Der Investitionsschwerpunkt Wissenschaft und Hochschule, den Sie aus der Gewichtung der Privatisierungserlöse aus dem Verkauf der Eon-Anteile ersehen, ist wiederum ein Markenzeichen bayerischer Investitions- und Wissenschaftspolitik. Die Indikatoren waren Exzellenz und Regionalbezug. Das ist ein fassbarer Nachweis für die strategischen Prinzipien der bayerischen Wissenschaftspolitik. Die Wissenschaftspolitik stellt sich hier ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunft unseres Landes. Der Gestaltungsanspruch an Hochschule, Forschung und Wissenschaft ist gewaltig. Wir, die CSU-Landtagsfraktion, werden diesen Gestaltungsauftrag zusammen mit dem Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel und der Staatsregierung mit Energie vorantreiben.
Sie sprachen heute viel von Autonomie. Mehr Autonomie für die Hochschulen, ist ein vernünftiges Vorhaben. Schließlich ist die Autonomie der Hochschulen ursprünglich eine Folge aus der Freiheit der Wissenschaft. Hochschulen brauchen als Ort der Wissenschaft und kritischen Reflektionen Unabhängigkeit von Partikularinteressen.
Damit müssen wir über die Federführung abstimmen. Wer ist für die Federführung durch den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit in diesem Haus. Damit wird die Nummer 2 des Antrags federführend im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien bearbeitet und begleitend im Haushalts- und Finanzausschuss.
Wir kommen zur Abstimmung über die Federführung. Wer ist für die Federführung im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine übergroße Mehrheit. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Wer stimmt dagegen? Niemand stimmt dagegen. Also werden die Punkte 2 und 3 federführend im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien behandelt und begleitend im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 in seinen Teilen
- Das Präsidium empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss, die Fraktion DIE LINKE die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Diesen beiden Überweisungen ist eben mehrheitlich zugestimmt worden, sodass der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zwar nicht federführend, aber mitberatend ist.
Aber ich möchte noch etwas zu dem „ehrenrührig“ sagen. Ich muss doch den Spieß in dieser Hinsicht wieder umdrehen, so leid es mir tut. Wenn in der Wissenschaft - ich komme aus der Wissenschaft - -
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir haben mit dem Kompetenzzentrum Logistik ein Forum gegründet zwischen Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, in dem wir an die Herausforderung in der Logistik offensiv herangehen. Wir reagieren nicht, sondern wir agieren, wir wollen Handlungsempfehlungen, Handlungsanleitungen für die Politik insgesamt entwickeln, an die Wissenschaft, aber auch an die Wirtschaft. Es zeichnet den Wirtschaftsstandort Bremen aus, dass es hier kein Gegeneinander, sondern dass es ein Miteinander gibt und man versucht, sich der Zukunftsherausforderung der Globalisierung zu stellen.
Das Selbstbewusstsein und die Selbstvergewisserung unseres Herkommens sind die zentralen Aufgaben der Kulturpolitik für ein Land wie Bayern im Zeitalter der Globalisierung. Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß auch nicht, wohin er geht. Wir wissen es. Wir sagen, dass Wissenschaft und Kunst die Herzstücke der Landespolitik sind, Motor des Bewusstseins für die Aufgaben, die vor uns liegen. Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei den Kollegen der anderen Fraktionen, mit denen wir im Ausschuss ein kooperatives, strittiges und interessantes Gesprächsklima pflegen können. Wir wollen die erfolgreiche Politik, die am Standort Bayern seit Jahrzehnten im Bereich der Wissenschaft und Kulturpolitik betrieben wird, mit großer Anstrengung weiter nach vorne bringen.
