Kerstin Meier
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Arbeitszeiten, die nicht in die normalen Öffnungszeiten einer Kita passen, kennen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Brandenburg. Unternehmen, die im Schichtdienst arbeiten, findet man flächendeckend im Land Brandenburg.
Mittlerweile gibt es im Land Brandenburg einige Übernachtungskitas, die als Modellprojekt nach dem Kindertagesstättengesetz betrieben werden. Laut Kindertagesstättengesetz gibt es zwar einen Rechtsanspruch auf flexible Betreuungszeiten, damit Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen sind. Jedoch sieht das Gesetz keine unmittelbare Refinanzierung dafür vor.
Ich frage die Landesregierung: Welche Unterstützung bekommen diese 24-Stunden-Kitas vom Land zur finanziellen Absicherung ihres 24-Stunden-Angebotes?
Passenderweise kam gestern Abend in „Brandenburg aktuell“ ein Beitrag zu dem Thema; dort hat die 24-Stunden-Kita in Frankfurt (Oder) eine Rolle gespielt. Was ich gerade von Ihnen neu erfahren habe, ist, dass der Modellversuch in Schwedt beendet ist und dass jetzt die Auswertung erfolgt. Ich finde es sehr schön, dass das zeitnah funktioniert. Meine Frage ist die nach der Form der Kita. Sie haben gesagt, die Bedarfe sind sehr unterschiedlich, die Formen, die es da gibt, sind sehr unterschiedlich. Gibt es die Möglichkeit, auch Kitas, die das anders handhaben, in einen solchen Modellversuch aufzunehmen oder einen entsprechenden Modellversuch zu starten, um ein ausgewogenes Ergebnis hinzubekommen?
Die zweite Frage haben Sie schon beantwortet. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen, lassen Sie mich vorab zwei Worte zu der Unruhe und zu den Reaktionen sagen, die vorhin aus dieser Ecke zu dem Redebeitrag meines Kollegen Marco Büchel kamen: Ich finde es normal und selbstverständlich, dass man im Parlament unterschiedliche Auffassungen zu Themen hat und sich darüber streitet. Ich finde es aber nicht normal - und das ist bislang auch nicht so gewesen -, dass man anfängt, sich über die Art und Weise, wie jemand redet, lustig zu machen. Und nichts anderes haben Sie vorhin gemacht.
Das haben Sie von uns in der Form noch nicht erlebt. Sehr geehrter Herr Bretz - ich sehe Sie zwar gerade nicht -, wenn Sie uns regelmäßig im Ausschuss oder hier im Plenum den Staatsschauspieler geben, dann reagieren wir auch nicht so. Insofern möchte ich bitten, dass wir da zur Sachlichkeit zurückkehren.
Zum Einzelplan 08 gehört auch der Aufgabenbereich Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik. Einmal von den Änderungsanträgen, die Ihnen heute zur 2. Lesung aus diesem Teil des Einzelplans vorliegen und auf die ich später zurückkomme, abgesehen, will ich zunächst eines feststellen: In der rot-roten Regierung und speziell in der Ressortverantwortung für die Europa- und Entwicklungspolitik hat die Linke für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Veränderungen vollzogen. Auch wenn es die eine oder andere offene Frage gibt, der wir uns in Zukunft verstärkt widmen müssen - die stärkere Unterstützung des Landes im Bereich des Entwicklungspolitischen Netzwerkes gehört dazu -, ist dies aus unserer Sicht aber das Normalste der Welt. Es ist sozusagen Alltag, wenn man politische Verantwortung trägt. Die müssen wir natürlich wahrnehmen und innerhalb der Koalition darüber reden.
Die in der Europapolitik gegenwärtig zentralste Frage ist die der Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode. Der Landtag hat dies auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Frühjahr mit seinem Beschluss „Fonds der Europäischen Union - auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung Brandenburgs!“ deutlich unterstrichen: Der Einsatz der europäischen Strukturfonds und der Finanzierungsinstrumente für die Gemeinsame Agrarpolitik hat in der Vergangenheit einen maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede zwischen Mitgliedsstaaten und Regionen innerhalb der EU geleistet. Durch die EUFonds wurde die Entwicklung spürbar vorangetrieben, wurden die Rückstände zu den entwickelten europäischen Regionen reduziert. Die Erneuerung der Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung und ein Großteil der Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - auch in unserem Land wären ohne EU-Mittel nicht möglich gewesen.
Mit diesem Landtagsbeschluss haben wir unterstrichen, dass wir diese Mittel auch in Zukunft benötigen. Dabei ist uns klar, dass es auf jeden Fall Kürzungen der EU-Mittel aufgrund des erreichten Entwicklungsstandes geben wird. Das jedoch, was gegenwärtig in Brüssel hinsichtlich der Finanzplanung von 2014 bis 2020 debattiert wird, würde für Brandenburg kaum verkraftbare Probleme bringen. Eine Reduzierung des Ansatzes der Europäischen Kommission für die Jahre 2014 bis 2020 um 300 oder sogar noch mehr Millionen Euro, wie das einige Mitgliedsstaaten fordern, würde in den gegenwärtigen deutschen Übergangsregionen - in den ostdeutschen Flächenländern genauso wie zum Beispiel im Regierungsbezirk Lüneburg in Niedersachsen - regelrechte Einbrüche bei der Förderung bedeuten.
Dass der Ministerpräsident und der Europaminister in Berlin und Brüssel für unsere Interessen streiten, begrüßen wir ausdrücklich. Zugleich benötigen wir aber auch ein deutliches Signal aus dem Bundestag. Es geht bei dieser Frage nicht nur darum, dass Deutschland so wenig wie möglich zahlt, sondern darum, die erfolgreiche Entwicklung von strukturschwachen Regionen in der Bundesrepublik auch und gerade mit EU-Mitteln weiter zu stützen. Diesbezüglich können wir alle bei unseren Partnerfraktionen im Deutschen Bundestag die Bereitschaft zu einer klareren Positionierung befördern.
