Manfred Sternagel

Appearances

3/21 3/25 3/26 3/27 3/34 3/38 3/39 3/41 3/59 3/67 3/70 3/90 3/91 3/95

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes hatte die Landesregierung einen schwierigen Spagat zu vollbringen. Einerseits ging es darum, die Prozesse zu vereinfachen, die Verfahren zu beschleunigen und die Kompetenz der Kommunen zu erhöhen. Andererseits galt es, den Landeshaushalt nicht zusätzlich durch Forderungen der Kommunen wegen erhöhter Aufwendungen zu belasten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Beschluss zur Konnexität.
Ich meine, der vorliegende Entwurf erfüllt viele unserer Forderungen, stellt gleichzeitig aber auch nur einen Kompromiss dar. Nicht gelungen ist es - hier gebe ich Herrn Trunschke Recht -, die Vorteile des Verfahrenswechsels für das Eintragungsverfahren überzeugend darzustellen und einen Denkmalfonds bzw. eine Haushaltsposition für den Denkmalschutz im Gesetz zu verankern. Der Verfahrenswechsel wurde bei der Anhörung - das ist richtig - mehrheitlich aus den unterschiedlichsten Gründen abgelehnt. Die Landesregierung nämlich schlägt vor, den Verfahrenswechsel vom konstitutiven zum nachrichtlichen Verfahren zu vollziehen, wie er bereits bei den Bodendenkmälern praktiziert und auch in den meisten anderen Bundesländern erfolgreich durchgeführt wird.
Die Vorteile des Verfahrenswechsels liegen hierbei im Folgenden: Das Eintragungsverfahren wird vereinfacht. Dadurch können jährlich durchschnittlich anstelle von ca. 300 - wie bisher 450 Denkmale neu eingetragen werden. Natürlich ist diese Verfahrensbeschleunigung notwendig; denn wir haben bis jetzt erst 10 000 Denkmale erfasst und müssen noch 15 000 bis 20 000 Denkmale unter Schutz stellen.
Zweitens werden durch die zentrale Eintragung der Denkmale bei den Denkmalfachbehörden nach dem Kienbaum-Gutachten ca. 7 % des Gesamtaufwands bei den unteren Denkmalschutzbehörden eingespart. Das entspricht etwa 6,3 Vollzeitäquivalenten.
Selbstverständlich hat das nachrichtliche Verfahren auch Nachteile gegenüber dem zurzeit praktizierten Verfahren. So hat die Aufnahme eines Objekts in die Denkmalliste nur eine informelle Funktion und vermittelt keine Sicherheit bezüglich dessen, ob es sich tatsächlich um ein Denkmal handelt.
Ja, Herr Trunschke, sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, die Listenführung bei den unteren Denkmalschutzbehörden zu belassen, wie es von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert und wie es zum Beispiel auch in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird.
Ja, bitte.
Ich wollte dazu gerade etwas sagen.
Von den Fachleuten wird eingeschätzt - in Auswertung des Kienbaum-Gutachtens -, dass die Kommunen dadurch in der Gesamtbilanz stärker belastet werden würden und somit über das Konnexitätsprinzip zusätzlich Forderungen an den Landeshaushalt erhoben werden könnten. Wir alle wollen sicherlich auch nicht, dass dadurch der Landeshaushalt stärker belastet wird.
Meine Damen und Herren, ich bin bewusst ausführlich auf den Verfahrenswechsel für das Eintragungsverfahren eingegangen, da dies doch einen kritischen Punkt im Gesetz darstellt. Es bleibt nun jedem Abgeordneten selbst überlassen, die Vor- und Nachteile des Verfahrenswechsels zu bewerten und eine entsprechende politische Entscheidung zu treffen.
Ein weiterer kritischer Punkt, der bei der Anhörung einige zur Ablehnung des Entwurfs veranlasste, war, dass es im vorliegenden Entwurf nicht gelungen ist, einen Denkmalfonds zu verankern bzw. eine Haushaltsposition für den Denkmalschutz in einer verlässlichen Größenordnung zu benennen. In der 1. Lesung wurde durch Ministerin Prof. Wanka aber bereits mitgeteilt, dass das Kabinett den Beschluss gefasst hat, privaten Denkmaleigentümern Gelder in Höhe von jährlich 4 Millionen Euro für Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Vier Minister haben sich bereit erklärt, jährlich einen gewissen Anteil an dieser Summe aufzubringen. Das ist sicherlich keine Ideallösung und stellt durchaus einen - ich möchte sagen - fragwürdigen Kompromiss dar, dessen Umsetzung deshalb unbedingt durch die parlamentarischen Gremien jährlich kontrolliert werden sollte.
Meine Damen und Herren, von den Teilnehmern an der Anhörung, aber auch von weiteren mit dem Denkmalschutz befassten Akteuren...
... wurden diverse Vorschläge zur Qualifizierung des vorliegenden Entwurfs vorgelegt. Wir haben diese Vorschläge im Arbeitskreis mit den unterschiedlichsten Interessenvertretern ausführlich diskutiert und Ihnen entsprechende Änderungsvorschläge vorgelegt. Ich bitte darum, diesen zuzustimmen. Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf mehrheitlich zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gedanke des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege findet beim überwiegenden Teil unserer Bevölkerung eine breite Zustimmung. Wie erwähnt, wurde das jetzige Gesetz bereits im Jahr 1991 verabschiedet und 1997 geringfügig überarbeitet. Ich schätze ein, dass es sich grundsätzlich bewährt hat. Natürlich kommt es bei der Umsetzung eines solch sensiblen Gesetzes immer wieder auch zu Spannungen und zu Reibungspunkten zwischen den einzelnen Ebenen bzw. zwischen den beteiligten Partnern.
Es wurde deshalb bereits Anfang 1999 begonnen, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen, um Schwachstellen zu beseitigen. In der Landtagssitzung im September 2001 hatten wir mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU die Landesregierung aufgefordert, das Denkmalschutzgesetz bis zum 30.04.2001 zu überarbeiten. Dieser Termin wurde leider nicht eingehalten.
Wichtige inhaltliche Schwerpunkte waren erstens die Errichtung eines Denkmalfonds für die Unterstützung der Bauherren, zweitens die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Beschleunigung der Verfahren sowie drittens die Stärkung der Kompetenz der Kommunen.
