Fritz Güntzler
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den Antrag, den wir hier beraten, haben wir erstmals im Juli-Plenum diskutiert. Schon damals wurde die Debatte hier im Haus, dem ernsten Anliegen angemessen, sehr sachlich, aber zum Teil auch mit Emotionen geführt. Wer sich mit diesem Fall beschäftigt, wird nicht unberührt bleiben.
Der Wunsch aller Fraktionen hier im Landtag, eine humanitäre Lösung für diesen Fall zu finden, wurde damals sehr deutlich. Wir alle sehen und wissen um die humanitäre Not der Mutter Gazale Salame und ihrer vier Kinder. Unser gemeinsames Ziel ist es, die nun seit sieben Jahren andauernde Trennung der Mutter von ihren Kindern zu beenden.
Meine Damen und Herren, auch in den Ausschussberatungen setzte sich diese angemessene und sehr sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema fort. Wir haben uns noch einmal umfassend durch das Innenministerium den gesamten Fall vortragen lassen. Die einzelnen Umstände, die zu der jetzigen Lage und der Trennung der Mutter von ihren Kindern geführt haben, kann ich nach den zahlreichen Berichten in den Medien heute als bekannt voraussetzen. Auch möchte ich nicht auf den leider vergeblichen Versuch, die Familienzusammenführung bereits früher zu erreichen, eingehen. Es gilt, jetzt nach vorn zu schauen, um eine humanitäre Lösung zu finden.
Meine Damen und Herren, wir haben dann im Ausschuss sehr ausführlich über die rechtlichen
Möglichkeiten einer Familienzusammenführung in Deutschland diskutiert und gesprochen. Dabei wurde sehr deutlich, dass aus unterschiedlichen Gründen der von den Antragstellern vorgeschlagene Weg über den § 22 des Aufenthaltsgesetzes nur sehr schwer umsetzbar wäre. Wir als CDU und als FDP schlagen Ihnen deshalb - ich betone: auch nach intensiver Beratung mit dem Innenministerium - mit unserem Änderungsantrag einen neuen Weg vor, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen.
Wir bitten die Landesregierung, gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim auf der Grundlage des von Niedersachsen initiierten § 25 a des Aufenthaltsgesetzes einen an humanitären Gesichtspunkten orientierten Weg zu beschreiten, an dessen Ende eine Familienzusammenführung für Gazale Salame und ihren in der Türkei bzw. in Deutschland lebenden Kindern steht.
Meine Damen und Herren, auf der Grundlage dieses § 25 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes kann auch für Frau Salame eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Tochter Amina ein eigenes Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 1 erhält. Ein entsprechender Antrag ist beim Landkreis Hildesheim bereits gestellt worden und könnte unter Umständen schon in wenigen Tagen genehmigt werden, sobald die erforderlichen Unterlagen beigebracht worden sind. Von hier geht die Aufforderung an diejenigen, die diese Unterlagen beibringen können, dies möglichst bald zu tun, damit diese Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.
Darüber hinaus muss aber auch der Lebensunterhalt von Frau Salame für einen bestimmten Zeitraum gesichert sein, bevor sie einer eigenen Beschäftigung nachgehen kann. Hier wird es eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterstützerkreises geben, dem ich hier ausdrücklich für seine jahrelange Tätigkeit danken möchte.
Meine Damen und Herren, wir sind sehr zuversichtlich, nunmehr einen Weg aufzeigen zu können, mit dem Gazale Salame ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen wird.
Die viel zu lange Trennung der Mutter von ihren beiden in Deutschland lebenden Kindern findet dann ein Ende. Auch die Geschwister können endlich wieder zusammenleben.
Ich verbinde dies persönlich mit der ausdrücklichen Hoffnung und Erwartung, dass dies möglichst bald geschieht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sport ist ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. In Niedersachsen gibt es rund 9 600 Sportvereine mit mehr als 2,8 Millionen Mitgliedern. Mehr als 200 000 Menschen engagieren sich in Niedersachsen ehrenamtlich in diesen Vereinen.
Damit ist der Sport allein schon rein quantitativ der bedeutsamste Träger freiwilligen bürgerlichen Engagements in unserem Land. Durchschnittlich ist jeder Ehrenamtliche fast 20 Stunden im Monat in seinem Verein aktiv. Dafür gebührt denjenigen unser Dank und unsere Anerkennung.
Meine Damen und Herren, ehrenamtliches Engagement ist das Fundament unserer Gesellschaft und zugleich auch das größte Kapital der Sportvereine. Der Sport leistet in seiner gesamten Breite und in seiner Vielfalt einen wichtigen Beitrag zur aktiven Freizeitgestaltung und zu gesunder Lebensführung.
Aber der Sport übernimmt auch wichtige soziale Funktionen; denn er führt Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und kultureller Herkunft zusammen. Er steht für Integration und Inklusion. Kindern und Jugendlichen ermöglicht der Sport das Erlernen wichtiger sozialer Kompetenzen.
Meine Damen und Herren, wer Sport treibt, lernt zunächst, Regeln zu akzeptieren, Erfolg zu genießen, aber auch Niederlagen zu verarbeiten. Der Sport vermittelt die in der Gesellschaft grundlegenden Werte für das Gemeinwesen wie Disziplin, Respekt, Verlässlichkeit, Leistungsbereitschaft, Kameradschaft und - nicht zu vergessen - Fairplay.
Meine Damen und Herren, es ist ein deutliches und richtiges Signal, dass der Niedersächsische Landtag die Bedeutung des Sports nun mit einem eigenen Sportfördergesetz würdigt. Dieses Sportgesetz ist in dieser Form einmalig in Deutschland. Es unterstreicht die Bedeutung des Sports.
Mit diesem Gesetz werden die Mittel der Sportförderung des Landes gebündelt, der Höhe nach festgeschrieben und dabei sogar leicht erhöht. Dies sichert nachhaltig den Sport in Niedersachsen. Wir schaffen damit Planungssicherheit, und das in finanziell schwierigen Zeiten; denn es ist klar, dass die Sportverbände und Sportvereine ohne die finanzielle Förderung der öffentlichen Hand ihre hervorragende Arbeit nicht leisten könnten.
Meine Damen und Herren, das Land steht zu seiner Verantwortung. Die finanziellen Mittel für den Sport werden nunmehr erhöht und auf insgesamt 31,5 Millionen Euro festgeschrieben. Darüber hinaus erhält der Sport 25 % der Mehreinnahmen aus den Glücksspieleinnahmen, die dem Land zukünftig zufließen werden. Diese Quote liegt damit höher als der Anteil, der dem Sport nach dem bisherigen Verhältnis eigentlich zustände.
Diese Mittel fließen direkt dem Landessportbund Niedersachsen zu, der diese dann im Rahmen der gesetzlichen Ziele der Sportförderung eigenverantwortlich an die Vereine in Niedersachsen verteilt. Die Vergabe erfolgt also durch den Sport selbst. Dies schafft die Voraussetzung für eine unbürokratische Abwicklung der Sportförderung.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf enthält auch zahlreiche Anregungen des Landessportbundes. Ein besonderes Dankeschön gilt hier dem Direktor des LSB, Reinhard Rawe, für die zahlreichen konstruktiven und offenen Gespräche zu diesem Thema.
Der Landessportbund hat damit entscheidend dazu beigetragen, dass dieses Gesetz auch den neuen Herausforderungen und Weiterentwicklungen des Sports gerecht wird und auch in der Umsetzung zielführend und praktikabel ist.
Mit dem Gesetz werden aber auch die anderen Destinatäre über die Änderung des Glücksspielgesetzes bessergestellt. Sie erhalten neben der jeweiligen zugesicherten Festförderung - wie der Sport - ebenfalls einen Anteil an den Mehreinnahmen aus den Glücksspieleinnahmen. Den größten Anteil im Übrigen erhält die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege mit über 20 Millionen Euro und einem Anteil von 18,63 % der Mehreinnahmen, die dem Land in Zukunft zufließen werden.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Entschließungsantrag, der von der SPD vorgelegt worden ist, nicht zustimmen; denn es gilt: Sorgfalt vor Eile. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat bei den Beratungen im Innenausschuss erklärt, dass man nicht voreilig ein solches Gesetz beschließen sollte.
Dieser Antrag scheint eher dem Wahlkampf geschuldet zu sein; denn nach wie vor ist es so, wie ich bereits ausführte, dass die Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaft gesichert ist.
Lassen Sie mich abschließend auch darauf hinweisen, dass erstmalig die Verbraucherzentrale Niedersachsen aus den Mitteln der Glücksspieleinnahmen einen Festbetrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro zuzüglich eines Anteils von 1,36 % aus den Mehreinnahmen erhält. Bisher waren es 1 Million Euro. Das bedeutet eine Erhöhung der Mittel um mindestens 50 %. Dies ist ein richtiges Signal für die gute Arbeit, die die Verbraucherzentrale leistet. Sie ist damit auch in Zukunft finanziell gesichert.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP zeigen mit diesem Gesetz, dass sie ein verlässlicher Partner des Sports in Niedersachsen sind. Wir halten unsere Zusage ein, dass alle Destinatäre von den Mehreinnahmen aus dem Glücksspielgesetz profitieren sollen. Meine Damen und Herren, so machen wir das.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade am heutigen Tag, am 9. November, 74 Jahre nach der Reichspogromnacht, in der in Deutschland jüdische Synagogen in Brand gesetzt wurden und der Naziterror wütete, sollten wir gemeinsam feststellen: Es muss für uns alle Auftrag und Verpflichtung zugleich sein, dafür zu sorgen, dass der Rechtsextremismus in Deutschland niemals mehr eine Chance hat.
Der Rechtsextremismus ist eine Gefahr, die die Demokratie, gerade auch nach dem Bekanntwerden der NSU-Taten, vor besondere Herausforderungen stellt.
Wir müssen dem Rechtsextremismus, wie jedem anderen Extremismus - das sage ich auch -, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Rechtsstaates begegnen und ihn bekämpfen. Es ist deshalb auch sehr zu begrüßen, dass Innenminister Uwe Schünemann bereits im Januar dieses Jahres eine Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus unter dem Titel „Rechtsextremismus in Niedersachsen bekämpfen - Demokratie stärken“ vorgelegt hat, die sich jetzt in der Umsetzung befindet.
Meine Damen und Herren, wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten ihre menschenverachtenden Hassbotschaften widerspruchslos verbreiten oder sich gar mit Mitteln der Gewalt gegen andere Menschen wenden. Ein wichtiger Schritt und ein deutliches Signal wären da ein Verbot der NPD.
Ich sage deutlich: Wir wollen, dass die NPD verboten wird. Die NPD ist eine Bedrohung unserer Demokratie. Sie lehnt unsere freiheitliche Grundordnung ab und will diese beseitigen.
Es ist unerträglich - Frau Kollegin Leuschner hat darauf hingewiesen -, dass die NPD für ihre Arbeit auch noch Millionen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält. Ich weise darauf hin, dass Innenminister Schünemann auch hier schon einen Vorstoß unternommen hat, um durch eine Grundgesetzänderung diese Finanzierung auch ohne ein Verbot der NPD zu verhindern. Leider hat er dafür keine Unterstützung erhalten.
Meine Damen und Herren, für uns ist auch klar, dass ein erneutes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht scheitern darf. Ein Scheitern wie im Jahr 2003 können wir uns alle, können sich alle Demokraten nicht leisten.
Dies würde die NPD stärken und aufwerten. Darum ist es richtig, dass sich die Ministerpräsidenten und Innenminister auf ein geordnetes Verfahren geeinigt haben.
So soll eine endgültige Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens erst nach sorgfältiger Auswertung der vorliegenden Unterlagen erfolgen. Diese Auswertung - das wissen Sie alle - findet zurzeit noch statt. Das ist verantwortungsbewusstes Handeln. Es gilt nämlich der Grundsatz: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Meine Damen und Herren, ich bedauere sehr, dass wir in dieser wichtigen Frage nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind, obwohl wir im Innenausschuss sehr offen gemeinsam darüber beraten haben. Ich glaube, es wäre möglich gewesen; denn wenn man den von Frau Leuschner angesprochenen Änderungsantrag betrachtet, stellt man fest, dass er inhaltlich fast identisch mit dem Änderungsvorschlag ist, den CDU und FDP in den Innenausschuss eingebracht haben. Von daher finde ich es schade, dass Sie sich keinen Ruck gegeben und unserem Vorschlag nicht zugestimmt haben.
Sie haben in dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag den Begriff „einleiten“, auf den Sie in Ihrer Rede mehrfach Bezug genommen haben, gestrichen und sind damit unserem Antrag sehr entgegengekommen. Denn Sie sagen, dass das Verbotsverfahren intensiv aktiv vorangetrieben werden muss. Genau das steht in unserem Antrag. Von daher bitte ich Sie dringend, darüber nachzudenken, der Ausschussempfehlung doch zuzustimmen. Ich glaube, das wäre das richtige Signal.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung bringt sich auch ohne den heute zu verabschiedenden Antrag bereits aktiv in das Verfahren ein. Die Unterlagen sind geliefert worden, und es wird auch geprüft. Denn auch die Landesregierung hat das Ziel, die NPD zu verbieten. Aber, wie schon
gesagt, es muss auch gelingen. Wie Sie wissen, sind die rechtlichen Hürden hoch.
Meine Damen und Herren, es ist aber auch vor all zu hohen Erwartungen an ein Verbot der NPD zu warnen. Denn die Geschichte der Parteienverbote zeigt, dass anschließend oft Nachfolgeorganisationen gegründet worden sind. Auch kann mit dem Verbot allein die falsche und schlimme politische Gesinnung nicht bekämpft werden. Das Verbot kann somit nur ein Bestandteil eines gesamten Instrumentariums sein. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus ist nicht nur rechtlich zu führen, sondern muss im Wesentlichen auch politisch geführt werden. Es bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Extremismus zu bekämpfen und zu ächten. Hier gilt das, was Ministerpräsident David McAllister dieses Jahr in Loccum gesagt hat: Ein Deutschland ohne NPD wäre ein besseres Land.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Leuschner, ich glaube, für die Außenwirkung ist es völlig irrelevant, ob das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht letztendlich an inhaltlichen oder juristischen Fragen gescheitert ist. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht wäre verheerend. Es gilt, dies zu verhindern.
Von daher muss man verantwortungsvoll mit diesen Dingen umgehen. Die Unterlagen werden gerade bewertet. Ich bewundere es, wie Sie in Ihrer Rede wieder die Ergebnisse vorweggenommen haben. Ich nehme an, dass Sie die 1 200 Seiten schon durchgearbeitet haben; sonst könnten Sie ja nicht zu solch einem Ergebnis kommen. Ich halte das für ein leichtfertiges Vorgehen und bin froh, dass die Landesregierung anders agiert.
Zum zweiten Punkt: In Ihrem Antrag schreiben Sie gar nicht mehr, dass das Verfahren eingeleitet werden soll. Sie schreiben nur, dass die Landesregierung ein Verbotsverfahren intensiv aktiv vorantreiben soll mit dem Ziel, auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2012 gemeinsam mit den anderen Bundesländern das Verbotsverfahren einzuleiten. Genau das ist doch auch unser Ziel. Aber dafür müssen wir das vorher prüfen.
- Stimmen Sie doch der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu! Es ist der Sache nicht gerecht, dass Sie versuchen, aus welchen Gründen auch immer - die kann man sich vielleicht denken -, noch mit einem Änderungsantrag Politik zu machen. Das ist schade und wird der Sache nicht gerecht.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fußball ist eine schöne Nebensache, für viele sogar die schönste Nebensache der Welt. Der Fußball schweißt Menschen unterschiedlichster Herkunft oder Interessen zusammen, bildet den Anlass für kollektive Freude, aber auch für Enttäuschung. Fußball schafft Emotionen und verbindet.
Die Begeisterung für den Fußball hat uns Deutsche in der gesamten Breite spätestens mit der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und im sogenannten Sommermärchen gepackt. Fußball ist zu einem Familienereignis geworden. Diese positive und friedliche Stimmung hat sich auch während der Europameisterschaft in Polen und der Ukraine fortgesetzt. Sie wird sich auch beim Start der Bundesligasaison am 24. August fortsetzen.
In der letzten Saison haben über 17 Millionen Menschen die Spiele in der ersten und zweiten Liga besucht. In der ersten Bundesliga sind pro Spieltag weit über 400 000 Menschen in den Stadien, und fast alle friedlich.
Jederzeit sind Fangesänge erlaubt.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun zum Thema zurückkommen.
Was wir Woche für Woche in den Stadien erleben müssen, muss uns nachdenklich stimmen. Der Fanforscher Gunter Pilz von der Universität Hannover führt zu diesen Vorkommnissen aus - ich zitiere -:
„War und ist es gegen die Ehre von Hooligans, sich mit ihresgleichen zu prügeln? Macht die heutige Gewaltszene nicht einmal Halt vor An- bzw.
Übergriffen auf Familien, Frauen und Kinder und nimmt willentlich selbst das Risiko einer tödlichen Verletzung in Kauf?“
Dies ist nicht zu tolerieren. Hier gilt es, zu handeln und nicht wegzusehen, meine Damen und Herren!
Wenn Menschen auf engstem Raum bengalische Feuer und Böller entflammen, wird mit der Gesundheit von Menschen gespielt. Bengalische Feuer erreichen eine Temperatur von 1 600 bis 2 000 Grad Celsius. Es ist kaum auszudenken, was geschieht, wenn ein Mensch mit diesen Temperaturen in Berührung kommt. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit gelebter Fankultur zu tun!
Auch die konkreten Zahlen in Niedersachsen zu den Straftaten in Fußballstadien während der letzten Fußballsaison sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl der Festnahmen von Gewalttätern ist um 22 % gestiegen, die der Verletzten um 58 %. Insbesondere ist aber auch die Zahl der Verletzungen von vollkommen Unbeteiligten um 90 % gestiegen. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass die Polizei noch mehr Stunden in den Stadien geleistet hat. In Niedersachsen waren dies allein in der Saison 2011/2012 162 000 Mannstunden.
Wir Sportpolitiker der CDU-Fraktion haben uns vor einem Spiel von Hannover 96 in der Sicherheitszentrale im Stadion informiert und den Einsatz der Polizeibeamten begleitet.
Für uns steht fest: Pyrotechnik hat im Stadion nichts zu suchen!
Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur mit einem mehr als dreijährigen Stadionverbot belegt, sondern umgehend seiner gerechten Strafe zugeführt werden.
Wir halten es deshalb auch für richtig, dass sich die Vereine auf der gestrigen Konferenz mit dem Bundesinnenminister auf eine zehnjährige Höchstgrenze für Stadienverbote verständigt haben.
Die Vereine sind gefordert, diejenigen, die Pyrotechnik einsetzen, hart in Regress zu nehmen und auch Schadenersatz geltend zu machen. Auch darauf haben sich DFB und DFL vernünftigerweise
verständigt. Die Strafe muss auch im Geldbeutel zu spüren sein.
Die Vereine müssen auch für bessere Videotechnik sorgen. Hier besteht seitens der Vereine noch Nachholbedarf, auch hier in Hannover. Den Zusagen der Vereine müssen jetzt Taten folgen.
Die Einlasskontrollen müssen verbessert werden. Auch der Einsatz von personalisierten Eintrittskarten ist dabei zu erwägen.
Aber auch die DFL und der DFB sind weiter gefordert. Wer Einnahmesteigerungen für die Übertragungsrechte von 50 % verbuchen kann, muss den friedlichen Fanprojekten mehr Geld zur Verfügung stellen. Bei Einnahmen von mehr als 2,5 Milliarden muss da wohl etwas übrig sein.
Wir begrüßen, dass Minister Uwe Schünemann das Thema Sport und Sicherheit aktiv mit eigenen Initiativen und Vorschlägen angeht. So auch am letzten Freitag bei dem Treffen mit den Spitzen der niedersächsischen Fußballvereine. Machen Sie da weiter, Herr Minister! Die friedlichen Fans werden es Ihnen danken.
Meine Damen und Herren, wir alle, aber insbesondere auch die Vereine, die in der Vergangenheit manches nicht so ernst genommen haben, müssen nun mit allem Engagement dafür sorgen, dass der Besuch im Fußballstadion weiterhin für alle möglich ist und nicht aus Angst vor der Gewalt unterbleibt. Ich will nicht in die Situation gelangen, meinen Söhnen erklären zu müssen, dass der regelmäßige Stadionbesuch unseres Lieblingsvereins - den ich hier nicht verrate -
zu gefährlich ist.
Deshalb muss die Botschaft an alle gewaltbereiten Stadionbesucher und Krawallmacher lauten: Wir lassen uns den Fußball durch eure gefährlichen Aktionen nicht kaputt machen!
Abschließend: Falls Sie sich gefragt haben, was die Bratwurst im Titel des Antrages für die Aktuelle Stunde sollte, zitiere ich Theo Zwanziger:
„Die Stadionbratwurst ist das wichtigste Lebensmittel beim Fußball.“
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über 130 000 Feuerwehrleute - davon über 125 000 ehrenamtlich - leisten in insgesamt 3 335 selbstständigen Feuerwehreinheiten ihren Dienst in Niedersachsen und dies im Wesentlichen in Ortsfeuerwehren. 52 Wochen im Jahr, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag stehen sie im Falle eines Alarmes zur Verfügung. Gemäß dem Motto „Retten - Bergen - Löschen - Schützen“ sind sie für uns alle da, wenn sie gebraucht werden. Wer in Niedersachsen 112 wählt, kann davon ausgehen, dass die Feuerwehr schnell da ist.
Allein in der Zeit der heutigen Beratung wird die Feuerwehr, statistisch gesehen, zu acht Einsätzen herausgerufen.
Die von Innenminister Schünemann diese Tage vorgestellte Feuerwehrstatistik bestätigt noch einmal deutlich die Leistungsstärke und Zuverlässigkeit der niedersächsischen Feuerwehren.
Meine Damen und Herren, für ihren Einsatz und ihre Bereitschaft, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen, verdienen die Feuerwehrleute in Niedersachsen unseren Respekt, unsere Anerkennung und vor allen Dingen unser aller Dank.
Den Rahmen für die wichtige Tätigkeit der Feuerwehren bildet das Niedersächsische Brandschutzgesetz. Das jetzt noch geltende Brandschutzgesetz datiert aus dem Jahre 1978. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis zwar bewährt, aber nach 34 Jahren gab es doch Änderungsbedarf und den Bedarf, Neuregelungen umzusetzen.
Grundlage dieser Neuregelungen war der vom Innenministerium vorgelegte Bericht zur Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels aus dem August 2010 - kurz „Demografiebericht“ genannt.
Das nun vorliegende Brandschutzgesetz enthält wichtige Antworten auf die Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel, insbeson
dere auch für den Brandschutz in Niedersachsen, ergeben.
Meine Damen und Herren, wir haben im Innenausschuss seit der Einbringung des Gesetzentwurfs Anfang des Jahres sehr konstruktive Beratungen erleben dürfen. Ausdrücklich gilt ein herzlicher Dank der Fachabteilung des Innenministeriums, die uns hervorragend zugearbeitet hat.
Im Rahmen dieser Beratungen wurden auch aufgrund der durchgeführten Anhörung, insbesondere auf Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes, noch einige Änderungen und Verbesserungen im Gesetzentwurf vorgenommen. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die SPD entschieden hat, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen, obwohl sie nicht alle Punkte im vorliegenden Entwurf teilt.
Ich bedaure, dass Grüne und Linke dies nicht tun werden; denn die Gründe für ihre Ablehnung sind doch eher geringfügig. Es wäre ein gutes Signal für die Feuerwehren in Niedersachsen, wenn auch Sie zustimmen würden.
Nach einer Berechnung des Landesfeuerwehrpräsidenten Hans Graulich enthält der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form insgesamt 28 Verbesserungen für die Feuerwehren in Niedersachsen. Ich kann aufgrund der Kürze meiner Redezeit nicht alle 28 Verbesserungen vortragen, möchte aber zumindest einige nennen.
Erstmalig in das Brandschutzgesetz aufgenommen wurden die Themen Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Die Kommunen sind aufgefordert, diese beiden Bereiche zu fördern und zu unterstützen. Es ist auch aufgenommen worden, dass die Kameradinnen und Kameraden, die dies durchführen, von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden und es eine Entgeltfortzahlung gibt. Diese Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung kann auch eine gute Werbung für Nachwuchskräfte in der Feuerwehr sein.
Wir haben mit dem Gesetzentwurf die Doppelmitgliedschaften eingeführt. Feuerwehrkameradinnen und -kameraden können also sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sein. Wir haben die Unvereinbarkeitsklausel aus dem alten § 7 vernünftigerweise auf
gehoben. Wir ermöglichen jetzt ein Ruhenlassen der Mitgliedschaft, damit gewisse Entwicklungsphasen im Leben berücksichtigt werden können. Man kann seine Tätigkeit bei der Feuerwehr also auch einmal kurzfristig einstellen.
Wir haben die Kinder- und Jugendfeuerwehren - insgesamt gibt es mittlerweile fast 3 000 Kinder in den Kinderfeuerwehren und über 30 000 Mitglieder in den Jugendfeuerwehren - im Gesetz als eigenständige Abteilungen der Feuerwehr verankert.
Auf Anregung der Jugendfeuerwehr gibt es jetzt keine Unterscheidung mehr zwischen aktiven und passiven Mitgliedern, sondern es gibt die Einsatzabteilung und die anderen Abteilungen; denn alle Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr sind aktiv.
Wir haben die Regelung zum Feuerwehrbedarfsplan als Kannregelung formuliert. Man kann nur alle Kommunen ermutigen, diesen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen, um die örtlichen Verhältnisse genau zu analysieren und dementsprechend einen leistungsfähigen Brandschutz zu gewährleisten. Das betrifft sowohl die Einsatzstärke als auch die Ausrüstung. Dann kann man entsprechend gegensteuern, falls es Probleme gibt. Wir richten also eine dringende Aufforderung an die Kommunen, die Feuerwehrbedarfsplanung durchzuführen.
Wir haben den Bedürfnissen der Gemeinden Rechnung getragen, die Eigentümern von Grundstücken, von denen besondere Brandrisiken ausgehen, Auflagen machen können. Dabei geht es z. B. um besondere Löschmittel.
Das sind einige der wesentlichen Verbesserungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in der vorliegenden Form.
Ein weiterer Punkt hat uns in der Diskussion sehr bewegt, und zwar das Thema der Altersgrenze. Der jetzige Gesetzentwurf enthält, wie ich finde, einen vernünftigen Kompromiss, den man mit „63 plus“ umschreiben kann. Wir haben zu diesem Thema in den Fraktionen, im Ausschuss, aber auch außerhalb des Ausschusses umfassende Diskussionen geführt und unterschiedlichste Meinungen angehört und abgewogen. Für uns als CDU-Fraktion war die Auffassung des Niedersächsischen Landesfeuerwehrverbandes entscheidend, der in zwei Abstimmungen über dieses Thema jeweils entschieden hat, die Altersgrenze von 62 Jahren beizubehalten, und zwar auf der Verbandsversammlung in Celle im Jahre 2008 und später noch einmal im Verbandsausschuss in Salzgitter.
Der Landesfeuerwehrverband hat gute Argumente vorgetragen. Er hat deutlich gemacht, dass die reine Anhebung der Altersgrenze nicht das mit dem demografischen Wandel verbundene Problem lösen, sondern die Problematik nur kurzfristig hinausschieben wird. Von daher war es, glaube ich, klug, dem Ansinnen des Landesfeuerwehrverbandes zu folgen.
Im Rahmen der Verständigung mit dem Koalitionspartner - auch das ist nicht geheim geblieben - ist dann die Lösung einer Altersgrenze von 63 Jahren, die vom Landesfeuerwehrverband mitgetragen wird, herausgekommen.
