Ludwig Spaenle
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Herr Präsident, Hohes Haus! Das Innovationsbündnis für die bayerischen Hochschulen war eine der wichtigen Maßnahmen zur Sicherung des Erfolgsweges, den die bayerische Hochschulpolitik in den vergangenen zweieinhalb Jahren gehen konnte. Das ganz entscheidende Moment war die Sicherung der Planungshorizonte für die bayerischen Hochschulen mit einem ganz wichtigen Element in der Haushaltspolitik, nämlich der Festlegung einer Finanzgrundausstattung für die bayerischen Hochschulen, so wie sie in keiner anderen Ländersituation hergestellt ist, nämlich dass wir wissen, dass die Hochschulen für einen bestimmten Zeitraum mit einer Mindestausstattung zu rechnen haben, kombiniert mit einer leistungsbezogenen Zuwachsoption.
Weiterhin war dieses Innovationsbündnis, dieser Rahmenvertrag, mit einem sogenannten Innovationsfonds ausgestattet, der besondere Profilbildungsmaßnahmen der Hochschulen unterstützt hat, mit Eigenleistungen und entsprechenden staatlichen Zulagen.
Das dritte Moment, das von großer Wichtigkeit war, ist die Zusage des Finanzministeriums, dass die Erlöse aus Immobilienverkäufen im Prinzip zur Reinvestition für die Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.
Die Hochschulen sind auf der anderen Seite Selbstverpflichtungen eingegangen, so zum Beispiel hinsichtlich bestimmter Leistungen der Studienabgänger und der Bewältigung zusätzlicher Studierendenaufwuchszahlen.
Wir wollen dieses Erfolgsrezept, das sich mit dem Ablauf zum 30.06. für die kommende Legislatur zur Wiederverlängerung stellt, für die kommenden fünf Jahre, ergänzt um eine Neuausstattung des Innovationsfonds durch ein Drittel des Zuflusses aus den sogenannten Verwaltungs
Mittel sie rechnen können, wenn Sie ganz bestimmte Aufgaben erfüllen.
Schauen wir uns dieses Innovationsbündnis einmal an. Darin ist wirklich bis ins Detail festgehalten, welche Auflagen die Hochschulen zu erfüllen haben, aber die Zusagen die der Freistaat Bayern geben muss, sind äußerst vage. Das beginnt schon mit der im Ausschuss diskutierten Problematik, warum dieser Landtag noch in dieser Legislaturperiode ein solches Innovationsbündnis beschließen soll, wo wir doch wissen, dass sich der Haushaltsvorbehalt durch den gesamten Vertrag hindurchzieht.
Es können also gar keine konkreten Zusagen gegeben werden. Schauen wir uns weiter an, dass überall dort, wo Mittel in Aussicht gestellt werden, auch wirklich gesagt wird: vorbehaltlich der Zustimmung des Plenums in Aussicht gestellt. Wie soll man da eine konkrete Hochschulpolitik betreiben? Immer dann, wenn etwas beschlossen werden soll, werden nicht die Mittel beschlossen, die wir brauchen. Und genau das ist das Problem.
Herr Dr. Goppel, wir haben uns schon über das Problem unterhalten, dass wir im Doppelhaushalt und im Nachtragshaushalt erlebt haben. Da waren Sie zum Teil selber mit den Zahlen, die auf dem Tisch gelegen haben, nicht zufrieden. Aber kaum sind wir hier mit der Beratung fertig, und das ist gestern wieder passiert, werden großartig Mittel versprochen. Ich weiß nicht, wo diese 4 Milliarden Euro, die gestern der Ministerpräsident für den Ausbau der Hochschulen und zur Sanierung der Gebäude in den nächsten zehn Jahren versprochen hat, im Haushalt stehen sollen.
Ich weiß es nicht. Wir haben nachschauen lassen und uns den Haushalt angesehen, wo dies drinstehen muss. Schreiben Sie es doch in die Verträge hinein und versprechen Sie nicht immer etwas außerhalb dieses Hauses! Das können wir jetzt im Detail durchdeklinieren.
Ich weiß, weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht mehr aufnahmefähig sind.
Ich könnte es Ihnen schon noch erklären.
Eines lassen Sie sich bei diesem letzten hochschulpolitischen Missgriff dieser Legislaturperiode sagen: Es hat hier einen Ministerpräsidenten gegeben, der sich seiner Kompetenz-Kompetenz gerühmt hat. Dieses In
ten des Ministeriums gegeben wird, lautet, wenn ich mir das im Detail anschaue:
Man sehe das als große Chance.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Schlösser- und Seenverwaltung als Eigentümerin der entsprechenden Liegenschaften. Jede Gemeinde, jede Stadt – ich kann mich Herrn Kollegen Volkmann nur anschließen – ist in der Lage, ihre Gartensatzung mit den Möglichkeiten des Ordnungsrechts umzusetzen. Die Schlösser- und Seenverwaltung kann das nicht. Es ist jedes Mal ein Aufwand mit Kreisverwaltungsbehörde, Polizei und Feststellung der Personalien, wobei dann möglicherweise überhaupt nicht vollstreckbar ist, was jede Kommune in der Umsetzung ihrer jeweiligen Gartensatzung über das Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tun kann. Darum geht es.
Die Verwaltung des Englischen Gartens kann Ihnen im Dutzend – und da geht es nicht um irgendwelche Kleinkariertheiten – Fälle schildern, die bis an die Grenze des Strafrechts gehen, Belästigungen und ähnliche Dinge, die auch nach der entsprechenden Gartensatzung nicht durch die Schlösserverwaltung als Eigentümerin geahndet werden können.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Rabenstein, bis zu Beginn Ihrer Rede habe ich an Ihrer Redlichkeit und an Ihrem Interesse an der Verteidigung des Denkmalschutzes keinen Zweifel gehabt.
Aufgrund Ihrer Darlegungen, die Sie mit einer für mich völlig unverständlichen Polemik gegen die Mitgliedschaft in einer großen bayerischen Volkspartei auf den Höhepunkt getrieben haben, spreche ich Ihnen die Ernsthaftigkeit Ihres Unterfangens allerdings ab.
In der Tat ist der Umgang mit der Villa Trutz, auch aus der Sicht meiner Fraktion, alles andere als zufriedenstellend. Es wird nachhaltiger Schaden entstehen, wenn wir diese schwierige denkmalschützerische Situation nicht sehen. Auf der anderen Seite ist das Vorgehen des Landratsamtes völlig einwandfrei, und Sie, Herr Dr. Rabenstein, bewegen sich auf sehr dünnem Eis. Was die formale Seite anbelangt – das haben die intensiven und peniblen Befragungen des Vertreters der Obersten Baubehörde durch die beiden Berichterstatter ergeben –, ist das Vorgehen nicht anzuzweifeln. Das heißt, der von Ihnen in Ihrer Schlussbemerkung intonierte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheids ist nicht gerechtfertigt. Auch der Jurist, den Sie benennen, hat ihn nicht als rechtswidrig eingestuft, sondern ist, wie Sie zitierten, davon ausgegangen, „möglicherweise“ könnte man die Sache in einer anderen Richtung bewerten.
Das ist der eigentliche Grund, weshalb sich meine Fraktion dem Vorschlag Ihrer Seite, die Petition mit „Berücksichtigung“ zu bewerten, nicht anschließt. Wir können die Staatsregierung nicht auffordern, einen rechtsgültigen Bauvorbescheid aufzuheben. Nach den Darlegungen des Vertreters der Obersten Baubehörde im Innenministerium und des Wissenschaftsministeriums, vertreten durch die zuständige Referatsleiterin für Denkmalpflege, ist in keiner Weise davon auszugehen, dass es bei dem Genehmigungsverfahren einen formalen Rechtsverstoß gegeben hätte. Das habe ich heute Nachmittag noch einmal telefonisch nachgefragt. Das ist also die Rechtslage, von der wir ausgehen.
Nun kommen wir zur materiellen Bewertung. In der Tat ist die Existenz des rechtsgültigen Bauvorbescheids in denkmalpflegerischer Hinsicht ein Ärgernis großen Ausmaßes. Die Absicht, in den Raumausmaßen, die genehmigt wurden, eine Baumaßnahme zu tätigen, schädigt die Villa Trutz und ihren Park im Kern. Auch vom Kollegen Richter, der ebenfalls Berichterstatter ist und mit Ihnen an der Ortsbesichtigung teilgenommen hat, wurde die Frage intensiv untersucht, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Veranlassung hin die Weitergabe der gutachterlichen Stellungnahme an die Gemeinde erfolgt ist oder nicht. Ergebnis einer peniblen Befragung des Vertreters der Obersten Baubehörde und meiner persönlichen Rücksprache mit dem Leiter des Denkmalschutzreferats im Wissenschaftsministerium war, dass dies nicht mehr zweifelsfrei zu klären ist.
Der von Ihnen zitierte Gemeinderatsbeschluss existiert, das kann im Protokoll einwandfrei nachgelesen werden.
Wenn danach eine fachgutachterliche Stellungnahme erstellt worden ist und diese nicht weitergegeben wurde, dann ist das nicht akzeptabel, und ich habe das bei der Ausschussberatung auch mit einem kräftigen Ausdruck belegt. Baurechtlich ist aber unzweifelhaft, dass die Erteilung der Zustimmung zum Bauvorbescheid vom Gemeinderat rechtlich nicht zwingend für die Erteilung der Zustimmung zum Bauvorbescheid ist. Die Motive dieser Nichtweitergabe haben Herr Kollege Richter und auch ich bei der Ausschussberatung durch intensive Befragung und Nachforschungen beim zuständigen Beamten der Obersten Baubehörde zu erkunden versucht. Sie, Herr Dr. Rabenstein, folgern aber bei der Motivforschung, es gäbe eine Seilschaft in der großen bayerischen Volkspartei. Mit dieser Argumentation verlassen Sie den gemeinsamen Boden. Das sage ich Ihnen offen. Das hat nichts damit zu tun, dass ich Mitglied dieser Partei und dieser Fraktion bin, Mitglied der Partei, die im Landkreis Starnberg den Landrat und in der Gemeinde Tutzing den Bürgermeister stellt.
Es ergibt sich in der Tat die Frage, warum, aus welchem Motiv und zu welchem Zeitpunkt die Information von der Verwaltung der Gemeinde Tutzing und von der Bauabteilung des Landratsamtes Starnberg weitergegeben wurde. Wurde sie direkt angefordert oder nicht? – Das ist nach meiner Erkenntnis heute nicht mehr rekonstruierbar. Das heißt, der Bauvorbescheid ist rechtskräftig. Natürlich kann gegen einen solchen Bauvorbescheid vorgegangen werden, beispielsweise im Hinblick auf Regressansprüche. Wir weigern uns aber schlichtweg, die denkmalpflegerische Bedenklichkeit dieses Vorgangs würdigend, die Staatsregierung zu einem rechtswidrigen Verhalten aufzufordern. Deshalb – und das war auch die Aussage, die Sie im Protokoll der Ausschusssitzung nachlesen können – sind wir gegen einen Berücksichtigungsbeschluss, und nicht aus denkmalschützerischer Unbedenklichkeit. Wir haben die Eingabe deshalb mit der Note „Würdigung“ versehen.
Ich sage es noch einmal, ich habe den Kraftausdruck gebraucht, weil wir mit der denkmalpflegerischen Situation alles andere als zufrieden sind. Die Gemeinde hat im Nachhinein – was sie auch von vornherein hätte tun können – mit den Mitteln des Bebauungsplans und der Veränderungssperre versucht, zusätzliche Anträge des Bauwerbers zu verhindern. Wir stehen aber vor der Situation, dass der Bauvorbescheid rechtskräftig ist. Wir sind der Meinung, wir sollten die besondere denkmalpflegerische Sensibilität dieses Grundstücks berücksichtigen und die Eingabe mit „Würdigung“ benoten. Wir haben hier eine Situation, die dem Denkmalschutz Schaden zufügt, das ist ohne Zweifel.
Frau Kollegin Paulig, das war einer der Punkte, bei denen ich darauf hingewiesen habe, dass dieser Vorgang beim Nachvollzug nicht mehr aufklärbar war, zumindest nicht für meine Fraktion, auch nicht im Gespräch mit der Obersten Baubehörde und Vertretern des Fachreferats Denkmalpflege. Sie sind sich dessen sicher, dass die Anfrage des Bauamtsleiters der Gemeinde Tutzing vor dem genannten Zeitraum im April stattgefunden hat, wo das Landratsamt den Eingang eines Faxes bestätigt. Ich bin mir dessen nicht sicher. Deswegen würde mich die Quelle interessieren, aus der Sie das schöpfen. Ich bin dem Vorgang in Absprache mit dem Kollegen Richter im Nachhinein nochmals mit den Aufsichtsbehörden nachgegangen. Wir konnten das, was Sie jetzt als Tatsache vortragen, nicht erhärten.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit wir das nochmals klarstellen: Die denkmalschutzrechtliche Abwägung hat das Landratsamt in dem Gesamtverfahren getroffen. Dass weder meine Wenigkeit in meiner Funktion als Vorsitzender des Landesdenkmalrates noch die Kollegen in unserem Fachausschuss, also im kulturpolitischen Ausschuss, und die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion mit dieser Güterabwägung glücklich sind, ist völlig klar. Hier wird ein Denkmal wahrscheinlich nachhaltig geschädigt. Wir haben aber hier die rechtlich saubere Durchführung und die von niemandem angezweifelte, in ihrer rechtlichen Durchführung ordentliche Erteilung dieses Bauvorbescheids und dessen Rechtskraft zu bewerten.
Frau Paulig, es wäre von ganz entscheidender Bedeutung, ob diese Nachfrage durch den Bauamtsleiter der Gemeinde Tutzing zu diesem Januar-Termin im Vorfeld der entsprechenden Gemeinderatssitzung erfolgt ist oder nicht. Genau dem sind Kollege Richter als Berichterstatter und meine Wenigkeit intensiv nachgegangen. Dies konnte nicht erhärtet werden. Das Landratsamt hat eine denkmalschutzrechtliche Güterabwägung vorgenommen, und das ist seine Aufgabe. Ich teile deren Ergebnis in gar keiner Weise und habe dieses auch als einen „mittleren Saustall“ bezeichnet, um es auch für das Plenarprotokoll festzuhalten.
Ich möchte diese Sache jetzt im Zusammenhang darlegen.
Bei der Benotung spielt für uns auf der einen Seite die denkmalschutzrechtliche Frage eine entscheidende Rolle, auf der anderen Seite die Frage, ob es formale Zweifel am rechtsgültigen Zustandekommen dieses Bauvorbescheides gibt; deshalb das Votum für Würdigung. In der Frage der denkmalpflegerischen Beurteilung bleibt mein Wort vom „mittleren Saustall“.
Frau Kollegin Paulig, Sie haben in diesem Zusammenhang eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes angeregt. Aus Ihrer Sicht ist dieser Bauvorbescheid anscheinend – ich kann es nur so wiedergeben – rechtswidrig zustande gekommen. Alle Überprüfungen durch die Oberste Baubehörde – heute vertreten durch den Herrn Innenstaatssekretär und auch durch das Wissenschaftsministerium – und die Recherchen der Berichterstatter inklusive des Ortstermins haben ein solches rechtswidriges Zustandekommen nicht erkennen lassen. Insofern ist die Frage einer subjektiven Bewertung – ich selber bin kein Jurist – für mich nicht der entscheidende Maßstab, sondern die entsprechende Prüfung durch die Aufsichtsbehörden. Insofern ist das Verhalten des Gemeinderats der Gemeinde Tutzing im Verfahren zu bewerten. Dass ich denkmalpflegerisch einer völlig anderen Meinung bin, wie diese Beschlussfassung zum Ausdruck bringt, und dass die Gemeinde dann ihren Beschluss im Verfahren nicht mehr rechtswirksam revidieren kann, ist die andere Seite der Medaille. Genau das hat – auch zu Protokoll gegeben – zur entsprechenden Benotung durch meine Fraktion geführt.
In der denkmalpflegerischen Bewertung habe ich mich – zumindest bis zum heutigen Abend – auch mit dem Kollegen Dr. Rabenstein einig gewusst. Die Tirade, die hier über eine angebliche CSU-Seilschaft abgezogen wird, lässt das Ansinnen gerade der Kollegen der SPD zumindest nicht mehr in derselben Wertigkeit erscheinen, wie es in der Sitzung des Kulturausschusses noch erkennbar war.
Ich bin nicht Ihrer Meinung. Ihrer Anforderung wird am 7. Dezember 2007 Rechnung getragen, wie ich Ihnen das schon mündlich mitgeteilt habe. Die Fragen der Beteiligung und der Nachfrage konnten im Fachausschuss trotz der intensiven Befragung des Beamten der Obersten Baubehörde nicht geklärt werden. Ich gebe also zum wiederholten Male zu Protokoll, dass für uns das formale, rechtlich saubere Zustandekommen des Bauvorentscheids der entscheidende Moment war. Zur Bewertung und zur Schwierigkeit der denkmalpflegerischen Anstrengung, denkmalschädliche Projekte ähnlichen Umfangs zu verhindern, teile ich Ihre Auffassung.
Ihre rechtliche Bewertung des Vorgehens teile ich nicht, wie etwa die Aufforderung an die Staatsregierung, gegen einen rechtsgültigen Bauvorbescheid vorzugehen. Hier sind wir unterschiedlicher Meinung.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Reform der bayerischen Hochschulen geht im Rahmen dieser Legislaturperiode, was die Gesetzgebung angeht, ihrem Ende entgegen.
Die Einführung von Studienbeiträgen – so hat es eine intensive Debatte im Hochschulausschuss in der vergangenen Woche gezeigt – ist ein Erfolgsmodell. Die Akzeptanz ist groß. Die Mitwirkung der Studierenden in den entsprechenden Gremien, die die Verwendung der Beiträge für die Hochschulen festlegen, ist intensiv, und wir können mit Fug und Recht darlegen, dass die Sozialverträglichkeit der Einführung von Studienbeiträgen gegeben ist.
Ein Indiz dafür ist die sehr geringe Inanspruchnahme der entsprechenden Darlehensmodelle, zu deren Absicherung der sogenannte Sicherungsfonds durch das Hochschulgesetz eingerichtet wurde. Der Sicherungsfonds sieht bis dato vor, dass ein Anteil von 10 % am Aufkommen aus den Studienbeiträgen thesauriert wird, um Ausfallrisiken abzusichern. Dies ist eine sehr starre Regelung, die nur durch Gesetzesänderung angepasst werden könnte. Eine erste Überprüfung ist für 2012 vorgesehen; danach soll ein Dreijahresrhythmus folgen.
Wir sind der Meinung, dass eine solche, auf Perspektive angelegte Gesetzgebung durchaus im Lichte der Inkraftsetzung der Studienbeiträge und der Entwicklung betrachtet werden sollte. Wir sind der Meinung, dass eine fl exiblere Handhabung durch die Administration, durch das Wissenschaftsministerium ermöglicht werden sollte.
Es zeigt sich, dass die 10 % auch auf mittlere Frist nicht notwendig sein werden, um die Ausfallrisiken abzusichern. Wir unterbreiten deshalb dem Hohen Hause den Vorschlag, das Wissenschaftsministerium mittels einer Verordnungsermächtigung in den Stand zu setzen, eine der Entwicklung angepasste und nicht durch den großen Aufwand einer Gesetzesänderung notwendige Anpassung dieses Hebesatzes ins Werk zu setzen. Die Möglichkeit, dies durch eine Rechtsverordnung zu tun, erlaubt eine Abweichung von diesem Prozentsatz nach unten, falls die Prognose über die möglichen Ausfallrisiken nach oben gehen sollte. Die Möglichkeit, den Prozentsatz von 10 % zu verwirklichen, sollte bestehen bleiben. Wir wollen aber zu einer Verringerung kommen und damit letztlich einen größeren Teil des Aufkommens an Studi
enbeiträgen unmittelbar der Verwendung zum Wohle der Studierenden zuführen.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich erinnert diese Debatte an die Frage von Robert Lembke in der Fernsehsendung „Heiteres Beruferaten“: „Welches Schweinderl hätten Sie denn gern?“ Die Metropolregion ist für den einen TTT – was das auch immer sein soll: toller theoretischer Blödsinn.
Ein anderer sagt, es sei schön, dass Christian Ude an die Spitze tritt. Das ist die Gebetsmühle der SPD in München.
Die zentrale Aufgabe der Metropolregion für München und Südbayern muss zum Ersten die Vernetzung sein. Die Initiative „MAI“ von Anfang der Neunzigerjahre ist ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Man hat die Kollegen aus München, Augsburg und Ingolstadt eingeladen. Herausgekommen ist dabei außer einem dünnen Lüftchen gar nichts.
Wir brauchen die Vernetzung der Verkehrspolitik. Das bedeutet, dass die großen Achsen gestärkt werden müssen, wie das Prof. Dr. Gantzer soeben angesprochen hat. Notwendig ist die Entwicklung eines hochleistungsfähigen ÖPNV-Systems, an dessen Spitze der Transrapid als der zentrale Carrier zum Anschluss an den Flughafen, damit als Entlastung für das hoch belastete Autobahnsystem in diesem Bereich wirklich sinnvoll ist.
Die Metropolregion ist zum Zweiten die Wissensregion. Sie bedeutet Vernetzung von Forschung, Technologie und Hochschule. Von denen, die bisher gesprochen haben, war davon wenig zu hören. Die Zusammenarbeit der beiden Exzellenz-Universitäten in München und der anderen Hochschulen im Raum München, der Fachhochschulen in Landshut, Rosenheim, Ingolstadt, Augsburg und der Universität Augsburg und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist das, was man einen Cluster nennt. Nicht ohne guten Grund haben sich die Hochschulen in diesem Raum bis hin zur Fachhochschule Landshut darauf verständigt, sich Greater Munich Area zu nennen. Das ist der Weg, auf dem wir Vernetzung und Clusterbildung im Sinne einer abgestimmten Wissenschafts- und Forschungspolitik in diesem Raum erleben.
Die Anbindung Ingolstadt auf der neuen ICE-Strecke an den Großraum München ist ein wesentliches Moment der Verknüpfung in diesem Bereich. Die Dynamik, die wir in Forschung und Technologie entfalten können, steht erst am Anfang. Das Konzept sieht die Vernetzung des Wissenschaftsstandorts München in vielfältigen Kooperationen etwa zwischen der Universität Augsburg und den beiden Münchner Hochschulen vor. Entscheidend ist die Fortentwicklung der Zusammenarbeit zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, insbesondere den Max-Planck- und Fraunhofer-Instituten mit den großen Universitäten am Standort München, die intensive Vernetzung der katholischen Universität Eichstätt und der Fachhochschule Ingolstadt, der Fachhochschule Landshut und der Fachhochschule Rosenheim gemeinsam mit der Fachhochschule Augsburg und der Fachhochschule München zu einem umgreifenden Wissens- und Bildungstransfernetz. Das ist einer der Leistungskerne der Metropolregion München.
Ich möchte mich bewusst auf diesen Aspekt beschränken. Wir haben hier eine der größten wissenschaftsdynamischen Regionen in Europa. Sie leistet bereits das, was Kollege Dr. Gantzer anmahnt, nämlich eine entsprechende Arbeitsmarktdynamik im oberen Hochleistungssegment auf Dauer sicherzustellen. Ein ganz zentrales Moment ist dabei der Forschungsreaktor München II. Die Ansiedlung von General Electric sei nur stichwortartig erwähnt. Bei diesem Zusammenwirken hat der Ausbau des Flughafens München II strategische Bedeutung, wenn man die Metropolregion München ernsthaft betreiben will. Das betrifft auch die Schnellbahnachsen von Stuttgart kommend nach München und weiter nach Osten, nach Wien.
Die Vernetzung auf gleicher Augenhöhe ist das Stichwort. Nicht gefragt ist die Gutsherrenart eines Bürgermeisters, der sich ab und zu mit den Kollegen aus der Region trifft.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Dr. phil. Josef Dürr, was hier stattgefunden hat, war zwar sehr laut, doch umso lauter erklang auch die hohle Glocke. Im Freistaat Bayern ist die Tatsache, dass man sich den Rat der Besten holt, Grundlage des politischen Geschäfts.
Die Politik fragt diejenigen, die in ihrer jeweiligen Profession die Hervorragendsten sind, wie man die politische Entwicklung im Freistaat Bayern nach vorn bringen kann.
Insofern sind wir Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns heute die Gelegenheit geben, an einem weiteren Beispiel die Praxis der hervorragenden bayerischen Landespolitik beleuchten zu können, nämlich die Hebung der Bildungsreserven für die akademische Ausbildung. Sie ist seit den Sechzigerjahren Grundphilosophie der Landespolitik. Mit den großen Gründungswellen für Universitäten und Fachhochschulen wurde man dem Grundprinzip der Hebung der Bildungsreserven im Flächenland Bayern in idealer Weise gerecht. Wir haben heute bayernweit 30 Hochschulstandorte. Das ist ein so dichtes Netz, wie es in kaum einem anderen Flächenland zu finden ist. Wir haben eine Angebotspalette von Studiengängen und Studienorten, aber auch von akademischen Förderungsmöglichkeiten, wie sie in kaum einem anderen Land zu finden ist. Das ist die Erfolgsgeschichte der tertiären Bildung im Freistaat Bayern. Sie mussten mit bewusstem Ignorieren hinnehmen, dass die akademische Breitenbildung aufgrund der Investitionsprogramme in den letzten 15 Jahren massiv verbessert wurde und wir uns in der akademischen Ausbildung und der Forschung wie auch in der außeruniversitären Forschung in einer Spitzenstellung bewegen. Der Freistaat Bayern gehört nicht nur zu den Allerbesten in Europa, sondern in der ganzen Welt.
Genau an diesem Punkt setzt die Beratung der HenzlerKommission an. Es werden konkrete Handlungsanweisungen für die nächsten 15 Jahre gegeben. Das heißt, die akademische Bildung soll in der Fläche, in der Spitze und im Hinblick auf den Zugang verbessert werden. Das ist ein entscheidendes Moment, denn wir leben in einer Gesellschaft, in der an einzelne Berufsbilder und Ausbildungsgänge immer höhere Anforderungen gestellt werden. Wir stellen fest, dass eine Reihe von Berufsbildern, die in hoch qualifizierten Berufen bis hin zur Meisterschule und zur Fachakademie gibt, in die akademische Bildung hineinwächst, weil die Ansprüche immer höher steigen.
Auf diese Fragen gibt die Wissenschaftspolitik in Bayern die Antwort, bestätigt durch die Henzler-Kommission, und ergänzt durch wichtige Hinweise. Das heißt einerseits, 40 % aller Studierenden sind langfristig an den Fachhochschulen zu verorten, und andererseits ist der Zugang für Personen, die die Hochschulzugangsbe
rechtigung nicht über den klassischen Weg, nämlich das Gymnasium, erreichen, zu verbessern.
Auch hierzu gibt es Möglichkeiten. Bereits jetzt ist ein knappes Drittel derer, die ein Studium an den bayerischen Hochschulen aufnehmen, auf einem anderen Weg als über das Gymnasium zur Hochschulzugangsberechtigung gelangt. Das ist die konsequente Weiterentwicklung eines offenen, jedem seine Chance offerierenden Bildungssystems. Die Gewährung eines leistungsorientierten Durchstiegs in einem differenzierten Bildungssystem von jedem Punkt aus, das ist die Grundphilosophie, die wir mit einem 13. Fachoberschuljahr zur Vollendung eines zweiten vollständigen institutionellen Zugangs zur Hochschulzugangsberechtigung neben dem Gymnasium in Bayern flächendeckend anbieten.
Die Fortentwicklung der Berufsoberschule unter Anerkennung zusätzlicher Wege – wir werden das heute Nachmittag noch diskutieren –, die Eröffnung des fachgebundenen Hochschulzugangs für Personen, die keine klassische Hochschulzugangsberechtigung weder für die Fachhochschule noch für die Universität besitzen, durch die Qualifikationen, die im Bereich der beruflichen Bildung und der beruflichen Praxis erworben werden, das sind klare Antworten auf die Herausforderungen einer immer stärker steigenden Anforderungen gerecht werdenden Bildungsgesellschaft. Wir geben konkrete, sachorientierte Antworten auf die einzelnen Herausforderungen, denen sich die jungen Menschen gegenübersehen. Wir betreiben also keine Schwarz-Weiß-Malerei wie die linke Seite des Hohen Hauses, sondern wir engagieren uns für eine konkrete Fortentwicklung des Bildungsstandortes Bayern bis hin zu den Leistungsspitzen, den Leuchttürmen, die wir durch die eindrucksvolle Auszeichnung der beiden Münchner Universitäten im Bereich des Exzellenzwettbewerbes erfahren haben.
Die Kernaussage der Bayerischen Staatsregierung lautet – fußend auf den Hinweisen der Henzler-Kommission –, dass durch die Massierung der Investitionstätigkeit im Bereich von Wissenschaft und Forschung sowie von schulischer Ausbildung und durch eine weitere Ausdifferenzierung des bayerischen Bildungssystems die richtige Zukunftsantwort am rohstoffarmen und auf die Veredlung des Rohstoffes Geist angewiesenen Standort Bayern auch für die nächsten 15 Jahre gegeben wird. Das ist Zukunftssicherung, wie wir sie verstehen. Dazu dient die Beratung durch die Besten. Eine zum Handeln entschlossenen Staatsregierung und eine zum Handeln entschlossene Mehrheitsfraktion in diesem Hohen Hause werden auch in den kommenden eineinhalb Jahrzehnten den entsprechenden Rahmen setzen, damit Bayern der leistungsstärkste Standort in der Bundesrepublik ist und bleibt.
Herr Präsident, Hohes Haus! Mit der Vorlage des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes erfährt die umfangreichste bayerische Hochschulgesetzgebung seit den Siebzigerjahren ihren Abschluss. Wir schöpfen dabei die zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume, die auch durch die bundesrechtliche Situation entstanden sind, in großem Umfang aus. Ich möchte kurz auf einige Punkte hinweisen:
Zunächst zur Kompetenz zur Ermittlung der Kapazitäten. Die Umsetzung der Kapazitätsausweisung erfolgte bisher durch eine sehr strenge Kontrolle und in einem sehr engen Gestaltungsrahmen zwischen der Einzelhochschule und dem Staatsministerium. Das neue Gesetz schafft – insbesondere mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge – einen größeren Gestaltungsspielraum für die einzelne Hochschule durch die Fortentwicklung der Autonomie und die Zuweisung weiterer Gestaltungsspielräume. Zwischen dem Ministerium und der Hochschule werden nicht mehr konkrete Kapazitätsausweisungen bis auf jeden Einzelstudienplatz vereinbart. Vielmehr werden für eine Reihe von Studienfächern bzw. Studiengängen Korridore vereinbart, die die Hochschule selbst ausfüllen kann. Das bedeutet eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses und bei der Einführung oder Schaffung neuer Studiengänge.
Der zweite Punkt betrifft die Einführung weiterer Zulassungskriterien neben der Abiturdurchschnittsnote für die Zulassung zu einzelnen Studiengängen. Ich möchte besonders auf einen Aspekt hinweisen: Personen, die keine Hochschulzugangsberechtigung im klassischen Sinn besitzen, wird durch die Bewertung ihrer Erfahrungen, die sie in der Berufsausbildung oder in der Arbeitswelt gewonnen haben, der Zugang zu einer fachgebundenen Fachhochschulreife ermöglicht. Das ist eine konsequente Entwicklung des Leistungsdurchstiegs im differenzierten Ausbildungswesen in den tertiären Sektor hinein. Diese Ausweitung fußt auf den Erfahrungen, die mit qualifizierten Meistern gemacht wurden. Für eine überschaubare Zahl von Personen wird damit eine wesentliche Neuerung des Hochschulzugangs geschaffen.
Die Einführung weiterer Kriterien für die Zulassung zum Hochschulstudium spielt eine wichtige Rolle. Für die ZVS-beschränkten Studiengänge wird für die Hochschulen die Verpflichtung eingeführt, neben der AbiturDurchschnittsnote eine weitere gewichtige Einzelnote im Rahmen einer Eignungsfeststellungsprüfung zu ermitteln. Warum? – Weil dies vor allem Massenfächer betrifft, in denen der Hochschule bisher eine Zahl von Studierenden zugewiesen wurde. Ein vernünftiges Verhältnis zwischen Hochschule, Fakultät und den Studierenden konnte sich dadurch nur schwer einstellen. Wenn die Hochschule neben der Abitur-Durchschnittsnote eine Sichtung durchführt oder ein persönliches Gespräch mit den Studierenden-Bewerbern aufnimmt, sollte eine deutlich größere Identifikation der Hochschule mit ihren Studierenden und umgekehrt entstehen.
Die Frage war, ob die Forderung, ein weiteres Element neben der Abitur-Durchschnittsnote einzuführen, auch für nicht ZVS-beschränkte Studiengänge verpflichtend gemacht werden sollte. Dies wurde ins Ermessen der Hochschulen gestellt. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidungshoheit der Hochschule übergeben werden soll, um eine passgenaue Entscheidung für den einzelnen Studiengang treffen zu können.
Ich denke, wir können mit Fug und Recht behaupten, dass wir den Ermessensspielraum in vollem Umfang ausgeschöpft haben. Wir haben ein modernes und zeitgemäßes Hochschulzulassungsrecht geschaffen.
Ein letzter Punkt. Bei den Zulassungsverfahren, die weitere Komponenten vorsehen, wurde der Schlüssel der Zuteilungen geändert. Wir haben jetzt die Bestenquote bei 25 %. Bei 65 % werden weitere Kriterien hinzugezogen. Auch in diesen Fällen bleibt die Abitur-Durchschnittsnote immer die entscheidende Grundlage für die Zulassung. Die Hälfte der Zulassungen wird also immer aufgrund der Gewichtung der Abitur-Durchschnittsnote erteilt. Die Hochschulzulassung, die ein Schüler oder eine Studienbewerberin erworben hat, wird grundsätzlich das Obergewicht für die Zulassung behalten. Dies ist eine ausgewogene Neuregelung zwischen der bisherigen Hochschulzugangsberechtigung und der Einführung weiterer Kriterien.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Gote, ideologisch motiviertes Keifen macht die Situation und auch die Glaubhaftigkeit Ihrer Ausführungen nicht besser.
Das Schlechtreden des Wissenschaftsstandortes Bayern kann und wird nicht gelingen. Berechtigte Sorgen und Einwände, wie sie durchaus vorgetragen wurden, sind ernst zu nehmen und für eine verantwortliche Wissenschaftspolitik ein wichtiger Hinweis.
Sudelsepp, jetzt geht das schon wieder los. Du lernst es nicht, aber du hast den Orden. Einmalig.
Dein Umfang an Dezibel macht die intellektuelle Dünne nicht besser.
Ich kenne den Anfang meiner Rede, ich kann auch zwanzigmal beginnen. Also: Wissenschaftspolitik am Standort Bayern ist einer der wichtigsten Faktoren für die Zukunftschancen und für die erfolgreiche Politik, die im Freistaat Bayern in den letzten Jahrzehnten gestaltet werden konnte. Sie gestatten mir einen letzten kurzen Hinweis auf den Erfolg der bayerischen Universitäten und Fachhochschulen – ich darf das betonen – in der Exzellenzinitiative und bei anderen, vergleichbaren bundesweiten Wettbewerben. Dies ist der signifi kanteste Erfolgsnachweis für Wissenschaftspolitik am Standort Bayern, und zwar nicht nur in den Spitzen, sondern für die hervorragende Qualität der grundständigen akademischen Ausbildung an den bayerischen Hochschulen.
Das ist der entscheidende Moment: Die Spitze wird nur dort erreicht, wo wir eine breite, grundständige, tragfähige, leistungsfähige und leistungsorientierte akademische Ausbildung gestalten können.
Lieber Herr Kollege Vogel, es ist völlig unbestritten, dass wir dauerhaft mehr Geld im akademischen Ausbildungssystem, gleich welcher Hochschulgattung, brauchen. Das ist ganz eindeutig.
Wir fangen mit diesem Doppelhaushalt an.
Ich habe mich auf die Anmerkung zu deiner physischen Masse, nicht zu deiner psychischen beschränkt, und ich habe das auf mich selbst bezogen. Mit dem Innovationspakt und den drei Offensiven der vergangenen 12 Jahre haben wir ganz hervorragende Grundlagen für die weitere Entwicklung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Bayern geschaffen. Wir haben in den kommenden Jahren drei strategische Kernaufgaben zu bewältigen. Erstens. Aus der Exzellenzinitiative heraus haben wir gelernt, dass die strategische Kooperation der außeruniversitären Forschung mit der universitären Forschung alle Hochschulgattungen einbeziehen muss. Die Fachhochschule München ist die einzige Fachhochschule in der Bundesrepublik, die mit einem erfolgreichen Modell – wie die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Technische Universität München – in der Exzellenzinitiative gewinnen konnte. Diese Erfolgsstrategie in der angewandten Forschung und in der Grundlagenforschung müssen wir konsequent weitergehen. Standortübergreifend müssen wir das auch weiterentwickeln.
Zweitens. Wir haben in den kommenden 12 bis 14 Jahren die große Herausforderung hoher Studierendenzahlen als Chance zu bewältigen. Ich sage das sehr bewusst: als Chance zu bewältigen. Dabei ist das schwierigste Element der doppelte Abiturjahrgang im Jahr 2012, gefolgt von den auf hohem Niveau verharrenden Studierendenzahlen bis zum Jahr 2020. Danach folgt gnadenlos der demografi sche Abschwung, der auch für die Folgen der akademischen Ausbildung gilt und für die langfristige Zurverfügungstellung von akademischen Arbeitskräften. Der Bedarf an akademisch vorgebildeten Arbeitskräften absolut und pro Jahrgang wird zunehmen. Das gilt auch für das Flächenland Bayern. Wir müssen deshalb im Wettbewerb der Politiken die Bewältigung der adäquaten akademischen Ausbildung dieser großen Studierendenzahl prioritär sicherstellen.
Dafür sind die Weichen gestellt. Das entscheidende Instrument hierfür war der Innovationspakt mit einer auf mittlere Frist gesicherten fi nanziellen unteren Linie für die Hochschulen mit einer leistungsbezogenen Zuwachsoption. Eine solche Konfi guration für die Hochschulen gibt es in keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein erstes wichtiges Zeichen durch die Zurverfügungstellung eines deutlich erkennbaren Stellenzuwachses gesetzt, der – entsprechend der strategischen Zielsetzung eines Zuwachses der Fachhochschulen für 40 % eines akademischen Jahrgangs – zu gleichen Teilen an Universitäten und Fachhochschulen geht.
An dieser Stelle sage ich auch sehr deutlich – und hier ist der Hochschulpakt ein erstes wichtiges Signal des neuen Zusammenspiels von Bund und Ländern in der Hochschulpolitik –: Wir müssen größte Kraftanstrengungen unternehmen, um die hohen Studierendenzahlen bewältigen zu können. Das muss zum Teil im System geschehen, beispielsweise durch Synergien, es wird aber auch, und das sage ich ebenfalls sehr deutlich, in einer Prioritätensetzung zwischen den verschiedenen Politik
feldern geschehen, wenn zusätzliche Stellen und Mittel in erheblichem Maße erforderlich werden. Wir können das mit der Nachhaltigkeit einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik in Einklang bringen, wenn wir von einem erweiterten Nachhaltigkeitsbegriff für eine gewisse Zeit – wir haben einen Zeithorizont bis zum Jahr 2020 – ausgehen. Wir haben das Instrumentarium der sogenannten KW-Stellen, die durch eine Selbstbindung des Gesetzgebers befristet sind. So können wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um die Ressource Humankapital der letzten geburtenstarken Jahrgänge hervorragend akademisch auszubilden. Diese Priorität wird die größte Herausforderung für die kommenden Jahre in der Hochschulpolitik darstellen, und sie wird mit diesem Doppelhaushalt eingeleitet.
Drittens. Eine Frage, die in der Tat hohe gesellschaftspolitische Sensibilität erfordert und einen gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel darstellt, ist die materiell wirksame Einführung von Studienbeiträgen ab dem kommenden Sommersemester. Angesichts der Zahlen, die Herr Kollege Kupka genannt hat – an dieser Stelle darf ich unserem Herrn Staatsminister für die sensible Einbindung der Frage danken, wie auch für sein Engagement in dieser Frage –,
halten wir es für wissenschaftspolitisch geboten und für gesellschaftspolitisch verantwortbar, unter den gegebenen Bedingungen Studiengebühren in Bayern zu erheben. Ich darf die Zahlen noch einmal ins Gedächtnis rufen: Die für Forschung und Lehre zur Verfügung stehenden Mittel, die nicht stellengebunden sind, belaufen sich auf etwa 100 Millionen Euro im Staatshaushalt. Wir werden durch die Studienbeiträge netto den Studierenden und der Lehre etwa die Summe von 150 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Das bedeutet, dass wir in der wichtigsten Frage, der Ressourcenbildung am Standort Bayern, durch die Regelungen des Innovationspaktes die Mittel aus den Studiengebühren ausschließlich den Hochschulen und ausschließlich zum Zwecke der Lehre zur Verfügung stellen, und zwar unter Mitwirkung der Studierenden bei der Entwicklung der Parameter. Und nun kommt etwas ganz Entscheidendes: Die Hochschulen haben hierüber öffentlich und nachvollziehbar Rechnung zu legen. Das sind die Voraussetzungen, die wir selbst defi niert haben, die bei der Erhebung von Studiengebühren erfüllt werden müssen. Die wissenschaftspolitische Gebotenheit bei der Einführung von Studienbeiträgen kann so glaubhaft nachvollzogen werden.
Die Frage der sozialpolitischen Verträglichkeit oder der sozialen Verdrängungswirkung ist in der Hochschulpolitik eine ganz ernst zu nehmende Frage. Wir sind mit den gebotenen Möglichkeiten, insbesondere durch das gefundene Kreditmodell, das unabhängig vom jeweiligen persönlichen und elterlichen Einkommen angewendet werden kann und Rückzahlungsmöglichkeiten eröffnet, die auf bis zu 25 Jahre gestaffelt werden können, abhängig von der persönlichen Einkommenssituation, sehr gut aufgestellt. Ich brauche das nicht näher zu erläutern.
Damit treffen die Bedenken, die Frau Kollegin Gote hier insbesondere im Hinblick auf die weiblichen Studierenden vorgetragen hat, nicht zu. Wir können auch die Frage nach der sozialpolitisch gebotenen Sensibilität mit Ja beantworten. Wir können also diesen wichtigen Schritt einer gesellschaftspolitischen Veränderung großen Ausmaßes gehen.
Die Frage des weiblichen akademischen Nachwuchses ist in der Tat eine drängende. Wir haben hier im Hochschulrecht wesentliche Neugestaltungen vorgenommen. Wir stehen vor der Tatsache, dass die Mittel des BundLänder-Programms in Höhe von vier Millionen Euro zum Jahresende auslaufen. Die Mittel stehen derzeit noch zur Verfügung, um die laufenden Stipendien und andere Fördermaßnahmen abzufi nanzieren. Im Moment sind wir nicht in der Lage, den Ausfall der Bundesmittel in vollem Umfang oder auch nur annähernd zu kompensieren. Die vorliegenden Änderungsanträge sind deshalb eine Möglichkeit, um hier ein wichtiges Zeichen zu setzen. Wir stehen im intensiven Dialog mit den Vertretern der Frauenbeauftragten, um positive Lösungsansätze zu fi nden. Uns ist ganz wichtig, dass wir, gemeinsam mit dem Herrn Staatsminister, die Möglichkeiten des Hochschulpaktes in Bayern aufgreifen werden und sie mit der Frage der Priorisierung des weiblichen akademischen Nachwuchses verknüpfen. Das ist ein wichtiger strategischer Ansatz, bei dem wir dem Herrn Staatsminister unsere volle Unterstützung zusagen wollen.
Lassen Sie mich einige Worte zur Kulturpolitik sagen. Kulturpolitik im Freistaat Bayern ist Standortpolitik. Das gilt für die großen Zentren und in der Region. Einige Projekte sind angesprochen worden, etwa das Museum Brandhorst oder das Textilmuseum in Augsburg. Dies ist eine der letzten großen Investitionsmaßnahmen des Freistaates Bayern mit einer entsprechenden staatlichen Trägerschaft.
Ich sage noch etwas zum Denkmalschutz. Was Frau Kollegin Gote so abtut, ist ein sehr wichtiges Moment. Wir wissen um die besondere ökonomische Wirksamkeit und die Dimension, die die Denkmalpfl ege hat. Es handelt sich um ein unmittelbar mittelstandswirksames Instrument, bei dem eine Investitionskette im Verhältnis bis zu 1 zu 15 pro eingesetztem staatlichen Euro gegeben ist.
Wir sind sehr froh – den Kollegen in der Landtagsfraktion und den Kollegen im Haushaltsausschuss bin ich persönlich dankbar –, dass wir die Ansätze für die Baudenkmalpfl ege deutlich nach oben fahren konnten. Ich darf schon jetzt sehr nachdrücklich unterstreichen, dass wir die Zusage, die mit der Zuerkennung des Titels „UNESCO-Weltkulturerbe Limes“ durch die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Fraktion an verschiedenen Stellen gemacht wurde, mit deutlichen investiven Möglichkeiten begleiten und an die Entwicklung des Limes als Weltkulturerbe in Bayern herangehen. Wir wollen da mit einer Bruttoinvestitionssumme von 1,2 Millionen Euro im Staatshaushalt Wort halten, wobei die Möglichkeiten von Landesstiftungen nicht eingerechnet sind.
Wir dürfen für das kommende Jahr einen starken Akzent auf die Präsenz der staatlichen Kulturpolitik in der Region
setzen. Ich weise auf die positiven Beispiele der Überarbeitung von regionalen Zweigmuseen des Freistaates Bayern hin, ob das Neuburg an der Donau oder das Neue Schloss in Bayreuth oder andere Initiativen sind. Wir wollen hier einen starken Akzent setzen, die kulturpolitische Verantwortung von Kommunen und Freistaat im gesamten Land präsent zu machen.
Ich darf an die aus meiner Sicht sehr positive Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung von gestern bzw. an die Ankündigung des Ministerpräsidenten erinnern, dass die konservatorisch sensiblen Objekte aus dem Bamberger Dom für das entsprechende Jubiläum zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein ganz wichtiges Signal. Auf diesem Weg sollten wir konsequent weitergehen, ohne – das sage ich sehr deutlich – die Bedeutung der großen Sammlungen des überregional und weltweit ausstrahlenden Standorts München und anderer Standorte zu schwächen.
Insgesamt werden die Hochschulpolitik und die Kulturpolitik im Freistaat Bayern den großen Herausforderungen – ich sage es noch einmal: erstens Fortentwicklung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten im weltweiten Wettbewerb, zweitens Bewältigung der großen Studierendenzahlen in den kommenden 15 Jahren, drittens eine dem Standort und dem Ruf des Kulturstaats Bayern entsprechende Kulturpolitik – durch nachhaltige Investitionsentscheidungen und Haushaltsschwerpunkte gerecht.
Ich bitte um Zustimmung.
Herr Kollege Rabenstein, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihr Antrag zum gegebenen Zeitpunkt nicht die Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat, weil dieses Argument in die Gesetzgebung eingebracht werden muss und heute, genau an diesem Platz, bei der Einbringung des Modellkommunengesetzes die entsprechende sachliche und fachliche Bewertung des Denkmalschutzes stattfi ndet? Das heißt, nicht die SPD, sondern die Meinungsbildung innerhalb der Staatsregierung und der CSU-Fraktion hat sich durchgesetzt.
Sehr geschätzte Frau Kamm, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Landesdenkmalrat, dem Sie bis vor Kurzem selbst angehört haben, die Erprobung einer sogenannten Genehmigungsfi ktion, also eines Genehmigungsselbsteintritts nach acht Wochen ab Antragstellung, mehrheitlich deutlich gebilligt hat als Verbesserung für einen Denkmalbesitzer?
Lieber Hand aufs Herz als eine Tüte aufs Pult!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bayern ist ein Kulturstaat, und das ist gut so.
Lieber Herr Kollege Rabenstein, Sie haben gemeint, beim Vorsitzenden des Landesdenkmalrates riesle schon der Kalk, weil Sie ihm Denkmaleigenschaft zuerkannt haben. Das ist aber schief aufgezogen.
Ein paar Scheinheiligenscheine sehe ich hier herumschweben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schließlich hat die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Abstimmungsverhalten im Ältestenrat verhindert, dass über den Gesetzentwurf der Staatsregierung heute in Erster Lesung verhandelt wird.
Selbstverständlich stimmt es.
Lieber Kollege Magerl, der Freisinger Marktplatz mag zwar auch als Denkmal interessant sein, als Brüllaffenstall aber nicht. Den Brüllaffen nehme ich natürlich sofort wieder zurück und entschuldige mich schon im Vorfeld.
Dass Denkmalschutz mit Scheinheiligkeit belohnt wird, haben wir heute gerade erlebt.
Lieber Kollege Wolfgang Vogel, liebe Kollegen aus dem Kulturausschuss, wir haben in diesem Jahr im Rahmen einer großen Gesetzesberatung gezeigt, wie wir mit Ände
rungsanträgen aller Fraktionen in einem Gesetzgebungsverfahren umgehen. Änderungsanträge materieller, inhaltlicher und formeller Art zu einem Gesetzentwurf, gehören in den Beratungsablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Im Vorfeld des heutigen Tages stellte sich die Frage, ob Sie Ihre materiellen Änderungswünsche zur Ausgestaltung des Modellkommunengesetzes, wozu es auch in der CSU-Fraktion unterschiedliche Vorstellungen gibt, dem normalen Procedere unterwerfen, wie wir es auch beim großen Gesetzgebungsverfahren zur Hochschulreform getan haben. Ihre Äußerungen dazu liegen vor. Insofern ist die Dringlichstellung dieser inhaltlich durchaus interessanten Anträge aus unserer Sicht scheinheilig. Wir sehen uns deshalb genötigt, sie auf die Beratungen des Modellkommunengesetzes, die wir beginnend mit dem Plenum im November aufnehmen, zu verweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Rambold weiß, was gut ist. Das wissen die Denkmalpfleger und die Denkmalpflegeverantwortlichen in der CSU-Fraktion auch. Deswegen darf ich zu meinem Abstimmungsverhalten hier erklären, dass die Behandlung der hier vorliegenden Anträge aus Sicht meiner Fraktion und auch aus meiner persönlichen Sicht in das Gesetzgebungsverfahren gehört. Dass ich materiell eine abweichende, aus meiner Sicht eine sehr deutlich abweichende Haltung zu der institutionellen Beteiligung des Landesamtes habe, erkläre ich hier ausdrücklich zu meinem Abstimmungsverhalten zum Antrag der GRÜNEN.
Die Ausführungen des Kollegen Rabenstein zur materiellen Seite sind insofern unkorrekt, als die 21 Millionen Euro, die er als Bezugsrahmen des Jahres 1990 genannt hat, die Bruttohaushaltszahlen sind.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners in Gänze an. Das Ergebnis der Bewertung der Exzellenzinitiative vom vergangenen Freitag ist in der Tat ein wichtiger Moment der Hochschul- und Wissenschaftspolitik in unserem Land.
Ich möchte den Blick kurz auf das Gesamtergebnis richten. Dort haben neben den beiden Münchner Universitäten, die in der sogenannten dritten Förderlinie, in der es um die Bewertung des Zukunftskonzepts und letztlich um die Verleihung des Titels Eliteuniversität ging, erfolgreich waren, auch die Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und die Friedrich-Alexander-Universität in ErlangenNürnberg in den ersten und zweiten Förderlinien, also in den Graduiertenkollegs und in den Exzellenzclustern, hervorragend abgeschnitten, sodass die vier bayerischen Universitäten mehr als ein Drittel aller erreichbaren Einzelvergaben gewonnen haben.
Das ist ein Exzellenzausweis für die Wissenschaftspolitik in Bayern, wie er eindrucksvoller nicht sein kann. Dies ist insgesamt – darauf legen wir größten Wert – eine Bestätigung der Nachhaltigkeit und der strategischen, auch standort- und regionalpolitischen Bedeutung, die der Wissenschafts- und Hochschulpolitik in Bayern seit Jahrzehnten zugemessen wird. Der Herr Staatsminister hat dies angesprochen.
Die beiden Gründungswellen nach dem Zweiten Weltkrieg wurden verantwortet von den Ministerpräsidenten Alfons Goppel, Franz Josef Strauß, Max Streibl und Edmund Stoiber. Es sind dies zum einen die Erhöhung der Anzahl der Universitäten von vier auf neun, wenn man die Katholische Universität in Eichstätt, die Universität der Bundeswehr und andere hinzurechnet, und zum anderen die Schaffung der Fachhochschulen – derer 19 oder 20; wenn
Sie die privat getragenen und die Fachhochschulen in kirchlicher Trägerschaft hinzuzählen, sind es mehr – Anfang der Siebzigerjahre und deren Ausbau zu einem flächendeckenden Netz.
Das heißt: Der frühen Erkenntnis, dass im Agrarland Bayern, im Flächenland Bayern, am rohstoffarmen Standort Bayern der Hebung der Bildungsreserven auch in der Fläche Rechnung zu tragen ist, diesem über Jahrzehnte hinweg mit höchstem, auch finanziellem Ressourceneinsatz vorangetriebenen Ziel, stellt dieses Ergebnis der Exzellenzinitiative eine Bestätigung aus.
Dies ist ein Moment des Innehaltens und des Nach-vornSchauens. Das bedeutet, dass wir die Strategie der Hebung der Bildungsreserven im ganzen Freistaat weiterhin energisch verfolgen müssen. Die Vernetzung der Hochschulen in den einzelnen Regionen, niedergelegt in dem Gutachten „Wissenschaftsland 2020“, mit den Hochschulräumen – Hochschulraum Nordbayern, Hochschulraum Südbayern und auch die Initiative in Ostbayern entlang der Donauschiene – und das Schaffen einer stärkeren Kooperation, die über Hochschulgrenzen hinausgeht, bestätigen im Nachhinein auch den richtigen strategischen Ansatz bei der Neufassung des Hochschulrechts, das dieses auf Dauer angelegte institutionelle Zusammenwirken über Hochschulgrenzen hinweg im Hochschulrecht grundgelegt hat. Diese breite Basis wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Ausbildungsangebots führt erst zur Spitzenleistung in der Pyramide.
Mit einem Weiteren räumt dieses Ergebnis der Exzellenzinitiative deutlich auf: Die vier erfolgreichen Universitäten sind die vier Universitäten mit den größten Studierendenzahlen. Das heißt also: Qualitätvolle Ausbildung, große Studierendenzahlen und absolute Spitzenleistung, die sich im internationalen Maßstab erfolgreich messen kann, schließen sich nicht aus. Dies ist eine wichtige Botschaft hinsichtlich der Bedeutung und der Qualität der grundständigen akademischen Ausbildung in Deutschland.
Der Wettbewerb mit den internationalen Standorten, gerade mit den angloamerikanischen Ländern, beginnt in der Regel im Postgraduiertenbereich. Das heißt, dass in unserem Land die grundständige akademische Ausbildung sowohl an den Universitäten als auch an den Fachhochschulen bei hohen Studierendenzahlen eine so hohe Qualität besitzt, dass unsere Graduierten, unsere Absolventen, unsere jungen Akademikerinnen und Akademiker – Braindrain ist hier das Stichwort – an den Hochleistungsstandorten der wissenschaftlichen Welt begehrte Nachwuchskräfte sind.
Zweite Kernaufgabe aus diesem Ergebnis heraus ist die nachhaltige Entwicklung von Forschung in den Universitäten und vor allem in der Kooperation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter dem Stichwort Clusterbildung. Das ist die zweite Kernbotschaft, die die Bewertung der Exzellenzinitiative ausspricht. Unter dem Eindruck dieses wettbewerblichen Angebots haben sich, insbesondere am Standort München – dies ist eine große Kraftanstrengung gewesen –, die beiden Universitäten mit der Fachhochschule zusammengeschlossen. Die Fachhochschule München ist meiner Kenntnis nach mindes
tens in Süddeutschland, wenn nicht in Deutschland, die einzige Fachhochschule, die an einer dieser drei Förderlinien, nämlich an einem forschungsorientierten Exzellenzcluster, mit beteiligt ist.
Das heißt: Diese institutionelle Kooperation zwischen Hochschulen aller Gattungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist die zweite Kernaufgabe, die uns dieses Ergebnis der Exzellenzinitiative für die kommenden Jahre aufgibt.
Das dritte Moment ist die nachhaltige Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchseliten aus einer breiten Basis heraus und ein weiteres Ausdifferenzieren des Instrumentariums zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern. Dies ist die dritte Botschaft.
Hierauf geben wir zurzeit erste Antworten. Wir entwickeln im neuen Hochschulpersonalgesetz das Instrument der Juniorprofessuren, so wie es ursprünglich geplant war, nämlich mit einem strikten apodiktischen, fallbeilähnlichen Ende nach sechs Jahren weiter zu einem Tenure-TrackModell Was heißt das? – Das bedeutet, dass der junge Wissenschaftler oder die junge Wissenschaftlerin aus dieser auf Zeit angelegten Maßnahme für Nachwuchswissenschaftler mit internen, verkürzten Bewerbungsverfahren in die reguläre wissenschaftliche Laufbahn eingeführt werden kann. Das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf im Hochschulrahmengesetz.
Bayern eröffnet neben dem Modell der Juniorprofessur nach wie vor die Habilitation und bietet die Möglichkeit des sogenannten wissenschaftlichen Mitarbeiters. Dies bedeutet eine breite Palette an Qualifikationswegen.
Die vierte Botschaft ist ganz deutlich: Auf Dauer muss mehr Geld in das System, um die gerade grob skizzierten Ziele erreichen zu können. Der große Erfolg, den die bayerische Hochschul- und Wissenschaftspolitik erzielen konnte, ist Auftrag, dieses Kernfeld der Landes- und Standortpolitik nachhaltig weiterzuentwickeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Auch die Aneinanderreihung ideologisch überladener Plattitüden macht es nicht besser, Frau Kollegin Dr. Strohmayr.
Wenn man aus der Mottenkiste nicht herauskommt, macht es auch das lärmende Echo im linken Wald des Hauses nicht besser.
Chef schon – das mag sein, Frau Kollegin –, Ideologe nicht!
Wir sollten uns wieder ernsthaft dem Thema widmen. Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Der eine Punkt ist die Integration, der andere ist die Durchlässigkeit des gegliederten Schulwesens.
Wenn wir diese Debatte vor einigen Jahren auf der Basis eines vergleichbaren Berichts zur Lage der Bildung in Bayern geführt hätten, hätten wir wegen der verpfl ichtend durchzuführenden Sachstandsprognose, wie etwa Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund, und den notwendigen Folgen wilde Aufschreie auf der linken Seite dieses Hauses hervorgerufen.
Wir freuen uns, dass Sie in der Wirklichkeit angekommen sind. Die Große Koalition hat ihr Gutes. Mit dem Grundsatzbeschluss des SPD-Bundesvorstandes von voriger Woche ist die SPD auf dem Weg in die Realität. Hier werden Dinge anerkannt und festgeschrieben, die gemeinsam vorangetrieben werden müssen, um – das ist die Verantwortung einer großen Volkspartei, mein Respekt – bei dieser Kernaufgabe Integration unserem Land gerecht zu werden.
Die Notwendigkeit guter Deutschkenntnisse, der möglichst frühen Feststellung der Kenntnisse und der ausdifferenzierten Anwendung aller zur Verfügung stehenden Instrumente, ist – Gott sei Dank, so glaube ich zu erkennen – inzwischen Konsens in der Bildungspolitik in Bayern. Wenn wir die soziale Disparität, verbunden mit der Herkunft aus einem Elternhaus mit Migrationshintergrund, die in Bayern so schwierig ist wie in allen Bundesländern – Kollege Dr. Waschler hat dankenswerterweise darauf hingewiesen –, – mit einer derartigen Schülerpopulation in allen anderen Ländern der Republik vergleichen, stellen wir fest, dass die Situation der Kinder mit Migrationshintergrund am Standort Bayern um ein Vielfaches besser ist als an allen anderen Standorten in den Bundesländern der Republik, in denen über lange Zeit Ihre Kolleginnen und Kollegen Verantwortung getragen haben. Hier ist das totale Scheitern ideologisch verblendeter Bildungspolitik zu erkennen.
Wir müssen die Schwächen erkennen und etwas verbessern. Mit der Offensive zur Sprachvermittlung und Sprachkompetenz haben wir in den letzten Jahren auf diese Notwendigkeit reagiert. Wir reagieren vor allem darauf, dass immer mehr Familien mit Migrationshintergrund, die Deutschland ursprünglich als vorübergehenden Aufenthaltsort gewählt hatten, für sich selbst die Entscheidung getroffen haben, Deutschland dauerhaft als Lebensmittelpunkt zu wählen. Dies geschieht in Millionenstärke. Darauf müssen wir reagieren. Die Linke in diesem Land reagiert mit Erschrecken – die SPD – und mit einem Kopf-in-den-Sand-stecken – die GRÜNEN.
Ja, beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Realität erfordert, dass wir Integrationsleistungen anbieten, einfordern und überprüfen müssen.
Nur so kann Nachhaltigkeit beim Erwerb der Sprache und der Akzeptanz der Lebensbedingungen und Traditionen in unserem Land erzielt werden.
Nun zur Durchlässigkeit des gegliederten Schulwesens. Die OECD-Zahlen sind trotz ständiger Wiederholung falsch. Die Gesamtzahl derjenigen, die in Bayern den Hochschulzugang erreichen, liegt nicht bei 20 %, sondern bei 30 % plus X. All diejenigen, die über die Fachhochschule, die Berufsoberschule oder andere berufl iche Wege die Hochschulzugangsberechtigung erwerben, werden in diesen Faktor nicht eingerechnet. Dies muss man genauso oft wiederholen, wie von Ihnen in Abrede gestellt wird, dass wir weit über ein Drittel – mit steigender Tendenz – Schulabgänger aufweisen, welche die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung haben. Das entscheidende Moment ist, jedem Kind, jedem
Schüler und jeder Schülerin von jedem Punkt des Bildungssystems aus die ihm gemäßen Durchstiegschancen und den Bewährungsaufstieg zu ermöglichen.
Dabei ist die bayerische Schullandschaft mit die erfolgreichste in der gesamten Republik. Bereits ein Drittel der Schüler, mit steigender Tendenz zu 40 %, haben die Hochschulzulassung nicht auf dem klassischen Weg über das Gymnasium erworben. Das ist eine Erfolgsgeschichte, die es voranzutreiben gilt. Die Ausdifferenzierung der Hauptschule, die Fortentwicklung der R 6, die Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe, die stärkere strategische Verzahnung zwischen Universität, Fachhochschulen und den abgebenden Einheiten, insbesondere den Gymnasien neuen Zuschnitts, den Berufsoberschulen und Fachoberschulen sind in dem verabschiedeten Hochschulgesetz und den vorliegenden, morgen zu verabschiedenden Novellen zum Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz vorgesehen, womit ein Grundstock gelegt ist. Hier sind Schulstruktur und das Aufgreifen der Bildungsreserven nahezu optimal gelöst.
Dass Ihnen die Willy-Brandt-Gesamtschule in München weh tut, glaube ich gerne. Das ist halt so. Ich kann das nicht ändern.
Die Nachhaltigkeit des positiven Beispiels der Union wird dafür sorgen, dass Sie sich, wenn Sie bei uns angekommen sind, gut aufgehoben fühlen können.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst eine Änderung des Titels unseres Entschließungsantrags zu Protokoll geben, da wir diesen Antrag ja erst im Anschluss an die Verabschiedung der Hochschulgesetze zu beraten und zu beschließen haben. Der Titel soll folgenden Wortlaut haben:
Entschließung zum Bayerischen Hochschulgesetz, zum Bayerischen Hochschulpersonalgesetz und zum Hochschulauswahlverfahren.
Und nun zu Ihnen, Frau Kollegin Rupp: Hilfl os, ideenlos, respektlos!
Frau Kollegin Rupp, ich möchte mir weitere Bemerkungen ersparen, aber eines kann ich Ihnen nicht ersparen. Die Unverschämtheit, mit der Sie die Beratungspraxis Ihrer Kolleginnen und Kollegen hier bewerten, macht fassungslos.
Da bleibt es mir nicht erspart darauf hinzuweisen, wie oft Sie nicht anwesend waren, wie oft Sie schlecht vorbereitet waren und wie oft Herr Vogel für Sie einspringen musste.
Auf dieses Niveau, auf das Sie sich da begeben haben, möchte ich nicht einmal runterschauen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an einer der wichtigsten Wegmarken der Wissenschaftspolitik im Freistaat Bayern seit Bestehen der Zweiten Republik.
Wir haben innezuhalten und über die Rolle und die Bedeutung der Hochschulen in unserem Lande einen Moment grundsätzlich nachzudenken. Dies geschieht - der Herr Staatsminister hat es angesprochen – mit der umfangreichsten Hochschulgesetzgebung, die in Bayern je stattgefunden hat, das heißt mit einer umfassenden Neuorientierung und Ausrichtung des Hochschulwesens in Bayern.
Die Hochschulen in Bayern haben einen ganz wesentlichen Anteil an der Modernisierung unseres Landes seit dem Zweiten Weltkrieg weg vom Agrarstaat hin zum führenden Wirtschaftsstandort in einer Kommunikations- und Wissensgesellschaft. Die Gründungswellen der Sechziger- und Neunzigerjahre haben den wichtigsten Rohstoff, den wir im Flächenland Bayern zur Verfügung haben, gehoben.
- Sudelsepp, dei Erntn kimmt spater, gell. Der Schatz der Bildungsreserven im Flächenstaat wurde gehoben. Mit einem Netz aus 30 Hochschulen, etwa 20 Fachhochschulen und 10 Universitäten, sind wir in der Lage, jedem Studierwilligen und jeder Studierwilligen ein Hochschulangebot in unmittelbarer Nähe seines und ihres Wohnortes zu machen. Es war eine ganz zentrale strategische Aufgabe im größten Flächenland der Republik, eine solche Option im tertiären Bildungssektor fl ächendeckend entwickelt zu haben.
Dies ist eine große Leistung, die dieses Land unter großen Anstrengungen vollbracht hat. Sie hat dazu geführt, dass wir mit diesem wichtigen zentralen Rohstoff „Geist“ in der Lage sind, unser Land als Standort im internationalen Wettbewerb ganz vorn zu halten und unsere Hochschulen in der Spitzenliga der europäischen und weltweiten Universitäten an erster Stelle zu sehen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie man mit den hohen Schulen in unserem Lande in Zukunft umzugehen hat. Die Wettbewerbsbedingungen haben sich komplett verändert. Der Standortwettbewerb hat sich internationalisiert, in den einzelnen Fachdisziplinen sogar globalisiert. Die Notwendigkeit, in einem immer höheren Maße akademisch vorgebildete Arbeitskräfte auf Dauer und in der Fläche an jedem Standort des Landes vorzuhalten, hat dazu geführt, dass wir auch hier eine stärkere Eigenverantwortung für die einzelne Hochschule als wichtigsten Leitmaßstab für diese Fortentwicklung der Hochschulpolitik in Bayern grundgelegt haben.
Wir hatten zwei Koordinaten zu beachten; sie sind in vorbildhafter Weise in diesem Gesetzeswerk umgesetzt: So viel operative Verantwortung und operative Handlungsfähigkeit wie möglich für die einzelne Hochschule auf der einen Seite und auf der anderen Seite so viel strategische wissenschaftspolitische, landespolitische Gesamtverantwortung wie notwendig in der Hand der Administration und an der Spitze des Staatsministeriums. Diese beiden Koordinaten galt es anzulegen, um das Hochschulwesen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fi t zu machen. Diesem hohen Anspruch wird mit dieser Gesetzgebung vorbildhaft Rechnung getragen. Noch nie gab es ein solches Maß an Freiheit und Verantwortung für die einzelne Hochschule in Bayern wie mit diesem zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft tretenden Gesetzgebungswerk.
Das ist auch nötig, weil die Herausforderungen, die die einzelne Hochschule zu bewältigen hat, wachsen. Sowohl der Staatsminister wie auch die Kollegin Rupp haben auf die großen Herausforderungen im Bereich der Lehre hingewiesen: Ein Ansteigen der Studierendenzahlen von etwa 250 000 auf 320 000 bis 330 000. Zur Bewältigung dieser Aufgabe, das heißt zu einer deutlichen Verstärkung der Bedeutung der Lehre auf der einen Seite, und auf der anderen Seite der ganz ernst zu nehmenden und gar nicht hoch genug anzusetzenden Verschärfung des Wettbewerbs in der Forschung ist eine konkrete Einzelverantwortung der einzelnen Hochschule für ihren Kurs notwendig, was die Frage der Schwerpunktbildung, das heißt des Fächerprofi ls, der entsprechenden Forschungsanstrengungen, aber auch der besonderen Schwerpunktsetzung in der Lehre angeht. Deshalb sind zwei Kompetenzzüge eine Grundtendenz dieser Gesetzgebung: Überwälzen von Kompetenzen in die einzelne Hochschule, das Gros aus dem Wissenschaftsministerium, aber auch aus dem Finanzministerium, weil die Hochschulen in einem Ausmaß selbst entscheidungs- und handlungsfähig gemacht werden müssen, wie wir es bisher nicht gekannt haben.
Die entsprechende Folge daraus ist, dass wir auch innerhalb der Hochschule eine Neujustierung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten benötigen, wenn wir das Verhältnis zwischen Staat und Hochschule in diesem Maß grundlegend neu ordnen nach dem Muster - ich sage es noch einmal -: soviel Freiheit und Verantwortung wie möglich in die einzelne Hochschule und soviel strategische wissenschaftspolitische Gesamtverantwortung wie nötig in der Hand der Administration und des Wissenschaftsministers.
Nach diesem Muster zu handeln bedeutet natürlich auch, dass sich bei einer deutlichen Ausweitung der Handlungskompetenzen und Verantwortlichkeiten in der Hochschule auch die operative Leitung der Hochschulen, die Hochschulleitung selbst zu einem schlagkräftigen Organ ausformen und ausbilden muss. Und auch die entsprechende Neujustierung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Hochschule in die Fachbereiche, in die Dekanate bis hin zur Frage der einzelnen Wissenschaftspersönlichkeit muss zu einer vollkommenen Neuordnung der Verhältnisse und der Kompetenzen untereinander führen.
Einer starken Hochschulleitung, die nach außen und innen durchsetzungsfähig und natürlich in ganz hohem Maße - in einem deutlich höheren Maße als bisher - verantwortlich für den Kurs des Hauses ist, muss eine starke Kontrolle gegenübergestellt sein. Dies ist der neue Hochschulrat. Wir haben 1998 beginnend mit der institutionellen Verankerung gesellschaftlicher Verantwortung und gesellschaftlich wichtiger Kräfte begonnen. Wir gehen diesen Weg nach positiven Erfahrungen an allen Hochschularten und Hochschulstandorten konsequent weiter. Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen. Das Vorbild der Technischen Universität und insbesondere die Auswertung des Modells der TU und der Wirksamkeit des dortigen Verwaltungsrates geben hier das Beispiel. Was geschieht konkret? – Wir überführen die gewählten Mitglieder des Senats 1 zu 1 in diesen neuen Hochschulrat und stellen den gewählten Mitgliedern des Senats acht Persönlichkeiten aus dem gesamten Spektrum von Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur gegenüber.
Die Verantwortung dafür - das ist das entscheidende Moment auch entlang dieser Grundphilosophie: so starke Eigenverantwortung wie möglich -, welche Persönlichkeiten aus dem gesellschaftlichen Leben entscheidungswirksam in diesem neu gestalteten Gremium Hochschulrat mitwirken sollen, liegt bei der Hochschule selbst. Das heißt, es werden nach dem Hochschulprofi l, sei es etwas mehr technisch, etwas mehr geisteswissenschaftlich oder seien es Fachhochschulen mit diesem oder jenen Profi l, die Hochschulgremien selbst sein, die die entsprechenden Persönlichkeiten, die die gesellschaftliche Verankerung einer solchen Hochschule bewirken, zu suchen haben. Nichts anderes ist die Grundphilosophie. Weder die Fernsteuerung durch noch die Außensteuerung, sondern eine institutionelle Hereinnahme gesellschaftlicher Verantwortung in die Unternehmung Hochschule, das ist die Grundphilosophie zur Gestaltung des neuen Hochschulrates, die hier wirkungsmächtig verankert wird.
Eine besondere Rolle messen wir auch hier der Mitwirkung des weiblichen akademischen Personals bei, indem wir die Frauenbeauftragte mit Sitz in diesem Gremium versehen - volle Informations- und Redefreiheit, aufgrund der Parität, die hier zwischen externen und internen Mitgliedern angezeigt ist –, aber von einem Stimmrecht absehen.
Die Grundfrage ist, welche Rolle die Hochschulen spielen sollen und welchen gesellschaftspolitischen Auftrag wir diesen wichtigen Institutionen in unserem Lande mitgeben wollen, und wie man damit umgeht. Die Hochschulen haben drei Kernaufgaben.
Erste Kernaufgabe ist die Mehrung des Wissens und dessen Weitergabe in der akademischen Lehre. Die zweite Kernaufgabe ist die des gesellschaftspolitischen Marktplatzes. Alle wichtigen Probleme unserer Gesellschaft müssen an der Stelle, an der die Wissensgrenzen nach vorne geschoben werden, intensiv diskutiert und debattiert und auch gesellschaftspolitisch verantwortet werden.
Die dritte Kernaufgabe ist die Frage, wie wir mit dem ökonomischen Faktor Hochschule umgehen. Jede Hochschule ist eine Unternehmung mit einem hohen ökonomischen Faktor, mit dem was an staatlichen Mitteln eingesetzt wird, mit dem was über Drittmittel, seien es staatliche oder nichtstaatliche Drittmittel, an Wertschöpfung passiert und mit dem, was an konkreter Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Kräften möglich ist.
Hochschulen binden große ökonomische Potenz und entfachen solche. Vor diesem Hintergrund ist die Rolle der Hochschule die einer Unternehmung mit besonderem gesellschaftspolitischem Auftrag. Deshalb die Philosophie, eine entsprechende gesellschaftspolitische Verankerung zu erzeugen.
Der größeren Eigenverantwortung, die die Hochschule wahrzunehmen hat, steht natürlich ihre Kernaufgabe von Forschung und Lehre gegenüber. Insbesondere die Lehre rücken wir mit dieser Gesetzgebung noch weiter in den Mittelpunkt der Hochschulen.
Die Verantwortung des akademischen Lehrpersonals für die Ausbildung der jungen Menschen gerade in den kommenden 15 Jahren ist in der gesellschaftspolitischen Wirkung gar nicht hoch genug anzusetzen. Wir haben bis etwa 2010, 2012 oder 2014 die letzten geburtenstarken Jahrgänge. Sie stellen einen Auftrag für eine Gesellschaft dar, die dem demographischen Wandel mit einer solchen Brutalität ausgesetzt ist wie die unsere. Diese letzten geburtenstarken Jahrgänge sind optimal akademisch auszubilden. Dem wird Rechnung getragen, und dem ist Rechnung zu tragen.
Das verfolgen wir mit größten Anstrengungen, die natürlich auch mit der Frage der Ressourcenzuteilung durch die Wissenschaftspolitik zu tun hat. Hier sind wir alle in einem ganz hohen Ausmaß gefordert.
Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung tragen mit dem Innovationspakt bis 2008 dieser Herausforderung Rechnung. Aber das reicht nicht aus. Die Anstrengungen sind in einem Höchstmaß zu forcieren, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig.
Frau Kollegin Rupp hat ein Zitat aus dem Mittelstraß-Gutachten gebracht. Es war eines der wenigen präzisen Zitate. Es bezog sich auf die grundlegende Unterfi nanzierung der Hochschulen in Deutschland. Das ist zu unterstreichen.
Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag tragen dem mit dem Beschluss über den Innovationspakt in einer singulären Weise Rechnung. In keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland wird eine untere Finanzierungsgrenze mit Zuwachsoptionen garantiert.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage der entsprechenden Leistungsparameter, die an das akademische Personal anzulegen sind, um in den Genuss dieser Ressource zu kommen, zu betrachten. Leistung muss ange
spornt und belohnt werden. Wo diese Leistung nicht erbracht wird, müssen Konsequenzen gezogen werden. Das reicht von der neuen Professorenbesoldung über die Frage der entsprechend leistungs- und belastungsbezogenen Mittelvergabe bis zur zentralen Funktion der Zielvereinbarung. Der Staat lässt los, gewährt Planungssicherheit und entwickelt im Dialog mit den Hochschulen – woher soll es sonst kommen!; bottom up! – wissenschaftspolitische Defi nitionen von Zielen und Inhalten aus den Hochschulen heraus und über einen längerfristigen Zeitraum gemeinsame Profi le der einzelnen Hochschulen.
Dieses Zusammenwirken einer Gesetzgebung, die der Hochschule für den Kurs, den sie einschlägt, weitestgehende Selbstverantwortung überträgt, gekoppelt mit dem Instrument der Zielvereinbarung, wird die Hochschullandschaft in unserem Land in einem Ausmaß verändern, dass jeder weiß, wo er gemeinsam mit dem Staat zu seinem Standort geht. Diese Ziele werden vereinbart. Wir werden darauf achten müssen, dass diese Ziele gemeinsam entwickelt und eingehalten werden.
Wir müssen allerdings der speziellen Situation der Hochschule Rechnung tragen, was auch die Frage einer möglichen Nichterfüllung dieser Ziele angeht. Es muss eine angepasste Mechanik entwickelt werden. Dies ist und wird ein lernendes System sein. In unserem Entschließungsantrag sind dafür wichtige Anhaltspunkte gegeben.
In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode werden wir es zu einer unserer Kernaufgaben zu machen haben, dass wir für das Zusammenspiel zwischen der Hochschule neuer Gattung als einer hoch eigenverantwortlichen Körperschaft und dem Staat in der Entwicklung und Begleitung dieser Zielvorgaben den richtigen Kurs einschlagen. Mit diesem Instrumentarium sind wir in der Lage, die Spitzenanforderungen in Forschung und Lehre auch angesichts steigender Studierendenzahlen zu bewältigen.
Wir haben auch den Blick auf die Zeit danach zu richten. Ab etwa 2015/16 wird der demographische Wandel mit dem Abbruch der geburtenstarken Jahrgänge und den entsprechend geringeren Jahrgangsstärken unsere Hochschulen erreichen. Wenn wir dem Grundprinzip, dass wir im Flächenland Bayern mit einem ausdifferenzierten Hochschulsystem die Bildungsreserven in einem Höchstmaß entwickeln und heben wollen, gerecht werden, dann müssen wir auch auf diese Phase danach blicken. Wir werden auf Dauer, um dem hohen Niveau der Leistungsfähigkeit des Standortes Bayern gerade auch im Dienstleistungsbereich und im tertiären Sektor gerecht zu werden, auf einen prozentual und absolut wachsenden Anteil akademisch vorgebildeter Arbeitskräfte angewiesen sein. Das ist die strategische Kernaufgabe des vor uns liegenden Jahrzehnts im Bereich der Lehre.
