Claus Schaffer

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um die Corona-App ist es recht still geworden. Das ist dann auch schon das Beste, was man aktuell zu diesem Fehlschlag sagen kann. Annähernd 23 Millionen Downloads sind keine Erfolgsgeschichte, besonders dann nicht, wenn man die großen Hoffnungen bedenkt, die man mit dieser App verbunden hat. Und wieder ist es dann auch eine Frage der Akzeptanz, die aufgrund fehlender Transparenz nicht in erforderlichem Maße aufzubauen ist.
Etwa 3,3 Millionen Testergebnisse wurden bis Mitte November übermittelt, nicht alle Nutzer geben ihre Ergebnisse in das System. Das Misstrauen und die Sorge um die eigenen sensiblen Daten ist offenbar noch immer zu groß. Dazu passt dann auch, dass die Kritik von Datenschützern einfach nicht abreißen will. Nicht alle, und vor allem ältere Systeme nicht, sind für diese App geeignet. Funktionsaussetzer und Fehlfunktionen finden in einem Ausmaß statt, welches man eher Beta-Versionen zuschreiben würde. Unklar ist noch immer Effektivität und Nutzen dieser App. Sie wird zwischenzeitlich sogar als zahnloser Tiger bezeichnet.
Diesen Eindruck hat offensichtlich die Bundesregierung auch selbst, denn etwa seit dem Sommer
hat sie eine gewisse Distanz zur Weiterentwicklung dieser App erkennen lassen.
Die Debatte um die Corona-App - so liest man dreht sich inzwischen um weniger Datenschutz und mehr persönliche Informationen für die Gesundheitsämter. Mitunter wird auch eine Pflicht zur Installation dieser App diskutiert.
Das ist allerdings rechtlich schon sehr abwegig.
Da hier nun bereits die Grundfunktionen als Wunschdenken in der Entwicklung steckengeblieben sind, ist es doch reichlich ambitioniert, was der Antrag hier heute vorstellt. Weitere Schnittstellen für Restaurantbesuche und andere Freizeitaktivitäten bereitzustellen, ist wirklich ein hohes Ziel.
Gerade das Aufsetzen auf Systeme von Apple und Google bereitet zudem Sicherheitsexperten Kopfzerbrechen. Auf ein entsprechendes Sicherheitspapier des Bereichs Cyber-Sicherheit der TU Darmstadt sei hier verwiesen.
69 Millionen € Entwicklungskosten bis jetzt, keine ausreichende Zahl an Nutzern, keine ausreichende Funktionalität, Ineffektivität, kaum Nutzen. - Meine Damen und Herren, das sind die Schlagworte, die der aktuellen Corona-App zuzuordnen sind. Manchmal muss man von einem toten Pferd absteigen. Wir lehnen den Antrag daher ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schön, dass auch die SPD nun aufgewacht ist und feststellt, dass es in Deutschland einen Souverän gibt, und zwar einen, der nicht kleinen Kindern gleicht - das waren Ihre Worte, Herr Dr. Stegner -, die von Frau Merkel und den 16 Ministerpräsidenten gesagt bekommen wollen, dass elementare Freiheitsrechte eingeschränkt bleiben, dass Fristen hierzu Schall und Rauch sind und dass weitere Einschränkungen hinzukommen werden.
Es freut mich zwar, dass Sie meinen Hinweis auf den Souverän und die Beantwortung des Parlaments vom 27. November 2020 aufgenommen haben;
die hier zur Schau getragene Entrüstung ist allerdings wenig glaubwürdig.
Vorsichtiger, weil in eine Koalition eingebunden, hat sich die FDP positioniert.
Man fühlte sich in der Beteiligung des Parlaments schon einen Schritt weiter. Herr Vogt, richtig? Ganz offenbar ist der 27. November 2020, der Tag der außerordentlichen Landtagssitzung, an Ihnen allen vorbeigegangen, ohne dass Sie zwei wirklich bedeutsame Anträge wirklich wahrgenommen haben.
Da wäre zum einen der jamaikanische Antrag, wonach der Landtag so zeitnah wie möglich über beschlossene Coronamaßnahmen informiert werden möchte und der ansonsten das Agieren der Landesregierung in der Coronakrise rundweg begrüßt. An keiner Stelle in diesem Antrag wurde eine Debatte oder gar ein Beschluss über Grundrechtseinschränkungen hier im Landtag gefordert. Sie haben der Landesregierung einen Persilschein ausgestellt und sich so eben aus jener parlamentarischen Verantwortung gestohlen, die Ihnen Verfassungsrechtler doch so unmissverständlich zugeschrieben haben.
Wer sich aber parlamentarisch derart bereitwillig auf den Rücken legt, wie Sie es hier getan haben, darf sich hinterher eben nicht beschweren, wenn die Landesregierung hier wenig befriedigend handelt. Das gilt mit Ausnahme der AfD für die gesamte Opposition und die regierungstragenden Fraktionen gleichermaßen. Sie hätten sich beschweren dürfen und nur dann wären Ihre öffentlichen Statements glaubwürdig gewesen, wenn Sie dem zweiten Antrag gefolgt wären, denn dieser zweite Antrag, der Antrag der AfD, zielte eben darauf ab, dass vor jedem Kabinettsbeschluss zu Coronamaßnahmen der Landtag damit zu befassen ist. Das ist genau das, was Sie heute hier auch schon mehrfach gefordert haben.
Bei derart weitreichenden Grundrechtseinschränkungen ist es nach unserer Auffassung das Mindeste, das Parlament einzubeziehen und Regierungshandeln zu legitimieren, und zwar jedes Mal, wenn Sie beabsichtigen, Grundrechte einzuschränken.
In einer solchen Debatte habe ich die Erwartung, dass sich geplante Coronamaßnahmen ausschließlich daran ausrichten, ob diese wirksam, geeignet und im verfassungsrechtlichen Sinne auch verhältnismäßig sind. Hier geht es eben nicht nur um die Idee, man könnte hier oder da vielleicht Coronamaßnahmen nachschärfen, sondern ich erwarte, dass auch einmal belegt wird: Wirken sie, oder warum wirken sie nicht? Daran müssen sich die Maßnahmen orientieren.
Die Zeit der außerparlamentarischen Eilentscheidungen ist vorbei. Sie haben mit der ersten Welle ein Ende gefunden. Die Menschen erwarten nun evidenzbasiertes, angemessenes und verfassungsgemäßes Regierungshandeln, das überprüfbar, transparent und durch den Souverän zumindest mittelbar getragen ist. Das ist parlamentarische Verantwortung, und das ist auch unsere Aufgabe hier im Haus. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
- Erzählen Sie doch nicht permanent so einen Quatsch, Herr Dr. Stegner. Von uns hat niemand Corona geleugnet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für den Bericht zur Impfstrategie. Es ist aus meiner Sicht eine stellenweise doch eher theoretische Betrachtung, denn die zu erwartende Praxis stößt an zwei Stellen auf die Wirklichkeit.
Zum einen sind zum erwarteten Impfstoff noch wirklich viele Fragen offen. Das haben auch Vorredner hier schon angesprochen. Viele Fragen sind
unbeantwortet. Das wird ein Problem werden. Auch wenn die Zulassungen im Schnellverfahren nach und nach Wirklichkeit werden - wie aktuell in Russland oder auch in Großbritannien; zu erwarten auch in der EU -, so kann doch derzeit niemand mit Sicherheit sagen, ob und wie ein beispielsweise auf mRNA-Basis erstellter Impfstoff wirklich wirken wird, wie lange er wirksam bleibt und welche Folgen diese Impfung haben kann.
Erste Studien werden in der Öffentlichkeit mit 90 % bis 95 % Wirkung vorgestellt. Dabei wird außer Acht gelassen, dass diese Studien den Wirkungsgrad anders berechnen, als die veröffentlichten Daten die Bevölkerung vermuten lassen. Infektionsraten werden vermutlich zu vermindern sein, Krankheitsverläufe möglicherweise nicht. - Auch hier viele Fragen offen.
Eine Immunisierung wird für die Dauer von drei bis sechs Monaten erwartet, so beispielsweise die Angabe für den Moderna-Impfstoff. Andere sprechen von bis zu einem Jahr; wir hörten vorhin: fünf Jahre. Auch diese Frage wird nicht beantwortet. Es stellt sich dann die Folgefrage: Was folgt nach dem Ende der Immunisierung?
Sind das dann weitere Impfungen mit demselben Impfstoff?
Da ist sie dann, die Erkenntnis, dass man zwar Entwicklung und Forschung parallel betreiben und so erheblich beschleunigen kann - das war in der Tat eine wirklich respektable Leistung, die die Unternehmen erbracht haben -, aber sie können eben nicht die Ergebnisse von dringend erforderlichen Langzeitstudien verkürzen. Die Auskunft über frühe oder späte Folgen einer Impfung sind hier zu klären und haben hier zu erfolgen. Deshalb stelle ich mich hier auch sehr, sehr kritisch zu dieser ganzen Frage der Impfung.
Denn es besteht - das ist ja nicht nur meine Befürchtung - auch aus wissenschaftlichen Kreisen die Befürchtung, dass hier das größte Humanexperiment der modernen Geschichte betrieben wird. Das ist die Titelzeile eines Fachmagazins.
Nein, ich möchte jetzt gern meinen Beitrag weiter fortsetzen. - Die Fachzeitung „Der Arzneimittelbrief“ kritisiert ganz konkret - hier zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis -:
„Durch die Verkürzung üblicher Beobachtungszeiträume erhöht sich das Risiko, dass Nebenwirkungen während der klinischen Prüfung unerkannt bleiben.“
Und weiter:
„Auch wird ein sehr wichtiger Wirksamkeitsendpunkt der Impfstoffe, die ,sterile Immunität‘, in den laufenden Studien kaum berücksichtigt. Würde durch eine Impfung eine anhaltende sterile Immunität erreicht – die ideale Wirkung einer Impfung -, könnten Infektionsketten unterbrochen werden. Die bisher publizierten Ergebnisse der laufenden Impfstudien lassen das aber kaum erwarten.“
Dann sind wir damit tatsächlich auch schon beim zweiten Aspekt der Wirklichkeit. Denn die Menschen sehen das, und sie vertrauen dem Impfstoff aktuell noch nicht. Das ist ein wirkliches Problem.
Die Akzeptanz eines Impfstoffes lässt sich eben nicht herstellen, wenn man einen Impfstoff, seine Wirksamkeit und die Folgen für die Gesundheit nicht wirklich kennt. Wir würden uns ja wünschen, dass es einen Impfstoff gibt, der uns von dieser Coronapandemie erlöst.
Frau Dr. Bohn, Sie haben vorhin die Waagschale genannt. Sie wissen nicht, was Sie in die eine Seite der Waagschale werfen. Sie haben auf der anderen Seite Folgewirkungen von Corona, von Covid-19Erkrankungen, aber Sie wissen nicht, was in der anderen Waagschale ist.
Schließen möchte ich mit einem Zitat von Herrn Wieler aus dem RKI - mit Ihrer Erlaubnis -:
„Also, wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau, wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken, aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gibt.“
Ja. - Meine Damen und Herren, diesen Optimismus teile ich leider nicht. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte um einen angeblich gar strukturellen Rassismus in der Polizei hat bundesweit mit den Black-Lives-Matter-Demonstrationen einen emotionalen Höhepunkt einerseits und einen rationalen Tiefpunkt andererseits erreicht.
In den USA besteht eine vollkommen andere Situation hinsichtlich der Polizei, ihrer Ausbildung und auch der Polizeigewalt. Dennoch wurden unbegründete Vorwürfe von Willkür, Gewalt und Rassismus auf unsere Polizei übertragen. Ohne jede Reflexion wurde so ein ganzer Berufsstand unter Generalverdacht gestellt.
Die in den USA von Extremisten unterwanderte Black-Lives-Matter-Bewegung lieferte der hiesigen Linkenpolitik ein willkommenes Betätigungsfeld. Die Polizei zu schwächen steht bekanntermaßen schon länger auf der Agenda der Linken.
Es dauerte nicht lange, da tauchten erste Studien auf, die zu belegen versuchten, was politische Zielrichtung war.
Die Universität Bochum lieferte angebliche Hinweise auf eine rassistische Polizei. Dass in der Studie wissenschaftlich fragwürdige Opferbefragungen ein sehr einseitiges Bild zeichneten, wurde vielfach kritisiert. In der Öffentlichkeit jedoch blieb der Vorwurf des Rassismus an der Polizei hängen.
Dann kam - wie auch heute wieder - der Begriff des Racial Profiling in Umlauf. Weil das englische Wort irgendwie auf ein rassistisches Handeln hinzudeuten schien, war der nächste Vorwurf geschaffen. Betroffen war hier beispielsweise die Bundespolizei, die als eine ihrer Aufgaben die Bekämpfung der illegalen Migration aufweist.
Welche Personen aber kontrolliert man zum Beispiel in deutschen Zügen, wenn man illegale Migration aus Syrien, Afghanistan, Irak oder Nordafrika allgemein als statistisch belegte Hauptherkunftsländer und -regionen erkannt hat? Natürlich sind das Personen, die dem Phänotypus dieser Herkunftsregionen entsprechen. Das ist normale Polizeiarbeit.
Das läuft dann unter dem Begriff Racial Profiling. Man ordnet Menschen eben nach dem äußeren Anschein einer regionalen Herkunft zu, mit allen dazugehörigen Fehlern und auch Trefferquoten.
Der Bericht der Polizeibeauftragten hat für unsere Landespolizei keine Hinweise auf Rassismus und schon gar nicht auf einen strukturellen Rassismus ergeben. Ich bin sehr dankbar, dass auch das hier wieder deutlich gesagt wurde.
Nach unserer Auffassung sollte das Thema damit vom Tisch sein, denn alles andere kann die Polizei in sich selbst klären, wie es in der PD AFB bereits der Fall war.
Ihr Antrag - ich bin dankbar dafür - erkennt dies an. Sie machen trotzdem weiter und bereiten so den Boden für die Demontage des Ansehens der Polizei in der Bevölkerung. Damit fördern Sie ein Klima der Verunsicherung in der Polizei. Denn Beamte werden sich künftig genau überlegen, ob es der eigenen Karriere förderlich ist, Recht und Gesetz ohne Ansehen der Person anzuwenden, beziehungsweise ob die politische Bedeutung der Herkunft einer Person über der rechtlichen Bedeutung steht. Das sollten wir auf keinen Fall zulassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hörten heute schon einiges zum Thema parlamentarische Beteiligung.
Offenbar müssen Ihnen am 18. November 2020 ganz schön die Ohren geklungen haben, als namhafte Verfassungsrechtler hier in der Expertenanhörung unmissverständlich und deutlich erklärten, dass die Zeiten vorbei sein müssen, in denen 16 Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin weitreichende Grundrechtseingriffe beschließen, vorbei an Parlamenten, vorbei an gewählten Parlamentariern, vorbei an den Menschen und damit vorbei am Souverän.
Was in einer ersten Pandemiephase nachvollziehbar war, einer unübersichtlichen Lage geschuldet war und in Eile folgte, gilt in einer zweiten Phase bei Weitem nicht mehr. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftliche Dienste in Parlamenten, Richter oder auch die Experten für Staats- und Verfassungsrecht. Es war längst Zeit genug, das Infektionsschutzgesetz zweimal zu novellieren. Da war wohl auch Zeit genug - das haben die drei Experten hier gesagt -, Maßnahmen auf Landesebene in einer Form zu regeln, die der legislativen Idee, den Mindestansprüchen genügt. Damit ist parlamentarische Beteiligung gemeint.
In Schleswig-Holstein hat Jamaika das nicht so gesehen. Da wurde eine Allgemeinverfügung nach der anderen beschlossen, wann immer in Berlin dazu eine Beschlusslage und die Order nach SchleswigHolstein erfolgte. Parlamentarische Beteiligung ist das nicht.
Das wäre es, wenn wir uns an dieser Stelle vorher mit den Beschlüssen und Ergebnissen einer Allgemeinverfügung auseinandersetzen, sie debattierten und die Grundrechtseinschränkungen für die Menschen gemeinsam berieten und beschlössen. Das würde für Akzeptanz und die notwendige Transparenz sorgen. Das ist genau das, was auch wir wol
len. Dann können wir hier gemeinsam klären, was 3 Millionen Menschen in Schleswig-Holstein künftig zu tun oder zu lassen haben. Wir wollen, dass vorher darüber geredet wird, bevor das beschlossen wird.
- Frau von Kalben, Sie haben die Coronabeschlüsse vorhin angesprochen. Fast alle Beschlüsse befassen sich mit den Folgen der Allgemeinverfügung, der Landesverordnung und nicht mit den Inhalten der Allgemeinverfügung selbst.
Wir möchten uns hier die Zeit dafür nehmen, und wir haben diese Zeit offensichtlich auch, denn wir haben es geschafft, innerhalb einer Woche eine Sondersitzung anzusetzen.
Wenn Sie aber das Plenum auch heute wieder nur dazu nutzen, um die Allgemeinverfügung, die neuen Beschlüsse vorzustellen und sich dafür zu feiern, dass es Ihnen gelungen ist, einen Sonderweg zu gehen, sind wir hier nur Staffage, dann sind wir hier nur die Bühne für Regierungshandeln. Wir möchten aber das Regierungshandeln im Landtag von uns allen legitimieren lassen.
- Über die Mehrheitsverhältnisse bin ich mir absolut im Klaren. - Der Antrag liegt ja erst seit gestern vor. Wir sind heute überhaupt das erste Mal dabei. In unserem Antrag fordern wir klipp und klar, dass wir vorher darüber in Kenntnis gesetzt werden möchten.