Es ist darüber diskutiert worden, eine Altersgrenze von 67 Jahren einzuführen, weil es ähnliche Regelungen in anderen Gesetzen gibt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es gerade im Sicherheitsdienst nach wie vor vernünftigerweise andere Altersgrenzen geben muss - 62 Jahre bei der Polizei und 60 Jahre bei der Berufsfeuerwehr.
Wir haben das Ganze dann aufgrund vieler Fragen um die Regelung aus Baden-Württemberg ergänzt, dass Mitglieder der Altersabteilung vom Einsatzleiter im Einsatzfall bzw. vom Ortsbrandmeister bei Übungen hinzugezogen werden können, um z. B. ein Kfz zu fahren, weil bei ihnen der Führerschein vorliegt. Das sind Wünsche der Ortsfeuerwehren gewesen, die an uns herangetragen wurden. Ich glaube, es war richtig, dass wir das in den Gesetzentwurf geschrieben haben, obwohl man darauf hinweisen muss, dass diese Dinge teilweise jetzt schon möglich waren oder umgesetzt worden sind.
Im Ergebnis halte ich „63 plus“ für eine gute Lösung und einen guten Kompromiss, den wir in der Koalition erzielt haben.
Im Rahmen dieser Diskussion ist gerade von der SPD und auch von den Grünen immer die Flexibilisierung angesprochen worden. Ich weise nur darauf hin, dass der Landesfeuerwehrverband zu 100 % jegliche Flexibilisierungsüberlegung abgelehnt hat. Auch dafür sprechen gute Gründe. Insbesondere muss man sich Folgendes vor Augen führen: Durch die Doppelmitgliedschaften werden wir Feuerwehrkameradinnen und -kameraden haben, die am Wohnort und am Dienstort tätig sein werden. Wenn die Gemeinden selber entscheiden könnten, würden für sie unterschiedliche Altersgrenzen grenzen. Ich glaube, das kann nicht gewollt sein.
Meine Damen und Herren, wir verabschieden hier heute das modernste Brandschutzgesetz in Deutschland.
Es schafft den Rahmen für die Sicherheit der Bürger in Niedersachsen, für die Förderung des Ehrenamtes, für die Gewinnung von Nachwuchs bei den freiwilligen Feuerwehren und für die notwendige Unterstützung der Träger des Brandschutzes, also der Kommunen.
Wir begleiten dies heute mit einem Änderungsantrag zum SPD-Entschließungsantrag, in dem wir noch einmal den Dank an die Feuerwehren für ihren Einsatz deutlich machen wollen. Wir unterstützen ausdrücklich das vom Innenministerium vorgelegte Handlungskonzept, für das 430 000 Euro im ersten Ansatz bereitgestellt worden sind. Wir begrüßen auch ausdrücklich die Anregung, die von der SPD vorgetragen worden ist, ein Freiwilliges Soziales Jahr im Zusammenhang mit der Feuerwehr zu prüfen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließen mit dem Jahresmotto des Landesfeuerwehrverbands Niedersachsen: „Feuerwehr - unverzichtbar!“
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert darüber, wie Herr Bachmann - manche Kollegen kennen ihn ja schon länger - einen Gesetzentwurf der CDU/FDP-Koalition zu einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion
macht. Alle Verbesserungen kommen anscheinend von der SPD,
obwohl sie im Ausschuss gar keine Änderungsanträge vorgelegt hat. Das wundert mich schon ein bisschen. Auch von den Linken sind keine Änderungsanträge vorgelegt worden. Herr Dr. Sohn sprach gleichwohl von Änderungsvorschlägen seiner Fraktion; tatsächlich hatten wir aber keine.
Ich habe mich gemeldet, weil ich finde, dass der Kollege Bachmann ein komisches Demokratieverständnis hat. Es gibt den Landesfeuerwehrverband. Ich habe mir gestern seine Satzung zu der Frage angesehen, wie er sich organisiert. Dort gibt es eine Verbandsversammlung und einen Verbandsausschuss. Der Präsident Hans Graulich hat dort die Frage der Altersgrenze zweimal zur Abstimmung gestellt. In Celle haben sich im Jahr 2008 68 % für die Altersgrenze von 62 Jahren ausgesprochen; nur 32 % waren dagegen. Beim Verbandsausschuss in Salzgitter haben sich 65,6 % für und lediglich 34,4 % gegen die Beibehaltung der Altersgrenze ausgesprochen. Ich finde, das kann und muss man akzeptieren. Das ist ein demokratisch legitimierter Beschluss des Landesfeuerwehrverbandes. Das machen wir in den Parteien im Übrigen nicht anders.
Jetzt noch einen Hinweis zu der Frage, warum wir die Beratungen über die Zukunftsverträge und die Bedarfszuweisungen nicht mit aufgenommen haben: Uns ist derzeit kein einziger Fall bekannt - sollte es dennoch einen geben, können Sie ihn uns ja benennen -, in dem das Innenministerium das Thema Ortsfeuerwehren zu einer Bedingung erhoben hat. Der einzige uns bekannte Fall kommt aus der Region Hannover, wo wir nicht die Mehrheit haben. Hier ist die Stadt Seelze von Herrn Jagau angewiesen worden, darüber nachzudenken.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Nacht vom 6. auf den 7. Juni 2012 wurde auf ein Gelände der Bundeswehr in Hannover ein Brandanschlag verübt. Hierbei gingen 13 fabrikneue Fahrzeuge, die erst am Vortag geliefert worden waren, in Flammen auf. Der entstandene Sachschaden wurde auf 600 000 Euro geschätzt.
Nach dem Anschlag wurde über die Existenz und den Inhalt eines Bekennerschreibens zunächst von der in Berlin erscheinenden Tageszeitung Junge Welt berichtet. Aus dem Schreiben ergibt sich laut den Presseberichten eindeutig eine politische Motivation für die Straftat, die von einer nicht näher benannten antimilitaristischen Gruppe verübt worden sein soll.
Laut Bericht der HAZ vom 8. Juni 2012 enthält das Bekennerschreiben Sätze wie:
„Krieg ist zum zentralen Ordnungsinstrument zur Sicherung der kapitalistischen Weltwirtschaft geworden - Krieg wird nur aufgehalten, wo er erdacht, geplant und koordiniert wird, im Herzen der Bestie. Was wir hier sabotieren, kann woanders keinen Schaden mehr anrichten.“
Die HAZ zitiert weiter:
„Antimilitaristen gehören zum linksextremen autonomen Spektrum, das in den 70er-Jahren entstand. Militante Autonome lehnen den Staat ab, die Formulierung ,Herz der Bestie’ im Bekennerschreiben spricht Bände.“
In dem Bekennerschreiben soll auch gefordert worden sein, dass Hannover sich „bedingungslos zur militärfreien Stadt“ erklären solle.
Im Zusammenhang mit dem alljährlich stattfindenden Sommerbiwak der 1. Panzerdivision hat es bereits in der Vergangenheit immer wieder Anschläge und Störattacken aus der linken Szene heraus gegeben. Angesichts des in der kommenden Woche am 29. Juni 2012 geplanten Sommerbiwaks fordern die Antimilitaristen in ihrem Bekennerschreiben laut Berichterstattung der HAZ: „Sommerbiwak angreifen, Bundeswehr abfackeln!“ Hier wird also mit weiterer Gewaltanwendung und weiteren Straftaten gedroht.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse in Bezug auf den Brandanschlag auf die Bundeswehr in Hannover liegen der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits vor?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das von der linken Szene ausgehende Gewaltpotenzial insbesondere vor dem Hintergrund der konkreten Drohungen aus dem Bekennerschreiben?
3. Rechnet die Landesregierung, nicht zuletzt mit Blick auf das Sommerbiwak in Hannover, mit weiteren Gewalttaten?
Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Polat, ich glaube, Sie haben den Verordnungsentwurf nicht in Gänze gelesen, oder Sie nehmen ihn nur so wahr, wie Sie ihn wahrnehmen wollen; denn er ist im Einzelnen doch ein wenig differenzierter zu betrachten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, dass es eine richtige und gute Entscheidung war, die Möglichkeit des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes zu nutzen und auch in Niedersachsen eine Härtefallkommission einzurichten.
Das war ein Prozess; das kann man nachlesen.
Aber dennoch ist sie immer noch ein wichtiger Beitrag zu einer humanen Flüchtlingspolitik in unserem Lande. Dies zeigt auch ausdrücklich der Tätigkeitsbericht der Kommission, der vorgelegt worden ist.
103 Eingaben, Herr Kollege Bachmann, wurden von der Kommission bearbeitet. Davon wurden 51 angenommen. Insgesamt 105 Personen konnten von der Härtefallkommission im Jahr 2011 profitieren.
Meine Damen und Herren, die Härtefallkommissionsverordnung schafft den notwendigen Rahmen für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Kommission. Wir begrüßen es sehr, dass Minister Schünemann zahlreiche Anregungen und Änderungswünsche der Kommission von verschiedenen Verbänden, aber insbesondere auch der Kirchen aufgenommen und im April einen Entwurf zur Änderung der Härtefallkommissionsverordnung vorgelegt hat. Dieser Entwurf stellt eine wichtige und teilweise auch notwendige Weiterentwicklung dar und unterstreicht, welch wichtige Bedeutung die Landesregierung der Härtefallkommission beimisst - entgegen dem, was hier zum Teil von der Opposition behauptet wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch deutlich sagen: Den Austritt von Kommissionsmitgliedern bzw. das Ruhenlassen ihrer Tätigkeit nehmen wir sehr ernst. Wir setzen uns mit den vorgetragenen Anliegen ernsthaft auseinander, und das nicht erst jetzt. Schon im Dezember haben wir als CDU-Fraktion mit Vertretern der Kirche zusammengesessen, um gemein
sam über mögliche Verbesserungen der Arbeit der Härtefallkommission zu beraten. Das waren sehr konstruktive Gespräche mit sehr guten Ergebnissen.
Fast alle, meine Damen und Herren, von den Vertretern der Kirche vorgetragenen Wünsche finden sich im vorliegenden Verordnungsentwurf der Landesregierung wieder. Wer es nicht glaubt, dem kann ich gerne ein Schreiben der Kirchen vom Dezember 2011 zeigen.
Auch deshalb gehe ich davon aus, dass nach der Verabschiedung der Verordnung durch das Kabinett, die nach meinem Wissen unmittelbar bevorsteht, die Kommissionsmitglieder, die ihre Mitarbeit derzeit ruhen lassen, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kommission wieder aufnehmen werden. Ich würde es mir jedenfalls sehr wünschen.
Meine Damen und Herren, die Einrichtung einer Härtefallkommission setzt ein Zeichen und ist auch ein Beleg dafür, dass in der Flüchtlingspolitik der Einzelfallgerechtigkeit und damit auch der Humanität Geltung verschafft wird,
und dies auch - das muss immer klar sein - in Abweichung von den grundsätzlich bestimmten allgemeinen Voraussetzungen des Ausländerrechts. Das ist richtig so! Eine solche Möglichkeit muss es in unserem Rechtstaat geben. Wenn Recht offensichtlich Unrecht wird, ist dies nicht hinzunehmen. An dieser Stelle können wir handeln. Damit haben wir mit der Härtefallkommission ein gutes Instrument.
- Das war doch gar kein Fall der Härtefallkommission!
- Herr Wenzel, informieren Sie sich doch erst einmal, bevor Sie dazwischenreden! Informieren Sie sich doch erst einmal! Die Härtefallkommission kann diesen Fall gar nicht annehmen, weil Frau Salame derzeit nicht in Deutschland lebt.
- Nein, das ist doch falsch! Das ist das Aufenthaltsgesetz. Lesen Sie doch einmal in § 23 a nach! Information hilft bei der Argumentation, Herr Wenzel.
Meine Damen und Herren, es darf nicht vergessen werden, dass es bereits eine Reihe gesetzlicher Vorschriften gibt, die die Berücksichtigung humanitärer und persönlicher Belange für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorsehen. Beispielhaft möchte ich hier nur den § 25 a des Aufenthaltsgesetzes zur Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende nennen. Diese Regelung ist auf Initiative unseres Innenministers Schünemann entstanden und hat ausweislich des Tätigkeitsberichts der Härtefallkommission dazu geführt, dass es zu einer erheblichen Minderung der Zahl von Härtefallanträgen gekommen ist.
Das macht aber auch deutlich, dass als Voraussetzung für die Anerkennung eines Härtefalls ein solcher Sachverhalt vorliegen muss, der sich deutlich von anderen Fällen abhebt, also eine besondere Härte darstellt. Die Durchsetzung des geltenden Ausländerrechts wäre in diesen Fällen zwar rechtmäßig, würde aber eine dringende persönliche oder humanitäre Härte für den Einzelnen zur Folge haben, der Abhilfe geleistet werden muss.
Jeder endgültigen Entscheidung in der Kommission geht daher jeweils ein sehr schwieriger Abwägungsprozess voraus. Die im Tätigkeitsbericht 2011 von der Kommission aufgezeigten Beispiele, die Sie einmal nachlesen sollten, Herr Wenzel, zeigen dies überdeutlich.
Auf jedem einzelnen Mitglied der Kommission lastet eine große Verantwortung. Es geht um menschliche Schicksale. Es sind schwierige, auch menschlich belastende Entscheidungen zu treffen. Diese Verantwortung zu tragen, ist nicht immer leicht und fordert von jedem Mitglied ein hohes Engagement.
Daher ist es meiner Meinung nach heute eine gute Gelegenheit, den Mitgliedern der Kommission, die ja ehrenamtlich tätig sind, einmal herzlich für ihre Arbeit in dieser Kommission zu danken.
Meine Damen und Herren, abschließend: Der Verordnungsentwurf, der von Minister Schünemann vorgelegt worden ist, enthält erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Arbeit der Härtefallkommission. Er erweitert die Möglichkeiten und Kompetenzen der Härtefallkommission. Bezüglich der Annahmegründe sind Regelnichtannahmegründe geschaffen worden, bei deren Vorliegen die Kommission selbst entscheiden kann, ob sie die Nichtannahmegründe als erfüllt ansieht.
Wir sind hier auf einem guten Wege, insbesondere auch was die erforderlichen Mehrheiten für Entscheidungen angeht.
Ich bemühe mich.
Wir sind damit weiter als viele andere Bundesländer, die derzeit noch ein Quorum von zwei Dritteln oder drei Vierteln der Stimmen vorsehen. Meine Damen und Herren, - - -
- - - die Härtefallkommission in Niedersachsen leistet eine gute Arbeit.
Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war gut und auch wichtig, dass wir mit einer Delegation des Innenausschusses in den Kosovo gereist sind. Frau Kollegin Zimmermann, das war nicht die Idee der Linken, sondern Herr Ausschussvorsitzender Reinhold Coenen, leider viel zu früh verstorben, hat diese Reise angeregt. Das sollte man ehrlicherweise hier hinzufügen.
Es war richtig, dass wir uns vor Ort ein eigenes Bild machen konnten. Es bleibt festzuhalten - das haben auch die Vorredner gesagt -: Die Reise war äußerst informativ und alles andere als eine Postkartenreise, wie Frau Zimmermann schon vor der Reise in der taz bekannt gegeben hatte. Wir alle sind mit neuen Eindrücken und umfangreichen Informationen über die Lage im Kosovo nach Deutschland zurückgekehrt.
Manches, was wir dort gesehen und erlebt haben, hat auch mich ganz persönlich betroffen und nachdenklich gemacht. Aber wer mit offenen Au
gen durch das Land gefahren ist - und wir sind viel durch das Land gefahren -, hat auch gesehen, dass in diesem jungen Land viel Aufbruch ist, und wir haben auch viele Menschen getroffen, die diesen Aufbruch leben und mitgestalten. Meine Damen und Herren, auch das gehört zum Gesamtbild der Lage im Kosovo.
Meine Damen und Herren insbesondere von den Linken, ich glaube, Sie hätten der Sache mehr gedient, wenn wir nicht eine Diskussion durch Pressemitteilungen und hier in der Aktuellen Stunde führen würden, wobei unmöglich die verschiedensten Facetten, die wir erfahren haben, ausgewertet werden können. Hier ist bis jetzt eine Chance vertan worden. Aber ich hoffe, dass wir das im Ausschuss nachholen können.
Man könnte heute den Eindruck haben, dass Sie diese Reise nur deshalb gemacht haben, um das bereits vor der Reise bestehende Bild bestätigt zu bekommen. So waren teilweise auch Ihre Fragestellungen während der Reise.
Meine Damen und Herren, die Lage im Kosovo ist weitaus differenzierter zu betrachten, als es hier von der linken Seite des Hauses getan wird, und wir brauchen nun einmal die notwendige Zeit, um die Informationen auszuwerten.
Ich meine, die Aktuelle Stunde ist dafür das falsche Instrument.
Die Frau Kollegin Polat hat ihren Bericht über ihre vorherige Reise in das Kosovo überschrieben - so hat sie es mir gezeigt -: Das Land der zwei Wahrheiten. - Auch das - Frau Dr. Lesemann hat darauf hingewiesen - haben wir erfahren. Sehr unterschiedlich waren doch zum Teil die Darstellungen. Darum war es gut, dass wir uns ein eigenes Bild machen konnten, als wir die aus Niedersachsen zurückgeführten Familien besucht haben. Diese Bilder deckten sich in keinster Weise mit den Bildern, die Frau Zimmermann hier versucht hat darzustellen.
Meine Damen und Herren, das, was Sie hier und an anderen Orten darstellen - - -
- Sie waren doch gar nicht dabei! Bleiben Sie doch ruhig!
Sehr geehrter Herr Kollege Humke, wir kennen uns lange genug. Ich hoffe, dass Sie mir persönlich zubilligen, dass es auch mir um die Menschen dort geht
und ich mir ein eigenes Bild von der Lage gemacht habe. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Bilder, die Sie zeigen und die anscheinend Ihre Kollegin gemacht hat, nicht dort gemacht worden sind, wo wir die Familien besucht haben. Auch das ist Tatsache.
Meine Damen und Herren, ich bin weit davon entfernt, zu sagen, dass vor Ort schon alles gut läuft. Wir müssen aber auch bedenken, dass die dortigen Verhältnisse nicht mit unseren Verhältnissen in Deutschland zu vergleichen sind. Das kann man aber auch nicht erwarten.
Meine Damen und Herren, die Verhältnisse sind bei Weitem nicht so, wie Sie sie hier darstellen, wenn Sie z. B. von erbärmlichen Bedingungen oder von einer katastrophalen Lage für die aus Niedersachsen zurückgeführten Roma sprechen. Das deckt sich nicht mit dem Bild, das wir uns vor Ort machen konnten.
Ich finde es auch völlig legitim, dass Mitglieder der Delegation Fragen stellen. Von daher kann ich nicht verstehen, dass Sie, Frau Zimmermann, hier eine Zensur ausüben wollen, dass nur die Fragen gestellt werden, die Sie für legitim halten.
Ich fand das, was der Vertreter des Innenministeriums nachgefragt hat, ausgesprochen richtig.
Meine Damen und Herren, wir haben uns auch über die erheblichen Reintegrationsanstrengungen der kosovarischen Regierung informieren können, die dafür 3,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Wir haben auch erfahren müssen, dass alles noch nicht rund läuft, dass man aber dabei ist, die Lage zu verbessern, und dass man aktiv dabei ist, zu handeln. Ich sage sehr deutlich: Wir müssen auch im Auge behalten, dass den Worten, die wir dort im Innenministerium und Integrationsministerium gehört haben, auch Taten folgen, damit die Gelder bei den Betroffenen tatsächlich so ankommen, wie es vorgesehen ist.
Wir haben das Projekt URA besucht. Wir haben gesehen, dass dort den freiwilligen und zwangsweise Rückgeführten Hilfe angeboten wird, also Sprachkurse, Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten, Mietbeihilfe usw. Sie kennen das. Meine Damen und Herren, es muss aber auch bei den Zurückgeführten die Bereitschaft geben, diese Angebote anzunehmen; denn Integration ist auch im Kosovo keine Einbahnstraße.
Sie bedarf der Eigeninitiative eines jeden selber - bei allen Schwierigkeiten, die Sie ja geschildert haben.
Da meine Redezeit aufgrund der Zwischenrufe leider ein wenig wegläuft, möchte ich nur noch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg einstimmig festgehalten hat, dass die Gründe für einen generellen Abschiebestopp nicht vorliegen, und zwar mit den Stimmen der Grünen und der SPD.
Ich will hier nicht die Pressemitteilung des Obmannes Ihrer Fraktion im Ausschuss zitieren. Die können Sie nachlesen.
Meine Damen und Herren, daher bleibt für uns festzustellen: Es gibt im Kosovo wirklich noch viel zu tun. Es gibt aber trotz der teilweise bestehenden Schwierigkeiten vor Ort keinen Grund für ei
nen generellen Abschiebestopp. Von daher machen Sie hier teilweise politischen Klamauk.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir nach langer Beratungszeit im Ausschuss und auch zahlreichen Gesprächen außerhalb dieses Ausschusses mit vielen Interessenvertretern den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Das ist ein Beschluss, der von vielen schon lange erwartet wird.
Das bisherige Rettungsdienstgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Sowohl die Träger des Rettungsdienstes und die Kostenträger als auch die Beauftragten im Rettungsdienst waren mit den Regelun
gen und deren Anwendungen sehr zufrieden. Leider hat es die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - insbesondere das Urteil aus dem April 2010 zum sogenannten Submissionsmodell - notwendig gemacht, Anpassungen und Änderungen vorzunehmen, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.
Der Rettungsdienst stellt eine sehr wichtige Aufgabe dar. Wir alle wünschen uns, falls es mal ernst wird, einen funktionierenden Rettungsdienst, der in den Notfällen rechtzeitig da ist. Mit dem Rettungsdienstgesetz und mit den Änderungen dazu schaffen wir den dafür notwendigen Rahmen für die Träger des Rettungsdienstes. Das sind die Landkreise, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Cuxhaven, Hameln und Hildesheim.
Der Rettungsdienst betrifft den Intensivtransport lebensbedrohlich Verletzter und Kranker, den qualifizierten Krankentransport sowie die Notfallrettung. Im Gesetz wird nunmehr klargestellt, dass auch die Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Kranken - also die Bewältigung von sogenannten Großschadensereignissen - zur Notfallrettung gehört.
Der Rettungsdienst in Niedersachsen wird, wie Sie wissen, meine Damen und Herren, zum großen Teil von Hilfsorganisationen durchgeführt. Das sind im Wesentlichen der ASB, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und das Deutsche Rote Kreuz. Dies hat sich - das möchte ich betonen - ausdrücklich bewährt. Ohne diesen Einsatz der Hilfsorganisationen wäre das Notfallversorgungssystem teurer und in weiten Teilen nicht so leistungsfähig, wie es sich heute darstellt.
Durch die ehrenamtlichen Hilfsorganisationen wird eine enge Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährleistet. Die gemeinnützigen Hilfsorganisationen verfügen über ein komplexes Hilfeleistungssystem. Neben den Einrichtungen und Einheiten des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes werden auch solche aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege in die Bekämpfung größerer Notfälle und Katastrophen eingebunden.
Auch diese Umstände, meine Damen und Herren, müssen bei der Vergabe von Rettungsdienstleis
tungen eine Rolle spielen, wenn wir das bewährte System erhalten wollen, und das wollen wir.
Nun wird mit diesem Gesetzentwurf den Trägern des Rettungsdienstes auch die Möglichkeit gegeben, Eignungskriterien für die Vergabe zu formulieren. § 5 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes lautet jetzt:
„Bei der Auswahl der Beauftragten können die Eignung und Bereitschaft zur Mitwirkung am Katastrophenschutz sowie zur Bewältigung von Großschadensereignissen berücksichtigt werden.“
Es handelt sich also ausdrücklich um eine KannRegelung. Dies ist im Ausschuss umfassend diskutiert worden. Wir halten es für richtig, hier eine Kann-Regelung zu determinieren, weil diese die größten Entscheidungsspielräume für die Kommunen, die Träger des Rettungsdienstes, gewährleistet.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass eine Soll- oder Muss-Regelung ein sogenanntes vergabefremdes Kriterium darstellen könnte, was zu Europarechtswidrigkeit führen könnte, und das wollen wir vermeiden. Von daher sind wir dem Vorschlag der SPD, hier eine Soll- bzw. Musslösung zu finden, nicht gefolgt, sondern folgen damit ausdrücklich den Hinweisen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Meine Damen und Herren, das nun vorliegende Rettungsdienstgesetz schafft den Trägern des Rettungsdienstes auch eine weitere Möglichkeit, den Rettungsdienst in ihrem Bereich zu organisieren. Sie können weiter wie bisher alles selbst erledigen oder im Rahmen des Submissionsmodells vergeben. Beim Submissionsmodell wird ein Dritter beauftragt, die Kommunen rechnen aber unmittelbar mit den Kostenträgern ab.
Neu hinzukommen wird die Möglichkeit, den Rettungsdienst im Rahmen einer Konzession zu vergeben. Das sogenannte Konzessionsmodell wird bereits in anderen Bundesländern wie in Bayern, Hamburg oder Hessen erfolgreich praktiziert. Der EuGH hat dieses Modell in seinem Urteil im März 2011 ausdrücklich für zulässig erklärt.
Beim Konzessionsmodell rechnet der Konzessionär unmittelbar mit den Kostenträgern ab. Was für
die Träger des Rettungsdienstes wichtig ist: Er trägt auch das Kostenrisiko.
Meine Damen und Herren, die Einführung dieses Konzessionsmodells war auch der ausdrückliche Wunsch der im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen und einiger Träger des Rettungsdienstes; hier nenne ich insbesondere die Region Hannover.
Der Vorteil des Konzessionsmodells liegt darin, dass - anders als beim Submissionsmodell - bei der Auswahl des Konzessionärs nicht die strengen Regeln des Vergaberechts anzuwenden sind. Es entfallen auch die strengen Formalien der VOL/A. Bei der Vergabe der Konzession ist eine angemessene und mindestens gleichwertige Berücksichtigung - das ist wichtig - nicht fiskalischer Kriterien bei der Auswahl möglich. Die Wirtschaftlichkeit ist dann eben nicht wie bei einer typischen Vergabe das entscheidende Kriterium.
Vereinfacht gesagt: Bei der Vergabe nach dem Submissionsmodell entscheidet allein der Preis. Bei der Vergabe nach dem Konzessionsmodell entscheidet in erste Linie die Qualität. Dabei geht es um den am besten geeigneten Anbieter. Dies kann den Hilfsorganisationen helfen. Dies kann auch dabei helfen, dass die bewährten Strukturen erhalten bleiben.
Aber eines sei an dieser Stelle auch deutlich gesagt: Das Konzessionsmodell kann kein Allheilmittel sein, ist aber vielleicht auch nicht das Haifischbecken, von dem Herr Bachmann im Ausschuss gesprochen hat. Die Vergabe einer Konzession muss jedoch auch in einem transparenten und willkürfreien Verfahren erfolgen und nicht im rechtsfreien Raum. Das muss man denjenigen sehr deutlich sagen, die das Konzessionsmodell wählen wollen.
Im Ausschuss ist diskutiert worden, ob man ein Konzessionsmodell auch deshalb verfolgen sollte, weil ein Entwurf einer EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe strengere Anforderungen an eine solche Vergabe beinhaltet. Wir haben das Konzessionsmodell jedoch in der vorliegenden Form favorisiert, weil es sich nur um einen Entwurf der Richtlinie handelt. So wissen wir derzeit nicht, ob der Gesundheitsbereich überhaupt unter diese Richtlinie subsumiert werden kann. Ferner wissen wir nicht, wann diese Richtlinie umgesetzt wird. Derzeit wird von 2014 gesprochen. Von daher hätten wir es für unverantwortlich gehalten, die Chance nicht zu nutzen, das Konzessionsmodell
nun in der vorliegenden Form umzusetzen. Wie gesagt: Das Modell an sich ist sowieso zulässig. Die Frage ist nur, wie wir es umsetzen. Nach den derzeit geltenden Kautelen handelt es sich um eine Chance, die wir unbedingt nutzen sollten, meine Damen und Herren.