Heiko Sippel

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Last Statements

......... 6346 Abg. Christof Reichert, CDU:....... 6348 Abg. Iris Nieland, AfD:........... 6349 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 6350 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6351 Abg. Alexander Licht, CDU:........ 6352 Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär:. 6353
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/10777 –........... 6354
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/10287 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.................. 6355
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesarchivgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10671 – Erste Beratung................ 6355
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/10671 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss..... 6355
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10711 – Erste Beratung................ 6355
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist erforderlich, um die Mittelverteilung zwischen dem Land und den Kommunen zum Ausgleich der Integrations- und Asylbewerberkosten sowie für die Qualitätsverbesserung im Bereich der Kindertagesbetreuung zu regeln. Das Land erhält für diese wichtigen Aufgaben zusätzliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen.
Allein das von Bundesfamilienministerin Dr. Giffey auf den Weg gebrachte Gute-KiTa-Gesetz
bringt den Ländern bis zum Jahr 2022 Mehreinnahmen von 5,5 Milliarden Euro. Der Mittelanteil für Rheinland-Pfalz fließt vollumfänglich in den Kitabereich. Das ist ein Riesenerfolg für die frühkindliche Bildung in unserem Land.
Weitere 1,2 Milliarden Euro stehen insgesamt für die Jahre 2020 und 2021 als Integrationspauschale über die Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Die Kommunen werden an diesen Mehreinnahmen nach unserem kommunalen Finanzausgleich mit 21 % beteiligt. Das Land gewährt aber eine weitaus höhere Beteiligung außerhalb des kommunalen Finanzausgleich, und zwar spezialgesetzlich über das Landesaufnahmegesetz und das Kita-Zukunftsgesetz des Landes.
Durch die Gesetzesänderung werden diese Mittel aus dem obligatorischen Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs herausgenommen und somit nicht doppelt veranschlagt. Es handelt sich also um eine Änderung des Gesetzes, die aus der Verteilungssystematik des Finanzausgleichs resultiert und den Kommunen Vorteile bringt. Meine Damen und Herren, es ist ein guter Tag für die Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen das
Landesfinanzausgleichsgesetz und das Landesaufnahmegesetz weitergehend geändert werden.
Landkreise und kreisfreie Städte sollen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten einen zusätzlichen pauschalen Erstattungsbetrag in Höhe von 30 Millionen Euro erhalten, der noch in diesem Jahr zur Auszahlung kommen soll.
Das ist ein starkes Signal der Unterstützung unserer Kommunen, die mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eine riesige Aufgabe zu bewältigen haben und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft hervorragende Arbeit leisten.
Meine Damen und Herren, der Einmalbetrag wird zusätzlich zu der jährlichen Integrationspauschale in Höhe von 35 Millionen Euro gezahlt. Hierzu hat sich das Land selbst verpflichtet,
obwohl der Bund den Ländern hierfür einen deutlich geringeren Betrag zur Verfügung stellt.
Es wird damit anerkannt, dass sich die finanziellen Belastungen der Kommunen verschieben. Neue Asylfälle, die über die Fallpauschale des Landesaufnahmegesetzes abgegolten werden können, nehmen ab. Hier hatte das Land die Pauschale bereits von 670 auf 848 Euro im Monat angehoben.
Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Fälle zu, die nach dem Erstbescheid des Asylverfahrens eine Duldung erhalten und über die Integrationspauschale pauschal abgegolten werden. Hier wollen wir die Kommunen nachhaltig entlasten.
30 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel, sondern in Anbetracht der finanziellen Leistungen des Landes, die auch das Land selbst zum Beispiel durch längere Aufenthaltszeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen erbringt, noch einmal eine stolze Summe obendrauf.
Es ist sehr erfreulich, dass die Landesregierung hier zu einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden ge
kommen ist und mit der Lösung bis Ende des Jahres 2021 Rechtssicherheit schafft.
Deshalb ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen im Ministerium der Finanzen und im für Integration zuständigen Ministerium. Das ist ein schöner Erfolg.
Mit der weiteren Handhabung ab dem Jahr 2022 wird sich schon im nächsten Jahr eine Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung befassen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Aufwendungen in Zukunft entwickeln, und dann wird neu zu verhandeln sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sei mir noch gestattet, ein paar Takte zum Abschied zu sagen. Das ist meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Ich empfand es wirklich als Glück und Privileg, elf Jahre für dieses wunderbare Land und für meinen besonderen Wahlkreis Alzey im Landtag wirken zu dürfen. Elf Jahre, die man hier aktiv sein kann, passen für Mainz.
Es war eine Zeit, die ich persönlich nie vergessen werde und für die ich dankbar bin. Ich bin dafür sehr dankbar, weil ich eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen und mit weiten Teilen der Opposition erleben durfte, insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen der Rechtspolitik aus dem Rechtsausschuss. Ich war von Anfang an im Rechtsausschuss aktiv. Ich danke deshalb auch der Vorsitzenden Marlies Kohnle-Gros und Ihnen, Justizminister Mertin, sehr herzlich. Wir hatten einen sehr engen, kurzen Draht.
Ich danke der Ministerpräsidentin, Dir, liebe Malu, und der Landesregierung für dieses vertrauensvolle Miteinander, für die Unterstützung, die ich in meiner Wahlkreisarbeit erfahren durfte, und für eine kollegiale Zusammenarbeit.
Ich danke herzlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen. Ohne deren engagierte Arbeit wäre es nicht möglich, dass wir hier so effektiv arbeiten. Dafür ein herzliches Dankeschön, deren Arbeit ist als Begleitung des Plenums unverzichtbar.
Ich werde am 1. Januar 2020, also relativ bald, meine neue Aufgabe als Landrat des Landkreises Alzey-Worms antreten. Natürlich schwingt an einem solchen Tag etwas Wehmut mit, aber ich freue mich auf diese neue Aufgabe, auch weil ich weiß, dass das gute Miteinander mit dem Land nicht abreißen wird, sondern wir in einer gesamtgesellschaftlichen politischen Verantwortung für unser Land Rheinland-Pfalz sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken für unser Land und Ihnen persönlich Gesundheit und Wohlergehen.
Vielen herzlichen Dank, auf Wiedersehen. Das war es.
Herr Minister, klare und kurze Meldewege sind sehr entscheidend. Was spricht aus Ihrer Sicht für eine dezentrale Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften vor Ort entsprechend der Medienstandorte? Andere Bundesländer haben es zentraler geregelt. Inwieweit wird die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz in die Ermittlungsarbeit mit einbezogen?
Herr Minister, es ist sicher verfrüht, Fallzahlen und den Aufwand zu prognostizieren. Es ist unser Ziel, die Staatsanwaltschaften personell zu stärken. Wir haben im Doppelhaushalt zusätzliche Stellen vorgesehen. Meine Frage: Konnte diese Personalverstärkung bereits umgesetzt werden?
......... 5068 Abg. Bernhard Henter, CDU:....... 5068 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 5070 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 5071
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der sechste Opferschutzbericht der Landesregierung zeigt erneut, dass Opferschutz in Rheinland-Pfalz einen besonders hohen Stellenwert hat und wir die Aktivitäten von Jahr zu Jahr weiterentwickeln.
Es ist völlig richtig, dass wir den Fokus in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Belange der Opfer von Straftaten gerichtet haben. Der Opferschutz ist längst aus seinem früheren Schattendasein herausgetreten. Das ist für einen modernen Rechts- und Sozialstaat unerlässlich.
Bei alldem ist sehr entscheidend, dass wir neben allem staatlichen Handeln auch die Zivilgesellschaft für die Prävention, die Verhinderung von Straftaten und die Begleitung von Betroffenen gewinnen. Das hohe ehrenamtliche Engagement bei den vielen ehrenamtlichen Opferschutzeinrichtungen – ich nenne stellvertretend den WEISSEN RING – verdient daher einen besonderen Dank.
Das gilt aber auch für die zahlreichen Einrichtungen, die vom Land selbst getragen oder gefördert werden, wie beispielsweise die Vereine für Soziale Rechtspflege, die Interventionsstellen gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, die Kooperationskonzepte mit interdisziplinären Fallkonferenzen, wie etwa die Arbeitsgruppe „FOKUS: Opferschutz“, die Stiftung Opferschutz und viele mehr.
Zivilcourage ist gefragter denn je. Die Kampagne „Wer nichts tut, macht mit“ mit der Ausbildung von ZivilcourageTrainerinnen und -Trainern und zahlreiche weitere vergleichbare Programme gehen deshalb in die absolut richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, gesetzlich und organisatorisch hat sich in den zurückliegenden zwei Jahren auf Bundesund Landesebene wiederum einiges bewegt. Ich nenne exemplarisch die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung im Jahr 2017, maßgeblich angeschoben vom Land Rheinland-Pfalz, um Opfer in belastenden Verfahren beizustehen.
Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld wurde ausgeweitet.
Der Stalking-Paragraf, § 238 des Strafgesetzbuches, und das Gewaltschutzgesetz wurden zum Schutz vor Nachstellungen verbessert, und auf Bundesebene und in einigen Bundesländern wurden Opferbeauftragte eingesetzt. Rheinland-Pfalz gehört zu den ersten Ländern, die die Empfehlung von Kurt Beck, dem damaligen Opferbeauftragten der Bundesregierung, umgesetzt haben. Uns war es wichtig, die Arbeit auf schwerste Schadensereignisse zu begrenzen, um eine Parallelstruktur zu vermeiden, gerade weil das zivilgesellschaftliche Engagement in RheinlandPfalz so stark ausgeprägt ist.
Der Opferschutzbericht nennt Fallzahlen. Die Anzahl der Opfer ist von 2008 bis 2017 nominell um 9 % auf rund 54.000 gestiegen. Das ist ein Anstieg, der allerdings einer genauen Betrachtung bedarf. Die Zunahme resultiert vor allem aus dem Anstieg der einfachen Körperverletzungen.
Diese machen 45 % der Gesamtzahl aus.
Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte werden erst seit dem Jahr 2011 als Opferdelikte ausgewiesen. Auch die Verschärfung des Sexualstrafrechts mit dem Delikt der sexuellen Belästigung führt zu einer Einschränkung der Vergleichbarkeit, genauso wie die höhere Anzeigenbereitschaft. Insoweit ist der Befund eines Anstiegs um 9 % zu relativieren.
Im Bericht ist auffällig und signifikant, dass Kinder und Jugendliche deutlich seltener Opfer einer Straftat werden. Hier haben wir einen Rückgang gegenüber dem Jahr 2008 um 16,7 %. Das ist erfreulich. Trotzdem besteht bei den Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren immer noch die höchste Opfergefährdung.
Bei den Erwachsenen gibt es insbesondere bei den über 60-Jährigen eine deutliche Zunahme, mitverursacht durch eine Zunahme der Betrugsdelikte.
54,5 % der Opfer, bezogen auf alle Straftaten, hatten eine Beziehung zum Tatverdächtigen. Bei den schweren Vergewaltigungen waren es 82,8 %. Mitursächlich dürfte eine gestiegene Anzeigenbereitschaft sein. Gerade Opfer von häuslicher Gewalt wenden sich vermehrt an die Polizei und Hilfsorganisationen. Der Ausbau der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt hat sich absolut bewährt.
Meine Damen und Herren, ein besonders wirksamer Opferschutz ist die Prävention, damit Straftaten erst gar nicht entstehen. 120 der 210 Seiten des Berichts befassen sich mit den Maßnahmen und Projekten des Opferschutzes, von der Prävention bis zur Nachsorge. Es ist überaus beachtlich, was hier geleistet wird. Deshalb ist es auch gut, dass wir heute über den Opferschutzbericht sprechen können, um das ganz klar und deutlich herauszustellen.
Unser Dank gilt
dem Justizministerium, den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung des Berichts. Die SPD-Fraktion hatte die Vorlage und die Einführung des Berichts 2007 beantragt. Es zeigt sich, dass die Vorlage alle zwei Jahre sehr aufschlussreich für unsere Arbeit ist.
Deshalb vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Landesgesetz sollen die rund 60 Patentanwältinnen und -anwälte mit Kanzleisitz in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit erhalten, sich für die Absicherung im Ruhestand und bei Berufsunfähigkeit einem berufsständischen Versorgungswerk anzuschließen.
Anders als die Kammerzuständigkeit, die bundesweit in der Bundespatentanwaltskammer gebündelt ist, kann die
Einrichtung eines berufsständischen Versorgungswerks aufgrund der Länderkompetenz nicht auf Bundesebene erfolgen; dennoch strebt die Patentanwaltskammer eine möglichst bundeseinheitliche Versorgung ihrer Mitglieder an. Insoweit ist die Anbindung an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung absolut nachvollziehbar. Dort ist ein großer Teil der deutschen Patentanwaltschaft im Versorgungswerk bereits zusammengeführt.
Seit 2006 ist die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberatungsversorgung auch für Patentanwältinnen und -anwälte mit Kanzleisitz in Bayern, aufgrund von Staatsverträgen seit 2013 auch für Nordrhein-Westfalen und seit November 2015 für Hamburg zuständig. Mit dem vorliegenden Landesgesetz kann der im Dezember 2018 erfolgte Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zum entsprechenden Staatsvertrag ebenfalls formal umgesetzt werden. Somit gehören 70 % der rund 3.000 deutschen Patentanwältinnen und -anwälte dem Versorgungswerk als Pflichtmitglieder an.
Der Staatsvertrag sieht eine Pflichtmitgliedschaft für künftige Patentanwältinnen und -anwälte vor. Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags bereits zugelassenen Patentanwälte enthält der Staatsvertrag Übergangsvorschriften, und zwar mit der Möglichkeit zum Beitritt auf Antrag und der Beitragsreduzierung, soweit bereits Anwartschaften aus anderweitiger Altersvorsorge bestehen.
Wir stimmen dem Landesgesetz zu.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Henter, zunächst vielen Dank, das war schon fast das Signal für die Zustimmung zum Einzelplan 05. Das ist auch gut so.
Ein gut funktionierender Rechtsstaat ist unerlässlich, meine Damen und Herren, für die Wahrung von Demokratie und Freiheit, für die Sicherheit in unserem Land, für den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt für einen verlässlichen Rahmen in der Wirtschaftsordnung.
Die Bediensteten in der Justiz leisten Tag für Tag eine hervorragende Arbeit, um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden. Ihnen gebührt zuallererst unser Dank und unsere Anerkennung.
Wenn wir aktuell in vielen Staaten der Erde, leider auch mitten in Europa, zusehen müssen, wie die Rechtsstaatlichkeit untergraben, ja zum Teil auch bekämpft wird, dann wird noch deutlicher, wie wertvoll eine funktionierende Justiz ist. Die dritte Gewalt verdient daher unsere besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Mit dem vorliegenden Haushalt wird ein echter Meilenstein zur Stärkung der Justiz erreicht. Mit einem Plus von 265 Stellen erfährt der Stellenplan einen Zuwachs um rund 3 %. Das ist wirklich ein Wort und ein Beweis dafür, dass wir hier einen klaren Schwerpunkt setzen.
Wir hätten gern schon in den Vorjahren dafür gesorgt, die Personalsituation durchgreifend zu verbessern, zur Rechtstaatlichkeit gehört es aber auch, dass wir uns selbst an geltendes Recht halten, das wir mit der Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung gemeinsam geschaffen haben. Trotz der Sparauflagen war es auch in den Vorjahren immer wieder möglich, zusätzliche Stellen dort zu schaffen, wo es außergewöhnliche Belastungen gab, zum Beispiel im Rechtspflegerdienst, bei den Strafkammern, Staatsanwaltschaften oder auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Wir haben Verantwortung übernommen und durch sparsames Handeln mit dafür gesorgt, dass es jetzt Luft für durchgreifende Personalverbesserungen gibt.
Mehr fordern, das tun Sie mit Ihren Deckblättern, mehr fordern, ja, das ist einfach, das kann man machen, Politik ist aber die Kunst des Machbaren. Daran mussten wir uns orientieren.
Herr Henter, die Personalverstärkungen, die im Haushalt abgebildet sind, liegen deutlich über dem, was Sie im letzten Jahr gefordert haben. Es reicht Ihnen jetzt wieder nicht. Das ist insoweit durchschaubar, gerade auch deshalb, weil Sie eine Gegenfinanzierung Ihrer Vorschläge innerhalb des Einzelplans schuldig geblieben sind.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, PEBB§Y 100 zu erreichen, das heißt die 100%ige Abdeckung des Bedarfs nach dem Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz. Das ist ein Kraftakt, der nur mittelfristig erreicht werden kann, aber wir kommen dem Ziel im richterlichen
und im staatsanwaltschaftlichen Dienst sehr nahe. Bei einzelnen Gerichtsbarkeiten haben wir die Zielmarke bereits erfüllt.
Es bleibt natürlich auch festzustellen, dass die Fallzahlen ständig variieren. Das liegt zum einen am Verfahrenseingang – in der Ziviljustiz beispielsweise haben wir eine Entlastung zu verzeichnen – oder einfach an komplexer werdenden Aufgaben, zum Beispiel bei Strafsachen. Deshalb ist eine Reform der Strafprozessordnung zur Handhabung von Großverfahren dringend geboten, um Entlastungen zu erreichen.
Meine Damen und Herren, für die Sozialgerichtsbarkeit zeichnet sich Entlastung dadurch ab, dass hoffentlich eine außergerichtliche Einigung der Krankenkassen und Krankenhausträger bezüglich der tausendfachen Klagen erzielt werden kann. Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat hier einen wichtigen Beitrag zum Dialog geleistet. Ich glaube, es gibt mittlerweile auf Bundesebene eine Empfehlung zur Einigung.
Mit 203,5 Stellen stärken wir Gerichte und Staatsanwaltschaften, und zwar – das war uns wichtig – laufbahnübergreifend. Davon sind 43 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Hinzu kommen entsprechende Servicekräfte, Justizfachwirtinnen und -fachwirte, Anwärterinnen und Anwärter im zweiten Einstiegsamt, IT-Fachleute sowie 17 Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister. Auch dies wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat in den vergangenen Jahren Großartiges geleistet, um die Riesenherausforderungen der Asylverfahren und der ausländerrechtlichen Folgeverfahren zu bewältigen. Die Konzentration der Asylverfahren auf das Verwaltungsgericht in Trier ist ein wirkliches Erfolgsmodell. Das Gericht nimmt bundesweit in der Schnelligkeit und Effizienz der Verfahren einen Spitzenplatz ein. Das ist wirklich sehr bemerkenswert.
Im Doppelhaushalt sind wiederum sieben zusätzliche Richterstellen vorgesehen. Ja, auch wenn zu erwarten ist, dass zumindest mittelfristig ein Rückgang der Fallzahlen eintreten wird, so wird es doch in absehbarer Zeit noch weiteren Personalaufwand geben, den wir damit decken können.
Zusätzliche Stellen gibt es außerdem für die Zentralstelle Cybercrime zur Bekämpfung der Internetkriminalität, für Abschiebungshaftsachen bei Amtsgerichten, Rechtspflegerstellen für die Vermögensabschöpfung zur Opferentschädigung oder auch für die Bewältigung der Bußgeldverfahren im Zuge des Ausbaus der Geschwindigkeitsmessanlagen in Rheinland-Pfalz. Dies alles zeigt, die Landesregierung handelt bedarfsorientiert.
Wir freuen uns auch darüber, dass wir die personelle Unterdeckung im Rechtspflegerbereich weiter reduzieren können. 23 neue Planstellen und insgesamt 30 neue Rechtspflegeranwärterstellen helfen hier nachhaltig. Auch der Amtsanwaltsdienst wird um sechs Stellen besser ausge
stattet.
Meine Damen und Herren, zum Justizvollzug. Im Justizvollzug sind die ursprünglich vom Landesrechnungshof geforderten Stellenreduzierungen vom Tisch; im Gegenteil, wir schaffen 61,5 zusätzliche Stellen. Das ist eine gute Nachricht für die Justizvollzugsanstalten und die Bediensteten, die eine hoch verantwortungsvolle Aufgabe im Land übernehmen.
44 zusätzliche Stellen für Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdiensts ermöglichen eine regelrechte Ausbildungsoffensive. Durch 56 Stellenhebungen kann eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befördert werden. Die Anhebung der Gitterzulage ist ebenfalls eine gute Nachricht, wie auch die Verbesserung der Schutzausstattung.
Uns als SPD-Fraktion ist es zudem wichtig, dass das Gesundheitsmanagement in der Justiz speziell auch für den Bereich der JVA-Bediensteten ausgeweitet werden kann. Wir haben deshalb ein Deckblatt eingereicht, um den Ansatz von 50.000 Euro um weitere 10.000 Euro für ein Modellprojekt zur Mitarbeiterberatung zu erhöhen.
Auch wenn es aktuell etwas Entspannung bei den Gefangenenzahlen gibt, so ist die Belegungsquote in den Gefängnissen weiter hoch und die Belastung des Personals im Behandlungsvollzug ebenso, gerade durch das Klientel der Gefangenen, das zunehmend durch Drogenprobleme – Stichwort synthetische Drogen – psychische Verhaltensauffälligkeiten zeigt und zunehmend Aggressionen entwickelt.
Ebenso ist es zu begrüßen, dass wir zu einer Entlastung im Justizvollzug durch den Einsatz von Videodolmetschern beitragen. Es ist auch eine Regelung getroffen, dass wir die religiöse Betreuung muslimischer Gefangener künftig durch eigenes Personal durchführen können.
Zum Thema „Digitalisierung in der Justiz“. Die Justiz erlebt zurzeit mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte einen regelrechten Kulturwandel, weg von der gewohnten Gerichtsakte in Papierform.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist flächendeckend bereits erfolgt. Das Pilotprojekt zur Einführung der Elektronischen Akte am Landgericht Kaiserslautern wurde erfolgreich zum Laufen gebracht. Nun läuft auch das Projekt im Instanzenzug beim Amtsgericht und Landgericht Bad Kreuznach an.
Alle Projekte haben eines gemeinsam: Sie wurden gut vorbereitet und werden von der Praxis eng begleitet. Es wurden Schulungskapazitäten geschaffen, und es wurde eine leistungsfähige Hard- und Software beschafft.
Diesen Weg der Qualitätsorientierung müssen wir weiter beschreiten. Die Sachmittel hierfür sind eingestellt, und es wurde im Doppelhaushalt durch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Millionen Euro auch Vorsorge getroffen, um die Ausweitung der Digitalisierung auf die Strafverfahren auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, um die Zukunftsfähigkeit der
gut aufgestellten rheinland-pfälzischen Justiz muss uns nicht bange sein. Das liegt an guten Rahmenbedingungen, vor allem aber auch an der exzellenten Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Justizangehörigen. Mit dem Haushalt erhalten diese eine richtig starke Unterstützung, Entlastung und nicht zuletzt auch Wertschätzung.
Wir haben unsere Hausaufgaben beim Pakt für den Rechtsstaat gemacht und erwarten dies nun auch durch ein größeres Engagement vom Bund.
Eine wesentliche Aufgabe der Zukunft muss es sein, die Berufsbilder in der Justiz weiter attraktiv zu halten und offensiv für die Justiz zu werben.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unsere Entschließungsanträge.
Wir danken Ihnen, Herr Staatsminister Mertin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorlage dieses mit Weitsicht verfassten Haushaltsplanentwurfs. Der Einzelplan 05 kann sich mehr als sehen lassen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem, was wir im ersten Teil der Aktuellen Debatte gehört haben, ist es völlig unglaubwürdig, dass Sie sich hier als Hüter des Rechtsstaats aufspielen.
Um es vorweg deutlich zu sagen: Das Kirchenasyl steht nicht im Widerspruch zum Wesen eines demokratischen Rechtsstaats.
Wenn Sie hier versuchen, den Kirchen ein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen, dann sage ich ganz klar: Diesen Vorwurf weisen wir in aller Deutlichkeit zurück.
Kirchenasyl hat nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Staaten Europas eine lange christliche Tradition. Es ist Ausdruck der besonderen Stellung der Kirchen in unserer verfassungsmäßigen Ordnung; sie sind eben nicht der Bund der Steuerzahler. Es hat seine Wurzeln in der Glaubens- und Gewissensfreiheit, in der Achtung der Menschenwürde und in der christlichen Verantwortung für den Nächsten.
Es ist geradezu grotesk, dass Sie sich als AfD immer wieder als vermeintlicher Retter der christlich-abendlichen Leitkultur gerieren, hier aber eine lange christliche Tradition in Abrede stellen und der Kirche quasi eine Paralleljustiz unterstellen.
Ja, die Beachtung christlicher Werte fordern Sie ein. Von anderen fordern Sie die ein. Was Sie selbst davon halten, das haben Sie heute unter Beweis gestellt, Herr Frisch.
Meine Damen und Herren, ja, es ist so, dass es für das Kirchenasyl keine festgeschriebene Rechtsnorm gibt.
Gleichwohl ist unser Rechtssystem mehr als nur die Gesamtheit der Gesetze. Tradierte Gesellschaftsnormen, Wertevorstellungen haben hier ebenfalls ihren Platz und werden von der juristischen Praxis anerkannt und respektiert.
Meine Damen und Herren, die Kirchen in unserem Land haben unseren Respekt verdient. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist fester Bestandteil der politischen Kultur in Rheinland-Pfalz.
Nicht zuletzt sind es auch im sozialen und karitativen Bereich die Kirchen, die eine tragende, eine unerlässliche Säule unserer Gesellschaft darstellen.
Ihr hoher Einsatz bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise verdient Dank und Anerkennung. Die Kirchen haben angepackt und gehandelt, wo andere nur Verunsicherung geschürt haben.
Beim Blick auf das Schicksal des Einzelnen gewähren verschiedene Kirchengemeinden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern für eine vorübergehende Zeit Unterkunft in Kirchenräumen, um sie vor einer Abschiebung zu schützen. Die Fallzahlen sind bundesweit keineswegs inflationär. Es ist kein Massenphänomen, über das wir sprechen. Bundesweit geht es aktuell um 533 Fälle. Bundesweit! Das ist der Stand Mitte September 2018.
In Rheinland-Pfalz haben wir vergleichsweise unterdurchschnittliche Zahlen im niedrigen zweistelligen Bereich. Das ist also alles andere als ein Massenphänomen.
Ziel ist es aus Sicht der Kirchengemeinden, noch einmal als Ultima ratio die Überprüfung einer aus Sicht der Kirchengemeinden bestehenden besonderen Härte zu erreichen. Herr Frisch, genau das geschieht eben nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegt einem geregelten Verfahren, das zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einerseits und den Kirchen andererseits vereinbart wurde.
Das Kirchenasyl ist anzumelden, und das BAMF prüft die Eröffnung eines sogenannten Dossierverfahrens, das im positiven Fall eine erneute Einzelfallprüfung zur Folge hat.
Während dieser Prüfung besteht faktisch ein Abschiebehindernis. Ebenso ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass in dieser Zeit die Strafverfolgung ausgesetzt wird. Es gibt also Verfahrensregeln und keinen rechtsfreien Raum. Natürlich erwarten wir auch die Einhaltung dieser Regeln von den Kirchen. Das steht völlig außer Frage.
Meine Damen und Herren, es geht beim Kirchenasyl fast ausschließlich um Dublin-III-Fälle, also um die Frage, ob das Asylverfahren hier in Deutschland durchgeführt werden kann oder ob eine Rücküberstellung in das Land der Erstaufnahme erfolgen muss.
Die Frist zur möglichen Rücküberstellung wurde von sechs auf 18 Monate erhöht, sodass auch der oft geäußerte Vorwurf, die Kirchen würden auf Zeit spielen, völlig ins Leere läuft. Deshalb muss ich Ihrem Eindruck, als bestünde hier Anarchie oder ein völlig rechtsfreier Raum, entschieden widersprechen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, zunächst vielen Dank für die rechtliche Einordnung und Klarstellung. Es ist im Prinzip alles gesagt.
Liebe Kollegin Marlies Kohnle-Gros, dennoch ein herzliches Dankeschön für die Klarstellung vonseiten der CDU, das klare Bekenntnis zum Kirchenasyl.
Das war in der letzten Zeit nicht immer so deutlich. Zuletzt hat Herr Landrat Bröhr noch bei einem kleinen Einspieler in der Sendung „hart aber fair“ von einem rechtsfreien Raum gesprochen, den es nicht geben dürfte. Das war der völlig falsche Zungenschlag.
Er hat Strafanzeige gegen mehrere Pfarrer erstattet. Das mag rein formaljuristisch zulässig sein.
Herr Minister, Sie haben es ausgeführt. Es gibt ab einem gewissen Zeitpunkt keinen Schutz mehr vor Strafverfolgung. Formalrechtlich, ja. Aber es muss doch unser Ziel sein, zu deeskalieren und nicht zu eskalieren. Es muss möglich sein, konfliktfreie Lösungen zu finden und nicht der Staatsanwaltschaft und der Polizei die Lösung des Problems zu überlassen.
Das ist genau der Geist der Vereinbarung, die im letzten Jahr von Frau Ministerin Spiegel, Herrn Minister Lewentz mit den Kirchen, kommunalen Spitzenverbänden und Polizei getroffen wurde. Alle haben diese Vereinbarung ausdrücklich gelobt. Gerade was Herrn Landrat Bröhr anbelangt, bin ich der Auffassung, wenn man einer Partei angehört, die das C im Namen trägt, hat man eine besondere Verantwortung.
Was der Sache wirklich besser dienen würde, ist eine Problemlösungsstrategie – daran arbeitet die Landesregierung – und keine Profilierungsstrategie eines ambitionierten Landrats.
Wir stehen als SPD-Fraktion und Koalition klar zum Instrument des Kirchenasyls. Die Kirchen können sich darauf verlassen, dass wir das nicht nur halbherzig oder strikt formal sehen. „Kirchenasyl im demokratischen Rechtsstaat“ ist die Überschrift der Aktuellen Debatte. Ja, das passt zusammen.
Sie haben aber einen wesentlichen Aspekt des Artikels 28 Grundgesetz unterschlagen, meine Damen und Herren der AfD. Das spielt bei Ihnen offenbar gar keine Rolle. Dort heißt es, die Bundesrepublik ist ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat. –
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz hat die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in das allgemeine Landesdatenschutzrecht rechtzeitig geschafft. Das Landesdatenschutzgesetz ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Umsetzung unseres Landesdatenschutzgesetzes durch die öffentliche Verwaltung erfolgt nach Aussage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit reibungslos.
Es war von Anfang an klar, dass das besondere Landesdatenschutzrecht erst in der Folgezeit angepasst werden kann. Nun, nach knapp vier Monaten, liegt der Gesetzentwurf vor. Es ist eine richtige Fleißarbeit, die durch ein sehr umfassendes Normenscreening geleistet wurde. Es geht immerhin um die Änderung von 25 Gesetzen und zehn Verordnungen, vom Landestransparenzgesetz angefangen über das öffentliche Dienstrecht, Schulrecht, Gesundheitsrecht bis hin zum Steuerberaterversorgungsgesetz: Datenschutz – das merkt man – ist heute eine Querschnittsaufgabe.
Bei der Anpassung von Fachgesetzen handelt es sich zumeist um redaktionelle Änderungen. Außerdem werden Ausgestaltungsspielräume aus zahlreichen Öffnungsklauseln, die uns das europäische Recht überlässt, auch genutzt.
Darüber hinaus soll das Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um andere Vorschriften anzupassen. Es geht insbesondere um die Änderung des Kommunalwahlgesetzes bezüglich der Konkretisierung des Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung. Das ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie und eigentlich etwas für Insider.
Leitlinie des Gesetzes ist es, bei allen Änderungen und Regelungsoptionen, die wir haben, das bisherige bewährte Datenschutzrecht des Landes so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Der Schutz von Daten ist nicht erst seit der DatenschutzGrundverordnung von großem Belang und gesellschaftlichem Interesse. Das vorliegende Landesgesetz trägt deshalb der Schaffung eines Rechtsrahmens besonders Rechnung.
Ich nenne beispielhaft das Landestransparenzgesetz. Hier haben wir doch sehr umfassende Beratungs- und Beanstandungsrechte für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgesehen. Das Landesbeamtengesetz regelt beispielsweise die Aufbewahrung von Personalakten. Dabei geht es um Personalakten in Papierform, die über die elektronische Erfassung hinaus aufbewahrt werden. Man sieht dabei, es gibt den Grundsatz der Datensparsamkeit. Bei einer doppelten Aktenführung brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die hier auch vorgesehen ist.
Es geht außerdem um Auskunfts- und Informationsrechte für Beamtinnen und Beamte. Es geht um Regelungen zur Übermittlung von Daten an Dritte, an andere Stellen. Das ist ebenfalls regelungsbedürftig.
Es geht beispielsweise nach dem Landeskrebsregisterge
setz um Regelungen zur Unterrichtung über den Datentransfer. Weiter ist die Erfassung von Daten zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hilfskräften im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wichtig.
All das zeigt, dass es um hoch sensible Daten geht. Datenschutz ist heute ein hohes Rechtsgut. Deshalb ist es gut, dass wir hier klare Regelungen treffen.
Unser Dank gilt daher allen, die diesen Entwurf erarbeitet haben. Wie gesagt, das war eine richtige Fleißarbeit. Die vielen Vorschläge wurden im Rahmen der Anhörung ebenfalls sehr fundiert abgewogen und in der Begründung dargelegt. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Wir werden diesen Gesetzentwurf zum Gegenstand der Ausschussberatungen machen. Ich kann aber vorweg bereits sagen, dass wir den Gesetzentwurf mittragen können.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sicherheit an den Gerichten hat für die rheinland-pfälzische Justizpolitik einen besonders hohen Stellenwert. Die rund 340 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister leisten hier einen unverzichtbaren Dienst und verdienen deshalb Dank und Anerkennung.
Sie sorgen nicht nur für die Sicherheit, sondern sind zumeist für den Erstkontakt am Eingang der Justizbehörden zuständig; sie geben sozusagen die erste Visitenkarte der Justiz ab. Selbstverständlich sind auch die inneren Abläufe in den Justizbehörden nicht denkbar ohne den Einsatz der Wachtmeistereien. Es ist deshalb wichtig, dass wir ihnen eine besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen und uns mit der beruflichen Situation ernsthaft befassen. Deshalb ist die Große Anfrage der CDU-Fraktion auch sehr löblich. Der Wachtmeisterdienst hat es verdient.
Sehr geehrter Herr Henter, Sie haben in Ihren Ausführungen und auch in der Beratung im Ausschuss Prüfungen personeller und auch besoldungsrechtlicher Natur angemahnt. Ich glaube, hier und heute ist nicht zu erwarten, dass darauf eine Antwort erfolgt. Auch wir wollen uns dafür einsetzen, dass es zu Verbesserungen kommt. Seriös können wir dies natürlich erst im Rahmen der Haushaltsberatungen, wenn es um das Gesamtbudget geht, diskutieren und uns damit auseinandersetzen. Dort gehört die Debatte natürlich auch hin. Irgendwelche Versprechungen heute zu machen, wäre sicherlich fahrlässig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie greifen in der Großen Anfrage Themen auf, die uns ebenfalls vom Landesverband des Justizwachtmeisterdienstes vorgetragen wurden, übrigens ein Verband, der seine Forderungen sehr fundiert, sehr engagiert, aber auch mit Augenmaß vertritt. Wichtiges Thema sind die Sicherheitsbelange innerhalb der Justiz. Zu den Sicherheitsbelangen gehört es selbstverständlich auch, die Eigensicherung der Bediensteten zu verbessern. Aus der Praxis heraus gibt es zahlreiche Anregungen, zum Beispiel zu den Schutzwesten oder den Spuckhauben, die von der Arbeitsgruppe „Sicherheit“ sorgfältig abgewogen und geprüft wurden. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass diese Arbeitsgruppe „Sicherheit“ hervorragende Arbeit leistet.
Der Wunsch nach Einführung eines ausziehbaren Einsatzstocks wurde ebenfalls bereits aufgegriffen, und es wurde ein Pilotverfahren in Gang gesetzt. Es muss bei alledem sichergestellt werden, dass der Gebrauch einer Waffe tatsächlich den Schutz erhöht und Risiken kalkulierbar sind. Wir brauchen auch einen Modus, wie die Ausbildung, die Weiterbildung erfolgt. Deshalb ist es richtig, ein Pilotverfahren sehr sorgfältig anzugehen. Das war übrigens auch in der Praxis bei der Einführung der Hand- und Fußfesseln oder dem Pfefferspray so.
Ein weiterer Punkt der Großen Anfrage betrifft die Aus
bildung und Fortbildung des Wachtmeisterdienstes. Auch da gilt es, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, wobei in der Antwort auf die Große Anfrage ausgeführt wird, dass die Ausbildung in den letzten Jahren erheblich verbessert werden konnte, zum Beispiel durch den achtwöchigen Lehrgang in Nordrhein-Westfalen, in Monschau. Es gibt ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsveranstaltungen, Weiterbildungsmodulen und Inhouseschulungen zur Eigensicherung
Eine spezielle Herausforderung stellt der Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern dar. Das Ministerium hat auch dies erkannt und erste Fortbildungen hierzu durchgeführt. Es wird demnächst noch einmal Thema einer Fachtagung sein, ob sich daraus weitere Fortbildungen entwickeln. Es wäre sicherlich auch sehr hilfreich für die Bediensteten, dass eine Handreichung mit Praxisanleitungen entwickelt wird.
Zum Personal: Die Personalsituation gilt es natürlich im Rahmen der Etatberatungen in den Blick zu nehmen. Wir haben eine Überstundenanzahl, die im Durchschnitt noch einigermaßen vertretbar ist, aber es gibt dennoch Belastungsspitzen, wenn man sich das ansieht, insbesondere bei den Landgerichten, bedingt durch schwierige Strafverfahren, durch eine hohe Anzahl von Vorführungen. Darüber müssen wir uns also sicherlich unterhalten, genauso – Sie haben es gesagt, Herr Henter – über den Anteil der Justizwachtmeisterinnen. Der ist mit 14 % zu gering, weil es gerade bei der Eingangskontrolle und der körperlichen Durchsuchung von Besucherinnen immer wieder zu Engpässen kommt.
Wichtig ist aber auch noch einmal zu betonen, dass ein Abbau der Personalstellen in den letzten Jahren nicht erfolgt ist. Wir konnten die Personalstellen konstant halten, und bei Engpässen innerhalb der Gerichte sind Vertretungen bisher gut organisiert. Gleichwohl ist der Wunsch nach einer personellen Verstärkung völlig nachvollziehbar und wird – wie gesagt – noch einmal zu diskutieren sein, genauso wie die Forderung einer neuen Zulage für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen.
Letzter Punkt, das Thema Eingangsbesoldung. Ich glaube, die Antwort auf die Große Anfrage zeigt auf, dass wir uns hier im Ländervergleich im Gros der Länder befinden. Es war richtig, dass wir das Einstiegsamt von A 3 auf A 4 mit Zulage angehoben haben. Wir haben darüber hinaus die Fortbildungsqualifizierung, die für herausgehobene Funktionen das Beförderungsamt der A 7 eröffnet.
Das Berufsbild der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister wird sich in Zukunft weiter wandeln. Mit der Einführung der E-Akte und der zunehmenden Digitalisierung sind neue Aufgaben verbunden.
Es muss uns deshalb allen ein gemeinsames Anliegen sein, dass wir mit dafür sorgen, auch in Zukunft, wie bisher schon, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für diese sehr verantwortungsvolle Tätigkeit zu finden.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU datiert vom 17. Mai 2018. Wir haben mehrfach darüber im Rechtsausschuss beraten. Ja, es stimmt, wir haben eine sehr sachliche Anhörung durchgeführt.
Wir sind uns auch im Ziel einig: Opferschutz verdient ein besonderes Augenmerk. Das ist völlig klar. Wenn Sie sich den neuen, den aktuellen Opferschutzbericht ansehen, dann muss man konstatieren, dass wir in Rheinland-Pfalz schon sehr weit gekommen sind.
Was Ihren Antrag anbelangt, muss ich heute feststellen, er ist überholt.
Er ist durch die Zeit überholt. Die Landesregierung hat längst gehandelt. Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat bereits bei der Gedenkveranstaltung zum Flugtagunglück von Ramstein im August 2018 verkündet, dass Detlef Placzek mit der Aufgabe des Opferbeauftragten der Landesregierung betraut wird.
Mit der Beauftragung kommt das Land Rheinland-Pfalz einer Anregung von Kurt Beck nach, der als Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen der Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz eine engere Vernetzung der Stellen von Bund und Ländern für solche extremen Ausnahmesituationen angemahnt hat.
Bis jetzt haben fünf Bundesländer eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Rheinland-Pfalz ist hier vorn mit dabei. Das unterstreicht noch einmal mehr, welchen Stellenwert der Opferschutz hier im Land einnimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit Ihrem Antrag zielen Sie allerdings darauf ab, nicht nur eine zentrale Verbindungsstelle für Großereignisse, sondern ein neues, relativ weit gefächertes Angebot der Opferberatung und der Hilfe bis hin zur individuellen Einzelfallberatung zu schaffen. Darüber hinaus soll der Opferschutzbeauftragte eine Lotsenfunktion übernehmen, Netzwerkarbeit fördern, Aktionen im präventiven Bereich koordinieren und vieles mehr.
Ich bin der Auffassung, wir schaffen dadurch in der Tat eine Doppelstruktur. Wir haben bereits bestehende Angebote
in Rheinland-Pfalz und ein sehr umfassendes flächendeckendes Beratungsnetzwerk mit hoher örtlicher Präsenz. Ich nenne hier vor allem den WEISSEN RING, aber auch andere, viele Opferschutzeinrichtungen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren.
Herr Landesvorsitzender Keggenhoff vom WEISSEN RING hat im Rahmen der Anhörung noch einmal deutlich unterstrichen, dass es diesen Grundsatz der Subsidiarität gibt. Das heißt, sofern eine Aufgabe durch die Zivilgesellschaft angemessen erfüllt werden kann, bedürfe es keiner zusätzlichen staatlichen Aufgabenwahrnehmung.
Rheinland-Pfalz ist eben nicht 1 : 1 mit NordrheinWestfalen oder dem Stadtstaat Berlin vergleichbar, deren Opferschutzbeauftragte weitergehende Aufgaben übernehmen. Wir in Rheinland-Pfalz haben noch ein sehr dezentrales Angebot, allein der WEISSE RING verfügt über 27 Außenstellen. 280 Opferhelferinnen und Opferhelfer engagieren sich ehrenamtlich.
Herr Keggenhoff hat im Rahmen der Anhörung gesagt, wir sind näher dran, wir sind kommunal verankert. Natürlich ist es so, dass auch staatliche Stellen Opferschutz betreiben, die Polizei etwa durch Opferschutzbeauftragte in den Polizeipräsidien oder auch die Justiz durch Zeugenkontaktstellen und vieles mehr – alles bereits etablierte Stellen, die wir überhaupt nicht infrage stellen.
Der neue Opferbeauftragte der Landesregierung soll nach Anschlägen, nach schlimmen Unglücksfällen oder Naturkatastrophen mit überregionalem Ausmaß, die hoffentlich nie eintreten, als Berater und Sachwalter der Opfer dafür sorgen, dass sie schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten; ja, er soll sich kümmern.
Ich glaube und ich bin auch überzeugt davon, Detlef Placzek bringt hierfür die geeigneten fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mit. Er hat es als Flüchtlingskoordinator bewiesen und verfügt auch über das entsprechende Know-how, weil es gerade in Zukunft um Themen des Opferentschädigungsrechtes gehen wird, Aspekte wie Schadensersatz, Rehabilitation oder auch Versorgungsfragen.
Selbstverständlich bedarf die Arbeit einer konzeptionellen Vorbereitung mit einer ressortübergreifenden Verzahnung und Vernetzung mit relevanten Behörden, mit Institutionen und auch der ehrenamtlichen Ebene. Das ist völlig klar, um im Falle eines Falles, der hoffentlich nie eintritt, gut gerüstet zu sein.
Dieser Bericht über die konzeptionelle Aufstellung soll nach unserem Alternativantrag auch Gegenstand einer Beratung sowohl im Rechtsausschuss als auch im Sozialpolitischen Ausschuss sein. Mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Professor Franke, besteht bereits ein entsprechender Austausch, sodass der Intention des Vorschlags von Kurt Beck bereits Rechnung getragen wurde.
Meine Damen und Herren, deshalb lehnen wir den Antrag der CDU ab. Er schießt aus unserer Sicht über das Ziel hinaus. Die erfolgte Einsetzung eines Opferbeauftragten ist nach unserer Überzeugung passgenau auf die Bedürfnisse unseres Landes erfolgt.
Danke schön.
......... 3697 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 3698 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 3699 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 3699 Herbert Mertin, Minister der Justiz:.... 3700
Überweisung des Antrags – Drucksache 17/6247 – an den Rechtsausschuss – federführend – und an den Innenausschuss..... 3701
Ausbreitung des Wolfes in Rheinland-Pfalz – Bestände kontrollieren und sichern, Gefahren für Mensch und Nutztiere abwenden, gesellschaftliche Akzeptanz sicherstellen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6254 –
dazu: Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6298 –........... 3702
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Opferschutz hat in Rheinland-Pfalz einen besonders hohen Stellenwert. Da sind wir uns jedenfalls bei der Besprechung der Opferschutzberichte regelmäßig zumindest weitgehend einig. Dies liegt einerseits an einem sehr umfassenden staatlichen Ansatz der Prävention, der Strafverfolgung und der Opferunterstützung, andererseits aber auch an einem breiten Netz der zivilgesellschaftlichen, oft auch ehrenamtlichen Opferhilfe. Sie nennen zu Recht in Ihrem Antrag den WEISSEN RING, der stellvertretend für viele andere Initiativen und Organisationen in diesem Land steht. Hier wird eine überaus wertvolle Arbeit geleistet.
Opfer von Straftaten verdienen das besondere Augenmerk und die Unterstützung des Rechtsstaates. In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich hier zum Glück vieles verändert, und der Opferschutz ist aus seinem Schattendasein herausgetreten.
Meine Damen und Herren, das schreckliche und feige Attentat auf dem Breitscheidplatz in Berlin hat eine neue Dimension der notwendigen Opferhilfe aufgezeigt. Die staatlichen Unterstützungsleistungen und die bestehende Hilfestruktur allein haben nicht ausgereicht, um dem schlimmen Leid der Opfer und der Hinterbliebenen wirksam und schnell zu begegnen.
Dazu hätte neben den rein materiellen Aspekten vor allem auch der rechtzeitige Zuspruch und die Empathie der politisch Verantwortlichen für die Betroffenen gehört. Hinterbliebene der Opfer haben sich in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin über die Reaktion des Staates beklagt und ihr Untätigkeit und Versagen vorgeworfen. Wenn es also um Opferhilfe in solch schwierigsten Situationen geht, darf es nicht nur um Geld und die organisatorische Abwicklung allein gehen, sondern es muss auch um menschliche Nähe, das Zuhören, das Verständnis, Trost und das persönliche Kümmern gehen.
Unser Ministerpräsident a. D. Kurt Beck hat als Opferbeauftragter der Bundesregierung mit großen Engagement und auch mit dieser Menschlichkeit segensreich gewirkt und viel Vertrauen in unseren Rechtsstaat zurückgewonnen. Er hat darüber hinaus wichtige Schlussfolgerungen in seinem Abschlussbericht aufgezeigt, die im Zusammenhang mit Ihrem Antrag von Bedeutung sind.
Er hat die dauerhafte Einrichtung eines Opferbeauftragten auf Bundesebene, möglichst auch in Verzahnung mit ähnlichen Stellen der Länder angeregt. Die Landesregierung hat diese Anregung nach einem Gespräch der Ministerpräsidentin mit Kurt Beck aufgenommen und lotet derzeit auch die Umsetzungsmöglichkeiten in einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus.
Ihr Antrag geht in diese Richtung. Herr Baldauf, um eines auch vorweg zu sagen, wir wollen gern beantragen, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen, um mit Ihnen das Für und Wider offen und in aller Sachlichkeit zu diskutieren. Was uns allerdings – auch das sage ich ganz klar – im Antrag fehlt, ist eine differenziertere Betrachtung dessen, was in Rheinland-Pfalz bereits gut läuft. Es ist ein bisschen dünn, im Antrag nur zu erwähnen, dass der WEISSE RING eine löbliche Arbeit macht, ansonsten aber nicht klar abzugrenzen, was aus Ihrer Sicht der Staat besser machen könnte und warum der Staat es besser machen könnte.
Der Opferschutzbeauftragte soll nach Ihrem Antrag sehr umfassende Aufgaben im Bereich der Rechtsberatung, eine Lotsenfunktion, als erster Ansprechpartner auch bei schweren Straf- und Gewalttaten übernehmen. Er soll überörtliche und örtliche Netzwerkarbeit fördern, den Aufbau einer Hotline organisieren und vieles mehr. Das führt natürlich bei den Opferschutzinitiativen hier in Rheinland-Pfalz – wir haben zum Glück ein sehr breites Netz – zu der
berechtigten Frage, ob vieles von dem, was bisher oft auch ehrenamtlich geleistet wurde, nicht genug war, ob die Opferschutzhilfeeinrichtungen da möglicherweise versagt haben.
Deshalb – ich glaube, Sie haben auch entsprechende Reaktionen erhalten – gibt es ein Stück weit auch Verunsicherung bei den engagierten Opferhilfeeinrichtungen, dass hier möglicherweise eine Doppelstruktur aufgebaut werden soll. Ich glaube, darüber müssen wir uns im Ausschuss noch einmal sehr dezidiert unterhalten. Dort, wo der Opferschutz zivilgesellschaftlich gut organisiert ist, bedarf es aus unserer Sicht keiner parallelen Struktur des Staates.
Kurt Beck hat seinen Vorschlag auf den Umgang mit Opfern schwerster Straftaten oder ähnlicher Anschläge wie auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, die wir hoffentlich nie mehr erleben müssen, bezogen. Er hat ausgeführt, dass bei derartigen schwersten Schadensereignissen eine koordinierende Stelle sicherlich von großem Vorteil wäre. Allerdings darf diese Stelle nicht überfrachtet werden oder bestehende gute Strukturen verdrängen. Die Bundesregierung hat mit der Berufung des Bundestagsabgeordneten Edgar Franke einen zentralen Ansprechpartner für die Anliegen der Betroffenen von terroristischen Straftaten etabliert.
In der Zusammenarbeit mit den Ländern sind Ansprechpartner vor Ort durchaus sinnvoll. Das will ich einräumen. Wir wollen gern mit Ihnen darüber reden, ob und in welcher Form das in Rheinland-Pfalz geschehen soll.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank für diese ausführliche Begründung und die Herleitung aus der Historie, Herr Kollege Dr. Martin. Das macht es mir etwas einfacher, ich kann mich kürzer fassen.
Die Einrichtung einer berufsständischen Altersversorgung der Rechtsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz geht zurück auf das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz aus dem Jahr 1985. Das ist jetzt 33 Jahre her. Man kann feststellen, das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammern hat sich etabliert, bewährt und ist absolut leistungsfähig.
Mit der Änderung geht es nun darum, das Gesetz an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.
Im Mittelpunkt steht die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für die Begründung einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Dies war eine Regelung, die insbesondere für die Anwältinnen und Anwälte von Nachteil war, die infolge
eines Ortswechsels nach Rheinland-Pfalz oder der Verlegung des Kanzleisitzes nach Rheinland-Pfalz zwar Mitglied einer rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammer werden konnten, aber nicht Pflichtmitglied des Versorgungswerks. Dies war insoweit von Nachteil, als Versicherungsbiografien nicht fortgesetzt werden konnten.
Mit der Aufhebung der Höchstaltersgrenze wird diese Benachteiligung älterer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte abgebaut und dadurch auch die Bereitschaft zur Mobilität und zur Flexibilität gefördert. Außerdem – das ist auch ein wichtiger Punkt – erreichen wir dadurch eine Rechtsangleichung für die Anwaltschaft. Herr Dr. Martin, Sie haben es ausgeführt, das war auch Ziel der Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte auf Bundesebene. Die Länder wurden im SGB VI ermächtigt, Landesregelungen für die Aufhebung der Altersgrenze zu treffen. Davon machen wir Gebrauch, wie andere Bundesländer im Übrigen auch. Viele sind derzeit auf diesem Weg, und Rheinland-Pfalz ist mit vorne dabei und befindet sich insoweit auch absolut in der Zeit. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die EUDatenschutzgrundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden. Damit beginnt ein neues Zeitalter für den Datenschutz. Der neue Rechtsrahmen, ergänzt um die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Ländergesetzgebung, bringt wesentliche Vorteile für den Datenschutz. Er wird endlich europäisiert.
Der rechtliche Flickenteppich wird beseitigt. Die Datenschutzstandards werden nicht abgesenkt, sondern im Gegenteil fußend auf dem bisherigen deutschen Recht ausgeweitet und verbessert. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden durch umfassende Auskunfts-, Informations- und Einwilligungsrechte gestärkt. Das Recht gilt auch für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU ihre Dienste anbieten.
Dieses Marktortprinzip ist ebenfalls ein wesentlicher Fortschritt des neues Rechts, weil nicht erst der Skandal um Facebook die Datenweitergabe und der Verkauf an Cambridge Analytica gezeigt hat, dass endlich Schluss sein muss, personenbezogene Daten als freie Handelsware zu behandeln.
Der neue Rechtsrahmen ist dringend erforderlich, um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Ländern durch eine Öffnungsklausel – auch das ist eigentlich eine Ausnahme bei Verordnungen der EU – Regelungsoptionen an die Hand, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausschöpfen.
Die Landesregierung hat es geschafft, den Entwurf recht
zeitig vor dem 25. Mai vorzulegen. Wir sind eines der ersten Länder, die die Befugnisse aus der DatenschutzGrundverordnung und der Richtlinie für die Polizei und Justiz ins Landesrecht umsetzen. Es gibt einige Landtage, die auch in diesen Tagen beraten, zum Beispiel gerade heute Hessen. Aber es schaffen längst nicht alle Länder, diesen Termin so früh wie wir einzuhalten.
Deshalb gebührt Ihnen, Herr Lewentz, Herrn Staatssekretär Stich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses, Herrn Dr. Meyer, der Stabsstelle im Innenministerium und der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein herzliches Dankeschön für diese Mammutaufgabe, die erfüllt wurde.