Margitta Mächtig

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gleichstellungsministerin, eigentlich könnte ich sagen: -beauftragte. Wir haben es nicht einmal hinbekommen, dass das Präsidium bei diesem Tagesordnungspunkt ausgeglichen besetzt ist. Die Kollegin hätte hierbleiben sollen, aber das Telefon hat geklingelt, wie das manchmal so ist.
Die Forderung nach Berichten ist gleichzeitig die Forderung des Landtages, die Landesregierung kontrollierend zu begleiten und bewusstseinsbildend in die Landesregierung hineinzuwirken. Sie haben das selbst so formuliert. Ich finde es gut, dass Sie das genauso bewerten. Das zeigt, dass jeder Antrag einer Großen Anfrage und eines Berichts dazu beiträgt, dass Sie selbst Ihre Arbeit überprüfen können und Maßstäbe setzen lassen dürfen.
Sie haben natürlich in geübter Selbstdarstellung in Ihrem Bericht auch die positiven Ergebnisse Ihrer Regierungszeit auf dem Gebiet der Gleichstellung dargestellt. Sie tun das selbstverständlich und selbstbewusst, was ich für richtig halte. Dennoch ist es so, dass ich nicht leichter werde, wenn ich auf der Waage den Bauch einziehe.
So ist es eben auch nicht besser geworden, nur weil ich gute Berichte mache. Wir müssen genau an der Stelle fragen, wenn wir einschätzen, dass die hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen nach wie vor vorhanden ist: Warum sind aber immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse bei Frauen vorzufinden?
- Nein, generell. Ich bin noch nicht bei der Landesverwaltung, Moment.
Sie lassen bei dieser Gelegenheit offen, warum Frauen neben der Erwerbsarbeit auch die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der Familie übernehmen müssen, ohne gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, gleichberechtigt ihren Beruf auszuüben. Insbesondere arbeiten nach unserer Lesart mehr Mütter als Väter in Teilzeit und machen weniger Karriere, auch in der Landesregierung. Sie haben die Bildungserfolge der Frauen hervorgehoben. Sie haben in Ihrem Bericht nicht darüber gesprochen, dass gut qualifizierte junge Frauen keine entsprechenden Arbeitsplatzangebote finden und daher unser Land verlassen. Sie haben in Ihrem Bericht - ich gehe jetzt auf den Bericht ein dargestellt, wie gut ausgebaut die Kinderbetreuungsinfrastruktur ist. Aber Sie reden nicht über die Arbeitsbedingungen in den Kitas. Sie haben die deutlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Bildungsbeteiligung und beim Bildungserfolg hervorgehoben. - Ich rede von Ihrem Bericht. - Sie reden von den Mädchen, die häufiger das Gymnasium besuchen, von Jungen, um die wir uns kümmern müssen, weil sie häufiger die Förderschulen besuchen. Aber wir wissen auch, dass mehr
Mädchen als Jungen die Hochschulzugangsberechtigung erlangen, diese jedoch seltener annehmen als die jungen Männer. Sie heben die hohe Akzeptanz von berufstätigen Müttern hervor, deren Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Aber Sie reden weniger über die Probleme, die mit der Schulpflicht der Kinder für die berufstätigen Frauen entstehen, insbesondere im Bereich Ferien, Mittagsschulschluss; die Ganztagsschule ist ja auch nur eine begrenzte Ganztagsschule, wenn sie um 15 Uhr endet.
Frauen werden also - das sagen Sie im Bericht selbst - benachteiligt bei der Bezahlung, bei Aufstiegschancen und bei ihrer Repräsentanz in Führungsfunktionen. Sie haben uns dargestellt, wie es in den Ministerien und Landeseinrichtungen aussieht, und Sie selbst stellen fest, dass von neun brandenburgischen Ministerien nur drei von Frauen geführt werden. Ich verstehe, dass Sie das Wort Staatssekretärinnen so schlecht aussprechen können. Denn wenn es diese Funktion nicht gibt, gebraucht man dieses Vokabular ja auch selten. Vielleicht sollten wir damit anfangen und welche einstellen.
Ich bin dafür. Bei dem Qualifikationsniveau, das durch die Hochschulen ermöglicht wird - Sie haben es vorhin selbst gelobt, Frau Ministerin Wanka -, ist es möglich, Frauen als Staatssekretärinnen und in höheren Leitungsebenen einzustellen.
Ich würde darum bitten, und wir fordern Sie dazu auf, künftighin einfach zuerst in die Richtung zu schauen, dann - das können Sie mir glauben - kommen die Männer von allein.
- Das ist immer so.
Im Bericht der Landesregierung liest sich alles so: Mit dem Blick auf die gegenwärtige Lebenssituation von Frauen und Männern ist festzustellen, dass Brandenburg im Vergleich mit anderen Ländern eine überdurchschnittlich gute Bilanz aufweist. Aber wir sagen Ihnen, Frau Ministerin Gleichstellungsbeauftragte: Vielleicht wäre ein erster Schritt, ein höheres Maß an Gleichstellung in der gesamten Landesregierung zu entwickeln und die Gleichstellungsbeauftragte nicht Ihrem Ministerium, sondern der Staatskanzlei zuzuordnen. Auch hier gäbe es eine souveräne Entscheidung, dann über die gesamte Regierung.
Gestatten Sie mir nach dem Lesen der uns vorliegenden Berichte folgende Bemerkung: Wir haben überlegt, mit welcher Schulnote das Gesetz 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten bzw. nach zehn Jahren Mitverantwortung der Koalitionsparteien zu bewerten wäre, und sind zu dem Ergebnis gekommen: Gesamtnote mangelhaft! Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit für einen gleichstellungspolitischen Neustart - wenn es geht, in der Staatskanzlei mit allen Ministerien. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Namens meiner Fraktion möchte ich zunächst ein Dankeschön an den Landesrechnungshof und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die geleistete Arbeit sagen. Danken möchte ich auch Herrn Koldehoff und Herrn Siegler aus dem MdJ und dem MdF. Ich denke, wir werden uns auch weiterhin auf eine sachdienliche Zusammenarbeit mit dem Landesrechnungshof verlassen können. So war es zumindest in diesem Jahr.
Doch nun zu Ihnen, Herr Kollege Klein. Sie als Ausschussvorsitzender - übrigens haben Sie diese Rede bereits voriges Jahr gehalten; ich habe extra noch einmal nachgeschaut - bitten jedes Jahr darum, auf die Redezeiten zum Jahresbericht zu verzichten.
- Sie bitten darum, auf die Redezeit zu verzichten oder diese wenigstens auf ein Minimum zu beschränken. Ich weiß ja um
Ihre Angst, hier vorn zu stehen, und ich akzeptiere sie; denn ich habe sie auch immer. Doch wie in jedem Jahr kann ich Ihnen diesen Wunsch nicht erfüllen. Meine Fraktion sieht das nämlich anders.
Ich verstehe ja, dass zu einem Bericht, der zunächst feststellt, dass sich aufgrund der positiven bundesweiten Entwicklung der Steuereinnahmen die Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2006 auf rund die Hälfte des Haushaltsansatzes verringerte und im Jahr 2007 gänzlich entbehrlich war, aus Sicht der Regierungsfraktionen nicht mehr viel zu sagen ist und, wie ich sehe, nicht einmal mehr ein Fünftel im Raum anwesend ist. Immer nach dem Motto: Alles schick, alles fit!
Allerdings - da spreche ich für meine Fraktion - hatte bzw. habe ich auch das Empfinden, dass der Landesrechnungshof, Herr Präsident, in der Arbeit das Gewicht zu sehr auf die Bewertung der gesamten haushaltswirtschaftlichen Lage gelegt hat und die Prüfung in der Mittelbewirtschaftung und die Prüfungen in den einzelnen Ressorts offenbar nicht mehr so sehr in den Mittelpunkt seiner Berichte stellte. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Jahresbericht darauf verweist, dass der Bericht nicht alle Prüfungen repräsentiert, sondern nur eine Zusammenfassung bedeutsamer Prüfergebnisse ist und dass der Landesrechnungshof den geprüften Einrichtungen Gelegenheiten gibt, sich zu den Feststellungen der Prüfungen zu äußern und dass, falls unterschiedliche Positionen auftreten, diese mit dargestellt werden.
Für mich und meine Fraktion ergeben sich daraus zwei Fragen: Wer entscheidet darüber, ob eine Prüfung bedeutsam ist oder nicht? Heißt das, dass die Öffentlichkeit und der Landtag nur noch über solche Prüfungen unterrichtet werden, bei denen man sich in der Bewertung der Prüfergebnisse uneins ist, und alle anderen Prüfungen mit ihren Ergebnissen als Geheimnis der Häuser verbleiben?
Wir würden uns wünschen, dass die Einzelfallprüfungen in den Ministerien und die konkrete Finanzkontrolle künftig wieder mehr Raum einnehmen und dass der Landtag zumindest über sonstige Prüfungen unabhängig davon, ob das betreffende Ressort bereits Fehler eingeräumt oder behoben hat, informiert wird.
Doch nun zum vorliegenden Bericht. Nachdem Kollege Klein wie immer für unsere Gäste erklärt hat, wie ein Ausschuss, in dem Fall der Haushaltskontrollausschuss, arbeitet, und die obligatorische „Lobhudelei“ hinreichend betrieben hat, kommt hier die sicher erwartete Kritik meiner Fraktion, und das wie immer mit der Bemerkung: Meine Damen und Herren, wir reden über gelebtes Leben, wir reden über das Jahr 2006.
Im Jahre 2006 wurden Investitionsmittel in Höhe von 295,1 Millionen Euro insbesondere im Ministerium für Wirtschaft und im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht ausgegeben. Dafür wurden 25,4 Millionen Euro für sächliche Verwaltungskosten, 9,5 Millionen Euro für Gebühren, Auslagen und Entschädigungen in Rechtssachen, 7,8 Millionen Euro für Aufwandsentschädigungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer und 12,8 Millionen Euro vom MBJS an Schulen in freier Trägerschaft mehr als geplant ausgegeben. Ich betone: Mehr als geplant.
Nun könnte man das alles bei dem Gesamtvolumen unseres Haushaltes als Kleinkram bezeichnen, wenn sich dahinter nicht reale Politik verbergen würde, die es kritisch zu hinterfragen
gilt. Herr Wirtschaftsminister, verbirgt sich zum Beispiel hinter den geringen Investitionsfördermitteln durch Ihr Ministerium und das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz eine ungenügende Finanzkraft von Unternehmen und Kommunen für eine zukunftsorientierte Investitionspolitik?
Oder Frau Justizministerin: Verbergen sich hinter den Zahlungen für Entschädigungen in Rechtssachen unzulässige Fristüberschreitungen, die ein Indiz für zu wenig Personal sind? Oder verbirgt sich hinter den höheren Kosten für Pfleger, Vormünder und Betreuer eine verfehlte Politik hinsichtlich der ungenügenden Schulung und Förderung des auf dem Gebiet möglichen Ehrenamtes? Und nicht zuletzt: Trug und trägt das MBJS mit seinen überplanmäßigen Förderungen von Schulen in freier Trägerschaft nicht wesentlich dazu bei, dass sich immer mehr freie Schulen zulasten der öffentlichen Schulen etablieren können?
- Wenn das wirklich nur etwas mit Demografie zu tun hätte, Herr Kollege!
- Da haben Sie aber Glück; ich habe „Demografie“ gehört. Dann hätten wir gleich wieder ein neues Diskussionsthema gehabt.
Meine Damen und Herren, diese Fragen haben wir uns als Landespolitiker ernsthaft zu stellen. Aber wenn der Bericht die Lage des Jahres 2006 widerspiegelt, so sind die Zahlen dennoch Indizien für einen verfehlten Mittelan- und -einsatz.
Doch schauen wir weiter, welche Kritik im Bericht des Landesrechnungshofs steht. Auf ein zunehmendes Risiko wird im Zusammenhang mit der Bildung buchungstechnischer Rücklagen, denen keine wirklichen Finanzmittel gegenüberstehen, verwiesen. Meine Fraktion schließt sich dem mahnenden Hinweis des Landesrechnungshofes an, das Instrument der Rücklagen tatsächlich kritisch zu überdenken. Buchhalterische Rücklagen sind auch aus unserer Sicht auf das Notwendigste zu beschränken.
Im MBJS stellte der Rechnungshof fest, dass zugunsten der ich nenne es einmal - „Projektomanie“ im Rahmen des Maßnahmenpaketes für Familien- und Kinderfreundlichkeit Mittel des Landesjungendplans gekürzt wurden und somit eine kontinuierliche Jugend- und Jugensozialarbeit nur noch beschränkt stattfand. Schlimm ist dies, weil im Lebenslagenbericht der Landesregierung nicht nachgewiesen werden konnte, dass das genannte Maßnahmenpaket tatsächlich zur Verbesserung der Lage der Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg beigetragen hat. Wozu also dann diese erhöhten Mittelausgaben und der genannte Verschiebebahnhof?
Bleibt die Forderung nach konsequenter Politikfolgeabschätzung nicht nur bei diesen haushalterischen Entscheidungen. Dass für den Finanzminister die Haushaltsaufstellung nur ein „Kleiderschrank“ ist, aus dem er je nach Bedarf Sachen entnimmt oder umsortiert, zeigt auch die vom Landesrechnungshof dargestellte Verfahrensweise, als der Finanzminister bei der Haushaltsaufstellung 2005/2006 eine finanzielle Unterstützung der Galopprennbahn Hoppegarten ablehnte, abweichend davon aber im Jahre 2006 sehr wohl 450 000 Euro bewilligte. Damit - so
Originalwortlaut im Rechnungshofbericht - „durchbrach der Minister der Finanzen die Budgethoheit des Parlaments“. Das ist eben eine Diskussion wert, Herr Ausschussvorsitzender.
Ein ebenfalls jährlich wiederkehrendes Problem sind auch die fehlerhaften Zahlungsanordnungen. Aber auch die Kollegen im Landesrechnungshof sind offenbar bescheiden geworden: Kann man eine Fehlerquote von 16,1 % - jetzt wende ich mich an die Schüler - als Erfolg bewerten? - Vielleicht liegt die Freude darin begründet, dass die Fehlerquote in den Jahren zuvor bei 30,9 % bzw. bei 36,1 % lag. Gemessen daran sind 16,1 % tatsächlich ein Erfolg. Es ist eben immer eine Frage des Maßstabs. So sind wir froher Hoffnung; denn die eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung der Fehler zeigen anscheinend erste Wirkungen.
Aber auch die Tatsache, dass die Minister für Kultur, Soziales und Finanzen die erforderlichen Anordnungen nicht rechtzeitig bei der Landeshaushaltskasse eingereicht hatten und deshalb eine zusätzliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 22 000,50 Euro erforderlich war, sowie die teilweise erheblichen Mängel bei der Anwendung der Regelungen der Landeshaushaltsordnung zur Verwahrungsklärung zeigen nach wie vor Reserven im Haushaltsvollzug und - ich wiederhole es alljährlich - an Qualifizierung der mit dem Haushaltsvollzug Beauftragten.
Vielleicht ist ja Minister Woidke im Jahr 2009 in der Lage zu erklären, worin die Ursachen für die Differenz von 20,4 Millionen Euro zwischen den Buchungen des MLUV und dem Nachweis bei der ILB liegen, und gibt sich nicht damit zufrieden, dass die Mitarbeiter seines Hauses erklären, eine solche Prüfung bedeutete zu viel Aufwand. Sorry, aber da fällt mir nur ein Spruch ein: „Für einen Beamten ist ein Drehstuhl nicht genug Bewegung hinter dem Schreibtisch.“ Denn wir reden immerhin von 20 Millionen Euro.
Wissen Sie eigentlich, dass 1 000 Euro reichen, um das Konto eines ganz normalen Bürgers zu sperren? Stellen Sie sich vor, man würde die Konten der Landesregierung sperren!
Dadurch kam es allein beim Rohbau zu Nachträgen von 2,6 Millionen Euro und zu einer Bauzeitverlängerung von einem Jahr. Zeit ist Geld. Wegen mangelhafter Ausschreibungen waren zudem Nachträge in Höhe von rund einer halben Million Euro notwendig. Bezüglich der Errichtung des
Neubaus für die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissinchen - die Gesamtausgaben des Bauvorhabens betrugen immerhin 84,3 Millionen Euro - stellte der Landesrechnungshof unter anderem grobe Planungsfehler wie Standortentscheidung, zu hohe Kosten oder nicht genutzte Wachtürme und Freizeitflächen fest. Nun könnte man natürlich sagen: Vorbei ist vorbei, gebaut ist gebaut. Aber, meine Damen und Herren, wie bei fast allen Berichten wird nicht immer deutlich, wo Rechnungsprüfung aufhört und Politik anfängt. Die Grenzen sind fließend.
Das ist nichts Schlechtes; denn es geht in dem Prüfbericht nicht nur um konstruktive Kritik, Kontrolle und Klarheit in der Sache, sondern auch um Prävention. Doch Prävention setzt unter anderem voraus, dass - erstens - Verwaltung und Politik die Warnsignale des Rechnungshofs ernst nehmen, dass - zweitens aus begangenen Fehlern gelernt wird und dass - drittens - der Landesrechnungshof den Zeitpunkt seiner Prüfung so zu legen versucht, dass zum Beispiel bei Baumaßnahmen Prüffeststellungen noch auf der betreffenden Baustelle wirksam werden können. Das, so meine ich, wäre eine optimale Vorgehensweise.
Derzeit wird die JVA Brandenburg umgebaut, und meine Fraktion beunruhigt, dass auch hier die Kosten explodieren und nicht zu erkennen ist, dass man aus Fehlern gelernt hat. Mittlerweile soll der Umbau mehr als 120 Millionen Euro kosten. Mit anderen Worten: ein Landtag für uns, ein Exquisit in Brandenburg.
Zum Schluss noch eine Bemerkung an den Landesrechnungshof: Wie wäre es eigentlich, wenn der letzte Satz im Vorwort des kommenden Jahresberichts lauten würde: Alle weiblichen Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dem Jahresbericht gebraucht werden, gelten für männliche Personen gleichermaßen? - Danke schön.
Ich möchte nur zwei kurze Bemerkungen machen. Die erste Bemerkung: Herr Finanzminister, den Personalschlüssel für Kitas hat ja Ihre SPD beschlossen. Wenn Sie das kritisieren wollen, dann tun Sie das bitte nicht auf dem Umweg über die Linken.
Die zweite Bemerkung: Herr Klein, wenn Sie die Berichte, die wir beschlossen haben, richtig gelesen haben, dann haben Sie darin auch die Kritiken und Hinweise für die zukünftige Arbeit der Häuser gefunden. Ich habe das hier begründet, damit auch Ihre Kollegen jetzt zustimmen können. - Danke.
Herr Kollege Schrey, ist Ihnen bekannt, dass wir dieses Gesetz möglicherweise dazu benötigen, um eventuell eine Luftleitung - 380 kV - über die Biosphäre bzw. über bewohnte Siedlungsgebiete zu verhindern, und genau dies Anlass war, aus praktischen Erwägungen zu sagen, dass wir jetzt dieses Gesetz brauchen, um auch in Brandenburg etwas zu tun?
Gemäß § 12 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz schließt ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Gebietskörperschaft die Ausübung eines kommunalen Abgeordnetenmandats aus. Auslegungsprobleme gibt es aus unserer Sicht im Hinblick auf eine geförderte Beschäftigung im Rahmen des SGB II, des SGB III oder des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“.
Ich frage die Landesregierung: Schließen die genannten geförderten Beschäftigungsverhältnisse aus ihrer Sicht die Ausübung eines kommunalen Abgeordnetenmandats in der Gebietskörperschaft aus, die Träger der Arbeitsförderungsmaßnahme ist?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wenigstens noch 30 Abgeordnete und zwei Minister bei diesem Thema anwesend sind. Das scheint das Thema so richtig in den Brennpunkt unserer Aufmerksamkeit zu stellen.