Dies möchte ich an einigen Beispielen gern verdeutlichen, sodass hier nicht nur davon gesprochen wird, wie schlecht wir sind. Der Bericht zeigt eindeutig auf, dass wir im Bereich der Wissenschaft bereits viele Ideen und kreative Ansätze erfolgreich umgesetzt haben, das Interesse junger Frauen für das Studium wecken und ihnen ein chancenreiches Studium ermöglichen. Diesbezüglich - das muss ich hinzufügen - spielt Frau Prof. Wanka, die jetzt nicht anwesend ist, eine herausragende Rolle. Sie wirbt bei jungen Frauen bzw. bei jungen Familien immer wieder dafür, in der Wissenschaft Karriere und Familie miteinander zu vereinen. Dies sollte nicht immer nur als Hürde gesehen werden, sondern man kann das auch miteinander verbinden. Gestern hat sie auf die positiven Zahlen hinsichtlich der Anteile an den Studierenden, die wir im Land haben, hingewiesen. Da kann man doch nicht einfach sagen, dass das alles nur schlecht sei. Der Frauenanteil unter den Studierenden beträgt nun einmal mehr als 50 %.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor exakt zwei Jahren hat die damalige rotgrüne Bundesregierung in Weimar die Idee der Eliteuniversität in die Öffentlichkeit transportiert und solche herausgehobene Einrichtung als Lösung für die Bildungsprobleme Deutschlands auserkoren. Einmal abgesehen davon, dass sich an dem Begriff „Elite“ der Streit in den Feuilletons entzündete, wurde deutlich, dass der Ruf nach Eliteuniversitäten die Versäumnisse des Staates in der Bildungspolitik bestätigte. Doch keiner aus der Regierung hat den Mut und die Ehrlichkeit, dies auch öffentlich zu bekennen. Der Vorstoß der damaligen Bundesregierung führte dann auch - niemanden verwundert dies - zunächst zu einem heftigen Kompetenzstreit unter den Ländern. Nach langem Hin und Her einigten sich der Bund und die Länder auf die so genannte Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Man knüpfte daran die Erwartung, mit dieser Förderung neue Ströme der Wissenschaft in Deutschland entstehen zu lassen, die - so wortwörtlich - auch international strahlen können. Insgesamt stehen dafür 1,9 Mrd. € zur Verfügung, 75 Prozent davon trägt der Bund. Nach der Einigung zwischen Bund und den Ländern wurden die deutschen Hochschuleinrichtungen aufgefordert, entsprechende Projekte einzureichen. Zur Auswahl dieser Projekte bzw. Einrichtungen wurde eine hochkarätig besetzte Expertengruppe gegründet. Diese stellte am 20. Januar 2006 ihre Empfehlungen der Öffentlichkeit vor. Insgesamt zehn Universitäten, die die so genannte Förderlinie „Zukunftskonzepte“ erfüllen, haben quasi den Elitestatus erreicht. Ihre regionale Verteilung konzentriert sich auf Süddeutschland. Es gibt vier Antragsteller für Zukunftskonzepte in Baden-Württemberg, drei in Bayern und je einen in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Berlin. Weitere Universitäten wurden zur Einreichung von Vollanträgen für die zweite und dritte Stufe aufgefordert. Das Fazit für Thüringen ist bekannt. Keine thüringi
In Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie wird die nächste Förderperiode darauf ausgerichtet, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu unterstützen und dabei Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Daher wird sich die Förderung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen konzentrieren, um diese zu erhöhen. Sie wird sich konzentrieren auf Innovationsprozesse, Forschung und Entwicklung sowie die Ausbildung unterstützen, die wirtschaftsnahe Infrastruktur qualitativ und quantitativ zu verbessern sowie das Humankapital zu stärken. Das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, also der EFRE, zielt schwerpunktmäßig darauf ab, erstens, die Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft zu fördern, insbesondere dadurch, dass wir zukunftsorientierte Investitionen unterstützen, Wissenschaft und Innovation verbinden und die Unternehmertätigkeit fördern; zweitens, die wirtschaftsnahe Infrastruktur einschließlich Wissenschaft, Bildung, Forschung und städtische Entwicklung zu verbessern sowie drittens, die ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Vor allem bei der Umsetzung der beiden letztgenannten Schwerpunkte ist die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds, ESF, sind ebenfalls drei Schwerpunkte abgestimmt. Die Mittel des ESF sollen dazu eingesetzt werden, erstens, die Anpassung und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten in Unternehmen zu steigern; zweitens, das Humankapital zu verbessern und drittens, den Zugang zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung von Benachteiligten zu erleichtern. Die Politik für die ländlichen Räume soll die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik flankieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Umsetzung der Lissabon-Strategie und der Nachhaltigkeitsziele von Göteborg leisten. Dementsprechend konzentriert sich der Einsatz des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER, auf folgende drei Schwerpunkte: erstens, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft; zweitens, Verbesserung der Umwelt und Landschaft; drittens, Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.
Wir haben gerade in der letzten Wissenschaftsdeputation erhebliche Maßnahmen in Bremerhaven für Bremerhaven beschlossen. Das sind Maßnahmen in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Das ist gerade auch im Wissenschaftsbereich überhaupt das Pfund, mit dem wir wuchern können, diese hervorragende Arbeit gerade zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und dieser Nutzen, den auch die Wissenschaftslandschaft aus Wirtschaftsmaßnahmen zieht.
Sie werden es mir vielleicht kaum glauben, ich möchte explizit auch die Arbeit der BIS in Bremerhaven und auch die der BIG in Bremen loben, weil sie mit ihrer guten Arbeit, mit der guten Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ressorts Wirtschaft und Wissenschaft Sorge tragen, dass wir diese Erfolge in der Wirtschaft und in der Wissenschaft insbesondere auch in Bremerhaven erzielen konnten.
Im Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes liegt eine grundliegende objektive Werteentscheidung für die Freiheit, Pflege und Autonomie von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist im Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Im Gegensatz zu anderen Grundrechten wie etwa der Pressefreiheit wird die Forschungsfreiheit nicht durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt. Grenzen der Wissenschaftsfreiheit können daher nur aus der Verfassung selbst heraus bestimmt werden. Sie zählt also zu den stärksten Grundrechten, die wir haben. Dennoch ist das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit nicht schrankenlos. Gerät die Freiheit der Forschung mit anderen verfassungsrechtlich garantierten Rechtsgütern in Konflikt, muss ein schonender Ausgleich zwischen beiden Grundrechtspositionen versucht werden.
In der abschließenden Beratung am 11. Januar 2006 sprach sich der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit 6 : 5 : 0 Stimmen dafür aus, das Gesetz in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu verabschieden. Ich bitte Sie heute im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft darum, das ebenfalls zu tun. - Danke.
Mit einem Alternativantrag haben die Koalitionsfraktionen die andere Sicht sowohl auf die Problematik als auch auf die Situation der wissenschaftlichen Einrichtungen im mitteldeutschen Raum kenntlich gemacht. Über den Alternativantrag wurde deshalb die Landesregierung aufgefordert, über den Stand der Kooperation zu berichten. Die Landesregierung hat dieses im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit getan. Die anschließende Diskussion im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zeigte schnell die sehr unterschiedlichen Positionen der Koalition und der SPD, die ich hier einmal kurz zusammenfassen möchte.
Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – überwiesen worden ist mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung im Plenum erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie liegt mit Drucksache 14/3181 vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3181, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1661 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1661 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Der zweite Widerspruch in Ihrer Argumentation ist die Aussage, dass die Investitionsquote zu niedrig sei. Es sind 8,1 Prozent im Landesdurchschnitt. Man kann darüber streiten, ob sie zu niedrig ist. Jeder von uns hätte sicherlich Ideen, wie man noch mehr Geld ausgeben kann. Ich möchte aber Ihren ehemaligen Finanzminister Helmuth Markov aus Brandenburg, also dort, wo sie in der Regierungsverantwortung stehen, zitieren, der klar sagt: Wir wollen bewusst in Bildung, Wissenschaft und öffentliche Beschäftigung investieren. Investitionen in die Infrastruktur werden wir reduzieren, wir wollen vermehrt in Köpfe statt in Asphalt investieren. - Wir müssen gar nicht bis nach Brandenburg gehen, auch Barbara Spaniol hat noch im September dieses Jahres gesagt: Es wird höchste Zeit, dass Bildung nicht mehr derart stiefmütterlich behandelt wird und die Einsicht einkehrt, dass Bildungsausgaben Investitionen in die Zukunft sind. - Also, Frau Spaniol, wenn doch diese Einsicht eingekehrt ist, dann müssen wir doch auch bei der Investitionsquote - die auch immer eine Definitionsfrage ist - unsere Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie den aktiven Arbeitsmarkt hinzurechnen. Dann haben wir eine Investitionsquote von rund 40 Prozent und ich würde sagen, die kann sich sehen lassen.
Meine Damen und Herren, nun gibt es ein neues Modell, das nicht nur von Ihnen, Frau Kollegin, sondern auch von den anderen Wissenschaftsorganisationen als das Modell zur Rettung der Wissenschaft in Deutschland dargestellt wird und bei dem es darum gehen soll, in drei Strängen die Forschung und die Wissenschaft zu stärken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hochschulpakt 2020 von Bund und Ländern ist quasi der erste Beweis, wie wenig Vertrauen Bund und Länder in die Föderalismusreform haben. Es ist knapp ein Jahr her, dass die Föderalismusreform I verabschiedet wurde, in der Bildung und Wissenschaft zur Länderangelegenheit gemacht wurden. Die Große Koalition aus SPD und CDU hatte zugestimmt. Wir Grünen waren dagegen, weil wir der Auffassung sind, dass Bildung und Wissenschaft eine gesamtstaatliche Aufgabe sind.
Meine Damen und Herren! Damit haben wir über die Einzelkapitel abgestimmt. Wir können zur Gesamtabstimmung über den Einzelplan 12 – Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – kommen. Wer diesem Einzelplan seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist der Einzelplan 12 – Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – mehrheitlich bestätigt worden.
Wer stimmt für die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft? - Das ist die Mehrheit. - Wer stimmt dagegen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Eine größere Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.
Zu 3 a: Das so genannte Kooperationsverbot im Bereich der Hochschulfinanzierung, das auch schon nach dem ursprünglichen Entwurf keine generelle Anwendung gefunden hätte, ist weiter gelockert worden. Bund und Länder können auch künftig gemeinsam Wissenschaft und Forschung fördern, sofern alle Länder zustimmen. Die Aufnahme des Begriffs „Wissenschaft“ ermöglicht dem Bund direkt, Lehrer- und Dozentenstellen an Hochschulen zu finanzieren. Bei den Finanzhilfen ist jetzt klargestellt, dass auch künftig Bund-Länder-Programme im Bereich der Hochschullehre möglich sind.
Das Zweite ist Folgendes: Wir haben einen deutlichen Akzent bei den Hochschulen gesetzt. Von den 300 Millionen Investitionsvolumen, die wir in diesen Haushalt aus privaten Finanzierungserlösen eingebaut haben, sind 180 Millionen – das ist mehr als die Hälfte – ausschließlich für die Hochschulen vorgesehen. Wir werden diesen Weg der Akzentsetzung aus Privatisierungserlösen für die Hochschulen mit Sicherheit fortsetzen. Das ist notwendig, um das zu beleben und zu stärken, was einzig und allein für die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes notwendig ist, nämlich Wissen, Wissenschaft und Innovation. Nur wenn wir besser sind als alle anderen, werden wir Wachstum erzeugen, nur wenn wir besser und intelligenter sind und die Wissenschaft vorantreiben, werden wir uns gegen die Billiglohnländer und gegen die globalen Wettbewerber behaupten können.
