Protocol of the Session on July 7, 2009

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Antwort auf die vorvorige Frage einen Sachverhalt nahegelegt, den ich schon einmal hinterfragen muss.Wenn Sie sagen, seit Sie in diesem Amt sind, stimmen die Beiblätter, dann heißt das doch, dass es vorher anders gewesen sein müsste.

Frau Staatsministerin.

Diese sogenannten Beiblätter, die es zum Haushalt gibt, sind eine Orientierung dafür,wie der Rahmen einmal war. Ich habe eben in der ersten Beantwortung dargestellt, dass sie keine Haushaltsrelevanz haben, sondern nur deklaratorischen Charakter.Jetzt ist seit Jahren,nämlich seit 2004, kontinuierlich ein Betrag gezahlt worden, der nicht gekürzt worden ist. Bis dahin sind die Beiblätter immer wieder aufgrund der alten Kürzung mitgeführt worden. Wenn man so etwas über einen langen Zeitraum mitführt, dann wird irgendwann die Entscheidung gefällt, ob man sie angleicht oder nicht, und genau das habe ich jetzt getan.

Frage 96, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wann und bei welchen Grundbuchämtern wird sie das jetzt beschlossene Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren zuerst umsetzen und damit „E-Justice im Grundbuchverfahren“ einführen?

Herr Justizminister Hahn.

Herr Abg. Greilich, die Landesregierung begrüßt das baldige Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren als einen weiteren Meilenstein für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Justiz. Gerade das Grundbuchverfahren erscheint für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs besonders geeignet.

Hessen plant, von den im Gesetz eröffneten Möglichkeiten, die eine Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs über Länderöffnungsklauseln vorsehen, als eines der ersten Bundesländer Gebrauch zu machen. In einem ersten Schritt wird die Übertragung der Verordnungsermächtigungen auf den Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa vorbereitet. Die Ausübung der Ermächtigung durch den Justizminister in Form einer konkreten Pilotierung bei einem einzelnen Gericht soll sich anschließen.

Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs lassen sich allerdings nach der Überzeugung der Landesregierung nur dann sinnvoll nutzen, wenn die zu übermittelnden Daten auch in der entsprechenden Fachsoftware verarbeitet werden können. Dies soll zunächst für den Bereich der Grundschuldbestellungen und der Auflassungsvormerkungen erprobt werden. Eine entsprechende An

passung der von den meisten Bundesländern eingesetzten Software ist bereits seit einiger Zeit in Arbeit und soll bis Anfang des nächsten Jahres fertiggestellt sein. Bis dahin soll auch die Auswahl des Amtsgerichts abgeschlossen sein.

Frage 97, Herr Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Gründe sind für die Unterbrechung der Baumaßnahmen für den Radweg R 5 zwischen Sontra-Hornel und Sontra-Berneburg verantwortlich?

Herr Verkehrsminister Posch.

Herr Kollege Franz, im Rahmen des Baus des Radwegs zwischen den von Ihnen genannten Ortsteilen ist es notwendig, auf der Südseite der B 27 eine Rampe herzustellen. Die dafür benötigten Fertigteile sind vorletzte Woche geliefert worden und werden zurzeit eingebaut. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist in dieser Woche vorgesehen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Warum ist eine solche Bauausführung gewählt worden, obwohl damit eine für die Radfahrer sicherlich sehr gefährliche Querung der B 27 erforderlich ist?

Herr Staatsminister Posch.

Warum damit eine Gefährdung verbunden sein soll, vermag ich jetzt nicht zu beurteilen. Die ursprüngliche Fragestellung lief darauf hinaus, warum es zu Verzögerungen geführt hat. Das habe ich Ihnen beantwortet. Das, was Sie jetzt nachgefragt haben, bin ich gern bereit, im Nachgang zu beantworten.

Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Dann frage ich noch einmal nach: Wer ist jetzt dafür verantwortlich? Ist es das ASV aufgrund der Statik, oder ist

es die Firma, die ausgeführt hat, weil sie nicht rechtzeitig die entsprechenden Winkelsteine bestellt hat?

Herr Minister Posch.

Eine Fehlerursachenforschung habe ich auf der Grundlage Ihrer Frage bisher nicht betrieben. Das werde ich aber gleichzeitig tun, und ich werde Ihnen dies nachträglich beantworten.

Frage 98, Herr Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie den Entwurf eines Hessischen Heimgesetzes in den Landtag einbringen?

Herr Staatsminister Banzer.

Herr Abgeordneter, die Frage der Erarbeitung des Heimgesetzes hängt für Hessen zunächst davon ab, wie das Begehren der Länder Baden-Württemberg und Hessen bezüglich des Umfangs der Föderalismusreform in dieser Fragestellung geklärt wird. Hessen und Baden-Württemberg sind der Meinung, dass auch die Frage der zivilrechtlichen Bedingungen der Heimunterbringung Sache der Länder ist. Der Bund ist anderer Meinung. Dies wird am Freitag im Bundesrat abschließend entschieden. Es ist leider nicht damit zu rechnen, dass sich unsere Position durchsetzt.Wir werden dann, wenn das geklärt ist, alsbald das entsprechende Gesetz vorlegen.

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Wie bald ist „alsbald“?

Herr Minister Banzer.

Juristen sagen: „ohne schuldhaftes Zögern“, „unverzüglich“.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

In Wirklichkeit wollen wir die Anregungen und Vorschläge der verschiedenen Verbände vernünftig würdigen.Es kann durchaus sein,dass das auch noch eine Nachfrage und ein Gespräch notwendig macht. Dann wird das übliche Verfahren – Kabinettsabstimmung, Ressortabstimmung – durchgeführt werden. Ich gehe daher davon aus, dass es im ersten Halbjahr des kommenden Jahres vorgelegt werden kann.

Frage 99. Herr Merz für Herrn Dr. Reuter, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass an dem Gymnasium Michelstadt aus den derzeit sechs Klassen in der Jahrgangsstufe 9 im nächsten Schuljahr fünf gebildet werden müssen, weil bei der Lehrerzuweisung 33 Wochenstunden fehlen?

Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Abg. Merz, ja, es trifft zu, dass das Gymnasium Michelstadt für die derzeitige Jahrgangsstufe 9 im nächsten Schuljahr 2009/2010 aufgrund geringerer Schülerzahlen eine Zuweisung für fünf Sollklassen erhält und es somit zu einer Klassenzusammenlegung kommt.Vom Gymnasium Michelstadt wurden mit Stand vom 30.06.2009 für den kommenden Jahrgang 10 161 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Inkludiert sind dabei noch die angesetzten Nachprüfungen. Folglich ist davon auszugehen, dass sich diese Schülerzahl noch verkleinert, wenn einige Schülerinnen und Schüler die Nachprüfungen nicht bestehen. Die Prognose des Schulleiters liegt bei dann 158 bis 153. Die jetzige Klasse 9 e wird nach derzeitigem Stand dann aus nur noch höchstens 18 Schülerinnen und Schülern bestehen. Realistisch gesehen werden es nach Aussage des Schulleiters sogar nur 16 Schülerinnen und Schüler sein. Aufgrund der Schülerzahlen – die Obergrenze ist 33 – werden nur fünf Klassen gebildet.

Die nächste Frage ist Frage 100. Wer stellt sie für Frau Kollegin Sorge? – Frau Erfurth. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wird sie im Kaufvertrag für den heutigen Campus Bockenheim der Frankfurter Goethe-Universität den Erhalt des Studierendenhauses sowie der Dondorf-Druckerei festschreiben?

Herr Finanzminister Weimar.

Frau Abgeordnete, erstens. Die ehemalige Dondorf-Druckerei steht nicht unter Denkmalschutz. Zweitens. Das Studierendenhaus steht in der Tat unter Denkmalschutz. Es ist jedoch im städtebaulichen Rahmenplan bzw. in dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanentwurf der Stadt Frankfurt anderweitig überplant.

§ 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetztes konstatiert abstrakt ein öffentliches Interesse am Erhalt von Kulturdenkmälern. Ob ein konkretes Kulturdenkmal abgerissen werden kann oder erhalten wird, wird erst entschieden, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt, der auf die Beseitigung oder auf die Veränderung des Kulturdenkmals zielt. Dann werden alle öffentlichen und privaten Interessen sowie das öffentliche Interesse am Erhalt des Kulturdenkmals gegeneinander abgewogen.

Dabei ist eines der öffentlichen Interessen, einen bestehenden Bebauungsplan durchzusetzen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist Angelegenheit der Stadt Frankfurt. Bei der späteren Interessenabwägung werden die Nutzungsansprüche des Eigentümers ebenso einfließen wie das öffentliche Interesse am Erhalt des Kulturdenkmals. Im Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen eine abschließende Entscheidung getroffen werden. Eine einseitige Vorfestlegung, die die beschriebenen rechtlichen Verfahrensschritte, insbesondere den Abwägungsprozess, völlig außen vor lässt, wäre nicht sachgerecht.

Ich sage Ihnen dazu: Wir haben auch ein Interesse daran, eine ordentliche Verwendung des Campus Bockenheim zu erreichen. Ich glaube, dort ist ein hervorragender Bebauungsplan in der Phase der Aufstellung. Das ist für uns als Land Hessen auch wirtschaftlich von außerordentlicher Bedeutung. Denn wir leiten das Geld aus dem Kulturvertrag mit der Stadt Frankfurt an die Universität Frankfurt weiter, sowohl als Stiftungsvermögen als auch als weiteres Geld, um die Universität entsprechend voranzubringen.

Es ist deshalb immer darauf zu achten,dass diejenigen,die die Sache bei denkmalgeschützten Gebäuden, von denen es dort einige gibt, ausführen, bei der Interessenabwägung, die nach dem Denkmalschutzgesetz notwendig ist, nicht mit Vorfestlegungen dahin gehend behindert werden, ob man es machen kann oder nicht. Nach intensiver Beschäftigung damit bin ich der Meinung, dass es neben dem senckenbergischen Gebäude und dem Hauptgebäude, in dem die Universität gegründet worden ist, noch weitere sehr interessante Kulturdenkmäler gibt. Man sollte es aber auch nicht übertreiben. Sonst ist eine vernünftige städtebauliche Entwicklung dieses Areals nicht gewährleistet. Das habe nicht ich zu entscheiden, das haben am Ende auch nicht die Antragsteller zu entscheiden, die investieren wollen, sondern das haben die zuständigen Stellen,also die Denkmalschutzbehörden,zu entscheiden. Da wird eine vernünftige Interessenwahrnehmung vorgenommen. Wir beabsichtigen nicht, in dem Vertrag entsprechende Auflagen zu machen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Kaufmann.