Mit dem vorliegenden Einzelplan und den dazu in den Ausschüssen beschlossenen Anträgen haben wir aus der Sicht unserer Fraktion eine solide Grundlage für die Europa- und Entwicklungspolitik in den kommenden zwei Jahren gelegt. Und
ja, wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, neben den Mitteln für die drei Partnerschaftsbeauftragten in Polen und Rumänien nunmehr auch Mittel für ein Verbindungsbüro in Szczecin in den Haushalt einzustellen. Auch die Nachsteuerung bei den Personalmitteln der Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung ist sinnvoll. Zusammen mit der unter dem Einzelplan des Landtages bereits diskutierten und beschlossenen Einrichtung der Kontakt- und Informationsstelle des Landtages in Brüssel haben wir als Landtag Akzente gesetzt, die die Haushaltsplanung der Landesregierung sinnvoll ergänzen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles haben meine Vorrednerin und die Vorredner schon gesagt. Aber einen Aspekt möchte ich noch einmal verstärken. In meiner Fraktion richten wir den Blick insbesondere auf die Auswirkungen der neuen GEMA-Tarife auf die Kulturlandschaft. Aus dieser Sicht ist die Tarifreform nämlich schlicht und er
greifend kulturfeindlich. Wenn Feste und Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen zukünftig mit einer rein kommerziellen Veranstaltung gleichgesetzt werden, bedrohen GEMA-Gebühren schlichtweg das Ehrenamt und damit das soziokulturelle Leben. Die Folgen der GEMA-Tarifreform für die gewerbliche Wirtschaft in Brandenburg, für deren Interessen sich auch der Hotel- und Gaststättenverband des Landes Brandenburg einsetzt, sind das eine. Darüber hinaus befürchten aber auch zahlreiche ehrenamtlich Aktive Kostensteigerungen. In Brandenburg gibt es ein großes bürgerschaftliches Engagement. Es gibt Volks- und Straßenfeste und ein lebendiges Vereinsleben. Die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine sind deshalb auch unbedingt zu berücksichtigen. Geltende Rabattsysteme und Freistellungsregelungen müssen im gemeinnützigen Interesse weiter aufrechterhalten werden.
Wie sehr die GEMA-Gebühr die Menschen betrifft, zeigt unter anderem die Petition mit dem Titel „Gegen die Tarifreform 2013 - GEMA verliert Augenmaß“. Mit dem heutigen Tag haben über 261 000 Unterstützerinnen und Unterstützer ihre Unterschrift unter die Petition gesetzt. Die Grenze von 50 000 Unterschriften ist bereits um das Fünffache überschritten, sodass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sich damit befassen muss.
Natürlich wissen auch wir von der Linken, dass die GEMA die Institution ist, die sich darum kümmert, dass Autoren und Komponisten für ihr geistiges Eigentum Tantiemen erhalten. Die GEMA ist die Institution, die dafür Sorge trägt, dass Künstlerinnen und Künstler für ihr geschaffenes Werk angemessen vergütet werden. Das ist völlig unstrittig, und so soll es auch künftig bleiben. Wirksamer Schutz des geistigen Eigentums heißt aber nicht, dass die GEMA die Bedingungen durch ihre Monopolstellung allein diktieren kann. Dies wäre bedauerlich. Darüber sollte in Zukunft auch noch einmal gesprochen werden. Die Enquetekommission des Bundestages empfahl bereits vor Jahren, die Aufsicht über die GEMA auszuweiten, und mahnte mehr Kontrolle an.
Aber auch das Thema Urheberrecht sollte auf der politischen Agenda bleiben. Meine Kollegin im Deutschen Bundestag Petra Sitte hat in einem Gastbeitrag bei „ZEIT ONLINE“ am 24. August einen wirklich empfehlenswerten Beitrag geleistet.
Die von ihr in der Debatte um das Urheberrecht identifizierten drei Problemfelder sehe auch ich. Deshalb möchte ich sie hier noch einmal kurz nennen.
Erstens: Das finanzielle Auskommen der Urheberinnen und Urheber ist, abgesehen von einigen wenigen Superstars, prekär.
Zweitens: Die Medienindustrie beklagt sich über illegales Downloaden und Kopieren, sieht sich um Umsätze und Gewinne gebracht, prangert eine Gratiskultur im Internet an.
Drittens: Nutzerinnen und Nutzer sehen sich durch das geltende Urheberrecht immer wieder eingeschränkt in ihren digitalen Möglichkeiten, Werke zu verbreiten, zu teilen und weiterzuverarbeiten.
Fakt ist: Der Kreativmarkt, wie er heute reguliert ist, hilft we
der den Kreativen noch den Nutzerinnen und Nutzern. Andere Lösungen sind also gefragt.
Meine Damen und Herren von der CDU, verehrte Frau Heinrich, uns von der Linken ist ihr 1:1 abgeschriebener Antrag aus Sachsen-Anhalt bzw. Mecklenburg-Vorpommern nicht weitreichend genug. Liebe Frau Kollegin Heinrich, es ist eben kein gleichlautender Entschließungsantrag. Vielmehr hat er eine kleine aber feine Unterscheidung, indem wir die Aussetzung der Reformpläne fordern, bis die benannten Probleme geklärt sind.
Wir haben uns an dem beschlossenen Antrag aus Thüringen orientiert, weil er aus unserer Sicht weitreichender ist.
Schade ist, dass es trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war - da haue ich in die gleiche Kerbe wie mein Kollege Kosanke -, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Aber gut, Sie allein entscheiden, wann Sie hier im Parlament Ihre selbst gewählte Isolation beenden.
Ein erster Schritt wäre es, sich unserem Entschließungsantrag anzuschließen.
Da ich mich auf den gleichen Kontext beziehe, frage ich die Landesregierung: Inwieweit kann Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, gestern forderte Ihr Fraktionsvorsitzender, dass die Landesregierung energieintensive Unternehmen in unmittelbarer Umgebung der Energieerzeugungsstandorte ansiedeln solle. Heute nun soll die Landesregierung die Rohstoffversorgung für brandenburgische Unternehmen sichern.
