Birgit Busch

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Haben Sie auch gerade das Gefühl, ein Déjà-vu zu erleben, also eine Situation, die man glaubt, schon einmal erlebt zu haben? Das liegt daran, dass wir in der vorvorigen Bürgerschaftssitzung dieses Thema schon ausführlich debattiert haben, und zwar im Zusammenhang mit der Debatte um das Bremische Hochschulgesetz. Ich weiß nicht, warum Frau Schön das damals nicht alles schon so in Gänze ausgeführt hat und warum wir heute eigentlich noch die Debatte brauchen.
Ja, Frau Schön, Sie haben recht. Wir brauchen eine Stärkung der Frauen, wir brauchen mehr Frauen im Wissenschaftsbereich, das haben wir aus der Anhörung erfahren, das haben die Kolleginnen aus dem Gleichstellungsausschuss richtig explizit herausgearbeitet, und dem ist auch nichts hinzuzufügen. Nur, wie machen wir das?
Sie haben in einer Art und Weise, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, hier Aussagen unterschlagen und auch Aussagen gemacht, die ich richtig frauenfeindlich finde. Wie kommen Sie eigentlich dazu, nur die Frauen zu benennen, die Ihr Modell der Quote unterstützen, und die zu unterschlagen, die gesagt haben, sie sehen darin nicht den absoluten Erfolg?
Wie kommen Sie eigentlich dazu, die Frauen, die in der Verwaltung das Protokoll schreiben, was mit Sicherheit kein Wortprotokoll war, hier der Großen Koalition zuzuordnen und denen zu unterstellen, sie hätten das Ergebnis schon vorweggenommen? Das finde ich unerhört!
Das geht nicht, so kann man nicht handeln! Ich habe mir hier aufgeschrieben, Frechheit siegt nicht und
beleidigt sein hilft auch nicht, aber es bringt auch nichts, so etwas zu sagen.
Ich will mich hier eigentlich auch nicht weiter auslassen, weil ich finde, wir haben das so intensiv debattiert, und wir haben richtig Erfolge erzielt aufgrund der Debatte. Sie wissen genau, dass wir Änderungen im Hochschulgesetz vorgenommen haben, und Sie wissen auch, dass wir gesagt haben, die Universität und natürlich auch die anderen Hochschulen haben das Recht, in ihren Kontrakten und mithilfe ihrer Selbstverwaltungsgremien eine Quote in diesen Bereichen selbst zu bestimmen. Das können sie machen, nur eben nicht im Hochschulgesetz. Lassen wir uns das doch erst einmal vorlegen und schauen, wie sich das auswirkt!
Ich will eigentlich auf etwas ganz anderes noch einmal hinaus. Man kann ja theoretisch hin und her debattieren, ich will Ihnen einfach einmal ein anderes Beispiel nennen, das vielleicht dazu führt, dass man in der Tat auch irgendwann noch einmal überlegen muss. Ich habe das noch in der letzten Woche erlebt.
Ich habe im Wissenschaftsbereich eine Situation gehabt, da geht es um eine GmbH oder vielleicht um zwei GmbHs, die sich auf einmal gut verstehen, nachdem sie sich lange Zeit nicht dazu entschließen konnten, miteinander zu kooperieren, und in diesem Bereich arbeitet eine hochqualifizierte Wissenschaftlerin. Ich habe jetzt erlebt, dass diese hochqualifizierte Wissenschaftlerin ihren Job gekündigt hat, weil sie erfahren musste, dass ihr Vorgesetzter mit der Situation nicht klarkommt, dass er neben sich oder gleich unter sich oder wie auch immer eine hochqualifizierte Frau hat.
Gute Idee, haben Sie richtig gesagt! Ich sage das alles ja sehr neutral, aber ich finde, was nützt uns jede Quote, wenn wir es nicht schaffen, so ein Denken aus den Köpfen der Männer herauszubekommen? Daran müssen wir arbeiten, dass sie wissen, Frauen sind genauso qualifiziert und können genauso ihren Job machen, und Männer müssen davor keine Angst haben! Wenn wir das erreicht haben, dann erledigt sich jede Quote. Damit möchte ich hier schließen. Ich denke, wir haben das ausführlich debattiert. – Schönen Dank!
Halt, ich habe etwas vergessen! Entschuldigung! Ich möchte mich natürlich den Worten von Frau Dr. Spieß anschließen, dass wir auch bei einer getrennten Abstimmung die Ziffern 5 und 6 natürlich mit un
terstützen, weil wir die ja auch schon bei der letzten Debatte und in der Deputation so gestützt haben. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man sich hier hinstellt und so überrascht ist, dass Herr Senator Lemke das Wort Sanktion verwendet, sollte man vielleicht einfach seinen eigenen Antrag lesen, Frau Schön!
Darf ich vielleicht einmal eben Ziffer 3 vorlesen: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, in den Kontrakten mit den Hochschulen die Frauenförderung mithilfe von Kennzahlen an finanzielle Anreize und Sanktionen im Rahmen der wettbewerbs
orientierten Mittelverteilung zu koppeln.“ Dann darf man das auch nicht abstreiten. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hochschulpakt 2020 ist ein wichtiges Thema für Bremen. Ich hatte mich riesig gefreut, als vom Bund Mittel avisiert wurden in Höhe von 565 Millionen Euro, um für die Studierenden, für die Verbesserung der Lehre und überhaupt für die Möglichkeit, vielen Studierenden einen Studienplatz zu geben, Geld zur Verfügung zu stellen. Ich will auch daran erinnern, dass es im Zuge der Föderalismusreform, die ja nicht einfach war, die sogar verboten hat, dass Bund und Länder kooperieren dürfen bei Themen wie Bildung und Forschung, da ziemlich kurz vor Toresschluss den Verhandlungspartnern Struck und Beck gelungen ist, in der Koalitionsschlussverhandlung dieses Kooperationsverbot ein bisschen zu lockern, und dass dann eine Vereinbarung getroffen worden ist, dass die Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 b Grundgesetz erweitert worden ist, wonach Bund und Länder nun aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung dies weiter zusammen tun dürfen. Das war richtig!
Frau Schön hat darauf hingewiesen, Säule 1, Säule 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Hochschulpaktes. Wichtig ist in Säule 1, dass dieses Programm einer steigenden Zahl von Studienanfängern ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium ermöglichen und dafür die zusätzlichen Stellen schaffen soll. Die Säule 2 ist dann die Programmpauschale für DFGFörderung. Da gibt es 20 Prozent Overhead, da steht Bremen gut da, da bekommen wir richtig etwas heraus. Frau Schön hat eben auch schon angesprochen, dass für Bremen aufgrund der Verhandlungen 8 Millionen Euro in Aussicht gestellt sind. Das ist nicht einmal eben so geschehen, sondern da muss ich dann den Blick einmal auf Staatsrat Wewer lenken, der es wirklich in großer erfolgreicher Arbeit geschafft hat, mit Hamburg auszuhandeln, dass wir diesen Betrag überhaupt bekommen. Dafür einen herzlichen Dank!
Es ist klar, das ist nicht nur eine Sache, über die wir uns freuen können, sondern wir sind ja in einer schwierigen Situation. Sie alle sehen das seit Tagen. Die Studierenden stehen auf der Straße und machen tolle Aktionen, machen gerade Vorlesungen hier auf dem Marktplatz, weil sie Befürchtungen haben, weil sie sehen, diese Kürzungen oder dieser Abbau, es ist egal, wie man es nennt, geht natürlich zulasten der Hochschulen. Ich kann Ihnen sagen, das tut einem richtig weh, weil wir ja wissen, es muss mich keiner davon überzeugen, dass der ökonomische Erfolg aus der Wissenschaft erwächst. Das weiß ich genau, aber denken Sie doch bitte einmal an die Debatte heute morgen zum Thema Kindeswohl: Wir haben festgestellt, wie viel Geld wir brauchen im sozialen Bereich, wie viel Geld wir brauchen im Bildungsbereich, und wir haben die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Das muss man bitte im Gesamtblick haben,
ehe man sich immer nur auf seine eigene Schiene begibt!
Wir haben aber einen Rückgang an Studienplätzen aufgrund der Umstellung auf Bachelor und Master, die ja vorsehen, dass die Betreuungsquote höher ist, was ja richtig ist, dass also dadurch die Studienanfängerzahlen zurückgehen, was zulasten Bremens geht. Die Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen werden aber auch noch bestraft, weil sie über Jahre über Bedarf ausgebildet haben, 10 000 Plätze mehr als gebraucht angeboten haben, was die süddeutschen Länder nicht gemacht haben! Das hat dazu geführt, dass wir hinten stehen, nicht nur das: Man sieht ja eben, mit dem Geld, das die süddeutschen Universitäten haben, können wir einfach nicht konkurrieren. Das ist eigentlich schade, und ich finde, es ist gar nicht hoch genug zu bewerten, dass eine Universität, die gerade 35 Jahre alt ist, mithalten kann mit diesen altehrwürdigen Forschungsuniversitäten in den süddeutschen Ländern.
Ich mache jetzt Folgendes: Dieses Thema ist so wichtig, und wir müssen so daran bleiben, aber mit Rücksicht auf die heutige letzte Debatte in dieser Legislaturperiode und die Kolleginnen und Kollegen, die heute ausscheiden, mache ich jetzt Schluss. Ich denke ganz sicher, dass wir in der nächsten Legislaturperiode ausreichend Zeit haben werden, dieses Thema noch gründlich zu debattieren. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns liegt heute die Neufassung des Wissenschaftsplans 2010 vor, der Veränderungen gegenüber der in 2003 beschlossenen Fassung vorsieht. Wir erzählen das heute nicht zum ersten Mal. Wir haben darüber schon einmal aufgrund eines Antrags der Fraktion der CDU und auch einer Anfrage der Grünen über die veränderte finanzielle Situation gesprochen. Es geht um erhebliche finanzielle Veränderungen gegenüber der Fassung von 2003 und natürlich auch um eine inhaltliche Neuausrichtung.
Ich möchte voranstellen, der Wissenschaftshaushalt wird quasi auf eine Summe von circa 245 Millionen Euro jährlich eingefroren und das bis 2010, so ist die aktuelle Planung. Was bedeutet das nun für die einzelnen Hochschulen? Ich gebe Ihnen jetzt einmal die Stände für das Jahr 2007 bekannt, damit Sie einen Überblick bekommen: Bei der Universität reduzieren sich die Stellen der Professoren, die nehme ich jetzt einmal beispielhaft, von geplanten 298 Stellen auf jetzt 262 Stellen und im Jahr 2010 auf 243 Stellen. Der Haushalt der Universität reduziert sich von 113,2 Millionen Euro auf 107,3 Millionen Euro. Für die Hochschule Bremen bedeutet das, dass die geplante Stellenzahl von 216, die einmal angedacht war, nicht gehalten werden kann. Sie reduziert sich jetzt aktuell im Jahr 2007 auf 175 Professorenstellen, steigt bis zum Jahr 2010 leicht wieder an auf 179 Stellen.
Der Etat der Hochschule Bremen verringert sich von 29,6 Millionen Euro auf 25,8 Millionen Euro im Jahr 2007. Die Hochschule für Künste hat statt geplanter 74 Professorenstellen jetzt nur noch 66, und die verringern sich weiter auf 63 Stellen. Der Haushalt verringert sich von 11,2 Millionen Euro auf 10,4 Millionen Euro. Die Hochschule Bremerhaven, die einmal 61 Stellen geplant hatte, hat jetzt 67 und muss diese bis zum Jahr 2010 auch noch um eine Stelle
reduzieren. Auch der Haushalt reduziert sich um 1 Million Euro aktuell im Jahr 2007.
Meine Damen und Herren, wer nun glaubt, dass in den Hochschulen ein Tod auf Raten bevorsteht, Bremerhaven eine Extrawurst bekommt oder der Betrieb an der Universität nur noch mit Mühe aufrechterhalten werden kann, ist vielen Falschmeldungen auf den Leim gegangen. Etwas anderes ist der Fall! Ich will überhaupt nicht beschönigen, in welcher extrem schwierigen Situation sich jede einzelne Hochschule befindet, aber wenn ich die Presse der vergangenen Tage, Wochen, Monate ansehe, finde ich, dass das, was dort an Ängsten und Befürchtungen geschrieben worden ist, absolut nicht in die Landschaft passt. Wir alle kennen die Situation unserer Hochschulen. Wir haben eine hervorragende Universität im Land Bremen, die Exzellenzinitiative hat das bewiesen. Die Stadt der Wissenschaft hat bewiesen, dass Bremen und Bremerhaven exzellente Wissenschaftsstandorte sind.
Das letzte Interview zum Hochschulstandort Bremerhaven, das ich in der „Nordsee-Zeitung“ gelesen habe, gibt absolut nicht die Situation wieder, wie sie dort herrscht. Ich begrüße die Aktivität gerade in Bremerhaven sehr, dass dort erkannt worden ist, welches Potenzial für den Standort in der Wissenschaft liegt, ist genau richtig. Aber das jetzt derart herunterzureden ist die falsche Maßnahme, insbesondere weil auch die Presse und auch alle Aktiven in Bremerhaven wissen, was wir ansonsten für den Standort tun.
Wir haben gerade in der letzten Wissenschaftsdeputation erhebliche Maßnahmen in Bremerhaven für Bremerhaven beschlossen. Das sind Maßnahmen in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Das ist gerade auch im Wissenschaftsbereich überhaupt das Pfund, mit dem wir wuchern können, diese hervorragende Arbeit gerade zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und dieser Nutzen, den auch die Wissenschaftslandschaft aus Wirtschaftsmaßnahmen zieht.
Sie werden es mir vielleicht kaum glauben, ich möchte explizit auch die Arbeit der BIS in Bremerhaven und auch die der BIG in Bremen loben, weil sie mit ihrer guten Arbeit, mit der guten Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ressorts Wirtschaft und Wissenschaft Sorge tragen, dass wir diese Erfolge in der Wirtschaft und in der Wissenschaft insbesondere auch in Bremerhaven erzielen konnten.
Meine Damen und Herren, der Wegfall von Ausbauplänen ist keine Spaßveranstaltung, erst recht nicht, wenn die bisherige Planung eigentlich der richtige Weg war. In der Nachbetrachtung kann man auch daran zweifeln, gemessen an den heutigen Zwängen hätte der alte HEP IV seinerzeit bejubelt werden
müssen, darüber habe ich aber leider nirgendwo etwas gefunden.
Aber lassen Sie mich einige Worte zu den Schwierigkeiten sagen, vor denen die Wissenschaftspolitik neben der Haushaltsnotlage steht! Wir hatten die Umstellung der Studienstrukturen auf Bachelor und Master, die Föderalismusreform I, und wir haben versucht, dem mit der Verabschiedung eines neuen Hochschulreformgesetzes zu begegnen. Erlauben Sie mir dazu angesichts der Diskussion in den Medien und in den Wissenschaftsgremien ein paar Worte.
Ausgangslage für ein neues Gesetz war auch der Wunsch der Rektoren nach sehr viel mehr Autonomie für die Hochschulen. Die Behörde sollte sich möglichst oft heraushalten, Inhalte und Ausrichtung der Hochschulen sollten durch diese selbstbestimmt werden. Es musste in der Erarbeitung des neuen Gesetzes ganz schön zurückgerudert werden.
Jetzt ist die Universität mit ihrem Akademischen Senat nicht einmal mehr bereit, die Entscheidungen zu treffen, in welchen Bereichen gespart werden soll, obwohl sie ein Jahr in dieser HEP-V-Kommission hervorragend gearbeitet hat und zu einem Ergebnis gekommen ist. Studiengänge wie Sport und Behindertenpädagogik zu schließen ist nun wirklich keine Erfindung der Politik! Wer Verantwortung will, muss sie auch in schwierigen Zeiten ausüben, und ich appelliere an die Universität und an ihren Akademischen Senat, von ihrer Autonomie Gebrauch zu machen und einen HEP-V-Beschluss zu fassen.
Da ich gerade dabei bin, die Vollversammlung der Universität habe ich natürlich auch besucht: Ich fand es in Ordnung, wie die Studierenden sich dort geäußert und verhalten haben. Wenn ich das einmal sehe, was sie vorbereitet haben, ich zeige Ihnen einmal dieses Heft, den Semesterbrief, den der AStA in hervorragender Arbeit herausgegeben hat, teils witzig, nicht immer meine Meinung treffend, wie mit dem Thema HEP V umgegangen worden ist, das, meine Damen und Herren, ist die richtige Art und Weise, in der Studierende sich mit ihrer Problematik befassen müssen. Aber überhaupt kein Verständnis habe ich für die Professoren, die in verklärter Erinnerung an die eigene Studienzeit einer Resolution zustimmen, in der behauptet wird, dass die schiere Existenz der Universität bedroht sei.
Das dann auch noch von den Professoren, die in der Vergangenheit ganz erheblich von den Mitteln aus dem ISP und AIP profitiert haben und auch, wie man dem Wissenschaftsplan entnehmen kann, bei den Wissenschaftsschwerpunkten und auch in Zukunft weiter profitieren werden!
Völlig daneben finde ich es dann, wenn öffentlich behauptet wird, dass mangels Personals in der Informatik keine Prüfungen mehr möglich seien. Ich danke
Herrn Professor Müller, dass er diese Falschmeldung umgehend korrigiert hat.
Meine Damen und Herren, ich habe großes Verständnis für die Unsicherheit bei den Studierenden, dem wissenschaftlichen Personal und allen Betroffenen. Dennoch brauchen wir eine Lösung der vielen offenen Fragen künftiger Hochschulpolitik und eine gemeinsame Vorgehensweise. Wie sollen wir sonst die Quadratur des Kreises zum Beispiel beim Hochschulpakt lösen? Hier wird uns abverlangt, Studienplätze zur Deckung künftiger Bedarfe bereitzuhalten. Fakt ist, dass nach sechsjähriger Steigerung der Studierendenzahlen im Land Bremen diese im Wintersemester 2006/2007, bedingt durch Einführung von Langzeitstudiengebühren und Zulassungsbeschränkungen, auf 30 851 gesunken sind. Bremen hat sich mit dem Hochschulpakt verpflichtet, die Studierendenzahl zumindest auf dem Stand vom Jahr 2005 beizubehalten. Herr Staatsrat Dr. Wewer hat hierzu erfolgreich die Verhandlungen geführt und 8 Millionen Euro für das Land Bremen erkämpft, – vielen Dank dafür!
Zeit, sich darüber zu freuen, bleibt aber nicht, da einerseits in der kommenden Legislatur die Frage der Komplementärfinanzierung zu lösen ist und uns andererseits immer noch die Aussage der Bundesverfassungsrichter im Nacken sitzt, die dem Land Berlin unter anderem wegen der zu hohen Hochschulfinanzierung keine Finanzhilfen zugestanden haben. Wie sollen wir da herauskommen? Ich finde, das ist eine völlig falsche Ansicht der Richter in Berlin!
Bevor ich dann zu neuen Überlegungen des Wissenschaftsplans komme, lassen Sie mich noch ein wenig auf das eingehen, was ich am Montag/Dienstag im Rahmen der 57. Deutschen Hochschulverbandstagung in Bremen erlebt habe. Ich habe nun gelernt, Wissenschafts- und Hochschulpolitik ist keine leichte Kost, und ich würde Ihnen gern das, was ich dort erlebt habe, dann in einem zweiten Redebeitrag erzählen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wedler, zu Ihrer Rede einen Satz: Studiengebühren lösen nicht das Problem der Hochschulfinanzierung!
Ich darf erinnern: Seit der Koalitionsausschuss beschlossen hat, den Ausbau der Hochschulen nicht in geplanter Weise auszuführen, sondern den Haushalt auf dem Stand 2005 einzufrieren, haben wir als SPDWissenschaftsdeputierte natürlich eine Reihe von Gesprächen geführt und Besuche gemacht. Wir sind Einladungen gefolgt, und ich habe sehr erschreckt festgestellt, dass durch diese Veränderungen der Planung in vielen Bereichen der Wissenschaft eine regelrechte Mutlosigkeit herrscht. Ich habe immer das Gefühl, die Grünen waren vor uns da, denn so wie die Rede von Frau Schön ausgefallen ist, trägt sie auch zu dieser Mutlosigkeit bei.
Sie hat den Hochschulgesamtplan und den Wissenschaftsplan 2010 abgelehnt und hat einige Begründungen dazu genannt. Sie sagt, die Kürzungsquote ist deutlich zu hoch. Gut, ich kann sie da eigentlich nur unterstützen, denn wenn ich das Geld hätte, würde ich es sicherlich auch in den Wissenschaftsbereich geben und meine Kollegen sicherlich ebenso.
Was ich in Ihrer Rede festgestellt habe, war, dass unser alter Hochschulgesamtplan richtig und zukunftsweisend war, das ist auch bisher so deutlich gesagt worden, dafür bedanke ich mich. Sie sagen, dass alle Studiengänge nicht zu halten sind, darum sieht ja auch der neue Hochschulgesamtplan eine Profilierung, Konzentrierung und Konzentration auf neue Fächer vor.
Sie sprechen von der Überlast von Studierenden. Ja, es ist so in einigen Fächern. Wir müssen hier daran arbeiten, dass es sich verändert, aber es liegt auch daran, dass wir in Bremen 10 000 Studierende über Bedarf ausbilden. Warum machen wir das? Weil die Universität und die Hochschulen nachgefragt sind und weil wir uns zu einer Forschungsuniversität entwickeln! In manchen Kreisen darf man das auch nicht einmal sagen, dann wird schon wieder gesagt: Oh Gott, Forschungsuniversität ist ja von Übel! Nein! Es ist richtig! Wir wollen viele Studierende, und wir möchten das ganze Problem dadurch lösen, dass wir auch weiterhin einen Schwerpunkt setzen, der heißt Optimierung der Qualität in der Lehre. Dazu gibt es Vorschläge, heiß umstritten mit der Verwaltung und mit den Wissenschaftseinrichtungen.
Zum Thema der Lektoren komme ich auf das Erlebnis, das ich auf dieser Hochschulverbandstagung hatte, bei der gleich im Festakt vom Festredner ein toller Joke gemacht wurde: Lektoren sind Lehrkörper, aber die mit zwei e, und sie seien zu bezeichnen wie „Flasche leer“. Das fand ich aber schon hammerhart, wie da mit neuen Ideen umgegangen wird. So kann man heute nicht reden!
Die Frage dieser Tagung war: „Exzellenz in der Lehre“- was ist das eigentlich, oder wie wirkt sich Qualität der Lehre aus? Ich war fast sprachlos über die
Inhalte und über die Art und Weise, wie dort mit so einem Thema umgegangen wird. Man kann verschiedener Meinung sein, und man muss sich, wenn man in der Politik tätig ist, ja auch viele Fachmeinungen einholen, und irgendwohin tendiert man dann. Wenn einer sagt, ein Lektor, also ein Lehrender an einer Hochschule, der keine Forschung betreibt, sondern seinen Schwerpunkt in der Lehre hat, könnte ja vorübergehend dazu beitragen, diese Überlast erst einmal abzubauen, vielleicht befristet eingestellt werden, darüber kann man reden, aber die Aussage, wer nie geforscht hat, ist überhaupt nicht in der Lage zu lehren, halte ich schlicht für falsch!
Ein weiterer Gesichtspunkt dieser Tagung war, was ist eigentlich Qualität der Lehre? Ist Medieneinsatz Qualität der Lehre? Man hat sich längere Zeit darüber unterhalten, ob noch mit Kreide und Tafel gelernt werden soll oder mit Power Point. Da muss ich aber einen Dank an meine Wissenschaftsbehörde und alle Wissenschaftsgremien richten; da arbeiten wir mit einer viel tieferen Schärfe, um dieses Problem anzugehen, das muss ich sagen! Manchmal fehlt vor lauter Erregung bei so einem Thema das richtige Wort, das muss ich ja auch betonen, nicht wahr? Ich kürze das jetzt einmal ab und gehe jetzt einmal darauf ein, was Frau Schön sonst noch gesagt hat. Ich fand ihre Aussage ja bemerkenswert, „der zweistellige Millionenbetrag für den Wissenschaftsbereich“, wenn man das hinbekommt, das wäre enorm! Ich habe jetzt in den letzten beiden Tagen einmal aufgelistet, was so von den Grünen kam, was alles gefordert wird, und habe das einmal aufgeschrieben: Herr Schmidtmann hat gefordert keine Kürzung, keine Einsparung in den Dienstleistungszentren, von Frau Stahmann wissen wir , dass sie immer wieder fordert, wie wir alle inzwischen auch, frühkindliche Bildung, mehr Geld in das Bildungssystem, mehr Geld in die Kitas. Richtig! Frau Hoch sagt: „Bei der Gesundheitsprävention dürfen wir überhaupt nicht sparen und kürzen“. Herr Güldner unterstützt die Forderung, 100 Polizisten mehr einzusetzen, um die Sicherheit des Landes weiter zu sichern. Frau Krusche wird sicherlich überhaupt nichts dagegen sagen, auch die Kulturprojekte wie gewohnt weiterzumachen. Wunderbar, alles richtig!
Ich glaube, wenn ich die Summen, die dafür notwendig sind, addiere, habe ich schon den zweistelligen Millionenbetrag! Sie müssen sich irgendwann entscheiden, was Sie wollen!
Wunderbar, das war das Stichwort, auf das ich gewartet habe, Sie werden es nicht glauben, es steht hier! Da habe ich folgenden Satz: Allein mit dem Verzicht auf den Ausbau der Schwachhauser Heerstraße werden Sie den Hochschulbereich auch nicht finanzieren können!
Lassen Sie mich, damit wir die Hochschulen nun nicht völlig im Regen stehen lassen, wenigstens noch ein paar Punkte sagen, die so ein bisschen in die Zukunft gehen! Wir haben Leitthesen mit dem neuen Wissenschaftsrat aufgestellt, ich nannte sie eben schon, die Profilbildung und die Konzentration. Die Weiterentwicklung der Wissenschaftsschwerpunkte ist wirklich ein richtiger Weg, der gegangen wurde, die Wissenschaftsschwerpunkte endlich einmal mit den Wirtschaftsschwerpunkten in Einklang und gemeinsam nach vorn zu bringen, die Qualitätssicherung in der Lehre und der Lehramtsausbildung und natürlich die verstärkte Kooperation mit den bremischen Hochschulen untereinander und auch mit dem Umland.
Was gebraucht wird, das hat Herr Wedler vorhin ja auch schon gesagt, ist Kontinuität und Planungssicherheit für die Hochschulen, und da entsteht ein großes Problem, das man sicherlich auch in Zukunft noch einmal mit dem Finanzsenator angehen muss. Wir stellen Haushalte auf, manchmal Doppelhaushalte, aber wir haben es am alten Wissenschaftsplan gesehen, selbst wenn wir eine Planung bis 2010 machen und vielleicht jetzt eine Planung angehen bis 2020, ein Haushaltsplan ist befristet auf ein oder zwei Jahre, und darüber hinaus ist es schwierig. Wir müssen aber den Hochschulen, weil sie Hochschulplanung immer nur für die Zukunft und für die längerfristige Zukunft gestalten können, eine Planungssicherheit gewähren, und wenn wir da eine Lösung finden, das wäre ein Ansatz, den wir den Hochschulen mitgeben könnten.
Ich habe die Hoffnung, wir erleben gerade so etwas wie einen kleinen Wirtschaftsaufschwung, Maßnahmen der Vergangenheit zeigen jetzt Früchte. Es gibt schon Ansätze erhöhter Steuermehreinnahmen, ich will jetzt nicht so weit gehen und sagen, diese Mehrsteuereinnahmen geben wir direkt in den Wissenschaftshaushalt, weil wir das Problem der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Wir haben die Aussage, erst einmal unsere Schuldenlast abzubauen. Wenn es aber möglich ist, einen verfassungskonformen Weg zu finden, Steuermehreinnahmen einzusetzen, um dann Investitionen in die Zukunft, in die Köpfe der jungen Menschen zu bilden, dann wäre ich dafür, und dann sollten wir das gemeinsam angehen. – Schönen Dank!
Vielen Dank! Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Stundensätze hat die angekündigte Prüfung der Kalkulation der Leistungsentgelte der BIG-Gruppe – vergleiche Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage vom 19.1.2006 – ergeben?
Zweitens: Wie hoch sind in den ermittelten Leistungsentgelten die Anteile von Regiekosten, variablen Kosten und Gewinnaufschlag?
Drittens: Könnte eine Vergütung auf der Grundlage der Durchschnittssätze der Personalkosten des Senators für Finanzen zu einer Reduzierung der Leistungsentgelte führen?
Bekannt ist es jetzt seit 2006 auf der Grundlage von 2004, haben Sie gesagt. Die Sätze haben sich also im Vergleich zur Anfrage, die wir im Januar 2006 gestellt haben, wieder erhöht. Damals waren die Sätze 64,20 und 68,50, jetzt haben wir 81 Euro auf der Grundlage 2004. Dann ist damit zu rechnen, dass sich wahrscheinlich demnächst auf der Grundlage der Selbstkostenfestpreise die Durchschnittssätze wieder erhöhen?
Nun ist mir immer noch nicht ganz klar, wann eigentlich Stundensätze berechnet werden, die auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen basieren, und in welchen Fällen man das pauschal macht. Wir hatten in unserer denkwürdigen Sitzung der Wirtschaftsförderungsausschüsse zwei Projekte, die wir alle einstimmig beschlossen haben. Es ging da einmal um die Landeklappe und um die Drohne, Sie wissen, diese wichtigen Projekte für Bremen. Da gab es dann pauschal Bereitstellungen von Projektkosten der BIG einmal in Höhe von 165 000 Euro und einmal von 110 000 Euro mit der Begründung aus Ihrem Hause, es sei ehernes Gesetz, 5 Prozent der Projektsumme zu nehmen. Wie ist denn das nun zu vereinbaren mit dem Preisrecht?
Sie werden sich erinnern, dass ich während der Sitzung oder wahrscheinlich in der Vorrunde auch schon danach gefragt habe. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das noch einmal nachreichen könnten. Aber ich bleibe noch einmal dabei in diesem Zusammenhang. Wir haben genau für diese beiden Projekte, von denen ich eben sprach, eine Finanzierung gehabt, die sich aus Einsparungen bei den Projekten BEOS und AMST 1 und 2 ergibt, die also mitfinanziert werden. Bei diesen Projekten sind bis 2005 über eine Million Euro an Projektmitteln für die BIG ausgegeben worden. Muss ich jetzt nicht, wenn es Restmittel bei solchen Projekten gibt, damit rechnen, dass die Projekte nicht in dem Umfang ausgeführt worden sind wie ursprünglich geplant, dass dann auch die Projektkosten eventuell niedriger ausfallen und ich sie mit den neuen Projektkosten des jetzt neu bewilligten Projektes verrechnen muss?
Herr Senator, Sie werden sich nicht wundern, dass ich so frage. Wenn man sich noch einmal die Kleine Anfrage und deren Beantwortung aus Anfang 2006 anschaut, stellt man fest, dass für die der BIG übertragenen Aufgaben in den Jahren 2000 bis 2005 für Leistungsentgelte vom Land Bremen knapp 85 Millionen Euro an die BIG ausgegeben worden sind. Ist es da nicht richtig, dass man nachfragt, wie das Geld dort verwendet wird? Die Frage, die ich gleich im Anschluss stelle, ist: Sie berufen sich auf das Preisrecht, war eigentlich bei der damaligen Aufgabenübertragung der Wirtschaftsförderung geplant, dass das so vollzogen wird, wie Sie es heute dargestellt haben?
Darf ich daran erinnern, dass die Überschrift hieß „Leistungsentgelte der BIGGruppe“, dass ich die angesprochene Kleine Anfrage in meiner Frage mit Datum erwähnt habe, dass Sie die detaillierte Auskunft bereits Anfang 2006 gegeben haben, dass ich die Zahlen dort addiert habe, worauf sich dann die 85 Millionen Euro ergeben, und dass ich abschließend feststellen darf, dass Sie Fragen, die im Vorfeld schriftlich formuliert sind, und
Fragen, die nicht vorher schriftlich formuliert sind, nicht beantworten können?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schade, die Opposition hat keine Themen, sie muss schon die Föderalismusreform in fünf Minuten hier abhandeln, was eigentlich nicht möglich ist!
Aber ich will auf die Kerne kommen, die Frau Schön hier angesprochen hat. Ich will noch einmal einen anderen Punkt hereinbringen: Natürlich haben auch die A-Länder Sorge gehabt, dass die Änderungen, die mit der Föderalismusreform I eingetreten sind, sich sehr nachteilig auf die Wissenschafts- und Hochschulpolitik des Landes Bremen auswirken. Ich kann aber, anders als Frau Schön, hier bekanntgeben: Ganz so dunkel, wie Sie es hier geschildert hat, sieht es in Bremen nun wirklich und wahrlich nicht aus!
Ich komme damit zur Hochschulbauförderung: Da sind wir aus der Mischfinanzierung mit dieser Reform ausgeschieden, die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulen wird abgeschafft, und den Länder bleiben Bundesmittel erhalten. Hier hat nicht nur der Wissenschaftssenator, sondern das ganze Ressort richtig gut verhandelt und gearbeitet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Spieß und Frau Schön haben schon sehr intensiv erläutert, worum es hier heute geht. Es ist ein sehr – das darf ich ruhig einmal so sagen – trockenes Thema und eines, mit dem wir uns wirklich noch intensiv befassen werden müssen. Ich werde dafür plädieren, heute diesem Staatsvertrag und diesem Gesetz zuzustimmen. Der Staatsvertrag ist bereits unterschrieben, und die Umsetzung in Landesrecht erfolgt eben nur, wenn wir so einem Gesetz zustimmen, und das ist unbedingt erforderlich.
Den Aussagen von Frau Schön gebe ich recht, weil es so ist, wir müssen bei allen Punkten, die wir gerade im Wissenschaftsbereich neu regeln, und das sind eine Menge, alles genau überlegen, aber ich denke, wir gehen auch den richtigen Weg dabei. Ich bin ganz sicher, dass wir da nicht aus dem hohlen Bauch heraus handeln können, weil die Zulassungszahlen, die sich aus dem Kapazitätsrecht ergeben und ableiten lassen, ihre Schranken finden in Artikel 12 des Grundgesetzes. Das heißt, alles, was wir dort regeln, muss sich verfassungskonform einbinden lassen, und insofern habe ich nicht ganz so große Bedenken wie Frau Schön.
Natürlich haben wir ein Problem! Wir beschränken die Zulassung, wir wollen qualitativ gute Studiengänge, gute Ausbildung an den Hochschulen haben. Wir wissen alle, dass enorm viel Studierende in die Hochschulen drängen dadurch, dass wir das 12jährige Abitur haben. Die Abgänger der Gymnasien kommen zusammen mit denen, die nach 13 Jahren Abitur haben. Dazu gibt es den Hochschulpakt, das haben Sie sicherlich auch schon gehört.
90 000 Studierende werden erwartet in der gesamten Bundesrepublik, und die muss man nun entsprechend unterbringen. Man muss sicherstellen, dass man die Anforderungen, die die Universität und die Hochschulen heute erfüllen wollen, auch in den Studiengängen weiter erfüllt. Das heißt, wir wollen Internationalität, wir wollen Forschungsstudiengänge, wir wollen Exzellenzstudiengänge, aber natürlich auch, und das betone ich immer ganz besonders, qualitativ gute Studiengänge im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Das alles hört sich an wie eine Schere, und ich weiß auch noch nicht, wie man das zusammenbringt! Ich könnte Sie jetzt damit unterhalten, dass wir die Kapazitätsverordnung diskutieren und Ihnen die Curriculumnormwerte einmal vorrechnen, aber ich glaube nicht, dass Sie jetzt das große Interesse daran haben, das zu hören.
Ich habe zumindest überhaupt keine Kritik an der Arbeit, wie das Ressort arbeitet, an der Haltung, die die Hochschulen selbst haben. Bisher haben wir da eine gute Zusammenarbeit gehabt, und ich glaube, das wird auch weiterhin so sein. So groß wird die Änderung, die jetzt auf uns zukommt, nicht sein, weil wir schon einige Regelungen seit 2005 umgesetzt haben, mit den rechtlichen Regelungen, die wir schon über die Deputation und hier getroffen haben.
Ich bin der Meinung, dass wir, gerade in Bezug auf den Teil zwei des Hochschulreformgesetzes, der uns Deputierten im Entwurf schon vorliegt, ganz intensiv diskutieren müssen, dass wir die richtigen Wege finden für das Bundesland Bremen, dass wir uns weiterhin der Konkurrenz anderer Hochschulen stellen können und für die Studierenden das Beste herausholen. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Dezember haben wir zuletzt über das bremische Hochschulreformgesetz debattiert und dieses in 1. Lesung beschlossen, wie der Präsident eben auch schon gesagt hat. Zur Erinnerung: Es geht darum, die Wünsche der Hochschulen nach weiterer Autonomie zu erfüllen, sowie darum, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen für die Folgen der Föderalismusreform, den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes, die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse mit der Modularisierung der Studiengänge. Wesentlich sind also die Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes, das Studienkontengesetz und die Anpassung datenschutzrechtlicher Änderungen.
Wesentliche Änderungen, das erinnere ich auch noch einmal zum Einführen: Die Experimentierklausel, die den Hochschulen die Möglichkeit einräumt, ihre internen Organisationsstrukturen zu verändern und neue Optionen zu erproben, die Verabschiedung der Grundordnung mit Zweidrittelmehrheit bleibt. Die Regelungen zum Berufungsverfahren werden transparenter und effizienter gestaltet, dazu komme ich nachher auch noch, wenn es an den Antrag geht. Weiten Raum nahmen natürlich die Diskussionen um das Verhältnis von Rektor und Akademischem Senat ein – wie aktuell und wichtig das ist, haben wir in den vergangenen Wochen sicherlich hier alle bemerkt –, und die Frage des Hochschulzugangs hatten wir eben auch schon einmal diskutiert.
Uns lag zur 1. Lesung ein Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der überwiesen wurde in die Deputation für Wissenschaft und auch in den Gleichstellungsausschuss, Thema „Kompetenzen für Frauen anerkennen, Zugänge in den Wissenschaftsbereich erleichtern“. In der Problemstellung knüpft dieser Antrag an die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen an, die im Juli 2006 zum Thema „Frauenförderung und akademischer Nachwuchs im Lande Bremen“ debattiert wurde. Es ist vielleicht auch noch einmal ein guter Hinweis, sich das noch einmal durchzulesen, um das Ganze zu verstehen, wenn man die Zahlen dort noch einmal sieht.
Herr Senator Lemke hat dann nach der Überweisung zu einer Anhörung eingeladen. Das heißt, das hatte er eigentlich schon vorher gemacht. Diese war nicht nur gut besucht, sondern hat richtig viel Beachtung gefunden. Neben den in Bremen vorhandenen Expertinnen auf diesem Gebiet wie die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Hochschulen, die
Zentralstelle zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, dem Bremer Frauenausschuss und vielen anderen Frauen wurden als externe Expertinnen Frau Dr. Hartung vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium als Vorsitzende der BundLänderkommission Frauenförderung in der Wissenschaft und Frau Dr. Löter, die stellvertretende Abteilungsleiterin des CEWS-Center of Exzellence Woman and Science, eingeladen.
Seitdem, meine Damen und Herren, sind 3 Monate vergangen, und ich kann sagen, dass mich diese Anhörung auch heute noch tief beeindruckt hat, weil hier die geballte Kompetenz diskutiert hat und die Problematik der Benachteilung von Frauen im Wissenschaftsbereich auch für mich noch einmal aus einer ganz anderen Perspektive deutlich wurde. Das fängt schon mit dem Begriff Frauenförderung an, der suggerieren könnte, dass die Unterrepräsentanz von Frauen im Wissenschaftsbereich ein Problem von Frauen selbst sein könnte beziehungsweise der frauenspezifischen Lebenswelt geschuldet ist.
Wir denken daran, Frauen sollen nicht nur gut qualifiziert sein, sollen gut im Beruf sein, eine tolle Ausbildung haben, gleichzeitig auch noch Kinder bekommen. Ich erinnere jetzt noch einmal an die Aktuelle Stunde heute Morgen, als wir das hier andiskutiert haben.
Das Prinzip der männlich dominierten Karrierenetzwerke, in denen es subjektive, nicht nachprüfbare Bewertungsverfahren und Maßstäbe gibt, sind strukturelle Hindernisse, die es zu überwinden gilt.
Liebe Frauen, in diesem Punkt haben wir gegenüber den Männern enormen Nachholbedarf, und ich glaube, den müssen wir nutzen!
Dieser Zwischenruf, der von der CDU kam, beweist, dass ich mehr als recht habe!
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Projekt der Universität Bremen, Plan M, das genau hier ansetzt und solche Netzwerke fördert. Ich habe also gelernt, besser ist es, folglich von Gleichstellung zu sprechen, die als Ziel anzusehen ist und zu deren Einrichtungen eben auch Maßnahmen der Frauenförderung führen. Mir ist es besonders wichtig, Ihnen allen deutlich zu machen, dass nicht die Unterrepräsentanz von Frauen, die sich von Qualitätsstufe zu Qualitätsstufe steigert, das Problem ist, sondern dass eine unzureichende Beteiligung von Frauen ein erhebliches Exzellenzdefizit an deutschen Hochschulen bedeutet, weil erhebliche Innovationspotenziale nicht voll ausgeschöpft werden!
Schade, ich dachte, hier gäbe es ein bisschen Beifall, aber leider – –.
Genauso wichtig ist es aber, die Motivation von Frauen und Männern zur Aufnahme bestimmter Studiengänge positiv zu beeinflussen, um eine Geschlechterparität zu erreichen. Wir haben die Diskussion hier auch gehabt, als es um Frauen und Existenzgründungen im Handwerksbereich ging, da hat man gesehen, man muss immer wieder motivieren, auch das anzuwählen, was vielleicht nicht so ganz typisch ist für Frau und Mann. Typisierung gibt es da nicht mehr!
In der Anhörung wurde bestätigt, dass Bremen im Bundesvergleich überdurchschnittlich gut abschneitet, jedoch im Bereich Promotion weiterer Entwicklungsbedarf besteht. Das gute Abschneiden relativiert sich aber, wenn man auf einzelne Bereiche sieht wie Wirtschaft und Geowissenschaften. Wieder der Punkt, Frauen wählen etwas anderes als Männer!
Wichtig sei auch, dass die Geschlechtergleichstellung ein immanentes Element des gesamten Qualitätsmanagement ist und wird. Geschlechtergerechtigkeit ist nicht über die Gesetzesebene zu erreichen, sondern vielmehr durch einen Bewusstseinswandel auch in den Hochschulen und vielleicht auch in den Köpfen aller.
Dafür, finde ich auch, kann man richtig Beifall geben, das muss man einfach betonen!
Lassen Sie mich konkret auf die Ihnen vorliegenden Anträge kommen! Der von den Grünen formulierte Antrag liegt bereits längere Zeit vor und konnte somit die Ergebnisse der Anhörung nicht berücksichtigen. So ist aus Sicht der Grünen zur Erreichung des Ziels der Gleichstellung eine 40-Prozent-Quote zu fordern, und zwar einerseits bei der Berufung von Professorinnen im Bereich von Natur- und Ingenieurwissenschaften und andererseits in der Besetzung jeder Statusgruppe der akademischen Selbstverwaltung.
Diese Forderungen wurden in der Anhörung unterschiedlich bewertet. Zumindest wurde eine zwingende Quotierung als schwierig angesehen und eher für eine Sollquote plädiert. Die Vertreterinnen der Hochschulen verwiesen auf die im neuen Bremischen Hochschulgesetz existierende Regelung, nach der in der Satzung eine angemessene Frauenquote vorgesehen ist. An diesem Punkt – –. Na ja, gut, lassen wir das einmal so stehen!
Natürlich stellt diese Regelung für sich überhaupt nicht zufrieden. Deswegen haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag entworfen, der die Ergebnisse der Beratung berücksichtigt. Ich darf Ihnen versichern, wir haben bei dieser Beratung um jedes Wort gerungen. Im Übrigen halte ich im Nachhinein die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss und die Deputation für gut gelungen. Der Gleichstellungsausschuss hat sich in Sondersitzungen sehr intensiv mit den Ergebnissen der Anhörung befasst und dazu insbesondere die Vertreterinnen des Bremer Frauenausschusses, der Landeskonferenz für Frauen und die der ZGF, sage ich jetzt einmal, eingeladen. In seinem Beschluss hat sich der Gleichstellungsausschuss inhaltlich den Forderungen dieser Gruppierungen angeschlossen und die Deputation für Wissenschaft gebeten, diese möglichst im Gesetz umzusetzen. Die Koalitionsfraktionen der Deputation für Wissenschaft haben im Dialog untereinander mit den Hochschulen, dem Ressort und weiteren Beraterinnen an einer Lösung gearbeitet.
Was ich als Erfolg werte, ist die Tatsache, dass das Ressort nach der Anhörung eigene Vorschläge zur Änderung des Gesetzes erarbeitet hat. Das heißt, wir fordern ja nur Änderungen in unserem Antrag, die sich auf die Satzungen beziehen. Hier gibt es seitens des Ressorts schon Formulierungen, die mit dem Gesetz an sich zu tun haben.
Wir fordern, das haben Sie als Antrag auch vorliegen, in Paragraf 97, dass die Hochschulen in ihren Satzungen eine angemessene Frauenquote vorsehen, an deren Festsetzung die Zentrale Kommission für Frauenfragen zu beteiligen ist. Ein Paragraf wurde eingefügt, dass in die Grundordnung weitere in diesem Gesetz nicht geregelte Rechte und Verfahrensbeteiligungen der Frauenbeauftragten vorgesehen werden können. In Paragraph 105 wird, was in der Anhörung auch debattiert wurde, neben der Frauenförderung auch wieder die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages als Ziel genannt, was richtig ist.
Der Koalitionsantrag an sich, der Ihnen vorliegt, fordert nun in Ziffer 1 darüber hinaus die angemessene Berücksichtigung der Belange von Frauenfragen in Grundordnung und Satzung, jedoch nicht im Gesetz, hier gilt die Autonomie. In Ziffer 2, und das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt, der sich aus der Praxis der vergangenen Jahre und insbesondere aus der Anhörung ergeben hat, ist abzulesen, dass nun Sondervoten der Frauenbeauftragten im Berufungsverfahren an den Senator weitergeleitet werden können.
Wir haben ja eine Veränderung des Berufungsverfahrens mit Letztentscheidungsrecht durch den Senator. Wenn die Frauenbeauftragten mit der Berufung nicht einverstanden waren, konnte man nur
lesen, die Frauenbeauftragte war dagegen oder nicht einverstanden. Jetzt hat die Frauenbeauftragte das Recht, dem Senator mitzuteilen, warum sie nicht einverstanden ist und wen sie im Zweifel besser fände. Das finde ich richtig und gut und ist ein Erfolg dieser Anhörung.
Ich komme zum Schluss! Einer der letzten wirklich wichtigen Punkte ist die Forderung des Leistungsanreizes bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Die Förderung von Frauen im Wissenschaftsbereich ist ein Qualitätsmerkmal und muss somit eine Kennzahl bei der leistungsorientierten Mittelvergabe sein.
Meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen, alle die, die mitgearbeitet und mitgewirkt haben, ich weiß, für viele mag dies nicht das Nonplusultra sein von dem, was Sie gefordert haben. Aber ich denke, wir haben einige wesentliche Punkte erreicht, die den Schritt zur Förderung von Frauen in Wissenschaftsbereiche möglich machen. Ich denke, man kann diesen beiden Anträgen, Änderungen des Gesetzes und Anträgen der Koalitionsfraktion, gut zustimmen. Es muss nicht das Ende sein. Wir werden sehr genau überprüfen, ob in den Leistungsvereinbarungen das erfüllt wird, was wir hier fordern, und werden uns sonst wieder hier treffen und weiter verhandeln. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Schön, auch wenn Sie es hier so vortragen, eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Studienkontengesetzes liegt nicht vor! Das lassen wir doch besser das Gericht entscheiden.
Auch die Aussage, dass wir das Verwaltungsgericht hinters Licht führen, glaube ich, die können wir beim Verwaltungsgericht so nicht gelten lassen. Auch das weise ich hier entschieden zurück!
Ob wir aus dieser Anhörung gelernt haben, entscheiden nicht Sie, und es liegt auch nicht daran, wie Sie das auffassen, was dort gesagt worden ist. Sie haben sich die Passagen natürlich herausgesucht, die am besten zu Ihrem Antrag passen, die Aussagen, die zur Quote passen. Ich habe sehr deutlich gesagt, dass diese Quotenaussage unterschiedlich bewertet wurde, also bitte seien Sie da auch ehrlich und offensichtlich, und einen Vergleich mit Portugal heranzuziehen, finde ich im wahrsten Sinne des Wortes weit hergeholt!
Im Übrigen mag es vielleicht ja an meiner Lebenserfahrung liegen oder vielleicht auch an der Erfahrung in der Verwaltung, ich bin der Meinung, ein Redebeitrag, wie Sie ihn hier abgeliefert haben, mag ja einige Punkte enthalten, denen ich durchaus zustimmen kann, mag auch die Frauenkreise befriedigen, führt aber mit Sicherheit nicht zu dem Erfolg, den wir alle wollen, nämlich die Gleichstellung der Frauen in allen Bereichen.
Ich gehe natürlich davon aus, dass die SPD-Fraktion dem Gesetz und dem Antrag zustimmen wird. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich das an der Hochschule Bremen angesiedelte, vom Wissenschaftsressort finanzierte Patent- und Normenzentrum, PNZ, seit seiner
Gründung auf die Anmeldung und Erteilung gewerblicher Schutzrechte im Land Bremen ausgewirkt?
Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat der Zahl der erteilten gewerblichen Schutzrechte als Indikator für die Wirtschaftskraft des Standortes Land Bremen bei?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Aufgaben des PNZ kostengünstiger außerhalb der Hochschule Bremen, zum Beispiel im Rahmen von Public-Private-Partnership oder durch Übertragung des PNZ auf die aus Bundesmitteln finanzierte bremische Patentverwertungsagentur InnoWi GmbH, wahrnehmen zu lassen?
Darf ich zunächst einmal voranstellen, dass ich bezogen auf die Inhalte dieser Fragen erwartet hätte, dass vielleicht eher der Wirtschaftssenator darauf antwortet, weil er auch bisher in der Vergangenheit, wenn auch nicht ausreichend, aber zu dem Thema Stellung genommen hat.
Die Frage aber, die ich habe, Herr Senator: Stimmen Sie mir zu, dass das Land alles unternehmen muss, um bei den Rankings, die wir haben, nicht weiter abzusacken, nur weil der Indikator Patentanmeldungen nicht so erfüllt ist, wie es zurzeit der Fall ist?
Keine Zusatzfrage, mehr eine Bitte! Herr Senator, würden Sie mir zusagen, sich im Senat dafür einzusetzen oder vielleicht auf den Wirtschaftssenator hinzuwirken, der aufgrund meiner Fragen hier in der Fragestunde und auch in der
Deputation entweder nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichend zu antworten, dass Sie vielleicht darauf hinwirken, dass er sich dieses Themas noch einmal annimmt, um eine Verbesserung zu erzielen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den Novellen von 1999 mit der Einführung einer zentralen Leitungsstruktur und 2003 mit der Stärkung der Dekanate liegt uns nun
wieder eine Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes vor, die einerseits die Wünsche der Hochschulen nach weiterer Autonomie befriedigen und andererseits notwendige neue Rahmenbedingungen schaffen soll.
Sie wissen es alle, die Folgen der Föderalismusreform, der Wegfall des Hochschulrahmengesetzes, die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse mit der Modularisierung der Studiengänge machen unter anderem eine Überarbeitung zu den jetzt vorliegenden Hochschulreformgesetzen erforderlich. Lassen Sie mich das einmal eben erläutern!
Hochschulreformgesetz heißt das, was Ihnen vorliegt, deshalb, weil es sich um ein Artikelgesetz handelt, das gleich drei gesetzliche Veränderungen beinhaltet, und zwar eine Anpassung des Studienkontengesetzes, eine Anpassung datenschutzrechtlicher Änderungen – natürlich abgestimmt – und die Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes.
Lassen Sie mich ein bisschen Grundsätzlicheres sagen! Gerade im Bereich von Forschung und Lehre erlangen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eine immer größere Bedeutung. Kultur und Lebensqualität hängen in unserer Gesellschaft immer mehr von der Kompetenz, dem Wissen, dem Können, der Kreativität der Menschen in dem Lande ab. Den Hochschulen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Sie leisten mit der Ausbildung von hochqualifizierten Arbeitskräften einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Zukunftssicherung.
Danke schön! Die Hochschulen sind das Fundament des deutschen Forschungssystems, sie schaffen die Grundlagen für wissenschaftliche, technologische, soziale und wirtschaftliche Innovation. Man darf es ruhig immer wieder erwähnen: „Stadt der Wissenschaft“ und Exzellenzinitiative beweisen es, dass unsere Hochschulen im Lande in den vergangenen Jahren enorm viel geleistet haben.
Ich will aber auch nicht verschweigen, in welchen Bereichen wir gegensteuern müssen. Sich verschlechternde Studienbedingungen, zu lange Studienzeiten, zu hohe Abbrecherquoten sind Themen, denen wir uns auch widmen müssen. Dies alles sind Herausforderungen, denen wir uns als SPD stellen wollen.
Im ersten Schritt setzen wir bei der Erneuerung der Hochschulen auf größtmögliche Autonomie, auf Wettbewerb und eigenständige Profilbildung und damit
auf Rücknahme des staatlichen Einflusses. Genau dies haben einige Rektoren im Vorfeld auch als Wunsch geäußert. Der Staat soll sich künftig auf verbindliche Rahmenvorgaben für die Arbeit der Hochschulen wie etwa Vereinbarungen von Leistungszielen sowie die erfolgsabhängige Mittelzuweisung beschränken. Hochschulleitungen sollen künftig mit Managerfunktionen für einen optimalen Mitteleinsatz sorgen. Soweit zum Unterschied zwischen Theorie und Praxis!
Nachdem uns der erste Entwurf der neuen Hochschulnovelle vorlag, begann eine intensive Befassung seitens der Fraktionen, insbesondere der Deputationsmitglieder, eine Vielzahl von Gesprächen wurde geführt, Rektoren, Kanzler und andere mit dem Thema vertraute Personen befragt. Eine, ich nenne sie einmal so, „3-Buchstaben-Zeitung“ hat schon wieder das Schlimmste befürchtet, und dennoch können wir heute über dieses Gesetz in erster Lesung abstimmen.
Worum geht es? Im Kern beinhaltet diese Novelle als wesentlichen Punkt die Einführung einer Experimentierklausel. Der neue Paragraph 13 a räumt den Hochschulen die Möglichkeit ein, ihre internen Organisationsstrukturen zu verändern und neue Optionen zu erproben. Die bereits seit 2005 geforderten Ansätze zur Vernetzung und Kooperation sind jetzt mit anderen Hochschulen, mit privaten Hochschulen, mit Forschungsinstituten und auch länderübergreifend möglich, sehr wichtig für die Zukunft unserer Hochschulen.
Die Bedenken des Senators für Justiz und Verfassung bezüglich eines nicht ausreichenden Gesetzesvorbehalts konnten durch eine Befristung dieser Regelung auf acht Jahre zerstreut werden. So können nicht dauerhaft Regelungen ohne Beteiligung des Gesetzgebers getroffen werden, aber gleichwohl Teilbereiche getestet werden. Ganz wichtig ist mir, in diesem Zusammenhang erreicht zu haben, dass mit dem Reformparagrafen die Verabschiedung der Grundordnung, also die Voraussetzung für alle Erneuerungen der Hochschulen, wieder mit Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss. Dies war ein Wunsch aus den Hochschulen, dem wir Rechnung tragen konnten.
Neu sind auch die Regelungen zum Berufungsverfahren. Wir sind ja immer wieder damit befasst und betraut und werden aus den Hochschulen über vermeintliche Unzulänglichkeiten informiert. Mit diesen neuen rechtlichen Regelungen werden die Berufungsverfahren transparenter und effizienter gestaltet. Bei den Berufungs- und Bleibeverhandlungen gab es Forderungen, diese völlig eigenständig im Rahmen des Budgetrechts zu führen. Jedoch wurde dann Einigung darüber erzielt, diese Verhandlungen gleichberechtigt mit dem Ressort zu führen und nur bei Nichteinigung das Letztentscheidungsrecht des Senators vorzuse
hen. Ich hoffe, dass das nicht so häufig der Fall sein muss.
Was wir infolge der Anhörung, die wir dann auch noch einmal im Rahmen der Deputation durchgeführt haben, verändert haben, ist im Vergleich zum ersten Entwurf zum Beispiel das Thema befristete Erstberufung. Jedem mag einleuchtend sein, dass man Professoren, die man ja üblicherweise auf Lebenszeit beruft, vielleicht erst einmal befristet beruft, um zu sehen, ob sie sich bewähren oder überhaupt für den Bereich, für den sie tätig sein sollen, geeignet sind. Die Rektoren haben uns dann sehr deutlich erklärt, dass dies für die Hochschulen im Vergleich zu anderen Hochschulen in anderen Ländern zu einem Nachteil führen würde. Insofern sind wir von dieser Regelung wieder abgegangen. Was wir auch nicht übernommen haben, war die sogenannte Genieberufung, also eine Berufung ohne Ausschreibung für einen ganz besonderen Menschen. Auch nicht übernommen haben wir einen Professor h. c., weil wir es nicht als notwendig erachtet haben.
Die Universität hat geglaubt, sie könne die Kürzungen, die ihr auferlegt worden sind, vielleicht dadurch heilen, dass sie statt Professorenstellen Hochschuldozenten einsetzt. Das haben wir dann aber nicht durchgesetzt, sondern wir sind bei den Lektoren, die es auch jetzt schon in den Hochschulen gibt, verblieben, auch mit der Begründung, dass diese für die Lehre tätig sein können, ohne umfangreiche Forschungsanteile wahrnehmen zu müssen.
Einen ganz großen Raum nahm natürlich die Diskussion um das Verhältnis zwischen Rektor und Akademischem Senat beziehungsweise Veränderung der Rechte des Akademischen Senats ein. Ich finde, es ist richtig, dass der Akademische Senat weiterhin über die zukünftige Hochschulentwicklungsplanung mit beschließt. So wird jetzt ein Vorschlag seitens des Rektorats eingebracht. Der Akademische Senat beschließt, und im Falle der Nichteinigung liegt dann die Letztentscheidung wieder im Rektorat, das heißt nicht bei einer einzelnen Person, dem Rektor, sondern in einem Gremium.
Sehr ausführlich haben wir auch diskutiert, auch SPD-intern, die Frage des Hochschulzugangs, wobei es darum geht, zusätzliche Kriterien zur Auswahl von Studierenden zu entwickeln. Kann es richtig sein, den Abiturienten neben dem Abitur weitere besondere Fähigkeiten abzuverlangen? Entwertet man damit sogar das Abitur? Soll eine spezielle Auswahl wegen knapper werdender Studienplätze getroffen werden, oder soll damit im Vorfeld ein Studienabbruch vermieden werden? Das waren Fragen, mit denen wir uns beschäftigt haben, aber auch dort haben wir eine sehr zufriedenstellende Lösung gefunden. Die Einigung im Gesetz sieht nun vor, dass im Fall der Erfordernis zusätzlicher Kriterien diese zwingend sein müs
sen und vom Ressort genehmigt werden müssen. Insofern ist vieles, was wir im Vorfeld befürchtet haben, dann nicht eingetreten, und es hat alles wieder seinerechtliche Grundlage.
Quasi auf den letzten Drücker erreichten die Behörden noch Stellungnahmen des Behindertenbeauftragten und der Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau. Mit dem Landesbehindertenbeauftragten konnte durch das Ressort schon eine Einigung erzielt werden. Seine Wünsche sind berücksichtigt worden. Bezogen auf das Thema Chancengleichheit/ Frauenförderung hatten wir eine äußerst interessante Anhörung mit dem Ergebnis, dass wir zur zweiten Lesung noch einen Änderungsantrag einbringen wollen, den wir demnächst in der Deputation und im Gleichstellungsausschuss erarbeiten wollen. Mir ist ganz wichtig, dass wir im Gesetz deutlich machen, dass die Förderung von Frauen im Wissenschaftsbereich ein Qualitätsmerkmal und somit eine Kennzahl ist, die der leistungsorientierten Mittelvergabe unterliegen muss.
Meine Damen und Herren, mit dieser Novellierung schaffen wir den Einstieg in die eingangs dargelegten Ziele. Wir wissen schon jetzt, dass die Arbeit noch nicht beendet ist, weil wir in einem zweiten Teil der Novellierung weitere Erfordernisse an das Hochschulgesetz anpassen müssen. Ich wünsche mir dann für diesen Prozess etwas mehr Zeit, als wir in dieser ersten Phase gehabt haben, hoffe aber auf eine weitere, konstruktive Zusammenarbeit, wie wir sie mit dem Ressort, den Hochschulen, den Rektoren und Kanzlern haben, und bedanke mich herzlich dafür! – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch so funktioniert Politik. Das ist doch eigentlich ein angenehmes Umgehen hier, dass man mit guter Vorbereitung durch das Ressort und hervorragende Arbeit in der Deputation zu Ergebnissen kommt, die man dann auch so umsetzen kann. Ich finde, das ist ein gutes Beispiel, wie man Politik gestalten kann.
Herr Wedler, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, es folgt ja noch ein zweiter Teil zum Hochschulreformgesetz, wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Ich kann Ihnen sagen, ich bin gern bereit und möchte das auch unbedingt gern in der Regierungsfraktion in der nächsten Legislaturperiode weitermachen.
Zu dem Antrag, der Ihnen vorliegt! Er hat ja eine umfangreiche Begründung, aber lassen Sie mich noch einmal erläutern, was wir wollen! Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass wir eine direkte Verknüpfung der Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich mit den Leistungen in den Hochschulen hinbekommen. Das heißt, wir wollen eine Dreistufenfinanzierung für die Hochschulen erreichen, die dann einmal aus der Leistung aus dem Länderfinanzausgleich besteht, indem wir sagen, 500 Euro von den 3000 Euro, die uns pro Einwohner in diesem Land zugestanden werden, fließen an die Hochschulen. Der zweite Punkt zur Finanzierung der Hochschulen bildet dann die Grundfinanzierung, und zwar unabhängig von der Studierendenzahl. Weitere Mittelzuweisungen gibt es dann aus der wettbewerbsorientierten Mittelverteilung.
Damit wollen wir natürlich auch folgendes erreichen: Wir wollen damit auf die Urteile und Gerichtsentscheidungen, die es in Hamburg und in Bremen zu der Landeskinderregelung gegeben hat, eingehen. Genau das war der Kritikpunkt der Richter in der Eilentscheidung und auch in der anderen gerichtlichen Entscheidung in Hamburg, dass gesagt wurde, es ist nicht klar genug herausgekommen, dass eine Verknüpfung zwischen den Leistungen, die ein Land im Hochschulbereich erbringt, und den Zahlungen, die das Land aus dem Länderfinanzausgleich erhält, besteht. Ein weiterer Punkt ist erfüllt, wenn wir dies so umsetzen, dass man auch ein weiteres Steuerungsinstrument hat, indem man die Hochschulen quasi in Zwang bringt, möglichst viele Studienplätze zu halten. Das ist für uns ja auch ein Ziel, um die kommende Zahl der Studienanfänger auch bewältigen zu können.
Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen, weil ich glaube, das ist der richtige Weg, und weil er eigentlich das erreicht, was wir auch mit unserer ganzen Hochschulplanung erreichen wollen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Spieß, dem Beitrag kann ich ja nun überhaupt nicht folgen. Es fehlt mir weder die Transparenz, noch kann ich eigentlich nachvollziehen, dass Sie der Meinung sind, das Ressort oder der Senator wäre nicht in der Lage, einen HEP aufzustellen. Das Problem haben wir doch überhaupt nicht! Wenn ich einmal eben erinnern kann, wir waren es als Große Koalition, dazu muss man stehen, wenn man so etwas gemacht hat, die die Kürzungsbeschlüsse gefasst haben. Wir haben gesagt, wir können unseren Wissenschaftsplan 2010 nicht aufrechterhalten. Wir haben den Hochschulen die Mittel gestrichen.
Das war im Jahr 2005. Seitdem arbeiten diese Hochschulen unheimlich intensiv in unterschiedlicher Stärke. Wir haben uns dann zwischenzeitlich entschlossen, diese Große Anfrage zu stellen, wie Sie Ihnen allen vorliegt, weil wir sagen, wir müssen diesen Prozess forcieren. Eigentlich haben wir heute einen Zeitpunkt, der viel zu früh ist, dieses Thema zu diskutieren, weil ja der Senat am 26. September beschlossen und ganz klar gesagt hat, ein neuer Wissenschaftsplan ist aufzustellen, und zwar bis Ende des Jahres. Es steht auch ganz genau in der Anfrage, dass das Ganze im Januar 2007 in der Deputation beraten werden soll. Deutlicher und transparenter geht es meines Erachtens nicht!
Was ist zu tun? Das alles steht auch in der Antwort, die wir jetzt haben, die natürlich noch nicht alle Antworten enthält, die wir haben wollen, aber es sind die Schwerpunkte genannt. Ich kann eigentlich das wiederholen, was ich heute Morgen zum Hochschul
gesetz gesagt habe. Wir wollen eine Profilbildung, wir wollen Konzentration. Wir haben für die Themen weniger Mittel zur Verfügung. Dennoch müssen wir dafür sorgen, dass dieser neue HEP IV alle wesentlichen Ziele beinhaltet, die wir brauchen, um unseren Wissenschaftsstandort so erfolgreich zu halten oder vielleicht noch erfolgreicher zu machen.
Die Hochschulen haben Entwicklungspläne mit unterschiedlichen Schwerpunkten und mit unterschiedlichen Verfahrenswegen in der Erarbeitung. Von der Universität weiß ich, dass das sehr ausführlich gemacht worden ist. Die Universität hat im Ansatz einen Weg mit der Lösung der Dozenturen gehabt, also die Professorenstellen quasi durch andere zu ersetzen. Das ist ihnen ja nun mit dem verabschiedeten Bremer Hochschulgesetz nicht gewährt worden. Das heißt, sie müssen nun andere Wege finden, die erhebliche Zahl an Professuren, die Sie bis 2010 reduzieren müssen, umzusetzen.
Wenn ich hier stehe und so etwas sage, komme ich auch nicht umhin, ehrlich zu sagen, das wird nicht ohne Reduzierungen gehen, das wissen wir alle schon. Wen es dann letztendlich treffen wird, entnehmen wir inzwischen immer der Presse: Die Behindertenpädagogik ist dort schon genannt worden und im Moment aktuell, das wissen Sie auch alle, der Studiengang Sport.
Natürlich gibt es Überlegungen zu sagen, man nimmt solche Studiengänge, die auch am ehesten in der Lage sind, eine möglichst frühzeitige wirkliche Einsparung zu erzielen. Ich will mich dort aber im Moment überhaupt nicht einmischen, weil ich sage, dort haben die Universität und die Hochschulen jetzt ihre Autonomie, die müssen sie nutzen, aber wir dürfen sie auch nicht im Regen stehen lassen. Das sehe ich genau so.
Was hier in der Frage noch gesagt worden ist, eigentlich haben wir es heute Morgen auch gesagt, mit der Experimentierklausel, mit den Kooperationsmöglichkeiten, wir können es doch im Moment noch gar nicht beantworten, und der Senat kann es wahrscheinlich auch noch nicht beantworten. Interessant ist die Frage, die sich aufwirft: Wie wird es künftig mit den Bachelor- und Masterabschlüssen aussehen? Wie werden die Bachelor- und Masterabschlüsse von Universitäten oder von Hochschulen verglichen? Das ist eine Frage, die man sich stellen kann, seitdem der Bologna-Prozess läuft.
Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass bei den Fachhochschulen die Praxisorientierung der wichtige Teil ist und bei den Universitäten eben der wissenschaftsorientierte Teil. Das wird aber auch, glaube ich, die Umsetzung, die Erfahrung zeigen, wie dann die Absolventen auch in die Berufe gehen oder
nachgefragt werden und ob es dann deutliche Unterschiede gibt. Man muss sich dort der Erfahrung erst einmal anschließen und schauen, wie sich das entwickelt.
Ich kann nur sagen, Wissenschaftspolitik ist eigentlich ein Erfolgsfaktor der SPD.
Ich habe überhaupt keinen Grund, damit nicht offen umzugehen, und habe auch vor, das so zu machen. Wir werden das sehr offen in der Deputation im Januar diskutieren. Wir werden das richtig gut begleiten, wie Frau Dr. Spieß es eben eingefordert hat. Ich denke, das wird vielleicht ebenso gut laufen, wie wir es mit dem Bremischen Hochschulgesetz hinbekommen haben. Ich habe überhaupt keine Befürchtungen, dass dort mangelnde Transparenz auftauchen könnte oder dass jemand nicht in der Lage ist, einen Hochschulentwicklungsplan aufzustellen. – Schönen Dank!
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, das Gebaren Ihrer Fraktion heute hier im Hause lässt fast vermuten, es hätte eine Umfrage gegeben, bei der die Grünen im Keller gelandet sind. Anders kann ich mir nicht erklären, was hier heute abläuft.
Zu dieser Thematik heute! Frau Schön, Sie haben hier von Verantwortung gesprochen. Wo ist eigentlich Ihre Verantwortung?
Ich finde, auch die Opposition hat Verantwortung, wenn sie für Wissenschaft arbeitet und einsteht. Das muss man auch einmal hinnehmen! Da kann man sich hier nicht hinstellen und einfach irgendwelche Studiengänge in den Raum werfen, die morgen in der „taz“ oder sonst irgendwo stehen und die gesamte Landschaft hier verunsichern. Die Universität weiß doch gar nicht mehr, wie sie das handhaben soll. Ich finde das unverantwortlich, was Sie hier machen!
Frau Linnert nun halten Sie doch einmal den Mund! Lassen Sie mich doch einmal ausreden!
Dann stellen Sie sich hierhin, Frau Schön, und erzählen: eineinhalb Jahre luftleerer Raum! Haben wir einen Haushalt verabschiedet? Haben wir 2006 und 2007 verabschiedet?
Lassen Sie mich doch ausreden! Wissen die Hochschulen, wie sie in diesen beiden Haushalten klarkommen? Ich möchte inhaltlich genau das, was Sie möchten! Ich möchte einen genauen Plan für die
Zukunft, aber das müssen wir in Ruhe erarbeiten, und das können wir dann ab 2008 erarbeiten, Haushalt 2008 bis 2010 oder vielleicht auch länger. Dann möchte ich auch eine Planungssicherheit für die Hochschulen erreichen, aber das bitte ordentlich und nicht so, wie Sie es uns hier versuchen einzureden!
Herr Präsident, liebe Frau Schön, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schön, von Frau zu Frau ein Wort: Sie sind auf dem falschen Dampfer!
Sie haben hier wirklich die Tatsachen verdreht und, wie Herr Kastendiek schon gesagt hat, versuchen, hier Dinge darzustellen, die wir schon längst überwunden haben. Wenn Sie sagen, die Politik ist falsch, und – machen Sie nicht so eine wegwerfende Handbewegung! – wenn Sie sagen, die Politik ist falsch, weil sie die Akademikerquote nicht erhöht, stimmt das nicht! Lesen Sie den Bericht! Es ist doch genau andersherum, und wenn es nur 2 Prozent sind: Jeder Prozentpunkt zählt.
Wenn Sie immer diese Trennung machen, diese wahnsinnig dumme Trennung zwischen Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften, dann schauen Sie doch einmal an, was in der Exzellenzinitiative gelaufen ist! Da können Sie genau beobachten, dass gerade in diesen naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen die Sozial- und Geisteswissenschaften enorme Wichtigkeit erreicht haben, weil die Unternehmen wissen, sie brauchen auch Sozial- und Geisteswissenschaftler, um ihre Ingenieurwissenschaften beherrschen zu können, um die Produktionen machen zu können, um wissensbasierte Dienstleistungen machen zu können. Das ist alles wichtig! Diese Trennung ist falsch und dumm!
Sie stellen wirklich die Frauen in ein ganz falsches Licht. Ich sage Ihnen, wir haben schon so oft darüber diskutiert und debattiert mit dem Gleichstellungsausschuss, wir haben am 1. Dezember eine Anhörung zur Frauenförderung in der Wissenschaft, alles wichtig, alles richtig, Kritikpunkte nehme ich gern an,
aber Sie haben hier ein falsches Bild dargestellt. Wir haben da einen hervorragenden Ansatz. Schauen Sie doch einmal die Broschüre an, die die Uni-Transferstelle gerade herausgebracht hat! Da sehen Sie, dass die Ansätze richtig angedacht und umgesetzt werden, und ich finde, Frauen haben es nicht verdient, dass sie so behandelt werden, wie Sie das hier dargestellt haben. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen vom Bündnis 90/ Die Grünen, wenn Sie überall so schnell aufgeben wie hier mit diesem Gesetz, dann würde ich Ihnen raten, gar nicht erst zur Wahl anzutreten, weil Sie ja wissen, Sie werden auch nicht stärkste Fraktion.
Lassen Sie mich erst einmal zum Thema kommen! Ganz ruhig, nicht aufregen! Ich will noch einmal eben erläutern, wie es eigentlich zu diesem Gesetz gekommen ist. Es gab zwei Voraussetzungen. Die eine war im Januar 2005, da hat nämlich das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es ein Gebührenverbot, wie es im Hochschulrahmengesetz geregelt war, nicht geben darf, das heißt, die Länder konnten frei entscheiden. Darüber hinaus hatten wir die Situation, die wir heute noch haben. Wir haben eine Große Koalition, und der CDU-Koalitionspartner möchte gern Studiengebühren einführen, die SPD ist weiterhin für ein gebührenfreies Erststudium.
Das mussten wir regeln.
Ich denke, das haben wir mit diesem Gesetz eigentlich ganz gut hinbekommen. Es hat lange gedauert, wir haben uns kräftig gestritten, das gehört dazu, aber am Ende ist eigentlich etwas Vernünftiges dabei herausgekommen. Wir haben nämlich das Ergebnis, dass wir ein Studienkonto eingeführt haben, das heißt, Landeskinder zahlen erst ab dem fünfzehnten Semester Studiengebühren, für alle anderen ist das erste Semester auch frei. Vom zweiten Semester an müssen die zahlen, die außerhalb des Landes Bremen wohnen. Wir haben sehr viele Ausnahmetatbestände eingeführt, gerade für BAföG-Empfänger, wir haben Kindererziehungszeiten bis zum zwölften Lebensjahr eingeführt, wir haben uns auch um Auslandssemester gekümmert, die freiwillig geleistet werden, Teilzeitstudium, also alles in allem, finde ich, eine runde Sache.
Außerdem haben wir ein Guthaben eingeführt, das heißt, wer sein Studium noch schneller absolviert als
in diesen Semestern, kann die Restsemester, das Restguthaben innerhalb von zehn Jahren verbrauchen. Das Ganze wurde im Wintersemester 2006/2007 eingeführt. Natürlich war das mit Aufwand verbunden, natürlich hatten die Hochschulen viel Arbeit. Ich kann aber doch ein Gesetz nicht danach bemessen, ob es Arbeit macht oder nicht, sondern ob es Sinn macht oder nicht.
Wir wussten natürlich, dass wir ein Risiko eingehen. Natürlich haben wir alles hin- und herdiskutiert. Wir haben uns auf Entscheidungen der Gerichte konzentriert, die zu anderen Themen Privatschulen beurteilt haben. Das konnte man nicht so auf Hochschulen übertragen, und wir wussten ja auch über die Situation in Hamburg Bescheid. Hamburg hatte ja auch ein Studienkontengesetz eingeführt mit einer Landeskinderregelung, allerdings anders als in Bremen. Hamburg hat die Metropolregion, also einen, ich sage ruhig einmal, willkürlich bestimmten Kreis gewählt, während wir uns dann darauf konzentriert haben, wirklich das Land Bremen als Grenze zu sehen.
Wir wussten aber auch, in Hamburg hat dieses Gesetz zu Ummeldungen geführt. 6000 Studierende haben sich aufgrund dieser Metropolregionregelung in Hamburg angemeldet. Sie können sich vorstellen, was das für einen Betrag im Länderfinanzausgleich ausmacht. Wir brauchen jeden Euro. Das hat uns Mut gemacht, dieses Gesetz auch einzuführen. Es gab natürlich schon damals Bedenken hinsichtlich des Artikels 3 der Gleichstellung, weil ja gesagt wird, gleiche Leistung muss auch gleiche Kosten verursachen. Auch die Landesrektoren- und Hochschulrektorenkonferenz haben Bedenken geäußert. Wir haben aber den Mut gehabt, es doch zu entscheiden und dieses Gesetz zu verabschieden, weil, und für uns als SPD ist es wichtig, was auch die KMK entschieden hat, wir wollen gleiche Bildungschancen, keine Mobilitätshindernisse und die staatliche Finanzierung der Hochschulen sichern.
Nun ist es zu diesem Gesetz gekommen, und wahrscheinlich hat es die Opposition gefreut – ich kenne noch die Hefte, die in den Hochschulen herumgingen, in denen dazu aufgefordert wurde, gegen dieses Gesetz vorzugehen, ich finde, das ist das gute Recht, wir leben in einem Rechtsstaat –, dass drei Studierende geklagt haben. Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine Eilentscheidung getroffen, Frau Schön, eine Eilentscheidung, noch keine Endentscheidung! Das Gericht hat natürlich genau auf den Artikel 3 des Grundgesetzes abgehoben und gesagt: Es besteht eine Ungleichheit, weil die Kosten, die erhoben werden – ich bin jetzt keine Juristin – nicht so im ursächlichen Zusammenhang mit der Leistung
stehen. Daraufhin ist wieder die aufschiebende Wirkung eingetreten.
Wir haben mit den Hochschulen vereinbart – eigentlich mit der Universität, weil die anderen Hochschulen die Bescheide noch gar nicht verschickt hatten –, wir lassen dieses Gesetz jetzt ruhen. Darum erübrigt sich eigentlich Ihr Antrag. Außer Kraft setzen muss ich im Moment nichts, und – das finde ich richtig – dieses Gesetz gilt, auch vom Gericht bestätigt, für die Langzeitstudierenden und für Studierende ab 55. Die Einnahmen, die wir dort erzielen, können wir auch genau für die Bereiche gebrauchen, Frau Schön, die Sie vorhin gefordert haben.
Wie geht es nun weiter? Die Beiträge der Studierenden, die bisher eingezahlt haben, ruhen, sie werden auch nicht für irgendetwas ausgegeben. Wenn es dann eine Entscheidung gibt, dass das Gesetz so nicht richtig und verfassungswidrig ist, bekommen sie ihre Gebühren zurück, für andere wird im Moment nichts abgefordert. Dann schauen wir einmal, wie es ausgeht.
Es geht also jetzt um die Ungleichheit mit Kosten und Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich. Da gibt es jetzt seitens des Senats, seitens der Universität Bremen einen Vorschlag. Die Universität Bremen ist Beteiligte in dem Verfahren, allein natürlich. Die Universität hat jetzt eine Stellungnahme an das Verwaltungsgericht mit neuen Argumenten abgeliefert. Eines dieser Argumente ist, dass man ja Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, eventuell in Höhe von 500 Euro Semestergebühren pro Studierenden, an die Hochschulen leiten könne. Dann ist es wieder ausgeglichen, dann ist eigentlich erfüllt, was das Gericht haben will. Dann haben wir wieder die Gleichheit. Ob wir es so zahlen oder so, es sind die 500 Euro, die eine Universität, eine Hochschule pro Studierendem bekommt.
Ich denke, wir sollten jetzt erst einmal abwarten, wie das Verwaltungsgericht dies im Hauptsacheverfahren bewertet. Da würde ich gar nichts vorher aufgeben, und da würde ich gar nichts einleiten. Mit dieser Entscheidung rechnen wir im Februar 2007. Bis dahin, finde ich, ist es richtig, das Gesetz so zu lassen, wie es ist, nämlich die Einnahmen von den Langzeitstudierenden einzunehmen – ich habe mir aufgeschrieben, die Einnahmen von den älteren Semestern, das passt gut, das sind hier in diesem Fall die ab 55 Jahre – und einmal abzuwarten, wie es kommt. Ich habe wirklich Hoffnung, dass es klappen könnte, dass das Gericht vielleicht eine andere Entscheidung trifft und es dann im Februar nicht zu einem Vorlagebeschluss für das Bundesverfassungsgericht kommen muss. Wenn es dann doch so ist, ruht das Gesetz weiter, will ich einmal sagen, und wir warten dann das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ab.
Ich will zum zweiten Teil Ihres Antrags kommen! Sie haben von einem Ausgleichsmodell gesprochen. Darüber können wir ja reden, das ist ja überhaupt kein Thema! Man muss es aber jetzt noch nicht beantragen. Wenn man etwas beantragen will, muss man sich sicher sein, welche Vorstellungen man hat, wie es aussehen soll. Nun gibt es verschiedene Modelle. Wir waren mit der Wissenschaftsdeputation im letzten Jahr in der Schweiz. Wir haben uns einmal angeschaut, wie dort das Ausgleichsmodell funktioniert, haben aber festgestellt, dass das auf die Bundesrepublik nicht übertragbar ist. Wir kennen die Diskussionen um einen Vorteilsausgleich, wie Herr Zöllner aus Rheinland-Pfalz ihn versucht einzuführen. Er merkt aber auch, dass er da nicht weiterkommt, denn wenn es um das Geld geht, dann gibt es auch keine Freunde mehr, das weiß man aus seinem privaten Bereich. So geht es auch unter den Ländern zu.
Zu Bremen kann man sagen, dass Bremen nicht nur exzellent ist – das haben wir ja mitbekommen –, sondern Bremen hat in der Vergangenheit Enormes geleistet, insbesondere in der Lehre. Bremen hat über den Bedarf hinaus akademisch ausgebildet, und das muss berücksichtigt werden, und zwar auch in den Verfahren, die jetzt noch auf uns zukommen. Für Sie, die es sehen können, zeige ich jetzt einmal ein Schaubild. Sie sehen hier die Bundesrepublik. Alles das, was rot ist, sind die Länder, die über ihren Bedarf hinaus ausbilden, schwarz sind die Länder, die unter dem Bedarf liegen. Das heißt, Bremen hat 10 000 Studierende über Bedarf ausgebildet. Bremen hat seit Jahren enorm für die Lehre gearbeitet, während andere Bundesländer, gerade im Süden, Baden-Württemberg, Bayern, sehr viel mehr für Forschung und Entwicklung gemacht haben und dafür in der Exzellenzinitiative ja auch enorm belohnt worden sind.
Nun komme ich zum Hochschulpakt! Das ist ja nun eine Angelegenheit, da kennen die Länder wirklich keine Freunde mehr, da geht es richtig ans Eingemachte. Der Hochschulpakt stellt also Mittel bereit. 565 Millionen Euro bis 2010 für Lehre,
700 Millionen Euro für Forschung und Overheadkosten, und nun kommt es zur Verteilung. Herr Präsident, das muss ich unbedingt noch sagen! Bei dieser Verteilung kennen sich weder A- noch B-Länder, da geht es wirklich darum, wer kann jetzt das bekommen, was ihm eigentlich zusteht! Ich kann nur sagen, die SPD-Wissenschaftssprecher haben sich vorgestern getroffen. Sie haben einen Beschluss gefasst, den ich hier mit Erlaubnis des Präsidenten einmal eben zitieren möchte, dass nämlich Einigkeit darin bestand, „dass die Bemühungen derjenigen Länder, wie eben auch Bremen, die in den zurückliegenden Jahren mit Investitionen in den Hochschulbereich ihre Kapazitäten ausgebaut haben, im Rahmen des Hochschul
paktes honoriert werden müssen, aber nicht solche Länder, bei denen Kapazitätsabbau stattfindet, dafür auch noch durch Bundesmittel belohnt werden“. Ich denke, dem kann man sich hier durchaus anschließen.
Ich hoffe, dass wir unsere Vertreter, nämlich Herrn Senator Lemke, stärken können, auch den Staatsrat, der da auch engagiert ist, dass wir im Hochschulpakt die Gerechtigkeit erfahren, die das Land Bremen verdient, und dazu brauchen wir diesen Antrag der Grünen nicht. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stehe hier heute richtig gern. In der Aktuellen Stunde einen Erfolg zu verkaufen ist etwas Besonderes und hat einen Gewinn für die
IUB, für das Land Bremen und für alle Hochschulen insgesamt in diesem Lande.
Ich gebe auch zu, ich freue mich, dass wir mit diesem Erfolg der Opposition ein Wahlkampfthema genommen haben.
Meine Damen und Herren, am 31. Oktober dieses Jahres ist mir richtig ein Stein vom Herzen gefallen. Herr Klaus Jacobs hatte gerade verkündet, dass er der IUB, der Internationalen Universität Bremen, die größte Einzelspende zukommen lassen wolle, die je eine wissenschaftliche Einrichtung in Europa erhalten hat. Im Einzelnen sind dies je 15 Millionen Euro für fünf Jahre, also 75 Millionen Euro, für Forschung und Lehre sowie ab 2011 noch einmal 125 Millionen Euro für den Kapitalstock. Ich finde, das ist eigentlich einen Applaus wert!
Was hat Herrn Jacobs nun dazu bewogen, sein Geld beziehungsweise die Mittel der Jacobs Foundation so zu investieren? Vielleicht darf ich das noch einmal dem Koalitionspartner sagen: Jacobs wird mit c geschrieben, nicht mit k! Das kennen wir noch von den grünen Packungen von früher.
Ich will einmal an die Anfänge erinnern. Die Idee zur internationalen Privatuniversität stammt schon aus dem Jahre 1997. 1998 hat sich ein Planungskomitee in Houston zur Planung der an die Rice University in den USA angelehnten Universität in Bremen gegründet. 1998 hat es den entsprechenden Senatsbeschluss gegeben, und 1999 konnte dann die IUB eröffnen, der Betrieb mit den Studierenden dann später. 1999 jedoch war der Startschuss, es ging los. Damit fand dann auch ein 30 Hektar großes Kasernengelände in Bremen-Grohn eine neue Nutzung. Besser kann man militärisches Gelände eigentlich nicht umwandeln.
Organisiert ist diese Privatuniversität in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Der Staat ist in ihr nicht vertreten, der Betrieb erfolgt ohne staatliche Einflussnahme. Die IUB erfüllt eine hochschulpolitische Funktion, die über den Wissenschaftsstandort Bremen hinaus auf den Wissenschaftsstandort Deutschland ausstrahlt. Ich erinnere daran, Sie wissen das alle sicherlich sehr genau, einige Stimmen bezeichneten es damals als politische Sensation, dass Regierung und Bürgerschaft ausgerechnet des Stadtstaates Bremen dieses Projekt gestartet haben. Wir
Nicht nur die äußerst positive Entwicklung der bremischen Universität und Hochschulen, sondern gerade auch die privatwirtschaftlich betriebene IUB haben die Standorte Bremen und Bremerhaven erheblich aufgewertet. Warum also Skepsis, Nachfragen und Kritik? In einem Punkt haben die Zweifler von damals recht behalten. 1998, so stand es, glaube ich, auch noch im Senatsbeschluss, ging man davon aus, dass man sieben Jahre bräuchte, um einen Kapitalstock von 250 Millionen Euro einzuwerben, Forschung und Lehre nicht mit inbegriffen. Das ist nicht gelungen, das wissen wir alle. Man muss aber sagen, 70 Millionen Euro sind inzwischen akquiriert worden, und das ist ja auch nicht ohne.
Man muss dazu sagen, dass Fundraising, also das Einwerben solcher Mittel, in den USA völlig anders
läuft als hier in Deutschland, und das hat man auch zugeben müssen, das ist auch Tatsache. Man fängt jetzt hier in Deutschland erst an, an den Hochschulen sogenannte Alumni-Netzwerke zu gründen. Das sind Netzwerke von ehemaligen Absolventen der Hochschulen, die man dann enger an die Hochschulen binden möchte, insbesondere solche, die nach Abschluss beruflichen und finanziellen Erfolg haben und dies vielleicht auch an die Hochschule zurückgeben können.
Ein Blick ins Internet bestätigt es. Das Lexikon Wikipedia sagt zur Finanzierung der IUB: „Die jährlichen Kosten in Höhe von 25 Millionen Euro werden finanziert aus Studiengebühren, Spenden, Drittmitteln, Kapitalerträgen aus Stiftungsvermögen und Kredite.“ Weiter ist zu lesen, dass in 2004 und 2005 die IUB erhebliche Verluste gemacht hat, einmal 18 Millionen Euro und einmal 20 Millionen Euro. Der ursprünglich angedachte Kapitalstock, wie ich vorhin schon gesagt hatte, in Höhe von 250 Millionen Euro wurde nicht erreicht.
Auch uns Wissenschaftsdeputierte trieb dies um. Die Opposition fragte von Sitzung zu Sitzung nach einem Bericht über die finanzielle Situation, sodass ich mich schon dazu hinreißen ließ, die Opposition zu bitten, nun doch endlich einmal Ruhe zu bewahren, um im sensiblen Bereich des Fundraising die IUB nicht unter Druck zu setzen. Mir war auf Nachfrage erläutert worden, wie lange und intensiv mit potenziellen Spendern, ich nenne es einmal so, geplaudert werden muss, ehe es zu einem Erfolg kommt, wobei man tunlichst alles, was mit Geld zu tun hat, nicht erwähnt.
Ich bin wirklich froh, dass es geklappt hat, gerade weil ich mich da so weit hinausgelehnt habe, und es hat sich bestätigt. Die Gespräche mit Herrn Jacobs laufen ja eigentlich schon seit Gründung der IUB. Mit seiner 1988 gegründeten Jacobs Foundation ist das Ziel verbunden, durch ein qualifiziertes Ausbildungsangebot für junge begeisterungsfähige Menschen die Zukunft der kommenden Generation und der Gesellschaft insgesamt positiv zu gestalten. Das hat Herr Jacobs schon einmal umgesetzt, indem er zu Beginn der Gründung 10 Millionen Schweizer Franken bereitgestellt hat für das „Jacobs Center for the Study of Lifelong Learning“ – lebenslanges Lernen.
Aber ganz besonders wichtig ist neben guten Leistungen und finanziell richtigen Entscheidungen das menschliche Miteinander, worüber ich eigentlich sehr froh bin. So hat sich Herr Jacobs in seiner Rede Ende Oktober ausdrücklich bei Bürgermeister Böhrnsen bedankt, dass er das Projekt trotz der politisch und wirtschaftlich nicht leichten Situation unterstützt.
Darüber hinaus ist Klaus Jacobs vom Zukunftskonzept für die IUB des neuen Präsidenten, Herrn Treusch, überzeugt. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsi