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Hierzu kann die Politik einen Beitrag leisten. Die Politik kann einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den Diensteanbietern fördern. Die Politik kann darauf verzichten, den Diensteanbietern staatliche Pflichten zur Entschlüsselung ihrer Daten aufzuerlegen. Auch Schlüsselzertifikate-Anbieter müssen ihre Dienste auf dem Markt anbieten dürfen, wenn Unternehmen dies nachfragen. Datensicherheit ist der beste Datenschutz. Dazu gehört es auch, dass Daten legal verschlüsselt werden dürfen.

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Außerdem stellten der Landesbeauftragte für den Datenschutz Herr Dr. von Bose, der jetzt leider nicht mehr anwesend ist, sowie die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt ihre jeweiligen Standpunkte hierzu vor.

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Drei Aussagen zweifelt heute niemand mehr an: "Datenschutz geht uns alle an", "Staatliche Überwachung darf es nur in klar definierten rechtsstaatlichen Grenzen geben" und, ganz wichtig: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum". Das gilt auch für jedes staatliche Handeln.

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Laut einer Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz von gestern ist man übereingekommen, dass es sinnvoll ist, die Software zu überprüfen. Das ist gut so. Allerdings stellt sich die Frage, warum erst jetzt die Überprüfung stattfindet, wenn der Präsident des Landeskriminalamts heute in der Presse mit der Behauptung zitiert wird, dass er ausschließen könne, dass die eingesetzte Software mehr kann, als sie eigentlich darf. Warum jetzt eine Überprüfung? Warum nicht schon früher?

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Fraglich ist auch, warum der Landesbeauftragte für den Datenschutz erst jetzt eingeschaltet und mit der Prüfung beauftragt wurde und nicht, bevor jeweils Software erworben, angemietet, geleast und dann auch noch aufgepeppt und angewendet wurde.

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Zweitens: Um alle Eventualitäten auszuschließen, hat er den bayerischen Beauftragten für den Datenschutz mit der Überprüfung des infrage stehenden Überwachungsvorgangs beauftragt. Drittens: Er hat die Aussetzung des Einsatzes der Software bis zum Abschluss der Überprüfung angeordnet, zumal zurzeit kein einschlägiges Überwachungsverfahren läuft.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Datenschutz ist ein wichtiges Gut. Eines ist ebenfalls klar: Die Kriminalität verlagert sich massiv ins Netz. Sie verbirgt sich im Netz. Sie nutzt die Anonymität. Sie nutzt die Schnelligkeit. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Im Falle von Kriminalität im Netz und der Nutzung von Telekommunikation durch Verbrecher, brauchen wir Aufklärung und Ermittlung im Netz.

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Innere Sicherheit heißt: Gewährleistung von Datenschutz. Für mich bedeutet innere Sicherheit jedoch auch, dass wir vor Kriminalität im Netz nicht kapitulieren werden. Nicht Chaos und Piraten dürfen festlegen, wie innere Sicherheit zu gewährleisten ist. Das legen allein Verfassung, Recht und konsequente Politik fest.

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Ich habe daran keinen Zweifel. Weil es aber - das wurde heute wieder bestätigt - leider in diesem Hohen Hause Kollegen gibt, die zum Beispiel lieber dem Chaos Computer Club Glauben schenken wollen - ich habe schon vorausgesehen, dass das so ist -, habe ich den Landesbeauftragten für Datenschutz gebeten - das war ein Vorschlag des LKA-Präsidenten selbst -, genau diese Fragen zu klären, und zwar nicht etwa deswegen, weil ich Zweifel habe, sondern weil ich weiß, wie diese Debatten in der Öffentlichkeit laufen: Wie war diese Technik eigentlich? Was ist da eingesetzt worden? Wie sieht diese Software aus? Was ist da genau passiert, und was ist konkret gemacht worden? Ich habe darum gebeten, genau dieses zu überprüfen.

