Christine Lieberknecht
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Last Statements
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hohe Haus hat lange auf diese Debatte gewartet. Manchmal war es mehrfach abends spät, tief dunkel in der Nacht - das war am Jahresanfang noch etwas leichter möglich zu erreichen, das war aber auch im Juni noch so. Heute haben wir endlich die Diskussion zum Antrag der SPD-Fraktion und es hat sich eigentlich in den ganzen Monaten nur eines bestätigt, was mein Kollege Panse, die CDUFraktion, aber auch ich leider schon am Jahresanfang vermuteten, es geht um eine reine Schaufensterdebatte.
Es geht leider, Frau Ehrlich-Strathausen, so sehr Sie in der Sache engagiert sein mögen, nicht um die Sache bei dieser Debatte. Denn ein Punkt, warum
sie nicht geführt worden ist, war neben der Arbeitsverweigerung ab einer gewissen Uhrzeit, dass keiner mehr zugehört hat, was Sie gerne hätten. Das ist zwar heute auch nicht viel anders, aber das war ein erklärtes Argument. Von daher kann ich nur sagen, Schaufensteranträge eignen sich wirklich zuallerletzt im Blick auf Hilfe für diejenigen, die unserer Hilfe bedürfen, Kinder in unserem Land. In der Tat, in Armut lebende Kinder, von Armut Bedrohte, die haben von einer solchen Debatte nämlich im wahrsten Sinne des Wortes nichts. Aber indem Sie nicht mal Ihre Anträge weiterentwickelt haben, was Sie hätten können, sondern schlichtweg Monat für Monat denselben Antrag im selben Wortlaut mit der einen Ausnahme, dass Sie am Ende rausgestrichen haben „in dieser Legislatur“, weil das, glaube ich, selbst Ihnen zu utopisch vorkam, eingereicht haben, haben Sie sich nicht weiterentwickelt. Sie haben schlichtweg - das kommt noch dazu - das, was Sie seit Monaten an den Ständen für die Menschen verteilen, auch noch einmal recycelt letztlich für einen Antrag hier im Haus. Da kann man nun wirklich nicht von einem Einsatz für Kinder in diesem Land sprechen, wenn da nicht mehr dahinter steht. Ich will nur sagen, die CDU-Fraktion, diese Landesregierung haben die Zeit genutzt, mit vielen, vielen Bürgerinnen und Bürgern im Land tatsächlich etwas zu tun, und dabei bleibe ich. Das Tun fängt natürlich auch damit an, dass man genau die Lage analysiert. Da kann ich auch nur wieder sagen, wie ignorant die Fraktion der SPD, aber auch Sie, Herr Bärwolff, sind, dass Sie einen ganz entscheidenden Antrag hier im Haus, nämlich auf Initiative der CDU-Fraktion, zu diesem Thema Kinderarmut überhaupt nicht realisiert haben. Das war nämlich der Auftrag, erstens, diese Arbeitsgruppe zu bilden mit den sozialen Akteuren - das haben wir hier einstimmig möglicherweise, jedenfalls mit großer Mehrheit, im Plenum des Thüringer Landtags beschlossen -, und zum Zweiten, dass die Landesregierung ein entsprechendes Gutachten auf den Weg bringen möge.
Es war das erste Gutachten überhaupt im Freistaat Thüringen, nicht auf Initiative der Opposition, nicht der SPD-Fraktion, sondern vonseiten der Landesregierung das Empirica-Gutachten vorzulegen. Sie haben doch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, nicht geglaubt, dass wir es tatsächlich hinbekommen und machen würden. Das ist Ihr Problem.
Von daher - genau hinsehen! Es ist schade, das betrifft das Gutachten von Prof. Merten, was wir auch
sehr in unsere Debatten einbeziehen, ohne jede Frage, ich bin ja auch persönlich mit ihm im Gespräch, auch das Empirica-Gutachten, das leider auf Zahlen basiert, die auch immer nur im Nachgang verfügbar sind, nämlich damals die Zahlen von 2006, bei Prof. Merten zum Teil noch von 2007. Jetzt will ich mal sagen, ich habe an keiner Stelle es für gut befunden, damit im Land nun groß hausieren zu gehen, weil es mir widerstrebt, mit solchen Zahlen Wahlkampf zu machen, absolut widerstrebt, denn jedes Kind, was in Armut lebt, ist eines zu viel. Da bin ich kein Zahlenfetischist. Aber ich will es hier der intellektuellen Redlichkeit willen und des Hinsehens willen, was eine Voraussetzung ist, wenn man sich Problemen zuwendet, doch mal zitieren. Die Zahlen, die 60.000, die pauschal hier immer wieder verwandt werden, gehen auf das Jahr 2006 zurück; Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaft nach SGB II 60.342. Im vergangenen Jahr waren es noch 57.683 und mit Stand März, das sind die letzten, die wir haben 2009, sind es 53.247. Wir reden also um 7.000 Kinder weniger. Ich will damit nicht öffentlich hausieren gehen, weil das nicht mein Thema ist, mein Thema ist, jedes Kind ist eines zu viel, aber der intellektuellen Redlichkeit willen und auch dahinter steht ja Arbeitsleistung, da stehen Thüringerinnen und Thüringer, da steht eine Wirtschaft, da stehen Menschen, die andere aus Hartz IV herausgebracht und geholfen haben und somit wirksam auch Kinderarmut bekämpft haben, wenn wir 7.000 Kinder weniger haben als zu dem Bezugszeitraum 2006/2007, von dem wir immer reden. Das ist reale Arbeit zur Bekämpfung auch von Kinderarmut in unserem Land und das wollte ich hier doch noch einmal klargestellt haben.
Nun will ich auch ganz deutlich sagen, Frau Ehrlich-Strathausen, Sie sagen, nicht mit plakativen Forderungen, Sie wollen konkrete Maßnahmen. Was ist denn konkret? Was ist denn konkreter? 21 sehr detaillierte Maßnahmen? Sicher, wo es weitergehende Vorstellungen gibt, aber Maßnahmen, auf denen sich Akteure unbeschadet ihrer sonstigen Herkunft aber doch einigen konnten, um voranzukommen. Die Einzige - liebe Frau Ehrlich-Strathausen, ich freue mich, dass wir uns heute hier wiedersehen - aus dem ganzen Kreis, die sich verabschiedet hat, waren Sie für die SPD-Landtagsfraktion.
Alle anderen haben gesagt, okay, wir haben unterschiedliche Ausgangspositionen, wollen zum Teil anderes, die einen mehr, die anderen weniger. Wenn ich an die kommunalen Spitzenverbände allein denke, denen diese Maßnahmen eigentlich schon viel zu weit gehen in verschiedenen Punkten, aber auch andere, die Gewerkschaften beispielsweise, denen sie natürlich nicht weit genug gehen, aber trotzdem das zu ermöglichen, das ist doch wirklich die Leis
tung, auf die auch die Teilnehmer in dieser Arbeitsgruppe ein Stück mit recht stolz sind, unbeschadet weitergehender oder eigentlich auch zurückhaltenderer Vorstellungen. Diesem Diskussionsprozess haben Sie sich verweigert und Sie haben es nicht nur persönlich gemacht, sondern eben für die SPD-Landtagsfraktion. Deswegen mache ich Ihrer ganzen Fraktion diesen Vorwurf, dass Sie in dem Moment, wo klar war, wir werden zu einem Ergebnis kommen, unmittelbar vor einer Klausursitzung, wo sich die Wohlfahrtsverbände, wo sich die Kirchen, wo sich unsere Wissenschaftler, die wir haben - wir sind ja gut aufgestellt mit Prof. Merten in Jena, mit Prof. Lutz hier in Erfurt, mit anderen, die inzwischen auch von Nordhausen, von Ilmenau ihr Interesse bekundet haben -, ein Wochenende hingesetzt und überlegt haben, was können wir zielführend genau am einzelnen Kind ansetzen bzw. machen, die auch sagen, diese Pauschalforderung ist nicht das, was uns wirklich weiterbringt, da sagen Sie: Nein, das hat alles keinen Sinn, wir haben unsere Anträge vorgelegt, ja, in dieser pauschalen Form, nie wirklich durchdekliniert, nicht von Ihnen persönlich, aber andere haben es vermittelt, Kinderarmut sei Ihr Wahlkampfthema von damals zum Ende des letzten Jahres. Da muss ich sagen, das ist schade und es ist kein Thema. Deshalb haben wir heute hier auch keinen Antrag vorgelegt, weil wir in dieser Hinsicht den Wahlkampf nicht machen wollen und auch innerlich verantwortbar nicht machen können. Deswegen haben wir auch keine große Werbung für diese ganzen Punkte gemacht, für alles, was wir auf den Weg gebracht haben, weil es auch zu schade ist, jetzt parteipolitisch zerrieben zu werden, sondern wir haben intern schon gut weitergearbeitet. Das betrifft im Übrigen auch die Thüringer Kindercard, deren Funktionsmechanismus, deren Potenzial Sie schlichtweg auch überhaupt noch nicht begriffen haben. Ich habe dies heute von einem der großen Wohlfahrtsverbände wieder - ich will das hier noch einmal ganz kurz vortragen - bestätigt bekommen. Da geht es um Kinderarmut, wo ganz klar gesagt wird, wir müssen kleine Schritte gehen, kleine zielführende Schritte, aber - so wörtlich - „einen kleinen wichtigen Beitrag hierzu wird die von Sozialministerin Christine Lieberknecht initiierte Thüringer Kindercard leisten können. Damit sich die Thüringer Kindercard etablieren und entwickeln kann, damit das Engagement von Menschen vielfältig unterstützt wird, die sich im Kampf gegen Kinderarmut einbringen, und dass Aktivitäten zur nachhaltigen Bekämpfung von Ursachen der Kinderarmut gut unterstützt werden, wollen wir unsere Initiative auf eine breite bürgerschaftliche Basis stellen.“ Genau darum geht es und da ist unglaublich viel Potenzial zum Weiterentwickeln. Aber dazu hat man jetzt mit Verlaub weder in Wahlkampfzeiten Zeit, noch ist es ein Gegenstand, den ich hier parteipolitisch letztlich zerreiben lassen wollte. Deshalb haben wir da gesagt, wir arbeiten „piano“. Nach dem 30.08.2009
können wir dann wieder frei von allen Belastungen und von persönlichen Profilierungsversuchen dieses Potenzial für Thüringen weiterentwickeln. Das ist auch für mich eine der wirklich überzeugenden Erfahrungen, dass es unglaublich viele Menschen gibt, die sich genau mit auf diesen Weg gemacht haben. Das ist mir im Zweifelsfalle von einer viel größeren Nachhaltigkeit als all das, was wir natürlich auch finanziell untersetzen müssen. Aber inwieweit das tatsächlich trägt - Michael Panse hat ja in einem Fall den Konflikt und die Folgewirkung beschrieben und bei vielen anderen Bereichen ist es auch so. Ich setze also auf dieses bürgerschaftliche Engagement und die Mittel, die zur Verfügung stehen. Das haben Sie ja durchaus konzediert, das Tizian-Projekt mit ESF-Mitteln. Es ist ja nicht verwerflich, dass wir uns des Europäischen Sozialfonds bedienen. Aber das hätten wir nie gemacht, wir hätten nie dieses Programm entwickelt, wenn wir nicht auch dazu das Know-how letztlich hätten gewinnen können. Dass wir uns da als Akteure einmischen, denke ich, ist schon ein guter Beitrag neben vielen anderen in den letzten Monaten. Von daher kann ich nur sagen: Wir gehen in großer Verantwortung diesen Weg. Man muss nicht jeden Tag über alles reden. Das Ziel ist entscheidend und deswegen sage ich hier - in der Arbeitsteilung: Liebe Frau Ehrlich-Strathausen, Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, werben Sie für Ihre Worte. Der Wähler wird es entscheiden. Wir werben mit unseren Taten und dann werden wir sehen am 30.08., wie es weitergeht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bin ja dankbar für die Freimütigkeit, mit der hier schon gesagt worden ist, dass dieser Antrag etwas mit dem Datum am Ende des Monats zu tun hat. In der Tat, wenn man ihn liest, erschließt er sich wirklich nur über den 30. August. Denn es gibt eigentlich überhaupt keine Veranlassung, jetzt mit Datum 30. Juli, also genau einen Monat vor dem Wahltag, dem wir alle entgegengehen, diesen Antrag zu stellen, wo ja selbst in der Begründung noch einmal darauf hingewiesen wird, dass es gar nicht aktuell um jetzt und heute, sondern um die 2012 beginnende Heraufsetzung des Rentenalters geht. Wir wissen das ja alle, nur die Rentnerinnen und Rentner wissen das oft nicht so genau oder lassen sich dann doch wieder durch all diese Formeln, Reden und Verunsicherungen letztlich in Unruhe versetzen. Ich hoffe sehr, dass das nicht gewollt ist, aber es ist eben ein Fakt, wenn man immer wieder dieses Thema aufmacht. Ich sage es schon noch einmal, es geht um die 2012 beginnende Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67, was dann 2029 greift. Kein Mensch weiß heute, was im Jahr 2029 sein wird. Wir haben zwar die demographischen Vorausberechnungen und vieles, was sich in den nächsten 20 Jahren tun wird, aber das ist noch einmal ein so langer Zeitraum, ein noch längerer Zeitraum, als wir ihn seit 1990 erlebt haben. Dann wird, wenn alles so bleibt, wenn dieses Land bei einer Rente offiziell von 67 bleiben wird, aber das natürlich auch nicht für alle, auch dann gibt es ab 2012, nämlich mit Beginn der Heraufsetzung, den Paragraphen für die langjährig Versicherten, das selbstverständlich nach 45 Beitragsjahren - das sind diejenigen in den Berufen, die immer wieder zitiert werden, im Handwerk, im Baugewerbe. Niemand wird von denen jemals bis 67 überhaupt arbeiten. Ich denke auch, es ist zukunftsorientierter, überhaupt nicht mit diesen starren Daten zu argumentieren, die wird es de facto nicht geben. Wir werden, das betrifft auch die individuellen Erwerbsbiographien, natürlich mit flexiblen Daten zu rechnen haben. Deswegen ist es zum jetzigen Zeitpunkt wirklich eine Wahlkampfrhetorik und die leh
nen wir von unserer Seite aus ab, denn sie schafft Verunsicherung an Stellen, wo wir wirklich keine Verunsicherung brauchen und die Menschen sie auch nicht verdient haben.
Es ist genauso wie mit der Debatte, die wir heute zur Kinderarmut geführt haben, dass man gerade immer die Gruppen, die entweder besondere Hilfe brauchen oder auch besonders leicht zu verunsichern sind, hier zum Gegenstand macht. Die Landesregierung lehnt dies jedenfalls ab.
Dann auch die Frage der Alterseinkünfte: Herr Kollege Kubitzki, Sie haben das richtig geschildert. Sie haben auch einige Daten hier noch einmal gesagt, die ich in Mühlhausen bei der Kaffeeatmosphäre so natürlich nicht im Einzelnen ausgeführt habe. Ich habe das noch einmal mitgebracht, das hatte ich auch in Mühlhausen mit dabei und ist schon aus dem Jahr 2005, das Informationsblatt vonseiten der Landesregierung, um hier wirklich aufzuklären. Aber auch da ist es richtig, es muss kein Rentner unter uns in Unruhe versetzt werden. Sie verdienen überhaupt nicht so viel oder bekommen nicht so viel Rente, dass es überhaupt zutreffend wäre, jedenfalls in vielen, vielen Fällen. Diese konkludente Kriminalisierung, die manche daraus ableiten, ist in der Tat zu verurteilen. Ich hätte das auch an anderer Stelle jederzeit öffentlich gesagt, so wie ich es in Mühlhausen gesagt habe, aber man muss auch sehen, es ist ja in gewisser Weise auch eine Art Medienschelte, Ermahnung der Medien und das macht man nicht so gut auf Pressemeldungen, sondern aus dem Kontext heraus und da war ich nun gerade in Mühlhausen. Ich hätte das auch an anderer Stelle getan. Ich habe im Übrigen schon damit gerechnet, dass Journalisten noch im Saal sind, ich habe allerdings keine inhaltliche Berichterstattung mehr über die Veranstaltung gesehen. Also ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn das wirklich aus diesem Kontext heraus multipliziert worden wäre.
Das Dritte, die Ost-West-Angleichung: Jeder kennt die Debatten hier im Haus, jeder weiß auch, wie die Entschließungen des Thüringer Landtags dazu aussehen, denen sich die Thüringer Landesregierung nahtlos verpflichtet fühlt, wo wir es auch waren, die die Initiativen für die neuen Länder ergriffen haben. Wir haben das getan, was wir als Thüringer Landesregierung bis hin zur Bundesratsentschließung tun konnten, auch im Konzert der neuen Länder, die erst einmal zusammenzubringen waren. In der Tat muss man jetzt bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich klar bekannt hat auf dem Seniorenkongress in Leipzig, das Wort einfordern und es steht schwarz auf weiß: „in der kommenden Legislatur“. Ich denke, da haben wir dann endgültig
auch erreicht, was wir wollen. Dass wir immer auch die Lücken, die es zweifelsohne noch gibt, ins Gespräch gebracht haben, dafür werben wir im Übrigen auch mit eigenen Modellrechnungen, Stichwort geschiedene Frauen. Ich weiß nicht, wer das noch gemacht hat außer uns, aber all das tun wir. Von daher braucht diese Landesregierung jetzt diese neuerlichen Ermahnungen, Stichwort 30. August, nicht. Lieber Herr Kubitzki, Sie haben gesagt, es machen alle, alle Anträge, wir machen mit. Ich habe die Freimut zu sagen, ich nicht und auch die Landesregierung macht an dieser Stelle nicht mit und deswegen beende ich auch gern meine Rede. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Beratung des Antrags „Förderung von Menschen mit Behinderung verbessern - Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen und Werkstätten stärken“ in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 24.04., aber auch vom 15.05. dieses Jahres hat gezeigt, welch umfangreiches Augenmerk sowohl die Mitglieder des Ausschusses, die Abgeordneten, aber auch die Landesregierung gerade diesem Aufgabenfeld der Politik für behinderte Menschen widmen.
Ich bin dem Kollegen Günther außerordentlich dankbar, dass Sie ausdrücklich hier auch noch einmal auf die Aktivitäten der Landesregierung und auch des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Dr. Brockhausen, hingewiesen haben. Ich finde zunächst einmal, dass Vorbildliches in Thüringen aufgebaut worden ist, von dem wir und auch Behinderte vor 20 Jahren überhaupt noch nicht zu träumen wagten.
Statt hier nur rumzujammern, denke ich, sollte man das erst einmal sagen. Dass wir das auch in Kontinuität mit einer wirklich ganz klaren Ausrichtung - das muss man nicht „roten Faden“ nennen, wie auch immer, jedenfalls wissen wir sehr deutlich, was wir wollen und das tun wir auch - und auch immer wieder mit Innovation tun, ich denke, das gehört auch zur Wahrheit, die wir hier in diesem Lande haben.
Die Beratungen haben gezeigt, dass die adäquate Form der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sowohl in einer Werkstatt für behinderte Menschen als auch in einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen
kann. Zentrale Zielsetzung im Sinne der Inklusion gemäß Artikel 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist es, dass diese Menschen mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten können.
Gerade im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen haben wir dieses Thema auf jeder Tagesordnung in der vergangenen Zeit gehabt und das auch als Daueraufgabe mit einer ganz klaren Abrechnung, mit einem ganz klaren Aufruf auch an alle Mitglieder dieses Beirats, uns aus ihrem täglichen Erfahrungsfeld auch Beispiele zu nennen, wo sie diesen Nachbesserungsbedarf insbesondere auch bei der gesetzgeberischen Arbeit, die wir dann hier wieder im Landtag zu leisten haben, sehen. Da sind wir in aller Offenheit dabei, dies aufzunehmen neben den eigenen Vorschlägen, die auch schon insbesondere von unserem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gekommen sind.
Dazu sind Hilfen an der Person und ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten auszurichten, an dem, was Bedarf bei den Menschen mit Behinderungen ist. Alle Menschen mit und ohne Behinderungen sind verschieden, so dass Leistungen zur Teilhabe an Arbeit auch weitgehend flexibel sein müssen. Es gibt keinen pauschalen Königsweg, der für alle behinderten Menschen die beste Lösung bietet, sondern das ist individuell von Fall zu Fall zu sehen.
Die Antworten auf die konkreten Fragen des Antrags haben auch gezeigt, dass Thüringen hinsichtlich der Qualität und Quantität der Leistungen für diese Menschen auf dem Gebiet der Teilhabe am Arbeitsleben sehr gut aufgestellt ist. Dies gilt sowohl für die Werkstätten für behinderte Menschen als auch die Integrationsprojekte sowie die Leistungen der Integrationsfachdienste zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Das Netz an Werkstätten ist dicht geknüpft und hinsichtlich des Aufgabenprofils sehr vielfältig gestaltet.
An 110 Standorten in Thüringen arbeiten nahezu 9.300 behinderte Menschen. Das erzielte Arbeitsentgelt ist mit 140 € das höchste innerhalb der neuen Länder. In 14 Integrationsbetrieben, die sich mit einem Anteil von 25 bis 50 Prozent schwerbehinderter Menschen seit Jahren erfolgreich am ersten Arbeitsmarkt behaupten, haben gegenwärtig mehr als 300 behinderte Menschen einen Arbeitsplatz gefunden.
Das Land hat leistungsfähige Integrationsfachdienste aufgebaut, deren finanzielle und personelle Ausstattungen in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich aufgestockt worden sind. Ihr Aufgabenspektrum wurde erweitert, um den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt aus der Werkstatt heraus und vor allem aus den Förder
schulen durch intensive Betreuung schon während der Schulzeit zu ermöglichen.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 25. Mai 2009 hat der Träger eines Integrationsfachdienstes - auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen haben darauf hingewiesen - überzeugend die engagierte Arbeit dieser Fachdienste dargestellt. Besonderes Augenmerk gilt den Grenzgängern sozusagen zwischen Wirtschaft und allgemeinem Arbeitsmarkt. Das Land unterstützt dabei Initiativen wie z.B. das Projekt „JobBudget“ des Jenaer Zentrums der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“. Die Befassung mit der Problematik hat aber auch deutlich gemacht, dass die jetzige bundesgesetzliche Rechtslage den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erschwert.
Die Tätigkeit in einer Werkstatt hat für behinderte Menschen, das wurde schon deutlich gemacht, erhebliche Vorteile, so z.B. die unbefristete gesetzliche Beschäftigungsgarantie sowie die renten- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
In der Arbeitsförderung auf dem ersten Arbeitsmarkt dagegen sind die meisten Fördermöglichkeiten dann doch zeitlich begrenzt. Es gibt derzeit keinen verbindlichen Anspruch auf Leistung, um erwerbsfähigen unterstützungsbedürftigen Menschen eine bedarfsgerechte Unterstützungsleistung am Arbeitsplatz und einen Minderleistungsausgleich verlässlich und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Die im Antrag der SPD beispielhaft angeführte rheinland-pfälzische Lösung des Einsatzes von Eingliederungshilfe auf dem ersten Arbeitsmarkt ist nicht - und das haben wir ja ausführlich trotz aller Erwähnungen Ihrerseits hier wieder im Ausschuss erörtert - gesetzeskonform, so das Ergebnis der von der Konferenz der obersten Landesbehörden eingesetzten Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“, die dies auch noch einmal eindeutig festgestellt hat. Sie ist insofern für Thüringen dann doch keine Option.
Aus Sicht der Länder ist eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, behinderte Menschen besser als bisher in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Ein erster Schritt ist mit dem Gesetz zur Einführung unterstützter Beschäftigung dann ja auch mit dem 22. Dezember 2008 bundesseitig erfolgt. Ziel dieses neuen Förderungsinstrumentes ist es, die Leistungsfähigkeit von behinderten Menschen so zu entwickeln, dass der Abschluss eines regulären Arbeitsvertrags möglich ist. Um dies zu erreichen, wird eine individuelle Qualifikation von maximal drei Jahren in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts durch den Rehaträger finanziert. Anschließend besteht, soweit erforderlich, Anspruch auf eine weitere Berufsbeglei
tung. Diese ist durch die Integrationsämter zu finanzieren. Während dieser Zeit kann festgestellt werden, welche Betreuungsform für den behinderten Menschen adäquat ist. Eine Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Maßnahmen ist dabei gewährleistet. Das Sozialministerium wird die Umsetzung dieser Maßnahmen selbstverständlich auch unterstützend begleiten.
Als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe - auch darauf wurde ja schon kurz Bezug genommen - wirkt Thüringen aktiv an Lösungen mit, die die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Wir sehen diesen Weg, auch diesen gemeinsamen Weg der Länder als den richtigen und nicht rechtsunsichere Sonderwege, auf die wir uns nicht verständigen sollten.
Mir ist bewusst, dass es in diesem sensiblen Bereich keine einfachen und auch keine schnellen Antworten gibt. Dennoch bin ich überzeugt davon, dass im Zusammenwirken aller in diesem Bereich Verantwortung Tragenden die selbstbestimmte Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben nachhaltig gestärkt und vorangebracht werden kann. Selbstverständlich bin ich, Herr Abgeordneter Nothnagel, auch der Meinung, dass wir das, was wir im Ausschuss diskutiert haben, was wir auch vonseiten der Landesregierung vorgelegt haben, auch öffentlich diskutieren sollten. Deswegen gehe ich davon aus, und das ist ja auch Sinn der Ziffer 1, wenn wir zum Bericht aufgefordert werden, dies hier vorzulegen, dass wir damit auch eine öffentlich verfügbare Drucksache haben, so dass dafür dann auch die Basis für eine Diskussion in den Verbänden und aller Interessierten gelegt ist. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU möchte ich folgenden Sofortbericht abgeben, indem ich damit beginne, dass ich es ausdrücklich begrüße, dass ganz besonders auch in diesem 20. Jahr der friedlichen Revolution die Beschäftigung mit der DDR-Vergangenheit und deren Aufarbeitung nach wie vor auf der Tagesordnung steht und auch not
wendig ist. Ich glaube, gerade vor dem Hintergrund der eben geführten Debatte umso notwendiger, nicht zuletzt auch, um die Unterschiede eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, in dem wir heute leben, im Unterschied zur Diktatur, zum Stasi-System zu DDR-Zeiten herauszustellen. Die friedliche Revolution hat gezeigt, dass mündige Bürgerinnen und Bürger ein Unrechtsregime mit friedlichen Mitteln überwinden können. 1989 wäre nicht möglich gewesen ohne all diejenigen, die in der DDR schon Jahre und Jahrzehnte zuvor für Freiheit, Bürgerrechte und Demokratie sich eingesetzt haben. Zehntausende büßten ihren Mut und ihre Zivilcourage mit mehrjährigen Haftstrafen, viele, gerade in frühen Jahren, auch mit dem Tod. Ich denke auch an den Bürgerwiderstand, an die vielen mutigen Frauen und Männer, die für Freiheit und Demokratie eingetreten sind. Zu nennen sind die Umweltbibliotheken, das Engagement in den Kirchen oder auch das Engagement vieler Künstler und Wissenschaftler in Oppositionsgruppen. Diesen Menschen haben wir viel zu verdanken, nicht zuletzt auch die Aufdeckung der Wahlfälschung vom 7. Mai 1989, also gestern vor 20 Jahren, die ja auch noch einmal einen Schub gegeben hat für das, was wir dann im Herbst 1989 erleben konnten. Nicht vergessen werden darf auch, dass diese Menschen deshalb in das Visier des Staatssicherheitssystems der ehemaligen DDR gerieten und zum Teil heute noch unter den Folgen des SED-Unrechts zu leiden haben, weil sie sich für Demokratie eingesetzt haben, sei es, dass sie durch Bespitzelung oder Inhaftierung traumatisiert wurden, sei es, dass ihnen aus politischen Gründen Lebenschancen vorenthalten wurden.
Der Tätigkeitsbericht 2008 der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist dabei sehr hilfreich für die Arbeit der Landesregierung. Er ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass es weiterhin notwendig ist, sich für die SED-Opfer einzusetzen. Ich danke deshalb der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Hildegund Neubert und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle ganz herzlich für die geleistete Arbeit, für ihr großes Engagement, die auch die anderen Länder auf Thüringen blicken lassen in diesem Bereich.
Im Rahmen des Sofortberichts kann ich nicht auf alle Details, Fakten und Aussagen des Tätigkeitsberichts eingehen, sondern dem Antrag der Fraktion der CDU entsprechend den Schwerpunkten auf die Beantwortung der drei formulierten Fragestellungen folgen.
Zuerst ist nach den allgemeinen politischen Schlussfolgerungen gefragt, die die Landesregierung aus dem Tätigkeitsbericht zieht. Da die wesentliche rechtliche Grundlage der Arbeit der Landesbeauftragten das Stasiunterlagengesetz ist, möchte ich zunächst auf diesen Aufgabenbereich eingehen. Es war die Initiative der Thüringer Landesregierung, die zu einer Verbesserung des Stasiunterlagengesetzes und zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften im Dezember 2007 geführt hat. Diese finden sich im 7. Gesetz zur Änderung des Stasiunterlagengesetzes vom 21. Dezember 2006 wieder. Ich bin im Übrigen außerordentlich dankbar, dass auch für die Landesregierung flankierend immer wieder die Beschlussfassung hier im Hohen Haus auf CDU-Initiative maßgebend gewesen ist, deswegen auch Dank ausdrücklich an die Mehrheitsfraktion dieses Hauses dazu.
Aus Thüringer Sicht war es besonders erfreulich, dass die Länder unsere Position unterstützt haben und im Interesse aller Opfer des SED-Regimes kein Schlussstrich unter die Stasivergangenheit gezogen wurde. Mit diesem Gesetz wurde neben der Frage der Überprüfung auch der Bereich der wissenschaftlichen und publizistischen Nutzung der Stasiunterlagen erweitert. Das Aktenmaterial kann nun auch allgemein zur Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der sowjetischen Besatzungszone und der DDR verwendet werden. Die Bewertung im Tätigkeitsbericht, dass der erleichterte Aktenzugang zu einer verbesserten und beschleunigten Bearbeitung von Forschungsanträgen geführt hat, ist erfreulich. Der Faktor Zeit spielt gerade für die älteren SED-Opfer eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang möchte ich die Arbeit und den engagierten Einsatz der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der historisch-politischen Bildungsarbeit und bei der landesgeschichtlichen Forschung und Aufarbeitung besonders hervorheben und würdigen.
Auch aus Sicht der Landesregierung sind die Erforschung der DDR-Vergangenheit noch weiter zu verstärken, die Erinnerungen lebendig zu erhalten und die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Denn die Beschäftigung mit der Vergangenheit ist kein Selbstzweck. Aus ihr erwachsen Einsichten für die Gestaltung einer besseren Gegenwart und Zukunft und es bilden sich sozusagen Antennen heraus, die Entwicklungen frühzeitig wahrnehmen, die der demokratischen Gesellschaft und Zivilcourage entgegenstehen.
Darüber hinaus sind hier alle Sozialisationsinstanzen, insbesondere Schule und Jugendhilfe, gefordert. Soweit der Tätigkeitsbericht auf die Rehabili
tierung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht Bezug nimmt, ist die Unterstützung der SED-Opfer seit Jahren Schwerpunkt im Arbeitsprogramm der Landesregierung. Dazu hat der Freistaat Thüringen zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel folgende, die im Zusammenhang mit der Einführung der Opferpension stehen. Bereits im Jahr 2004 hatten die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einem Bundesratsantrag damals in der Bundesratsdrucksache 425/04 die Einführung einer Opferpension für ehemalige politische Häftlinge in den jungen Ländern gefordert. Der Freistaat Thüringen hatte im Jahr 2006 in einer weiteren Bundesratsinitiative in der Länderkammer einen Bundesratsbeschluss erreicht, der vorsah, die Fristen zur Antragstellung in allen drei Rehabilitierungsgesetzen um weitere drei Jahre zu verlängern. Diese Forderung wurde mit dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR aufgegriffen und die Antragsfristen um weitere Jahre bis 2011 verlängert. Thüringen beabsichtigt, sich in einer neuen Bundesratsinitiative für eine vollkommene Aufhebung der Antragsfristen einzusetzen.
Dies entspricht auch den Intentionen des vorgelegten Tätigkeitsberichts. Auch der im Jahre 2006 in Auftrag gegebene und im Jahr 2008 vorgelegte Forschungsbericht zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen zählt zu den Vorhaben der Landesregierung, die zur Verbesserung der Situation der SED-Opfer beitragen sollen. Der vom Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung e.V. erstellte Bericht beschreibt die soziale Lage der SED-Opfer aus juristischer, soziologischer und zeithistorischer Perspektive. Die Analysen und die umfangreiche Datenbasis bieten eine fundierte Grundlage für die Ableitung des weiteren Handlungsbedarfs in diesem Wissenschafts- und Politikfeld. Damit leistet dieser Bericht insbesondere im 20. Gedenkjahr der friedlichen Revolution einen wertvollen Beitrag, um für dieses Thema zu sensibilisieren und die sachliche Auseinandersetzung mit der jüngeren Zeitgeschichte zu vertiefen. Diese wissenschaftliche Untersuchung ist leider aber einmalig bisher in Deutschland und findet entsprechend große Beachtung - auch hier ist Thüringen also vorangegangen.
Die Ergebnisse des Forschungsberichts wurden am 17. Dezember 2008 im Plenarsaal des Thüringer Landtags im Rahmen eines Kongresses, an dem über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik teilnahmen, der Öffentlichkeit vorgestellt. Breiten Raum nehmen im Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheits
dienstes der ehemaligen DDR die Beratungstätigkeit der Betroffenen von SED-Unrecht und der Opferverbände sowie die Unterstützung der Arbeit der Thüringer Beratungsinitiative ein. Dafür bildet die Förderung der Opferverbände und der Beratungsinitiative durch die Landesregierung eine wichtige Grundlage. Seit mehreren Jahren gibt es bereits vom Freistaat geförderte Beratungsstellen der Opferverbände. Entsprechend der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Opferverbände des SED-Unrechts vom 19. Februar 2009 bezieht sich die Förderung bei den Verbänden auf Sachausgaben der bestehenden Beratungsstellen sowie Projekte und Betreuungsmaßnahmen. Um die Fristverlängerung für die Antragstellung von SED-Opfern zu Rehabilitierungsgesetzen optimal zu nutzen und die SED-Opfer thüringenweit zu beraten und zu betreuen, wird in Thüringen seit 2002 eine Beratungsinitiative durchgeführt. Diese wird gemeinsam mit der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Berlin und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, die die Fachaufsicht übernommen hat, realisiert.
Bei der Bundesratsinitiative wurden damals zwei Stellen - 2002 bis 2007 - geschaffen, die gemeinsam mit zwei Mitarbeitern des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mobile Beratungsteams bilden. Ab dem Haushaltsjahr 2008 stehen 1,35 Stellen für die Beratungsinitiative zur Verfügung. Für die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von jährlich 25.000 €. Mit der Förderung der Bundesratsinitiative und der Förderung der Opferverbände trägt die Landesregierung entscheidend dazu bei, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass betroffene SED-Opfer in ganz Thüringen umfassend beraten und betreut werden. Der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR liefert nicht zuletzt Beispiele und umfangreiches Argumentationsmaterial für die Notwendigkeit und Wirksamkeit dieser Angebote.
Insgesamt wurden für die Förderung der Opferverbände und der Beratungsinitiative Landesmittel in Höhe von fast 1,2 Mio. € verausgabt. Bei der Beratung und Betreuung der SED-Opfer darf und wird die Unterstützung der Landesregierung auch in Zukunft nicht nachlassen. Auch die regelmäßigen Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen zwischen der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und den Thüringer Opferverbänden sollten fortgeführt werden. Sie sind ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit und fördern die Beratungs- und Vertretungskompetenz der Opferverbände des SED-Unrechts. Neben Vorträgen zu Sach
themen steht schwerpunktmäßig der Austausch zu Beratungsproblemen und zu aktuellen Fragen auf der Tagesordnung. Aus diesem Grund wurde die Teilnahme an diesen Veranstaltungen auch als eine von mehreren Zuwendungsvoraussetzungen in die zuvor benannte Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Opferverbände des SED-Unrechts aufgenommen. Wie wertvoll und zielführend dieser Austausch ist, konnte ich selbst bei meiner Teilnahme an dieser Runde Anfang des Jahres erfahren, als ich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Opferverbände ins Gespräch kam, um u.a. die Ergebnisse des Forschungsberichts zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen und des dazugehörigen Kongresses zu diskutieren.
Zur 2. Frage: Wie beurteilt die Landesregierung die Erfahrungen mit der Opferrente? Dazu möchte ich Folgendes ausführen: Die Entscheidung für eine Opferpension gehört sicherlich zu den besonders politisch wichtigen Punkten in dieser Legislaturperiode, da damit ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit ermöglicht werden konnte.
Auch, wenn nicht alle Thüringer Forderungen erfüllt werden konnten, begrüßt die Thüringer Landesregierung dieses Gesetz ausdrücklich, da es für viele SED-Opfer doch eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringt. Die Gewährung einer Opferpension stellt eine symbolische finanzielle Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen dar. Es ist sichtbarer Ausdruck für den besonderen Wert, den unsere Gesellschaft dem Handeln von Menschen beimisst, die sich gegen Diktatur der SED gewehrt und um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile und unter Einsatz ihres Lebens für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben.
In Thüringen gingen bis Ende März 2009 7.770 Anträge für eine besondere Zuwendung für Haftopfer im zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Mit Datum vom 31. März 2009 sind bereits 5.550 Bewilligungsbescheide und 54 Ablehnungsbescheide erlassen worden. Die Ablehnungen erfolgten insbesondere wegen der Dauer der Freiheitsentziehung von weniger als 6 Monaten und Ausschließungsgründen gemäß § 16 Abs. 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Ca. 18 Monate nach Beginn der Auszahlung zeigt sich, dass die Opferpension bei den Antragstellern, die diese Leistung erhalten, eine positive Resonanz hervorgerufen hat. Auffallend viele Berechtigte haben sich fernmündlich, aber auch schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt bedankt. Durch das Auszahlungsprogramm ist gewährleistet, dass die Gelder monatlich im Voraus ihre Empfänger erreichen. In nahezu allen Fällen wird das Geld auf ein Konto überwiesen, Bar
aus- bzw. Scheckzahlungen bilden die Ausnahme. Auch die Rückzahlung überzahlter Gelder nach Versterben der Berechtigten geht - von Ausnahmefällen abgesehen - recht problemlos.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt, dem diese Aufgabe obliegt, hat bereits mit der turnusmäßigen Überprüfung des weiteren Bestehens der Anspruchsvoraussetzungen begonnen. Auch hier traten bislang keine nennenswerten Schwierigkeiten auf. Gleiches gilt auch für die Überprüfung der Ausschließungsgründe, auch wenn diese naturgemäß sehr zeitaufwendig ist.
Im Zuge einer bundeseinheitlichen Umsetzung des neuen Gesetzes, das eine auf Dauer angelegte Leistung gewährt, waren und sind vielfältige Auslegungsfragen bzw. Probleme in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern zu klären. So wurden z.B. in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden Regelungen zu Zuständigkeitsproblemen, zum Datenschutz, zur Einkommensberechnung, zu Ausschließungsgründen, zur statistischen Erfassung und vielem anderen mehr einer einheitlichen Lösung zugeführt. Darüber hinaus kristallisierten sich erst im Umsetzungsprozess bestimmte Schwierigkeiten heraus. Trotz der in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden festgelegten und erarbeiteten Auslegungshinweise treten in der Praxis bei bestimmten Fallkonstellationen Anwendungsschwierigkeiten bei der Umsetzung auf. Deshalb wurde mit den ausführenden Fachbehörden der Länder weiterer Novellierungsbedarf erörtert, um den vorrangigen und konsensfähigen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Lage der SED-Opfer ableiten zu können.
Der Freistaat Thüringen beteiligt sich aktiv, zuletzt mit einer Sitzung am 31. März 2009 in Erfurt, federführend in der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Klärung des Änderungsbedarfs des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, insbesondere zur Opferpension. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe, wie z.B. die Verbesserungen bei den Anspruchsberechtigten mit Kindern oder die Verbesserungen für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens, flossen in einen Änderungsantrag zur bestehenden Bundesratsdrucksache 407/08 ein. Darüber hinaus soll durch einen Gesetzesantrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Opferpension nicht gezahlt werden an Berechtigte, die neben der rehabilitierten strafrechtlichen Verurteilung auch weitere, nicht rehabilitierungsfähige schwere Straftaten verübt haben. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass der Vollzug des Gesetzes eine Optimierung des Meldedatenabgleichs erfordert. Um dies zu erreichen, soll künftig ein Datenabgleich mit der im Thüringer Verwaltungsamt angesiedelten Entschädigungsstelle nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ermöglicht werden. Ziel ist es, die
Gesetzmäßigkeit des Leistungsbezugs sicherzustellen und den erhöhten Verwaltungsaufwand der Rückforderung zu Unrecht erhaltener Leistungen soweit als möglich zu begrenzen. Dazu wurde ein Vorschlag erarbeitet, der als § 15 a in die Thüringer Meldeverordnung aufgenommen wird und zurzeit zur justizförmlichen Prüfung im Justizministerium liegt.
Die dritte Fragestellung des Antrags der CDU-Fraktion befasst sich mit der Opfergruppe der verfolgten Schüler. Hierzu möchte ich zunächst auf die gesetzlichen Regelungen und die Rehabilitierungs- und Entschädigungspraxis eingehen. Verfolgte Schüler bilden innerhalb der Beruflichen Rehabilitierungsgesetze eine Sondergruppe. Voraussetzung für einen Anspruch auf Hilfe zur Selbsthilfe als verfolgter Schüler ist, dass ein individueller, politisch motivierter staatlicher Eingriff in die Fortsetzung der Schulausbildung, das Abitur oder die Aufnahme eines Studiums an einer Fach- oder Hochschule verhindert hat. Eine derartige Maßnahme kann etwa eine zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung oder eine rechtsstaatswidrige hoheitliche Maßnahme sein. Die Statistik weist aus, dass mit Stand vom 31. März 2009 in Thüringen bislang 705 Anträge verfolgter Schüler auf Rehabilitierung gestellt wurden. Davon konnten 695 positive Bescheide erteilt werden - also 705 Anträge, 695 positive Bescheide. In zehn Fällen musste der Antrag auf berufliche Rehabilitierung als verfolgter Schüler abgelehnt werden.
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz sieht für diejenigen, die daran gehindert waren, z.B. die POS bis zum Abschluss zu besuchen, oder diejenigen, die auf dem Weg zum Abitur oder zum Studium Opfer einer politischen Verfolgungsmaßnahme geworden sind, folgende Ansprüche vor: Eine bevorzugte Förderung der beruflichen Weiterbildung oder eine bevorzugte Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz, sofern der Ausbildungsabschnitt vor dem 1. Januar 2003 begonnen wurde. Einen Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung und Ausgleichsleistungen bei besonderer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage nach den Vorschriften des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes können verfolgte Schüler allerdings nicht geltend machen. Somit ist die Problematik bei der Rehabilitierung und Wiedergutmachung für verfolgte Schüler weniger ein Verfahren der Rehabilitierung bei der Rehabilitierungsbehörde als vielmehr im Bereich der Folgeansprüche zu suchen. Praktisch fehlt es an einem wirksamen Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung. Das heißt, in der Praxis kommt es hierbei zu keiner nennenswerten, häufig zu keinerlei Rentenerhöhung.
Verfolgte Schüler haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, derzeit 184 € monatlich und 123 € monatlich für bedürftige Rentner
nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes, wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Diese Auswirkungen resultieren aus den Vorgaben und Wertungen des Gesetzgebers. Die Begründung des Gesetzes führt dazu aus, dass bei den verfolgten Schülern etwa das Nachzeichnen hypothetischer Kausalverläufe ohne Anhaltspunkte für das Einschlagen einer bestimmten beruflichen Richtung über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren nicht durchführbar sei. Allerdings ist auch zu sehen, wie die ursprüngliche Befristung der Rehabilitierungsgesetze zeigt, dass der Gesetzgeber nicht im Ansatz von der vielmals verlängerten Fortdauer der Möglichkeit, einen Rehabilitierungsantrag zu stellen, ausgegangen ist. Dies hat etwa bei den verfolgten Schülern aufgrund der sich verändernden Altersstruktur zu einer weiteren Schmälerung der Wirksamkeit der Rehabilitierungsleistungen der bevorzugten beruflichen Fortbildung und Umschulung geführt. Dieser Wirkung werden aber Schicksale, wie ich sie kurz nachzeichnen möchte, nicht gerecht. In der ehemaligen DDR war es nicht selten Praxis, dass Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 16 und 19 Jahren von der EOS, Fach- oder Hochschule trotz bester subjektiver Voraussetzungen aus politischen Gründen ferngehalten wurden. Sie hatten bis 1989 nicht die Möglichkeit, das Abitur oder einen akademischen Beruf zu erlangen. Auch nach der friedlichen Revolution war in vielen Fällen wegen des fortgeschrittenen Lebensalters eine Nachholung einer wie auch immer gestalteten Karriere unrealistisch. Damit ist der Personenkreis der verfolgten Schüler die mit am stärksten geschädigte Opfergruppe, gleichzeitig allerdings derjenige mit dem geringsten Nachteilsausgleich. Die Forderung einer Verbesserung der Leistungen für verfolgte Schüler, die dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist, steht im Kontext der aktuellen Forderungen der in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten und Opferverbände, für weitere Opfergruppen eine Verbesserung bei den Entschädigungsleistungen, z.B. eine Opferpension, zu ermöglichen. Dieses berechtigte Anliegen ist auch der Thüringer Landesregierung bekannt. Es wurde von ihr deshalb auch schon im Gesetzgebungsverfahren vor der Einführung der Opferpension auf Bundesebene benannt. Ich erinnere Sie daran, dass die Freistaaten Sachsen und Thüringen bereits am 6. Juli 2007 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht hatten, der das Ziel hatte, die noch bestehenden Aufgaben bei der Gesetzgebung zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung der Opfer der SED-Diktatur aufzuzeigen und weitere gesetzliche Schritte einzufordern. Darin heißt es unter anderem, ich zitiere: „Der Bundesrat sieht darüber hinaus bei weiteren Opfern Handlungsbedarf. Das betrifft beruflich Benachteiligte und Diskriminierte, Zwangsausgesiedelte und Zersetzungsopfer. Dazu müssten Erweiterungen und Ergänzungen im Berufungs- und verwaltungsrechtlichen Re
habilitierungsgesetz in einer Novellierung dieser Gesetze vorgenommen werden.“ Dabei hatte die Thüringer Landesregierung insbesondere die Situation der verfolgten Schüler im Blick. Leider fand, wie Sie wissen, dieser Antrag nicht die entsprechende Mehrheit im Bundesrat. Auch der bereits genannte Forschungsbericht zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen belegt in Auswertung der lebensgeschichtlich angelegten Interviews, dass viele politisch Verfolgte schon in jungen Jahren in das Visier des Repressionsapparates gerieten. Durch die im Lebenslauf häufig sehr zeitige Kollision mit der staatlichen Ordnungsmacht gerieten die Betroffenen in ihrer weiteren persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung zum Teil auf ein Abstellgleis. Eine Situation, deren Folgen bis heute nachwirken. Der Bericht belegt eindeutig, dass insbesondere die jüngeren Verfolgten heute materiell gesehen die Folgen des ihnen zugefügten Unrechts zu tragen haben. Somit bietet der Bericht eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion des komplexen Themas der SED-Unrechtsbereinigung und den Handlungsbedarf zur Verbesserung der beruflichen Rehabilitierung verfolgter Schüler.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Politik der Thüringer Landesregierung heißt es, sich wie bisher vehement auf Bundesebene für die weitere Verbesserung der Situation der Opfer von SED-Unrecht einzusetzen. Das haben wir bisher getan, auch dank der Unterstützung aus den Beschlüssen des Thüringer Landtags, und das werden wir auch weiterhin tun. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Frau Skibbe und Herr Kollege Döring, ich kann nahtlos anschließen an die Ausführungen von Herrn Kollegen Emde. Die Argumente sind ausgetauscht, es hat keine weitere Debatte in den Ausschüssen stattgefunden, nur die Unterstellungen, man möchte Bildung den Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorenthalten, die weise ich schon sehr deutlich zurück. Ich kann nahtlos an Kollegen Emde anschließen, es sind Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu den Qualifiziertesten sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in allgemeinbildender Hinsicht gehören. Das bekommen wir immer wieder bestätigt, sowohl von unseren Thüringer Unternehmen, wo sie hochqualifizierte Arbeit leisten, als auch von Unternehmen aus anderen Ländern, wo auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hoch begehrt sind, wo wir alles tun müssen, um sie hier im Lande zu halten. Es kann also nicht an mangelnder Bildung liegen. Es gibt keine neuen Argumente, von daher verweise ich auf die Debatte, die wir ausführlich am 20. März hier haben stattfinden lassen. Es bleibt bei der Ablehnung auch vonseiten der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt, auch im Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich darf mich zunächst einmal bedanken für die bisherige Debatte, die bei allen Unterschieden doch um die Sache bemüht sachlich geführt worden ist. Ich möchte mich auch ausdrücklich bedanken für alle Bemühungen, die es im Lande gibt, Benachteiligung, mangelnde Teilhabe von Kindern, zu verbessern. Es gibt sie unter den Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, die in zahlreichen Initiativen im Land unterwegs sind und natürlich auch in unseren parlamentarischen Gremien darum ringen, es gibt sie aber auch in einer breiten Öffentlichkeit. Zumindest unter uns kann ich da kein Sofa erkennen, liebe Frau Kollegin Pelke. Ich glaube, wir sind schon ziemlich engagiert unterwegs -
nicht nur im Denken, auch im ganz konkreten Tun. Ich werde einige wenige Beispiele dazu im Rahmen meiner Rede ganz konkret nennen. Im Übrigen haben wir auch nicht auf dem Rücken der Kinder oder Familien gespart. Wenn das für das Familiendarlehen eingestellte Geld im letzten Jahr nicht für diesen Zweck ausgegeben wurde, so will ich noch einmal der Vollständigkeit halber sagen, dass die Finanzministerin schon überplanmäßig Millionenbeträge gerade im sozialen Bereich zur Verfügung stellen musste. Auch dahin ist dieses Geld eingegangen. Auch dabei waren Kinder und Familien betroffen, auch wenn das nicht konkret mit einem solchen Projekt, sondern durch die ganz normalen Sozialleistungen ausgewiesen war, die zu bringen sind, wenn das Geld nicht ausgereicht hat.
Aber nun, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zurück zu den Vorlagen, die Grundlage unserer Debatte sind. Ich will sie noch einmal kurz in Erinnerung rufen: In der Tat schon überjährig, vom 20. Februar 2008 in Drucksache 4/3832, Kinderarmut gemeinsam mit den Kommunen bekämpfen, dazu der schon genannte Alternativantrag der LINKEN
in Drucksache 4/3990 vom 4. April 2008 - fast Gratulation zum Jahrestag, aber es liegt auch eine intensive Befassung hinter uns innerhalb dieser 12 Monate - und dann schließlich vom Beginn dieses Jahres, vom 7. Januar, der neuere Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/4765.
Ich will, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit letzterem beginnen, Armut bekämpfen, Essenfonds einrichten. Alle Fraktionen - Herr Kubitzki, Herr Panse und Frau Pelke - haben sich dazu positioniert. Herr Kubitzki sieht ja die Fondslösung kritisch. Für die Landesregierung kann ich sagen, die Einführung einer Fondslösung zur konkreten Hilfe zur Teilnahme an der Essenversorgung, wo es diese ganz konkreten Probleme gibt - und es gibt sie, ich habe mich da zahlreich im Land überzeugen können - oder auch in Gestalt eines Sozialfonds, auch für andere Leistungen zur Ermöglichung von Teilhabe von Kindern, ist zielführend. Ich halte dies dort für zielführend, wo es die Probleme gibt.
Das dürfte im Übrigen den Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktion auch bei der Stellung ihres Antrags bereits bekannt gewesen sein, denn am 3. Dezember haben wir uns in einer großen Akteursgemeinschaft mit den Wohlfahrtsverbänden, mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Kirchen, allen, die dort beteiligt sind, auch der Gewerkschaft, der Thüringer Tafel, den Bewegungen, darauf verständigt. In dem Vorhabenskatalog von 21 Punkten heißt es im ersten Punkt wörtlich: „So sollen durch den Sozialfonds Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten unter anderem ohne vorherige Antragstellung durch die Eltern die Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten in Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen ermöglicht werden. Dazu gehören beispielsweise ergänzende kostenpflichtige Angebote im Rahmen der ganztägigen Förderung an der Schule, Angebote im Rahmen des Lernens an einem anderen Ort, Projekte und auch Theaterveranstaltungen.“ Hier ist zwar die Essenversorgung nicht explizit genannt, wäre aber im Grunde doch ein paralleles System bzw. ließe sich verbinden.
Sie können mir glauben, ich führe das Positionspapier der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und anderer Verbände im „Gemeinsamen sozialen Wort zur Kinderarmut“ fast immer mit mir, zumal ich diese sehr gut anzupackende Ausgabe in diesem grauen Format habe, Sie können es auf meinem Platz sehen. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Landesregierung in Gänze zu diesem „Sozialen Wort“ Ziffer für Ziffer kabinettsabgestimmt Stellung genommen hat. In der Positionierung der Landesregierung heißt es in Ziffer 65 zu den Sozialfonds: „Dieser Forderung kann zugestimmt werden.
Die jeweils an der Schule zur Verfügung stehende staatliche Grundförderung muss datenbasierend erfolgen. Hierzu ist die statistische Datenlage insbesondere in den Städten bereits stärker ausgeprägt als in den Landkreisen. Diese Lücke gilt es zu schließen.“
Das kommt ja auch Ihrem ursprünglichen Antrag mit der Abstimmung in den Kommunen und zur Frage, inwieweit Datenlagen zur Verfügung stehen und dass man sie gemeinsam aufnehmen sollte, entgegen. Sozialfonds an Bildungseinrichtungen sind auch Gesprächsinhalte - und da verweise ich wieder auf die gemeinsame Akteursgruppe -, die wir in der Arbeitsgruppe 2 und 3 zum Thema Kinderarmut haben.
Untersetzungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegen im Einzelnen auch im Thüringer Kultusministerium vor. Ich meine mich zu erinnern, dass ich sie dem Sozialarbeitskreis der SPD bei unserem Treffen im Januar zur Verfügung gestellt habe.
Ja, das wollen wir alle, aber alles der Reihe nach.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, es gibt auch im Land inzwischen eine Fülle von Beispielen, wo Initiativen, Vereine, Privatpersonen, Kommunen und andere für sich entschieden haben, genau auf diese Weise helfen zu wollen und dies auch tun. Ich weiß auch, dass Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, in ihrer Heimatregion daran unterstützend beteiligt sind.
Natürlich ist das Drängen stark, auch das Land hieran zu beteiligen. Das haben alle Redner zum Ausdruck gebracht, wenn auch in etwas unterschiedlicher Intention. Aber es wird schon auch differenziert gesehen, da möchte ich doch ein kleines Augenmerk darauf legen, sowohl auf der Seite der schon jetzt Aktiven, dort, wo es heißt, einerseits, und das kam hier auch insbesondere vom Kollegen Kubitzki, der die volle Verantwortung des Landes hier einfordert, aber auch von Kollegin Pelke, die dies differenzierter sieht, aber trotzdem zum Ausdruck brachte, wo es heißt, das Land muss hier Farbe bekennen, es ist eine Aufgabe von Politik, auch von Landespolitik. So die einen. Es heißt aber auch, und das kann man durchaus in der Gesellschaft sehen, auch von entsprechend engagierten Kommunalpolitikern, die sagen, das ist unsere Sache, das machen wir, das machen wir auch im Sinne der Subsidiarität und da bleibt zunächst festzustellen, es gibt verschiedene Haltungen zum Engagement des Landes in dieser Sache, wobei mehrheitlich, da stimme ich Ihnen zu, ein Engagement des Landes gesehen wird. Aber auch aufseiten des Landes selbst ist die Situation
durchaus differenziert. Die Opposition sagt ganz klar, hier muss das Land sich in die Pflicht begeben, deswegen auch ihre Anträge in ihren entsprechenden Formulierungen. Als Sozialministerin sage ich auch ganz freimütig, je mehr Geld in den Fonds ist, je mehr Möglichkeiten schafft das natürlich - selbstverständlich und das ist zu begrüßen. Aber ich sehe sehr wohl auch, ein solcher Schritt hat auch Tücken und er will wohl überlegt sein. Es stellt sich die Frage, wie fördern wir beispielsweise in einer höchst heterogenen Lage, wie setzen wir das Geld, was wir hierfür zur Verfügung stellen können, sollten oder das, was sich auch ganz konkret an Summen aus Ihren Anträgen ergeben würde, Kollege Panse, hat die Zahlen genannt, wie setzen wir es möglichst effizient zum Zwecke, für den es bestimmt sein sollte, nämlich zur Bekämpfung von Kinderarmut, wirksam ein, in einer höchst heterogenen Lage, die sich im Einzelnen darstellt. Ein Fonds ermöglicht bei entsprechender Kenntnis der örtlich Handelnden über die örtlich bekannten Bedürftigen eine hohe Zielgenauigkeit. Das ist eine Chance zu helfen, dort möglichst ohne Notwendigkeit, auch wie es in dem Vorhabenkatalog in Punkt 1 geschildert ist, ohne Antragstellung. Denn es sind nicht nur die Kinder im Sozialleistungsbezug aus SGB II oder SGB XII, die darunter leiden, dass Eltern möglicherweise das Essen nicht bezahlen. Im Übrigen, das will ich auch mal sagen, es gibt Eltern, nicht wenige, die im Leistungsbezug von SGB II und XII leben und das Wenige, was sie haben, aber zuallererst ihren Kindern zugutekommen lassen. Für die das wirklich ganz persönliche höchste Verantwortung ist und, ich denke, gerade das sollten wir auch einmal differenziert sehen, dass wir bei unseren pauschalen Reden manchmal auch Betroffenen sehr Unrecht tun können. Das möchte ich nicht und, ich denke, das möchten wir alle nicht. Diese Differenzierungsmöglichkeit wäre mit einer Fondslösung, wenn man ihn antragsfrei mit einem Maximum an Vertrauen gegenüber den örtlich Handelnden ausstattet, gegeben. Jeder Förderverein, jede Initiative aus der Gesellschaft heraus hat die Chance, genauso unbürokratisch auch verfahren zu können.
Aber wie verhalte ich mich nun als Geldgeber Land? Wir haben deshalb gesagt, eine Fondslösung, so wie sie auch in der Antwort auf das „Gemeinsame Soziale Wort“ ist, muss datenbasiert erfolgen. Je mehr Sozialbedürftige unter Kriterien fallen, die man auch benennen müsste, je größer muss die Unterstützung vonseiten des Landes sein. Eines ist ganz klar, eine Beteiligung des Landes braucht Kriterien, braucht Richtlinien. Das Vertrauen in die örtlich Handelnden allein, so sehr ich es schätze und darauf setze, reicht leider für die Verausgabung öffentlicher Gelder des Landes nicht. Viele sehen das einfach nur als Problem, ich halte dieses Problem auch für lösbar; ich will es nur benennen. Im Übrigen ist es
auch das Modell, um nicht immer Rheinland-Pfalz zu bemühen, auch Brandenburg und MecklenburgVorpommern haben das gemacht, allerdings in einer Größenordnung, wo man dann sehen muss und auch nicht für die Essenversorgung, sondern für die anderen Dinge, also Sozialfonds für Beteiligungen an kulturellen Dingen und an Sachnotwendigkeiten, die erforderlich sind, mit 2,2 Mio. € jeweils in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Brandenburg. Erste Berechnungen, wie gesagt, liegen auch für Thüringen vor.
Aber eigentlich - und das ist jetzt mein Punkt - sind wir in Thüringen - und da will ich überhaupt nicht ablenken, sondern ich will es mal der Vollständigkeit halber nennen - doch schon ein ganzes Stück weiter, auch dank einer interdisziplinären Armuts-, Bildungs-, Familien- und Gesundheitsforschung, die wir hier im Land dank der Wissenschaftler an unseren Hochschulen - Fachhochschule, Universität Jena, aber auch hier in Erfurt, in Jena und auch in Nordhausen, wie ich neuerdings gehört habe - haben. Da möchte ich gern an dieser Stelle über ein Gespräch berichten, weil wir schon in dem letzten Plenum glaubten, dass wir endlich mal drankommen würden mit unserer Debatte zum Thema Ihrer Anträge gegen Kinderarmut am Rande der letzten Debatte am 20. März eine Initiative der Kommunalverantwortlichen aus Erfurt, aus Gera, aus Weimar und Jena, und zwar zur Bildungsförderung und Armutsprävention in Thüringen und das auf der Basis eines interkommunalen Vergleichs. Es gibt da auch Schriftwechsel, vorgelegte Konzepte. Da heißt es unter anderem, und das finde ich bemerkens- und äußerst unterstützenswert und eigentlich auch in der Intention des Antrags zumindest vonseiten der SPDFraktion, wo es heißt: „Die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden zunehmend heterogener. Dies stellt erhöhte Anforderungen an die Sozialplanung, wie beispielsweise eine genaue Analyse der tatsächlichen Bedarfe an sozialpolitischen Maßnahmen in einzelnen Sozialräumen. Eine bloße Analyse ist jedoch oftmals nicht ausreichend. Zielführender ist sowohl ein Vergleich zwischen verschiedenen Sozialräumen innerhalb einer Kommune als auch zwischen Sozialräumen mit ähnlichen Problemlagen verschiedener Städte. Hierdurch lassen sich ein spezifischer Steuerungs- und Finanzierungsbedarf sowie sozialpolitische Maßnahmen entwickeln, da so Probleme im Verhältnis zu anderen beeinflussenden Faktoren abgebildet werden können.“ Weiter heißt es dann: „Zweck der Untersuchung ist es, ziel- und sozialraumspezifisch den Steuerungs- und Finanzierungsbedarf über den Abbau von Kinderarmut und Bildungsbenachteiligung zu analysieren und punktgenaue politische Strategien auf deren Bearbeitung auf kommunaler Ebene zu entwickeln. Somit werden die tatsächlichen sozialräumlichen Bedarfe zum Ausgangspunkt für eine
kommunale Sozial- und Bildungspolitik in benachteiligten Städten genommen. Zur Erweiterung von politischen Steuerungskompetenzen sollen diese Bedarfe mit den bislang eingesetzten Ressourcen in Beziehung gesetzt werden, um auf dieser Ebene Wirksamkeitsvergleiche anstellen zu können. Mittels einer kritischen Analyse von Wirkung bisheriger Intervention ergeben sich Hinweise auf die politische Steuerung zwischen Bedarf und Intervention innerhalb einzelner Städte, wie die unterschiedlich belasteter Planungsbezirke und darüber hinaus in der interkommunalen Perspektive.“ So weit Gera, Jena, Weimar, Erfurt. Weil auch Kommunen sehen, dass Ressourcen begrenzt sind, dass man Ressourcen aber sehr spezifisch mit wesentlich mehr Wirksamkeit einsetzen kann und das sind immerhin, wenn man mal diese vier Städte zusammennimmt, ein Viertel der Thüringer Bevölkerung, die man damit erreichen würde. Ich denke, das ist ein Ansatzpunkt, der auch resultiert aus dem, was wir nicht im Allgemeinen in nur dahin gesagten Gesprächsrunden, sondern wirklich in aller Ernsthaftigkeit von einem ganzheitlichen Ansatz her erarbeitet haben mit Wohlfahrtsverbänden, mit den Kirchen, mit den kommunalen Spitzen und eben auch den Wissenschaftlern als nachhaltig, weiterführend identifiziert, ganz konkret in die Sozialräume, in die konkreten Lebenslagen und notwendigen Hilfebedarfe reingehen und Situationen aufnehmen, begleiten, Eltern, Kinder und Familien stärken. Das ist unser Ziel und das muss nachhaltig erreicht werden. Es ist ein Teil dessen, was sich aus diesem 21-Punkte-Katalog ergibt, und zwar ganz konkret, wo im Übrigen auch die Bemühungen meines Ministeriums und auch von mir als Ministerin flankiert sind vom Thüringer Wirtschaftsministerium und seinen Mitarbeitern, vom Thüringer Kultusminister, so dass wir hier auch in einer Gemeinschaft stehen und das nicht nur auf der Höhe der Wissenschaft, sondern offensichtlich auch in einer gewissen Pioniersituation für die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise, deren Vorstandsmitglieder, Herr Alt, Herr Senius, in Thüringen waren, um sich genau über diese Prozesse, die wir auch mit der Wissenschaft erarbeitet haben, informieren zu lassen, bis hin auch zum Bundesarbeitsministerium, wo es uns gelungen ist, gerade zu diesen Fragestellungen, jetzt auch in den Arbeitsgruppen des Bundesarbeitsministeriums unseren Thüringer Ansatz, der keine Erfindung des Ministeriums ist, sondern sich aus dem ergeben hat, was im Land an Fachkompetenz da ist, an ganz praktischen Erfahrungen, aber gebündelt werden kann dadurch, dass wir diese gemeinsame Akteursgruppe haben, ganz konkret die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung auf das „Europäische Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und für soziale Integration“, wo wir mit unserer Sozialabteilung, mit unserem Kompetenzteam Europa auf der Bundesebene präsent sind, neben dem Vorsitzland der ASMK, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ein SPD-Land und Nord
rhein-Westfalen und Thüringen für die unionsgeführten Länder.
Diejenigen, die hier mitmachen, tun das nicht nur, um ihre Konzepte und Visionen irgendwo weiter zur Geltung zu bringen, sondern um zum Zwecke des Tuns beizutragen. Hierzu zählen auch die Professoren. Prof. Merten als Berater der SPD-Fraktion ist genannt, er bringt sich in diese Akteursgruppe genauso ein, wie Prof. Lutz, Frau Prof. Sasse, Prof. Opielka, Prof. Winkler, Prof. Fauser als Erziehungswissenschaftler. Ich denke, wir haben in diesem Land wirklich einen Vorteil mit einer hochprofessionellen Wissenschaft auf diesem Gebiet, mit einer Dichtheit der Akteure, mit ganz pragmatischen Ansätzen im Umgang. Das sollten wir wirklich nutzen.
Das für viele vielleicht Verblüffende, für mich aber doch Selbstverständliche ist, dass getan wird, was wir sagen. Jetzt komme ich dazu, Frau Pelke. Es wird getan, was wir sagen, und das wird auch wahrgenommen und ausdrücklich begrüßt. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen sind ja dabei, sehen, wie das außerparlamentarisch wirkt und gesehen wird und was da getan wird auch im Ministerium. Ich denke da an den LIGA-Empfang in Erfurt, wie dabei diese Arbeit, die wir in den letzten Monaten geleistet haben, eingeschätzt worden ist, oder auch an den LIGA-Empfang in Mühlhausen, Kollege Kubitzki war dabei, alle Fraktionen waren vertreten, von Ihrer Fraktion war Herr Pilger da. Es kam der Beigeordnete gerade aus der Beratung aus Erfurt, wir haben ganz konkret über ein Projekt gesprochen, das jetzt im Land in vielen Städten ganz konkret ansetzt zur Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen mit Kindern, über die Grundsicherungsträger, über die Wohlfahrtsverbände, über diejenigen, die hier beratend helfen, sich einbringen und womit wir insgesamt 500 bis 1.000 Menschen helfen. Da kann man sagen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin ist es etwas, das Schule machen kann, das zeigt, dass im Land dies alles als Tun begriffen wird. Frau Kollegin Jung, Herr Hausold, aus der Stadt Gera heißt es dann: „Die Stadt Gera begrüßt außerordentlich die Initiative der Landesregierung zur Integration und Armutsbekämpfung, zur Förderung von 500 bis 1.000 Personen aus Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II mit Kindern und bekundet hiermit ihr Interesse an Beteiligung an dieser Initiative.“ Man äußert noch etliche lobende Worte, das will ich jetzt nicht weiter ausführen. So haben wir fast flächendeckend in Thüringen ganz konkrete Taten.
Wir sind am 8. April wieder in unserer Runde beisammen, wo wir ganz konkret bei jedem einzelnen Punkt abrechnen, was gemacht wird, aber eben nicht nur vom Land. Wir sind Motivator und Moderator, wir geben auch selber Ressourcen hinzu. Natürlich
unterstützen wir diese interkommunale Untersuchung ganz konkret, weil es auch in unserem Interesse liegt, hier zu helfen und auch mit Ressourcen entsprechend umzugehen. So geschieht das in vielen anderen Fällen auch, wo wir ganz konkret dabei sind. Ich maße mir wirklich nicht an zu sagen, dass wir damit die Kinderarmut in Thüringen geringer hätten als anderswo, das ist gar nicht mein Thema. Jedes Kind ist eins zu viel. Insgesamt haben wir von der Thüringer Landespolitik einschließlich der Wirtschaftspolitik her im Vergleich der neuen Länder zumindest günstigere Werte. Die Armutsfrage ist eine Frage von Einkommen - was die materielle Armut betrifft, es gibt ja die ganzen anderen Facetten - der Eltern, man braucht dafür Arbeitsplätze und man braucht dafür auch eine zielführende integrierte Wirtschaftspolitik mit Bildungspolitik und allem, was dazugehört.
Wohlgemerkt, jedes Kind ist eines zu viel, und jedes Kind ist einzeln zu sehen. Da müssen Hilfsangebote sein, das kann nicht alles die Sozialministerin persönlich Auge in Auge mit jedem Kinde organisieren, das ist auch gar nicht der Punkt. Aber dass überall dort, wo die Kinder gekannt werden, in den sozialen Räumen, wo Kinder zu Hause sind, Menschen da sind, das ist schon etwas. Das kann man anregen. Da sind auch die Bemühungen, die in einer wirklich glücklichen Verzahnung von Wissenschaft und den örtlichen Akteuren in Thüringen gegeben sind, etwas Signifikantes. Wenn das greift, denke ich, dass wir mittel- und langfristig etwas bewegen, was man dann auch ablesen kann.
Das alles sind Dinge, die sind nicht in den noch wenigen Wochen dieser Legislatur zu leisten. Aber sie sind so anzulegen, dass sie - wie auch immer - lange über den Wahltag hinaus Bestand haben werden, weil es Weichenstellungen sind, die in eine anerkannte, wissenschaftlich datenbasierte Richtung gehen. Bei aller Sympathie in der Sache, die ich zum Ausdruck gebracht habe, es ist tatsächlich so: Natürlich der Haushaltsgesetzgeber, das Plenum hat alles in der Hand. Es hat auch in der Hand, einen einmal beschlossenen Haushalt mit im Übrigen einem qualifizierten Sperrvermerk, einem Richtlinienvermerk, der Bedingung für die Ausgabe dieses Geldes ist, was Sie vorgeschlagen haben, zu ändern. Wenn das so einfach gegangen wäre, hätten wir es längst gemacht. Aber so einfach ist es eben nicht. Ich denke, man braucht hier auch ein Stück Verlässlichkeit. Es ist absehbar, dass wir einen neuen Haushalt haben werden. Dann muss man mit den entsprechenden Vorbereitungen und den entsprechenden Argumentationen, da haben wir jetzt eine ganze Menge, in die Debatte gehen. Dann werden wir das erreichen, was ich gesagt habe. In diesem Fall und in vielen anderen Fällen haben wir es bereits getan. Auf diesem Weg werden wir auch weitermachen.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns weitergehen auf diesem von Umsicht getragenen, fundierten Weg einer wirklich zielführenden Bekämpfung von Kinderarmut in diesem Land. Aber führen wir jetzt nicht Debatten über Dinge, die im Haushalt festgeschrieben sind, die wir im Übrigen auch für soziale Zwecke ausgegeben haben, weil sie in den Gesamthaushalt zurückfließen mussten, aber letztlich doch in sozialer Situation entsprechend unterstützt haben.
Von daher sollten wir diesen Weg weitergehen, den wir beschritten haben. Danke.
Ja.
Das ist so, ich habe auch erläutert, warum. Das heißt nicht, dass die Kinder kein Mittagessen kriegen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst gebe ich Ihnen recht, wenn Sie gesagt haben, dass dieser Antrag auf ein zentrales Feld gesundheitspolitischer Verantwortung zielt hier im Freistaat Thüringen, die die Landesregierung wahrnimmt, die ich auch ganz persönlich wahrnehme, auch mit dem Zitat, was Sie gebracht haben, Frau Fuchs, was ich gelegentlich auch in Interviews geäußert habe, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Verantwortung in der Gesundheitsministerkonferenz, die Thüringen in diesem Jahr hat - eine Verantwortung, die die Landesregierung wahrnimmt, die die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens wahrnimmt, die Krankenkassen, auch weitere Akteure im Land, die hier die Probleme auch der Menschen, gefühlte Probleme, aber auch real existierende Probleme wahrnehmen, eine Verantwortung, die uns auch hier im Haus in allen Fraktionen umtreibt. Ich denke, das ist in Ordnung und das kann ich auch nur begrüßen und ich gehe auch davon aus, dass zumindest die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker unserer drei Fraktionen um die Zuständigkeiten jeweils wissen, was kann die Landesregierung, was ist Aufgabe der Selbstverwaltung. Diese Kenntnisse, denke ich, sind vorauszusetzen. Ich bin nun dringend gebeten, nicht zuletzt vom Chef der Staatskanzlei, nicht alles zu wiederholen, was vonseiten der Fraktionsrednerinnen und -redner gesagt worden ist, deswegen nur in Kurzform noch einmal zusammenfassend.
Zunächst zu Ziffer 1: Den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Länder, das wird von niemandem hier bestritten, das ist so. Kollege Gumprecht hat über die Bemühungen berichtet, auch Frau Kollegin Fuchs ging darauf ein, Frau Taubert, wir sind ja auch regelmäßig mit den Akteuren im Gespräch. Bei deren Bedarfsplanung sind die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich. Auch darüber habe ich mich verschiedentlich geäußert, auch öffentlich geäußert, ob das Seniorenzusammenkünfte gewesen sind oder wie letztlich, als wir bei den privaten Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen waren, auch im Gespräch mit Gesundheitsakteuren, Ärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung in der Tat, dass wir hier Kriterien haben, die auf unsere Situation nicht mehr passfähig sind; das stimmt. Wir müssen hier regional stärker differenzieren, denn der Bevölkerungsrückgang auf der einen Seite, die dünn besiedelten Gegenden, wenn wir hier nur schemenhaft die Kriterien im Grunde reißbrettartig über das Land legen, bringen uns eine Ärzteversorgung, die nicht mehr auf den tatsächlichen Bedarf hin orientiert ist, der von einer stärkeren Morbidität, von einer
zwar weniger werdenden, aber mit mehr älteren Menschen versehenen Bevölkerung letztlich die Defizite erkennen lässt, nicht mehr passfähig ist und deswegen ist hier in der Tat Änderungsbedarf angesagt. Der Ort, auf dem ich das unter anderem auch thematisieren werde, ist die Gesundheitsministerkonferenz, ganz richtig, aber eben auch im Wissen darum, dass wir nicht direkt Einfluss nehmen können auf die Selbstverwaltung, auf den gemeinsamen Bundesausschuss, aber dennoch deutlich thematisieren sollten und thematisieren müssen, wo wir hier den Änderungsbedarf sehen. Deswegen an dieser Stelle nicht der Weg über den Bundesrat, der allerdings, da muss ich zugeben, wir sind vielleicht auch bei manchen Formulierungen etwas salopp, wenn wir einen anderen Adressaten finden, GMK/Bundesministerin legt nahe, diesen parallelen Weg, Bundesrat, da gebe ich zu, das hätte man da auch vielleicht differenzierter formulieren können - also mein Weg ist die Gesundheitsministerkonferenz, die politische Meinungsbildung dort in den Gremien, wo wir politisch auch über die Dinge reden und den Bundesrat hier in der Tat aus Achtung vor der Selbstverwaltung nicht zu beschreiten als direkte Einflussnahme, sondern die Selbstverwaltung auch in ihrer Verantwortung Selbstverwaltung sein zu lassen, aber auch ganz klar zu sehen, wo hier die Bedarfe sind, was im Übrigen ja mit der Frage, bei allen Schwierigkeiten jetzt mit der Honorarverteilung, aber vom Grundsätzlichen her mit dem Anstieg der Honorare jetzt einmal vom Gesamtvolumen für die neuen Länder ja auch so gelungen ist, dass wir politisch flankiert haben, dass sich die Selbstverwaltung dann im Gemeinsamen Bundesausschuss durchgesetzt hat.
Zu Ziffer 2 des Antrags: Die Thüringer Krankenhausplanung hat die demographischen Aspekte stets umfassend berücksichtigt. Das können wir für Thüringen sagen. So wird z.B. die Geriatrie mit ihren besonderen Leistungsangeboten der Altersmedizin seit dem 2. Thüringer Krankenhausplan auch ganz konkret beplant. Ein dritter Thüringer Geriatrieplan, der entwickelt und im VI. Quartal des vergangenen Jahres durch den Krankhausplan im Ausschuss verabschiedet wurde, soll den geriatrischen Planvorgaben auch des künftigen 6. Thüringer Krankenhausplans zugrunde gelegt werden. Freilich, das ist nur ein Aspekt, aber natürlich wird es in Zukunft auch darum gehen, das ist richtig im Antrag angesprochen und ist auch von Kollegin Dr. Fuchs noch einmal gesagt worden, Synergien tatsächlich zu nutzen von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hier für die Bevölkerung gerade im dünner besiedelten ländlichen Bereich. Natürlich macht eine Krankenhausplanung insgesamt nur Sinn, wenn sie die demographischen Faktoren auch in all den Facetten, die dazugehören, voll umfänglich berücksichtigt. Darauf werden wir achten. Dazu haben wir auch ein Gutachten jetzt parallel zu den vergangenen Kran
kenhausplänen in Auftrag gegeben und da wird es auch diese demographischen Aspekte selbstverständlich geben müssen.
Zu Ziffer 3 des Antrags: Die Landesregierung berücksichtigt im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung bereits seit Längerem auch demographische Aspekte. Bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans werden die bestehenden und auch zukünftigen medizinischen Bedarfe, die Versorgung entsprechend auch berücksichtigt werden. Nicht zuletzt verweise ich auch, und das hat schon eine neue Qualität, auf unseren gemeinsamen Demographiekongress, den wir mit dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien im vergangenen Jahr, am 20. November, hatten, wo wir ganz dezidiert auch in einer Arbeitsgruppe sind für eine intigrierte Fach- und Regionalplanung. Ich denke, das muss die Zukunft sein im gesundheitlichen Bereich, in der ärztlichen Versorgung, aber auch in den anderen Bereichen - Stichwort „strategische Sozialplanung“, da muss man das natürlich auch entsprechend aufbauen. Hier haben wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen guten Partner in Thüringen. Es sind wichtige Punkte, es sind Punkte in einem zentralen Feld unseres landespolitischen Handelns, aber es sind Punkte, die wir im Blick haben, die wir in Arbeit haben, die Anliegen dieses Antrags sind. Sie sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens gut aufgehoben, ich denke auch, was die Landesregierung dazu beitragen kann zu diesem wichtigen Thema, insofern folge ich dann, was die Notwendigkeit zusätzlicher Punkte betrifft, auch der Mehrheitsfraktion hier im Haus. Ich kann aber versichern, in dem Anliegen haben wir völlige Einigkeit. Vielen herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, um dem allgemeinen Deregulierungsanliegen Rechnung zu tragen, hat das Kabinett im Dezember 2002 beschlossen, dass Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Regel zeitlich zu befristen sind. Sinn und Zweck der Befristung ist die Evaluierung der Vorschriften. Hierdurch soll eine ständige Überprüfung des Normenbestands auf dessen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erfolgen. Dementsprechend wurde die Geltungsdauer des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes jeweils bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Überprüfung der vorgenannten Gesetze hat ergeben, dass die Befristung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes aufgehoben werden kann, da es ausschließlich der Durchführung von Bundes- bzw. EU-Recht dient. Das Thüringer Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch soll befristet fortgelten. Das vorliegende Artikelgesetz sieht die Verlängerung der Befristung des Thüringer Aus
führungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bis Ende 2015 Artikel 1 und die Entfristung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Artikel 2 vor. Der Gesetzentwurf enthält weiterhin einen Artikel zur Regelung der Dienstaufsicht im Bereich der Kriegsopferversorgung - das ist Artikel 3 des Gesetzes. Im Rahmen der Änderung der Zuständigkeiten in der Versorgungs- und Sozialverwaltung zum 1. Mai 2008 wurde die Aufgabe der Kriegsopferversorgung vom Landesamt für Soziales und Familie auf das Landesverwaltungsamt übertragen. Entsprechend der Auslegung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung durch das Bundessozialgericht haben im Fall der Übertragung der Aufgabe auf eine Landesmittelbehörde, die dem Innenministerium nachgeordnet ist, sowohl die Fach- als auch die Dienstaufsicht im Sozialressort zu verbleiben. Diese Konstellation steht im Widerspruch zu dem Ziel, klare und effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Von der nunmehr durch die Föderalismusreform eröffneten Möglichkeit, von Bundesgesetzen abzuweichen und hier die für Thüringen optimalen Strukturen zu schaffen, wird durch die Übertragung der Dienstaufsicht auf das für Inneres zuständige Ministerium für das Landesverwaltungsamt für den Bereich der Kriegsopferversorgung Gebrauch gemacht.
Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit und für die konstruktive Entscheidung des Hauses, in der nächsten Plenarsitzung am 3. April auch ohne Ausschussüberweisung das Gesetz in zweiter Lesung zu beraten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch die Landesregierung sollte Stellung beziehen zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Da möchte ich noch einmal festhalten: Die Fraktion der SPD hat mit Datum vom 11. März 2009 dem Thüringer Landtag den Entwurf eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes zugeleitet. Der Gesetzentwurf zielt unter Bezug auf das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub auf den Erlass eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes ab. Von Arbeitnehmerseite, insbesondere von den Gewerkschaften, wurde ein Thüringer Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz in den vergangenen Jahren mehrfach gefordert. Meine Vorrednerinnen und Vorredner Frau Skibbe, Herr Emde und Herr Döring haben darauf hingewiesen: Schon 1991 gab es beispielsweise die Initiative des DGB, von der SPD-Fraktion - damals in der 1. Legislaturperiode - 1992 hier die Aktivität im Thüringer Landtag und auch an den Beginn der 2. Legislaturperiode ist erinnert worden.
Mit dem Gesetz soll für Beschäftigte ein Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung zum Zweck der Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zur berufsbezogenen oder gesellschaftspolitischen Bildung sowie zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts geschaffen werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der SPD soll der Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung grundsätzlich auf fünf Arbeitstage im Jahr begrenzt werden. Um die damit verbundene Belastung der Arbeitgeber zu minimieren ist vorgesehen, dass der Freistaat Thüringen auf Antrag die Kosten für das während der Bildungsfreistellung gezahlte Arbeitsentgelt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel erstattet. Gleichzeitig wird das Verfahren für die Anerkennung von Veranstaltungen beschrieben. Die Gewährung von Bildungsurlaub muss gesetzlich geregelt sein. Die Ge
setzgebungskompetenz dazu obliegt den Ländern.
Auf die Länder, es wurde abgehoben mehrfach auf 12 Länder, die ein solches Gesetz haben, wenn auch in sehr unterschiedlicher Ausprägung, wurde bereits hingewiesen. Ich möchte diese Länder einmal nennen, denn da fällt durchaus etwas auf, jedenfalls mir. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen - wie auch immer - jedenfalls formulierte gesetzliche Bestimmungen, die es ermöglichen, Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge zur Fort- und Weiterbildung freizustellen. Allein in Baden-Württemberg, in Bayern, Sachsen und Thüringen bestehen diese Regelungen nicht. Aber genau diese Länder sind die leistungsstarken, die wirtschaftsstarken, die pisastarken Länder. Wir sind also hier in keiner schlechten Gesellschaft, wollte ich nur mal sagen. Die Landesregelungen unterscheiden sich teilweise erheblich und stehen im engen Zusammenhang mit der jeweils regionalen, politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes.
Eine Erstattungsmöglichkeit für Arbeitgeber gemäß dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist nach vorliegenden Erkenntnissen zum Beispiel nur - auch darauf wurde schon hingewiesen - im Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie beim Ehrenamt im hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub verankert. In mehreren Landesregelungen fehlen spezielle Bestimmungen zur Förderung des Ehrenamts. Die Bedingungen für die Gewährung von Bildungsurlaub oder das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen sind in den Ländern nicht einheitlich geregelt. Die Mehrzahl der Gesetze sieht keinen Anspruch zum Beispiel für Beamte vor. Berichtspflichten bestehen nach fast allen Landesgesetzen außer in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Grundsätzlich gilt natürlich unbeschadet dieser Tatsache auch aus Sicht der Landesregierung: Weiterbildung hilft den Beschäftigten, ihre Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Sie findet ja auch regelmäßig statt, wenn Sie sehen, wie sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterqualifizieren, welche Möglichkeiten sie auch in Thüringen dazu nutzen. Ganz klar, im Zeitalter der Globalisierung ist die Qualifikation der Beschäftigten zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden, das wissen selbstverständlich auch Unternehmen.
Der Bildung im Kontext lebenslangen Lernens kommt auch bei der Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels eine zentrale Bedeutung zu. Bildungsurlaub kann den Erwerb wertvoller Zusatzqualifikationen für Arbeitnehmer grundsätzlich be
fördern und soll dazu beitragen, dass sie den ständig wechselnden und steigenden Anforderungen im Arbeitsleben gerecht werden können. Die Fort- und Weiterbildung stellt eine Chance zur Erweiterung von Wissen und Kreativität dar und auch dies wird ja regelmäßig genutzt. Auch der Fortbildung der ehrenamtlich tätig Beschäftigten misst die Landesregierung eine hohe Bedeutung zu, hat das auch zum Beispiel gesetzlich unterlegt. Qualifikation ist der Schlüsselbegriff zeitgemäßen bürgerschaftlichen Engagements.
Ja.
Ja, dann stellen Sie sie am Ende, vielleicht sage ich noch was dazu, zum Beispiel zur gesetzlichen Verankerung sage ich noch was, wenn Sie danach fragen wollten.
Kompetenz schafft Handlungssicherheit, gibt vielen Bürgern gleiche Teilhabechancen, erweitert den Horizont und die individuelle Orientierung. Auch die Anforderungen im Ehrenamt werden komplexer, vielschichtiger und spezialisierter. Allerdings, das mag vielleicht verwundern, aber auch das gehört zur Gesamtbetrachtung dazu, nämlich dass die Erhebungen in den Ländern mit entsprechenden Bestimmungen, also gesetzlichen Regelungen, ergeben haben, dass die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes gering ist. Wenn Kollege Döring gerade die Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern nannte sozusagen als Indiz, die Belastungen für den Landeshaushalt wären ja gar nicht so ausufernd, da kann man nur sagen, das liegt offensichtlich an der geringen Inanspruchnahme. Wenn wir aber ein Gesetz machen, dann soll es ja auch eine entsprechende Inanspruchnahme gewährleisten. Es sind auch hier verschiedene Argumentationen, die dann gegeneinander stehen. Die Quote lag in den vergangenen Jahren in den meisten Ländern etwa bei 1 Prozent, so dass die Zweckmäßigkeit einer solchen Vorschrift durchaus angezweifelt werden darf.
Zum Beispiel zeigen Erfahrungen der Länder mit gesetzlichen Regelungen, dass die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung vorrangig - und auch das muss man natürlich zur Kenntnis nehmen - von Mitarbeitern des öffentliches Dienstes und sehr großen Unternehmen in Anspruch genommen wird. In kleinen Unternehmen dominiert dann doch wieder die Sorge vieler Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Gerade Klein- und Mittelbetriebe bleiben wegen der besonderen Belastung der Unternehmen oft außen vor.
Da von einer berufsbezogenen Weiterbildung der Beschäftigten oftmals auch der Arbeitgeber profitiert, leisten allerdings - darauf wies ich schon hin - zahlreiche Untenehmen unabhängig von einem Anspruch auf Bildungsfreistellung hierzu freiwillig ihren Beitrag. Regelungen zur Bildungsfreistellung sind darüber hinaus auch in Tarifverträgen zu finden.
Und auch ein Wort zu einer bereits erfolgten gesetzlichen Verankerung in Thüringen will ich natürlich hier benennen. Zum Beispiel mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes vom 4. September 2002 wurde in dem damals neu eingefügten § 18 a die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit als neue Leistung geregelt und beinhaltet bei Bedarf auch einen Vergütungsausfall. Diese Regelung haben wir also bereits in unserem landesgesetzlichen Bestand. Aber auch hier gilt: Die Inanspruchnahme dieser Freistellungsregelung ist bisher gering. Das sehen wir nicht nur kritisch im Blick auf andere Länder, sondern auch in Evaluierung unserer eigenen Regelungen, die wir geschaffen haben.
Im Übrigen, Beamte können nun wiederum unter anderem im Rahmen eines umfangreichen Jahresfortbildungsprogramms Schulungen und Qualifizierungen in Anspruch nehmen, zu denen sie unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Das ist auch wieder eine entsprechende Regelung, die wir hier im öffentlichen Dienst haben, die auch auf tarifvereinbarter Regelung oder im Bereich der Freiwilligkeit in Unternehmen gewährleistet wird, aber auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmenssituation.
Für Unternehmen sollen zwar die Kosten einer Bildungsfreistellung durch den Freistaat Thüringen nach dem Gesetzentwurf der SPD erstattet werden, bei der Einführung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung ist aber trotzdem mit einer zusätzlichen Belastung für Unternehmen zu rechnen. Dies ist zumindest - Kollege Emde wies schon darauf hin - zum jetzigen Zeitpunkt, denke ich, das falsche Signal an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn zusätzlich erscheint dies besonders problematisch für eine Wirtschaftsstruktur, die vorrangig von mittleren und kleinen Unternehmen geprägt
ist, wo wir in Thüringen schon darauf setzen, auch mit der Branchenvielfalt, die wir in Thüringen in den letzten Jahren aufbauen konnten, dass wir auch diese Krisensituation bestehen. Aber jeder weiß, wie sehr auch wir hier schon betroffen sind. Zusätzliche Belastung im Hinblick auf die Wirtschaft ist etwas, wo wir fragen müssen, ist das zu diesem Zeitpunkt, in diesem Moment wirklich die zielführende Antwort auf die wirtschaftliche Situation, in der wir uns befinden.
Wir sprechen jetzt darüber. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Landesregierung Anfang dieser Woche zu einer umfangreichen Konsultation in Brüssel gewesen ist. Wir haben mit dem deutschen EUKommissar Verheugen gesprochen. Jeder weiß, welcher Partei Herr Verheugen zugehörig ist. Er hat in seiner Funktion, die er in Europa ausübt, inständig gesagt, lasst uns in der jetzigen Situation ein Moratorium für alle die Wirtschaft zusätzlich belastenden Gesetze machen. Das betrifft „technische Normen“, das kann man natürlich in vielen Fällen zur EU zurückgeben, das betrifft aber auch zusätzliche Verwaltungsaufwendungen. Wir machen uns Gedanken - Europa, aber auch wir hier im Land -, wie wir Unternehmen von zusätzlichen Meldepflichten und Statistiken ein Stück weit befreien können. Es sind Milliardenbeträge, die allein durch bürokratische Belastungen in jedem Jahr auf die Unternehmen zukommen. Jetzt - in dieser Zeit einer so in den letzten 60 Jahren nicht dagewesenen Krise -, europaweit gesehen, mit einem solchen Gesetz das Gegenteil als Signal zu geben, ist etwas, was im Moment, da gebe ich Kollegin Skibbe recht, schon den Eindruck von wahlkampforientiert macht, aber in dieser Situation überhaupt nicht passt. Es ist aber nicht nur mit Blick auf die Belastung von Unternehmen ein schwieriger Punkt, es ist auch ein schwieriger Punkt mit Blick auf unseren eigenen Landeshaushalt. Wir haben im laufenden Haushalt für 2009 keine Haushaltsmittel dieser Art für die genannten Ausgleichszahlungen vorgesehen. Es ist auch nicht angezeigt, bei einer Haushaltssituation, die in Zukunft wieder angespannter sein wird, erheblich angespannter - jeder weiß, wie die einbrechenden Steuereinnahmen aussehen -, Leistungsgesetze zu verabschieden, wo eine große Unsicherheit besteht. Das ist, denke ich, auch keine gute Hypothek für einen kommenden Landeshaushalt. Dann gilt natürlich für das Land auch, neben den Erstattungspflichten, die hier gesetzlich normiert sind, würden im Zusammenhang mit der Anerkennung von Veranstaltungen zusätzliche Verwaltungsaufgaben auf das Land zukommen so, wie mit den Erstattungen auf Antrag des Arbeitgebers, die in Zeiten der Deregulierung natürlich auch kritisch zu hinterfragen sind.
Wie gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesetzesinitiative für ein Bildungsurlaubsgesetz in Thüringen gab es in der Vergangenheit mehrfach, ohne Frage. Vielleicht waren die Zeiten dafür auch schon günstiger als sie heute sind. Selbst unter günstigeren Zeiten wurde dies abgelehnt und im Moment passt es eben überhaupt nicht. Weil in der Vergangenheit auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Aspekte gegen eine Umsetzung dieser Initiative standen, sagen wir, lasst uns in diesem Moment keine falschen Erwartungen wecken, auch und gerade nicht vor einer Wahl. Wir wollen auch nach der Wahl tun, was wir vor der Wahl sagen und vor der Wahl nicht sagen, was wir nach der Wahl nicht einhalten können.
Da stehen wir für Glaubwürdigkeit, für Verantwortung, die wir für den Freistaat Thüringen wahrnehmen. Deswegen lehnt auch die Landesregierung diese Initiative zum jetzigen Zeitpunkt ab. Vielen Dank.
Liebe Frau Dr. Klaubert, auch wenn die Geschäftsverteilung der Landesregierung obliegt und keiner sonderlichen Begründung bedarf, möchte ich dies trotzdem aufklären, Bildung bildet ja immer. Da sich der Gesetzentwurf auf das „Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation“ für den bezahlten
Bildungsurlaub bezieht und im Sozialministerium neben vielem anderen auch der Arbeitsschutz ressortiert, ist im Referat Arbeitsschutz auch dieses internationale Übereinkommen angesiedelt. Das hat dann zur Zuständigkeit der Sozialministerin geführt, die ich hier im Auftrag der Landesregierung wahrgenommen habe.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Kollege Worm ist gerade gefragt worden von Ihnen, Herr Kollege Kubitzki, wenn ich vielleicht meine Antwort, auch wenn Sie mich vielleicht nicht gefragt haben, geben darf. Ich war in Jena, ich habe ihn besucht und mit Ihrer Frage, ob er den gesetzlichen Vorgaben entspricht jetzt nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz muss ich Ihnen klar sagen: Nein. Das ist auch bekannt. Es ist ein Modellprojekt, was nicht dem entspricht, was jetzt in dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgegeben ist. Aber dazu komme ich dann später noch mal. Zunächst teile ich mit den Kolleginnen und Kollegen im Raum die Verwunderung, das Augenreiben, nicht nur, weil es jetzt schon nach 18 Uhr ist, als die Debatte begann war es noch kurz vorher, sondern in der Tat nehmen wir jetzt etwas im Plenum wieder auf, was auf den 12.09. des Jahres 2007 zurückgeht.
Zunächst stimme ich dem Kollegen Worm zu, auch Herr Kollege Kubitzki hat es gesagt, ich denke auch Frau Taubert, was die Anerkennung der hohen Qualität der Pflege in Thüringen betrifft, mit Dank
und Anerkennung an die Pflegerinnen und Pfleger, die dies tagtäglich leisten und das oft doch unter sehr schwierigen Bedingungen. Ein weiteres Wundern allerdings überkommt mich, wenn ich, lieber Herr Kubitzki, die Kritik, die Sie angebracht haben, sehe. Das ist ziemlich exakt die Agenda dessen, was ich an eigener Arbeitsplanung im September letzten Jahres hier vorgestellt habe, als ich schon einen ausführlichen Bericht zur Pflegesituation im Land gegeben und darauf hingewiesen habe, wo jetzt die Aufgaben liegen, die wir vor uns haben, nicht nur auf Landesebene, sondern die Formulierung, die Definition eines modernen Pflegebegriffs ist etwas, was wir jetzt in Gemeinschaft von Bund und Ländern leisten müssen. Dass hier eine Definition gefunden werden muss, die das, was mit klassischer Pflege im herkömmlichen Sinne begriffen wird, weit übersteigt und im Sinne von Teilhabe und wirklich modernem Herangehen auch im Blick auf das Lebensalter und dann auf die letzte Stufe auch im Leben orientiert, ist etwas, was inzwischen in der Wissenschaft, in der Forschung allgemein Konsens ist und was sich zunehmend auch im politischen Raum herumgesprochen hat. Ich selber habe den großen Vorteil, noch als Fraktionsvorsitzende, aber jetzt natürlich erst recht als Sozialministerin, in einer ad hoc-Kommission „Chancen des Alters“ zu sein auf Bundesebene von der evangelischen Kirche beispielsweise, da spielt das schon eine große Rolle. Auch die Frage der Landespflegeplanung, die Sie angemahnt haben, erscheint inzwischen angesichts der demographischen Situation - ich erinnere an den Demographiekongress, den wir am 20. November hier im Hohen Hause hatten - in einem doch etwas anderem Licht und erfordert auch ein etwas doch spezifischeres Herangehen an diese Frage, die ich aber jetzt nicht nur mit Blick auf die Altenhilfe sehe, nicht nur mit Blick auf die Pflegeplanung, sondern insgesamt was Sozialplanung im Land betrifft.
Strategische Sozialplanung ist ein Stichwort, wofür ich jetzt auch in dem entsprechenden Referat Sozialpolitik noch mal für personelle Verstärkung durch Umorganisation im Hause gesorgt habe. Es gibt hier gute Modelle auch wie man Planungen, die vorhanden sind, die wir gesetzlich ausführen müssen, aber auch Dinge, die wir im Moment nicht gesetzlich verankert haben, unter einem Dach führen kann. Ich bin hier mit der Liga der Wohlfahrtsverbände im Gespräch. Die Regierungspräsidien in Bayern haben z. B. eine gute Vorlage, wo man sich ein bisschen orientieren kann und dann natürlich schauen muss, was passt in Thüringen, was kann man hier anders machen. Das wollen wir in einem Konsens auch vor allen Dingen mit Leistungserbringern, mit Leistungsträgern entsprechend auch mit den kommunalen Gebietskörperschaften, die müssen hier dabei sein, absprechen. Dazu werde ich schon in nicht einmal 14 Tagen einen ausführlichen Termin haben.
Das steht also auf der Agenda genauso wie das Heimgesetz. Mein Mitarbeiter Herr Schnellbach sitzt hier hinten. Der sitzt jetzt für die Pflege hier, weil es schon nach 18.00 Uhr ist. Aber eigentlich hat er wirklich den Hauptschwerpunkt, das Heimgesetz zu erarbeiten. Das ist ja auch in einer ersten Konsultation mit der Liga besprochen, steht auf der Agenda des Kabinetts. Je nachdem, wenn wir es konsensual hinkriegen, dann machen wir es, dann haben auch alle etwas davon, dann freuen die sich, dass das in dieser Legislatur noch funktioniert. Wenn wir nicht im Konsens klarkommen, hat keiner etwas davon, wenn wir es jetzt im Crash durchbrechen, sondern dann haben wir unsere Erkenntnisse. Die gehen ja auch nach der Legislaturperiode nicht zu Ende, sondern man kann dann in der neuen Legislaturperiode ansetzen. Wir schauen, wie weit wir kommen.
Das Gleiche gilt für die Frage der Fachkräfte. Stichwort: Fachkräftemangel ist allenthalben in der gewerblichen Wirtschaft ein Problem, aber auch in den Sozialberufen, ganz klar. Auch hier versuchen wir, wie wir dies thematisieren, wie wir auch professionell mit dieser Frage umgehen. Sozialwirtschaft, ein Wirtschaftszweig, der zumindest von der Zahl der Beschäftigten anderen Wirtschaftszweigen nicht nachsteht und eher eine Branche im Wachstum ist. Etwa 12 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind hier in dem Bereich. Dass es für eine Sozialministerin natürlich ein Thema ist, auch die Verdienstfrage anzusprechen, die ganz entscheidend dann auch mit dem Image zusammenhängt, ist, denke ich, etwas, was sich von selbst versteht, was ich auch immer wieder tue. Auch hier muss man inszenieren und sehen, wie wir in dem Gesamtgeleitzug auch hier zu befriedigenderen Verhältnissen kommen.
Schließlich die Frage der Pflegestützpunkte: Tut mir leid, auch hier habe ich, Herr Kubitzki, eigentlich keine andere Meinung als die, die Sie gesagt haben. Deswegen verstehe ich nicht so ganz, warum Sie das als Kritikpunkt formuliert haben. Da sehe ich eher, sagen wir mal, Kritikpunkte vonseiten der SPD, die da eine doch ziemlich stringente Herangehensweise gefordert hat, und zwar genauso wie sie es nicht gemacht hat. So wie ich es auch bisher für Thüringen abgelehnt habe, dass wir es eben gerade nicht von oben nach unten mit Reißbrett übers Land wollen, sondern dass wir vorhandene Strukturen vor Ort nutzen, dass die Kommunen zwingend ins Boot müssen und aber auch die Pflegekassen vor allen Dingen. Die Pflegekassen sind - das ist die Crux an dem Jenaer Modell, deswegen ist das nicht so ohne Weiteres übertragbar - gerade nicht dabei. Hier haben die Konsultationsprozesse im Land begonnen. Wir haben inzwischen die Kassen im Gespräch. Ich will noch nicht sagen, das heißt, doch wir haben sie im Boot. Wir haben sie im Boot im Be
mühen, dass wir zu diesem Thema auch für Thüringen adäquate Lösungen finden, und zwar genauso wie Sie es beschrieben haben. Vorhandene Strukturen nutzen, Kommunen ins Boot und da wo es ernsthaft gewollt ist, da liegen inzwischen Interessenbekundungen vor, gemeinsam zu sehen, wie wir eine solche Pflegeberatung mit einem Pflegestützpunkt, wenn er denn so heißen soll, umsetzen können. Weimar hat sich hier gemeldet, der Oberbürgermeister der Stadt Weimar, der Sozialdezernent war im Gespräch bei uns. Die Stadt Gera hat Interesse bekundet. Im südthüringischen Bereich gibt es Bekundungen. Es wäre schon gut - ich bin da übrigens auch guter Dinge -, dass wir bis zum Sommer vielleicht zunächst modellhaft, aber dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben etwas in Thüringen hinbekommen. So viel dazu.
Oh, Herr Seela, bitte.
Ja, auch da sind wir im Gespräch, es ist schon allein mein politisches Interesse, hier eine Anschlussmöglichkeit zu finden, aber es ist nicht ganz einfach. Herr Kubitzki hat eine Problematik geschildert, bei der auch ich sage, es ist höchst ärgerlich. Ich will da auch mit ganz offenen Karten spielen, wir werden uns selbstverständlich im Ausschuss mit der Auftragsvergabe, mit dem Forschungsprojekt an Prof. Dorschner beschäftigen. Ich stehe hier nicht, um definitiv zu sagen, wann jetzt ein Abschlussbericht vorliegt, was schlecht genug ist, dass ich das nicht kann. Ich weiß auch nicht, ob er jemals vorliegen wird. Wir streben es an, es hat Staatssekretär Oesterheld gestern richtig gesagt, wir streben es an. Ich
habe aber nach der gegenwärtig geltenden Vertragslage - das kann man nun beklagen - keine Handhabe, dass er es wirklich tut. Das ist eine Frage von wissenschaftlicher Reputation, von Renommee. Da offensichtlich - vielleicht nicht in der speziellen Frage, aber in vielleicht parallel gelagerten Fragen - auch Verstimmung bei den Kassen ist, die man dann auch nachvollziehen kann, ist die Sache schwierig. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir es trotzdem hinkriegen, aber ich sage nur, es ist schwierig. Ich werde als Ministerin alles tun, um das in geordnete Bahnen zu bringen, aber ich widerspreche jedenfalls in einigen Kritikpunkten, die hier genannt worden sind nicht, sondern das hat man in aller Offenheit miteinander zu beraten. Ich denke, das können wir dann im nächsten Ausschuss auch tun.
Frau Präsidentin, jetzt habe ich ein bisschen eine Schwierigkeit. Die Fraktionen haben miteinander verabredet oder jedenfalls jede für sich bekundet, dass man der Ziffer 2 im Antrag, wie er hier vorliegt - wohlgemerkt 12.09.2007 - zustimmen möchte. Ich gehe davon aus, dass das geschehen wird. Das heißt, wenn das geschieht, wird die Landesregierung gebeten, zu berichten. Das heißt, das kommt dann nach dem Beschluss. Wenn ich jetzt einen Bericht geben würde, was macht dann der Beschluss noch für einen Sinn bzw. wenn ich dann eh noch einmal berichten muss, ist die Frage, ob ich jetzt auch berichte, sondern dann könnte man es mit der kleinen Kommentierung der Debatte, wie sie bisher war, belassen und dann gebe ich den Bericht, wenn der Landtag das entsprechend beschließt. Ist das eine richtige Interpretation?
Also, sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist jetzt 18:32 Uhr, man muss nicht alles tun, was man könnte, sondern ich sage einfach, der Landtag soll beschließen und dann mache ich das. Ganz herz
lichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist richtig, Frau Taubert und auch Frau Fuchs, Zeitunglesen ist immer gut, aber Zeitunglesen bedarf oft auch der weiteren Aufklärung. Darum bemühen Sie sich ja auch, deswegen ist das heute Gegenstand in der Aktuellen Stunde.
Ich will gern dazu beitragen, was die Sachaufklärung betrifft und Ihnen berichten, dass in der Tat im Oktober 2008 im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Antragsunterlagen für das genannte Projekt eingegangen sind. Daraufhin fand am 17. Dezember 2008 ein Gespräch im Ministerium mit den Antragstellern statt, bei dem das Projekt vorgestellt und erläutert wurde. Gleichzeitig wurden die in Thüringen geltenden Regelungen sowohl für die Aufnahme in den Krankenhausplan als auch für eine mögliche Förderung dargelegt. Das ist etwas, was sich, denke ich, auch von selbst versteht. Dazu gehört insbesondere die Behandlung - es haben alle Redner darauf hingewiesen - im Krankenhausplanungsausschuss. Das Vorhaben wurde durch Herrn Staatssekretär Dr. Oesterheld in der 83. Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe des Krankenhausplanungsausschusses, in der Vertreter der Kostenträger, der Krankenhäuser, des MDK, der KV Thüringen, der Landesärztekammer sowie die Antragstellerin vertreten sein werden, wird am 11. Februar 2009 eine Entscheidung des Krankenhausplanungsausschus
ses vorbereiten. Es ist geplant, dass der Krankenhausplanungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 26. Februar 2009 über den Antrag auf Aufnahme in den Plan entscheiden wird. Ein Krankenhaus wird dann in den Krankenhausplan aufgenommen, wenn es bedarfsgerecht ist und seine Leistungen wirtschaftlich erbringt. Darüber wird sowohl in der Arbeitsgruppe am 11. Februar als auch in dem Krankenhausplanungsausschuss am 26. Februar intensiv zu sprechen sein. Ich will nur einmal sagen, dass schon von voller Interessenwahrnehmung aller in diesem Prozess tangierten Vertreter im Freistaat Thüringen ausgegangen werden darf. Mitglieder im Krankenhausplanungsausschuss sind: zwei Vertreter beispielsweise der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V., sechs von den Landesverbänden der Krankenkassen - auch nicht zu unterschätzen - und den Verbänden der Ersatzkassen benannte Mitglieder, ein Vertreter des Thüringischen Landkreistags, ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, der Caritas-Verband Thüringen, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, der Verband der Privatkrankenanstalten in Thüringen, der Landesausschuss Thüringen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. und ein von der Landesärztekammer benanntes Mitglied.
Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Gremium, dem ich als Ministerin mein volles Vertrauen entgegenbringen kann im Blick auf eine sachgerechte Entscheidung bei dieser Hochrangigkeit, bei dieser Kundigkeit der Mitglieder.
Den Sorgfaltsappell, liebe Frau Taubert, habe ich sehr wohl vernommen und nehme ihn gern auf - das ist für uns selbstverständlich. Die Krankenhauslandschaft, die wir in Thüringen in den vergangenen Jahren mitunter auch durch durchaus schmerzhafte Prozesse, aber doch sehr zukunftsweisend aufgestellt haben, ist wirklich eine Erfolgsgeschichte im Freistaat Thüringen und Sie können sicher sein, dass diese Erfolgsgeschichte auch ihre Fortschreibung finden wird. In dem Sinne ganz herzlichen Dank. Ich denke, als Sachaufklärung reicht das, Sie kennen den Zeitplan, Sie kennen das Verfahren, Sie kennen die Akteure, die jetzt darüber sachkundig erörtern werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zahlreiche Institutionen und Behörden auf allen Ebenen wirken daran mit, dass unsere Lebensmittel sicherer werden, sicher sind und dass wir sie sicherer machen. Durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probenahmen sorgen die kommunalen Behörden ebenso für den gesundheitlichen Verbraucherschutz wie z.B. unser Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza. Für die Landesregierung haben Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz höchste Priorität. Wir leisten unseren Beitrag für sichere Lebensmittel. Dieses Handeln ist eingebunden in die entsprechende Gesetzgebung der Europäischen Union und des Bundes. Durch das Inkrafttreten mehrerer unmittelbar geltender EU-Verordnungen war in den vergangenen Jahren eine Neustrukturierung des Lebensmittelrechts in Deutschland erforderlich.
Nachdem die Anpassung des Bundesrechts an das neue EU-Recht im Wesentlichen abgeschlossen ist, können nun auch die notwendigen Änderungen im Landesrecht vorgenommen werden und das geschieht mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. In einem ersten Schritt waren bereits die bisher geltenden Zuständigkeitsverordnungen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene überarbeitet und am 20. Juli 2008 als Verordnung neu erlassen worden. Außerdem wurde die einschlägige Thüringer Verwaltungskostenordnung an die unmittelbar geltenden
Gebührenregelungen im EU-Lebensmittelrecht angepasst. Nunmehr müssen die zur Ausführung von Bundesrecht erlassenen Thüringer Gesetze entsprechend angepasst und aktualisiert werden. Die neben dem unmittelbar geltenden EU-Recht verbleibenden nationalen Regelungen sind in einem Bundesgesetz - dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - zusammengefasst worden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch hat das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie das Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz abgelöst. Daher müssen die zu deren Ausführung erlassenen Thüringer Gesetze ebenfalls angepasst werden. Es handelt sich hierbei um das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie zur Weinüberwachung und um das Thüringer Ausführungsgesetz zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz. Beide Gesetze sollen nunmehr in einem Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz zusammengefasst werden, womit zumindest schon mal eine sprachliche Entbürokratisierung stattfinden würde.
Der vorliegende Gesetzentwurf führt wesentliche Regelungen der bisher bestehenden Gesetze fort. Er benennt die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und deren Aufgaben, legt das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz als zuständige Untersuchungseinrichtung fest und bestimmt die fachliche Qualifikation der mit der Überwachung beauftragten Personen. Außerdem werden die Anforderungen an Gegenprobensachverständige zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben geregelt. Ich möchte hervorheben, dass den Überwachungsbehörden der Landkreise mit dem Gesetz keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden. Einige der in den bisherigen Ausführungsgesetzen enthaltenen Regelungen entfallen, da diese zwischenzeitlich in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen enthalten sind oder einer bundesrechtlichen Regelung zugeführt wurden. So sind mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erstmals die Befugnisse für die Überwachungsbehörden bundeseinheitlich geregelt. Das gilt auch für die Information der Öffentlichkeit.
Lediglich für die Überwachung von Tabakerzeugnissen bleibt es in der Länderzuständigkeit, Maßnahmen der Behörden im Einzelfall und die Information der Öffentlichkeit zu regeln. Entsprechende Bestimmungen finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf. Außerdem enthält der Gesetzentwurf die Möglichkeit, Schlacht- und Zerlegungsbetriebe zu verpflichten, die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten in ihrem Betrieb zu gestatten. Er knüpft damit an die bestehenden Regelungen an und stellt sicher, dass die erforderliche regelmäßige Fortbildung des Untersuchungspersonals durchgeführt werden kann.
Weiterhin enthält der Gesetzentwurf die Rechtsgrundlage, um erforderlichenfalls Schlachtbetriebe verpflichten zu können, Schlachtungen in ihren Betrieben für andere durchzuführen oder durchführen zu lassen, sofern es im öffentlichen Interesse notwendig ist. Auch diese Regelung führt geltendes Recht fort. Der Gesetzentwurf sieht erstmals die Möglichkeit vor, niedergelassenen Tierärzten die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen ohne Anstellungsverhältnis bei der Behörde zu übertragen. Diese Beleihung der niedergelassenen Tierärzte soll den Vollzugsaufwand bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, der durch die bundesrechtlich vorgeschriebene Untersuchungspflicht bei Hausschlachtungen entsteht, reduzieren. Der Gesetzentwurf enthält ferner verschiedene Verordnungsermächtigungen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung. Im Vergleich zu den bisher geltenden Landesausführungsgesetzen verursacht das Gesetz keine Mehrkosten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie erkennen an diesen Ausführungen, Lebensmittelsicherheit ist keine statische Angelegenheit, der gesundheitliche Verbraucherschutz braucht verlässliche und solide Rahmenbedingungen. Die Qualität unserer in Thüringen produzierten Lebensmittel befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Dies gilt auch für den bestmöglichen Schutz der Verbraucher. Bitte helfen Sie mit, dass dies auch in Zukunft so bleibt! Ich hoffe daher auf eine sorgfältige Beratung des Gesetzentwurfs und eine zügige Verabschiedung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Notwendigkeit eines Zusammenwirkens von Schule und Jugendhilfe ist, denke ich, ausführlich hier vieles erörtert worden, auch völlig zu Recht. Ich möchte dem Kollegen Emde und der Kollegin Meißner vor allen Dingen danken, dass sie dieses Anliegen noch einmal in den Gesamtzusammenhang eingeordnet haben, denn es geht in der Tat darum, dass die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, sich im Blick auf vorangegangene Zeiten deutlich unterscheiden. Die damit einhergehenden Risiken, auch Gefährdungen - dazu gehören letztlich auch Ausgrenzung, Benachteiligung, individuelle Fehlentwicklung - nehmen bei Kindern und Jugendlichen zu. Da haben wir alle Erhebungen, da haben wir unsere praktischen ganz empirischen Erfahrungen. Deswegen ist es notwendig, diesem Umstand auch mit allen Mitteln entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang denke ich schon, dass das heute vorliegende Gesetz ein beachtlicher Erfolg ist auf diesem Weg, das Gesetz, was heute zur Beschlussfassung hier im Thüringer Landtag ansteht, das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, und so ein bisschen verhält es sich letztlich mit der Einordnung wie auch gestern, als wir über die Weiterentwicklung des Kinderschutzes gesprochen haben, jetzt wieder Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das heißt also auch hier, wir sind einen weiteren Schritt vorangekommen, es ist nicht der Anfang. Kollege Emde hat darauf hingewiesen als jemand, der diesem Haus ja auch schon länger angehört: 12 Jahre sind es mindestens, dass man um eine solche Vereinbarung, um ein solches Gesetz, wie wir es heute haben, gerungen hat. Aber es ist natürlich auch nicht die Vollendung, sondern es ist das, was möglich war, was sicher auch ein Stück von Kompromissen lebt, wobei zu den Kompromissen nicht nur die unterschiedlichen Strukturen von Jugendhilfe und Schule zählen, sondern auch die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, der Landesverantwortung, der kommunalen Gebietskörperschaften, die kommunale Verantwortung, die auch hier ansteht. Es ist hingewiesen worden auf die Stellungnahme des Thüringer Landkreistags z.B., dem das alles schon viel zu weit geht, wo man dann auch ringen muss, wie kommen wir hier trotzdem einen Schritt weiter zueinander. Ich
denke, da ist in der Tat durch ernsthaftes Ringen, durch viele Debatten doch Beachtliches gelungen - deswegen auch zu Recht „Jugendhilfe und Schule“, die neben den Erziehungsberechtigten doch die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung junger Menschen tragen. Hinzu kommt, dass Jugendhilfe und Schule nicht nur die gleiche Zielgruppe haben, sondern auch ihre Funktion und Aufgaben letztlich in die gleiche Richtung weisen. So streben beide Institutionen an, gleiche Chancen unabhängig von Herkunft und Geschlecht den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ebenso wie die gesellschaftliche Integration sowie die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ausdrücklich Auftrag von beiden ist, von Schule und Jugendhilfe, ungeachtet der jeweils spezifischen Aufgaben von Jugendhilfe und Schule. Es sind ja diese auch unterschiedlichen Strukturen deutlich geworden, in denen beide arbeiten, auch denken, nicht zuletzt, wenn man sieht, dass Schule ganz stringent in Landesverantwortung steht, dass wir im Jugendhilfebereich, im Jugendbereich die Verantwortung haben durch die entsprechenden bundesgesetzlichen Vorgaben - aber das nur nebenbei -, die Aufsichtsnotwendigkeiten, die sich dann jeweils daraus ergeben, und Verantwortlichkeiten, so dass trotz dieser Unterschiedlichkeiten die vielfältigen Überschneidungen in den Aufgabenwahrnehmungen deutlich sind und genau dieses genutzt werden soll. Hieraus ist der Auftrag zu einer stetigen und einer engen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule abgeleitet. Nur durch das systematische Zusammenwirken der unterschiedlichen Strukturen von Jugendhilfe und Schule wird es möglich sein, die jeweiligen Aufgaben künftig besser wahrzunehmen und dadurch die Rechte, Bedürfnisse und den Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen besser umzusetzen. Erforderlich ist somit eine entsprechende, ich will es einmal nennen, Kooperationskultur mit klaren Vereinbarungen, wo aber auch Vertrauen wachsen muss zwischen den unterschiedlichen Partnern - Kooperationskultur. Herr Bärwolff, das war schon beabsichtigt, dass Sie in einem Atemzug nennen eine preußische Zwangsschule, die wir natürlich für das Thüringer Schulwesen zurückweisen müssen, mit aller Klarheit, aber im gleichen Atemzug dann die Kannbestimmung, das, was durch Freiwilligkeit letztlich erst den richtigen Boden bekommt, kritisieren. Von daher, denke ich, zielführend, vertrauensbildend, nur so kommen wir weiter, ist in diesem Gesetz das angelegt, was möglich ist. Ich halte das auch für zielführend, dies trotz der unterschiedlichen Strukturen von Jugendhilfe und Schule - es ist möglich. Ermutigende Ergebnisse in diesem Sinne liegen bereits vor, insbesondere auch dank der landesweiten Anstrengung im Kontext der Zusammenlegung der Förderinstrumentarien Jugendpauschale/Schuljugendarbeit sowie im Zuge der langjährigen Bemühungen um Ko
operationsvereinbarungen zwischen dem TMSFG, dem Thüringer Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden. Ich möchte Ihnen, Herr Staatssekretär Eberhardt, ausdrücklich danken für die Kooperationsbereitschaft, die wir in diesem ganzen Prozess auch miteinander entwickelt haben, um hier weiterzukommen. Ich denke, da sind wir auf einem sehr guten und vor allem sehr ganzheitlichen Weg. Ich meine, das ist beispielgebend und wird uns dann bei der Umsetzung weiter begleiten. Die Herausbildung eines Gesamtsystems von Bildung, Betreuung und Erziehung ist allerdings, auch das wurde deutlich, keine kleine Aufgabe - 12 Jahre, das hatte ich eingangs genannt anknüpfend an das, was der Kollege Emde hier aus dem Hohen Haus schon geschildert hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun dieser Weg zumindest etwas beschleunigt werden, das wird Wirkung des Gesetzes sein, indem die Kooperation von Jugendhilfe und Schule mit rechtlichen Rahmenbedingungen und damit einer gesteigerten Verbindlichkeit, so will ich es einmal nennen, unterlegt wird. Diesen neuen rechtlichen Rahmen gilt es in den nächsten Jahren kreativ und auch standortspezifisch auszufüllen. Natürlich muss man fragen, was man an materiellen Ressourcen dazu braucht, aber noch mehr ist es eine Frage tatsächlich von Kreativität, wenn es darum geht, gemeinsame Schnittstellen tatsächlich zu eruieren und gemeinsam etwas daraus zu entwickeln. Es kann nicht alles eine Frage des Geldes sein, noch dazu, wenn wir einmal realistisch unseren Möglichkeiten als Land, aber auch der kommunalen Ebene entgegensehen, sondern die Kunst wird darin bestehen, dass man durch ein zielführendes, auch kreatives Miteinander versucht, die Potenziale, die wir haben, zu heben und im Interesse der Betroffenen auch anzuwenden. Ich möchte daher alle Kommunen, Schulen, Jugendhilfeträger sowie Schüler- und Elternvertretungen aufrufen, beherzt und gemeinsam mit uns auf diesem Wege voranzuschreiten und institutionelle Grenzen auch in den Köpfen zu überwinden, Potenziale und das Engagement der Fachkräfte vor Ort für die Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben zu nutzen. Gerade der Gedanke der Sozialräumlichkeit, der sich ja weit durchgesetzt hat, der zu ganz konkreten Projekten schon geführt hat, ist etwas, was, denke ich, hier eine noch stärkere Verankerung dann in der Praxis erfahren wird.
Die Landesregierung wird auf diesem Wege, insbesondere im Rahmen von Fachberatungen, mithilfe einer Fortbildungsinitiative unterstützend wirken, das sei ganz klar gesagt. Natürlich gilt auch, wie bei allen Gesetzen, die wir machen, zu sehen, wie wirkt das Gesetz, welche Erfahrungen werden damit gemacht, und dies wird auch mit der Weiterentwicklung dessen, was wir heute beschließen, Ge
genstand der weiteren Debatten sein.
Abschließend möchte ich daran erinnern, dass das Anliegen, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule weiterzuentwickeln, im Zuge der Anhörung ausdrücklich begrüßt worden ist. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Sie schon bitten, in diesem Sinne diesem Gesetz zuzustimmen. Es ist ein ganz entscheidender Schritt, den wir mit diesem Gesetz weitergehen. Es ist der richtige Schritt auf einem Weg zu einem Gesamtsystem von Bildung, Betreuung und Erziehung. Ich denke, das kann man wirklich nur begrüßen. Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist gut, dass wir heute Nachmittag auch über Seniorinnen und Senioren in Thüringen sprechen hier im Parlament. Ich tue das jede Woche, ich tue das mehrfach jede Woche und ich wollte Frau Kollegin Künast - jetzt ist sie nicht mehr da - und auch manchem Kollegen der SPDFraktion, weil das jetzt schon öfter kam, einmal ein nettes Spiel vorschlagen. Das können wir im nächsten Jahr dann spielen, so Zug um Zug gesagt, getan. Frau Künast kann immer sagen, was ich gesagt habe, und ich sage dann, was ich getan habe.
Das ist, denke ich, gerade auch auf diesem Feld sehr zielführend. Wir haben unter anderem auch gerade am Montag in dieser Woche eine Zusammenkunft gehabt im Zuge des ersten Sozialgipfels, der ja hier auf Einladung der Landtagspräsidentin unter ihrer Schirmherrschaft stattgefunden hat. Die Sozialverbände, die Landesseniorenvertretung, die waren im Ministerium und wir haben nicht nur über den ersten Punkt gesprochen, sondern die Resolution hatte ja sechs Punkte und ich habe berichtet darüber. Es war Einvernehmen und Anerkennung über das, was im Ministerium, auch von mir persönlich, im Moment getan wird, und auch eine Verabredung, wie es weitergehen soll, und dass dieser erste Seniorengipfel oder Sozialgipfel zu Recht das Wort „eins“ hat, was schon erkennen lässt, dass da weitere folgen werden. Also wir sind da schon in guten Gesprächen und im guten Tun. Nun hat die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzentwurf vorgelegt „Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen“. Sie begründen ihn damit - und Kollegin Döllstedt hat ja eingeführt -, dass ältere Menschen in der heutigen Gesellschaft von Ausgrenzung betroffen seien. Sie würden zwar als Konsumenten umworben, heißt es wörtlich, aber dennoch gelte das Alter als ein Lebensabschnitt, den man nach weit verbreiteter gesellschaftlicher Auffassung fürchten müsse, vor dem man fliehen müsse. Deutlich werde dies zum Beispiel am erkennbaren Jugendlichkeitstrend. Ich denke, da sind wir schon
ein bisschen weiter, jedenfalls wenn ich Seniorinnen und Senioren erlebe mit einem Selbstbewusstsein, mit einer Fitness auch. Es ist ja längst Allgemeingut, dass sich auch das Alter der Senioren in verschiedene Abschnitte gliedert und einige waren ja von Ihnen auch dabei, als wir die Fachtagung der Landesseniorenvertretung hatten in Bad Blankenburg, wo ganz bewusst Seniorinnen und Senioren die Situation in Thüringen im Blick auf die demographische Entwicklung genommen haben und gesagt haben, was bedeutet das für uns. Wo bringen wir unsere Interessen ein? Wie planen wir? Ich durfte dabei sein. Die Landtagsfraktionen waren vertreten, Kommunalpolitik war vertreten, Prof. Lutz mit dem Modell der sozialen Stadt, wo auch Seniorinnen und Senioren natürlich einen Platz haben. Ich denke, da sind wir gut dabei, aber es lohnt sich trotzdem, immer genau hinzusehen. Das betrifft nicht nur die Paragraphen des Gesetzes, sondern auch die Begründung. Da war ich doch ein bisschen überrascht, als es hieß in der Begründung zu § 1 „nach der Doktrin der herrschenden Gesellschaft ist das (gut funktionie- rende) Jungsein gefragt“. Eine Erklärung, was diese sogenannte Doktrin der herrschenden Gesellschaft eigentlich ist, gut, da kann man sich dann noch darüber austauschen. Aber es war doch für mich ein bisschen ein Vokabular oder ich bin nicht mehr auf der Höhe der Zeit, weiß ich nicht, was ich zumindest einer anderen Zeit verordnet hätte. Dies nur als ein paar kleine Anmerkungen am Rande. Die Vorlage wird weiterhin damit begründet: Es sei davon auszugehen, dass Interessen und Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren angeblich immer weniger in die politische und gesellschaftliche Diskussion einbezogen würden. Auch das kann ich nun wahrhaftig nicht sehen. Gerade auch hier im Thüringer Landtag und in den politischen Debatten, die wir hier geführt haben, hatte eigentlich die Dimension von Seniorinnen und Senioren noch nie eine solche Rolle gespielt, wie in den letzten - Herr Worm nannte das zu Recht - zwei Jahren hier im Hohen Haus.
Gut, ich denke, das wird auch weiter der Fall sein, weil eben Seniorinnen und Senioren gerade immer weniger eine Minderheit sind, sondern wenn wir einmal künftige Mehrheiten in der Gesellschaft ansehen, ist ganz klar, wo die hingehen. Ich kann dies aus meinem eigenen Erleben, aus meiner eigenen Lebenswirklichkeit nicht bestätigen. Das heißt nicht, dass alles in Ordnung wäre, überhaupt nicht. Auch hier sind wir auf einem Weg und auch bei den anderen Gesetzen, die wir im Sozialbereich in diesen Parlamentstagen jetzt besprochen haben. Aber ich denke, wir haben etwas jetzt, womit wir uns befassen können, womit wir uns auch auseinandersetzen und wo es darauf ankommt, dann den Abgleich tatsächlich mit der Realität zu machen. Ich will auch
nennen die 35 Seniorenbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die wir haben, genauso wie den Landesseniorenbeirat. Frau Kollegin Jung, ich gebe Ihnen recht, ich habe das Gremium jetzt auch erst einmal erlebt. Das ist dieser Sitzungsrhythmus, den habe ich vorgefunden. Da kann man in der Tat darüber nachdenken, wie man das noch effektiver gestaltet. Dass mir an einer aktiven Einbeziehung des Landesseniorenbeirates in die Landesseniorenarbeit wirklich gelegen ist, davon können Sie ausgehen. Ich habe ja so verschiedene Gremien übernommen, habe mich auch gewundert, wo man dann so automatisch den geborenen Vorsitz hat. Da muss man auch überlegen, ob das so sein muss. Wie gesagt, ich habe das jetzt erst einmal so vorgefunden. Der Landesbehindertenbeirat tagt beispielsweise viermal und aus meiner Sicht, doch auch sehr zielstrebig mit Punkten, die auf die Tagesordnung von den Betroffenen gesetzt werden, wo dann auch nicht nur das Sozialministerium, sondern auch die anderen Ministerien, die auch im Querschnitt gefragt sind, Rede und Antwort stehen, wo auch Resolutionen verabschiedet werden, wo wir in der Internetpräsentation wirklich ein Stück fitter geworden sind, wo Transparenz auch durch die Veröffentlichung in den Medien erfolgt ist. Ich denke, da können Entwicklungen durchaus angezeigt sein, auch darüber wird zu sprechen sein.
Kollege Worm nannte schon das seniorenpolitische Konzept. Auch hier sind wir an der Arbeit. Aber auch da ist es wichtig, es mit den Spitzenverbänden zu machen. Ganz klar: Ohne Kommunen ist keine Seniorenpolitik in dem Land zu machen. Wir brauchen die Situation vor Ort. Hier muss auch adäquate Einbeziehung erfolgen, genauso wie über den Landesseniorenbeitrag, die Seniorenvertretung und die Sozialverbände. Es wird ja unterschiedliche Handlungsfelder geben, wo wir uns dann auch mit ganz konkreten praktischen Fragen von Seniorenarbeit beschäftigen, z.B. ein altersgerechtes Leben und Wohnen, Interessen der älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt, Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements oder die Vernetzung der Angebote im Bereich der offenen Altenhilfe. All das sind Themen neben dem auch ganz wichtig zu nennenden Vertretungsthema, was ja Hauptgegenstand Ihres Gesetzes ist. Im Übrigen bei der Gelegenheit, das sage ich auch ein bisschen selbstkritisch, weil wir alle am Lernen sind und uns da auch mental einstellen müssen, wenn wir Veranstaltungen haben, auch hier im Hohen Haus wie neulich den Demographiekongress, dass man dann auch an einen entsprechend seniorenorientierten Ablauf und Umstände denkt. Ich bin darauf angesprochen worden. Es ist natürlich nicht gut, Seniorinnen und Senioren einfach so in der Reihe sitzen zu haben und dann keine Tische, wo man was auflegt, nur ein kleiner Hinweis, dass man da auch einmal ein paar mehr Pausen macht und sol
che ganz praktischen Dinge. Gut, das muss man nicht gesetzlich regeln, aber das gehört insgesamt zur allgemeinen Wahrnehmung, wo wir, denke ich, jedes Mal ein bisschen mehr dazulernen.
Nicht verschweigen will ich, dass Ihr Gesetzentwurf vonseiten der LINKEN - und wir hatten es ja heute mehrfach von Finanzen und wer mit Geld umgehen kann und wer nicht und wie auch immer, ich will das überhaupt nicht jetzt weiter vertiefen - erhebliche finanzielle Verpflichtungen hat, über die im Interesse einer Gesamtabwägung und Nachhaltigkeit auch gegenüber der jüngeren Generation gesprochen werden muss, was ist da vertretbar und wo haben wir dann Dimensionen, wo wir sagen, wenn wir es gesamtgesellschaftlich betrachten, mit ein bisschen mehr Kreativität, mit Synergien, mit in der Tat Vernetzung, die nicht nur zusätzlich kostet, sondern die etwas hilft und vielleicht spart an anderer Stelle, kann man da vielleicht auch einmal ein bisschen mehr machen.
All das sind interessante Fragen, von daher, denke ich, lassen Sie uns diese Diskussion wirklich unter uns offen führen. Ich bin sehr einverstanden, wenn die Mehrheit des Hauses beschließt, dass wir das im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit tun. Ich will mich da gern auch aktiv als Landesregierung einbringen. Wenn es dazu eine Anhörung gibt, wäre das natürlich auch sachgerecht. In diesem Sinn, denke ich, haben wir heute einen Auftakt gemacht und alles Weitere sollte im Ausschuss dann geschehen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst danke ich den Fraktionen und Ihnen, Frau Präsidentin, für die Großzügigkeit, dass wir diese Debatte jetzt zu Ende führen können, obwohl 13.00 Uhr schon über
schritten ist. Deswegen will ich jetzt nicht alles wiederholen, was schon gesagt worden ist, insbesondere die Kritik von Kollegen Bärwolff, die ja von Frau Kollegin Taubert und von Herrn Panse sachdienlich zurückgewiesen worden ist. Aber bei aller Kritik von Ihnen, Herr Bärwolff, sagen auch Sie am Ende, es geht um einen kleinen Baustein. Immerhin, das Wort „Baustein“ übernehme ich auch gern, bei „klein“ sage ich ein gewichtiger, ein beachtlicher Baustein, aber immerhin eben ein Baustein, weil es ja auch um ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes geht. Das heißt, es geht nicht um den Beginn des Kinderschutzes, es geht auch nicht um die Vollendung des Kinderschutzes, es geht um einen weiteren Schritt. Zu diesem Schritt gehört dieser Baustein, mit dem wir im Übrigen ziemlich genau das erfüllen, was vor über einem Jahr, im September 2007, hier vom Thüringer Landtag in einer Plenardebatte verabschiedet worden ist, eine Auftragstellung gegenüber der Landesregierung. Diesen Auftrag erfüllen wir nun mit dem heutigen Tag.
Das ist also ein Baustein zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, aber auch im Kontext eines ganzen Maßnahmekatalogs. Ich will noch mal daran erinnern, weil gesagt worden ist, seit Sömmerda, Ende des Jahres 2006, sei nichts geschehen: Wir haben einen ganzen Maßnahmenkatalog von 17 Maßnahmen jetzt noch mal aktualisiert. Wenn ich landauf, landab im Land bin bei Veranstaltungen, bei Tagungen, jetzt diese große Fachtagung, die fraktionsübergreifend ja auch aus diesem Haus in Jena besucht worden ist, ist ganz deutlich geworden, da hat sich doch erheblich etwas getan, vor allem was die Vernetzung der Akteure im Land betrifft, dass doch eine hohe Sensibilität entstanden ist, dass auch eine wirklich zunehmende Professionalisierung dieser Arbeit entstanden ist, mit vielen Beteiligten, mit professionellen hauptamtlichen, aber auch mit einer Fülle von ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen Gebietskörperschaften, in den verschiedenen Institutionen. Ich denke, wir sind hier auf einem Weg, wo sich etwas bewegt hat, wo es jetzt aber auch dringend ist, dass dieses Gesetz tatsächlich kommt.
Wir haben zwei Gesetzesentwürfe, zu beiden ist schon etwas gesagt worden. Ich beziehe mich im Folgenden auf den Gesetzentwurf, den die Landesregierung hier vorgelegt hat, wo ich am Ende auch um Zustimmung des Hohen Hauses bitten werde.
Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch sagen, dass ich allen Verantwortlichen, allen, die sich an diesen Debatten beteiligt haben, herzlich danken möchte. Ich denke, wir hatten eine intensive, eine konstruktive Debatte, die Mitwirkung auch aller Anzuhörenden, die wir ausführlich angehört haben, wo
es auch sehr viel Pro und Kontra gab, aber die Einigkeit im Ziel, dass wir den Kinderschutz weiter in Thüringen verbessern wollen. Sehr viele sachliche Argumente, wo man in der Tat abwägen konnte, geht man in die Einrichtung oder wägt man die Argumente, wie wir es am Ende getan haben, zugunsten des Jugendschutzes und nicht aus Finanzgründen, sondern aus sachlichen, aus fachlichen Gründen. Da denke ich gerade bei denen, die in der Jugendpolitik auch tätig sind, auch Herr Bärwolff, Sie sind ja in dem Bereich sehr engagiert, dass gerade aus diesem Bereich ansonsten die Unterstützung kam für eine Verantwortlichkeit der Jugendämter, dem ist dann auch die Mehrheit im Sozialausschuss gefolgt. Auch immerhin bei Ihnen, Frau Taubert, in der SPD-Fraktion, Sie hatten es ja auch offengelassen. Sie haben diese Frage ja letztlich in die kommunale Selbstverantwortung gegeben. Also auch Sie haben die Jugendämter an der Stelle nicht ausgeschlossen.
Es war auch - und das freut mich bei aller Sachlichkeitsdebatte - eine gewisse Emotionalität zu spüren. Das heißt, es sind auch Fragen, die gehen letztlich uns alle an, und sie berühren auch immer wieder, wenn dann auch die schlimmen Fälle zutage treten, die wir möglichst vermeiden wollen, wo wir aber wissen, es gibt keinen hundertprozentigen Schutz. Auch diese Einschränkung müssen wir uns vor Augen halten und das wissen auch alle, die sich an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben. Wir haben auch - und das finde ich wichtig - Anregungen im Sozialausschuss diskutieren können, die dann tatsächlich in Änderungsanträgen eingeflossen sind. Herr Kollege Panse hat dies gesagt, insbesondere die Anregung vom Hebammenlandesverband Thüringen findet sich in einem Antrag aus der CDU-Fraktion hier im Haus noch einmal wieder - der Einsatz von Familienhebammen im Rahmen früher Hilfen in Artikel 3 des Gesetzes ist ausdrücklich zu unterstützen und eben auch diesen Einsatz zu befördern. Ich denke, das ist noch einmal ein wichtiger Punkt und das ist von allen drei Rednern vor mir angesprochen worden, dass es hier einen hohen Konsens gibt für die Wichtigkeit von Familienhebammen im Gesamtkonzept, um hier auch ganz früh, wirklich zur frühestmöglichen Phase an die Eltern, an die Familien heranzukommen und diese Hilfe im Sinne von Aufsuchen dieser Hilfen, von Angebot niederschwellig tatsächlich bereitzuhalten. Gerade dann, wenn es um soziale Problemlagen geht, diese nachhaltig zu begleiten, die entscheidende Weichenstellung zu haben. Auch im Kontext dessen, was ehrenamtlich im Land geschieht, wenn ich hier an Erfurt denke, das Projekt „Wellcome“, was wir vor einigen Wochen vorgestellt haben, wo man gerade mit einer frühen Begleitung eine Hilfestellung leisten kann, eine Weichenstellung, die vielleicht viel, viel späteres Leid am Ende ersparen kann, wenn man in den ersten Lebenstagen, ersten Lebenswochen und Lebensmo
naten hier ansetzt.
Zum anderen haben wir mit einer entsprechenden Ergänzung von Artikel 2 den präventiven Charakter der Verknüpfung zwischen dem Landeserziehungsgeld und dem Nachweis der Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U 7, denke ich, noch einmal deutlicher gemacht, es geht uns in erster Linie darum, dass alle Kinder in einem für ihre gesundheitliche Entwicklung so wichtigen Lebensalter einem Arzt vorgestellt werden, also auch die, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und eben nicht irgendeinem Arzt, sondern ausgewiesenen Kinderärzten und Hausärzten mit einer entsprechenden Weiterbildung. Auch das will ich hier sagen, es handelt sich wirklich um ausgewiesene, auch dafür kompetente Ärzte.
Das Gesetz sieht nunmehr vor, nach Ablauf des bundesrechtlich geregelten Untersuchungsraums - also die Intervalle, von denen wir sprechen, die sind bundesrechtlich geregelt, das ist nicht unser Landesbelieben oder unsere Landeskompetenz, sondern bundesrechtliche Regelung - den entsprechenden Nachweis zu erbringen über die Vorstellung des Kindes bzw. beim zuständigen Gesundheitsamt, was herangezogen werden kann. Diese Regelung kann von allen Eltern unabhängig vom Zeitfenster der Vorsorgeuntersuchung realisiert werden. Zudem wird auch eine noch engere Anpassung an den Antragszeitraum für das Landeserziehungsgeld vollzogen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, das Gesetz hat, das will ich jetzt auch noch einmal zusammenfassend sagen, zwei grundsätzliche Intentionen. Zum einen wollen wir durch die Etablierung eines Einladungs- und Erinnerungswesens am Vorsorgezentrum - auch das wurde vorhin zitiert - für Kinder des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz die Teilnehmerrate an den U-Untersuchungen von gegenwärtig durchschnittlich 90 Prozent weiter deutlich erhöhen und bereits mit dem persönlichen Einladungs- und Erinnerungsschreiben ist eine umfassende Information und Beratung der Eltern auch über das Verfahren bei Nichtteilnahme vorgesehen, von diesem Amt aus, wo also kein Amt vor Ort, also der kommunalen Selbstverwaltung weder Gesundheitsamt noch Jugendamt belastet wird, sondern dieses Verfahren geht so weit in der Landesträgerschaft und auch die Ansiedlung bei den Kassen - ich glaube, Herr Bärwolff, Sie waren das, der das vorgeschlagen hat. Uns geht es darum, das auch vom Kassenstatus unabhängig zu machen, nicht den Kassenstatus als ein Kriterium zu sehen, sondern wirklich die Verantwortung in die Landesträgerschaft zu geben, unabhängig davon, wo jemand versichert ist.
Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiges Angebot an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und ihr mit rechtzeitiger Prävention frühzeitig begegnen zu können. Im Übrigen, es geht auch nicht nur um die kleinen Kinder. § 10 des Gesetzes spricht ausdrücklich von Kindern und Jugendlichen; die sind also schon voll im Blick. Wenn wir sehen, dass es sich bei diesem Weiterentwicklungsgesetz wirklich nur um einen Baustein handelt und wir eine ganze Reihe weiterer Instrumentarien und auch gesetzliche Regelungen haben, wo Kinder und auch Jugendliche angesprochen werden, denke ich, ist hier nicht dieser Mangel zu beschreiben, den Sie beschrieben haben, Herr Bärwolff, sondern es geht um die U, klar - da haben wir diesen Bereich der Untersuchungen, bis dann auch zur schulischen Entwicklung -, aber es ist auch die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, von Jugendhilfe und Jugendschutz angesprochen über diesen Zeitraum hinaus.
Die zweite wesentliche Zielstellung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass zukünftig trotz Einladung und Erinnerung nicht erfolgte Teilnahmen als Information an das zuständige Jugendamt gegeben werden, aber erst nach Ermahnung, nach Erinnerung, das, was dann tatsächlich noch bleibt. Mit diesen zusätzlichen Informationen sollen die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihres gemäß § 8 a SGB VIII bereits gesetzlich zugewiesenen Schutzauftrags und damit beim frühzeitigen Erkennen von Familien in sozialen Problemlagen zukünftig die Unterstützung erfahren. Es geht also um die Kenntnisse, die so in dieser Gänze ja nur zwangsläufig beim Jugendamt zusammenlaufen können, die die Gesundheitsämter ja gar nicht haben, sondern hier ein weiteres Indiz gegebenenfalls auch aus dieser Nichtteilnahme schließen zu können. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen - da gibt es ja auch Angaben im Gesetz, es ist nicht so, dass das Gesetz überhaupt nicht über Kosten redet -, dass wir selbstverständlich auch im Blick auf die kommunalen Spitzenverbände Sorgen um eine mögliche finanzielle Belastung ernst nehmen und das auch prüfen werden. Aber das ist ein Gegenstand, der wird dann nach dem Mechanismus des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes - dazu haben wir ein Verfassungsurteil - selbstverständlich nach Prüfung bei künftigen Verhandlungen des Kommunalen Finanzausgleichs in Ansatz gebracht werden müssen. Wenn es da einen realen Tatbestand gibt, dann ist der auch zu berücksichtigen. Ich denke, hier haben wir eine Regelung, die klar vom Verfassungsgericht vorgegeben ist und nach der wir uns dann auch entsprechend richten werden.
So viel noch mal als ein paar Hinweise vonseiten der Landesregierung zu dem heute zu verabschiedenden Gesetz. Ich danke allen, die daran mitge
wirkt haben, vor allen Dingen denen, die tagtäglich im Land für den Kinderschutz in Thüringen tätig sind. Ich danke aber auch allen, die sich auf der politischen Ebene, auch hier im Hohen Haus so intensiv damit befasst haben, und hoffe, dass diesem Gesetz auch mit der entsprechenden Mehrheit im Hohen Haus Zustimmung verliehen wird. Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf mich zunächst einmal für die Landesregierung in der Tat bedanken für eine doch sehr sachbezogene gemeinsame Beratung, die auch, denke ich, hier im Plenum ihren Niederschlag gefunden hat bei allen drei Rednern aller drei Fraktionen und auch im Vorfeld im Ausschuss. Selbst die ermunternden Hinweise auf die Gesundheitsministerkonferenz, der ich in der Tat ab Januar vorstehe, greife ich gern auf. Bei der Umsetzung der Psychiatriepersonalverordnung hat Thüringen nämlich genau diesen Antrag auch schon im Bundesrat gestellt
und hat in der Länderkammer dafür auch eine Mehrheit bekommen. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und natürlich will ich da als Vorsitzende der GMK gern dranbleiben.
Im Übrigen finde ich es auch richtig, dass das Anliegen von Dr. Serfling hier durchaus noch mal vorgetragen worden ist, auch in aller Sachlichkeit, aber dass in der gleichen Sachlichkeit, denke ich, auch die Sorgen, die offensichtlich Herr Dr. Serfling befürchtet, sich entkräften lassen, wenn man in der Tat noch einmal differenziert, dass es sich beim § 7 Abs. 2 nicht um Patienten schlechthin handelt, sondern dezidiert um die, die gegen oder ohne ihren Willen da sind, z.B. auch Suizidgefährdete, und wo dann auch Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Es geht nicht allgemein um diejenigen, die zur freiwilligen Behandlung dort sind und auch im offenen, im freien Vollzug letztlich da ihre Behandlung entsprechend entgegennehmen können. Von daher will ich nicht wiederholen, was Kollege Panse gesagt hat. Ich bin dankbar, dass es aber letztlich nicht die Knackfrage jetzt für das gesamte Gesetz noch mal geworden ist.
Lassen Sie mich dennoch bei dieser zweiten Lesung bei aller Sachlichkeit darauf hinweisen, dass wir in Anbetracht der Gesamtmaterie trotzdem recht zügig verhandelt haben und zügig zum Abschluss kommen konnten. Ich will noch mal in Erinnerung rufen, dass wir seit 14 Jahren ein Gesetz hatten, was sich bewährt hat, was wir aber vor allen Dingen im Blick auf die gemeindenahe Versorgung - es war eine Entwicklung der letzten Jahre - weiterentwickeln konnten, dass wir Instrumentarien geschaffen haben, neue Konzepte, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.
Im Bereich des Maßregelvollzugs gab es Änderungen, die notwendig geworden sind durch Bundesrecht, weiterentwickelte Rechtsprechung, und im Üb
rigen gab es auch Erfahrungen durch die Praxis, die einige gesetzliche Änderungen doch haben uns anraten lassen.
In der Landtagssitzung am 3. Juli habe ich die Schwerpunkte genannt. Das muss ich jetzt auch nicht im Einzelnen noch einmal wiederholen. Ich will in aller Kürze nur noch einmal auf vier Stichpunkte hinweisen, zum einen auf § 5, die Schaffung von gemeindepsychiatrischen Verbünden und die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren, die dort geregelt ist und - denke ich - auch eine folgerichtige Weiterentwicklung des Gesetzes ist. Dann in § 24 des Entwurfs die Regelung zur Besuchskommission, die präzisiert worden ist, der Kreis der Mitglieder, der erweitert worden ist um einen Vertreter des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen. Ich denke, dass auch das eine sehr sachbezogene Entscheidung ist und damit letztlich auch etwas, was dem Anliegen der Nichtprofessionellen in besonderem Maße Rechnung getragen hat. Ein dritter Themenkomplex, der neu aufgenommen worden ist, war der Datenschutz. Auch hier hat es sehr deutliche Weiterentwicklungen gegeben im Vergleich zu vor 14 Jahren.
Schließlich will ich nur sagen, dass auch einige formelle, sprachliche, gesetzessystematische Veränderungen vorgenommen worden sind, insbesondere um auch jeglicher Gefahr einer eventuellen Stigmatisierung durch unsachgemäßen Sprachgebrauch entgegenzuwirken. Auch hier hat es in diesen 14 Jahren, die hinter uns liegen, mehr Sensibilisierung gegeben, als es vielleicht Anfang der 90er-Jahre noch der Fall war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes, praktikables Instrument, mit dem die Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen adäquat geregelt werden können. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auch von meiner Seite den zahlreichen Anregungen, Wünschen und Hinweisen danken, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens von Verbänden, Interessenverbänden, Behörden und anderen Institutionen, aber auch aus dem Kreis der Kolle-ginnen und Kollegen der Fraktionen hier im Haus geäußert worden sind. Ich denke, dieses Gesetz ist intensiv diskutiert worden. Die Anregungen der beteiligten Institutionen wurden sehr intensiv diskutiert und - wo auch immer es uns möglich schien - in den Entwurf eingearbeitet.
Beispielhaft möchte ich folgende Änderungswünsche kurz nennen, die in den Entwurf übernommen wurden: Das ist zum einen das Anliegen der Landesregierung, wie bisher im gültigen Gesetz auch, die gleichzeitige Regelung der Unterbringung von psychisch kranken Menschen in psychiatrischen Kliniken und Abteilungen sowie der Unterbringung im Maß
regelvollzug, hier aber doch noch mal klarstellende Formulierungen, dass klar ist, welcher Bereich des Gesetzes insgesamt sich auf welchen Bereich dann auch bezüglich der Unterbringung bzw. der psychiatrischen Kliniken und Abteilungen bezieht.
Ein Zweites, das war die Stärkung der Stellung der psychiatrischen Dienste. Hier wurden Änderungsbitten berücksichtigt, die eine klarere Unterscheidung zwischen behördlicher und gerichtlicher Unterbringung zum Gegenstand hatten. Gleichzeitig wurde im Interesse der Praxis der vom Sozialpsychiatrischen Dienst zu unterrichtende Personenkreis wieder aufgenommen, dass man also auch nicht jetzt mehrere Gesetzeswerke nebeneinander hat und immer blättern muss, was steht wo, sondern dass das auch hier noch einmal in dem Gesetz eingefügt werden konnte.
Als Drittes, dass bestimmte Regelungen, die im Sinne der Gesetzesstraffung waren, wir dann doch im Interesse der Praktiker und auch Lesbarkeit wieder haben entfallen lassen, hier doch wieder einen ausführlicheren Passus aufgenommen haben. Ich erinnere mich nur an das Anliegen der LIGA, dasS die Erste Hilfe noch einmal dezidiert genannt wird, die an und für sich selbstverständlich ist. Aber wenn sie vorher drinstand, dann weggelassen wurde, fragt natürlich jeder, warum - also haben wir sie um der Klarheit willen dann doch wieder aufgenommen.
Viertens, dass im Sinne der Patientenrechte noch einmal klargestellt worden ist, Videoüberwachung in zeitlicher Befristung zu sehen oder auch zum Schriftverkehr mit Interessenvertretern.
Fünftens schließlich, dass der Text auch angepasst wurde, um eine stärkere Hervorhebung des Zusammenhangs zwischen Therapie und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit zu erreichen.
Das sind also einige der Punkte, über die wir intensiv debattiert haben und wo am Ende Änderungen vorgenommen wurden durch den Ausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will abschließend noch mal sagen, dass dieser Gesetzentwurf für die nächsten Jahre verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Menschen schafft. Es geht jedoch nicht nur um abstrakte Regelungen, sondern es geht in erster Linie um die konkrete Situation von kranken Menschen und ihrer Familienangehörigen, um die Rahmenbedingungen für Ärzte, Pfleger, die Verwaltung sowie die Träger, alle damit befassten. Sie alle warten jetzt auf die Verabschiedung des Gesetzes. Deswegen darf auch ich noch einmal herzlich um Zustimmung bitten und danke für die Zustimmung, die dieses Gesetz bereits im Ausschuss erfahren hat. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ganz grundsätzlich begrüße ich natürlich, dass sich dieses Hohe Haus erneut mit Kindern, mit Kinderrechten und Kinderschutz beschäftigt. Kinder sind das Beste, was wir haben, sie sind unsere Zukunft. Wir werden daher alles daran setzen, um unseren Kindern hier in Thüringen die geeignete Förderung, den notwendigen Schutz sowie kindgerechte Lebensbedingungen zu verschaffen und zu erhalten. Aus diesem Grund haben wir, nachdem sich die Jugendministerkonferenz bereits 1992 mit ihrem Beschluss zur Ergänzung des Artikels 6 Grundgesetz um ein Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung nicht durchgesetzt hat, das getan, was wir für angezeigt hielten: Wir haben nämlich bei der Erarbeitung unserer Lan
desverfassung 1993 die Kinderrechte sogleich mit berücksichtigt. So haben gemäß Artikel 19 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen Kinder und Jugendliche das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung und sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dennoch kann ich der Ziffer 2 des vorliegenden Antrags der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen und will das auch begründen und gleichzeitig auch das Verhalten der Thüringer Landesregierung im Bundesrat vom 19. September 2008.
Der Bundesrat hat am 19. September 2008, das heißt also vor gerade einmal zwei Monaten, den Entschließungsantrag der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der ausdrücklichen Regelung der Rechte von Kindern im Grundgesetz abgelehnt. Ausschlaggebend für diese Ablehnung war insbesondere das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April dieses Jahres, wonach „das Kind“ - so wörtlich - „nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung ist. Es ist Rechtssubjekt und Rechtsgrundträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten.“, so weit das Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mit anderen Worten, das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat nun ein eigenes Kindergrundrecht auf Pflege und Erziehung durch die Eltern aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz festgestellt. Einer Verfassungsänderung so, wie von Bremen und Rheinland-Pfalz und nun auch noch einmal von der Fraktion DIE LINKE hier im Thüringer Landtag gefordert, bedarf es somit nicht mehr. Dem vorausgegangen war im Übrigen eine Befassung der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 29./30. Mai 2008 in Berlin mit folgendem Ergebnis - auch das, sehr geehrte Frau Präsidentin, möchte ich mit Ihrer Genehmigung zitieren -, und zwar: