Bernd-Carsten Hiebing
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier zu beratenden Entschließungsantrag fordert der Antragsteller, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Dies wird damit begründet, dass die Abschaffung des Gesetzes quasi eine notwendige Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von diesem Juli sei. Dies trifft, wie ich finde, nicht zu. Insofern ist es auch falsch, daraus diese Schlüsse zu ziehen.
Richtig ist vielmehr, meine Damen und Herren, dass die bisherige Höhe der Geldleistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz nach der Entscheidung des Karlsruher Gerichtes verfassungswidrig ist. Darüber besteht, denke ich, kein Zweifel. Diese Sätze wurden seit 1993 nicht erhöht. Das bedeutet, dass frühere Bundesregierungen und damit auch andere politische Konstellationen die Höhe der Geldleistungen nicht angepasst haben. Vielleicht sollten wir alle einmal darüber nachdenken, ob das richtig gewesen ist. Da haben sich alle Fraktionen, die in den letzten Jahrzehnten in der Regierungsverantwortung waren, nicht gerade - wenn ich das so salopp sagen darf - mit Ruhm bekleckert.
Meine Damen und Herren, das Gericht verlangt allerdings an keiner Stelle, dass Asylbewerber leistungsrechtlich Arbeitslosengeld-II-Beziehern gleichzustellen seien. Es hat aber gesagt - ich finde das richtig -, dass es erforderlich ist, eine
Neuregelung zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls festgestellt, dass die Gefährdung des Existenzminimums sowohl von konkreten Lebensbedingungen der Hilfsbedürftigen als auch von den jeweils wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten abhängt. Hier haben die Richter deutlich gemacht, dass die Leistungsbezieher durchaus nicht immer gleichzustellen sind, und die Notwendigkeit eines eigenständigen Leistungsrechts betont.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat übrigens eine Übergangsregelung geschaffen. Die dort vorgeschlagenen Sätze, die derzeit Gültigkeit haben, liegen unter den Hartz-IV-Sätzen. Das ist an dieser Stelle einmal festzustellen.
Um eines klar und deutlich zu sagen - das lässt auch keinen Interpretationsspielraum zu -: Politisch Verfolgte genießen in Deutschland und auch in Niedersachsen Asylrecht ohne Wenn und Aber. Das ist ein wichtiges und hohes Menschenrecht. Ich glaube, mit diesem Asylrecht können wir uns auch europaweit durchaus sehen lassen.
Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir mit gegenseitigen Vorwürfen etwas vorsichtiger sein. Aussagen wie z. B. „Das Boot ist voll“ stammen nicht von uns.
Dies hat seinerzeit ein Innenminister gesagt, werte Kollegin. Er gehört nicht der CDU an; das wissen Sie auch. Ich will die Diskussion nicht verschärfen, sondern nur darauf hinweisen, dass uns diese Debatten nicht weitergeholfen haben.
Meines Erachtens ist es wichtig, dass den Menschen dort geholfen wird, wo sie sind, wo sie sich in wirtschaftlichen Notlagen und in Armut befinden. Das ist eine Aufgabe für Deutschland und sicherlich auch für ein friedliebendes Europa.
Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass wirtschaftliche Notlagen in der Welt nicht allein durch das Asylrecht gelöst werden können. Ziel muss es sein, das Asylrecht als eigenständiges wichtiges Recht zu erhalten. Ich glaube, dass es sich lohnt, einmal darüber nachzudenken, wie man zu höheren Anerkennungsquo
ten kommen könnte. Wenn wir die wirtschaftliche Notlage vielleicht von wirklichen Asylnotwendigkeiten trennen, dann gibt es vielleicht bessere Ergebnisse.
Es steht außer Frage, dass besondere Lebensumstände eigenständige Regelungen erfordern. Gerade aus Krisengebieten Eingereiste haben besondere Bedürfnisse. Hier sind eigenständige Regelungen notwendig.
Wenn ich es richtig weiß, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, bei dem auch die Bundesregierung gefordert ist. Ich meine, die SPD muss an dieser Stelle einmal sagen, was sie eigentlich will. Wenn die Landes-SPD der Meinung ist, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, sollte sie vielleicht einmal bei ihrer Bundestagsfraktion nachfragen, weshalb diese einen entsprechenden Antrag eingebracht hat.
Ich sage an dieser Stelle: Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die dünn besiedelten Landkreise sind wegen ihrer großen Fläche vor Herausforderungen gestellt, die sie finanziell belasten. So haben sie höheren Aufwendungen für Straßen und Schülerbeförderung. Bereits in den 80er-Jahren führte die damalige CDU/FDP-Regierung im Gesetz über den Finanzausgleich einen Vorläufer des heutigen Flächenfaktors ein. Dieser wurde durch die rotgrüne Landesregierung 1992 allerdings wieder abgeschafft. Es gab damit keine besondere Unterstützung mehr für die dünn besiedelten Regionen Niedersachsens. Für die davon betroffenen Landkreise war dies eine Belastung, von der sich manche Kommunalhaushalte bis heute nicht erholen konnten.
2007 wurde gegen die Stimmen der SPD und der Grünen ein neues Gesetz über den Finanzausgleich beschlossen, in dem erneut der Flächenfaktor eingeführt wurde. Hiergegen klagten die Region Hannover und der Landkreis Schaumburg vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Die Klage wurde vom Staatsgerichtshof zurückgewiesen.
Durch die Wiedereinführung verbesserte sich bei den betroffenen Landkreisen die finanzielle Lage.
Im Regierungsprogramm der SPD wird ausgeführt, dass sie in einer möglichen Regierung die Einwohnerveredelung zugunsten der großen Städte und den Flächenfaktor ändern möchte.
- Dazu komme ich noch.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Geschichte des Flächenfaktors in Niedersachsen und der Tatsache, dass der Oberbürgermeister der Stadt Hannover Ministerpräsident und der Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück Innenminister werden möchten, kann dies nach Expertenmeinung nur die Abschaffung des Flächenfaktors und den Ausbau der Einwohnerveredelung zugunsten der großen Städte bedeuten.
Die SPD hat entsprechenden Berichten in der Presse nicht widersprochen. Der Vorsitzende der hannoverschen SPD hat hingegen in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 20. Oktober 2012 ausgeführt, dass man in Zukunft genauer hinsehen müsse, wohin die Landesmittel flössen. Hannover als Landeshauptstadt müsse stärker berücksichtigt werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie würden die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs verteilt werden, wenn der Flächenfaktor entfiele?
2. Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen für die Region Hannover und die Städte Osnabrück und Braunschweig?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderungen der SPD gerade auch im Hinblick auf die am stärksten betroffenen Landkreise?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Henning Adler [LINKE]: Das ist aber keine Fragestunde gegenüber der SPD! Vizepräsident Hans-Werner Schwarz: Herr Minister, Sie haben jetzt das Wort. Bitte sehr! Uwe Schünemann, Minister für Inneres und Sport: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der kommunale Finanzausgleich in Nie- dersachsen hat sich in seiner jetzigen Form be- währt. (Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Die ei- nen sagen so, die anderen sagen so!)
- Der Staatsgerichtshof sagt so, und den sollte man achten.
Er fußt auf einem ausgeglichenen System verschiedener Parameter und berücksichtigt die unterschiedlichen Fakten: Einwohnerzahl, Fläche und Soziallasten. Insofern sorgt er für eine gleichmäßige Finanzausstattung bei unterschiedlichen Grundlagen und gibt damit sowohl dem ländlichen Raum als auch den städtischen Ballungsgebieten ausreichend Gestaltungsspielraum.
Der Flächenfaktor im kommunalen Finanzausgleich ist 1992 unter der Regierungsverantwortung von SPD und Grünen abgeschafft worden. Dies war seinerzeit eine Maßnahme, die die städtischen Ballungsgebiete einseitig bevorzugt und die weniger stark besiedelten und großflächigen Landkreise massiv benachteiligt hat.
Weil CDU und FDP das gesamte Land und nicht nur die städtischen Ballungsgebiete im Blick haben, wurde der Flächenfaktor 2007 von der Landesregierung wieder eingeführt - übrigens auch auf der Grundlage entsprechender Gutachten.
Der Staatsgerichtshof hat bereits 2010 klargestellt, dass dieser Flächenfaktor nicht zu beanstanden ist. Zugleich hat der Staatsgerichtshof festgestellt, dass die Einwohnerzahl als einziges Verteilungskriterium für die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise nicht der verfassungsrechtlichen Vorgabe eines aufgabengerechten Finanzausgleichs nach Artikel 58 NV entspräche. Eine einseitige Bevorzugung der einwohnerstarken städtischen Ballungsgebiete, wie sie die SPD in ihrem Wahlprogramm offensichtlich anstrebt,
begegnet bereits deshalb erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Warum?
- Den Verlautbarungen des Kandidaten ist das eindeutig zu entnehmen. Aber es ist ja ganz interessant, dass Sie sich schon jetzt dahinter verstecken, dass das, was Ihr Kandidat sagt, nicht das ist, was Sie wollen.
Aber das kann ich auch verstehen, weil es schon schwierig ist, was er gesagt hat.
Dem kommunalen Finanzausgleich kommt im System der kommunalen Finanzen eine besondere Bedeutung zu. Angesichts dieser Bedeutung für die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung ist es zunächst erfreulich, dass der kommunale Finanzausgleich seine positive Entwicklung weiter fortsetzt.
So erhalten die Kommunen zusätzlich zu den bisher veranschlagten Mitteln noch im Jahr 2012 weitere 105 Millionen Euro im Rahmen einer vorgezogenen Verbundabrechnung. Insgesamt wird die Verbundmasse 2012 mit fast 3,2 Milliarden Euro den absoluten Spitzenwert von 2011 nochmals übertreffen. Dieser höchste Finanzausgleich aller Zeiten bedeutet eine faire Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes. 2013 wird im Übrigen auch diese Höchstmarke übertroffen werden, wenn der Finanzausgleich bei 3,3 Milliarden Euro liegen wird.
Allein in den zehn Jahren von 2003 bis 2013 wird sich das Gesamtvolumen der Verbundmasse dann um rund 50 % erhöht haben. In den Jahren bis 2016 wird die Zuweisungsmasse nach den prognostizierten Steuereinnahmen kontinuierlich weiter bis auf 3,7 Milliarden Euro wachsen. Um es noch einmal anders darzustellen: 2002 waren es 2,2 Milliarden Euro, und im Jahr 2012/2013 werden es dann 3,3 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich sein. Ich glaube, da kann man wirklich sagen: Das ist auf jeden Fall eine Unterstützung der Kommunen.
Zugegeben, das ist nicht nur Verdienst der Landesregierung.
Aber das ist ein Verdienst einer hervorragenden Wirtschaftspolitik. Denn nur, wenn tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen und Gewinne gemacht werden, können anschließend auch die Steuern eingenommen werden. Das ist dann gut für die Kommunen. Und deshalb hat das auch etwas mit dieser Landesregierung zu tun.
Gleichzeitig legt die Landesregierung größten Wert auf eine konstruktive Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. Zuletzt hat sie dem Landtag Anfang dieses Jahres ein gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitetes Gutachten sowie einen darauf basierenden Gesetzentwurf vorgelegt. Mit dem vom Landtag daraufhin im Juli 2012 mit großer Mehrheit verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes wurden die bewährten Strukturen zur Aufteilung der Finanzausgleichsmittel behutsam aber konsequent fortentwickelt.
Bereits 2007 war - ebenfalls auf Vorschlag der Landesregierung - der sogenannte Flächenfaktor für Landkreise in den kommunalen Finanzausgleich aufgenommen worden. Mithilfe des Flächenfaktors können die den Landkreisen aufgrund der Flächengröße entstehenden besonderen Belastungen aus der Schülerbeförderung und der Erhaltung der Kreisstraßen berücksichtigt werden. Neben den Soziallasten fließen seitdem die hierauf beruhenden stark flächenbezogenen Ausgabenbedarfe einwohnererhöhend in die Berechnung des Bedarfsansatzes ein, sodass die Verteilungsgerechtigkeit der horizontalen Finanzverteilung insgesamt erhöht wird.
Veränderungen der Verteilungsparameter führen zwangsläufig zur Umverteilung zwischen den Kommunen. Dies liegt in der Natur der Sache; denn die für die Verteilung zur Verfügung stehende Finanzausgleichsmasse ist insgesamt begrenzt.
Aus Sicht der Landesregierung hat sich der flächenbezogene Ansatz bewährt. Um es ganz deutlich zu sagen: Der Flächenfaktor ist wichtig für die Erhaltung der kommunalen Selbstständigkeit in allen Teilen des Landes. Das ist nicht nur ausgewogen und gerecht, sondern der Flächenfaktor wird auch benötigt, um den Anforderungen des Staatsgerichtshofes an einen aufgabengerechten Finanzausgleich nach Artikel 58 der Landesverfassung zu genügen. Die Landesregierung erachtet den Flächenfaktor daher nicht nur unverändert als sinnvoll, im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zwischen Ballungsräumen und dünn besiedelten Landesteilen hält sie ihn darüber hinaus für verfassungsrechtlich geboten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach den bestehenden Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich wird bei der horizontalen Verteilung
der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise und die kreisfreien Städte bei der Bedarfsermittlung ein Sonderansatz zur Verteilung nach der jeweiligen Fläche der Kommune berücksichtigt. Dieser Ansatz steht dabei neben den Kriterien „Einwohnerzahl“ und „Sozialhilfelasten“, und beim Flächenansatz erfolgt eine Anrechnung der flächenspezifischen Aufgabenbelastung auf die jeweilige Einwohnerzahl. Dazu werden diese flächenrelevanten Kosten anhand der Fläche der jeweiligen Kommune in zusätzliche Einwohner umgerechnet, die dann in die Ermittlung der Bedarfsmesszahl eingehen.
Entfiele der Flächenansatz bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, würde - wie bis zur gesetzlichen Verankerung des Flächenansatzes im NFAG im Jahr 2007 - neben der Einwohnerzahl allein der Soziallastenansatz zur Erhöhung des allgemeinen Bedarfsansatzes führen.
Zu Frage 2: Auf der Grundlage des kommunalen Finanzausgleichs 2012 nach aktueller Rechtslage - also ohne die 105 Millionen Euro zusätzlich - würden sich bei einem Wegfall des Flächenfaktors die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben für die Region Hannover um 21,1 %, für die Stadt Braunschweig um 80,1 % und für die Stadt Osnabrück um 33,7 % erhöhen.
Das augenscheinliche Ziel der SPD, diesen Kommunen höhere Schlüsselzuweisungen zukommen zu lassen, steht jedoch nicht isoliert für sich. Die Pläne der SPD würden dazu führen, dass den genannten Gewinnern viele Verlierer gegenüberstünden. Denn die Kommunen und damit letztlich die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum hätten mit empfindlichen Rückgängen zu rechnen.
Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung stellt die Forderung der SPD nach einer Abschaffung des Flächenfaktors die aufgabengerechte Finanzausstattung der Landkreise in Frage. Eine Umsetzung der Pläne der SPD würde zu einer deutlichen Schwächung des ländlichen Raums führen. Die Landesregierung hält daher uneingeschränkt am Flächenfaktor fest. Die zusätzliche Berücksichtigung der Fläche als bedarfsbegründenden Faktor bei der horizontalen Verteilung der Finanzausgleichsmittel für Kreisaufgaben ist aus ihrer Sicht sachgerecht, vermeidet einseitige Lastenverschiebungen und stellt einen fairen Ausgleich zwischen den Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum dar. Während vom Soziallastenansatz in hohem Maße dicht besiedelte Kommunen profitieren, berücksichtigt der Flächenfaktor
die besonderen Herausforderungen besonders dünn besiedelter Räume.
Der Flächenfaktor ist daher nach der festen Überzeugung der Landesregierung ein verlässlicher und seit 2007 bewährter Indikator für den Finanzbedarf insbesondere der großflächigen dünn besiedelten Landkreise
und stellt sicher, dass auch dort die kommunalen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden können.
Durch die zusätzlichen Finanzzuweisungen trägt der Flächenfaktor zur Stärkung des ländlichen Raums bei. Die Stärkung des ländlichen Raums ist seit 2003 erklärtes Ziel der Landesregierung und - das beweisen die statistischen Daten - hat dem Land insgesamt gut getan.
Für die Zukunftsfähigkeit des Landes ist der Erhalt und die Stärkung des ländlichen Raumes von entscheidender Bedeutung. Dieses Potenzial darf nicht durch eine einseitige Ausrichtung an den Ballungsräumen vernachlässigt werden. Vielmehr müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Leistungsfähigkeit in der Fläche weiterzuentwickeln und auszubauen. Dazu trägt der Flächenfaktor im kommunalen Finanzausgleich maßgeblich bei. Die zusätzlichen Mittel sind erforderlich, um wichtige Infrastruktureinrichtungen in den Flächenlandkreisen aufrechterhalten zu können und Kostensteigerungen aufgrund der geringen Auslastung flächenintensiver Infrastruktur zumindest teilweise abzufedern.
Gerade ein Blick auf die größten Verlierer der geforderten Abschaffung des Flächenfaktors macht deutlich, welche gravierenden finanziellen Auswirkungen für die Kommunen im ländlichen Raum mit dem Wegfall dieses zusätzlichen Verteilungskriteriums verbunden wären. In nenne hier nur einige Beispiele. Landkreis Rotenburg: minus 8,5 Millionen Euro; Heidekreis: minus 7,9 Millionen Euro;
das Emsland: minus 7,8 Millionen Euro; Uelzen: minus 6,9 Millionen Euro; Cuxhaven: minus 6,6 Millionen Euro. Und, meine Damen und Herren, Lüchow-Dannenberg: minus 7,272 Millionen Euro. Das sind 40 % weniger Zuweisungen, und das bedeutet für jeden Einwohner, dass für ihn 145,74 Euro weniger zur Verfügung stehen.
Das ist etwas, was man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen muss.
Blieben die flächenbedingten Mehrkosten bei der Bedarfsbestimmung für den kommunalen Finanzausgleich unberücksichtigt, wäre damit eine deutliche Benachteiligung, insbesondere der dünn besiedelten und großflächigen Landkreise, verbunden.
Das wäre schlichtweg verantwortungslos.
Unbestreitbar ist, dass im Hinblick auf die Mehrheit der Landkreise die Zahl der Einwohner nicht im Verhältnis zu deren Fläche steht und dass die Fläche angesichts der Eigenart mancher Aufgaben ein wesentlicher Kostenfaktor ist. Das gilt z. B. für die Straßenbaulast und für die Schülerbeförderung.
Meine Damen und Herren, diese signifikant hohe Abhängigkeit der Kostenlast von der Fläche zeigt die Notwendigkeit, ein zusätzliches flächenabhängiges Verteilungskriterium bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben vorzusehen. Daraus ergibt sich für Landkreise mit geringer Einwohnerzahl im Verhältnis zur Kreisfläche eine deutliche Entlastung, die wiederum auch den Gemeinden dieser Kreise und damit vor allem auch Kommunen mit geringer und zurückgehender Einwohnerzahl zugute kommt und maßgeblich zu einer aufgabengerechten kommunalen Finanzausstattung beiträgt.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Landesregierung in ihrer Auffassung bestätigt. Mit Urteil vom 4. Juni 2010 hat der Staatsgerichtshof die kommunale Verfassungsbeschwerde zweier Kommunen gegen den Flächenansatz im kommunalen Finanzausgleich als unbegründet zurückgewiesen und den seit 2007 wieder eingeführten Flächenfaktor als verfassungskonform bestätigt. In der Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die Einwohnerzahl als einziges Verteilungskriterium der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise nicht einem aufgabengerechten Finanzausgleich nach Artikel 58 NV entspreche. Daher sei der Flächenfaktor ein zutreffender Indikator für den Finanzbedarf der Landkreise, weil diese mit dem Straßenbau und der Schülerbeförderung Aufgaben mit flächenbezogenen Kostenfaktoren zu erfüllen hät
ten. Die Berücksichtigung der Fläche bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen sei daher nicht zu beanstanden.
Meine Damen und Herren, deshalb ist klar: Der Flächenfaktor ist nicht nur verfassungskonform, sondern er ist auch notwendig. Er wird auf jeden Fall auch nach dem 20. Januar 2013 Bestand haben. Daran gibt es gar keinen Zweifel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier zu beratenden Entschließungsantrag fordert der Antragsteller, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Auf diese Weise soll eine Gleichstellung der Asylbewerber mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II erzielt werden. In dem vorliegenden Antrag wird das damit begründet, dass die Abschaffung des Gesetzes quasi eine notwendige Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei. Dieses trifft, wie ich meine, allerdings nicht zu. Insofern ist falsch, was hier behauptet wird.
Meine Damen und Herren, richtig ist vielmehr, dass die bisherige Höhe der Geldleistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert und als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen worden ist. Übrigens: Diese Sätze sind seit ihrer Einführung nicht erhöht worden. Das bedeutet, dass sie von früheren Bundesregierungen, auch anderer
politischer Couleur, so akzeptiert worden sind. Es gehört zur Redlichkeit dazu, dass man das an dieser Stelle einmal sagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat an keiner Stelle verlangt, dass Asylbewerber leistungsrechtlich den Beziehern von Arbeitslosengeld II gleichzustellen seien. Das hat das Gericht nicht gesagt. Dies darf ich an dieser Stelle deutlich machen.
Darum, so denke ich, ist es richtig, dass man sich über dieses Thema unterhält. Wir werden auch sehr genau untersuchen müssen, was jetzt zu tun ist. Ich bin allerdings der festen Meinung, das Asylbewerberleistungsgesetz ist nicht abzuschaffen, sondern es ist den Forderungen anzupassen, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Es gehört auch dazu, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, der grundsätzliche Leistungsanspruch ist richtig, aber er ist von den konkreten Lebenssituationen der Hilfsbedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten abhängig und ihnen anzupassen. Ich glaube, etwas mehr Individualität ist an dieser Stelle schon richtig, meine Damen und Herren.
Bekanntlich hat das Gericht ausdrücklich gesagt: nicht abschaffen, sondern weiterentwickeln. - Ich glaube, diese Dinge sind voranzutreiben.
Das Sachleistungsprinzip, meine Damen und Herren, war immer ein zentraler Baustein des Asylbewerberleistungsgesetzes, es hat sich bewährt, und es wird auch vom Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt. Ich will deshalb noch einmal deutlich machen, dass auch diese Art der Leistungserbringung in Zukunft möglich ist.
Eines, meine Damen und Herren, darf ich an dieser Stelle aber auch deutlich sagen: Politisch Verfolgte genießen in Deutschland und auch in Niedersachsen Asylrecht ohne Wenn und Aber. Es ist ein hohes Menschenrecht. Dieses gilt es auch in Zukunft zu sichern.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es richtig ist, den Menschen dort zu helfen, wo sie wohnen, wo sie in Not sind oder wo sie nach oder in Krisensituationen konkreter Hilfe bedürfen. Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, den Menschen an Ort und
Stelle zu helfen und ihnen nicht zu sagen: Kommt hierher in das vermeintlich gelobte Land!
Meine Damen und Herren, es gilt, noch einmal deutlich zu machen: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört nicht abgeschafft, es muss intelligent weiterentwickelt werden. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht Vorschläge gemacht. Ich glaube, darüber sollten wir debattieren.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu zugegebenermaßen etwas fortgeschrittener Stunde haben wir uns heute gleich anhand von zwei Anträgen mit einem Thema zu befassen, das vor wenigen Wochen bundesweit nur für wenige Tage, aber in Niedersachsen und an der Küste besonders große Aufmerksamkeit erfahren hat.
Wie wir alle wissen, ereignete sich am 14. Juli dieses Jahres auf dem unter deutscher Flagge fahrenden Containerschiff MS Flaminia ein folgenschweres Schadensereignis, bei dem ein Besatzungsmitglied zu Tode kam, mehrere verletzt wurden und ein weiteres Besatzungsmitglied immer noch vermisst wird.
Die Reederei beauftragte daraufhin ein Bergungsunternehmen, das sich zunächst bemühte, einen geschützten Platz vor der britischen, dann der französischen oder auch holländischen Küste anzulaufen. Bekanntlich blieben diese Versuche erfolglos. Dazu konnte es leider kommen, weil dies im Rahmen entsprechender EU-Richtlinien und internationaler Vereinbarungen so möglich war. Die Reederei hat daraufhin die Bundesrepublik Deutschland als Flaggenstaat um Unterstützung gebeten und diese Gott sei Dank auch erhalten. Gleichzeitig hat der Bund das Havariekommando in Cuxhaven gebeten, notwendige Vorbereitungen für eine Sicherung und Entladung des Schiffes zu treffen.
Die Aufnahme der MS Flaminia in deutsche Hoheitsgewässer erfolgte in Wahrnehmung der nach dem Seevölkerrecht gebotenen Verantwortung des Flaggenstaates. Nach Artikel 94 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ist der Flaggenstaat verpflichtet, seine Hoheitsgewalt und -kontrolle in verwaltungsmäßigen, technischen und sozialen Angelegenheiten über seine Flagge führende Schiffe wirksam auszuüben. Die Bundesrepublik Deutschland ist darüber hinaus verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Meeresverschmutzung durch Schiffe unter deutscher Flagge zu verhüten, zu verringern und zu überwachen. Bei offenkundigem Nichtvorliegen anderer Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und entsprechendem Hilfegesuch der deutschen Reeder und des von ihr beauftragten Bergungsunter
nehmens kann demzufolge das Anlaufen deutscher Hoheitsgewässer von deutschen Behörden nicht versagt werden. Das ist, glaube ich, auch gut so.