Sie erinnern sich:
„Brandenburg hat eine der modernsten Verwaltungen Europas. Die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Vereinen und Behörden werden sofort freundlich, kompetent und wirtschaftlich bearbeitet. Seniorinnen und Senioren in der Uckermark oder in der Lausitz können alle Amtsgänge direkt am Dorfanger, im mobilen persönlichen Bürgerservice erledigen - oder bequem per Internet von zu Hause aus. Die gesamte Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung kann jederzeit und überall elektronisch stattfinden. Die Kosten für Unternehmen aus Informationspflichten sind die niedrigsten in ganz Deutschland.
Die Servicestellen der Verwaltung arbeiten eng zusammen, weil sie Probleme von Menschen und Unternehmen wirksam und unbürokratisch lösen wollen. In Brandenburg arbeiten hervorragend aus- und weitergebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Verwaltungsverfahren werden im Gespräch mit Wirtschaft und Bevölkerung ständig verbessert und vereinfacht, Kosten gesenkt und der Nutzen für Bürger und Wirtschaft gesteigert. Die neue Verwaltungskultur jenseits von Bevormundung und überkommenem Zuständigkeitsdenken wirkt sich belebend auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.“
Ich habe Sie nicht sehr beansprucht. Das ist ein Zitat, eine Vision, die vergangenes Jahr im Abschlussbericht des Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards als Zukunftsvorstellung formuliert wurde.
Der uns vorliegende Bericht der Landesregierung zur Verwaltungsmodernisierung, zu den Ergebnissen der Aufgabenkritik nach den Vorgaben des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes macht aber deutlich, wie schwierig dieser Prozess ist und dass noch vieles zu tun bleibt. Als Grundlage für eine wirkungsvolle Aufgabenkritik hat die Landesregierung eine umfassende Aufgabenerhebung in der Landesverwaltung durchgeführt, hat begonnen, die Wirkungen einzelner Aufgaben zu analysieren. Wir begrüßen die Erarbeitung und auch die Einstellung dieser Datenbank in das Intranet, die es allen Mitarbeitern der Landesverwaltung ermöglicht, sich über den Aufgabenbestand der Landesverwaltung zu informieren. Ich gebe aber zu, dass ich als Mitglied des Landtages und befasst mit diesem Thema gleichfalls an einer Nutzung dieser Seiten interessiert wäre, und denke, das geht meinen Kollegen der anderen Fraktionen ebenso.
In den regelmäßigen Berichterstattungen gemäß § 2 Abs. 6 Verwaltungsmodernisierungsgesetz über den Fortgang der Aufgabenkritik sollte auf Basis des Katalogs vertieft dargestellt werden, bei welchen Aufgaben welche Veränderungen vorge
nommen wurden. Dazu soll jedes Ressort mögliche Auffälligkeiten und strukturelle Ungleichgewichte ermitteln und prüfen, ob die konkreten Aufgaben ganz oder teilweise wegfallen, privatisiert oder kommunalisiert werden können.
Der Bericht gibt hierzu leider keine ausreichende Auskunft, Herr Minister, sodass ich Sie bitte, im Nachgang der Debatte noch folgende Fragen zu beantworten: Gibt es bereits erste Schlussfolgerungen? Sind Aufgaben gestrichen worden? Wenn ja, welche? Sind Aufgaben verändert oder verlagert worden? Wenn ja, sagen Sie uns bitte, welche.
Es bleibt leider bei der Einschätzung meines Kollegen Dombrowski:
„Dieser Bericht liefert keine klare Differenzierung zwischen Zweck- und Vollzugskritik, jedoch bleibt dem geneigten Leser weitgehend verborgen, unter welchen Kriterien die Wahrnehmung einer Aufgabe infrage gestellt oder auf Optimierungspotenziale hin überprüft wurde.“
Dies hat er allerdings schon beim vorangegangenen Bericht gesagt.
Insgesamt wird deutlich, dass sich die einzelnen Ressorts mit unterschiedlicher Intensität der Frage der Verwaltungsmodernisierung widmen. Der uns vorliegende Bericht wurde im Übrigen nicht jetzt, sondern im März dieses Jahres vorgelegt.
Was ich schon erstaunlich finde, ist, dass Sie es nicht einmal für notwendig hielten, Bemerkungen wie „Ergebnisse sind Ende des Jahres 2007 zu erwarten“ - das heißt, Sie informieren uns darüber, dass Sie bereits einen überalterten Bericht haben zu streichen; vielmehr sollen wir ruhig damit umgehen, dass Sie uns erst im kommenden Jahr über die tatsächlichen Ergebnisse des Jahres 2007 unterrichten werden.
In Ihrer Koalitionsvereinbarung, meine Damen und Herren der Regierungsparteien, haben Sie festgestellt, dass Verwaltungsmodernisierung eine Daueraufgabe ist. Dem hat DIE LINKE tatsächlich nichts hinzuzufügen. Doch dieser Aufgabe darf nicht deshalb, weil sie eine Daueraufgabe ist, mit dauerhaft nachlassendem Druck nachgegangen werden. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz schreibt strikte Grundsätze zur Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel fest, sich auf Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken und die Erfüllung von Aufgaben, soweit es deren Rechtsnatur zulässt, auf Dritte zu übertragen.
Sie selbst, Herr Minister, sagten: „Wir müssen klären, welche Aufgaben wir wo wahrnehmen.“ Andererseits musste ich gestern im heißen Disput um eine notwendige Funktionalreform erfahren, dass sie wieder auf die lange Bank geschoben wird, dass eine stete Überprüfung von Normen und Standards, ein weiterer Abbau von bürokratischen Hemmnissen, ein modernes Personal- und Finanzmanagement und eine deutliche Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die unabdingbar für den Prozess einer Modernisierung von Verwaltung ist, einfach auf die lange Bank geschoben werden.
Im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform müssen Sie auf leistungsfähige kommunale Einheiten und Landesbehörden zurückgreifen können. Möglichst elektronisch geleitet und unterstützt durch spezialisierte, hoch qualifizierte und motivierte
Beschäftigte sollen diese erbracht werden. Das setzt Langfristigkeit im Denken und Kurzfristigkeit im Handeln voraus. Im Mittelpunkt können aus unserer Sicht dabei nur die Kundenund Wirkungsorientierung sowie die Wirtschaftlichkeit stehen. Es ist doch völlig klar: Personalqualifizierung und Erhöhung der Flexibilität des Personals sind wichtige Voraussetzungen und Begleitaufgaben. Mir ist auch klar, dass hier der neuralgische Punkt dieses Prozesses liegt, denn Veränderungen können nur dann zielstrebig umgesetzt werden, wenn es einen gemeinsamen Willen von Beteiligten und Betroffenen gibt - den sehen wir noch nicht in allen Ressorts -, wenn Ressortegoismen innerhalb der Landesregierung, in den Ministerien, nicht mehr den Reformern das Leben schwer machen. Dazu gehört eben auch, Aufgaben- und Verwaltungsegoismus innerhalb der Verwaltungen, aber auch der unterschiedlichen Ebenen von Verwaltung zu überwinden.
Nicht zuletzt mangelt es aus unserer Sicht an der Einbindung der politischen Akteure. Wir brauchen uns aber in diesem Prozess wechselseitig. Darum kommen wir tatsächlich nicht herum.
Gestatten Sie mir zwei abschließende Zitate. Ich möchte einmal nicht die Klassiker bemühen, sondern uns selbst, damit das nicht wieder zu Gelächter führt. Herr Speer, Sie sagten:
„Unsere Richtschnur lautet: Nicht alles, was der Staat regeln kann, muss der Staat auch regeln. Aber das, was er tut, muss sich durch Effizienz und Bürgerfreundlichkeit auszeichnen. Das ist das übergreifende Ziel aller Anstrengungen. Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern Dienstleistung für den Bürger. Bürokratieabbau ist eine Chance, die Arbeit der Verwaltung zu vereinfachen und unnötige Aufgaben abzubauen.“
Meine geschätzte Kollegin Tina Fischer antwortete:
„Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind gerade für uns Politiker ganz wichtig Themen, denn die Verwaltung ist unser Fenster zum Bürger. Die Verwaltung transportiert unsere Ideen, Initiativen und Vorschläge.“
Dann habe ich nur noch eine Bitte: Satteln Sie einfach um! Lassen Sie die Postkutsche sein und nutzen Sie endlich einen modernen ICE! - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, so viel zu der Frage, wie ein Ausschuss des Landtags Brandenburg arbeitet. Schade, Herr Klein, dass keine Schulklasse hier war.
Wenn das der Fall gewesen wäre, dann wäre das Thema nicht verfehlt gewesen. So muss ich Ihnen leider sagen, dass ich von Ihnen als Ausschussvorsitzendem mehr erwartet hätte.
- Das muss ich so sagen; denn die Kollegen wissen doch, wie ein Ausschuss hier im Landtag arbeitet. Das werden Sie in Ihrer Fraktion doch sicherlich hinreichend erörtern.
In meiner Fraktion ist das jedenfalls so. Aber vielleicht kommen Sie in Ihrer Fraktion sonst nicht zu Wort. Dann waren Ihre entsprechenden Ausführungen hier berechtigt; das gebe ich gern zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Albert Schweitzer sagte einmal...
- Dabei gab es bei uns gar kein Medientraining.
- Nein, ich habe den Kalender des kommunalpolitischen Forums. Den kennen Sie noch nicht, aber Sie werden ihn gleich kennen lernen.
Ich halte es also mit Albert Schweitzer, ich könnte auch sagen: mit meiner Homepage, auf der steht: Glaube nicht jenen, die all deine Handlungen loben, sondern denen, die all deine Fehler tadeln. - In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen sowie Ministerinnen und Minister, sollten Sie regelrecht neugierig sein auf das, was wir als Opposition Ihnen zu sagen haben. Da ich davon ausgehe, dass Sie eine entsprechende Neugierde an den Tag legen, habe ich statt der bislang üblichen Redezeitvariante I, was für mich immer bedeutete, meine Kritik an der Haushaltsführung der Landesregierung in eine Redezeit von fünf Minuten zu pressen, was, wie Sie mir glauben können, nie zu schaffen war, für die heutige Debatte mehr Redezeit eingefordert, und auch, um Herrn Klein eine Freude zu machen, wobei er, wie ich schon gesagt habe, seine Redezeit missbraucht hat.
Wenn Sie aber glauben, dass ich nun in neun Minuten all das sagen kann, was ich an Kritik vorzubringen habe, so muss ich Ihnen sagen, dass auch das leider nicht möglich ist; denn auch bei der Haushaltsrechnung 2005 geht es um falsche Förderungen, um verfehlte Mitteleinsätze, um mangelhafte Buchführung, um ineffektive Strukturen und Verwaltungsreformfragen, die in diesem Zusammenhang thematisiert werden müssten. Also werde ich mich, wie in jedem Jahr, auch jetzt leider auf das Wesentliche beschränken müssen.
Damit komme ich zu meiner ersten inhaltlichen Bemerkung. Hierbei geht es um den Faktor Zeit bei dem Verfahren zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs. Nach Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 88 der Landeshaushaltsordnung obliegt dem Landesrechnungshof die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seines Sondervermögens und seiner Betriebe. Die Prüfung für das Haushaltsjahr 2005 liegt dem Parlament mit dem Jahresbericht 2007 vor. Darüber hinaus heißt es in Artikel 106 aber auch, dass der Minister der Finanzen über die Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Landes nicht irgendwann, sondern im folgenden Haushaltsjahr zur Entlastung der Landesregierung dem Landtag Rechnung zu legen hat. Wir reden jetzt, im April 2008, über den Haushalt 2005. Wir das Parlament - sollen die Landesregierung also für einen drei Jahre zurückliegenden Haushalt entlasten. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, werden dies mit Sicherheit auch tun, und zwar, obwohl das Ministerium der Finanzen einen fehlerhaften Vermögensnachweis 2005 über das Grundvermögen des Landes vorgelegt hat, obwohl die Haushaltsrechnung 2005 fehlerhafte Angaben über die ausgereichten Darle
hen und Rückflüsse enthält, obwohl es erhebliche Defizite nicht nur hier und da ein Haar, sondern ein ganzer Schopf in der Suppe - bei der Einhaltung der Vorschriften über die Grundsätze des Belegwesens und einen Anstieg der durchschnittlichen Beanstandungsquote auf immerhin 36,1 % im Jahre 2005 gab. Ich nehme an, Sie werden dies alles, wie immer, billigend zur Kenntnis nehmen, der Landesregierung routiniert Entlastung erteilen und somit dafür Sorge tragen, dass wir im kommenden Jahr die gleichen Kritiken gebetsmühlenartig wiederholen müssen.
Die Landesregierung behauptet ja, dass sie die Jahresrechnung jeweils erst am Ende des Jahres vorlegen könne. Warum, Herr Minister, geht das in anderen Ländern schneller? Jeder bilanzpflichtige Eigenbetrieb der Kommunen des Landes Brandenburg hat bis September des Folgejahres seine Jahresprüfung abzuschließen. Da wird es eben Zeit, meine Damen und Herren, dem Anspruch Makarenkos gerecht zu werden. Aber das ist das Allerschwerste, die Forderung an sich selbst.
(Unruhe bei SPD und CDU - Bischoff [SPD]: Was haben Sie für Redenschreiber?! - Minister Speer: Jetzt noch Le- nin! - Schulze [SPD]: Frau Mächtig, vorhin war ich mü- de; jetzt bin ich wieder wach! - Zuruf von der SPD: „Der Weg ins Leben“! - Weitere Zurufe von SPD und CDU)
- Ich wiederhole das gern für die Koalition: Das ist das Allerschwerste, die Forderung an sich selbst.- Das heißt, Herr Minister: Bei dem, was Sie von kommunalen Unternehmen und Privatpersonen erwarten, nämlich Pünktlichkeit bei der Abrechnung und Erklärungen, sollten Sie mit gutem Beispiel vorangehen und das zuallererst von sich selbst verlangen. Das heißt auch, dieses Verfahren zu beschleunigen und bereits im Haushaltsvollzug stärker auf die Umsetzung der Kritiken des Landesrechnungshofs und des Parlaments, wobei ich damit deutlich die Opposition meine, zu achten, um damit die Qualität der Jahresrechnung zu erhöhen und es auch dem Landesrechnungshof ein wenig einfacher zu machen. Damit könnte vielleicht auch das öffentliche Desinteresse vieler Kolleginnen und Kollegen der Koalition in diesem Hause überwunden werden.
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Bericht des Landesrechnungshofs beschäftigt. Die Mitglieder des Ausschusses waren dabei mein Kollege Klein hat schon davon gesprochen - in engem Kontakt mit den Ministerien und dem Landesrechnungshof. Für diese zielführende und gute Zusammenarbeit möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen sowohl bei den Ministerien als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs herzlich bedanken.
Eine grundlegende Kritik möchte ich bei dieser Gelegenheit noch anbringen. Dabei geht es um die Umsetzung der Beschlussempfehlungen zum Haushalt. Die Landesregierung wurde im Zuge der Beratung des Landesrechnungshofsberichts 2005 angehalten, die sozialverträgliche Personalreduzierung stärker in Einklang mit den Ergebnissen der Aufgabenkritik zu bringen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehene Berichterstattung der Landesregierung zum 31. Dezember 2007 zur Entwicklung eines ressortübergreifenden Personalmanagements lag dem Ausschuss im gesamten Beratungszeitraum jedoch
nicht vor, sodass eine Bewertung durch den Ausschuss nicht möglich war. Die dem Haushaltskontrollausschuss vorliegenden Berichterstattungen der anderen Ministerien machen zwar die Versuche - meinetwegen können wir das auch „Bemühungen“ nennen - deutlich, hier einen Weg zu zeichnen; nach den Mosaiksteinchen, Herr Minister, hätten wir jedoch gern auch das Gesamtbild der Landesregierung gesehen.
Der Schuldenstand des Landes stieg im Jahr 2005 bekanntermaßen auf über 17 649 000 000 Euro. Dies entsprach einer Verschuldung je Einwohnerin und Einwohner von 6 859 Euro; das ist übrigens mehr als der Regelsatz eines ALG-II-Empfängers im Jahr. 2006 waren dies schon 7 052 Euro. Die Herausforderung besteht also unzweifelhaft in der weiteren Senkung des Schuldenstandes des Landes.
Hinsichtlich der besonderen Prüfung in den Einzelressorts möchte ich an dieser Stelle nur kurz auf zwei Prüfvorgänge eingehen, bezüglich derer meiner Fraktion die Berichterstattung oblag. Das ist zum einen die Prüfung der Gefangenenversorgung, die zum Zeitpunkt der Vorstellung des Berichts auch für großes mediales Interesse gesorgt hat, und zum anderen die Prüfung des Landesgestüts Neustadt an der Dosse.
Die Kritik des Landesrechnungshofs richtete sich vornehmlich darauf, dass es dem Gestüt an einer zeitgemäßen Konzeption fehlte, in die alle Akteure der Regionen eingebunden waren. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat sich infolgedessen veranlasst gesehen, gemeinsam mit dem Landesgestüt die Organisation und Verantwortungsstruktur weitgehend zu verändern, und wichtige Schlussfolgerungen für die künftige gedeihliche Entwicklung des Gestüts gezogen, welche wir ja heute durch das Erste Änderungsgesetz beschlossen haben. Mein Dank geht an dieser Stelle an Minister Woidke, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und selbstverständlich auch an die des Gestüts.
Zur Prüfung der Gesundheitsvorsorge für Gefangene sei gesagt: Ja, es ist so: Gefangene sind bei uns nicht krankenversichert. Ja, es ist so: Damit übernimmt das Land die Kosten für die Krankenbehandlung. Aber eines - und hier gilt mein Dank Frau Ministerin Blechinger; das haben wir uns gemeinsam vor Ort angesehen - gilt auch: Es gibt unzweifelhaft Menschen, die sich einer Straftat schuldig gemacht haben und die Härte des Gesetzes und damit die Grenzen in unserer Gesellschaft spüren müssen. Aber es gibt auch den hippokratischen Eid, der da fordert, Kranke vor Schaden und Willkür zu bewahren, und dies tut die Landesregierung aus unserer Sicht.
Ein tatsächlich ernstes Problem ist die mangelnde Bereitschaft von Ärzten, in Haftkrankenhäusern tätig zu sein, was zweifelsohne den schlechten tariflichen Voraussetzungen geschuldet ist. Hier gab es bereits bei den Haushaltsberatungen Bemühungen des MdJ, davon abweichende Regelungen zu treffen, doch stieß dies auf taube Ohren. Herr Kollege Speer, Sie sind gefordert, dem Justizministerium einen Vorschlag zu unterbreiten, wie angesichts des ständig thematisierten landesweiten Ärztemangels die Gewinnung von Haftärzten ohne tarifliche Ausnahmeregelung erfolgen kann.
So viel zu den Einzelbeispielen; lassen Sie mich dennoch mit einer Positivmotivation enden: Wir haben zur Kenntnis genom
men, dass die Landesregierung die Hinweise des Landesrechnungshofs hinsichtlich der Entwicklung der Ausgabereste berücksichtigt hat, was einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bedeutete. Sollte die Landesregierung weiter auf den Rechnungshof hören, könnte der Vortrag meiner Fraktion kürzer werden. - Danke.
Erstens: Herr Minister, ist Ihnen aufgefallen, dass ich über den Haushalt 2005 und nicht über den Haushalt 2006 gesprochen habe, wie Sie soeben? Zweitens: Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich ein anderes Verständnis vom Fachausschuss für Haushaltskontrolle habe. Dort geht es um die Klärung der Problemlage und um die Moderation zwischen den Häusern, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung. Aus meiner Sicht ist es Aufgabe der Opposition - das habe ich hier deutlich gemacht -, zu zeigen, wo die Mängel sind, die es zu beseitigen gilt, damit es in Zukunft besser wird.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich feststellen, dass fünf Minuten wahrlich nicht ausreichen, die Mängel der Haushaltsführung 2004 der Landesregierung umfassend darzustellen.
