts hinaus Möglichkeiten sowohl für die wissen schaftliche als auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Brandenburg nutzen kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich entschieden, die mit der Gründung der Stiftung entstehenden Verwaltungsaufgaben bei der Landesbeauftragten zur Aufar beitung der Folgen der kommunistischen Diktatur anzusiedeln. Die entsprechenden Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro wer den wir mit der Zustimmung zum Landeshaushalt am morgi gen Tag endgültig beschließen. Die Änderung des Aufarbei tungsgesetzes, die wir ebenfalls morgen in der 2. Lesung ver abschieden wollen, nimmt die Aufgabenzuordnung zur Beauf tragten vor. Damit sind dann alle Voraussetzungen erfüllt, da mit 2017 auch in Brandenburg im Sinne der Betroffenen ge handelt werden kann.
Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kolle gen von CDU und den Bündnisgrünen herzlich für die Zusam menarbeit bei der Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für das Land Brandenburg bedanken. Frau Poppe und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünsche ich viel Erfolg bei der Arbeit. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss beenden wir eine etwas längere Debatte über unsere Geschäftsordnung. Parallel zur Geschäftsordnung haben wir uns intensiv mit dem Antrag der Grünen „Das Parlament zum zentralen Ort der öffentlichen Debatte machen!“ beschäftigt. Die Anhörung im Hauptausschuss
führte bei allen Beteiligten sowohl zu Erkenntnisgewinn als auch zur Bestätigung der jeweiligen Positionen.
Insgesamt möchte ich aber feststellen, dass die Debatte von dem Ziel geprägt war - und da verstehe ich die Aufregung des Kollegen Redmann nicht -, dass mit allen Fraktionen und der Gruppe eine größtmögliche Akzeptanz dieser Geschäftsordnung erreicht werden soll. Selbstverständlich ist nicht jeder Vorschlag umsetzbar, aus verschiedenen Gründen. So halte ich zum Beispiel - anders als der Kollege Redmann - eine spontane Fragestunde für nicht praktikabel. Was sind zum Beispiel, wie im Antrag der Grünen formuliert, Fragen von allgemeinem Interesse? Wer entscheidet das?
Machen Antworten mit Verweis auf eine schriftliche Antwort das Parlament wirklich lebendiger? Die Fragestunden zeigen heute schon: Viele Fragen sind wirklich sehr spezifisch und wahlkreisbezogen, sodass eine entsprechende Recherche innerhalb der Ressorts vor der Beantwortung notwendig ist. Selbstverständlich kann auch die Fragestunde lebendiger gestaltet werden; das setzt aber zuallererst kurze Fragestellungen und kurze Antworten voraus. Das wird jedoch keine Geschäftsordnung dieser Welt klären.
Es liegt an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir das gestalten. Ob 20 Nachfragen die Fragestunde interessanter machen, mag auch höchst strittig zu diskutieren sein, und wenn man sich dann bewusst von schon verabredeten Regeln in der Fragestunde verabschiedet, trägt das auch nicht zu einer lebendigen Parlamentsdebatte bei.
Ebenso haben wir über die Kurzintervention gesprochen und uns darauf verständigt, keine Veränderungen vorzunehmen. Werben möchte ich jedoch dafür, dieses Instrument in einem angemessenen Umfang anzuwenden. Es ist eben kein Instrument, um sich zusätzliche Redezeit zu verschaffen oder vorbereitete Beiträge für YouTube vorzutragen.
Zum Thema Aktuelle Stunde, lieber Kollege Redmann: Ich halte das für eine Phantomdebatte. Schauen wir uns doch einmal an, wie viele Haushaltsberatungen oder Nachtragshaushaltsberatungen es im Jahr gibt. Ich glaube, dass jeder kluge Abgeordnete oder jede kluge Fraktion genug Mittel und Wege finden wird, um aktuelle Themen auf die jeweilige Tagesordnung zu setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Geschäftsordnung klären wir zwei große Blöcke: erstens die Einführung von ELVIS - das wird jetzt auch in der Geschäftsordnung vollzogen -, zweitens haben wir Regelungen im Zusammenhang mit der Gruppenbildung getroffen. Nennen möchte ich hier zumindest die Redezeit und die Aktuelle Stunde, die jetzt auch von der Gruppe beantragt werden kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben Regelungen getroffen, die sich aufgrund der veränderten Erfordernisse hier im Parlament bewährt haben, so zum Beispiel die Redezeit von drei Minuten. Der mögliche Vorwurf, dass Abgeordnete nicht reden wollen, greift aus meiner Sicht nicht. Diese Möglichkeit wird vor allem dann genutzt, wenn es um technische Anpassungen eines geltenden Gesetzes geht, oder auch bei Themen, die besser erst einmal im Ausschuss als abschließend im Parlament diskutiert und geklärt werden sollten.
Ein zweiter Punkt ist in diesem Zusammenhang die prioritäre Themensetzung durch die Fraktionen und die Gruppe. Diese Regelung ist in einer bereits mehrfach bewährten Weise über eine sogenannte Experimentierklausel entstanden, also längere Zeit ausprobiert worden und jetzt fest in der Geschäftsordnung verankert.
So werden wir es auch, wie verabredet, bei Fachgesprächen machen. Ich denke, das Fachgespräch ist in den Ausschüssen ein sehr gut angenommenes Instrument. Wir werden es konkretisieren und zu gegebener Zeit in der Geschäftsordnung verankern.
Ein ganz wichtiges Thema für die Linksfraktion ist die Vermittlung der Sitzungsinhalte über Gebärdensprache. Dazu gab es ein Gespräch mit der neuen Intendantin des RBB, Frau Schlesinger. Wir hoffen, dass sich hier in Kooperation mit dem RBB einiges im Sinne der Menschen mit Behinderung bewegen lässt, insbesondere bei der Berichterstattung aus dem Landtag. Ein großer Beitrag seitens des RBB wäre es zum Beispiel, die Sendung „Heute im Parlament“ mit Gebärdensprachdolmetscher zu senden. Die weitere Verbesserung der Barrierefreiheit auch bei Landtagssitzungen ist für uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist die Anmeldung von Gebärdensprachdolmetschern für Besuchergruppen ein wichtiger Schritt und wir werden darüber diskutieren, welche Debatten hier im Landtag von Gebärdensprachdolmetschern begleitet werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der veränderten Geschäftsordnung haben wir ein gutes Arbeitsinstrument. Machen wir das Beste damit. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp elf Jahren haben wir die Bindung der Ab geordnetendiäten an die Einkommensentwicklung und die Bin dung der Kostenpauschalen an die Entwicklung der Verbraucherpreise im Land Brandenburg beschlossen. Dies sollte zum einen dem Gedanken der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung öffentlicher Gelder, die Abgeordnete bekom men, Rechnung tragen, zum anderen sollte dem Vorurteil ent gegengewirkt werden, Abgeordnete beschlössen für sich selbst im stillen Kämmerlein die Höhe ihres eigenen Gehalts. Dann wurde vom Landtag eine unabhängige Kommission zur Novel lierung des Abgeordnetengesetzes eingesetzt. Diese hat das von mir beschriebene Verfahren übernommen. SPD, CDU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben gemein sam eine Systemumstellung vorgenommen, die anerkannter maßen breite Akzeptanz in Brandenburg und darüber hinaus gefunden hat.
Auch die öffentliche Begleitung war seinerzeit grundsätzlich positiv. So war unter anderem in der „MOZ“ am 18.04.2013 zu lesen:
„Angela Mai, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, begrüßte dies als Systemwechsel.“
In der „Berliner Zeitung“ war am 07.06.2013 zu lesen:
„Die neue Regelung ist Ergebnis einer mehr als vierjähri gen Diskussion und lehnt sich im Wesentlichen an Emp fehlungen an, die eine unabhängige Diätenkommission Ende 2009 vorgelegt hatte. Auch deshalb herrscht großer Konsens im Parlament und außerhalb. Sogar der Bund der Steuerzahler, der die Abgeordnetenversorgung sonst oft kritisch sieht, begrüßt die Reform. ‚Das ist ein Mei lenstein‘, sagte die Landesvorsitzende der Organisation, Angela Mai, der Berliner Zeitung. ‚Ein Abgeordneter in Brandenburg muss sich jetzt so behandeln lassen wie je der andere Bürger auch, eine Steuererklärung abgeben und für sein Alter Vorsorge treffen.‘“
Nun, nach drei Jahren, haben wir eine etwas andere Diskussion und eine neue Situation. Zu dieser muss man sich selbstver ständlich verhalten, und deshalb ist eine Überweisung sowie eine Diskussion über das Abgeordnetengesetz folgerichtig.
Eine wesentliche Frage wird dabei sein, wie wir zu der seiner zeit anerkannten Ausgangsbasis zurückkommen bzw. wie wir uns dieser annähern. Eine Herausrechnung der vom Kollegen Dr. Redmann beschriebenen Sachkostenkompensation wäre ei ne denkbare Variante. Ich möchte daran erinnern, dass die Aus gangsbasis seinerzeit der Bezug eines Bürgermeisters einer Kommune mit 25 001 bis 40 000 Einwohnern war. Davon ent fernen wir uns nun aber beträchtlich. Ein wesentlicher Grund ist die unterschiedliche Entwicklung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und die Entwicklung des Einkommensin dex im Land Brandenburg. Zum Vergleich: 2014 lag der Ein kommensindex bei 3,3 %, die Besoldungsanpassung im öffent lichen Dienst bei 1,9 %. 2015 lag der Einkommensindex bei 2,9 % und der Besoldungsindex bei 2,1 %. 2016 lag der Ein kommensindex bei 4,4 %; die Besoldungsanpassung für dieses Jahr steht noch nicht fest.
Bei aller Freude über die positive Lohnentwicklung im Land Brandenburg sollten wir den Sachverhalt, über den wir zu ent scheiden haben, gründlich diskutieren und uns vor Schnell schüssen sowohl in die eine als auch die andere Richtung be wahren. Nullrunden zum Beispiel lösen im Moment kein Prob lem.
Ich hoffe auf eine sachliche und konstruktive Diskussion im Hauptausschuss sowie in der Öffentlichkeit. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt das Sprichwort: Was lange währt, wird end lich gut. - Ich denke, dass wir heute mit dem Fraktionsgesetz und morgen mit der Änderung der Geschäftsordnung einen Fehler bereinigen, den wir zu Beginn der Wahlperiode gemacht haben. Daher bin ich sehr froh und werbe ausdrücklich für die beiden Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Präsidentin, das Fraktionsgesetz so zu gestalten, dass wir endlich die Ar beitsbedingungen haben, die wir brauchen.
Wir haben die Änderungsanträge gemeinsam erarbeitet, und ich hoffe, dass es damit jetzt im Landtag in einem geordneten Verfahren weitergehen kann. - Herzlichen Dank.
Was soeben stattgefunden hat, sind für mich Missbrauch der Fragestunde und eine Missachtung des Fragerechts anderer Abgeordneter.
Ich möchte jetzt meine Frage stellen: In Umsetzung der Agen da 2030 der Vereinten Nationen überarbeitet die Bundesregie rung die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Ein Entwurf wur de vorgelegt und befindet sich in einer öffentlichen Konsultationsphase. Auch die Länder sind zu Stellungnahmen aufgefor dert.
Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zum Entwurf der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe, so viel dazu, dass sich dieses Thema nicht für Polemik eignet - aber dazu komme ich später.
Ich bin Ihnen trotzdem sehr dankbar, liebe Kollegen von den Freien Wählern, dass Sie hier abermals die Errichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden angesprochen haben und wir uns erneut dazu verständigen können, gibt es uns als Legis lative doch die Gelegenheit, in dieser Legislaturperiode die Ex ekutive weiterhin bei ihren Bemühungen zur Einrichtung einer dringend notwendigen Schlichtungsstelle für Bergschäden zu unterstützen.
Dass es für die Linksfraktion quasi eine Herzensangelegenheit ist, die Betroffenen von Bergbauschäden und Bergbausanie rungsschäden zu unterstützen, haben wir hier im Parlament im mer deutlich gemacht. Die Linksfraktion ist mit der Tatsache, dass es diese Schlichtungsstelle immer noch nicht gibt, sehr unzufrieden, und wir teilen die Verärgerung der Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt - das hatte der Kollege Homeyer so eben angesprochen -, dass die Beweislastumkehr auch für den Braunkohletagebau immer noch nicht Eingang in das Bundes berggesetz gefunden hat, auch wenn man hier differenzieren
muss. Der Alt-Abbau - Stichwort DDR-Bergrecht - und das, was jetzt passiert, müssen differenziert werden.
Fakt ist, dass wir Änderungen im Bergrecht brauchen. Ich kann mich erinnern, dass es zwei Gesetzesinitiativen - eine von den Grünen und eine von den Linken - im Bundestag gab. Die wur den mit großer Mehrheit abgelehnt.
Festzustellen ist weiterhin, dass die Verbesserung der Infor mations- und Beteiligungsmöglichkeiten bei der Genehmi gung von Projekten nach dem Bundesberggesetz, um damit die Transparenz für Betroffene herzustellen, immer noch nicht durchgesetzt wurde und dass die von uns geforderten Schutzregelungen für Betroffene am Tagebaurand - insbeson dere die Abstandsregelungen - immer noch nicht neu festge legt sind.
Meine Damen und Herren der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe, Sie möchten mit Ihrem Antrag erstens, dass die Landesregie rung umgehend, spätestens jedoch bis zum 01.12.2016, eine Schlichtungsstelle für Bergschadensfälle errichtet. Zweitens soll der Wirtschaftsausschuss im 2. Quartal informiert werden, inwieweit die Vorbereitungen zur Errichtung dieser Schlich tungsstelle vorangeschritten sind.
Ich verweise an dieser Stelle auf unseren Entschließungsan trag. Die Koalition möchte, dass sich die Landesregierung auch weiterhin bei den zwei Eigentümern, der LMBV und der Vat tenfall Europe Mining AG, für die Mitwirkung und Mitfinan zierung einer gemeinsamen Schiedsstelle einsetzt. Die Vorbe reitung zur Errichtung der Schlichtungsstelle ist nach unserer Ansicht nicht das Problem; die Grundlagen dafür sind geschaf fen. Dass die Schlichtungsstelle jedoch zum 01.12.2016 ihre Arbeit aufnehmen kann, wage ich zu bezweifeln. Während die Zusage von Vattenfall vorliegt, verweigert der Bund als Eigen tümer der LMBV nach wie vor seine Mitwirkung.
Im Steuerungs- und Budgetausschuss der LMBV haben die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt signalisiert, dass sich die LMBV an einer Schlichtungsstelle beteiligen sollte. Leider ha ben die Vertreter des Bundes das anders gesehen. Da der Steue rungs- und Budgetausschuss nur einstimmig entscheiden kann, konnte die Errichtung der Schlichtungsstelle zu unserem Leid wesen bis heute nicht realisiert werden - auch weil Vattenfall klar signalisiert hat, nur mitzumachen, wenn die LMBV mit im Boot ist.
Die Grundsatzfrage ist also: Welchen Sinn macht eine Schlich tungsstelle ohne Bergbaubetreiber und ohne LMBV? Da bin ich beim Kern des Problems. Erst vor wenigen Tagen - das hat in Ihrer Aufzählung, Herr Kollege Homeyer, gefehlt - hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Herr Spahn (CDU), auf eine Anfrage der Bundestagsabgeord neten Birgit Wöllert erneut die Ablehnung der Mitfinanzierung einer Schlichtungsstelle begründet. Das ist völlig inakzeptabel. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben Sie noch jede Menge Überzeugungsarbeit zu leisten.
Ich halte also fest: Erstens ist die Öffnung einer Schiedsstelle zum 01.12.2016 wünschenswert, aber nicht umsetzbar. An der Landesregierung und der rot-roten Koalition scheitert die Er richtung einer Schlichtungsstelle also nicht.
Zweitens: Das Wirtschaftsministerium hat mit dem Haushalt 2015/2016 sowohl die finanziellen als auch die organisatori
schen Voraussetzungen für die Errichtung einer Schlichtungs stelle für Bergschäden geschaffen.
Wir werden den Antrag aus den geschilderten Gründen ableh nen. Ich bitte an dieser Stelle ausdrücklich darum, keine Wi dersprüche aufmachen zu wollen, die nicht vorhanden sind. Die Ablehnung Ihres Antrages bedeutet keinesfalls, dass die Koalition die Schlichtungsstelle ablehnt; das hat der Kollege Holzschuher soeben noch einmal begründet.
Lieber Kollege Schulze, auch Sie wissen ganz genau: Schlich tung und Mediation setzen voraus, dass beide Seiten sich betei ligen und eine Schlichtung bzw. Mediation wollen. Eine Über weisung würde an dieser Stelle keinen Sinn machen, solange die LMBV bzw. der Bund bei seiner Position verharrt. Wenn die LMBV sich nicht beteiligt, hat das - nach jetzigem Stand - zur Folge, dass auch Vattenfall nicht dabei sein wird. Deshalb geht es jetzt darum, den Druck auf das Bundesfinanzministeri um zu erhöhen und nach dem Eigentumsübertrag an die EPH in die nötigen Gespräche einzusteigen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich sehr freuen, wenn wir mit unserer heutigen Debatte und dem Ent schließungsantrag wieder einmal ein fraktionsübergreifendes Signal an die von Bergbauschäden betroffenen Lausitzerinnen und Lausitzer, aber auch an die Bergbaubetreiber senden kön nen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege, wir haben zur Sinnhaftigkeit einer Schlichtungs stelle keine andere Meinung. Die Frage ist nur: Können Sie mir erläutern, wie eine Schlichtungsstelle funktioniert, wenn sich sowohl die LMBV als Sanierungsbergbaubetreiber als auch EPH oder Vattenfall nicht beteiligen?
Danke, Herr Kollege Homeyer, für die Möglichkeit, Ihnen eine Frage zu stellen. Würden Sie mir Recht geben, dass Sie jetzt, nachdem der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landes regierung abgeschlossen ist, Einsicht nehmen können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um der Legendenbildung vorzubeugen, liebe Frau Bessin: In der PGF-Beratung haben Sie die Möglichkeit, Nein zu sagen. Wenn Sie eine Verbindung von Tagesordnungspunk ten nicht möchten, reicht ein einfaches Nein, dann findet das nicht statt.
Sie haben dieses Nein nicht in der PGF-Beratung geäußert und auch nicht schriftlich zur Präsidiumssitzung übermittelt. Daher bitte ich Sie, das einfach zu akzeptieren. Wenn Sie Nein sagen, ist es auch ein Nein. Sie haben nicht Nein gesagt, also gut.
Herr Kollege Gauland, dass Sie sich hier als Hüter von Moral, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie aufspielen, ist nun wirk lich das Letzte.
Wer Polizisten in der Öffentlichkeit als Knallchargen bezeich net, wer nichts zu der unsäglichen Rede von Herrn Königer zum Aktionsplan gestern sagt,
wer lieber von Terror von links schwafelt, als die Realität im Land anzuerkennen und sich dazu zu äußern, dass Flüchtlings unterkünfte brennen und Flüchtlingen Gewalt angetan wird,
wer klammheimlich mit Rechtsextremen, der NPD und „Der III. Weg“ Veranstaltungen durchführt - Sie haben zur Demons tration „Zukunft Heimat“ in Lübben am 29. Oktober aufgeru
fen, haben hier vor dem Landtag Schulter an Schulter mit dem „Bürgerbündnis Havelland“ gestanden -, wer Sprüche und Zita te von der NPD, von „Der III. Weg“ und von freien Kamerad schaften - ich kann helfen: „Heute sind wir tolerant, morgen …“
und „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“
auf Demonstrationen verwendet - das ist unsäglich -,
hat nicht das Recht, sich hier als Moralapostel aufzuspielen.
Mehr möchte ich zu Ihnen heute nicht sagen.
Lieber Kollege Dierk Homeyer, nach dem …
Danke sehr, Frau Präsidentin.
Lieber Kollege Homeyer, nach der Rede von Herrn Gauland jetzt über Gefühlslagen zu reden ist sicherlich sehr schwierig. Aber vor der Rede von Herrn Gauland
war meine Gefühlslage in puncto Energiepolitik mit Sicherheit eine andere als Ihre. Ich glaube, Herr Homeyer, es geht hierbei nicht um die Durchsetzung oder sture Verfolgung grüner oder schwarzer Ideologie, sondern um die Frage: Wie können wir die Energiewende sozial und ökologisch - mit den Menschen - gestalten? Darum geht es.
Ich sage nochmals: Es gibt auf diese komplizierten Fragen keine einfachen Antworten. Wer den Menschen einfache Antworten suggerieren möchte, liegt damit falsch. Ihre Polemik - gestatten Sie mir die Bemerkung - wird nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kanzlerin in dieser Angelegenheit untätig ist und es in den letzten Jahren nicht geschafft hat, einen tatsächlich verlässli chen Pfad zur Gestaltung der Energiewende zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu den Ereignis sen in der Lausitz und möchte vorausschicken: Sachlichkeit und eine differenzierte Betrachtung der Ereignisse am Pfingst wochenende wären der Thematik angemessen. Das heißt für die Linksfraktion, dass vermeintliche Straftaten klar benannt und verurteilt werden müssen. Das heißt aber auch, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Klimacamps und der De monstrationen sowie die Aktivistinnen und Aktivisten von „Ende Gelände“ nicht per se als Ökoterroristen oder Ähnliches zu bezeichnen sind.
Ich teile diesbezüglich ausdrücklich die Position der Innen staatssekretärin, die in einer Pressemitteilung vom 17.05.2016 ausführte: „Die ganz überwiegende Zahl der Klima-Aktivisten hat sich friedlich verhalten.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Proteste gegen neue Tagebaue und die Braunkohleverstromung
sind legitim, wenn sie friedlich verlaufen. Ziviler Ungehorsam als Protestform ist legitim, wenn dem Grundsatz „Keine Ge walt gegen Menschen und Sachen“ gefolgt wird. Dieser Grundsatz, der sich auch im Aktionskonsens von „Ende Gelän de“ wiederfand, wurde verletzt. Die Linksfraktion ist klar der Meinung, dass eine Kraftwerkserstürmung, Manipulationen an Schienen und Signaltechnik sowie Beschädigungen von Tage bautechnik Handlungen sind, die nicht zu akzeptieren und zu tolerieren sind.
Für mich ist klar: Die Mehrheit der Demonstranten hat sich am Pfingstwochenende an diesen Aktionskonsens gehalten. Umso bedauerlicher ist, dass einzelne Gruppen diesem Protest ihren Stempel aufgedrückt haben und daher die heutige Debatte nö tig ist.
Festzustellen ist, dass diese gewalttätige Form des Protestes in der Region nicht verankert ist, nicht verankert war und - so glaube ich - auch künftig nicht verankert sein wird. Denn diese Protestform fördert keineswegs den notwendigen Dialog zur Perspektive der Region.
Die Energiewende und der damit verbundene Strukturwandel in der Lausitz sowie die Maßnahmen für mehr Klimaschutz dürfen nicht auf dem Rücken der Kohlekumpel, der Kraft werksmitarbeiter und der Region ausgetragen werden. Es braucht einen Dialog und gemeinsames Handeln aller beteilig ten Akteure der Region - einschließlich der Bundesregierung. Dafür wirbt die Linke ausdrücklich.
Gewalt gegen Personen und Sachen darf kein Mittel der politi schen Auseinandersetzungen sein.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt Anträge, die die Welt nicht braucht. Ein solcher Antrag ist der AfD-Antrag. Allein die Überschrift macht deutlich, dass es der AfD eben nicht um eine sachliche und differenzierte Debatte geht.
Dass die AfD die Deeskalationsstrategie der Polizei ablehnt, ist nicht wirklich überraschend. Die Linksfraktion begrüßt die Strategie der Polizei ausdrücklich und dankt der Polizei für ei nen besonnenen Einsatz, der dafür gesorgt hat, dass uns Bilder wie die aus NRW vor einem Jahr erspart blieben.
Die im Antrag formulierten Forderungen sind schon bemer kenswert. Der Innenminister hat sowohl im Innenausschuss als auch in der Fragestunde am Mittwoch über den aktuellen Sach stand informiert, sodass Ihre Aufforderung dazu überflüssig ist wie ein Kropf. Die AfD fordert, dass der Landtag „die morali sche Unterstützung der Ausschreitungen durch die Entsendung von sogenannten Parlamentarischen Beobachtern von Seiten der Linken und Grünen“ verurteilen möge. Ich frage mich, was in den Köpfen der AfD-Abgeordneten vorgeht und wie sie zu ihren Erkenntnissen kommen. Der hier formulierte Vorwurf ist absurd: Die Parlamentarischen Beobachter der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg und die der Grünen sowie die Parlamentarischen Beobachter aus dem Bundestag und dem Europaparlament haben sich meines Wissens vor Ort infor miert, haben beobachtet und - wo möglich - vermittelnd einge griffen.
Seit Jahren legen wir als Fraktion Wert darauf, dass sich unsere Abgeordneten bei entsprechenden Gegebenheiten als Parla mentarische Beobachter betätigen, um zu vermitteln und zu deeskalieren. Dabei wird im Rahmen ihres unabhängigen, de mokratisch legitimierten Mandats entsprechend verantwortlich gehandelt.
Die Parlamentarischen Beobachter der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg sowie die anderen Beobachter haben die gewalttätigen Handlungen zu Pfingsten in der Lausitz we der aktiv begleitet noch unterstützt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Verein „Opferperspektive“ bemängelte in einer Presseerklärung, dass die massi ven rechtsextremen Übergriffe auf das Klimacamp am Pfingst wochenende bisher völlig ausgeblendet worden seien. Das ist nicht korrekt. Ich habe dies für meine Fraktion bereits am Dienstag nach Pfingsten getan; ich teile die Sorge des Vereins „Opferperspektive“ bezüglich der Entwicklung rechtsextremer
Aktivitäten in der Lausitz. Deshalb verurteilen wir in unserem Antrag die rechtsextremen Übergriffe. Völlig klar ist, dass die Übergriffe der Rechtsextremen weiter aufgearbeitet werden müssen und sich der Innenausschuss weiter mit diesen Vor kommnissen beschäftigen wird. Ebenso begrüßen wir die Er klärung der IG BCE zur Instrumentalisierung der Pro-KohleAktivitäten durch Rechtsextreme. Die IG BCE ist ein verlässli cher Partner im Kampf gegen Rechtsextremismus in der Lau sitz.
Zu den Übergriffen ihrer Gesinnungskameraden ist im Antrag der AfD nichts zu lesen. Man könnte einmal darüber nachden ken, warum das so ist.
Ich werbe ausdrücklich für unseren Antrag, denn eins ist klar: Der gesellschaftliche Dialog zur Energiepolitik sowie den wirt schaftlichen und sozialen Perspektiven der Lausitz ist unerläss lich, aber er muss friedlich, gewaltfrei und konstruktiv geführt werden. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wäre die Rede des Ministerpräsidenten ein gutes Schlusswort gewesen.
Er hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Energie wende selbstverständlich auch eine soziale Komponente bein haltet. Die kommt mir in dieser Diskussion zu kurz. Ich melde mich auch noch einmal zu Wort, weil zwei Redebeiträge nicht unkommentiert bleiben können.
Zum einen, Herr Kollege Nowka - ich schätze Sie sehr -: Sie haben gesagt, dass die Linke gegen die Lausitz und die Lausit zer kämpft. Diesen Vorwurf weise ich ausdrücklich zurück, und Sie wissen auch, dass das nicht stimmt.
Wenn ich mir die Arbeit des damaligen Wirtschaftsministers Ralf Christoffers, die Arbeit meiner Fraktion hier im Landtag und die Arbeit der Linken in der Region anschaue, so fällt auf, dass sie von der Arbeit für einen Strukturwandel in der Lausitz gekennzeichnet ist. Daher ist dieser Vorwurf völlig unberech tigt, und ich finde es schade, dass Sie uns diesen Vorwurf ge macht haben. Sie haben von Respekt und Sachlichkeit in der Debatte gesprochen, Herr Kollege Nowka. Ich finde, da haben
Sie Recht. Nur ist dieser Vorwurf weder von Respekt noch von Sachlichkeit getragen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte: Den Struktur wandel werden wir nur gemeinsam schaffen, und er wird nur technologieoffen gestaltet werden können. Wir wissen - das hat Kollege Homeyer eben bestätigt -, dass das Zeitfenster der Braunkohle endlich ist, aber ich habe keine Lust, mich hier ständig über Jahreszahlen zu streiten. Wir sagen ganz klar: Wir müssen gemeinsam am Strukturwandel arbeiten, wir müssen die Frage der Energiewende sozial, ökologisch und ökono misch betrachten, und darum wird es in den nächsten Wochen und Monaten gehen.