Der Petitionsausschuss hat die Unterrichtungen in drei Sitzungen beraten. Am 15.11.2012 war der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei uns im Petitionsausschuss, hat diesen Bericht vorgestellt und hat einige wichtige Problemfelder sichtbar gemacht, wie zum Beispiel die Videoüberwachung, Datenschutz und Bildung, insbesondere mit dem Stichwort „Soziale Netzwerke“. Gerade zum Thema „Soziale Netzwerke“ gebe es erhebliche Rechtsprobleme. Es ist betont worden, in den nächsten Jahren werde das Thema „Europäische Datenschutzgrundverordnung“ eine wichtige Rolle spielen. Dabei gehe es um Strukturen und gemeinsame Rechtsauslegungen in Gesamteuropa. Solchen Gegebenheiten wie beispielsweise sozialen Netzwerken könne nur auf europäischer Ebene begegnet werden.
Auch seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Entschließung erarbeitet und dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Mit dieser Entschließung sollte der Landtag die Landesregierung auffordern, zukünftig eine umfassende Stellungnahme zu den Berichten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorzulegen, die sich nicht auf die Empfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschränkt.
Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Datenschutz und Informationsfreiheit als Querschnittsthemen an Bedeutung gewinnen würden. Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei wichtig, um Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Beratung und Information zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit nehme kontinuierlich zu. Dies spiegle sich in der Anzahl, Komplexität und Tragweite der Anliegen wider. Die bisher praktizierte Beschränkung der Landesregierung auf eine Stellungnahme vorrangig zu denjenigen Berichtsziffern, die mit einer expliziten Empfehlung des Datenschutzbeauftragten gegenüber der Landesregierung verbunden sind, erscheine deshalb als unzurei- chend.
schlichter Unkenntnis bzw. nicht zweckentsprechender Auslegung der einschlägigen Rechtsregelungen beruht. Hierzu kommt mangelnde Kenntnis von Verbraucherrechten und von der Tragweite getroffener Entscheidungen mit Auswirkungen unter anderem auf den Datenschutz.“ Wenn dann später weiter ausgeführt wird: „‚Digitale Aufklärung und Erziehung zum Datenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung in unveränderter Form, welche unter anderem eine Entschließung enthält, wonach der Landtag den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dabei unterstützt, sich für ein breites Verständnis von Datenschutz als Bildungsherausfor- derung einzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit.
Abschließend möchte ich auch an dieser Stelle betonen, dass der öffentliche Datenschutz und damit die Zuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten an ein materielles Verwaltungsverständnis geknüpft sind. Eine nur formelle Privatisierung bedeutet keine Flucht aus dem öffentlichen Datenschutz. Der Staat wurde geschaffen – jetzt wird es etwas theatralisch –, um den Wolf im Menschen zu zähmen. Dadurch wurde der Staat zum Wolf. Er bleibt dies, auch wenn er Kreide frisst.
Auch in den Ausschussberatungen wurde gelobt, dass der Datenschutz in Hessen einen hohen Stellenwert hat. Hessen arbeitet im Datenschutz mit. Das war Ihre Äußerung. Auch das ist erfreulich.
Ich darf mich in Namen der CDU-Fraktion noch einmal sehr herzlich dafür bedanken,dass Sie mitgeholfen haben, dass der Datenschutz in Hessen einen hohen Stellenwert hat, dass Sie überprüfen, dass der Datenschutz durch die Landesregierung und durch die Behörden im Lande Hessen eingehalten wird. Am Ende haben wir einen erfreulichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Auch dafür dürfen wir uns sehr herzlich bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz macht eindrucksvoll deutlich, welche Bandbreite der Bereich Datenschutz aufweist, liefert er doch einen exemplarischen Überblick über die im Berichtszeitraum von ihm und seinen Mitarbeitern geleistete Arbeit. Der Zehnte Tätigkeitsbericht macht auch deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit darin sieht, mit Empfehlungen zur Ausgestaltung des Datenschutzrechtes und mit präventiver Beratung auf ein datenschutzkonformes Verhalten hinzuwirken. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Wirtschaft, sondern auch – und das betrifft uns als Parlament –, was die Befugnisse des Staates anbelangt. Natürlich gibt es dabei Bereiche, die man unterschiedlich bewerten kann. So sind die Freiheitsrechte des Bürgers etwa im Bereich der Innen- und Rechtspolitik mit ihren Sicherheitsinteressen abzuwägen. Während Ermittlungsbehörden im Rahmen des rechtsstaatlich Zulässigen eine Erweiterung ihrer Eingriffsbefugnisse wünschen, lehnen Datenschützer entsprechende Erweiterungen nicht selten ab. In diesem Spannungsfeld gilt es, rechtsstaatskonforme Lösungen zu finden, die beiden Sichtweisen Rechnung tragen.
Ich glaube, damit würden Sie dem Datenschutz insgesamt im Zweifelsfall mehr nützen als diejenigen, die jetzt, bei einem Regierungspräsidium zusammengezogen, aber personell immer noch völlig unzureichend ausgestattet, versuchen, den großen Bereich des privaten Datenschutzes im Auge zu behalten. Das sollte man bei der Debatte über einen solchen Bericht, der sich zunächst einmal nur um den Datenschutz im öffentlichen Bereich kümmert, nicht vergessen. – Vielen herzlichen Dank.
Aus Anlass der bekannt gewordenen Vorkommnisse beim geschäftsmäßigen Handel mit personenbezogenen Daten ist der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, am 4. September 2008 mit den für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern zusammengekommen. Ziel des Gesprächs war es, gemeinsam zu erörtern, wie der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich wirksamer realisiert werden kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, wie sie die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion beurteilt, den Datenschutz explizit in das Grundgesetz aufzunehmen, und ob sie gedenkt, den Datenschutz auch in die Landesverfassung aufzunehmen.
Keine Bagatelle, so haben Sie gesagt, sei der Datenschutz. Doch geht es Ihnen hier zuerst um den Datenschutz? Dann müssten Sie viel konsequenter ein generelles Umdenken in allen Landesministe
Der zweite Vorwurf betrifft die Absenkung des europäischen Datenschutzes. Meine Damen und Herren, keine Frage, sensible Themen, vor allem im Bereich Landwirtschaft, im Bereich Lebensmittel, aber auch im Bereich Datenschutz, müssen sorgfältig verhandelt werden. Ich will es mit meinen Worten so formulieren: Die Herausforderungen liegen darin, dass wir unter anderem beim Datenschutz nicht die amerikanische Großzügigkeit zum Maßstab werden lassen, was dort als Ergebnis verhandelt wird.
Denn am Ende kann Datenschutz nur erfolgreich sein, wenn jeder Einzelne von uns erkennt, dass er es durch solche Vorbehaltsregelungen selbst in der Hand hat, ob sein Leben zunehmend ausgeforscht, aufgezeichnet und gespeichert wird. Datenschutz ist jedenfalls aus unserer Sicht kein Übel, sondern gerade als Freiheitsrecht für jeden Einzelnen von uns wichtig.
Alle von uns eingebrachten Einträge für mehr Privatrechte und mehr Bürgerrechte haben Sie sang- und klanglos abgelehnt. Immer war der Hilfssheriff Bode dabei, der gesagt hat: Das brauchen wir alles nicht. - Z. B. erleichterter Bürgerentscheid, Informationsfreiheitsrechte oder auch schlagkräftige Verbraucherzentralen, was für den Datenschutz nicht ganz unwichtig ist - nichts davon haben Sie mitgetragen, alles haben Sie abgelehnt. Wissen Sie, was wirklich das Tollste ist? Der Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen ist der am miesesten ausgestattete in der gesamten Republik. Das ist der Datenschutz der FDP in Niedersachsen.
