Ingrid Brand-Hückstädt
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt etwas sprachlos. Zunächst dachte ich, Herr Habersaat hätte die falsche Rede mit ans Rednerpult genommen. Ich fragte mich, zu welchem Thema er eigentlich gesprochen hat.
Was Ihre Aussage zum Korruptionsregister angeht, möchte ich aufs Schärfste zurückweisen, was - so wie ich es verstanden haben - Sie an Unterstellungen für schleswig-holsteinische Unternehmungen ausgesprochen haben.
Ich will an dieser Stelle auch nicht weiter über die Vor- und Nachteile der norddeutschen Kooperation sprechen; denn über die Vor- und Nachteile ist fast zwei Jahre lang diskutiert worden.
Ich bin auch nicht so freundlich wie der Kollege Matthießen, der sich in seiner Rede nicht auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bezogen hat. Ich hingegen möchte das gern tun.
Der Antrag der Opposition zur Bildung gemeinsamer länderübergreifender Ausschüsse zur Kontrolle länderübergreifender vollziehender Gewalt und zur Bildung gemeinsamer Untersuchungsausschüsse wurde schließlich von SPD und Grünen im Innen- und Rechtsausschuss zurückgezogen, nachdem der Wissenschaftliche Dienst den Antrag
in Bausch und Bogen zerrissen hatte. Der Wissenschaftliche Dienst hat festgestellt, dass durch die Einrichtung gemeinsamer Gremien mit anderen Bundesländern sowohl das Demokratieprinzip, die verfassungsmäßig garantierte Stellung der Abgeordneten, das Bundesstaatsprinzip sowie das Prinzip der Gewaltenteilung berührt und teilweise verletzt wird.
Man kann sagen: Das verwundert nicht, weil auf der linken Seite des Hauses die fehlende Kenntnis des Staatsrechts nichts Neues ist. Dieses Mal haben wir es schwarz auf weiß.
Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage.
Dass nach dem Antrag von SPD und Grünen das Land, aber nicht der Landtag gemeinsame Ausschüsse zum Zweck der Kontrolle länderübergreifender Akte vollziehender Gewalt einsetzen können soll, kommentierte der Wissenschaftliche Dienst mit:
“Soweit hiermit die Vermischung der parlamentarischen Exekutivkontrolle mit regierungsinterner Aufsicht einhergehen würde, könnten die verfassungsgemäßen Aufgabenfelder der beiden Staatsgewalten miteinander verfassungswidrig verquickt sein.”
Hinsichtlich des Antrags auf gemeinsame Untersuchungsausschüsse lautet der Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes, dass auch dieser auf verfassungsimmanente Grenzen stößt.
Man muss wirklich dankbar sein, dass die harschen Worte des Wissenschaftlichen Dienstes für ein bisschen Einsicht gesorgt haben.
Auch der Antrag der Opposition zu einer Klageverpflichtung der Landesregierung, der in seiner konkreten oder besser unkonkreten Formulierung mehr Fragen als Antworten aufwirft hinsichtlich des Weisungsrechts des Landtags bei der Mitwirkung im Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Wissenschaftliche Dienst dezidiert aufgeführt hat. Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat sich nämlich für das Ratsprinzip, also die Bestimmung der Mitglieder des Organs Bundesrat durch die Regierungen entschie
den und gegen das Senatsprinzip, wonach die Mitglieder vom Volk gewählt werden. Ich zitiere aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes:
Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes bestehen Bedenken dagegen, diese bundesverfassungsrechtliche Grundentscheidung über Regelungen in den Landesverfassungen aufzuweichen.
Das ist wohl wahr. Auch dabei hätte ich mir Einsicht in die eigene Unfähigkeit gewünscht sowie ein Zurückziehen des Antrags von der Opposition.
Unabhängig von den für die Antragsteller blamablen Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes zu den Inhalten der Anträge, die deutlich machen, dass es der Opposition an elementaren Kenntnissen der Staatsprinzipien der Bundesrepublik fehlt, kann es einen schon in Rage bringen, dass Sie diese Entwürfe ohne Anhörungen schnell durch den Innenund Rechtsausschuss winken wollten und dann kurz vor der Wahl durchs Parlament. Wir reden immerhin von Verfassungsänderungen, die Sie - mir nichts, dir nichts -durchprügeln wollen. Auch das ist ein Beweis dafür, dass Sie das Demokratieprinzip dieses Landes überhaupt nicht verstanden haben oder immer nur dann verstehen wollen, wenn es Ihnen gerade in den Kram passt.
Was von der von der Opposition initiierte Enquetekommission “Norddeutsche Zusammenarbeit” bleibt, sind zwei Anträge von FDP und CDU, die die norddeutsche Zusammenarbeit wirklich voranbringen können. Sie sind praktisch, einfach und gut. Dies ist erstens ein Prüfautomatismus bei Gesetzesvorhaben, der mit sich bringt, dass Regierung und Parlament jeweils prüfen müssen, ob eine Kooperation mit anderen Ländern möglich ist, ähnlich der Prüfung von Konnexität. Dies ist zweitens die Einrichtung einer „Parlamentarierkonferenz Nord”, die sich mit konkreten norddeutschen Problemen und deren Lösungen befassen soll. Als erstes Thema dieser Parlamentarierkonferenz haben wir die Energiewende vorgeschlagen, die auch SPD und Grünen am Herzen liegt.
Deswegen können Sie nichts gegen diese Vorschläge haben. Stimmen Sie mit uns diesen Vorschlägen zu; denn diese sind im Gegensatz zu Ihren Vorschlägen bestimmt auch verfassungsgemäß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich überfordere hier niemanden. Ich bin nicht Gerrit Koch!
- Wo denn?
Ich möchte die Gelegenheit ganz gern nutzen, um klarzumachen, worum es beim AGG, beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, eigentlich geht. Entgegen einer vielfach vorhandenen Vorstellung geht es nicht um Gleichheit und Gerechtigkeit in allen Lebensbereichen, sondern - das ist schon von den Kollegen gesagt worden -, der § 1 des Gesetzes sagt, alle Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen - nicht mehr und nicht weniger.
Das Leben bleibt trotzdem schwierig, nahezu lebensgefährlich und ab und zu auch ungerecht. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des 2006 aufgrund einer EU-Richtlinie in Kraft getretenen Gesetzes hat es seinen festen Bestandteil besonders im Arbeitsleben gefunden. Einstellungsverfahren und Stellenausschreibungen werden mittlerweile von den Unternehmen sehr sorgfältig auf Geschlechter- oder Altersdiskriminierung geprüft, wobei ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen möchte, dass ich es sehr bedauere, dass der Pilotversuch von anonymisierten Bewerbungen von großen deutschen Unternehmen wie der Telekom und in der Verwaltung, zum Beispiel bei der Stadt Celle, nicht nur nicht fortgeführt worden ist, sondern anscheinend auch nicht auf großes Interesse bei anderen Unternehmen stößt.
Die Erfolge bei den Einstellungen für Frauen und ältere Arbeitnehmer, ja sogar in der Kombination
„ältere Frau“, waren nämlich beeindruckend. Es ist zu vermuten, dass es zu dieser flächendeckenden Praxis in Deutschland erst dann kommen wird, wenn die Bußgelder für Verstöße gegen das AGG höher werden und nicht mehr auf drei Monatsgehälter beschränkt sind.
Wer den nachweisbaren Fehler der Diskriminierung in den USA bei Einstellungen begeht, kann über diesen Betrag nur müde lächeln.
Die deutschen Gerichte jedenfalls haben inzwischen eine dezidierte Rechtsprechung zum AGG entwickelt und 60-jährigen Piloten genauso das Recht gegeben weiterzufliegen, wie einem 62-jährigen Arzt als Geschäftsführer das Recht auf Weiterbeschäftigung zugestanden, obwohl sein befristeter Vertrag auslief und man ihn gegen einen 41 Jahre alten Bewerber austauschte - wegen des Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt.
Ebenso musste eine Diskothek Schadenersatz bezahlen, weil einem jungen Mann mit dunkler Hautfarbe der Zugang verweigert wurde, weil „schon genug Schwarze drin sind“, wie der Türsteher meinte.
Die Gerichte haben mit der Anwendung des Gesetzes Fakten geschaffen, Fakten gegen Diskriminierung - und das ist auch gut und richtig so.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde im § 25 des AGG festgeschrieben. Sie ist in ihrer Ausübung unabhängig, unterstützt und berät auf unabhängige Weise Personen, die sich an sie wenden, um ihre Rechte zum Schutz vor Benachteiligung wahrzunehmen. Gemäß § 29 AGG soll sie auf europäischer, Landesoder regionaler Ebene zum Schutz gegen Benachteiligungen tätig werden. Die Koalition gegen Diskriminierung gibt es also: Es ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Beide gelten für jeden und gegen jeden - auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene.
Eine Erforderlichkeit und der Nutzen einer Koalition gegen Diskriminierung erschließt sich also nicht auf den ersten Blick, sodass wir die Landesregierung bitten, dies zu prüfen. Insbesondere könnte Konnexität ausgelöst werden, jedenfalls ganz sicher beim Antrag der LINKEN, was nicht verwunderlich ist, weil alle Anträge der LINKEN mit Geldausgeben zu tun haben.
Institutionen, Einrichtungen, Runde Tische oder Ähnliches gibt es genug, Frau Damerow hat das
eben sehr ausführlich dargelegt. Deswegen ist es nicht erforderlich, so weit zu gehen, wie die Anträge von SPD und Grünen das fordern.
Der allgemeinen Stimmung des heutigen Tages angemessen sage ich: Seien wir einfach zu allen nett, und behandeln wir jeden so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Dann gibt es wenig Gefahr, dass diskriminiert wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mitbestimmung ist die Teilnahme der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungen am Willensbildungsprozess in ihrem Betrieb. Faire, integere und kooperative Zusammenarbeit bildet die Grundlage einer funktionierenden Partnerschaft und ist ein Element der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. In der Tat.
Der Gesetzgeber hat die Mitbestimmung, also die repräsentative Mitwirkung der Beschäftigten an Entscheidungen des Arbeitsgebers, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dazu gibt es entweder Mitbestimmungsgesetze oder das Betriebsverfassungsgesetz. Dadurch hat er den Unternehmerinnen und Unternehmern ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem Probleme bereits vorzeitig im Konsens gelöst werden sollen und können. Mit der Mitbestimmung können bestehende Hierarchien überbrückt werden, und durch die Übernahme von Verantwortung, die durch demokratische Wahlen legitimiert ist, können Arbeitnehmer selbst die Zukunft ihres Unternehmens gestalten.
Die Bundesrepublik ist im internationalen Vergleich das Land mit den weitgehendsten Mitwirkungsrechten von Arbeitnehmern. Es hat sich gezeigt, dass sich die anfänglichen Bedenken der Arbeitgeber dagegen nicht bewahrheitet haben. Das ist auch gut so. Natürlich ist die deutsche Mitbestimmung aber auch ein Kostenfaktor. Kosten entstehen durch die Vertretungsorgane wie Personalrat oder Betriebsrat, durch Gesamtbetriebsräte, verschiedene Ausschüsse oder beispielsweise bei weltweit agierenden Konzernen durch einen Weltbetriebsrat.
Auch die Freistellungen der Arbeitnehmer von der Arbeit, Schulungskosten, Reisekosten, Büroräume, Büromaterial, Sitzungszeiten, Fachliteratur, die Hinzuziehung von Sachverständigen und Rechtsstreitigkeiten verursachen Kosten, Kosten, die der
Arbeitgeber zu tragen hat und die finanziert und erwirtschaftet werden müssen.
Diese Kosten waren auch der Grund, warum sich die Regierungskoalition im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seinerzeit mit dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein befasst hat. Dies wurde hier bereits vorgetragen. Dabei war unser Grundtenor klar: Als eines der fünf Länder, die Konsolidierungshilfen erhalten, können wir keine Leistungen versprechen oder gar geben, die andere, auch finanzstarke Bundesländer nicht finanzieren.
Wir hatten bei den Freistellungsgrenzen von Personalräten bundesweit die niedrigste Schwelle. Bereits ab 200 Beschäftigte wurde ein Personalratsmitglied vollständig von der Arbeit freigestellt. In anderen Bundesländern liegt die Schwelle bei 300 Beschäftigten. Wir wollten damals die Freistellungsgrenze entsprechend heraufsetzen. Das war im Haushaltsbegleitgesetz so verankert. Dies ist bereits angesprochen worden. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde dann vorgeschlagen, die Freistellungsgrenzen zu belassen und stattdessen die Anzahl der Personalratsmitglieder geringfügig abzusenken. Die Änderungen haben wir dann mit den Gewerkschaften besprochen und hierbei Konsens erzielt. Jedenfalls wurden sie für akzeptabel gehalten.
Um es deutlich zu sagen: Wie in vielen anderen Bereichen auch, hat auch hier die Quantität nichts, aber auch gar nichts mit Qualität zu tun.
Hinsichtlich Ihres Vorschlags, ein Sitzungsgeld für die Personalräte in Höhe von 4 € täglich einzuführen, verweise ich auf Folgendes: Für Großunternehmen der Privatwirtschaft besteht gerade im Zusammenhang mit dem Thema Compliance eine rechtliche Problematik. In § 1 Abs. 4 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein heißt es:
„Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.“
Gleichlautend ist § 37 des Betriebsverfassungsgesetzes. Natürlich bekommen Personalräte und Betriebsräte ihr Gehalt gezahlt, wenn sie Personalratsarbeit oder Betriebsratsarbeit machen, und zwar in gleicher Höhe, wie wenn sie gearbeitet hätten. Damit soll die Sicherung der äußeren und inneren Unabhängigkeit hergestellt werden, um eine sachdienliche und ordnungsgemäße Arbeit gewährleisten zu können. Gerade wegen dieser Unabhängigkeit sind sich alle Arbeitsrechtler einig, dass an den Begriff der Unentgeltlichkeit im Gesetz ein stren
ger Maßstab anzulegen ist. Besondere Vergütungen oder irgendwelche sonstigen Vorteile dürfen deshalb nicht gewährt werden. Das wäre nämlich eine Bevorzugung von Personalräten im Vergleich zu ihren Kollegen, und die ist unzulässig.
Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren der LINKEN, zeugt wieder einmal davon, dass Sie Ihre Anträge bar jeder tatsächlichen Kenntnisse machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr zufrieden mit dem Bericht des Justizministeriums. Vielen Dank. Ich habe mir gerade überlegt, ob ich vielleicht die Rede vom Minister erbitte und sie noch einmal halte, damit Sie sie verstehen.
Die Länge des Berichts sagt nichts über die Qualität aus. Das wissen wir von vielen anderen Dingen.
Ja, die Haushaltslage ist schwierig, und ja, trotzdem muss alles getan werden, damit Frauen, wie andere übrigens auch, vor Gewalt geschützt werden. Denn häusliche Gewalt, sowohl psychische als auch physische und insbesondere auch sexuelle Gewalt, beeinträchtigen das Leben der betroffenen Frauen und ihrer Kinder massiv. Trotz der schwierigen Haushaltslage ist das Finanzierungsmodell SchleswigHolsteins bundesweit beispielhaft, da es sicherstellt, dass Frauen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Es ist wichtig und richtig, dass Frauen und Mädchen, denen Gewalt angetan wurde, schnell und unbürokratisch geholfen wird.
Frauenhausplätze müssen landesweit verwaltet werden, und es sollte eine gleichmäßige Auslastung angestrebt werden. Die geplante Landesdatenbank des Ministeriums zum schnellen Abfragen offener Plätze ist ein wichtiger Schritt und zeigt, dass die Landesregierung trotz Geldmangels handelt, wo es nötig und möglich ist. Dass im Übrigen die Frauen allein im Internet nach irgendwelchen freien Plätzen suchen sollten, Frau Jansen, ist, glaube ich, irgendwie einer völlig falschen Wahrnehmung von solchen Datenbanken, die in den Frauenhäusern verwaltet werden sollen, geschuldet.
Auch die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr Geld für einen bundesweiten Frauennotruf zur Verfügung stellen, der schnelle Hilfe im Notfall bieten kann. Wir sind da also auf einem guten Weg. Niemand wird alleingelassen.
Der öffentlich angeprangerte Fall der Mutter in Lübeck vor einigen Wochen brachte das Frauenhaus Lübeck nur deshalb in Kapazitätsschwierigkeiten, weil sie mit sechs Kindern kam, die nicht getrennt werden sollten. Das ist eine bedauerliche Ausnahmesituation, die nicht häufig vorkommt, die aber, wenn doch, immer zu organisatorischen Schwierigkeiten führen wird, egal, wie viele Plätze ein Frauenhaus vorhalten wird. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass Lübeck über das höchste Platzkontingent im Land verfügt. Ich brauche das jetzt nicht noch einmal auszuführen.
Ich möchte festhalten, dass Schleswig-Holstein immer noch über mehr Frauenhausplätze pro Einwohner als der Bundesdurchschnitt verfügt.
Die SPD ignoriert die Finanzlage und macht Wahlkampfversprechungen, die ihr noch unangenehm auf die Füße fallen werden. Die Grünen ignorieren zwar nicht die Finanzsituation von Land und Kommunen, so Frau Dr. Bohn vor ein paar Tagen am Runden Tisch. Aber gleichzeitig, so Frau Dr. Bohn, müsse es in einem Land eine bedarfsgerechte Anzahl von Frauenhausplätzen geben. Klare grüne Zielansage wie immer: Fordern wir mal mehr Geld, woher wissen wir auch nicht, aber es wird schon irgendwie. Und was ist eigentlich bedarfsgerecht? Wofür wissen wir also auch nicht.
Fehlt es diesen Äußerungen schon an Sinnhaftigkeit, mache ich mir über Ihre bemerkenswerte Verknüpfung zwischen Opfern von häuslicher Gewalt und Sicherungsverwahrten ernsthafte Sorgen. Sie werfen dem Justizministerium vor, für den Bau der Unterbringung von Sicherungsverwahrten Geld auszugeben, für die Förderung von Frauen
häusern und Beratungsstellen dagegen nicht. Das Harmloseste an diesem Vorwurf ist, dass Sie wider besseres Wissen so tun, als käme das Geld aus demselben Topf und könnte mal eben umgeschichtet werden. Sie tun auch noch so, als hätte der Justizminister oder die Landesregierung überhaupt eine Wahl zwischen dem einen oder dem anderen. Dem ist nicht so.
Vielmehr müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten bis zum 31. Mai 2013 umgesetzt werden. Geschieht dies nicht, müssen gefährliche Straftäter freigesetzt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass dies irgendjemand will.
Ihre Äußerung ist nicht nur populistisch und perfide, sie zeugt auch von tiefer Verachtung vor Gefallenen in der Gesellschaft. Sie zeigt, dass Sie die Frauen und Opfer nicht wirklich ernst nehmen, sondern mit „Wischiwaschi-Versprechungen“ verhöhnen.
Sie zeugt wieder einmal von tiefster Unwissenheit bei den Grünen über die rechtsstaatlichen Grundsätze. Auch verurteilte Straftäter haben ihr Grundrecht auf menschenwürdige Behandlung in unserem Rechtsstaat nicht verwirkt, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Sollte es allerdings nicht nur Unwissenheit, sondern Ignoranz sein, und dieser Verdacht drängt sich ab und zu auf, weil Sie auch gern die Politisierung der Justiz hätten, dann kann einem angst und bange werden.
Frau Bohn, ich gehe davon aus, dass Sie gleich erklären werden, was Sie in Lübeck gesagt haben und ob es die Position Ihrer Fraktion ist, die Mittel für den notwendigen Ausbau der JVA Lauerhof nicht aufzuwenden, ein Verfassungsgerichtsurteil zu missachten und stattdessen dieses Geld zum Erhalt des Frauenhauses in Lübeck aufzuwenden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich danke zunächst dem Justizministerium für die Arbeit. Sie haben sehr genau recherchiert und sich auch nicht gescheut, Fakten über Nordrhein-Westfalen festzustellen. Ich darf das mal im Detail sagen, was Herr Schmalfuß nur angedeutet hat. Der Fragenkomplex 5, Frage 8, lautet:
„Wo findet eine Unterbringung von weiblichen Abschiebehäftlingen statt, wenn in Nordrhein-Westfalen keine Plätze zur Verfügung stehen?“
Antwort:
„Schleswig-Holstein nutzt in der Regel keine Haftplätze für weibliche Abschiebehäftlinge in Nordrhein-Westfalen. Im Berichtszeitraum wurden weibliche Abschiebehäftlinge aus Schleswig-Holstein dort nicht untergebracht.“
Die verquere Frage - das wissen wir ja - war wohl der Tatsache geschuldet, dass die Linken die Anfrage komplett von ihren Kollegen aus NordrheinWestfalen abgeschrieben haben. Die schmallippige, trockene Antwort des Justizministeriums zeigt allerdings, dass dort Humor herrscht. Vielen Dank!
Die Anfrage der LINKEN zeigt aber in ihrer Detailfreudigkeit auch, dass Sie offenbar auch nach über 20 Jahren DDR-Vergangenheit immer noch davon ausgehen, dass ein Staat, eine Regierung alles über einen Menschen, über seine Bürger weiß oder wissen muss, was ihn ausmacht. Datenschutz null, wie damals!
Beispiel 1, Fragenkomplex 5, Frage 14:
„Wie viele Frauen haben seit 2005 während der Haft ein Kind zur Welt gebracht?“
Antwort:
„Eine statistische Erhebung erfolgt nicht.“
Beispiel 2, Fragenkomplex Gesundheitsversorgung:
„Wie viele Frauen haben eine Hepatitis CTherapie erhalten?“
Antwort:
„Eine statistische Erfassung der Behandlungsmaßnahmen erfolgt nicht.“
Da kann ich als Liberale nur sagen: Das ist auch gut so.
Freiheitsentzug belastet Frauen im besonderen Maße. Sie werden häufiger von ihren Lebenspartnern verlassen und leiden stärker unter der Trennung von ihren Kindern als Männer. Weibliche Kriminalität ist anders als männliche, was sich auch dadurch ausdrückt, dass wirkliche Gewaltdelikte eher nicht vorkommen, dafür Eigentums- und Vermögensdelikte. Dass Frauen anders sind als Männer, werden mir sicherlich alle männlichen Anwesenden bestätigen; umgekehrt, davon gehe ich aus, gilt dasselbe. Deshalb ist es richtig, dass sich der Strafvollzug bei Frauen auch von dem der Männer unterschei
det. Da Frauen aufgrund fehlender Gewaltbereitschaft ein geringeres Sicherheitsrisiko darstellen, kann auch die Freizügigkeit innerhalb des Frauenvollzugs größer sein als bei Männern. Allein das macht deutlich, dass hier ein anderer Ansatz im Strafvollzug für Frauen gemacht wird als bei Männern.
Der Bericht zeigt eindrucksvoll, dass in SchleswigHolstein auf genau diese unterschiedlichen Kriterien eingegangen wird und der Resozialisierungsgedanke eine überwiegende Rolle spielt. Da entgegen übrigens allen anderslautenden Vermutungen und Behauptungen die meisten Frauen, die im Strafvollzug sind, einen Schulabschluss haben, gibt es individuelle Angebote in der Weiterbildung. Es wird auf Kinder und Familie Rücksicht genommen, indem es ausgeweitete Besuchszeiten gibt. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Ebenso gibt es für die familiäre Bindung und Wiedereingliederung großzügige Ausgangszeiten und Urlaub.
Wie in anderen Haftanstalten anderer Bundesländer gibt es auch in Schleswig-Holstein einen großen Anteil Frauen mit Drogenproblemen. Ich habe dem Bericht nicht entnommen, dass dieses Problem im Strafvollzug entsteht, sondern dass die Frauen dieses Problem haben, wenn sie in den Vollzug oder sogar deshalb im Strafvollzug sind, weil sie eine entsprechende Straftat begonnen haben. Es ist gut und richtig, dass dieses Problem im Vollzug frauenspezifisch behandelt wird. Man muss dort sicherlich etwas tun, obwohl wir zur Lösung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ganz sicherlich woanders ansetzen müssen. Hier kann der Vollzug vielleicht heilen, aber nicht die Wurzel des Problems lösen.
Insgesamt zeigt der Bericht, dass in Schleswig-Holstein nicht nur ein an rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Erwägungen orientierter Strafvollzug für Frauen und Mädchen existiert, sondern auch ein menschlicher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kooperation bedeutet eine politische, wirtschaftliche oder soziale Strategie, die auf Zusammenarbeit und Austausch mit anderen basiert und zielgerichtet den möglichen eigenen Nutzen auf den Nutzen der Kooperationspartner abstimmt. Die Kommission hatte keine Zusammenarbeit, geschweige denn einen Austausch mit anderen, und sie konnte deshalb auch nicht zielgerichtet den möglichen eigenen Nutzen mit dem Nutzen für die anderen Kooperationspartner abstimmen. Das ist bedauerlich.
Deshalb ist das Fazit richtig: Nach der intensiven eigenen Nabelschau und der Berichtserstellung über den Istzustand von Kooperationen, den man übrigens wahrscheinlich auch über eine Große Anfrage bekommen hätte, kann und muss die richtige Arbeit erst beginnen. Die heißt: Kontaktaufnahme mit den anderen norddeutschen Bundesländern, zielgerichtet den eigenen Nutzen mit denen der anderen abgleichen und sich über mögliche Projekte der Zusammenarbeit, bei denen gleiche Interesse bestehen, abstimmen, und am besten ein Abkommen darüber abschließen, in dem Rahmenbedingungen für Kooperationen festgeschrieben werden.
Mehr Kooperation im Norden im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich - das hat auch für die FDP-Fraktion nie außer Frage gestanden. Sie ist aber kein Selbstzweck und ersetzt keine eigenen
Sparmaßnahmen beziehungsweise Strukturveränderungen, geschweige denn ist sie ein Allheilmittel für eigene Probleme. Kooperation ist dort richtig, wo sie den Partnern nützt - organisatorisch, strukturell und am besten auch finanziell. Wo das nicht der Fall ist - zum Beispiel beim Tourismus oder auch in der Forschung -, kann es sein, dass Wettbewerb allen Beteiligten mehr nützt.
Eine solche Kosten-Nutzen-Rechnung macht jedes am Markt agierende Unternehmen, bevor es sich für eine freundliche oder unfreundliche Übernahme eines anderen Unternehmens entscheidet. Ich weiß, dass das Beispiel hinkt: Zwei oder mehr Länder entscheiden nicht, ob sie Schleswig-Holstein übernehmen - die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei.
Der Konfrontationsgedanke ist dem Kooperationsgedanken gewichen, und das ist gut so. Ein Ergebnis der Kommission ist für uns, dass dieser Gedanke zu institutionalisieren ist. Bei jedem Projekt, bei jedem Gesetzesvorhaben - sei es bei der Verkehrsplanung oder bei der Landesplanung - ist zu fragen: Geht das auch mit anderen Ländern zusammen, und wenn ja, ist es sinnvoll?
Es ist natürlich zu begrüßen, dass die SPD nach fast zwei Jahren Enquete feststellt, dass wir „norddeutsch denken und handeln“ müssen - das ist ein Zitat von Frau Trauernicht. Nun, es hätte mich auch etwas erschreckt, wenn die Erkenntnis gelautet hätte, wir müssten bayerisch denken oder handeln.
- Das war mein Beitrag zum Aschermittwoch, Herr Stegner.
Auch der Kollege Habeck von den Grünen sollte den Konfrontationskurs als Strategie der Kooperation schnellstmöglich wechseln und die Hamburger nicht mehr als „Pfeffersäcke“ bezeichnen. Vielleicht findet sich ein anderer Ausdruck.
Verstärkte Kooperation oder gar den Nordstaat zu wollen, erfordert ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl, als bei den Oppositionsparteien vorhanden ist.
Das dachte sich anscheinend auch die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft von der SPD, die vorsichtshalber zur Selbsthilfe griff und vermutlich rein zufällig an dem Tag, an dem die Enquete
kommission vor der Presse ihren Ertrag vorstellte, ein Schreiben an den Schleswig-Holsteinischen Landtag versandte, um mitzuteilen, dass der Hamburgischen Bürgerschaft sehr daran gelegen sei, die Beziehungen zwischen unseren Landesparlamenten zu vertiefen. Fingerspitzengefühl? - Wohl eher knallharte Wahlkampfkooperation zwischen der schleswig-holsteinischen und der Hamburger SPD.
Ich möchte zum Schluss auf einen Gesichtspunkt in dieser Debatte aufmerksam machen, der aus meiner Sicht bisher zu wenig Beachtung gefunden hat. Wer gedanklich über eine Kooperation der norddeutschen Bundesländer hinausgeht und vom Nordstaat redet, muss sich auch Folgendes vergegenwärtigen: Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Firmierung, sondern beschreibt die Grundfesten unserer Staatsform, nämlich eine Republik. Damit wird in unserem Staatsnamen die Bedeutung des Föderalismus signalisiert. Er gehört neben der Demokratie, der Republik, dem Rechtsstaat und dem Sozialstaat zu den fünf grundlegenden Verfassungsprinzipien. Bei aller Vielfalt ist doch immer ein gewisses Maß an Einheitlichkeit gegeben. Wir sind bisher ganz gut damit gefahren. Der Föderalismus hat Wohlstand in alle Ecken der Bundesrepublik gebracht und nicht - wie zum Beispiel in Frankreich - die Hauptstadt vergoldet. Seine eigentliche Rechtfertigung findet der Föderalismus allerdings darin, durch Machtstreuung die freiheitliche Demokratie zu stützen. Diese gilt es zu bewahren.
Frau Präsidentin! Meine Kollegen! Ich hätte bei Frau Strehlaus Beitrag eben auch eine Frage stellen können, aber ich war etwas sprachlos. Ich weise ganz deutlich zurück, dass wir uns nicht an der Arbeit beteiligt haben. Ich sage das hier für die FDPFraktion, die im Ausschuss wechselnd mit vier Leuten gesessen hat und das Ganze in der Tat kritisch begleitet hat. Nur weil man etwas kritisch sieht, was eine andere Fraktion in diesem Haus nicht kritisch sieht, sondern als Minderheitenrecht
durchgesetzt hat, nämlich eine Enquetekommission, heißt es nicht, dass wir nicht gearbeitet haben.
Entweder ich bin wahrnehmungsgestört oder Sie. Wir haben beide während der letzten Redaktionssitzungen stundenlang zusammengesessen. Es gibt noch einige andere Leute, die das bestätigen können. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass wir keine Texte dazu beigetragen haben. Sie haben denen sogar zugestimmt. Vielleicht sollten wir demnächst Protokolle führen.
Wenn Sie mir zugehört hätten, und nicht - wie es ja leider bei solchen ideologischen Diskussionen häufig der Fall ist - nur Ihre eigenen Gedanken im Kopf hätten, hätten Sie festgestellt, dass ich in meinem Redebeitrag mehr von Kooperation gesprochen habe als irgendjemand anderes hier.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Applaus galt offensichtlich einer neuen Krimiserie bei RTL, die auf viel Kreativität beruht. Bei den Fragen der Grünen zur Geldwäsche und Ihren Unterstellungen wird mal wieder eine ganze Branche mit mittelständischen Unternehmern und deren Mitarbeitern in die Schmuddelecke gestellt. Das weise ich hiermit deutlich zurück.
- Ich erlaube keine Fragen. Ich rede über Geldwäsche und nicht über das Gesetz.
Ich weise im Übrigen auch sehr deutlich für die Fraktionen der Regierung zurück, dass wir hier im Grunde genommen durch Ihre Rede, Herr Fürter, der Beihilfe zur Geldwäsche beschuldigt wurden. Das kann nicht sein.
Wir haben gehört, dass die Staatsanwaltschaft nichts gefunden hat. Deswegen sind zunächst einmal keine weiteren gesetzlichen Aktivitäten nötig.
Was sicherlich zu besprechen ist, ist der zurzeit noch recht schwer kontrollierbare Online-Bereich da stimmen wir überein - mit dem elektronischen Zahlungssystem, der in aller Regel nicht der deutschen Aufsicht untersteht, wenn der Sitz des Unternehmens im Ausland ist. Das ist eins der Probleme.
Um im Spielerjargon zu bleiben: Bingo, genau das hat sich mit unserem Glücksspielgesetz geändert. Mit einer Lizenz hier gilt das deutsche Recht und damit unter anderem das Geldwäschegesetz. Das
steht übrigens ausdrücklich in § 46 des neuen Gesetzes.
In der Tat kann man darüber streiten, ob dieses Gesetz ausreicht und zukünftig ausreichen wird, um bei gewissen Tätern vorhandene kriminelle Energien einzudämmen. Klar ist natürlich: Wo ein neuer Markt eröffnet wird, gibt es auch die Möglichkeit des Missbrauchs.
Aber bitte, warten wir doch erst einmal ab, ob die Schwarzmalerei der Opposition Wahrheit wird und ab 1. März 2012 offenbar in Bussen Kriminelle wie Drogenhändler, Zigarettenschmuggler, Zuhälter und Mafiosi in unsere Städte gekarrt werden, die nichts anderes vorhaben, als gerade hier Schwarzgeld zu waschen.
Natürlich gibt es Kriminalität, und sie zu unterbinden, ist Aufgabe von Gesetzen, bei Verstößen der sich anschließenden Strafverfolgung. Dafür ist Deutschland gut gewappnet. Dass es trotzdem immer wieder kreative Kriminelle gibt, ist eine gesellschaftliche Tatsache, der wir uns stellen, zum Beispiel mit dem Geldwäschegesetz. Übersetzt: Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Es ist in seiner jetzigen Fassung eine der vielen Folgen des 11. September.
Insbesondere Terrorismusfinanzierung durch Geldwäsche sollte und soll damit verhindert werden. Verpflichtet im Sinne des Gesetzes sind zum Beispiel Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wirtschaftsprüfer und Spielbanken und übrigens auch Rechtsanwälte. Hauptpflicht ist es dabei, ab einer Entgeltanlage von 15.000 € die einzahlende oder einlegende Person zu identifizieren. Bei Spielbanken gilt das schon für einen Spieler, der für mehr als 1.000 € Jetons kauft. Besteht der Verdacht der Geldwäsche oder Finanzierung einer terroristischen Vereinigung, gilt das schon bei einer Summe unter 1.000 €, und die Spielbank muss unverzüglich die Strafverfolgungsbehörde unterrichten. Das passiert auch, wie wir von Herrn Schlie gerade gehört haben.
Aber das ist noch nicht alles. Von der Financial Action Task Force on Money Laundering wurden im Deutschland-Bericht von Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Daraufhin hat der Bundestag mit allen Fraktionen außer der LINKEN - warum auch immer vor wenigen Tagen das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen. Damit wur
den Anpassungen der Sorgfalts- und Organisationspflichten beim elektronischen Geldgeschäft in Bezug auf die verschiedenen Vertriebswege und eine Konkretisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Beschäftigten in bestimmten Bereichen beschlossen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass hier im Onlinespiel tatsächlich etwas Neues passiert, wurde auch eine dreijährige Evaluierungsfrist vereinbart. Verschiedene Unternehmen nutzen übrigens bereits das sogenannte Kunden-screening mit einer neuen Software.
Der Vollständigkeit halber erwähne auch ich hier noch einmal den § 261 des Strafgesetzbuches. Nach dieser Vorschrift muss man mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn man bei Vermögenswerten, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren, deren Herkunft verschleiert oder die Ermittlungen erschwert oder unterdrückt. Ich glaube, wir sind erst einmal gut gerüstet. Warten wir doch einmal ab.
Meine Damen und Herren! Verehrtes Präsidium! Ich gebe erst einmal gern den Dank zurück für die Arbeit und die gemeinsamen Gespräche über diesen wirklich ausgesprochen schwierigen Staatsvertrag. Denn die Krux mit Staatsverträgen ist ja, dass die Parlamentarier nur ja oder nein sagen können. Berechtigte Änderungs- und Verbesserungswünsche werden in rechtsbindungslose Resolutionen gegossen, und die Abgeordneten müssen auf schnelle neue Gespräche in den Staatskanzleien der 16 Bundesländer zur Evaluierung hoffen. Lehnt man solch einen Staatsvertrag im Landtag ab, gerät man bei den einen in den Verdacht, das föderalistische System stürzen zu wollen, bei den anderen, den Koali
tionsfrieden zu stören. Wiederum andere würden einen allerdings als Helden der Nation feiern.
Da bis auf den SSW beinahe alle Parteien in diesem Hause in jeweils anderen Konstellationen in den Landtagen der anderen Bundesländer in den vergangenen Monaten ähnliche Probleme wie die FDP-Fraktion hier hatten, finde ich, dass sich jegliche Häme über ein Abstimmungsverhalten verbietet.
Es sollte allerdings die Staatskanzleien aller Bundesländer stutzig machen, dass in beinahe jedem Landesparlament ähnlich lautende Resolutionen wie hier heute verabschiedet wurden, die mal mehr, mal weniger harsch die Kritik nicht an dem neuen Gebührenbeitrag an sich, sondern an den Durchführungsbestimmungen parteiübergreifend aufgegriffen haben. Ich will beispielhaft nur drei Dinge nennen. Ich kann es kurz machen, weil die schon benannt worden sind. Auch die inhaltlichen Bedenken der FDP-Fraktion sind hinreichend bekannt.
Die Idee der geräteunabhängigen Gebühr ist in Zeiten der Konvergenz grundsätzlich richtig. Wir haben dann aber auch eigentlich damit gerechnet, dass die Gebühreneinzugszentrale GEZ abgeschafft oder wenigstens erheblich in ihrem Personalbestand reduziert wird.
Wenn man die Geräteunabhängigkeit als Grundlage der neuen Gebührenstruktur nimmt, kann man nicht für Kraftfahrzeuge, die Betrieben zugeordnet werden, noch einmal Gebühren verlangen. Herr von Boetticher hatte darauf hingewiesen. Die Pflicht zur Vermieterauskunft über zahlungsunwillige Mieter beziehungsweise Rundfunknutzer ist datenschutzrechtlich mehr als bedenklich und wird nicht dadurch besser, dass behauptet wird, man habe das ja eigentlich immer schon gemacht.
Das alles hätte ja noch hingenommen werden können, wenn nicht das Objekt des Staatsvertrages, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, immer mehr in einer Akzeptanz-, Wahrnehmungsund Sinnkrise stecken würde. Wohlgemerkt, ich meine bei den Nutzern. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass diese Problematik bei den Verantwortlichen angekommen ist.
Natürlich fragen sich die Menschen zu Recht, wo ein Mehrwert für die Zahlung der Gebühren in Höhe von 17,98 € im Monat liegt. Sie fragen sich,
warum sich die Öffentlich-Rechtlichen dem angeblich schlechteren Qualitätsniveau der privaten Sender anpassen und nicht umgekehrt. Und sie fragen sich, was die Öffentlich-Rechtlichen eigentlich mit 7,5 Milliarden € jährlich machen.
100 Millionen € der ARD für die Bundesliga, die Champions League für 50 Millionen €, angeblich 10,5 Millionen € pro Jahr für Günther Jauch. - Na klar, da kommt man schnell auf Milliardensummen. Aber sind das Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Nein! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht es einem zurzeit nicht gerade leicht, ihn zu mögen. Von der Selbstherrlichkeit und Arroganz übrigens ganz zu schweigen, die auch Herr von Boetticher schon angeprangert hat, die es uns in den Parlamenten erheblich erschwert hat, um Zustimmung in unseren Fraktionen zu werben. 1,5 Milliarden € Mehrbedarf wurden bei der KEF angemeldet, was schließlich dazu führte, dass man sehr schnell begrüßte, dass die KEF das abgelehnt hat.
Nach der Neuordnung der Finanzierung müssen wir nun über neue Aufgabenstellungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks nachdenken; denn die öffentliche Diskussion über das neue Finanzierungsmodell hat die Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offensichtlich gemacht. Wir müssen und werden seine Entwicklung in der nächsten Zeit sehr genau und aktiv begleiten und beobachten.
Ich sage das für die FDP ganz deutlich: Denkverbote sind dabei out! Warum nicht über eine Zusammenlegung von ARD und ZDF nachdenken? „AHochzeiten“ übertragen sie doch schon gemeinsam. Warum nicht über eine Aufgabenverteilung zwischen Privaten und Öffenlich-Rechtlichen nachdenken? Eine Angleichung der Programme hat doch schon stattgefunden. Und warum nicht darüber nachdenken, dass nur derjenige bezahlt, der wirklich eine Sendung abruft? Technisch möglich!
Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist fester Bestandteil unserer Gesellschaft, und auch die FDP steht dazu. Er wird von den Mitgliedern der Gesellschaft bezahlt. Es sollte für ihn eine Selbstverständlichkeit sein, dass er wie alle anderen seine Aufgaben und Strukturen überdenkt, den Gürtel enger schnallt und sein Geld nicht verprasst. Nicht mehr und nicht weniger erwartet die FDP-Fraktion.
Wir haben uns nach langen und intensiven Überlegungen für eine Zustimmung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschlossen, auch und insbesondere um eine drohende Gebührenerhöhung beim Scheitern des Staatsvertrages zu verhindern. Der Ministerpräsident hatte darauf hingewiesen. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht weiter belasten.
Im Gegenzug erwarten wir von den Handelnden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbesserte Qualität, Neuorientierung bei den Inhalten und wirtschaftliches Handeln. Nicht mehr und nicht weniger erwarten auch die Bürger, und das mit Recht. Vielleicht klappt es ja dann auch mit der Akzeptanz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutende Sachkomplexe kann der Landtag eine Enquetekommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet.“
So heißt es in § 12 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung.
Eine Enquetekommission ist also eine überfraktionelle Arbeitsgruppe, die langfristige Fragestellungen lösen soll, in denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden müssen. In der Enquetekommission soll eine gemeinsame Position erarbeitet werden. Ziel ist es, bei Problemen zu Lösungen zu kommen, die von einer überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, auch von denen, die sich von der Mehrheitsfraktion nicht vertreten fühlen, mitgetragen werden können. Sie soll Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten, die das Parlament dann beschließen könnte, und zwar parteiübergreifend.
Offenbar hat die hiesige Opposition den Sinn und Zweck von Enquetekommissionen aber gründlich missverstanden, denn gemeinsame Positionen mit CDU und FDP werden von SPD und Grünen offensichtlich nicht gewünscht.
Die Mitglieder und die Geschäftsführung des Ausschusses ein Jahr lang die Arbeit machen zu lassen, um dann kurz vor Ende allein mit einer Idee vorzupreschen, die ein mögliches Ergebnis und damit eine gemeinsame Empfehlung aller Fraktionen hätte sein können, ist schon ziemlich frech.
Das ist besonders frech von Leuten, die bei jeder Gelegenheit auf sogenannte gute parlamentarische Gepflogenheiten hinweisen
und es schon als einen Verstoß dagegen ansehen, wenn die gewählte Mehrheit von CDU und FDP im Ausschuss gegen ihre Anträge stimmt. Fakt ist, dass die Opposition aus SPD und Grünen den Landtag
und die Fraktionen für ihre eigenen Zwecke missbraucht hat, nämlich allein für ihre Wahlkampfzwecke.
- Niedlich finde ich das nicht, Herr Stegner.
Auf Kosten des Bürgers und Steuerzahlers, des Landtags und seiner Abgeordneten haben Sie den Versuch gestartet, Ihr mageres Wahlprogramm mit Inhalten aufzupeppen. Dass SPD und Grüne sogar den Antrag zur Bildung eines gemeinsamen Ausschusses mit Hamburg und Schleswig-Holstein, was meiner Ansicht nach die natürliche Folge des ersten Antrags wäre, ohne eine Verfassungsänderung einbringen und ohne nur einmal mit den anderen Fraktionen gesprochen zu haben, ist auch ein bedenkenswerter Vorgang. Mit einem solchen Vorgehen werden wirklich alle bisherigen parlamentarischen Gepflogenheiten auf dem Altar des Wahlkampfs geopfert.
Als erheblichen Webfehler der Enquetekommission hat die FDP von Anfang an den fehlenden inhaltlichen Austausch mit den anderen norddeutschen Nachbarländern gesehen. Das Selbstgespräch, das wir mit uns geführt und dabei die anderen ignoriert haben, konnte und kann nicht zielführend sein.
Kurz vor Abschluss der Arbeit finden Sie das anscheinend auch, liebe Opposition. Das, was die Enquetekommission hätte leisten können und aus unserer Sicht hätte leisten müssen, nämlich den Austausch mit den anderen Ländern und Hamburg, formulieren Sie jetzt schnell einmal in einem Antrag für den Landtag, in dem steht, dass es einen gemeinsamen Ausschuss geben soll. Sie müssten das doch eigentlich selbst merkwürdig finden. Frau Strehlau, dies gilt insbesondere, wenn Sie jetzt sagen, wir sollen das in der Enquetekommission behandeln. In der Tat, das finde ich auch. Wir werden das auch behandeln, und zwar sehr gern. Das sage ich für die FDP deutlich.
Auch der Antrag der SPD auf die Einführung eines gemeinsamen Korruptionsregisters HamburgSchleswig-Holstein scheint mir im Hinblick auf die erklärten Ziele der Enquetekommission ziemlich
skurril. Da soll eine neue gemeinsame Dienststelle Hamburg/Schleswig-Holstein geschaffen werden, die es bisher weder in Schleswig-Holstein noch in Hamburg gibt und in deren Zusammenhang Sie selbst sagen, dass es eigentlich ein bundesweites Register geben müsste. Letzteres ist natürlich richtig. Können Sie mir erklären, wie Sie die angeblichen 100 Millionen € zusammenbringen wollen, die Sie laut SPD-Papier zum Haushalt durch gemeinsame Kooperationen einsparen wollen?
Wollen Sie diese Summe zusammenkriegen, indem Sie 2012 Stellen schaffen, um sie 2013 abzuschaffen? - Das wäre eine Superhaushaltspolitik.
Etwas Wichtiges noch zum Schluss! Herr Habersaat, ich verwehre mich ausdrücklich dagegen, dass ich irgendwelche Experten und Sachverständige oder Verbände, die wir gehört haben, vor den Kopf gestoßen hätte oder dass dies etwa meine Absicht gewesen wäre.
- Das war Ihre Wahrnehmung, die sich in vielen Fällen sehr deutlich von meiner unterscheidet.
Allen Experten und Verbänden, die sich enorm viel Arbeit für diese Kommission gemacht haben, gilt mein ganz besonderer Dank.
Ihre Zeit und ihre Anstrengungen können wir mit Geld gar nicht aufwiegen.
Herr Habeck, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will die Diskussion nicht unnötig in die Länge ziehen, möchte aber noch etwas zur Enquetekommission sagen, weil die Diskussion hierüber von verschiedenen Seiten schon etwas merkwürdig ist.
Beantragt und durchgesetzt von SPD und Grünen das muss man an dieser Stelle noch einmal sagen -, die wirklich aktiv arbeiten und versuchen, etwas hinzubekommen, befassen wir uns seit Wochen in einem der kleinsten Sitzungsräume des Landtags ganz alleine und autistisch
mit der Frage, wie und mit wem in welchen Bereichen eine norddeutsche Zusammenarbeit wohl vonstattengehen könnte. Anfragen an Hamburg und an andere Länder wurden mit einem kleinen zweizeiligen Brief und einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse gestellt: Wenn sie etwas erreicht hätten, könnten sie sich ja melden. Das war’s.
Der Nordstaat war also ein Luftschloss der Grünen, die verstärkte Kooperation eine Wunschvorstellung der SPD. Fernab von jeglichem Realitätssinn, von Wahrnehmungen und Tatsachen verpulvern wir mit der Kommission circa 100.000 €, weil Sie geglaubt haben, Norddeutschland sei eine Scheibe.
Wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass Hamburg und Schleswig-Holstein unterschiedliche Interessen haben. Die Grünen haben es mittlerweile anscheinend begriffen. Chamäleon, deine Farbe ist grün. Herr Habeck, Sie haben sich mit Ihrer Rede eben wirklich von jeder Freundschaft zu Hamburg verabschiedet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Pfeffersack-Mentalität - eine Beschimpfung ist dies ja wohl gewesen - der Beginn einer langen Freundschaft ist.
Selbstverständlich sind Hamburg und SchleswigHolstein aufeinander angewiesen, und es gibt weder einen Grund für die Hochnäsigkeit der Hamburger, die sie uns gerade deutlich vorgeführt haben, noch gibt es für uns einen Grund der Selbstverleugnung. Damit das nicht in den falschen Hals kommt: Natürlich wollen auch wir als FDP eine Kooperation, aber nur dort, wo sie möglich, wo sie gewollt ist und wo sie Bürokratie abbaut.
Ein natürlicher Konkurrenzkampf schadet also niemandem. Wir sollten ihm mit Selbstvertrauen entgegengehen und zeigen, dass wir besser sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion kurz vor den Ferien nicht besonders in die Länge ziehen, sondern nur versuchen, den Konsens wieder herzustellen, und zwar durch ein paar formale Klarstellungen.
Wir reden hier nicht über einen Gesetzentwurf, der als Gesetz beschlossen wird und nach Verkündung in Kraft tritt. Vielmehr reden wir über eine Bundesratsinitiative, die mit dem Gedanken formuliert worden ist, dass möglichst viele Länder dies mittragen können.
Es ist natürlich ein Jammer, wenn wir im Parlament schon über Details streiten, um die es hier noch gar nicht geht. Die Schwierigkeit wird nachher in der Tat im Detail liegen, wenn es zum Beispiel darum geht, zu verhindern, dass irgendwelche Kriterien von irgendjemandem auf dem Klageweg als willkürlich empfunden werden. Diese Bundesratsinitiative wird im Bundesrat selbst sicherlich noch Änderungen erfahren. Wichtig ist aber doch erst einmal, dass wir das Gesamtpaket auf den Weg bringen. Ich erinnere an die Diskussion von Mittwoch über den Bundesrat und darüber, was im Bundesrat mit CCS passiert ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Tatsache, dass ich zu diesem Thema rede, können Sie entnehmen, dass ich mich nicht mit der Lehrerdemonstration am 3. Juni befassen werde.
Liebe LINKE, was ist ein Streik? - Aus Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hat sich in langjähriger Rechtsprechung folgende Definition entwickelt: Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung während der Arbeitszeit, um in einer Streitigkeit
zwischen Tarifparteien bestimmte Ziele zu erreichen, nach einem bestimmten Regelablauf, zum Beispiel Ende der Friedenspflicht, Urabstimmung in der Gewerkschaft. Diese Ziele haben sich auf tarifpolitische Ziele zu beziehen, also Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Entgelt oder Wochenarbeitszeit.
- Das ist keine tarifliche Regelung! - Dieses Recht ist jedem Arbeitnehmer in Deutschland gegeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ganz klar, es ist ein essenzielles demokratisches Grundrecht.
Nun, was ist ein Beamter? - Im Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer genießt er das Privileg der Unkündbarkeit und der gesicherten Altersversorgung. Er hat dem Staat zu dienen und ihm gegenüber loyal zu sein. Bei Unmut über seine Arbeitsbedingungen darf er während der Arbeitszeit nicht streiken. Der Staat darf sich nämlich keine Versorgungsengpässe leisten, ob bei Schulstunden oder im Rettungsdienst.
Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die von Ihnen zitiert wird, sagt, dass jede Person das Recht hat, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen. Und weiter: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, Sicherheit der Ordnung, Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“
Die Rechtsprechung sieht das Streikverbot für Beamte als Teil der Treuepflicht und damit als Kernbestand der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Artikel 3 Abs. 5 des Grundgesetzes an. Das Streikverbot genießt insoweit Verfassungsrang.
Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt laut Bundesverfassungsgericht dagegen nur der Rang eines einfachen Gesetzes zu. Daher kann eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das verfassungsrechtliche Streikverbot für Beamte gar nicht außer Kraft setzen.
Insoweit gibt es Rechtssicherheit. Aus Sicht der FDP gibt es auch keinen Grund, dies zu ändern; es sei denn, man ändert viele andere Bedingungen im Berufsbeamtentum. Man kann nicht nur eine Seite der Medaille betrachten.
Herr Buder, dem, was Sie über die Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten in den verschiedenen Ländern im Lehrerdienst gesagt haben, stimme ich zu; darüber sollte man nachdenken.
Wenn es uns wirklich weiter hilft, ja.
- Das ist nicht ganz unrichtig, wie Sie das verstanden haben. In der Tat. Die Abstufung der Gerichte es würde zu weit führen, wenn ich jetzt versuchen würde, Ihnen das alles zu erklären - und deren Entscheidungen sind bei uns derzeit so. Deswegen besteht Rechtssicherheit. Wir reden hier nicht über den Lehrerstreik, der am 10. Juni stattgefunden hat; ich sage das noch einmal ganz deutlich. Ich versuche, Ihnen Grundsätze beizubringen.
Das bringt mich zum eigentlichen Anliegen meines Redebeitrags. In Wirklichkeit wollen Sie nämlich etwas ganz anderes, meine Damen und Herren von den LINKEN. Sie wollen uns nämlich das Recht auf politischen Streik unterjubeln - eine zentrale Forderung in Ihrem Wahlprogramm und ein Beweis dafür, dass Sie eigentlich eine andere Republik wollen.
In Ihrem Parteiprogramm heißt es nämlich:
„Die Interessen der Beschäftigten und der großen Mehrheit der Gesellschaft sind in einer anderen Wirtschaftsordnung … besser aufgehoben,“
„einer Wirtschaftsordnung, die den Kapitalismus schrittweise überwindet, die in Kernbereichen … auf öffentlichem und Belegschaftseigentum aufbaut und die Marktsteuerung von Produktion und Verteilung in die soziale und politische Verantwortung demokratischer Institutionen einbindet.“
„Das wird nur gelingen, wenn viele Millionen Bürgerinnen und Bürger sich dafür in Betrieben und Verwaltungen, bei Demonstrationen, Massenprotesten und Streiks engagieren.“
Frau Lötzsch ruft zum politischen Streik gegen Hartz IV auf mit den Worten, ein politischer Streik wäre „ein gutes Mittel, um sozial ungerechte Gesetze wie Hartz IV zu bekämpfen“.
Oskar Lafontaine erteilt 2006 per Pressemitteilung mit:
„Zudem muss es in Deutschland wie in den meisten anderen Ländern … die Möglichkeit geben, politische Entscheidungen eines vom Volkswillen abgehobenen Parlaments durch das Mittel des politischen Streiks korrigieren zu können.“
Wer mit der Politik und den Politikern nicht einverstanden ist, kann in unserem Land andere wählen. Aber ein Land mit einem politischen Streik in zugespitzten Situationen komplett lahmlegen zu können, um Parlamente und Regierungen unter Druck zu setzen, ist für unsere Demokratie keine nachvollziehbare Alternative.
Noch ein Satz zum Schluss - noch einmal zur Erinnerung -: Der größte politische Umsturz in Deutschland passierte durch friedliche Demonstrationen an Montagabenden. Er führte zur deutschen Wiedervereinigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Lobbekundungen. Ich will auch gleich erklären, wie es dazu gekommen ist, dass wir ein erhebliches Interesse daran hatten, beide, sowohl Facebook als auch den Datenschutzbeauftragten, vor den Innen- und Rechtsausschuss zu laden.
Dass der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Facebook nicht stoppen wollte, das hat sich nach der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses sehr schnell geklärt. Das war in der Tat nicht sein Ziel. Durch die Reichweitenuntersuchungen ist offenkundig geworden, wie viele offene Fragen es gab. Für mich wurde deutlich, dass einige Behauptungen lediglich durch Vermutungen untermauert wurden. Das war der Grund, aus dem wir den Landesdatenschutzbeauftragten und einen Vertreter von Facebook geladen haben.
Vor dem Innen- und Rechtsausschuss nahm Mister Allan - Facebook hat ein Gesicht; das war die große Überraschung - zu der einen oder anderen technischen Unterstellung des ULD Stellung. Man handele zwar nicht nach deutschem Datenschutzrecht,
aber nach europäischem, was in den Ländern zu 99 % ähnlich sei. Er versprach, alle offenen Fragen innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftlich zu beantworten.
Ein bisschen Ratlosigkeit machte sich breit, denn wer hat recht? Herr Fürter, ich neige nicht dazu, sofort zu sagen, Facebook habe nicht recht.
Zwei Tage später machte Mister Allan eine Charming-Tour auch beim Bundesinnenministerium, machte seine Aufwartung und erklärte, an einer Selbstregulierung der Branche zum Schutz der Nutzer wolle Facebook teilnehmen.
Mister Allan sagte vor dem Innen- und Rechtsausschuss aber auch, dass er es für problematisch halte, wenn in Zukunft Inhalte von anderen Websites nicht in das Produkt Facebook eingebunden werden können sollen, sein Geschäftsmodell sozusagen auf dem Prüfstand stehe. Die Entwicklung des Internets sei schließlich eine andere.
Bei Gesprächen mit jungen Menschen, die mit Internet und Facebook aufgewachsen sind, werden wir mit Fakten konfrontiert, über die wir uns in der Politik Gedanken machen sollten. Diese jungen Leute fragen: Wo ist das Problem? Wir wissen, was Facebook mit den Daten macht. Wir akzeptieren das, und wenn wir das nicht wollen, machen wir es eben nicht.
Und es gibt die anderen, nicht ganz so Aufgeklärten, aber Abgeklärten, die beispielsweise sagen: „Ich habe mich schon gewundert, warum mir bei meinen Facebook-Clicks immer Seglerkleidung angeboten wird.“ - Er ist begeisterter Segler. Nach der Erklärung über die Funktion von Cookies sagte er nur: „Gott sei Dank belästigen sie mich nicht mit Reiterkleidung.“
In der Tat, man kann Mister Allan nur zustimmen. Die Entwicklung des Internets ist eine andere, weil auch die Entwicklung der Nutzer eine andere ist, eine andere, als viele sie sich vorstellen oder wünschen. Aber sie ist nun mal da, und wir, die Politik, können sie nicht ignorieren. Der Boykottappell der Bundesverbraucherschutzministerin an ihre Kabinettskollegen, Facebook nicht zu nutzen, ist wenig hilfreich, eher komplett naiv und vielleicht bayerischer Mentalität zuzuordnen.
Das heißt jetzt nicht, dass die FDP ab sofort eine lockere Haltung zum Datenschutz hat. Das heißt nur, dass aus unserer Sicht eine gewisse Gelassenheit im Umgang mit dem Internet, Facebook und anderen Social Networks angebracht ist, weil sich Zeiten, Menschen und Gewohnheiten ändern. Das sollten wir positiv begleiten, indem wir zum Beispiel bessere Voraussetzungen für die Medienkompetenzvermittlung schaffen, wie Herr Eichstädt das eben angesprochen hat.
Natürlich müssen wir uns um weltweite Standards kümmern und dafür einsetzen. Es gehört nun nicht zu meiner liberalen Grundhaltung, dass der Datenschutzbeauftragte immer recht hat - bei aller Wertschätzung.
Die vom ULD geplante Insellösung für SchleswigHolstein erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt bei der ungeklärten Rechtslage unangemessen.
Ich bin sehr froh, dass Facebook und das ULD durch unseren Antrag endlich eine Gesprächsbasis gefunden zu haben scheinen, um die anstehenden Probleme zu lösen. Darüber - das sagt unser Antrag - wollen wir uns im Innen- und Rechtsausschuss berichten lassen. Denn natürlich ist uns daran gelegen, dass eine Rechtsstreitigkeit zwischen zwei Parteien nicht auf dem Rücken Dritter, der Betreiber und Nutzer in Schleswig-Holstein, ausgetragen wird.
Der Änderungsantrag von CDU und FDP zur Weiterberichterstattung macht deutlich, dass in diesem Fall nicht der Landtag oder die Landesregierung gefordert ist, sondern dass die Betreiber und die Nutzer gefordert sind.
Dass der Landesdatenschutzbeauftragte unabhängig ist und keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, haben wir vor vier Wochen hier beschlossen. Es verwunderte deshalb sehr, dass der erste Antrag der Grünen uns aufforderte, sich dafür auszusprechen, Bußgelder gegen private Anbieter sozialer FacebookDienste nicht festzusetzen, solange eine politische
Lösung nicht gefunden wurde - ein Rechtsverständnis, das man weiter im Auge behalten sollte.
- Nein, finde ich nicht. - Immerhin haben Sie den Fehler noch erkannt, wenn auch mit dem neuen Antrag sehr kurzfristig. Der neue Antrag entspricht beinahe dem von CDU und FDP. Stimmen Sie dem einfach zu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Dr. Kies, Frau Dr. Riedinger und Herrn Peter ausdrücklich Dank sagen. Ohne sie wären wir angesichts all der juristischen Fragen, die sich auf diesem für uns Abgeordnete neuen Feld aufgetan haben, wohl verloren gewesen. Vielen Dank!
Die FDP hat aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses acht Erkenntnisse gezogen, die ich im Folgenden zusammenfassen will. Ich erzähle Ihnen auch etwas aus dem Innenleben dieser Bank - keine Angst, keine Details aus dem nichtöffentlichen Be