Angelika Klein
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Danke, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Auftrag des Ausschusses für Finanzen darf ich Ihnen den Bericht über die Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 in der Drs. 6/2363, zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 in der Drs. 6/2362 sowie zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/2612 und 6/2613 sowie zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite in der Drs. 6/2614 vortragen.
Die zwei Gesetzentwürfe sowie der Antrag zum Tilgungsplan wurden von der Landesregierung in der 50. Sitzung des Landtages am 12. September 2013 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Sie wurden in alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen. Während der Beratungen über die Gesetzentwürfe kamen die Ergebnisse der November-Steuerschätzung, die im Rahmen der Behandlung des Einzelplans 13 eingearbeitet wurden. Sowohl in den Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss wurden die Gesetzentwürfe diskutiert. Allein der Finanzausschuss tagte 13-mal.
Zu den wichtigsten Eckdaten des Entwurfs für das Haushaltsjahr 2014: Der Entwurf der Landesregierung sah Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10 047 676 100 € für das Haushaltsjahr 2014 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen war auf einen Betrag von 5 345 952 600 € für das Haushaltsjahr 2014 festgelegt worden.
In der Generaldebatte im Ausschuss für Finanzen am 25. September 2014 verwies der Finanzminister zunächst einmal darauf, dass es erneut gelungen sei, einen Haushalt ohne Schulden aufzustellen. Bei einem Vergleich mit den ostdeutschen Bundesländern wird allerdings deutlich, dass eini
ge besser dastehen. Sie haben vor allen Dingen Rücklagen in erheblicher Größenordnung gebildet.
Der Rückgang der Mittel des Solidarpakts, steigende Sozialleistungen und der Rückgang der Einwohnerzahlen haben insgesamt Auswirkungen auf den Haushalt. Dies führt dazu, dass Steuerzuwächse nicht direkt wirksam werden.
Der Finanzminister betonte, dass Investitionen in Höhe von 1,3 Milliarden € vorgesehen seien und dass alle Drittmittel gebunden würden. Der Minister verwies auf die Strukturreformen und deren Wirkungen auf den Personalabbau, der inzwischen schon mehr als 10 000 Stellen umfasse. Trotzdem gebe es noch Personalüberhänge, so der Minister.
Politisch gewollt sind Mehrausgaben unter anderem im Bereich der Kinderbetreuung und der Unterrichtsversorgung.
Schließlich verwies der Minister auf die große Bedeutung der Tilgung von Schulden und der Steuerschwankungsreserve. Eine Schuldentilgung werde jedoch nicht vorgenommen, da die Landesregierung angesichts der Folgen des Juni-Hochwassers sowie der Investitionen erst die Ergebnisse der November-Steuerschätzung abwarten wolle, sagte der Minister.
Traditionsgemäß nahm dann der Präsident des Landesrechnungshofs zu dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf Stellung. Er äußerte Zustimmung zur Darstellung der finanzpolitischen Analyse der Landesregierung und sah zugleich erheblichen Handlungsbedarf bis 2020.
Ausgehend davon, dass das Land die höchsten Steuereinnahmen erhält und die niedrigsten Zinssätze zu zahlen hat, die es je gegeben hat, kommt der Landesrechnungshof zu kritischen Ergebnissen. Der Präsident des Landesrechnungshofes sagte, die geplante Tilgung der Altschulden führe noch nicht einmal zu einem Stillstand der ProKopf-Verschuldung. So wäre es sinnvoll, die 80 Millionen €, die das Land jährlich als Konsolidierungshilfe erhalte, für die Tilgung zu verwenden.
Kritik gab es auch an dem neuen Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite. Nunmehr werden erstmalig die Schulden für beide Jahre im Tilgungsplan berücksichtigt.
Kritik gab es ferner an dem beabsichtigten Aussetzen der Zuführung zum Pensionsfonds in Höhe von 20 Millionen € und an dem Umgang mit der Steuerschwankungsreserve. Diesbezüglich ist in dem Entwurf eines Haushaltbegleitgesetzes eine Entnahmemöglichkeit für Ausgabenreste im Jahr 2014 vorgesehen.
Ein weiterer Kritikpunkt war das Personalentwicklungskonzept bzw. die Herausrechnung des Per
sonals der Hochschulen. Aufgrund dessen dürfte die neue Zielzahl nicht 18 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner, sondern 17,3 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner sein.
Kritisch betrachtet wurde das Vermieter-MieterModell in Einzelplan 20. Die Erhöhung der Umsatzerlöse schlägt sich nicht in höheren Gewinnerwartungen nieder.
Wie auch in den vergangenen Jahren wurde das Thema KiFöG diskutiert. Die Novellierung des KiFöG wird im Jahr 2014 Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von insgesamt 28 Millionen € haben. Allein für die Pauschalen werden 3 Millionen € mehr benötigt, als eingestellt worden sind. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 2 Millionen € für Mehrkindermäßigungen.
Ein letzter Punkt, den der Präsident des Landesrechnungshofs ansprach, zog sich durch die Beratung fast aller Einzelpläne hindurch; dieser betraf die Kostenerstattungen für die Investitionsbank.
Für die SPD-Fraktion waren wesentliche Fragen die nach der Tilgung der Schulden sowie nach der fehlenden Vorsorge durch Zuführung zur Schwankungsreserve und zum Pensionsfonds. Die Abweichung vom Tilgungsplan sei ihrer Meinung nach nachvollziehbar, da sich die Rahmenbedingungen geändert hätten. Die SPD-Fraktion sieht im Haushaltsplanentwurf die Ziele, die sie politisch zu erreichen versuche, widergespiegelt. Das gelte insbesondere für die Bildung als Schlüssel für den sozialen Aufstieg sowie für die Bereiche Wirtschaft und Drittmittelbildung.
Die Fraktion der SPD bedauert, dass die Überbrückung für die Schulsozialarbeit für das Jahr 2014 noch nicht finanziell untersetzt sei. An dieser Stelle müsse noch nachgebessert werden. Auch das Thema Beratungsstellen werde noch einmal aufgerufen werden müssen. Ähnlich sei es bei der Jugendpauschale bzw. beim Fachkräfteprogramm, so die Fraktion der SPD.
Die Fraktion DIE LINKE verweist darauf, dass es sicherlich erstrebenswert sei, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, dass man jedoch über einzelne strategische Schwerpunkte des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes diskutieren müsse. Grundsätzliches sei bereits bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes gesagt worden. Weitere Kritikpunkte sind die geplante JVA im Süden Sachsen-Anhalts, die geplante neue Polizeidirektion sowie das Vermieter-Mieter-Modell.
Kritik äußerte die Fraktion an dem in § 18 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes festgelegten Abzug der Kosten für den Digitalfunk für die kreisfreien Städte und Landkreise und an den in § 10 festgelegten Bewirtschaftungsregeln für die Einzelpläne 09 und 15.
Die Einführung der Kostendämpfungspauschale sieht die Fraktion ebenfalls kritisch. Sie führte an, Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch sei. Vor diesem Hintergrund bat sie um die Vorlage eines Kosten-Nutzen-Vergleiches.
Bezüglich der Steuerschwankungsreserve vertrat die Fraktion DIE LINKE prinzipiell eine andere Auffassung als die Landesregierung. Eine Finanzierung von Ausgabenresten stelle den Sinn der Steuerschwankungsreserve infrage. Wenn es zu Steuermehreinnahmen im Laufe des Jahres komme, sollten sie zur Tilgung von Schulden genutzt werden, so die Fraktion.
Die Fraktion kündigte außerdem einen Antrag zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes an, in dem es um die Änderung der Konzessionsabgabe geht. Über die Themen Zustiftung, Kunststiftung und Änderung der Konzessionsabgabe war bereits wiederholt diskutiert worden.
Die CDU-Fraktion verwies darauf, dass auch sie mit der Position der Landesregierung zur Kunststiftung nicht zufrieden sei und deshalb im Zuge der Haushaltsberatungen einen entsprechenden Vorschlag erwarte. Zudem erwartet sie in Bezug auf den Landesbetrieb BLSA, auf die Bauunterhaltungsmittel und auf die Mietkalkulation, dass der Substanzverzehr berücksichtigt werde und dass marktübliche Mieten gefordert würden, die im Sinne einer sauberen Kalkulation auskömmlich seien.
Die CDU-Fraktion verwies weiterhin darauf, dass das Haushaltsjahr 2014 nicht isoliert von den zukünftigen Haushaltsjahren betrachtet werden dürfe, damit das Land im Jahr 2020 noch handlungsfähig sei. Das Parlament müsse jetzt die Kraft haben, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, damit im Jahr 2020 trotz der zu erwartenden Verluste auf der Einnahmenseite und der negativen Auswirkungen der Demografieentwicklung noch politische Gestaltungsmöglichkeiten im Land bestünden.
Der vorliegende Kompromiss sei möglicherweise noch nicht zufriedenstellend. So sei hinsichtlich der Vorsorge ein Rückschritt erfolgt. Überschüsse müssten zur Stärkung der Vorsorge und zur Tilgung verwendet werden.
Die strukturellen Veränderungen im Haushalt 2014 seien noch nicht ausreichend, um im Jahr 2020 die gewünschte Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Das strukturelle Defizit des Landes konnte aber erheblich zurückgeführt werden. Auch wenn künftig mit steigenden Einnahmen zu rechnen ist, reichen diese noch nicht aus, um absehbare Mehrausgaben aufzufangen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass sie die Konsolidierungsbemühungen, die das Ziel hätten, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, unterstütze. Sie vermisst im Haushaltsplanentwurf eine Schuldentilgung und eine Zuführung zur Steuerschwankungsreserve.
Für sie stelle sich die Frage, ob die Kürzungen in den Bereichen Bildung und Kultur tatsächlich alternativlos seien. Sie vertrete die Auffassung, dass an dieser Stelle eine andere Gestaltung möglich sei, wenn es denn gewollt wäre. Dies wäre allerdings mit Einschnitten in anderen Bereichen, wie beispielsweise im Straßenbau oder in der Wirtschaftsförderung, verbunden. Entsprechende Änderungsanträge würden von der Fraktion in den Haushaltsberatungen eingebracht.
Nun komme ich zu den Beratungen über die Einzelpläne. Ich werde auch diesmal versuchen, wirklich nur solche Diskussionen zu Problemen darzustellen, die uns tiefgründiger beschäftigten und beschäftigen.
- Danke schön.
Zu Einzelplan 01 - Landtag - lag ein Schreiben des Präsidenten des Landtages vor, das den Finanzbedarf des Landtages und des Landesbeauftragten für den Datenschutz darlegte. Des Weiteren lag ein Antrag auf eine Änderung und Ergänzung des Einzelplans vor. Auch in der Bereinigungssitzung gab es noch einmal Anträge.
Hier gab es eine recht intensive Diskussion zum Fortschritt der Baumaßnahmen, den Folgen für die Ausgestaltung des Plenarsaals und auch über die Gestaltung der Überbrückungsmaßnahme in der Johanniskirche. Insofern gab es einige Veränderungen bei Kapitel 01 01, insbesondere auch im Bereich der Ansätze für die Informations- und Kommunikationstechnik. Außerdem wurden Änderungen veranschlagt, die durch das noch zu verabschiedende Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes bedingt sind.
Zu Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - gab es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem sie eine zusätzliche Stelle beantragte, um die juristische Expertise in den Referaten 1 und 3, also in den Bereichen Innere Sicherheit, E-Government und Soziale Netzwerke, zu verstärken. Der Antrag wurde abgelehnt.
Die Änderungen bei dem Einzelplan sowie der Einzelplan insgesamt wurden einstimmig bestätigt.
Zu Einzelplan 02 - Staatskanzlei - gab es einige wenige Änderungen. So wird die Finanzierung der Netzwerkstelle Medienkompetenz mit der Ausbrin
gung einer Verpflichtungsermächtigung auch für die kommenden Jahre gesichert sein. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, einen neuen Titel zur Absicherung des Eine-Welt-Promotorinnenprogramms auszubringen, wurde abgelehnt.
Zur Beratung über den Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Innenausschusses mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE vor. Änderungen ergeben sich unter anderem bei Kapitel 03 10 - Landesverwaltungsamt -, bedingt durch Veränderungen in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Hier entfallen dann Einnahmen und andererseits auch Ausgaben.
Bei Kapitel 03 20 - Landespolizei - wurde bei Titel 811 62 - Erwerb von Fahrzeugen - eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 11 Millionen € neu ausgebracht, um die Ersatzbeschaffung eines Polizeihubschraubers zu realisieren.
Ein Thema, das bei mehreren Einzelplänen eine Rolle spielte und auch die gesamten Haushaltsberatungen durchzog, war die Zukunft der Rechtsmedizin. Deshalb wurde im Einzelplan des MI der Ansatz bei Titel 511 61 - Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände - um 282 000 € verringert. Damit wird der Beitrag des Ministeriums für Inneres und Sport zur Finanzierung der Dienstleistungen der Rechtsmedizin für das Jahr 2014 gesichert.
Diskussionen gab es bei Kapitel 03 46 - Sport - über die Übertragung der Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden an Sportanlagen an die Investitionsbank. Umfangreiche Änderungen gab es auch bei Kapitel 03 63 - Asyl- und Ausländerwesen sowie Vertriebenen- und Spätaussiedlerangelegenheiten - aufgrund der wachsenden Zahl von Asylbewerbern. Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE wurden abgelehnt.
Bei Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - gab es einige wenige Veränderungen bei den Ansätzen für das Personal. Hierbei spielten unter anderem die Überführung des Personals, das in Altersteilzeit geht, in den Einzelplan 13 sowie die Diskussion zu dem Problem Altersteilzeit generell eine Rolle.
Zu Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Arbeit und Soziales fünf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und zwölf Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die aber letztlich keine Mehrheit fanden.
Eine haushaltsrelevante Debatte gab es zu Kapitel 05 02. So wurde dann in der Bereinigungssitzung die Kürzung bei der Titelgruppe 61 zurück
genommen. Hierbei ging es um 350 000 € für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, da für das Jahr 2014 gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen, bevor man hier eine langfristige strukturelle Kürzung vornimmt.
Eine Ansatzerhöhung gab es bei Titelgruppe 66 - Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Ansatz um insgesamt 1 Million € zu erhöhen, wurde abgelehnt.
Bei Kapitel 05 09 - Sonstige soziale Leistungen - wurden die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, die die Kürzung bei Titel 681 09 - Leistungen nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt - zurücknehmen wollten. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz für das Blinden- und Gehörlosengeld auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 3,5 Millionen € auf 12,05 Millionen € erhöht.
Bei Kapitel 05 13 - Gesundheitswesen - wird der Ansatz bei Titel 891 66 - Zuschüsse an öffentliche Krankenhäuser gemäß § 9 Abs. 1 KHG - um 1 Million € verringert und damit auf null gesetzt. Bei Titel 893 66 - Zuschüsse an freie, gemeinnützige und private Krankenhäuser gemäß § 9 Abs. 1 KHG - verringert sich der Ansatz um 2 105 100 € auf 894 900 €. Die Diskussion rankte sich um die Frage, ob die Bedarfe nicht mehr vorhanden sind. Es wurde dann erläutert, es gibt im Jahr 2014 keinen entsprechenden Bedarf für solche Zuschüsse.
Erhebliche Veränderungen gab es dann noch einmal während der Beratungen über Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familie. Bei Titel 633 01 - Sonstige Zuweisungen an den Bund für den Fonds „DDR-Heimerziehung“ - erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2014 um 1 341 000 € auf 2 235 000 €.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Kürzungen im Bereich der Jugendpauschale und im Fachkräfteprogramm rückgängig zu machen, wurden abgelehnt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bei beiden Titeln eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt.
Heftig diskutiert wurde sowohl in der eigentlichen Sitzung des Finanzausschusses wie auch in der Bereinigungssitzung über die Finanzierung des KiFöG. Letztlich wurde der Ansatz bei Titel 633 63 - Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - um 3 105 100 € auf 205 077 300 € angehoben. Die ursprünglich geplante Kürzung bei Titel 684 68 - Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen - wurde ebenfalls zurückgenommen. Hier geht es unter anderem um die Familienbildungszentren. Der Ansatz für das Jahr 2014 erhöht sich um 350 000 €.
Auch zu Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wissenschaft und Forschung - gab es neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hierzu gab es zunächst eine Diskussion über den Deckungsvermerk im Vorwort. Sowohl im Einzelplan 06 als auch im Einzelplan 07 und im Einzelplan 14 war eine sehr weitreichende gegenseitige Deckungsfähigkeit der einzelnen Hauptgruppen vorgesehen worden. Bei Einzelplan 06 betrifft dies die Kapitel 06 02, 06 03 und 06 21. Das reicht also von den allgemeinen Bewilligungen über die außeruniversitäre Forschung bis zu den Studentenwerken. Die Frage ist, inwieweit die Kapitel in einem sachlichen Zusammenhang stehen, um eine gegenseitige Deckung möglich zu machen. Letztlich gab es hier einige Einschränkungen. Das sehen Sie in der Beschlussempfehlung.
Bei Titel 685 06 - Fonds zur Unterstützung der Strukturanpassung der Hochschulen und medizinischen Fakultäten - wurde die Erläuterung geändert. Dazu gab es bereits im Fachausschuss ausführliche Diskussionen. Ursprünglich war hier die Kürzung der Eckwerte für den Einzelplan 06 um 50 Millionen € verankert. Die Erläuterung erhielt nun folgende Fassung: Zur Erleichterung von Umstrukturierungen wird ein Strukturanpassungsfonds für die Folgejahre eingerichtet und im Jahr 2014 mit 1 Million € ausgestattet.
Der Mittelansatz für das Institut für Hochschulforschung wurde um 125 000 € und der Ansatz bei der Titelgruppe 65 - Zuschüsse an die Stiftung Leucorea - um 209 800 € erhöht. Sie waren zuvor abgesenkt worden. Der Haushalt des Instituts für Hochschulforschung ist mit dieser Erhöhung aber noch nicht ausgeglichen.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Kürzung bei Titelgruppe 88 in Höhe von rund 10 Millionen € rückgängig zu machen, wurden abgelehnt.
In der Bereinigungssitzung wurde dann auf Antrag der Koalitionsfraktion bei Titel 681 88 - Landesgraduiertenförderung - der Ansatz um 800 000 € auf 1,5 Millionen € angehoben. Außerdem wurde eine neue Titelgruppe 89 - Zuschüsse des Landes an die Hochschulen, medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika zur Unterstützung von Projekten außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation - ausgebracht. Diese Titelgruppe erhielt einen Ansatz von 8,2 Millionen €.
Bei Kapitel 06 05 - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Klinikum - und bei Kapitel 06 08 - Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und Klinikum - wurde jeweils der Titel 533 02 - ge
meint sind Dienstleistungen des rechtsmedizinischen Instituts Halle/Wittenberg bzw. Magdeburg - mit 405 000 € bzw. 300 000 € untersetzt. Damit ist für das Jahr 2014 eine Lösung gefunden worden. Es handelt sich allerdings um eine einmalige Mitfinanzierung von MI und MJ. Für die Folgejahre muss im nächsten Jahr eine weitere Lösung gefunden werden.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Kürzung bei den Studentenwerken rückgängig zu machen, wurde abgelehnt. Allerdings wurde von den Koalitionsfraktionen eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2015 und 2016 ausgebracht.
Ich komme zu Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses, der eine Vielzahl von Änderungen vorschlug, lagen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Koalitionsfraktionen vor.
Es gab eine sehr intensive Diskussion zu vielen Themen, von denen ich nur einige wenige nennen kann. So wurde bei Titel 684 98 - Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen - der Ansatz um 734 000 € auf 1 679 200 € erhöht. Für das Jahr 2015 wurde eine VE ausgebracht, um bis zum Anlaufen der neuen EU-Programme diejenigen Stellen in der Schulsozialarbeit zu sichern, die bisher aus ESF-Mitteln finanziert wurden.
Bei Kapitel 07 06 - Landesschulamt - wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Stellenplan in Bezug auf die Rücknahme der Reduzierung der Stellenzahl für Referendarinnen und Referendare abgelehnt.
Auf Antrag des Ausschusses für Bildung und Kultur war die ursprüngliche Kürzung von 620 auf 420 Referendarstellen teilweise wieder rückgängig gemacht worden. Die Stellenzahl wurde auf 520 angehoben. Deswegen gab es in der Bereinigungssitzung noch eine Änderung des Baransatzes bei diesem Titel, um die 100 Stellen, die nicht berücksichtigt worden sind, aus dem Titel herauszunehmen.
Umfangreiche Diskussionen gab es bei Kapitel 07 76 - Stiftungen des Kulturbereiches. So wurde letztlich, nachdem entsprechende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden sind, bei Titel 685 57 - Zuschüsse an die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt - ein neuer Haushaltsvermerk ausgebracht, demzufolge 10 % des Haushaltsansatzes für das Jahr 2014 bis zur Vorlage eines Konzepts für das künftige Aufgabenprofil gesperrt bleiben.
Bei Titelgruppe 77 - Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt - werden Mittel aus dem Kapitel 07 03 - Reformationsjubiläum - umgesetzt, da
mit die Stiftung ihre inhaltlichen Aufgaben erfüllen kann.
Bei Kapitel 07 85 - Denkmalpflege und UnescoWelterbe - finden Sie bei Titel 883 62 - Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände - eine Erhöhung des Ansatzes um 450 000 €. Den passenden Einnahmetitel finden Sie im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 15 - Zuschüsse an Religionsgemeinschaften - mit der Erläuterung „Jährlicher Strukturbeitrag der evangelischen Kirchen bis einschließlich 2017“.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - wurden generell abgelehnt, auch der Antrag auf Rücknahme der Kürzungen im Bereich der Theater- und Orchesterförderung bei Titel 633 64.
Allerdings wurde von den Koalitionsfraktionen ein neuer Titel 633 02 - Dynamisierung der Theater- und Orchesterverträge - mit einem Ansatz von 400 000 € ausgebracht. Dieses Geld ist für die Einrichtungen gedacht, die bereits Strukturanpassungen vorgenommen haben. Sie sollen für die Dynamisierung der Tarifverträge ab 2014 50 % der Kosten vom Land erstattet bekommen. Die anderen Einrichtungen können erst dann Geld erhalten, wenn sie die Strukturanpassungen abgeschlossen haben.
Zum Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Bereich Wirtschaft - lagen neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die natürlich alle beschlossen worden sind. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrheitlich abgelehnt.
Neu ausgebracht wurde bei Kapitel 08 02 - Allgemeine Bewilligungen für den Bereich Wirtschaft - der Titel 671 04 - Kostenerstattung an die Investitionsbank - Hochwasserhilfe 2013 - mit einem Ansatz für 2014 von 929 400 €. Außerdem wurde bei Titel 685 01 - Zuschüsse an die Investitions- und Marketinggesellschaft mbH - der Ansatz um 500 000 € auf 5 455 000 € erhöht.
Zu Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft - lagen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Mutterschafhaltung fördern sollte, wurde abgelehnt. Die Anträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen.
Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung
gab es einige Änderungsvorschläge. Darüber hinaus lag ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. In der Bereinigungssitzung wurden von den Fraktionen der CDU und der SPD Änderungsanträge gestellt.
Diskussionen gab es hier unter anderem zum Personal. Wie auch bei anderen Einzelplänen gab es eine Differenz zwischen der Stellenzielzahl des Personalentwicklungskonzepts und der Zielzahl des Personalmanagementkonzepts. Diese Differenz muss im nächsten Jahr diskutiert werden. Auch das Thema Altersteilzeit wurde erneut erörtert.
Bei Kapitel 11 20 - Budgetierte Einrichtungen - wird der Ansatz für 2014 bei Titel 685 05 - Zuschüsse für nicht budgetrelevante Ausgaben - um 423 000 € verringert. Hierbei handelt es sich um den Beitrag des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Absicherung der Rechtsmedizin im Jahr 2014.
Zum Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - lagen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor. Es kam zum Teil zu gravierenden Veränderungen einzelner Haushaltspositionen. Ausgehend von der November-Steuerschätzung 2013 erhöhen sich die Ansätze bei den Steuereinnahmen bei Kapitel 13 01 um 42 400 000 € auf insgesamt 5 708 004 000 €.
Eine spannende Debatte fand zu Titel 351 02 - Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve - statt. Hier hatte zunächst die Fraktion DIE LINKE den Antrag gestellt, der Steuerschwankungsreserve Mittel in Höhe von 55 Millionen € zu entnehmen, um diese in die Tilgung stecken. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
In der Bereinigungssitzung stellten dann die Koalitionsfraktionen den Antrag, der Steuerschwankungsreserve, der man zuvor noch 10 Millionen € zugeführt hatte, 50 Millionen € zu entnehmen und diese in die Tilgung zu stecken mit der verbindlichen Erläuterung, dass die Entnahme dann zulässig sei, wenn die Schuldentilgung nicht aus dem Jahresüberschuss 2014 geleistet werden könne. Bei Titel 911 01 - Zuführung an die Steuerschwankungsreserve - erhöhte sich der Ansatz von null auf 10 Millionen €.
Bei Titel 461 01 - Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben ohne Versorgung - verringert sich der Ansatz um 6 938 600 €. Dieses Geld wird unter anderem zur Deckung der Kosten aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Investitionsbank hinsichtlich der Hochwasserhilfe benötigt.
Bei Titel 462 01 - Globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus - erhöht sich der Ansatz um
1 482 400 € auf insgesamt 15 982 400 €. Das ist neu. Das ist der neue Spitzausgleich im Haushalt. Bisher haben wir ihn nicht bei diesem Titel gefunden.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - gibt es drei wesentliche Änderungen. So werden die geplanten Erstattungen von Kommunen im Rahmen der Umstellung auf BOSDigitalfunk gestrichen. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 2 Millionen €.
Der Ansatz bei Titel 613 04 - Ausgleichsstock/Bedarfszuweisungen - wird um 4,6 Millionen € erhöht. Dabei geht es vor allem um den Ausgleich von Lasten durch die vermehrte Anzahl von Asylbewerbern.
Der Ansatz bei Titel 613 17 - Besondere Ergänzungszuweisungen - Kreisstraßen - wird um 378 600 € erhöht.
Bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - Titel 325 02 - Tilgung von Darlehen - erhöht sich der Ansatz um 50 Millionen €. Das sind die 50 Millionen € aus der Steuerschwankungsreserve, die jetzt für die Tilgung bereitgestellt werden.
Neu ist auch, dass das Kapitel 13 31 - Hochwasserhilfen - jetzt finanziell untersetzt worden ist.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden alle abgelehnt.
Zu Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - lagen neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Hierzu gibt es eine Vielzahl von Veränderungen. Sie finden diese auf den Seiten 96 bis 109 der Beschlussempfehlung. Dort gibt es ausführliche Tabellen, in denen dargestellt ist, welche Ansätze geändert worden sind. Darauf will ich nicht eingehen.
Eine gravierende Veränderung finden Sie bei Kapitel 14 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titel 331 61 - Zuweisungen für Investitionen vom Bund. Hier ändert sich der Ansatz für 2014 um 23 955 000 €. Das hat natürlich Auswirkungen für die vom Entflechtungsgesetz betroffenen Titel; sie müssen dort entsprechend eingearbeitet werden.
Die Änderungen bei Kapitel 14 06 - Geoinformations- und Vermessungswesen - sind im Wesentlichen bedingt durch die Sanierung der Liegenschaft Neustädter Passage in Halle.
Zu Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - lagen neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses Än
derungsanträge der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor. Die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Die Änderungen im Einzelplan basieren auf den Empfehlungen des Fachausschusses und den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen.
Eine Debatte, die sich letztlich nicht in Veränderungen im Haushalt niederschlug, gab es zur Personalerstattung des LHW. Hier befinden sich die Ministerien nach Aussage im Ausschuss immer noch in der Abstimmung.
Bei Kapitel 15 02 - Allgemeine Bewilligungen - wird eine Titelgruppe 70 - Maßnahmen i. R. der §§ 32 und 33 NatSchG LSA einschließlich entsprechender Prävention - neu ausgebracht und finanziell untersetzt.
Bei Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - gab es wenige Änderungen. Eine ist neu. Titel 533 01 - Dienstleistungen Außenstehender - wurde mit einem Ansatz für 2014 in Höhe von 34 800 € neu ausgebracht. Bisher wurden Gutachten, die der Landesrechnungshof in Auftrag gab, in Abstimmung mit dem Finanzministerium aus Einzelplan 13 finanziert.
Zu Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie - lagen Änderungsvorschläge vom Ausschuss für Umwelt sowie Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor.
Die Änderung bei Kapitel 19 01 Titel 685 02 - Zuschuss Betrieb - ist verursacht durch den Angriff von Hackern auf das Landesportal. Hier musste eine Dienstleistung extern vergeben werden, damit das Landesportal zukünftig störungsfrei funktioniert.
Die Änderungen bei Kapitel 19 02 - Zentraler ITDienstleister des Landes Sachsen-Anhalt - sind dem Übergang zu Dataport geschuldet.
Ich verstehe ja, dass das nicht besonders spannend ist.
- Danke, wenigstens einige lauschen. - Bei Kapitel 19 13 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - sind drei neue Titelgruppen ausgebracht und finanziell untersetzt worden.
Zu Einzelplan 20 - Hochbau - gab es einige Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen sowie mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE.
Zu Kapitel 20 01 - Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung - gab es noch einmal eine Diskussion über das Mieter-Vermieter-Modell und dessen Auswirkungen auf die Bauunterhaltung. Die Abführungen des Landesbetriebs verringern sich um 299 600 €.
Bei Kapitel 20 03 - Ressortbau - gab es aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE eine Diskussion über die beabsichtigte Veranschlagung von Mitteln für eine JVA im Süden Sachsen-Anhalts. Der Antrag wurde abgelehnt.
Eingestellt wurde aber eine Verpflichtungsermächtigung bei Titel 518 62 - Mieten und Pachten - in Höhe von 5 321 000 € zur Sicherstellung der Finanzierung des Finanzamts Halle.
Bei Kapital 20 04 - Hochschulbau - wurde zunächst der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Mittel für die Zahnklinik Halle einzustellen, abgelehnt. In der Bereinigungssitzung wurde dann ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen.
Bei den Sondervermögen gab es keine Änderungen.
Nun zum Haushaltsgesetz. Hierbei gab es einige wenige inhaltliche Änderungen, die im Verlauf der Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Anträgen der Koalitionsfraktionen eingearbeitet werden mussten.
Außerdem gab es bei der Beratung zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und einen sehr weit reichenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE deckte sich mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Es ging darum, § 18 des Haushaltsgesetzes - das ist der Paragraf, in dem der BOS-Digitalfunk verankert war, zu streichen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der unter anderem das Budgetrecht des Parlamentes stärken sollte, wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
In § 1 Abs. 1 in der Fassung der Beschlussempfehlungen wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 in Einnahmen und Ausgaben auf 10 714 146 900 € festgestellt.
In Absatz 2 wird die Summe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen auf 5 607 239 000 € festgestellt.
In § 9 Abs. 3 wird die Landesregierung ermächtigt, für den Fall, dass weitere Bundesmittel für den Hochwasserschutz frei werden, diese mit entsprechenden Landesmitteln kozufinanzieren.
§ 18 - Finanzausgleichsmasse - wurde gestrichen.
In § 19 wird abweichend vom Gesetzentwurf eine Zuführung in Höhe von 10 000 000 € zur Steuerschwankungsreserve festgeschrieben.
Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Finanzen mit acht Jastimmen bei fünf Neinstimmen angenommen. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag die Annahme der Beschlussempfehlung.
Ihnen liegt in der Drs. 6/2612 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für das Haushaltsjahr 2014 vor. Hierzu gab es ebenfalls mehrere Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Koalitionsfraktionen.
Heftige Diskussionen gab es - ich glaube, das waren die heftigsten im ganzen Verlauf der Haushaltsberatungen - zu Artikel 2 - Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Streichung dieses Artikels wurde abgelehnt.
Mit Blick auf die Folgen des Artikels 2 wurde ein neuer Artikel 0/1 - Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt - geschaffen. Damit ist die Einführung einer Kostendämpfungspauschale in Höhe von 260 € für die Abgeordneten verbunden.
Zu Artikel 3 - Änderung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land SachsenAnhalt - lagen Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die vorsahen, diesen Artikel zu streichen. Diese Anträge wurden abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen.
Ich bitte Sie jetzt, in der Beschlussempfehlung zum Haushaltbegleitgesetz bei Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - Sie finden das auf Seite 9 der Beschlussempfehlung - eine Änderung vorzunehmen. Die vier Fraktionen sind sich darin einig, dass die Formulierung so, wie sie gegenwärtig dort steht, missverständlich ist. Wir haben bei diversen Abgeordneten ein Probelesen vorgenommen, um zu prüfen, ob das jemand versteht.
Anstelle der in der Beschlussempfehlung aufgeführten Formulierung soll dort die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des geltenden Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld enthaltene Formulierung verwendet werden, die lautet:
„die hochgradig sehbehindert mit einem Sehvermögen von 1/20 und weniger sind“.
Hierzu liegt auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktion in der Drs. 6/2652 vor, der die Streichung von Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb beinhaltet. Lesen Sie sich das zum Vergnügen ruhig noch einmal durch.
Auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen hin wurde Artikel 4 - Änderung des Gesetzes über die Steuerschwankungsreserve des Landes SachsenAnhalt - geändert. Gedeckelt wurde die Finanzierung von Haushaltsresten aus der Steuerschwankungsreserve; ermöglicht wird die Tilgung von Krediten.
Neu sind die Artikel 6/1 und 6/2. Artikel 6/1 ändert das Brandschutzgesetz. Artikel 6/2 ermächtigt das zuständige Ministerium, den Wortlaut des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld in der neuen Fassung bekanntzumachen. - Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt die Annahme der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2612.
In der Drs. 6/2614 liegt Ihnen eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor. Darin empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, dem Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Kredite in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich mich vor allen Dingen bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre Mitarbeit bedanken. Danken möchte ich aber auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Finanzministeriums und der anderen Ministerien sowie dem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes, die uns in den Sitzungen mit Hinweisen und Erklärungen zur Seite standen. Die Minister und Staatssekretäre, die zu den Haushaltsberatungen kamen, haben uns, soweit es ging, Rede und Antwort gestanden - von einem habe ich noch immer keine Antwort bekommen.
Ich möchte allen dafür danken, dass uns vieles schriftlich und rechtzeitig vor der Bereinigungssitzung nachgeliefert wurde. Ich glaube, das war ganz wichtig.
Danken möchte ich Herrn Vogt und Herrn Dr. Pfannkuchen, die uns seitens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes begleitet ha
ben. Mein besonderer Dank an dieser Stelle gilt Frau Gaertner, die die Haushaltberatungen begleitet hat und für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen verantwortlich war.
Der eine oder andere weiß, dass Frau Kahl, die Ausschussassistentin, die den Finanzausschuss eigentlich begleitet, einen schweren Sturz erlitten hat und dadurch ausgefallen ist. Ich danke aber auch allen anderen Ausschussassistenten und -assistentinnen, die uns in dem Ausschuss begleitet haben, und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes, die es geschafft haben, uns alle Protokolle bis zur heutigen Sitzung vorzulegen. Sie ermöglichten es damit, dass wir heute eine korrekte Grundlage für die Diskussion haben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich möchte gern als Berichterstatterin mein in § 61 Abs. 3 verankertes Recht wahrnehmen. Ich muss jetzt sowohl Frau Niestädt als auch Herrn Knöchel korrigieren. Ich habe in meiner Berichterstattung nicht alle Änderungsanträge aufgezählt. Insofern gab es - erstens - vonseiten der LINKEN keinen Antrag zur Zurückführung des Pensionsfonds.
Das hatten Sie selbst schon getan. Es gab also keinen Antrag.
Es gab sowohl Anträge zur Finanzierung aus der Steuerschwankungsreserve als auch mindestens 13 Anträge, die andere Titel betrafen. Das waren unter anderem Kapitel 03 01 Titelgruppe 64 - Verfassungsschutz - und Titel 461 01. Es betraf Kapitel 05 02 Titel 533 01. Es betraf Kapitel 06 02 Titel 685 06. Ich würde jetzt aufhören wollen; Sie finden das in den Unterlagen.
Ich möchte dementsprechend auch festhalten, dass sowohl das eine als auch das andere diskutiert wurde und DIE LINKE ihre Position während
der Haushaltsberatungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen geändert hat. So wird es korrekt für beide. Das muss ich korrigieren.
Zuführung in den Einzelplan ist Ihr Konzept.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 22. Sitzung des Landtags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die Regelung zur Eingruppierung bzw. Höherstufung von in der ehemaligen DDR ausgebildeten Diplomlehrerinnen und Diplomlehrern, denen als so genannte Bewährungsbewerber nach dem Einigungsvertrag bis spätestens zum 31. Dezember 1996 die Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Sekundarschulen zuerkannt wurde, regeln.
Das aktuelle Landesbesoldungsgesetz von Sachsen-Anhalt sieht vor, dass diese Sekundarschullehrerinnen und Sekundarschullehrer für die Höherstufung vom Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12 nach dem Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 über eine entsprechende Lehrbefähigung für zwei Fächer nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik, die im Wege der Bewährung für das Lehramt an Sekundarschulen anerkannt worden ist, verfügen müssen. Erstreckt sich die erworbene Lehrbefähigung dagegen nur auf ein Fach verbleibt es bei der Einstufung im Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12. Das sollte der eingebrachte Gesetzentwurf ändern.
Die erste Beratung im Ausschuss für Finanzen fand in der 26. Sitzung am 30. Mai 2012 statt. Bereits in dieser Sitzung stellten die regierungstragenden Fraktionen fest, dass der Gesetzentwurf nicht weit genug gehe, da nur eine Gruppe von Lehrkräften herausgegriffen worden sei, die von den Umstellungen der Besoldungsregelung betroffen seien. Außerdem könnten im Nachtragshaushalt die notwendigen Mittel für den Bereich des Kultusministeriums nicht bereitgestellt werden, da die Koalition andere Schwerpunkte setze.
Der Ausschuss kam überein, die Beratung im mitberatenden Ausschuss für Bildung und Kultur abzuwarten. Da die Mehrkosten nicht aus dem Gesamthaushalt finanziert, andere Quellen aber nicht genannt werden könnten, lehnte der federführende Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf mit 7 : 4 : 1 Stimmen ab. Er fertigte eine dementsprechende vorläufige Beschlussempfehlung.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 14. Sitzung am 20. Juli 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er ist der vorläufigen Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen, gefolgt.
In der 31. Sitzung am 26. September 2012 hat sich der Finanzausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und mit der nun vorliegenden Beschlussempfehlung des Fachausschusses befasst. Da dieser den Gesetzentwurf ebenfalls mit 7 : 5 : 0 Stimmen ablehnte, wurde der Gesetzentwurf vom federführenden Ausschuss abgelehnt.
Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in Drs. 6/1492. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin habe ich Ihnen im Auftrag des Ausschusses für Finanzen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 zu erstatten.
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Er wurde in alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen.
Der Entwurf der Landesregierung sah einen Haushaltsumfang von 9 998 196 800 € für das Haushaltsjahr 2012 und von 9 898 142 400 € für das Haushaltsjahr 2013 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wurde für das Haushaltsjahr 2012 auf 1 647 017 500 € und für das Haushaltsjahr 2013 auf 2 840 700 800 € festgelegt.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen in der 28. Sitzung am 29. August 2012 machte zunächst der Staatssekretär Herr Dr. Geue einige grundsätzliche Bemerkungen zu den wesentlichen Eckdaten des Nachtragshaushalts. Er verwies auf zwei Schwerpunkte des Nachtragshaushalts.
Der erste Schwerpunkt ist die Unterstützung der Kommunen, insbesondere durch die Umsetzung von Stark III mit insgesamt 32 Millionen € Landesgeldern für die Jahre 2012 bis 2014, die der Kofinanzierung der rund 70 Millionen € EU-Geldern und der 50 Millionen €, die die Kommunen aufbringen müssen, dienen. Des Weiteren werden die Kommunen durch die Kompensation der abgesenkten Hartz-IV-SoBEZ 2012 in Höhe von 32 Millionen € entlastet.
Für die 29. Sitzung des Finanzausschusses kündigte der Staatssekretär weitere Haushaltszahlen durch eine Untersetzung des geplanten FAG an.
Der Staatssekretär fuhr fort, ein zweiter Schwerpunkt sei die Wirtschafts- und Forschungsförderung. Darüber hinaus seien die operationellen Programme entsprechend neu untersetzt worden sowie der unabweisbare Mehrbedarf der Ministerien berücksichtigt worden.
Dann machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich grundsätzlich zum Entwurf des Nachtragshaushalts. Der Präsident des Landesrechnungshofes bewertete es positiv, dass der Haushalt ohne Neuverschuldung aufgestellt wurde. Aber angesichts der Rahmenbedingungen wertete er die finanzpolitischen Anstrengungen der Landesregierung als nicht ausreichend. Konkrete Einsparungen wären möglich und notwendig gewesen.
Kritisiert wurde unter anderem, dass die Steuerschätzung von Mai 2012 nicht berücksichtigt worden ist. Gewürdigt wurde, dass die Landesregierung beabsichtigte, die im FAG geänderten Ansätze in den Nachtragshaushalt einzustellen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies in der Generaldebatte darauf, dass es auffalle, dass die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen keine Gegenfinanzierung vorsähen, auch wenn es erfreulich sei, dass der Haushalt nach wie vor ohne Verschuldung auskomme. Wesentlicher Punkt für die Fraktion sei die Untersetzung des FAG.
Die Fraktion der SPD betonte, dass mit dem Regierungsentwurf ihre Position deutlich dargelegt worden sei. Wichtig sei, dass die Finanzierung der Programme Stark II und Stark III im Haushalt ohne Neuverschuldung habe abgebildet werden können.
Die Kritik des Landesrechnungshofes, dass die Zuführung zur Steuerschwankungsreserve 2013 geringer ausfallen werde als ursprünglich geplant, sei korrekt. Aber die Koalitionsfraktionen hätten keine andere Möglichkeit der Einsparung gesehen. Auch die Kofinanzierung von Bundeszuweisungen für Forschung und Innovation wolle die SPD-Fraktion nutzen.
Die CDU-Fraktion verwies zunächst darauf, dass der Nachtragshaushalt grundsätzlich die finanz
politische Schwerpunktsetzung des Doppelhaushalts fortsetze: Kommunalfinanzen, Forschung und Innovation. Das neue FAG stehe dabei im Mittelpunkt. Es solle nicht nach Kassenlage und Landeshaushalt entwickelt werden, sondern systematisch aufgebaut werden.
Mit dem Verzicht auf die Spitzabrechnung und die Kompensationszahlungen steige die FAG-Masse auf 1,6 Milliarden €. Darüber sei die Fraktion sehr froh. Auch die anderen Mehrausgaben gerade im Bereich Forschung und Innovation würden unterstützt.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützte die geplanten Mehrausgaben beim FAG. Für sie war allerdings manches nicht nachvollziehbar, da die Änderungsanträge noch nicht auf dem Tisch lagen und das FAG in seiner neuesten Fassung auch nicht bekannt war. Die Mehrausgaben für Forschung und Innovation wurden ebenfalls begrüßt. Verwunderlich sei nur der mangelnde Wille zur Gegenfinanzierung.
Abschließend verwies der Finanzminister noch einmal darauf, dass es aus seiner Sicht keine Möglichkeiten zu Einsparungen gebe. Es werde aber nach den jetzt geplanten Projekten keine zusätzlichen großen Projekte der Landesregierung mehr geben können.
Zu der Beratung des Nachtragshaushaltes 2012 lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Auf Änderungen seitens der Fachausschüsse werde ich bei den betreffenden Einzelplänen gegebenenfalls eingehen.
Darüber hinaus gab es einen Formulierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Gesetzentwurf.
Vonseiten der Koalitionsfraktionen gab es insgesamt mehr als 50 Änderungsanträge. Wenige Änderungsanträge gab es von der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrheitlich abgelehnt; die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Der Finanzausschuss beschäftigte sich in drei Sitzungen mit dem Nachtragshaushalt.
Ich komme jetzt zu den Einzelplänen. Dabei gehe ich nur auf wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts ein, der Ihnen in der Beschlussempfehlung in Drs. 6/1424 vorliegt.
Im Einzelplan 1 - Landtag von Sachsen-Anhalt - wurden die Änderungen aufgrund der geplanten Umbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt.
Bei der Diskussion über den Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - gab es nochmals eine Debatte über eine geplante zusätzliche Stelle der Besoldungsgruppe B 2 für den künftigen Vize
präsidenten des Landesverwaltungsamtes. Es gab zwei Änderungsanträge, einen von den Koalitionsfraktionen und einen von der Fraktion DIE LINKE, die beide diese Stelle streichen wollten, was letztlich auch einstimmig beschlossen wurde.
Nach jahrelanger Verzögerung bei der Einführung des Digitalfunks wurden die Mittel für diese Einführung um 3 Millionen € für 2012 um 2 Millionen € für 2013 erhöht, damit der Digitalfunk nun endlich flächendeckend eingeführt werden kann.
Beim Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit und Soziales - wurde im Vorgriff auf das neue FAG bei Kapitel 05 13 - Gesundheitswesen - eine Titelgruppe mit der Zweckbestimmung Suchtberatung neu ausgebracht.
Ebenso wurde bei Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend, Familie - der Titel 633 01 neu ausgebracht. Hier werden die Gelder für die Jugendpauschale, die bisher ebenfalls im FAG verankert waren, umgesetzt.
Finanziell untersetzt werden konnte nun auch die Titelgruppe 70 - Frühe Hilfe - das sind die Familienhebammen -, da der Bund die Gelder konkret zugewiesen hat.
Im Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung - gab es eine eckwerteneutrale Umschichtung für das Jahr 2012 von den Zuweisungen zur MaxPlanck-Gesellschaft zur Titelgruppe 88 - Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation - und hier zugunsten der medizinischen Fakultäten in Höhe von 1 040 000 €.
Für das Jahr 2013 wurde die Verpflichtungsermächtigung bei Titel 429 88 - Nicht aufteilbare Personalausgaben - um 5,7 Millionen € auf 18,4 Millionen € erhöht. Über die Rahmenvereinbarung werden rund 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neben den Professorinnen und Professoren finanziert. Mit der Anhebung der VE können deren Verträge bis zum Ende der Förderperiode 2015 in der Rahmenvereinbarung verlängert werden.
Grundsätzliche Diskussionen und Änderungen gab es zum Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Vom Fachausschuss waren zunächst Änderungen beantragt worden, die aus dem Gesamthaushalt finanziert werden sollten. Die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss trugen diese Änderungen aber nicht mit und baten um Refinanzierung aus dem Haushalt des Kultusministeriums.
Eine Diskussion gab es zu Kapitel 07 76 - Stiftungen. Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses enthielt den einstimmigen Beschluss, den Dreisterne-Haushaltsvermerk bei der Stiftung Bauhaus zu streichen und den Zuschuss an die Stiftung um 200 000 € zu erhöhen, um die Stadt Dessau bei der Finanzierung der Meisterhäuser zu
entlasten. Dieser Beschluss wurde von den Koalitionsfraktionen zurückgezogen.
Zu Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - gab es einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen dahin gehend, dass die freien Theater im Haushaltsjahr 2013 einen Zuschuss von 150 000 € bekommen sollen. Da die freien Theater einen Zuschuss aus der Konzessionsabgabe in Höhe von 361 900 € erhalten, war dieser Änderungsantrag umstritten, zumal die Notwendigkeit des Zuschusses nicht erläutert werden konnte. Doch die Koalitionsfraktionen haben den Änderungsantrag letztlich angenommen.
Eine Debatte gab es zum Einzelplan 08 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wirtschaft - zur beabsichtigten Gründung einer Landesenergieagentur. Der uns kurzfristig zugegangene Wirtschaftsplan führte zu vielen Fragen. Das stellte auch der Landesrechnungshof fest. Doch ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragter Sperrvermerk wurde abgelehnt.
Für den Aufbau einer Fraunhofer-Projektgruppe Wirkstoffchemie und Therapiekonzeptentwicklung wurden zusätzlich Mittel bereitgestellt. Die Zuschüsse dafür wurden allerdings bis zur Vorlage eines Gutachtens zur Bestätigung der Gesamtkonzeption gesperrt.
Ebenfalls mehr Geld gibt es für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Da der Bund 7 Millionen € bereitstellte, wurde die VE für 2013 um 14,2 Millionen € erhöht.
In den Einzelplänen 09 und 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - gab es ebenso wie im Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung - und im Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - während der Beratung noch kleine Änderungen.
Beim Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - gab es grundsätzliche Änderungen. So wurden die laut der Steuerschätzung vom Mai 2012 möglichen Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen € für das Jahr 2013 veranschlagt.
Erhebliche Veränderungen gibt es bei der Untersetzung der EU-Strukturfondsförderung, da Stark III finanziell untersetzt wurde. Darüber hinaus gab es, wie bereits gesagt, die finanzielle Untersetzung der Landesmittel für Stark III sowie die haushaltsmäßige Vorwegnahme des künftigen FAG für 2013.
Geändert wurde auch bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung. Die zu erwartenden Einnahmen aus dem Garantievertrag mit der NordLB wurden um 10 850 000 € auf insgesamt 31 350 000 € angehoben. Dagegen verringerte sich der Ansatz der Zinsen für das Jahr 2013 um 9 Millionen €.
Beim Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - wurde die Schülerbeförde
rung in den Einzelplan 13 Kapitel 13 12 umgesetzt. Es gab keine Änderungen, aber eine sehr grundsätzliche Diskussion zur Ausbringung einer VE mit einem Umfang von 1,5 Milliarden €. Sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch der Landesrechnungshof hatten hierzu sehr kritische Nachfragen, unter anderem zur Neuausschreibung des Vertrages beim Elektronetz Nord. - Nein, ich muss mich entschuldigen. Der letzte Satz muss gestrichen werden. Ich habe es aus meinem Bericht zum letzten Haushalt genommen.
- Das hat jeder gemerkt.
- Nein? - Es reicht, wenn das mit der Schülerbeförderung drin steht - das nur für das Protokoll.
Im Ergebnis der Beratungen erhöhte sich das Haushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2012 auf 9 990 402 400 € und für das Haushaltsjahr 2013 auf 10 000 299 100 €. Der Umfang der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich auf 1,68 Milliarden € im Jahr 2012 und auf 3,29 Milliarden € im Jahr 2013.
Artikel 1 und Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung wurden zum Teil inhaltlich und redaktionell geändert. Der Ausschuss beschloss die vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 4 : 0 Stimmen.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre Mitarbeit bedanken. Danken möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums und der anderen Ministerien, dem Präsidenten des Landesrechnungshofes sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes, die uns in der Sitzung mit Hinweisen und Erklärungen zur Seite standen.