Diese doch sehr anspruchsvolle Zielstellung wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang erfüllt. Ich möchte deshalb nachfolgend einige ausgewählte kritische Punkte aus der Neuregelung benennen, die noch einer Diskussion bedürfen.
Erstens: Der angedachte Wechsel des Eintragungsverfahrens von dem zurzeit praktizierten konstitutiven Verfahren zum nachrichtlichen Verfahren hat bereits heftige Diskussionen ausgelöst. Es wird nun unsere Aufgabe sein, die Vor- und Nachteile beider Verfahren sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um
zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen. Das Gleiche trifft auf das Führen der Denkmalliste zu. Sollte sie die Denkmalfachbehörde oder die Denkmalschutzbehörde führen?
Zweitens: In § 7 wird die Zumutbarkeit für die Erhaltungspflicht umfassend beschrieben. Das kann nur begrüßt werden. Im Rahmen des Spannungsfeldes zwischen der objektbezogenen und der subjektiven Zumutbarkeit hatten wir einen Denkmalfonds gefordert, um Härtefälle zu vermeiden und den Denkmalschutz für den Bauherrn kalkulierbar zu gestalten. Es sollte deshalb die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel im Denkmalfonds auch benannt werden.
Die heute in den Raum gestellte Summe von 4 Millionen Euro ist in dem vorliegenden Entwurf nicht zu finden. Auch sollten Zumutbarkeitsregeln für Gemeinden besonders bei den Bodendenkmalen festgelegt werden.
Drittens: In § 19 soll bei erlaubnispflichtigen Maßnahmen die untere Denkmalschutzbehörde nunmehr im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde statt wie bisher im Einvernehmen entscheiden. Die Brandenburgische Architektenkammer warnt aufgrund ihrer Praxiserfahrung - nach meiner Ansicht zu Recht - vor dieser Neuregelung und weist in diesem Zusammenhang auf die seit Jahren festgeschriebene Einvernehmensregelung auch in westlichen Bundesländern hin.
Viertens: § 15 regelt, dass Denkmale gekennzeichnet werden können. Ich begrüße diese Regelung ausdrücklich. Leider fehlen noch immer Regelungen über eine landeseinheitliche Gestaltung der Kennzeichen. Wir verzichten damit auf die Möglichkeit, durch gelungene Beispiele für den Denkmalschutz zu werben.
Fünftens: Fristen für Entscheidungen zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde werden verkürzt. Es wurde aber auch davon gesprochen, dass es Fälle geben wird, bei denen die Reißleine gezogen werden muss und die Denkmalfachbehörde eine Entscheidung vom Ministerium erbittet. Ich bin der Meinung, auch für diese Fälle sollte eine Frist genannt werden, bis wann das Ministerium entscheiden soll und seine Entscheidung dann dem Antragsteller übermittelt.
Wir sollten den vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg nun in die Ausschüsse überweisen und im Rahmen einer Anhörung auch die Betroffenen und Spezialisten noch einmal zu Wort kommen lassen. Ich wünsche mir hierbei eine sachliche Diskussion und hoffe auf konstruktive Vorschläge zur weiteren Optimierung des vorliegenden Entwurfs. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Trunschke, wir alle wissen, dass die Innovations-, Forschungsund Technologieleistungen unseres Landes für die Wirtschaft von größter Bedeutung sind. Sie müssen deshalb - soweit folge ich Ihnen - künftig vielmehr als bisher im Mittelpunkt unserer parlamentarischen Arbeit stehen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Bertelsmann-Studie zur Thematik „Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2003“ erinnern, die dem Land Brandenburg für die letzten Jahre eine ausgesprochene Innovationsschwäche bescheinigt hat.
Wesentliche Ursachen sehe ich in Folgendem: Wir verfügen über ein zu geringes Forschungs- und Entwicklungspotenzial, besonders auf dem Gebiet der Industrieforschung. Bei Ländervergleichen sind die alten Bundesländer in der Regel zwei- bis fünfmal besser als wir.
Zweitens: Brandenburg hat zu wenig kapitalstarke Betriebe, die eigene Forschung, insbesondere Industrieforschung, betreiben und die Forschungsergebnisse auch problemlos in neue Produkte und Verfahren umsetzen können. Unseren kleinen und mittelständischen Betrieben fehlt oft die Kreditwürdigkeit bei den Hausbanken. Vielfach werden dadurch notwendige Investitionen verhindert.
Drittens: Die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft ist ungenügend. Herr Trunschke, ich bin schon der Meinung - das ist der Punkt -, dass wir die vorhandenen Kapazitäten einfach besser nutzen müssen. Dazu gehört, dass wir die wissenschaftlichen Leistungen mit Anforderungen unserer Industrie zu verbinden versuchen. Wir müssen das Gesamtsystem Wissenschaft und Wirtschaft immer im Auge behalten. Darum kommen wir nicht herum. Hier ist die Politik gefragt; hier müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, damit das Gesamtsystem Wissenschaft und Wirtschaft mit der Zielstellung optimiert wird, mehr neue Produkte für zukunftsfähige Märkte zu schaffen.
Auch vom Bundeskanzler wurde vor einigen Wochen eine neue Innovationskultur angemahnt. Das erfordert ein engeres Zusammenspiel von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Ich denke, auch wir müssen in diese Richtung gehen und neue Wege beschreiten. Ich meine allerdings, dass uns ein weiterer Bericht der Landesregierung, der alle zwei Jahre zu erfolgen hat, in dem die Schwächen und positiven Seiten dargestellt werden, hier nicht weiterhilft.
- Berichte allein helfen nicht weiter.
Wir müssen nachdenken, was wir tun können, um auf diesem Gebiet voranzukommen.
Es gibt bereits eine Vielzahl von parlamentarischen Aktivitäten, beispielsweise jährliche Berichte über die Hochschulen. Ich denke auch an den im Ausschuss für Wissenschaft, For
schung und Kultur gefassten Beschluss, zu jeder Ausschusssitzung eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung einzuladen, die uns über ihre Praxiswirksamkeit berichten. Wir wollen gemeinsam mit den Ministerien - sowohl mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als auch mit dem Wirtschaftsministerium - beraten, wie wir das Gesamtsystem Wissenschaft und Wirtschaft optimieren können.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass der Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur für den Monat April eine Anhörung von kleinen und mittelständischen Betrieben plant, in der wir diese Thematik ebenfalls behandeln und mit dem örtlichen Mittelstand beraten wollen, wie wir das Gesamtsystem optimieren können. Dabei sollten wir die seitens der Bundesregierung angeregte Initiative „Partner für Innovation“ maximal unterstützen und sie gleichzeitig auch als Anregung für Brandenburg betrachten. Ich kann mir vorstellen, dass auch im Land Brandenburg die Berufung einer Expertengruppe von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine neue Innovationskultur von Nutzen sein könnte.
Wir werden den PDS-Antrag also ablehnen. Das ist auch die Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie des Wirtschaftsausschusses. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der wissenschaftliche Erfolg unseres Landes hängt in zunehmendem Maße davon ab, ob und wie schnell es uns gelingt, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung in neue Produkte umzuwandeln. Dabei ist für eine erfolgreiche Innovation das effektive Zusammenspiel aller Partner in Wissenschaft und Wirtschaft oder - konkreter - zwischen Forschung, Entwicklung und Produktion unbedingt notwendig. Diese Kette gehört einfach zusammen und ich möchte sie in meinen Ausführungen daher auch im Komplex betrachten. Für meine Analyse und Bewertung unserer Forschungslandschaft möchte ich diese gliedern in - erstens - die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, zweitens in die Forschung an unseren Hochschulen und drittens in die F-und-E-Tätigkeit unserer Wirtschaft.
Die jährlichen Ausgaben an öffentlichen Mitteln für unsere Forschungslandschaften betragen nach meinen Schätzungen weit über eine halbe Milliarde Euro. Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass wir der Forschung bei der Haushaltsdebatte eine hohe Priorität eingeräumt haben und an dieser Stelle nicht streichen wollen und werden. Es muss heute aber auch die Frage erlaubt sein: Wie nachhaltig wirkt die Brandenburger Forschungslandschaft auf unsere Wirtschaft?
Unter diesem Gesichtspunkt beginne ich mit unseren außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Mit Befriedigung können wir feststellen, dass Brandenburg mit 28 außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine sehr dichte Forschungslandschaft aufzuweisen hat. Die Einrichtungen verfügen über ein jährliches Budget von ca. 350 Millionen Euro. Betrachten wir die Ausgaben für unsere Forschungseinrichtungen im Ländervergleich auf der Basis der Zahlen von 1999, so liegen wir an der vierten Stelle. Vor uns liegen lediglich Berlin mit Ausgaben von 225 Euro/Einwohner, Bremen mit 182 Euro/Einwohner, Hamburg mit 136 Euro/Einwohner. Dann folgt das Land Brandenburg mit 124 Euro/Einwohner. Das sind doch beträchtliche Summen, meine Damen und Herren.
Unsere Forschungseinrichtungen sind zum Teil auf sehr speziellen Gebieten der Grundlagenforschung angesiedelt. Es gibt natürlich Ausnahmen; ich denke hier an die Fraunhofer-Institute, die überwiegend auf dem Gebiet der anwendungsorientierten Forschung tätig sind.
Die Ergebnisse unserer Forschungsinstitute finden in den meisten Fällen - was hier auch mehrfach hervorgehoben wurde international höchste Anerkennung, was für unser Land durchaus von Nutzen ist. Ihre Vernetzung mit der Brandenburger Wirtschaft ist bei den meisten Einrichtungen aber leider sehr gering ausgeprägt. Auch sind die bisher erzielten Einnahmen aus Patenten vernachlässigbar gering. Es gibt auch Ausnahmen, wenn ich an das IHP oder an das Großforschungszentrum Geesthacht, Außenstelle Teltow, denke, die im Zeitraum von 1997 bis 2001 4,1 Millionen DM einspielen konnten.
Hier liegen für unser Land erhebliche Reserven. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir diese Reserven in Zukunft in stärkerem Maße für unsere Wirtschaft nutzen können. In diesem Sinne sollten wir die Möglichkeiten der Mitsprache in den wissenschaftlichen Gremien intensiver wahrnehmen, um die Forschungsschwerpunkte mehr den Bedürfnissen unserer einheimischen Wirtschaft anzupassen, und somit die Forschungseinrichtungen enger an unsere Wirtschaft heranführen. Auch stär
kere Anreize für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler könnten bei erfolgreichem Wissenschaftstransfer durchaus zur Erhöhung der Praxiswirksamkeit beitragen.
Damit komme ich zur Hochschulforschung. Für die F-und-EAusgaben unserer Hochschulen werden im „Faktenbericht Forschung 2000“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in einem Ländervergleich für das Jahr 1999 114 Millionen Euro angegeben. Das sind 44 Euro pro Einwohner. Damit haben wir im Ländervergleich das Schlusslicht. Der Durchschnitt aller Bundesländer liegt bei 97 Euro pro Einwohner.
Erfreulich ist, dass unsere neun Hochschulen beim Einwerben von Drittmitteln auch im Ländervergleich sehr erfolgreich sind. Im Jahre 2001 haben sie 46,5 Millionen Euro Drittmittel einwerben können, von denen immerhin 20 % aus der Wirtschaft stammen, was einen sehr guten Wert darstellt. Bedauerlicherweise kommen aus der Brandenburger Wirtschaft aber nur 7,5 % aller Drittmittel. Betrachtet man diesen Wert als einen Gradmesser für die Vernetzung unserer Hochschulen mit der Brandenburger Wirtschaft, so erkennt man auch hier wieder beträchtliche Reserven. Meine Damen und Herren, ich fordere nicht mehr Geld,
sondern wir müssen hier an den Nahtstellen mehr tun.
Die Ursachen liegen einerseits in der Kapitalschwäche der einheimischen Wirtschaft und andererseits in dem zu geringen Anteil an Großbetrieben. Aber auch die materiellen und ideellen Anreize funktionieren nicht in genügendem Maße. Ich verspreche mir von der Einführung der leistungsabhängigen Mittelvergabe an unsere Hochschulen in Zukunft hier einige Verbesserungen.
Natürlich gibt es viele positive Beispiele für erfolgreiche Forschungscluster und entstandene Netzwerke etwa auf dem Gebiet der Biotechnologie. Auch die Ausgründungen aus der Technischen Universität Cottbus, die in der Region Cottbus zu zahlreichen zusätzlichen Firmenneugründungen führten, sollen an dieser Stelle hervorgehoben werden. Hier wurden bereits viele positive Beispiele genannt. Deshalb kann ich darauf verzichten, die Aufzählung fortzuführen.
Ich komme zur F-und-E-Tätigkeit unserer Wirtschaft. Im Rahmen des erwähnten Ländervergleichs werden als F-und-E-Ausgaben der Brandenburger Wirtschaft 235 Millionen Euro jährlich genannt. Hier liegen wir mit nur 90 Euro pro Einwohner unter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer. Die neuen Bundesländer liegen bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Industrie bei 118 Euro pro Einwohner, die alten Bundesländer sogar bei 475 Euro pro Einwohner. Das ist fünfmal so viel, wie in Brandenburg ausgegeben wird.
Der Bundestagspräsident stellte hierzu bereits im Jahre 2001 Folgendes fest: Nach Abwicklung der ostdeutschen Industrieforschung - personell ist sie seit 1990 auf 20 % geschrumpft - besteht keine Hoffnung, dass sich im Umfeld von vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen in Ostdeutschland F-und-E-Kapazitäten von selbst etablieren. Hier kann nur, so Herr Thierse weiter, mithilfe des Bundes und durch verschiedene Maßnahmen der neuen Länder das vorhandene Strukturdefizit beseitigt werden.
Deshalb sollten wir in Brandenburg unsere Förderpolitik noch mehr auf den innovativen Mittelstand konzentrieren, um ihn zu stärken und ihn als Kooperationspartner für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu befähigen.
Dabei sollte die Landesregierung die Förderprogramme des Bundes, mit denen ebenfalls dieses Ziel verfolgt wird, noch stärker als bisher unterstützen und durch eigene Aktivitäten fördern. Auch hier gilt es, mehr Netzwerke zwischen den staatlich geförderten Forschungseinrichtungen und Hochschulen auf der einen Seite und den innovativen Betrieben auf der anderen Seite aufzubauen sowie Kompetenzzentren und virtuelle Fabriken zu schaffen und diese maximal zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien insbesondere bei der Evaluierungskonzipierung und Finanzierung unserer Förderprogramme unbedingt notwendig.
Wir müssen versuchen, den Prozess der Forschung, Entwicklung und Produktion durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen ständig zu optimieren und den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Bericht der Landesregierung über das Konzept zur Literaturund Medienversorgung wird die SPD-Fraktion voll zustimmen. Das Konzept beinhaltet, dass die Hochschulen ab 2004 leis
tungsabhängig finanziert werden und dass in dieser Finanzierung das Geld für die Bibliotheken enthalten ist. Das finden wir gut; denn dadurch können die Hochschulen ihre Bibliotheken künftig flexibel und in hoher Eigenverantwortung organisieren. Gleichzeitig werden der Wettbewerb der Hochschulen untereinander sowie die nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Hochschulen zwingen, ihr Informations- und Medienmanagement zu optimieren, indem sie es sich schnell verändernden technischen und ökonomischen Bedingungen immer wieder anpassen. Diese Optimierung wird zu einer besseren Kooperation der Hochschulen untereinander führen und auch die Zusammenarbeit mit den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen weiter verbessern.
Wir begrüßen auch den mehrfach zitierten Satz, dass sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bemühen wird, für das Jahr 2003 zusätzliche Mittel für den Literatur- und Medienerwerb bereitzustellen, nämlich immerhin 1,3 Millionen Euro. Wir müssen bezüglich dieser Entscheidung in die Betrachtung einbeziehen, dass unsere Hochschulbibliotheken weit mehr sind als Stätten der Informationsversorgung. Sie sind nämlich in zunehmendem Maße zentrale Informationsund Kommunikationszentren sowohl für den Wissenschaftsbetrieb als auch für viele Wirtschaftsunternehmen in den entsprechenden Regionen.
Die weiteren im Bericht genannten Rationalisierungsmaßnahmen und Lösungsmöglichkeiten unterstützen wir ausdrücklich. Die Stichworte hierzu sind mehrfach gefallen: Digitalisierung, kooperativer Bibliotheksverbund, Online-Fernleihe sowie Multimedia.
Ich finde es, Herr Trunschke, durchaus richtig, wenn auf die Hochschulen auch ein gewisser Druck ausgeübt wird, in stärkerem Maße aktiv zu werden, um Synergieeffekte nachzuweisen. Ich denke, dass dies in der Situation der knappen Kassen durchaus der richtige Weg ist. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die Hochschulforschung konzentrieren, denn sie muss zum Rückgrat unserer Forschungs- und Entwicklungslandschaft werden. Nicht zu Unrecht werden die Hochschulen als Transmissionsriemen zwischen der Grundlagenforschung und der Industrieforschung verstanden.
Brandenburger Wissenschaftler haben der internationalen Fachwelt in den letzten Jahren hervorragende Ergebnisse vorstellen können. Doch heute gilt mehr denn je, Forschungsergebnisse möglichst zeitnah in der industriellen Produktion zu verwerten, das heißt, sie durch eine schnelle Adaption für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes zu nutzen. Spitzenforschung allein genügt nicht; wir müssen verstärkt das Thema „Verwertung der Forschungsergebnisse“ auf die Tagesordnung setzen.
Die Finanzierung der Hochschulforschung erfolgt, wie erwähnt, weitestgehend über Drittmittel, wobei ich hervorheben möchte, dass unsere Hochschulen hier auch im Ländervergleich sehr gut positioniert sind. Um jedoch die Einbindung unserer Hochschulen in die regionale Wirtschaft und die Vernetzung mit den Betrieben richtig einschätzen zu können, müssen wir wissen, dass nur ein kleiner Teil der Drittmittel aus der brandenburgischen Wirtschaft kommt. Die TFH Wildau, welche zu den Fachhochschulen gehört, die die meisten Drittmittel einwerben, hat zum Beispiel im Jahr 2001 rund 3,7 Millionen Euro Drittmittel eingeworben. Allerdings kommen davon nur 16 % aus der Wirtschaft und lediglich 6,6 % davon aus der brandenburgischen Wirtschaft. Hier liegen noch große Reserven für unsere einheimischen Betriebe, die es auszuschöpfen gilt.
Ziel unserer Forschungspolitik muss es deshalb sein, die Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zwischen FuE und Anwendung zu stärken und die Lücken bei der Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu schließen.
In Brandenburg existieren überwiegend Klein- und Kleinstbetriebe, deren Grundmangel die Kapitalschwäche ist. Wir brauchen entsprechende Rahmenbedingungen, damit diese Unternehmen Ergebnisse der öffentlich geförderten Forschung in neue Produkte, Verfahren und Dienste umwandeln können. Hier sind neue Ideen und Verantwortungsbewusstsein aller Wissenschafts- und Wirtschaftspolitiker für unser Land gefragt.
Wie schon erwähnt, sollten wir in den entsprechenden Ausschüssen unseres Landtages die Thematik „Forschung und Verwertung“ verstärkt auf die Tagesordnung setzen. Ich bin davon überzeugt, dass hierzu sowohl von den Abgeordneten als auch von den Spezialisten eine Vielzahl von Vorstellungen eingebracht wird, die von Nutzen für unsere Wirtschaft sein werden. Wir haben im Arbeitskreis Wissenschaft, Forschung und Kultur damit bereits begonnen.
Dazu stichpunktartig noch einige Vorschläge:
Erstens: Der weitere Ausbau der anwendungsbezogenen For
schung an unseren Hochschulen, insbesondere an unseren Fachhochschulen, ist dringend geboten; denn die Fachhochschulen sind die prädestinierten Partner der regionalen Wirtschaft.
Zweitens: Mit dem Aufbau von Forschungsclustern muss gezielt begonnen werden, Frau Prof. Wanka hat darüber gesprochen. Das heißt, Zentren, an denen mehrere Institute an einem gemeinsamen Oberthema arbeiten, müssen gestärkt werden.
Drittens: Mobilitätshemmnisse zur Intensivierung des Personalaustauschs zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft müssen beseitigt werden.
Viertens: Hochschulmitarbeitern müssen stärkere Anreize für den Technologietransfer geboten werden.
Fünftens: Wir brauchen ein spezielles Programm zur Förderung der Kooperation zwischen Klein- und Kleinstunternehmen und den Hochschulen. Das entspricht auch dem Beschluss des Landtags vom Mai letzten Jahres, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde - jetzt wörtlich -, „diejenigen Unternehmen bei der Vergabe von Fördermitteln vorrangig zu berücksichtigen, die intensive Kooperationsbeziehungen mit Hochschulen pflegen bzw. anstreben“.
Sechstens: Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien muss intensiviert werden, und zwar insbesondere bei der Konzipierung und Finanzierung von Förderprogrammen, aber auch bei der Verwertung der Forschungsergebnisse.
Hier schaue ich nach beiden Seiten, sowohl nach links zur Wissenschaftsministerin als auch nach rechts zu unserem Wirtschaftsminister.
Siebtens: Die Erarbeitung einer Innovationsstrategie für unser Land ist längst überfällig.
Achtens: Die Forschungsschwerpunkte müssen in stärkerem Maße an den Bedürfnissen der einheimischen Wirtschaft orientiert werden. Ich erinnere hierzu daran, dass der Anteil unserer brandenburgischen Wirtschaft an den Drittmitteln lediglich 6,6 % beträgt. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der aktuelle Tagesordnungspunkt ist auf einen Beschluss des Landtages vom 17. Mai 2001 zurückzuführen. Die verantwortlichen Hochschulpolitiker aller Fraktionen wollten erreichen, dass zumindest einmal im Jahr ausführlich ZUM Thema Hochschulpolitik im Plenum debattiert wird, denn gelegentliche Lippenbekenntnisse zur Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Landesentwicklung sind uns zu wellig. Mit einer vorgegebenen Redezeit von nur fünf Minnten je. Fraktion erreichen wir dieses Ziel aber nicht.
Meine Damen und Herren, wie bereits durch Herrn Trunschke angesprochen, sollen die Hochschulen aufgrund der aktuellen Haushaltssperre 2,9 Millionen Euro einsparen, obwohl sie allein in diesem Jahr 1 700 neue Studienplätze schaffen werden. Im Bericht der Landesregierung ist nachzulesen, wie aufwendi g das Verfahren für die Hochschulen und das Ministerium war, diese neuen Studienplätze zu schaffen. Diese Plätze werden nämlich in der Regel nicht durch bloße Ausweitung vorhandener Fachrichtungen erzielt. sondern indem 24 neue. teilweise bundesweit einmalige, innovative Studiengänge eingerichtet werden.
Die Hochschulen hatten nicht nur detaillierte Vorschläge zu erarbeiten und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu unterbreiten. Sie mussten Konzeptionen erstellen mit dem Ziel, der angestrebten Landesentwicklung entgegenzukommen, und genau aufführen, wie hoch ihr eigener Anteil an der Studienplatzerweiterung ist. 500 von den 1 700 neuen Studienplätzen werden nämlich durch Eigenleistungen der Hochschulen finanziert, die damit ihre letzten Reserven mobilisiert haben. Eine Mittelkürzung aufgrund der Haushaltssperre bedroht nun die Hochschulen in ihrer Substanz, zumal die Bibliotheksfinanzierung insbesondere für die Universitäten ab dem kommenden Jahr nicht gesichert ist.
Meine Damen und Herren, wenn cs uns gelingt, wie von Frau Minister Wanka ausgeführt, mit dem nächsten Doppelhaushalt eine leistun gsorientierte Mittelvergabe an die Hochschulen des Landes einzuführen, was wir sehr begrüßen, wird dies einen Meilenstein in der brandenburgischen Hochschulpolitik darstellen. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass die leistungsorientierte Mittelvergabe nicht nur an die Hochschulen erfolgen soll, sondern auch in den Hochschulen zur Anwendung kommen wird.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen. dass eine leistungsorientierte Mittelver gabe nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bekommen, das heißt von drohenden künftigen Haushaltssperren ausgenommen werden.
Meine Damen und Herren, ich inöchte einen zweiten Schwerpunkt ansprechen: die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Ich glaube, hier gibt es noch v iele e unausgcschöpfte Ressourcen. Ich kann aus dem Bericht der Landesregierung auch nicht erkennen, dass unser Wirtschaftsminister sich verstärkt uni die Belange der Hochschulen gekümmert hätte, obwohl wir dies mit unserem Antrag ausdrücklich gefordert haben. Leider kann er diese Kritik wegen Abwesenheit nicht entgegennehmen.
Ein Indikator für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft ist der Anteil von Drittmitteln, der aus der Wirtschaft eingespielt wird. Er wurde für das Jahr 2000 für unsere Hochschulen mit 33 % und für unsere Universitäten mit 24 94- angegeben.
Das sind innerhalb der neuen Bundesländer relativ gute Werte. Auch in den alten Bundesländern liegt dieser Wert bei den Hochschulen nur bei etwa 30 %. Bei den eingespielten Drittmitteln unserer Hochschulen müssen wir aber wissen, dass ein großer Teil dieses Geldes nicht aus Betrieben der Brandenbur
ger Wirtschaft kommt, sondern vorwiegend aus den alten Bundesländern.
Hier liegen aber auch für unsere kleinen und mittelständischen Rettiche große Reserven. Wir müssen erreichen, dass wir unsere Wirtschaft stärker mit unserer Wissenschaft verbinden. Insbesondere müssen wir sehen, dass wir in diesem Zusammenhang die kleinen und mittelständischen Betriebe besonders fördern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Wende sind durch die Landesregierung auf dem Gebiet des Denkmalschutzes große Anstrengungen unternommen worden, die das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden positiv beeinflusst haben.
Prof. Karg, der Leiter der Denkmalfachbehörde, schätzt ein, dass indessen bei 60 % aller im Land Brandenburg erfassten Denkmäler - das sind immerhin 10 500 - der Bestand gesichert werden konnte. Bei weiteren 20 % konnte der Verfall gestoppt werden. Die restlichen 20 % sind in ihrer Substanz immer noch gefährdet.
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg wurde bereits im Jahre 1991 beschlossen und zum letzten Mal 1997 geringfügig überarbeitet. Es hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. In wesentlichen Regelungen wurde es sogar Vorbild für die Denkmalschutzgesetzgebung in anderen Bundesländern.
Angesichts der Dimension der zu bewältigenden Aufgaben ist es aber auch nicht verwunderlich, dass es bei der Denkmalerhaltung und -pflege immer wieder zu Konflikten kommt. Dabei liegen die Reibungspunkte nicht nur im Gesetzestext, sondern auch in der Umsetzung auf den unterschiedlichsten Ebenen. Es wurde deshalb bereits Anfang des Jahres 1999 begonnen, das Denkmalschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen mit der Ziel
stellung, Schwachstellen zu beseitigen und Reibungspunkte zu minimieren.
Der letzte Referentenentwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes stammt vom Mai des Jahres 2000. Hierzu hat bereits der Beirat der oberen Denkmalschutzbehörde ausführlich Stellung genommen. Auch der Landkreistag Brandenburg hatte die unteren Denkmalschutzbehörden zur Meinungsäußerung zu diesem Entwurf aufgefordert.
Es gilt nun, dass die Landesregierung auf dem vorliegenden Erkenntnisstand aller Beteiligten eine Neufassung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes erarbeitet und diesen Entwurf dem Landtag bis zum 30. April 2002 zur Entscheidung vorlegt.
Ein wichtiger Schwerpunkt wird dabei die Entwicklung von Quantifizierungskriterien für die Zumutbarkeit und zum finanziellen Ausgleich über die Schaffung eines öffentlichen Denkmalfonds sein.
Die Präzisierung der Zumutbarkeitsregelung und die Schaffung eines Denkmalfonds sind deshalb besonders wichtig, weil damit der Denkmalschutz für die Bauherren kalkulierbarer wird. Über Finanzierung und Modalitäten dieses Denkmalfonds ist im Vorfeld bereits viel spekuliert worden. Ich denke, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind solche Spekulationen fehl am Platz. Zunächst ist die Landesregierung aufgefordert, uns, dem Parlament, einen realisierbaren Vorschlag zur Schaffung eines Denkmalfonds zu unterbreiten. Erst im zweiten Schritt werden wir uns als Gesetzgeber mit dem Entwurf der Landesregierung zu befassen haben.
Wir müssen natürlich auch bei der Novellierung über eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine Beschleunigung der Verfahren nachdenken.
Ein angedachter Wechsel des Eintragungsverfahrens von der zurzeit praktizierten konstitutiven zur nachrichtlichen Liste ist im Rahmen der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Fachgremien ausführlich zu diskutieren. Dabei sind die Vorund Nachteile beider Verfahren sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Weiterhin ist anzustreben, die Fristen zur Herstellung des Einvernehmens zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde von bisher drei Monaten auf sechs bis acht Wochen zu reduzieren.
Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist aber auch die Kompetenz der Kommunen weiter zu erhöhen. So sollte es zum Beispiel den unteren Denkmalschutzbehörden überlassen bleiben, ob sie ehrenamtliche Beiräte oder Beauftragte für Denkmalpflege berufen.
Auch die pauschalisierte Einvernehmensregelung bei Sammelgutachten ist in die Novelle aufzunehmen, was zur Vereinfachung der Verfahren und zur Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden beiträgt.
Im Rahmen der Einvernehmensregelung sollte jedoch bei Konflikten zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde nach wie vor das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur die widerstreitenden Interessen
abwägen und unter Wahrnehmung seiner politischen Verantwortung die endgültige Entscheidung treffen.
Erfahrungsgemäß war das in der Vergangenheit nur bei weniger als einem Prozent aller Fälle notwendig, das heißt, in mehr als 99 % aller Fälle haben bisher die unteren Denkmalschutzbehörden abschließend entscheiden dürfen.
Weitere Zielstellungen und zu schaffende Voraussetzungen für die Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes sind in dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU dargelegt worden. Ich bitte dem Antrag zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zuzustimmen und wünsche mir eine sachliche Diskussion in den Arbeitskreisen und Fachgremien, denn Denkmalschutz ist ein sensibles Thema mit vielen Facetten, die bei dieser Diskussion zu berücksichtigen sind. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich den letzten Bemerkungen von Herrn Trunschke anschließen. Mit der Beantwortung der Großen Anfrage ist uns ein sehr guter Überblick über die Forschungslandschaft des Landes Brandenburg gegeben worden. Wir können feststellen, dass der Aufbau bzw. die Neuprofilierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach der Wende sehr erfolgreich verlaufen sind.
Gleichzeitig hätte ich mir aber eine gründlichere Darstellung von Schwachstellen gewünscht, besonders hinsichtlich der Wirksamkeit der Forschung auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes.
Im Bundesbericht „Forschung 2000” heißt es nämlich:
„Nur eine moderne Forschung, die nachhaltiges Wachstum fördert, den Strukturwandel beschleunigt und Forschung in den Dienst der Menschen stellt, schafft die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum, gesellschaftliche Entwicklung und auch kulturelle Vielfalt.”
Die Landesregierung hat die Gründung und den Ausbau der außeruniversitären Forschung sehr stark unterstützt, und zwar sowohl auf der Investseite als auch bezüglich der jährlichen Ausgaben. So liegen wir bei den jährlichen Ausgaben für die außeruniversitäre Forschung bei 180 DM pro Einwohner; der bundesweite Wert beträgt nur 148 DM pro Einwohner. Wir nehmen also insoweit eine absolute Spitzenposition ein. Die Forschungspolitik der Landesregierung hat unser Land in den vergangenen Jahren zu einem Forschungsstandort von nationaler und internationaler Bedeutung entwickelt.
Meine Damen und Herren! Natürlich profitieren wir sehr stark von dem guten Ruf unserer Forschungseinrichtungen und den national und international anerkannten Forschungsergebnissen. Zunehmende Bedeutung für die Bewertung der Arbeit unserer Forschungseinrichtungen muss jedoch auch ihr Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und die Schaffung von Arbeitsplätzen erlangen. Dabei denke ich ganz besonders an die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 6.
Analysieren wir die FuE-Landschaft im Land Brandenburg unter diesem Gesichtspunkt, so müssen wir feststellen, dass bei uns wie auch in den anderen neuen Bundesländern durch den Zusammenbruch der Großbetriebe die Industrieforschung weggebrochen ist. So lagen die FuE-Ausgaben der Wirtschaft in den alten Bundesländern im Jahr 1997 bei 797 DM pro Einwohner, bei uns dagegen nur bei 179 DM pro Einwohner, das heißt, wir geben hier nur 22 % davon aus. Eine schnelle Verbesserung ist nur durch aktives politisches Handeln möglich. Dafür müssen weiterhin Förderprogramme aufgelegt werden.
Ich möchte eine weitere Schwachstelle ansprechen: die Verwertung der Forschungsergebnisse. Gute Forschung bedeutet nicht automatisch ein Mehr an Innovation und einen höheren Wohlstand für die Menschen. Durch die ständige Beschleunigung der Produktionszyklen und die wachsende Bedeutung wissenschaftsbasierter Technologien hängt der Erfolg einer modernen Wirtschaft zunehmend von einem schnellen Transfer der Forschungsergebnisse in neue Produkte und neue Verfahren ab. Dabei kommt es auf ein enges Zusammenspiel der Partner in Wissenschaft und Wirtschaft an: zwischen Forschung, Entwicklung und Produktion, aber auch zwischen den einzelnen Ministerien. Dabei denke ich ganz besonders an das Zusammenspiel des Wirtschaftsministeriums mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. In diesem Zusammenhang sind regionale Netzwerke aufzubauen.
Die Schwäche bezüglich der Verwertung der Forschungsergebnisse besonders in den neuen Bundesländern wurde auch von der Bundesregierung benannt. In diesem Zusammenhang wurde das Aktionsprogramm „Wissen schafft - Märkte” angeregt. Dabei sind bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, um im Wesentlichen vier Ziele zu erreichen. Erstens geht es um die Erhöhung der Transferbereitschaft bei öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen. Zweitens müssen die Fähigkeiten
kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert werden, Forschungsergebnisse zu nutzen und schnell umzusetzen. Auch hierzu haben wir im Februar bereits Beschlüsse in Richtung Hochschule gefasst. Ein drittes Ziel ist die Mobilisierung von wesentlich mehr Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft heraus. Bekanntlich haben Betriebe, die auf diese Weise entstehen, eine höhere Überlebenschance. Viertens müssen wir zum Aufbau einer professionell und überregional agierenden Patentberatung und -verwertung kommen. Dabei begrüße ich ausdrücklich die von der Landesregierung geplante Patentagentur GmbH, wie sie in der Antwort auf Frage 22 angekündigt wird.
Die Anreize für eine optimale Verwertung der Forschungsergebnisse sind aber auch so zu gestalten, dass die Forscher selbst, die Forschungseinrichtungen, aber auch die produzierenden Betriebe in ausreichendem Maße profitieren. Praktizierter Forschungstransfer sollte auch stärker als bisher die Karriere von Wissenschaftlern beflügeln. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stiftungen können wichtige Beiträge zur Lösung von Problemen der Gesellschaft leisten. Ich denke an die Volkswagenstiftung, die immerhin ein Vermögen von 3 bis 5 Milliarden DM hat und die recht beträchtliche Beiträge auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung leistet. Wir sollten deshalb grundsätzlich das Stiftungswesen fördern. Wir würden es begrüßen, wenn dieses Phänomen Stiftungen stärker auch in unserem Land Einzug halten würde.
Gegenwärtig gibt es in Deutschland ca. 7 300 Stiftungen, davon entfällt allerdings der größte Teil aus bekannten Gründen auf die alten Bundesländer. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verfolgen 18 % aller Stiftungen Deutschlands den Stiftungszweck Bildung, Ausbildung und Erziehung und 16 % sind auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung tätig.
Von der PDS-Fraktion wird nun vorgeschlagen, die Bildung einer „Brandenburgischen Stiftung Forschung und Bildung” zu prüfen. Das Hauptproblem bei jeder Gründung einer Stiftung und somit auch des PDS-Antrages besteht in der Beschaffung des Stiftungsvermögens. Die PDS sieht also einen Mix aus öffentlicher Hand, Industrie und Privatpersonen vor.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir am 17. Mai dieses Jahres im Landtag wichtige Beschlüsse zur Stabilisierung und Weiterentwicklung unserer Hochschulen im Land verabschiedet haben. Die Landesregierung wurde von uns aufgefordert, für alle Universitäten und Hochschulen unseres Landes die notwendige Finanzierung sicherzustellen und in diesem Zusammenhang gleichzeitig auch die leistungsorientierte Mittelzuweisung einzuführen.
Bei gleichzeitigem Anstieg der Studentenzahlen bedeutet das höchste Anforderungen an unseren Haushalt. Wir brauchen mittel- und kurzfristig jede Mark für diese Zielstellung. Die von der PDS beabsichtigte Aufnahme einer zielgerichteten Staatsanleihe zur Bildung des Stiftungsvermögens lehnen wir ab, denn sie würde den Schuldenberg vergrößern, was wir aber nicht wollen.
Herr Trunschke, ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass es seit 1998 die Technologiestiftung Brandenburg gibt, die bekanntlich aus dem früheren SED-Vermögen gegründet wurde. Diese Stiftung verfolgt ähnliche Zielstellungen, wie im PDSAntrag vorgeschlagen wird, nämlich die Förderung von Wissenschaft und Forschung für innovative Technologien. Ich frage Sie: Warum sollen wir dieser so wichtigen Stiftung eine zweite Brandenburger Stiftung gegenüberstellen? Leider ist auch bei
dieser wichtigen Stiftung, die etwa nur 6 bis 7 Millionen DM Stiftungskapital aufweist, keine wesentliche Zustiftung dazugekommen. Sie ist natürlich jederzeit für Zustiftungen besonders auch von Firmen und Privatpersonen offen.
Wir sollten in dem Zusammenhang aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es an unseren Hochschulen wie an der TFH Wildau und der TFH Eberswalde bereits Stiftungen gibt, die auf dem Gebiet der Bildung angesiedelt sind. Allerdings fehlen auch hier die erhofften Zustiftungen. Auch an der Universität Cottbus und der TFH Potsdam laufen gegenwärtig Stiftungsaktivitäten.
Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen geht hervor, warum wir dem Antrag der PDS-Fraktion unsere Zustimmung nicht geben werden. Ergänzend möchte ich aber noch sagen, dass wir in dem bereits genannten Antrag vom Mai-Plenum die Industrie und deren Verbände aufgerufen haben, zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Hochschulen beizutragen. Wir haben auch wichtige Möglichkeiten genannt, um unsere Hochschulen zu unterstützen. Diese Möglichkeiten gelten natürlich genauso für Privatpersonen, das heißt, für private Sponsoren und private Stifter.
Wir brauchen also keine zusätzliche Stiftung, wir lehnen deshalb den PDS-Vorschlag ab.
Das Bundesforschungsministerium stellt - laut Presseinformation von Frau Ministerin Bulmahn vom 23. März 2001 - für das Programm „Innovative regionale Wachstumskerne” in Nachfolge des InnoRegio-Programms bis zum Jahr 2003 150 Millionen DM aus UMTS-Mitteln zur Verfügung. Damit soll die Bündelung von Kompetenzen in den Ländern zwischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen sowie Einrichtungen aus Politik und Verwaltung weiter gefördert werden. Gemeinsame Innovationsinitiativen mit regional und thematisch fokussierten Produktions- und Kompetenzprofilen sollen so gebildet werden. Die Einreichungsfrist für eine erste Auswahlentscheidung ist der 31. Mai 2001, das heißt, wir haben noch acht Wochen Zeit.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie gedenkt sie die Brandenburger Bewerber für das Programm „Innovative regionale Wachstumskerne” aktiv zu unterstützen, um ein möglichst erfolgreiches Abschneiden unserer Einrichtungen zu ermöglichen?
Das Bundesforschungsministerium hat laut Presseinformation von Frau Ministerin Bulmahn vom I Dezember 2000 für das Programm „Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen" 16.5 Millionen DM im Jahr 2000 bereitgestellt. Das sind 5,5 Millionen DM mehr als noch vor zwei Jahren. 90 Fachhochschulen haben hierzu insgesamt 526 Anträge eingereicht, von denen nunmehr 119 Projekte gefördert werden. Aus Brandenburg wurden dabei insgesamt sechs Projekte berücksichtigt.
Ich frage daher: Wie beurteilt die Landesregierung das Abschneiden der einzelnen Brandenburger Fachhochschulen im Rahmen des Programms..Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen"?
Meine Damen und Herren. vorn Wissenschaftsrat wurde in der Vergangenheit auch eine Vielzahl von Reformvorschlägen zur Erhöhung der Effektivität der Forschung und zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit in unserem Land erarbeitet. Diese sollten von der Landesregierun g gründlich ausgewertet und. wenn sie für unsere Hochschulen sinnvoll sind. auch umgesetzt werden. Es muss unser Ziel sein, dass unsere Forschungseinrichtungen. besonders auch unsere Hochschulen. in Zukunft einen noch größeren Beitrag zum Abbau der Arbeitslosi gkeit leisten. - Danke.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung erklärte am I. November 2000 in einer Pressemitteilun g. dass bereits im kommenden Jahr ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung den Prozess der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen materiell absichern wird. Dabei geht es uni den Übergan g des Rechts zur Paterinerune von Erfindungen von Professoren. Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten auf die Hochschulen. uni die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren. Hierzu wird 42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom Bundesgesetzgeber entsprechend neu gefasst.
Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben der Bundesregierung zur Professionalisierun g des Hochschulpatentwesens vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Brandenburger Hochschulforschung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Beitra g. der „Berliner Morgenpost- vom 6. Juli 2000 stellt der Brandenburger Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg fest. dass der Forschungsstandort Deutschland zwar attraktive Forschungsbedingungen biete. die Umsetzung der Forschungsergebnisse jedoch unzureichend sei. Andernorts entstehen pro geförderter Forschungsmilliarde circa zehnmal mehr Arbeitsplätze oder gar neue Firmen - so Stephan Hilsberg. der immerhin Mitglied des Wissenschaftsausschusses des Bundesta ges ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt die Landesregierung die Effektivität der Verwertung von in universitären und außeruniversitären Brandenburger Forschun gseinrichtungen erzielten Forschungsergebnissen ein?