Diejenigen Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der Opposition, die mit Einlassungen und Forderungen ein Einlaufen des Schiffes zunächst verhindern oder aufschieben wollten, scheinen die völkerrechtlichen Bestimmungen daher offenbar ignoriert oder missachtet zu haben.
Derzeit befindet sich die MS Flaminia in Wilhelmshaven. Jetzt wird es darum gehen, die gefährliche, teils beschädigte Ladung zu sichern und zu löschen.
Die aktuellen Entwicklungen haben gezeigt, dass eine Überarbeitung europäischer Schutz- und Notfallkonzepte für den Seeverkehr erforderlich ist. Dies bezieht sich insbesondere auf das letztmals im Jahr 2009 überarbeitete Erika-III-Paket. Ich denke, hier ist Handlung erforderlich.
Meine Damen und Herren, die Richtlinie zur Überwachung des Seeverkehrs sollte nunmehr geändert werden, um die Hilfe für Schiffe in Seenot zu verbessern. Denn leider gibt es hier eine Lücke in der Richtlinie, die bislang nur unzureichend beachtet wurde und die anhand der MSC Flaminia in diesen Tagen virulent zutage trat. Die aktuelle Regelung hat zur Folge, dass Länder, die um Hilfe bei einem Schiffsunglück gebeten werden, diese nur gewähren müssen, wenn sich der Unfall in ihrem Hoheitsgebiet ereignete. Bekanntlich führte dies im Fall der MS Flaminia dazu, dass ein wochenlanges Zuständigkeitsgewirr einsetzte. Im Interesse der Schifffahrt, vor allem der Besatzungen, aber auch der Wirtschaftsgüter sowie der Schiffssicherheit, ganz besonders auch im Interesse der Umwelt und zur Vermeidung von Meeresverunreinigungen gilt es, dies in Zukunft zu vermeiden.
Außerdem sollte klar geregelt werden, dass es für Häfen und Staaten, die sich bereit erklären, havarierte Schiffe aufzunehmen, Ausgleichszahlungen für gegebenenfalls nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckte wirtschaftliche Folgeschäden gibt. Damit wird ein Anreiz geschaffen, ein Nothafensystem zu etablieren, welches schnell und effizient zum Einsatz kommen kann, wenn sich ein Schiff in Seenot befindet.
Meine Damen und Herren, nach 57 Tagen erreichte das havarierte Schiff den JadeWeserPort in Wilhelmshaven. Durch die Löscharbeiten sind insgesamt rund 20 000 t Wasser in die Laderäume des Schiffes gelangt. 20 000 t Wasser entsprechen übrigens 20 Millionen l und nicht 20 Millionen m
3, wie Herr Kollege Lies wohl versehentlich formuliert hat und in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu lesen war. Zwischenzeitlich wurde bestätigt, dass sie Gott sei dank weniger belastet sind, als zunächst befürchtet wurde.
Meine Damen und Herren, das Unglück der MS Flaminia
hat deutlich aufgezeigt, dass Deutschland mit dem Havariekommando in Cuxhaven eine ebenso schlagkräftige wie kompetente Koordinierungsstelle hat.
Damit ist ein effizientes Unfallmanagement für die in Seenot geratenen Schiffe in deutschen Gewässern gewährleistet. Der Bund, das Havariekommando in Cuxhaven und die beteiligten niedersächsischen Behörden haben, wie ich finde, sehr gute Arbeit geleistet.
Unser Dank gilt den vielen Helferinnen und Helfern, die dafür gesorgt haben, das Schiff sicher in deutsche Gewässer zu bringen, und die sich in den kommenden Wochen der Herausforderung zu widmen haben, den Unfall zu untersuchen und das Schiff kontrolliert zu entladen. Ich denke, das ist eine ambitionierte Aufgabe. Aber ich habe das Gefühl, dass sie dort in besten Händen ist.
Ich darf auch deutlich machen, dass die Landesregierung die Landtagsfraktionen frühzeitig und umfassend über aktuelle Entwicklungen informiert hat. Ich glaube, es gehört dazu, dafür zu danken.
Meine Damen und Herren, wie bereits eingangs erwähnt, liegen zu dieser Thematik zwei Anträge vor: der Antrag der Regierungsfraktionen vom 12. September und der Antrag der Oppositionsfraktionen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das Handeln Europas besser koordinieren, dass wir nicht nur deutlich machen, dass deutsche Interessen auch auf den Weltmeeren zu sichern sind,
sondern dass wir auch im Interesse der Menschen und der Umwelt zu wirksamen Vereinbarungen kommen, die solche Unglücke in Zukunft zumindest schneller lösen helfen.
Herzlichen Dank.
Ich bitte um sofortige Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einem Punkt besteht eine Meinungsverschiedenheit zwischen uns, und zwar in der Frage, wie der Ablauf seinerzeit war. Der Vertreter der Reederei, der in der Sitzung des Häfenausschusses anwesend gewesen ist, hat gesagt, die Reederei habe nach der Havarie nacheinander die Behörden verschiedener Länder - u. a. die britischen, die französischen und die holländischen - angerufen und um Hilfe gebeten. Diese Hilfe ist verwehrt worden. Denn die jeweiligen Behörden haben gesagt: Das Unglück ist nicht in unseren Hoheitsgewässern passiert. - Ich habe vorhin versucht, das zu erklären. Genau hierin besteht die Regelungslücke im europäischen Recht. Es ist nicht klar genug geregelt, dass in jedem Fall der nächste Nothafen angesteuert werden kann.
Der zweite Punkt ist: Die Bundesregierung ist sofort tätig geworden, als man sie um Hilfe gebeten hat. Das ist im Ausschuss deutlich gesagt worden, Herr Kollege Krogmann. Die Reederei hat erst die anderen Länder um Hilfe gebeten, weil sie viel näher lagen. Als das nicht funktioniert hat, hat die deutsche Regierung sofort gehandelt. Das ist im Unterausschuss auch deutlich gesagt worden.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Thema der Kommunalfinanzen ist ernst genug. Wenn wir uns im Abstimmungsverhalten im Innenausschuss weitgehend einig sind, dann sollten wir die Gemeinsamkeiten auch durchaus erkennen. Ich meine, dass der Finanzausgleich in Niedersachen bei dieser Regierung in guten Händen ist
Diejenigen, die seinerzeit vor dem Staatsgerichtshof Prozesse verloren haben, sollten durchaus nachdenklich sein. Hier geht es in erster Linie um die Frage der Finanzverteilung zwischen den Städten und Gemeinden und den Landkreisen. Ich glaube schon, dass man in einem umfangreichen Gesprächsprozess zu einem guten Ergebnis gekommen ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem im Grundsatz zugestimmt. Es geht ja um die Frage, das bei veränderter Gesetzeslage richtig und zeitgerecht umzusetzen. Insgesamt können wir davon ausgehen, dass dieses Finanzausgleichsgesetz für die Kommunen gut ist und Rechtssicherheit bringt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male befasst sich der Niedersächsische Landtag heute mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Ich betone dies, weil man in jüngster Vergangenheit aus manchen Äußerungen, auch der Oppositionsfraktionen, den Eindruck gewinnen konnte, das Thema sei quasi noch brandneu und bedürfe somit ausführlicher Beratung im Fachausschuss und im Plenum.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir sehen das nicht so. Tatsache ist nämlich, dass die Reformbemühungen des Bundes, in dessen Zuständigkeit sich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung befindet, mitnichten ganz neu sind. Sie sind vielmehr seit einigen Jahren im Gange. Ich glaube, das Ganze hat unter Verkehrsminister Tiefensee begonnen und wird heute unter Verkehrsminister Ramsauer fortgesetzt.
Gerade aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur in Niedersachsen ist es richtig und wichtig, dass der Landtag hierzu Position bezieht und seine Hinweise und Anmerkungen zu der vom Bund getragenen und zu verantwortenden Reform abgibt. Das war und ist Ziel und Intention des gemeinsam von der CDU- und der FDP-Fraktion eingebrachten Entschließungsantrags.
Wir sind ausdrücklich der Meinung, dass dieses Signal heute durch die abschließende Beratung und Beschlussfassung ausgesendet werden kann, zumal in jüngster Vergangenheit vonseiten der Opposition, soweit ich es festgestellt habe, keine neuen Argumente und Erkenntnisse in die Debatte eingebracht wurden.
Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass die Beratungen in dieser Sache heute nicht zum ersten Mal geführt werden, zeigt eines sehr deutlich, nämlich dass unsere Wasserstraßen und Häfen - und zwar ausdrücklich sowohl die Seehäfen und Seewasserstraßen als auch die Binnenhäfen und Binnenwasserstraßen - für Niedersachsen von sehr großer Bedeutung sind.
Wer meint, durch eine eher willkürliche, auf jeden Fall aber unvollständige Aufzählung einiger Binnenhäfen oder durch die Hinzufügung Oldenburgs zur Liste der Seehäfen in einem ansonsten weitgehend von uns abgeschriebenen Antrag einen fachlichen Beitrag generieren zu können, der hat vielleicht die tatsächliche Bedeutung des Themas noch nicht erkannt. Wenn man, liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Anträge nebeneinanderlegt, stellt man fest: Vieles ist von unserem Antrag wortwörtlich abgeschrieben.
- Das ist nicht verboten, Herr Kollege Krogmann, aber nachdem ich Ihre erste Rede dazu im Plenum gehört hatte, hatte ich den Eindruck, dass Sie sich seinerzeit mit unserem Antrag gar nicht befasst hatten. Vielleicht haben Sie ihn erst später gelesen und festgestellt, wie gut er doch ist, und haben nun das meiste davon übernommen.
Aber besser eine späte Erkenntnis als gar keine Erkenntnis.
Herr Kollege Krogmann, Sie hatten in der letzten Plenardebatte Oldenburg als südlichste Seehafenstadt Deutschlands verortet. Meines Wissens ist das immer noch Papenburg. Schauen Sie einmal auf eine Landkarte. Dann werden Sie selber zu dieser Erkenntnis kommen.
- Das kann in der Hektik des Geschäfts einmal passieren; aber man sollte eben auch immer genau hinschauen.
Meine Damen und Herren, der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ war in der Vergangenheit eigentlich immer für eine besonders konstruktive und auf Konsens bedachte Arbeitsweise bekannt. Leider haben die Oppositionsfraktionen diesen, wie ich finde, guten Weg weitestgehend verlassen. Wenn Sie mit dem Änderungsantrag den Versuch unternehmen wollen, von dieser Tatsache abzulenken, Herr Kollege Krogmann, Herr Kollege Lies, so gelingt das nicht.
In der Ausschussberatung wurde gleich mehrfach und vehement behauptet, der Antrag von CDU und FDP bekenne sich nicht zum Erhalt beider Wasser-
und Schifffahrtsdirektionen. Dazu kann ich nur sagen: Bitte lesen Sie erst genau nach, und kommentieren Sie dann. Hätten Sie das getan, dann wären Sie nämlich zu der Erkenntnis gekommen - das habe ich auch im Ausschuss deutlich betont -: Die Bedeutung beider Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wird durch unseren Antrag hervorgehoben, und damit einher geht auch die Forderung nach dem Erhalt beider Standorte.
Der Kollege Hagenah hat in der letzten Plenardebatte wissen lassen, dass es nach seiner Ansicht eine Forderung nach sozialverträglichen Lösungen nur bei massivem Personalabbau geben sollte. Wir sehen das ausdrücklich anders und fordern daher die Sozialverträglichkeit einer jeden Maßnahme. Ich glaube, das ist auch richtig so, meine Damen und Herren.
Der Arbeitskreis „Häfen und Schifffahrt“ der CDU- und der FDP-Fraktion hat viele Besuche im Land gemacht. Wir sind bei beiden Wasser- und Schifffahrtsdirektionen gewesen. Wir haben mit Personalvertretern gesprochen. Wir waren bei vielen Ämtern. Auch die Ämter gehören ja zu dieser Struktur. Wir sind bei den westlichsten, in Emden und Meppen, und auch bei den Ämtern in Ostniedersachsen, in Helmstedt und anderswo, unterwegs und sprechen mit den Betroffenen. Ich denke, das ist auch der richtige Weg, um am Ende aus unserer Sicht das Beste für Niedersachsen daraus zu machen.
Wir haben uns in unserem Antrag auch dazu bekannt, dass die Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für uns Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Den bisherigen Bemühungen und Argumenten vor allem aus Niedersachsen und sicherlich auch der anderen Küstenländer ist es zu einem Großteil zu verdanken, dass die vorgesehene Kategorisierung der Wasserstraßen rein nach Güterverkehrstonnen, also in Tonnenkilometer, neu überdacht worden ist. Ich denke, unser stetiges Bohren und Arbeiten hat schon Erfolge gezeitigt.
Ich sage daher noch einmal mit aller Deutlichkeit: Wir sollten uns gemeinsam und mit Vehemenz dafür einsetzen, dass bei der Reform der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung niedersächsische Interessen gewahrt werden. Daran hängen viele Ar
beitsplätze, in der Schifffahrt, in den Häfen, in hafennahen Wirtschaftszweigen sowie in der gesamten maritimen Verbundwirtschaft und in den Verkehrs- und Logistikbranchen.
Meine Damen und Herren, ich will es heute noch einmal deutlich wiederholen: Bei der in den kommenden Jahren zu erwartenden Zunahme des Transportaufkommens ist es wichtig, den ökologisch besonders wertvollen Verkehrsträger Wasserstraße deutlich zu stärken. Ich glaube auch, dass dieser über die einzigen nennenswerten Kapazitätsreserven verfügt.
Unsere Position ist bekannt. Wir haben sie in dem vorliegenden Antrag noch einmal deutlich gemacht. Die gestellten Forderungen sind absolut richtig.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, von dieser Debatte muss doch eigentlich ein einheitliches Signal aus Niedersachsen ausgehen: Wir wollen zwei Wasser- und Schifffahrtsdirektionen mit unseren nebengelagerten Ämtern behalten.
Außerdem - auch das steht in dem Antrag; Sie müssen es nur einmal lesen - fordern wir die höchste Bedeutung für unsere wichtigen Bundeswasserstraßen. Das haben Sie ja gelesen und haben es dann auch abgeschrieben. Aber vorher haben Sie uns verwehrt, dass es überhaupt drin
stand, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Und noch ein Drittes: Ich möchte auch deutlich machen, dass wir an vielen Stellen im Lande mit den Betroffenen gesprochen haben und dass wir deshalb ausdrücklich der Meinung sind, dass es bei Reformen immer auch gilt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen. Ich glaube, das wird ausdrücklich gemacht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich zu dem Antrag „Kommunalwahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner!“ Stellung nehmen.
Über diesen Antrag haben wir heute abschließend zu beraten und zu entscheiden. Er wurde schon am 20. Februar 2010, also vor etwa zwei Jahren, in den Landtag eingebracht. Dieser Antrag ist also nicht neu. Im Vorfeld der letzten Kommunalwahlen - so ist es seinerzeit im Ausschuss auch vom Kollegen Bachmann, wenn ich mich recht erinnere, gesagt worden - bot es sich an, einen solchen Antrag zu stellen. Das ist insoweit ja auch in Ordnung.
Das Thema ist insofern also nicht neu. Das Anliegen, ein kommunales Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger einzuführen, hat uns hier im Niedersächsischen Landtag durchaus schon häufig beschäftigt. Auch im Februar 2009 gab es dazu einen Antrag, der damals vom Landtag aber abgelehnt worden ist.
Meine Damen und Herren, wichtig ist mir, dass in der Zwischenzeit für die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern viel erreicht worden ist. Wir haben in wichtigen Bereichen gute Fortschritte erzielt, wie ich finde. Ganz sicher - das räume ich auch ein - gibt es im Bemühen um gelungene Integration aber auch weiterhin noch viel zu tun. Ich denke, hier leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag. Wir sind auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, jetzt besteht Gelegenheit, all denjenigen Menschen im Land Niedersachsen zu danken, die an verschiedensten Stellen ihren Beitrag leisten und sich um Menschen kümmern, die integriert werden wollen, und dabei Hilfestellung leisten.
Es ist an dieser Stelle wichtig, Frau Kollegin Polat, dies auch einmal zu sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte an dieser Stelle all den Menschen danken, die dazu beitragen, dass es möglich ist, Menschen auch in Niedersachsen besser als bisher zu integrieren. Ich glaube, das ist ein wichtiges Anliegen. Dafür wird man doch auch einmal herzlichen Dank sagen dürfen.
Meine Damen und Herren, darüber, ob die Einführung eines kommunalen Wahlrechts am Anfang eines Integrationsprozesses der richtige Schritt ist, muss diskutiert werden. Ich bin mir nicht sicher. Bereits in den Ausschussberatungen habe ich sehr deutlich auf einen Aspekt hingewiesen, den auch der GBD als zentrale Frage aufgegriffen hat. Es geht um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Wir haben hier durchaus Bedenken. Wenn ich meine Vorredner richtig verstanden habe, sind diese Bedenken auch bei den anderen Kolleginnen und Kollegen nicht von der Hand zu weisen. Ich glaube, das Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ist durchaus bedenkenswert, gleichwohl aber kommunalverfassungsrechtlich kompliziert.
Meine Damen und Herren, ob diese Bedenken durch eine Verfassungsänderung ausgeräumt werden können, ist meines Erachtens nicht sicher. So haben es zumindest mehrere Verfassungsrechtler bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestages erklärt. Eine Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf Drittstaatenangehörige über den Kreis der EUBürger hinaus wird von einer Reihe von Verfassungsrechtlern ohnehin kritisch betrachtet.
Meine Damen und Herren, Sie bezeichnen das Fehlen des kommunalen Wahlrechts als Integrationshindernis. Dabei bleiben Sie zugleich den Beweis schuldig, dass die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Ländern, in denen das Kommunalwahlrecht besteht, signifikant besser gelingt. Denselben Beweis bleiben Sie schuldig,
wenn Sie nun die generelle Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft fordern.
Ich bleibe bei der Ansicht, die ich Ihnen bereits vor zwei Jahren dargelegt habe: Wir sollten uns gemeinsam weiterhin darum bemühen, dass unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bessere Angebote zur Verbesserung ihrer Sprachkompetenz erhalten. Wir sollten uns darum bemühen, dass gute Perspektiven in Kindergärten und Kinderkrippen sowie für die jungen Menschen in der Schule, am Ausbildungsplatz und an den Universitäten und Hochschulen befördert werden. Hier, wo es aktiv um Integration geht, gibt es bereits gute Erfolge, also Chancengleichheit, Diskriminierungsfreiheit und etliche Angebote. Hier sollten wir gemeinsam weitere Anstrengungen unternehmen. Das ist konkrete Integrationspolitik, das ist gelebte Integrationspolitik, meine Damen und Herren.
Wir bleiben in dieser Sache ganz eindeutig bei unserem Grundsatz: Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft und der Erwerb des aktiven und des passiven Wahlrechts stehen möglicherweise eher am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses und insofern nicht am Anfang. Ein Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer könnte möglicherweise auch das Bemühen hinterlaufen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Darum, meine Damen und Herren, werden wir die Forderung unter Nr. 8 in Ihrem Antrag ablehnen.
Gleichwohl wird uns das Thema doppelte Staatsbürgerschaft im Ausschuss noch beschäftigen. Wenn ich mich recht erinnere, hat die damalige rotgrüne Bundesregierung dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Auch das wird man einmal sagen dürfen. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir werden im Ausschuss gerade diesen Punkt weiter beraten und uns darüber auseinandersetzen. Ich bin mir sicher, dass wir hier noch zu guten Ergebnissen kommen werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Letzte weise ich ausdrücklich zurück. Ich habe nicht in Erinnerung, dass der Kollege Biallas das gesagt hat.
Das kann ich nur zurückweisen. Ich bin fest davon überzeugt, dass er das so nicht gesagt hat.
Meine Damen und Herren, verehrte Frau Kollegin Polat, Sie haben mich, als ich mich bei den Menschen - das sind ganz, ganz viele -, die in Niedersachsen auch einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen besser integriert werden, bedanken wollte, unterbrochen. Das ist Ihr gutes Recht - oder auch nicht, wie der Präsident festgestellt hat. Ich verstehe allerdings nicht, dass man das hier nicht mehr sagen darf. Ich kenne vielleicht sogar mehr Menschen als Sie, die einen wertvollen Beitrag leisten. Das sollte an dieser Stelle auch erwähnt werden dürfen. - Also nochmals dafür einen herzlichen Dank.
Auch ich bin der Meinung - zumal Staatsrechtler diese Bedenken geäußert haben -, dass zum Wahlrecht, das ein Grundrecht in jedem Land und auch in Deutschland ist, die Staatsangehörigkeit erreicht sein muss. Herr Kollege Bachmann, ich schließe zwar nicht aus, dass wir vielleicht hier und da aneinander vorbeireden, bin aber sicher, dass wir im Hinblick auf das Kommunalwahlrecht der Meinung sind, dass das Wahlrecht nicht am Anfang eines Integrationsprozesses wichtig ist, sondern dass es ein wichtiges zu erreichendes Ziel ist, das möglicherweise am Anfang noch nicht erreichbar ist.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben
nerseits die Bedeutung von Niedersach erstraßen hervorzuheben und um an
seits effiziente Strukturen in der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsämter einzufordern.
Die Hintergründe des Antrags, namentlich die geplante, seit Jahren be
der Wasser- und Schifffahrtsverwalurch den Bund, sind Ihnen allen, glaube ig. Das Thema war bereits häufig Ge unserer Be
auch in den Ausschüssen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsens Wasserstraßen spielen eine entscheidende Rolle beim Gütertransport zwischen Seehäfen und dem bundesdeutschen Hinterland.
Wir haben bundesweit eines der größten und längsten Wasserstraßennetze, darunter eine Reihe von Bundeswasserstraßen mit überregionaler Bedeutung auch für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund müssen wir nach unserer festen Überzeugung für unsere Wasserstraßen die höchste Förderkategorie des Bundes erreichen bzw. sie dort erhalten, wo wir sie bereits erreicht haben.
- Meine Damen
rig, nach einer so lebhaften fmerksamkeit für ein Th
erreichen.
Meine Damen und Herren, an der Entwicklung unserer maritimen Wirtschaft und unserer Häfen hängen in Norddeutschland Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Schifffahrt, in den Häfen und in den hafennahen Wirtschaftszweigen sowie in der Verkehrs- und Güterlogistikbranche. Wir haben in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Investitionen in den Ausbau von Häfen getätigt. Wenn ich „wir
ch zum einen die hohen onen in unsere Landeshäf
haben sich aber auch in vielen Regionen unseres Landes Kommunen angeschickt, mit eigenen Mitteln Umschlagplätze und neue Hafenanlagen zu schaffen. Auch dieses ist hier erwähnenswert.
Meine Damen und Herren, der Landtag hat sich in der Vergangenheit auch imme
tige Priorisierung von Fördermitteln für W aßen im Rahmen der geplanten Reform er- und Schiff
ausgesprochen. Wir haben hier immer deutlich gemacht, welche Bedeutung wir unseren Wasserstraßen zumessen. Ich glaube, nicht zul
nterstützung der niedersächsischen Bun geordneten ist es gelungen, sich beim B ehör zu verschaffen.
Die Aufnahme zusätzlicher Krite
n, Erschließungsfunktion e, Sonder- und Spezialtran
na, Leistungen der Personenschifffahrt sowie Wertsc
auch einig, dass uns das wichtig wa
Nunmehr muss nach unserer Auffassung auch die geplante Reform waltung besonders maßvoll erf den zukünftigen Anforderungen effiziente und leistungsfähige Verwaltung orientieren.
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est in Aurich und Mitte in Hannover
rbund mit den dazugehörigen Wasserfahrtsämtern wichtige Aufgaben der Dase ge durch die Sicherung von Wegen hren. Sie stehen für Dienstleistungen a Hand für die Schifffahrt. Dabei hat
Meine Damen und Herren, die anstehende Reform
en von großer Bedeutung. Alle ei nicht einseitig auf Effizienz, sonde t ausgerichtet
Anforderungen des wachsenden Verkehrsaufkom wird. Hier sollten uren vorge
ordert sein r leistungsfähigen
satorischer Strukturen, d n zur Küste
Klar is man nachd er das m ll mit Augen zu
en Gründ ielsetzung bleiben, künftige Warenströme vermehrt auf den Verkehrsrüber sind wir
g sowie eine bedarfsgerechte Planung von Instandsetzungs- und Moder-
gen können und sollen
CDU und bei der FDP)
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bing. Das Ganze ist aber schon etwas merkw
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Aber gerne no der Besch straße mal wert.
In dieser Debatte sind uns zwei Gesichtspunkte irtschaftsstand
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trotzdem mit einer positiven Bemerkung beginnen.
]: Sehr gut!)
Sie h sehen,
tisierungen, den man als Beute für bestimmte Firmen nutzen kann.
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist somit für Niedersachs Reformen sollten dab