Aber, meine Damen und Herren, wir müssen im Datenschutz weitergehen. Wir müssen auch hier in Niedersachsen die Initiative ergreifen. Wahrscheinlich hat Herr Bode nicht richtig mit Ihnen kommuniziert. Wir hätten am Mittwoch über einen beratungsfähigen Antrag von den Grünen zum Thema Datenschutz abstimmen können. Ihre Fraktion hat gesagt: Da muss noch ein bisschen nachgebessert werden; da müssen wir noch einmal beraten. - Sie haben die Abstimmung verzögert, um angeblich eine gemeinsame Plattform hinzubekommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin in einer etwas schwierigen Situation. Entweder rede ich jetzt ausführlich zum Datenschutz - dann hat allerdings Herr McAllister keine Möglichkeit mehr, zur Elbvertiefung zu reden - oder aber ich spreche, damit wir uns gleich noch mit der Elbvertiefung beschäftigen können, zum Datenschutz nur einige Punkte an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Hinweis verstanden. Deshalb mache ich es kurz. Datenschutz ist wichtig. Das ist keine Frage. Insoweit ist es absolut notwendig, dass wir die Bereiche, die gerade in der Öffentlichkeit diskutiert werden - den nicht öffentlichen Datenschutz -, besonders im Auge haben. Ich bin sehr froh darüber, dass es hierüber schon jetzt zu einer weitgehenden Übereinstimmung kommt. Im letzten Plenum, als wir über eine Anfrage beraten haben, wurde bereits der Datenschutzgipfel erwähnt.
Dass der moderne Datenschutz auch aufgrund einer Modernisierung des Bayerischen Datenschutzgesetzes nicht zu kurz kommt, ist jetzt bei der Umsetzung des Gesetzes angezeigt. Wir achten darauf, dass wir erstmals den allgemeinen Auskunftsanspruch im Bayerischen Datenschutzgesetz in Artikel 36 schaffen. Damit geben wir wiederum Bürgern und Verwaltung Rechtssicherheit, und der Datenschutz wird gewahrt.
Was wir uns allerdings genau angucken müssen, ist die Frage, ob der öffentliche Bereich und der nicht öffentliche Bereich personell richtig gewichtet worden sind. Wir haben 5 Stellen für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich und 13 Stellen für den Datenschutz im öffentlichen Bereich. Nordrhein-Westfalen ist hier vorbildlich. Dort gibt es nämlich mehr Stellen für den nicht öffentlichen Bereich. Wenn wir uns die Skandale der letzten Wochen angucken, wird meines Erachtens deutlich, dass wir hier eine Verstärkung vornehmen und die Datenschutzbeauftragten in Zukunft besser ausstatten müssen. Das ist wichtig, damit die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger auch wirklich gewahrt wird.
Abschließend möchte ich die IT-Sicherheit ansprechen. Bayern baut auch mit diesem Gesetzentwurf die IT-Sicherheit aus. Ich betone ausdrücklich: Dieser Gesetzentwurf gewährleistet Cyber-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, den man immer wieder hervorheben muss und der auch mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen wurde. Die Anti-Hacker-Einheit des Freistaates bekommt Befugnisse, Daten über Cyber-Angriffe auszuwerten sowie notfalls auch zu warnen. Auch hier werden ein moderner Datenschutz und das sogenannte Auskunftsrecht gewährleistet. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Beratung von Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - beschloss der Finanzausschuss einstimmig, ab dem Haushaltsjahr 2018 einen separaten Einzelplan für den Landesbeauftragten für den Datenschutz einzurichten. Daher wird ab dem Haushaltsjahr 2018 der Einzelplan 18 eingerichtet.
Einzelplan 18 - Landesbeauftragter für den Datenschutz. Wie bereits erwähnt, beschloss der Finanzausschuss in der Sitzung am 11. Januar 2017 einstimmig, ab dem Haushaltsjahr 2018 einen separaten Einzelplan für den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt einzurichten. Aus diesem Grund wird das Kapitel 01 02 zum 1. Januar 2018 mit allen Titeln und Ansätzen in Kapitel 18 01 überführt. Darüber hinaus wird ein Titel für sogenannte nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben mit einem Ansatz für 2018 von 20 000 € neu ausgebracht. Des Weiteren werden diverse Leertitel neu ausgebracht.
Das IFG ist evaluiert und im Grundsatz bestätigt worden. In Kombination mit der Errichtung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige Stelle haben wir für NRW Regelungen, die Datenschutz und Transparenz in hohem Maße gewährleisten.
Meine Damen und Herren, der Datenschutz war und ist ein weiteres wichtiges Thema. Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde der Schutz der Daten aller Beteiligten angemessen berücksichtigt. Es sind von den Datenschutzregeln nicht nur die Untergebrachten selbst erfasst, sondern auch deren Rechtsvertreter und Besucher sowie behandelnde Ärzte und weitere Angehörige der Heilberufe. Beim Thema Datenschutz orientiert sich der Gesetzentwurf am aktuellen Landesdatenschutzgesetz. Es wurden in der Sachverständigenanhörung zwar vereinzelt schärfere Datenschutzvorschriften eingefordert, doch es überzeugt eben nicht, an dieser Stelle strenger als das geltende Landesdatenschutzgesetz selbst zu sein.
Wir sind dann beim zweiten Punkt in Ihrem Gesetzentwurf. Das ist die öffentliche Bekanntmachung von vergüteten oder auch ehrenamtlichen Tätigkeiten – Gemeindevertreter, Stadtvertreter, Kreistagsmitglieder. Da stellt sich schon die Frage: Wünscht sich jetzt hier gerade die Fraktion der GRÜNEN so etwas wie den „gläsernen Gemeindevertreter“? Und mich hat das schon sehr erstaunt, weil gerade Sie ja auch immer den Datenschutz vor sich hertragen, aber es gibt ja auch so was wie das Recht auf Datenschutz für einen Gemeindevertreter. Wenn wir das alles umsetzen, was Sie da so vorhaben, glaube ich, wird es uns schwerfallen, überhaupt noch Kandidaten für so ein Amt zu finden.
Ich glaube, dass wir uns hier nochmals länger auseinandersetzen müssen mit dem Unterschied von Datenschutz und den Erfordernissen von Offenlegung bestimmter Informationen von Trägern öffentlicher Ämter und Mandate. Bei Landtagsabgeordneten und Bundestagsabgeordneten schreit ja auch niemand nach Datenschutz, da wird das einfach praktiziert.
Auch was den Datenschutz betrifft, kann der ÄLRD künftig handeln. Auch wenn der ÄLRD nicht anonymisierte Daten braucht, muss der Datenschutz gewährleistet werden. Wir haben deshalb den Wunsch der Verbände aufgegriffen und die klarstellende Regelung in den Gesetzestext aufgenommen, dass das schriftlich angefragt werden muss. Die Durchführenden haben auch darauf hingewiesen, dass vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes erfolgte Bestellungen für Einsatzleiter sowie erteilte Genehmigungen zur Durchführung von Notfallrettungen oder arztbegleitete Patiententransporte Bestandsschutz genießen sollten. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist im Gesetzentwurf nun vorgesehen.
Ich möchte noch einmal sagen, dieser Gesetzentwurf ist durch die Datenschutz-Grundverordnung ausgelöst, deren ersten Schritt wir im Frühjahr bereits gemeinsam bearbeitet haben. Trotzdem sind noch andere Fragen in diesem Gesetzentwurf gelöst worden, die teilweise oder auch nicht im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung stehen. Ich möchte an der Stelle noch einmal das Beispiel der Heilberufe nennen. Sie alle waren wahrscheinlich schon beim Arzt und haben unterschrieben, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten zur Abrechnung, aber auch zu anderen Fachärzten usw. weitergeleitet werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz hat die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in das allgemeine Landesdatenschutzrecht rechtzeitig geschafft. Das Landesdatenschutzgesetz ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Umsetzung unseres Landesdatenschutzgesetzes durch die öffentliche Verwaltung erfolgt nach Aussage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit reibungslos.