Uns liegen, meine Damen und Herren, zwei Anträge zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes vor, die die gleiche Überschrift tragen, wobei wir uns aber auch einmal die Frage stellen sollten, ob wir uns überhaupt über den Zivilschutz zu unterhalten haben. Denn der Zivilschutz kommt bei kriegerischen Auseinandersetzungen – so darf ich das einmal nennen – zum Tragen. Wir haben diese Bezeichnung ebenso übernommen wie Sie. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir uns in erster Linie über den Katastrophenschutz und nicht über den Zivilschutz zu unterhalten haben.
In einem Punkt haben Sie allerdings recht: Wir müssen uns als Brandenburger mit diesem Thema auseinandersetzen. Dabei wollen wir im Innenausschuss den Antrag der CDU, aber auch unseren Aspekt – Zivilschutz – intensiv mit Fachleuten besprechen. Wir wollen mit Fachleuten darüber reden, was wir Brandenburger machen können, um für die Bundeswehr attraktiv zu werden – noch attraktiver, als Sie es schon beschrieben haben. Auch der Zivilschutz muss erörtert werden; unser Vorbild ist Finnland, wo es schon seit Jahrzehnten einen Zivilschutz gibt, der mehr als 100 % der Bevölkerung einen Schutzraum bietet.
Die geänderte Sicherheitslage verlangt verstärkte Aktivitäten des Bundes im Zivilschutz, zum Beispiel im Bereich der Koordinierung von Großschadenslagen durch den Aufbau einer Koordinierungsstelle; der Bund hat jetzt ein neues Warnsystem eingeführt. In diesem Sinne hat der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz, der sich mit dem Katastrophen- und Zivilschutz befasst, eingehende Vorschläge gemacht, die jetzt im Einzelnen abgearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, Zivilschutz bedeutet im Ernstfall Überlebensschutz, gerade jetzt, da der Hass von Volksgruppen geradezu gezüchtet wird, die bisher unserem Volk mit Sympathie gegenüberstanden, und die Gefahr von Terroranschlägen auch in Deutschland immer größer wird. Darum sollte der Schutz unserer Bürger bei den politisch Verantwortlichen an erster Stelle stehen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Nach dem Zerfall des kommunistischen Ostblocks unter der Herrschaft der Sowjetunion tönten die Regierenden in Deutschland großspurig, Deutschland habe keine Feinde mehr. Das Bedrohungspotential sei nun verschwunden, die Verteidigungsfähigkeit und der Zivilschutz seien nun in der ursprünglichen Form nicht mehr erforderlich.
Das Problem Zivilschutz, es ist ja ein Problem. Bereits 1997 wurde ja das Bundesamt für Zivilschutz aufgelöst und von der damaligen Bundesregierung dann mehr oder weniger in die Länder hineingetragen. Fakt ist, das ist richtig, gerade die Fragen des Zivilschutzes bedürfen neuer Ansätze und hier brauchen wir auch entsprechende Konzepte. Ich sehe das ganz genauso positiv, dass im Bereich des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr, ich denke z.B. auch an die Datenvernetzung usw., hier einiges getan werden wird, und das halte ich für eine ganz wichtige Sache. Ich hätte noch einen Vorschlag im Zusammenhang mit der Problematik der Bekämpfung der Geldwäsche. Ich würde auch sagen, man sollte mal überlegen, ob man im Bereich der Steuerverwaltung zusätzliche Stellen aufmacht für den Aufbau einer Sonderprüfgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche analog Bayern. Denn hier muss ja auch eine enge Verzahnung stattfinden zwischen der Steuerverwaltung des Landes Thüringen und dem Landeskriminalamt.
Meine Damen und Herren, ich will auch noch eine Frage beantworten, die der Ministerpräsident hier aufgeworfen hat, und zwar was den Bereich Katastrophenschutz, Zivilschutz, THW und Zentrale Leitstelle und die Unterstützung der Bundesregierung betrifft. Im Augenblick sind dafür folgende Mittel für die Länder geplant: 24 Mio. DM zusätzlich für das THW, 24 Mio. DM zusätzlich für Katastrophen- und Zivilschutz und die Leitzentrale, die Sie angesprochen haben, soll mit 19 Mio. DM Bundesmitteln unterstützt werden. Also wir sehen, da ist vieles auf dem Weg und vieles auf dem guten Weg.
