Gunnar Schellenberger

Appearances

4/6 4/13 4/15 4/19 4/33 4/38 4/52 4/57 4/60 4/61 4/62 4/69 4/71

Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei. Wir haben uns in der 60. Sitzung des Landtages am 27. Mai 2005 dafür entschieden, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Inneres zu überweisen.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgte die Landesregierung das Ziel, die Fachhochschule wieder in die vom Ministerium des Innern geführte Landespolizei zu integrieren mit der Konsequenz, dass in dem Tätigkeitsbereich der Fachhochschule, in dem bislang nur eine Rechtsaufsicht besteht, künftig auch eine Fachaufsicht des Ministeriums des Innern gegeben ist. Zur Begründung der Rechtsformänderung wurde vor allem das Bestreben angeführt, eine besser auf die Bedürfnisse der polizeilichen Praxis zugeschnittene Ausbildung in der Fachhochschule sicherzustellen.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag verdeutlichte die Landesregierung ihre Auffassung, dass es in einem staatlichen Kernbereich wie der Landespolizei unumgänglich sei, wegen der neuen Anforderungen angemessen und zeitnah auf Ausbildungsinhalte und Ausbildungsschwerpunkte einwirken zu können und deren Umsetzung zu garantieren.
Die Oppositionsfraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS lehnten sowohl während der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag als auch während der Beratungen in den Ausschüssen die beabsichtigte Änderung des rechtlichen Status der Fachhochschule ab. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass eine solche Änderung im Gegensatz zur aktuellen bildungspolitischen Diskussion stehe, in der von den Bildungseinrichtungen ein Mehr an
Selbständigkeit, Innovation und Kreativität gefordert werde.
In der Sitzung am 14. September 2005 verständigte sich der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und dazu die Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse einzuladen. Diese Anhörung fand am 26. Oktober 2005 statt. Dabei wurde von den Vertretern der Fachhochschule der Polizei sowie von den Fachleuten und Interessenvertretungen ein recht breites Meinungsspektrum zu dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht.
In der Sitzung am 16. November 2005 lagen dem Ausschuss eine Stellungnahme des GBD und eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern zu den in der Anhörung aufgeworfenen Fragen sowie fünf Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP vor.
Die Fraktion der SPD stellte in dieser Sitzung den Antrag, eine externe Evaluation der Ausbildungsgänge an der Fachhochschule der Polizei durchzuführen und deren Ergebnisse in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Inneres vorzustellen. Bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse sollten die Gesetzesberatungen ausgesetzt werden. - Ein solches Vorgehen lehnten die Koalitionsfraktionen jedoch ab. Sie machten darauf aufmerksam, dass ihre Änderungsanträge darauf abzielten, den rechtlichen Status der Fachhochschule der Polizei beizubehalten.
Im Ergebnis der Beratung lehnte der Ausschuss den Antrag der Fraktion der SPD bei 4 : 6 : 0 Stimmen ab. Der Ausschuss kam überein, die Beratungen über den Gesetzentwurf in einer zusätzlichen Sitzung am 30. November 2005 fortzusetzen und während dieser Sitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
In der Sitzung am 30. November 2005 stellte die Fraktion der SPD den Antrag vom 16. November 2005 erneut. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit und wurde bei 4 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss trat anschließend in die Beratung über die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge ein. Die Änderungsanträge wurden jeweils mehrheitlich beschlossen. Auf die inhaltlichen Erläuterungen zu den Änderungsanträgen möchte ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verzichten.
Der auf diese Weise geänderte Gesetzentwurf wurde mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen und einschließlich der Berücksichtigung rechtstechnischer Anregungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes den mitberatenden Ausschüssen als vorläufige Beschlussempfehlung zugeleitet. Der Ausschuss für Recht und Verfassung behandelte den Gesetzentwurf am 8. Dezember 2005, der Ausschuss für Inneres am 14. Dezember 2005. Beide Ausschüsse schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft an.
In der abschließenden Beratung am 11. Januar 2006 sprach sich der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit 6 : 5 : 0 Stimmen dafür aus, das Gesetz in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu verabschieden. Ich bitte Sie heute im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft darum, das ebenfalls zu tun. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 63. Sitzung des Landtags am 8. September 2005 zur federführenden Be
ratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die durch die Landesregierung vorgelegte Neufassung des Studentenwerksgesetzes ist in Anlehnung an die aktuellen Entwicklungen und Erfordernisse darauf gerichtet, die Eigenverantwortung der Studentenwerke im Umgang mit ihren eigenen Mitteln und den Landeszuschüssen zu stärken. Dieses Gesetz soll den Studentenwerken größere Freiräume für die wirtschaftliche Effizienz ihrer Betätigung eröffnen, was letztlich der Vorhaltung eines hochwertigen Dienstleistungsangebots für die Studierenden förderlich ist.
Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darauf verständigt, hierzu zunächst eine Anhörung der Vertreter der Studentenwerke und der Hochschulen sowie von Interessenvertretungen durchzuführen. Diese Anhörung fand am 26. Oktober 2005, also am gleichen Tag wie die andere Anhörung, die ich vorhin bereits erwähnt habe, im Landtagsgebäude statt.
Wir haben in der Sitzung am 16. November 2005 über den Gesetzentwurf beraten. Dem Ausschuss lagen Stellungnahmen des GBD und des Landesrechnungshofs vor. Die Linkspartei.PDS legte dem Ausschuss in dieser Sitzung Änderungsanträge vor, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurden. Dagegen fand ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der darauf abzielte, dass Beschlüsse des Verwaltungsrats über die Grundordnung und die Beitragsordnung einer Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bedürfen, eine große Mehrheit.
Der Gesetzentwurf wurde in der so geänderten Fassung mit 9 : 0 : 2 Stimmen beschlossen. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen zugeleitet. Der Ausschuss für Finanzen hat in der Beratung am 15. Dezember 2005 der vorläufigen Beschlussempfehlung zugestimmt.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft fand am 11. Januar 2006 statt. In diese wurde noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht, der angenommen worden ist. Unter Berücksichtigung der darin vorgesehenen Änderung wurde über den gesamten Gesetzentwurf abgestimmt.
Der Ausschuss hat dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen zugestimmt. Wir haben uns in Anbetracht der Zeit darauf verständigt, hierzu eine Debatte nicht zu führen. Ich bitte Sie, das Parlament, dieser Beschlussempfehlung heute zuzustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist mein dritter Redebeitrag. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft ist sehr fleißig, aber er ist es nicht nur zum Schluss.
Wie Sie bereits erwähnt haben, Herr Präsident, gab es zwei Anträge, einen Antrag und einen Alternativantrag. Diese Anträge sind in der 53. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2005 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sowie zur Mit
beratung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.
Die Fraktion der SPD forderte die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, gemeinsam mit den Landesregierungen der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie mit den betroffenen Kommunen, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit Unternehmen ein Konzept zur Etablierung einer Länder übergreifenden mitteldeutschen Wirtschafts- und Wissenschaftsregion zu erarbeiten. Die dazu erforderlichen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sollten im Zusammenwirken der drei Landesregierungen mit den Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft in dem Konzept definiert werden.