Als Zweites sei daran erinnert, dass ohne wahrsagerische Fä
higkeiten der ehemalige Vorsitzende meiner Fraktion, Kollege Bisky, 2003 völlig zu Recht von diesem Platz aus feststellte, dass der Haushalt 2004 ein schlechter Haushalt sei, weil er die tatsächlichen Herausforderungen des Landes ungenügend berücksichtige.
Drittens ist die Landesregierung nach wie vor weit davon entfernt, die Einhaltung der Prinzipien der Haushaltsführung wie Vollständigkeit, Klarheit, Wahrheit, Einheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
Die haushaltstechnischen Fehler, auf die der Landesrechnungshof übrigens alljährlich hinweist, lassen nur eine Schlussfolgerung zu: dass es dringend erforderlich ist, die mit dem Haushaltsvollzug beschäftigten Kolleginnen und Kollegen aller Ressorts umfassend zu qualifizieren. Aber auch das immer wieder formulierte Ziel der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung lässt sich nach dem Bericht des Landesrechnungshofes zum Haushalt 2004 nicht erkennen. Lassen Sie mich das an drei Beispielen - diese mögen genügen - festmachen.
Zu Einzelplan 03, Ministerium des Innern, Umsetzung der Polizeistrukturreform, mit der Innenminister Schönbohm bereits 2001 Einsparungen und eine höhere Wirtschaftlichkeit versprach, führt der Landesrechnungshof aus:
„Die aufgrund der erfolgten Personalreduzierungen tatsächlich erzielten finanziellen Einsparungen wies das Ministerium bisher nicht nach. Außerdem schrieb es die Wirtschaftlichkeitsanalyse zur Polizeistrukturreform nicht fort und ermittelte auch die reformbedingten Ausgaben und die erzielten Einsparungen nicht.“
Das verwundert nicht, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass das Innenministerium in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass nach seiner Ansicht eine Verpflichtung zum Nachweis der erzielten finanziellen Einsparungen gar nicht bestünde.
Zweitens geht es um den Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Errichtung des Landesbetriebes Straßenwesen: Durch verschiedenste Ausgliederungsmaßnahmen in landeseigene Betriebe sollen Transparenz, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden. Die Gründung des Landesbetriebes Straßenbau wurde damit begründet, dass Kosten- und Leistungstransparenz geschaffen werde. So sei es möglich, Einsparungspotenziale zu erkennen und zu erschließen sowie optimale Bedingungen für ein kostengünstiges Verwaltungshandeln herzustellen. Das können Sie in Drucksache 3/7214 nachlesen. Im Jahresbericht des Landesrechnungshofes wird hingegen kritisiert, dass geeignete Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kosten-Nutzen-Analysen, die den Erfordernissen des § 7 Landeshaushaltsordnung standgehalten hätten, gerade nicht erfolgt sind.
Wie soll man das erklären? Geht es bei Struktur- und Organisationsveränderungen nur um den Anschein von Bewegung, Modernisierung, um ein Verschieben von Mitteln, um den Anschein von Transparenz des Haushalts? Ihre Antwort darauf - denn meine Kollegin Funck hatte zu diesem Sachverhalt bereits im Februar dieses Jahres dankenswerterweise nachgefragt - lautete:
„Bei der Gründung der ersten Landesbetriebe konnte auf eine vertiefte explizite Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
verzichtet werden, weil allein aus organisatorischen Gründen die wirtschaftlichen Vorteile sowie die positiven externen Effekte der Organisationsform ,Landesbetrieb‘ offensichtlich waren. Die konkreten Vorteile zeigen sich im laufenden Betrieb sowohl innerhalb des Betriebes selbst als auch in seinen externen Beziehungen.“
So die Landesregierung. Diese Antwort reicht weder mir und, wie ich hoffe, auch meiner Kollegin, der Fragestellerin Frau Funck, nicht aus, schon gar nicht den Prüfern des Landesrechnungshofes.
Ein drittes Beispiel aus der allgemeinen Finanzverwaltung: Einführung eines neuen Finanzmanagements. Hierzu stellt der Landesrechnungshof fest, dass er aufgrund der Prüfungsfeststellungen das Einvernehmen gemäß § 79 Landeshaushaltsordnung zum Einsatz des zum Prüfungszeitpunkt ausgeprägten SAPSystems für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln - Erteilung von Kassenordnungen, Zahlbarmachung, Buchführung, Rechnungslegung - nicht erteilen konnte. Wenn Sie mich fragen: eine Bankrotterklärung. In jedem privaten Haushalt - Sie kennen meine Auffassung dazu - würde man die Mutter rausschmeißen und dem Vater möglicherweise das Geld überlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fehlplanungen, Verzicht auf Einnahmen, Nachlässigkeit bei der Einhaltung von Rechtsvorschriften, ein nicht bezifferbarer finanzieller Schaden für das Land, 16,5 Milliarden Euro nachweisbare Staatsschulden zum 31.12.2004 - zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Ressorts mit öffentlichen Mitteln auch im Jahr 2004 wenig sparsam umgegangen sind und vielfältige Verstöße gegen die maßgeblichen Rechtsvorschriften des Landes begangen haben. So wird es Sie nicht wundern, dass meine Fraktion einer Entlastung der Landesregierung für den Haushalt 2004 nicht zustimmen kann.
Wie mein Kollege ausführte, kann man heute nicht hier vorn stehen, ohne nicht wenigstens drei Sätze zur Besetzung des Kollegiums des Landesrechnungshofes zu sagen. Zu all dem, was in den vergangenen Monaten gelesen und gehört werden konnte, drei Sachverhalte:
Erstens: Dass mit dem Verfahren zur Besetzung des höchstens Amtes des Landesrechnungshofes die Arbeit des Parlaments, das Ansehen seiner Ausschüsse und deren Abgeordneten derartig in Misskredit gebracht wurde, ist dieses Hauses wirklich nicht würdig. Meine Fraktion erwartet für die Zukunft einen verantwortungsvolleren Umgang mit solchen Aufgaben.
Zweitens: Es ist der Arbeit der Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses und insbesondere - das möchte ich auch von hier aus sagen - seines Vorsitzenden zu danken, dass dieses Verfahren nunmehr einen würdigen Abschluss finden wird.
Drittens: Um Beanstandungen, die es im Zusammenhang mit dem Verfahren gab, künftig zu vermeiden, halten wir es für erforderlich, das Landesrechnungshofgesetz in nächster Zeit zu überarbeiten. - Danke schön.
Mich würde interessieren, ob den Fachleuten bekannt ist, dass es durch das SGB XII von vornherein unterschiedliche Belastungen der Landkreise gibt? Sind Sie der Auffassung, dass die Vorfinanzierung dieser Aufgabe durch die Landkreise künftig erfolgen soll, bis der Fachausschuss irgendwann einmal zu seiner Analyse gekommen ist?
Herr Minister, habe ich Sie bezüglich Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag richtig verstanden, dass Sie den Beschluss des Landtags brauchen, um das in Vorbereitung befindliche Gesetz auch in der notwendigen Qualität durchsetzen zu können? Oder ist dies ein Beschluss, der zusätzlich zu dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz erwirkt werden soll, also sozusagen neben dem Gesetz läuft?
Zur Schullehrerbildung, das in Vorbereitung ist.
Mich interessiert es im Zusammenhang mit dem von uns allen gewollten Bürokratieabbau.
Damit das heute ein zweites Mal passiert, Herr Präsident. - Natürlich ist es kein Arbeitsmittel eines Abgeordneten. Sie können sicher sein, ich brauche kein Schnatterinchen, um mir Gehör zu verschaffen, aber ich erfülle hiermit einen Wunsch bzw. eine Aufgabe, die ich heute morgen von der Delegation aus Ahrensfelde bekommen habe. - Sie hätten Ihnen diese Figur gern selbst überreicht, Herr Platzeck. Aber sie haben mir das gegeben und der Bürgermeister bat mich, Ihnen das hier heute zu überreichen und Sie zu bitten, das doch zu Herzen zu nehmen.
So leicht mache ich es Ihnen dann doch nicht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hat Ihren Bericht mit Interesse zur Kenntnis genommen. Wir fühlen uns erneut in unserer grundlegenden Auffassung bestätigt, dass es ohne eine konsequente Aufgabenkritik, verbunden mit dem Ziel einer Funktionalreform, also dem Festlegen, wer was macht, wer wofür verantwortlich ist und wo welche Prozesse laufen müssen, um bürgernah zu agieren, keinen konsequenten Prozess der Entbürokratisierung und der Verwaltungsmodernisierung geben kann, ja, geben wird.
Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz schreibt strikte Grundsätze zur Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel fest, sich auf Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken und die Erfüllung von Aufgaben, soweit es die Rechtsnatur zulässt, auf Dritte zu übertragen. Dazu gehört nicht zuletzt auch die Kommunalisierung einzelner Landesaufgaben.
Herr Minister, bereits 2003 hörten wir von Ihrer Vorgängerin, dass Aufgabenkritik nicht erst mit der Vorlage des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes initiiert wurde, sondern seit einigen Jahren in vollem Gange sei.
Die im Gesetz festgeschriebene Ausgliederung von Behörden und Einrichtungen aus der Landesverwaltung, die Aufgabenbündelung innerhalb der Landesverwaltung sowie die Zusammenarbeit mit Berlin müssen auf Ergebnissen eingehender Prü
fungen im Rahmen des andauernden Prozesses der Verwaltungsoptimierung basieren.
Unbestritten ist Verwaltungsmodernisierung eine Daueraufgabe, doch bedeutet dies nicht, sich dauerhaft mit den gleichen Problemen auseinanderzusetzen. Seit drei Jahren ist dieses Gesetz in Kraft, der dritte Bericht ist im Übrigen im Vergleich zu den vorangegangenen qualitativ miserabel.
Doch die Umsetzung der selbst auferlegten Pflichten geht mehr als schleppend voran. Mal verspricht man zeitnahe Ergebnisse und begründet fehlende Umsetzung mit laufenden Untersuchungen, und wir erfahren, dass man sich mit einzelnen Aufgaben noch gar nicht auseinandergesetzt hat. Dabei haben wir natürlich nicht übersehen, dass Aufgaben des Gesetzes bereits umgesetzt wurden, aber - und dies sei genannt - von den 23 Aufgaben, die gemäß § 3 Verwaltungsmodernisierungsgesetz ganz oder teilweise ausgegliedert werden sollten, sind bisher ganze vier tatsächlich im Sinne des Gesetzes auf Dritte übertragen worden; denn die Zusammenlegung einzelner Ämter, die Eingliederung der Aufgaben aufgelöster Ämter in andere und auch die Gründung von Landesbetrieben sind wohl keine Ausgliederungen im Sinne des Gesetzes.
Wie der Ausgliederungsbericht der Landesregierung von 2004 definiert, bedeutet nämlich Ausgliederung von Aufgaben, Aufgaben aus der Aufgabenerfüllung auf ein Rechtssubjekt zu übertragen, das nicht zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, also nicht auf Behörden des Landes sowie Landeseinrichtungen und Landesbetriebe. Es stellt sich also die Frage, inwieweit hier tatsächlich dem Gesetz entsprochen wurde und wird.
Was der Bericht jedoch in Gänze vermissen lässt - das ist unsere Hauptkritik -, ist eine objektive Bewertung der tatsächlich ausgeführten Aufgabenkritik. Anhand des vorliegenden Berichts ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen welche Entscheidungen getroffen oder eben auch nicht getroffen wurden. Auch oder - besser - gerade weil die Durchführung der Aufgabenkritik in der Ressorthoheit liegt, obliegt es dem für Verwaltungsmodernisierung zuständigen Minister, eine kritische und zusammenfassende Einschätzung vorzunehmen. Eine solche findet sich im Bericht aber nicht.
Warum ist im Einzelfall die Aufgabenbündelung unwirtschaftlich, eine Umstrukturierung besser als eine Ausgliederung?
Ohne solche Einschätzungen und Bewertungen ist Aufgabenkritik weder transparent noch nachvollziehbar.
Wenn man einmal zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Aufgabe nicht verändert werden kann oder soll, muss das dann vielleicht auch zu der Erkenntnis führen, dass eine Überarbeitung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes erforderlich ist. Anderenfalls wird uns die Landesregierung jedes Jahr bei der vorzunehmenden Berichterstattung an den Landtag die gleichen Fragestellungen gleich begründen. Ich denke, dazu fehlt uns allen die Zeit.
Lassen Sie uns also da weitermachen, wo es wirklich nottut. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Aufgaben das Land künftig noch wahrnehmen muss und soll und welche Aufgaben besser, effektiver und bürgerfreundlicher vor Ort geregelt werden können.
Denn im Ergebnis wollen wir doch alle das Gleiche - zumindest habe ich den Eindruck bei meinen Kollegen im Sonderausschuss -: mehr Bürgerservice, mehr Entscheidungskompetenzen vor Ort.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Beurteile den Menschen nicht nach seinen Worten, sondern nach seinen Handlungen! - Danke.
Herr Minister, Sie sagten, dass wir jetzt am Tiefpunkt unserer Ü-Klassen - Klasse 7 Übergangsverfahren - angekommen sind. Im Zusammenhang mit dem geplanten Schulträgerwechsel, den Sie erwähnten, wird zugleich die Schließung dieses Schulstandortes in Betracht gezogen. Halten Sie das für das richtige Verfahren? Denn wir haben ja in der Rechtsverordnung geregelt, dass erst nach dem zweiten Jahr einer Nichteinsetzung von 7. Klassen über die Zukunft eines Schulstandortes entschieden wird?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Der deutsche Politiker Hans Engelhard sagte einst:
„Die Gesetzesproduktion muss ähnlich wie die Industrieproduktion noch stärker als bisher einer Qualitäts-, Erforderlichkeits- und Erfolgskontrolle unterworfen werden.“
Lassen Sie uns dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gemeinsam durchführen.
Meinen Anspruch an ein Gesetz befriedigt dieser Entwurf nicht, nachdem ich mich beinahe ein Jahr mit Problemen von Gesetzesanspruch und Gesetzesrealität beschäftigen durfte. Möglicherweise war das aber auch nicht das Ziel der Autoren. Jedoch wird der Gesetzentwurf auch den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Landkreise und Kommunen, der Unternehmen sowie - dies unterstelle ich jetzt einmal - meiner Kolleginnen und Kollegen der Koalition nicht gerecht.
Das Gesetz ist sowohl von seinem Inhalt als auch von seiner Systematik her unbefriedigend und sogar - ich sage es so - enttäuschend.
Die Tatsache, dass alle - ich meine wirklich: alle - Verbände, Kammern und auch Medien lange vor uns, den Abgeordneten, den Entwurf des Gesetzes kannten - Herr Appel, Sie haben gesagt, dies entspreche den Grundsätzen der Geschäftsordnung der Landesregierung -, hat uns ebenso wenig wie die verfristete Einreichung veranlasst, die Beratung des Gesetzentwurfs im April aus formalen Gründen abzulehnen. Aber wir haben auf den Gesetzentwurf fast ein halbes Jahr gewartet. Gemäß der Erfahrung, dass das, was lange währt, endlich gut wird, haben wir uns natürlich auf Bestleistungen vorbereitet. Nun schauen Sie sich dieses Papier an! Es wird nicht einmal dem Namen gerecht, welches es trägt.
Zur Erstellung des Entwurfs hat die Landesregierung neben einigen wenigen tatsächlichen Entbürokratisierungsvorschlägen auch die Jäger und Sammler ihrer Häuser in die Tiefen der Gesetzesareale geschickt und sammeln lassen, frei nach dem Motto: Was wir schon immer einmal ändern wollten.
Gehen wir nun also gemeinsam an die Arbeit und trennen die Spreu vom Weizen; denn nur ein Bruchteil der Regelungen in dem Gesetzentwurf ist tatsächlich geeignet, als Bürokratieabbau bezeichnet zu werden. Auch nur dieser Teil darf Inhalt des wirklichen Bürokratieabbaugesetzes bleiben.
Betrachten wir es genauer und beginnen mit Artikel 1. Dort finden wir das Gesetz für die Modellregionen des Landes Brandenburg. Dass dieses äußerst mager ist, hat die Landesre
gierung bereits selbst erkannt. Wer dem Chef der Staatskanzlei eben gut zugehört hat, der hat diese Erfahrung auch schon aus seinem Munde vernommen. Dass von 200 eingebrachten Vorschlägen tatsächlich nur drei der Modellregionen Berücksichtigung fanden, ist nicht nur mehr als dürftig, sondern stößt vor allem auch auf die Kritik der beteiligten Modellregionen und meiner Fraktion. Dass es sich tatsächlich um ein gemeinsames Anliegen der Landesregierung und aller Beteiligten handelt, muss ich vor diesem Hintergrund leider infrage stellen.
Das Gesetz über die Modellregionen beinhaltet eine so genannte Experimentierklausel, welche weitgehend unserem Entwurf für ein Standardöffnungsgesetz aus der 3. Legislaturperiode entspricht und deshalb von uns grundsätzlich begrüßt wird. Mithilfe von Standardöffnungen sollen den Adressaten weitgehende Möglichkeiten gegeben werden, von vorgegebenen Standards der Aufgabenerfüllung abzuweichen. Wir - der Gesetzgeber - sollten nicht nur die Absicht verfolgen, im Wege des Experiments verbesserte Normen zu finden, sondern auch eine Antwort auf die weit verbreiteten Klagen der Kommunen über die Fülle reglementierender und kostentreibender Auflagen bei der Aufgabenerfüllung geben können. Allerdings werden im Vergleich zu unserer damaligen Forderung einer Standardöffnung die Erprobungsmöglichkeiten im vorliegenden Gesetz nur auf die beteiligten Modellregionen beschränkt.
Die in Absatz 3 enthaltene Ausnahmeregelung hat wohl leider nur eine Alibifunktion; denn in der Umsetzung dürfte der zuvor notwendige Erlass einer Verordnung über die Landesregierung wenig praktikabel sein. Auch die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen: Je breiter die Anwendungsmöglichkeiten, je einfacher der Zugang zum Experiment, umso aktiver werden alle Beteiligten sein. Wenn aber die bürokratischen Hürden zum Entbürokratisierungsexperiment zu hoch werden, dann werden die meisten gar nicht erst loslaufen. Das ist nicht unser Ziel.
In Artikel 2 des Gesetzes werden Vorschriften der Landesbauordnung geändert. Jedoch hat uns das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung gerade erst ausführlich darüber berichtet, dass an einer grundsätzlichen Novellierung der Bauordnung bis zum Jahre 2007 gearbeitet werde.
Des Weiteren wird im Auftrag des Sonderausschusses eine umfängliche Bürokratiekostenmessung anhand der Bauordnung vorgenommen, um herauszufinden, wo denn eigentlich die kostenintensiven und damit auch bürokratischen Gesichtspunkte bzw. besseren Entlastungsmöglichkeiten liegen. Entweder ist das Ministerium uns und dem Wissen über die Ergebnisse der Überprüfung voraus, sodass es die Änderungen heute schon vorwegnehmen kann, oder die Ergebnisse dieser Arbeit interessieren das Haus nicht. Das kann aber nicht Sinn und Zweck solcher Prüfaufträge sein.
Wenn wir uns jetzt und damit schon wieder - immerhin handelt es sich um die vierte Änderung seit der letzten Novellierung im Jahre 2003 - damit beschäftigen, verschenken wir uns und den Modellregionen die Chance, von einzelnen Vorschriften abzuweichen und die daraus resultierenden Erkenntnisse bei den kommenden umfangreichen Novellierungen zu berücksichtigen.
Herr Minister, bekanntermaßen stoßen die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz weder auf die Begeisterung der Architekten noch auf die der Ingenieurkammer. Insbesondere die
Änderungen in § 66 der Bauordnung, die mit dem Ziel des Abbaus von Bürokratie und Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger erfolgen sollen, stehen diametral zu Initiativen anderer Bundesländer. So wollen zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen die bautechnische Prüfung zur Verbesserung der Gefahrenabwehr und des Verbraucherschutzes verschärfen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht an dieser Stelle vor, dass eine Prüfung der Statik für Gebäude mit geringer Höhe nicht mehr erfolgt, wenn die Standsicherheit von einem berechtigten Fachplaner bzw. Objektplaner nachgewiesen wird. Von dieser Regelung werden im Übrigen 85 % aller Bauvorhaben des Landes Brandenburg betroffen sein, und sicherlich werden die Bauherren kurzfristig von den Gebühren für die bautechnische Prüfung und Bauüberwachung - diese machen übrigens 0,5 bis 1 % der Bausumme aus - entlastet werden können. Doch wird ein Bauherr wirklich eigenverantwortlich und kostenpflichtig die Prüfung seines Bauwerks veranlassen, wenn er es nicht wirklich tun muss, und ist es tatsächlich richtig, den Brandschutz, der einmal Ursache und Ursprung aller Bauordnungen in Deutschland war, jetzt zu privatisieren? Ich lasse diese Fragen erst einmal im Raum stehen, hoffe aber, dass sich der zuständige Fachausschuss mit dieser Problematik noch einmal ernsthaft auseinander setzen wird.
Lassen Sie mich jetzt noch kurz etwas zu einigen anderen Änderungen und Regelungen des Gesetzentwurfs sagen. Die Artikel 6 bis 14 beinhalten Änderungen aus dem Bereich Umweltund Verbraucherschutz. Von diesen 9 Artikeln mit insgesamt sage und schreibe 74 Einzeländerungen können maximal, und das nur bei gutem Willen, 9 Einzeländerungen mit einem für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Bürokratieabbau in Verbindung gebracht werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Erlaubnis zum Friedfischangeln und die Folgeregelungen im Fischereigesetz sowie um eine Änderung im Waldgesetz. Alle anderen Regelungen haben überwiegend formalen Charakter, beziehen sich entweder auf die Zuständigkeiten der Verwaltung, völlige Anpassungen an andere gesetzliche Regelungen, Behördenstrukturen oder Folgeänderungen innerhalb der geänderten Gesetze. Herr Appel, dagegen haben wir nichts, aber dann bitte ein extra Rechtsbereinigungsgesetz und nicht unter dem Mantel von Bürokratieabbau.
Versuche, unter der Fahne des Bürokratieabbaus politisch gewollte und gesellschaftlich erforderliche Regelungen auszuhebeln, lehnen wir bereits an dieser Stelle kategorisch ab. Das betrifft zum Beispiel die Pflicht zur Abfallvermeidung und die Verbändebeteiligung. In Artikel 10 wird die Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung geändert. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Ihnen wird aufgefallen sein, dass dem Parlament hier eine völlig neue Aufgabe als Gesetzgeber zukommt, die nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich durch nichts gedeckt ist. Seit wann bedarf die Änderung einer hauseigenen Gebührenordnung eines Parlamentsbeschlusses? Ganz zu schweigen davon, dass jede Änderung dieser Gebührenordnung zwangsläufig künftighin ebenfalls der Initiative des Gesetzgebers bedürfte.
In Artikel 14 - Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes - werden uns auf zwei Seiten Änderungen von Minister- und Ämterbezeichnungen untergejubelt. Was hat das mit Bürokratieabbau zu tun?
Artikel 18 ändert das aktuelle Brandenburgische Schulgesetz. Aber Minister Rupprecht reist zurzeit durch das Land, um das neue Schulgesetz zu erklären. Warum also sollen wir das alte Gesetz ändern, wenn wir wissen, dass wir im Herbst ohnehin ein neues Gesetz verabschieden werden? Ganz zu schweigen davon, dass durch diese Änderung lediglich die Zahlungspflichtigen bei der Schülerbeförderung klargestellt werden, dass dies also nicht wirklich eine Änderung ist.
Herr Appel, Sie haben im Zusammenhang damit bemerkt, dass die Eigenständigkeit der Schulen erhöht werde. Dies geschieht aber doch nicht erst durch den vorliegenden Entwurf; denn es gibt Schulen, in denen bereits seit zwei Jahren mit dem MoSeS-Modell gearbeitet wird.
Auch die unter Artikel 22 aufgehobenen Gesetze und Verordnungen sprengen zum Teil keine bürokratischen Fesseln. Das liegt wohl daran, dass diese Gesetze und Verordnungen bisher auch keinen Nutzen entfaltet haben.
Die Absicht, bei dieser Gelegenheit das WGT-Gesetz zum 1. Januar 2010 auszuhebeln, hat mit Bürokratieabbau aber wohl überhaupt nichts zu tun; vielmehr wird damit die Tatsache ignoriert, dass es im Land Brandenburg immer noch 22 000 ha solcher Liegenschaften gibt, die noch nicht einer zivilen Nutzung zugeführt werden konnten. Wir dürfen die 18 betroffenen Kommunen unseres Landes mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Erst dann, wenn diese Aufgabe erfüllt ist, liegt die Berechtigung vor, das Gesetz aufzuheben.
Wann dies sein wird, entscheidet der Erfolg der Umsetzung des bestehenden Gesetzes. Ein entsprechendes Schreiben ist Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, vom Forum für Konversion und Stadtentwicklung mit Datum vom 15. Mai zugegangen.
Jetzt komme ich noch zu einem besonders schönen Beispiel für geballten Unfug: die Gebrauchtwarenverordnung. Gestatten Sie mir, dazu kurz den Wortlaut der Gesetzesbegründung zu zitieren:
„Durch eine Änderung der bundesrechtlichen Gewerbeordnung wurde die früher auch für das Land Brandenburg bestehende Gebrauchtwarenverordnung im Jahre 1998 abgeschafft. Nachdem Berlin von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht hatte und eine neue Gebrauchtwarenverordnung ohne Abstimmung mit Brandenburg in Kraft setzte, folgte Brandenburg unter dem Gesichtspunkt der Schaffung eines einheitlichen Rechtsgebietes Brandenburg/Berlin mit einer eigenen Verordnung zum 01.05.2000.“
Also: Berlin macht eine Verordnung, und wir machen auch eine. Im Übrigen begrüßen wir die Rechtsangleichung in den beiden Bundesländern ausdrücklich.
Weiter heißt es in dem Text:
„Zwischenzeitlich hat Berlin seine Gebrauchtwarenordnung wiederum ohne Abstimmung mit Brandenburg am 29.11.2003 außer Kraft gesetzt.
Eine Notwendigkeit für diese Verordnung konnte auch in Brandenburg während ihrer gesamten bisherigen Laufzeit nicht ermittelt werden.“
Na toll! Wenn das die Qualität unseres Bürokratieabbaus ist, dann bitte nicht mit uns! Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie folgen mir, wenn ich bereits an dieser Stelle dringenden Überarbeitungsbedarf anmelde.
Ich bitte Sie nachdrücklich, dieses Gesetz in den Fachausschüssen hinsichtlich seiner bezweckten Wirkung, nämlich Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaftsunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Verwaltungen zu schaffen, kritisch zu bewerten.
Wir sind der Gesetzgeber. Damit stehen wir in der Pflicht, den Betroffenen gegebene Versprechen zu halten. Keiner wird fragen, was die Landesregierung mit diesem Gesetz verzapft hat, sondern wir, dieser Landtag, werden Rede und Antwort stehen müssen. Das dürfte uns jedoch schwer fallen bis unmöglich werden, wenn wir an dem vorliegenden Gesetzentwurf festhalten. Noch haben wir Zeit. Ich bitte Sie inständig: Lassen wir sie nicht ungenutzt verstreichen, um in vier Wochen ein Gesetz zu verabschieden, das seinen Namen nicht verdient!
Abschließend möchte ich eines positiv hervorheben: Auch wenn der Sonderausschuss leider nicht in die Diskussion zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen wurde, möchte ich mich bei den Ministerien für die bisher geleistete gute, konstruktive Zusammenarbeit im Sonderausschuss bedanken. Ich kann mir vorstellen, dass uns diese konstruktive Zusammenarbeit bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs auch noch gelingen wird. Fassen wir es an! - Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Staatssekretär, bitte grüßen Sie den Minister und richten Sie ihm die Genesungswünsche meiner Fraktion aus.
Ich hatte den Eindruck, dass der zuständige Minister die Debatte während der 1. Lesung des Gesetzes sehr aufmerksam verfolgt hatte und ihn unsere Ablehnung damals schmerzte. So war ich ehrlich gesagt guter Hoffnung, dass er die von uns gestellten Fragen im Ausschuss oder vor dem Plenum mit besonderem Eifer beantwortet, uns die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten vorlegt und damit um unsere Zustimmung wirbt. Aber leider weit gefehlt. Immer noch fehlen die Antworten auf die Fragen, wie hoch der zeitliche Arbeitsaufwand pro Prüfung ist, wie hoch die Kosten für notwendige Soft- und Hardwarekomponeten erforderlicher Schnittstellen sind, welche Vergleichswerte aus den sieben Ländern, die bereits mit einer solchen Regelung arbeiten, vorliegen, wie hoch der Aufwand der Stadt- und Kreisverwaltungen wäre, wenn sie nicht für die Finanzämter die Vollzugsmaßnahmen durchsetzen und vorfinanzieren müssten. Wo ist die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, um die wir Sie gebeten haben?
Ich stehe heute hier, weil im zuständigen Ausschuss leider keine fachliche Diskussion stattfand, sondern - in bekannter Manier - durchgewunken wurde. Dann ist es wohl doch wieder richtig, dass wir uns dieses Gesetz unter der Fragestellung anschauen: Ist es tatsächlich nötig? - Unbestritten gibt es darauf verschiedene Antworten. Einerseits - so auch in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes und des Landesrechnungshofes nachzulesen - könnte dieses Gesetz zu einer Verbesserung der Einnahmesituation der Kommunen führen. Andererseits ist abzuwägen, ob der Aufwand der Zulassungsbehörden für die Abfrage des Schuldenstandes und die Entgegennahme der Einzugsermächtigung - vom Abbau der Frustrationen betroffener Bürgerinnen und Bürger ganz zu schweigen - mit dem zu erwartenden Ergebnis zu rechtfertigen ist.
Wenn wir einmal genauer hinschauen: Ist dieses Gesetz nicht ein Schmankerl für die Kommunen, weil eine am Gesetzgeber vorbei in Kraft getretene Rechtsverordnung die Kommunen für
originäre Landesaufgaben ohne Wahrung des Konnexitätsprinzips miss-, Entschuldigung, gebraucht?
Hat man sich die positive Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages mit diesem Gesetz erworben, weil nun auch Gebühren und Auslagen der Kommunen in einen rechtlichen Sachzusammenhang mit der Kfz-Zulassung gestellt werden und sich Kommunen erhoffen, ihre Haushaltslöcher minimieren zu können?
Die Landesregierung beruft sich bei ihrem Gesetzentwurf über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen auf § 6 a Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz: Die Länder können entsprechende Bestimmungen erlassen.
Im Übrigen hat bis auf Berlin noch kein anderes Bundesland von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Und um das vorwegzunehmen: Nur weil Berlin es gemacht hat, ist es nicht besser.
- Auch diesbezüglich haben wir manchmal unterschiedliche Auffassungen.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die für dieses Gesetz zu erwartende Verwaltungsvorschrift der bereits erlassenen Rechtsverordnung sehr nahe kommen wird. Das heißt, dass Einzugsermächtigungen und Vollmachten an Dritte zur Regel werden, um eine vom Sachzusammenhang entfernte offene Forderung einzuziehen. Wir sehen darin die potenzielle Gefahr des Einzugs weiterer öffentlicher Forderungen und damit eines weiteren Zugriff auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger. Kommen Sie mir bitte nicht damit, dass dies freiwillig geschähe! - Der „Wille zur Freiwilligkeit“ wird in diesem Land jährlich verstärkt.
Unbestritten bleibt es eine Abwägung zwischen den Interessen der Steuerverwaltung des Landes bzw. der Kommunen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir stellen dies zumindest infrage und können Sie nur bitten, auf diesen Schritt zu verzichten und andere Wege zu gehen.
Im Übrigen: In einer Zeit, in der fast alle Schichten der Gesellschaft einen Einschnitt in ihre finanzielle Lebensplanung durch den Gesetzgeber wahrnehmen, ist es nicht wirklich hilfreich, sich gleichzeitig Zugang zu ihren Konten zu verschaffen - auch dann nicht, wenn dies gesetzlich legitimiert ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! 38 Wochen Sonderausschuss für Bürokratieabbau bedeuten für die Mitglieder des Ausschusses 17 CDs, 4 284 A4-Seiten, bedeuten auch mehr als 256 Stunden Beschäftigung mit einem einzigen Thema, mit Bürokratieabbau. Schon diese Verhältnismäßigkeit zeigt: Das letzte halbe Jahr hat die Mitglieder des Ausschusses mehr beschäftigt als manchen Ausschuss zuvor. Aber das Brandenburger Parlament hat sich diesem Bürokratieabbau im Juni verpflichtet und sieben Abgeordnete, die sich erstmals eines Themas angenommen haben, mit dem sich bislang nur Regierungen selbst beschäftigten, nehmen dies sogar noch ernst, sieben Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen, die mit einstimmigem Auftreten Druck auf alle Ressorts unserer Landesregierung ausgeübt haben und auch weiterhin ausüben werden. Ich gebe zu, eine seltsame Einstimmigkeit, welche sicher auf sehr viel Verwunderung, teilweise auch auf Unverständnis gestoßen ist. Ich glaube sogar, am meisten Unverständnis gab es in meiner eigenen Fraktion, weicht die Einstimmigkeit doch von jeglichen parlamentarischen Spielregeln ab. Doch gerade diese Einstimmigkeit hat gezeigt: Es geht uns gemeinsam um eine Sache, es geht um gemeinsames Auftreten mit und gegen die Landesregierung.
Nicht zuletzt deshalb haben nicht nur wir Brandenburgerinnen und Brandenburger, sondern auch zahlreiche Politiker anderer Bundesländer, Verwaltungen und - nicht zu vergessen - die Medien die Einsetzung des Sonderausschusses als einen echten Qualitätssprung im konstruktiv-kritischen Miteinander von Landesregierung und Landesparlament bewertet.
Das waren Vorschusslorbeeren für ein Ziel, das wir uns gesetzt - ich bin sicher, Sie werden mir zustimmen -, jedoch noch nicht erreicht haben. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Ausschuss nicht nur wie eine Osterkerze ist, sondern ein dauerhaftes Feuer wird.
Der Einsetzungsbeschluss gab dem Ausschuss ein breites Aufgaben- und Betätigungsfeld. Mit der gemeinsam erarbeiteten Prüfungs- und Schwerpunktliste hatten wir uns eine Vielzahl konkreter Themen auf die Agenda gesetzt. Hier wurde aus meiner Sicht sehr frühzeitig deutlich, dass dieses ehrgeizige Arbeitspensum in 38 Arbeitswochen des Landtages nicht bewältigt werden kann. Am Ehrgeiz des Sonderausschusses hat sich nichts geändert und ein Zurück hinter die bereits von den Ministerien übergebenen Aufgaben und Stellungnahmen sollte es nicht nur aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit dieses Hauses nicht geben.
Der Sonderausschuss hat sich ein klares Ziel gesetzt und er wird sich am Ende an seinen Ergebnissen messen lassen müssen. Doch in einem Jahr zu schaffen, was andere in Jahren nicht geschafft haben, ist nicht nur ehrgeizig, sondern war am Anfang vielleicht auch dumm. Daher wird der Ausschuss zunächst nicht vielmehr bewirken können, als einen großen Stein ins Rollen zu bringen. Wollen wir jedoch gemeinsam und ernsthaft Bürokratieabbau betreiben, muss der Ausschuss auch künftig die Landesregierung unterstützen, antreiben - gestatten Sie mir dieses Wort - oder auch schieben. Getreu dem Motto „Ein Diesel ist gut, ein Turbo ist besser“ geben Sie der Landesregierung und uns die Chance, der Turbo für die Ministerien zu bleiben. Ich möchte mich an dieser Stelle beim MBJS und beim Innenministerium für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken und wäre auch gern weiter Turbo und Schieber.
Wir fordern in dem heutigen Antrag neben der selbst auferlegten Pflicht zu einer besseren Gesetzgebung unter anderem die Überprüfung aller neu erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nach spätestens zwei Jahren. Der gestern ins Parlament eingebrachte Gesetzentwurf zur Kfz-Zulassung und die dazu im Entwurf vorliegende Verordnung zeigen deutlich, dass wir nicht nur eine effektive Gesetzeskontrolle, sondern auch eine Form der Kontrolle gesetzesnachgeordneter Verordnungen, die Außenwirkung entfalten, brauchen. Es kann und darf nicht sein - damit spreche ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren der Landesregierung, an -, dass sich das Landesparlament zur besseren Gesetzgebung verpflichtet, diese Bemühungen aber durch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften konterkariert werden. Nehmen Sie sich mehr Zeit, dann werden Gesetze kürzer, präziser und - was nicht unwichtig ist - auch allgemeinverständlicher.
Meine Damen und Herren, der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards scheint ein Garant für die Fortsetzung des Bürokratieabbaus zu sein, ein weiterer Grund, warum auf die Fortsetzung der Arbeit des Ausschusses nicht verzichtet werden sollte, wenngleich ich schon jetzt weiß, dass diese Arbeit nicht vergnügungssteuerpflichtig ist bzw. sein wird.
Noch eines wegen der Spielregeln: Meine Fraktion würde einen Antrag der Koalition uneingeschränkt unterstützen, der die Fortsetzung der Arbeit beschließt. Damit könnten wir uns das Spiel Antrag und Entschließungsantrag diesmal wirklich sparen.
Ein letzter Satz zu den Kollegen der DVU: Stellen Sie Ihre Anfrage einfach noch einmal in einem halben Jahr, dann haben wir unsere Aufgabe möglicherweise erfüllt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist bekannt. Kreisfreie Städte und Landkreise haben zum Teil erhebliche Rückstände aus Gebühren und Auslagen im Bereich des Kfz-Wesens, und zwar nicht nur und ausschließlich in den Zulassungsstellen. Es gibt Forderungen aus verschiedenen Verfahren, nicht unerheblich aus Vollzugsmaßnahmen vor Ort, die die Landkreise für die Finanzämter des Landes durchführen.
Da wir uns heute in der 1. Lesung befinden, will ich an dieser Stelle für die verbleibende Zeit bis zur 2. Lesung einige Fragen aufwerfen, die ich den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung in Zusammenarbeit mit den Autoren des Fachministeriums bei Wiedervorlage in den Landtag zu beantworten bitte.
In der Vorlage lesen wir, den zuständigen Behörden stehe mit dem Gesetz eine kostengünstige Möglichkeit zur Verfügung, Schuldner zur Begleichung ihrer offenen Rechnungen im Zulassungsbereich zu veranlassen. - Kostengünstig? Für wen eigentlich? Für das Land ganz ohne Zweifel.
Weiter dürfen wir in der Rechtsfolgenabschätzung unter a) lesen, dass dies ein Beitrag zur besseren Finanzausstattung der Kommunen sei. Zugleich wird darauf abgestellt, dass nach
überwiegender Rechtsauffassung gemäß § 6 a Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes ein Landesgesetz ein Muss sei.
In dem genannten Gesetz heißt es dagegen: Die Länder können bestimmen, dass die Zulassung von Fahrzeugen von der Entrichtung der dafür bestimmten Gebühren und Auslagen sowie der rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen abhängig gemacht werden „kann“.
Eines ist sicher: Wenn der Bundesgesetzgeber „muss“ gemeint hätte, hätte er „muss“ geschrieben.