Wir haben die klare Erwartung, dass Sie das für die Zukunft regeln. Baden-Württemberg hat das geschafft. In Baden-Württemberg gibt es ein formalisiertes Vorgehen.
Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. - Das wäre das Wesen der Demokratie.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die islamistischen Terroranschläge in Paris, Nizza und Wien haben uns in Erinnerung gerufen, dass die größte Bedrohung für eine friedliche und freie Gesellschaft noch immer von einer Ideologie ausgeht, die ihren Ursprung im Islam hat. Um hier eine differenzierte Betrachtung vornehmen zu können, die nicht zugleich dem reflexartigen Verharmlosen und Verneinen aus den Reihen der zumeist linken Islam-Appeaser folgt oder diesen gar eine Bühne bietet, spreche ich hier ganz bewusst vom politischen Islam. Dieser politische Islam gründet sich auf dem islamischen Fundamentalismus und erklärt einen umfassenden Geltungsanspruch des islamischen Rechts in einer totalitären Auslegung für alle Bereiche von Staat, Recht und Gesellschaft. Der politische Islam ist damit in all seinen Facetten nicht nur inkompatibel mit unserer Verfassung und unseren Werten, nein, er steht diesen sogar feindlich gegenüber.
Dass dies auch für unser Land eine ganz reale und konkrete Gefahr darstellt, haben nicht nur der isla
mistische Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin, sondern die erst im Oktober in Dresden erfolgte Tötung eines Homosexuellen durch einen amtsbekannten islamistischen Gefährder gezeigt. Auch Geheimdiensterkenntnisse und -ermittlungen in der europaweit vernetzten Islamistenszene führen immer wieder nach Schleswig-Holstein.
Was dabei gern übersehen wird: Der politische Islam richtet sich auch gegen diejenigen Muslime in unserem Land, die verfassungstreu und nicht selten sogar säkular in unserer Gesellschaft leben und selbstverständlich willkommen sind. Es sind auch eben deren Stimmen, die uns fragen, warum sie vor islamistischen Mördern aus ihrer Heimat geflohen sind, wenn sie diesen in unserem Land erneut begegnen müssen.
Was also können wir tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu erhalten? Hier liegen erste Schritte klar auf der Hand. Laut Verfassungsschutz haben wir eine untere zweistellige Zahl an islamistischen Gefährdern in unserem Land. Schieben wird diese ab. Dann ist ein erster Schritt geschafft; denn auch das hat der Fall in Dresden gezeigt: Eine bloße Überwachung von islamistischen Gefährdern schützt niemanden. Hier schützt tatsächlich nur die konsequente Abschiebung. Wo Abschiebungen an rechtliche Hürden stoßen, müssen wir unser Recht anpassen, und zwar so, dass es unserer Sicherheit dient und nicht der von islamistischen Gefährdern.
Ein zweiter Schritt: Wir müssen den Einfluss islamistischer Hassprediger und somit des politischen Islam insgesamt verringern, ja sogar unterbinden. Hier müssen Vereine und Gruppierungen verstärkt in den staatlichen Fokus, die für die Verbreitung des fundamentalistischen Islam stehen.
Drittens. Wir dürfen unsere Kinder und Jugendlichen nicht an den politischen Islam verlieren. Wenn 13-Jährige die Enthauptung des französischen Lehrers Samuel Paty feiern, dann ist hier bereits viel zu viel verloren gegangen. Dem muss mit Aufklärung, mit Bildung und mit Deradikalisierung entgegengewirkt werden. Das sind genau unsere Forderungen.
Der jamaikanische Antrag erscheint in seiner Klarheit zunächst überraschend, wenn man bedenkt, dass man sich in Ihren Reihen seit vielen Jahren scheut, den Islamismus als Bedrohung auch genauso klar zu benennen und ebenso konsequent zu bekämpfen.
Aber - das, meine Damen und Herren, ist bedeutsam - Ihr Antrag will über die Initiative PROvention eine mittelbare Kooperation mit der aus der Türkei gesteuerten islamisch-nationalistischen DITIB mit Steuergeldern weiterhin unterstützen. Das, meine Damen und Herren, ist entweder Unkenntnis über die Zusammenhänge, oder Sie versuchen, uns hier mit Ihrem Antrag zu täuschen. Beides aber disqualifiziert Sie im Kampf gegen den islamistischen Terror. Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für den Bericht. Er zeigt
uns, dass Demenz alle betrifft. Demenz ist zu einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit geworden. So leben unter uns zunehmend demenziell erkrankte Menschen oder solche, die als Angehörige, Freunde oder Nachbarn von der Erkrankung direkt oder indirekt betroffen sind.
Nach den aktuellen Zahlen aus dem August 2020 sind mehr als 62.000 Menschen in Schleswig-Holstein an Demenz erkrankt. Damit ist rund jeder Zehnte in der Altersklasse der Menschen ab 65 Jahren im Norden direkt von Demenz betroffen. Wie uns der Bericht zeigt, müssen wir mit einer Verdopplung der Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2050 rechnen.
Wie uns der Bericht ebenfalls zeigt, sind demenzerkrankte Menschen längst Teil unserer gesellschaftlichen Realität; sie bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit, Begleitung und Unterstützung. Ziel muss es sein, ein Bewusstsein für ihre Lebenssituation zu schaffen und Barrieren im Umgang mit demenzerkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu beseitigen. Zudem müssen wir die Teilhabe der Betroffenen fördern sowie ihre Lebens-, Versorgungs- und Betreuungssituation bedürfnisgerecht und entsprechend ihren persönlichen Gewohnheiten ermöglichen, so weit es geht.
Wie uns die Halbzeitbilanz des Berichts zeigt, sind wir auf einem wirklich guten Weg; denn ein großer Teil der 80 Empfehlungen des Demenzplans für Schleswig-Holstein ist zumindest teilweise umgesetzt worden. Die Zahlen aus Schleswig-Holstein zeigen auch, dass zwei Drittel der Betroffenen über 65 Jahre Frauen sind. Der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung dieser Altersklasse liegt in allen Kreisen zwischen 9 und 10 %, sodass wir auch hier den Demenzplan stetig anpassen und weiterentwickeln müssen.
Ausweislich des Berichts haben sich die Alzheimer Gesellschaft und das Kompetenzzentrum Demenz als wichtige, ja wesentliche Stützen bei der Umsetzung des Demenzplans etabliert. Diese für die Gesellschaft so wichtige Arbeit erkennen wir ausdrücklich an, und wir unterstützen sie.
Wir müssen in Schleswig-Holstein erreichen, dass Menschen mit Demenz möglichst lange selbstständig bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür müssen sich alle Beteiligten anstrengen. Das heißt, nicht nur kommunale Einrichtungen, sondern auch Institutionen, Behörden, Banken und Vereine sind aufgefordert, an einer demenzfreundlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens mitzuwirken. Hierzu gehört dann auch die gu
te pflegerische Versorgung von demenziell erkrankten Menschen. Erforderlich sind niedrigschwellige Angebote wie auch die demenzgerechte Gestaltung von Tagespflege- und Heimplätzen.
Unserer besonderen Aufmerksamkeit bedarf auch das familiäre Umfeld; denn die steigende Zahl Demenzerkrankter geht einher mit stetig steigendem Bedarf an Betreuung, auch und gerade im familiären Umfeld; rund 75 % der Betroffenen werden nämlich durch Angehörige in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Vor diesem Hintergrund spielt eine gute Vereinbarkeit von Familienleben, Berufstätigkeit und Versorgung von Kindern und älteren Menschen eine entscheidende Rolle.
Um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich aufrechterhalten zu können, ist ein flächendeckender Ausbau entsprechender Angebote alternativ zu stationären Einrichtungen wie Altenund Pflegeheimen erforderlich.
Und - meine Damen und Herren, das ist eine altbekannte Forderung -: Wir benötigen mehr Kurzzeitpflegeplätze. Auch insoweit muss das Angebot dem steigenden Bedarf Rechnung tragen.
Demenzerkrankte und deren Angehörige brauchen aber auch Entlastung im Alltag, insbesondere Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich oder bei der Gartenpflege im eigenen Wohnumfeld. Auch hierzu zeigt uns der Bericht, dass wir Fortschritte machen und dass es enorm wichtig ist, ehrenamtlich beziehungsweise bürgerschaftlich engagierte Helfer einzubinden. Die vom Kompetenzzentrum Demenz hierzu angebotenen Schulungen sind sehr hilfreich und nützlich; denn sie ermöglichen es den bürgerschaftlich engagierten Helfern, angemessen und einfühlsam mit den von Demenz betroffenen Menschen umzugehen und sie zu unterstützen.
Einen konkreten Vorschlag möchte ich im Hinblick auf die Krankenhausversorgung demenziell erkrankter Menschen unterbreiten; denn hierzu ist der Bericht der Landesregierung schlicht zu dünn. Er zeigt aber auf, dass auch insoweit konkreter Handlungsbedarf besteht. Ausweislich des Berichts erarbeitet das Kompetenzzentrum Demenz ein Konzept mit fünf mal fünf Kriterien für Menschen mit Demenz im Krankenhaus. Viel geschehen ist augenscheinlich noch nicht. So hat die vorbereitende Facharbeitsgruppe bisher nur zweimal getagt.
Die Situation demenzieller Patienten im Krankenhaus erfordert besondere Anstrengungen. Zusätzliches und speziell geschultes Pflegepersonal ist zur angemessenen Versorgung unabdingbar. Demenziell erkrankte Menschen benötigen eine intensivere,
eine andere Betreuung bei ihrem Krankenhausaufenthalt, oftmals eben auch eine Assistenz. Wir schlagen daher unter Einbeziehung aller Beteiligten die Einführung eines Modellprojektes „Demenz im Krankenhaus“ vor. Ziel soll es dabei sein, Konzepte für Kliniken zu erarbeiten, damit bei einem Krankenhausaufenthalt der Heil- und Behandlungsprozess bei an Demenz erkrankten Menschen optimal verlaufen kann.
Tatsächlich ist bereits eine ganze Menge geschehen. Es ist viel vom Demenzplan umgesetzt worden. Wir sind auf einem guten Weg. Aber wie Vorredner schon gesagt haben: Es ist noch einiges offen, und wir werden mit weiteren Anforderungen konfrontiert werden. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden in der Tat im Grunde über Lebensmittelverschwendung in Deutschland, ein wirklich beschämendes Thema und eines, welches wir hier im Hause schon mehrfach diskutiert haben. Denn dies ist bereits der fünfte Antrag in dieser Legislaturperiode, der sich mit dem Thema der Lebensmittelverschwendung befasst. Am Ende dieser Themenkette gibt es nun Menschen, die in den Müllbehältern von Supermärkten nach verwertbaren Lebensmitteln suchen, die sie dann für sich verbrauchen oder auch anderen Menschen zur Verfügung stellen. Bei diesem sogenannten Containern kann der Straftatbestand des Diebstahls - zumeist des Diebstahls geringwertiger Sachen -, des schweren Diebstahls und nicht selten auch des Hausfriedensbruchs oder der Sachbeschädigung begleitend erfüllt sein.
Der SSW beabsichtigt nun, von einer Strafe dann abzusehen, wenn jemand aus einem Abfallbehälter zum Beispiel abgelaufene Konserven oder einen überreifen Apfel herausholt, der zuvor durch einen
Lebensmittelhändler entsorgt wurde. Das Wegwerfen von noch verzehrfähigen Lebensmitteln ist ein großes Problem, das gelöst werden muss, das steht völlig außer Frage. Die Legalisierung des sogenannten Containerns kann hier nicht das Problem lösen. Warum soll der Griff in den Abfallbehälter straflos sein? Weil es eine gute Tat ist, gegen Ressourcenverschwendung vorzugehen? Weil es sich um vermeintlich wertlosen Abfall handelt?
Die Antwort - das hörten wir bereits - hierauf ist komplexer, als man zunächst annimmt: Im Strafgesetzbuch wird nicht zwischen wertlosem und wertvollem Diebesgut unterschieden. In einem Urteil von 1911 hieß es einmal: Die Wertlosigkeit einer Sache als solchen gewährt Dritten nicht das Recht zur Wegnahme. Eigentum bleibt Eigentum. - Es hängt also ganz allein vom Willen des Eigentümers ab, ob er abgelaufene Sachen wegwerfen will oder Dritten freiwillig zur Verfügung stellt. Wenn der Eigentümer seine Nahrungsmittel bewusst einer Beseitigung durch den Abfallentsorger zuführen will, um eventuelle Haftungsrisiken durch den Verzehr von verdorbenen oder gar gefährlichen Lebensmitteln auszuschließen, so muss die Rechtsordnung dies akzeptieren. Das Eigentum der Lebensmittelhändler pauschal aus dem strafrechtlichen Schutz herauszunehmen, stünde im Widerspruch zur zivilrechtlich geregelten Zuordnung des Eigentums.
Tatsächlich geht es hier auch im Detail um die juristische Bewertung des Eigentumübergangs oder der Eigentumsaufgabe. Auch das ist kürzlich höchstrichterlich entschieden worden. Im Übrigen bieten die Vorschriften des Strafrechts und des Strafprozessrechts Instrumente, dem persönlichen Unrechts- und Schuldgehalt von solchen Bagatelldiebstählen im konkreten Fall Rechnung zu tragen. Größtenteils werden diese Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Harte Strafen sucht man in diesem Deliktfeld vergebens.
Die Justizministerkonferenz hat im Juni 2019 in Travemünde eine Legalisierung des Containerns abgelehnt. Stattdessen hat man sich für eine freiwillige Abgabe von Lebensmitteln durch den Einzelhandel ausgesprochen. Auch die Bundesregierung sieht keinen Bedarf einer gesetzlichen Regelung zum Wegwerfen noch genießbarer Lebensmittel. Zu einer kleinen Anfrage „Lebensmittelverschwendung verhindern“ wurde mit Blick auf Frankreich erläutert - ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidiums -:
„Anders als in Frankreich ist es in Deutschland seit vielen Jahren selbstverständlich, dass zahlreiche Supermärkte unverkaufte und
noch genießbare Lebensmittel auf freiwilliger Basis an ‚Die Tafeln‘ oder andere soziale Einrichtungen abgeben.“
Dass das noch immer nicht wirksam genug ist, darüber haben wir hier schon genug gehört, und das unterstreiche ich ganz klar.
Der Antrag des SSW allerdings setzt hier am falschen Ende dieser Themenkette an. Eine Bekämpfung der Ursachen bringt mehr als eine Bekämpfung der Symptome. Herr Dirschauer, in Ihrem Redebeitrag haben Sie dann tatsächlich doch vorn angesetzt und nicht das gesagt, was Ihr Antrag eigentlich beinhaltet. Deswegen kann ich Ihrer Rede eher folgen als Ihrem Antrag.
Da hier im Haus stets gern nach Lösungsvorschlägen gefragt wird, verweise ich auf die Ausführungen des Abgeordneten Schnurrbusch vom 21. Juni 2019 anlässlich der Landtagsdebatte, denn hier wurden konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten aufgezeigt: Verbraucher und Transporteure müssen endlich für diese Problematik sensibilisiert werden. Auch das hörten wir schon. Die regionale Vermarktung sowie die Direktvermarktung durch die Landwirtschaft müssen gestärkt werden.
Die Verschwendung von Nahrungsmitteln ist ein ethisches Problem und führt zu Verschwendung von Ressourcen. Denn mit jedem entsorgten Lebensmittel ist auch ein nutzloser Verbrauch an Wasser, Ackerboden, Energie und auch anderen Rohstoffen verbunden. Den Antrag des SSW lehnen wir in der Sache ab, nicht nur, weil er aus unserer Sicht am falschen Ende ansetzt, sondern weil ein entsprechender Antrag bereits am 11. April 2019 in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde. Laut Plenarprotokoll vom 17. September 2019 erfolgte eine Überweisung in die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz sowie Ernährung und Landwirtschaft. Das Ding läuft bereits im Bundestag.
Der Antrag des SSW hat damit tatsächlich auch ein bisschen was mit der Verschwendung von Lebensmitteln gemein: Er ist in dieser Form überflüssig. In der Sache sollten wir uns aber die Mühe machen, im Ausschuss ausführlich darüber zu reden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Auch ich möchte mich natürlich dem Dank an alle Beteiligten anschließen, die an der Erstellung dieses Sportentwicklungsplans mitgewirkt haben. Die Bedeutung des Sports für den Zusammenhalt, die Gesundheitsförderung und auch die Gesunderhaltung der Gesellschaft ist hier zu Recht erwähnt worden. Für die zukünftige Entwicklung des Sports in Schleswig-Holstein ist im Hinblick auf die aber doch real stattfindenden Veränderungen sowohl im Sport selbst als auch in der
Gesellschaft ein Orientierungsrahmen notwendig, mit dem Sport wirksam im Sinne dieser Zielsetzungen auch gefördert werden kann. Sportförderung ist deshalb auch eine Aufgabe des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge. In Schleswig-Holstein ist dies sogar in der Landesverfassung als Staatsziel ausdrücklich bestimmt.
Über die erforderlichen Ressourcen verfügt die öffentliche Hand aber bei Weitem nicht. Diese Aufgabe übernehmen überwiegend Sportvereine, Sportstudios, Clubs, aber auch Schulen sowie zahlreiche außerstaatliche Träger. Daneben sind viele Mitbürger sportlich aktiv, ohne organisatorisch, etwa in Vereinen oder Verbänden, eingebunden zu sein. Auch die Örtlichkeiten des Sporttreibens sind vielfältiger geworden. Von den herkömmlichen Sportplätzen und Sporthallen weg haben sich neue Gelegenheiten wie Skateparks, Parkanlagen, Rad- und Waldwege zu alltäglichen Sportstätten entwickelt.
Noch etwas hat sich verändert: Der demografische Wandel hat einen erheblichen Einfluss auf die Sportentwicklung. Die Altersgruppe der über 65Jährigen wächst stetig an, und diese ist so fit und so aktiv wie keine Generation zuvor. Hier sind neue Anforderungen an Sportstrukturen entstanden. Entsprechende Angebote und Sporträume müssen bereitgestellt werden, und vielerorts geschieht dies auch schon.
Junge Menschen haben heute ein anderes und leider vielfach auch ein sport- oder sogar bewegungsfreieres Freizeitverhalten als noch vor einigen Jahren. Für diese Gruppe muss Sport wieder attraktiver gestaltet werden, um sie zurückzugewinnen. Wir wären deshalb sehr gut beraten, den Sport in Schleswig-Holstein aktiv zu unterstützen und zu fördern. Das gilt ausdrücklich und ganz besonders für den Sport, der in den Vereinen ausgeübt wird. Der Vereinssport fördert die Persönlichkeit, das Selbstbewusstsein und den Teamgeist. Insbesondere auch auf dem Land sind die Sportvereine ein wesentlicher Faktor für die Förderung des Gemeinwesens und des sozialen Zusammenhalts. Unsere Sportvereine benötigen die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um die bisher gute Arbeit weiterhin leisten zu können.
Viele Vereine leiden aber an einem Mitgliederschwund. Sinkende Einnahmen durch ausbleibende Mitgliedsbeiträge führen dann zu einem Engpass bei notwendigen finanziellen Mitteln für die Vereinsarbeit.
Es geht auch um den Erhalt und den Ausbau von Sporthallen oder Außensportstätten. Angesichts
maroder Duschen, defekter Heizungen, Schimmel in Umkleidekabinen oder auch in Außenanlagen wie Sportplätzen oder Wettkampfanlagen, die veraltet oder in beklagenswerten Zuständen sind, sind Investitionen dringend erforderlich. Die AfD-Fraktion befürwortet zum Beispiel die Empfehlung 24 im Sportentwicklungsplan, wonach sowohl die Gemeinden, der Landessportverband als auch das Land unsere Sportvereine bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur finanziell unterstützen.
Auch der vom Bund wegen der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie initiierte Investitionspakt „Sportstätten 2020“ ist deutlich zu begrüßen. Dadurch wird die kommunale Infrastruktur hinsichtlich der Sportstätten in unserem Bundesland gestärkt, so zumindest die Planung. Gefördert werden die bauliche Erneuerung oder auch der Ausbau von Anlagen, die der Ausübung des Sports dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch Schwimmhallen oder Freibäder, und das führt uns zu einer schleswig-holsteinischen Besonderheit.
Es ist vorhin bereits erwähnt worden: Bei uns sind zu viele Kinder immer noch schwimmunfähig, und das im Land zwischen den Meeren. Beinahe 20 % der Schüler in den Klassenstufen 5 und 6 besitzen keine dem Schwimmabzeichen Bronze entsprechenden Fertigkeiten. Meine Damen und Herren, das ist der Freischwimmer alter Art. Das ist eigentlich eine Grundfertigkeit, die unsere Kinder im Leben brauchen. Das wird hier vermutlich niemand bestreiten. Wir halten daher die Empfehlung 64 des Sportentwicklungsplans, wonach jedem Einwohner in zumutbarer Entfernung eine ganzjährig nutzbare und geeignete Schwimmsportstätte zur Verfügung stehen muss, um das Schwimmen erlernen zu können, für wichtig und richtig.
Ohne finanzielle Hilfeleistung stünden auch zahlreiche Sportvereine vor dem Aus. Der Erhalt und der Aufbau von Sportstätten ist für unsere Sportinfrastruktur von enormer Bedeutung. Sport als unverzichtbarer Teil unseres kulturellen und sozialen Lebens darf auch unter wirtschaftlichen Zwängen nicht verloren gehen.
Der Sportentwicklungsplan beinhaltet viele gute Ideen, und wir begrüßen ihn ausdrücklich. Aber er ist derzeit noch eine Planung. Am Ende müssen greifbare Ergebnisse stehen, damit wir wirklich auch Sport in unserem Land weiterbetreiben können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als vor dem Reichstagsgebäude in einem linkspopulistischen Spektakel 13.000 Stühle aufgestellt wurden, war dem vernünftigeren Teil der bundesdeutschen Politik klar, was nun kommen würde: Die griechischen Flüchtlingscamps würden das Thema der Stunde sein, schon bald würde man die Aufnahme weiterer Migranten fordern.
Da nun aber Stühle allein nicht genug Druck aufzubauen vermögen, brauchte es noch etwas mehr, um das sinnbildliche Feuer der Aufnahmewilligkeit zu entfachen. Zufall oder nicht, wenige Stunden später kam es zu den ersten Brandstiftungen im Camp Moria auf der griechischen Insel Lesbos.
Bald darauf war das Camp dem Erdboden gleichgemacht. Die Täter stammten laut griechischen Behörden aus dem Camp selbst, bei Löscharbeiten seien sogar Feuerwehrleute vor Ort angegriffen und mit Steinen beworfen worden.
Und wie bestellt, so schien es, gellten in Deutschland die ersten linkspopulistischen Rufe nach einer schnellen Aufnahme von Menschen aus Moria. So auch hier im Hause. Aber es waren auch andere Stimmen zu vernehmen, Stimmen, die die Position der AfD stärkten und darin bestätigen, eine Aufnahme abzulehnen, so zum Beispiel Stimmen aus Griechenland selbst.
Griechenlands Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis erklärte dazu etwa - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:
„Es besteht kein Zweifel, dass Moria von einigen hyperaktiven Flüchtlingen und Migranten verbrannt wurde, die die Regierung erpressen wollten, indem sie Moria niederbrannten und ihre sofortige Umsiedlung von der Insel forderten.“
Der ehemalige griechische Regierungssprecher Evangelos Antonaros erklärte im Deutschlandfunk ich zitiere erneut -:
„Wenn man zu viele Menschen auf den Inseln weiterreisen lässt, dann ist das auch ein Signal an die Türkei und an die Millionen Flüchtlinge, die in der Türkei leben, weiterzukommen. Dann wird das dahin gehend interpretiert, dass sie Europa doch erreichen können.“
Beide Aussagen beschreiben damit quasi eine Erpressung, die zumindest in Deutschland zunächst zum Erfolg geführt haben dürfte. Und tatsächlich erfolgten die ersten öffentlichen Erklärungen, wonach die Brandstiftungen in Moria als „richtiges Handeln“ sogar als eine Art „Notwehr“ gegen die erbarmungslose Migrationspolitik der EU zu betrachten und somit gerechtfertigt seien.
Der Erfolg zeugt Nachahmer, wie wir nun auch an den verschiedenen weiteren Brandlegungen - wie zum Beispiel auf Samos - erkennen konnten. Hier hat sich eine vollkommen widersinnige Migrationspolitik im deutschen Alleingang gleichsam als Brandstifter ausgewirkt, Herr Dr. Steger.
Dass sich nun Brände in griechischen Auffanglagern häufen würden, war doch für jeden, der einigermaßen bei Sinnen ist, klar und absolut zu erwarten. Auch wir haben genau davor gewarnt, und das ist so eingetreten. Nun blickt Europa auf die EU und stellt fest:
Die EU funktioniert nicht, schon wieder nicht. Eine gemeinsame EU-Migrationspolitik ist nicht in Sicht. Genauer gesagt, Europa will sich nicht den deutschen Weg hinein in die Utopie einer grenzenlosen Gesellschaft aufzwingen lassen. Europa rückt mehr und mehr von Deutschland ab. Auch diese
Isolation ist ein Ergebnis merkelscher Migrationspolitik.
Österreichs Kanzler Kurz erklärte sehr schnell: Wenn wir diesem Druck jetzt nachgeben, riskieren wir, dass wir dieselben Fehler machen wie im Jahr 2015.
Meine Damen und Herren, unter den Fehlern aus dem 2015, dem Alleingang einer Kanzlerin Merkel,
leidet noch heute das ganze Land; und damit muss endlich Schluss sein.
Dass dies nicht mit einer Regierung unter CDU, SPD, den Grünen oder gar den Linken zu erwarten ist, beweisen Sie heute hier im Haus erneut.
Solange Medien und Presse zu Ihren linken Träumen passende Bilder und Meinungen liefern, mag Ihr Kalkül auch aufgehen. Aber erste Trendwenden in der öffentlichen Meinungsbildung sind bereits erkennbar, und sie geben uns recht.
Nein.
Das Hohe Lied der bedingungslosen, überwiegend auch grundlosen und damit rechtswidrigen Aufnahme von Migranten unter dem Deckmantel des Asylrechts und der Überführung in den zumeist alimentierten Daueraufenthalt singen doch längst nicht mehr alle mit. So sind es auch erste Presseberichte und Kommentare, die kritisch mahnen, hier einer solchen Erpressung nicht zu folgen.
Wenn allein menschliches, gesundheitliches oder wirtschaftliches Elend zur Grundlage einer Aufnah
me gemacht wird, müssten wir doch alle Menschen, die unter einem solchen Elend leiden, bei uns aufnehmen.
Diesen moralisierenden Ansatz kann doch niemand ernsthaft vertreten, der an dem sozialen Frieden in unserem Land noch irgendein Interesse hat.
Auch der Ruf nach einer europäischen Lösung ist doch nicht zum ersten Mal zu hören. Aber es ist Griechenland, und Griechenland ist ein europäischer Partner, der an einer europäischen Außengrenze einen Gutteil der Migrationslast auch für uns trägt. Dieser Partner braucht die Unterstützung der Europäer und auch unsere, um genau dieser Aufgabe Herr zu werden. Helfen wir also den Griechen tatkräftig mit allem, was wir können, aber helfen wir ihnen vor Ort. Eine Aufnahme von Migranten aus Moria hilft niemandem, das ist der falsche Weg. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt zunächst der Antrag der SPD-Fraktion vor mit der wohlklingenden Überschrift: Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche sichern und stärken. Ziel soll es sein, eine flächendeckende ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen verstärkt sicherzustellen. Vor allem geht es um die Umstellung der Finanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin weg von den Fallpauschalen hin zu einer sachgerechten Finanzierung, um die auskömmliche Finanzierung zu erreichen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass im Antrag nicht dargestellt wird, wie das zukünftige System der Fi
nanzierung der Kinder- und Jugendmedizin dann genau aussehen soll.
Zusätzlich soll sich das Land intensiv für den Fachkräftenachwuchs im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin einsetzen. All diese Forderungen sind sicherlich prinzipiell berechtigt. Dennoch ist der Antrag der SPD-Fraktion hier schlicht nicht zu Ende gedacht.
Meine Damen und Herren, wir hörten es bereits: Kinder sind unsere Zukunft. Das steht außer Frage, und das Land muss dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung von Kindern unabhängig vom Wohnort und vom sozialen Status jederzeit sichergestellt ist. Richtig ist auch, dass es Probleme in der Kinder- und Jugendmedizin gibt. Doch warum ist das so?
Die Gesundheitsleistungen in der Pädiatrie sind zum Teil nicht angemessen und nicht auskömmlich finanziert, denn Krankenhausleistungen werden in Deutschland seit 2004 mit Fallpauschalen - kurz DRG-System - je nach Art und Schwere sowie Behandlungsmethode unabhängig von der Länge des Krankenhausaufenthalts vergütet. Insbesondere Kinder- und Jugendkliniken gelten in diesem Finanzierungssystem als wirtschaftlich problematisch. Die Behandlung und Pflege von Kindern ist intensiv und aufwendig, und das System der Fallpauschalen stellt dies nicht hinreichend dar. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die eine hochindividualisierte medizinische Behandlung und eine besondere persönliche Zuwendung brauchen, werden im DRG-System schlicht ignoriert. Zudem sind die meisten Leistungen in der Pädiatrie nicht planbar, sodass die nötigen Vorhaltekosten deutlich höher liegen als bei Erwachsenen. Krankenhäuser, die nicht die entsprechenden Fallzahlen haben, können für die Vorhaltung in diesen Leistungsbereichen keine Kostendeckung erreichen.
Was wir also dringend brauchen, und das ist von vielen schon gesagt worden, ist ein neues Finanzierungssystem für die Gesundheitsversorgung insgesamt und nicht nur für den Teilbereich der Pädiatrie. Es ist zu kurz gedacht, nur die Fallpauschalen für die Kinderheilkunde abzuschaffen. Die Versorgung von Krebspatienten oder Infarktpatienten ist mindestens genauso aufwendig, um nur einige Beispiele zu nennen.
Wir müssen zu einer soliden Finanzierung von Krankenhäusern mit Regelversorgung kommen. Die Abschaffung der Fallpauschalen halten wir hierbei tatsächlich für geboten. Erforderlich ist aber mindestens eine wirklich grundlegende Reform des be
stehenden Fallpauschalensystems. Die Lösung kann die Entwicklung eines neuen Systems sein, welches auf einer prospektiv regionalen und pauschalierten Finanzierung basiert, wie es zum Beispiel die AfDBundestagsfraktion fordert.
Auch ein Blick in die europäischen Nachbarländer kann hier hilfreich sein. Das Schweizer Fallpauschalenmodell ist wesentlich flexibler und bildet die Konzentration und Spezialisierung von Leistungen besser ab als das deutsche System. Die Schweizer nehmen die Fallpauschalen nicht als fixes, unabänderliches Preissystem, sondern als Richtwert bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses. So ergibt sich der Preis für eine Behandlung aus der Multiplikation des Basispreises, einer BaseRate, mit dem Kostengewicht, das die Komplexität oder eben den Aufwand einer bestimmten Behandlung im Vergleich zu einer anderen ausdrückt. Auf diese Weise kommen die Schweizer zu wesentlich gerechteren oder adäquateren Vergütungen als wir in Deutschland. Wichtig ist auch, dass das Fallpauschalsystem dergestalt reformiert wird, dass bei der Vergütung regionale Unterschiede und die Besonderheiten berücksichtigt werden. Das wäre zum Beispiel beim prospektiv regionalen Fallpauschalensystem der AfD der Fall.
Das DRG-System ist langfristig nicht tragbar. Auch darüber besteht hier Einigkeit. Aber durch sporadische Interventionen wie jetzt von der SPD vorgeschlagen, wird es nicht zu retten sein. In der Sache lehnen wir den Antrag daher ab. Der Alternativantrag trifft da eher auf unsere Zustimmung, denn gegen den Vorschlag eines Modellversuchs für sektorenübergreifende Versorgung spricht zunächst nichts. Da gehen wir gern mit. Wir sind allerdings auch gespannt, was aus den Ankündigungen zur Neuordnung des Fallpauschalensystems wird. Herr Minister Garg, darauf freuen wir uns schon. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Begründet wird der Antrag der SPD mit der Annahme, dass der Begriff Rasse in Gesetzen, Verfassungen und Rechtstexten die argumentative Grundlage für die Existenz von menschlichen Rassen darstelle. Und wer dieser Idee folge, der sei ein Rassist.
Wissenschaft und Forschung sind sich in der Frage, ob es menschliche Rassen überhaupt gibt, tatsächlich nicht ganz einig. Folgt man aber der herrschenden Meinung, wonach das menschliche Genom eine Einteilung der Spezies Mensch in klar zu unterscheidende Untergruppen mit übereinstimmenden genetischen Merkmalen, also Rassen, nicht erkennen lasse, dann kann man diesem Punkt in der Begründung des SPD-Antrags sogar noch folgen. Das wäre dann aber auch der einzig sinnvolle Punkt.
Ein Blick in die deutsche Vergangenheit hilft uns da weiter, denn der normative Ansatz ist ein anderer als der wissenschaftliche. Bei diesem Blick in die Vergangenheit wird sehr deutlich, warum der Begriff Rasse ins Grundgesetz kam, denn das Grundgesetz ist Grundlage für die weiteren Rechtsnormen gewesen. Es war nämlich Ziel, der menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus, wonach Menschen unterschiedlicher Rassen unterschiedliche Wertigkeiten haben sollten, etwas entgegenzusetzen, und zwar etwas, das stark, für jedermann unmissverständlich und im Idealfall für alle Zeiten gültig ist.
Die Fortführung des Begriffs Rasse im Recht ist auch in der jüngeren Zeit nicht nur in Deutschland aus gutem Grund vorgenommen worden. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Antirassismuskonvention, die EU-Antirassismusrichtlinie von 2000 verzichten bewusst nicht auf den Begriff Rasse als Rechtsbegriff. Sie verwenden diesen
Begriff als klares Bekenntnis gegen jede Form von Rassismus.
Der Begriff Rasse ist nicht die Grundlage für Rassismus. Er ist vielmehr das Instrument, um Rassismus erkennbar zu machen. Wir können so Rassismus benennen, wir können ihn adressieren, und genau das brauchen wir, um Rassismus wirksam entgegenzutreten. Die Verwendung des Begriffs Rasse impliziert nicht etwa die Akzeptanz einer solchen Theorie. Vielmehr schafft der Begriff der Rasse im Gesetzestext die Anknüpfung an den Begriff des Rassismus und erhält so die wichtige Signalwirkung dieses Wortes. Professor Thüsing von der Universität Bonn ist da sehr klar, ich zitiere ihn mit Ihrer Erlaubnis:
„Wer nur den Wortlaut ändern will und nichts in der Sache, der betreibt bloße Gesetzgebungskosmetik.“
Er sagt weiter:
„Es ist also gerade das klare Bekenntnis des Grundgesetzes gegen den Rassismus, das droht verloren zu gehen. Wichtiger, als die Rasse aus der Verfassung zu entfernen, ist es, den Rassismus aus unserer Gesellschaft zu entfernen.“
Wolfgang Thierse, SPD, Germanist und ehemaliger Bundestagspräsident, sagte zu diesem Thema im Deutschlandfunk: Man soll sich nichts vormachen, die Tilgung eines Begriffs erledigt nicht die Aufgabe. - Er zeigte sich eher skeptisch gegenüber Säuberungsakten in der Sprache und in der Öffentlichkeit.
Die politische Diskussion verengt sich zunehmend auf den Begriff Rassismus und ähnlich intendierte Bezeichnungen. Diese Begriffe werden im öffentlichen Diskurs als Kampfbegriffe und Totschlagsargumente genutzt. Aber: Man ist nicht Rassist, wenn man das Fehlverhalten einer Minderheit kritisiert. Man ist auch nicht antiislamischer Rassist, wenn man den politischen Islam kritisiert. In der gleichen rhetorischen Mechanik ist man auch kein Klimaleugner, wenn man nicht bedingungslos der Energiewende folgt.
Wo wir eine differenzierte und faktenbasierte Debattenkultur brauchen, folgt stets der rhetorische Totschlag. Rassisten und Extremisten profitieren tatsächlich von unserer zunehmenden Unfähigkeit, hochbrisante und wichtige Diskussionen im öffentlichen Raum angemessen und frei auszutragen. Bei der Verwendung des Begriffs Rassismus müsse darauf geachtet werden, so Wolfgang Thierse, dass wir diesen nicht ubiquitär, fast totalitär verwenden und
alles des Rassismus verdächtigen, sodass Leute gar nicht mehr wissen, in welcher Sprache sie überhaupt noch reden dürfen
Meine Damen und Herren, das Grundgesetz ist nicht das Problem. Die nationalen oder internationalen Rechtstexte sind nicht das Problem, sondern Rassismus ist das Problem. So sprechen wir ohne jeden Zweifel von Rassismus, wenn ein Mensch mit einer anderen Hautfarbe als Abkömmling eines Gorillas oder als jüdischer Neger bezeichnet wird. Diese Worte stammen von dem Rassisten und Vordenker kommunistischer oder sozialistischer Politik Karl Marx. Den hat die SPD vor zwei Jahren noch mit einem kommunistischen Geschenk aus China mit einem riesigen Monument in Trier gefeiert. Karl Marx ist für die SPD „in“. Er ist ein Denker, und sie hat ihn für sich neu entdeckt.
Meine Damen und Herren, wir stehen klar gegen Rassismus. Wir stehen aber auch ebenso klar gegen die Verwendung des Vorwurfs von Rassismus gegen missliebige Meinungen. Sprachpolizeilichen Ansinnen, wie inzwischen aus der linken Ecke gewohnt, erteilen wir eine klare Absage. Schade, dass die CDU sich dazu nicht durchringen kann. Sie hat dazu offensichtlich nicht mehr die Kraft.
Vielleicht sollten die Damen und Herren von der SPD zunächst einmal über ihre eigenen Idole und Helden nachdenken, bevor sie sich anmaßen, in Deutschland die Deutungshoheit über Begriffe innezuhaben.
Ihren Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Vielen Dank, Herr Minister, für den Bericht zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes, ein Bericht, der nach den wenigen positiven Ergebnissen der vergangenen Jahre immerhin Greifbares vorlegt. Es ist nicht allzu viel Greifbares. Wir stellen fest, es gibt eine Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer, die Gott sei Dank sehr gut funktioniert, und SchleswigHolstein ist weiter als andere im Bundesvergleich.
Schleswig-Holstein mit Estland zu vergleichen, ist vorsichtig ausgedrückt - hinkend. Estland hat knapp halb so viele Einwohner wie Schleswig-Holstein. Infolgedessen dürfte auch die Verwaltung deutlich schmaler ausfallen. Die länderübergreifenden Auswirkungen, die wir beim OZG anstreben, der Vorteil, länderübergreifend einen Datenaustausch durchführen zu können, diese Probleme kennt Estland tatsächlich nicht.
Meine Damen und Herren, während viele Menschen per Internet ihre Einkäufe tätigen oder auch ihre Bankgeschäfte online erledigen, also längst in einem digitalen Leben angekommen sind, stellt der digitale Besuch eines Rathauses oder einer Verwaltungsbehörde immer noch eine Seltenheit da. Das liegt nicht etwa daran, dass daran kein Interesse besteht. Das Angebot digitaler Verwaltung ist noch immer kaum existent. Das soll das Onlinezugangsgesetz, das im Jahr 2017 in Kraft getreten ist, ändern. Das ist ein wichtiger Ansatz.
Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sollen also bis 2022 alle digitalisierungsgeeigneten Verwaltungsleistungen auch online anbieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale zugänglich machen. Ein Pilotprojekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde Ende letzten Jahres gestartet. Es ermöglicht den Bürgern in Schleswig-Holstein, Wohngeld online zu beantragen. Ausgewählt wurden hierfür sechs Pilotkommunen.
Dieses Projekt ist ganz klar zu begrüßen, das ist der richtige Schritt, und das bietet die Möglichkeit, jetzt etwas im Echtbetrieb zu evaluieren. An der Stelle hätte ich mir tatsächlich ein paar Angaben dazu gewünscht. Ich hoffe aber, dass wir dazu dann im Innen- und Rechtsausschuss noch mehr erfahren werden.
Meine Damen und Herren, den Wohnsitz ändern, Kindergeld beantragen oder das Kraftfahrzeug anoder ummelden, alles online, mit einem Handy oder einem Tablet, Behördenleistungen zu Hause vom Sofa zu nutzen: Das ist es, was wir wollen. Der schnelle Austausch von Dokumenten und Informationen, sichere Identifikation und rechtssicheres Verwaltungshandeln, das soll in knapp zwei Jahren Realität werden.
Das klingt gut, denn die aktuelle Lage ist nicht selten eine andere. So sind derzeit bestenfalls Terminvergaben, wie etwa bei der Zulassungsstelle, zu erlangen. Man erfährt dann schnell, dass man auch mal sechs bis zwölf Wochen auf einen Termin warten darf. Dann sitzt man schon einmal mit Kopfschütteln vor dem heimischen Rechner und ruft dann doch morgens bei der Behörde direkt an, um vielleicht einen ausgefallenen Termin zu ergattern, an dem man dann persönlich, also gewissermaßen analog, erscheinen darf.
Eine digitale Verwaltung ist eine moderne Verwaltung. Das ist die Zukunft, und hier bieten sich tatsächlich große Chancen für Schleswig-Holstein. Die Digitalisierung der Verwaltung ist von immenser Bedeutung, sowohl für unsere Bürger als auch für die in unserem Bundesland tätigen Unternehmen, auch der IT-Branche - wir hörten das vorhin.
Digitalisierung ist ein wesentlicher Wirtschaftsund Standortfaktor. Digitalisierung darf aber nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sie muss bürgerfreundlich sein, und das Ergebnis darf nicht nur eine Entlastung für die Verwaltung, sondern muss auch für die Bürger und Unternehmen eine Entlastung und Erleichterung sein. Die online bereitgestellten Angebote müssen schnell und sicher genutzt werden können, sonst hapert es auch mit der Akzeptanz.
Dabei ist vor allem der Fokus auf die Nutzerorientierung einerseits und natürlich die Anwenderorientierung andererseits zu legen. Erfolgreich kann die Umsetzung des OZG nur dann sein, wenn der Service später auch tatsächlich genutzt wird. Der Zugang zu Onlineangeboten der Verwaltungen muss transparent, intuitiv, einfach und frei von Medienbrüchen sowie natürlich auch barrierefrei sein. Nur so wird die Akzeptanz beim Bürger vorhanden sein und der Besucherverkehr in den Behörden verringert.
In Zeiten von Corona wurde uns sehr deutlich aufgezeigt, wie wichtig die Möglichkeit von rein digitalen Kontakten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden geworden ist. Vereinzelte Verwaltun
gen wurden von heute auf morgen für den Besucherverkehr geschlossen oder stark eingeschränkt. Eine Kontaktaufnahme per Internet war vielfach nicht möglich. Wir sind ein digitales Entwicklungsland, dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
Der partielle Lockdown traf auch die öffentliche Verwaltung, von personellen Auswirkungen durch Quarantänemaßnahmen ganz zu schweigen. Auch der Aspekt Homeoffice darf in der Digitalisierung der Verwaltung nicht aus dem Blick geraten.
Uns wurde in aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung noch einen erheblichen Nachholbedarf hat. Leider wird in den verschiedenen Bundesländern mit unterschiedlicher Geschwindigkeit digitalisiert. Der Normenkontrollrat - er wurde vorhin erwähnt führt dazu aus, dass die Umsetzung der Digitalisierung der relevanten 575 Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 ein sehr ambitioniertes Ziel ist. Er befürchtet sogar, dass die Umsetzung nicht mehr in diesem Zeitraum geschafft werden kann.
Herr Minister, Ihr Bericht nimmt darauf leider keinen Bezug. Ich hätte mir mehr gewünscht zu erfahren, wo wir tatsächlich stehen und vor allen Dingen, was wir tun können, damit wir die anderen Länder mit an den Tisch bekommen. Denn es geht um ein Problem, das nicht in Schleswig-Holstein allein zu lösen ist.
Es geht um ein wirklich ambitioniertes Projekt, an dem wir aber nicht vorbeikommen. Wenn wir Zukunftsfähigkeit wollen, ist das der einzig richtige Weg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Auch ich möchte mich bei der Bürgerbeauftragen und ihrem Team für die geleistete Arbeit bedanken. Es ist insgesamt gesehen gute und auch konstruktive Arbeit. Der Bericht der Bürgerbeauftragten zeigt nämlich für das Jahr 2019, dass sie doch vielen Menschen in unserem Land bei konkreten Problemen beigestanden und unbürokratisch Hilfe geleistet hat - besonders, wenn es um überbordende Bürokratie gegangen ist.
Der Bericht führt auf, dass die Zahl der Eingaben im Jahr 2018 um knapp 400 auf 3.643 gestiegen ist. Allein dieser deutliche Anstieg von Hilfesuchenden ist Beleg für den Bedarf einer unabhängigen Instanz für den Bürger. Der Bericht zeigt im Hinblick auf die vielen beispielhaft geschilderten Einzelfälle, dass wir eine solche unabhängige Instanz in Schleswig-Holstein offenbar brauchen, die sich gegenüber den Verwaltungen und Behörden für die Interessen der Bürger einsetzt.
Wir rechnen im Hinblick auf die Coronavirus-Krise und dem hiermit verbundenen starken wirtschaftlichen Einschnitt für das Jahr 2020 und darüber hinaus mit einem wesentlich höheren Anstieg kommender Eingaben, denn schon jetzt befinden sich viele Bürger unseres Landes zum Beispiel in Kurzarbeit oder haben ihre Arbeit sogar komplett verloren. Zudem wird die Zahl der Betriebe, die in Insolvenz gehen, stark ansteigen. Wie so oft in Krisenzeiten sind es die ohnehin schon sozial schwächer gestellten Menschen, die davon besonders betroffen sind.
3.643 Eingaben belegen, dass viele Bürger unseres Landes ohne die Hilfe der Bürgerbeauftragten nicht weitergekommen wären. Laut Bericht haben viele Bürger nicht nur mit der Komplexität unseres Sozialsystems Probleme, sondern auch und gerade die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden ist nach wie vor problembehaftet. Das ist keine neue Erkenntnis, dieser Tenor ist auch schon aus den früheren Berichten herauszulesen. Das Thema einer verständlichen, einfachen, aber dennoch rechtssicheren Verwaltungssprache ist immer noch aktuell. Hier besteht weiterhin der Bedarf der Nachbesserung. Das Vorhaben - es klang vorhin an hierzu ist im Landtag einstimmig beschlossen und auf den Weg gebracht worden.
Der starke Zuwachs bei den Eingaben, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, sollte stärker in den Fokus genommen werden. Die Zahlen sind für diesen Bereich von 353 Eingaben im Jahr
2015 auf nun 641 für das Jahr 2019 gestiegen. So haben viele Menschen in unserem Land von Problemen bei dem Bezug von Krankengeld oder bei dem Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung oder auch von Beitragsrückständen berichtet. Hier geht es ganz unmittelbar um Geld und noch viel unmittelbarer um die eigene Existenzsicherung. Uns gibt das erneut einen Hinweis auf gesetzlichen Reformbedarf.
Auch bei der sozialen Pflegeversicherung ist die Zahl der Eingaben erheblich angestiegen, und zwar von 86 auf 152. Dies zeigt anschaulich, wie dringend die Reform der Pflegeversicherung ist, denn Pflege und Pflegeversicherung sind immer noch durch überlastete Pflegekräfte und persönlich wie finanziell überforderte Angehörige gekennzeichnet. Auch das ist hier im Haus keine neue Erkenntnis. Aber Corona trägt hier zur Verschärfung bei.
Wegen der Coronakrise will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt einen Vorschlag für eine Finanzreform in der Pflegeversicherung vorlegen. Wir sind gespannt, welche Vorschläge hierzu verbreitet werden. Meine Erwartung an das Haus Spahn ist aber doch sehr überschaubar.
Dass sich die von der Großen Koalition angestrebten flächendeckenden Tariflöhne in der Altenpflege direkt auf die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner auswirken werden, muss dabei beachtet werden, denn diese werden steigen. Das wird sich nicht vermeiden lassen. Es ist also wichtig, die richtige Balance zwischen den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Pflegebedürftigen und den Pflegekräften zu finden und diese über ein auskömmliches Finanzierungsmodell zu bewerkstelligen.
Zum Schluss möchte ich auf die von der Bürgerbeauftragten wie jedes Jahr unterbreiteten Anregungen und Vorschläge eingehen. Diese befürworten wir aus verschiedenen Gründen nicht alle, aber es befinden sich durchaus einige Vorschläge darunter, die näher geprüft und eventuell für parlamentarische Initiativen genutzt werden können, so zum Beispiel der Vorschlag, dass Krankenkassen zur besseren Vergleichbarkeit ihrer Leistungen durch eine Regelung im SGB V verpflichtet werden, aussagekräftige Statistiken zu veröffentlichen. Transparenz und Wettbewerb sind hier die Schlagworte.
Es sind viele gute Vorschläge drin, und die näheren Details dazu sollten wir im Sozialausschuss besprechen. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt nach gut dreieinhalb Jahren Tätigkeit der Polizeibeauftragten nun der erste Bericht für die Polizei in SchleswigHolstein vor. Dieser Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018. Der nun vorliegende Bericht ist überfällig. Der Kollege Brockmann hat das ausführlich ausgeführt. Das möchte ich hier nicht noch einmal breittreten.
Aber über die Verspätung muss man vielleicht doch sprechen. An zu vielen Eingaben allein kann sie nicht liegen, denn die Anzahl liegt weit unter dem, was die Landesbeauftragte in ihrem weiteren Tätigkeitsfeld als Bürgerbeauftragte zu absolvieren hatte. Aber vielleicht ist es die Kombination aus beiden Aufgaben, die hier zu einer Überlastung führte.
Dann wären hieraus Konsequenzen zu ziehen, um dieses für die Polizei wirklich wichtige Tätigkeitsfeld nicht zu vernachlässigen.
Der Blick zurück ist nicht ganz verkehrt. Ich selbst stand nämlich auch der Polizeibeauftragten von Beginn an skeptisch, ja sogar ablehnend, gegenüber. Meine Skepsis teilte ich seinerzeit mit den Polizeigewerkschaften. Denn auch ich als Polizeibeamter befürchtete damals die Einziehung einer Misstrauensinstanz, umso mehr deswegen, weil die Position mit einer gewissen Nähe zur SPD bekleidet wurde.
Spätestens seit der letzten Woche dürfte jeder Polizeibeamte wissen, wie wenig polizeifreundlich sich die SPD tatsächlich aufgestellt hat.
Aber schon der Zwischenbericht im Innen- und Rechtsausschuss überraschte mich, und er zeigte mir, dass ich mich an diesem Punkt tatsächlich geirrt habe. Das bestätigt auch der jetzige Bericht.
In dem Berichtszeitraum sind 85 Beschwerden wegen angeblichen Fehlverhaltens der Polizei aufgeführt, die in die Zuständigkeit der Polizeibeauftragten fielen. Dort wurden sie bearbeitet, und es gab Ergebnisse. 281 Eingaben sind von den Beschäftigten in der Polizei selbst erfolgt. Der Bedarf für eine neutrale Beschwerdeinstanz innerhalb der Polizei ist offenbar größer als außerhalb. Das ist auch mit dem Blick auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses inzwischen umso deutlicher geworden.
Schauen wir einmal rein: Aus dem Bericht lässt sich entnehmen, dass die weit überwiegenden Anschuldigungen gegenüber unseren Polizeibeamten wegen vermeintlicher rechtswidriger polizeilicher Maßnahmen, Probleme bei der Aufnahme oder bei der Bearbeitung von Strafanzeigen oder auch Kommunikationsdefizite, wie beispielsweise der Tonfall bei Verkehrskontrollen, unbegründet waren.
Bei Eingaben aus dem Inneren der Polizei wurde zum Beispiel die als zu lang empfundene Bearbeitungszeit beim Landespolizeiamt bemängelt. Es wird als Empfehlung ausgeführt, dass überprüft werden sollte, ob die personelle Ausstattung beim Landespolizeiamt zur Bewältigung der Aufgaben ausreichend ist. - Das ist eine durchaus nachvollziehbare Empfehlung für die Landespolizei, aber eben auch eine, die ich gern an Ihren Bereich zurückgeben möchte.
Neben lobenden Worten findet sich auch Kritik am Vorgehen der Polizeibeauftragten in einer Veröf
fentlichung der Gewerkschaft der Polizei. Ich zitiere - mit Ihrer Erlaubnis - aus der dortigen Veröffentlichung: