Peter Tomaschko
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Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist Sicherheitsland Nummer eins. Das betone ich immer sehr gerne. Die Menschen in Bayern fühlen sich sicher. Das liegt nicht nur an der polizeilichen Gefahrenabwehr, dem Verfassungsschutz und der Justiz, sondern auch an der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, mit der ein unverzichtbarer und wichtiger Beitrag geleistet wird. Gerade in Zeiten von Amok und Terror sind ein gut funktionierender Rettungsdienst und die großartige Arbeit der Feuerwehren, der Wasserwacht, der Bergwacht und des Technischen Hilfswerks von sehr großer und sehr wichtiger Bedeutung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ehrenamt ist eine fundamentale Stütze unserer Gesellschaftsordnung. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird dessen Bedeutung in Zukunft noch weiter zunehmen. Gerade die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Bayern basiert wesentlich auf der Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit der Menschen. Um dieses einzigartige ehrenamtliche Potenzial in Bayern weiter zu erhalten und auszubauen, bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Ehrenamtlichen vor Nachteilen durch ihre Tätigkeit schützen und ihre rechtliche Stellung klar definieren.
Ich möchte daher auch heute wieder die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Rettungsdienstorganisationen und ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften in Bayern zu bedanken. Sie rücken bei jeder Tages- und Nachtzeit aus, um ihren Mitmenschen, um uns zu helfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2013 haben wir als CSU-Fraktion und die Staatsregierung mit einer Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Retterfreistellung erstmals auf den Weg gebracht. Zahlreiche freiwillige Helfer haben damit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Ent
geltfortzahlung erhalten. Sie können Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber erheben und sich ihren Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie von der Integrierten Leitstelle während der Arbeitszeit zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.
Erste Erfahrungen mit der Retterfreistellung, insbesondere beim Zugunglück bei Bad Aibling, haben uns gezeigt, dass einige Einheiten bisher vom Rettungsdienstgesetz nicht erfasst waren, weshalb noch Bedarf für eine Erweiterung bei den begünstigten Personengruppen besteht. Wir, die CSU-Fraktion, haben deshalb gemeinsam mit der Staatsregierung sofort gehandelt und mit der zum 01.04.2017, also in diesem Jahr, in Kraft getretenen Änderung des Katstrophenschutzgesetzes die Retterfreistellung umfassend erweitert. Ich betone: umfassend. Es geht um die Personen, die – einfach ausgedrückt – alles stehen und liegen lassen müssen, um Menschenleben zu retten. Mit diesen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen tragen wir dazu bei, dass das einzigartige Potenzial des Ehrenamtes in Bayern erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird.
Wie bereits bei der damaligen Plenardebatte von mir ausgeführt, wollen wir den privaten Arbeitgebern, die eine im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz tätige ehrenamtliche Einsatzkraft unter Fortgewährung des Arbeitsentgeltes – ohne gesetzliche Verpflichtung – für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freistellen, das fortgezahlte Arbeitsentgelt ersetzen. Damals, im Frühjahr, war das noch nicht möglich, da erst im Nachtragsaushalt 2018 der dafür notwendige Deckungstitel geschaffen werden muss. Dieser Deckungstitel wird nun geschaffen.
Für die bayerische Sicherheitsarchitektur, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es von großer Bedeutung, dass die in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingesetzten Helfer ihre Leistungen auch künftig auf hohem qualitativen Niveau erbringen können. Dafür ist aber Fortbildung nötig. Diese Fortbildung wird aber nicht nur am Wochenende, sondern auch während der Arbeitszeit stattfinden müssen. Deshalb ist es wichtig, die Bereitschaft der Arbeitgeber zu fördern, ihre Mitarbeiter für den Rettungsdienst oder Katastrophenschutz zu entbehren. Wir wollen sie, wie auch die Helfer selbst, vor Nachteilen und finanziellen Schäden schützen, die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehen könnten. Das ist wichtig. Wenn wir das Ehrenamt unterstützen wollen, wenn wir das Ehrenamt fördern wollen, dann ist es wichtig, dass wir diesen Weg weiter beschreiten.
Mit der heute eingebrachten Änderung, mit der Neuregelung von Artikel 17 Absatz 3 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes wird nun für den
Fall der freiwilligen bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung geschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wird sichergestellt, dass weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern im Falle einer freiwilligen Freistellung für derartige Fortbildungen ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deshalb um Zustimmung für diesen Weg. Wir werden den Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten. Für uns war es wichtig, beginnend ab dem Jahr 2013 eindeutige Rahmenbedingungen für unsere ehrenamtlich tätigen Helfer zu schaffen. Diese lassen alles stehen und liegen, wie ich bereits ausführte, um auszurücken, um Leben zu retten, um sich für uns einzusetzen. Uns, der CSU-Fraktion, und der Staatsregierung ist das wichtig; denn das trägt zum Zusammenhalt in Bayern bei. Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung und Zustimmung.
Ich wollte den spärlichen Applaus nicht bremsen, aber gestatten Sie mir eine Frage, Herr Kollege Wengert. Können Sie mir bestätigen, dass alle Gesetzesinitiativen der CSU-Fraktion und der Staatsregierung, beginnend ab 2013, umfassend und intensiv mit allen Rettungsdienstorganisationen besprochen worden sind und dass einvernehmliche Lösungen gefunden worden sind? Sie gehören selbst ehrenamtlich einer dieser Organisationen an, deren Landesgeschäftsführer – ich meine das Rote Kreuz – immer bestätigt hat, dass wir genau auf dem richtigen Weg sind und genau die Anforderungen des Roten Kreuzes und aller anderen Organisationen erfüllen. Dagegen vermisse ich Ihre Initiativen. Es gab eine Initiative, die aber dem falschen Gesetz zugeordnet war. Deshalb frage ich Sie: Wo waren Ihre Initiativen? Wo war jetzt Ihr Antrag, wenn Sie diese Änderung hätten voranbringen wollen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die 100. Plenarsitzung bietet den richtigen würdigen Rahmen, um über die nicht nur älteste, sondern auch größte Ehrenamtsbewegung bei uns in Bayern zu sprechen: über die Freiwilligen Feuerwehren. Ich sage eines ganz deutlich, meine Damen und Herren: Der Brandschutz und der technische Hilfsdienst ruhen in ganz großen Teilen auf den Schultern von Tausenden tüchtigen ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen. Bereits an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und ein "Vergelts Gott" an diese Frauen und Männer, die unentgeltlich Tag und Nacht bereitstehen, für unsere Sicherheit einzutreten!
Die Feuerwehren sind mit 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden in über 7.700 Freiwilligen Feuerwehren die größte Ehrenamtsbewegung in Bayern. Sie tragen einen ganz gehörigen Teil dazu bei, dass wir hier in Bayern das Sicherheitsland Nummer eins sind. Dafür ein herzliches "Vergelts Gott"! Nach dem Motto "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" uneigennützig Tag und Nacht bereitzustehen, verdient Anerkennung und Respekt. Wir brauchen diese enorme Zahl von Ehrenamtlichen, die wir Gott sei Dank in Bayern haben. Übrigens ist auch interessant, dass die Zahl der Frauen in den ehrenamtlichen Feuerwehren in den letzten Jahren auf über 26.000 angewachsen ist. Auch das ist ein Verdienst der Arbeit unserer Feuerwehren.
Ich bedanke mich an dieser Stelle auch bei den sieben Berufsfeuerwehren und bei den 200 Werks- und Betriebsfeuerwehren in Bayern. Auch ihnen ein herzliches Dankeschön!
Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass unsere Feuerwehr in einem ganz anderen Umfeld tätig werden muss als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Der berufliche und gesellschaftliche Wandel macht auch vor unseren Feuerwehrgerätehäusern nicht halt. Wir müssen die gesetzlichen Regelungen entspre
chend anpassen. Daher ein herzliches Dankeschön an den Innenminister und die gesamte Staatsregierung für diesen Gesetzentwurf! Er wird im Wesentlichen fünf wichtige Bereiche neu regeln.
So wird das Gesetz die Fortbildungsmöglichkeiten noch weiter verbessern. Zukünftig wird die Möglichkeit bestehen, überörtlich auszubilden. Damit werden gerade kleinere Feuerwehren entlastet. Das ist ein guter und richtiger Weg. Darüber kann vor Ort diskutiert werden.
Neu ist auch die Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden. Dadurch kann die Aufgabe des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes etwa einer Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden. Damit wird die kommunale Zusammenarbeit ausgebaut, und Synergieeffekte werden verstärkt. Auch dieser Ansatz ist richtig. Auch ich betone hier: Das ist nur eine Möglichkeit. Entscheidend ist immer, wie sie örtlich gesehen und diskutiert wird. Es wird nur der gesetzliche Rahmen geschaffen.
Auch die Altersgrenze ist ein wichtiger Aspekt. Technischer Fortschritt, bessere Lebensbedingungen und bessere gesundheitliche Versorgung führen dazu, dass heute viele Männer und Frauen bis ins hohe Alter körperlich viel fitter und leistungsfähiger sind als früher. Schon wenn ich hier im Bayerischen Landtag in die Runde blicke, wird dieser Eindruck mit Sicherheit bestätigt. Keiner wird mir widersprechen.
Ich hoffe es zumindest. – Diesen positiven Effekt können wir jetzt gesetzlich verankern, indem wir die Altersgrenze von 63 Jahren auf das vollendete 65. Lebensjahr anheben. Darüber wird bereits in den Feuerwehren diskutiert. Deshalb betone ich auch hier, dass diese Möglichkeit freiwillig ist. Wenn jemand mit 63 Jahren sagt: "Ich war bereits 45 Jahre aktiver Feuerwehrmann", verdient das sehr große Anerkennung. Wer weiter bis zum 65. Lebensjahr aktiv in der Wehr tätig sein will, kann sich freiwillig dafür entscheiden; aber keiner muss das tun.
Von großer Bedeutung ist auch die Nachwuchsgewinnung, wie unser Innenminister betont hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in dieser Hinsicht besteht schon ein wichtiger Unterschied zwischen dem, was dazu im Gesetzentwurf steht, und dem, was Sie dazu vor geraumer Zeit eingebracht haben. Das werden wir bei den Beratungen im Innenausschuss klarstellen. Ihr Sprecher wird dabei leider nicht dabei sein, weil er nicht dem Innenausschuss angehört.
Wichtig ist, dass wir die jungen Leute so früh wie möglich für die Feuerwehren begeistern und sehr stark fördern. Ich selber habe mich in meiner Heimatgemeinde Merching sehr jung in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren begonnen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Kinder bereits im Grundschulalter für die Feuerwehr zu begeistern und sie zu binden. Im Gesetzentwurf steht dazu der richtige Ansatz, dass man Kindergruppen bilden kann.
Sehr wichtig ist uns, dass wir die Möglichkeit schaffen, die Kreisbrandräte draußen in den Landkreisen zu entlasten. Ich betone: Der technische Fortschritt, die Komplexität des Feuerwehrwesens und die Vielfalt der Aufgaben, die sich immer weiter vergrößert, stellen den Kreisbrandrat vor gigantische fachliche, aber auch höchste zeitliche Anforderungen. Dem wollen wir durch eine Ergänzung in Artikel 19 Absatz 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Rechnung tragen. Nach dieser Reform soll der Kreisbrandrat künftig im Einvernehmen mit dem Landratsamt weitere Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich zu seiner Unterstützung bestellen können. Jeder, der einmal bei Feuerwehreinsätzen dabei war oder sie beobachtet hat, weiß, wie wichtig es ist, dass der Kreisbrandrat Unterstützung bekommen kann.
All die Punkte, die ich betont habe, zeigen, wie fortschrittlich und richtungweisend das neue Feuerwehrgesetz ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz hinzufügen, dass wir noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einbringen werden. Darin geht es um die Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen durch Feuerwehren. Mit dem geänderten Gesetzentwurf wollen wir eine Rechtsgrundlage schaffen, dass Feuerwehren bei Übungen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen möglich ist. Wir haben dazu bereits eine Petition im Innenausschuss behandelt. Es ist der richtige Weg, die Kompetenz der Feuerwehren vor Ort zu nutzen und damit die Arbeit der Feuerwehren zu vereinfachen.
Liebe Kollegen, ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir beschließen heute einen Meilenstein, nämlich die umfassende Retterfreistellung, und bringen damit die Wertschätzung für dieses Ehrenamt bei uns in Bayern zum Ausdruck.
Wie ich bereits bei der Ersten Lesung und im Innenausschuss betont habe und immer wieder betone, ist Bayern Sicherheitsland Nummer eins. Das verdanken wir einerseits der hervorragenden Arbeit unserer Polizei, dem Verfassungsschutz und der Justiz, andererseits aber auch der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die hier einen unverzichtbaren Beitrag leistet. Wir haben in Bayern Gott sei Dank einen sehr gut funktionierenden Rettungsdienst. Feuerwehren, Wasserwacht, Bergwacht und Technisches Hilfswerk mit insgesamt 470.000 Einsatzkräften leisten in Bayern eine großartige Arbeit. Noch bemerkenswerter ist, dass davon 450.000 Helfer ehrenamtlich tätig sind. Damit werden wirklich eine gigantische Unterstützung und ein großartiger Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft geleistet. Ich möchte mich an dieser Stelle insbesondere bei allen ehrenamtlichen Helfern ganz herzlich dafür bedanken.
Dank dieser hervorragenden Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Kommunen und allen Ehrenamtlichen liegt Bayern bei der Sicherheit an der Spitze. Wir haben als CSU-Fraktion 2013 in Wertschätzung des Ehrenamtes erstmals die Retterfreistellung auf den Weg gebracht und so zahlreichen Helfern einen Anspruch auf Freistellung ermöglicht. Wir haben nun in zahlreichen Gesprächen, auch bei Einsätzen festgestellt, dass wir diesen Anspruch erweitern können und sollten. Unser Grundsatz als CSU-Fraktion ist immer: Wer alles stehen und liegen lässt, um Menschenleben zu retten, der muss freigestellt werden. Wir beschließen heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine umfassende Freistellung.
Die Retterfreistellung ist sicherlich eine komplexe und rechtlich schwierige Materie. Betroffen sind auch die Arbeitgeber. Es ist uns gelungen, hier einen Gesetzentwurf vorzulegen, der alle Seiten zusammenführt und einen guten Ausgleich schafft. Dafür möchte ich mich auch bei der Staatsregierung bedanken. Mit der Neuregelung haben wir sehr umfassende Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche auf den Weg gebracht. Wir haben bereits im Innenausschuss detailliert darüber diskutiert. Mit der Formulierung ist jeder Betroffene eingeschlossen, werden also schnelle Einsatzgruppen und all jene, die draußen helfen, freigestellt.
Die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN sind nicht praktikabel. Lieber Herr Kollege Wengert, ich habe mich spätestens bei der Beratung im Innenausschuss gefragt: Geht es da noch um die Sache, oder geht es nur darum, dass die CSU-Fraktion und die Staatsregierung nicht recht haben dürfen? Diese Frage können Sie nachher vielleicht noch beantworten.
Mit diesem Gesetzentwurf haben wir einen umfassenden Freistellungsanspruch geschaffen. Die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN sind nicht praktikabel, weil Sie Dinge vergleichen wollen, die nicht vergleichbar sind; denn wir werden im Rettungswesen und bei den Feuerwehren immer unterschiedliche Strukturen haben. Liebe Kollegen von den GRÜNEN, interessant ist auch: Wenn man die Freistellung auf alle beliebigen Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen ausdehnt, dann wäre auch der Kochkurs, dann wären alle Dinge dabei. Das ist nicht mehr greifbar und nicht mehr feststellbar. Wir haben hier einen konkreten Weg vorgeschlagen. Ich werbe wirklich um Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg dafür, dass wir heute dieses deutliche Zeichen in Bezug auf das Ehrenamt nach draußen setzen und sagen: Wir unterstützen das Ehrenamt und die hier erbrachten Leistungen.
Wir haben einen sehr guten Kompromiss vorgelegt. Ich kann bereits ankündigen, dass wir im Nachtragshaushalt 2018 einen weiteren Deckungstitel verankern werden. Damit wird einem privaten Arbeitgeber, der eine im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz tätige ehrenamtliche Einsatzkraft unter Fortgewährung des Arbeitsentgelts ohne gesetzliche Verpflichtung für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freistellt, das fortgezahlte Arbeitsentgelt ersetzt werden. Im aktuellen Gesetz ist es noch nicht möglich, das zu verankern, weil erst der entsprechende Deckungstitel im Nachtragshaushalt geschaffen werden muss. Wir haben aber unseren eindeutigen Willen bereits im Dringlichkeitsantrag dokumentiert und die Staatsregierung um Prüfung gebeten, wie sich
eine umfassende Retterfreistellung und die entsprechenden Ersatzleistungen für den privaten Arbeitgeber, der Einsatzkräfte für Fortbildungsveranstaltungen freistellt, gesetzlich verankern lassen. Das heißt, wir haben damit eindringlich ausgedrückt, dass wir hier das Ehrenamt unterstützen. Wir sagen aber auch ganz deutlich: Ohne die Hilfe dieser ehrenamtlichen Helfer würde in Bayern dieses System nicht so gut funktionieren. Auch das bringen wir heute zum Ausdruck.
Ich werbe hier nochmals eindringlich dafür, das ganze "Parteigeklüngel" der Opposition einmal beiseite zu stellen. Wir haben nicht zuletzt bei unserem BlaulichtFrühstück – da danke ich Florian Herrmann ausdrücklich – nochmals in sehr guten Gesprächen die Rückmeldungen, auch vom Roten Kreuz, bekommen, wonach hier Einvernehmen besteht, dass das genau der Weg ist, der mit den Rettungsdiensten vereinbart worden ist: Jeder, der alles stehen und liegen lässt, wird freigestellt. Auch die Fortbildungsveranstaltungen sind ab Herbst mit aufgenommen. Mit dieser Regelung haben wir wirklich ein ganz deutliches Zeichen gesetzt, dass das Ehrenamt von der Politik, der Staatsregierung und der CSU-Fraktion unterstützt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bayern ist das Sicherheitsland Nummer eins. Dass sich in Bayern die Menschen sicher fühlen, liegt nicht nur an der hervorragenden Arbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz. Auch die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr leistet einen unverzichtbaren Beitrag. Nicht zuletzt schreckliche Katastrophen wie das Zugunglück bei Bad Aibling zeigen, wie wichtig beispielsweise ein gut funktionierender Rettungsdienst und die großartige Arbeit der Feuerwehren, der Wasserwacht, der Bergwacht und des Technischen Hilfswerks sind.
Ich möchte daher zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Hilfsorganisationen und Feuerwehren mit ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften zu bedanken, die für uns zu jeder Tagesund Nachtzeit ausrücken, um Menschen zu helfen.
Von Herzen ein Dankeschön! Von Herzen ein "Vergelt’s Gott!"
In unserer globalisierten Welt ist für Wohlstand und Zufriedenheit nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Vielmehr gehört auch ein hohes Maß an Sicherheit zu den wichtigen Standortfaktoren, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Bayern prägen. Sie zu erhalten und weiter auszubauen, gehört zu unseren größten Zukunftsaufgaben. So liegt der Freistaat bei der Sicherheit im bundesweiten Vergleich traditionell an der Spitze. Diese Führungsposition können wir nur im Team als starkes Netzwerk erreichen. Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten mit dem Freistaat, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen. Bayern sorgt für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Allein 2015 und 2016 fördern wir die Berg- und Wasserrettung mit Investitionen von 17 Millionen Euro und den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen mit rund 11 Millionen Euro.
2013 haben wir als CSU-Fraktion gemeinsam mit der Staatsregierung durch eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Retterfreistellung erstmals auf den Weg gebracht. Zahlreiche freiwillige Helfer der Hilfsorganisationen erhielten damit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Fortzahlung des Entgelts gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erstattung ihres Verdienstausfalls, wenn sie während der Arbeitszeit von der Integrierten Leitstelle zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.
Erste Erfahrungen mit der Retterfreistellung, wie insbesondere beim Einsatz anlässlich des Zugunglücks bei Bad Aibling, haben gezeigt, dass hinsichtlich einiger Einheiten, die bisher vom Bayerischen Rettungsdienstgesetz nicht erfasst sind, Bedarf für eine Erweiterung der begünstigten Personengruppen besteht. Hierüber haben wir im Innenausschuss ausführlich diskutiert. Dabei haben wir als CSU-Fraktion stets klargemacht, dass wir eine Erweiterung um diejenigen Personen fordern, die, einfach ausgedrückt, alles stehen und liegen lassen, um Menschenleben zu retten. Auf unsere Bitte hin hat die Staatsregierung jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf – ich betone: für eine umfassende Retterfreistellung – vorgelegt.
Die Retterfreistellung ist nicht nur praktisch schwierig, sondern auch eine komplexe Materie; denn die Arbeitgeber sind ebenso betroffen. Deren Belange müssen wir natürlich ebenfalls berücksichtigen. Die Retterfrei
stellung darf für die Arbeitnehmer nicht zu einem Einstellungshindernis werden.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist es aus unserer Sicht gelungen, die Interessen aller Beteiligten zu einem guten Ausgleich zu bringen. Wie Herr Staatssekretär Eck bereits dargestellt hat, kommen jetzt alle Mitglieder der Schnell-Einsatz-Gruppen in den Genuss der Retterfreistellung.
Herr Kollege Wengert, auch neue Schnell-EinsatzGruppen, die zukünftig gegründet werden, kommen in diesen Genuss. Ihre Bedenken sind hier also völlig ausgeschlossen. Auch die psychosoziale Notfallversorgung ist hiermit zum Beispiel aufgenommen.
Durch die Neuregelung bestehen Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Ersatzansprüche im Einsatzfall, darüber hinaus aber auch für den örtlichen Einsatzleiter sowie für die ehrenamtlichen Mitglieder von Einheiten, die beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz oder im Bereich der sonstigen Gefahrenabwehr aufgestellt haben. Darunter fallen etwa auch die Mitglieder der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung, also kurz gesagt: Alle sind erfasst; alle haben Anspruch. Alle von der SPD geäußerten Bedenken sind falsch. Herr Wengert, Sie sagten es richtig.
Der Inhalt des Gesetzentwurfs wurde mit den Hilfsorganisationen umfangreich abgestimmt.
Beispielsweise bestätigt ein Dank des Landesvorsitzenden des BRK die gute Arbeit. Deswegen ein Dank an das Innenministerium!
Die jetzt vorliegenden Änderungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes sind ein absoluter Fortschritt und Meilenstein; denn sie ermöglichen eine nahezu vollständige Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr. Damit bringen wir nicht zuletzt den ehrenamtlichen Helfern unsere große Wertschätzung für ihre Arbeit zum Ausdruck.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. An dieser Stelle
nochmals ein herzliches Dankeschön und "Vergelt’s Gott" an alle Helferinnen und Helfer! Ohne diese Helfer ginge es uns in Bayern nicht so gut.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Die beiden Dringlichkeitsanträge der SPD und der FREIEN WÄHLER versteht nun wirklich niemand mehr. Draußen warten die Hilfsorganisationen sehnsüchtig auf einen Gesetzesvorschlag. Die Fraktionen SPD und FREIE WÄHLER fordern die Staatsregierung nun dazu auf, diesen Gesetzentwurf wieder zurückzuziehen. Lieber Herr Wengert, erlauben Sie mir, Sie persönlich anzusprechen. Als ehemaliger Amtsrichter und langjähriges Mitglied des Bayerischen Landtags – jetzt kommt ein Lob – muss ich Ihnen als Neuling nicht erklären, wie in diesem Land und in diesem Hohen Hause Gesetze verabschiedet werden. Sie haben einen Dringlichkeitsantrag eingereicht. Die FREIEN WÄHLER sind auf diesen Zug aufgesprungen, der leider in die falsche Richtung fährt. Herr Wengert, ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich Ihnen das erklären muss. Ihr Dringlichkeitsantrag erweckt jedoch diesen Eindruck.
Es ist das verfassungsmäßig garantierte Recht der Staatsregierung, dem Landtag nach Artikel 71 der Bayerischen Verfassung Gesetzesvorlagen zu unterbreiten, und zwar in der Fassung, wie sie es für richtig hält oder es draußen mit den Verbänden und Hilfsorganisationen abgestimmt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Landtag damit nicht einverstanden ist, kann er nicht durch Dringlichkeitsanträge, sondern nur durch Änderungsanträge diese Gesetzesvorlage umformulieren.
Wie das funktioniert, wissen wir alle aus der Geschäftsordnung. Damit wird deutlich, dass Ihr Ansinnen, die Staatsregierung per Dringlichkeitsantrag dazu aufzufordern, einen noch nicht einmal im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zurückzuziehen, jeglicher Grundlage entbehrt.
Deshalb werden wir die Dringlichkeitsanträge der SPD und der FREIEN WÄHLER ablehnen. Sie sind vor allem kontraproduktiv. Alle Fraktionen in diesem Haus wollen und begrüßen eine Ausweitung der Retterfreistellung. Die SPD hat begonnen – die FREIEN WÄHLER springen jetzt auf –, die Ausweitung der Retterfreistellung zu verzögern. Herr Wengert, das ist das Einzige, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen. Damit erkennen Sie nicht die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer im Umfeld des Rettungsdienstes an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes kommt kein einziger zusätzlicher Helfer in den Genuss einer Freistellung oder in den Genuss von Lohnfortzahlungsansprüchen.
Der aktuelle Inhalt des Gesetzentwurfs wurde umfangreich und sehr ausgiebig mit allen Hilfsorganisationen, deren Interessen Sie angeblich vertreten, abgestimmt. Den zahlreichen Rückmeldungen – meine Kollegin hat bereits das Bayerische Rote Kreuz angesprochen – sind große Zustimmung, Dankbarkeit und Unterstützung für diesen Kompromiss, der nun erzielt wurde, zu entnehmen. Die vom Kabinett beschlossene Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein absoluter Fortschritt und eine nahezu vollständige Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr. Damit bringen wir nicht zuletzt den ehrenamtlichen Helfern unsere große Wertschätzung für ihre Arbeit zum Ausdruck. Bereits 2013 haben wir als CSU die Retterfreistellung in ihrer bisherigen Form eingeführt. Seit etwa zwei Jahren diskutieren wir im Innenausschuss intensiv darüber, wie wir das, was wir in einem ersten Schritt erreicht haben, weiter verbessern können. Jetzt eine ganz klare Aussage: Sie als SPD und Sie als FREIE WÄHLER haben sich daran überhaupt nicht konstruktiv beteiligt. Sie wollten nur Unfrieden in diese Verhandlungen und Gespräche bringen.
Meine Kollegin Brendel-Fischer hat bereits den Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes zitiert. Er bringt ernsthaft zum Ausdruck: Für die Freistellungs- und Lohnersatzansprüche für alle SchnellEinsatz-Gruppen, die von den Integrierten Leitstellen alarmiert werden, sind wir dankbar ohne Wenn und
Aber. Er spricht von einem großen Fortschritt. Er äußert seine Wertschätzung. Herr Wengert, das geht jetzt an Ihre Adresse: Er sagt, für parteipolitische Aktionen eigne sich das Thema nicht. Wenn der Geschäftsführer sagt, dass der Vizepräsident nicht im Namen des Roten Kreuzes spreche, sollte Ihnen das, Herr Wengert, zu denken geben.
Meine Damen und Herren, die Retterfreistellung ist nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich eine schwierige und komplexe Materie. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Forderung, den Gesetzentwurf ausschließlich unter Berücksichtigung der Stellungnahme einer Arbeitsgemeinschaft umzuformulieren, geradezu abwegig. Zwar haben die Hilfsorganisationen ein gewichtiges Wort mitzureden, wir müssen jedoch auch an die andere Seite, die Arbeitgeber, denken. Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit und Akzeptanz. Dies muss auch zukünftig erhalten bleiben. Wir müssen sowohl die Belange der Hilfsorganisationen, der ehrenamtlich Tätigen, als auch der Arbeitgeber berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, mir und der CSU-Fraktion sind die Retter, Helfer und die Freistellung zu wichtig, um das in acht Minuten im Rahmen der Aussprache zu einem Dringlichkeitsantrag abzuhandeln. Die notwendigen Diskussionen, die sicherlich noch erforderlich sind, müssen im zuständigen Innenausschuss geführt werden. Das sind wir den ehrenamtlich Tätigen schuldig, die sich Tag und Nacht ehrenamtlich engagieren. Ich betone noch einmal: Sie leisten draußen eine hervorragende und aufopfernde Arbeit, damit wir die hohe Qualität im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst bewahren. Wir sollten sie weiter unterstützen. Dieses Thema sollte man jedoch nicht in Form eines Dringlichkeitsantrages einfach abtun. Damit wird das Signal nach draußen gesendet: Die Staatsregierung soll ihren Gesetzentwurf wieder zurücknehmen, egal wann ihr den Anspruch bekommt – Hauptsache, die SPD und die FREIEN WÄHLER können sich profilieren. Diesen Stil sollten Sie nicht pflegen. Wir als CSU werden diesen Weg jedenfalls nicht mitgehen. Darum lehnen wir diese Dringlichkeitsanträge selbstverständlich ab.
Ich stelle die Frage Ihnen zurück: Glauben Sie ernsthaft, dass es der richtige Weg ist, den Sie heute mit Ihrem Dringlichkeitsantrag gehen wollen? Für uns als CSU-Fraktion war es wichtig, alle parteipolitischen Dinge herauszuhalten. Im Jahre 2013 ist die Gleichstellung auf den Weg gebracht worden. Seit zwei Jahren signalisieren wir bereits, dass wir Gespräche führen, um sie weiter auszubauen. Wir haben die Staatsregierung, das Innenministerium, gebeten, in Gespräche und Verhandlungen einzutreten. Wir wollen nämlich keine
Schnellschüsse. Wir wollen nicht irgendwelche Vorschläge rausziehen und sagen, so machen wir es, ohne dies zuvor mit den Ehrenamtlichen vor Ort abgestimmt zu haben. Es bedarf intensiver Gespräche. Man soll sich wirklich die Zeit nehmen, mit allen Hilfsorganisationen zu sprechen.
Ich komme auf das zurück, was ich vorhin angesprochen habe. Wenn ein Landesgeschäftsführer seinen Vizepräsidenten geradezu ermahnt, mit diesen politischen Spielchen aufzuhören, sollte das schon ein Signal sein. Wir von der Politik brauchen dann gar nichts mehr dazu zu sagen.
Ich habe noch einen Appell an alle: Das ist kein Feld für irgendwelche parteipolitischen Spielchen, sondern es geht darum, den Ehrenamtlichen draußen die gebührende Wertschätzung entgegenzubringen. Dies wird mit diesem Gesetzesvorschlag auch erreicht. Im Innenausschuss werden wir nochmals darüber beraten. Und wir werden das, woran wir seit zwei Jahren arbeiten, zu einem guten Ende bringen. Liebe SPD und liebe FREIE WÄHLER, suchen Sie sich bitte andere Betätigungsfelder, falls es überhaupt noch welche gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Realschulen in Bayern sind leistungsfähig, erfolgreich und gefragt. Die Realschule steht als Synonym für eine leistungsfähige Schulart. Keine Schulart hat vielfältigere Schnittstellen mit anderen Schularten und mit dem beruflichen Bereich. Die Durchlässigkeit des differenzierten Schulwesens und die Individualisierung von Bildungsbiografien sind Kernthemen an den Realschulen. Die Realschule vermittelt Kompetenzen, die den Weg zur Hochschulreife eröffnen und die – ganz wichtig – die Schüler auf eine anspruchsvolle duale Berufsausbildung vorbereiten. Die Realschule setzt ihren Bildungsauftrag konsequent um, indem sie Theorie und Praxis anspruchsvoll miteinander verbindet.
Erlauben Sie mir, den Artikel 8 Absatz 1 BayEUG zu zitieren:
Die Realschule vermittelt eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Realschule ist gekennzeichnet durch ein in sich geschlosse
nes Bildungsangebot, das auch berufsorientierte Fächer einschließt. Sie legt damit den Grund für eine Berufsausbildung und eine spätere qualifizierte Tätigkeit in einem weiten Bereich von Berufen mit vielfältigen theoretischen und praktischen Anforderungen. Sie schafft die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das setzen die bayerischen Realschulen perfekt um.
Die Realschulen sind bei Schülern und Eltern sehr beliebt und gefragt. In allen Umfragen erreichen sie höchste Zufriedenheitswerte. Das ist nicht zuletzt dem vergleichsweise jungen und vor allem sehr engagierten Lehrerpersonal an den Realschulen zu verdanken. Sie machen die Realschule zu einer erfolgreichen und attraktiven Schulart.
Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses sind sämtliche weiterführenden Abschlüsse und Anschlüsse möglich. Ein Drittel der Absolventen besucht anschließend die FOS, und zwei Drittel entscheiden sich für eine duale Berufsausbildung. Dies ist wichtig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Realschule leistet nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag zum beruflichen und persönlichen Lebensweg der jungen Menschen, sondern auch für die bayerische Wirtschaft insgesamt. Alle Lehrerinnen und Lehrer der Realschulen verdienen hierfür einen großen Dank. Auch dem brlv, dem Bayerischen Realschullehrerverband mit Herrn Böhm an der Spitze, gebührt großer Dank für die gute und faire Zusammenarbeit.
Ich sage deutlich: Wir als CSU-Fraktion unterstützen die Realschulen, und wir unterstützen sie weiterhin. Wir wollen die eben aufgelisteten Erfolge ganz klar in die Zukunft tragen.
Jetzt aber komme ich zum Antrag der FREIEN WÄHLER.
Das ist ein guter Einwand! Das ist nicht einmal ein Antrag, sondern man hat sich für die Aktuelle Stunde einfach ein Thema herausgepickt. Lassen Sie mich später noch darauf eingehen.
Die Begründung klingt phänomenal:
Seit Jahren lauten die wichtigen bildungspolitischen Forderungen der FREIEN WÄHLER folgendermaßen: Wir wollen ein Ende der Stundenkürzungen an den bayerischen Realschulen, den Auf- und Ausbau einer Integrierten Lehrerreserve, den vollständigen Abbau übergroßer Klassen sowie ein qualitativ und finanziell besser ausgestattetes Ganztagsangebot. Auch nennen die FREIEN WÄHLER die demografische Rendite, gehen aber nicht näher darauf ein.
Lieber Herr Professor Piazolo, das ist interessant. Interessant ist aber auch, dass wir im Bildungsausschuss zu den Realschulen bisher relativ wenig von Ihnen gehört haben. Das ist eine neutrale Feststellung. Lieber Herr Professor Dr. Piazolo, Sie sprechen immer nur vom Gymnasium, und zwar seit Jahren.
Sie meinen – das geben Sie in unterschiedlichen Foren auch bekannt –, ein Jahr Schule länger für alle, dann könnten alle Kinder aufs Gymnasium gehen.
Jetzt muss ich die Damen und Herren in der Mitte noch miteinbeziehen. Herr Güll und die SPD applaudieren dann dazu. Aber leider vergessen Sie dabei die Realschulen und die Mittelschulen. Sie vergessen vor allem die Schüler.
Lassen Sie mich nun auf die Forderungen im Einzelnen eingehen. Zum Begriff und zur Bedeutung der demografischen Rendite sei gesagt: Jede Stelle aus der sogenannten demografischen Rendite bedeutet ein Plus für die Versorgung der Schulen in Bayern. Aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen müssten diese Stellen eigentlich gestrichen werden. Sie verbleiben aber aufgrund eines Beschlusses der CSUFraktion vom Februar 2014 im Schulsystem und verbessern die Lehrerversorgung. Im Schuljahr 2015/16 sind keine Planstellen der Realschulen, wie von den FREIEN WÄHLERN behauptet, in die demografische Rendite verschoben worden; den Realschulen wurde keine einzige Stelle weggenommen. Vielmehr haben sie im Schuljahr 2015/16 aus der demografischen Rendite 114 zusätzliche Stellen erhalten. Eine höhere Zuweisung wäre zulasten anderer Schularten erfolgt. Im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen wäre dies auch nicht sachgerecht gewesen.
Zu den Planungen des Staatsministeriums für Bildung und Wissenschaft für das Schuljahr 2016/17 sei gesagt: Von den 1.068 Stellen aus der demografischen Rendite kommen insgesamt 238 Stellen den Realschulen zugute. Das ist ein sehr, sehr hoher Anteil. Meine Damen und Herren, für die Realschulen ist das ein Riesenerfolg.
Mit dieser Planung – 238 neue Stellen – ist die Forderung des Bayerischen Realschullehrerverbandes nach einer zusätzlichen Lehrkraft pro Realschule bereits erfüllt, da wir derzeit 237 Realschulen haben. Diese zusätzlichen Stellen können für den Ausbau gebundener Ganztagsangebote, für Integration, für Inklusion, für Begabtenförderung oder für den Ausbau der erweiterten Schulleitung verwendet werden.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Stundenanzahl fordern Sie die volle Umsetzung der Stundentafel, so heißt es in Ihrer Begründung. Mit der geplanten zusätzlichen Zuweisung aus der demografischen Rendite können an den Realschulen zum Schuljahr 2016/17 von 180 Pflichtwochenstunden 179 unterrichtet werden. Damit wurde nach der Zuweisung des nötigen zusätzlichen Personals aus der demografischen Rendite innerhalb kürzester Zeit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollen Umsetzung der Stundentafel getan. Im Jahr 2014 ging es nämlich noch um die 178. Stunde. Die CSU-Fraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Ich denke, dass wir hier bereits in Kürze vermelden können, dass die 180. Stunde in Angriff genommen wird.
Lassen Sie mich noch einen weiteren wichtigen Punkt ansprechen, nämlich die Integrierte Lehrerreserve. Diese ist sehr wichtig, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Die integrierte Lehrerreserve wird seit dem Schuljahr 2013/14 aufgebaut. Im Schuljahr 2013/14 erfolgte eine Zuweisung von 110 zusätzlichen Planstellen. Dies bedeutete nahezu eine halbe Stelle pro Realschule. Die integrierte Lehrerreserve soll zum Schuljahr 2016/17 mit 89 weiteren Stellen aus der demografischen Rendite ausgestattet werden. Das heißt, die 237 bayerischen Realschulen verfügen dann über 209 zusätzliche Planstellen. Dies entspricht fast einer ganzen Stelle zusätzlich an jeder Schule.
Herr Professor Piazolo, hinsichtlich des Abbaus übergroßer Klassen möchte ich auf Folgendes hinweisen: In den letzten Jahren hat es hier deutliche Verbesserungen gegeben, und das wissen Sie. Hatten wir im Schuljahr 2006/07 noch eine durchschnittliche Schü
lerzahl von 28,6, so lagen wir im letzten bekannten Vergleichsjahr 2014/15 bereits bei 26,2. Ich verweise hier darauf, dass es der Eigenverantwortung der Schule obliegt, wie sie das zugewiesene Budget einsetzt, ob für kleinere Klassen oder für ein breiteres Angebot an Wahlfächern. Diese Eigenständigkeit der Schule ist hier sehr wichtig und wird von der Schulleitung sehr verantwortungsvoll genutzt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu der Aktuellen Stunde auf Vorschlag der FREIEN WÄHLER ein Fazit ziehen: Die Staatsregierung und die CSUFraktion haben gemeinsam mit dem brlv und allen Lehrerinnen und Lehrern gut und erfolgreich gearbeitet, um die positive Situation der Realschulen weit in die Zukunft zu tragen. Allein die 238 neuen Stellen beweisen das.
Liebe FREIE WÄHLER, jetzt da das Paket geschnürt ist, versuchen Sie aufzuspringen. Ich würde sagen, bei dieser Aktuellen Stunde handelt es sich ganz klar um eine Themaverfehlung. Ich würde das Thema folgendermaßen formulieren: FREIE WÄHLER, guten Morgen, aufgewacht!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bayern ist das Sicherheitsland Nummer 1. Das haben meine Vorredner bereits eindrucksvoll dargestellt.
Die Menschen fühlen sich in Bayern sicher. Das liegt aber nicht nur an der hervorragenden Arbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, sondern auch an der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die hier einen außerordentlich guten und wichtigen Beitrag leistet. Nicht zuletzt schreckliche Katastrophen wie das Zugunglück bei Bad Aibling haben gezeigt, wie wichtig beispielsweise ein gut funktionierender Rettungsdienst, die großartige Arbeit der Feuerwehren, der Wasserwacht, der Bergwacht und des Technischen Hilfswerks sind.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich hierfür bei allen Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften zu bedanken, die zu jeder Tages- und Nachtzeit ausrücken, um zu helfen, zu retten, zu löschen und zu bergen. Dafür sage ich ein herzliches Dankeschön. Das sind immerhin 470.000 Menschen in Bayern. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, in unserer globalisierten Welt ist nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfä
higkeit für Wohlstand und Zufriedenheit entscheidend. Vielmehr gehört zu den wichtigsten Standortfaktoren, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Bayern prägen, auch ein hohes Maß an Sicherheit. Diese zu erhalten und weiter auszubauen, gehört deshalb zu unseren wichtigsten Zukunftsaufgaben.
Der Freistaat liegt im bundesweiten Vergleich bei der Sicherheit traditionell an der Spitze. Diese Führungsposition können wir nur im Team, als starkes Netzwerk, halten. Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten mit dem Freistaat, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen. Bayern sorgt für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Allein 2015/16 förderten wir die Bergwacht und die Wasserwacht mit 17 Millionen Euro und investierten 11 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen.
Meine Damen und Herren, zudem haben wir im Jahr 2013 die Retterfreistellung auf den Weg gebracht. Die freiwilligen Helfer der Hilfsorganisationen erhalten damit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit sowie Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erstattung ihres Verdienstausfalls, wenn sie von der Integrierten Leitstelle während der Arbeitszeit zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erste Erfahrungen mit der Retterfreistellung haben insbesondere beim Einsatz anlässlich des Zugunglücks bei Bad Aibling gezeigt, dass hinsichtlich einiger Einheiten, die bisher von Artikel 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes nicht erfasst sind, Bedarf für eine maßvolle Erweiterung der begünstigten Personengruppen besteht. Auf Bitte der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat die Staatsregierung hierzu bereits entsprechende Gespräche mit den Hilfsorganisationen geführt. Für die Zeit nach dem Abschluss der Abstimmungen ist uns zugesagt, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag kommt. Wir sind hier einen riesigen Schritt weitergekommen.
Ich sage herzlichen Dank an meine Fraktion dafür, dass wir das so einvernehmlich auf den Weg bringen konnten.
Meine Damen und Herren, mit der Umsetzung des neuen Berufsbilds des Notfallsanitäters beim Rettungsdienst in Bayern erhöhen wir die Qualität der
notfallmedizinischen Versorgung in Stadt und Land weiter. Bayern ist verlässlicher Partner unserer Feuerwehren. Wir haben in den letzten Jahren rund 500 Millionen Euro in die Feuerwehren investiert. Wir haben die Gemeinden bei der Fahrzeugförderung, bei der Geräteförderung, bei Fahrzeuggerätehäusern und vielem mehr unterstützt. Wir investieren auch in den Katastrophenschutz sehr viel Geld, und das ist richtig und wichtig. Wir haben seit 2009 über 14 Millionen Euro in Einsatzfahrzeuge und wichtige Ausrüstungsgegenstände investiert. Auch nach der Hochwasserkatastrophe 2013 haben wir mit dem geschaffenen "Investitionssonderprogramm Hochwasser" für eine optimale Ausrüstung zur Bekämpfung des Hochwassers gesorgt.
Meine Damen und Herren, wir sind hier in Bayern gemeinsam Partner beim Hauptamt und beim Ehrenamt. Ich denke, diese Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Stellen und vor allem mit unseren zahlreichen ehrenamtlich tätigen Bürgern in Bayern hat uns diesen Erfolg eingebracht. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, ich kann nur appellieren: Der Bürger vertraut uns; gehen wir weiterhin diesen Weg!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt schreckliche Katastrophen, wie das bereits heute mehrfach angesprochene Zugunglück bei Bad Aibling, zeigen, wie wichtig ein gut funktionierender Rettungsdienst ist. An dieser Stelle auch von mir ein herzliches Dankeschön an alle Rettungskräfte! Über 700 Rettungskräfte waren im Einsatz. Ob ehren
amtlich oder hauptamtlich, sie waren sofort vor Ort. Es waren Rettungssanitätskräfte, Feuerwehrkräfte, Kräfte von THW und Polizei und viele andere mehr. Ein herzliches Dankeschön an alle, die hier geholfen haben.
Meine Damen und Herren, Bayern sorgt seit jeher für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Allein in den Jahren 2015 und 2016 förderten wir die Investitionen der Berg- und Wasserrettung mit 17 Millionen Euro und investierten rund 11 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen. Darüber hinaus haben wir im Jahr 2013 die Retterfreistellung eingeführt; und wir werden sie noch weiter ausbauen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes bringen wir eine wichtige Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in allen Regionen Bayerns auf den Weg. Zum 01.01.2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters – NotSanG – in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz löst der Bundesgesetzgeber den bisherigen Rettungsassistenten durch den neuen Gesundheitsfachberuf des Notfallsanitäters ab. Damit wurde eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen.
Ziel der Neuregelung ist vor allem, die Qualifikation des nichtärztlichen Rettungsdienstes durch eine Verlängerung der Ausbildungsdauer sowie durch eine Veränderung der Ausbildungsinhalte den beständig gestiegenen Anforderungen an eine moderne und hochwertige Versorgung im präklinischen Bereich anzupassen. Zugleich soll durch die verbesserte Ausbildung der Tätigkeitsbereich des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals ausgeweitet werden, um unnötige Notarzteinsätze künftig zu vermeiden. Diese bundesrechtlichen Vorgaben setzen wir nun in Landesrecht um. Wir werten den Beruf als Gesundheitsfachberuf auf. Der zukünftige Notfallsanitäter kann noch mehr, und er darf auch noch mehr.
Meine Damen und Herren, wir haben die geplanten Änderungen ausführlich mit allen Beteiligten erörtert. Wir haben viele Anregungen der Verbände aufgegriffen. An dieser Stelle darf ich mich auch bei unseren Gesundheitspolitikern im Arbeitskreis, Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek, für die fachliche Unterstützung bedanken. Die erste Fassung des Gesetzentwurfs haben wir, wie ich schon gesagt habe, mit allen Verbänden ausführlich erörtert. In dieser ersten Fassung war noch vorgesehen, dass mangels praktischer Relevanz der Facharzt für Allgemeinmedizin
nicht mehr generell als Vorqualifikation für die Bestellung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – ÄLRD – aufgenommen wird. Es war jedoch niemals beabsichtigt, in Zukunft den Facharzt für Allgemeinmedizin aus dem Kreis der potenziellen ÄLRD auszuschließen. Eine Bestellung zum ÄLRD wäre über eine entsprechende Ausnahmeklausel, die wir vorgesehen hatten, jederzeit und weiterhin möglich gewesen. Nachdem sich dieses juristische Regel-Ausnahme-Verhältnis aber als missverständlich erwiesen hat, wird die ursprüngliche Formulierung beibehalten.
Auch was den Datenschutz betrifft, kann der ÄLRD künftig handeln. Auch wenn der ÄLRD nicht anonymisierte Daten braucht, muss der Datenschutz gewährleistet werden. Wir haben deshalb den Wunsch der Verbände aufgegriffen und die klarstellende Regelung in den Gesetzestext aufgenommen, dass das schriftlich angefragt werden muss. Die Durchführenden haben auch darauf hingewiesen, dass vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes erfolgte Bestellungen für Einsatzleiter sowie erteilte Genehmigungen zur Durchführung von Notfallrettungen oder arztbegleitete Patiententransporte Bestandsschutz genießen sollten. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist im Gesetzentwurf nun vorgesehen.
Meine Damen und Herren, ein Missverständnis möchte ich ausdrücklich ausräumen: Der vorliegende Gesetzentwurf greift in keiner Weise in die ärztliche Behandlungsfreiheit der Notärzte ein. Für den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst gilt das insoweit schon, als er in seiner Aufgabenwahrnehmung als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst regelmäßig keine Patienten behandeln wird. Die Weisungsbefugnis des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst zur Erfüllung seiner Aufgaben wird im Qualitätsmanagement gegenüber allen Mitwirkenden des Rettungsdienstes nicht neu eingeführt. Sie entspricht vielmehr der heutigen Weisungsbefugnis, wie wir sie in Artikel 12 Absatz 4 bereits haben. Hierbei geht es ausschließlich um die Durchsetzung allgemeingültiger Grundsätze der Qualität der medizinischen Betreuung und Behandlung in Bayern. Eine solche Kompetenz des ÄLRD ist zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Qualitätsmanagements notwendig. Zur Klarstellung und Ausräumung aller Missverständnisse, dass sich das Weisungsrecht des ÄLRD ausschließlich auf das Qualitätsmanagement bezieht, wird dies im Gesetzestext explizit geregelt.
Mit dem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass Patienten künftig noch schneller notfallmedizinisch versorgt werden und dass die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung weiter gesteigert wird. So liegt der Freistaat im bundesweiten Vergleich bei der Sicherheit traditionell an der Spitze. Diese Führungsposition können wir nur im Team, als starkes Netzwerk erreichen.
Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten mit dem Freistaat, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen. Hier noch einmal Dank an alle, ob ehren- oder hauptamtliche Helfer, die Tag und Nacht bereitstehen, um Leben zu retten.
Meine Damen und Herren, damit wir die in unserem Gesetzentwurf angelegten Verbesserungen rasch umsetzen können, bitte ich um ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Altersgrenze für Feuerwehranwärter zeigt einmal mehr, wie weit die SPD vom Ehrenamt und von der Freiwilligen Feuerwehr entfernt ist.
Herr Kollege Adelt, ich verstehe Sie nicht. Wir sind gerade bei einer umfassenden Novelle des Feuerwehrgesetzes. Trotzdem wird dieser Gesetzentwurf auf Biegen und Brechen vorgezogen, nur damit von der SPD etwas zu diesem Thema kommt. Damit wird allen Ehrenamtlichen der Schlag versetzt, dass auf sie überhaupt nicht gehört wird.
Zum Inhalt: Sie wollen, dass die in Artikel 7 Absatz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes festgelegte Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 12 auf 10 Jahre abgesenkt wird. Dies ist die Hauptforderung Ihres Gesetzentwurfs. Nach der derzeitigen Rechtslage ist der aktive Feuerwehrdienst zwischen dem 18. und dem 63. Lebensjahr möglich. Zusätzlich können Feuerwehranwärter vom vollendeten 12. bis zum 18. Lebensjahr Feuerwehrdienst leisten. Sie sind dabei dem aktiven Feuerwehrmann weitestgehend gleichgestellt, abgesehen vom Einsatzverhalten oder den Einsatzmöglichkeiten. Daneben besteht bereits jetzt die Möglichkeit der Gründung sogenannter Kinderabteilungen in den Feuerwehrvereinen.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz ausdrücklich bei den Freiwilligen Feuerwehren in Bayern bedanken. Dort leisten 317.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute ihren Dienst, davon rund 48.000 Feuerwehranwärter. Ich betone: Dies ist die tragende Säule der bayerischen Sicherheitsarchitektur. Dafür allen Ehrenamtlichen ein herzliches Dankeschön.
Für uns ist es ganz wichtig, dieses ehrenamtliche Potenzial dauerhaft zu erhalten, gerade im Hinblick auf die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Es ist auch eine Kernaufgabe unseres Handelns, dieses ehrenamtliche Potenzial zu erhalten und insbesondere die Kommunen zu unterstützen. Herr Adelt hat schon die Gesamtsumme der staatlichen Förderung genannt. Ich breche sie jetzt auf die jährliche Unterstützung herunter. Es gibt jährlich einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 275.000 Euro an den Feuerwehrverband für Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung. Es ist ganz wichtig, dass wir dabei die Kommunen unterstützen.
Meine Damen und Herren, aber nicht nur das ist unsere Aufgabe, sondern es ist auch wichtig, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie stimmen und den Bedürfnissen der Feuerwehr gerecht werden. Was die Grundintention hier im Hohen Haus anbelangt, so glaube ich, dass 180 Stimmen die gleiche Meinung vertreten: Wir wollen die Attraktivität des Feuerwehrdienstes für Kinder und Jugendliche noch weiter steigern. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen frühzeitig und nachhaltig an die Feuerwehren binden. Wir sagen: Das ist etwas Tolles, engagiert euch, da seid ihr richtig, da sei ihr gut aufgehoben.
Aber, lieber Herr Kollege Adelt, Ihr Weg ist komplett falsch. Sie wissen, und das haben wir bereits seit Monaten, um nicht zu sagen seit Jahren, im Innenausschuss erörtert: Wir arbeiten derzeit an einer umfassenden Novelle des Feuerwehrgesetzes. In deren Zug wird sehr vieles geregelt. Hier wird der Eintritt, die Beendigung des Feuerwehrdienstes ebenso diskutiert, wie die Schaffung von Alters- und Kinderabteilungen. Die Idee einer Kinderabteilung kommt auch nicht von Ihnen, sondern vom Landesfeuerwehrverband. Das hat Herr Weinzierl bereits vorgeschlagen.
All die Dinge, die Sie einbringen, sind insofern bereits Bestandteil der laufenden Prüfungen durch das Innenministerium. Ich sage deshalb an dieser Stelle ganz deutlich: Bei der aktuellen Novelle ist es wichtig, dass wir die tatsächlichen Bedürfnisse der Feuerwehren vor Ort berücksichtigen. Wir wollen uns deshalb ganz intensiv mit dem Landesfeuerwehrverband, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen abstimmen. Meine Damen und Herren, die Meinungsbildung ist bereits fast abgeschlossen. Erst dieser Tage habe ich wieder mit Herrn Weinzierl, dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, telefoniert. Er wird uns in Kürze eine Positionierung vorlegen. Die diskutieren ganz intensiv mit ihrer Basis.
Der Landesfeuerwehrverband wird uns das Ergebnis dann vorlegen. Ich meine, der Anstand gebietet es ganz einfach, diese Positionierung abzuwarten. Schauen wir doch, wie alle Fragen verbandsintern in den Bezirksverbänden und in den Orten diskutiert werden. Herr Weinzierl hat mir bereits gesagt, dass er einer Absenkung der Altersgrenze von zwölf auf zehn definitiv nicht zustimmen wird. Sein Landesverband wird das geschlossen nicht tun. Er hat mir auch ein paar Worte mitgegeben, die ich wiederholen möchte: Jugendarbeit ist etwas anderes als die Arbeit mit Kindern. – So also der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes. Das ist ein entscheidender Satz, dem ich mich zu 100 Prozent anschließen kann.
Viel wichtiger ist es, dass wir Kinderfeuerwehren gründen, die wir in den Feuerwehrvereinen verankern. Die genießen dann selbstverständlich auch Versicherungsschutz. Dann haben wir nämlich beides. Dann können wir die jungen Leute ab sechs Jahren begeistern, ohne die Kommandanten vor Ort vor unlösbare Probleme zu stellen.
Der SPD-Antrag ist abzulehnen, weil er inhaltlich nicht praktikabel ist. Die Verantwortlichen vor Ort lehnen es ab. Ich könnte Ihnen viele Zuschriften von Kommandanten zeigen, die fragen: Was diskutiert Ihr da eigentlich? Soll ich mit den Zehnjährigen zum Unfall, zum Brand hinausfahren? – Diese Diskussion geht an der Realität doch wirklich vorbei.
Meine Damen und Herren, ich kann auch ganz deutlich sagen: Damit hat die SPD wieder einmal gezeigt, dass sie von den Freiwilligen Feuerwehren ganz weit entfernt ist.
Nun zum zweiten Punkt, warum wir den Antrag ablehnen. Dieser Aktionismus beschädigt ehrenamtliches Engagement. Wir fragen zuerst alle draußen, den Landesfeuerwehrverband, die Bezirksverbände, die Kommandanten und die Vorstände: Was meint ihr dazu? Bringt euch ein. Das Bayerische Feuerwehrgesetz wird novelliert. Wir fragen also alle. Die machen sich dann in vielen Sitzungen und Versammlungen dazu Gedanken. Innerhalb weniger Tage und Wochen wird uns jetzt ein Papier vorgelegt. Sie aber wollen das nicht mehr abwarten. Dafür haben Sie nicht mehr die Zeit. Sie wollen jetzt anders entscheiden. Ich glaube, das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der sich an diesem Abstimmungsprozess beteiligt hat.
So geht man aber nicht mit den Ehrenamtlichen um. Meine Damen und Herren, so ein Verhalten würde ich als arrogant beschreiben. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.
Herr Adelt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie das Ehrenamt wirklich ernst nehmen, ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Dann beraten wir gemeinsam im Innenausschuss, und danach werden wir eine tragfähige Lösung vorlegen. Momentan besteht keine Veranlassung, eine isolierte Frage vorwegzunehmen. Wir sollten stattdessen ein neues Gesetz schaffen, das wirklich Hand und Fuß hat, ein Gesetz, das intensiv abgestimmt ist. Wir schaffen ein Gesetz, das die Ehrenamtlichen vor Ort ausführen; deshalb sollten wir auf die Ehrenamtlichen hören. Meine Damen und Herren, ich kann Ihren Weg nicht verstehen.
Natürlich, Herr Präsident. Lieber Herr Kollege Paul Wengert, Ihre Ausführungen haben eigentlich für sich gesprochen. Ihnen bräuchte ich eigentlich nicht zu antworten. Uns ist es wichtig, Gesetze gemeinsam mit dem Bürger, gemeinsam mit den ehrenamtlich Aktiven zu machen. Sie haben genau das Gegenteil vorgelegt. Diese Frage, ob das für Klugheit und politische Erfahrung spricht, müssen Sie selbst beantworten. Ich tue es hier jedenfalls nicht.
Nun zum inhaltlichen Teil Ihrer Frage. Wir wollen es genauso machen, wie der Landesfeuerwehrverband: Wir wollen Kinderabteilungen schaffen, die wir gesetzlich im Feuerwehrgesetz verankern. Damit sind sie
gesetzlich versichert. Ich habe es erwähnt. Wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie es verstanden: So sind die Kinder ab sechs Jahren dabei. So sind sie verankert, und zwar so, dass der Kommandant damit vernünftig umgehen kann.
Welchen Ruf Sie sich bei den Feuerwehrkommandanten und bei den Vereinen mit Ihrem Vorpreschen erworben haben, ist Ihr Problem. Wir jedenfalls geben dem Landesfeuerwehrverband und damit allen Feuerwehren vor Ort gerne die Zeit, sich intensiv abzustimmen. - Herr Wengert, das ist doch nichts Neues. Wir werden im Frühjahr in ein gutes Gesetzgebungsverfahren eintreten. Ich hoffe, dass dann auch die SPD zur Vernunft kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen der wohl wichtigsten Bereiche in Bayern, und ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Hilfsorganisationen und ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften und den Zweckverbänden für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung zu bedanken. Sie stellen zu jeder Tages- und Nachtzeit eine hervorragende notfallmedizinische Versorgung unserer Bevölkerung sicher.
In unserer globalisierten Welt ist nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend für Wohlstand und Zufriedenheit, vielmehr gehört auch ein hohes Maß an Sicherheit zu den wichtigsten Standortfaktoren, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Bayern prägen und bestimmen. Diese Sicherheit zu erhalten und weiter auszubauen, gehört zu den größten und wichtigsten Zukunftsaufgaben, die wir auch hier im Bayerischen Landtag zu gestalten haben. Bei der Sicherheit liegt der Freistaat Bayern im bundesweiten Vergleich traditionell an der Spitze. Diese Führung können wir nur im Team als starkes Netzwerk erreichen. Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten mit dem Freistaat, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen.
Bayern sorgt für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Wir fördern allein in den Jahren 2015 und 2016 Investitionen der Berg- und Wasserrettung mit insgesamt 17 Millionen Euro und investieren rund 11 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen. Zudem haben wir 2013 die Retterfreistellung auf den Weg gebracht. Die freiwilligen Helfer der Hilfsorganisationen erhalten damit Anspruch
sowohl auf Freistellung von der Arbeit als auch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erstattung des Verdienstausfalls, wenn sie von der Integrierten Leitstelle zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.
Wir führen gegenwärtig Gespräche mit dem Ziel, diese Regelung auszuweiten. Wir untersuchen, welche weiteren Personengruppen integriert werden können, weil wir ein deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung gegenüber allen, die im Rettungsdienst tätig sind, setzen wollen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes bringen wir eine wichtige Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in allen Regionen Bayerns auf den Weg. Zum 1. Januar 2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz löst der Bundesgesetzgeber den bisherigen Rettungsassistenten durch den neuen Gesundheitsfachberuf des Notfallsanitäters ab. Damit ist eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen worden. Das derzeit geltende Ausbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1989. Die Neuregelung umfasst eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Sie enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und legt Qualitätsanforderungen an die Schulen und die Einrichtungen der praktischen Ausbildung fest. Als neue Berufsbezeichnung wird die der Notfallsanitäterin bzw. des Notfallsanitäters eingeführt.
Meine Damen und Herren, bundesweit gehen jeden Werktag rund 35.000 rettungsdienstliche Hilfeersuchen in den Leitstellen ein. Oft geht es dabei um lebensbedrohliche Situationen, in denen schnelle Hilfe wichtig ist. Eine Modernisierung und inhaltliche Aufwertung des Berufs des Rettungsassistenten – nun: des Notfallsanitäters – war überfällig. Damit sichern wir eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung der Menschen in Deutschland und damit auch in Bayern.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge ist der Rettungsdienst wesentlicher Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf qualifizierte und flächendeckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Diesem Anspruch kann nur ein zukunftsorientierter, leistungsstarker Rettungsdienst gerecht werden.
Mit dem neuen Gesetz wird die fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch den öffentlichen Rettungsdienst, an dem die Berufsgruppe der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wesentlichen Anteil hat, weiterhin gewährleistet. Ziel der Neuregelung ist es vor allem, die Qualifikation des nichtärztlichen medizinischen Personals im Rettungsdienst durch Verlängerung der Ausbildungsdauer sowie durch Veränderung der Ausbildungsinhalte den beständig gestiegenen Anforderungen an eine moderne und hochwertige präklinische Versorgung anzupassen. Durch die verbesserte Ausbildung soll zugleich der Tätigkeitsbereich des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals ausgeweitet werden, um unnötige Notarzteinsätze zu vermeiden. Diese bundesrechtlichen Vorgaben setzen wir nun in Landesrecht um. Um den Rettungsassistenten ausreichend Zeit zu geben, sich weiter zu qualifizieren, legen wir für den Übergang vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter, als zwingende Qualifikation für die Besetzung eines Notfallrettungsmittels, einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes fest.
Meine Damen und Herren, wir nutzen die erforderliche Änderung des Rettungsdienstgesetzes aber auch dazu, den bayerischen Rettungsdienst noch effektiver zu strukturieren und das Qualitätsmanagement zu verbessern. Die Struktur der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – abgekürzt: ÄLRD – in Bayern wird neu geordnet und weitgehend der staatlichen Struktur angepasst.
Auf der Ebene der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wird anstelle einer Arbeitsgruppe geeigneter Ärzte nunmehr ein ÄLRD bestellt, der den Fokus auf die Umsetzung landesweiter Vorgaben des medizinischen Qualitätsmanagements richtet. Die 26 Ärztlichen Leiter Rettungsdienst werden auf der Ebene der Bezirksregierungen jeweils von einem Ärztlichen Bezirksleiter Rettungsdienst in ihrer Tätigkeit unterstützt und koordiniert. Die Bezirksleiter werden von dem bisher in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz – BayRDG – geregelten und nunmehr in das BayRDG übernommenen Landesleiter koordiniert, der zudem das notfallmedizinische Qualitätsmanagement landesweit verantwortet. An die Stelle des bisher in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vorgesehenen ÄLRD-Ausschusses tritt künftig ein Rettungsdienstausschuss Bayern, in dem sämtliche Belange der Beteiligten des Rettungsdienstes auf Augenhöhe – ich betone: auf Augenhöhe – vertreten sind. Der Rettungsdienstausschuss erarbeitet fachliche Empfehlungen und stellt ein einheitli
ches Vorgehen aller Beteiligten im Rettungsdienst sicher.
Meine Damen und Herren, mit den dargestellten Änderungen stellen wir sicher, dass die Patienten künftig noch schneller notfallmedizinisch versorgt werden und dass die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung gesteigert wird.
Wir werden über den vorliegenden Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen sehr ausführlich beraten. Wir gehen – das betone ich, weil es sehr wichtig ist – in die Verbändeanhörung. In den vergangenen Tagen haben wir viele Zuschriften bekommen. Wir werden die offenen Fragen Punkt für Punkt klären und Missverständnisse ausräumen. In manchen Schreiben werden Themen angesprochen, die von dem Gesetzentwurf überhaupt nicht tangiert werden. Wir werden in der Verbändeanhörung und im Rahmen der weiteren Kommunikation auf die offenen Fragen eingehen und etwaige Probleme klären. Ich gehe davon aus, dass wir schließlich mit allen am Rettungsdienst Beteiligten bzw. mit deren Organisationen Konsens herstellen können.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Unsere Feuerwehren in Bayern sind fit. Sie sind auch
fit für die Zukunft. Hohe Sicherheitsstandards und der Schutz unserer Bevölkerung haben für uns als CSUFraktion wie auch für mich selbst höchste Priorität. Dazu tragen gerade unsere Feuerwehren, unsere freiwilligen Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk bei. Rund 470.000 Frauen und Männer sind rund um die Uhr zur Stelle, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, sowie Natur und Sachwerte zu schützen. 450.000 dieser Einsatzkräfte – ich wiederhole die Zahl: 450.000 – sind ehrenamtlich tätig. Damit stehen wir bundesweit an der Spitze. Kein anderes Bundesland weist eine ähnlich hohe Ehrenamtsquote auf. Allein 320.000 Ehrenamtliche sind bei unseren Freiwilligen Feuerwehren tätig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen in Bayern 25 Feuerwehrler auf 1.000 Einwohner. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 13. Das heißt, wir haben hier in Bayern eine doppelt so hohe Feuerwehrquote wie im Bundesdurchschnitt. Das verdient Respekt und Anerkennung für unsere Ehrenamtlichen bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Kein anderes Land hat eine so aktive Bürgergesellschaft wie wir. Das ist gerade in einer Zeit, die zunehmend von Anspruchsdenken und Individualismus geprägt ist, sehr wichtig. Es verwundert uns deshalb nicht, dass in der letzten großen Verbraucherstudie in Europa den deutschen Feuerwehrleuten zum elften Mal in Folge das höchste Vertrauen entgegengebracht wurde, und zwar zu Recht; denn unsere Einsatzkräfte überzeugen durch fundiertes Fachwissen und geballte Tatkraft.
Zweifelsohne sind die wesentlichen Träger unserer Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen die Menschen, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Sie opfern ihre Freizeit, um anderen in Not zu helfen, ganz egal ob am Wochenende, in der Urlaubszeit, an Weihnachten oder an anderen Feiertagen: Sie setzen sich unermüdlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Das Motto der Feuerwehren "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" bringt diesen uneigennützigen Dienst am Nächsten besonders schön zum Ausdruck.
Meine Damen und Herren, in Bayern sind wir zwar gerade bei den Feuerwehren hervorragend aufgestellt. Bei der Nachwuchsgewinnung dürfen wir uns aber nicht zurücklehnen. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist es eine Daueraufgabe von höchster Priorität, noch mehr freiwillig engagierte Personen für dieses sicherheitsrelevante Ehrenamt zu gewinnen, und zwar aus allen Altersgruppen und aus allen Schichten unserer Gesellschaft. Wir haben auch gute Beispiele, wie wir das vonseiten des Freistaats unterstützen können. Ich denke beispielsweise an die Imagekampagne des Landesfeuerwehrverbandes, die
wir mit einer Summe von 825.000 Euro unterstützt haben. Wir alle kennen die Plakate, die überall in den Ortschaften an den Feuerwehrhäusern hängen. Die Kampagne kam sehr gut an, sie hat richtig gut eingeschlagen.
Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport haben wir uns vielfach darüber unterhalten, dass das Bayerische Feuerwehrgesetz umfangreich novelliert werden soll. Wir haben dazu schon viele Vorgespräche geführt. Frau Biedefeld, Sie gehören nicht dem Ausschuss an. Darum erwähne ich es jetzt, dass wir uns hierüber schon oft unterhalten haben. In diesem Zusammenhang werden wir auch eine Regelung für eine frühere Bindung von Kindern und Jugendlichen an die Feuerwehren vorschlagen.
Ob tatsächlich die Absenkung des Mindestalters für den Dienst als Feuerwehranwärter oder die Gründung von Kinderfeuerwehren unter dem Dach der Feuerwehrvereine die bessere Lösung ist, werden wir bei den weiteren Beratungen der Gesetzesnovelle prüfen. Wir sind darüber mit dem Landesfeuerwehrverband im Gespräch. Ihr Sprecher hat es vielleicht nicht an Sie weitergegeben, Frau Biedefeld, ich kann es Ihnen aber auch schriftlich geben: Der Landesfeuerwehrverband unterstützt Ihre Forderung definitiv nicht. Er lehnt Ihre Forderung ab. Es heißt hier: Wir wollen dazu nicht die Altersgrenze im Jugendbereich von Zwölf auf Zehn senken; Jugendarbeit ist etwas anderes als die Arbeit mit Kindern. - Das ist die konkrete Aussage des Landesfeuerwehrverbandes.
Wichtig ist uns, dass wir in dieser Frage die große Fachkompetenz des Landesfeuerwehrverbandes und seines Vorsitzenden Alfons Weinzierl einbeziehen und wir uns nicht am grünen Tisch Gedanken über etwas machen, was in der Praxis vielleicht nicht funktioniert. Ich verweise dazu auf die Beratungen im Innenausschuss, die fortgesetzt werden sollen. Dort gehört das hin. Wenn wir dann eine mit den Feuerwehren abgestimmte Lösung haben, gehen wir wieder ins Plenum und werden sie hier beraten.
Es gibt nicht nur die Frage nach einer Senkung der Altersgrenze, sondern auch die Frage nach ihrer Anhebung. Auch darüber werden Gespräche geführt. Das alles sollten wir aufnehmen. Wir halten wenig davon, vielleicht wegen medialen Interesses einzelne Punkte herauszugreifen, was aber die umfängliche Beratung eines Gesetzes im Ganzen schwierig macht. Wir werden die Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband, mit den Kommandanten, den Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeistern fort
setzen. Wir werden alle diese Fragen – es sind sehr viele Fragen – in die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes einfließen lassen. Wir werden im Herbst oder im nächsten Frühjahr, wenn wir die Abstimmungen mit dem Feuerwehrverband durchgeführt haben, mit einem Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag kommen. Wir halten wenig von einzelnen, isolierten Änderungen.
Frau Biedefeld, Sie selbst erkennen, dass es weitere Punkte gibt. Ich frage Sie, ob es Sinn macht, diese weiteren Punkte jeweils einzeln zu behandeln. Das stelle ich jetzt ins Ermessen des Plenums. Wir sagen, es macht keinen Sinn. Wir sollten die Änderungen am Stück und im Ganzen beraten. Das machen übrigens auch Ihre Kollegen im Innenausschuss. Ich finde es deshalb schwierig, uns mit diesen Fragen hier auseinanderzusetzen, weil Sie an den Beratungen überhaupt nicht teilgenommen haben. Deswegen können Sie auch nicht wissen, was die Vertreter der SPD im Innenausschuss einvernehmlich mit uns diskutiert haben.
Ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir die konkrete Aussage des Vorsitzenden des bayerischen Landesfeuerwehrverbandes haben, der sagt: Beraten wir darüber, aber wir haben eine Meinung dazu.
Es ist wichtig, dass wir das auch hier im Plenum erwähnen. Ich stelle infrage, wie erfolgreich Ihre Gespräche waren. Ich sehe Sie bei Feuerwehrveranstaltungen eher selten. Wir sind mit den Feuerwehren im Gespräch, und wir werden mit Sicherheit eine erfolgreiche Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bekommen.
- Auch wenn Sie dazwischenrufen, bleiben wir bei unserer Meinung. Noch etwas: Wir haben Feuerwehren, die gut aufgestellt sind, die erfolgreich sind und eine gute Arbeit leisten. Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zuerst herzlichen Glückwunsch an SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER: Wenn es den Titel "Schlechtreden unserer Schulen" geben würde – Sie wären heute perfekter Anwärter auf die Weltmeisterschaft; aber nicht einmal das machen Sie ordentlich, meine Damen und Herren.
- Ich würde Sie einfach bitten, zuzuhören, denn wir haben Ihnen auch zugehört. Wenn Sie mir die Vorbemerkung erlauben, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der SPD: Hätten Sie die Landtagswahl 2013 gewon
nen – stellen Sie sich das einfach einmal vor; Herr Rinderspacher, das ist wahrscheinlich ein Gedanke, der sehr weit von Ihnen entfernt ist –,
dann gäbe es in Bayern keine Realschulen mehr. Das ist eindeutig Fakt. Diese Aussage kommt nicht von mir, sie kommt auch nicht von der CSU, sondern die hat sich Ihre Kollegin Frau Wild beim Bayerischen Realschultag in Regensburg genau so von den Vertretern der bayerischen Realschulen anhören dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Fakt. Deshalb wundert es mich schon, dass Sie diesen Antrag gestellt haben; denn Sie wären die Totengräber der Realschule gewesen. Aber Gott sei Dank hat der Wähler anders entschieden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir erleben aktuell auch in Baden-Württemberg, dass dort die grün-rote Koalition die Arbeit der Realschulen zerstört. Der Realschullehrerverband Baden-Württemberg warnt in seiner Pressemitteilung vom 20.05.2015 – ich zitiere –:
Ideologischer Borniertheit entsprungene brutale Knebelung und Demontage der bislang als erfolgreich erlebten und deshalb noch immer stark nachgefragten Realschule lehnen nun auch immer mehr Bürger ab und gehen in Konfrontation zur Landespolitik.
Das zitiere ich, da Sie in Bayern die gleiche Politik mit Ihren Gesamtschulen machen möchten. Wir möchten das nicht; denn wir stehen zu unseren Realschulen.
Frau Wild, Sie haben zwar versucht, es nett auszuführen, aber Glaubwürdigkeit kann ich in Ihrem Antrag wirklich nicht mehr sehen. Was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, ist nichts anderes als scheinheilig, In welcher Zeit leben Sie eigentlich, meine Damen und Herren? Warum wollen Sie die Realität nicht wahrnehmen? - Die bayerischen Schulen stehen angesichts der unvermindert steigenden Anzahl von schulpflichtigen Asylbewerbern und einer derzeit nicht abschätzbaren Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber in ihrer Gesamtheit vor einer großen Herausforderung. Was wir jetzt brauchen, ist Stabilität
und die Sicherstellung des Unterrichts. Zudem wollen und werden wir selbstverständlich die Ganztagsbetreuung weiter ausbauen, die Inklusion voranbringen, die Klassenstärken weiter senken
und vor allem die kleinen Schulstandorte sichern. Trotz dieser gewaltigen Herausforderungen
und obwohl wir bei all dem noch den finanzpolitischen Spielraum im Blick haben, den wir den nächsten Generationen hinterlassen wollen, sind wir gemeinsam mit der gesamten Schulfamilie auf einem guten Weg. Diesen guten Weg lassen wir uns von Ihnen, liebe SPD – und da schließe ich die GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER mit ein; Herr Aiwanger, Sie plärren immer so laut heraus, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis –
nicht irgendwo verbiegen.
Mir jedenfalls fehlt jegliches Verständnis für diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Das ist reiner Populismus. Vor allem habe ich nachgesehen, Frau Wild: Sie haben einen ähnlichen Antrag am 21.11.2014 gestellt.
Damals haben Sie noch eine Klassenstärke von 30 gefordert. Vielleicht hat Herr Rinderspacher jetzt nicht mehr so genau nachgeschaut. Damals waren es 30, jetzt nehmen wir 26, und vielleicht nehmen wir nach der Sommerpause, im Oktober, dann 22 oder welche Zahl Ihnen halt gerade so einfällt. Vielleicht könnten Sie die Anträge wirklich etwas besser vorbereiten, wenn Sie denn schon Unruhe hineinbringen wollen. Ich glaube, Sie wissen selbst nicht, was Sie eigentlich wollen.
Ich habe Ihnen damals im November bereits erklärt, dass wir die durchschnittliche Klassenstärke an den staatlichen Realschulen von 28 im Schuljahr 2008/2009 auf 26,4 im letzten Schuljahr 2013/2014 und in diesem Schuljahr auf 26,2 senken konnten. Das heißt, das Anliegen Ihres Antrag wäre sogar erfüllt. Liebe Frau Wild, Herr Rinderspacher, Frau Strohmayr, was aber noch schlimmer ist: Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, die Schullandschaft komplett auseinanderzudividieren. Genau das näm
lich will Ihr Antrag, in dem sie die demografische Rendite starr einer einzelnen Schullandschaft zuleiten wollen. Meine Damen und Herren, dabei ist der Erfolg unserer bayerischen Schullandschaft gerade darin begründet, dass wir eben miteinander, über die Grenzen der Schularten hinweg zusammenwirken und damit den großen Herausforderungen mit der Flexibilität, die es braucht, begegnen und sie meistern. Deswegen werden wir den Dringlichkeitsantrag der SPD natürlich ablehnen. – Herr Rinderspacher, weil die Zeugnisvergabe aktuell ist, würde ich mir erlauben, Ihnen für diesen Antrag die Note "Ungenügend" ins Notenheft zu schreiben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch noch etwas Grundsätzliches zu den Realschulen in Bayern sagen; denn – da haben Sie recht, Frau Wild – die Realschulen liegen uns und mir ganz besonders am Herzen. Sie sind leistungsfähig, sie sind erfolgreich und sie sind gefragt. Die Realschulen sind ein Synonym für eine leistungsfähige Schulart. Die Erkenntnis, dass Bildung besonders gut gelingt, wenn sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird, wird in der Realschulgemeinschaft als gelebte Tradition aufgenommen. Sie reagiert insbesondere auf die Veränderungen der Bildungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
mit einem hohen Maß an Flexibilität. Keine andere Schulart – da können Sie noch so laut dazwischen rufen – hat vielfältigere Schnittstellen zu anderen Schularten oder zum beruflichen Bereich.
Die Durchlässigkeit des differenzierten Schulwesens und die Individualisierung von Bildungsbiografien sind somit ein Kernthema der Realschule.
Herr Aiwanger, ich kann es Ihnen nachher gerne noch wiederholen. Dass Sie sich mit der Realschule nicht auseinandersetzen, weiß ich, weil es bei Ihnen, bei den FREIEN WÄHLERN
das haben wir ja im letzten Jahr gesehen; hören Sie mir bitte einmal zu – nur das Gymnasium gibt. Das haben Sie letztes Jahr, Herr Felbinger, wunderbar unter Beweis gestellt, und mit Ihren Zwischenrufen machen Sie jetzt wieder das Gleiche.
Schülerorientierte Bildungsgänge bieten hervorragende Anschlüsse. Die Schüler erwerben Kompetenzen. Sie haben damit den Weg zur Hochschulreife oder zu anspruchsvollen dualen Berufsausbildungen beschritten oder eröffnet.
All diese Möglichkeiten gibt es in der Realschule. Sie setzt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis diesen wichtigen und erfolgreichen Bildungsauftrag konsequent um. Nach aktuellen Umfragen sind die Eltern mit den Realschulen sehr zufrieden. Der Zufriedenheitswert liegt bei 85,2 %.
Bei der Bewertung zeigt sich: Sie sind also sehr zufrieden. Der Wert liegt noch höher als bei den anderen Schulen, für die er 83,5 % beträgt. Das sind Tatsachen aus einer Umfrage. Sie können noch so laut widersprechen – das sind eben Tatsachen.
Meine Damen und Herren, damit ist es auch richtig, dass wir als Freistaat in die Realschulen investieren und diese Investitionen umsetzen,
da die Realschule eine sehr wichtige und erfolgreiche Schule ist.
Vielen Dank. – Wir setzen diese Investitionen an den vorhandenen Realschulstandorten um. Wir haben aber auch neue Realschulstandorte gegründet. Ich komme selbst aus einem Landkreis, nämlich Aichach-Friedberg, der eine neue Realschule bekommen hat, nämlich in Affing-Bergen.
In Bayern gibt es insgesamt 18 neue staatliche Realschulen. Auch das spricht für das Erfolgsmodell der Realschulen. – Meine Damen und Herren, die sogenannte demografische Rendite verbleibt im Schulbereich.
Davon profitiert auch die Realschule. Im laufenden Schuljahr konnten wir den Umfang der Gesamtstunden an den staatlichen Realschulen von 177 auf 178 Stunden anheben. Dabei handelt es sich um eine verbindlich einzurichtende Wochenstunde, die dem Ausbau der individuellen Förderung dient und die nach Bedarf vor Ort eingeplant werden kann, nämlich entweder für MINT-Förderung oder auch für musische Unterrichtsangebote. Das heißt, sie kann vor Ort einfach individuell eingeplant werden.
Darüber hinaus – Frau Wild, das haben Sie in Ihrem Antrag leider auch nicht berücksichtigt – verstetigen wir die zum Schuljahr 2013/2014 eingeführte integrierte Lehrerreserve. Die gibt es bereits; Sie brauchen sie nicht neu zu erfinden oder neu zu beantragen. Diese gibt es bereits.
Das habe ich bereits im letzten Herbst begründet, aber anscheinend haben Sie damals auch nicht zugehört.
Das Gleiche gilt für das, was unser Kultusminister macht. Anscheinend haben Sie draußen an den Schulen nicht so den Überblick.
Diese Maßnahme der integrierten Lehrerreserve hat sich bewährt. Wir bekommen von den Schulen die besten Rückmeldungen, um den Unterrichtsausfall abzuwenden. Sie wird natürlich auch im nächsten Schuljahr fortgesetzt. Das heißt, jeder staatlichen Re
alschule werden unabhängig von der Schülerzahl zusätzlich zum bisherigen Budget Lehrerstunden zugewiesen.
Damit kann jede Schule individuell auf unvorhergesehenen Unterrichtsausfall reagieren oder das Zusatzangebot erhöhen, wenn kein Aushilfsfall besteht und damit auch Klassen teilen. Damit haben wir zusätzlich sehr kleine und übersichtliche Klassen.
Insgesamt schafft dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Schulen Planungssicherheit und Planungsfreiheit und stärkt die Eigenverantwortung der Schule. Das ist unser Weg, der Weg der CSU. Wir stärken die Eigenverantwortung, während Sie als SPD nur reglementieren wollen und Anträge stellen, die mit der Realität leider überhaupt nichts zu tun haben. Wir werden auch die ganztägige Förderung und Beratungen an den Schulen mit Nachdruck fortsetzen. Mich ärgert gewaltig:
Auf diese Erfolge, die die Realschulen vor Ort mit unseren Rahmenbedingungen und mit unserer Unterstützung erzielt haben, gehen Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort ein. Wir haben bereits 79 gebundene Ganztagsangebote. Ich spreche dabei vom letzten Schuljahr. Heuer hat sich die Zahl weiter erhöht. Wir haben 928 offene Ganztagsgruppen. Die Zahlen sind vom letzten Schuljahr; heuer sind sie noch höher. Wir garantieren den Eltern eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder. Überall, wo ein Antrag gestellt wird, wird dieser auch genehmigt, weil wir für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen. Darauf gehen Sie in Ihrem Antrag aber überhaupt nicht ein.