Helga Böhnisch
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stadtumbau ist ein Thema, das uns heute bewegt, das uns morgen und sicherlich auch übermorgen noch bewegen wird. Deshalb begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich die Initiative des Landesrechnungshofes, einen entsprechenden Prüfbericht zu diesem Thema zu erarbeiten. Dieser Kontrollbericht führte dazu, dass
die Landesregierung spezielle Probleme des Stadtumbaus einer differenzierten Analyse unterziehen musste. Im Ergebnis dieser Festlegungen, Debatten und Diskussionen gab es konkrete Forderungen und Festlegungen, wie es weitergehen soll. In diesem Kontrollbericht sind auch Forderungen enthalten, die wir seit Jahren stellen. Ich will mich heute aus Zeitgründen auf zwei Schwerpunkte konzentrieren.
Kritisch sehen wir, dass im Bericht des MIR über die wirtschaftliche Lage der Wohnungsunternehmen zurzeit nur Daten stehen, die aus dem Jahre 2005 stammen. Aber in der letzten Zeit hat sich vieles bewegt. Nun wird uns versprochen, dass im IV. Quartal 2009 ein aktualisierter Bericht vorliegt.
Positiv muss ich anerkennen - das sind auch die Forderungen aus dem Haushaltskontrollausschuss -, dass in dieser Berichterstattung die Altschuldenbelastung der Wohnungsunternehmen und die daraus resultierenden Folgen für die Wohnungsunternehmen analysiert werden sollen.
Wer den Bericht des MIR richtig gelesen hat, weiß, dass darin festgeschrieben ist, dass es in 19 von 26 untersuchten Wohnungsunternehmen Anzeichen für Bestandsgefährdungen gibt. Das heißt: Zwei Drittel der untersuchten Wohnungsunternehmen haben existenzielle Probleme.
Vielleicht wird Ihnen jetzt auch klar, warum wir immer wieder die Lösung des Altschuldenproblems als äußerst dringlich angesehen haben. Viele Experten der Wohnungswirtschaft sind längst der Auffassung, dass wir hierzu eine Lösung brauchen.
Ich möchte auf die Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 27. Mai hinweisen, in dem es um die Fortführung des Stadtumbauprogramms Ost ging. Alle Vertreter - ich betone: alle Vertreter, Sie können sich die Protokolle ansehen, ich habe sie da - forderten eine generelle Lösung der Altschuldenproblematik. Also sollten wir uns das auf die Fahnen schreiben und unbedingt dranbleiben.
Zweitens: Zukünftig wird es eine neue Städtebauförderrichtlinie geben. Sie ist zielgenauer, transparenter und enthält auch die Ergebnisse der Überprüfung der Festbetragsfinanzierung. Daraus ergibt sich, dass die Förderung des Rückbaus leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohngebäudeteile bis zu einer Förderobergrenze erfolgt. Damit wurde von der bisherigen Praxis einer starken Pauschalierung der Förderbeträge abgewichen und sichergestellt, dass nun die tatsächlichen Kosten bis zu einer Obergrenze gefördert werden.
Während dieses Stadtumbauprozesses, der sich in den nächsten Jahren in die Richtung von mehr Aufwertung als mehr flächendeckendem Abriss fortsetzen soll, muss auch gesichert werden - das ist unser Grundanliegen -, dass die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen stabil bleiben.
In diesem Zusammenhang hat auch der Bericht des Landesrechnungshofes eines bewirkt, und zwar, dass wir zukünftig 2011 - immer in regelmäßigen Abständen das Thema Stadtumbau und seine Finanzierung auf die Agenda setzen. - Danke.
In der „Märkischen Oderzeitung“ vom 18./19. April war von der angespannten wirtschaftlichen Situation bei ArcelorMittal zu lesen, und auf einer Belegschaftsversammlung am 9. April wurde die Unternehmenssituation als sehr kritisch dargestellt. Wirtschaftsminister Junghanns hingegen vertrat damals die Meinung, es sei nicht so kompliziert. Er hat die Situation verharmlost und meinte, dass es keine gravierenden Probleme gebe und das Unternehmen nur Maßnahmen mit „marktanpassenden“ Elementen ergreife.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie angesichts der aktuellen Situation die Lage des Standorts Eisenhüttenstadt ein?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Wir alle wissen, dass die Region um Eisenhüttenstadt im östlichsten Teil des Landes von EKO - so wird es ja im Volksmund genannt - lebt. 2 700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer plus 3 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in angeschlossenen Firmen in dieser Region arbeiten, sind von EKO abhängig. Es war heute zu lesen, dass der Konzern plant, 9 000 Stellen zu streichen, davon 750 in Deutschland, 300 am Stahlstandort Eisenhüttenstadt. Ich frage: Welche Alternative nennen Sie den Menschen vor Ort?
Zweitens war mir das nicht ausreichend begründet. Wie wollen Sie koordiniert und konkret bundes- und landespolitisch herangehen, um diesen regionalen Wachstumskern zu erhalten und vielleicht auch auszubauen?
Die überfällige Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2009 ist jetzt wirksam. Aus Medienberichten und Informationen aus unterschiedlichen Regionen des Landes geht hervor, dass es bei der Bearbeitung, der Bewilligung und der Auszahlung des Wohngeldes zu deutlichen Verzögerungen kommt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Probleme treten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge derzeit auf?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Sie haben gerade gesagt, die Software sei in Ordnung und funktioniere auch gut. Ich habe etwas anderes gehört. Wenn Sie sagen, das klappe hundertprozentig, dann gibt es zwischen uns beiden einen Widerspruch.
Sie haben auch gesagt, Wohngeld sei kein Almosen des Staates, sondern die Gelder sollten zeitnah ausgereicht werden. Ich stelle aber fest, dass in den Wohngeldstellen die Kapazität nicht ausreicht, um eine zeitnahe und effektive Auszahlung zu ermöglichen. Was können wir da noch tun?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Wochen wird jetzt über Schutzschirme für die Autoindustrie und für die Banken diskutiert. Auch gestern in der Aktuellen Stunde wurde über Lösungen der Probleme nachgedacht, die in der Finanz- und Wirtschaftskrise auftreten. Ihnen liegt heute ein Antrag vor, dessen Intention schon mehrfach zu Debatten geführt hat, im Bundestag, aber auch in verschiedenen Landesparlamenten, natürlich auch in unserem Parlament.
Meine Fraktion hält das Thema Altschulden für wichtig, um den Wohnungsmarkt auch unter normalen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stabilisieren. Unter dem Gesichtspunkt der Banken- und Finanzkrise erfährt das Ganze natürlich noch eine erneute Zuspitzung. Die Politik sucht krampfhaft nach Instrumenten, durch deren Anwendung massive Impulse für die Förderung der Konjunktur erzielt werden können. Für uns ist es deshalb völlig unverständlich, warum die Wohnungswirtschaft bei diesen Beratungen zum Konjunkturpaket II generell außen vor blieb.
Der Präsident des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft und der Immobilienwirtschaft, Herr Lutz Freitag, hat in seiner jüngsten Ausgabe des wohnungspolitischen Informationsheftes erklärt, es sei vor dem Hintergrund der besonders hohen Multiplikatoreneffekte wohnungswirtschaftlicher Investitionen unverständlich, warum die Mittel aus dem Konjunkturpaket II für Wohnungsunternehmen nicht vorgesehen seien.
Ich erinnere noch einmal an unsere Große Anfrage zur Wohnsituation im Land Brandenburg. Was die Altschulden betraf, wurde sehr zögerlich geantwortet. Die Landesregierung konnte unsere Frage nach dem durchschnittlichen Prozentsatz aus den Nettomieteinnahmen für die Ablösung der Altschulden lediglich damit beantworten, dass ihr dazu keine Informationen vorliegen. Anders formuliert heißt das doch, dass der Landesregierung nicht bekannt ist, wie groß der Ballast für die Wohnungsunternehmen tatsächlich ist. Nach Informationen des GdW und des BBU, aber auch auf der Grundlage von Vor-Ort-Recherchen ergibt sich eine Belastung - das wissen Sie vielleicht oder haben es auch wieder vergessen - von 1 Euro pro Quadratmeter, den die Wohnungsunternehmen für die Begleichung der Altschulden aufwenden müssen. Nun stellen Sie sich vor, dieser enorme Ballast würde von den Schultern der Wohnungsunternehmen genommen werden. Sie hätten sofort Möglichkeiten und Mittel frei, um in ihre Bestände zu investieren und so die regionale Wirtschaft aber auch die Wirtschaft insgesamt anzukurbeln.
Zugleich - das sagt unser Antrag auch aus - würden Mieterinnen und Mieter auf zweierlei Weise profitieren: keine Mieterhöhung für einen festzulegenden Zeitraum und - was bundesund landesweit jetzt immer gefordert wird - die betriebskostensenkende Wirkung der energetischen Sanierung. Angesichts dieser Wirkungen verwundert es nicht, dass unsere Forderungen mit der Forderung des Verbandes der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen inhaltlich voll übereinstimmen. Sie wissen: Der BBU vertritt 96 Wohnungsgesellschaften und 127 Wohnungsgenossenschaften, und in seinem Bestand hat er 385 000 Wohnungen.
Ich bleibe dabei: Die Wohnungsunternehmen müssten genauso wie die Banken eine Chance zum Neuanfang, eine Chance ohne Altschulden erhalten. Ich zitiere aus der Stellungnahme zu unserem Antrag in der Bundestagsfraktion die Meinung des BBU:
„Der BBU begrüßt das Ansinnen, die ostdeutschen Wohnungsunternehmen endgültig von den Altschulden zu entlasten, ausdrücklich.“
Wenn Sie also unserem Anliegen vielleicht noch nicht folgen wollen, dann stimmen Sie wenigstens dem wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Sachverstand des BBU zu und unterstützen Sie die von uns im Antrag gestellte Forderung nach einer Bundesratsinitiative zur generellen Altschuldenentlastung. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe weder mehr Geld verlangt noch einen Wundertopf versprochen oder wie auch immer. Fest steht: In der Debatte zum Konjunkturpaket II waren die kommunalen Wohnungsunternehmen kein Thema. Der Antrag der Linken im Bundestag wurde von den Fraktionen Ihrer Parteien abgelehnt. Nun frage ich Sie: Wie wollen Sie das den kommunalen Wohnungsunternehmen vor Ort erklären, die wirklich in einer schwierigen Situation sind?
Sie können es nicht negieren, es ist so.
In einem offenen Brief an Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Stadt Wasungen um den Erlass ihrer Altschulden gebeten. Nach Angaben von Bürgermeister Manfred Koch beträgt der Altschuldenstand derzeit 1,3 Millionen Euro. Die Übertragung der DDR-Wohnblockbauten nach der Wende ist eine Ungerechtigkeit, die unbedingt geklärt werden müsste. Hintergrund ist die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten, in der das Staatsoberhaupt die Krise auch als eine Chance ansieht, um Wirtschaft und Finanzen besser zu ordnen.
Ich gebe Herrn Günther in vielen Dingen Recht, wir bleiben penetrant an dem Thema Altschulden dran, so sind wir nun mal.
Sie haben selbst gesagt, der Topf sei nicht ausgeschöpft worden. Gleichzeitig sagen Sie, es gebe keine starren Regelungen und man habe gar keine Chance, hineinzukommen. Wir werden an dem Thema dranbleiben. Ich möchte, dass die ostdeutschen Wohnungsunternehmen genauso eine Chance haben wie die Banken und sie entschuldet aus dieser Krise herausgehen.
In seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit aus CDU und SPD, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft von nunmehr bundesdurchschnittlich 29,2 % auf jetzt bundesdurchschnittlich 26 % - 29,4 % für Baden-Württemberg, 35,4 % für Rheinland-Pfalz und 25,4 % für alle übrigen Länder, damit auch für Brandenburg - trotz steigender Wohnkosten gesenkt wird. Damit wird es, sollte der Gesetzentwurf auch im Bundesrat beschlossen werden, weitere Belastungen für die Kommunen geben.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch werden die Mehrkosten für die brandenburgischen Kommunen sein?
Das sehe ich etwas anders, Frau Ministerin. Ich möchte dazu eine Nachfrage stellen: Wie gehen Sie mit den Stellungnahmen der Landkreise um, mit denen die Landesregierung aufgefordert wird, bei der morgigen Beschlussfassung im Bundesrat der Absenkung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft nicht zuzustimmen, weil diese erneute Absenkung - ich mache das einmal am Beispiel meines Landkreises fest - im kommenden Jahr ca. 1,4 Millionen Euro ausmachen und damit nicht eine Entlastung, sondern eine Belastung der Landkreise eintreten wird? Wie also wird sich das Land Brandenburg bei der morgigen Abstimmung im Bundesrat entscheiden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stadtumbau - wie weiter? Herr Günther hat es bereits angesprochen. Uns liegt der Koalitionsantrag vor, in dem aus meiner Sicht allgemeine Forderungen zur Fortsetzung des Stadtumbaus Ost enthalten sind. Es sind natürlich - das wollen wir nicht verschweigen - auch Forderungen enthalten, die wir Linken schon seit langem stellen. Ich nenne zum Beispiel unsere Forderung, dass
der Stadtumbau nach 2009 weitergeführt werden muss. Es ist erst ein Anfang. Herr Günther hat richtig gesagt, gut ein Drittel der Wegstrecke ist zurückgelegt worden. Aber wir haben noch viel vor uns. Ich nenne unsere Forderung, dass das finanzielle Niveau auf dem derzeitigen Stand bleibt und die StadtumbauMittel nicht gekürzt werden, weil man vielleicht meint, man hätte schon einen Teil erreicht. Wir teilen auch die Forderung in Ihrem Antrag unter Punkt 6: die Unterstützung durch die Landesregierung beim notwendigen Rückbau der technischen Infrastruktur. All diese Forderungen werden von uns geteilt, und wir werden uns Ihrem Antrag grundsätzlich nicht verweigern.
Allerdings - auch das muss gesagt werden - sollten wir nicht bei der Formulierung dieser Grundforderungen stehenbleiben, sondern uns bemühen, möglichst konkret und zielgenau zu agieren. Hier nenne ich die in unserem Änderungsantrag geforderte Überarbeitung der Altschuldenhilfe. Unserer Überzeugung nach - diese Einschätzung wird von vielen Akteuren des Stadtumbaus in Brandenburg geteilt - muss nach vielen Jahren - es sind inzwischen zehn Jahre - der Anwendung der Altschuldenhilfe die Frage gestellt werden, ob die bisherigen Regelungen noch den realen Entwicklungen entsprechen. Die erforderliche Leerstandsquote von 15 % des Bestandes zum Beispiel schließt viele Wohnungseigentümer von der Altschuldenhilfe aus. Ich muss sagen - das wissen auch Sie -, die demografischen, regionalen und wirtschaftlichen Bedingungen haben sich deutlich verändert. Deswegen, sagen wir, muss eine Aktualisierung der Altschuldenregelung in Angriff genommen werden.
Die Dinge müssen den neuen Bedingungen entsprechend folgen. Eine Stichtagsregelung ist denkbar, die Leerstandsquote von 15 % muss man angehen. Das muss man auf politischer Ebene entscheiden. Das fordern wir mit unserem Antrag, und - was viel wichtiger ist - das fordern die Akteure der bisherigen Stadtumbaupraxis in unserem Land. Denn es geht ja nicht um uns, um Politik, sondern um die, die den Stadtumbau vor Ort durchführen müssen.
In der Begründung des Antrags der Koalition wird auf den Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum Förderprogramm Stadtumbau Ost verwiesen. Die Ergebnisse dieses Berichts verweisen darauf, dass es sinnvoll wäre, die Praxis der Fördermittelvergabe im Interesse des Stadtumbaus und seiner Akteure kritisch zu hinterfragen. Wir werden in den zukünftigen Ausschussdebatten zum Bericht sicherlich noch auf viele Fragen zu sprechen kommen, zum Beispiel auch auf das Verhältnis zwischen Abriss und Aufwertung. Das Programm Stadtumbau Ost orientiert aus unserer Sicht gegenwärtig zu stark am Thema Abriss. Es sollte darum gehen, die Urbanität der Städte zu erhalten und zu entwickeln und die Lebenschancen und -qualität der Menschen zu verbessern. Der Teilrückbau muss auch in Brandenburg vor dem Totalabriss stehen.
In diesem Zusammenhang wird zugleich deutlich, dass der Stadtumbau immer mehr zu einem Gestaltungsmittel werden kann. Die Chancen, die mit dem Stadtumbau verbunden sind, gilt es intensiv zu nutzen. Gerade auch im Hinblick auf einen ökologischen und energieeffizienten Stadtumbau oder bei der
generationsgerechten Ausgestaltung der Wohnkultur müssen die sich bietenden Chancen in den nächsten Jahren genutzt werden.
Deshalb sollten Sie unserem Antrag zustimmen. Er widerspricht nicht Ihrer Intention, ist also kein gegensätzlicher Antrag. Unser Antrag fordert eine notwendige Aktualität des Problems Stadtumbau Ost ein. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze vor. Über diesen Entwurf ist lange diskutiert worden. Fazit ist jedoch: Es ist wieder nur Stückwerk. Es ist manches geändert, aber aus unserer Sicht nicht verbessert worden. Das will ich an folgenden Punkten sichtbar machen.
Seit 2003 hatten wir eine Musterordnung. Seitdem ist die Bauordnung viermal verändert worden; also jährlich. Ich frage Sie: War das notwendig? Hat das irgendetwas gebracht? Welche Ergebnisse sind für die im Baubereich Verantwortlichen wirklich wirksam geworden?
Meine Fraktion kann keine Notwendigkeit für die Änderungen erkennen. Die eigentlichen Probleme im brandenburgischen Baurecht werden dadurch nicht gelöst. Das sagen auch die Praktiker vor Ort in Gesprächen, die wir mit ihnen führen. Das eigentliche Argument, das immer wieder zu hören war, lautet: Konzentrationswirkung. Das ist eine gute Sache, aber im Wesentlichen auch schon eingeführt worden. Deshalb hätte man die Bauordnung nicht noch einmal ändern müssen.
Die Brandenburgische Bauordnung und die in ihr enthaltenen Regelungen wurden zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen eingeführt. Wir hatten - so hatte ich es gesagt und so sagen es auch die Praktiker - 2003 eine moderne Bauordnung. Wo sind wir jetzt? Nach wie vor fehlt uns und auch denen, die sich jeden Tag damit beschäftigen müssen, die wei
testgehende Anlehnung an die Musterbauordnung. Wir entfernen uns immer weiter davon. Auch gibt es zum wiederholten Male keine Angleichung an die Berliner Bauordnung, was wir immer wieder gefordert haben. Zudem hat die Brandenburgische Bauordnung immer noch Nachholbedarf in punkto Brandschutz.
Positiv kann ich erwähnen, dass ein Objektplaner eingeführt wurde, dessen Aufgaben, zumindest hier im Land, sehr genau definiert worden sind. Damit sind wir einen Schritt weiter als andere Bundesländer.
Was aber wird, wenn der Bauherr und der Objektplaner in der Umsetzung von bestimmten Vorschriften unterschiedliche Auffassungen haben und der Objektplaner vom Bauherren finanziell abhängig ist? Dann wird die Funktion des Objektplaners konterkariert. Staatliche Kontrollaufgaben sind zum Teil privatisiert worden; passen dann also auch nicht mehr zusammen.
Was wollen wir? Wir wollen, dass für künftige Novellierungen eine Expertenkommission ins Leben gerufen wird, deren Mitglieder hauptsächlich aus Praktikern bestehen. Das sind für uns vor allen Dingen die Bauvorlagenberechtigten, das sind die Sachbearbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörden, die Kammern. Diese Experten können viel mehr über die praktische Anwendung der Vorschriften der Bauordnung aussagen, weshalb wir ihre Meinung als verbindlich festschreiben und vordergründig auch in die Gesetzesgrundlage schreiben sollten. Sie wissen am ehesten, wo tatsächlich materieller Änderungsbedarf besteht. Dieses Wissen und die Diskussion, die wir immer im Zuge der Novellierung der Bauordnung hatten, sollten wir nicht ungenutzt lassen.
Aus dem Gesagten ergibt sich für unsere Fraktion: Aus einer relativ modernen Bauordnung, die wir 2003 hatten, ist eine „Abbauordnung“ geworden. Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf grundsätzlich - auch in der Beschlussfassung des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung ab. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie geben mir sicherlich Recht, wenn ich sage: Das Wohnen hat für alle Menschen einen besonderen Stellenwert. Deshalb dürfen wir dieses Politikfeld nicht dem Selbstlauf oder den Marktkräften überlassen. Unsere Verfassung schreibt fest, dass das Land im Rahmen seiner Kräfte zur Verwirklichung des Rechts auf eine angemessene Wohnung zu sorgen hat; ich erinnere an Artikel 47.
Das Thema Wohnen ist ein komplexes, vielschichtiges Themenfeld und erfordert eine Gesamtsicht auf die unterschiedlichsten Aspekte. Diese Gesamtsicht wird oft durch Detailfragen und Einzelprobleme überlagert. Wir wollten mit unserer Großen Anfrage den Fokus stärker auf das Thema Wohnen in seiner ganzen Differenziertheit richten.
Was konnten wir feststellen? Das Studium der Antworten der Landesregierung ließ bei mir den Eindruck entstehen, als ob sich in der Frage des Wohnens eine gewisse Form der Selbstgefälligkeit eingestellt hat und bestimmte Widersprüche nicht oder nur oberflächlich dargestellt worden sind. Oft lauteten auf unsere Fragen die Antworten der Landesregierung: „Uns liegen keine Informationen vor.“ „Wir haben keine Berichtspflicht dazu.“ Oder: „Das obliegt der Selbstverwaltung der Kommunen.“ Das ist zum Teil unbefriedigend, und wir wollen noch einmal das eine oder andere klären.