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Ich habe den Landesbeauftragten für Datenschutz um diese Überprüfung gebeten. Ich habe gleich am Mon

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Danach geben Sie den Hinweis: Bei diesem Thema ist es ganz wichtig, den Datenschutz zu beachten. – Boah, Wahnsinn!

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Dass Datenschutz und Datensicherheit beachtet werden sollten, Herr Stein, sollten Sie einmal Ihren Kollegen im Innenausschuss sagen. Da hören wir regelmäßig anderes. Da werden Sie nur verwunderte Blicke ernten.

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Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 49, Bericht des staatlichen Petitionsausschusses Nr. 5, Drucksache 19/246, 50, Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich, Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/78, 51, Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich, Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/247, 52, Paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen wieder herstellen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/248, und 53, Konsensliste, Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft.

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Zu Ihrem Antrag! Man könnte ja nun sagen, wir beschließen Ihren Antrag. Ich möchte jedoch für meine Fraktion auf zwei Punkte hinweisen, die bei uns dazu geführt haben, dass wir darum bitten, dass Ihr Antrag an die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft und den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, federführend, überwiesen wird. Wir halten es für richtig, dass die von Ihnen aufgeworfenen Fragen, die überwiegend von viel Substanz gekennzeichnet sind, in die fachliche Beratung einbezogen werden.

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Die 140 bisher finanziell hinterlegten Plätze am Standort Emmy-Noether-Straße sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das sehe ich genauso wie Sie. Es wird Zeit, dass endlich etwas passiert. Deshalb werden wir auch einer Überweisung Ihres Antrags an die Fachdeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zustimmen.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, federführend, und die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft vorgesehen.

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Zu Einzelplan 01 - Landtag - lag ein Schreiben des Präsidenten des Landtages vor, das den Finanzbedarf des Landtages und des Landesbeauftragten für den Datenschutz darlegte. Des Weiteren lag ein Antrag auf eine Änderung und Ergänzung des Einzelplans vor. Auch in der Bereinigungssitzung gab es noch einmal Anträge.

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Zu Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - gab es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem sie eine zusätzliche Stelle beantragte, um die juristische Expertise in den Referaten 1 und 3, also in den Bereichen Innere Sicherheit, E-Government und Soziale Netzwerke, zu verstärken. Der Antrag wurde abgelehnt.

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Grundlage für die Ausschreibung ist ein Leistungsverzeichnis, das unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts, des Landesrechnungshofs, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des LSKN erstellt worden ist. So erfolgte auf allen Fachebenen eine engste Abstimmung, sodass gewährleistet ist, dass mit der Ausgliederung die Servicequalität gesteigert werden kann.

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Es droht damit eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung. Bargeld ist gelebter Datenschutz, weil ich anonym bezahlen kann.

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Es steht Ihnen also frei, an dieser Stelle einmal Farbe zu bekennen, und zwar ganz eindeutig Richtung Datenschutz, wie Sie es richtigerweise in Ihrem Positionspapier geschrieben haben, zur Frage der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Zahlungsmitteln etc. Alle Punkte, die die CDU in den Antrag hineingeschrieben hat, die in Ihrem Positionspapier stehen, die in etwa den Ausführungen im Prosatext der FDP ähneln, und unsere Ausführungen decken sich. Das unterstützen wir selbstverständlich.

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Uneingeschränkter Bargeldverkehr ist gelebter Datenschutz. Eine Bargeldobergrenze ist unwirksam gegen Kriminalität und Terrorismus.

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Ich kann an dieser Stelle sagen: Ich habe Verständnis für diejenigen, die Datenschutz und all diese Dinge mit ins Spiel bringen. Ich sage ganz klar: Wir haben zwischen den Koalitionspartnern, was diesen Punkt angeht, keine einheitliche Meinung. Sie ist

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, das auch zuständige Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich ist, unterliegt nach dem derzeitigen Landesdatenschutzgesetz der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Diese Regelung ist aufgrund des EuGH-Urteils nicht mehr zulässig und daher aufzuheben.

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Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Sicherheit, Transparenz und Vereinfachung, das sind die Ziele. Wir sind der Überzeugung, dies erreichen wir mit den beiden Gesetzentwürfen. Schleswig-Holstein soll beim Datenschutz Vorreiter bleiben und mit der Sicherheit und Technik Schritt halten.

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Der Datenschutz wird in Zeiten des Internets, der vielen neuen Kommunikationsmöglichkeiten und anderer technischer Errungenschaften zur Übermittlung und Speicherung von Daten zunehmend wichtiger. Jeder Mensch, der sich im Internet bewegt, hinterlässt in seinem Alltag vielfältige Spuren, sei es beim Telefonieren, beim Surfen im Internet, beim Gang zum Arzt oder auch einfach nur beim Einkaufen. Diese Daten könnten unter anderem für Werbezwecke, aber auch für Kriminelles missbraucht werden.

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Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zum Gesetzentwurf von CDU und FDP sagen. Diese Novellierung war notwendig, weil die Europäische Datenschutzrichtlinie umgesetzt werden musste, um die Kontrollstellen für den Datenschutz so zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen können. Der EuGH hatte im Jahr 2010 gefordert, dass die Arbeit der Landesdatenschutzbehörden weisungsfrei erfolgen muss. Die Anpassung ist deshalb schlüssig. Sie hätte etwas früher erfolgen können. So schwierig war das eigentlich nicht. Aber sei’s drum, nur das Ergebnis zählt.

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Gerade beim Datenschutz müssen wir uns immer wieder klarmachen, dass eine der demokratischen Grundideen darin besteht, die Eingriffsbefugnisse des Staates zu beschränken, um den freiheitlich denkenden und handelnden Bürger zu stärken, selbst wenn dabei die Interessen des Staates zurückstehen müssen. Diese Beschränkungen sind für uns Liberale fundamentale praktische Existenzbedingungen unserer Staatsform, der Demokratie. Eingriffe in die Grundrechte wurden in den letzten Jahren stets mit der sogenannten Sicherheit für den Bürger begründet. Wir Liberale sagen: In Wirklichkeit wurde der Abbau von Freiheitsrechten betrieben.

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Wir diskutieren heute über das Landesdatenschutzgesetz. Es gilt - hierauf wurde bereits hingewiesen - eigentlich nur für die öffentlichen Stellen beziehungsweise regelt den Datenschutz von öffentlichen Stellen; aber das Beispiel von Facebook und die Verwendung des Gefällt-mir-Buttons durch Behörden hat gezeigt, dass es auch Zuständigkeiten gibt, die wir in Schleswig-Holstein regeln können und regeln müssen.

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Dass ich hier überhaupt die Politik nenne - den einen oder anderen wird es wundern -, hat einen Grund. Manchmal hat man den Eindruck, als habe die Politik das Thema Datenschutz „outgesourced“, als seien dafür jetzt allein die Datenschutzbeauftragten zuständig. Tatsächlich gehen sehr viele Debatten von den Datenschutzbeauftragten aus. Die jüngste Facebook-Diskussion ist dafür ein gutes ein Beispiel. Es waren ja keine Politiker oder Minister, die dieses Thema angegangen sind, sondern es waren Datenschutzbeauftragte. Wenn Datenschutzbeauftragte bei der Gesetzgebung beraten, kommt dabei Vernünftiges heraus, was auch die hier vorliegenden Gesetzentwürfe zeigen. Wenn es aber auf internationaler Ebene darum geht, in harte Verhandlungen zu gehen, um grundlegende Datenschutzprinzipien durchzusetzen, dann ist dies Aufgabe der Politik. Ich würde sagen, in der heutigen Zeit ist dies sogar eine Kernaufgabe der Politik.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz in Schleswig-Holstein, das ist ein Feld, das über viele Jahre hin gut bestellt wurde. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte