Dies macht klar, dass Gesetzesübertretungen beim
Der Bundesbeauftragte für den
Die
Drittens. Die Berichte in den Medien werfen Fragen an die Politik auf: Haben wir es mit Einzelfällen zu tun, in denen Unternehmen offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen haben, oder geht es um ein grundsätzliches Problem? Hält unsere Gesetzgebung beim
schen
Denn ich nehme es schon sehr ernst, wenn der Bundesbeauftragte für
In ihrer Stellungnahme zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den
Die in den Medien bekannt gewordenen Vorwürfe müssen vollständig geklärt werden. Wo Unternehmen illegal gehandelt haben sollten, müssen sie bestraft werden. Die bei uns in NordrheinWestfalen zuständige unabhängige Landesbeauftragte für
Wir müssen uns allerdings darüber einig werden, in welchen Ausschuss. Federführend müsste dann der Innenausschuss sein, denn da gehört der
Federführend zuständig ist dann der Fachausschuss für den
Herr Kollege Rotter, die höchstmögliche Sicherheit wollen wir alle. Dann muss man sie aber auch herzeigen. Beim
Ich habe versucht, in Erfahrung zu bringen, welche Länder denn Schlusslicht sind. Leider ist dies nicht feststellbar, weil es unter den
einen oder anderen Gewohnten Abschied nehmen mussten.
17. Gesetz über den
Fehlen wird uns auch Kollegin Angelika Peters, die bereits von 1994 bis 1998 Mitglied des Landtages war und es seit 2001 durchgehend ist. Auf das Wirken von Frau Peters, die stellvertretende Vorsitzende der SPDFraktion ist, die Sprecherin ihrer Fraktion für Justiz,
Fünftens. Das Prinzip „Sicherheit schaffen,
ner besseren Beratung. Dann kann uns das hoffentlich nicht mehr so passieren, wie uns das damals passiert ist, dass alle gesagt haben: Das ist ausgehandelt, na ja, das wird ja schon gut sein. - Im Detail zeigt sich, dass das, was hier ausgehandelt worden ist, eine Reihe von Problemen enthält. Es ist offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt worden, und zwar sowohl in Bezug auf
Alle Akteure sind sich einig darin, dass der
Grundsätzlich lassen sich diese Ziele mit einer über die Gesundheitskarte verbesserten elektronischen Kommunikation zwischen den Beteiligten erreichen. Das bescheinigte auch Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer, Tilo Weichert, dem Flensburger Projekt in der Zeitung „
Des Weiteren wurden interfraktionelle Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 4, Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent ahnden, und 5, Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten, der Tagesordnungspunkte 15, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen, und 16, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125, der Tagesordnungspunkte 21 und 22, Lautsprecheranlagen an Schulen im Lande Bremen, der Tagesordnungspunkte 41 und 42, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für
Wer dieser Überweisung des 32. Jahresberichts der Landesbeauftragten für
das Thema Datengewinnung für die Bildungsstatistik öffentlich zu diskutieren, darüber zu informieren, mögliche Vorurteile auszuräumen und klarzustellen, dass bei allen Entscheidungen zu diesem Thema der
Nachdem bei diesem Thema offensichtlich eine Reihe von Missverständnissen aufgetreten ist, weil das Vorhaben aus welchen Gründen auch immer schon veröffentlicht wurde, als die Kultusministerkonferenz noch mitten im Beratungs- und Entscheidungsprozess war, möchte ich unterstreichen, dass eine aussagekräftige Bildungsstatistik notwendig ist und wir als CSU, aber auch unser Kultusminister, hundertprozentig darauf achten, dass der
und weil er bei weitem nicht die aktuellen Entwicklungen gerade in Bezug auf den
Ich habe schon im Ausschuss deutlich gemacht: Dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten steht das Ansinnen gegenüber, die Bildungsforschung voranzubringen. Zwischen diesen beiden Anliegen gibt es sicher einen Zwiespalt. Den Zwiespalt zwischen
Vor allem wäre es für uns auch von Interesse gewesen, die Förderungen gestaffelt nach Betriebsgrößen zu erfahren. Ich weiß natürlich, dass es diesbezüglich immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen der Landesregierung und uns gibt, teilweise zu Recht - das muss ich zugeben -, da sie auf den
In der Landtagssitzung am 3. Juli habe ich die Schwerpunkte genannt. Das muss ich jetzt auch nicht im Einzelnen noch einmal wiederholen. Ich will in aller Kürze nur noch einmal auf vier Stichpunkte hinweisen, zum einen auf § 5, die Schaffung von gemeindepsychiatrischen Verbünden und die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren, die dort geregelt ist und - denke ich - auch eine folgerichtige Weiterentwicklung des Gesetzes ist. Dann in § 24 des Entwurfs die Regelung zur Besuchskommission, die präzisiert worden ist, der Kreis der Mitglieder, der erweitert worden ist um einen Vertreter des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen. Ich denke, dass auch das eine sehr sachbezogene Entscheidung ist und damit letztlich auch etwas, was dem Anliegen der Nichtprofessionellen in besonderem Maße Rechnung getragen hat. Ein dritter Themenkomplex, der neu aufgenommen worden ist, war der
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 4. Juli 2008 ist der Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Beeidigung von Dolmetschern und zur Ermächtigung von Übersetzern sowie Änderung weiterer Justizvorschriften“ in Drucksache 4/4243 nach erster Lesung am selben Tag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 28. August 2008, in seiner 50. Sitzung am 25. September 2008, in seiner 52. Sitzung am 30. Oktober 2008 und in seiner 53. Sitzung am 27. November 2008 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In der schriftlichen Anhörung gaben ihre Stellungnahme ab der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer - Landesverband Thüringen, Herr Thomas Notzke - Richter am Verwaltungsgericht und stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der Thüringer Landesbeauftragte für den
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, das eben genannte Gesetz wurde in der Drucksache 4/4248 - wie wir gerade gehört haben - durch die Landesregierung eingebracht und am 04.07. hier im Plenum in erster Beratung behandelt. Es gab die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. In der Sitzung am 04.09. wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Dabei wurden alle 16 Anzuhörenden - ich erspare mir hier die Auflistung - der drei Fraktionen berücksichtigt. In der Sitzung am 06.11.2008 wurden Nachfragen an die Landesregierung durch die Fraktion DIE LINKE vorgenommen. Hier verweise ich auf die Vorlage 4/2429. In dieser Sitzung wurde des Weiteren entschieden, zusätzlich zu den bis dahin festgelegten Anzuhörenden noch den Thüringer Landesbeauftragten für