Für diese Vorstellung von Wirtschaftspolitik, verehrte Kollegen, kommen Sie aber leider 22 Jahre zu spät. Dass Ihr politischer Ansatz, alles planen zu wollen, durchaus funktionieren kann, ist in der Vergangenheit schon bewiesen worden. Der auf der 10. Tagung des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe 1958 in Prag beschlossene Bau einer Erdölleitung erreichte 1963 das Erdölverarbeitungswerk Schwedt (Oder), die heutige PCK-Raffinerie.
Seit jenem Tag wird Erdöl nach Brandenburg geliefert.
Sie fordern die Prüfung, ob „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Gründung neuer importorientierter Aus
landsrepräsentanzen in den Herkunftsländern seltener Metalle und Mineralien sinnvoll erscheint.“ Aber die Blütezeit staatlicher Handelsgesellschaften ist lange vorbei. Im 16. und 17. Jahrhundert war ihre Hochphase; unter anderem wurde damals der Zugriff auf seltene Gewürze gesichert. Im 21. Jahrhundert werden Rohstoffe weltweit wohl doch eher an Warenterminbörsen gehandelt.
Aber nun im Ernst: Sie wollen im Land Brandenburg die momentanen Handelsbeschränkungen Chinas für den Export Seltener Erden thematisieren. Dabei sind Sie sich nicht einmal sicher, ob diese tatsächlich Auswirkungen auf brandenburgische Unternehmen entfalten können. Deshalb soll die Landesregierung mit den Industrie- und Handelskammern Firmen in Brandenburg ausfindig machen. Mir fielen da durchaus einige ein: First Solar, Conergy, „aleo solar“ und weitere brandenburgische Solarmodul- bzw. Anlagenhersteller. Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen demonstrieren in Berlin vor dem Sitz der Bundesregierung nicht etwa deshalb, weil ihnen die Rohstoffe namens Scandium, Promethium oder Lanthan fehlen, sondern deshalb, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrer willkürlichen Kürzungsorgie der Einspeisevergütung die Gefahr heraufbeschwört, dass eine ganze Branche zu Boden geht und Arbeitsplätze in Brandenburg verloren gehen.
Verehrte Kollegen, vermutlich alle hier unterstützen das Ziel, die märkische Wirtschaft zu stärken, wie es die FDP-Fraktion in der Überschrift ihres Antrags proklamiert. Aber warum werden Sie nicht dort aktiv, wo es aktuell wirklich brennt? Stattdessen rufen Sie die Rohstoffversorgung brandenburgischer Unternehmen als Problem aus. Ich wünsche mir, wenn Sie schon ein solches Rundum-sorglos-Paket für die Wirtschaft anbieten wollen, dies auch für den sozialen Bereich der Gesellschaft anzuregen. Aber nein, das ginge wahrscheinlich Ihrer liberalen Freiheit zu weit. Dort wird immer weiter gekürzt, zum Beispiel bei der Förderung von Maßnahmen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit.
Damit wir uns richtig verstehen: Natürlich lehnt DIE LINKE Protektionismus im Welthandel ab. Jedoch gehören diese Problemlagen auf die Bundes- und die EU-Ebene, dort müssen sie geklärt werden. Schon gar nicht kann sich Brandenburg in Förderwettläufe mit anderen Bundesländern - wie Bayern - begeben; dort stehen für die Wirtschaftsförderung Summen zur Verfügung, von denen unser Wirtschafts- und unser Finanzminister allenfalls träumen können. Da der Ideengeber für diesen Antrag aber genau von dort kommt, nämlich aus dem Bayerischen Landtag, Drucksache 16/10478, wissen auch Sie, dass Ihr Antrag nur ein wirklich schlechtes Plagiat darstellt und nicht wohlüberlegt ist.
Zurück zum Thema „Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft“: Das Land Brandenburg ist laut Mittelstandsbarometer 2012 mit Platz 5 in die Top 5 der Wirtschaftsstandorte im bundesweiten Ranking aufgestiegen und bietet aus der Sicht des Mittelstandes gute Bedingungen. Der brandenburgische Mittelstand hat großen Anteil an der gesamten brandenburgischen Wirtschaft. Der Anteil der Kleinstunternehmen - mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro - an allen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen beträgt 95,6 %; der Anteil der Unternehmen mit weniger als 5 Millionen Euro
Umsatz erreicht 98,4 %. Die brandenburgische Wirtschaft besteht also zum größten Teil aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Genau deshalb wird diesen Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung und der Gestaltung von Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln weiterhin die notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung vonseiten der Landesregierung zukommen, die sie brauchen und verdienen. Danke.
Presseberichten zufolge sollen die Hilfen des Landes für Odersun in Frankfurt (Oder) umfangreicher sein, als bislang dem Parlament übermittelt worden ist. Im Rahmen einer geschlossenen Sitzung wurde der Ausschuss für Wirtschaft am 7. März über die Genehmigung einer Beihilfe durch die EU-Kommission und die damit verbundene Stundung von Zinsen aus einer Bürgschaft des Landes informiert.
Ich frage die Landesregierung: Welche weiteren Hilfen hat das Land für Odersun bewilligt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich fürchte, mein Redekonzept wird nach diesen Vorreden ebenfalls nicht ganz aufgehen.
Ich beginne einmal mit Herrn Genilke. Auch wenn Sie glauben, dass Sie die Landesregierung mit Ihren Anträgen treiben, so muss ich leider festhalten, dass Sie in Ihrer letzten Regierungsverantwortung die Zeichen der Zeit verschlafen haben, denn damals waren Sie maßgeblich an diesem Konzept beteiligt, und unsere Fraktion hat bereits im September 2008 mit einem Entschließungsantrag zum Konzept der damaligen rot-schwarzen Landesregierung den Aufbau eines Leerrohrkatasters für das Land gefordert, Drucksache 4/6732, wenn man es einmal nachlesen möchte. Wir haben damals bereits erkannt, dass die Zukunft der Datenübertragung den Glasfasernetzen gehört. Genau dies ist der Kern und nicht das, was die beiden „Propheten“ Genilke und Beyer hier verkündet haben: dass das alles zu spät komme und irgendwelche Dinge nicht erkannt würden.
Der Kern ist ein ganz anderer. Es geht darum, dass es ein völlig neues Konzept ist. Es wird auf eine völlig neue Technologie gesetzt: auf Glasfasernetze. Ich denke, wenn man einen völlig neuen technologischen Weg einschlägt, kann man sich durchaus auch einmal einige Wochen mehr Zeit lassen, wenn man dann erkennt, dass dieser Weg der richtige ist.
Die Bundesregierung hat ebenfalls auf völlig falsche Anreize zur Förderung des Breitbandausbaus gesetzt. Dort wurden veraltete Technologien gefördert - mit dem Ergebnis, dass vorhandene Glasfaserleitungen mit Kupferleitungen überzogen wurden. Eine wirtschaftspolitische Irrfahrt, kann ich dazu nur sagen.
Aus der Sicht der Linken sind das Erstellen von Leerrohrkatastern und der Aufbau von Leerrohrsystemen eine wesentliche Grundlage, um eine glasfaserbasierte, flächendeckende und zukunftssichere, weil schnelle Breitbanderschließung aller brandenburgischen Haushalte bis 2020 zu ermöglichen. Genau dies ist die Grundlage des Berichtes, und das Ziel steht. Anders als beim letzten Mal - das gebe ich offen zu, da waren wir auch in der Opposition - halte ich die Erreichung für durchaus machbar. Ich hielt sie damals nicht für nicht machbar, weil ich in der Opposition war, sondern weil sie ein hehres Ziel war, das nicht unbedingt erreichbar schien.
Deshalb möchten wir mit unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, die dazu notwendigen einzelnen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes mit einer Zeitschiene zu untersetzen und darüber hinaus eine regelmäßige Berichterstattung im Wirtschaftsausschuss zum Umsetzungsstand einführen. Nicht, weil wir unserem Minister nicht vertrauen, sondern weil wir dieses gesamte Vorhaben unterstützend begleiten wollen.
Wir müssen immer wieder feststellen, dass ohne die Bereitschaft zu Fördermaßnahmen kaum Anbieter daran interessiert sind, vor Ort flächendeckend einen leistungsfähigen Internetanschluss für jedermann zu schaffen. In Anbetracht der finanziellen Lage der öffentlichen Hand ist jedoch auch nicht damit zu rechnen, dass Kommunen aus eigener Kraft genügend finanzielle Anreize bieten können, damit die Breitbandstruktur flächendeckend aufgebaut werden kann. Auch bei dem Denkmuster „Haushaltskonsolidierung und Steuersenkung gehen Hand in Hand“, das auf der Bundesebene und auch in Teilen dieses Parlaments existiert, frage ich mich: Wo sollen die Fördermittel herkommen?
Fakt ist: Die öffentlichen Haushalte stehen alle unter Konsolidierungsdruck, und die einschlägigen Förderprogramme sind hoffnungslos überzeichnet. Deshalb ist es umso wichtiger, bestehende Fördermöglichkeiten zu optimieren und bereits vorhandene Strukturen im Bereich der Breitbandinfrastruktur effizienter zu nutzen, um so dem Ziel des Ausbaus einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur näherzukommen. Herr Genilke, an dieser Stelle sei mir der Einschub gestattet: Sie haben die Trägergesellschaft als eine Korrekturgesellschaft benannt. Ich möchte nur kurz auf Seite 13 des Berichtes verweisen, auf der explizit aufgeschrieben ist, welche Aufgaben diese Trägergesellschaft übernehmen soll: von der Ausschreibung über die Antragstellung bis hin zur Verpachtung der Leerrohrnetze usw. Daran kann man sehr gut erkennen, dass es keine Korrekturgesellschaft ist, sondern dass sie ganz konkrete Aufgaben übernehmen muss, die das Ministerium nicht übernehmen kann und die auch die Provider nicht übernehmen können.
Die Anbindung von un- oder unterversorgten Haushalten ist unter Marktgesichtspunkten unrentabel. Für die reale Politik ist das ein Problem. Deshalb befürwortet meine Fraktion als eine Lösung, die Breitbandversorgung als Universaldienst aufzunehmen.
Leider musste ich auch zur Kenntnis nehmen, dass es dafür im Bundesrat keine Mehrheit gab. Die am 10.02.2012 im Bundesrat beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes greift zwar einige Forderungen der Bundesländer auf. So sichert der Bund den Ländern bei der nächsten Vergabe von Rundfunkfrequenzen eine Erlösbeteiligung zu. Das ist auch nötig, damit die Einnahmen für den Hochgeschwindigkeitsbreitband-Ausbau verwendet werden können. Im Großen und Ganzen will der Bundesrat aber zunächst abwarten, wie die eingefügten Anreize und Maßnahmen greifen.
Hoffentlich müssen nicht erst wieder vier bis fünf Jahre bis zu der Erkenntnis vergehen, dass die Linke Recht hatte: Ohne Breitbanduniversaldienst ist ein flächendeckender, schneller und zukunftsfähiger Internetzugang nicht möglich. Wir in Brandenburg werden jedenfalls dann mit unserem Glasfaserkonzept 2020 immerhin schon einen Schritt weiter sein. - Danke.
Medienberichten zufolge plant Conergy einen umfassenden Stellenabbau. So will sich das Unternehmen in seinem Werk in Frankfurt (Oder) zukünftig nur noch auf die Produktion von Solarmodulen konzentrieren. Die Fertigung von Vorprodukten soll dagegen eingestellt und damit die komplette Wertschöpfungskette vor Ort aufgegeben werden. Mit der geplanten Umstrukturierung sollen auch mehr als 100 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Pläne von Conergy für den Standort Frankfurt (Oder) auch vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme von Fördermitteln?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab vielen Dank auch an die Herren Wichmann und Ness - es war eine wunderbare Einführung in das eigentliche Problem. Ich möchte anknüpfend an die 1. Lesung nur in Erinnerung rufen, dass dieser Staatsvertrag aus linker medienpolitischer Sicht nur ein erster Schritt sein kann, den wir begrüßen, weil er zu mehr Beitragsstabilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt. An dieser Stelle, Frau Teuteberg: Sie haben Recht, im Eifer des Gefechts habe ich mich da - hören Sie mir zu? - beim ersten Mal etwas verrannt, aber das bezieht sich nur auf die Staffelung. Bei den anderen Einschätzungen bleibe ich nach wie vor. Bei einem steuerähnlichen Modell - ich sage bewusst nicht „Steuermodell“, wie es die FDP-Fraktion favorisiert - gehe ich nach wie vor davon aus, dass es eben nicht dazu beitragen würde, die Beitragsstabilität zu sichern, weil meines Erachtens die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dann der Konjunkturlage unterläge.
Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag löst dennoch keineswegs alle Probleme und gibt erst recht keine Antworten darauf, wie zum Beispiel der künftige Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aussehen kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie Anspruch auf eine funktionsgerechte Finanzausstattung. Dabei umfasst der klassische Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information auch seine kulturelle Verantwortung. Dabei soll er sich mit seinen vorhandenen Kompetenzen bei der Produktion qualitativ hochwertiger Inhalte am Wettbewerb um die Gunst des Rundfunkteilnehmers beteiligen.
Da, denke ich, stehe ich mit der Meinung, dass der Ankauf von Sportrechten um jeden Preis, wie für die UEFA-ChampionsLeague oder das Boxen, die Übertragung von Prinzenhochzeiten oder die Verpflichtung von hochdotierten Spitzenmoderatoren bei Talk-Formaten nicht unbedingt oder nur schwerlich dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprechen und zu Defiziten in der Ausgewogenheit und Programmvielfalt führen, nicht allein.
Auch hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk im dualen System dafür zu sorgen, dass ein dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung angeboten wird. Auf die Verwirklichung von Programmen, die diese Funktion nicht erfüllen, hat er schon von Verfassungs wegen keinen Anspruch. Die Linke bekennt sich ausdrücklich zum dualen Rundfunksystem und bekräftigt die Bestands- und Entwicklungsgarantie dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir gehen davon aus, dass sich die Landesregierung an einer Neuausrichtung des gesetzlichen Programmauftrags bei einer gleichzeitigen Sicherung einer stabilen Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks aktiv beteiligt.
Zur Erhöhung seiner Akzeptanz gehören dabei unbedingt die Transparenz der Gebühren und eine offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Programme. Diese Diskussion kann und muss in enger Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, dem Landtag und den Gremien des rbb stattfinden. Dazu gehört bekanntermaßen auch der Rundfunkrat, dem die Kollegin Richstein, der Kollege Ness und meine Person angehören, in dem diese Thematik derzeit oberste Priorität hat. Im Übrigen haben Sie dazu alle ein Papier der Intendantin des rbb bekommen, das ziemlich ausführlich auf die gesamte Thematik eingeht.
Das Ziel einer größtmöglichen Beitragsstabilität bei den Rundfunkgebühren ist im Rahmen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung eine zu verfolgende Zielsetzung, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Die Beitragsstabilität ist der wesentliche Garant für den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gilt aber auch, durch eine Reform des gesetzlichen Programmauftrags den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken und neu auszurichten. Der sich abzeichnende Prozess seiner schleichenden Selbstkommerzialisierung stellt zunehmend sein Gebührenprivileg infrage. Nur wenn es gelingt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland im Vergleich zum privatfinanzierten Rundfunk einen messbaren publizistischen Mehrwert produziert, kann er seine Finanzierung in Zukunft sichern und seine Existenz in der Gesellschaft durch die öffentliche Abgabenleistung rechtfertigen.
Dritte Programme wie der rbb bieten nach wie vor Leitmedien und sichern regionale Berichterstattung. Tendenzjournalismus und polarisierende Sendungen sind in Ländern ohne einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr viel verbreiteter als in Deutschland. Wenn er also zu Recht die Bürgerinnen und Bürger in die Bezahlpflicht nimmt, sollte er künftig dem Sog ins Seichte widerstehen. Darauf habe ich bereits in meiner Rede zur 1. Lesung abgestellt.
Wie anfangs erwähnt, behebt der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei Weitem nicht alle Mängel des bisherigen Verfahrens, auch nicht die Probleme der Daten, die durch die Datenschützer angemahnt wurden, aber er kann ein guter An
fang für die kommenden notwendigen Debatten und Novellierungen sein, mit dem Ziel „Erhalt und Stärkung der Meinungsvielfalt“ und der diesbezüglichen Funktion und Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ein paar kurze Vorworte.
Frau Richstein, ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass ich, wenn es um Rundfunkstaatsverträge ging, regelmäßig genau das, was Sie hier angemahnt haben, auch gesagt habe: Auch ich habe mich darüber beschwert, dass für die Parlamente nur eine sehr geringe Beteiligungsmöglichkeit besteht. Damals haben Sie in Ihrer Rolle als Regierungspartei immer nur müde mit den Schultern gezuckt. Jetzt ist es andersherum. Ich will das nicht weiter kommentieren, finde es aber immer interessant, wie sich das Leben so verändert.
Frau Teuteberg hat gesagt, dass alternative Modelle überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden seien. Dazu möchte ich kurz etwas ausführen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als konsequentes Gegenmodell zu den gleichgeschalteten
Medien im Dritten Reich entstanden. Genau deshalb ist auch ein wesentlicher Punkt, dass er von der Gesellschaft über einen Solidarbeitrag finanziert werden muss, unabhängig davon, wie er heißt, unabhängig davon, ob und wie viel jemand fernsieht und Radio hört, und meiner Meinung nach auch unabhängig von Steuern.
Die Medienabgabe, die die FDP bevorzugt, ist letztlich eine Art von Steuer. Darüber ist im Vorfeld hinreichend diskutiert worden. Daher können Sie nicht behaupten, dass alternative Modelle nicht diskutiert worden seien. Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch eine Steuer die festgeschriebene Staatsferne womöglich nicht gewährleistet werden könne und zum anderen auch die Bemessungsgrundlage für ein steuerähnliches Modell äußerst volatil sei und darüber hinaus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ausreichend Planungsmöglichkeiten gegeben würden.
Es gibt noch einen ganz entscheidenden Unterschied, der für mich sehr wesentlich ist. Frau Teuteberg, Sie sagen, wenn vier Zahler in einer Familie leben, dann sei sie leistungsfähiger, und die Zahlungen würden dann nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip vorgenommen werden. Wir sind ganz anderer Meinung und sagen: Die Zahlung muss nach einem Solidarprinzip und nicht nach einem Leistungszahlerprinzip erfolgen. Ein Solidarmodell beinhaltet, dass sich zwar alle beteiligen, aber nach ihren Möglichkeiten. Wenn vier zahlungsfähige Menschen in einer Wohnung zusammenleben, dann heißt das für mich nicht, dass sie dann auch vier Geräte haben. Ich hoffe, dass es noch Familien gibt, die einen gemeinsamen Fernseher haben, auch wenn die Kinder bereits erwachsen sind.
Wir bewegen uns in einem großen Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht der Gesetzgeber. Da die Gesellschaft dies finanziert, ist der Gesetzgeber auch zu medienpolitischen bzw. programmleitenden Entscheidungen angehalten. Er kann das aber nur über die allgemeine Rundfunkgesetzgebung tun, nicht über die Gebührenfestsetzung. Auf der anderen Seite stehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie sind beauftragt, Meinungsvielfalt und kulturelle Breite zu sichern, und müssen sich dabei gegen den Sog ins Seichte - ich glaube, wir alle sind einer Meinung, dass die Privaten dieses zweifelsfrei produzieren - wehren. Sie müssen also im Wettbewerb mithalten. Will man, dass es keine Kopie des kommerziellen Mainstreams gibt, sondern eine qualitativ hochwertige Arbeit, die möglicherweise auch noch alle Altersstufen erreicht, was auch impliziert, dass eine inhaltliche und technische Entwicklung ermöglicht werden muss, dann ist eine stabile, solidarische und sozial gerechte Finanzierung zu gewährleisten. Die Grundlage dafür schafft der Gesetzgeber über entsprechende Rundfunkgebührenmodelle.
Gerade die inhaltliche und technische Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Tatsache der sinkenden Gebühreneinnahmen waren Gründe, auf ein Beitragsmodell weg von der Gerätebezogenheit, hin zu einer Haushaltsabgabe umzustellen.
Neben der finanziellen Stabilität, mit der sich insbesondere die von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe Beitragsstabilität beschäftigen soll, bietet das neue Modell auch Chancen der inhaltlichen Korrektur. Ich meine, das ist eine Aufgabe, die wir unabhängig von der Einsetzung dieses neuen Modells miteinander diskutieren müssen. Wir
müssen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinen Auftrag reden, insbesondere auch, wenn es um die Erschließung junger Mediennutzer geht. Hier gibt es von allen Seiten noch einiges zu tun.
Das neue Modell zeigt einen neuen Weg auf, Rundfunkfreiheit vor politischen und wirtschaftlichen Einflüssen zu schützen. Allumfänglich befriedigend und mängelfrei ist es aber wahrlich noch nicht. Anknüpfend an meine bisherige Kritik an der gerätebezogenen Gebühr gibt es nach wie vor zwei Probleme, die das neue Modell quasi mitgeerbt hat. Erstes Problem: Hartz-IV-Empfängerinnen und Harz-IV-Empfänger müssen sich weiterhin mittels eines Bescheides von der Abgabe freistellen lassen. Zweites Problem: Datenschutz ist nach wie vor trotz vieler Änderungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Darüber hinaus gibt es Probleme, die das neue Modell mitbringt bzw. nicht zu lösen vermag. Erstens: Das Beitragsaufkommen wird aufgrund der wachsenden Zahl von armen Menschen weiter sinken. Zweitens: Menschen mit körperlichen Behinderungen und Lernschwierigkeiten werden künftig ebenfalls, wenn auch nur anteilig, den Beitrag entrichten müssen; lediglich Taubblinde bleiben beitragsfrei. Dazu haben die Bundesländer allerdings in einer Protokollnotiz vereinbart, dass mit diesem anteiligen Beitrag der Ausbau der barrierefreien Angebote erleichtert und verbessert werden soll.
Ich lasse die Frage zu.
Das ist insofern solidarisch, als das Modell, das Sie favorisieren - das hat Kollege Ness schon gut vorgerechnet - für die im Haushalt lebenden Menschen teurer werden würde als die Abgabe, die pro Haushalt erhoben wird. Bei 10 Euro pro Kopf, wie es von Ihnen favorisiert wird, wären es bei vier Zahlern 40 Euro, nicht die 17 Euro, die wir bislang haben.
Es gibt eine Staffelung, die sozusagen nach dem Einkommen erfolgt. Das ist für mich ein Solidarprinzip.
Meine Redezeit war beendet. Ich freue mich auf die Debatte; es gibt noch einiges zu bereden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wandele einen Spruch etwas ab: „Die Botschaft höre ich wohl, alleine sie ist nicht neu.“ Die Botschaft der CDU zum Thema Breitband ist ziemlich deutlich, nur leider wird vergessen, dass das im Dezember 2008 hier im Hohen Hause ausgegebene Ziel - flächendeckende Breitbandversorgung bis Ende 2009 - schon damals nicht zu erreichen war.
Fakt ist, dass in der vergangenen Legislatur zwei Konzepte zur flächendeckenden Breitbandversorgung von der rot-schwarzen Landesregierung auf den Weg gebracht worden sind, Herr Genilke. Im Übrigen wurden diese federführend durch das damals CDU-geführte Wirtschaftsministerium erarbeitet.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie auch die CDUFraktion im Landtag dies feierte und unsere damaligen Bedenken, Einwände und Vorschläge einfach abschmetterte. Ich weiß, dass man sich daran, nun in der Opposition angekommen, nur sehr ungern erinnert - nicht zum ersten Mal. Und dennoch will ich an dieser Stelle ein Zitat bringen:
„Wer von Glaubwürdigkeit spricht, wer sich an anderen abarbeitet, der muss sich messen lassen an eigenen Leistungen.“
Das sagte der Abgeordnete Bretz von der CDU heute Vormittag in der Aktuellen Stunde.
Glückwunsch, meine Damen und Herren, zu diesem Erkenntnisgewinn - immerhin schon nach zwei Jahren. Dass trotz zahlreicher Versprechen eine flächendeckende und leistungsfähige Breitbandversorgung nach wie vor auf sich warten lässt, stimmt allerdings auch. Zwischenzeitlich waren Landtagswahlen. Die CDU ist auf der Oppositionsbank. Interessanterweise haben auch Sie in Ihrem Landtagswahlprogramm den flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur politisch zur Staatsaufgabe erhoben und erklärt, dass Sie sich für den „raschen“ - welch blumige Umschreibung - „Ausbau... im ganzen Land“ einsetzen werden.
Zum anderen haben Sie mit dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Ihren Antrag in Bezug auf die Große Anfrage schon ausgewertet und Ihre Rückschlüsse gezogen. Anhand von 93 Fragen wird dem Parlament umfassend zur Situation der Breitbandversorgung in Brandenburg Auskunft gegeben. Vielen Dank an dieser Stelle für die Fleißarbeit in den Ministerien.
Leider blendet die Große Anfrage den Gesamtkontext „Breitbandversorgung“ in der Bundesrepublik vollkommen aus. Dieser ist aber für die Vergleichbarkeit, zum Beispiel für die Darstellung, ob es sich nur um ein brandenburgisches Problem handelt, unbedingt notwendig, um die entsprechenden Rückschlüsse ziehen zu können.
Nach Auskunft des MWE verfügen 96 % des Landes Brandenburg über höhere Kapazitäten als ein Megabit pro Sekunde. Nach den Erhebungen des Breitbandatlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie waren Mitte 2010 rund 92,3 % der Haushalte in Deutschland mit Bandbreiten von mindestens 2 Megabit pro Sekunde versorgbar; für Brandenburg waren es 92,7 %. Zum Vergleich: In Mecklenburg sind es 90,6, in Sachsen-Anhalt 92,1 und in Thüringen 92,5 %. Nur Sachsen liegt mit 94,8 % deutlich besser.
Aber je nachdem, aus welchem Augenwinkel das betrachtet wird, kann man zu der Erkenntnis gelangen, dass die neuen Bundesländer fast auf dem gleichen guten - oder eben auch schlechten Niveau bei der Breitbandversorgung stehen, die Entwicklung von Brandenburg also nicht so gegensätzlich bzw. schlecht ist, wie die CDU uns weismachen will.
Trotzdem möchte ich nicht verhehlen, dass es bestimmt auch Dinge gibt, die besser zu machen sind, zum Beispiel die Koordination der Häuser, die am Breitbandausbau über entsprechende Förderprogramme beteiligt sind, oder dass auf technische Lösungen - wie beim Versuchsprojekt Rauener Berge gesetzt worden ist, die vom Fortschritt der Mobilfunktechnologie „Long Term Evolution“ schlichtweg überholt worden sind.
Aber aus Erfahrung wird man klug. Diesbezüglich verspreche ich mir einiges vom Masterplan für einen nachhaltigen Breitbandausbau in Brandenburg, den das MWE spätestens im Mai vorlegen wird. Es wird heftig daran gearbeitet, Herr Genilke; es ist nicht so, dass wir nichts haben. Da Sie beide Tagesordnungspunkte nicht zusammenlegen wollten, haben wir nachher noch etwas zum Antrag zu sagen. Dazu werde ich mich nachher noch einmal äußern. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Beste an dem Antrag ist eigentlich die Überschrift. Kein Mensch in diesem Hause wird ernsthaft gegen das Bekenntnis, eine flächendeckende leistungsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung in Brandenburg sicherzustellen, Einwände erheben.
Was dann aber folgt, wird uns dabei mit keinem Schritt weiterhelfen. Die CDU möchte von der Landesregierung, dass das Ziel der Bundesregierung, bis 2014 zumindest 75 % aller Haushalte einen Breitbandanschluss mit mindestens 50 MBit/s zur Verfügung zu stellen, in Brandenburg umgesetzt wird.
Was bringt es uns aber, immer wieder neue Ziele zu setzen, wenn wir die alten noch nicht erreicht haben, zumal dieses Ziel nun wirklich völlig unrealistisch ist? Acht von zehn Telekommunikationsunternehmen rechnen damit, dass die Bundesregierung ihre Ziele beim Netzausbau verfehlen wird. Sie halten die Pläne für illusorisch, bis 2014 drei Viertel der Haushalte mit superschnellen Anschlüssen von 50 MBit/s auszustatten. So war es am 7. März bei elektroniknet.de zu lesen. Wenn man dann auch noch den Schlagabtausch auf der Bundesebene berücksichtigt, wird die Illusion geradezu greifbar. Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium werfen sich laut „Handelsblatt“ gegenseitig fehlende Impulse und schleppendes Vorgehen vor.
Im Ausbau der Netze sehen die Firmen die größten infrastrukturbezogenen Probleme. Hinzu kommen die Erfahrungen in Brandenburg, die sich beim Bau der Richtfunkstrecken gezeigt haben, nämlich dass es äußerst schwierig ist, Netzbetreiber zu finden. Priorität bei der Umsetzung des Bundesziels hat für den Bundeswirtschaftsminister Brüderle das Setzen auf einen marktgetriebenen Breitbandausbau. Dabei hat der damalige Chef der Staatskanzlei schon im Februar 2009 im Wirtschaftsausschuss des Landtages Brandenburg feststellen müssen, dass die Breitbandversorgung im ländlichen Bereich und der schnelle Internetzugang als Marktversagen bezeichnet werden könne. Es hätte die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der UMTS-Versteigerung eine gute ländliche Versorgung herzustellen; das sei von den Unternehmen nicht genutzt worden.
Die Bundesregierung setzt also auf Marktlösungen, die für die Problemlage der ländlichen Regionen augenscheinlich überhaupt nicht gegeben sind. Auch wenn die Telekom jetzt ab April rund 100 unterversorgte Orte auf der Basis der sogenannten LTE-Technologie ans schnelle Internet bringen will: Realistischer ist wohl die Einschätzung des MWE, dass ein dünnbesiedeltes Land wie Brandenburg 2014 unter diesem deutschlandweiten Mittelwert liegen wird. Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde: Natürlich bin ich auch für anspruchsvolle Zielsetzungen, aber wenn von vornherein überhaupt nicht der Rahmen dafür gegeben ist, ein solches Ziel erreichen zu können, dann muss es auch nicht definiert werden, nur weil es wünschenswert ist.
Nun zu Ihren Forderungen. Ein detaillierter Verwendungsnachweis mag zwar interessant sein, gerade auch für mich als Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle, aber zur Sicherstellung einer nachhaltigen Breitbandversorgung trägt diese Forderung nicht ein My bei. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft auch die Änderung des Koordinierungsrahmens vom Dezember 2010, der eine Erweiterung der Breitbandförderung vorsieht, berücksichtigen wird.
Herr Lakenmacher, ich wiederhole mich an dieser Stelle. Bereits zur Frage 30 Ihrer Großen Anfrage teilte das MWE mit, dass die beiden Konzepte zur Breitbandversorgung aus der letzten Legislaturperiode und die bisher erreichten Ergebnisse Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung im entsprechenden Masterplan 2020 sind. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, und wenn man es dann auch noch zu verstehen vermag, wäre es schön.
Inwieweit ein Breitbandkompetenzzentrum Abhilfe schaffen kann, dazu hat sich mein Kollege Kosanke schon geäußert. Minister Christoffers hat vorhin bereits davon gesprochen, dass Teil des Prüfauftrages auch die Dienlichkeit einer zentralen Steuerung ist. Mit den Breitbandverantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten besteht ja praktisch bereits eine Art Steuereinrichtung.
Aber Fakt ist zum einen: Die geringe Antragslage - auch dies wieder, Herr Lakenmacher, an Sie gerichtet - von Gemeinden hat nichts mit angeblich allgemeiner Unwissenheit über die Antragstellung zu tun oder aber mit einer allgemeinen Überforderung bei der Antragstellung, was durchaus vereinzelt vorkommen kann; das sehe ich auch. Sie liegt aber auch in den finanziellen Möglichkeiten, die die Kommunen haben, den Eigenanteil der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke zu erbringen bzw. eben nicht erbringen zu können.
Zum Zweiten: Unter den momentanen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen ist es für Brandenburg schwer, den Ausbau von flächendeckender Breitbandinfrastruktur und Netzbetrieb zu stemmen. Dies zu sagen gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Und zum Dritten: Ich kann in Ihrem Antrag keine Neuigkeit entdecken. Alles Geschriebene ist bloße Wiederholung. Sorry, wenn ich jetzt schon wieder den Kollegen Bretz beim Wickel habe, aber er war heute früh der Meinung, dass, wenn man seine Rede wiederholt, sie dann beim zweiten Mal erkenntnisreicher wird. Dem ist nicht so. Das ist auch bei einem Antrag nicht so. - Danke.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 21. Dezember 2009 geurteilt, dass für Computer mit Internet-Anschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Das Gericht gab damit der Klage einer PC-Nutzerin, die einen PC mit Internetzugang besitzt und ihn zu Hause für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin und damit gewerblich nutzt, gegen den Norddeutschen Rundfunk statt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Gebühren nur für Geräte zu zahlen seien, die ausschließlich zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden.
Des Weiteren konnte der NDR nicht den Nachweis erbringen, dass er seine Radioprogramme im Internet den Nutzern unbegrenzt anbieten kann. Nach eigener Auskunft sind derzeit nur 70 000 gleichzeitige Streams möglich. Damit bleibt die Anzahl der gleichzeitigen Empfänger von Rundfunksendungen über das Internet aus technischen Gründen begrenzt. Die Nutzer können nicht jederzeit auf das Angebot des Senders zugreifen. Das Gericht ist so zu dem Schluss gekommen, dass der NDR im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der NDR vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen kann.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Auffassung des Gerichts hinsichtlich der geplanten Einführung einer geräteunabhängigen Rundfunkgebühr?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juni 2010 soll die Entscheidung über die Neuregelung der Rundfunkgebühr getroffen werden. In der Diskussion stehen momentan das Modell der Haushaltsabgabe und die modifizierte Geräteabgabe. Beiden Modellen ist gemeinsam, dass auch Internetnutzer in Haushalten ohne TV-Gerät Gebührenvollzahler werden sollen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie beide Modelle vor dem Hintergrund des Wegfalls einer expliziten PC-Gebühr?
Das Stichwort „Rundfunkgebührengerechtigkeit“ hat mich zu einer Nachfrage bewogen. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass sich die Landesregierung damit schon intensiver befasst hat. Inwieweit soll nach Ihren Überlegungen der Landtag in die Debatte einbezogen werden? Wir gehen davon aus, dass das Thema in der Bevölkerung durchaus auf breites Interesse stößt, da mehr oder weniger jeder davon betroffen ist. Deshalb wollen wir ein breites gesellschaftliches Spektrum in die Debatte einbeziehen. Wie gedenken Sie den Landtag einzubeziehen?