Es liegt uns sehr viel daran! Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass wir in der vorletzten Bürgerschaftssitzung einen Antrag eingebracht haben zur Frauenförderung in der Wissenschaft und dass wir den auch hier beschlossen haben! Wir möchten die Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags mit finanziellen Anreizen fördern, und wir möchten nicht, wie es bei Ihnen im Antrag gefordert wird, Sanktionen vornehmen müssen, denn wir sind der Auffassung, dass gerade in dem Bereich Naturwissenschaften, in dem wir natürlich noch immer wenige Frauen haben, die dort in der Wissenschaft eine gewisse Rolle spielen, die Möglichkeiten genutzt werden sollten, die wir haben, vielleicht auch schon im schulischen Bereich dort Möglichkeiten zu schaffen, diese zu motivieren, das zu studieren. Aber wir wollen keine Sanktionen verhängen und sagen: Jetzt, lieber Studiengang Chemie oder Physik, habt ihr es nicht geschafft, die Frauen irgendwo einzubringen und die Quote zu erhalten, insofern müsst ihr also jetzt Geld dafür zahlen! Das führt nicht zum Ziel!
Aus diesem Grunde, muss ich sagen – heute Morgen wurde es auch vom Herrn Ministerpräsidenten geäußert –, sieht man, dass ein politischer Schwerpunkt Sachsens eben im Bereich der Bildung und Wissenschaft liegt. Bildung haben wir gerade abgehandelt und über die Wissenschaft werden wir jetzt diskutieren. Der Einzelplan 12 stellt das mit seinen Mittelansätzen gut für die Hochschulen und für die Forschung dar. Er ist eine solide Grundlage, auf der man weiter diskutieren kann, und auf jeden Fall eine solide Grundlage für die Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Sachsen. Ich stimme darum eben eher meinem Kollegen Wöller zu, der das Thema heute doch relativ philosophisch-literarisch angegangen ist – vielleicht geschuldet dem SchillerJahr, das sollte man nicht vergessen –, und ich bin gespannt, ob wir dann noch ein paar Zitate hören werden; wir werden sehen.
Unsere Anträge verdeutlichen den Anspruch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Lebenslanges Lernen“ zu einem Hauptthema der laufenden Legislatur zu machen. Im alten Haushaltsentwurf, meine Damen und Herren, war das Wiedereinstiegsprogramm gestrichen. Dieses Programm dient vor allem der Förderung junger Mütter, denn sie bleiben nun einmal nach der Babypause zu Hause. Ein Drittel der Akademikerinnen wird nach Angaben der „Zeit“ niemals Mutter, nicht, weil sie keine Kinder wollen, sondern weil Kinder Jobverlust, Karriereknick oder gar das Ende einer Karriere in der Wissenschaft bedeuten können. Eine höhere Qualifikation zum Beispiel durch eine Promotion sichert aber ganz klar bessere Berufs- und Karrierechancen. Wir begrüßen deshalb die Wiederaufnahme des Programms. Das Wiedereinstiegsprogramm schließt eine Lücke im Stipendien- und Fördersystem, das nach wie vor sehr auf geradlinige lückenlose Wissenschaftsbiografien orientiert ist. Wir wollen aber für dieses Programm einen eigenen Haushaltstitel. Der Erfolg des Programms in der Vergangenheit gibt uns Recht. Etwa 80 Prozent der Geförderten konnten ihre Forschungsvorhaben zu Ende führen. Das Programm trägt so vor allem und überwiegend zur dringend notwendigen Förderung von Frauen in der Wissenschaft bei.
Deshalb gilt es, Netzwerke und Cluster zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik zu schmieden. Wir machen das in zwei Gremien, in „Baden-Württemberg: Connected“ und im „Beratungsforum Information, Telekommunikation und Software“ (bits) Baden-Württemberg. Lassen Sie mich das auch einmal sagen, weil da ganz viele kompetente Leute aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft mitwirken und die Arbeit sich mehr oder weniger im Stillen vollzieht: Allein „Baden-Württemberg: Connected“ hat in den vergangenen Jahren über 100 Millionen € Venture-Kapital für junge Existenzgründerfirmen im Medien- und Biotechnologiebereich zur Verfügung gestellt. Das war generiert durch „Baden-Württemberg: Connected“. Über 100 Millionen € frisches Geld haben wir auf den Weg gebracht.
Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Namens der CDU-Fraktion beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und an den Innenausschuss. Die Federführung soll im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sein.