Joachim Herrmann
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Last Statements
In der Tat ist sowohl für unsere als auch für Ihre Partei die Feststellung höchst angemessen, dass die Mittelfranken auf jeden Fall wacher sind als die Münchner. Das gilt für alle Parteien gleichermaßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr für diese Aktuelle Stunde. Das ist unzweifelhaft ein wichtiges und aktuelles Thema. Mich wundert aber schon, Herr Kollege Maget, dass Sie selbst nun nichts Wichtiges oder Aktuelles beizutragen haben. Festzuhalten bleibt – diesbezüglich haben die Kommunen gestern in Berching in der Tat schon einen wichtigen Schwerpunkt gesetzt –: Die SPD gräbt im Bund den Kommunen das Wasser ab und fordert dann, dass die Kommunen in Bayern, damit sie nicht völlig austrocknen, doch von Stoiber mit Regen bedacht werden sollen. Diese Konstellation ist schon etwas dreist.
Natürlich sind wir für eine Revitalisierung der Gewerbesteuer, wie das jetzt so schön heißt. Die wichtigste Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, zur Wiederbelebung der Gewerbesteuer wäre aber zunächst einmal eine Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft. Wenn zurzeit Tag für Tag ein Unternehmen nach dem anderen in Deutschland pleite geht, braucht man sich auch nicht zu wundern, dass weniger Gewerbesteuer gezahlt wird;
denn Unternehmen, die keinen Ertrag haben, zahlen in der Tat ganz legal keine Gewerbesteuer. Das ist das Hauptproblem, das wir in Deutschland momentan haben.
Wir waren gestern beide in Berching, lieber Herr Maget. Sie haben mit Transparenten demonstriert. Alois Glück hat gestern schon dazu erklärt, Sie hätten besser in Berlin demonstrieren sollen;
denn dort sind Veränderungen notwendig. Sie hätten Herrn Brandl gestern genau zuhören sollen. Keiner hat ernsthaft daran Kritik geübt, dass Herr Eichel oder Herr Schily nicht persönlich anwesend war. Ich schaue aber einmal in die Geschäftsverteilung der Bundesregierung und stelle fest, dass das Bundesfinanzministerium mindestens zwei beamtete Staatssekretäre und zwei parlamentarische Staatssekretäre hat und dass das Bundesinnenministerium mindestens zwei parlamentarische Staatssekretäre und zwei beamtete Staatssekretäre hat.
Fünf Staatssekretäre, sagt Minister Faltlhauser. Deshalb wird es wohl doch möglich sein, dass von insgesamt neun Staatssekretären im Bundesinnenministerium und im Bundesfinanzministerium wenigstens einer einmal für zwei Stunden zu der größten Kommunaldemonstration zumindest in der Geschichte Bayerns oder gar Deutschlands kommt. Herr Brandl hat gestern gesagt, selbst mit der dritten Ebene wäre er zufrieden gewesen. Es geht nicht darum, dass Herr Eichel persönlich nach Berching gekommen wäre. Dass aber überhaupt keiner aus Berlin kommt, zeigt: Die drücken sich einfach vor der Verantwortung. Das ist die Situation.
Sie haben gestern schöne Flugblätter verteilt, Herr Maget. In einem heißt es wörtlich: Die letzte Erhöhung der Gewerbesteuerumlage infolge des Steuersenkungsgesetzes 2000, die hälftig jeweils Bund und Ländern zugute kommt, muss zurückgenommen werden.
Soweit sind wir uns in diesem Hause erfreulicherweise einig. Das ist wunderbar. Als Nächstes kommt dann der Satz:
Da es dafür jedoch beim Bund keine Mehrheit gibt, hat der Freistaat selbst einen klaren Handlungsauftrag.
Sagen Sie einmal, für wie dumm halten Sie denn die bayerischen Bürgermeister, wenn Sie gestern so ein Flugblatt verteilen? Weshalb gibt es im Bund keine Mehrheit? – Weil Ihre Genossen im Bundestag dagegen stimmen. Nur deshalb.
Sie haben am vergangenen Freitag einen Antrag hier im Bayerischen Landtag eingereicht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, eine neuerliche Bundesratsinitiative zur Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage einzubringen und im Bundesrat eine Mehrheitsentscheidung der Länder für diese Initiative herbeizuführen. Genau das hat die Staatsregierung vor ein paar Monaten gemacht. Im Bundesrat gab es eine Mehrheit dafür. Diese Mehrheit wurde von der Bayerischen Staatsregierung zustande gebracht. Dann ist genau dieser Gesetzentwurf mit der Mehrheit des Bundesrates in den Bundestag gekommen. Woran ist er dort gescheitert? – Die CDU/CSU-Fraktion und die FDP haben dafür gestimmt. Wer hat dagegen gestimmt? – Das waren die SPD und die GRÜNEN. Wenn nur die
bayerischen SPD-Bundestagsabgeordneten den Antrag der Bayerischen Staatsregierung unterstützt hätten, hätte er eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden. Das ist die Situation.
Ich halte es für pure Heuchelei, wenn Sie einen solchen Antrag im Landtag einbringen. Ich habe damit aber keine Probleme. Wenn Sie das wünschen, wird die Staatsregierung jeden Monat im Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn im Bundesrat jemand fragen sollte, was das soll, werden wir erklären: Dieses Thema wird auf ausdrücklichen Wunsch der SPD ab jetzt jeden Monat im Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt.
Dann werden wir sehen, ob Ihre SPD-Genossen im Deutschen Bundestag jeden Monat dagegen stimmen werden. Das ist die momentane politische Situation. Lieber Herr Kollege Hoderlein, Sie haben noch nicht einmal einen Vorstandsbeschluss der bayerischen SPD zu diesem Thema, weil Sie es nicht schaffen im SPD-Vorstand eine gemeinsame Linie Ihrer Kommunalpolitiker, Ihrer Landespolitiker und Ihrer Bundespolitiker in dieser Frage zustande zu bringen. Sie stellen zwar schöne Anträge im Landtag, betreiben ansonsten aber pure Heuchelei.
Herr Kollege Maget, Sie machen um dieses Thema – auch bei Ihren berühmten Gemeindebesuchen – einen großen Bogen. Stellen Sie doch am 1. Juni zu diesem Thema einen Antrag beim Bundesparteitag. Versuchen Sie doch, Ihre Genossen bundesweit und insbesondere in der Bundestagsfraktion davon zu überzeugen. Dann können Sie sich wieder sehen lassen und behaupten, dass Sie etwas für die Kommunen täten, wie Sie das von der Staatsregierung fordern.
Herr Kollege Maget, Sie waren gestern in Berching. Wenn Sie dort zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, dass sich der Herr Innenminister klipp und klar zum Fortbestand der Gewerbesteuer bekannt hat. Er hat dabei, aus seiner Sicht, ausgeführt, dass die Grundlagen verbreitert werden müssten.
Bei dieser Veranstaltung waren auch andere Kollegen anwesend. Der Herr Innenminister hat somit ein klares Bekenntnis abgegeben.
Der Herr Innenminister hat gestern ein mehr als klares Bekenntnis zur Gewerbesteuer abgegeben. Er hat sich klar gegen eine Umsetzung im Verhältnis 1 : 1 des Vorschlags der kommunalen Spitzenverbände ausgespro
chen. Völlig klar ist aber, dass wir für die Fortsetzung der Gewerbesteuer sind.
Darüber können wir uns gerne unterhalten. Darüber hinaus liegt die klare Zusage des Ministerpräsidenten auf dem Tisch, dass Bayern selbst in Vorlage treten werde, wenn es wegen Ihrer Genossen in Berlin keine Mehrheit im Bundestag für die Rücknahme der Gewerbesteuerumlagenerhöhung geben sollte.
Diese Zusage des Ministerpräsidenten, die er vor dem Landkreistag gegeben hat, ist klar. Diese Zusage wurde gestern von Herrn Innenminister Dr. Beckstein noch einmal bekräftigt. Die CSU-Fraktion steht voll hinter dieser Zusage. Das Volumen, von dem der Ministerpräsident gesprochen hat, entspricht in etwa dem Betrag, der sich in Bayern durch die Gewerbesteuerumlagenerhöhung ergeben hat. Insofern wird sich dieses Thema von selbst erledigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, festzuhalten bleibt: Bund, Länder und Gemeinden befinden sich in einer schwierigen Situation. Herr Kollege Maget, niemand hat behauptet, dass diese Probleme locker zu schultern wären. Natürlich wird es für uns schwierig sein, in dieser Situation den Kommunen noch einmal zusätzlich 100 bis 200 Millionen e zur Verfügung zu stellen. Dies wird uns im bayerischen Staatshaushalt schwer zu schaffen machen. Wir sagen den Bürgerinnen und Bürgern klar, dass diese Mittel an anderen Stellen des Staatshaushaltes gekürzt werden müssen, weil wir den Kommunen dieses Geld nicht auf Pump geben werden.
Wir werden deswegen nicht die Schulden erhöhen. Das ist eine klare und verlässliche Politik. Ich stelle fest, die politische Verantwortung für diese Krise liegt bei der Bundesregierung. Der Freistaat Bayern bleibt ein zuverlässiger Partner seiner Kommunen. In keinem anderen Bundesland – das ist auch gestern in Berching deutlich geworden – geht es den Kommunen besser als in Bayern. Dafür werden die CSU-Landtagsfraktion und die Bayerische Staatsregierung auch in Zukunft stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Herrn Staatsminister Zehetmair sehr dankbar, dass er in seinem Beitrag deutlich gemacht hat, dass an diesem Thema in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren intensiv weitergearbeitet werden wird. Lassen Sie mich in aller Kürze noch einige Punkte ansprechen.
Erstens, die Münchner Museen. Es ist das Anliegen aller bayerischen Landesteile, dass in großen Museen in München, wie der Pinakothek, dem Residenz-Museum oder dem Bayerischen Nationalmuseum, von denen sich einige auf international höchstem Niveau befinden – auf einer Ebene mit Museen in Paris, London oder New York – Kunstschätze aus dem gesamten Bayern zu sehen sind. Es ist durchaus das Anliegen Frankens, dass auch fränkische Kunstwerke in einem solch international bedeutsamen Museum zu sehen sind.
