Wenn 86 % der Deutschen für eine konsequente Abschiebung sind, dann sage ich Ihnen, Herr Stamp: Schieben Sie endlich ab, oder schieben Sie ab.
Die Auswahl der Mehrfach- und Intensivstraftäter erfolgt über eine vom LKA erstellte Liste unter besonderer Berücksichti gung der Schwere der Straftat, der Vielzahl von Straftaten und der Strafzumessung. Die Einstufung von Ausländern als Ge fährder oder relevante Personen erfolgt ebenfalls durch das LKA nach einer bundeseinheitlich verabredeten Definition. Sofern eine Abschiebung solcher Ausländer zeitnah nicht möglich ist, werden die erforderlichen Maßnahmen bzw. Sanktionen vom Sonderstab initiiert und von den jeweiligen zuständigen Be hörden veranlasst.
grund einer Bürgereingabe, die Person sei nicht integrations bereit und würde durch Straftaten und pädophile Neigungen auffallen, des Falles angenommen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat sich nachdrücklich an das algerische Konsulat gewandt und erreicht, dass ein für die Abschiebung notwen diges Passersatzpapier ausgestellt wurde. Er wurde am 17. Ja nuar 2018 nach Algerien abgeschoben.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich hoffe, dass der Bundesregie rung nicht nur an einer Politik der schnellen Abschiebung ge legen ist, sondern dass sie auch daran arbeitet, den Menschen in Gambia eine Perspektive und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
Am 14. Dezember 2016, ebenfalls bei den Dringlichen Anfragen - Seite 11 799 des Protokolls -, hat die Kollegin Jahns gefragt - ich erinnere kurz: es ging unter der Anfrage „Was tut die Landesregierung gegen Asylmissbrauch?“ um den Umstand, dass eine 14-köpfige Familie trotz Ablehnung ihrer Asylanträge und angedrohter Abschiebung nicht ausreist -:
durch die Hintertür gibt es mit uns nicht. Deutschland braucht keine Spurwechsel, wir brauchen: Schnellstrafen, zurück in die Heimatländer, Abschiebung statt Vollpension im deutschen Sozialstaat. Meine Damen und Herren, das ist das Gebot der Stunde.
Das zweite Thema: der Spurwechsel. Auch hierzu habe ich im Landtag schon einiges gesagt. Für die AfD-Fraktion gilt hier weiterhin, dass abgelehnte Asylbewerber aus unserer Sicht grundsätzlich ausreisepflichtig sind. Der Aufenthalt ist zu beenden. Wo dies nicht freiwillig geschieht, muss in letzter Konsequenz eine Abschiebung erfolgen - gerne auch zeitnah. Der von Ihnen geplante Spurwechsel würde potenziellen Migranten das fatale Signal aussenden, dass man es nur über die Grenze und nur in ein Asylverfahren schaffen muss, um ein Jobangebot und damit ein Bleiberecht zu erlangen. Der Spurwechsel erzeugt aus unserer Sicht eine Sogwirkung für noch mehr unberechtigte Asylmigration. Er bedeutet aus unserer Sicht abermals Einwanderung über das Asylrecht. Das lehnen wir ab. - Vielen Dank.
In dem Gesetz geht es in erster Linie darum, eine Neuregelung für Fachkräfte aus Drittstaaten zu schaffen. Das sollte auch laut Ihrem Antrag so geregelt werden. Leider ist ein sehr großer bürokratischer Aufwand damit verbunden. Die Neuregelung für Fachkräfte aus Drittstaaten wird nicht einfacher werden. In erster Linie wollen wir selbstverständlich darüber reden, dass geduldeten Menschen, die hier erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, jetzt aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sich also schon länger in Deutschland aufhalten und hier arbeiten, ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll und diese Menschen nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind.
Meine Damen und Herren, das ist keine Polemik, das ist die aktuelle Rechtslage, festgestellt von einem deutschen Gericht. In einer solchen Situation braucht es weder einen weiteren BAMF-Skandal wie in Bremen, wofür sich der Herr Seehofer gestern entschuldigt hat, noch eine vom bewaffneten Mob verhinderte Abschiebung wie in Ellwangen, um zu erklären, was in Deutschland gerade passiert, meine Damen und Herren.
Aber nicht nur diese drei Punkte werden ja regelmäßig geprüft vom Bundesamt. Darüber hinaus ist auch festgestellt worden, dass keine Abschiebungsverbote nach Paragraf 60 Aufenthaltsgesetz vorliegen. Das heißt, es ist ebenfalls festgestellt worden, dass eine Abschiebung unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig ist. Und es hat auch festgestellt, dass für die Betroffenen in dem Herkunftsland keine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.
Aber Sie, liebe Fraktion DIE LINKE, wollen die Abschiebung auch für die Straftäter aussetzen, für die Gefährder und für die Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung widersetzen.
Herr Innenminister, ich würde Sie gern fragen, wenn Sie sagten, M-V tanzt aus der Reihe: Tanzen die anderen fünf Länder, die die Abschiebung nach Afghanistan ausgesetzt haben, bis auf Weiteres auch aus der Reihe, und die drei Länder, die auf die Neubewertung verzichten, ebenfalls? Also wie haben Sie das gemeint? Das habe ich überhaupt nicht verstanden. Im Moment verzichten acht Bundesländer darauf. Acht!
Eine weitere Frage, die ich noch habe: Ist das jetzt in den anderen Bundesländern, die die Abschiebung aussetzen, eine Ansammlung von Kriminellen dort, oder achten die vielleicht auch genau darauf, was da losgeht?
Der Minister hat aber auch gesagt, dass wir zurzeit im Land nur drei Personengruppen abschieben. In diesem Zusammenhang war es nicht hilfreich, Frau Larisch, wenn Sie hier so ein bisschen suggerieren, wir würden auch über sehr schutzbedürftige Personen, zum Beispiel Kinder, reden, weil die von der Abschiebung de facto nicht betroffen sind. Wenn es darum geht, die Sicherheit für unsere Menschen hier im Land in den Vordergrund zu stellen, dann sind wir dabei. Und wenn wir uns hier vereinbart haben, dass wir uns bei den Abschiebungen auf Gefährder, schwere Straftäter und Menschen, die sich hartnäckig verweigern, ihre Identitätsnachweise beizubringen, geeinigt haben, so halten wir das zurzeit für vertretbar, und das spiegelt eigentlich auch die Formulierungen in unseren Koalitionsvereinbarungen im Bund, aber auch hier im Land wider. – Vielen Dank.
(Martina Tegtmeier, SPD: Wir sprachen vorhin von der Abschiebung nach Afghanistan, Frau Larisch.)
Ich möchte nur auf zwei Dinge eingehen. Es ist zum wiederholten Male gesagt worden von der Linksfraktion, den Antrag, die Abschiebung nach Afghanistan zu überprüfen. Inhaltlich trennen uns davon Welten, aber mich überzeugt immer wieder, wenn jemand für seine Herzensangelegenheiten einsteht. Deswegen muss ich sagen, diese Haltung kann ich innerlich nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, die Landesaufnahmeeinrichtung in Braunschweig ist zu einem Sicherheitsrisiko für unser Land geworden. Der Minister antwortet auf diese Probleme mit purem Aktionismus: Er stattet die Vollzugsbeamten für die Abschiebung mit Uniformen aus. - Herr Minister, wenn das Ihre Reaktion auf die Fehler ist, die Sie in der Vergangenheit dort gemacht haben, dann ist das längst nicht genug. Jeder weiß, dass gerade in diesem sensiblen Bereich eine Uniformierung vielleicht nicht gerade das richtige Signal ist. Sie rüsten an der falschen Stelle auf. Das zeigt, wie undifferenziert und wie unsensibel Sie mit dieser Gesamtproblematik in Braunschweig umgehen.
Wie wollen Sie denn damit umgehen? - Das betrifft ja nicht nur die LAB NI in Braunschweig, sondern alle Einrichtungen. Gibt es da spezielle Präventionsstrategien? Gibt es spezielle Strategien, die sicherstellen, dass in Fällen, in denen man es mit bekannten Straftätern zu tun hat, nicht auf Freiwilligkeit gesetzt wird - abweichend von Ihrer Politik - und es möglicherweise schneller zur Abschiebung kommt?
Wenn Sie uns nun vorwerfen, dass wir diesen Menschen angeblich illegal einen Unterschlupf gewährten, dann kann ich Ihnen gerne einmal die Rechtsgrundlagen erläutern: Gemäß § 47 des Asylgesetzes sind wir verpflichtet, alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten für die Dauer des Asylverfahrens und im Falle der Ablehnung bis zur Ausreise oder Abschiebung unterzubringen. Insofern können sich - und müssen sich sogar - auch abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber rechtmäßig in der Landesaufnahmebehörde aufhalten.
Meine Damen und Herren, wer Schutz braucht, wird diesen in Deutschland auch bekommen. Ein unter rechtsstaatlichen Aspekten korrekt angewandtes Asylrecht bietet dafür den notwendigen Rahmen. Das ist auch in der AfD-Fraktion Konsens. Wer keinen Schutzgrund begründen kann, muss unser Land wieder verlassen, und wenn er das nicht freiwillig tut, muss in letzter Konsequenz die Abschiebung erfolgen. Das „Modellprojekt Clearingstelle“ ist unnötig und in der Frage eines geregelten Asylverfahrens sogar ungeeignet, den von Ihnen vorgegebenen Kampf gegen illegale Migration und Illegalität zu bestreiten, aber das war ja auch nicht Ihr Ziel. - Vielen Dank.
Auch wir hier in Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein Zeichen setzen. Daher bitte ich Sie, diesen Antrag nicht einfach so wegzuwischen. Er ist sehr, sehr wichtig; denn schon heute stehen in Schleswig-Holstein Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben, vor der Abschiebung. Der Mann ist meist schon vorgereist und hat die Kohle vom Rückkehrmanagement schön abgegriffen. Wir wissen auch, dass insbesondere in zwei Herkunftsländern - ich werde sie hier nicht explizit nennen - den Frauen Gewalt durch den Ehemann, den Ex-Mann oder die Familie droht. Daher gibt es enormen Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Antrag gestellt. Es geht nicht nur um Frauen, die zukünftig zu uns kommen, weil sie fliehen müssen. Es geht auch darum, den Frauen Schutz zu geben, die sich bereits nach Deutschland gerettet haben. Viele von ihnen fassen hier den Mut zu sagen: Ich werde von meiner Familie bedroht. Ich erfahre zu Hause Gewalt. - Daher suchen sie bei uns Schutz.
Wir wissen genau, dass in den Frauenhäusern viele Frauen geflüchtete Frauen sind. Wenn sie von Abschiebung bedroht sind, dann müssen wir natürlich darauf achten, dass wir sie besonders schützen. Wir dürfen sie nicht abschieben; denn wir wollen verhindern, dass sie in ihrem Herkunftsland Gewalt erfahren müssen.
Dies soll verhindern, dass Frauen durch die Drohung einer möglichen Abschiebung vom Ausbrechen aus der sie belastenden Ehe abgehalten werden.
Meine Damen und Herren, wir brauchen geschlossene Gren zen. Wir brauchen keine Obergrenze für Zuwanderung, wir brauchen eine Untergrenze für Abschiebung.
Im Rahmen der Fachaufsicht hat das Sozialministerium die Neukonzeption für die Unterbringung von Patientengruppen mit einer schwierigen Entlassperspektive, z. B. wegen einer angedrohten oder angeordneten Sicherungsverwahrung oder einer drohenden Abschiebung, veranlasst. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und dem Strafvollzug intensiviert und verstetigt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meistens starten die GRÜNEN parlamentarische Initiativen, um irgendwelchen gesellschaftlichen Randgruppen staatliche Fördermittel zuzuschanzen. Manchmal sind es geschlechtlich indifferente Genderopfer, denen Unisextoiletten spendiert werden sollen. Manchmal sind es – Sie erinnern sich noch an diesen Antrag hier im Hohen Haus – sogenannte Aschkali- und Balkanägypter, bei denen man nicht weiß, ob die GRÜNEN sie vor der Abschiebung nach Kairo oder Transsilvanien bewahren wollen.
Die Landesregierung hat auch in dieser Frage schon einiges auf den Weg gebracht, um die Verfahren effektiver zu gestalten, zum Beispiel die Einrichtung der Zentralen Ausländerbehörden. Aber ein genauso wichtiger Baustein ist, die entsprechende Abschiebungshaft auf den Weg zu bringen, gerade für die Personen, wo ein Untertauchen zu befürchten ist, wo wir also sonst gar keine Möglichkeit hätten, eine Abschiebung durchzuführen.
Die geplanten Verschärfungen gehören daher intensiv auf den Prüfstand. Denn wie schnell ein Abrücken von rechtsstaatlichen Prinzipien bei dieser Landesregierung vonstattengehen kann, haben wir kürzlich leider alle bei der rechtswidrigen Abschiebung …
Nicht auf unsere Kommunen verteilen wollen wir Personen, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen; bereits abgelehnte Asylbewerber, die einen sogenannten Folgeantrag stellen; Personen, die durch falsche Angaben oder Dokumente oder das Verschweigen wichtiger Informationen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit unsere Behörden offensichtlich getäuscht haben; Personen, die einen Asylantrag zum Zweck der Verzögerung oder Behinderung einer bevorstehenden Abschiebung stellen, und Personen, die aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen wurden oder bei denen es schwerwiegende Gründe für die Annahme gibt, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung sind.