Mit dem in der gleichen Landtagssitzung eingebrachten Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde die Landesregierung gebeten, in den Ausschüssen über den Stand der Länder übergreifenden Kooperation auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Forschung in Mitteldeutschland zu berichten.
Die regierungstragenden Fraktionen und der Kultusminister verwiesen in der Ausschusssitzung am 8. Juni 2005 darauf, dass sich die mitteldeutsche Forschungs- und Wissenschaftslandschaft in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt hat, weil die Landesregierung die Vernetzung und die Clusterbildung, die mit dem Antrag der Fraktion der SPD angestrebt wird, bereits gezielt unterstützt und gefördert hat.
Die Koalitionsfraktionen befürworteten ein staatliches Handeln, das die Voraussetzungen für die Entstehung von Kooperationen im Wissenschaftssystem schafft. Sie sahen es aber nicht als eine Aufgabe des Staates an, eine Kooperation innerhalb der Wissenschaftssysteme zu organisieren, und standen deshalb der Aufforderung an die Landesregierung, ein Konzept zur Etablierung einer mitteldeutschen Wissenschaftsregion zu erarbeiten, ablehnend gegenüber.
Zudem verwiesen die Koalitionsfraktionen darauf, dass sich der Antrag der Fraktion der SPD vordergründig auf das Kooperationsdreieck der Wissenschaftsstandorte Halle, Leipzig und Jena beziehe, jedoch eine Länder übergreifende Kooperation auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Forschung in ganz Mitteldeutschland auch unter Einschluss der anderen Wissenschaftsstandorte erforderlich sei.
Der Bitte des Ausschusses nachkommend, legte der Kultusminister nach der Sommerpause einen schriftlichen Bericht über den Stand der Länder übergreifenden Kooperation auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Forschung in Mitteldeutschland vor. Dieser Bericht wurde in der Sitzung am 14. September 2005 ausführlich im Ausschuss erörtert.
Da die konträren Auffassungen der Fraktionen zum Inhalt der Anträge fortbestanden, wurde die Beschlussfassung vertagt. Wir haben uns also sehr lange mit diesem Thema beschäftigt.
In der Ausschusssitzung am 12. Oktober 2005 haben wir uns erneut mit dem Thema befasst. Während dieser Sitzung legte die Fraktion der SPD einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung vor, die an dem Ziel der Erarbeitung eines Konzeptes festhielt, aber den Intentionen der Koalitionsfraktionen näher kam und auf die Etablierung einer mitteldeutschen Wissenschaftsregion Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgerichtet wurde.
Die mit dem Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen verfolgte Berichterstattung durch die Landesregierung über den Stand der Länder übergreifenden Kooperation hielt die Fraktion der SPD zwar nach wie vor nicht für ausreichend, doch der vorgelegte Entwurf einer Beschlussempfehlung wurde bei 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses hatte mit Blick auf die Hochschulautonomie und auf die wissenschaftliche Selbstbestimmung Bedenken, die Landesregierung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen, mit dem auf dem administrativen Weg ein Wissenschaftsnetzwerk oder eine wissenschaftliche Kooperation in Mitteldeutschland etabliert werden sollte.
Mit dem Hinweis darauf, dass mit dem durch das Kultusministerium erstatteten Bericht dem Anliegen des Alternativantrags der Fraktionen der CDU und der FDP entsprochen worden sei, sprachen sich die Koalitionsfraktionen anschließend dafür aus, das Thema als erledigt zu betrachten. Dieser Intention folgte der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit 7 : 2 : 2 Stimmen. Diese Empfehlung teilte er den eingangs genannten mitberatenden Ausschüssen mit. Diese schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Am 14. Dezember 2005, also nach gut einem Jahr, in dem wir uns intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, fand die abschließende Beratung statt. Der Ausschuss bestätigte mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Empfehlung, die Anträge für erledigt zu erklären. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, das ebenfalls zu tun. - Dann brauche ich heute nur noch einmal zu Ihnen zu sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Antrag in der 57. Sitzung des Landtages am 14. April 2005 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
Hintergrund dieses Antrages sind die mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und dem Kinderförderungsgesetz getroffenen neuen Regelungen zum Übergang in die Grundschule, die die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit den Schulen sowie die Umsetzung des Bildungsauftrages im Kindergarten betreffen.
Wir haben uns in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 8. Juni 2005 mit diesem Thema beschäftigt. Der Kultusminister hat in der Sitzung erneut Bericht erstattet, diesmal über die Neugestaltung des Übergangs zur Grundschule und über die Umsetzung des im Januar 2004 in Kraft getretenen Erlasses „Aufnahme in die Grundschule“.
In dem Bericht brachte er zum Ausdruck, dass bereits auf allen Hierarchieebenen und in allen Arbeitsfeldern, die von diesem Erlass berührt würden, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt worden seien. Es wurde darauf verwiesen, dass bestehende Probleme nicht daher rührten, dass die einzelnen Bereiche nicht genügend auf die Umsetzung der neuen Regelung vorbereitet gewesen seien, sondern daher, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kindertagesstätten und den Schulen zunächst nicht reibungslos verlaufen sei.
Der Kultusminister berichtete, dass es in zahlreichen Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kindertagesstätten und Schulen jedoch gelungen sei, die realistischen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der Einrichtungen zu erörtern und auf der Grundlage dieser Realitäten Konzepte der Zusammenarbeit zu entwickeln.
Einen wesentlichen Beratungsgegenstand im Ausschuss stellte der Umstand dar, dass im Frühjahr 2005 in den Grundschulen des Landes zwei Aufnahmeverfahren zeitlich zusammenfielen. Zum einen betraf es das auf den alten Erlassen aus den Jahren 1993 und 1994 beruhende Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2005/2006; dazu kam gleichzeitig die Anmeldung der Kinder, die zum Schuljahr 2006/2007 in die Grundschule aufgenommen werden sollen, und zwar auf der Grundlage eines Erlasses aus dem Jahr 2004. Zudem war zu beachten, dass ab dem Schuljahr 2005/2006 die flexible Schuleingangsphase eingeführt wurde.
Das Ministerium nahm auf die Bitte des Ausschusses hin zu dieser Situation noch einmal in einem gesonderten schriftlichen Bericht Stellung. In der Ausschusssitzung am 16. November 2005 wurde durch das Kultusministerium intensiv über diesen Bericht informiert und es wurden der Prozess der Gestaltung der flexiblen Schuleingangsphase sowie der Übergang von den Kindertagesstätten in die Grundschulen beleuchtet.
Die Schulleiter sind in einzelnen Dienstberatungen gebeten worden, gute Vorstellungen und Ideen unter dem Gesichtspunkt „Best Practice“ an das Ministerium weiterzuleiten; diese Beispiele wurden in den Landesbildungsserver eingestellt, um die Möglichkeit zu nutzen, anderen diese Informationen zugänglich zu machen; das soll
te natürlich auch in gedruckter Form geschehen bzw. ist auch bereits geschehen.
Im Ergebnis der Beratung fasste der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: Der Antrag der PDSFraktion ist für erledigt zu erklären.
Daran schloss sich das normale Prozedere an. Die Angelegenheit ist sodann an den mitberatenden Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport weitergeleitet worden. Dieser Ausschuss hat das Thema ebenfalls einstimmig für erledigt erklärt.
Damit stehe ich nun heute hier. Ich bitte das Hohe Haus darum, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu folgen und den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS für erledigt zu erklären. - Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wollte Ihnen ein bisschen Arbeit abnehmen, aber Sie haben mir Arbeit abgenommen.
Der Antrag wurde also im Juli 2005 hier im Plenum behandelt. Der Kultusminister hat bereits damals darauf aufmerksam gemacht, dass die betroffenen Schulen momentan noch regelgerecht seien und die Problematik erst im Schuljahr 2006/2007 relevant werde. Diese Regelung gilt für Mehrfachstandorte ab 60 Schülerinnen und Schülern. Insofern besteht kurzfristig kein Handlungsbedarf.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich mit dem Antrag am 16. November 2005 beschäftigt. Das Kultusministerium hat in dieser Sitzung noch einmal zu der Thematik berichtet. Es geht im Land insgesamt um 45 Grundschulen, für die der Fall zutreffen würde, dass sie von Einzel- zu Mehrfachstandorten werden.
Von diesen 45 Schulen gibt es wiederum neun Schulen, die die Mindestschülerzahl von 60 unterschreiten. Dabei handelt es sich um eine Größenordnung von 40 bis 60 Schüler. Das Kultusministerium hat das Landesverwaltungsamt angewiesen, den Anträgen von Trägern auf eine Ausnahmeregelung für diese Schulen stattzugeben, wenn nachgewiesen wird, dass sich die Schulwegzeiten unzumutbar erhöhen würden.
In Abhängigkeit von den Schulwegzeiten ist es also in den genannten neun Fällen möglich, Ausnahmen zu genehmigen. Der Ausschuss war der Meinung, dass damit das Problem durch das Kultusministerium vortrefflich gelöst worden ist, und er sprach sich dafür aus, den Antrag für erledigt zu erklären.
Ich würde mich freuen, wenn Sie dem nachkommen würden, und bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wald hat uns viel Zeit gekostet.
Aber ethische und religiöse Bildung sollte uns auch ein bisschen Zeit kosten. Ich denke, das ist ganz wichtig. Aber ich versuche dennoch, mich recht kurz zu fassen.
Wie wir gerade gehört haben, ist der Antrag der Fraktion der SPD in der Landtagssitzung am 9. Juli 2004 an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden. Wir haben uns am 8. Dezember 2004 im Ausschuss mit diesem Antrag beschäftigt. Das Kultusministerium hat über seine Bemühungen berichtet, die Versorgung mit Ethik- und Religionsunterricht an den Schulen des Landes weiter voranzutreiben und die Situation entsprechend zu verbessern.
Ich sage meistens, auch wenn manche sagen, es stimmt nicht ganz so, wir waren uns im Ausschuss einig - -
- Von mir aus auch ausnahmsweise - - Wir waren uns im Ausschuss darüber einig, dass der Werte vermittelnde Unterricht sehr wichtig ist. Darüber freut man sich immer. Wir haben mit großem Interesse das entsprechende Gutachten von Professor Gehrmann zur rechtlichen Situation des Religionsunterrichtes zur Kenntnis genommen. Darin wurde die entsprechende Praxis beschrieben.
Wir haben uns dann auf der Grundlage des Gutachtens mit der neuen Situation befasst und haben eine gewisse Zeit für intensive Beratungen verstreichen lassen. Wir haben dann in der Ausschusssitzung am 8. Juni 2005 vom Kultusministerium von aktuellen Maßnahmen erfahren, mit denen spezifisch die Situation im Bereich des Werte vermittelnden Unterrichts verbessert werden soll. Das heißt, die Zahl der erteilten Stunden soll erhöht werden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Tag heute noch sehr lang ist, verzichte ich auf die Nennung der verschiedenen Maßnahmen.
Auf jeden Fall war der Ausschuss der Meinung, dass das Kultusministerium einen guten Weg beschreitet, um den Intentionen des Antrags und den Intentionen des Ausschusses gerecht zu werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nach der Sommerpause noch einmal einen aktuellen Bericht des Kultusministeriums entgegennehmen, in dem der jetzige mit dem dann neuen Stand verglichen wird.
Wir sind der Meinung, dass damit dem Antrag Genüge getan ist. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen, diesen Antrag für erledigt zu erklären. - Danke.
Danke sehr. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/1842 - wir haben es gerade gehört -, in den Landtag am 15. Oktober 2004 eingebracht und an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur federführenden Beratung und an die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.
Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft in der Sitzung am 10. November 2004 darauf verständigt, Anfang des Jahres 2005 ein Kolloquium durchzuführen, und zwar mit externen Sachverständigen, um die Aspekte und Möglichkeiten des Gesetzentwurfes zu erörtern, und darüber hinaus zusätzlich noch eine Anhörung durchzuführen.
Mit Unterstützung des Kultusministeriums - hierfür noch einmal herzlichen Dank - konnte das Kolloquium mit hochkarätigen Experten als Referenten in der Leucorea in Wittenberg im Januar dieses Jahres durchgeführt werden. Die Experten hielten Referate zu unterschiedlichen Themenkomplexen, zum Beispiel zur Struktur der Hochschulmedizin, zum Personalrecht in der Hochschulmedizin, zu Finanzierungsproblemen zwischen medizi
nischer Fakultät und Universitätsklinikum und zum Numerus-Clausus-Fach Medizin.
An der ganztägigen Veranstaltung nahmen neben Vertretern der Landesregierung auch Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse - die habe ich gerade erwähnt - teil, ebenso zahlreiche Vertreter der Leitungen der Universitäten, von den medizinischen Fakultäten und von den Universitätsklinika aus Halle und aus Magdeburg und auch Vertreter der Personalräte der Universitätskliniken, der Gesamtpersonalräte und des allgemeinen Hauptpersonalrats beim Kultusministerium. Sie alle hatten die Möglichkeit und nutzten diese auch, im Anschluss an die Vorträge in einer Podiumsdiskussion mit den Referenten ins Gespräch zu kommen.
Der weitere Fortlauf: Wir haben dann am 2. Februar 2005 eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt, zu der viele von den Vertretern, die ich gerade genannt habe, wiederum eingeladen worden sind. Zusätzlich waren eingeladen die Gleichstellungsbeauftragten, Studentenräte der medizinischen Fakultäten sowie Vertreter der Gewerkschaften, Kassen, Ärzteverbände und Personalräte - alle waren sie eingeladen.
Am 2. Februar 2005 hat der GBD dem Ausschuss eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kultusministerium nahm die Bitte des Ausschusses um Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf und übermittelte im Vorfeld der Sitzung am 9. März 2005 ein diesbezügliches Schreiben.
In der Sitzung am 9. März 2005 wurden das Kultusministerium und der GBD vom Ausschuss gebeten, die Position des GBD in dessen Stellungnahme vom 2. Februar 2005 zu erörtern und nach Möglichkeit zu abgestimmten Vorschlägen zu kommen.
Es erfolgten hierauf Abstimmungsgespräche zwischen dem Kultusministerium und dem GBD. Dem Ausschuss ging ein Papier zu, in dem synoptisch dargestellt wurde, zu welchen Positionen des GBD eine Einigung festgestellt werden konnte, zu welchen Positionen weiterhin unterschiedliche Auffassungen bestanden und an welchen Stellen übereinstimmend neue Formulierungen vorgeschlagen wurden.
Das Kultusministerium hat dem Ausschuss auf dessen Wunsch hin dieses Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt. Es gab auch noch Änderungsvorstellungen der medizinischen Fakultäten, der GEW und des GBD. Diese Anregungen wurden uns in einem Papier in synoptischer Form zur Verfügung gestellt, sodass wir eine gute Arbeitsgrundlage hatten.
Es ging weiter am 6. April 2005. Wir haben an diesem Tag die erste tiefere Beratung nach der Anhörung durchgeführt und uns über das weitere Verfahren verständigt.
In dem weiteren Verfahren war der nächste Termin der 4. Mai 2005. In dieser Sitzung gab es eine ganze Menge Änderungsanträge, und zwar 68 an der Zahl. Diese Änderungsanträge wurden entsprechend beraten und über diese wurde bei der Beschlussfassung abgestimmt. Im Zuge der Abstimmung entstand eine geänderte Fassung des Gesetzentwurfes, die mit 7 : 6 : 0 Stimmen eine Mehrheit fand und als vorläufige Beschlussempfehlung an die beiden mitberatenden Ausschüsse ging.
Wir hatten uns dann vorgenommen, am 8. Juni 2005 die abschließende Beratung durchzuführen; aber aufgrund gewisser Differenzen in den mitberatenden Ausschüs
sen, aufgrund terminlicher Verschiebungen kam es nicht dazu.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat dann eine Sondersitzung durchgeführt, um zu gewährleisten, dass Sie heute über den Gesetzentwurf abstimmen können, hat aber die reguläre Sitzung am 8. Juni 2005 genutzt, um die Positionen noch einmal auszutauschen. In der Sondersitzung am 29. Juni 2005 ist dann über die restlichen Anträge und über die Beschlussempfehlung abgestimmt worden.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat bei dieser Gelegenheit noch einige Hinweise gegeben, die wir selbstverständlich gern aufgegriffen haben.
Auf diese Weise ist eine Beschlussempfehlung entstanden, die wesentliche Veränderungen beinhaltet. Ich verzichte darauf, auf die einzelnen Paragrafen einzugehen. Diejenigen von Ihnen, die mit dem Gesetzentwurf beschäftigt waren, wissen, was gemeint ist und wo Veränderungen vorgenommen wurden. Zu guter Letzt wurde die Beschlussempfehlung im Ausschuss mit 7 : 6 : 0 Stimmen verabschiedet.
Unabhängig davon ist es uns bei diesem umfangreichen Gesamtwerk dennoch nicht gelungen, zu 100 % sauber zu arbeiten. Ich möchte Sie deshalb bitten, eine Änderung einzutragen. In § 28 Abs. 2 Satz 1 muss nach der Angabe „§ 20 Abs. 1 Satz 4“ die Angabe „§ 25“ eingefügt werden. Das ist eine kleine redaktionelle Änderung.
- Der Kultusminister hat das immer gesagt, aber an der entsprechenden Stelle hat er sich nicht laut genug geäußert, sodass wir nicht darüber abgestimmt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie für diese kleine Änderung Verständnis haben.
Insgesamt bitte ich Sie im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, der Beschlussempfehlung mit der kleinen Korrektur, die ich gerade erwähnt habe, Ihre Zustimmung zu geben. - Ich danke für die grenzenlose Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes SachsenAnhalt wurde in der 55. Sitzung des Landtags am 3. März federführend an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen. - Jetzt ist der Ton weg. Das macht nichts. Soll ich trotzdem weitermachen?
- Ich mache trotzdem weiter. Wir geben das dann noch zu Protokoll. Ich denke, das ist eine ganz normale Durchführung.
Der Gesetzentwurf ist zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Die Fraktion der PDS beabsichtigte mit dem Gesetzentwurf, Studiengebühren grundsätzlich auszuschließen und die Möglichkeit zur Erhebung weiterer Entgelte einzuschränken.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat in seiner Sitzung am 6. April 2005 zum ersten Mal über den Gesetzentwurf beraten. Die Koalitionsfraktionen sahen angesichts der derzeitigen Gesetzeslage im Land keinen Anlass für eine Gesetzesänderung und befürworteten eine zügige Beratung über den Gesetzentwurf. Demgegenüber sprach sich die PDS-Fraktion für eine zeitlich entspannte und eingehende Beratung über den Gesetzentwurf aus, in deren Rahmen eine Anhörung durchgeführt werden sollte. Dieser Intention schloss sich die Fraktion der SPD an.
Die Koalitionsfraktionen signalisierten daraufhin ihre Bereitschaft, das Thema „Erhebung von Studiengebühren“ weiterhin in die Ausschussarbeit einzubeziehen und möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode dazu eine Anhörung, jedoch nicht auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs, durchzuführen. Nach kontrovers geführter Diskussion wurde die Durchführung einer Anhörung mit 7 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss votierte in der vorläufigen Beschlussempfehlung mit dem gleichen Abstimmungsergebnis dafür, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS abzulehnen.
Im Anschluss daran erörterte der Ausschuss noch einmal die Frage, wie mit dem Thema „Erhebung von Studiengebühren“ in der weiteren Arbeit umgegangen werden sollte. Letztlich kamen die Ausschussmitglieder dahin gehend überein, dass das Thema in einer der nächsten Sitzungen wieder aufgerufen wird.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft mit 7 : 2 : 3 Stimmen an.
In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 4. Mai 2005 wurde die Empfehlung, den Gesetzentwurf der PDS abzulehnen, mit 7 : 3 : 3 Stimmen bekräftigt.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
Ich bin schon da, um ein bisschen Zeit wieder herauszuholen. Reine Bewegung, aber ich werde mich recht kurz fassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hochschulzulassung, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/2047.
Wir haben den Gesetzentwurf in der 55. Sitzung des Landtags am 3. März 2005 in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen. Der Gesetzentwurf dient der landesrechtlichen Umsetzung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes, mit dem die Hochschulzulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen grundlegend neu geregelt wurde.
Wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen ist der Umstand, dass die Hochschulen bisher maximal 24 % ihrer Studienplätze nach eigener Auswahl vergeben konnten, künftig aber 60 %. Im Gegenzug verringert sich natürlich der Anteil der ZVS-Studienplätze auf 40 %.
Die erhöhte Eigenverantwortung der Hochschulen im Auswahlverfahren wird durch eine Reihe von Kriterien zur Entscheidung über die Bewerberinnen und Bewerber
unterstützt. So zählen neben der Abiturdurchschnittsnote weitere Kriterien, zum Beispiel für ein bestimmtes Studienfach besonders wichtige Einzelnoten, Ergebnisse fachspezifischer Studierfähigkeitstests bzw. eine absolvierte Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 6. April 2005 über den Gesetzentwurf beraten. Zu Beginn dieser Beratungen legten die Fraktionen der CDU und der FDP einen Änderungsantrag vor, mit dem über die Anfügung eines neuen Absatzes 4 an den § 3a des Hochschulzulassungsgesetzes den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet werden sollte, für die Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber Gebühren zu erheben. Aber nach Auskunft des GBD besteht diese Möglichkeit für die Hochschulen bereits jetzt.
- Sind das schon zukünftige Studenten? - Ja, früh übt sich...
Im Ergebnis einer ausführlichen Diskussion zogen die Fraktionen der CDU und der FDP ihren Änderungsantrag zurück.
Unter Beachtung des Umstandes, dass die neuen Regelungen nach dem Hochschulrahmengesetz bereits bei der Studienplatzvergabe für das Wintersemester 2005/2006 gelten, wurde die rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes von den Koalitionsfraktionen höher bewertet als eine weitere parlamentarische Beratung über die vorgeschlagenen Änderungen.
Zu guter Letzt nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf mit 10 : 0 : 3 Stimmen an. Die in der vorliegenden Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen sind rein redaktioneller Art und wurden aufgrund von Hinweisen des GBD berücksichtigt.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung die Zustimmung zu geben. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In der 43. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2004 ist dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/1688 - zur Beratung überwiesen worden.
Gleichzeitig lag dem Ausschuss seit der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 4/1090 - vor, der im vergangenen Jahr nur in den Teilen, die sich mit der Problematik der Schulentwicklungsplanung beschäftigt haben, behandelt worden ist. Die Teile des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD, die sich der inneren Schulreform und den Mitbestimmungsrechten der am schulischen Prozess Beteiligten zuwenden, sind zurückgestellt worden, um sie im Zusammenhang mit der erwarteten Schulgesetznovelle der Landesregierung zu beraten.
Am 3. November 2004 führte der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft eine Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Institutionen zu den Gesetzentwürfen durch, an der auch Mitglieder des Aus
schusses für Gesundheit und Soziales teilnahmen. Darüber hinaus bot der Ausschuss eine Reihe weiterer Verbände und Institutionen die Möglichkeit an, sich in schriftlicher Form zu den Gesetzentwürfen zu äußern.
In der Sitzung am 10. November 2004 beschloss der Ausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für die Beratung und die Erarbeitung der Beschlussempfehlung zu nehmen.
Zu Beginn der Sitzung am 1. Dezember 2004 lagen dem Ausschuss insgesamt 61 Änderungsanträge der Fraktionen vor, über die beraten und beschlossen wurde. Im Verlauf der Beratung wurde eine Reihe von Änderungsanträgen zur erneuten Erörterung in den Fraktionen bzw. zur Konsensfindung zwischen den Fraktionen zurückgestellt. Die abschließende Beratung wurde auf den 8. Dezember 2004 vertagt.
In der Sitzung am 8. Dezember 2004 hatte der Ausschuss über die zurückgestellten Anträge, aber auch über weitere, neue Anträge der Fraktionen von CDU und FDP sowie drei nach der Beratung der Vorwoche überarbeitete Änderungsanträge der Fraktion der SPD zu befinden. Im Verlauf der Beratungen gaben die Koalitionsfraktionen den anderen Fraktionen den von ihnen beabsichtigten Entschließungsantrag zur Bildung von Anfangsklassen, der Ihnen heute mit dem Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorliegt, zur Kenntnis.
Die Ausschussberatungen führten zu folgenden Änderungen im Gesetzentwurf: In § 6 Abs. 4 und in § 9 Abs. 7 des Schulgesetzes wurde aufgenommen, dass die schriftlichen Prüfungsarbeiten der Abiturprüfung von einer Fachlehrkraft eines anderen Gymnasiums bzw. eines Fachgymnasiums zweitkorrigiert werden, um eine noch objektivere Bewertung der zentral gestellten Aufgaben zu ermöglichen. Diese Regelung wird auch für die Abiturprüfung an Gesamtschulen gelten.
Der in das Schulgesetz neu aufzunehmende § 11a - Qualitätssicherung - erhielt eine neue Fassung, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde. Interne und externe Evaluationen sowie Schulleistungsuntersuchungen sollen der Qualitätssicherung der schulischen Arbeit dienen. Die oberste Schulbehörde wird einmal in der Wahlperiode einen Bildungsbericht veröffentlichen, in dem differenziert nach Schulformen und nach Bildungsgängen über den Entwicklungsstand und die Qualität der Schulen des Landes berichtet wird.
Im Zusammenhang mit der durch den Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung des § 18a Abs. 3 befürchteten die Grundschulen in freier Trägerschaft eine Kürzung der Landeszuschüsse. Der Ausschuss stimmte darin überein, den Änderungsvorschlag nicht aufzunehmen, wonach für Grundschulen in freier Trägerschaft als Klassenfrequenz, nach der die Zuschüsse berechnet werden, der Wert 20 festgelegt werden sollte, wenn die Klassenfrequenz vergleichbarer öffentlicher Schulen kleiner als dieser Wert ist.
§ 24 erhielt eine völlige Neufassung, die auf eine Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen zielt. Die Passagen dieses Paragrafen erhielten zum Teil fraktionsübergreifende Zustimmung.
Eine Annäherung zwischen den Koalitionsfraktionen und der Fraktion der SPD gab es bei der Formulierung des § 30 Abs. 1 zur Fort- und Weiterbildung. Demnach sind die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen verpflichtet, sich regel
mäßig auch in ihrer unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Die Fortbildungsschwerpunkte werden durch das MK vorgegeben. Die Art und der Umfang des Fortbildungsbedarfs werden durch die Schulen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation der schulischen Arbeit und des Schulprogramms ermittelt. Künftig soll ein Fortbildungspass die Teilnahme an der Fortbildung und die Schwerpunkte in der Fortbildung dokumentieren.
Umstritten war im Ausschuss die Einführung einer Eignungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die der Aufnahme in ein Gymnasium oder den Gymnasialzweig einer Gesamtschule in kooperativer Form begehren, jedoch nicht über eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium verfügen. Die entsprechende Änderung in § 34 Abs. 2 wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Der Ausschuss beschloss mit großer Mehrheit, in § 41 Regelungen aufzunehmen, die eine effektive Gestaltung der Organisation des Unterrichts an berufsbildenden Schulen bei geringen Schülerzahlen und gleichzeitig ein hochwertiges Angebot berufsbildender Schulen in allen Teilen des Landes sicherstellen sollen. Im Rahmen dieser Regelungen können Schülerinnen und Schüler anderen berufsbildenden Schulen zugewiesen werden, wenn an der bisher besuchten Schule eine von der obersten Schulbehörde festgelegte Schülerzahl für eine Klasse eines bestimmten Bildungsganges nicht mehr erreicht wird.
Bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung wurden auch zahlreiche Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes berücksichtigt, die größtenteils bereits in dessen Stellungnahme vom 26. Oktober 2004 vorgelegen haben.
Die nunmehr zur Beschlussfassung stehende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss mit 7 : 6 : 0 Stimmen angenommen.
Mit der Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist der ebenfalls im Ausschuss behandelte Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für erledigt zu erklären.
Nach der Ausfertigung der Beschlussempfehlung hat es noch einmal eine Abstimmung zwischen dem GBD und dem Kultusministerium zu einer weiteren Folgeänderung in § 1 Abs. 1 gegeben. Deshalb bitte ich darum, der Beschlussempfehlung in § 1 Abs. 1 einen Absatz 2 folgenden Inhalts hinzuzufügen:
„(2) Die Anlage des Landesbesoldungsgesetzes vom 17. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 123, 408), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. LSA S. 352, 353), wird wie folgt geändert:
1. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 12 Nr. 2 und Besoldungsgruppe A 13 Nr. 2 werden die Wörter ‚Sonderschullehrer und Sonderschullehrerin’ jeweils durch die Wörter ‚Förderschullehrer und Förderschullehrerin’ und das Wort ‚Sonderschulen’ jeweils durch das Wort ‚Förderschulen’ ersetzt.
2. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14 Nrn. 7 und 10 wird das Wort ‚Sonderschulkonrektor’ jeweils durch das Wort ‚Förderschulkonrektor’ und das Wort ‚Sonderschulkonrektorin’ jeweils durch das Wort ‚Förderschulkonrektorin’ ersetzt.
3. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14 Nr. 8 sowie Besoldungsgruppe A 15 Nr. 10 werden die Wörter ‚Sonderschulrektor und Sonderschulrektorin’ jeweils durch die Wörter ‚Förderschulrektor und Förderschulrektorin’ ersetzt.
4. In der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 14 Nrn. 7, 8 und 10 sowie Besoldungsgruppe A 15 Nr. 10 wird das Wort ‚Sonderschule’ jeweils durch das Wort ‚Förderschule’ ersetzt.“
Die vorgetragene redaktionelle Änderung ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, weil das Hohe Haus ja in seiner gestrigen Sitzung auch das Vierte Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen hat. Deshalb sollte der Landtagspräsident ermächtigt werden, nach der Beschlussfassung das Datum und die Fundstelle des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Schulgesetz zu ergänzen.
Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung einschließlich der beschriebenen Folgeänderung zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Hochschule interessiert viele, auch wenn sie jetzt im Moment nicht anwesend sind, aber ich weiß, es haben sich sehr viele mit dem Thema beschäftigt. Deshalb ist es für mich auch kein Problem, wenn der Saal etwas weniger gefüllt ist. Die sich stark Interessierenden sitzen ohnehin auf den Tribünen.
Der Landtag hat in seiner 29. Sitzung am 20. November 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Hochschulstruktur an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich in seiner Sitzung am 26. November 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst, um sich über das Verfahren einer Anhörung zu verständigen. Im Vorfeld dieser Sitzung sind von den Fraktionen etwa 162 Vorschläge zur Anhörung von Einzelpersonen, Verbänden und Institutionen eingereicht worden.
Nach einer umfangreichen Debatte im Ausschuss einigten wir uns darauf, diese Anhörung am 28. Januar 2004 durchzuführen und für diese Anhörung - sage und schreibe - 117 Einzelpersonen, Verbände und Institutionen einzuladen, die ihrerseits die Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme erhalten sollten, zum Teil den Abgeord
neten aber auch ohne einen eigenen Vortrag zur Befragung zur Verfügung stehen sollten.
In der 32. Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2003 brachte die Fraktion der SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein, der ebenfalls an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen wurde. Gemäß der im Ausschuss am 26. November 2003 erfolgten Absprache wurde auch dieser Gesetzentwurf in die Anhörung am 28. Januar 2004 einbezogen. Das heißt, die Unterlagen wurden ebenfalls verschickt.
Am 14. Januar 2004 beschäftigte sich der Ausschuss wieder mit dem Thema des Hochschulstrukturgesetzes und es wurden erste grundsätzliche Standpunkte ausgetauscht.
Am 28. Januar 2004 fand die Anhörung statt. Sie reichte von den frühen Morgenstunden bis in die späten Abendstunden. Am Vormittag kamen Direktoren der Hochschulen, ärztliche Direktoren der Universitätsklinika und Dekane verschiedener Fachbereiche zu Wort, auch aufgrund der Nachfrage von Abgeordneten.
Am Nachmittag wurden Experten sowie Verbände, Vertretungen und Institutionen angehört. In diesem Zusammenhang fand am gleichen Tage auf dem Domplatz eine recht große Demonstration von Studierenden und Hochschulangehörigen statt.
An dieser Stelle möchte mich noch einmal bei allen, speziell bei der Landtagsverwaltung und den Sicherheitskräften, aber auch bei den Abgeordneten, für die Vorbereitung und für die Durchführung dieser Veranstaltung, die sehr sachlich gelaufen ist, bedanken.
Am 11. Februar 2004 trat der Ausschuss erneut zusammen, um die Anhörung auszuwerten und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen. Im Zuge einer von gegenteiligen Auffassungen geprägten Diskussion beschloss der Ausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für die weitere Beratung zu nehmen. Außerdem wurde der Terminplan für die Beratung über den Gesetzentwurf abgestimmt, der nach dem Willen der Koalitionsfraktionen darauf ausgerichtet war, eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes in der heutigen Landtagssitzung zu ermöglichen.
In der Sitzung am 25. Februar 2004 lagen dem Ausschuss insgesamt 135 Änderungsanträge der Fraktionen und eine 200-seitige Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich einer synoptischen Gegenüberstellung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Es erfolgte eine grundsätzliche Erörterung von Fragen und eine Vorstellung der Änderungsanträge durch die Fraktionen. Der Ausschuss verständigte sich darauf, in seiner nächsten Sitzung eine Woche später über diese Änderungsanträge abzustimmen.
Im Ergebnis einer mehr als zehnstündigen Sitzung am 3. März 2004, in der der Ausschuss über 159 Änderungsanträge der Fraktionen beriet und beschloss, entstand der Entwurf einer Beschlussempfehlung. Diese wurde am darauf folgenden Tag an die zu der nächsten Anhörung, die wir vorgesehen hatten, Eingeladenen verschickt. Die nächste Anhörung fand am 17. März 2004 statt.
Am 10. März 2004 befasste sich der Ausschuss mit weiteren Fragen und Änderungsanträgen, über die am 3. März 2004 noch nicht beraten worden war.
Am 17. März 2004 fand dann die nächste Anhörung statt. Die Anzuhörenden hatten die Unterlagen rechtzeitig davor erhalten.
Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf fand am 24. März 2004 statt. Zu der Beratung lag wieder eine Vielzahl von Änderungsanträgen vor; es waren 68. Im Ergebnis der Beschlussfassung und unter Berücksichtigung rechtlicher und rechtstechnischer Hinweise durch den GBD wurde die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit sechs Jastimmen bei fünf Gegenstimmen verabschiedet.
Es hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen, den Sie bitte korrigieren sollten. § 57 Abs. 2 Satz 8 ist zu streichen. Vergleichen Sie bitte dazu das Protokoll über die letzte Sitzung. Die Fraktionen der CDU und der FDP beantragten, diesen Satz zu streichen. Dieser Antrag wurde mit zehn Jastimmen angenommen.
Es ist mir zum Schluss ein Bedürfnis, mich ausdrücklich bei allen Beteiligten, vor allem beim Ausschusssekretär Herrn Wiecha, bei der Landtagsverwaltung, beim Stenografischen Dienst, beim GBD und bei den Abgeordneten für die sachlich-konstruktive Atmosphäre zu bedanken.
Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung heute zuzustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin, ich bedanke mich bei Ihnen. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben das Wesentliche eigentlich schon gehört. Es handelt sich um eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft. Die Anträge und Änderungsanträge brauche ich nicht noch einmal zu nennen.
Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darüber das erste Mal am 19. März 2003 unterhalten. Wie das für unseren Ausschuss fast üblich ist, haben wir übereinstimmend erklärt, dass Handlungsbedarf hinsichtlich der künftigen Deckung des Lehrkräftebedarfs festzustellen ist. Wir haben uns in dieser Sitzung darauf verständigt, dass vor den weiteren Beratungen zunächst entsprechende Informationen durch die Landesregierung an uns gegeben werden müssen, und zwar speziell über die Kapazitäten der Lehrerausbildung und über den künftigen Lehrkräftebedarf.
In der Sitzung am 16. April 2003 haben wir uns dann geeinigt, relativ zügig eine Beschlussempfehlung in den Landtag einzubringen - wie Sie sehen, hat es doch etwas länger gedauert -, und zwar um ein öffentliches Signal auszusenden, damit junge Leute motiviert werden, künftig ein Lehramt zu studieren. Das ist vielleicht gleich ein Hinweis an die jungen Gäste auf der Empore.
Die Referenten der Fraktionen wurden gebeten, in diesem Sinn gemeinsam eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vorzubereiten. Wir haben uns in einer der nächsten Ausschusssitzungen - Sie sehen, wir haben uns mit der Thematik mehrmals beschäftigt - im Mai 2003 darauf verständigt, dass das entsprechende Konzept der Landesregierung, das sich in der Erarbeitung befand, im Ausschuss vorgestellt wird.
Der Kultusminister hat dann in der Sitzung im Juli 2003 die ersten Eckpunkte dieses Konzeptes vorgestellt. Das
Konzept zur Personal- und Stellenentwicklung für Lehrkräfte an allgemein bildenden öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt wurde dann im Oktober in den Ausschuss übermittelt und in der nächsten Beratung des Ausschusses diskutiert. Die Referenten der Fraktionen - an dieser Stelle noch einmal meinen Dank an die Referenten für diese gute Arbeit - haben dann einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung vorbereitet und wir haben uns in unserer Sitzung am 14. Januar 2004 einstimmig dazu durchgerungen, dieses Konzept zu verabschieden.
Diese Beschlussempfehlung haben Sie heute vorliegen, und ich bitte den Landtag im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen und damit ein deutliches Signal für einen zukünftigen Lehrernachwuchs zu setzen. - Ich danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine wenigen Damen und Herren!
Berichterstattung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft: Schritte im Ergebnis der Pisa-Studien. Da so wenige da sind, versuche ich, es sehr kurz zu machen.
Die Anträge sind in der 6. Sitzung des Landtages am 19. Juli 2002 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden.
Der Ausschuss wandte sich den Anträgen erstmals in der Sitzung am 9. Oktober 2002 zu. Zu diesem Zeitpunkt war eine Anhörung von Experten zu den Ergebnissen der Pisa-Studie bereits in Vorbereitung, was durch den Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung bereits am 3. Juli 2002 - also sogar noch vor der Landtagssitzung - beschlossen worden war. Die Ausschussmitglieder stimmten darin überein, die vorliegenden drei Anträge den einzuladenden Experten mit zur Kenntnis zu geben und die Beratung über die Anträge nach der Anhörung durchzuführen.
Nachdem die Expertenanhörung am 29. Januar 2003 stattgefunden hatte, befasste sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 26. Februar 2003 erneut mit den Anträgen. Im Ergebnis der Beratung wurden die Referenten der Fraktionen beauftragt, die wesentlichsten Punkte der Anträge in einem gemeinsamen Antrag zusammenzufassen, der die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Landtag bilden könnte.
Diesem Auftrag nachkommend, erarbeiteten die Referenten der Fraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung, der den Ausschussmitgliedern im Vorfeld der Ausschusssitzung am 19. März 2003 zugestellt wurde. - An dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an die Referenten.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Thematik in seiner Sitzung am 16. April 2003 im Rahmen der Verabschiedung einer Beschlussempfehlung an den Landtag abschließend zu beraten.
Der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung stimmte der Ausschuss - das finde ich sehr, sehr wichtig für alle - anschließend einmütig zu. Also: Die Zustimmung zur Bildungspolitik in diesem Bereich erfolgte einmütig. Das finde ich noch einmal betonenswert.
Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung ebenfalls die Zustimmung zu geben. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist in der 3. Sitzung des Landtags am 20. Juni 2002 dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen worden. Eine erste Beratung zu dem Antrag fand in der 4. Sitzung des Ausschusses am 9. Oktober 2002 statt. In dieser Sitzung stellte das Kultusministerium dem Ausschuss den Abschlussbericht der Landesregierung zum Lehrkräftebedarf vor, der im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Lehrertarifvertrag erarbeitet worden ist.
Im Ergebnis der Sitzung vereinbarte der Ausschuss, den Antrag der Fraktion der PDS entsprechend dem Fortgang der Tarifverhandlungen zu gegebener Zeit erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Mit dem Beschluss „Einigung über einen Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt“ bat der Landtag in der 11. Sitzung am 12. Dezember 2002 die Landesregierung, in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen über die Auswirkungen des abgeschlossenen Tarifvertrages auf den Einzelplan 07 des Landeshaushaltes für das Haushaltsjahr 2003 und auf die mittel- und langfristige Personalplanung im Verantwortungsbereich des Kultusministeriums zu berichten.
Eine entsprechende Berichterstattung nahm das Kultusministerium im Rahmen der Beratung zum Einzelplan 07 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2003 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 18. Dezember 2002 vor. In der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 26. Februar 2003 gab das Kultusministerium einen weiteren Bericht zu den Ergebnissen des Anschlusstarifvertrages und seinen Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2003.
Auf der Grundlage dieser Berichterstattungen sah der Ausschuss den Landtagsbeschluss als erledigt an. Der Ausschuss sprach sich aus eben diesem Grunde mit 5 : 0 : 5 Stimmen dafür aus, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der PDS für erledigt zu erklären. Im Ausschuss hat man sich auf die Empfehlung verständigt, dazu keine Debatte zu führen.
Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung die Zustimmung zu erteilen. Die PDS-Frak
tion hat darum gebeten, einen oder zwei Sätze zur Erklärung abgeben zu dürfen.
- Gut, dann drei. - Ich danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als Berichterstatter des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft möchte ich Sie über das Beratungsergebnis zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Gesetzentwurf der Landesregierung -, zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt - Gesetzentwurf der Fraktion der PDS, Entschließungsantrag der Fraktion der PDS und Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - informieren. Dabei werde auch ich mich auf das Wesentliche konzentrieren.
Der Landtag hat in der 8. Sitzung am 11. Oktober 2002 den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft führte in seiner Sitzung am 16. Oktober 2002 eine erste Beratung zur Gesetzesnovelle durch. Im Ergebnis der Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, für den 4. Dezember 2002 eine Anhörung zum Schulgesetz anzuberaumen.
In der 10. Sitzung des Landtages am 15. November 2002 brachten die Fraktion der PDS einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes einschließlich eines begleitenden Entschließungsantrages sowie die Fraktionen der CDU und der FDP einen weiteren Novellierungsentwurf ein. Die Gesetzentwürfe und der Entschließungsantrag wurden nur an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen.
In der Sitzung am 21. November 2002 verständigte sich der Ausschuss für Finanzen, dem der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beratung überwiesen worden war, darauf, auch die Gesetzentwürfe der Fraktion der PDS und der Fraktionen der CDU und der FDP zu beraten, da er diese als finanzrelevant ansah.
Am 4. Dezember 2002 fand die Anhörung im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft statt. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von 23 Verbänden und Institutionen teil.
Im Anschluss an die Anhörung verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses darauf, die Beratung zum Schulgesetz am 11. Dezember 2002 fortzusetzen, in der Sitzung am 18. Dezember 2002 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen abzugeben und die abschließende Beratung und Beschlussfassung am 15. Januar 2003 vorzunehmen. Der Ausschuss erklärte außerdem den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drs. 4/308 zur Grundlage der weiteren Beratung.
In der Ausschusssitzung am 11. Dezember 2002 legten die Fraktionen der CDU und der FDP ihre Änderungsanträge für die Beschlussfassung zum Gesetzentwurf vor.
Am 18. Dezember 2002 erarbeitete der Ausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, die dem Ausschuss für Finanzen zur Stellungnahme überwiesen wurde. Mehrheitlich den durch die Fraktionen der CDU und der FDP eingebrachten Änderungsanträgen folgend, beschloss der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft den Gesetzentwurf.
Da die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion der PDS mit dem Beschluss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Grundlage der Beschlussfassung zu machen, durch den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft als hinfällig angesehen wurden, wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umbenannt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen stimmte in der Sitzung am 9. Januar 2003 dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.
Die abschließende Beratung zur Gesetzesnovellierung erfolgte am 15. Januar 2003. Im Ergebnis der abschließenden Beratung bestätigte der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit 7 : 6 : 0 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in unveränderter Fassung.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag weiterhin, die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion der PDS aufgrund der Beschlussfassung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für erledigt zu erklären und den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/297 abzulehnen.
Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung die Zustimmung zu geben. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gott sei Dank kann man an dieser Stelle wieder sachlich werden.
Deswegen freue ich mich, Ihnen als Ausschussvorsitzender das neutral darzustellen, was gelaufen ist.
Mit dem Gesetz vom 24. November 2000 wurde in der vergangenen Wahlperiode die Grundschule mit festen Öffnungszeiten in Sachsen-Anhalt eingeführt. Das Gesetz folgte der pädagogischen Intention, dass während der Aufenthaltszeit in der Schule durch den Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Phasen der Erziehung, Bildung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler ineinander übergingen. Die Dauer der Öffnung der Grundschulen wurde schultäglich auf in der Regel fünfeinhalb Stunden festgeschrieben, wobei die Anwesenheit während dieser Zeit für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich war.
An dieser Anwesenheitspflicht schieden sich schon damals die Geister. Die CDU-Fraktion als damalige Opposition sprach sich zwar für eine Grundschule mit festen Öffnungszeiten aus, lehnte aber die Anwesenheitspflicht ab, weil sie nach ihrer Auffassung einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern darstellte.
Dies war insbesondere auch die Meinung der Elterninitiative „ABC schützen“, die sich im außerparlamentarischen Raum gründete und auf gerichtlichem Wege gegen das Gesetz vorging.
Gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode haben sich nun die Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP entschieden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwar die schultägliche Öffnungszeit von fünfeinhalb Zeitstunden und den Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Grundschule beibehält, jedoch zur Absicht hat, die Zeit am Anfang und am Ende des Schultages als offene Eingangs- und Ausgangphase zu führen, deren Besuch freiwillig sein soll.
Dieser Gesetzentwurf ist in der 4. Landtagssitzung am 21. Juni 2002 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden. Die Koalitionsfraktionen betonten, dass sie die Absicht haben, dieses Gesetz am heutigen Tag zu verabschieden und bereits am 1. August 2002 in Kraft treten zu lassen.
Dieser Intention nachkommend, haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft auf eine zügige Beratung über den Gesetzentwurf verständigt und dafür die Sitzungen am 3. und am 10. Juli 2002 vorgesehen.
Mit Schreiben vom 21. Juni bzw. vom 26. Juni 2002 beantragten die Fraktionen der PDS bzw. der SPD, am 10. Juli eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Im Anschluss daran sollte über das Gesetz beraten und beschlossen werden. Auf kurzem Wege verständigte man sich über die Durchführung dieser Anhörung und auf den Kreis der einzuladenden Anhörungsteilnehmer.
In der Sitzung am 3. Juli 2002 fand eine erste Beratung des Ausschusses statt. Hierbei wurden unterschiedliche Meinungen der Fraktionen insbesondere zur kurzfristigen Umsetzung des Gesetzentwurfes, zu dem in ihm enthaltenen pädagogischen Konzept und zu möglichen Auswirkungen auf die Schülerbeförderung deutlich.
Breiten Raum nahmen in der Diskussion die von den Fraktionen der SPD und der PDS geäußerten Befürchtungen ein, dass in der Folge der Gesetzesnovellierung Rechtsansprüche von Eltern auf eine Schülerbeförderung nach § 71 Abs. 4 des Schulgesetzes auch vor und nach dem Ende des Pflichtunterrichts entstehen könnten. Es wurde die Notwendigkeit einer entsprechenden Rechtssicherheit für die Landkreise als Träger der Schülerbeförderung unterstrichen.
Die CDU-Fraktion vertrat den Standpunkt, dass unter Beachtung des § 71 Abs. 4 des Schulgesetzes die Schülerbeförderung nur vor der Eingangsphase bzw. nach der Ausgangsphase der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten vorzuhalten sei.
Ein wichtiger Diskussionspunkt war die Frage, inwieweit sowohl die Lehrkräfte als auch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten schultäglichen Öffnungszeit der Grundschule, das heißt die Lehrkräfte in den Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in der Unterrichtszeit, eingesetzt werden können.