Viertens. Wir fordern ein Konzept des Bundes zum Zivilschutz und Vorkehrungen für den Fall chemischer und biologischer Angriffe. Die Bundesregierung hat die Haushaltsansätze für den Zivilschutz seit 1999 nahezu halbiert. Wir fordern sie auf, jetzt ausreichend Mittel für den Katastrophenschutz zur Verfügung zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Bundesebene setzt sich die Landesregierung kontinuierlich für die Belange des Katastrophenschutzes ein. Ein funktionierender Bevölkerungsschutz muss ebenenübergreifend, vom kommunalen Brandschutz über den Katastrophenschutz bis hin zum Zivilschutz, gedacht sein. Auch der Bund muss sich seiner Verantwortung im Zivilschutz stellen. Sowohl im Hinblick auf die Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit der Forderung, 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn
Wir haben in den letzten Wochen und Monaten über den Bevölkerungsschutz diskutiert. Der Bund und die Länder haben gemeinsam erkannt, dass man den Bevölkerungsund den Zivilschutz in unserem Lande stärken muss. Die Bundesinnenministerin hat mit den Ländern folgende gemeinsame Absprache getroffen: Wenn 100 Milliarden € in die Verteidigungspolitik investiert werden, dann müssen wenigstens 10 % dieser Summe in den Zivilschutz gesteckt werden. – Daher ist es inakzeptabel, dass bei der Aufstellung des Bundeshaushalts gerade für diesen Bereich keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Das ist eine bittere Enttäuschung, die wir an der Stelle verkraften müssen.
Wir werden uns über Zivilschutz Gedanken machen müssen. Das sind Dinge, die ich in meiner Jugend noch erlebt habe, die dann aber zum Glück zurückgedrängt worden sind. Die spielen jetzt plötzlich wieder eine Rolle. Meine Kinder haben von „Zivilschutz“ noch nie etwas gehört. Mit diesen Dingen müssen wir uns auseinandersetzen. Das trifft Menschen in ihrem Sicherheitsempfinden. Darüber werden wir eine Debatte führen müssen, und darauf werden wir Antworten finden müssen. Und eine Landesregierung muss dann tatsächlich auch Vorsorge treffen, dass wir vorbereitet sind.
Lieber Herr Dr. Birkner, Sie vermengen dann auch schon mal gerne Zivilschutz und Katastrophenschutz. Für den Zivilschutz sind nicht wir verantwortlich.
Neben der militärischen Verteidigung ist aber auch der Zivilschutz ein Gebot der Stunde. Es ist richtig, dass wir uns beim Schutz der Bevölkerung genauso anstrengen wie bei der militärischen Verteidigung. Tritt der Verteidigungsfall ein, müssen wir unsere Bevölkerung schützen. Auf die Einzelheiten zum Zivilschutz hat Herr Kollege Schuster in seiner gestrigen Fachregierungserklärung bereits hingewiesen. Wenn es uns gelingt, Sicherheit und Schutz vernetzt zu denken und dann auch vernetzt zu handeln, können wir die Unwägbarkeiten mildern, die mit kriegerischen Auseinandersetzungen verbunden sind.
Eines scheint mir ganz wichtig – das ist allerdings eine Aufgabe des Bundes –: Der Zivilschutz und der Katastrophenschutz müssen stärker verzahnt werden. Aufgrund der asymmetrischen Bedrohung – auch so ein neues Modewort – ist uns klar geworden, dass der klassische Verteidigungsfall gar nicht mehr das Szenario ist, mit dem wir vermutlich rechnen müssen. Es ist einfach notwendig, dass vor diesem Hintergrund der Zivilschutz, der ja bisher den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall bedeutete, fortentwickelt und mit dem eigentlichen Katastrophenschutz, der Aufgabe der Länder ist, stärker verzahnt wird. Das muss aber vom Bund ausgehen. Die Innenministerkonferenz – darauf darf ich verweisen – hat im Juni 2002, also vor etwa einem Jahr, bereits einstimmig, weil die Beschlüsse dort ja immer einstimmig gefasst werden, eine neue Konzeption, eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland verabschiedet. Die Bundesregierung, die Mehrheit im Bundestag hat bisher nicht nachgezogen. Das Ziel muss sein, dass alle diejenigen, die im Katastrophenfall und auch bei asymmetrischen Szenarien Verantwortung tragen, also Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Polizei
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Sicherheitspaket für Brandenburg wäre unvollständig, wenn es neben Polizei und Verfassungsschutz nicht auch weitere unverzichtbare Pfei ler der Sicherheitsarchitektur stärken würde. Dazu gehören die Feuerwehren, dazu gehört der Zivil- und Katastrophenschutz insgesamt. Deshalb ist es richtig, dass wir im Ministerium des Innern und für Kommunales eine zusätzliche Stelle für die Fachplanung im Zivil- und Katastrophenschutz schaffen. Wir wissen: Der Bund richtet den Zivilschutz neu aus. In der Folge wird die Überarbeitung von mehr als 20 Gesetzen und Richtli nien erforderlich. Ich sage nur: Ernährungsvorsorge, Energiesi cherstellung, Arzneimittelsicherstellung, Transportsicherstel lung und so weiter. Die Länder wirken im Wege der Bundes auftragsverwaltung im Zivilschutz mit. Aber viel wichtiger er scheint es mir doch, dass wir bereits jetzt bei der Erstellung der neuen Unterlagen in den Arbeitsgemeinschaften auf BundLänder-Ebene, die jetzt dazu gebildet werden, mitwirken. Es geht um Planungen für den Tag X, den wir alle nicht erleben wollen.