Wir sind uns wohl darin einig, dass es keinen Sinn machen würde, sämtliche Kunstwerke dorthin zu schaffen, wo sie irgendwann einmal entstanden sind. Niemand propagiert, dass alle Picassos nur in Spanien ausgestellt werden dürfen.
Zweitens. Es gibt sehr wohl – ich denke an das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg – auch in Franken Museen, in denen höchstrangige Kunstwerke nicht nur aus ganz Bayern, sondern aus Deutschland und ganz Europa versammelt sind. Auch darauf sind wir stolz.
Drittens. Herr Staatsminister Zehetmair hat soeben zu Recht darauf hingewiesen, dass man es sich nicht gar so einfach machen darf, Herr Kollege Scholz. Sie haben unter all den Dingen, über die man reden kann, ausgerechnet unter dem Stichwort „Säkularisation“ ein Objekt herausgegriffen haben – die „Vier Apostel“ von Dürer –, die damit nicht das Geringste zu tun haben, sondern die zur Zeit von Kürfürst Maximilian I. 1627 nach München gekommen sind. Das zeigt, dass es einer sehr sachkun
digen und fachlich fundierten Debatte bedarf und es fraglich ist, ob wir im Landtag einzelne Gegenstände benennen und darüber befinden sollen, wann sie wohin zu bringen sind.
Viertens. Ich halte es in der Tat für wichtig – und das ist das Positive der Diskussion in den letzten Monaten –, dass wir politisch etwas in Gang gebracht haben und dass das auch politisch weiter begleitet werden muss. Ich unterstreiche noch einmal: Ich spreche hier zwar als Franke, aber das ist eine Sache, die nicht nur Franken berührt. Es geht genauso um Kunstwerke aus Schwaben oder andere Kunstwerke, die während der Säkularisation aus der Oberpfalz weggekommen sind, und dergleichen mehr. All dieses gehört dazu. Deshalb ist unser Antrag umfangreicher formuliert.
Ich will noch einen konkreten Punkt in diesem Zusammenhang ansprechen. Ich bin dankbar, dass sich auch in dieser Hinsicht Herr Staatsminister Zehetmair offen gezeigt hat. Sie haben vorhin die Antwort der Staatsregierung zum Thema Herzogschwert zitiert, Frau Kollegin Münzel. Ich meine in der Tat: Wir nehmen das zur Kenntnis, aber aus meiner Sicht ist damit noch nicht das letzte Wort in der Frage gesprochen. Wir müssen solche konservatorischen Probleme natürlich ernst nehmen, und man kann sich nicht einfach darüber fachlich hinweg setzen. Aber ich sage jetzt einmal ganz bewusst sehr salopp – so salopp, wie es der Herr Staatsminister wahrscheinlich nicht akzeptieren würde, aber ich sage es trotzdem –: Fränkische Schwerter sind vielleicht doch stabiler, als mancher in Altbayern meint. Deshalb sollte man der Frage, ob dieses Schwert es vielleicht doch aushält, nach Würzburg gebracht zu werden, noch einmal sorgfältig nachgehen. Wir wollen das hier jedenfalls noch nicht ad acta legen.
Der Hinweis auf die Würzburger Residenz als möglichen Ausstellungsort zeigt aber auch – das will ich in positiver Hinsicht unterstreichen –, dass die Staatliche Schlösserverwaltung mit Millionen und Abermillionen sehr wohl auch in Franken in den letzten Jahrzehnten immens viel getan hat. In dem Zustand, in dem sich die Würzburger Residenz heute darstellt, braucht sie keinen Vergleich mit irgendeinem restaurierten Baudenkmal in Oberbayern oder anderen Bezirken zu scheuen. Wir sollten auch die positiven Aspekte ansprechen und in dieser Richtung weiterarbeiten.
Ich komme zum letzten Punkt. Es ist auch der Bamberger Domschatz angesprochen worden. Ich weiß schon, lieber Herr Kollege Odenbach, wo Bamberg liegt. Da brauchen Sie keine Sorge zu haben.
Ich komme zum Schluss. Ich meine in der Tat, dass wir uns neben dem Herzogschwert auch mit dem Bamberger Domschatz, beispielsweise mit den
Kaiserkronen, aber auch mit anderen Dingen noch einmal beschäftigen müssen, weil das in der Tat bis 1803 eine geschlossene Sammlung gewesen ist.
Es ist deshalb zu überprüfen, ob man einer Herstellung oder einer teilweisen Wiederherstellung dieser Sammlung kunsthistorisch sinnvoll näher treten kann. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion.
Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der islamische Fundamentalismus und insbesondere das Terrornetzwerk al-Qaida sind eine akute Bedrohung unserer Sicherheit und unseres Rechtsstaats. Ein Teil der Bedrohung ist auch die Gefahr bioterroristischer Anschläge. Wir müssen diese Bedrohung in Deutschland unverändert ernst nehmen. Wohlgemerkt bestehen bei den Sicherheitsbehörden derzeit keine Erkenntnisse über unmittelbar bevorstehende terroristische Anschläge unter Verwendung von biologischen, chemischen oder radioaktiven Stoffen. Gleichwohl belegen nach Aussagen der Sicherheitsbehörden jüngste Erkenntnisse, dass sich al-Qaida mit diesem Thema befasst.
Dies führt zu der letztlich sicher etwas schwierigen Lagebeurteilung, dass ein terroristischer Anschlag in Deutschland unter Verwendung solcher Stoffe einerseits als eher unwahrscheinlich erachtet wird, andererseits aber ein Anschlag zum Beispiel mit Pockenviren nicht gänzlich auszuschließen ist. Bund und Länder sind sich deshalb darüber einig, dass, so unwahrscheinlich eine solche Bedrohung auch sein mag, das Risiko immer noch zu hoch ist, als dass man etwa keine Vorsorge für den Schutz der Bevölkerung treffen müsste. Nach übereinstimmender Einschätzung aller Fachleute gibt es einen wirkungsvollen Schutz beispielsweise vor einer Erkrankung mit Pocken nur auf einem Weg, nämlich mit einer Durchimpfung der gesamten Bevölkerung innerhalb von längstens fünf Tagen nach Auftreten des ersten Pockenfalles. Ich halte es deshalb für klug und richtig, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, schrittweise eine Vollbevorratung mit etwa 100 Millionen Impfstoffdosen in Deutschland anzustreben.
Wenn wir dieses Thema heute zum Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages gemacht haben, gibt es dafür vor allem zwei Gründe:
Erstens. Die staatliche Vorsorge vor bioterroristischen Anschlägen ist wichtig genug, dass sie auch hier in diesem Hohen Haus angesprochen wird. Auf weitere wichtige Vorsorgemaßnahmen komme ich gleich zurück.
Zweitens. Wir unterstützen Bund und Länder in ihrem gemeinsamen abgesprochenen Vorgehen zur Vorbereitung von Pockenschutzimpfungen. Wir begrüßen, dass die Staatsregierung gestern entsprechende Beschlüsse im Ministerrat gefasst hat. Wir unterstützen aber vor allem nachhaltig den Standpunkt der Bayerischen Staatsregierung in Übereinstimmung mit den anderen Landesregierungen, dass die finanzielle Verantwortung für diese Vorsorgemaßnahme ganz eindeutig den Bund trifft. Der Bund ist nach Artikel 73 Nummer 1 des Grundgesetzes für den Zivilschutz zuständig. Er ist verpflichtet, für Sicherheit und Krisenvorsorge insbesondere im Hinblick auf die Gefahrenlage durch bioterroristische Angriffe Vorkehrungen zu treffen. Der Bund muss die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitstellen.
Deshalb sind sich – denke ich – die Länder zu Recht einig, dass der Bund im vollen Umfang für die Kosten für die Beschaffung und die Bevorratung von Impfstoffen aufzukommen hat. Es ist richtig, dass wir einen solchen Finanzstreit nicht auf dem Rücken der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung austragen und dass sich nun übergangsweise Bund und Länder geeinigt haben, die Kosten erst einmal zu teilen, aber das darf nichts daran ändern, dass wir an unserem Rechtsstandpunkt festhalten, dass die Finanzverantwortung hier eindeutig beim Bund liegt.
Ich habe leider den Eindruck, dass die rot-grüne Bundesregierung in der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern genauso konzeptionslos, ja geradezu wirr, agiert wie in vielen anderen politischen Fragen zur Zeit auch. Um nur ein Beispiel aufzugreifen: Es ist doch geradezu absurd, wenn der Bundesumweltminister in den letzten Wochen wiederholt angemahnt hat, er brauche im Grundgesetz die volle Zuständigkeit des Bundes für den Hochwasserschutz, und gleichzeitig die Bundesregierung ihre volle Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung vor bioterroristischen Angriffen aus dem Ausland in Abrede stellt. Letztlich wird hier wieder deutlich, wenn es sich wie beim Hochwasser für eine medienwirksame Presseveröffentlichung eignet, dann gibt man sich in Berlin gern allzuständig. Wenn es aber an das konkrete Handeln und vor allem an das Bezahlen geht, dann verschwindet die rot-grüne Bundesregierung genauso schnell wieder von der Bildfläche.
Dass sich die Bundesregierung vor ihrer Verantwortung drückt, wird beim Thema „Vorsorge vor bioterroristischen Angriffen“ freilich nicht nur bei der Finanzierung von Pockenschutzimpfungen deutlich. Fast noch schlimmer ist die beharrliche Weigerung der Bundesregierung, sich mit den sinnvollen Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland in solchen Gefahrenlagen zu beschäftigen. Ministerpräsident Dr. Stoiber hat dieses Thema
schon heute Vormittag in seiner Regierungserklärung kurz angesprochen. Bei drohenden Anschlägen mit biologischen oder chemischen Giftstoffen muss es beispielsweise auch möglich sein, die Spürpanzer Fuchs im Inland einzusetzen und sie nicht nur nach Kuwait zu schicken, wie das gegenwärtig der Fall ist.
Das ist kein neues Thema, aber es ist wieder aktuell, brandaktuell. Die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr in solchen Gefahrenlagen haben wir schon unmittelbar nach dem 11. September 2001, nach den Anschlägen in Amerika thematisiert. Seit über einem Jahr fordern wir von der rot-grünen Bundesregierung eine Klarstellung im Grundgesetz. Seit über einem Jahr bietet Rot-Grün zu diesem Thema aber nur – wie das in rot-grünen Kreisen inzwischen selbst genannt wird – Kakophonie. Der eine in Berlin erklärt, dass die rot-grüne Koalition selbstverständlich für einen solchen Einsatz eintritt und man demnächst auch das Grundgesetz ändern müsse.
Der andere sagt, es brauche gar keine Grundgesetzänderung, der Einsatz sei auch so zulässig, der Dritte in der rot-grünen Bundesregierung erklärt dann, ein Bundeswehreinsatz im Inland sei grundsätzlich abzulehnen, er komme überhaupt nicht in Frage.
Wenn morgen wirklich etwas passiert, was wir alle natürlich nicht hoffen, mit welcher Motivation, glauben Sie, werden dann Bundeswehrsoldaten ihren Dienst tun, nachdem sie vorher monatelang in der Zeitung gelesen haben, dass überhaupt keine Rechtsklarheit über ihre Einsatzmöglichkeit in solchen Fällen besteht?
Der Umgang der rot-grünen Bundesregierung mit diesem Thema ist unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung und ebenso unverantwortlich gegenüber den Bundeswehrsoldaten, die in einem solchen Fall tatsächlich Dienst tun müssten. Der Einsatz der Bundeswehr im Fall des Auftretens biologischer oder chemischer Giftstoffe – lassen Sie mich das als letzten Gesichtspunkt anführen – wäre natürlich auch umso notwendiger, als die Ausrüstung des zivilen Katastrophenschutzes für solche Gefahrenlagen von der Bundesregierung in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt wurde. Alle Kolleginnen und Kollegen, die ein bisschen Kontakt zu den Feuerwehren, zu THW oder zu anderen Zivilschutzorganisationen haben, wissen, dass gerade die Ausstattung der Einheiten, die dafür geeignet sind – zum Beispiel der zivilen Katastrophenschutzzüge, der ABC-Schutzzüge –, in den letzten Jahren vielfach auf der Strecke geblieben ist und dass manche dieser Züge heute überhaupt nicht mehr einsatzfähig sind.
Wir sind der Sicherheit und der Gesundheit unserer Bevölkerung schuldig, auch für bioterroristische Angriffe bestmögliche Vorsorge zu treffen. Der Bund darf sich aus seiner Verantwortung – auch finanziell – nicht davonstehlen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Ich hatte eigentlich nach der Rede von Herrn Prof. Dr. Gantzer gedacht, wir könnten uns weitgehend verständigen. Leider haben wir aber jetzt doch offensichtlich wieder größere Probleme. Zunächst möchte ich eine Bemerkung zu den Äußerungen von Herrn Prof. Dr. Gantzer über den Bundeswehreinsatz machen. Die Frage, ob es dazu einer Grundgesetzänderung bedarf, ist eine juristische und verfassungsrechtliche Frage. Dazu ist unser beider juristische Ausbildung vielleicht mehr gefragt als die Frage, ob man selbst Wehrdienst geleistet hat. Sie können aber dem Handbuch des Bayerischen Landtags entnehmen, dass ich auch einige Sterne auf meiner Uniform tragen darf. Ich hoffe, dass Sie als Geheimdienstexperte der SPD-Fraktion ansonsten etwas besser informiert sind.
Lassen Sie mich zu den Punkten kommen, zu denen Herr Kollege Wahnschaffe gesprochen hat. Es freut mich, dass wir uns über die Nummern 1 und 2 des Antrags einig sind. Ich denke, dass der Gesundheitsminister kein Problem hat, im Laufe der nächsten Wochen über den weiteren Vollzug in den Gesundheitsämtern zu berichten. Das ist überhaupt nicht in Frage gestellt.
Sie haben noch einmal die Finanzierung angesprochen. Ich will nicht unnötig polemisieren, aber es fragt sich schon – das kam heute schon einmal in der Regierungserklärung zum Ausdruck –, wessen Interessen die SPDFraktion im Bayerischen Landtag vertritt. Es hat sich doch nicht um die alleinige Position des Bayerischen Ministerpräsidenten in der Ministerpräsidentenkonferenz und im Bundesrat gehandelt, sondern es war die einstimmige Meinung aller Länder, dass man die Frage der Finanzierungsvereinbarung noch einmal hintanstellt.
Damals ist eine vorläufige Finanzierungsvereinbarung getroffen worden. Im Gespräch mit dem Bundeskanzler ist ausdrücklich festgelegt worden, dass die Beschaffung jetzt erfolgt und die Hälfte der dafür erforderlichen finanziellen Mittel zunächst von den Ländern übernommen wird. Es heißt weiterhin ausdrücklich, dass dann im Anschluss unter Beachtung der Kompetenzordnung über eine gerechte Lastenverteilung zu befinden ist. Das heißt, dass die Vereinbarung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler eindeutig besagt, dass damals noch keine abschließende Vereinbarung darüber getroffen worden ist, wer die Kosten trägt. Die Vereinbarung ist noch nicht getroffen worden, und bislang halten die Länder an ihrem Rechtsstandpunkt fest, dass überwiegend die Verantwortung beim Bund liegt.
Ich kann dazu nur sagen, dass diese Auffassung auch die SPD-Ministerpräsidenten vertreten haben. Es ist aber wieder typisch – darüber haben wir heute Vormittag bereits lang und breit diskutiert – dass Sie sich in einer solchen Frage nicht in eine Reihe mit der Vertretung aller Länderinteressen in Deutschland stellen, sondern dass Sie wiederum im vorauseilenden Gehorsam meinen, den Rechtsstandpunkt der Bundesregierung vertreten zu müssen. Sie vertreten also beispielsweise nicht den Standpunkt, den der SPD-Ministerpräsident Gabriel vertreten hat oder andere SPD-Regierungschefs. Von vornherein kriechen Sie lieber dem Herrn Bundeskanzler zu Kreuze, anstatt gemeinsam mit uns die Interessen Bayerns zu vertreten. Das ist der Punkt. Es tut mir wirklich leid, dass Sie gleich wieder unter Beweis gestellt haben, was der Herr Ministerpräsident heute früh in allgemeiner Form angesprochen hat. Ich bitte Sie noch einmal herzlich, dem Antrag so wie er vorliegt insgesamt zuzustimmen.
Herr Präsident, das ist ein interessanter Verfahrensvorschlag. Ich meine, wir sollten auf jeden
Fall morgen früh um 9.00 Uhr die Abstimmung in namentlicher Form durchführen.
Ich will noch einmal kurz zur Sache kommen. Frau Kollegin Gote, Herr Kollege Pfaffmann, ich kann den Ärger von Herrn Kollegen Dr. Spaenle schon verstehen, weil sich hier Kollegen wortreich äußern, die sich in den letzten Monaten an dieser Diskussion kaum beteiligt haben. Ich habe jedenfalls nicht zur Kenntnis genommen, dass diese, im Unterschied zu Herrn Kollegen Dr. Spaenle, zum Beispiel einmal in Erlangen gewesen wären und mit den Betroffenen dort geredet hätten. Herr Kollege Vogel kennt sich vielleicht noch dort aus, aber ich weiß nicht, wie oft Sie beispielsweise mit dem Vorsitzenden der islamischen Religionsgemeinschaft in Erlangen in den letzten Monaten gesprochen haben.
Es gibt auch Telefon, das ist sehr erfreulich.
Wir haben uns in den letzten Monaten sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Ich will zunächst einmal sagen, dass es auch in Erlangen den Schulversuch der Unterweisung in deutscher Sprache gibt. Das ist auf jeden Fall ein Fortschritt. Deshalb ist es nicht sachgerecht, wenn Sie behaupten, es habe sich in den letzten zwei Jahren überhaupt nichts getan. Der Schulversuch hat vor einem Jahr begonnen, und er läuft jetzt erfolgreich an zwölf Orten in Bayern. Er wird weiter ausgebaut, und das ist auf jeden Fall ein Fortschritt.
Das entspricht auch der Beschlusslage des Bayerischen Landtags. Jetzt kommen wir zur zweiten Frage, nämlich dass wir zu einem islamischen Religionsunterricht kommen. Wir sind uns einig, dass wir das wollen. Es gibt aber nun einmal das Verfassungsproblem, das eigentlich – ich hoffe, Sie hören den feinen Unterschied heraus – nach der Verfassungslage eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes Voraussetzung für einen Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes ist.
Jetzt haben wir aber das Problem, dass sich die Angelegenheit ständig im Kreise dreht. Das kommt nicht von ungefähr, Frau Kollegin Gote; nehmen Sie das einmal in Ruhe zur Kenntnis. Wo in Deutschland ist denn bislang eine islamische Religionsgemeinschaft als Kirche im Sinne des Grundgesetzes anerkannt worden? Es gibt nun einmal erhebliche Probleme. Diese Probleme sehen andere Bundesländer auch.
Ihre Polemik ist der Erlanger Diskussion in den letzten Monaten völlig fremd gewesen. Ihre Argumentation bringt uns nicht weiter. Wir müssen eher über die Frage diskutieren, ob es vielleicht denkbar ist, in den Schulversuch eines Religionsunterrichts einzusteigen, ohne dass schon eine förmlich anerkannte Religionsgemeinschaft vorliegt.
Darüber muss man erst einmal reden. Der Bayerische Landtag kann das nicht per Beschluss verordnen. Deshalb ist es auch sinnvoll, dass in den Ausschüssen im Januar darüber geredet wird. Dafür setzen wir uns ein.
Ich setze mich dafür auch in Erlangen ein. Das können wir aber nicht per Dringlichkeitsantrag eine Woche vor Weihnachten einfach so erledigen. Deshalb stimmt die CSU-Fraktion diesem Antrag nicht zu. Herr Kollege Dr. Spaenle und alle anderen hier werden sich aber weiterhin des Themas annehmen. Wir sind ernsthaft darum bemüht, und ich gehe davon aus, dass es das Kultusministerium auch ist, dass wir im Laufe des nächsten Jahres zu einer vernünftigen Lösung kommen werden. Ich bitte alle in diesem Hohen Haus, dabei mitzuhelfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist mit dem Satz überschrieben: „Verantwortung für das Wasser bei den Kommunen belassen“. In diesem Ziel stimmen wir natürlich alle überein, jedenfalls wir im Landtag. In Frage gestellt wurde die kommunale Verantwortung für das Wasser in den letzten Jahren nur von dem fragwürdigen Wettbewerbskonzept des früheren Bundeswirtschaftsministers Müller. Diesem Konzept haben wir in den letzten Jahren immer wieder gemeinsam widersprochen. Ich brauche das, was Frau Kollegin Tausendfreund zu den Themen Ökologie, Gesundheit und Lebensqualität angesprochen hat, hier nicht zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, jetzt geht es aber um etwas anderes, nämlich um die Frage, ob die Kommunen die Möglichkeit – ich betone: die Möglichkeit – erhalten sollen, nach eigenem Gutdünken die Aufgabe der Abwasserentsorgung auf private Dienstleister zu übertragen. Wenn in dem SPD-Antrag von einer deutlichen Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Rede ist, dann ist das schlicht Unfug. Das Gegenteil ist der Fall. Nach unserer Rechtslage sind die Gemeinden gegenwärtig gezwungen, beim Abwasser alles selbst zu erledigen. Der Vorentwurf des Änderungsgesetzes aus dem Umweltministerium sieht insofern mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen vor. Man mag das für falsch oder überflüssig halten, aber eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ist es gewiss nicht.
Unsinn ist deshalb auch die im zweiten Spiegelstrich des Antrags der GRÜNEN enthaltene Aufforderung, keine Bundesratsinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zu unterstützen. Herr Kollege Mehrlich hat es zum Schluss seines Beitrages schon angesprochen: Es geht um geltendes Recht. Paragraph 18 a Absatz 2 a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ermächtigt die Länder, durch Landesgesetz die Möglichkeit zu schaffen, dass die Kommunen ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf Private übertragen. Das heißt, der Bund hat den Ländern die Option zur Privatisierung zur Abwasserbeseitigung freigestellt.
Wir müssen uns lediglich entscheiden, ob wir in gleicher Weise diese Entscheidung den Kommunen selbst überlassen. Falsch ist auch die Auffassung, dass Artikel 57 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung es einer Gemeinde verbieten würde, ihre Abwasserbeseitigung einem privaten Unternehmen zu übertragen.
Die Gemeindeordnung legt lediglich fest, dass die Gemeinde Verantwortung dafür trägt, dass es eine geordnete Trinkwasserversorgung und andernorts auch
Abwasserbeseitigung gibt. Wenn dies durch einen anderen Träger gewährleistet ist, braucht dies nicht die Gemeinde selbst zu tun.
Ich kann Ihrem Antrag auch in diesem Punkt nicht zustimmen, Frau Tausendfreund. Wir haben bei der Krankenhausversorgung dieselbe Situation. In der Gemeindeordnung gibt es eine klare Regelung. Die Gemeinden sind verantwortlich dafür, dass es eine geordnete Krankenhausversorgung gibt. Aber selbstverständlich bedeutet das seit jeher, dass dann, wenn eine geordnete Krankenhausversorgung in einer Gemeinde oder in einem Landkreis durch andere Träger, beispielsweise Diakonie oder Rotes Kreuz, sichergestellt ist, der Landkreis nicht gezwungenermaßen ein eigenes Krankenhaus betreiben muss. In einem solchen Fall ist die Krankenhausversorgung gewährleistet, und das Thema der Versorgungsverantwortung ist erledigt.
Frau Kollegin Tausendfreund, natürlich verfolge ich in der aktuellen Diskussion aufmerksam, dass die kommunalen Spitzenverbände strikt dagegen sind, mehr Entscheidungsfreiheit zu erhalten. Mich erinnert das ein bisschen an meinen jüngsten Sohn, der es sonntags im Gasthaus als Zumutung empfindet, wenn ich ihm die Entscheidung zwischen Pommes frites und Spaghetti selbst überlasse. Er meint, das muss Mama oder Papa festlegen. Anschließend kann er sich dann beschweren, dass wir für ihn das Falsche ausgesucht haben. Zunächst besteht jedenfalls die Erwartung, dass wir für ihn die Entscheidung treffen. So kommt mir das vor, wenn die kommunalen Spitzenverbände, die sonst so gern auf ihre Entscheidungsfreiheit pochen, sagen, laßt uns um Gottes Willen keinesfalls selbst entscheiden, ob wir privatisieren. Laßt es dabei, dass uns das strikt verboten ist. Wir könnten ja in Versuchung geraten, davon Gebrauch zu machen.
Trotzdem – Frau Kollegin Tausendfreund, das sage ich Ihnen ganz offen –, gibt es mir auch zu denken, dass die Kommunen allesamt sagen, sie wollen und brauchen das nicht. Wir werden in nächster Zeit sorgfältig darüber nachdenken, ob wir tatsächlich eine Gesetzesänderung angehen müssen, von der im Moment alle Beteiligten sagen, wir wollen und brauchen sie nicht.
Aber, meine Damen und Herren – das will ich als entscheidenden Gesichtspunkt zum Schluss ansprechen –, unabhängig davon wird die CSU-Fraktion sowohl den Antrag der SPD als auch den Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen,
und zwar einfach aufgrund des Verfahrensstandes.
Das ist nicht billig, sondern ganz logisch, liebe Frau Kollegin. Es ist gerade eine Woche her, dass drei Ausschüsse dieses Hohen Hauses, nämlich der Kommunalausschuss, der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss, eine gemeinsame Anhörung durchgeführt haben. Zahlreiche Experten haben an der Anhörung teilgenommen. Zu einem seriösen Verfahren gehört nach
meinem Verständnis, dass die Ergebnisse der Anhörung sorgfältig ausgewertet werden. Denn wozu macht man die Anhörung? Das gebietet auch der Respekt vor den geladenen Experten.
In der Anhörung sind zum Teil ganz neue und interessante Fragen aufgeworfen worden. Beispielsweise ging es um die Frage, ob bei einer Privatisierung auch nur einzelner Anlagen eine Mehrwertsteuerpflicht für sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen entstehen würde. Das ist ein Punkt, der in der Diskussion neu ist und von dem ich ganz offen sage, dass auch wir von der CSUFraktion ihn sorgfältig diskutieren sollten. Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass das Thema demnächst auch von den Körperschaftsreferenten der Finanzministerien erörtert wird. Das ist ein entscheidender Gesichtspunkt, insbesondere wenn es um den vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent geht. Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass es nicht unserer Zielsetzung entsprechen kann, dass kurzfristig sämtliche Abwasserbeseitigungsanlagen in Bayern mehrwertsteuerpflichtig werden. Über solche Probleme muss man sich erst einmal näher informieren, und das wollen wir diskutieren.
Auch die Staatsregierung soll Gelegenheit zum Auswerten der Anhörung und zum Nachdenken oder Vordenken haben. Anschließend muss die Staatsregierung selbst entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf einbringen will oder nicht. Jedenfalls macht es nach meinem parlamentarischen Selbstverständnis keinen Sinn, dass die Staatsregierung per Dringlichkeitsantrag aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf nicht einzubringen. Entweder wird der Gesetzentwurf nicht eingebracht – dann brauchen wir uns hier gar nicht damit zu befassen –, oder der Gesetzentwurf wird eingebracht – dann gibt es ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren, das insbesondere eine intensive Beteiligung der Kommunen beinhaltet.
Nach meiner Überzeugung würden wir der komplizierten Materie jedenfalls nicht gerecht, wenn wir sie heute per Dringlichkeitsantrag erledigen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb bitte ich Sie, die beiden vorliegenden Anträge abzulehnen. Wir werden das Thema in den nächsten Wochen sicher noch sorgfältig diskutieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Maget, wir haben eigentlich schon die ganzen letzten Tage darauf gewartet, dass ein solcher Antrag irgendwann einmal kommt. Der Inhalt Ihres Begehrens überrascht uns überhaupt nicht. Wie Sie sicherlich festgestellt haben, war der Herr Ministerpräsident zum Beispiel gestern Vormittag mehrere Stunden im Hause.
Nach meinen Informationen befindet sich der Herr Ministerpräsident zur Zeit an seinem Arbeitsplatz in der Staatskanzlei.
Lieber Herr Kollege Maget, ich glaube, dass Sie gerade bei diesem Punkt völlig auf dem falschen Dampfer sind. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses ist in der parlamentarischen Tradition die Stunde des Parlaments und sozusagen eine parlamentsinterne Angelegenheit.
Es gibt überhaupt keinen zwingenden Grund, dass sich die Staatsregierung an der parlamentsinternen Debatte beteiligt. Natürlich kann die Staatsregierung dabei sein und Vertreter der Staatsregierung können das Wort ergreifen.
Also noch einmal, Herr Kollege Maget: Das Wesen des Untersuchungsausschusses ist es, einen Fragenkatalog abzuarbeiten. Der Ministerpräsident hat als Zeuge in dem Untersuchungsausschuss ausgesagt. Kollege Güller und Ihre anderen Fraktionskollegen konnten dort ihre Fragen, die sie an den Ministerpräsidenten und an den Innenminister hatten, stellen. Damit hat sich der Untersuchungsausschuss auseinandergesetzt.
Heute aber ist nicht mehr die Stunde, Fragen an die Staatsregierung zu richten, sondern heute diskutiert das Parlament untereinander das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Selbstverständlich steht es den Mitgliedern der Staatsregierung frei, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Das Wesen der Schlussdiskussion über den Untersuchungsausschuss ist aber nicht, dass eine Debatte mit der Staatsregierung stattfindet. Deshalb ist hier ein Zitierungsantrag in Bezug auf den Ministerpräsidenten oder den Innenminister völlig fehl am Platze. Die CSU-Fraktion wird diesen Antrag daher heute ablehnen.
Die CSU-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Wir haben zwar für das Anliegen im Prinzip großes Verständnis und deshalb vorgeschlagen, den Antrag in die Haushaltsberatungen zu verweisen, weil die Angelegenheit insgesamt von erheblicher finanzieller Tragweite ist. Nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dieser Verweisung nicht einverstanden war, müssen wir den Antrag, so wie er gestellt ist, heute ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CSU-Fraktion hat diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht, weil die öffentliche Debatte über die ICE-Trasse Nürnberg – Erfurt nach wie vor anhält. Es ist wichtig, dass der Bayerische Landtag in dieser kontroversen Debatte unmissverständlich Stellung nimmt. Deshalb beantragt die CSU-Fraktion auch namentliche Abstimmung zu diesem Antrag.
Die CSU-Landtagsfraktion fordert ja schon seit langem in völligem Gleichklang mit der Bayerischen Staatsregierung und auch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz entschieden die Fortführung des Neubaus bzw. Ausbaus der ICE-Strecke Nürnberg – Erfurt. Ich denke, die Bedeutung dieser Trasse als transeuropäische SüdNord-Verbindung – wie dies internationale Bahnkonferenzen erklärt haben – von Verona über München, Nürnberg und Erfurt nach Berlin und noch darüber hinaus für das zusammenwachsende Europa ist offensichtlich. Genauso offensichtlich ist aber auch die strukturpolitische Bedeutung dieser Bahnstrecke für Oberfranken, für Mittelfranken, für Thüringen.
Die in diesem Zusammenhang diskutierten Streckenführungen über Saalfeld und auch die so genannte Franken-Sachsen-Magistrale sind keine echten Alternativen. Die Streckenführung über Saalfeld ist aufgrund der topografischen Gegebenheiten des Thüringer Waldes und des Frankenwaldes nicht als Hochgeschwindigkeitsstrecke geeignet. Die Franken-Sachsen-Magistrale von Karlsruhe über Stuttgart, Nürnberg und Hof nach Dresden dient seit der Wiedervereinigung dem stark angewachsenen Ost-West-Verkehr. Zudem sind ihre Kapazitäten nunmehr erschöpft. Bei einem Ausbau auch zur Nord-Süd-Verbindung ergäbe sich schätzungsweise ein Zeitverlust von über 10 Jahren.
Deshalb stellt die ICE-Trasse Nürnberg – Erfurt aus verkehrspolitischer wie auch aus ökonomischer und ökologischer Sicht einen unverzichtbaren Beitrag für unser künftiges Verkehrsnetz dar.
Meine Damen und Herren, trotzdem hat der damalige Bundesverkehrsminister Franz Müntefering vor genau drei Jahren, am 7. Juli 1999, verkündet, den Bau der ICE-Trasse Nürnberg–Erfurt einstellen zu wollen. Der Coburger SPD-Oberbürgermeister Norbert Kastner erklärte dazu damals spontan – wörtlich –: „Ich werde es
nicht hinnehmen, dass der Bund unsere Region jetzt auch noch verkehrspolitisch ins Abseits stellt.“ Das ist schon eine beachtliche Wortwahl eines SPD-Oberbürgermeisters, aber Kastner hat Recht. Diese ICE-Trasse bedeutet unter anderem für Coburg eine ganz hervorragende wirtschaftspolitische und entwicklungspolitische Chance.
Auch Heinz Köhler hat sich nach einigem Hin und Her – er wusste zunächst auch nicht genau, wie er sich positionieren sollte – dafür entschieden, im Interesse der Coburger Region zu sagen: Ja, wir brauchen diese ICEVerbindung dringend.
(Zuruf der Frau Abgeordneten Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dass die Oberbürgermeister von Bamberg, Erlangen, Fürth und Nürnberg genauso energisch gegen den Baustopp protestierten, ebenso zahlreiche Landräte, will ich nur am Rande erwähnen.
Anders zahlreiche Landes- und Bundespolitiker der SPD und der GRÜNEN. Sie verteidigten den Baustoppbeschluss damals. Die damalige SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt erklärte, der Baustopp sei vielleicht bedauerlich, aber akzeptabel, die Trassenführung über Erfurt sei von allen Fachleuten als unwirtschaftlich und ökologisch schädlich eingestuft worden.
Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Mattischeck, Mitglied des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, begrüßte den Beschluss des Bundesverkehrsministers als vernünftige Entscheidung. Und der Landtagskollege Vogel – er ist leider im Moment nicht anwesend –
oh, er ist verdeckt, Entschuldigung, lieber Herr Vogel – hat damals auch erklärt, das sei eine Entscheidung mit Augenmaß auf dem Boden der Vernunft. Der drohende Mauerbau zu Erlangen durch die die Stadt zerschneidende ICE-Strecke sei nun erst einmal vom Tisch. So Originalton Vogel vor drei Jahren.
Solche Äußerungen, meine Damen und Herren, waren umso unverständlicher, ja fataler, weil schon seit langer Zeit klar war, dass die von allen politischen Kräften entlang der Entwicklungsachse Nürnberg–Fürth–Erlangen– Forchheim–Bamberg geforderte S-Bahn-Verbindung nur in baulicher und zeitlicher Verbindung mit der ICE-Strecke zu realisieren ist.
Entschuldigung, diese Aussage stammt nicht von der CSU, sondern von der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium. Es hat sich in der ganzen Zeit, als die ICE-Strecke auf Eis lag, auch gezeigt, dass die S-Bahn keinen Millimeter vorangekommen ist.
Während also namhafte SPD-Landtags- und Bundestagsabgeordnete den Baustopp ausdrücklich begrüßten, forderte die Nürnberger SPD-Stadtratsfraktion nur
wenige Monate später, nämlich im Februar 2000, die Staatsregierung auf, die ICE-Strecke Nürnberg – Erfurt aus Landesmitteln vorzufinanzieren. Das ist natürlich besonders geistreich. Nachdem die Nürnberger Landtagsabgeordnete und SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt erklärt hatte, die Strecke sei unwirtschaftlich und ökologisch schädlich, erklärt die Stadtratsfraktion in Nürnberg, genau diese Trasse solle von der Staatsregierung aus Landesmitteln vorfinanziert werden. Lieber Herr Maget, ein größeres Chaos in der politischen Positionierung einer Partei kann man sich kaum mehr vorstellen.
Dass dieser Wirrwarr auch auf die Führung der Deutschen Bahn AG nicht ohne Wirkung blieb, verwundert natürlich nicht. Anfang April 2000 erklärte Bahnchef Helmut Mehdorn den Mitgliedern des Bundestagsverkehrsausschusses, dass das umstrittene Projekt für ihn nur noch eine schöne Vision sei, aber nicht mehr Gegenstand konkreter Planungen. Wiederum sah dann Ihre Parteikollegin Heidi Mattischeck im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages in dieser Aussage eine wichtige Klarstellung und der grüne Bundestagsabgeordnete Albert Schmidt sah endlich die Scheindebatte über ein unfinanzierbares Verkehrsprojekt beendet.
Konsequent hat der Bahnvorstand dann das Projekt im Frühjahr 2001 beim Bund nicht einmal mehr für den Bundesverkehrswegeplan, der sowieso nur zum Teil vage Zukunftsvorstellungen beinhaltet, angemeldet. Ein Bahnsprecher hat dies vor genau einem Jahr, am 12. Juni 2001, ausdrücklich bestätigt.
Meine Damen und Herren, im November letzten Jahres – immerhin gibt es auch bei der SPD noch ein paar, die selbstständig denken – forderten dann elf ostdeutsche SPD-Bundestagsabgeordnete nachdrücklich einen Weiterbau der ICE-Trasse und deren Finanzierung.
Sie wollten dann darüber mit Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig dringend sprechen. Also immerhin, die ostdeutschen Bundestagsabgeordneten erkennen ab und zu noch, welch große strukturpolitische Bedeutung dieses Investitionsvorhaben für ihre Region hat.
Und Bodewig ließ ja dann alsbald verkünden, dass die ICE-Strecke Nürnberg – Erfurt noch nicht gestorben sei.
Zur gleichen Zeit, nur ein paar Tage später, wandten sich dann wiederum – in einer Bahnkonferenz der FriedrichEbert-Stiftung im November 2001 – der Kollege Albrecht Schläger und auch die SPD-Abgeordnete Heidi Mattischeck entschieden gegen die ICE-Strecke, während Stephan Hilsberg, SPD-Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, damals vorsichtig andeutete, diese Strecke habe hohe perspektivische Bedeutung, und erste Zwischenergebnisse einer erneuten Überprüfung seien eher positiv.
Ja, und dann, zur allgemeinen Überraschung hat nun nach drei Jahren Denkpause Bundeskanzler Gerhard
Schröder auf dem so genannten Ost-Parteitag seiner Partei die Aufhebung des Baustopps verkündet. Ausnahmsweise hat er zutreffend erkannt, dass der Bau der ICE-Strecke eine ganz wichtige Zukunftsinvestition für die Entwicklung Ostdeutschlands ist – ich füge hinzu: aber eben auch für die Entwicklung Frankens.
Es ist schon bemerkenswert, meine Damen und Herren, dass wenige Wochen nach dieser Erklärung von Bundeskanzler Schröder der Kollege Albrecht Schläger, verkehrspolitischer Sprecher der hiesigen SPD-Fraktion, wie man liest – am 24. Mai –, ausdrücklich diese Entscheidung seines Bundeskanzlers als „Wahnsinnsprojekt“ bezeichnet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufforderung zahlreicher bayerischer SPD-Vertreter, trotz der klaren Entscheidung des Bundeskanzlers und des Bundesverkehrsministers die ICE-Trasse Nürnberg – Erfurt nicht zu bauen, habe ich ganz ausdrücklich als „frankenschädlich“ bezeichnet. Diese SPD-Kollegen blockieren mit ihrer Forderung eine der wichtigsten Investitionen in Nordbayern.
Ich habe großes Verständnis dafür, wenn der eine oder andere aus rein ökologischen Gründen eine bestimmte Trassenführung da oder dort kritisiert oder Alternativvorschläge macht. Das hat aber mit dem Chaos und dem politischen Wirrwarr, das Sie in dieser Frage – wo ja gleichzeitig auch immer wieder finanzielle Argumente angeführt werden und dergleichen – veranstalten, überhaupt nichts zu tun.
Die ICE-Strecke ist ein wichtiges Verkehrsprojekt. Sie gibt offenbar aber auch interessante Einblicke in die ausgeprägte Diskussionskultur der bayerischen SPD. Denn wenn ich lese, dass Albrecht Schläger vor vier Wochen seinen Kanzler für schlecht beraten hielt und anschließend der Kollege Manfred Scholz aus Nürnberg – den ich vorhin hier auch schon einmal gesehen habe – mit der Aussage zitiert wird, Schläger sei „ein verkehrspolitischer Elefant im Porzellanladen“,
dann zeigt sich, dass da offensichtlich in der SPD eine muntere Debatte über diese interessante Frage stattfindet.
Ich habe großen Respekt davor, lieber Herr Kollege Maget, dass Sie versucht haben, in den letzten Tagen und Wochen ein wenig Ordnung in Ihre Reihen zu bringen. Das Ergebnis ist offensichtlich, dass sich der SPDLandesvorsitzende Wolfgang Hoderlein, der sich kluger
weise jetzt wohl von dieser Debatte zurückgezogen hat und sich mit seiner destruktiven Haltung zunächst in Widerspruch zum Bundeskanzler begeben hatte, sich inzwischen auch bei seinem eigenen Landesverband und in der hiesigen Landtagsfraktion ins Abseits manövriert hat.
Respekt, Herr Maget! Ich meine, es ist jedenfalls besser, wenn Mittel- und Oberfranken die ICE-Strecke erhalten und Wolfgang Hoderlein aufs Abstellgleis kommt, als umgekehrt.
Lassen Sie mich schließen, meine Damen und Herren. Im Interesse der Entwicklungschancen und der wirtschaftlichen Zukunft Frankens, insbesondere für die Entwicklungsachse Nürnberg – Fürth – Erlangen – Forchheim – Bamberg – Coburg, fordere ich Sie alle auf, heute ein deutliches Zeichen zu setzen. Wir sollten mit einer breiten Mehrheit hier im Bayerischen Landtag ein klares Signal auch an die Bundesregierung und den Bundestag geben, dass der Bau der ICE-Strecke wichtig und vordringlich ist, sodass der Streit darüber nun endlich beendet wird. Jedes weitere politische Gezerre bringt sicherlich neue Gefahren für ICE und S-Bahn. Wer sich jetzt verweigert, meine Damen und Herren, der schädigt Frankens Zukunft. Ich hoffe, dass sich niemand in diesem Hause diesem Vorwurf aussetzen will.
Ich habe nicht festgestellt, dass sich Herr Kollege Wörner zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hätte, sondern er hatte eigentlich das Wort zur Sache. Herr Wörner, ich halte das für ziemlich lächerlich.
Wir sind jetzt sehr schnell mit einem Tagesordnungspunkt zu Ende gekommen.
Der Herr Staatsminister ist im Hause.
Ja, und? – Es gibt überhaupt kein Problem. Er wird gleich im Saal erscheinen.
Für einen solchen Unfug, Herr Kollege, habe ich kein Verständnis. Der Minister wird sofort erscheinen. Ich sehe keinen Grund, einem solch unsinnigen Antrag zuzustimmen. Wir werden diesem Antrag, auch wenn der Minister jetzt gleich erscheint, nicht zustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Meine Damen und Herren! Der Antrag ist formell gestellt worden. Ich lasse nun darüber abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU. Der Antrag ist somit abgelehnt. Ich bitte nun, in die Tagesordnung einzutreten. Herr Wörner, bitte schön.
Lieber Herr Kollege Dr. Kaiser, an dieser Sache ist überhaupt nichts faul. Vor etwa 15 bis 20 Minuten habe ich Ihren Fraktionsvorsitzenden Maget gefragt, was mit dem Antrag geschehen soll, wenn Herr Staatsminister Dr. Wiesheu gesprochen hat. Ich war der Auffassung, der Antrag wäre damit eigentlich erledigt, da der Staatsminister zu diesem Thema berichtet.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat angekündigt, dass er über dieses Thema im Ausschuss einen weiteren Bericht geben wird. Sie haben vorhin gesagt, dass Sie es sich noch überlegen werden, ob Sie den Antrag in den Ausschuss verweisen. Ich habe aber nichts mehr von Ihnen gehört.
Aus unserer Sicht gab es keinen Anlass, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat angekündigt, dass er dem Ausschuss zu diesem Thema noch einmal einen Bericht geben wird. Dazu bedarf es Ihres Antrags nicht. Außerdem hat der Staatsminister dargelegt, dass seine Aktivitäten in dieser Angelegenheit nicht von den Forderungen der Opposition abhängig sind. Daraus resultiert das Abstimmungsverhalten der CSU-Fraktion. So einfach ist das.
Herr Präsident, lassen Sie mich zunächst sagen, dass die CSU-Fraktion aufgrund der Bedeutung dieses Themas namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf beantragt.
Meine Damen und Herren! Nach der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2000 gab es in Deutschland im vergangenen Jahr alle 47 Sekunden eine Sachbeschädigung, alle viereinhalb Minuten eine Körperverletzung, alle sechseinhalb Minuten einen Autodiebstahl, alle zehn Minuten ein Sexualdelikt und alle drei Stunden einen Mord oder Totschlag. Die Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt hat für die CSU seit jeher höchste Priorität. Wir haben mit diesem politischen Schwerpunkt Erfolg; denn Bayern gehört bekanntlich zu den Ländern mit den wenigsten Straftaten einerseits und der höchsten Aufklärungsrate andererseits. Ich sage aber im gleichen Atemzug hinzu, dass wir uns auf diesen Lorbeeren niemals ausruhen dürfen. Im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger müssen immer wieder aufs Neue Überlegungen angestellt werden, was noch getan werden muss, was noch getan werden kann und was verbessert werden kann.
Die CSU-Fraktion hat es deshalb sehr begrüßt, dass Staatsminister Dr. Beckstein im vergangenen Jahr in Regensburg einen Probeversuch zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze gestartet hat. Solche Testversuche gab es zum Beispiel auch in Leipzig oder in Frankfurt am Main. Sehr verbreitet ist die Videoüberwachung beispielsweise in vielen Großstädten Großbritanniens. Überall dort kann man sich davon überzeugen, dass die Installation von Videokameras auf einigen ausgewählten
Plätzen gute Beiträge liefern kann, um erstens potenzielle Straftäter abzuschrecken und damit die Kriminalprävention zu stärken und zweitens tatsächliche Straftaten, die trotzdem begangen worden sind, besser aufzuklären und Täter konkret zu ermitteln. Ein mindestens genauso wichtiger Effekt der Videoüberwachung ist aber auch, dass das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.
und ihnen die Angst zum Beispiel vor nächtlichen Überfällen genommen oder diese Angst zumindest gemindert wird. Dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger darauf höchst positiv reagieren,
können Sie nicht nur in Großbritannien feststellen – ich habe es bereits als Beispiel genannt – –
Frau Kollegin Stahl, in den U-Bahnhöfen Münchens können Sie erleben, dass die meisten U-Bahn-Fahrgäste die Videokameras, die die Landeshauptstadt München in allen U-Bahnhöfen installiert hat, keineswegs als störend oder unangenehm empfinden,
sondern dass sich die meisten U-Bahn-Fahrgäste dadurch wenigstens ein bisschen sicherer fühlen.
Deshalb, Herr Kollege Dr. Jung, ist auch der Hinweis auf die Polizeipräsenz in der von Ihnen angestellten Art nicht hilfreich. Ich könnte kontern und sagen: Warum stellt die Landeshauptstadt München nicht auch nachts um 24 Uhr an jeden Münchner U-Bahnhof eine Streife der städtischen U-Bahn-Wache? – Sie tut es nicht, weil das nicht bezahlbar ist. Genauso unrealistisch ist Ihr Hinweis, man könnte auf jedem öffentlichen Platz in Bayern ständig Polizeibeamte postieren. Das ist völlig irreal.
Herr Kollege Pfaffmann, ich bedanke mich herzlich für den Hinweis. Ich weiß nicht, was Sie damit konkret aussagen wollen. Ihnen ist bestimmt bekannt, dass schon seit den siebziger Jahren für die Polizei und die innere Sicherheit auch in der Landeshauptstadt München vorrangig die Polizei des Freistaates Bayern zuständig ist.
Ich habe darauf hingewiesen und auch positiv angemerkt, dass die Landeshauptstadt München beispielsweise alle ihre U-Bahnhöfe mit Videokameras bestückt hat. Ich frage mich, ob Ihr Hinweis so zu verstehen ist, dass Sie die Videokameras, die die Landeshauptstadt München in den U-Bahnhöfen aufgestellt hat, alle für überflüssig halten und sie demontiert sehen wollen. Was bedeutet der Hinweis, dass die Landeshauptstadt München in der Tat im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten in Deutschland sicher ist? Ich weiß nicht, was Sie mit diesem Hinweis bezwecken.
Das ist mir bekannt, Herr Kollege Pfaffmann.
Sie hätten von Anfang an zuhören sollen. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir auf den Spitzenplatz Bayerns in der inneren Sicherheit stolz sind. Das ist gar keine Frage.
Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass es wichtig ist zu schauen, ob wir etwas noch besser machen können, weil es leider auch in Bayern Kriminalität gibt. Wir nehmen das zur Kenntnis, und wir meinen, unsere Bür
gerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, dass wir ihnen im Rahmen des Möglichen ein Optimum an innerer Sicherheit in Bayern bieten.
Vor dem Hintergrund dessen, was ich gesagt habe, ist klar, dass die Videoüberwachung auf keinen Fall heimlich oder versteckt stattfinden, sondern dass darauf in jedem einzelnen Fall deutlich und unübersehbar hingewiesen werden soll. Nur so kann sich einerseits abschreckende Wirkung gegenüber potenziellen Straftätern entfalten und andererseits das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt werden.
Lassen Sie mich eine Anmerkung zum Thema Datenschutz machen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Aufzeichnungen
nach spätestens zwei Monaten gelöscht werden. Dies hängt mit der Praktikabilität bei der Polizei zusammen. Es ist keine Glaubensfrage, ob schon nach vier oder fünf Wochen gelöscht wird. Wie man sich aber auf den Standpunkt stellen kann, dass das datenschutzrechtlich eine völlig andere Qualität hätte, wenn schon nach vier Wochen gelöscht würde, während eine Löschung erst nach zwei Monaten ein Anlass sei, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb konnten wir uns diesen Argumenten im Ausschuss nicht anschließen.
Meine letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt dem SPD-Gesetzentwurf. Aus meiner Sicht ist er schon deswegen völlig praxisfremd, weil er vorsieht, dass eine Aufzeichnung im Einzelfall erst zulässig ist, wenn mit der Videoübertragung konkret eine Straftat beobachtet wird. Das setzt voraus, dass ein Beamter in der Zentrale ständig den Monitor betrachten muss,
und erst in dem Moment, in dem er sieht, dass etwas passiert, den Videorekorder einschaltet.
Frau Kollegin Stahl, das sind doch die Erfahrungen von Regensburg. Nach der bisherigen Rechtslage sind solche Aufzeichnungen nicht zulässig gewesen.
Wir haben dort festgestellt: Es kann sein, dass Polizeibeamte im Moment etwas Wichtigeres zu tun haben, als gerade auf die Monitore zu schauen. Peinlich ist es, wenn sich später herausstellt, dass gerade in der Zeit, in der die Polizeibeamten mit etwas – zunächst scheinbar – Wichtigerem beschäftigt waren, etwas passiert ist, was nicht aufgezeichnet wurde.
Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass die deutschen Sparkassen und Banken längst auf das Problem reagiert haben. Früher war es so, dass die Kameras in den Sparkassen und Banken erst ausgelöst wurden, wenn die Bankangestellten auf den Überfallknopf an ihrem Schalter gedrückt haben. Alle modernen Sparkassen- und Bankfilialen sind inzwischen längst mit einem Gerät für eine permanente Videoaufzeichnung ausgestattet, die nach einem Überfall ein komplettes Bild des Überfalls von dem Zeitpunkt an, zu dem der Täter die Filiale betreten hat, liefert. Ich denke, das ist praxisnah und für den Einsatz an dem einen oder anderen Ort – von einem flächendeckenden Einsatz kann keine Rede sein – der richtige Weg.
Herr Kollege Dr. Jung, Ihr Gesetzentwurf ist letztlich nur ein Alibi, das davon ablenken soll, dass die SPD in Bayern wieder einmal nicht bereit ist, einen zweifellos kleinen, aber wichtigen sicherheitspolitischen Fortschritt mitzutragen. Es wäre besser, wenn Sie sich ein Beispiel an Ihren britischen Genossen von der Labour Party nehmen würden. In Großbritannien ist die bereits stark ausgebaute Videoüberwachung öffentlicher Plätze völlig unumstritten. Es gibt einen breiten Konsens von Conservatives bis zur Labour Party. Die jetzige Labour-Regierung hat in der letzten Legislaturperiode 550 Millionen DM allein an Zuschüssen für die Kommunen für die Installation von Videokameras bereitgestellt. Das nenne ich eine konkrete Sicherheitspolitik. Sie wollen sich wieder einmal davonstehlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf der SPD abzulehnen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank an die GRÜNEN, dass sie uns die Chance geben, diese offensichtlich zentrale Schicksalsfrage der deutschen Nation erneut zum Gegenstand der parlamentarischen Debatte zu machen.
Ob mit dieser Debatte die bayerische Bierkultur gerettet wird, weiß ich nicht, aber sie ist offensichtlich ein Gewinn für den Parlamentarismus.
Diese Meinung teile ich auf jeden Fall, Herr Kollege.
Während in Berlin beklagt wird, dass immer mehr zentrale politische Fragen nach außerhalb des Bundestags verlagert werden, gelingt es in Bayern immerhin das Schicksal der Bierdose im Zentrum unseres parlamentarischen Geschehens zu halten.
Dank der Staatsregierung. Es ist Recht, dass Sie nicht allzu viele Lorbeeren für sich beanspruchen, lieber Herr Kollege Dr. Dürr.
Nach den heutigen Zeitungen scheint es in Deutschland einige Leute zu geben, die mehr bewegt, dass die Konjunktur weiter einbricht, die Preise steigen, die Unternehmenspleiten neue Höchstmaße erreichen oder – aktuell – dass
die Bahn Tausende von Arbeitsplätzen in den Ausbesserungswerken stilllegt.
Wir jedoch können gerne noch eine Reihe von Aktuellen Stunden oder Dringlichkeitsanträgen mit Blechdosen zubringen.
Ich habe das Gefühl, Sie haben anstelle des berühmten Sturms im Wasserglas nun den Wirbelwind um die Blechdosen setzen wollen. Ich glaube nicht, dass das Sie oder uns weiterbringen wird.
Zur Sache möchte ich drei kurze Anmerkungen machen: Erstens. Staatsminister Dr. Schnappauf hat nach meinem Dafürhalten ein durchaus überzeugendes Konzept zur Sicherung der Mehrwegverpackungen vorgelegt.
Sie müssen ihm zugute halten, dass er vor zehn Jahren noch nicht in der Funktion war, um ein Konzept vorzulegen.
Dass inzwischen die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und alle unionsregierten Länder das Konzept unterstützen, ist ein durchaus beachtlicher Qualitätsbeweis. Auch bei den Verbänden gibt es zwischenzeitlich vielfach Zustimmung.
Zweitens. Die Entscheidung im Bundesrat sollte nach der einhelligen Auffassung der CSU-Landtagsfraktion mindestens auf September 2001 verschoben werden. Das Konzept der Staatsregierung sollte von der Bundesregierung ernsthaft geprüft werden. Ich begrüße die Forderung von Staatsminister Dr. Schnappauf nach einem Runden Tisch. Die Vertagung auf September ist vor allem sinnvoll, um die Prüfung der Europäischen Union abzuwarten. Es macht doch keinen Sinn, meine Damen und Herren, jetzt auf Biegen und Brechen das TrittinKonzept durchzusetzen, wenn es möglicherweise schon im September oder Oktober dieses Jahres von der Europäischen Union wieder gekippt wird. Bevor die Europäische Union die Prüfung nicht abgeschlossen hat, darf die deutsche Verordnung ohnehin nicht in Kraft gesetzt werden. Deshalb stellt sich die Frage, ob Sie ernsthaft dem Einzelhandel Millioneninvestitionen zumuten wollen, die nach einem Verbot durch die Europäische Union möglicherweise völlig sinnlos wären.
Schon von daher ist der Zeitplan der Verordnung eher fragwürdig. Ich denke, die Verschiebung der endgültigen Entscheidung um wenige Monate ist sicherlich vertretbar. Herr Maget, Ihr Kollege in Düsseldorf, der SPDFraktionschef im Landtag von Nordrhein-Westfalen, hat letzte Woche sogar eine Verschiebung auf 2002 befürwortet. Nun ist die Meinung der nordrhein-westfälischen SPD für die CSU nicht maßgeblich. Richtig ist aber auf jeden Fall, dass es im Moment keinen zwingenden sachlichen Zeitdruck hinsichtlich einiger Monate hin oder her gibt.
Ja, Frau Kollegin Biedefeld, Sie haben auf die Verpackungsverordnung von vor zehn Jahren abgehoben. Damals wurde vor allem die Sorge geäußert, dass die Abfallentsorgungskapazitäten in Deponien und Verbrennungsanlagen Mitte der Neunziger Jahre erschöpft seien und deshalb dringend Handlungsbedarf bestehe.
Inzwischen sind die Abfallmengen deutlich zurückgegangen, und die Entsorgungskapazitäten haben sich anders entwickelt. Deshalb besteht hinsichtlich einiger Monate kein entsprechender Entscheidungsdruck. Es geht nicht darum, diese Sache auf ewige Zeiten zu vertagen.
Dritte und letzte Bemerkung, lieber Herr Kollege Dr. Dürr. Die Debatte um unsere mittelständischen Brauereien ist zweifellos sehr wichtig. Mir als fränkischem Abgeordneten liegt sie sehr am Herzen. Man muss aber hinzufügen dürfen – ich sage das, weil ich nicht nur Franke sondern auch Jurist bin –, Sie können die Wettbewerbssituation zwischen großen und kleinen Brauereien nicht zum Maßstab für die Gestaltung des Abfallrechts machen.
Mit abfallrechtlichen Vorschriften darf man doch nicht gezielt den Wettbewerb zwischen Brauereien steuern wollen.
(Zuruf der Frau Abgeordneten Biedefeld (SPD)
Deshalb sage ich Ihnen mit aller Vorsicht und auch Sympathie: Mit der Argumentation, dass der Grund für eine bestimmte abfallrechtliche Entscheidung die Wettbewerbssituation unter den Brauern sein soll, geben Sie Wasser auf die Mühlen der Kritiker in der Europäischen Kommission, weil die dann sagen werden: Es geht ja gar nicht um ökologische Fragen, sondern darum, gezielt den Wettbewerb zu beeinflussen. Gerade das kann
dann ein Argument für die Europäische Kommission sein, dagegen Bedenken zu erheben.
Ich persönlich trinke ohnehin nicht viel Bier, aber wenn ich Bier trinke, dann mit Begeisterung Erlanger Bier, ob nun Kitzmann-Bier oder Steinbach Bräu. In Erlangen gibt es nur noch zwei Brauereien. Vor 150 Jahren waren es noch über 20 Brauereien. Die Tatsache, dass es vor 150 Jahren noch 20 Brauereien in Erlangen gab und heute nur noch zwei gibt, ist mit Sicherheit nicht davon beeinflusst, dass in den letzten Jahren besonders viele Dosen auf dem Markt waren. Deshalb sollten wir im wahrsten Sinne des Wortes die Kirche und die Brauerei im Dorf lassen.
Ich verstehe auch nicht, warum bei uns überhaupt jemand Dosenbier aus dem Rheinland oder aus Holland trinkt; das ist mir persönlich unbegreiflich. Ich habe aber erhebliche Zweifel daran, dass sich an solch unverständlichen Trinkgewohnheiten bei uns dadurch etwas ändern wird, dass wir ein Pfand auf die Dosen einführen.
Damit Sie mich nicht missverstehen: In ökologischer Hinsicht teile ich die Bedenken gegen die Dose völlig. Daher ist in meinen Augen ein Dosenpfand aus ökologischer Sicht überlegenswert. Ich bin neugierig, wie die weiteren Überprüfungen in dieser Richtung ausgehen werden. Für die Wettbewerbssteuerung ist, wie gesagt, das Dosenpfand mit Sicherheit kein geeignetes Instrument.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb die Überprüfung durch die Europäische Union erst einmal abwarten und dann im Herbst endgültig entscheiden. Dafür plädieren wir seitens der CSU-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe dem Herrn Präsidenten signalisiert, dass ich zu einer Erklärung nach § 111 zu zwei Themen ums Wort bitte. Zunächst zur Israel-Reise der Frau Kultusministerin: Selbstverständlich ist der Terminplan dieses Hohen Hauses seit langer Zeit bekannt. Den Kollegen der Opposition ist aber sicherlich auch bekannt, dass sich Termine im Ausland nicht immer hundertprozentig mit dem Sitzungskalender des Landtags vereinbaren lassen. Sie wissen, dass dies auch in anderen Parlamenten so ist. Ich bitte Sie herzlich darum, in solchen Fällen die Kirche im Dorf zu lassen.
Im Bundestag kommt es unentwegt vor, dass sich Mitglieder der Bundesregierung während der Sitzungen auf Auslandsreisen befinden. Dies war sowohl bei der früheren als auch bei der jetzigen Regierung der Fall. Der Bundestag akzeptiert dies selbstverständlich. Deshalb wäre es nicht sinnvoll, wenn sich beispielsweise die CSU-Landesgruppe im Bundestag das, was Sie soeben gesagt haben, zum Maßstab nähme.
Herr Kollege Wörner, hier geht es ausschließlich um die für diesen Tagesordnungspunkt zuständige Ministerin. Das Kultusministerium ist durch den zuständigen Staatssekretär vertreten, der nach der Bayerischen Verfassung, wenn die Ministerin nicht da ist, voll umfassend sein Ministerium repräsentiert. Herr Staatssekretär Freller war während der Aktuellen Stunde von der ersten bis zur letzten Minute anwesend. Damit ist das für uns erledigt. Für eine weitere Kritik in dieser Frage gibt es keinen Grund.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, zu Ihrer Art von Kritik gibt es nicht den geringsten Anlass. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass in diesem Hohen Hause bereits zwei Anträge von Ihrer Seite zum Thema „Dosenpfand“ mit Mehrheit abgelehnt worden sind. In der letzten Plenarsitzung hat dann ein Antrag zu diesem Thema eine Mehrheit gefunden.
Herr Kollege Maget, wir sind uns doch darüber einig, dass die Beschlüsse des Landtags zum Abstimmungsverhalten der Staatsregierung rechtlich nicht bindend sind. Das hat auch Herr Kollege Dr. Hahnzog nicht in Frage gestellt. Das kann der Landtag aber nicht beschließen. Der Landtag kann die Staatsregierung nur auffordern. In der Regel orientiert sich die Staatsregierung daran.
Lieber Herr Kollege Dr. Hahnzog, nach meiner Kenntnis gibt es bislang keinen endgültigen Beschluss der Staatsregierung über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Die Entscheidung, wie sich die Staatsregierung in einer Bundesratssitzung verhält, erfolgt in der Regel in der gleichen Woche, in der die Bundesratssitzung stattfindet. Diese Entscheidung wird meistens am Dienstag vor der Sitzung im Kabinett getroffen. Bis dahin muss die Staatsregierung erst einmal verfolgen, welche Anträge aus anderen Bundesländern in den Bundesrat eingebracht werden. Diese Anträge kennt die Staatsregierung noch gar nicht. Manchmal herrscht in den einzelnen Bundesländern jeden Tag eine andere Meinung.
Entschuldigen Sie, wenn weitere Anträge in den Bundesrat eingebracht werden, zum Beispiel mit dem Ziel, das Ganze zu verschieben, muss man sich damit doch auseinandersetzen. Ich kann nur sagen, in der CSULandtagsfraktion ist die Meinungsbildung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen. Die Staatsregierung muss ihre Meinung selbst darstellen. Wir werden uns mit diesem Thema noch einmal befassen und auch mit Ihnen darüber diskutieren. Herr Kollege Dr. Hahnzog, für diese Art von Polemik, die Sie in eine Erklärung nach § 111 Geschäftsordnung gekleidet haben, gibt es überhaupt keinen Anlass.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CSU-Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf mit dem Ziel ein, Videoaufnahmen auf öffentlichen Plätzen klar zu regeln. Seit dem 1. Juni vergangenen Jahres führt die Polizeidirektion Regensburg einen Modellversuch durch. Videokameras, die dort schon
lange von den städtischen Verkehrsbetrieben aus rein verkehrsbetrieblichen Gründen an öffentlichen Straßen und Plätzen installiert waren, werden nun zugleich zur polizeilichen Gefahrenabwehr genutzt. Bei diesem Modellversuch ist die Wahl auf Regensburg deswegen gefallen, weil diese Stadt schon länger eine überdurchschnittlich hohe Straßenkriminalität aufwies und es sich aufgrund der schon vorhandenen Videokameras anbot, den Versuch ohne große zusätzlichen Investitionen durchzuführen. Die erste, sehr positive Zwischenbilanz zeigt, dass es dort zu einem Rückgang der Kriminalität gekommen ist und gleichzeitig verschiedene Vorkommnisse von der Polizei wesentlich besser aufgeklärt werden konnten. Die Polizei konnte bei verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und zum Beispiel bei Schlägereien schneller eingreifen, weil die Polizeieinsatzzentrale das Geschehen auf diesen Plätzen unmittelbar beobachtete.
Es hat sich auch gezeigt, dass die Liveübertragung von diesen Plätzen in die Polizeieinsatzzentrale allein auf die Dauer ungenügend ist, weil sich die Polizeieinsatzzentrale des Öfteren auf andere Vorkommnisse in der Stadt konzentrieren muss, zum Beispiel dann, wenn plötzlich ein Brand ausbricht oder ein Unglücksfall eintritt, so dass die Mitarbeiter dort keine Zeit haben, die Videoübertragungen zu beobachten. In diesen Fällen ist es dann notwendig und sinnvoll, die Übertragungen auf Band aufzuzeichnen. Wenn zum Beispiel am nächsten Tag jemand Anzeige wegen eines Überfalls erstattet, ist es für die Bürger schwer verständlich, wenn es dann heißt, der Leiter hatte gerade zu diesem Zeitpunkt den Monitor nicht im Blick und konnte nicht beobachten, was da geschehen ist.
Es ist das Simpelste, dass solche Videoübertragungen aufgezeichnet werden und gegebenenfalls für nachträgliche Anzeigen, zur Beobachtung durch die Polizei und zur Beweisauswertung zur Verfügung stehen.
Daher ist es klar, dass wir gleichzeitig eine Regelung für die Speicherung der Daten und die Frage, wann die Daten wieder gelöscht werden, brauchen. Normalerweise sind wir in Bayern bei Fragen der inneren Sicherheit immer an der Spitze. In diesem Falle gibt es aber ausnahmsweise schon fünf andere Länder der Bundesrepublik Deutschland, die entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen haben. Diese sind in den Detailregelungen, zum Beispiel, was die Orte und die Bedingungen der Videoaufzeichnungen betrifft, unterschiedlich. Weil in den letzten Tagen die Kritik des Datenschutzbeauftragten in der Öffentlichkeit einige Aufmerksamkeit erregt hat, will ich heute nur einmal auf die Löschung der Aufzeichnungen eingehen. In Baden-Württemberg gibt es ein Gesetz, welches eine Frist von 48 Stunden zur Löschung vorsieht. Im Saarland beträgt die Frist zwei Wochen, in Brandenburg einen Monat, in Sachsen zwei Monate und in Hessen ebenfalls zwei Monate. Zwei Monate sind auch die Regelung, die wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen.
Der hessische Datenschutzbeauftragte hat die dortige Regelung, nach der die Löschung nach zwei Monaten zu erfolgen hat, als vorbildlich bezeichnet. Daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wieso der bayerische Datenschutzbeauftragte genau die gleiche Regelung in
Bayern als völlig unvertretbar bezeichnet. Ich muss ehrlich sagen, dass ich sowieso nicht den großen qualitativen, datenschutztechnischen Unterschied zwischen der Löschung einer Videokassette nach zwei Wochen, wie sie der Datenschutzbeauftragte vorschlägt, oder nach zwei Monaten, worüber man sich sicher streiten kann und in den Ausschüssen diskutieren wird, nicht nachvollziehen. In diesen unterschiedlichen Bestimmungen datenschutzrechliche Welten zu sehen, ist mir unverständlich. Ich hoffe, dass wir diese Fragen noch weiter in den Ausschüssen diskutieren können. Ich habe mit Freude vernommen, dass Herr Kollege Dr. Jung seitens der SPD-Fraktion erklärt hat, die SPD-Fraktion werde aufgeschlossen und offen in die Diskussion gehen, und seine Hoffnung ausgedrückt hat, dass wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kämen. Wir von der CSU-Fraktion sind auch offen dafür. In diesem Sinne erwarte ich interessante Ausschussberatungen.
Nur drei kurze Bemerkungen.
Erstens. Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, Sie haben bedauert, dass wir Ihren Berichtsantrag nicht abgewartet
haben, bevor wir den Gesetzentwurf eingereicht haben. Wie Sie den Unterlagen entnehmen können, haben Sie Ihren Gesetzentwurf noch drei Tage vor dem unseren eingereicht. Wo da die Logik liegt, Herr Kollege Dr. Gantzer, kann ich leider nicht nachvollziehen. Wenn Sie der Meinung waren, dass erst der Bericht hätte abgewartet werden müssen, hätten Sie auch noch keinen Gesetzentwurf einreichen dürfen.
Zweitens. Herr Kollege Dr. Gantzer, Sie haben erklärt, die Bürger hätten ein Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Das ist richtig. Aber ich füge hinzu: Die Bürger haben auch ein Recht, von diesem Staat vor Gewalt und Kriminalität geschützt zu werden.
Das ist uns genauso wichtig.