Marc Reinhardt
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Frau Berger, ein bisschen ist das wie mit dem Hasen und dem Igel: Ick bün all hier.
Der Minister hat Ihnen ja eben gesagt, was die wesentlichen Ablehnungsgründe für Ihren Antrag sind. Ich frage mich sowieso, warum Sie den so kurz vor Ende der Legislaturperiode noch stellen.
Drei kurze Gründe vielleicht dazu: Sie haben ja gehört, dass wir das bereits machen. Wenn Sie die Veröffentlichungen verfolgt hätten, hätten Sie bemerkt – der Minister hat es eben auch gesagt –, dass wir bereits, ich glaube, 247 Stellen dieses Jahr ausgeschrieben haben, die eigentlich erst im nächsten Jahr besetzt werden sollen, und wir dafür diese Personalmittel nutzen, von denen Sie sprechen. Es ist übrigens bei einem Personalkörper, der ungefähr 12.000 Mann beinhaltet, nichts Ungewöhnliches, dass am Jahresende tatsächlich auch Gelder übrig bleiben, weil wir ja durch Schwangerschaft, Krankheit, Versetzung oder durch Ausschreibungen nicht immer die vollen Stellen ganz ausnutzen können.
Ich glaube aber, dass wir hier auf einem guten, sehr guten Weg sind. Die letzten Einstellungswellen zeigten, dass der Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv geworden ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass gerade auf Drängen der CDU-Fraktion endlich die Verbeamtung umgesetzt wurde.
Ich denke, der Bildungsminister ist uns auch dankbar dafür, dass wir da so hartnäckig waren.
Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen für MecklenburgVorpommern. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landtagspräsidentin hat schon sehr umfangreich in den Antrag
eingeführt. Man soll ja zuerst etwas Positives sagen: Ich finde es gut, Herr Koplin, lieber Torsten, dass ihr den Antrag so unterstützt, und nun können wir uns natürlich noch darüber …
Man kann vieles gemeinsam machen. In diesem Landtag ist ja jede Fraktion abwechselnd darüber mal betrübt gewesen, dass man irgendwas nicht gemeinsam gemacht hätte.
Ich denke, man kann über so was auch immer reden, man kann sich darüber streiten, wer es erfunden hat, Herr Holter. Man kann auch, wie Sie, wieder dazwischenrufen und das kaputtbrüllen, das kann man natürlich alles machen. Das wird aber, glaube ich, dieser Sache nicht ganz gerecht.
Noch mal kurz: Worum geht es hierbei? Das Museumskonzept für das Schweriner Schloss soll überarbeitet werden, um es inhaltlich auf die Welterbebewerbung des Residenzensembles Schwerin auszurichten. Ein modernisierter Bildungs- und Erlebnisraum für Einheimische, aber auch für Touristen aller Altersgruppen, der den Vorgaben der UNESCO entspricht, soll geschaffen werden. Und es soll eine Prüfung erfolgen, welcher externe Sachverstand für die Umsetzung infrage kommt.
Die CDU, das wird Sie nicht wundern oder vielleicht auch doch, hat den Prozess, das ehemalige Residenzensemble Schwerin mit den angrenzenden Parkanlagen, dem Alten Garten und seinen Baudenkmälern zum Weltkulturerbe UNESCO zu erklären, von Anfang an aktiv unterstützt, sicherlich wie alle anderen Fraktionen, auch in der Stadtpolitik vor Ort. Die CDU setzt sich dafür ein, und das ja schon seit vielen Jahren, dass das historische Erbe Mecklenburg-Vorpommerns auch für zukünftige Generationen bewahrt wird.
Und weil Herr Koplin fast schon in eine allgemeine kulturpolitische Debatte abgeglitten ist, will ich das zumindest an einem Punkt auch tun: Auch für uns ist das vor allem für die nächste Legislaturperiode von großer Bedeutung, dass gerade für den Unterhalt denkmalgeschützter und ortsprägender Gebäude, ob in unseren kulturhistorisch bedeutenden Städten oder auch im ländlichen Raum, deutlich mehr getan wird. Aus unserer Sicht bedarf es in der nächsten Legislaturperiode, vor allem wenn wir auch an die Schlösser und Herrenhäuser denken, eines eigenständigen Landesdenkmalschutzprogramms.
In dieser Sache will ich es dann auch bewenden lassen. Herr Koplin und auch Frau Bretschneider haben es gesagt, hier sind am Ende alle gefordert: die Kommune, das Land, aber auch der Bund, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen, damit diese Bewerbung in Zukunft Erfolg hat und wir den UNESCO-Welterbetitel für dieses Ensemble bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon des Öfteren gehört, Hintergrund für eine der angestrebten Neuregelungen hier im KAG ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus Leipzig. Danach ist die jetzige Regelung im KAG, die als Grundlage für Beitragserhebungen dient, als rechtswidrig anzusehen. Da das Bundesverwaltungsgericht aber keine Verwerfungskompetenz hat, wie man das im juristischen Deutsch so nennt, ist das KAG in seiner Form bisher immer noch in Kraft. In der Anhörung – das hat auch mein Kollege Müller heute gesagt – hat ein Vertreter des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald jedoch gesagt, ein Nichthandeln des Landtages ist keine Option.
Derzeit fehlt es also an einer verbindlichen Festlegung, wann die Beitragszahler nicht mehr mit dem Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht zu rechnen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für unzulässig erklärt. Nach dem Urteil hätten die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserversorgung ihre Beiträge bis zum 31.12.2008 geltend machen müssen, was zumindest in einigen Zweckverbänden bei uns im Land zu ziemlichen Problemen geführt hätte. Da greift jetzt unsere Neuregelung im Gesetz und es gibt eine Frist bis in das Jahr 2020.
Ich könnte jetzt noch mal hinsichtlich der Erneuerungsbeiträge ausführen, aber mein Kollege Heinz Müller hat ja schon gesagt, warum wir zunächst einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht haben, den wir dann aus guten Gründen zurückgezogen und das Problem mit dem Schweriner Wasser- und Abwasserversorger geklärt haben. Ich glaube, die jetzige Regelung, auch mit dieser Übergangsregelung, wie wir sie heute zum Beschluss vorlegen, ist eine gute Regelung und führt zu einem vernünftigen Interessenausgleich. Es ist
klar, dass gerade beim KAG es sicherlich nach dieser Novelle zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen kommen kann.
Es ist vielleicht eine Option, Frau Rösler, zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Ich zumindest finde aber, Sie stehlen sich hier ein wenig aus der Verantwortung. Es ist mit Sicherheit eine schwierige Rechtsthematik. Ich glaube aber, Nichtstun ist hier zurzeit keine Option. Mit der Regelung, die wir vorgesehen haben, haben wir zumindest die Möglichkeit, etwas mehr Rechtsfrieden zu schaffen. Es ist klar, dass dabei nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen, so zum Beispiel, wie die Bürgerinitiative von uns auch gefordert hat, dass wir eine vollständige Rückabwicklung der bereits gezahlten Beiträge vornehmen. Das würde mehrere 100 Millionen bedeuten, die hier bereits geflossen sind. Die müssten zurückgezahlt und dann über mehrere Jahre über Gebühren wieder refinanziert werden. Auch das würde sicherlich zu neuen Verwerfungen führen.
Insofern halten wir diesen hier eingebrachten und jetzt zum Beschluss stehenden Gesetzentwurf mit unserem Änderungsantrag für einen richtigen Weg und ich bitte Sie um Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So ein bisschen hat man hier den Eindruck, wenn man den Oppositionsparteien zuhört, es geht um den Streit um des Kaisers Bart.
Herr Saalfeld sprach von Finanzausgleichsleistungen des Landes an die Kommunen von 2,2 Milliarden. Ich glaube, es sind 1,2 Milliarden, Herr Saalfeld. Natürlich, wenn man
die Steuereinnahmen der Kommunen dazunimmt, kommt man auf diese 2,2 Milliarden. Insofern sehen dann die Relationen ja etwas anders aus.
Und wenn Sie behaupten, 410 Millionen sind ein Tropfen auf den heißen Stein, dann weiß ich nicht, ob man das so sagen sollte. Ich finde, das ist durchaus eine beträchtliche Zahl.
Herr Holter!
Was man am Ende sagen muss, und das hat Herr Müller auch gesagt: Wenn jetzt Ihre Kritik darin besteht, dass es keinen unterschriebenen Vertrag gibt, der hier dem Landtag vorliegt – das kann man tatsächlich aus der Koalitionsvereinbarung herauslesen, dass das vielleicht unser Ziel gewesen ist –, dann kann man das so hinnehmen und es ist vielleicht auch die Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen, daraus aber ein Scheitern der Regierungspolitik abzuleiten, finde ich doch sehr vermessen.
Sie haben die Fakten schon gehört vom Innenminister und auch von Heinz Müller. Ich will vielleicht das Wichtigste noch mal wiederholen, worum es geht, wenn wir über die Zukunft der Kommunen reden. Es geht um mehr Geld, es geht um Konsolidierung, es geht aus meiner Sicht auch um Standarderprobung und es geht um das neue FAG.
In allen Feldern sind wir in den letzten fünf Jahren durchaus vorangekommen. Ich will hier noch mal an die 410 Mil- lionen erinnern. Wir haben die 100 Millionen Konsolidierungsfonds, wir haben die 50 Millionen Kofinanzierungsfonds. Sie haben schon gehört, dass dort über 230 Millionen Investitionen ausgelöst sind. Es gab in der Tat zwei Kommunalgipfel. Auch die werden ja von Ihnen immer argwöhnisch beäugt. Nichtsdestotrotz wurden auf dem letzten noch mal 160 Millionen zusätzlich verteilt für die Jahre 2014 und 2017 und wir haben dann auch noch einmal bei dem ersten Kommunalgipfel 100 Millionen zusätzlich. Es sind also insgesamt 410 Millionen zusätzlich in die kommunalen Haushalte geflossen, und das außerhalb des FAGs.
Nun kann man sagen, das ist zu wenig. Das ist durchaus berechtigt. Es gibt sicherlich viele Baustellen auch auf der kommunalen Ebene und es ist sicherlich immer schön, wenn es mehr Geld gibt. Gerade die CDUFraktion hat sich in den letzten fünf Jahren immer dafür eingesetzt, dass, wenn Probleme da sind, die auch gelöst werden und dass die mit zusätzlichem Geld aus dem Landeshaushalt gelöst werden. Wer in unser Wahlprogramm guckt, sieht auch, dass wir das für die nächsten Jahre vorhaben, dass wir weiterhin an der Seite der Kommunen stehen wollen.
Insofern kann ich nicht so ganz erkennen, wo Sie ein Scheitern der Regierungspolitik gerade in diesem Feld ausmachen. Das Einzige, was ich am Ende erkennen
kann, ist: Wenn Sie sich so einen Punkt rausgreifen und meinen, weil der Vertrag nicht vorliegt, ist die Regierungspolitik gescheitert, dann ist aus meiner Sicht nur eins gescheitert, und das ist Ihre Oppositionspolitik. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wenn man den Antrag liest, Frau Berger, ist das ja so ein gewisses Sammelsurium aus Anträgen, die Sie die ganze Legislaturperiode über gestellt haben. Wie sinnvoll es
ist, das kurz vor dem Legislaturperiodenende zu tun, lasse ich mal dahingestellt sein. Selbst wenn wir den Antrag heute beschließen würden, hätte er ja wegen der Diskontinuität recht wenige Auswirkungen auf das, was noch passieren kann.
Das ist kein Quatsch, Herr Saalfeld. Beschäftigen...
Herr Saalfeld, nun hören Sie doch erst mal zu!
Wir beschließen heute ja kein Gesetz. Die Mühe haben Sie sich nicht gemacht, ein Gesetz auszuarbeiten. Sie haben eher ein bisschen was aufgeschrieben und fordern andere auf zu arbeiten. Das ist ja meistens so Ihr Handeln.
Eins stimmt – mal zu den Fakten –, seit 1990 wurde rund die Hälfte aller Schulstandorte in unserem Land geschlossen.
Das ist ein Anfang. Das ist auch nicht sehr verwunderlich, Frau Berger. Wir können ja mal in das Jahr 1996 zurückgehen. Da hat der heutige Abgeordnete Reinhardt die Schule verlassen. Wir waren damals 32.000 Schulabgänger. Wir gehen jetzt mal in das Jahr, ich glaube, 2006 oder 2007 war es. Dort waren wir dann noch 10.000 Schulabgänger.
Insofern können Sie daraus errechnen, dass...
Da war ich nicht mehr auf der Schule, Sie wahrscheinlich noch.
Daraus können Sie errechnen, dass wir seit 1990 ungefähr zwei Drittel aller Schüler an unseren Schulen verloren haben. Da ist es nicht ganz verwunderlich, dass eine Menge von Schulstandorten geschlossen wurde, nur ganz allein aus Gründen der Demografie. Sie können dann aber auch in die letzten fünf Jahre zurückgehen. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, zumindest in den drei Landkreisen, die ich kenne und betreue, wo ein Schulstandort geschlossen wurde. Das ist auch ganz normal, weil wir mittlerweile mit steigenden,
weil wir mittlerweile mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen haben.
Wir kommen dann zu Ihrem Antrag. Im Punkt 1 kommen Sie noch mal auf Ihre beiden – ich würde es nicht mal Studien nennen, weil das vielleicht eine Beleidigung für andere Studien ist –, zu Ihren beiden Schriftstücken zurück. Wir haben in der letzten Landtagsdebatte darüber schon ausgeführt, dass dabei nicht mal ein Minimum an wissenschaftlichem Maßstab eingehalten wurde.
Da sind so viele Mutmaßungen und falsche Behauptungen drin, dass es sich nicht lohnt, auf diese Studien, Gutachten oder wie auch immer Sie das nennen, einzugehen. Sie taugen deshalb auch nicht als Grundlage für so eine Debatte hier.
Sie fordern dann – auch das hat der Bildungsminister ja ausgeführt – Obergrenzen für die Schulwegzeiten. Sie wissen alle, für die Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Diese haben das in ihren Satzungen geregelt und können das dort auch anders regeln. So sind in den allermeisten Satzungen die 40 Minuten für die Grundschule und die 60 Minuten für die weiterführenden Schulen festgeschrieben. Wenn man das ändern will, ist das durchaus möglich. Man muss sich dann natürlich auch über die Kosten unterhalten, denn gerade diese dürften sich nicht ganz unerheblich auf die Kreiskasse niederschlagen.
Wir kommen zu den Schülermindestzahlen. Da fordern Sie ja eine ganze Menge, der Bildungsminister ist bereits darauf eingegangen.
Es ist sicherlich immer sehr populär, Schülermindestzahlen zu senken. Ich will auch nicht ausschließen, dass wir in Zukunft, wenn wir es wieder mit sinkenden Schülerzahlen zu tun haben, vor allem bei Regionalen Schulen dazu kommen werden, dass man vielleicht noch die eine oder andere Schülermindestzahl senkt. Dass das so erheblich wird, wie das hier bei Ihnen der Fall ist, kann ich mir eher nicht vorstellen. Das würde doch zu erheblichen – also wenn wir jetzt gerade bei den regionalen Schulstandorten von 36 auf 22 Schüler runtergehen und dann vielleicht noch ein Drittel abweichen können – finanziellen Mehraufwendungen nicht nur des Landes führen, sondern auch der Kommunen, die ja Schulträger sind. Insofern kann man darüber sicherlich mal diskutieren. Zurzeit, denke ich, ist das aber nicht notwendig, da wir es ja mit steigenden Schülerzahlen zu tun haben. Insofern sehe ich hier auch für die nächsten vier, fünf Jahre so gut wie keinen Schulstandort gefährdet.
Sie fordern dann die Landesregierung auf, sie soll zu Schülerverkehrsgipfeln einladen. Ich denke, dass das etwas verfehlt ist, wenn die Landesregierung anfängt, flächendeckend Schülerverkehrsgipfel einzuberufen, da hier die Landkreise in der Verantwortung und in der Pflicht sind.
Solche Gipfel gibt es ja, glaube ich, auch jedes Jahr in jedem Landkreis. Dann setzen sich der Landkreis, die Vertreter der Schulen und auch die Vertreter des Nahverkehrs zusammen und besprechen die Schulwegzeiten. Insofern fordern Sie hier etwas, was es bereits gibt.
Zum Radverkehr und zu den Radwegen hat der Bildungsminister schon einiges gesagt. Es gibt jetzt wieder das Lückenschlussprogramm des Landes. Wir kommen da immer weiter voran, und dort, wo es um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler geht, sind sicherlich auch immer kurzfristig Möglichkeiten gewesen, um die Radwege zu bauen.
Zum Schluss fordern Sie im Punkt 5 noch 150 Euro pro Monat für Schüler, die an eine freie Schule gehen, weil sie die nächstgelegene ist. Ich glaube, mit so einer Debatte sollten wir hier nicht anfangen, dass wir versuchen, Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Schulen in freier Trägerschaft gegeneinander auszuspielen. Ansonsten möchte ich nur sagen, die CDU-Fraktion stand auch, was die freien Schulen betrifft, in dieser Legislaturperiode immer fest an deren Seite und hat dafür gesorgt, dass hier die Finanzierung gesichert ist.
Insofern kann ich zum Schluss nur sagen, dass wir Ihren Antrag ablehnen, da er aus unserer Sicht nur reines Wahlkampfgetöse ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5476 vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes am 17. Dezember 2015 in Erster Lesung beraten und federführend an den Innenausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 3. März 2016 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Anhörung haben der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, die Stadt Burg Stargard und die Stadt Lübz, das Land Steiermark aus Österreich, der Landesrechnungshof, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft teilgenommen. Die Peenestadt Neukalen und das Amt Parchimer Umland haben überdies eine unaufgeforderte Stellungnahme eingereicht. Wegen der Ergebnisse der Anhörung verweise ich auf meinen Bericht. Ich gehe davon aus, dass in der Aussprache die Diskussionsschwerpunkte der Anhörung von den einzelnen Fraktionen entsprechend dargestellt werden.
Der Ausschuss hat eine Auswertung der Anhörungsergebnisse vorgenommen und insbesondere geprüft, ob der mehrheitlichen Forderung der Anzuhörenden, weitere finanzielle Anreize für Zusammenschlüsse vorzusehen, entsprochen werden kann. Die Beschlüsse des Innenausschusses sehen im Ergebnis unter anderem vor, Ermächtigungsgrundlagen für die Gewährung einer Konsolidierungszuweisung aufzunehmen, die dem Rechtsnachfolger sich zusammenschließender Gemeinden neben der bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen Fusionszuweisung als weitere Prämie gewährt werden kann.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage in das Gesetz aufgenommen werden, nach der solche Nachteile durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden, die aufgrund der Mechanismen des Finanzausgleichs bei Zusammenschlüssen entstehen, wenn diese unter der Beteiligung abundanter Gemeinden stattfinden. Darüber hinaus wird die notwendige Folgeänderung zur Herkunft der für die Konsolidierungszuweisungen erforderlichen Mittel aufgenommen. Weiterhin wird eine Berichtspflicht gegenüber dem Landtag über die Wirksamkeit des Gesetzes fest- geschrieben. Im Leitbild wird die Definition der eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit mit Blick auf die in Kraft tretende Verwaltungsvorschrift zu „Beurteilung und Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit“ entbehrlich.
Die Fraktion DIE LINKE hat neben einer Entschließung beantragt, dass der Innenausschuss beschließen möge, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Fassung nicht weiter zu beraten. Der Gesetzentwurf sei nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE nicht geeignet, die auf der unteren kommunalen Ebene notwendigen Reformschritte einzuleiten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im Rahmen ihrer Entschließung ebenfalls beantragt, den Gesetzentwurf in Gänze abzulehnen.
Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, die Beratung fortzusetzen und die Einzelabstimmung vorzunehmen. Die Entschließungsanträge konnten im Ausschuss schließlich keine Mehrheit finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD mit den dargestellten Änderungen anzunehmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Frau Abgeordnete Rösler! Sie verfahren wohl nach dem Motto oder würden gern nach dem Motto verfahren „Wer nichts macht, der macht nichts falsch“, denn wie eine nicht weitere Behandlung dieses Gesetzes zur Problemlösung auf der kommunalen Ebene beitragen soll, wird wahrscheinlich Ihr Geheimnis bleiben. Das würde ja am Ende bedeuten, dass wir nach der Landtagswahl mit einem komplett neuen Gesetzgebungsverfahren anfangen und dann wahrscheinlich nicht vor Ende 2017/Anfang 2018 zu einer Beschlussfassung kommen. Und das würde bedeuten, dass erneut sehr viel Zeit ungenutzt ins Land geht. Insofern ist das, was Sie da vorschlagen, aus unserer Sicht keine Alternative. Wir würden sehr gern an diesem Gesetzentwurf festhalten.
Wie Sie wissen, Frau Rösler, hat es durchaus schon freiwillige Fusionen in dieser Legislaturperiode gegeben und auch diese wurden durch das Land finanziell unterstützt. Die CDU-Fraktion hat sich immer gegen Zwangsfusionen ausgesprochen. Da sollten Sie bei der Wahrheit bleiben. Und wenn Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, in Zukunft auch dafür sind, dass es nach einer gewissen Freiwilligkeitsphase zu verordneten Fusionen kommt, dann dürfen Sie das gerne jeden Tag der kommunalen Ebene mitteilen. Wir werden Sie nicht daran hindern. Wir halten das nicht für das geeignete Mittel.
Die CDU-Fraktion hat immer deutlich gemacht, dass allein die Schaffung größerer Strukturen die Strukturprobleme, vor allem im ländlichen Raum, nicht lösen wird. Der Gesetzentwurf verzichtet deshalb ausdrücklich darauf, ein Idealbild einer Gemeinde aufzustellen, was in unserem Land sicherlich auch schwierig ist, da wir unterschiedliche Strukturen, ob nun im Westen, im Norden, im Osten oder im Süden, haben. Vielmehr sollen die Gemeinden – wir haben das heute schon gehört – eine Selbsteinschätzung vornehmen und sich anhand eines Prüfrasters selbst definieren. Bewusst wurde auf eine Matrix und auf die Gewichtung durch K.-o.-Kriterien verzichtet. Jede Gemeinde soll also selbst einschätzen, wo ihre speziellen Eigenheiten liegen und was ihre speziellen Probleme sind.
Das Leitbild orientiert sich dabei an der Gemeindereform im österreichischen Bundesland Steiermark. Dort gab es zwei wichtige Säulen: einmal die finanzielle Förderung und die intensive Beratung durch Landeskoordinatoren. Und, wir haben es heute schon gehört, beides wird in diesen Gesetzentwurf übernommen. Wir haben zum einen die Fusionsprämie von 200.000 Euro, die über mehrere Jahre ausgezahlt wird. Sie kommt, wie schon gehört, mit 40 Millionen Euro, wenn es denn so weit kommt, auf den Kommunalen Aufbaufonds. Und da, Frau Rösler, haben wir als CDU-Fraktion mit der Fraktion DIE LINKE vielleicht eine Gemeinsamkeit. Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass auch wir uns gewünscht hätten, dass das Land hier deutlich stärker in die Verantwortung geht. Das war jetzt so in der Koalition nicht umzusetzen,
aber ich sage mal, im Verfahren gibt es nach der Landtagswahl vielleicht durchaus noch die Möglichkeit, etwas nachzusteuern.
Die Landeskoordinatoren – mein Kollege Müller ist darauf eingegangen – werden bei den Landkreisen angesiedelt.
In der Anhörung zum Gesetzentwurf – die hat es ja gegeben, ich bin in meinem Bericht als Ausschussvorsitzender auch schon darauf eingegangen – haben sich die meisten Anzuhörenden eine deutlich stärkere finanzielle Entlastung gerade defizitärer Gemeinden gewünscht. Wir haben das in den Gesetzentwurf mit aufgenommen. Es wird pro defizitäre Gemeinde einen Zuschuss von 400.000 Euro geben, damit eine freiwillige Fusion auch weiter attraktiv wird.
Wir glauben, dass am Ende nach der Selbsteinschätzung der Gemeinden dieser Gesetzentwurf dazu beitragen kann, dass es doch eine Vielzahl von Gemeinden in den unterschiedlichen Regionen unseres Landes geben wird, die sich – begleitet durch die Koordinatoren und auch durch das Land – auf den Weg machen und fusionieren und dabei dann auch zu zukunftsfähigen Strukturen kommen. Wichtig ist, und das ist das Wichtigste für die CDU-Fraktion, dass es hier um die reine Freiwilligkeit geht. Das werden wir auch so durchhalten, und das, glaube ich, ist ein wichtiges Signal an die kommunale Ebene. Wir wollen keine Zwangsfusionen. Wir wollen, dass die kommunale Ebene freiwillig und selbstbestimmt in eine Fusion geht, wenn sie es möchte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dauereinsatz! –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch der längste Weg endet mit dem letzten Schritt, in unserem Fall heute...
Ja, man muss auch philosophisch beginnen können.
Nachdem die Debatte gestern Abend im Innenausschuss etwas hitzig war, Herr Ritter, sehe ich, dass die Gemüter sich wieder etwas beruhigt haben. Heute geht ein vierjähriger Diskussionsprozess zu Ende und auch dieser letzte Schritt bedeutet im Fall der Inklusion lediglich den Beginn eines neuen, wahrscheinlich noch viel längeren Weges, auf den wir uns aufmachen. Das bedeutet, dass diese Strategie, so, wie wir sie heute beschließen werden, wovon wir ausgehen, vor Ort mit Leben erfüllt und vor allem in unseren Schulen auch umgesetzt werden muss. Es geht dabei um unsere Kinder, die ihren individuellen Leistungen entsprechend gefördert und in unseren Schulen beschult werden sollen. Inklusion kann da nach unserer Auffassung nur mit Augenmaß erfolgen. Das bedeutet, inklusives Lernen muss Schritt für Schritt umgesetzt werden und muss dabei, so haben es meine Vorredner ja auch schon gesagt, mit allen Beteiligten umgesetzt werden.
Am Beginn, wir haben das heute schon gehört, standen die Beratungen und die Empfehlungen der Expertenkommission. Daraufhin haben wir uns mit vier Fraktionen auf einen Inklusionsfrieden geeinigt und wollten diesen gemeinsam über mehrere Legislaturperioden umsetzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – auch das haben wir heute schon gehört – hat sich quasi kurz vor Schluss von Bord gestohlen
und sich schmollend in die Ecke zurückgezogen.
Wir werden sicherlich von Frau Berger heute erneut mehrere Ausreden zu diesem Thema hören. SPD...
Ob das eine Auszeichnung ist, Herr Saalfeld, dass man das große Schild,
wir sind die letzte wahre Opposition, vor sich her trägt, glaube ich, wird diesem Thema nicht gerecht.
SPD, CDU und LINKE wollen mit dem heutigen Beschluss eine Leitlinie vorgeben, an der sich in den nächs
ten Jahren und auch über den 4. September hinaus alle Akteure ausrichten können.
Was ist der CDU – wir haben ja gehört, es waren Kompromisse, Frau Oldenburg hat es gesagt, wir haben uns öfter in längeren Diskussionen, so würde ich es mal beschreiben, aufeinander zu bewegt und ich habe dann von Frau Oldenburg gelernt, dass wir quasi die erste erfolgreiche Inklusion sind, indem diese drei Fraktionen am Ende einen Kompromiss gefunden haben –, was war nun aber der CDU in diesem Kompromiss wichtig? Ich habe es schon gesagt: die Umsetzung dieses Konzeptes der Inklusion mit Augenmaß und die Umsetzung Schritt für Schritt. Wir werden auch in Zukunft die Landeszentren Hören und Sehen in Neukloster und in Güstrow erhalten und diese Einrichtungen zu Leiteinrichtungen ausbauen, damit die Schulen mit spezifischer Kompetenz vor Ort vernünftig angeleitet werden.
Drittens. Wir werden auch die Gymnasien personell stärken. Die Begabtenförderung ist Bestandteil der Inklusion. Hierzu stellen wir extra 35 Stellen zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt, das haben Sie von Frau Oldenburg und auch von Frau...,
Beinahe hätte ich es so gesagt.
... das haben Herr Butzki und Frau Oldenburg auch schon gesagt, werden wir schrittweise 240 Stellen zusätzlich zur Verfügung stellen, um die Inklusion in unseren Schulen zum Erfolg zu bringen. Die CDU-Fraktion ist dazu bereit, auch über den 4. September hinaus diesen gemeinsamen Weg weiterzugehen, und wird heute selbstverständlich dieser Strategie zustimmen. Danach liegt es an uns allen und den Beteiligten vor Ort, dass dieser Weg Schritt für Schritt weitergegangen wird und dass das Ziel im Sinne unserer Kinder erreicht wird.
Deshalb stimmen wir heute mit großer Freude nach vierjähriger Diskussion dieser Strategie der Landesregierung zu und freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf die Umsetzung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist ja nun schon durch die Vorredner sehr umfassend beleuchtet worden. Ich will ganz kurz zu drei Punkten etwas sagen.
Wir haben es gehört, Paragraf 113 im Schulgesetz regelt den Grundsatz der kostenlosen Schülerbeförderung in
Zuständigkeit der Landkreise. Wir haben hier das Problem mit den kreisfreien Städten. Das hat uns ja schon öfter hier beschäftigt. Wir haben dort gesetzlich etwas auf den Weg gebracht, dass in Zukunft auch Schwerin und Rostock Schuleinzugsbereiche festlegen müssen. Es gab ja unterschiedliche Begründungen aus den Städten, warum das die letzten Jahre nicht möglich war. Ich sage aber, was in Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar möglich ist, das wird wahrscheinlich auch in Schwerin und Rostock möglich sein. Deshalb fordere ich beide Verantwortlichen in diesen Städten auf, dem jetzt endlich nachzukommen, damit wir in einem weiteren Schritt die Gleichberechtigung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten herstellen können. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Zu Ihrem Gutachten ist ja schon sehr viel gesagt worden, Frau Berger.
Aus unserer Sicht genügt es nicht mal geringsten wissenschaftlichen Ansprüchen. Es taugt nicht mal als Kurzgeschichte für den Deutschunterricht.
Insofern von uns eine Bitte, Sie haben es ja gehört. Man könnte da noch viele weitere Beispiele, der Bildungsminister hat ja einige...
Hören Sie doch erst mal zu, Herr Saalfeld!
Vielleicht müssen Sie Ihr eigenes Gutachten auch mal lesen, dass Sie merken, was da für ein Blödsinn drinsteht. Wenn es um Schüler geht, die fiktiv befördert wurden, obwohl es in diesem Ort gar keine Schüler gibt – also ich weiß nicht, ob man so was tatsächlich vorlegen sollte. Sie wären gut beraten, uns in der nächsten Landtagssitzung damit nicht erneut zu behelligen.
Ein Wort noch zu den Kosten. Dazu haben Sie ja keine Aussagen getroffen. Das ist sehr schade, das sollte man dann auch tun. Das gilt aber auch für die Wunschliste von Frau Oldenburg.
Ich wollte es nur schon mit auf den Weg geben, falls Sie mit dem Gedanken spielen, so einen Antrag zu stellen, dass dies dann auch berücksichtigt wird.
Und zum Schluss noch ein Wort zu den Berufsschülern: Hier haben wir auf Anregung der CDU-Landtagsfraktion in den letzten Jahren schon Geld in den Haushalt eingestellt und eine Richtlinie erlassen, die zu Beginn wenig angenommen wurde. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, dies zu sagen. Sie wurde inzwischen überarbeitet. Wir
haben deutlich mehr Geld in den Doppelhaushalt eingestellt und es wird jetzt auch, wie wir erfahren haben, deutlich besser angenommen. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Ihren Antrag halten wir dahin gehend nicht nur für sinnlos, sondern auch für überflüssig, und werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie eben gehört, Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/5337 vor.
Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Landesregierung am 23. September 2015 in Erster Lesung beraten und an den Innenausschuss federführend überwiesen. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. November 2015 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Anhörung haben der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg und Professor Dr. Hartmut Anden,
Aden, genau, von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin als Sachverständige teilgenommen. Ausschließlich schriftlich Stellung genommen haben der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sowie Senator a. D. Dr. Ehrhart Körting.
Bezüglich der Ergebnisse der Anhörung verweise ich auf meinen Bericht. Ich gehe davon aus, dass in der Aussprache die Diskussionsschwerpunkte der Anhörung von den einzelnen Fraktionen entsprechend dargestellt werden.
Weil der Gesetzentwurf der Landesregierung auch zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungs-
ausschusses des Deutschen Bundestages dienen soll, hat der Innenausschuss die Unterrichtung durch die Landesregierung „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ auf Drucksache 6/3536 am 26. Januar 2016 mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Gesetzesänderung beraten. Die Terminfindung für die Beratung war sehr schwierig, wie sich alle Beteiligten erinnern können. Die Mitglieder des Innenausschusses haben aber großen Wert darauf gelegt, vor der abschließenden Beratung die Erfahrungen und Erkenntnisse der Bundestagsabgeordneten in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. An dieser Anhörung haben für den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundes- tages die Abgeordneten Clemens Binninger von der CDU/CSU-Fraktion, die Abgeordnete Frau Dr. Eva Högl von der SPD-Fraktion, die Abgeordnete Petra Pau von der Fraktion DIE LINKE und die Abgeordnete Irene Mihalic von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilgenommen.
Die Bundestagsabgeordneten waren sich einig, dass die landesrechtlichen Regelungen für den Verfassungsschutz durchaus voneinander abweichen könnten, aber einige Definitionen, wie etwa der Begriff „V-Leute“, für einen effektiven Datenaustausch wichtig seien. Zudem müsse der nötige Austausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden, der Polizei und der Justiz optimiert werden. Der Verfassungsschutz müsse sich der Gesellschaft öffnen.
Der Ausschuss hat am 3. März 2016 eine Auswertung der Anhörungsergebnisse vorgenommen und insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes mit Vertretern des Innenministeriums erörtert.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat kritisiert, dass die Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erworbenen Erkenntnissen an die Polizei nach dem Gesetzentwurf in das Ermessen der Verfassungsschutzbehörde gestellt sei. Diese Vorschrift werde der staatlichen Schutzpflicht nicht gerecht. Demgegenüber hat das Innenministerium an das Gebot der Trennung von Verfassungsschutz und Polizei erinnert. Wenn es in Ausnahmefällen und bei einer Ermessensreduzierung auf null komme, bestehe eine Übermittlungspflicht.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde auf die vom Landtag am 14. November 2013 mit Beschluss zu Drucksa- che 6/2346 erhobene Forderung der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde hingewiesen. Demgegenüber verwies das Innenministerium darauf, dass das Gesetz bereits umfangreiche Kontrollrechte enthalte. Außerdem werde mit dem Gesetzentwurf eine jährliche Berichtspflicht im Hinblick auf den Einsatz von V-Leuten eingeführt.
In seiner Sitzung am 7. April 2016 hat der Ausschuss die Beratung fortgesetzt.
Die Fraktion DIE LINKE hat zunächst kritisiert, dass auf ihre schriftlich eingereichten Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages bis zur Sitzung keine Antworten eingegangen waren. Der darauf gestellte Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Vertagung wurde mehrheitlich abgelehnt. Schließlich beantwortete das Innenministerium die eingereichten Fragen in der Sitzung münd- lich.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Saalfeld und Jürgen Suhr auf Drucksache 6/5273 „Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes“ lag zur Sitzung im Innenausschuss ebenfalls nicht vor. Nach Auffassung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde das zeigen, dass die Landesregierung Schwierigkeiten habe, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes darzustellen. Inhaltlich hat das Innenministerium allerdings in der Sitzung die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes betont und herausgestellt, die Verfassungsmäßigkeit sei auch durch das Justizministerium geprüft und durch die Landesregierung festgestellt worden. Überdies entspräche die vorgesehene Regelung den in den anderen Bundesländern und im Bund vorgesehenen Vorschriften. Dazu habe es jeweils entsprechende Prüfungen der Verfassungskonformität gegeben.
Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich trotzdem im Ausschuss nicht an der Abstimmung zum Gesetzentwurf beteiligt. Die durch diese Fraktionen eingebrachten Änderungsanträge wurden einvernehmlich abgelehnt.
Die gefassten Beschlüsse des Ausschusses sehen ergänzend eine redaktionelle Korrektur im Gesetzentwurf und die Annahme einer Entschließung zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes vor. Mit der Entschließung spricht sich der Landtag für eine Stärkung des Sekretariates der Parlamentarischen Kontrollkommission und für eine entsprechende technische Ausstattung der Räumlichkeiten des Landtages aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen im Ergebnis mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung und einer Entschließung anzunehmen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Rösler, vielleicht nur so viel: Ich habe natürlich bei der letzten Rede nicht als Innenausschussvorsitzen- der gesprochen, sondern als Abgeordneter der CDUFraktion – nur, dass das nicht falsch im Protokoll steht, denn da hätte ich so etwas natürlich nicht sagen dürfen.
Ja, aber jetzt steht auch drin, was ich gesagt habe. Insofern kann der geneigte Protokollleser das dann nachvollziehen.
Ja, aber mir ist das schon wichtig, Herr Ritter, dass das im richtigen Zusammenhang steht.
Im derzeitigen KAG, wir haben das heute schon gehört, fehlt es an einer verbindlichen Frist, bis zu der Beitragszahler verpflichtet werden können, Zahlungen zu leisten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht – auch das haben wir heute schon gehört – für unzulässig erklärt. Der Entwurf – der Innenminister hat das ausgeführt – sieht nun vor, mit zwei Fristen Abhilfe zu schaffen, einmal 20 Jahre ab Fertigstellung des Anschlusses oder für die sogenannten Altanschließer bis zum Jahre 2020. Danach entfällt die Rechtsgrundlage für diese entsprechenden Bescheide.
Ich denke, zur Historie des Gesetzes und dazu, was den Antrag in der letzten Landtagssitzung betroffen hat, ha
ben der Innenminister, Herr Müller und die Fraktion DIE LINKE schon genügend gesagt. Wir haben auch gehört, damit wir das Verfahren in diesem Jahr noch erledigen können, wird es heute Abend bereits eine Innenausschusssitzung geben, in der wir uns über die entsprechende Anhörung verständigen wollen, damit wir noch in dieser Legislaturperiode die Zweite Lesung erreichen.
Das hat man sowohl bei Herrn Müller als auch eben bei Frau Rösler gehört, im KAG gibt es bestimmt noch weiteren Änderungsbedarf, aber sicherlich ist es mit dieser Novelle jetzt nicht mehr möglich, in der uns noch zur Verfügung stehenden Zeit diese ganzen anderen Aufgaben, ob es nun um die Errichtungsbeiträge, ob es zum Beispiel auch um die Diskussion über eine Tourismusabgabe oder um diverse andere Baustellen geht, zu erledigen. Deshalb bin auch ich dafür, so wie mein Kollege Herr Müller, dass wir in der Diskussion im Ausschuss den Blick vielleicht ein Stück weit auf die nächste Legislaturperiode richten und Vorschläge machen. Sicherlich können wir in dieser Legislaturperiode dies nicht mehr umsetzen.
Insofern freue ich mich auf eine Debatte im Innenausschuss und denke, uns allen sollte daran gelegen sein, dies möglichst im Juli zum Abschluss zu bringen, damit wir zumindest dieses eine drängende Problem gelöst bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns ja nun schon ausführlich darüber unterhalten, dass der Gesetzentwurf inzwischen allen Fraktionen vorliegt. Über den Inhalt des Gesetzentwurfes können wir uns dann im April sehr trefflich hier unterhalten. Es gibt zum KAG immer sehr viele Facetten, über die man reden kann und über die wir auch reden werden. Und wie ich Herrn Ritter oder Frau Rösler kenne, wird uns das sicherlich auch im Ausschuss sehr ausführlich betreffen.
Warum es zur Verzögerung bei diesem Gesetzentwurf gekommen ist, haben wir eigentlich auch schon gehört. Es ist sicherlich richtig, dass wir abgewartet haben, bis uns alle Gerichtsurteile, auch das vom 5. November – das haben wir heute ebenfalls schon gehört –, vorliegen und wir quasi alles in diesem Gesetzentwurf berücksichtigen oder vielleicht auch noch berücksichtigen werden. Wir werden natürlich jetzt nicht anfangen, die kommunalen Aufgabenträger anzuweisen und zu bitten, Bescheide auszusetzen. Ich glaube, das liegt auch gar nicht in unseren Möglichkeiten, da die ja am Ende immer frei in ihrem Handeln sind.
Wir werden das KAG – es liegt inzwischen allen Fraktionen vor – im April im Landtag behandeln, wir werden es in den Ausschuss überweisen und uns dort auch sehr fundiert damit beschäftigen. Insofern – das haben meine Vorredner schon gesagt – ist dieser Antrag aus unserer Sicht, auch aus Sicht der CDU-Fraktion, erledigt. Sie als Linksfraktion könnten ihn eigentlich zurückziehen.
Das war mir klar, sonst hätten Sie es ja schon getan.
Ich glaube auch nicht – Herr Saalfeld, auch wenn Sie das gesagt haben –, dass der Antrag dazu geführt hat, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt beschleunigt wurde. Es ist ja schon lange vor dem Antrag in Gang gesetzt worden. Insofern glaube ich, ist das ganz normal hier an der Reihe. Wir werden uns im nächsten Landtag damit...
Ob ein historischer Zufall oder nicht, Frau Berger, das glaube ich nicht.
Wir werden uns auf jeden Fall im nächsten Landtag damit beschäftigen. Insofern gibt es dazu heute nicht mehr zu sagen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss sich tatsächlich fragen, ob wir im Bildungsbereich nicht gewichtigere Probleme haben,
als uns über Girokonten zu unterhalten.
Nein, nein, wir kommen noch zu ein paar Argumenten.
Die Frage ist auch: Wie konnten es die Schulen in den letzten 25 Jahren tatsächlich schaffen, ohne so eine Mö- glichkeit auszukommen?
Viele kennen das und auch eine Umfrage – ich gebe zu, sie ist nicht repräsentativ –, die ich unter einigen Schulleitern gemacht habe, ob es eines solchen Mittels, wie es die GRÜNEN hier beantragen, tatsächlich bedarf, hat ergeben, dass sich die meisten Schulleiter bereits geholfen haben: Es gibt an vielen Schulen Fördervereine, Schulvereine,
über die so etwas abgewickelt wird. Ich glaube, dass diese Möglichkeiten auch ausreichend sind.
Ansonsten hat der Bildungsminister darauf hingewiesen, er hat ja zum Schluss darauf hingewiesen: Wir als CDUFraktion haben da vielleicht rechtlich eine gewisse ande
re Auffassung. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, so ein Schulgirokonto für alle Schulen beim Schulträger anzulegen, und dass dann der Schulträger, also die Stadt, Gemeinde oder auch Kreisverwaltung, bei Klassenfahrten den Schülern hinterherlaufen muss, wenn es darum geht, Beiträge einzukassieren.
Wir glauben am Ende, wenn es so einer Möglichkeit tatsächlich bedarf, ist dies auch heute untergesetzlich möglich. Das Bildungsministerium könnte wie in den anderen Bundesländern eine Verordnung erlassen. Es ist natürlich auch möglich, dahin gehend das Schulgesetz zu ändern. Wir glauben, dass der Bedarf überhaupt nicht vorhanden ist und dass es so einer Regelung zurzeit nicht bedarf. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab und werden ihm nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr Theater als in den letzten Wochen hier bei uns im Hause geht eigentlich gar nicht.
Dazu kommen wir gleich, Herr Dr. Nieszery.
Da geht es zunächst um einen angeblichen Geheimbericht, der so geheim ist, dass ich ihn nach dem Lesen sofort verbrennen und mich einer Gehirnwäsche unterziehen musste. Dann kommt raus, dass dieser ach so geheime Bericht der Abgeordneten Berger bereits seit dem 21. Dezember vorliegt.
Dann erfahren wir –
oh schlimm, wer Böses dabei denkt – aus der „OstseeZeitung“, wie auch immer er da über verwundene Wege hingekommen ist,
viele Details aus diesem ach so geheimen Bericht.
Kann nicht passiert sein. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Ich fange ja gerade erst an. Nun werden Sie nicht gleich so nervös hier!
Herr Suhr ist noch nicht mein Kollege. Das kann ja noch werden, wir wollen es nicht hoffen.
Insofern kommt es dazu, dass ich Ihnen, Frau Berger, als Ausschussvorsitzende den Vorwurf mache: Spätestens in dem Moment, wo vor zwei Wochen auf Nachfrage von drei Fraktionen es uns lediglich ermöglicht wurde, diesen Bericht im Parlamentssekretariat unter Aufsicht einzusehen,
ohne Stichpunkte aufzuschreiben, Ihnen dieser Bericht aber schon vor Ewigkeiten vorlag,
da können Sie Ihre Rolle
als gespaltene Persönlichkeit
gerne fortsetzen. Das können Sie gerne tun.
Aber von einer Ausschussvorsitzenden erwarte ich,
dass sie, wenn sie diese Informationen hat, so kollegial ist,
diese auch allen anderen zur Verfügung zu stellen,
oder dass sie zumindest dafür sorgt, dass das passiert.
Der Bericht ist dann mit einem Mal nach einer Ausschusssitzung...
Ich kann auch lauter schreien.
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Das ist das Einzige, was man Ihnen vorwerfen kann.
Ansonsten war dieses Abgeordneten-Jo-Jo, was hier zwischen mehreren Institutionen aufgeführt wurde, sicherlich auch nicht ganz rühmlich. Aber ich werfe Ihnen vor, dass wir uns das zwei Wochen lang im Parlamentssekretariat angucken sollen, obwohl Sie das schon vorliegen hatten.
Da hätte ich erwartet,
dass Sie als Ausschussvorsitzende darauf hinarbeiten.
Frau Berger, das will ich Ihnen auch ganz deutlich ins Stammbuch schreiben:
Ich habe in meinen zehn Jahren dieser Parlamentszugehörigkeit
noch nie einen so schlecht geführten Ausschuss wie den jetzigen Bildungsausschuss erlebt. Noch nie!
Ich kann ein gewisses Verständnis für Ihre Rolle als Oppositionspolitikerin aufbringen,
aber es gibt auch viele andere Oppositionspolitiker, die einen Ausschuss geführt haben.
Und wenn Sie die Rolle nicht wahrnehmen können, dann steht es Ihnen frei zu sagen, Sie sind lieber Oppositionspolitikerin und können so einen Ausschuss nicht führen,
und dann treten Sie bitte von diesem Amt zurück.
So viel vielleicht dazu.
Ansonsten vielleicht zu dem GSA-Gutachten, ich durfte es ja heute Morgen kurz überfliegen. Zwei Punkte sind festzustellen: Aus meiner Sicht ist es eine Momentaufnahme aus dem Jahr 2014 mit Daten aus dem Jahr 2013. Wie uns das für die künftige Debatte weiterhelfen soll, das wird sich uns ja noch erschließen. Und zweitens ist festzustellen, es ist ganz gut, dass wir als Land verstärkt – wahrscheinlich nicht nur im Theater Schwerin, sondern auch in allen anderen Theatern – mit einsteigen und dann dafür
sorgen, dass Controlling sowie Buchhaltung vielleicht in geregelten Bahnen laufen. Auch das ist dem Gutachten zu entnehmen.
Insofern sind das zwei Sachen, die ich feststellen kann. Ansonsten möchte ich im zweiten Teil ein wenig zum Thema kommen und vielleicht mal eine Gemeinsamkeit feststellen. Das hatten wir ja heute noch gar nicht.
Eine seriöse und zukunftsfähige Theaterfinanzierung will wahrscheinlich jede demokratische Fraktion hier in diesem Landtag.
Sehen Sie, das ist sehr gut.
Aus meiner Sicht gibt es hier zwei Wege, …
Dazu kommen wir noch.
… gibt es hier zwei Wege. Die einen, so wie Frau Berger und wahrscheinlich die GRÜNEN-Fraktion,
wollen das mit immer mehr Geld vom Land lösen. Was das bedeutet, das haben wir schon vom Bildungsminister gehört. Wenn das Land immer mehr Geld gibt, werden auch die Kommunen immer mehr Geld geben müssen.
Dass dafür perspektivisch das Land und auch die Kommunen in der jetzigen Situation der Theater nicht in der Lage sind, das haben wir hier schon vor Jahren festgestellt,
und deshalb haben wir uns auf einen anderen Weg gemacht. Wir schaffen zukunftsfähige Strukturen in allen Landesteilen und an allen Standorten, das ist unser Plan. Dass das zu Strukturveränderungen und dann auch zu Diskussionen an den Standorten führt, das liegt in der Natur der Sache. Uns als Koalition geht es am Ende um funktionierende und finanzierbare Theater- und Orchesterstrukturen an allen bisherigen Standorten.
Das …
Sie spüren,
Sie sind ja mehr mit sich selbst beschäftigt, Frau Berger,
deshalb können Sie dabei auch wenig spüren.
Dass das am Ende zu vielen Diskussionen führt, ist aus meiner Sicht sehr verständlich. Am Ende gilt dieser Strukturprozess für alle Teile unseres Landes, für den westlichen genauso wie für den östlichen und auch für die Hansestadt Rostock. Und in der Hansestadt Rostock sind die Mitglieder der Bürgerschaft, vor allem die Fraktion der GRÜNEN,
aber auch der LINKEN aus meiner Sicht sehr gut beraten, auf den vereinbarten und unterschriebenen Weg zurückzukehren, den gemeinsamen Verhandlungsweg wieder aufzunehmen,
weil ich ansonsten glaube, wenn sie das nicht machen, sich nicht an das Vereinbarte halten, landet Rostock am Ende am kulturpolitischen Katzentisch,
und das kann keiner von uns in diesem Hause hier wollen.
Ich will zum Schluss sagen, die CDU-Fraktion ist weiterhin mit allen Teilnehmern zum Dialog bereit und wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass es im gesamten Mecklenburg-Vorpommern zu einer ausgewogenen Theater- und Orchesterstruktur kommt. Dazu laden wir Sie alle herzlich ein, sich zu beteiligen.
Und dann wäre auch von Ihnen, Frau Berger, und Ihrer Fraktion mal eine ehrliche und mit Fakten unterlegte Beteiligung wünschenswert, und nicht immer nur dieser politische Klamauk,
den Sie im Bildungsausschuss aufführen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Suhr, ich kann den Ausführungen meines Kollegen Müller wahrscheinlich nur zustimmen. Die CDU war ja dort lange in Regierungsverantwortung,
und dann kommen die GRÜNEN und auf deren Druck wird es wohl passiert sein.
Aber kommen wir zum Thema. Auch die CDU-Fraktion hat diese Resolution, zum Teil die wortgleiche Resolution, Herr Saalfeld, erhalten und wir haben uns damit beschäftigt. Wir wissen, dass es eine Überprüfung der Beteiligungsquote gab. Bei der Überprüfung ist herausgekommen, dass es zunächst keinen Veränderungsbedarf gibt. Wir wissen auch, dass beide kommunalen Spitzenverbände im FAG-Beirat dagegen gestimmt haben, was ihr gutes Recht ist. Und auch die CDU-Fraktion hat sich in dieser Legislaturperiode immer dafür eingesetzt, dass es für die kommunalen Gebietskörperschaften weitere Unterstützung gibt.
Ich will das hier sagen, weil es, glaube ich, noch keiner explizit aufgeführt hat: Das sind die 100 Millionen Sonderhilfen bis 2016, dann gab es noch einmal jährlich 40 Millionen aus dem Kommunalgipfel für 2014 bis 2017, 100 Millionen aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, 50 Millionen aus dem Kofinanzierungsfonds