Aber der Zivilschutz ist in den letzten Jahren durch den Bund vernachlässigt worden. Deshalb haben wir uns im Juni dieses Jahres versprochen, dass wir das ändern wollen. Das Ärgerliche ist natürlich – ein Kollege hat das vorhin angesprochen; ich glaube, es war Kollege Hering –: Im Juni saßen die Innenminister von Bund und Ländern zusammen, und wir haben gemeinsam beschlossen, dass wir – praktisch als Pendant zu den 100 Milliarden € für die Bundeswehr – wenigstens ein Zehntel dieses Betrags für den Zivilschutz einsetzen; aber das ist am Ende nicht umgesetzt worden. Das ist ein Ärgernis und bleibt ein Ärgernis.
Das gilt auch für den Zivilschutz, für den der Bund zuständig ist. Denn auf den Zivilschutz käme es in dem Fall, von dem wir alle hoffen, dass er niemals eintreten wird, ebenfalls ent scheidend an.
Dafür schafen wir jetzt Vorsorge. Wir schafen Vorsorge dafür, besser aufgestellt zu sein, auch im Zusammenwirken mit anderen wichtigen Akteuren. Das entsprechende Landesamt bzw. das Innenministerium hat eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geschlossen; denn es ist so, dass etwas, von dem wir gehoft haben, uns nie mehr damit beschäftigen zu müssen, leider eine Realität ist, mit der wir uns auseinandersetzen müssen, und das ist der Zivilschutz. Der Zivilschutz greift im Fall einer militärischen Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Zivilbevölkerung. Leider ist diese Gefahr wieder so real geworden, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen.
Nach dem Grundgesetz machen wir den Katastrophenschutz und der Bund macht den Zivilschutz. Weil es dualuse-fähig ist, hat sich das Grundgesetz dabei gedacht: Im Frieden nutzen die Länder die Zivilschutzkapazitäten des Bundes mit im Katastrophenschutz, und im Krieg nutzt der Bund unsere Katastrophenschutzfähigkeiten mit im Zivilschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Verteidigungsfähigkeit bei der Landesplanung wieder mitdenken. Die Verteidigungsfähigkeit des Landes muss, wie schon vor dem Ende des Kalten Krieges, wieder selbstverständlicher Teil landesplanerischer Entscheidungen werden. Der Stellenwert von Verteidigung und Zivilschutz als Grundsatz der Landesplanung muss gestärkt werden, soweit nicht der Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Wir machen auch hier eine vernünftige Abwägung und legen den Fokus auf Verteidigung und Zivilschutz.
Wir müssen auch die zivile Verteidigung und den Zivilschutz stärken. Lieber Herr Vorsitzender des Innenausschusses, erst wenn uns der Bund dafür den Rahmen vorgibt, können wir uns in Bayern darauf einstellen und dieses Vorhaben mit Leben füllen. Frau Faeser, die Bundesinnenministerin, muss endlich ihre Aufgaben erfüllen. Sie muss nicht nur ankündigen, sondern auch liefern; denn sonst werden wir beim Bevölkerungsschutz, bei der Verteidigung und beim Zivilschutz nicht weiterkommen.
Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir können in Bayern auch nicht jeden Wunsch sofort erfüllen. Aber angesichts dieser großartigen ehrenamtlichen Leistung – auch beim THW sind 96 bis 98 % aller Leute, die da aktiv sind, ehrenamtlich unterwegs – ist es das Mindeste, dass wir ehrlich mit ihnen umgehen. Wir können nicht jeden Wunsch sofort erfüllen. Das können wir auch in Bayern nicht; aber wir müssen redlich daran arbeiten und die Lage Schritt für Schritt verbessern, wie wir das in Bayern mit der Feuerwehr, mit dem Katastrophenschutz usw. tun. Daran sollten wir, denke ich, jetzt auch parteiübergreifend weiterarbeiten. Wir haben einen gemeinsamen Beschluss der Innenminister aller Länder, die klar sagen im Hinblick auf die Lage im Katastrophenschutz, dass wir uns in puncto Zivilschutz wieder anders aufstellen müssen. Jetzt reden wir von dem Hochwasser. Ich bitte aber schon, im Hinterkopf zu behalten: Wir haben auch eine klare Anforderung des Bundesverteidigungsministeriums. Leider ist es nicht mehr völlig undenkbar – wir haben das eine Zeit lang gemeint –, dass wir auch im Zivilschutz gefordert sein könnten.
Die Strategie umfasst ein koordiniertes Konzept für die polizeiliche Zusammenarbeit, ein übergreifendes Grenzmanagement sowie die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und im Zivilschutz. Wir müssen uns für sämtliche Sicherheitsbedrohungen, von Terrorismus und organisierter Kriminalität bis hin zu Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, wappnen. Um auf diese Bedrohungen effizient reagieren zu können, bedarf es angesichts der zunehmenden Anforderungen eines gut ausgebildeten Personals in ausreichender Personalstärke.
dass 100 Millionen Dosen insgesamt angeschafft werden sollen und somit im Falle eines bioterroristischen Anschlags mit Pockenviren irgendwo auf der Welt eine flächendeckende Impfung und ein Schutz der Bevölkerung ermöglicht wird. Auch in dem Gespräch beim Bundeskanzler im Dezember ist über die Finanzierung geredet und gesagt worden – das ist auch schon erwähnt worden –: Wir sind erst einmal bei einer 50 : 50-Finanzierung, weil natürlich jeder schaut, dass er möglichst günstig davonkommt. Man wird sehen, ob es dem Katastrophenschutz oder dem Zivilschutz zugerechnet wird; wer davon dann am meisten betroffen ist, der bezahlt.
Wenn es darum geht, sich aus den Kosten herauszuhalten, schieben Sie die Verantwortung aber zum Bund. Nun muss entschieden werden, ob es sich um Katastrophenschutz oder Zivilschutz handelt, um die Zuständigkeit abzuklären.
wehr nicht miteinander verständigen können, weil wir keinen einheitlichen BOS-Digitalfunk in Deutschland haben. Es geht auch um ABC-Abwehr, die Bundeswehr mit ihren Fähigkeiten und Mitteln zu nutzen. Lieber Günter Pohl, wenn feststeht, dass ein Kampfstoff verteilt wird auf irgendeine Art und Weise, dann gilt das Subsidaritätsprinzip. Der Brief mit weißem Pulver, der in irgendeiner Behörde ankommt, dort ist der Tatbestand nicht gegeben, dass ich zur Feststellung, zur Untersuchung dieses Pulvers ABCKräfte der Bundeswehr nutzen kann, selbst wenn sie nur 2 km weg sind. Das ist in Bayern konkret passiert, eine Verwaltung ist über einen ganzen Tag lahm gelegt worden, unter Quarantäne gesetzt worden, und man hätte das weiße Pulver innerhalb von einer Stunde mit den 2 km entfernten Mitteln der Bundeswehr analysieren können. Genau darum geht es. Ich sage jetzt noch eines dazu: Wenn der Bundesverteidigungsminister die Umstrukturierung der Bundeswehr vornimmt und kündigt an, 40.000 ambulante Lazarettbetten abzubauen und nicht mehr vorzuhalten, was nützt mir das Subsidaritätsprinzip, wenn da nicht mehr die Mittel vorhanden sind, die wir im Katastrophenfall nutzen können. Das sind die Debatten, die wir momentan führen müssen. Natürlich haben wir den Zivilschutz seit 1990 sträflichst vernachlässigt. Der 11. September hat uns eines Neuen belehrt, momentan greifen wir alle irgendwo hin und sagen, aus Haushaltsgründen können wir das eine oder andere nicht machen. Wir werden im Katastrophenfall eines Besseren belehrt, wenn wir nicht bestimmte Bedingungen vorhalten. Wenn wir nicht gemeinsam, die Kräfte des Bundes und der Länder, dafür Vorsorge tragen, wie wir uns vor Terroranschlägen und Katastrophen schützen, werden wir im Katastrophenfall einen großen Einbruch erleben und den gilt es zu verhindern.
Zweitens. Wir unterstützen Bund und Länder in ihrem gemeinsamen abgesprochenen Vorgehen zur Vorbereitung von Pockenschutzimpfungen. Wir begrüßen, dass die Staatsregierung gestern entsprechende Beschlüsse im Ministerrat gefasst hat. Wir unterstützen aber vor allem nachhaltig den Standpunkt der Bayerischen Staatsregierung in Übereinstimmung mit den anderen Landesregierungen, dass die finanzielle Verantwortung für diese Vorsorgemaßnahme ganz eindeutig den Bund trifft. Der Bund ist nach Artikel 73 Nummer 1 des Grundgesetzes für den Zivilschutz zuständig. Er ist verpflichtet, für Sicherheit und Krisenvorsorge insbesondere im Hinblick auf die Gefahrenlage durch bioterroristische Angriffe Vorkehrungen zu treffen. Der Bund muss die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitstellen.
dass es nicht nur den Zivilschutz gibt, wofür der Bund zuständig ist, sondern es gibt auch den Katastrophenschutz. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig. Deswegen ist die Finanzierung umstritten. Der Bund sagt zu Recht, einen Teil der Vorsorge müssten in diesem Fall die Länder leisten. Das ist Katastrophenschutz und deswegen sind auch die Länder zur Kasse zu bitten. Darüber wird gerade verhandelt. Nach meinen Informationen ist ein Kompromiss in Aussicht gestellt, wonach man sich die Kosten wahrscheinlich 50 : 50, vielleicht auch 60 Bund : 40 Länder teilen wird. Wenn wir dieses Vorverhandlungsergebnis schon haben, ist nicht einzusehen, weswegen das Thema hochgezogen wird.
Seit den Terroranschlägen des 11. September und seitdem in den USA verschiedene Milzbrandfälle entdeckt wurden, ist der Zivil- und Katastrophenschutz ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Nach dem Grundgesetz ist für den Zivilschutz im Verteidigungsfall der Bund zuständig, für den Katastrophenschutz sind es die Länder. Dies führte dazu, dass die Länder unterschiedliche Konzepte für den Katastrophenschutz entwickelten. Abgesehen von der unterschiedlichen Qualität wird besonders bemängelt, dass eine zentrale Koordination fehlt.
Wir haben also die Aufgabe, die innere Sicherheit sicherzustellen und für den Verteidigungsfall den reibungslosen Zivilschutz und die Hilfe bei der Ermittlung potenzieller Täter zu organisieren. Die zweite, mittel- und langfristig sicherlich viel schwerer zu lösende Aufgabe ist es, im Sinne des Zitats von Johannes Rau dafür zu sorgen, dass Terrorismus und Gewalt in dieser Welt in Zukunft keinen Nährboden mehr finden. Dafür zu arbeiten ist sicherlich aller Anstrengungen wert.
Der Hauptgrund für diese Misere liegt darin, dass der Bund seit dem Ende des Kalten Krieges seine Ausgaben für den Zivilschutz um fast zwei Drittel verringert und gleichzeitig die Verantwortung für diesen Bereich weitgehend auf die Länder abgeschoben hat.
Meine Damen und Herren, mehr und mehr in den Mittelpunkt des Interesses rücken aufgrund der veränderten Bedrohungslagen leider auch Szenarien, die die Schnittstelle zwischen dem Katastrophenschutz des Landes und dem Zivilschutz, für den eine Bundeszuständigkeit besteht, berühren. Ich denke hierbei an die Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen. Zwar gibt es nach wie vor keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsgefahr, aber trotz allem befürchte ich, dass ein Irak-Krieg zu einem weiteren Erstarken des Terrorismus und zu einer Zuspitzung führen wird.