Dass wir dazu einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel wagen müssen, ist eine der wichtigsten Veränderungen, die mit dieser Hochschulgesetzgebung in Verbindung stehen. Das ist die Einführung von Eigenbeiträgen der Studierenden zu den Kosten ihres Studiums.
Die Einführung von Studienbeiträgen ist wissenschaftspolitisch geboten und sozialpolitisch verantwortbar. Warum? Die strategische Aufstellung von Studienbeiträgen richtet sich auf die Verbesserung der persönlichen Ausbildungssituation des Studierenden in zweierlei Hinsicht. Zum Ersten garantiert nach wie vor ein akademisches Studium eine überdeutliche Erfolgsprognose im individuellen Berufsleben. Unter diesem Aspekt ist ein verantwortbarer Eigenbeitrag zumutbar.
Zum Zweiten ist mit der Zusage, dass die Eigenbeiträge der Studierenden in vollem Umfang dem Bereich der Lehre zur Verfügung gestellt bleiben und bleiben müssen und nicht kapazitätsbegründend sind – der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen –, die fi nanzielle Garantie des Staates bis 2008 und darüber hinaus verbunden, um der Forderung nach der strategischen Grundaufstellung der nachhaltigen Verbesserung der Situation der Lehre gerecht zu werden.
Sozialpolitisch verantwortbar ist das vor dem Hintergrund, dass wir mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen einer möglichen Abschreckung von Studiengebühren entgegenwirken. Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen. Das betrifft auch die Frage der Höhe der Studiengebühren und der Eigenverantwortung, die den Hochschulen übertragen ist. Das will ich hier aber nur ansprechen.
Die Eigenbeiträge der Studierenden sind ein ganz wichtiges Mittel, um auch die Rolle der Lehre in der Tätigkeit des einzelnen akademischen Lehrers bzw. der einzelnen akademischen Lehrerin nachhaltig zu verankern, weil hier in den kommenden Jahren gewaltige Mittelströme in Bewegung gesetzt werden.
Eine weitere Frage betrifft den Umgang mit dem akademischen Personal. Das neue Hochschulpersonalgesetz gewährt ein Höchstmaß an Breite der Qualifi zierungswege. Der Herr Staatsminister hat es kurz angesprochen. Ich erinnere an die Habilitation und die Juniorprofessur, die gegenüber dem bundespolitischen Ansatz deutlich weiterentwickelt wird, wo es nach sechs Jahren einen guillotineartigen Schluss dieses Qualifi zierungsweges gibt. Bayern entwickelt hier eine qualitäts- und leistungsorientierte, am Tenure-track-Modell orientierte Aufstiegsoption in eine Lebenszeitprofessur.
Wir bilden weiterhin die arbeitsmarktpolitische Figur des wissenschaftlichen Mitarbeiters aus. Darauf sei nur kurz hingewiesen.
In summa ist der Weg, den wir mit dieser Hochschulgesetzgebung einschlagen, der richtige und zukunftsorientierte Versuch – der gelingen wird –, auf die Herausforderungen von Forschung und Lehre an der Schwelle des 21. Jahrhunderts an einem Standort, der in einem Höchstmaß auf akademisches Wissen und auf hervorragend qualifi zierte akademische Mitarbeiter angewiesen ist, die richtige Antwort zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin Rupp, das war Nörgeln auf niedrigstem Niveau,
waren sachliche Fehlleistungen, offensichtliche Lesefehler, glatte Fehlbehauptungen. Insofern hoffe ich, dass Sie zu den kenntnisreichen und niveauvollen Debattenbeiträgen, die wir sonst von Ihnen gewohnt sind, im Ausschuss zurückkehren. Wahrscheinlich ist es die Verwirrung des neuen Hauses.
Wenn Sie so gut könnten, wie Sie wollten, das ist dann schon eindeutig.
Die bayerische Hochschulgesetzgebung steht vor einem ganz wesentlichen Schritt.
Wir machen uns auf, im Gegensatz zu Ihnen.
Die bayerische Hochschulgesetzgebung steht vor einem ganz wesentlichen Schritt. Mit einem umfassenden Reformwerk, dem wahrscheinlich umfassendsten seit über 30 Jahren, wird die wichtige gesellschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle, ökonomische, also gesamtgesellschaftliche Bedeutung der hohen Schulen in unserem Lande ein großes Stück nach vorne gebracht. Die Universitäten sind Unternehmungen mit eigenem gesellschaftspolitischem Auftrag. Sie sind erstens zuständig für die Mehrung des Wissens und dessen Vermittlung. Als Zweites haben sie eine hohe ökonomische Bindungswirkung und auch Schöpfungskraft, und als Drittes sind sie der Marktplatz des gesellschaftspolitischen Austauschs. Dem Ziel, diesen drei Kernaufgaben insbesondere als Innovationsmotoren in einer postindustriellen Gesellschaft gerecht zu werden, werden wir mit diesem Reformansatz ein großes Stück näher kommen.
Wir geben den Hochschulen Gestaltungsfreiheit und ein Höchstmaß an Eigenverantwortung, um mit ihrer eigenen Entscheidung über das Profi l und den Kurs der Hochschule ihrer fachimmanenten und ihrer Standortkonkurrenz, die sich in den letzten Jahrzehnten in ungeheurem Maße beschleunigt hat, gerecht zu werden. Demgegenüber steht der Rückzug des Staates auf strategische Lenkungsaufgaben, auf wissenschaftspolitische strategische Letztverantwortung. Diese Überwälzung von Aufgaben aus Kernbereichen der Wissenschaftspolitik, aber auch in der fi nanziellen Verantwortung kennzeichnet die Grundphilosophie dieser Hochschulgesetzgebung: in einem Höchstmaß Eigenverantwortung gegenüber den Studierenden, aber auch gegenüber dem gesellschaftlichen Auftrag, Spitzenleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen.
Dazu kommt eine Fortentwicklung des Hochschulpersonalrechts. Im Gegensatz zu dem, was Sie behauptet haben, Frau Rupp, hat die Klage des Freistaats Bayerns gegen diesen Teil der Hochschulrahmengesetzgebung in keiner Weise die Juniorprofessur zum Inhalt gehabt, sondern das De-facto-Verbot der Habilitation. Das war der Grund, und die Watsch´n, die die damalige Bundesbildungsministerin dafür erhalten hat, schallt heute noch durch Berlin.
Die Fortentwicklung des Hochschulpersonalrechts im Sinne eines Höchstmaßes an Qualität durch ein möglichst breites Maß an Qualifi kationswegen in der wissenschaftlichen Laufbahn zum Ersten, die besondere Verantwortung der Wissenschaftspolitik für die Akademikerinnen in unserem Land als Zweites und als Drittes eine schlagfertige akademische Personalentwicklung mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung auch in diesem Bereich für die Hochschule, allerdings eine strategische Letztverantwortung des Staatsministers bei der Berufung kennzeichnen die personalpolitische Gesetzgebungsanlage im Hochschulpersonalgesetz.
Die Universitätsklinika und die medizinische Forschung sind Teil des dritten Gesetzes. Hier gilt es, insbesondere die notwendigen massiven Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation der Universitätsklinika durch die Einführung der Fallpauschalen auf der einen Seite und die Notwendigkeit, unternehmerische Eigenverantwortung auch im Klinikbereich andererseits mit den Anforderungen an eine hochleistungsuniversitäre Medizin in Einklang zu bringen.
Deshalb wird die Überführung der Universitätsklinika nach dem Beispiel des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zum Regelfall erklärt. Es wird dem einzelnen Klinikum in institutioneller Kooperation mit der medizinischen Fakultät, repräsentiert durch Sitz und Stimme des Dekans nicht mehr im Aufsichtsrat des Klinikums, sondern im Vorstand des Klinikums, eine hohe Selbstständigkeit eingeräumt.
Der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen, dass auch hier mit einer Öffnungsklausel weiteren fortschrittli
chen Entwicklungen der Weg geöffnet wird, wie überhaupt das Einräumen von Gestaltungsspielräumen ein weiterer Grundcharakter dieser Gesetzgebung ist. Es wird nicht mehr eine bestimmte Matrix, wie etwa bei der Hochschulorganisation, defi niert, sondern es werden in einem Höchstmaß Gestaltungsspielräume eingeräumt, die im Zusammenwirken mit der Öffnungs- oder Experimenttierklausel für jede Hochschule an jedem Standort in diesem Land ein Optimum an eigenverantwortlicher Entwicklungsmöglichkeit einräumt.
Die Hochschulgesetzgebung wird mit diesem großen Reformansatz den Herausforderungen der Wissenschaft und Forschung an einem rohstoffarmen Standort in einem Hochlohnland in hohem Maße gerecht. Wir werden uns damit in einem evolutionären Prozess an die Spitze der Hochschulgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland setzen.
Durch die Beteiligung der Gruppen am Kerngeschäft von Forschung und Lehre, etwa durch die qualifi zierte Mitwirkung der studentischen Vertreter, der Frauenbeauftragten, des wissenschaftlichen Mittelbaues mit voller Stimmberechtigung in den Prüfungskommissionen – über eine entsprechend qualifi zierte Mitwirkung und Mitarbeit der Frauenbeauftragten in allen Gremien, auch im Hochschulrat, über eine Repräsentanz der Frauenbeauftragten wird noch nachzudenken sein – stellen wir die Mitwirkung der Hochschulfamilie auf Dauer sicher.
Was wir nicht tun und was wir nicht wollen, ist, die einzelne Hochschule in der Form der Gruppenuniversität, wie sie sich nicht bewährt hat, fortzuführen, sondern wir werden die qualifi zierte Mitwirkung der hochschulpolitischen Gruppen im Kerngeschäft von Forschung und Lehre fortsetzen.
In summa: Die Hochschulen müssen ihrem Auftrag als Innovationsmotoren und gleichzeitig Diskussionsforen der zentralen Zukunftsprobleme unseres Landes in einem wesentlich höheren Maß von Eigenverantwortung gerecht werden können und gleichzeitig ihren zentralen gesellschaftspolitischen Auftrag, Mehrung des Wissens, Umsetzung in ökonomischen Wohlstand, aber auch Wahrnehmung von gesellschaftspolitischer Verantwortung an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Dazu leistet dieser Reformansatz einen ganz wesentlichen Beitrag.
Verehrter Herr Kollege Rabenstein, eine Frage zu den interessanten Ausführungen, die wir zum Thema Finanzgebaren des Freistaates gehört haben: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Freistaat Bayern im Innovationsbündnis bis 2008 genau das Gegenteil dessen, was Sie skizziert haben, mit den Hochschulen vereinbart hat? Es handelt sich um einen festgelegten Finanzsockel mit der Option auf Zuwächse, sodass wir selbstverständlich davon ausgehen, dass auch in der kommenden Legislaturperiode diese gute Übung fortgesetzt wird.
Sehr geehrter Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Vorstellung aus der ideologischen Mottenkiste, die wir zum Thema Studiengebühren geboten bekommen haben, war eindrucksvoll.
Wir stehen vor einem gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel, der aus folgenden Gründen für uns vertretbar und nachvollziehbar ist.