Diana Skibbe

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich möchte den Dank zurückgeben an Sie, Herr Schröter, und möchte auch meiner Kollegin Frau Sedlacik für die geleistete Arbeit danken. Ich denke, wir hatten einen fairen Umgang miteinander. Das kann ich auch nur bestätigen.
In meinen Dank inbegriffen sind natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns hier unterstützt haben. Ich hoffe,
wir werden noch weiter einen fairen Umgang miteinander pflegen. Deswegen möchte ich hier mit dem Dank erst einmal aufhören.
Eine Premiere erlebten wir im vergangenen Jahr mit der Einführung des neuen Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg. Er hatte uns alle gleich zu Beginn seiner Amtszeit in seine Räumlichkeiten eingeladen und wir hatten in einem sehr zwanglosen Gespräch unsere Vorstellungen von der Arbeit miteinander abgeglichen. Ich denke, von so einer Arbeit kann der Petitionsausschuss gewinnen und Sie als Bürgerbeauftragter sicherlich auch.
Einen Hinweis möchte ich mir aber auch hier nicht verkneifen. Mir ist aufgefallen oder zu Ohren gekommen, dass Sie bei Vorortterminen vielleicht die Petenten noch besser mit in die Gespräche einbeziehen könnten. Wir wollen im Sinne der Petenten agieren. Das ist vielleicht der kleine Zeigefinger, der pädagogische.
Es stehen viele Aussagen im Arbeitsbericht. Ich denke, die meisten von Ihnen oder vielleicht alle haben ihn sehr aufmerksam gelesen, so dass ich mich nur auf einige Dinge beschränken möchte. Ich möchte noch mal zu dem Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bürgerbeauftragten reden. Auch wenn wir im März das Ganze ausführlich behandelt hatten, an dieser Stelle noch einmal kurz: Als Ombudsstelle könnte der Bürgerbeauftragte mehr bewegen, oft schneller in Aktion treten und gezielter informieren und damit noch öffentlichkeitswirksamer werden. Ich kann mir vorstellen, dass dabei die unsäglich lange Dauer mancher Petition durchaus verkürzt werden könnte. Ich persönlich bedauere immer noch, und das möchte ich hier noch mal erwähnen, dass der angekündigte Gesetzentwurf der regierenden Fraktionen mit für unsere Fraktion sehr interessanten und weitgehenden Forderungen nicht auf den Tisch kam. Mit den Petitionen zur Veröffentlichung hat der Petitionsausschuss durchaus gewonnen. Ich möchte hier nicht auf die vielen Dinge eingehen, die mein Vorredner, Herr Schröter, schon benannt hatte. Ich erlebe, dass wir, auch wenn wir nicht jede Petition, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, in die Veröffentlichung hineinleiten - es gibt schließlich Kriterien, die dem entgegenstehen, gerade wenn es um den Eingriff in Persönlichkeitsrechte geht, das möchte ich hier nur mal sagen, dann können wir natürlich nicht der Veröffentlichung von Petitionen zustimmen -, aber auch hier pflegen wir einen fairen Umgang und auch hier haben wir das, soweit ich weiß, fast immer mehrheitlich, wenn nicht sogar einstimmig beschlossen. Was ich allerdings kritisiere, dass die Mitzeichnung nur im Internet möglich ist. Damit werden Menschen, die das Internet aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können, von der Mitzeichnung mehr oder weniger ausgegrenzt. Auch wenn wir bei der einen Petition eine Mitzeichnung von über 2.000 Unterschriften auf Listen hat
ten, haben die aber für die Mitzeichnung nicht gezählt. Hier, denke ich, sollten wir über Möglichkeiten der barrierefreien Sammlung nachdenken und vielleicht auch das mit in die neue Arbeit des neuen Petitionsausschusses mit einbeziehen. Kritisch sehe ich auch die Auswertung dieser Petitionen, auch das hat Herr Schröter gesagt, wir sind noch immer nicht fertig mit der Auswertung. Die Anhörungen waren aber im Dezember und Januar und das haben wir immer noch nicht geschafft. Auch wenn Petitionen gerade nicht der Diskontinuität des Parlaments unterliegen, darf es einfach nicht sein, dass die Auswertung der Anhörung über ein halbes Jahr liegen bleibt. Hier, denke ich, besteht wirklich Handlungsbedarf. Das müssen wir angehen.
Lassen Sie mich nun noch ausführlich auf die Petitionen eingehen, die aus dem Arbeitsbereich der Justiz und der Strafvollzugskommission kommen. Die sind doch von sehr enormer Bedeutung, zum einen weil sich die Petenten in einer persönlich besonders schwierigen Situation befinden und im Vergleich zum Alltag ihre Lebensumstände ungewohnt und nicht einfach sind, ja sogar fremdbestimmt sind. Trotz der Fürsorgepflicht der öffentlichen Hand und der engagierten, kompetenten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten und den Einrichtungen des Maßregelvollzugs zeigen die Petitionen und Vor-Ort-Besuche doch immer wieder einigen Verbesserungsbedarf oder die Notwendigkeit, dass bestehende Mängel beseitigt werden müssen. Auch wenn dem Freiheitsentzug in Justizvollzugsanstalten und im Maßregelvollzug gesetzliche Vorgaben zugrunde liegen, bleiben die Maßnahmen Grundrechtseingriffe. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf faire Behandlung, auf Respektierung ihrer Person und auf Wahrung ihrer Rechte, besonders der Grundrechte sowie der gesetzlichen Regelungen, die nicht irgendwelche Einschränkungen erlauben. Deshalb ist es wichtig, dass die Strafvollzugskommission vor allem bei Petitionen und Fällen hellhörig und aktiv wird, in denen es Indizien gibt, wo Betroffene nicht ungehindert mit der Strafvollzugskommission in Kontakt treten und den Kontakt halten können. Gott sei Dank ist das in unserem Bereich nicht häufig der Fall. Aber es gibt und gab solche Fälle in der Vergangenheit. Gleiches gilt, wenn es Hinweise dafür gibt, dass Petenten irgendwelche Lockerungen nicht bekommen.
Ein weiterer Bereich des Grundrechtsschutzes betrifft den Schutz der Privatsphäre. Herr Schröter ist hier schon darauf eingegangen, dass gerade Besucher diese Urinproben abgeben mussten. Auch das ist verändert worden. Hier konnten wir im Petitionsausschuss sehr aktiv werden.
Petitionen von Betroffenen und Vor-Ort-Besuche in beiden Gremien sind für die Einrichtungen sicherlich auch immer unangenehm, weil ja sehr vieles unter die Lupe genommen wird. Aber es werden
auch Missstände entdeckt. Wir können gemeinsam diese Missstände in unserer Arbeit aufdecken und dazu beitragen, dass Probleme und Mängel beseitigt werden. In diesem Fall heißt nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE die weitergehende Konsequenz: die bessere Koordination zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug und gegebenenfalls auch eine Evaluierung der Suchttherapie-Konzepte.
Gleiches gilt auch für die Petitionen aus Thüringer Justizvollzugsanstalten. Auch hier sind genau die Petitionen ein wichtiger Parameter für Probleme. In ihnen bilden sich zum Beispiel die leider immer noch vorhandenen Schwierigkeiten bei der ärztlichen, therapeutischen und sozial unterstützenden Betreuung ab, so zum Beispiel lange Wartezeiten auf Behandlungstermine, auf die wir bei Petitionen immer wieder stoßen. Hier müssen nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE die Bemühungen um ärztliches Personal für die Justizvollzugsanstalten noch intensiviert werden. Gegebenenfalls muss eben auch mit einer besseren Entlohnung die Struktur verbessert werden, wie es in anderen Bundesländern bereits geschieht. Hinsichtlich der Vollzugspläne und Therapieangebote müsste ebenfalls mehr Fachpersonal vorhanden sein. Wenn wir von zahlreichen Petitionen ausgehen, können im Einzelfall zu erstellende Vollzugspläne leider nicht in der vorgesehenen Frist und mitunter auch nicht auf den Einzelfall zugeschnitten werden, was aber eigentlich vorgeschrieben ist. Gründe dafür sehen wir hier auch in der Arbeitsüberlastung des Personals oder in dem zu wenigen Personal.
Auch bei Freizeitangeboten ist offensichtlich nicht aller Bedarf gedeckt. Hier stellt sich die Frage nach einem entsprechend veränderten Einsatz von Haushaltsmitteln. Aus Berichten von sogenannten Rückfall- bzw. Wiederholungstätern lässt sich auch schließen, dass bei dem sogenannten Übergangsmanagement, das heißt der Phase der Entlassungsvorbereitung und der Phase des Übergangs ins Alltagsleben kurz nach Ende der Haft, noch sehr erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Nicht nur, dass in Mindererfüllung der gesetzlichen Vorschriften Lockerungen nur sehr zögerlich und gar nicht gewährt werden, was in einem Petitionsfall offensichtlich beinahe den Abschluss eines Mietvertrags für die Wohnung nach der Haftentlassung verhindert - auch hier wurde darauf schon einmal eingegangen -, problematisch ist offensichtlich auch hier die Arbeitsüberlastung der Bewährungsund Straffälligenhilfe. Also wir kommen immer wieder auf dieselben Probleme. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE ist, wie es die Fraktion schon in einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf verlangt hat, zumindest die Kürzung der Mittel zurückzunehmen. Wenn wir das so sehen, dürfen nicht nur die Mittelkürzungen zurückgenommen werden, sondern müssen eigentlich die Mittel sogar aufgestockt werden, um den tatsächlichen Hilfebedarf
und ein wirksames Übergangsmanagement zu gewährleisten. Ich möchte an dieser Stelle nicht schwarzmalen, befürchte aber, dass das Instrument des Übergangsmanagements ein gut gemeinter Papiertiger im neuen Justizvollzugsgesetz bleibt. Hier soll, so die Fraktion DIE LINKE, gegebenenfalls auch unter Auswertung entsprechender Petitionen, das Übergangsmanagement sorgfältig geprüft werden.
Ich möchte abschließend noch zwei logistische Forderungen für die zukünftige Arbeit der Strafvollzugskommission an den Petitionsausschuss weitergeben. Um der Strafvollzugskommission noch stärkeren unmittelbaren Einblick in den Lebensalltag der Gefangenen bzw. Patienten zu geben, sollte es nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch unangemeldete Vor-Ort-Besuche geben können. In der Geschäftsordnung der Strafvollzugskommission soll - wenn nötig, auch in der Geschäftsordnung des Landtags - ausdrücklich klargestellt werden, dass die Strafvollzugskommission auch für Gefangene und Patienten aus Thüringen in Einrichtungen anderer Länder eine Mitzuständigkeit behält. Ich denke da vor allen Dingen an die gemeinsame JVA in Sachsen. Ich denke, das wird ein wichtiger Aspekt werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Fraktion brachte bereits am 6. Februar - Herr
Schröter sagte es bereits - 2013 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten ein. Bereits in der 4. Legislaturperiode wollten wir ernsthaft mit Ihnen im Ausschuss über die Kompetenzerweiterung des Bürgerbeauftragten diskutieren. Leider kam es weder damals noch heute zu einer sachlichen Diskussion im Ausschuss. Eine Behandlung setzt eigentlich für mich auch eine sachliche Diskussion voraus. Dazu kam es nicht. Man weigerte sich strikt, einen solchen Vorschlag, weil er von den Linken kommt, zu diskutieren. Somit konnte unsere politische Zielsetzung in dieser Legislatur nicht erreicht werden, nämlich eine grundsätzliche Diskussion zur Ausgestaltung der Funktion des Bürgerbeauftragten im Ausschuss vor seiner Neuwahl zu initiieren.
Der Gesetzentwurf wurde im Petitionsausschuss dauergeparkt. Wir haben es ja bereits gehört. Die Anhörung, natürlich nur schriftlich, zog sich schleppend dahin. Dabei steht ja gerade in Ihrem Koalitionsvertrag unter Punkt 17, dass das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten novelliert werden soll. Darauf aber warten wir und warten und warten und warten. Die Legislatur geht dahin. Zu durchsichtig waren Ihre taktischen Spielchen bezüglich der Wahl des neuen Bürgerbeauftragten. Nach der Neuwahl des Bürgerbeauftragten wurde immerhin ein eigener Gesetzentwurf durch die beiden regierungstragenden Fraktionen angekündigt. Doch scheinbar konnten sich die beiden Koalitionspartner nicht einigen und so warten wir noch heute auf diesen Entwurf. Beim Petitionsgesetz haben Sie sich wenigstens noch die Mühe gemacht, aus unserem Gesetzentwurf einen eigenen zu entwickeln. Aber diesmal waren Sie sogar dazu zu träge, zu faul oder Sie sehen einfach das Ende der 5. Legislatur am Horizont und wollen sich da nicht mehr so verausgaben. Schließlich kann man sich ja vielleicht in der 6. Legislatur selbst als Opposition, Herr Heym, oder womöglich mit den Linken als Koalitionspartner, Frau Kanis, nicht alle Trümpfe aus der Hand nehmen lassen.
Obwohl alle Fraktionen einen Reformbedarf dieser Beauftragtenstelle sehen, sind wir in der 5. Legislaturperiode wieder keinen Schritt vorwärtsgekommen. Nun liegt es am Thüringer Bürgerbeauftragten, Herrn Herzberg, selbst, nicht nur mehr Kompetenzen zu wollen, sondern sich auch bei den künftigen Fraktionen für die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen stark zu machen.
Da im Petitionsausschuss eine zielgerichtete Diskussion zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs nur teilweise stattfand, möchte ich unsere Botschaften hier noch einmal ausführlich auflisten. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf eine klare Ausweitung der Kompetenzen des Bürgerbeauftragten über eine reine Beschwerdestelle hinaus erreichen. Dabei muss es klare Abgrenzungen der Kompetenzen zwischen Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss geben. Auch wenn bereits 2007 das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz überarbeitet wurde, blieben aus Sicht der Linken inhaltliche und strukturelle Schwächen bestehen, die wir mit unserem neuerlichen Gesetzentwurf korrigieren möchten. Dabei wäre es schon sinnvoll gewesen, diese Diskussion um eine Neuausrichtung dieser Funktion vor einer neuen Wahlperiode des Bürgerbeauftragten zu führen.
Die aktuellen Äußerungen des derzeitigen Bürgerbeauftragten sprechen dafür, den Linken-Gesetzentwurf nochmals in den Ausschuss zurück zu überweisen, denn die öffentlich erhobenen Forderungen nach einem Beanstandungsrecht decken sich mit den Vorschlägen der Linken im Entwurf.
Das möchte ich hier auch zum Antrag stellen. Auch die Aussage des Bürgerbeauftragten nach einer Lotsenfunktion für Betroffene mit Blick auf die Verwaltung können wir unterstützen und kommt unserer Gestaltung nach einer Ombudsfunktion doch sehr nahe. Daher sollte eine erneute Diskussion ausgelotet werden.
Ausgehend von der aktuellen Positionierung des amtierenden Bürgerbeauftragten sollten sich für die eine oder andere Änderung des geltenden Gesetzes Mehrheiten finden lassen. Auch wenn damit das alternative Gesamtkonzept für die inhaltliche Neuausrichtung der Funktion des Bürgerbeauftragten nicht im vollen Umfang nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE umgesetzt werden kann, wollen wir diese Änderung doch noch einmal diskutieren, vor allem die Einführung eines Beanstandungsrechts zur Mängelrüge am besten nach dem Muster des Beanstandungsrechts des Datenschutzbeauftragten. Das haben wir in unserem Antrag auch mit ausgeführt.
Für den Linken-Gesetzentwurf gab es, auch wenn die Landtagsmehrheit gegebenenfalls einen anderen Eindruck erwecken möchte, auch prominente Unterstützung. Hier ist vor allem der Thüringer Lan
desverband von Mehr Demokratie e.V. zu nennen. Richtig ist zwar, dass die kommunalen Spitzenverbände Kritik üben im Hintergrund der Angst vor einer Superkontrollinstanz, die das Ganze sichtbar machen. Doch hier ist die Fraktion DIE LINKE sich sicher, diese Befürchtungen sind haltlos und unbegründet, denn in Bundesländern, in denen längst schon Bürgerbeauftragte mit dieser stärkeren Stellung sind - zum Beispiel in Rheinland Pfalz -, ist das, so sagen es die Erfahrungen, durchweg positiv. Die Verwaltungen dort schätzen es als sinnvoll ein, wenn ihnen jemand in konstruktiver und kollegialer Art und Weise den Spiegel vorhält und nach Verbesserungsmöglichkeiten in den Verwaltungsabläufen sucht. Der Linke-Gesetzentwurf versucht, über die Einführung eines Wahlrechts der Petenten bzw. Eingabeneinreicherinnen und -einreichern klar abgegrenzte Zuständigkeitsbereiche zwischen Bürgerbeauftragten und Petitionsausschuss zu erreichen, denn Doppelstrukturen mit Reibungsverlust sind unnötig und sogar kontraproduktiv zum Schaden der Menschen, die Unterstützung suchen. Gleichzeitig verstärkt der Linke-Gesetzentwurf auch die Strukturen für Informationsaustausch und Zusammenarbeit, um genau diese Reibungsverluste, die leider auch in der Vergangenheit deutlich geworden sind, zu minimieren. Gerade zu diesem Punkt gibt es aktuelle Kritik des amtierenden Bürgerbeauftragten. Durch eine Rücküberweisung des Linken-Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss könnte die aktuelle Kritik, ausgehend von den Vorschlägen, von uns intensiver diskutiert werden oder überhaupt erst einmal diskutiert werden. Das sollte mit dem Ziel geschehen, eine möglichst gute Lösung für die zukünftige praktische Arbeit und Zusammenarbeit von Bürgerbeauftragten und Petitionsausschuss zu finden. Was heißt das nun ganz praktisch für Thüringen? Dass es auch in Thüringen viele Ansatzpunkte und Problembaustellen für die Beseitigung von Mängeln im Verwaltungshandeln gibt, zeigt sich zuletzt durch den Inhalt des ganz aktuellen Jahresberichts des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2013. Und schon die gestern veröffentlichte Presseerklärung ist dazu sehr aussagekräftig.
Noch eine Anmerkung zum Abschluss: Die Fraktion DIE LINKE wird im Rahmen der erneuten Ausschussdiskussion nach Rücküberweisung des Linken-Gesetzentwurfs auch den Vorschlag des Bürgerbeauftragten nach einer verständlichen Behördensprache intensiver diskutieren. Dieser konkrete Vorschlag betrifft den Regelungspunkt „Mitwirkung an der Schaffung einer bürgernahen Verwaltung im Gesetzentwurf“. Hinzu kommt, dass bei einer Demokratietagung am 4. März, veranstaltet hier im Landtag vom Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen und den Landtagsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch die Frage der verständlichen und einfachen Sprache als Zugangserleichterung zur Bürgerbeteiligung in Verwaltungsstrukturen ein Thema war. Frau Dr. Si
bylle Hallik vom Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag stellte dazu interessante Inhalte und Handlungsmöglichkeiten vor, die in Thüringen nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE unbedingt auch genutzt werden sollten. Es wäre nach unserer Ansicht daher auch sinnvoll, wenn der Petitionsausschuss zeitnah eine Anhörung und Diskussion mit Frau Dr. Hallik und einem Kollegen von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Thema „Vereinfachung der Behördensprache“ in Thüringen anstößt und fortführt, bis dahin, mit dieser Institution zusammen praktische Handlungsanleitungen zu erarbeiten und durchzusetzen. Daher beantrage ich, wie bereits ausgeführt, nochmals die Rücküberweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es hat mich jetzt noch mal nach vorn getrieben nach der Diskussion, um einfach noch mal auf einige Dinge einzugehen. Die meisten der Abgeordneten kritisierten die Doppelstrukturen in unserem Gesetzentwurf. Das können wir hier so nicht sehen, denn wir haben eine klare Abgrenzung. Die Petenten haben ein Wahlrecht und damit, denke ich, sind die Aufgaben klar getrennt. Ich glaube, Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragte müssen sich gegenseitig ergänzen.
Vielleicht noch mal zu Ihren Ausführungen, Herr Heym, Sie hatten einige Dinge benannt, mit denen wir auch mitgehen würden.
Das ist schade, dass wir gerade im Ausschuss nicht darüber reden konnten. Ich möchte das noch mal sagen, gerade Schlichtungsgespräch, Anregungs- und Vorschlagsrecht, das sind alles Dinge, die in unserem Gesetzentwurf stehen und die wir gern mit in ein Bürgerbeauftragtengesetz übernehmen würden.
Was die Frage der Höhergruppierung von B 3 auf B 6 betrifft, da möchte ich nur ganz klar sagen, ein Abteilungsleiter im Ministerium hat eine B 6. Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten würden sich erhöhen und damit, denke ich, ist auch eine Höhergruppierung möglich und richtig.
Zu den Fragen des Datenschutzes - auch hier hatte, ich glaube, Frau Kanis gesagt, dass der Datenschutzbeauftragte und der Bürgerbeauftragte möglicherweise doppelte Zuständigkeiten haben. Hier können wir, glaube ich, in der Diskussion auch einfache Regelungen finden, wo wir für den Bürgerbeauftragten genau diese doppelten Zuständigkeiten ausschließen. Ich denke, wenn wir die Vorhaben oder die Vorschläge, die jetzt aus der CDU-Fraktion kamen, von den Grünen, die sehr sinnvoll waren, die auch in unserem Gesetzentwurf stehen - das sind alles Argumente, um genau diesen Gesetzentwurf und auch die Bundesratsinitiative an den Ausschuss zurück zu überweisen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es wurde gerade im Bericht gesagt, dass es zu unserem Gesetzentwurf und zur Bundesratsinitiative eine schriftliche Anhörung und ein Online-Forum gab, und es ist gar nicht verwunderlich, dass die Meinungen vorwiegend der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Meinungen natürlich der Sparkassen und Banken unseren Initiativen sehr unter
schiedlich gegenüberstehen. Während die Verbraucherinnen und Verbraucher und der Thüringer Handwerkstag auch überwiegend die Begrenzung der Dispozinsen begrüßen, sehen die Banken und Geldinstitute das eher kritisch. Auf einige Argumente möchte ich aber am Ende meiner Rede dann eingehen.
Was alle kritisch sehen, sind die alleinigen Regelungen für die Thüringer Sparkassen. Da möchte ich betonen, auch wir als Linke sind für eine bundeseinheitliche Regelung bei der Begrenzung der Dispozinsen. Jedoch liegt unsere Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet allein bei der Änderung des Sparkassengesetzes und genau deshalb haben wir ergänzend dazu eine Bundesratsinitiative initiiert.
Vielleicht vorwegnehmen möchte ich, dass sich noch vor 20 Jahren die Banken und Sparkassen in den meisten Fällen bei Dispokrediten mit Aufschlägen von 1 bis 2,5 Prozent über Basiszinssatz begnügt hatten. Heute jedoch stellen sie ihren Kunden Aufschläge von bis zu 10 oder 12 Prozent in Rechnung, bekanntlich bei geduldeter Überziehung sogar noch mehr. Dabei gab es bereits 1986 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Zinsänderungsklausel. Diese berechtigt Banken, lediglich den Vertragszinssatz den Marktveränderungen anzupassen. Zinskonditionen dürfen demzufolge nicht zugunsten der Banken verändert werden. Das bedeutet also, ich muss Zinsen nach oben anpassen, aber dann auch wieder nach unten anpassen. Das gilt alles für variable Verträge. Was ist aber mit den Dispozinsen in den letzten 20 Jahren passiert? In der Hochzinsphase nach oben wurde auch der Zins angepasst, und zwar Stück für Stück. Aber jetzt in den Zeiten der Niedrigzinsphase gab es diese Veränderung nicht. Die Anpassung nach unten erfolgt, wenn, oft nur marginal. Genau das sehen wir kritisch und deshalb unsere beiden Initiativen.
Nun zu den Argumenten unserer Initiativen gegenüber den Zuschriften: Der Landkreistag sieht die verfassungsrechtliche Problemstellung im hohen Maße ausgeblendet. Das sehen wir so nicht. Mit der Festlegung einer Zinsobergrenze mit 5 Prozent über Basiszinssatz sehen wir noch genügend Spielräume für die Geldinstitute in Deutschland. Der Verband der Thüringer Wirtschaft sieht in den Regulierungsbestrebungen einen schwerwiegenden Eingriff in die soziale Marktwirtschaft. Wir aber sehen darin einen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unnötigen Belastungen durch überhöhte Dispozinsen, wie wir sie seit Jahren haben.
Die Preisbildung, durch Angebot und Nachfrage erzeugt, würde erheblich gestört; andere Dinge, wie Kontoführungsgebühren, könnten steigen. Die Ver
gangenheit zeigt, dass wenige Prozentpunkte über Basiszinssatz nicht den Untergang des Abendlandes bedeuten würden. Das Argument, es würden keine Bonitätsprüfungen gemacht, steht dem Argument gegenüber, dass Dispokredite nur Kontoinhabern mit regelmäßigem Einkommen eingeräumt werden. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hält niedrige Dispozinsen gar für eine Einladung, leichtfertig das Konto zu überziehen, und glaubt, deshalb steige das Schuldenrisiko und die Gefahr der Überschuldung. Ich glaube, da haben auch die Banken eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Bei längeren und höheren Kontoüberziehungen sind Beratungsgespräche angebracht und werden von unseren Sparkassen auch jetzt schon getätigt. Selbst der Sparkassen- und Giroverband Hessen lehnte beide Initiativen wegen Auswirkungen auf andere Konditionen ab. Es ist möglich, dass andere Gebühren, wie Kontoführungsgebühren oder Bearbeitungsgebühren, steigen. Hier erwarten wir aber vor allem Transparenz gegenüber dem Verbraucher.
Die Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Thüringer Landtags für entsprechende Regelungen möchte ich dahin gehend zerstreuen, dass das Verbraucherdarlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs Regelungen zur transparenten Zinsanpassung gegenüber Verbrauchern enthält, wir diese jedoch nicht für ausreichend halten. Auch hier greift meines Erachtens die Zinsanpassung nach oben genauso wie die Zinsanpassung nach unten. Kein Mensch hat die Erhöhung der Dispozinsen in Hochzinsphasen kritisiert, aber auch jetzt, in Zeiten von Niedrigzinsen, sollte diese Anpassung nach unten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe des europäischen Zentralbankleitzinses und der Höhe der Dispokreditzinsen. Das sehen wir im Übrigen auch nicht und wollen das im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ändern. Wir bedauern, dass die angekündigte Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss auch nur sehr verkürzt stattgefunden hat. Es gab keine Diskussion zur Höhe der Dispozinsen über den Basiszinssatz, keine Diskussion zur Höhe der geduldeten Überziehung oder etwa darüber, ob man Menschen mit diesem Instrument helfen will oder kann. Ich denke, durch unsere beiden Initiativen kommen Geldinstitute nicht in eine Schieflage, aber Verbraucherinnen und Verbraucher würden von beiden Initiativen profitieren. Ich danke.
Sie sprachen davon, dass die Beratungsangebote auch für den Landkreis Greiz gelten. Zur Öffentlichmachung, hatten Sie gesagt, das findet nur im Amtsblatt von Greiz statt. Ist vielleicht auch angedacht, das im Kreisjournal zu veröffentlichen?
Danke.
Bauvorhaben Südtangente L 2146 Gotha
Das Straßenbauamt Mittelthüringen hat in Vorbereitung der Umstufung der ehemaligen Landesstraße (L) 1046 eine Deckeninstandsetzung der Uelleber Straße ab dem Uelleber Kreisverkehrsplatz bis zum Ortseingang Gotha durchgeführt. Dabei erfolgten Ausbau und Begradigung der Straße.
Bis zum 1. Januar 2008 war die Uelleber Straße L 1046 in der Straßenbaulast des Landes. Das Straßenbauvorhaben Südtangente L 2146 Gotha wurde am 25. Juli 2005 genehmigt. Der Baubeginn erfolgte durch das Straßenbauamt Mittelthüringen im Juli 2006.
Erst nach Beendigung des Bauvorhabens kam es immer wieder zu Wassereinbrüchen im Keller des „Landhaus 1“, welches sich als Wohngrundstück an dieser Straße befindet. Als Ursache werden Fehler in der Umsetzung des Straßenbaus, etwa zu hoch verlegte Abflussrohre, vermutet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen Ergebnissen wurde vor Baubeginn durch welche Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt bzw. aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
2. Welche Forderungen wurden aufgrund der Umweltverträglichkeitsprüfung an das Straßenbauamt Mittelthüringen konkret gestellt bzw. wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, hätte das Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren haben müssen?
3. Wer haftet in welcher Art und Weise für Schäden durch Wassereinbrüche im Keller des Wohngrundstücks „Landhaus 1“, wenn sich diese Fehler beim Straßenbau als begründet erweisen?
4. Wer war für die korrekte Verlegung der Entwässerung zuständig und in welcher Zuständigkeit liegen die eventuell notwendigen Nachbesserungen?
Vielen Dank. In Ihren Ausführungen hatten Sie gesagt, dass Sie einer Diskussion im Ausschuss, wenn ich das richtig verstanden habe, positiv gegenüber stehen. Ist das als Angebot zu werten, dass Sie, wenn wir hier eine Ausschussüberweisung beantragen, dem zustimmen werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen wird das Ziel verfolgt, ganz exemplarisch an vier Punkten eine Begrenzung von genau diesen Fälligkeitszinsen durchzusetzen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen, die bisher sehr starr gehandhabt werden und gerade jetzt in Zeiten historischer Niedrigzinsen flexibler gestaltet werden müssen.
Sie alle wissen, dass der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank derzeit bei einem historischen Tief von 0,25 Prozent liegt. Diesem Anliegen folgt der Gesetzentwurf und deshalb werden in diesem Zusammenhang das Kommunalabgabengesetz, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz, die Landeshaushaltsordnung und das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz angewendet. Die bisherige Verweisung im Thüringer Kommunalabgabengesetz auf Vorschriften der Abgabenordnung hinsichtlich Fälligkeitszinsen und Säumniszuschlägen wird dabei gestrichen und die Säumniszuschläge, die ersatzlos gestrichen werden, sind Anliegen des Gesetzentwurfs. Für die Verzinsung nach Fälligkeit einer Forderung wird nun im Thüringer Kommunalabgabengesetz eine eigenständige Landesregelung ohne Verweisung ins Bundesrecht geschaffen.
Als Ausgangspunkt zur Berechnung der Zinshöhe wird der jeweils geltende Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank gewählt. Damit ist sichergestellt, dass in Niedrigzinsphasen eben genau diese Zinsentwicklung angewandt wird und sich in den Zahlungsverpflichtungen widerspiegelt. Um aber mit Blick auf soziale Gesichtspunkte der Zahlungsverpflichteten sicherzustellen, dass auch in Hochzinsphasen nicht noch aufgestockte Zinsen entstehen, wird eine Deckelung bei 5 Prozent nach oben festgeschrieben.
Im Thüringer Finanzausgleichsgesetz wollen wir Änderungen durchsetzen. Das schon im Kommunalabgabengesetz eingeführte Zinsmodell soll auch in diesem Themenkomplex bei der Erhebung der Kreisumlage im Thüringer Finanzausgleichsgesetz verankert werden. Eine Begrenzung der Zinslasten bei der Frage der Kreisumlage halten wir für wichtig und ein dringend zu lösendes Regelungsproblem. Vor allem an den aktuellen Fällen der Kommunen
ist deutlich geworden, dass die, die sich in finanziellen Notlagen befinden, gegen die aber dennoch von anderen öffentlichen Stellen die Zwangsvollstreckung vorangetrieben wird, Hilfe benötigen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen durch immer weiter steigende Kreisumlagen, die auch aus Versäumnissen der Landespolitik resultieren - ich sage hier nur die Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform -, diese Forderungen ausbaden müssen.
Zur Landeshaushaltsordnung: Auch hier hat unser Gesetzentwurf große praktische Bedeutung. Wir wollen die Frage der Begrenzung der Verzugszinsen auch auf dem Gebiet der Vergabe von Fördergeldern mit aufnehmen, sowohl an Stellen außerhalb der Landesverwaltung als auch bei öffentlichen Akteuren wie zum Beispiel in den Kommunen. Bisher finden sich Zinsregelungen bezogen auf Zuwendungen an Empfänger außerhalb der Landesverwaltung nicht in der Landeshaushaltsordnung wieder. Da wollen wir die Verwaltungsvorschrift ändern. Um das Zinsbegrenzungsmodell auch für diesen praktischen wichtigen Punkt nach außen rechtlich verbindlich in der Landeshaushaltsordnung zu verankern, muss man die Ebene der Verwaltungsvorschrift hier verlassen und den Mechanismus auf gesetzlicher Ebene verankern.
Schließlich möchte ich noch kurz zum Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz sprechen. Um das Zinsbegrenzungsmodell auch für die Verwaltungsbehördenpraxis in vielen Fallkonstellationen zu verankern, wird das Modell auch hier in diesem Gesetz angewendet. Unser Vorschlag würde kurz- und mittelfristig Kommunen, aber auch im besonderen Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz betroffene Bürgerinnen und Bürger nachhaltig entlasten. Wir wissen und uns ist bewusst, dass das Ganze nicht revolutionär ist. Erst im November hat der bayerische Innenminister Herrmann im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz eine Regelung angekündigt, wonach künftig ein Basiszinssatz gilt, welcher dann halbjährlich neu festgelegt wird und auf den ein Zuschlag erfolgen soll, um die derzeit geltende pauschale 6-Prozent-Regelung abzulösen. Wir glauben, was in Bayern möglich ist, das dürfte in Thüringen nun wahrlich auch durchsetzbar sein. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, alle von Ihnen haben die Bilder vom Jahrhunderthochwasser aus dem Sommer dieses Jahres noch im Kopf. Neben einigen Regionen in Thüringen haben wir besonders in Ostthüringen betroffene Regionen gehabt. Dabei betroffen waren mein Heimatkreis Greiz, die Stadt Gera und auch das Altenburger Land. Die Landesregierung versprach unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe, die Bundesregierung auch, damit die betroffenen Städte und Gemeinden zügig mit ihren Sanierungsarbeiten beginnen können.
Eine der stark betroffenen Gemeinden ist Berga. Das sonst ganz idyllisch im Tal gelegene Städtchen kam Anfang Juni eher einer Seenlandschaft gleich. Mehr als zwei Monate danach gab es keine Einkaufsmöglichkeiten, die Grund- und Regelschule wurde durch das Hochwasser so beschädigt, dass noch bis heute kein Unterricht in der Schule möglich ist. Die Grundschüler fahren seitdem zum Unterricht nach Weida. Die Regelschüler werden mit Bussen in die Schule nach Greiz gefahren und sind eine zusätzliche Stunde täglich unterwegs, obwohl der stündlich fahrende Zug von Berga nach Greiz nur 12 Minuten braucht. Ab Januar kann die Bergaer Schule wieder teilweise in Betrieb genommen werden. Dann ist die lange Fahrerei für die Regelschüler vorbei. Für die Grundschüler wird das Warten auf ihre Schule noch eine Weile andauern.
Ein anderes Beispiel ist die Regelschule Meuselwitz im Altenburger Land. Dort sind einige Klassenräume nicht nutzbar, deshalb wurden einige Klassen der Regelschule in ein nahegelegenes Weiterbildungsinstitut ausgelagert. Dafür werden natürlich Mieten fällig. Die Sanierung der Klassenräume konnte noch nicht in Angriff genommen werden, weil einfach die Finanzierung unklar ist. Die Landrätin sagte dazu, obwohl unbürokratische Hilfe versprochen wurde, geht es heute bürokratischer zu als im Jahre 2002. Dabei sind die Schäden im Altenburger Land weitaus höher als damals.
Hilfe ist dringend und schnell notwendig. Deshalb zielt unser Antrag darauf ab, die erkannten Probleme bei der Auszahlung von Hochwasserhilfen zu beheben, zum Beispiel schnelle Abschlagszahlungen möglich zu machen. Der Termin der Antragstellung läuft schließlich Ende des Jahres aus. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kemmerich, ich glaube, wir haben unterschiedliche Bilder von Menschen, die Überziehungskredite, Dispositionskredite aufnehmen, im Kopf. Wir hatten bereits im vergangenen Jahr ausführlich darüber diskutiert und haben festgestellt, dass besonders Familien mit Kindern, Alleinstehende diese Dispositionskredite in Anspruch nehmen müssen, und genau auf die zielt unser Antrag ab.
Sie sagten, dass wir mit unserem Antrag nur Symptome bekämpfen, aber nicht die Ursachen. Da haben Sie völlig recht. Wir würden gern die Ursachen bekämpfen, müssten dazu natürlich andere Anträge, andere Dinge angehen.
Nicht mit Überziehungskrediten, auch damit nicht.
Sie hatten auch darauf abgehoben, dass die Menschen oftmals die Wahl haben, ob sie die Überziehung in Anspruch nehmen oder ob sie dafür Konsum vermeiden. Ich glaube, nicht alle Menschen haben diese Wahl und auch darauf zielt unser Antrag ab.
Ich denke, es ist eigentlich für uns beschämend, wenn wir wieder und wieder so einen Antrag stellen müssen und den mit der Gesetzesänderung in unveränderter Form, den zweiten, den wir dann auch gemeinsam im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren wollen, mit der Bundesratsinitiative, den haben wir ja zusätzlich mit aufgenommen.
Ich denke, es ist einfach aus Sicht der Verbraucher unmöglich, dass Sparer, Kleinanleger und Menschen, die ihr Geld festverzinslich und möglichst ohne Risiko anlegen wollen, nicht einmal den Inflationsausgleich herausbekommen, aber bei Dispozinsen ordentlich zur Kasse gebeten werden. Das wollen wir nicht, deshalb halten wir gesetzliche Regelungen für unabdingbar. Die Zeitschrift Finanztest - Frau Lehmann, die inzwischen den Raum verlassen hat, hatte bereits darauf hingewiesen - hat in ihrer September-Ausgabe die Dispozinsen verschiedener Banken unter die Lupe genommen. Ich möchte das aus einer anderen Sicht mal ein bisschen betrachten. Die Daten beruhen auf einer Umfrage, die im Juli dieses Jahres durchgeführt wurde. Auffällig ist dabei, dass besonders Banken mit hohen Dispozinsen diesen Zinssatz gar nicht erst nennen. Sie zeigen keine Transparenz. Mehr als 13 Prozent der Banken scheuen diese, besonders solche mit unfairen Konditionen. Dabei kündigten die Bankenverbände noch im Juni dieses Jahres an, ihre Preise für die Überziehung ins Internet zu stellen. Noch im Juli fehlten diese zum Beispiel auch von einem Drittel der Sparkassen.
Ja, okay, aber ich denke, darüber können wir im Haushaltsund Finanzausschuss reden. Dabei nimmt jeder sechste Haushalt regelmäßig einen Dispokredit in Anspruch, davon vor allem - ich sagte es bereits - Alleinstehende, Familien mit Kindern und Arbeitslose, wenn sie so einen Kredit überhaupt bekommen. Wir wissen, dass auch etliche mit sehr geringen Einnahmen, mit geringem Einkommen den Dispokredit überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Frau Lehmann hat auch darauf abgehoben, wenn jemand über längere Zeit den Dispokredit in Anspruch nimmt - da gebe ich ihr recht -, kann man den umwandeln. Aber ich denke, das haben wir auch in den ersten Diskussionen bereits in Anspruch genommen und haben uns darüber ausgetauscht.
Ich denke, das Prinzip der Freiwilligkeit, wie es von einigen Sparkassen, von einigen Banken in Anspruch genommen werden sollte, das hat bis jetzt nicht ausgereicht. Auch wenn jetzt kürzlich eine Bank geschrieben hat, dass sie die Senkung um 0,25 Prozent an ihre Kunden weitergibt, dann sage ich, auch hier bleibt die Gewinnspanne erhalten.
Mit unserem Gesetz wollen wir, dass Dauerschuldner nicht bessergestellt werden als Menschen, die
einen Dispositionskredit in Anspruch nehmen wollen. Wir erwarten im Haushalts- und Finanzausschuss eine spannende Diskussion dazu und wir beantragen, sowohl den Gesetzentwurf als auch den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, was auch einige meiner Vorredner bereits sagten. Danke.
Danke, Herr Präsident.
Einsatz von Fachberatern und Lehrern im Unterstützungssystem bei den Thüringer Schulämtern
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat kürzlich Regelungen zum Einsatz von Lehrkräften getroffen, die bei den Schulämtern als Fachberater und Lehrer im Unterstützungssystem tätig sind. Dabei wurde die Absicht deutlich, die Zahl der hier tätigen Lehrkräfte zu verringern und die Aufgaben stärker zu konzentrieren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit als Fachberater und als Lehrer im Unterstützungssystem bei den Thüringer Schulämtern tätig (bitte nach Schulamt und Einsatzzweck untergliedern) und wie viele sollen es zum Ende des Schuljahres 2013/2014 sein?
2. Welche Folgen hat die Verringerung der Zahl der als Fachberater und Lehrer im Unterstützungssystem bei den Schulämtern eingesetzten Lehrkräfte für den verbleibenden Einsatz dieser Lehrkräfte an den Schulen?
3. Wie viele der derzeit als Fachberater oder Lehrer im Unterstützungssystem bei den Schulämtern tätigen Lehrkräfte sind in Heimarbeit tätig?
4. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Aufwandserstattung für die in Heimarbeit tätigen Lehrkräfte?
Ich möchte noch einmal ganz klar nachfragen. Dadurch, dass jetzt bekannt geworden ist, dass auch
das Aubachtal Überschwemmungen hat, gibt es genau beim Bau dieser Sporthalle Nachbesserungen. Der Bau selbst wird jetzt um 750.000 € teurer - ich sage, 3.750.000 € sind die Kosten noch vor dem ersten Spatenstich. Das wurde auch der Bevölkerung mitgeteilt? Es gibt da natürlich ganz großen Unmut und meine klare Frage: Ist genau das nicht fördermittelschädlich?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, mehr als 2.000 Jahre gibt es sie bereits, die Petitionen, damals noch als Supplikation bekannt. Das stammt von dem lateinischen Wort supplicare, vor jemandem auf die Knie fallen, sich demütigen, flehentlich bitten. Damals mussten tatsächlich die Bittsteller auf Knien ihr Anliegen hervorbringen.
Bevor sie das konnten, hatten sie meist eine beschwerliche Reise und mussten natürlich auch Stunden und manchmal Tage oder Wochen warten. Das ist heute anders. Bürger haben das Recht, sich jederzeit mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden. Ich selbst bin fast seit einem Jahr Mitglied des Petitionsausschusses. Die Arbeit ist umfangreich, ja, sowohl was die Themen anbetrifft als auch den Aufwand. So möchte ich auch wie der Ausschussvorsitzende Schröter mich bei der Verwal
tung für die ausgezeichnete Aufbereitung der einzelnen Petitionen bedanken. Ich selbst erlebte die sofortige und schnelle Bearbeitung und Information bei dringenden Petitionen und auch sehr langwierigen Petitionen.
Einige Petenten beschäftigen uns schon seit 20 Jahren mit immer wiederkehrenden Aspekten ihrer Arbeit. Motivierend ist es natürlich, wenn wir Bürgerinnen und Bürgern helfen können, erlittenem Unrecht abzuhelfen oder Streitigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen Partnern auszuräumen. Das gelingt sicher nicht immer, aber ich erlebte oft eine gute Diskussionskultur zwischen den Mitgliedern des Petitionsausschusses.
Anregungen für die Mitwirkung an der Gesetzgebung erhielten wir in unterschiedlichen Bereichen. Ich denke da an das Kita-Gesetz, ich denke aber auch an die Hundehalter. Aber hier ist es wohl so, dass die Mehrheit des Parlaments noch nicht so weit ist wie die Petenten. Den durch die Petition angeregten Gesetzesänderungen wurde dann im Plenum nicht nur nicht zugestimmt, nein, es wurde auch nicht einmal die Diskussion in den Ausschüssen zugelassen. Ich denke da gerade an das Tierschutzgesetz für die Hundehalter. Ein Großteil der Petitionen kommt aus dem Bereich der Rechtspflege. Herr Abgeordneter Schröter bzw. unser Petitionsausschussvorsitzender hat bereits darauf hingewiesen. Das deutet aber auch darauf hin, dass gerade hier in diesem Bereich es Unzulänglichkeiten gibt. Ich empfehle hier, besonders in der letzten Phase der Haft noch genauer in Augenschein zu nehmen, wie dann die Resozialisierung der Gefangenen passiert. Ein gutes Instrument, das habe ich so empfunden, sind die Bürgersprechstunden. Hier ist positiv anzumerken, dass gerade die Petenten, die in die Bürgersprechstunden kommen, ihr Anliegen vortragen und wir dann gemeinsam die Petitionen erarbeiten. Hier ist also auch schon im Gespräch mit den Petitionsausschussmitgliedern eine gute Kultur vonstatten gegangen, so dass es also dann zu diesen Petitionen kommt. Durch den Ausschuss werden auch Mittel aus dem Härtefonds unter bestimmten Kriterien an Petenten ausgezahlt. Oft wissen jedoch diese Petenten nicht, welche staatlichen Hilfsangebote ihnen zustehen. Sie bekommen erst Mittel aus dem Härtefonds, wenn alle staatlichen Hilfsangebote ausgeschöpft worden sind. Hier merken wir immer wieder, dass die Informationskultur in unserem Land noch nicht so ist, dass die Petenten oder die Bürgerinnen und Bürger das immer wissen. Hier, denke ich, sollten wir gemeinsam Aufklärung betreiben und da sind alle gefragt.
Die immer noch hohe Anzahl von Fällen zu Kommunalabgaben von rund 10 Prozent, 92 wurden an
gezeigt, zeigen, dass dieses Thema noch immer nicht ausdiskutiert wurde. Leider sind dem Petitionsausschuss auch häufig aufgrund der bestehenden ungerechten Rechtslagen die Hände gebunden. Auch hier muss eine tragfähige Lösung für die Bürger her. Noch zu häufig erleben wir, dass Behörden sich generell auf den Standpunkt stellen, bei ihnen werden keine Fehler gemacht. Hier muss die Sensibilisierung auch durch die Landesregierung in den untergeordneten Behörden erfolgen. Der Bericht selbst ist im Grunde objektiv, jedoch die Darstellung zur Änderung des Petitionsgesetzes zeigt nur eine verkürzte Wiedergabe der umfangreichen Diskussionen. Das kann sicherlich in so einem Bericht auch nicht anders sein. Ich möchte aber an dieser Stelle behaupten: Ohne den Entwurf des Petitionsgesetzes durch die Fraktion DIE LINKE hätte sich die Koalition hier nicht bewegt.
Gut ist, dass wenigstens einige Vorschläge meiner Fraktion sich im neuen Petitionsgesetz wiederfinden. Wir begrüßen die Möglichkeit, Petitionen auch online zu veröffentlichen. Auch hier war DIE LINKE Vorreiter. Ich meine aber, wenn das bisher auch ein langer Weg war und von den Regierungsparteien als großer Erfolg gefeiert wird, sind wir noch lange nicht am Ziel. Positiv gesehen vielleicht erst auf dem halben Weg. Bürgerinnen und Bürger machen es uns vor. Sie sind hier schon viel länger aktiv. Sie stellen ihre Petitionen ins Netz und machen auf ihre Probleme damit aufmerksam. Eine solche Initiative im Netz lautet „openPetition“. „openPetition“ ist aus einer ehrenamtlichen Initiative entstanden und seit April 2010 online. Sie setzt sich zum Beispiel für die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Instrumente der partizipativen Demokratie ein. Hier können Petenten ihre eigenen Petitionen starten und ihrem Anliegen wirksam Gehör verschaffen. „openPetition“ unterstützt die Petenten dabei, ihre Petitionen zu erstellen, sie bekannt zu machen und auch Unterschriften zu sammeln. So weit, so gut. Den Bürgerinnen und Bürgern wird auf dieser Seite suggeriert, dass ihr Anliegen auch an die entsprechende Stelle herangetragen wird. Ich möchte ein Beispiel benennen, das auch aus Thüringer Sicht sicherlich nicht unerheblich ist. „Zur Rettung des letzten 5-Sparten-Theaters Thüringens mit den Häusern in Gera und Altenburg“ wurden zum Beispiel deutschlandweit über 12.000 Unterschriften gesammelt und in Thüringen selbst über 5.700. Ich denke, das ist eine beträchtliche Anzahl, spielt aber bei uns im Parlament leider keine Rolle. Tatsache ist eben, dass zwar das Problem hier in der Öffentlichkeit benannt wird, dass aber auf dieser Seite die Online-Petition auch mit über 12.000 Unterschriften gezeichnet wird, aber wir können damit nicht umgehen, weil diese Petitionen nicht an den Landtag, nicht an den Petitionsausschuss gehen.
Die Bürgerinnen und Bürger - und das behaupte ich jetzt hier - unterscheiden so was nicht und das schadet, denke ich, auch nach meiner Auffassung dem Ansehen unseres Petitionsausschusses. Hier sehe ich Handlungsbedarf. Darüber sollten und müssen wir uns im Ausschuss verständigen. Dennoch hat für mich die Verbreitung von Petitionen im Netz über die Homepage „openPetition“ - oder es gibt ja auch noch andere Homepages - positive Aspekte. Diskussion und Vernetzung sind zentrale Bestandteile von dieser Seite und bringen Menschen mit einem gemeinsamen Anliegen zusammen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch das hätten wir uns hier im Thüringer Landtag gewünscht. Wir haben mit unserer Regelung ohne Diskussionsformen nur die Hälfte erreicht und das beanstanden wir und wollen das auch in Zukunft verändern.
Zum Schluss noch ein Wort zur Bürgerbeauftragten: Ich sehe in der gestrigen Nichtwahl die Unzufriedenheit der Abgeordneten mit der Ausgestaltung des Amtes der Bürgerbeauftragten bestätigt.
Deshalb haben wir ja auch als Fraktion DIE LINKE für die Änderung des Verhältnisses einen eigenen Gesetzentwurf unterbreitet, der im Petitionsausschuss noch zur Beratung liegt; die Anhörung läuft noch. Wir wollen damit eine unabhängige Institution schaffen, die auf Anregung der Bürger, aber auch aus eigenem Antrieb Missstände in Organisation und Handeln öffentlicher Stellen wirksam abhelfen kann, auch über den Einzelfall hinaus, zum Beispiel durch ein verbindliches Beanstandungsrecht oder durch ein Recht, Gesetzesänderungen zu initiieren. Sie als Koalition sollten sich darüber klar werden, ob Sie unseren Vorschlägen, die ja bereits auf dem Tisch liegen, folgen können und einer Umgestaltung des Amtes zustimmen. Das, denke ich, würde uns gemeinsam weiterbringen, und ich bin überzeugt, auch einen kleinen Schritt weg von der Politikverdrossenheit. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte einige wenige Sätze zu den Änderungsanträgen der FDP und der GRÜNEN sagen. Wir haben festgestellt, dass sie dem Antrag der LINKEN sehr ähnlich sind. Wir wollen natürlich deshalb auch diesen Änderungsanträgen zustimmen.
Wir wollen die Fristverlängerung nur in begründeten Fällen von 6 auf 12 Wochen mittragen und das möchte auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP.
Ich möchte aber auch noch einige Worte zu dem kommunalen Petitionsrecht sagen. Herr Bergner,
Sie sprachen in Ihrer Rede davon, dass auch jetzt schon jeder Bürger in Ihrer Gemeinde, in Ihrer Stadt sich mit Bürgeranliegen an den Gemeinderat wenden kann und sie sich um diese Bürgeranliegen kümmern. Das ist sicherlich sehr löblich, aber ich denke, dass wir auch mit einem Petitionsrecht auf kommunaler Ebene genau Bürgeranliegen per Gesetz per se mit ansprechen können. Ich denke, man muss hier nicht dieses Horrorszenario betreiben, was Sie sagten, dass die Gemeinderäte nicht in der Lage sind, diese Anliegen zu bearbeiten. Ich kann das also auch schon an bestehende Ausschüsse geben.
Ich denke, die Gemeinden können auch in diesem Zusammenhang Gelder sparen, wenn sie sich nämlich schon sehr zeitig mit Bürgeranliegen befassen,
und können dann vielleicht auch Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen. Ich möchte hier einige Themen nur nennen, die immer wieder eine Rolle spielen, die auch bei den Bürgern dazu führen, dass es zu Streitigkeiten kommt. Ich nenne da nur Straßenausbaubeiträge, Bauleitplanung und ich denke, da haben Sie auch schon leidvolle Erfahrungen in Ihrer Stadt gemacht.
Ich denke, es ist also hier noch mal ein Argument geschaffen, um kommunales Petitionsrecht mit zu befördern, und wünsche mir natürlich, dass dem Gesetzentwurf der LINKEN stattgegeben wird, wenn ich auch weiß, dass das heute noch nicht der Fall ist. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Diskussion über unseren Gesetzentwurf ist in diesem Landtag recht interessant, auch wenn es in der Form nicht überraschend ist. Frau Schubert, Sie nahmen auf die Schwäche unseres Gesetzes Bezug. Das nehme ich Ihnen so nicht weiter übel. Ich denke, da können wir diskutieren, denn wir wollen eine Wahlfreiheit genau bei den Petitionen, dass jeder Petent die Wahlfreiheit hat. Und wenn er ausdrücklich die Petitionen von der Bürgerbeauftragten bearbeiten lassen will, dann kann er das tun, sonst
gehen diese Petitionen an den Petitionsausschuss. Die anderen Fraktionen oder die FDP - da denke ich, dass wir zumindest die Gelegenheit hätten, im Petitionsausschuss bzw. auch in den Ausschüssen über den Gesetzentwurf zu reden - scheinen sich dieser Meinung nicht anschließen zu können, was ich bedaure.
Herr Heym, Sie sprachen davon, dass Bürgernähe für Sie sehr anstrengend ist oder immer noch anstrengender werden soll nach unserem Gesetzentwurf. Das bedaure ich. Das können wir, denke ich, den Bürgern auch nicht vermitteln. Ich denke, vielleicht haben Sie auch so ein bisschen ein Problem damit, dass wir als LINKE die Bürgerbeauftragte hier mit mehr Kompetenzen ausstatten wollen. Wir wollen sie nicht als Superkontrollinstanz haben, darum geht es uns überhaupt nicht. Die durch den Gesetzentwurf umgestaltete Funktion der bzw. des Bürgerbeauftragten - vielleicht können wir uns auch einigen, dass wir der Bürgerbeauftragten sagen, ich werde das in meiner Rede versuchen jetzt durchzuhalten -, soll als möglichst unabhängige Ombudsstelle dafür sorgen, dass die Verwaltung aus dem Blickwinkel der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens besser und bürgernäher arbeitet und, ich denke, das ist die Arbeit auch wert.
Es geht - um den Begriff jetzt auch einmal sehr weit zu fassen - auch um eine Art Verbraucherschutz, denn es gilt leider immer wieder zu betonen, Verwaltung muss auch hier in Thüringen für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Öffentliche Verwaltung ist schon gar kein Selbstzweck an und für sich. Die Frage, was Verwaltung im Verhältnis zu Einwohnerinnen und Einwohnern in Thüringen sein soll, was Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit denn in der Alltagspraxis und im konkreten Fall wirklich bedeutet, das gewinnt derzeit in Thüringen an Bedeutung und Aktualität, das gilt vor allem auch mit Blick auf die aktuell anlaufende Diskussion und Aktivitäten zu einer Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform.
Die zur unabhängigen Ombudsstelle umgestaltete Funktion der Bürgerbeauftragten könnte und sollte sehr aktiv und im Sinne der bestmöglichen Wahrung der Bürgerinteressen dienen und anstehende und dringend notwendige Prozesse kritisch begleiten. Die erweiterten Kompetenzen, wie zum Beispiel das neue Beanstandungsrecht bei festgestellten Mängeln im Verwaltungshandeln zum Beispiel, ein solcher wirksamer Baustein einer kritischen Begleitung des Umbauprozesses der Verwaltungsstrukturen sind ein Beispiel dazu. Ein solches Beanstandungsrecht ist dabei vielleicht für die Funktion der Bürgerbeauftragten neu, aber es hat sich schon an anderer Stelle, nämlich im Rahmen der Kompetenzen des Landesdatenschutzbeauftragten, seit Jahren bewährt. Der Gesetzentwurf sieht auch
vor, dass die Bürgerbeauftragte mehr Eigeninitiative entfalten könnte und soll und dazu auch besser in Informationszusammenhänge der Behörden und Ministerien eingebunden wird. Bei Gesetzgebungsverfahren, zu Verordnungen, aber auch zu anderen Verwaltungsvorhaben soll die Bürgerbeauftragte auf eigene Veranlassung Stellung nehmen können. So könnten Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit und mögliche Auswirkungen von Strukturveränderungen der Verwaltung auf die Menschen in Thüringen wichtige Beiträge zur Meinungsbildung sein.
Auch bei der sicher komplizierten Entscheidungsfindung in Sachen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform könnte die Bürgerbeauftragte eine moderierende Rolle einnehmen. Sie könnte die Fragen nach der Notwendigkeit eines Netzes von Bürgerservicestellen vor Ort oder auch die Frage, wie das Angebot von Bürgersprechstunden gestaltet sein muss und ob es Fahrdienste dahin geben sollte, aufnehmen und zum Diskurs beitragen.
Das alles sind Gesichtspunkte, wenn bei Weitem auch nicht die einzigen, die nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE betrachtet und geklärt werden müssen, denn auch bei größeren Verwaltungseinheiten muss Bürgernähe der Verwaltung gewährleistet werden.
Nicht selten ergeben sich aus Einzelfällen Anhaltspunkte auf Missstände und Versäumnisse der Verwaltung. Hier können wir über diesen Fall hinausreichende Veränderungen vornehmen. Auch die Verwendung einer verständlicheren und klaren Sprache und Schreibweise in der Thüringer Verwaltung könnte bzw. sollte die Bürgerbeauftragte in Zukunft vorantreiben. In Fällen wie der zu Unrecht weggelassenen Rechtsbehelfsbelehrung oder den für den Empfänger unverständlichen Bescheid sollte sie als Bürgerbeauftragte in Zukunft Beanstandungen aussprechen können. Das hat den Vorteil, dass so für eine Vielzahl von Fällen und Betroffenen Verbesserungen erreicht werden können. Das erhöht ganz erheblich die Wirksamkeit der Bürgerbeauftragten im Vergleich zur auf jeden Fall ebenfalls wichtigen Unterstützung im Einzelfall. Zu Aufgaben dieser Ombudsfunktion soll in Zukunft auch eine deutlich aktivere, eigenständigere Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gehören. Das könnte durchaus auch als ein Beitrag für besseren Verbraucherschutz im weiteren Sinne verstanden werden. So könnte sie in Zukunft für einen leicht zugänglichen, allgemeinverständlichen und aktuellen Informationsdienst bzw. eine entsprechende Informationsseite verantwortlich zeichnen. Mit diesen könnte über wichtige Rechtsänderungen und ihre praktischen Auswirkungen auf die Menschen und den Alltag in Thüringen informiert werden. Eingeschlossen sein soll darin auch, was Betroffene tun müssen, um sich gegebenenfalls gegen den Verlust
von Rechten oder Ähnlichem zu schützen. Ich möchte die Bürgerbeauftragte jetzt nicht zur heimlichen Thüringer Verbraucherschutzbeauftragten umdefinieren, doch richtig ist auch, solange trotz steigender Bedeutung dieses Themen- und Problemfeldes die Verbraucherschutzstrukturen in Thüringen eher demontiert als gestärkt werden, könnte und sollte die Bürgerbeauftragte sich auch um solche Fragen kümmern und für öffentliche Informationen sorgen. Als Beispiel sei hier nur das gerade für sozial Schlechtergestellte wichtige Problem des Pfändungsschutzkontos genannt. Informationen und Unterstützung sollten aber auch in Form von Anhörungen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Sie haben dazu schon in der vergangenen Diskussion gesprochen. So könnten dann Betroffene und Fachleute zusammengebracht und gemeinsam nach Lösungen über Einzelfälle hinaus gesucht werden.
Nun können Sie, meine Damen und Herren, die dem Modell Ombudsstellen kritisch gegenüberstehen, einwenden, wir brauchen eine solche Korrekturstelle nicht. Sie hatten in ähnlicher Art und Weise diskutiert. Die Verwaltung arbeitet doch gar nicht so schlecht, im Gegenteil. Auch Befürchtungen mit Blick auf die Verwaltungs- und Funktionalreform sind viel zu pessimistisch. Hier möchte DIE LINKE sehr deutlich auf leider nur zu bekannte praktische Erfahrungen mit schon erfolgten Verwaltungsumbaumaßnahmen in Thüringen verweisen. Das Stichwort heißt hier „Kommunalisierung“. So hat zum Beispiel die Kommunalisierung von Verwaltungsstrukturen im Bereich des Schwerbehindertenrechts zu erheblichen Problemen, zu Wartezeiten geführt, die wir so nicht hinnehmen können.
Wenn es schon bei solch überschaubaren Fällen der Umstrukturierung zu Problemen gekommen ist, warum soll diese Gefahr geringer sein bei dem viel umfassenderen Projekt, das jetzt diskutiert wird. Insofern wäre die Ombudsstelle eine Korrekturfunktion der Einzelfallbearbeitung. Das wäre sehr wichtig. Die Einzelfallbearbeitung soll aber nicht gänzlich wegfallen. Um eine klare Aufgabenzuordnung im Verhältnis zum Petitionsausschuss zu sichern, wird für die Zuordnung dieser Einzelfälle ein Wahlrecht der Betroffenen installiert. Das hatte ich bereits in meinen vorigen Überlegungen ausgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE hält es angesichts des auf uns zukommenden Endes der laufenden Amtsperiode für notwendig und richtig, dass bereits im Vorfeld darüber diskutiert wird, wie die Stelle der Bürgerbeauftragten ausgefüllt wird. Deswegen - das hatte meine Kollegin Sedlacik schon gesagt - dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle. Wir beantragen deshalb die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss federführend sowie den Petitionsausschuss und hoffen,
dass wir dennoch eine Mehrheit finden, die diesem Gesetz stattgibt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, auch ich möchte mich erst mal für den umfangreichen Bericht bedanken, den Sie hier gegeben haben. Unsere Kritik zielt auch nicht darauf ab, dass in den Phasen 1 bis 4 etwas falsch ge
macht worden ist, aber Sie entnehmen sicherlich auch aus der Presse der vergangenen Woche, dass sich hier, ich will mal sagen, Unstimmigkeiten zwischen zwei wichtigen Partnern in der Trinkwasserversorgung ergeben haben. Das können wir so einfach nicht hinnehmen. Ich denke, genau beim Störfallmanagement war hier wirklich richtig von den Partnern gearbeitet worden. Wenn man das noch mal reflektiert, was genau auch in die Öffentlichkeit gekommen ist, was damals an Presseartikeln kam, dann kann man nur registrieren, hier haben wirklich alle Beteiligten kameradschaftlich und auch auf Augenhöhe zusammengearbeitet. Was später passiert ist, dass es gerade zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und der ThüWa zu Unstimmigkeiten kam, kann ich nicht bewerten, will ich auch nicht bewerten. Fakt ist aber - ich war bei der Vorstellung des Exner-Gutachtens vor Ort -, dass die dort anwesenden Gesundheitsämter aus den verschiedenen Kreisen - die Thüringer Fernwasserversorgung war auch vor Ort, aber auch die ThüWa und das Institut für Wasser- und Umweltanalytik - bestrebt sind, hier nicht nur den Ursachen auf den Grund zu gehen, sondern auch zu überlegen, wie kann man mit dieser Situation jetzt umgehen. Denn eines ist klar, wenn ich die Ursachen für diesen Vorgang nicht gefunden habe, dann kann das immer wieder passieren, kann an dieser Stelle auch immer wieder die Menschen in Beunruhigung setzen.
Eine zweite Kritik möchte ich auch noch loswerden. Genau dieser Streit zwischen ThüWa und Fernwasserversorgung beunruhigt doch die Menschen. Wenn noch vor Weihnachten die Menschen gesagt haben, na war denn da überhaupt was, das war doch ein Messfehler, dann muss ich sagen, dann sind hier irreführend auch Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, und das kann so nicht sein.
Meines Erachtens war es in einer ersten Pressemitteilung so, dass aus dem Ministerium die Information kam, es ist möglicherweise - und es war nicht möglicherweise, sondern es war ein Messfehler. Genau hier muss ich sagen, ich habe mit den verschiedenen Beteiligten gesprochen. Ich habe mit Herrn Reinhart von der ThüWa gesprochen, ich war im Institut für Wasser- und Umweltanalytik und ich war auch im Landesamt für Verbraucherschutz. Alle Beteiligten haben dort sehr sensibel auf die Frage nach diesen Ursachen reagiert und haben immer wieder gesagt, die Ursachen sind nicht geklärt, es gibt hierfür und hierfür Argumente, die sicher die Beteiligten auch zusammengetragen haben. Ich muss sagen, dadurch dass es eine einseitige Schuldzuweisung gab, hat man sich wirklich einer fundierten Aufarbeitung der Ursache entzogen und hat hier die Schuld einseitig auf das Institut für Wasser- und Umweltanalytik abgeschoben. Das kann ich so nicht akzeptieren. Danke.
Ich danke dem Abgeordneten Augsten für seine Worte. Ich möchte nur noch mal den Vorschlag der Ausschussüberweisung aufgreifen und zum Zweiten noch mal die Vorschläge betonen, die wir gemacht haben neben dem, was im Antrag steht, und dass im Ausschuss natürlich gut diskutiert werden kann. Ich denke, dass auch die Asservierung bei auffälligen Proben künftig eine Rolle spielen muss.
Das hat das Institut aber selbst auch schon gesagt, dass es das als Schlussfolgerung zieht.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Thüringer Fernwasserversorgung einem runden Tisch zwischen den verschiedenen Vertretern - von den Gesundheitsämtern, vom Institut, von der ThüWa nicht verschließen würde. Wir halten so einen runden Tisch für sinnvoll. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte mir schon gedacht, dass es eine ganze Ansammlung von Programmen gibt, die für gesunde Ernährung in Kindergärten und Schulen sprechen. Ich weiß, Bildungsplan und auch bestimmte Lehrpläne fordern das einfach auch von den Lehrkräften. Aber hier geht es ja nicht nur um die gesunde Ernährung, sondern auch in erster Linie um das Mittagessen für Kinder in Kindergärten und Schulen. Ich denke, gerade die 1.000 Erkrankungen in Thüringen und 11.000 in den anderen Bundesländern haben gezeigt, dass nicht alles gut ist, dass nicht alles schön ist und dass es doch ganz schöne Defizite und Schwächen im System gibt.
Sie sind bereits auf einiges eingegangen, Frau Ministerin, aber ich möchte vielleicht noch ein paar Dinge benennen. Nur ganz wenige Schulen kochen selbst ihr Mittagessen. Die Entscheidung - Frau Hitzing, Sie hatten das gesagt - trifft im Großen und Ganzen die Schulkonferenz. Oft kann im Vorfeld bei den Essenanbietern schon mal gekostet werden in einer Verköstigungswoche, aber die Qualität kann nicht immer gehalten werden. Der Druck auf die Küchen, auf die Caterer ist enorm, sie versuchen also auch da entgegenzuhalten. Die geringen Preise für die Essenportionen - da muss man zum Teil von Dumpingpreisen sprechen - können nur gehalten werden, weil in der Branche sich die Menschen oft selbst ausbeuten, selbst nur geringe Löhne nehmen und dadurch eben auch auf höhere Preise verzichten.
Der zweite Teil, der angesprochen werden muss, ist in meinen Augen auch die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Schulspeisung. Auch die geht gerade in den weiterführenden Schulen doch dramatisch zurück und ist oft nur sehr gering. Die Frage, die hier dahintersteht, ist: Wollen wir für unsere Kinder billiges Essen zubereiten, zubereitet auch zum Teil aus Fertig- und Halbfertigprodukten, oder wollen wir diese saisonalen Produkte aus der Region, die möglichst noch frisch zubereitet werden?
Eine Umfrage in den Kreisen hat zum Beispiel gezeigt, dass in Weimar an keiner einzigen Schule
selbst das Essen zubereitet wird. Einzig im Förderzentrum Sehen und in der Regelschule Pestalozzi wird durch die Küche des Wohnheims für Sinnesbehinderte für ein Mittagessen gesorgt. Dieses Mittagessen wird dort durch das städtische Personal gekocht und ausgegeben. In einigen der Weimarer Schulen finden Bewertungen durch die Essenteilnehmer statt, die zum Teil auch anonymisiert werden und jährlich stattfinden. Fachleute sind sich darin einig, dass die Zubereitung des Mittagessens in der Kindereinrichtung oder in der Schule selbst den Bereich der gesunden Ernährung, der übrigens auch Bestandteil des Bildungsplans ist, absolut bereichern würde.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE stellt sich in verschiedenen Gremien die Frage, wie könnte man für alle Kinder und Jugendlichen eine hochwertige und unentgeltliche Verpflegung in Kindergärten und Schulen gewährleisten und welche Forderungen müssten damit verbunden sein? Dabei darf beim Speisenangebot natürlich nicht Halt gemacht werden. Es geht hier weiter um die Esskultur, die auch bei vielen Kindern in vielen Einrichtungen leidet. Hierbei wäre es gut, wenn Kinder und Jugendliche in die Planungen einbezogen werden, nicht nur in die Planung der Speisen, sondern auch in die Gestaltung der Pausen und der Umgebung beim Essen. Kinder sind keine Bittsteller, die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze sind nicht auskömmlich für eine altersgerechte Ernährung, und zwar bei Weitem nicht.
Auch die Angebote über das Bildungs- und Teilhabepaket sind zum Teil unbefriedigend, auch wenn wir sehen, dass es in Thüringen Anstrengungen gibt - Sie hatten das bereits gesagt, Frau Ministerin. Trotzdem ist das Paket für uns zu bürokratisch und verursacht einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Eine Anfrage über die Bundestagsfraktion der LINKEN belegt, dass kaum die Hälfte der Antragsberechtigten einen Antrag im Bund stellt. Zahlen nach Bundesländern sortiert haben wir leider nicht. Dazu hat die Bundesregierung keine Angaben gemacht, warum das so ist. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wir als LINKE fordern weiterhin verbindliche Qualitätsstandards. Das, was wir gehört haben an Qualitätsstandards, ist nicht verbindlich für Kindergärten und Schulen. Die Einhaltung dieser Standards müsste selbstverständlich auch sichergestellt und kontrolliert werden. Die Qualitätsstandards sollen zum Beispiel dazu führen, dass ein geschmacklich vielfältiges Angebot vorgenommen wird, das abwechslungsreich ist und vor allem frisch und ohne Zusatzstoffe.
Auch hier hat die Stelle für Ernährung in Thüringen Angebote unterbreitet, sie berät. Die Verbindlichkeit
ist uns hier wichtig. Die Informationen über regionale, saisonale und ökologische Erzeugung von Lebensmitteln wird in vielen Schulen vorgenommen. Auch die Kindergärten bemühen sich darum, das finde ich gut und das habe ich auch selbst so erlebt.
Wenn Kinder und Jugendliche Aktivitäten vornehmen, selbst Speisen zubereiten, selbst dann ihre zubereiteten Speisen verzehren können, genau dann ist das für die ein Erlebnis und gut. Das kann natürlich an Projekttagen weiter geschehen und das finde ich auch gut.
Noch ein Wort zum Mehrwertsteuersatz. Auch DIE LINKE ist für eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent. Hier ist noch mal zu sagen, es kann wohl kaum sein, dass wir für Hundefutter den geringen Mehrwertsteuersatz bezahlen und dafür aber das Essen in den Schulen mit 19 Prozent besteuert wird. Hier muss es unbedingt auch Initiativen geben. Bei nicht gewinnorientierten Unternehmen - das hatten Sie schon gesagt - kann ja der Mehrwertsteuersatz gänzlich weggelassen werden.
Ich denke, es gibt eine ganze Reihe zu tun. Wir stimmen dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zu und würden uns die Weiterberatung in den Ausschüssen wünschen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde heißt „Strompreisentwicklung in Thüringen - Wird die Versorgung mit Energie zu ei
ner sozialen Frage?“. Was steckt eigentlich dahinter? Die Frage nach dem Ausbau erneuerbarer Energien schien doch spätestens nach Fukushima geklärt zu sein. Die elektrische Stromgewinnung aus fossilen Energieträgern sollte nach und nach zurückgedrängt werden. Wurde diese Beantwortung der Frage nun auf Eis gelegt? Sie, Herr Abgeordneter aus der SPD-Fraktion, lieferten einige Argumente, die dem entgegensprechen. Ich finde, die Diskussion wird sehr einseitig mit dem Hinweis auf die Preiserhöhung für private Haushalte geführt. Das verunsichert die Bürgerinnen und Bürger und führt zu Diskussionen, die eher aus dem Bauch heraus geführt werden. Das kann ich so nicht akzeptieren. Damit wird der Ausbau erneuerbarer Energien in meinen Augen diffamiert, ohne auf die Chance und Herausforderung einer ökologischen Energiewende einzugehen.
Ich möchte aus verbrauchertechnischer Sicht mal zu der Ausgangslage kommen. Das Realeinkommen von vielen Haushalten sinkt in den letzten Jahren, der Anteil der Stromkosten im Hartz-IV-Regelsatz stagniert wieder.
Seit 2007 stiegen allein die Preise für eine Kilowattstunde im Bundesdurchschnitt um etwa ein Viertel. Stromsperren durch Zahlungsunfähigkeit bei privaten Haushalten nehmen zu. Sie haben das sicher aus der örtlichen Presse das eine oder andere Mal gelesen oder auch im Fernsehen gehört. Dabei ist das Abschalten von Strom ohne einen rechtlichen Gerichtsbeschluss überhaupt nicht notwendig und stark zu kritisieren. Wir fordern deshalb ein gesetzliches Verbot von Stromsperren, die durch Zahlungsunfähigkeit bei privaten Haushalten entstehen, denn, ich denke, genau hier werden Familien mit kleinen Kindern auch benachteiligt.
Ursprünglich sollte ja der Wettbewerb von Stromanbietern angekurbelt werden, indem Kunden den Anbieter wechseln können.
Wie läuft das Ganze? Wenn man in die Verbraucherzentralen geht, wird man erfahren, dass das so nicht funktioniert, weil, schon kurz nachdem man den Anbieter gewechselt hat, die Preise steigen und neuer Anbieterwechsel einfach auch nervt. Die Verbraucherberatungsstellen schätzen ein, dass nach einem Wechsel zu einem Strombilliganbieter genau diese Strompreise steigen und dieser erneute Wechsel nicht vonstatten geht. Dadurch, dass es keine staatliche Aufsicht mehr über das Endkundengeschäft gibt, schätzen diese Verbraucherverbände ein, ist der Endpreis für Verbraucherhaushalte um ca. 2 Cent zu hoch. Mit einer effektiven staatlichen Aufsicht über dieses Endkundengeschäft
könnte man genau diese Preiserhöhung bei dem Endkunden wieder zurückführen.
Durch die Förderung von energieintensiver Industrie wird viel zu viel Geld auch ausgegeben,
die ja beim Endkunden, beim Endverbraucher, beim Konsumenten, bei den Haushalten eben nicht ankommt, die müssen genau diese Summe auch darauf bezahlen.
Suggeriert wird immer wieder, dass der Ausbau der regenerativen Energien Geld kostet. Demgegenüber steht natürlich - und auch das wurde schon im Redebeitrag vor mir gesagt -, dass die staatliche Förderung fossiler Energien wie Öl, Gas und Kernenergie auch eine Menge Geld gekostet hat und direkt oder indirekt staatlich gefördert worden ist. Würde man diese Kosten auf die Verbraucher wieder umlegen, könnte man genau um diese 10 Cent die Haushalte entlasten.
Ich möchte abschließend sagen: Es gibt eine Reihe von Vorschlägen seitens der LINKEN in der Bundestagsfraktion, die ich hier mal kurz anreißen möchte. Das sind zum einen diese effektive staatliche Kontrolle für die Endkundenpreise und es sind unberechtigte Industrierabatte, die wir fordern, dass sie zurückgegeben werden, und wir wollen, dass Stromsparen belohnt wird. Dafür haben wir ein Sockelmodell entwickelt, das unsere Bundestagsfraktion auch eingebracht hat. Danke.
Danke. Ich frage namens des Abgeordneten Kuschel zum
Fragerecht für kommunale Mandatsträger
Das Fragerecht für kommunale Mandatsträger ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es ist aber allgemein anerkannt, dass sich aus der Mandatsstellung ein Fragerecht der Gemeinderats- bzw. Kreistagsmitglieder an den Bürgermeister (Ober- bürgermeister) bzw. Landrat ableitet. Der Bürgermeister der Stadt Neustadt/Orla und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vertreten die Auffassung, dass sich das Fragerecht eines kommunalen Mandatsträgers nur auf Sachverhalte beschränkt, die in den Zeitrahmen der Mandatsausübung fallen. Über Vorgänge, die zeitlich vor der Mandatsübernahme lagen, besteht demnach kein Frage- und Auskunftsrecht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchen Vorgängen bzw. Sachverhalten haben kommunale Mandatsträger gegenüber den Bürgermeistern und Landräten ein Frage- und Auskunftsrecht?
2. Welches Ermessen hinsichtlich der Auskunftserteilung haben die Bürgermeister und Landräte?
3. Inwiefern werden die Mandatsrechte eines kommunalen Mandatsträgers gewahrt, wenn der Bürgermeister bzw. Landrat Auskünfte zu Vorgängen und Sachverhalten, die vor dem Beginn der Mandatsausübung des kommunalen Mandatsträgers liegen, verweigert?
4. Wie begründen der Bürgermeister der Stadt Neustadt/Orla und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die im Eingangstext beschriebene Informationsverweigerung und wie wird diese Auffassung seitens der Landesregierung bewertet?
Sie sprachen davon, dass gerade im übertragenen Wirkungskreis Mandatsträger kein Auskunftsrecht haben. Wie sehen Sie das mit dem Bereich der Pflichtaufgaben oder der freiwilligen Leistungen, also Fragen nach Pflichtaufgaben, Erfüllung von Pflichtaufgaben und Fragen zu freiwilligen Leistungen, die praktisch im Haushaltsrecht angesprochen sind?
Zu den freiwilligen Leistungen, wie ist da das Auskunftsrecht? Wie sehen Sie das Auskunftsrecht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, in erster Lesung wurden zu unserem Gesetzentwurf bereits viele Argumente ausgetauscht. Ich möchte dem noch einiges hinzufügen und dabei auch auf einige Aussagen meiner Kollegen aus den anderen Fraktionen eingehen.
Aber kommen wir zuerst noch einmal zum derzeitigen Thüringer Sparkassengesetz vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Oktober 2007. Sie finden unter § 2 den Unter
nehmenszweck und den öffentlichen Auftrag. In Absatz 2 dieses Paragraphen heißt es: „Die Sparkassen betreiben ihre Geschäfte nach Maßgabe der Sparkassenverordnung im Interesse ihrer Kunden.“ In Absatz 3: „Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags; die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs.“ Das noch einmal zum Selbstverständnis.
Nun ist um die Diskussion zum Thema „Deckelung der Dispozinsen“ in den letzten Wochen so einiges in Bewegung gekommen. Noch in der vergangenen Plenarsitzung hatte sich die SPD hier in Thüringen gegen den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Deckelung des Dispozinses bei Sparkassen ausgesprochen. Zufällig einen Tag später kam Frau Bundesverbraucherministerin Aigner mit ihrem Vorschlag und forderte vom Prinzip her die Einführung dieses Mechanismus, auch wenn die Kappungsgrenze in ihrem Vorschlag höher angesetzt war. Nun haben die SPD-Länder, übrigens auch in Koalition mit den GRÜNEN, einen entsprechenden Antrag auf Einführung einer Kappungsgrenze im Rahmen der jüngst stattgefundenen Konferenz der Verbraucherministerin und Verbraucherminister gestellt. Sie sind leider damit gescheitert. In der öffentlichen Debatte hatte die SPD diesen Vorstoß auf Bundesebene als ihre ureigenste Erfindung verkauft. Ja, aber wer hat es denn nun erfunden? So ganz zufällig wurde dabei verschwiegen, dass DIE LINKE-Fraktionen, z.B. die im Saarland, bereits 2010 und auch DIE LINKE vor der Sommerpause in diesem Jahr solche Anträge zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher bereits gestellt haben, und diese wurden abgelehnt.
Selbst die Weiterdiskussion in den Fachausschüssen, wie hier in Thüringen erlebt, wurde auch abgelehnt. Kein SPD-Vertreter hat dies in der öffentlichen Diskussion zugegeben. Bleibt nur die Frage: Ist das miese Informationspolitik oder einem schlechten Gedächtnis geschuldet? Oder kann man dies schon als Heuchelei bezeichnen?
Zu den Einwänden der Gegenseite in der Sache nur so viel: Das Argument der Sparkassen und ihrer Verteidiger, es entstehe ein nicht akzeptabler Wettbewerbsnachteil, ist so nicht nachvollziehbar. Wenn die Sparkassen damit werben, dass sie keine spekulativen und risikobehafteten Geschäftsstrategien wie andere Banken verfolgen, wie vereinbart sich das mit derartig hohen Dispozinsen. Im Moment sind die bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland noch am niedrigsten mit 8,65 Prozent und am höchsten bei der Kreissparkasse in Hildburghausen und in der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau mit 13,45 Prozent. Im Übrigen wirbt derzeit die Volksbank Saaletal eG mit Dispozinsen von 6,95 Prozent. Ob das Kundenfang mit Kurzzeitwirkung ist, und sich die Dispozinsen im Dreimonatsrhythmus nach oben anpassen, wie das auf der Homepage
eigentlich angedeutet wird, oder ob wir eine gewisse Langzeitwirkung erreichen, das wird nicht zuletzt auch vom Willen der Politik abhängen.
Meine Damen und Herren, Sparkassen sind bodenständiger als andere Banken und regional verortet. Das ist, glaube ich, gut so. Wenn dem so ist, dann müssten die Sparkassen aber auch keine so hohen Dispozinsen von ihren Kunden bzw. Verbrauchern nehmen. Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand haben sich in den letzten Jahren wohl kaum erhöht. Das ist ein Märchen, dass Überziehungskredite die höchste Ausfallwahrscheinlichkeit haben, wie das der Abgeordnete aus der CDU-Fraktion, Kollege Kowalleck, in der ersten Lesung behauptet hatte. Die Ausfallquoten werden mit durchschnittlich 0,3 Prozent angegeben. Das ist im Vergleich zu beispielsweise Konsumentenkrediten nicht einmal ein Achtel. Dort beträgt nämlich die Ausfallquote 2,5 Prozent. Laut der Verbraucherbefragung des Forsa-Instituts würde immerhin jeder achte Bankkunde wegen eines deutlich günstigeren Dispozinses auch seine Bank wechseln. Das konterkariert auch die Aussage von Dr. Pidde aus der ersten Lesung, unser Gesetzentwurf wäre eine einseitige Bestrafung der Sparkassen. Ich meine, er könnte sich auch zum Wettbewerbsvorteil entwickeln.
Bleibt noch die Frage der Lenkungsfunktion. Das heißt, bestimmte Kunden sollen nicht zu leichtfertig im Umgang mit Geld angetrieben werden. Hier gibt es sicher auch andere Möglichkeiten der Bonitätsabsicherung für Banken und Sparkassen als ein deutlich zu hoher Dispokredit, zum Beispiel Frühwarnsysteme und Umschuldungsangebote. Verbrauchern, die sich gezwungen sehen, ihr Konto auf längere Zeit zu überziehen, wird geraten, ihren Bankberater zu kontaktieren und eine Umschuldung auf einen günstigeren Ratenkredit zu prüfen. Diese Frühwarnsysteme und Umschuldungsangebote sind noch ausbaufähig. In den meisten Banken und Sparkassen besteht zwar ein internes Alarmsystem, wenn Kunden ihre Konten über einen längeren Zeitraum überziehen, aber diese Warnung wird häufig nicht an diese weitergegeben. Hier könnten die Banken aktiver werden und ihren Kunden die Umschuldung in einen Ratenkredit oder eine Restschuldversicherung anbieten. Im Zweifelsfall könnte auch der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle empfohlen werden, denn die Banken haben eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden und sollten diese angemessen betreuen. Mit einer wichtigen Hilfestellung könnte somit einkommensschwachen Haushalten geholfen und es könnten dauerhafte Schuldenfallen vermieden werden. Damit würden Banken und Sparkassen ihre Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge auch für den normalen Kunden als Verbraucher erfüllen.
Der Gesetzgeber muss dort regulieren, wo Zinsen und Zinssätze von berechtigter Risikoabsicherung einer Dienstleistung zur Abzocke entgleisen. Ein
weiteres Argument von Dr. Pidde - ebenfalls aus der ersten Lesung - war, die Sparkassen würden auch Ausschüttungen sowie sonstige Finanzleistungen für die Region leisten, das weiß ich und wissen meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion DIE LINKE selbstverständlich auch. Ich antworte an dieser Stelle: Natürlich ist es schön, wenn die Sparkassen Jahr für Jahr einen Teil ihrer Überschüsse für gemeinnützige Zwecke ausschütten können und damit die Landkreise und kreisfreien Städte bei freiwilligen Aufgaben wie Kultur und Sport unterstützen, aber hier heiligt eben der Zweck nicht die Mittel.
Zu unterstreichen ist auch noch einmal, dass die Fraktion DIE LINKE in Thüringen natürlich für die Einführung einer bundesweiten einheitlichen Dispokappungsgrenze, bezogen auf alle Geldinstitute, eintritt. Der Gesetzentwurf, bezogen auf die Thüringer Sparkassen, hat damit die Funktion eines politischen Signals im Sinne des ersten Schritts vor der eigenen Haustür. Da mit den Vorschlägen der Bundesverbraucherministerin und der aktuellen Diskussion in der Verbraucherministerkonferenz weiter Bewegung in das Thema gekommen ist, hält die Fraktion DIE LINKE noch immer eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justiz- und Verfassungsausschuss zum Zwecke der notwendigen vertiefenden Diskussion des Themas für geboten.
Springen Sie über Ihren Schatten, nehmen Sie sich und die Argumente Ihrer Parteikollegen im Bund ernst und stimmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der Ausschussüberweisung zu. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich lade Sie ein, mit uns in den Ausschüssen über den Sinn oder Unsinn von Freiwilligkeit einer Kappungsgrenze von Dispozinsen, wie Sie Verbraucherministerin Aigner vorschlägt, zu streiten. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt zum einen auf die intensive Auswertung der Ergebnisse des Neunten Tätigkeitsberichts des Thüringer Datenschutzbeauftragten und zum anderen hebt es ab auf das Thema „Modernisierung des Datenschutzes“. Wir als Fraktion DIE LINKE streben dabei eine inhaltliche Eckpunktediskussion an. DIE LINKE-Fraktion würde es für sinnvoll erachten, wenn der Antrag an den Innen-, den Justiz- und Verfassungsausschuss, aber auch an den Sozialund Wirtschaftsschuss überwiesen wird. Damit könnten er bzw. seine Inhalte im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung ausführlich diskutiert werden. Deshalb stelle ich jetzt den entsprechenden Überweisungsantrag.
Die zuletzt heftigen und kritischen Diskussionen um das neue Melderecht machen deutlich, dass der Datenschutz in der Privatsphäre der Bürger nicht mehr nur von staatlicher Datensammelwut betroffen ist. Auch private Unternehmen mit ihren Konsumund Profitinteressen werden zu Datenkraken. Ergänzend zum gläsernen Bürger soll es dann auch noch den möglichst gläsernen Kunden geben. Damit würde das Verhältnis von Werbeaufwand und Konsumnutzen für das Unternehmen optimiert. Das könnte den Lobbyisten in der Werbewirtschaft so richtig passen. Der Datenschutz und vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es auch im Artikel 6 der Thüringer Verfassung verankert ist, darf aber nicht diesen Konsum- und Profitinteressen geopfert werden. Deshalb auch der
ergänzende Entschließungsantrag der LINKE-Fraktion, dass Thüringen das neue Melderecht im Bundestag ablehnen soll. Verbraucherschutz im Bereich des Datenschutzes bedeutet auch, dass der Datenschutz durch entsprechende Gestaltung der Produkte gestärkt werden muss. Entsprechende Verpflichtungen und Vorgaben sind im Rahmen der Modernisierung des Datenschutzrechts festzuschreiben - bundeseinheitlich, am besten sogar europaweit. Aber auch die Stärkung des Selbstdatenschutzes der Verbraucher bei Nutzung moderner Informationstechnologie gehört dazu. Hier sollte auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte verstärkt mit Informations- und Schulungsangeboten aktiv werden. In der Vergangenheit wurde bei Datenschutzdebatten im Landtag immer wieder darauf verwiesen, dass das Datenschutzrecht in Thüringen dringend einer Modernisierung bedarf,
weil es nach mehr als zehn Jahren ohne umfassende Revision datenschutzrechtlich aus einer völlig anderen Epoche stammt. Der neue Thüringer Datenschutzbeauftragte Dr. Hasse empfiehlt jetzt, mit der Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts zu beginnen, da auf eine EU-Datenschutzgrundordnung noch einige Jahre zu warten sei. Die qualifizierten Analysen und fundierten Vorschläge aus dem Bereich des Thüringer Datenschutzbeauftragten sollten wir ernst nehmen und für unsere Arbeit entsprechend nutzen, und zwar so schnell wie möglich.
Deshalb der vorliegende Antrag durch die Fraktion DIE LINKE, verbunden mit der Hoffnung, dass diesem Antrag nicht die schnelle Beerdigung durch die Landtagsmehrheit beschieden ist wie dem Vorgängerantrag zum Achten Tätigkeitsbericht. Dazu ist uns das Thema Datenschutz zu wichtig. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „Ohne Wasser, merkt Euch das, wär’ die Welt ein leeres Fass“. Ich selbst bin bekennende Leitungswassertrinkerin, aber genau das ist mir in der vergangenen Woche hier in Erfurt leidlich versagt worden. Denn in der vergangenen Woche kam es zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität im Raum Erfurt. Deren Ursachen konnten und können bis heute nicht geklärt werden. So heißt es in einem Newsletter für Mitarbeiter der Stadtwerke Erfurt Gruppe
vom Donnerstag, dem 12. Juli, dass aufgrund einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung durch Kolibakterien seit 9. Juli ein Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der ThüWa, ThüringenWasser GmbH, bestehe. Laut Geschäftsführer des Thüringer Instituts für Wasser- und Umweltanalytik, Wolfgang Möller, seien die Kolibakterien bereits am Freitag, dem 06.07., bei den Trinkwasserproben gefunden worden. Informationen wurden sofort an das Gesundheitsamt weitergeleitet, jedoch wurden erst am Dienstag, dem 10.07., durch dieses eigene Proben genommen. Inzwischen gibt es Entwarnung. Zur Vorsorge wurden in den Grenzen erlaubte Mehrchlorierungen angeordnet. Über Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen durch diesen Vorfall wurde bisher nichts bekannt; wohl auch, weil die meisten Menschen dem vorgeschriebenen Abkochgebot folgten. Auch wenn die Beprobung von Trinkwasser der allgemeinen Gesetzeslage der Trinkwasserverordnung entspricht, muss man danach fragen, ob die Häufigkeit im Interesse der Menschen ist oder ob nicht häufiger geprobt werden muss.
Wir haben bei unseren Nachforschungen einige Fragen aufgeworfen, zum Beispiel solche: Wann sind das erste Mal erhöhte Bakterienwerte festgestellt worden? Wann hat das Gesundheitsamt darauf reagiert? Mit der Kolibakterien-Problematik haben sich mehrere Gesundheitsämter beschäftigt und unterschiedlich darauf reagiert. Wie sehen hier generell die Abläufe in den Gesundheitsämtern aus und was hat das Gesundheitsministerium gemacht als übergeordnete Behörde? Gab es Probleme in der Wasseraufbereitungsanlage in Luisenthal? Wie oft und wo werden Trinkwasserproben an den verschiedenen Orten genommen? Welche Maßnahmen seitens des Ministeriums wurden nach Bekanntgabe des Vorfalls ergriffen? Wie wird die Qualität von Trinkwasser vom Einspeisen in das Fernwassersystem bis zum Verbraucher gesichert? Muss die Arbeit der Gesundheitsämter besser abgestimmt werden? Auch - in welchem technischen Zustand ist das Fernwassersystem? Ich denke, das ist eine ganze Menge an Fragen. Ich hoffe, dass ein Teil dieser Fragen auch im Interesse der Menschen hier in Thüringen zügig beantwortet wird und dass man einer Klärung der Ursachen auf die Spur kommt. Ich danke.