Die Landesregierung sagt, dass die Wohnungsversorgungssituation im Land allgemein als gut eingeschätzt werde. Andererseits räumt sie gleichzeitig ein, dass die Versorgungsquote jener Wohnungsberechtigungsscheininhaber mit Dringlichkeit im Jahr 2006 bei lediglich 50 % lag. In der Stadt Potsdam war diese Quote noch deutlich niedriger. Das macht uns auf ein Problem aufmerksam, dem man sich stellen muss. Ausgerechnet für jene Bevölkerungsgruppen, die sich selbst am Markt nur schlecht mit angemessenem Wohnraum versorgen können, stellt sich die Wohnungsversorgungssituation bei weitem nicht so gut dar, wie es von der Regierung vielleicht angedacht wurde. Aufgabe der Wohnungspolitik muss es aber sein, dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Menschen, die sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, ausreichend und zeitnah mit Wohnraum versorgt werden können.
Die Wohnungsversorgung im Land Brandenburg wird durch ein zweites Problem geprägt: In den berlinnahen Regionen gibt es Bereiche, wo die Wohnungsnachfrage das Angebot übersteigt. Explizit wird in diesem Zusammenhang wieder auf die Stadt Potsdam verwiesen. Aber auch Städte wie Bernau, Falkensee, Kleinmachnow und Hohen Neuendorf sind in diesem Zusammenhang zu nennen, weil die Wohnungsversorgungssituation dort zeigt, dass nicht grundsätzlich zu wenig Wohnungen vorhanden sind, sondern dass in diesen Regionen Wohnungen im unteren Mietpreisniveau fehlen. So sind bereits heute und das schon seit geraumer Zeit - Prozesse der Verdrängung
der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen. Die berlinnahen Regionen verlieren allmählich einen großen Teil ihrer ursprünglichen Wohnbevölkerung. In Kleinmachnow - das wird mir Herr Dr. Klocksin bestätigen - leben heute kaum mehr als 20 % der einstigen Bewohner.
- Doch! - Die stetig steigenden Marktpreise führen zu einer Selektion hinsichtlich der Bewohnerschaft. Solche Prozesse machen aber deutlich, dass der Markt allein es nicht richten kann und hier soziale Korrektive eingesetzt werden müssen.
Ein wichtiger Aspekt der Wohnungsversorgung ist die Entwicklung der Wohnkosten im Land. Die Forderung des Alten Fritz, „ein Viertel Monatslohn für die Miete“, wobei er hier nicht nur die Miete, sondern die Wohnkosten insgesamt meinte, wird nach Auskunft der Landesregierung bereits heute deutlich überschritten. Der Anteil liegt im Landesdurchschnitt bei ca. 30 %.
Diese ermittelte Durchschnittszahl berücksichtigt allerdings nicht die exorbitanten Nebenkostenerhöhungen der letzten drei Jahre. Folglich dürfte die monatliche Wohnkostenbelastung schon jetzt, vor allem unter Berücksichtigung der Betriebskostenerhöhungen, insbesondere der Energiepreise, bei mehr als 30 % liegen. Dabei wird klar, dass vor allem die Ein- bis ZweiPersonen-Haushalte, aber auch Familien mit bis zu fünf Personen von diesen Entwicklungen stark betroffen sind. Die Entwicklung der stetigen Steigerung der Wohnkosten geht ungebrochen weiter. Ein Erfolg des Versuchs, der Preiserhöhungsspirale durch Änderung des eigenen Verbrauchsverhaltens zu entkommen, ist angesichts der Dynamik der Energiekostensteigerungen nicht zu erwarten.
An dieser Stelle bietet es sich an, noch einmal auf ein wichtiges wohnungspolitisches Thema, die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, aufmerksam zu machen. Nach den vorliegenden Informationen aus der Großen Anfrage sind von den rund 1,2 Millionen Wohnungen im Land ca. 30 % in Besitz der kommunalen - das sind 231 000 Wohnungen - und der genossenschaftlichen - das sind 144 000 Wohnungen - Wohnungsunternehmen. Damit kommt diesen Unternehmen am Wohnungsmarkt des Landes Brandenburg eine besondere Rolle zu. Sie stellen nämlich einen Großteil jener Wohnungen, der für sozial schwache Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden kann. Der nachhaltigste Vorteil eines solch großen Anteils an Wohnungen im Besitz der Kommunen bzw. in genossenschaftlichem Besitz besteht darin, dass es für die Mieter in diesen Beständen einen Mietpreisvorteil gegenüber den anderen Mieten am Markt gibt. Dieser macht mehr als 1 Euro netto - kalt - aus. Das ist die Antwort auf Frage 39. Hinzu kommt - das wissen Sie selbst -, dass diese Unternehmen vor Ort soziale Dienstleistungen anbieten, die teilweise über ihr unmittelbares Kerngeschäft hinausgehen und die entscheidenden Träger des Stadtumbaus in Brandenburg sind.
Aus den hier nur kurz angerissenen Leistungen dieser Wohnungsunternehmen wird ihre Rolle am Wohnungsmarkt deutlich. Das Bewusstsein über die bedeutende Rolle dieser Unternehmen scheint mir bei der Landesregierung ungenügend vorhanden zu sein. Wie anders ist denn zu erklären, dass die Frage
nach dem Wirken der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sehr oberflächlich beantwortet wurde? Ich will es auch beweisen. Ausdruck dafür ist beispielsweise die Beantwortung des Fragenkomplexes zur Privatisierung von Wohnungen. Demnach gab es im Land zwei Komplettverkäufe, wobei Aussagen weder über die Käufer noch über weitere Privatisierungsabsichten im Land - diese gibt es; wir kennen sie aus den Medien, zum Beispiel Neuruppin -, noch über mieterschutzrechtliche Zusatzvereinbarungen von der Landesregierung gemacht werden können. Die Landesregierung nennt als einzigen Mieterrechtsgrundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das allein reicht jedoch nicht aus. Wir wünschen uns Zusatzvereinbarungen, um sich gegen eventuelle Mieterhöhungen in den verkauften Beständen, gegen Luxusmodernisierrungen usw. abzusichern. Auf die Frage, wie die Landesregierung grundsätzlich zu der Frage der Privatisierung kommunalen Wohnungsbestandes steht, wird sehr leidenschaftslos geantwortet, dass solche Transaktionen in Brandenburg einerseits nur eine untergeordnete Rolle spielen und es andererseits alleine den Kommunen in ihrer Selbstverwaltungshoheit obliegt, zu entscheiden, ob sie weitere Bestände verkaufen wollen. Ob dies eine ausreichende Positionierung der Landesregierung zu diesem wohnungspolitischem Problem ist, wage ich zu bezweifeln.
Sie werden gestatten, dass ich vor diesem Hintergrund noch eine Bemerkung zu den Anschlussgebühren und den Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft mache. Tatsache ist, dass selbst der BBU gegenwärtig keine exakt verfizierten Zahlen über die Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft herausgeben kann. Es wird an einem entsprechenden Gutachten gearbeitet. Dennoch will ich auf der Grundlage eines Gesprächs mit einem kleineren Wohnungsunternehmen meines Wahlkreises eine Zahl nennen. Diesem Unternehmen steht eine mögliche finanzielle Forderung von mehr als 1 Million Euro bevor. Damit fiele für dieses Unternehmen die komplette Investitionssumme für ein Jahr weg. Das hätte natürlich nachhaltige Auswirkungen auf die wohnungswirtschaftliche Situation und zugleich auf die weitere Fortführung des notwendigen Stadtumbauprozesses. Mit dem Wissen um solche möglichen Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft ist mir die zögerliche Haltung der Landesregierung und heute auch der Koalition völlig unklar. Ich bitte Sie: Prüfen Sie nochmals Ihre Haltung zu dem von meiner Fraktion eingebrachten Antrag.
Lassen Sie mich abschließend noch zu zwei Problemen einige Ausführungen machen. Die Hartz-IV-Regelungen, insbesondere zum Themenkomplex Kosten der Unterkunft, waren schon öfter Gegenstand parlamentarischer Debatten. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Antwort der Landesregierung auf Frage 75, in der es um die Aufforderung des Bundesgerichtshofes an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht, per Rechtsverordnung bundeseinheitliche Regelungen zu den Kosten der Unterkunft festzulegen. Die Landesregierung erklärt, dass dies in Anbetracht der Vielzahl von vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen auf diesem Gebiet letztlich nicht erforderlich sei. Dies ist aus unserer Sicht nichts anderes als der Rückzug der Politik aus ihrer sozialen Verantwortung. Sie wollen es doch nicht ernsthaft immer den Gerichten überlassen, zu entscheiden, ob und wie die Übernahme der Kosten der Unterkunft geregelt wird. Es entspricht auch nicht den Sorgen und Nöten der Betroffenen, die natürlich gern Rechtssicherheit auf diesem Gebiet hätten.
Ein letztes Wort zu den Altschulden. Auf die Frage 43 nach dem durchschnittlichen Prozentsatz aus den Nettomieteinnahmen, die die Wohnungsunternehmen für die Ablösung dieser Altschulden zu erbringen haben, antwortet die Landesregierung, ihr lägen keine Informationen vor. Das ist schon erstaunlich. Will man es nicht wissen, oder will man es nicht sagen? Ein kommunales Wohnungsunternehmen aus dem Land bezifferte diese Zahl in einem Gespräch mit über 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Mittel fehlen den Wohnungsunternehmen jeden Monat für die erforderliche Modernisierung und Instandsetzung, für einen aktiven Stadtumbau. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung, sich im Bund weiterhin aktiv für eine Lösung der Altschuldenproblematik einzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Aus der heutigen Debatte zur Großen Anfrage ergeben sich für uns vier markante Aussagen, an denen wir dranbleiben wollen. Erstens: Keine weiteren Privatisierungen im Land. Zweitens: Streichung der Altschulden als wichtigste Maßnahme zur wohnungswirtschaftlichen Stabilisierung der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Drittens: Im Zentrum der Wohnungspolitik des Landes müssen jene stehen, die sich am Markt nicht oder nur schwer selbst mit Wohnraum versorgen können; deshalb fordern wir die Ausrichtung der Wohnungsbauförderung auch auf diese Zielgruppe. Viertens: Förderung energieeffizienter Maßnahmen am Wohnungsbestand, um die Wohnkosten drastisch zu senken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Nach mehrmaliger Ankündigung von Bundesbauminister Tiefensee zu einer geplanten Wohngelderhöhung werden sich die Bauminister der Länder am 14. März 2008 zu einer Sonderbauministerkonferenz treffen, um sich mit einer Wohngeldleistungsnovelle zu befassen, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll.
Ich frage die Landesregierung, wie sie sich auf dieser Konferenz zu der geplanten Wohngelderhöhung positionieren wird.
Die Nachfrage, die ich stellen wollte, ist eigentlich fast schon beantwortet worden. Ich wollte wissen, wie es die Landesregierung schaffen wird, die notwendigen Beträge rechtzeitig in den Haushalt einzustellen. Bekanntlich haben wir jetzt einen geplanten Haushalt für die Jahre 2008 und 2009. Als wir gestern im Zusammenhang mit einem anderen Thema auch über zusätzliche Mittel gesprochen haben, haben Sie gesagt, Herr Minister, dass es keinen finanziellen Spielraum mehr gebe. Noch einmal: Erfahren wollte ich die Summe, und ich wollte wissen, wie das in den Haushalt für die Jahre 2008 und 2009 eingestellt werden soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister, über meinem Redemanuskript steht „Alle Jahre wieder“. Alle Jahre wieder, solange ich im Landtag bin, habe ich in jedem Jahr eine Bauordnung mit zu novellieren gehabt; mal klein, mal groß, aber sie wird novelliert. Ich weiß nicht, ob das nun wirklich sehr erfolgversprechend ist.
Ich frage mich nämlich: Ist die Bauordnung besser geworden, ist sie unbürokratischer geworden, ist sie bürgerfreundlicher geworden? So richtig kann ich diese Fragen noch nicht beantworten.
Ich will es einmal an einem Beispiel festmachen, an einem von mehreren. In dem neuen Gesetzentwurf zur Bauordnung steht unter anderen:
„§ 52 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter 'der Beseitigung' durch die Wörter 'die Beseitigung' ersetzt.“
Das ist kein Einzelfall. Das tritt in diesem Gesetzentwurf sehr oft auf.
- Ja, das ist richtig. Aber dafür, „der“ gegen „die“ auszutauschen, brauche ich keine Novellierung der Bauordnung.
- Sicherlich. Gucken Sie nach: Es sind mindestens zehn. Ich wollte Sie damit nicht belästigen. Deswegen habe ich hier nur ein Beispiel genannt.
Ein wichtiges Thema ist für uns natürlich auch § 66 der Brandenburgischen Bauordnung gewesen. Ich erinnere daran, dass gerade dieser Paragraf aus der Diskussion zum Bürokratieabbaugesetz herausgenommen wurde; denn er sollte noch einmal umfangreich beraten werden, weil Fragen der Sicherheitsproblematik unbedingt weiter diskutiert werden müssen.
Ich bleibe jetzt dabei: Ich weiß noch nicht genau, ob durch den jetzigen Entwurf die Bauordnung wirklich im Sinne des Endverbrauchers verbessert worden ist. Sind die Fragen zu den Themen Brandsicherheit, Standsicherheit, Gebrauchssicherheit, Gesundheitsschutz ausreichend geregelt? Ist mit der Neuregelung des § 66 der Brandenburgischen Bauordnung wirklich auch hinreichend Sicherheit für den Endverbraucher gegeben?
Wir wissen, dass ungefähr die Hälfte der Neubauten nicht einwandfrei ist. Ich denke also, man sollte da genau hingucken, bevor man das Gesetz verabschiedet.
Meine Fragen bleiben: Sind wirklich alle kritischen Hinweise, die Anträge, die Vorabsprachen mit den Kammern eingearbeitet worden? - Ich habe auch heute wieder eine negative Beurteilung der Bauordnung auf meinem Computer gehabt. Es scheint also noch nicht alles in der Debatte behandelt worden zu sein, was die Fachverbände, was die Kammern dazu sagen.
Wir hatten ein Fachgespräch, und ich denke, die betreffenden Gedanken haben noch nicht zu Veränderungen geführt.
Ich bleibe dabei, zu fragen: Ist die Bauordnung auch weiterhin ausreichend an den Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg angepasst? - Auch da müssen wir noch einmal nachgucken, weil es auch in diesem unmittelbaren Zusammenhang auf jeden Fall möglich sein müsste, die Bauordnungen anzupassen, wenn wir schon ein gemeinsamer Entwicklungsstandort sind.
Für unserer Fraktion kann ich sagen: Wir werden im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung eine Anhörung der Fachexpertinnen und Fachexperten beantragen. Wir werden diese Anhörung intensiv begleiten. Wir wollen eine Bauordnung, die vor allem die Sicherheitsstandards einhält, die unbürokratischer und handhabbarer wird. Und, Herr Minister, wir wollen, dass das Verkündungsdatum der Brandenburgischen Bauordnung, wenn es denn im 1. Halbjahr liegen wird, nicht gleich wieder das Verfallsdatum wird.
Ich möchte anknüpfen an die Forderung nach rechtzeitiger Information. Ich frage Sie, Herr Minister: Geben Sie mir Recht, dass Ihre Entscheidung zur Nichteinrichtung der 11. Klassenstufe in der Europaschule in Storkow in der politischen Situation, in der wir uns im Augenblick mit unserem Nachbarland Polen befinden, das falsche politische Signal war und dass damit deutsch-polnische Projekte, die von den Kommunen initiiert wurden und von ihnen engagiert durchgeführt und finanziell unterstützt werden, in Gefahr geraten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich mir nach der Aussage, die wir gerade gehört haben, den Weg nach vorn wirklich ersparen können. Ich will sagen, warum ich nach vorn gegangen bin, Frau Hesselbarth: Weil Sie genau das tun, was Sie gestern anderen vorgeworfen haben. Sie haben gestern anderen vorgeworfen, sie würden Schaufensteranträge stellen. Genau das haben Sie soeben getan, und das ist seit einiger Zeit so.
Seit Monaten erleben wir kleckerweise Änderungsanträge zur Bauordnung, zu Baufragen, zu Vergabeverfahren, immer wieder nur Stückwerk. Ich denke, das hat nichts mit qualifizierter Sachpolitik zu tun. Das lehnen wir ab. Das ist nicht unsere Methode. Deshalb werden wir auch nie einem Ihrer Anträge zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Berichtsaufträge - um einen Berichtsauftrag handelt es sich ja bei dem vorliegenden Antrag der Koalition - sind immer gut, und zwar nicht nur wegen der arbeitsbeschaffenden Wirkung für Ministerialbeamte, sondern auch deshalb, weil sie die Möglichkeit eröffnen, Informationen zu konkreten Sachfragen zu erhalten und damit uns in unserer Kernaufgabe, nämlich der Kontrolle der Regierung, zu unterstützen. Insofern haben wir mit dem von den Fraktionen der SPD und der CDU gemeinsam vorgelegten Antrag keine Probleme.
Allerdings sind wir schon der Auffassung - das spiegelt sich auch in unserem Ergänzungsantrag wider -, dass zur qualitativen Schärfung des Antrags von SPD und CDU zusätzliche und weitergehende Fragen zu stellen sind. Im Koalitionsantrag finden wir nämlich - Herr Günther hat es schon gesagt, dass wir als Opposition dazu immer in der Lage sind - einige Defizite, die ich jetzt benennen möchte.
Ich habe, Herr Günther, ein grundsätzliches Problem. Ich möchte nämlich schon, dass die Landesregierung den betreffenden Bericht dem Parlament vorlegt. Einen Bericht nur in den Ausschüssen, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie oder im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung, können wir ja jederzeit auf die Tagesordnung setzen, zum Beispiel auf die der Sitzung im Februar, im März oder im Mai. Wir möchten also, dass wir uns mit dem Bericht der Landesregierung hier im Parlament befassen. Das ist, wie gesagt, das erste grundsätzliche Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben.
Erstes Stichwort: Zielorientierung Wohnraumförderung. - Bereits im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte habe ich erklärt, dass aus unserer Sicht die Absicht des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, von der Zielgruppenbestimmung des § 1 des Wohnraumförderungsgesetzes abzuweichen, zwar möglich, aber wohnungspolitisch fragwürdig ist. Ich erinnere dazu an ein Zitat aus der sozialen Wohnraumförderung:
„Zielgruppe sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“
Sie, Herr Günther, haben zu Recht gesagt, dass wir für die soziale Wohnraumförderung sind.
Die Landesregierung will nun durch Anhebung der Einkommensgrenzen Bezieher höherer Einkommen im Rahmen des Eigentumsprogramms für den Erwerb von Wohneigentum in den Innenstädten gewinnen. Wir wollen diesbezüglich von der Landesregierung wissen, in welchem Umfang dies beabsichtigt ist und ob das wohnungs- und sozialpolitisch angesichts der schwierigen Situation vieler Brandenburger verantwortbar ist. Übrigens steht mit gutem Grund im Titel des Gesetzes, wie auch Sie gerade wieder bestätigt haben, das Adjektiv „sozial“. Es heißt in diesem Titel: Gesetz über die soziale Wohnraumförderung. - Unsere Intention ist es, zu verhindern, dass sozial Schwache, wie es volkstümlich manchmal heißt, „abgehängt“ werden. Gerade in der letzten Woche habe ich in der „Märkischen Oderzeitung“ einen Bericht gelesen, in dem es hieß, dass im Berliner Umland ca. 11 % der Menschen gern ein Eigenheim hätten, dass es in den berlinfernen Gegenden aber höchstens noch 3 % sind. Da müssen wir also zusehen, wie wir die Relationen wirklich richtig hinbekommen.
Zweitens haben Sie kritisiert, dass wir in unserem Antrag eine längere Frist gefordert haben, nämlich eine über das Jahr 2013 hinaus. Es ist so, dass die zweckgebundene Vergabe von Kompensationsmitteln für die soziale Wohnraumförderung an das Land durch den Bund im Jahre 2013 endet. Wir meinen, dass Wohnungspolitik nicht nur von einem Jahr zum nächsten betrieben werden, sondern einen langen Atem haben sollte und dass wir deshalb heute schon wissen sollten, wie es danach weitergeht. Aus diesem Grunde fordern wir erste konzeptionelle Überlegungen zu der Frage, wie die soziale Wohnraumförderung nach 2013 weitergehen soll.
Drittens geht es noch einmal um das Thema des Wohnens im Alter. Die Landesregierung hat lobenswerterweise seinerzeit einen Bericht zu diesem Thema vorgelegt. Damit wurde die ganze Dimension des notwendigen strategischen Umdenkens
in der Wohnraumförderung verdeutlicht. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass nach Ansicht der Landesregierung fast die gesamte Jahressumme der Wohnraumfördermittel erforderlich wäre, um dem wachsenden Bedarf angemessen zu entsprechen.
Wir möchten mit unserem Ergänzungsantrag erreichen, dass zumindest die Eckpunkte einer entsprechenden Konzeption der Landesregierung zu diesem Thema deutlich werden und wir dabei zugleich die Möglichkeit haben, die diesbezüglichen Absichten zu kontrollieren und sie mit der tatsächlichen Umsetzung abzugleichen. Der verkürzende Verweis in Ihrem Antrag auf ein generationenübergreifendes Bauen wird diesem Anliegen nicht im vollen Umfang gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie herzlich bitten, den von mir geschilderten inhaltlichen Erweiterungen, die in unserem Ergänzungsantrag enthalten sind, zuzustimmen. Sie stellen den Versuch dar, das wohnungspolitische Profil des Koalitionsantrags, der ansonsten begrüßenswert ist, zu schärfen. Danke.
Der kürzlich mit Zustimmung des Landes Brandenburg zwischen Bund und Ländern geschlossene Kompromiss zur anteiligen Finanzierung der Wohn- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose durch den Bund sieht eine Erhöhung des Bundesanteils von 29,1 auf 31,8 % vor. Dieser Kompromiss wird von den kommunalen Vertretern kritisiert, weil sie trotz Erhöhung des Bundesanteils eine beachtliche Belastung für ihre Kommunen sehen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Inwiefern sieht sie die Interessen der Brandenburger Kommunen bei dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Kompromiss zur Erstattung anteiliger Wohn- und Heizkosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger als gewahrt an?
Frau Ministerin, ich habe drei Nachfragen. Meine erste Frage: Meinen Sie auch, dass 11 Millionen Euro mehr ein Ergebnis ist, mit dem die Brandenburger Kommunen zufrieden sein müssen, obwohl Sie auch wissen, dass insgesamt normalerweise 384 Millionen Euro notwendig wären und wir real nur auf 183 Millionen kommen? Damit kann man sicherlich nicht zufrieden sein.
Die zweite Frage schließt sich da an: Ist es aus Sicht der Landesregierung ausgeschlossen, dass es wegen der möglichen Mehrbelastung der Kommunen - ich kenne die steigenden Zah
len aus meinem Landkreis - zu einer rigideren Anwendung der Angemessenheitsregelung bei der Übernahme der Wohnkosten kommt? Wenn nicht ausgeschlossen wird, dass es so kommt, sind Sie von Landesseite her dann nicht gefragt, landesweite Standards für die Betroffenen zu erlassen, um diese massiven Einschnitte zu verhindern?
Die letzte Frage geht in die Zukunft: Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass dadurch, dass der Bundesanteil für die Kosten der Unterkunft zukünftig nur noch durch eine Rechtsverordnung des Bundes ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt wird, eine Situation entsteht, in der sich der Bund sukzessive aus seiner Verantwortung stiehlt und über die Mittelvergabe oft nur nach der Haushaltslage entschieden wird?
Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen zum Amtsgericht Eisenhüttenstadt. Erstens: Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich beim Amtsgericht Eisenhüttenstadt um ein vollständig saniertes Gebäude handelt, obwohl Sie permanent behaupten, dass es dringend sanierungsbedürftig sei, und dass dieses Amtsgericht gerade durch die räumliche Nähe sehr effektiv mit der Polizeiwache zusammenarbeitet, was uns auch von den Mitarbeitern bestätigt wurde?
Zweitens: Ist der Landesregierung bekannt, dass das Amtsgericht von Eisenhüttenstadt durch die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber und die Abschiebeeinrichtung zusätzlich besonders beansprucht wird und deshalb auch effektiv genutzt werden kann?
Herr Staatssekretär, meine Frage hat sich eigentlich erübrigt. Ich wollte von Ihnen konkret wissen, wann wir anhand der Berichterstattung über die demografische Entwicklung in unserem Lande, bei der wir die Fakten genau kennen, etwas über konkrete Maßnahmen zum Wohnraumanpassungsgesetz, die der demografischen Entwicklung entsprechen, erfahren werden. Sie haben dazu auf den für Mai geplanten Bericht verwiesen. Dann werden wir uns darüber weiter verständigen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Unglück von Bad Reichenhall hat der Bundesbauminister Tiefensee angeordnet, dass es für alle Bundesbauten - ich betone: Bundesbauten - einen Gebäudecheck geben soll. Er sagt:
„Wir wollen eine Gefahrenklassifizierung all unserer Gebäude vornehmen und scharfe Prüfkriterien festschreiben.“
Gleichzeitig soll er auf der Bauministerkonferenz der Länder angeregt haben, wie wir den Presseberichten entnehmen, dass sich auch die Länder verstärkt der Bausicherheit ihrer Gebäude annehmen sollen. Bei dieser Konferenz in Berlin haben sich die Bauminister dazu verständigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die bisherigen Kontrollverfahren überprüft und bis zum Herbst 2006 Verbesserungsvorschläge einreicht.
Wir wissen, dass die Landesregierung bereits an einer erneuten - der vierten - Änderung der Brandenburgischen Bauordnung arbeitet. Das wissen auch Sie von der DVU. Dem Vernehmen nach soll es dabei auch um neue Prüfkriterien für die Standsicherheit von Bauwerken gehen. Dazu werden wir uns im Fachausschuss verständigen und dort werden wir unsere Anträge einbringen. Es reicht aus unserer Sicht nicht, nur für alle Gebäude des Bundes einen verbindlichen Gebäudecheck zu fordern, denn die Mehrzahl der öffentlich zugänglichen Gebäude ist in kommunaler Hand. Hier liegt das Problem. Wir wissen, in welcher finanziellen Lage die Kommunen sind. Auch das muss geregelt werden, wenn wir über Sicherheit reden. Wenn also ein verbindlicher regelmäßiger Gebäudecheck durchgeführt werden soll, muss das entsprechende Verfahren auch im Interesse der Kommunen geklärt werden.
Diese Fragen wollen wir insgesamt klären und jetzt nicht durch Zustimmung zu Ihrem Antrag Einzelheiten entscheiden. Wir erwarten von der Landesregierung eine zügige Vorlage für die neue Bauordnung. Hier werden wir uns als Fraktion der Linkspartei.PDS intensiv einbringen. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, richtig spannend ist das Thema nach der Mittagspause anscheinend nicht. Wir werden versuchen, es spannend zu machen.
Worüber entscheiden wir heute beim Brandenburgischen Architektengesetz? Wir entscheiden unter anderem über die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die schon seit 2003 in der Bundesrepublik umgesetzt werden sollte und die die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für Architekten und Stadtplaner regeln soll. Die allgemeine EU-Richtlinie soll zur Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Studiengänge und Studienabschlüsse in Europa beitragen. So weit, so gut. Darin ist auch eine Mindeststudienzeit - meine Betonung liegt auf: Mindeststudienzeit - für die berufliche Qualifikation festgelegt worden. Jedes Land hat dennoch Spielräume bei der Umsetzung, jedes Land hat eigene Regelungskompetenzen, was zum Beispiel die Vergleichbarkeit der Studiengänge betrifft.
Was macht das Land Brandenburg? Es beruft sich auf zwingenden europäischen Regelungsbedarf. Doch haben wir den
Eindruck, die Landesregierung folgt diesen Regelungen blindlings, ohne die durchaus vorhandenen eigenen Ermessensspielräume zu nutzen und ohne an die Auswirkungen in der Praxis zu denken. Brandenburg legt jetzt unterschiedliche Mindeststudienzeiten für die berufliche Kammerfähigkeit fest, für Hochbauarchitekten vier Jahre, für Landschafts- und Innenarchitekten sowie für Stadtplaner drei Jahre plus eine zweijährige Berufspraxis. Diese Varianten wurden im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung ausführlich diskutiert.
Wir haben es uns nicht leicht gemacht und Fachleute und Praktiker aus den Kammern, Verbänden und Hochschulen zu zwei Anhörungen eingeladen. Sie alle äußerten sich zu dem Gesetzentwurf und sagten einhellig: Wir möchten eine vierjährige Mindeststudienzeit für all diese Fachrichtungen als Bedingung für die Eintragung in die Architektenkammer beibehalten.
Niemand hatte etwas gegen die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- oder Masterstudiengänge. So wird an den brandenburgischen Hochschulen inzwischen auch ausgebildet. Dennoch - das haben die Professoren Albers von der Fachhochschule Potsdam, Oestreich von der Technischen Universität Cottbus und Rabold von der Fachhochschule Lausitz in den Anhörungen immer wieder bestätigt - gibt es nach Abschluss der unterschiedlichen Studiengänge einen Unterschied in der Berufsqualifikation. Der Bachelorabschluss wird zwar als erster berufsqualifizierender Abschluss gewertet; unbestritten befähigt er zu einer Tätigkeit in einem Stadtplanungs- oder Architektenbüro. Keinesfalls aber sollte er zur so genannten Kammerfähigkeit, das heißt zur selbstständigen Arbeit als Architekt, berechtigen. Dies sollten wir auch im Interesse des Verbraucherschutzes nicht negieren und nicht nivellieren.
Die Experten, die wir eingeladen hatten, bezogen sich alle darauf, dass die nach dem dreijährigen Studium erworbenen Kenntnisse und Berufserfahrungen nicht ausreichten, um selbstständig in den betreffenden Berufen zu arbeiten und den hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden. Gerade im Hinblick auf die vor uns liegenden Aufgaben des komplexen Umbaus der Städte und des ländlichen Raums - ich nenne nur das Stichwort „demografischer Wandel“ - brauchen wir in unserem Land hoch qualifizierte, komplex denkende und planende Architekten, Stadt- und Raumplaner.
Noch ein Kritikpunkt: Keine der in Betracht kommenden europäischen Richtlinien enthält irgendeine Anordnung, nach der ein dreijähriges Mindeststudium im Bereich der Architektur in den Mitgliedsstaaten als kammerfähig anerkannt werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb bleiben wir bei unserer Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf und an dem ganzen Verfahren. Warum werden Anhörungen mit Fachleuten und Experten gemacht, wenn man am Ende doch seinen Gesetzentwurf ohne Wenn und Aber durchsetzen will? Warum nutzen wir nicht die eigenen Regelungskompetenzen, zum Beispiel die zur Vergleichbarkeit der Abschlüsse, bei der Umsetzung der Richtlinie? Warum beruft man sich auf ein Musterarchitektengesetz, das vom Grundsatz her richtig ist, wenn es in den Ländern einheitlich umgesetzt werden würde und man sich zum Beispiel auch mit Berlin abstimmen würde, wenn man dann doch ein eigenständiges Gesetz macht?
Fakt ist, dass die EU-Richtlinie bisher sehr unterschiedlich in den Landesgesetzen verankert worden ist. Es macht mich
schon nachdenklich, dass in Rheinland-Pfalz das Landesarchitektengesetz im Dezember 2005 mit einer vierjährigen Mindeststudiendauer für alle Fachrichtungen beschlossen wurde.
Das alles sind Ungereimtheiten. Deshalb kritisieren wir den vorliegenden Entwurf.
In § 5 Abs. 5 verzichten Sie darauf, bei Abschlüssen aus dem Ausland eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Bedingung für die Kammerzulassung zu verlangen. Ich weiß, dieser Satz ist der EU-Richtlinie entlehnt, steht aber im Widerspruch zur allgemeinen Praxis in Deutschland und auch speziell in Brandenburg. Bei nicht vergleichbaren Regelungen - so steht es in der allgemeinen Anerkennungsrichtlinie der EU - kann die Anerkennung an Auflagen gebunden werden, zum Beispiel Anpassungslehrgänge, Eignungsprüfungen oder eine ausreichende praktische Berufserfahrung.
Der Verzicht auf die nachgewiesene Berufspraxis bei auswärtigen Abschlüssen stellt unserer Meinung nach eine unzulässige Benachteiligung der im Inland ausgebildeten und praktizierenden Fachleute dar, auch wenn es von der EU als Richtlinie so angedacht ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen unsere beiden Änderungsvorschläge auf eine mindestens vierjährige Studienzeit für alle Fachrichtungen, die den vorliegenden Gesetzentwurf betreffen, und die Forderung nach einer zweijährigen Berufspraxis für alle. Der wesentliche Schutz der Verbraucher besteht doch in der Sicherheit, in den Berufskammern qualifizierte und ausreichend erfahrene Leistungsanbieter zu finden. Das wollten wir mit unserem Änderungsantrag erreichen. Wir möchten Sie deshalb bitten: Überdenken Sie Ihren Gesetzentwurf noch einmal und stimmen Sie unserem Änderungsantrag vorurteilsfrei zu!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr, im Januar 2005, hatte meine Fraktion die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, einen Bericht zur Umsetzung und zu den zukünftigen Schwerpunkten des Stadtumbaus im Land Brandenburg vorzulegen. Die Koalitionsfraktionen Sie, meine Damen und Herren von CDU und SPD - haben damals unseren Antrag durch einen Entschließungsantrag ergänzt, in dem sie einen Bericht zu den Strategien und Empfehlungen des Masterplans Stadtumbau forderten. Dieser Bericht liegt uns heute vor.
In dem Bericht werden veränderte Rahmenbedingungen diagnostiziert. Der demografische Wandel führte zu einem Bevölkerungsrückgang und wird im Weiteren dazu führen, dass bis zum Jahr 2020 rund 180 000 Einwohner nicht mehr im Lande Brandenburg leben werden. Die Wirtschaftskraft Brandenburgs hat sich nicht ausreichend entwickelt, um die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit abzuschaffen oder zu reduzieren. Die finan
zielle Leistungsfähigkeit des Landes habe ihre Grenzen erreicht. - Das sind die Fakten, die ich dem Bericht entnehme. Das alles habe ich eigentlich auch vor einem Jahr schon gewusst; das ist nicht neu.
Was sind nun die neuen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, die die Landesregierung im Masterplan Stadtumbau zieht? Da die staatliche Förderung nicht mehr für alle reicht, soll der Stadtumbau demnächst vorrangig in den von der Landesregierung bestimmten regionalen Wachstumskernen unterstützt werden. Die anderen betroffenen Kommunen - das sind wesentlich mehr, ca. 80 % - sollen nur noch eine reduzierte Grundförderung erhalten. Allerdings hat das Landesparlament bis heute noch nicht über das Leitbild der Landesregierung entschieden.
Am 17. Januar, vor wenigen Tagen, hat die Staatskanzlei ein Landesinnovationskonzept 2006 vorgelegt. Wir als Abgeordnete - vielleicht sind Sie besser darüber informiert - haben nur ein Drei-Seiten-Papier, aufgrund dessen wir aber nicht wissen, worum es ganz konkret geht und wie es weitergehen soll. Wir fragen immer wieder, warum das Parlament in solche Diskussionen nicht einbezogen wird, sondern irgendetwas verkündet wird. Diese Art Verkündungspolitik gefällt uns nicht. Wir wollen einbezogen werden, weil dies der angemessene Umgang mit dem Parlament ist. Wenn wir immer nur Verkündungen hören, die wir im Nachhinein kommentieren können oder auch nicht, dann können wir uns weder demokratisch beteiligen noch innovativ sein.
Das Konzept der Landesregierung gehörte zuerst hier auf den Tisch; in einem zweiten Schritt müsste man anschließend über den Masterplan Stadtumbau diskutieren. Hier wird also wieder der zweite vor dem ersten Schritt getan. Es gibt sehr viele Konzepte, die alle noch nicht bis zu Ende durchdacht sind und über die wir uns noch nicht ausreichend verständigt haben.
Im Vorschlag der Gutachter vom August 2005 wird der Masterplan als ein lernendes und strategisches Konzept bezeichnet. Ja, auch wir sind für eine Neuausrichtung und eine stärkere Verzahnung der Städtebauförderung mit der Wirtschaftsförderung und ebenso mit der EU-Förderung. Das ist übrigens nicht neu und auch kein Aktionismus. Das fordern wir seit Jahren.
Auch wir sind für die Stärkung der Innenstädte durch die Schaffung von familien- und altengerechten Wohnungen. Dennoch darf man die Wohnkomplexe außerhalb der Innenstädte nicht einfach abhängen, denn dort wohnt oftmals die Mehrzahl der älteren Einwohner, die sich seit Jahrzehnten dort eingerichtet haben und heimisch fühlen. Diese Wohnkomplexe bieten oft die günstigeren Mietpreise für Hartz-IV-Empfänger und junge Familien. Das alles unter einen Hut zu bringen ist nicht ganz einfach. Noch schwieriger wird es jetzt sein, wenn Fördermittel bei der so genannten Grundförderung zurückgefahren werden sollen.
Auch wir sind für eine integrierte Politik für Städte als Wirtschafts- und Lebensraum, sagen aber auch, dass wir Standortkonzepte für Bildung brauchen und nicht gleichzeitig immer mehr Schulen dichtmachen können. Das alles ist aus unserer Sicht noch nicht rund genug. Interkommunale Kooperation kann dabei sicherlich helfen, setzt aber auch - da bin ich bei Ihnen, Herr Minister Szymanski - eine entsprechende gemeindeübergreifende Förderpolitik voraus, die wir bis heute noch nicht erkennen können.
Fördersystematik und Förderverfahren sollen konzentriert und vereinfacht werden, sagte der Minister in seinem Bericht; die Fördermittel sollen treffsicherer eingesetzt werden. Haben Sie bisher nicht getroffen, Herr Minister, oder haben Sie den Stadtumbauplan mit dem Tennisplatz verwechselt? Den Ausdruck „treffsicher“ fand ich sehr lustig. Was bedeutet das für die Mehrzahl der Kommunen, die nur noch eine reduzierte Grundförderung erhalten sollen? Ich bin danach gefragt worden. Die Stadt Beeskow erhielt im vergangenen Jahr für Rückbau und Aufwertung rund 260 000 Euro. Sind die Förderzusagen bis 2009, die bereits in Scheiben vorgelegt worden sind, heute noch sicher, wenn die Gemeinden jetzt in eine andere Förderkategorie - Grundförderung oder Spitzenförderung kommen?
All das sind Dinge, die wir noch zu diskutieren haben. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute nur ein Anfang. Uns ist eine Diskussionsgrundlage vorgelegt worden. Es geht um strategische Ansätze für die Weiterführung des Stadtumbaus, aber über diese Ansätze müssen wir weiter diskutieren. Sie brauchen auch den Praxistest und müssen mit den Betroffenen diskutiert werden. Ich sehe nicht nur das Wirtschaftsministerium in der Pflicht, sondern auch die Ressorts für Bildung, Kultur, Umwelt usw. Deshalb empfehlen wir, dass sich auch die entsprechenden Fachausschüsse mit diesem Masterplan Stadtumbau beschäftigen; denn er ist im Sinne eines integrativen Ansatzes für alle wichtig.
Meine Fraktion schlägt vor, dass wir den Masterplan heute nicht abschließend zur Kenntnis nehmen, sondern uns nach einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der Verantwortlichen in den Kommunen, die wir für März geplant haben, mit den Ergebnissen und Empfehlungen noch einmal hier im Plenum damit beschäftigen. Das sind wir der Sache, der Lage und der Entwicklung in den Kommunen, schuldig. Das Thema Stadtumbau wird und muss uns weiter beschäftigen; denn es verlangt eine gerechte Bewertung und Entwicklung in allen Regionen unseres Landes. Das schreibt uns unsere Landesverfassung vor und dafür sind wir da.
Frau Ministerin, aus aktuellem Anlass folgende Nachfrage: Es gab ständig widersprüchliche Aussagen zur Höhe des Bundesanteils an den Kosten für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern. Am Montagnachmittag hat uns der Pressedienst des Deutschen Bundestages mitgeteilt, dass man beabsichtigt, den Bundesanteil rückwirkend zum 01.01.2005 zu streichen. Da eine ständige Bewegung in dieser Problematik ist, frage ich Sie erstens: Wie sicher ist, dass der Bundesanteil in Höhe von 29,1 % an die Kommunen weitergereicht wird?
Zweitens: Wie wird die Landesregierung reagieren, wenn gewiss ist, dass die anhand einer Datenerhebung der kommunalen Spitzenverbände festgestellten tatsächlichen Kosten bei 34 % liegen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es war einmal...“ Ja, so fangen die meisten Märchen an. Ich will Ihnen jetzt kein Märchen erzählen, sondern die Realität vorführen. Es war einmal eine Zeit - das ist noch gar nicht so lange her, nämlich drei Jahre -, da einigten sich die Bauminister aller 16 Länder auf eine Musterbauordnung. Alles sollte einfacher, klarer, einheitlicher und übersichtlicher werden. - So weit das lobenswerte Anliegen.
Nun hätte man meinen können, die Bauminister seien zufrieden mit dieser Musterbauordnung am Abend nach Hause gefahren und hätten alles frohgemut in ihren Ländern umgesetzt. Sie hätten damit Arbeitszeit und unnötigen Bürokratieaufwand eingespart.
Doch weit gefehlt! In fast allen Ländern, die ich kenne, wurden seitdem die Ministerien in Marsch gesetzt, um eigene neue Bauordnungen zu entwerfen. In allen neuen Bundesländern haben die Ministerialbeamten eifrig wie die sieben Zwerge - denn jeder wollte es ja richtig machen - an neuen Bauordnungen gebastelt: mit zahllosen Paragraphen, Richtlinien, neuen Satzungsregelungen. Das war so in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und auch in Brandenburg.
- Dazu komme ich noch. - Die Berliner haben bei dieser Bauordnung den Vogel abgeschossen: Sie haben im April dieses Jahres ein so genanntes Bauvereinfachungsgesetz gemacht, das auf rund 155 Seiten aufgebläht wurde. Bauvereinfachungsgesetz!
Aber auch wir Brandenburger können uns noch nicht rühmen. Ich möchte Sie daran erinnern - ein Teil der jetzigen Abgeordneten saß damals bereits hier im Parlament -: Im Juni 2003, also vor gut zwei Jahren, verabschiedete der Landtag eine neue Bauordnung für das Land Brandenburg. Sie trat zum 1. September 2003 in Kraft und wurde damals, Herr Szymanski, als das Modernste vom Modernen gepriesen. Das von der Landesregierung damals formulierte Ziel der Novellierung hieß: Die Verwaltungen müssen laufen und nicht die Bürger! Diesem Anspruch wollte man durch Fristverkürzungen, durch Straffung
von Verfahren, mehr Bürgerfreundlichkeit, mehr Wirtschaftsfreundlichkeit gerecht werden.
Wir haben damals kritisiert, dass das auf Kosten der Kinder, der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen gehen würde. Zu der Frage, ob die seinerzeit vorgesehenen Verbesserungen bereits eingetreten sind, liegt uns heute noch keine abschließende Bewertung vor, aber es wird schon wieder an einer neuen Bauordnung gebastelt.
Heute liegt uns bereits das Dritte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung zur Beschlussfassung vor. Unser Herr Minister Szymanski, der, wie wir alle wissen, ein dynamischer Mensch ist bzw. immer sein will, hat schon Ende November, vor wenigen Tagen also, ein neues Änderungsvorhaben in der Presse angekündigt. Müssen wir deshalb wohl bald mit einem vierten oder fünften Änderungsgesetz rechnen? Für das nächste Jahr wurde uns im Ausschuss außerdem eine umfassende Novellierung der Bauordnung angekündigt. Also wir bleiben immer noch in Bewegung - wie wir heute früh schon einmal gehört haben.
Solche Änderungen der Gesetzeslage im Halbjahrestakt werden in aller Regel nicht zum Bürokratieabbau, sondern zu neuerlichen Verordnungen und Richtlinien, auch zu neuer Verwirrung bei den bauplanenden und bauleitenden Ingenieuren sowie bei den Bauherren führen. Nicht zu vergessen: Die kommunalen Bauämter müssen immer wieder die neuen Paragraphen durchsetzen, sich auf eine geänderte Rechtslage einstellen.
Abgesehen davon, dass wir nicht alles schlecht finden, was geändert werden soll, stellt sich uns auch die Frage, ob solche häufigen Änderungen der Bauordnung statt zum Abbau nicht eher zu mehr Bürokratie und Verwirrung beitragen. Denken Sie einmal an die Architekten und Bauingenieure und an das, was hier ständig anders gemacht werden muss. Wahrscheinlich findet man sich dann doch nicht so schnell in den neuen Paragraphen zurecht, und dann folgen schon wieder neue.
Deshalb, Herr Szymanski, unser Vorschlag: Wenn Sie wirklich dynamisch sein wollen, wagen Sie jetzt den großen Schritt, nicht nur den kleinen. Machen Sie Schluss mit der Kleinstaaterei in der Baugesetzgebung, denn das ist fast wie mit den Zollgrenzen im Mittelalter: Hinter dem Teltowkanal gilt eine andere Ordnung als davor. Überzeugen Sie doch Ihre Kollegen Bauminister in den anderen Ländern, vor allem auch den in Berlin, dass es sinnvoll ist, sich auf eine gemeinsame schlanke Bauordnung zu einigen. Diese sollte die zentralen Mindeststandards zur Sicherung des Allgemeinwohls enthalten, zum Beispiel einheitliche Regelungen für den Brandschutz, die Bausicherheit und Statik, die Energieeinsparung, Barrierefreiheit, und ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen. Wir fordern auch, dass das Satzungsrecht der Kommunen, was die bauliche Nutzung und Gestaltung betrifft, gestärkt wird.
Mit einer solchen Musterbauordnung, die in allen Ländern eingeführt würde, könnte man viel Bürokratie abbauen und einheitliche Verfahren in allen Ländern festlegen. Dann könnte das Märchen vom Bürokratieabbau - jedenfalls auf diesem Gebiet - doch noch ein gutes Ende finden und Sie hätten uns an Ihrer Seite, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erinnern wir uns an die letzten Februartage dieses Jahres. Das ist noch gar nicht so lange her. Ein 41-jähriger Mann wird nach einer Frostnacht im Babelsberger Park in Potsdam tot aufgefunden. Nur einen Tag zuvor hatte man ihn aus seiner Wohnung räumen lassen. Mietschulden führten dazu, dass der Mann seine Wohnung verlor. Der Gerichtsvollzieher war da, hatte die Möbel abtransportieren und die Tür versiegeln lassen. Der Mann stand auf der Straße, verbrachte die Nacht im Park und überlebte sie nicht.
Muss es wirklich so weit kommen, dass Menschen in unseren Parks erfrieren? Wir sagen Nein.
Sicherlich gibt es in unseren Städten Hilfen und Unterbringungsmöglichkeiten für diejenigen, die sie suchen. Nur ist es leider so, dass Menschen, die Arbeit, Einkommen und schließlich sogar die Wohnung verlieren, damit auch ihr Selbstvertrauen, ihre Würde, die Kraft und die Fähigkeit verlieren, diese Hilfen zu suchen und anzunehmen.
Die Zahl der Menschen, denen durch Arbeitslosigkeit und Armut sozialer Abstieg droht, wächst bedrohlich. Im 2. Armutsbericht der Bundesregierung vom März dieses Jahres musste konstatiert werden, dass immer mehr Menschen in diesem Land in Armut leben. Waren es im Jahr 1998 noch 12 %, so ist ihre Zahl 2003 schon auf 13,5 % gestiegen. Wir haben heute schon einmal über dieses Thema geredet: Arm ist, wer weniger als 60 % des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat. Das sind in Deutschland - auch diese Zahl hat heute schon einmal eine Rolle gespielt - 938 Euro im Monat.
Ganz besonders von Armut betroffen sind die Arbeitslosen. So lebten im Jahr 2003 bereits 40 % von ihnen unter der von der Bundesregierung definierten Armutsgrenze. Mit der Durchsetzung von Hartz IV werden sich die Zahlen weiter verschärfen. In Brandenburg - das ist auch Ihnen vielleicht schon aufgefallen - übersteigt die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II inzwischen die Zahl der Menschen, die noch das normale Arbeitslosengeld bekommen. Laut Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit vom Mai dieses Jahres erhalten jetzt rund 100 000 Brandenburger das normale Arbeitslosengeld, 143 000 jedoch das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II. Da können Sie sagen, was Sie wollen: Das ist und bleibt Armut per Gesetz.
Der Armutsbericht der Bundesregierung vom März dieses Jahres weist aus, dass die hohe Arbeitslosigkeit das größte Armutsrisiko ist. Die Zahl der überschuldeten Haushalte hat gera
de in den letzten Jahren enorm zugenommen. In den westlichen Bundesländern waren 2002 bereits 7,2 %, in den östlichen Bundesländern 11 % der Haushalte von Überschuldung betroffen. Wir reden hierbei nicht von einer zeitweisen Verschuldung, sondern von einer Überschuldung. Das heißt, das Geld reicht nicht aus, um die fälligen Forderungen zu begleichen.
„Hauptauslöser“
- ich zitiere wieder aus dem Armutsbericht der Bundesregierung -
„für den Wechsel von der Verschuldung in die Überschuldung sind Arbeitslosigkeit und dauerhaftes Niedrigeinkommen sowie Trennung bzw. Scheidung und gescheiterte Selbstständigkeit.“
Kein Wunder also, dass die erschreckenden Zahlen im Osten weit höher liegen.
Hinter jeder Zahl stehen Schicksale von Betroffenen. Welche Auswirkungen das Arbeitslosengeld II auf die weitere Verschuldung und Überschuldung der Haushalte haben wird, kann man sich fast ausrechnen. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, um die Schuldenspirale noch rechtzeitig zu bremsen.
In den neuen Ländern, so stellt der Bericht fest, sind insbesondere die Mietschulden ein gravierendes Problem. Das scheint unsere Landesregierung jedoch nicht zu interessieren. Wie komme ich zu dieser Erkenntnis? - Auf unsere mehrfachen Anfragen bezüglich der Gefahr wachsender Mietschulden und damit einhergehender drohender Räumungsklagen sowie wachsender Wohnungslosigkeit hat sich die Landesregierung - insbesondere das Innenministerium - äußerst uninformiert und unwillig gezeigt. Wir haben im April dieses Jahres auf unsere wiederholte Anfrage wieder nur die lakonische Antwort bekommen, es gebe keine Daten, sie habe keine Kenntnisse und schließlich sei es eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Mit anderen Worten: Keine Ahnung, aber auch kein Interesse.
Wir meinen, es geht nicht an, dass die Landesregierung vor den gravierenden Problemen der wachsenden Überschuldung und drohenden Wohnungslosigkeit die Augen verschließt. Es geht auch nicht an, dass man die ganze Verantwortung den Kommunen zuschiebt. Schließlich gehören eine sichere Wohnung und selbstbestimmtes Wohnen zu den wichtigsten Bedingungen sozialer Sicherung und Menschenwürde. Außerdem hat das Grundrecht auf Wohnung in der brandenburgischen Verfassung einen fest verankerten Platz. Ich will daran erinnern, was in § 47 Abs. 2 unserer Landesverfassung festgeschrieben ist:
„Die Räumung einer Wohnung darf nur vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.“
Ich frage die Landesregierung: Wie will sie prüfen, ob dieser Verfassungsauftrag erfüllt wird, wenn sie keinerlei Kenntnisse über das Ausmaß der Probleme im Land besitzt, noch einen Beitrag zur Lösungsfindung zu leisten bereit ist?
Bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sind die Mietschulden in den letzten Jahren dra
matisch gestiegen: von 36 Millionen Euro auf 63 Millionen Euro im Jahr 2004. Tendenz steigend.
Die Mietschulden sind nicht geringer geworden. Allein in der kleinen Gemeinde Tauche im Landkreis Oder-Spree gibt es 84 Mietschuldner bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften; es wurden bereits drei Zwangsräumungen vollzogen. Das kommt in letzter Zeit leider immer häufiger vor. Trotz ihres Informationsdefizits - oder vielleicht gerade deswegen? - hat die Landesregierung im vorigen Jahr die von ihr 1997 in Kraft gesetzten „Empfehlungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Verbesserung der Lage obdachloser Personen in den Kommunen“, welche brauchbare Hinweise und Empfehlungen an die Kommunen zum Umgang mit dem Problem enthielten, außer Kraft gesetzt. Ich frage Sie: Warum? Mit der Bemerkung, das alles werde nicht mehr gebraucht, kann man darauf ja wohl nicht antworten.
Wir fürchten, Hartz IV wird den Anstieg der Mietschulden noch verstärken, weil die Betroffenen mit den 331 Euro zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts nicht auskommen und natürlich auch Kosten für die Unterkunft verbrauchen. In meiner Heimatstadt Eisenhüttenstadt sind die Mietschulden bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften im Januar und Februar um weitere 14 % angestiegen. Das ist sicherlich kein Einzelfall. Nur dem sozialen Gewissen mancher Wohnungsunternehmen, die versuchen, den Mietern mit dem Angebot von Ratenzahlungen und Stundungen zu helfen, die Wohnung zu erhalten, ist es zu verdanken, dass es nicht noch mehr Wohnungsbzw. Obdachlose gibt.
Die Entwicklung darf uns nicht gleichgültig sein. Wenngleich der tragische Tod des Potsdamer Obdachlosen nur ein Einzelbeispiel ist, so dürfen wir uns dennoch nicht über dieses Thema hinwegsetzen. Deshalb erwarte ich: Verschließen Sie sich unserem Anliegen nicht und stimmen Sie unserem Antrag zu! Es geht darum, dass die Landesregierung ab Herbst dieses Jahres regelmäßig Daten erhebt, welche Aussagen über Mietschulden der Haushalte und drohende Wohnungslosigkeit erlauben. Wir wollen das in der Landesverfassung festgeschriebene Recht auch durchsetzen. - Danke.
Geben Sie mir Recht, dass die Mittel für die Städtebauförderung, welche in den Jahren 2005/2006 noch relativ gut kofinanziert wird, ab 2007 rapide sinken und dass dies angesichts sinkender Einwohnerzahlen, schrumpfender Städte und all dessen, was wir in diesem Zusammenhang wissen, keine Lösung ist und man einen Masterplan Stadtumbau auch finanziell untersetzen muss? Meine Frage lautet also: Geben Sie mir Recht, dass dies nicht ausreicht und so nicht funktionieren kann, da damit die Probleme nicht gelöst werden?
Meine zweite Frage: Welche Lösungsvarianten schlagen Sie angesichts der Diskrepanz vor, dass trotz tendenzieller Senkung der Einnahmen beim Landeswohnungsbauvermögen zulasten des Landeshauhalts weitere Kredite aufgenommen werden, obwohl wir noch 3,2 Milliarden Euro für Tilgung und Zinsen zu erbringen haben und die Tilgung bereits bis zum Jahre 2034 hinauszögern? Welche Lösungsvarianten schlagen Sie da dies keine Lösung sein kann - für dieses Problem vor?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen - hier spreche ich besonders die Kolleginnen und Kollegen der SPD/CDUKoalition an -, es ist gut, dass Sie unsere Initiative zu einem
Zwischenbericht zum Stadtumbau so prompt aufgegriffen und mit einem Entschließungsantrag ergänzt haben.
Worum geht es in unserem Antrag? - Das Förderprogramm Stadtumbau Ost läuft seit 2001. Seitdem sind vier Jahre ins Land gegangen. Ein erster Zwischenbericht der Landesregierung wurde im Jahr 2002 vorgelegt. Nach nunmehr vier Jahren müssen wir erneut Bilanz ziehen und uns das Stadtumbaukonzept vornehmen, um neue Schritte festzulegen.
Zunächst einmal: Wie ist der Stand? - 15 000 Wohnungen wurden bereits abgerissen. Ein Großteil des erhaltenswerten Bestandes ist inzwischen saniert und modernisiert worden. Historische Stadtkerne erhielten ihr Gesicht, ein neues Gesicht. Dennoch liegt der Wohnungsleerstand in Brandenburg noch immer bei durchschnittlich 13 bis 14 %. Die Städte ehemaliger Industrieregionen, besonders auch meine Heimatstadt, haben jedoch mit Leerständen von ca. 25 bis 30 % zu kämpfen. Das zeigt, wie problematisch und schwierig die Lage ist; denn aufgrund dieser hohen Leerstände - da erzähle ich Ihnen nichts Neues kommt es zu großen wirtschaftlichen Verlusten für die betroffenen Wohnungsunternehmen und auch für die Kommunen. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen.
Erstens: 20 % der 244 brandenburgischen Wohnungsunternehmen verzeichneten im Jahr 2003 einen Leerstand von über 15 %. Sie werden damit als existenzgefährdet eingestuft.
Zweitens: Bei den Kommunen sieht es nicht viel anders aus. Auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte erhalten Kommunen und Wohnungsunternehmen aus dem BundLänder-Programm Zuschüsse für den Abriss und zur Aufwertung. Zur Aufwertung müssen die Kommunen jedoch ein Drittel der Kosten selbst tragen, was für viele Kommunen - auch das muss ich Ihnen nicht erzählen - aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage nahezu unmöglich ist.
Nach der neuesten Bevölkerungsprognose wird die Einwohnerzahl im äußeren Entwicklungsraum bis 2020 um weitere 14 % - ich kann es auch in Personen ausdrücken: um ca. 224 000 Personen - abnehmen. In vier von fünf Planungsregionen wird ein Bevölkerungsrückgang prognostiziert. Am stärksten werden die Regionen Lausitz-Spreewald, Uckermark und Prignitz betroffen sein. Die Bevölkerungsentwicklung wird auch in den kreisfreien Städten mit Ausnahme von Potsdam weiter rückläufig sein. Das zeigt, dass wir bei dem Problem Stadtumbau noch lange nicht am Ende sind, sondern ganz im Gegenteil, erst am Anfang.
Die weitere demographische Entwicklung führt zu einer absoluten Abnahme der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten. Ich will Ihnen jetzt eine Zahl nennen, die mich sehr erschreckt hat. Aber das ist eine reale Zahl, mit der wir zukünftig umgehen müssen. Prognosen sagen, dass der Bevölkerungsrückgang in unserer Region von 1990 bis 2040 insgesamt 30 bis 50 % betragen wird. Das heißt, wir können uns längerfristig auf Fragen des Stadtumbaus und entsprechende Veränderungen einstellen. Das ist eine große Herausforderung für den Stadtumbau nicht nur in den nächsten Jahren - das erste Programm läuft bis 2009 -, sondern auch für die nächsten Jahrzehnte.
Nach vier Jahren Erfahrung mit dem Programm muss jetzt
festgestellt werden, dass trotz der vorhandenen positiven Ergebnisse, die wir auch nicht kleinreden wollen, dem physischen Verfall und der sozialen Erosion in den betroffenen Städten noch nicht ausreichend entgegengewirkt worden ist. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass das von Bund und Ländern zur Verfügung gestellte Fördervolumen für die Fülle der Aufgaben nicht ausreicht und die Auszahlung der Mittel oft mit zu vielen Hürden versehen ist. Die Wohnungsunternehmen müssen den Abriss trotz schwieriger Lage vorfinanzieren.
So kam es dazu, dass in Brandenburg trotz des Stadtumbauprogramms der Leerstand insgesamt nicht wesentlich eingedämmt werden konnte, sondern auf hohem Niveau verharrt. Bei Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften werden trotz Abriss von rund 10 000 Wohnungen noch immer rund 60 000 Leerstände gezählt. Der derzeitige Umfang der Abrissfinanzierung reicht also noch nicht einmal aus, die bestehenden Leerstände zu beseitigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen darf es nicht passieren, dass die mit dem Stadtumbau erreichte Wohnund Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger durch Hartz IV zunichte gemacht wird. Es darf nicht dazu kommen, dass die mit viel Aufwand und öffentlichen Fördermitteln gut sanierten und modernisierten Wohnungen künftig leer stehen, weil sie für Sozialgeld- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger und -empfängerinnen nicht mehr bezahlbar sind. Ich sehe das in unserer Stadt. Da ist viel modernisiert worden und auch die besten Wohnungen stehen leer. Dann hätte sich das ganze Stadtumbauprogramm ins Gegenteil verkehrt. Auch deshalb steht unser Antrag heute auf der Tagesordnung.
Es ist nach vier Jahren an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wir müssen die Fehler analysieren, die Förderprogramme neu bewerten und Änderungen bzw. Anpassungen an die neue Situation vornehmen. Wir müssen uns für Maßnahmen einsetzen, die geeignet sind, in den Städten kinder- und familienfreundliche Strukturen zu schaffen, den Folgen des demographischen Wandels zu begegnen und den Wirtschaftsstandort Stadt zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung den Prozess mit einer Monitoringgruppe begleiten will. Wir unterstützen auch, dass die Landesregierung jetzt einen „Masterplan Stadtumbau“ mit Modellprojekten initiieren will. Aber ein „Masterplan Stadtumbau“ allein reicht nicht aus. Die finanziellen Probleme in den Kommunen können damit nicht gelöst werden, die finanziellen Sorgen der Wohnungsunternehmen und auch die Probleme bezüglich der Mietpreise werden allein mit einem Stadtumbaukonzept oder einem Masterplan nicht gelöst. Dazu bedürfte es eines konkreten - sicherlich auch bundesweiten Masterplans, der die Verzahnung von Wirtschaft und Städtebauförderung unterstützt.
Eine für die PDS wichtige Forderung bleibt, dass die notwendige vollständige Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln im Landeshaushalt sichergestellt wird. Damit bin ich wieder bei unserem Antrag und dem von Ihnen vorgelegten Entschließungsantrag, den wir inhaltlich mittragen können. Eine so schnelle Aufnahme von Vorschlägen der Opposition durch die Regierungsparteien wünschen wir uns jetzt öfter.
Konstruktive Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg kann für die Lösung der Probleme im Land nur gut sein. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, in dem Zusammenhang habe ich eine Nachfrage. Wer bearbeitet die Widersprüche zu den Bescheiden, die jetzt die Agentur für Arbeit den Empfängern von Arbeitslosengeld II erteilt, welche am 01.01.2005 in die Verantwortung optierender Kreise kommen? Das ist ja ein Knackpunkt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie das Mikado-Spiel? - Einer wackelt und das Spiel ist aus. Ich will es Ihnen kurz an einem Beispiel erklären, das sich vor wenigen Wochen abgespielt hat.
Die Brandenburger Staatskanzlei bzw. der Minister - leider ist er jetzt nicht hier - haben eine wichtige Fördermaßnahme zur Unterstützung des Stadtumbaus Ost im Oktober dieses Jahres bewusst aufs Spiel gesetzt. Wider besseres Wissen haben sie ein Vorhaben der Bau- und Infrastrukturminister der neuen Länder in einer Telefonkonferenz zu den Akten gelegt; denn diese hatten sich im Wissen um die Notwendigkeit der Investitionszulage für einen geordneten Stadtumbau im Bundesrat bereits verständigt, nochmals einen Vorstoß zu unternehmen und die Verlängerung um zwei Jahre zu garantieren. Die Wohnungsunternehmen in den Kommunen hatten darauf gehofft. Doch erstens kam es anders und zweitens als man denkt.
Deshalb möchte ich heute von Ihnen wissen: Welche Begründung haben Sie als Landesregierung dafür, dass Sie ohne Not eine andere Entscheidung getroffen haben? Die Ausrede, dass das Land Sachsen die Zulage nicht wollte und deshalb an allem schuld sei, lasse ich nicht gelten. Hier haben Sie offenbar zulasten der gebeutelten Wohnungsunternehmen gemeinsam Mikado gespielt. Fällt einer, fallen alle und das Spiel ist aus.
- Das kommt noch.
Auf den Ersten kann man ja dann bequem die Schuld schieben. Ich frage Sie deshalb: Weshalb hat sich unsere Landesregierung entgegen ihrer früheren Position nicht für eine Fortsetzung der Investitionszulage stark gemacht? Warum haben Sie den bereits vorbereiteten Gesetzentwurf, der eine Fokussierung auf Stadtumbau- und Stadtsanierungsgebiete vorsah, nicht konsequent unterstützt? Wer hat Sie daran gehindert, bei den anderen ostdeutschen Bundesländern Verbündete zu suchen und die Regierung des Freistaates Sachsen gemeinsam zu überzeugen? Ich brauche Ihnen allen nicht die Notwendigkeit dieser Investitionszulage zu erklären; da stehen Sie sicherlich genauso gut im Stoff wie ich.
Noch im September 2004 hielt die Landesregierung die Investitionszulage für einen hilfreichen Ansatz. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage zur Verlängerung der Investitionszulage: