Birgit Diezel

Appearances

3/14 3/31 3/39 3/54 3/63 3/69 3/74 3/75 3/76 3/77 3/78 3/79 3/82 3/85 3/87 3/91 3/92 3/96 3/99 3/100 3/103 3/105

Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie reden häufig vom so komplizierten Steuerrecht und von notwendiger Vereinfachung des Steuerrechts. Im Alltagsgeschäft müssen wir aber leider oft notgedrungen immer wieder einen Reparaturbetrieb einrichten. Wir nehmen dann gewohnheitsmäßig den Stift zur Hand und fügen ein neues Buch im Steuerrecht hinzu. Die Vorschrift des § 8 a ist so ein weiteres Kapitel im Steuerrecht. Das deutsche Steuerrecht ist hoch kompliziert auch für Fachleute geworden und es ist teilweise irreparabel. Wir müssen endlich den Mut haben, den Stift aus der Hand zu legen und statt dessen den Radiergummi zu benutzen. Ich möchte an einen Spruch von Gottfried Benn erinnern, der da sagt, "Für das Zustandekommen eines guten Buches ist der Radiergummi oft wichtiger als der Bleistift", das gilt nicht nur für gute Literatur, das gilt auch für gute Steuerliteratur. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen die Finanzministerkonferenz hat einhellig 16 : 0 diese Auffassung in ihrem Beschluss bestätigt. Sie hält eine grundlegende Reform des Steuerrechts für erforderlich. Nun zum § 8 a:
Er ist nach allgemeiner Auffassung auch der steuerberatenden Berufe ein sehr komplizierter und schwer handhabbarer Paragraph und eine komplizierte Regelung. Allein die jetzt vorliegende Handhabung oder Vorlage der Bundesregierung, des Bundesfinanzministeriums, macht 15 Seiten aus. Der § 8 a hatte erst eine DIN A4 Seite und jetzt fast 3 DIN A4 Seiten. Nur für die Abgeordneten, die nicht ständig den § 8 a lesen. Ausgangspunkt, Ziel war natürlich, wie die Vorredner schon sagten, Ge
staltungsmissbrauch möglichst einzuschränken. Der § 8 a qualifiziert vereinfacht gesagt Zinsen, die eine Gesellschaft für Darlehen an eine andere Gesellschaft, an ihre Gesellschafter zahlt, unter bestimmten Voraussetzungen als Gewinn um. Um Umgehungen zu vermeiden, gilt das auch, wenn das Darlehen von einer dem Gesellschafter nahe stehenden Person ausgereicht wird oder der Gesellschafter selber für ein Fremddarlehen bürgt. Veranlasst wurde die Regelung durch Unternehmen, die durch Finanzierungsverhalten die Notwendigkeit des § 8 a erst geschaffen haben. Ziel dieser Unternehmen war es, in Deutschland keine oder gemessen an ihrem Gewinn nur geringe Steuern zu entrichten. Um auch dies noch mal klarzustellen, jedermann kann im Rahmen des europäischen Binnenmarkts dort produzieren und finanzieren, wo es ihm wirtschaftlich am zweckmäßigsten erscheint. Wogegen der § 8 a und entsprechende Regelungen auch in anderen Ländern ist, das Verhalten, den Aufwand im Inland und den Steuerertrag im Ausland zu entrichten. Die Unternehmen, die dieser Paragraph im Blick hat, erwirtschaften nämlich ihre Gewinne unter Inanspruchnahme der guten deutschen Infrastruktur und sie versteuern aufgrund von Finanzierungskunststückchen dann in anderen Staaten eine geringere Steuerlast. Es liegt auf der Hand, dass hiergegen der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen musste. Niemand hat es bisher bezweifelt, auch viele europäische Staaten und die USA haben entsprechende Gesetze. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Dezember 2002 wurde der § 8 a nur auf Zinsen angewandt, die an ausländische Gesellschafter entrichtet wurden. Eine solche Regelung hat der Europäische Gerichtshof nun als gemeinschaftswidrig betrachtet, weil sie Steuerpflichtige anderer EU-Staaten benachteiligt. Um erhebliche Steuerausfälle zu vermeiden und um Unternehmen, die die Möglichkeit haben, ihre Gewinne ins Ausland zu verlagern, nicht ungerechtfertigt zu begünstigen, wurde die Regelung des § 8 a auf inländische Gesellschafter erstreckt. Beim Vermittlungsverfahren waren sich die unionsregierten Länder bewusst, dass der Mittelstand nicht übermäßig belastet werden dürfe. Sie haben daher durchgesetzt, in dem von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetz die Freigrenze von lediglich 50.000   !"####  heraufzusetzen. Insgesamt haben damit die unionsregierten Länder die Mittelstandskomponente in § 8 a erhöht. Trotzdem ist uns die Zustimmung nicht leicht gefallen.
Nun konkret zum Vermittlungsergebnis: Bei jährlichen Zinsaufwendungen von bis zu 250.000     = >  überhaupt nicht anwendbar. Somit könnte ein Gesellschafter seiner Gesellschaft bei einem Zinssatz von 6 Prozent einen Kredit in Höhe von 4,1 Mio.     dass er deshalb unter die Regelung des § 8 a fällt. Diese Zahlen lassen erkennen, dass im Normalfall der kleine Mittelständler, so wie er in Thüringen ist, nicht unter diese Regelung fällt. Ferner wird aber - das ist auch angesprochen - geregelt, wenn die Eigenkapitalquote unter 40 Prozent sinkt, die Anwendung des § 8 a eintritt. Bis dahin geschieht also nichts. Für Thüringen dürfte aller
dings der Fall sein, das hat der Abgeordnete Mohring gesagt, dass 40 Prozent Eigenkapitel nicht die Regel ist. Die Kombination von Freigrenze und Eigenkapitalquote bildet einen Sockel, der den normalen Mittelständler aus dem Anwendungsbereich des § 8 a heraushält. Das war unionsmäßig auch beabsichtigt. Die unionsregierten Länder haben, wie schon gesagt, in zähen Verhandlungen diese Freigrenze auf 250.000    )  Mittelstandskomponente werden, und das haben wir nach der ersten überschlägigen Durchschau in der Steuerabteilung festgestellt, ca. drei Viertel der Thüringer Unternehmen nicht unter den § 8 a fallen. Aber es kann nun auch der Fall sein, dass das Gesetz bei Unternehmen greift, die es nicht im Blick hatte. Hier könnte der § 8 a, Wohnungsbauunternehmen benachteiligen. Ich weise aber auf Folgendes hin: Im Zuge der Reformüberlegungen zur Gewerbesteuer haben wir Modellrechnungen, auch Untersuchungen der Thüringer Wohnungsbauunternehmen, anhand ganz konkreter Steuerakten in Thüringen vorgenommen. Diese haben in der Regel einen hohen Verlustvortrag, so dass sie nicht unter die Gewerbesteuer fallen. Diese Einschätzung hat der Wohnungsbauverband auch in einem Schreiben im August 2003 grundsätzlich gegenüber dem Finanzministerium geäußert. Überlegungen aus der Gewerbesteuer haben wir dann im Vermittlungsverfahren natürlich auch auf die Körperschaftssteuer mit übertragen, so dass wir davon ausgegangen sind, dass der § 8 a bei der Situation der Wohnungswirtschaft in Thüringen nicht durchgreifend die Wohnungswirtschaft in Schwierigkeiten bringt. In vielen Gesprächen mittlerweile, auch mit steuerberatenden Berufen, die mit den Wohnungsbauunternehmen dies in der Diskussion haben, muss man aber von vornherein in den Handlungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums ausschließen, dass genau das nicht eintritt, dass die Wohnungsbauunternehmen, aber auch die Körperschaften und die Kommunen in Thüringen, aber vor allem in allen neuen Ländern nicht vom § 8 a mit berücksichtigt werden. Aufgrund der zahlreichen Hinweise haben wir in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diese Gedanken mit hineingebracht. Wir haben als Thüringer Finanzministerium uns eingehend mit diesen Einwänden befasst. Wir haben darauf gedrängt, dass die Wirtschaftsverbände in dieser Arbeitsgruppe nochmals angehört werden und ihre Bedenken darlegen können. Der Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelstages hat dazu gesagt, dass es nach den bisher vorliegenden Daten zu einer Erleichterung kommt, vor allen Dingen, dass nicht automatisch die Bürgschaft mit in Betracht gezogen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal zu dem Bild des komplizierten Steuerrechts kommen. Ich verstehe die CDU-Fraktion, dass sie diesen Antrag stellt und sagt, wir möchten in diesem Teil der Steuergesetzgebung Mitspracherecht, wir möchten hier nicht nur, dass Facharbeitsgruppen in Hinterzimmern entscheiden, sondern wir möchten ein Steuerrecht, das für alle verständlich und handhabbar ist. Deshalb werden wir einerseits in der Arbeitsgruppe darauf drän
gen, dass die Probleme der Thüringer Unternehmen, vor allem der kommunalen Unternehmen, mit beachtet werden, aber andererseits immer wieder darauf drängen, dass wir zu einem vereinfachten Steuerrecht in Deutschland kommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Inhalt des Gesetzes habe ich mich in meiner Einbringungsrede ausführlich geäußert. Lassen Sie mich dieses kurz fassen und dann auf die Entwicklung des Gesetzes nach Einbringung in den Landtag eingehen.
Zum Inhalt: Das Gesetz zeichnet in Artikel 1 eine Entwicklung nach, die sich seit 1995 in der Thüringer Behördenlandschaft ergeben hat, Behörden wurden aufgelöst, zusammengelegt oder umbenannt. Entsprechendes gilt auch für den Schulbereich. All dies war besoldungsrechtlich nachzuvollziehen. Nachvollzogen werden mussten auch die Neuerungen im Besoldungsrecht. Den Schwerpunkt stellt die Reform der Professorenbesoldung dar. Die Reform ist landesrechtlich umzusetzen. Die dafür für Thüringen erforderlichen Gesetzesbestimmungen sind enthalten in Artikel 2. Sie beruhen weit gehend auf den Musterregelungen, die der Arbeitskreis aller Länder im Jahr 2002 erarbeitet hat. Das Landesrecht beinhaltet nähere Regelungen zu den verschiedenen Arten von Leistungsbezügen, die nunmehr das Bundesrecht für den Hochschulbereich vorgibt. Festgeschrieben werden muss auch der Besoldungsdurchschnitt 2001, der künftig die Berechnungsgrundlage für den Gesamtbetrag der Professorenbesoldung sein wird. Weiterhin sind Bestimmungen zur Forschungs- und Lehrzulage und zu eingeworbenen Drittmitteln zu treffen, ebenso Bestimmungen zur Bewertung der Hochschulleitungsämter nach der neuen Besoldungsordnung W. Zu regeln ist auch die Überleitung der vorhandenen Professoren der Besoldungsgruppen C 2 und C 3 in die neue Besoldungsordnung W.
Artikel 3 enthält Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes. Wie auch in anderen Ländern sollen in Zukunft alle Rektoren und Präsidenten der Thüringer Hochschulen ihre Ämter hauptamtlich wahrnehmen können. Außerdem werden in Bestimmungen zum Ruhestand für Beamte auf Zeit an den Hochschulen von dem Thüringer Beamtengesetz in das Hochschulgesetz überführt. Darüber hinaus wird eine besondere Beurlaubungsmöglichkeit für vorhandene Chefärzte geschaffen, um auch mit diesen privatrechtliche Chefarztverträge abschließen zu können.
Durch Artikel 4 wird schließlich in das Thüringer Beamtengesetz eine Bestimmung zur Beihilfebearbeitung im Kommunalbereich eingefügt. Bereits vor dem zweiten Kabinettsdurchgang wurden die Spitzenverbände, die Gewerkschaften, die Berufsverbände und insbesondere die Hochschulen und Rektoren angehört. Danach wurde der Entwurf erweitert. Es wurde insbesondere eine Regelung aufgenommen, nach der bestimmte C-3-Professuren auf Antrag nicht nur in die Besoldungsgruppe W 2 optieren können, sondern sogar in die Besoldungsgruppe W 3. Das ist im Verhältnis zu anderen Ländern eine großzügige Regelung.
Zu dem Gesetzentwurf haben der Haushalts- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst erneut die Verbände, Gewerkschaften, Berufsverbände, die Direktorenkonferenz schriftlich angehört. Dabei wurde im Wesentlichen vorgetragen: Der Grundsatz der Kostenneutralität wurde von allen kritisiert, er stößt auf Ablehnung. Dieser Grundsatz ist aber in erster Linie keine Erfindung des Landes gewesen, sondern dieser Grundsatz ist im Bundesrecht so verankert.
Weiterhin wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf nur eine Quote von 10 Prozent W-3-Stellen bei Fachhochschulen vorsieht. Dies sei zu wenig. Es ist dazu anzumerken: 10 Prozent mögen auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, sie sind aber eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Stand, da W 3 der bisherigen Besoldungsgruppe C 4 entspricht. Insoweit ist das ein Schritt zur Gleichstellung der Fachhochschulen und Universitäten in besoldungsrechtlichen Fragen. Das war auch in der Anhörung nicht unumstritten.
Kritisiert wurde, dass die Leistungsbezüge für Leistungen in Forschung und Lehre nur längstens auf fünf Jahre befristet sind und auch nur für Leistungen gezahlt werden, die erheblich über dem Durchschnitt liegen.
Bei der Frist sieht der Antrag der CDU-Fraktion eine Nachbesserung vor. Sie kann jetzt bei Vorliegen eines besonderen Falls bis auf acht Jahre gezahlt werden. Zur Kritik an der Voraussetzung "erheblich über dem Durchschnitt" Herr Abgeordneter Prof. Goebel hat ja hier referiert - ist auch von meiner Seite zu sagen, die Leistungsempfänger und der Einzelne sind natürlich unterschiedlich in ihrer Natur und auch in ihrer Leistungsfähigkeit und auch die Höhe der Bezahlung hat zu differenzieren. Die Regelung entspricht übrigens der Regelung, die der Arbeitskreis Besoldung aller Länder empfohlen hat. Auch die Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Bremen haben diese Regelung in ihren Gesetzentwürfen übernommen. Die Hochschulen haben dann mit der Verordnung die Möglichkeit der eigenen Einschätzung und Wertung der besonderen Leistungen, aber besondere Leistung ist immer Leistung über dem Durchschnitt.
Dann noch zu zwei Punkten: So sollte klargestellt werden, dass die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe W mit der Vergabe von Leistungsbezügen verbunden werden kann. Dies ist selbstverständlich möglich, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Was aber nicht möglich ist, dass die Vergabe von Leistungsbezügen geschieht, weil jemand optiert. Die Option allein ist noch keine Leistung.
Es wurde die Regelung angemahnt, dass auftreten kann, wenn Professoren der Besoldungsgruppe C Rektoren oder Präsidenten an einer Hochschule werden und dann WBesoldung bezahlt bekommen, was dann geschieht, wenn
sie wieder in ihr altes Amt kommen. Ganz einfach: Sie bekommen wieder die C, ihre alte Besoldung; Artikel 3 des Gesetzentwurfs und dort § 74 des Hochschulgesetzes sehen dies vor.
In den Ausschuss-Sitzungen hat die Opposition den Zeitdruck kritisiert, unter dem das Gesetz verabschiedet wurde. Ich gebe zu, der Zeitdruck besteht und ergibt sich aus zwei Terminen; dem 1. Januar 2005 und dem 13. Juni 2004. Am 1. Januar 2005 tritt nach Besoldungsgesetz die Besoldungsverordnung W endgültig in Kraft. Nach diesem Tag muss die Vergabe von Leistungsbezügen möglich sein. Vorher müssen alle landesrechtlichen Regelungen in Anwendung gebracht werden. Dazu gehören die gesetzlichen Regelungen, aber auch die Rechtsverordnungen. Wir möchten den Hochschulen die Zeit geben, jeden Einzelfall zu bewerten und die Verordnungen entsprechend anzuwenden. Dies verursachte Zeitdruck. Ich bitte dafür deshalb um Verständnis. In den Ausschüssen hat die Opposition eine Reihe von Anträgen gestellt.
Diese Anträge sind im Wesentlichen den Anhörungen entnommen worden. Sie haben aber einen gemeinsamen Nenner: Mehrkosten. Prof. Dr. Goebel hat dargestellt, wenn das Bild größer ist als der Rahmen, wird es schwierig und da sind auch Mehrkosten schwierig einzuordnen. Ob z.B. hier die Hochschulämter alle nach W 3 einzustufen sind oder die Befristung von Leistungsbezügen aufzuheben ist oder die Ruhestandsfähigkeit zu erhöhen ist, all das sind Mehrkosten, für die zurzeit der Rahmen nicht reicht. Diesen Vorwurf kann man der CDU-Fraktion mit ihrem Antrag nicht machen. Ja, die Aufrundung der Durchschnittsbezüge kostet mehr, aber die CDU-Fraktion hat in ihren Anträgen auch solche kostenbegrenzenden Regelungen aufgenommen, wie den Widerrufsvorbehalt für den Leistungsabfall bei besonderen Leistungsbezügen oder die Höchstbetragsregelung bei Lehrzulage aus Drittmitteln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz passt das Thüringer Besoldungsgesetz an die neue Organisation der Landesverwaltung an. Den Thüringer Hochschulen gibt es weitere Handlungsspielräume zum Ausgestalten der Hochschulautonomie, um diese dann auch in die Besoldung der Hochschulangehörigen auszudehnen. Es ist sicherlich nicht alles Wünschbare oder Wünschenswerte aufzunehmen gewesen. Aber der enge finanzielle Spielraum macht es notwendig, dass wir das Machbare beachten. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Bundestag und Bundesrat haben in
ihren Sitzungen am 19. Dezember 2003 die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses beschlossen. Mit den vorliegenden Anträgen wird die Landesregierung gebeten, darüber zu berichten.
Der gefundene Kompromiss stellt einen ersten Schritt zu notwendigen Reformansätzen in Deutschland dar. Der Vermittlungsausschuss hat über viele sehr komplizierte Gesetzesmaterien zu entscheiden gehabt. Der CDU/CSU ist es gelungen, den entgleisten Reformzug wieder flott zu machen. Einen großen Anteil daran hatte der Thüringer Ministerpräsident, der in seiner Bundesratspräsidentschaft immer deutlich gemacht hat, dass er für eine Entscheidung ist. Natürlich konnten nicht alle Probleme innerhalb weniger Tage gelöst werden. Vor uns liegt noch ein weiter steiniger Weg, um Deutschland aus der Strukturkrise herauszuführen. Von dem im Vermittlungsausschuss verabschiedeten Reformpaket, so hoffen wir, gehen auch für die Thüringer Wirtschaft Impulse aus. Sicherlich entsprechen die beschlossenen Reformschritte nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen, auch sind sie vielfach zu zaghaft. Entscheidend ist aber, dass die Richtung der letztlich beschlossenen Regelungen insgesamt stimmt und dass nach nicht enden wollenden Diskussionen endlich ein Einstieg in die Umsetzung notwendiger Strukturreformen gelungen ist. Die Einigung im Vermittlungsausschuss belegt die Handlungs- und Reformfähigkeit deutscher Politik. Es ist nur bezeichnend, dass die Bundesregierung dazu nicht allein in der Lage war.
Meine Damen und Herren, nach meiner Überzeugung werden Impulse für Wachstum und Beschäftigung vor allem von den beschlossenen steuerlichen Entlastungen und von den Reformen am Arbeitsmarkt ausgehen. Letzere konnten im Wesentlichen erst durch die Initiative der Union durchgesetzt werden. Die Steuerzahler werden durch die Senkung der Steuersätze entlastet, ohne dass es gleichzeitig zu einer unvertretbar hohen Ausweitung der Neuverschuldung kommt, wie es die Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt hatte. Die Senkung der Steuersätze soll den Konsum stärken und die Investitionsbedingungen verbessern. Der erste Schritt ist gelungen. Die Anhebung des Schwellenwertes für den Kündigungsschutz
bei Neueinstellungen auf zehn Mitarbeiter erleichtert den Unternehmen die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Weitere Flexibilisierungs- und Entbürokratisierungsschritte müssen gegangen werden.
Die bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beschlossene Optionslösung ist zwar mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, ermöglicht aber eine umfassende Betreuung und Vermittlung aller Arbeitslosen aus der Hand des Jobcenters. Zudem stärken die Förderung und Beschäftigung im Niedriglohnbereich hoffentlich die Senkung der Arbeitslosenzahlen. Voraussetzung
dürfte dazu sein, dass Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, gerade hierzu fehlt es aber leider in den neuen Ländern.
Hinsichtlich der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen werden die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt. Auf der anderen Seite werden durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, nicht zuletzt durch die Intervention der neuen Länder, auch Thüringer Kommunen finanziell nicht stärker belastet.
Mit den beschlossenen Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen die von ihnen geforderten 2,5 Mrd.  +%%5 60+%%7 wird die Entlastung der Kommunen sogar auf 3 Mrd.  anwachsen. Für die Thüringer Kommunen bedeutet allein die Absenkung der Gewerbesteuerumlage eine Entlastung von knapp 30 Mio.         &  massive Belastung der Wirtschaft durch die von der Bundesregierung beabsichtigte Reform der Gewerbesteuer zu verhindern. Es wird weder zu einer Erweiterung der Bemessungsgrundlage um zusätzliche ertragsunabhängige Bestandteile noch zu einer Einbeziehung von Freiberuflern in die Steuerpflicht kommen. Das ist ein entscheidender Erfolg. Hinzu kommt, dass die Senkung der Gewerbesteuerumlage im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung den Kommunen unmittelbar und sofort zugute kommt. Die Beschränkung des Verlustabzugs trägt dazu bei, dass große Unternehmen ihrer solidarischen Pflicht, Steuern zu zahlen, wieder nachkommen. Eine Anhebung des Sockelbetrags von 1 Mio. 0 auch hier dafür gesorgt, dass ein Großteil der mittelständischen Unternehmen nicht stärker belastet werden. Das war ein Vorschlag der Union.
Auch bei der Novellierung der Handwerksordnung konnte die Einigung erreicht werden, die Interessen der Thüringer Wirtschaft in wesentlichen Punkten berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, dass der meiste Vorbehalt in ausbildungsstarken sowie gefahrgeneigten Gewerken erhalten bleibt. Wie sich der erleichterte Zugang zu einer Selbständigkeit im Handwerk auswirken wird, wird abzuwarten sein. Es ist zu hoffen, dass es in einigen Bereichen durch die Neuregelung zu Betriebsgründungen kommt und die Schwarzarbeit zurückgeht.
Meine Damen und Herren, die berechtigte Forderung der finanziellen Entlastung von Bürgern und Unternehmen von Abgaben und von Steuern ist die eine Seite. Als Finanzministerin eines Landes muss ich aber auch auf den Landeshaushalt schauen, um den notwendigen Gestaltungsspielraum beibehalten zu können. Die beschlossene Steuersatzsenkung stellt einen tragfähigen Kompromiss zwischen Wünschbarem und Machbarem dar. Allein das Vorziehen der Steuerreformstufe wird den Bürgern eine Entlastung von 9 Mrd.  0      *0  die Länder im Jahr 2004 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums durch das Vorziehen der Steuerreformstufe mit rd. 3,7 Mrd. 0  8*! ! 
aller Steuergesetze ergibt sich danach für die Länder ein Mehraufkommen von rd. 2,7 Mrd.  60 9sicht geboten. Die Bundesregierung hat in ihren Berechnungen den Ländern Einnahmen unterstellt, die sie aus der Besoldungsänderung für Bundesbeamte herleitet. Auf Thüringen entfielen dabei Mehreinnahmen in Höhe von 57 Mio.   &    : &    als Thüringer nicht akzeptieren. Der Thüringer Landtag hat am 11. Dezember 2003 das Thüringer Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen verabschiedet, basierend auf den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und Ostfinanzministerkonferenz vom Frühjahr vorigen Jahres. Hier sollten über alle Länder hinweg die Weichen für die Beherrschung von Personalkosten in den Landeshaushalten gestellt werden, deswegen diese Auflassung auch, und nicht das Vorziehen der Steuerreform finanziert werden. Insofern müssen diese Einnahmen abgezogen werden. Aber auch die ausgewiesenen Mehreinnahmen aus dem Gesetz zur Steuerehrlichkeit in Höhe von 2,1 Mrd.  allein für die Länder sind unrealistisch. Diese Zahlen hat die Unionsseite stets kritisiert.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich bitte einmal den Betroffenenkreis vor. Wie realistisch ist es, dass ein bislang unehrlicher Steuerbürger, der sein Kapital ins Ausland geschafft hat, nach Deutschland zurückkehrt, wenn er hier auf eine Diskussion um eine Verschärfung von Erbschaftssteuer und Wiedereinführung von Vermögenssteuer trifft. Wer das ausländische Kapital wieder zurückführen will, muss sagen, wie er langfristig die Besteuerung von Kapitalerträgen gestalten wird. Ohne Berücksichtigung des Mehraufkommens aus diesen Gesetzen betragen die Mindereinnahmen für Thüringen aus den VA-Beschlüssen insgesamt 37 Mio. 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Bundesregierung nun meint, der Reformprozess sei beendet, so irrt sie sich. Er hat erst angefangen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung die notwendige umfassende Steuerreformdebatte nur als Zaungast betrachtet. Die Bundesregierung war bei diesem Thema, bis auf Kommentare, mit eigenen Vorschlägen nicht präsent. Die zentrale Frage dabei ist, was braucht die Wirtschaft, um zu wachsen, was schafft in Deutschland Arbeitsplätze. Wir hören seit Jahren, Deutschland gehört europaweit zu den Letzten beim Wirtschaftswachstum mit verheerenden Folgen, wie wir spüren, für den Arbeitsmarkt, für die Arbeitslosenversicherung, das Gesundheitswesen, die Rentenkasse und nicht zuletzt für die öffentlichen Haushalte. In diesem Zusammenhang müssen wir den Menschen in Deutschland auch klar und deutlich vor Augen führen, dass demnächst Länder nach Europa kommen, die mit einfachsten Steuerrechten agieren. Tschechien beispielsweise erhebt seit Anfang des Jahres einen einheitlichen Steuertarif von 19 Prozent auf Kapitaleinkünfte, aber auch auf Arbeitseinkommen. Das ist der Hintergrund, vor dem wir die Steuerdiskussion führen müssen. Die Lösung für Deutschland ist eine große Steuerreform, die zu einer echten Vereinfachung des Steuerrechts mit deut
lich abgesenkten Tarifen führt. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die Zahlen, im positiven Sinne, des deutschen Exports, der trotz des starken Euro sehr gut dasteht. Die deutsche Wirtschaft produziert nach wie vor gute Produkte, bleibt die Frage, warum springt dieser Funke nicht auf die deutsche Binnenkonjunktur über, warum ist bei uns die Sparquote vergleichsweise hoch?
Arbeitsplätze schafft deutsches Kapital zurzeit in der Hauptsache im Ausland.
Dies ist ein Zeichen dafür, dass Deutschland dabei ist, den Steuerwettbewerb zu verlieren, denn es ist die Aufgabe einer Bundesregierung, endlich ein Konzept für ein gerechtes und einfaches Steuerrecht vorzulegen. Wir brauchen diese durchgehende Steuerreform, die es möglich macht, dass ein Bürger seine Steuererklärung selbst erstellen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ständige Flut von Gesetzen zeigt, dass das deutsche Steuerrecht seine Beständigkeit, Verlässlichkeit, Berechenbarkeit längst verloren hat. Mit nicht weniger als 58 Steuerrechtsänderungen sind in der vergangenen Legislaturperiode die Bürger überrascht worden.
Für die Steuerpflichtigen ist das Steuerrecht nicht mehr verständlich. Durch die ständigen, zum Teil kurzfristigen Steuerrechtsänderungen ist selbst eine verlässliche umfassende Beratung kaum möglich. Wer den Steuerberaterkongress hier in Erfurt erlebt hat, die Vereinfachung auf ihre Fahnen geschrieben hatten, die, die vom Steuerrecht ihr Einkommen beziehen, schreiben Vereinfachung auf ihre Fahne, das ist schon bezeichnend. Herr Eichel muss endlich mehr Mut zur Vereinfachung haben im deutschen Steuerrecht. Auch ein Bundesfinanzminister muss sich von dem Gedanken trennen, dass nur eine komplizierte Lösung eine gute Lösung ist. Das heutige System ist unüberschaubar und deshalb ungerecht
und dies vor allem, weil die Steuerlast eben nicht nur vom Einkommen und Ertrag, sondern auch von der individuellen Rechtskenntnis des Einzelnen abhängt oder wel
chen Steuerberater er beauftragt. Jeder gut gemeinte Versuch, durch Veränderung von Einzelbestimmungen eine Verbesserung herbeizuführen, ist letztlich gescheitert, im Gegenteil, immer dichter wurde der Steuerdschungel. Ein Resultat dieser Entwicklung ist, dass zwei Drittel der weltweit publizierten Steuerliteratur aus Deutschland stammen, wahrlich ein zweifelhafter Rekord.
Meine Damen und Herren, um Ihnen das mal deutlich zu machen, was ich damit meine, habe ich die beiden Bücher mit ans Pult genommen. Das ist das Umsatzsteuerrecht
des Jahres 1983 mit 230 Seiten
und das Umsatzsteuerrecht des Jahres 2002 mit 930 Seiten.
Nicht nur Kohl, deswegen die 58 Steueränderungen. Ich habe es mir erspart, das Einkommensteuerrecht mitzubringen. Ich glaube nicht, dass wir auf dem Pult noch Platz hätten.
Meine Damen und Herren, nun ein Einschub in Sachen Bürokratie. Ein radikaler Bürokratieabbau ist vonnöten. Wichtig ist aber auch, dass sich unser Denken ändert. Das ist sicherlich eine Herausforderung für ein umfassendes Steuerrecht. Regulierung und Bürokratie behindern Deutschland weit stärker als die meisten anderen Industrieländer. Zu diesem Ergebnis kommt die Weltbank in einer vergleichbaren Studie. In Deutschland ist es beispielsweise besonders teuer und aufwendig, ein Unternehmen zu gründen. Im Durchschnitt dauert es hier 45 Tage. Der Spitzenreiter ist Australien, dort schaffen es die Bürger in zwei Tagen. Auch in Musterländern, wie den USA, dauert es höchstens die Hälfte der Zeit. Und bei den Kosten: Eine Unternehmung in Deutschland zu gründen, kostet nach den Angaben der Weltbank durchschnittlich 1.341 US $. In Großbritannien und den USA zahlt man 200 bzw. 250 US $. Selbst in Frankreich betragen die Kosten nur die Hälfte wie in Deutschland. Ziel sollte es sein, dass sich die Unternehmen in erster Linie wieder ihren Produkten und Märkten widmen können. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird somit wieder interessant, wenn
wir für Investoren Vereinfachungen haben. Die müssen dann nicht länger eine große eigene Steuerabteilung für Deutschland aufbauen.
Meine Damen und Herren, das deutsche Steuerrecht ist zu einer Wachstumsbremse geworden und dabei geht es nicht nur um hohe Steuersätze. Natürlich hemmen hohe Steuersätze die wirtschaftliche Dynamik, engen Spielraum für Eigeninitiative ein und mindern die Leistungsbereitschaft der Bürger. Deshalb sieht auch der von der CDU vorgelegte Steuerreformvorschlag insbesondere die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Senkung des Einsatzsteuersatzrechts vor. Mit der Senkung des Spitzensteuersatzes wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insbesondere im Vergleich, ich erwähnte es, zu den osteuropäischen Ländern hergestellt.
Meine Damen und Herren, mit der Verfremdung und mit vielen Lenkungstatbeständen ist das Steuerrecht überfrachtet, gefährdet letztlich die Freiheit des Steuerpflichtigen und die Gleichheit der Steuerlast. Das geltende Steuerrecht, und hier ist insbesondere das Einkommenssteuerrecht zu nennen, ist von einem in klarer Sprache formulierten Steuerrecht weit entfernt. Es ist nicht mehr einfach in der Struktur. Es ist ein schwieriges Regelwerk. Durch viele Ausnahmetatbestände, Subventionsangebote und Formulierungsmängel ist das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeiten nicht mehr möglich oder durchbrochen worden. Letztlich kann der Steuerpflichtige nicht mehr erkennen, warum er bestimmte Steuern zu zahlen hat. Vor allem hat er oftmals den Verdacht, er wird gegenüber anderen Steuerpflichtigen überdurchschnittlich belastet. All dies ist nicht neu, aber aktueller denn je. Bereits zu den Reformzielen bei den Petersberger Beschlüssen 1997, also vor sieben Jahren, heißt es, die Steuersätze bei den Einkommensbesteuerungen in Deutschland sind zu hoch. Das Steuerrecht ist zu kompliziert. Die Steuergerechtigkeit leidet unter zahlreichen Steuervergünstigungen und Sonderregelungen. Eine umfassende Reform der Einkommensbesteuerung ist dringend erforderlich, sieben Jahre, in denen die Bundesregierung Zeit hatte, eine Steuerreform und diese Notwendigkeit vorzulegen. Verschiedene Steuerreformmodelle liegen bereits jetzt vor. Sie alle haben ein Ziel, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investoren in Deutschland zu verbessern, damit Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Sie alle bedürfen der fachlichen Prüfung. Die Länderfinanzminister haben in ihren nächsten Sitzungen Steuerreformkonzepte auf dem Tisch, leider keines der Bundesregierung. Wir werden den Ministerpräsidenten Empfehlungen aussprechen. Zu berücksichtigen ist natürlich dabei die politische Durchsetzbarkeit.
Meine Damen und Herren, um es noch einmal zusammenzufassen: Aufgabe des Staates muss sein, günstige Rahmenbedingungen zur Investition zu schaffen. Nur durch ein einfaches sozial gerechtes Steuerrecht können sich Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative frei entfalten. Die Durchsetzung einer Steuerreform aus einem Guss muss
mit einer dauerhaften Steuervereinfachung steuerliche Förderungen auch in Thüringen auslösen. Hierfür wird die Landesregierung sich auch zukünftig einsetzen.
Ja, Herr Gentzel, für mich ist das alles kein Faschingsscherz.
Ich weiß nicht, wie viel Herr Gentzel vom Steuerrecht versteht, deswegen amüsiert ihn das wahrscheinlich.
Im Rahmen der großen Steuerreform wird auch über die Reform der Gemeindefinanzen und hier insbesondere über die Gewerbesteuerreform zu entscheiden sein. Ziel muss es sein, den Kommunen eine sichere Finanzausstattung zu gewährleisten, damit sie auch künftig ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen können. Es muss aber darauf geachtet werden, dass für die Kommunen auch ein Anreiz bestehen bleibt Unternehmen anzusiedeln. Die Beteiligung an der Körperschaftssteuer ist insoweit der richtige Anreiz.
Meine Damen und Herren, der langfristige Erfolg der Reformen, sowohl aus dem System des Steuerrechts wie auch der Sozialsysteme, wird von der sozialen Ausgewogenheit abhängen. Bisher wurden die Systeme getrennt voneinander betrachtet und bewertet. Aber bereits heute werden Sozialsysteme durch Steuern mitfinanziert. Es findet also nicht nur innerhalb eines Systems eine Umverteilung statt, sondern auch zwischen den Systemen. Sie kennen ja alle die spöttischen Kommentare unserer Menschen, die sagen, rauchen für die Gesundheit, rasen für die Rente. Es wird daher darauf ankommen, dass es uns gelingt, die Verknüpfung der einzelnen Reformen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenn wir Reformen auf den Weg bringen, können wir die öffentlichen Haushalte wieder sanieren und mit höheren Einkommen rechnen. Eine Stagnation wie in den letzten 3 Jahren ist für die öffentlichen Haushalte nicht mehr zu verantworten.
Damit kommen wir zum Problem der Mittelfristigen Finanzplanung des Freistaats bis 2007. Zunächst möchte ich im Zusammenhang mit der Steuerreformdebatte darauf hinweisen, dass die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 19.12.2003 und damit die zu Jahresbeginn gewordenen Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt werden konn
ten. Aber dies kann auch nicht der Fall sein, da der Rechtsstand im Herbst 2003 die Basis des Berichts ist. Das, was wir am 01.01.2004 an Rechtsänderungen haben, wird zum ersten Mal in der Steuerschätzung im Mai berücksichtigt werden. Dann werden wir wissen, ob die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Finanztableaus einigermaßen verlässlich sind. Ich bin vorsichtig geworden nach dem Rechenfehler im Vermittlungsausschuss. Auch unter den stark geänderten Rahmenbedingungen im Steuerrecht, auf dem Arbeitsmarkt und im Gesundheitswesen hält die Landesregierung daran fest, den Ausbau unseres Landes weiter voranzubringen. Wir wollen in den nächsten Jahren mit einem hohen Investitionsniveau private Investoren motivieren und begleiten. Wir wollen, dass die Investitionsquote bei 20 Prozent bleibt. Gleichzeitig passen wir im Planungszeitraum die Gesamtausgaben in ihrer Entwicklung an die Beschlüsse des Finanzplanungsrats an. Wir werden die Ausgaben nicht über 1 Prozent steigern. Die Nettokreditaufnahme soll trotz der schwierigen Zeiten schrittweise abgebaut werden. Das Ziel einer Nettoneuverschuldung von null ist nicht aus dem Blick geraten. Die Thüringer Landesregierung bekennt sich zur Einhaltung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumsfaktors.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Finanzplan ist nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz eine Darstellung der voraussichtlichen Ausgaben nach Art, Umfang und ihrer Deckungsmöglichkeit in ihrer Wechselbeziehung zu der mutmaßlichen Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögen. Diese Formulierung im Gesetz macht den Programmcharakter und die Vorläufigkeit klar, unter denen dieser Bericht steht. In Zeiten, in denen sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch ändern, wie wir dies bereits im Jahr 2003 erleben mussten, und in Zeiten, in denen ein Gesetzeswerk von erheblichem finanziellen Ausmaß in kürzester Zeit durch die Entscheidungsgremien geht, ist eine verlässliche Orientierung im Finanzplan sehr schwierig. Wir haben mit dem Mittelfristigen Finanzplan die Wirtschaftssituation in Deutschland und Thüringen entsprechend der Gutachten und Wirtschaftsforschungsinstitute und der Zahlen der statistischen Ämter dargestellt. Drei Jahre wirtschaftliche Stagnation in Deutschland haben in den öffentlichen Haushalten deutlich ihre Spuren hinterlassen. Gerade das Jahr 2003 war davon gekennzeichnet, dass die Wachstumsprognose der Bundesregierung zu euphorisch war und mehrfach nach unten korrigiert werden musste. Im Jahresergebnis wurde dann ein Wachstum von Null erreicht, wenn man da überhaupt noch von Wachstum sprechen kann - die Bundesregierung kann. Das bedeutet Stillstand in Deutschland, meine Damen und Herren. Die Konsequenzen für diese Entwicklung der Steuereinnahmen kennen Sie. Ich habe in diesem Haus oft darüber berichtet. Wir lassen uns trotz dieser Entwicklungen nicht in einen Strudel mit hineinziehen. Wir wollen den Bürgern unseres Landes in den kommenden Jahren Perspektiven aufzeigen. Wir stellen in unserer Mittelfristigen Finanzplanung dar, dass zumindest bis 2006 Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktförderung auf hohem Niveau fortge
setzt werden. Die Aktivitäten der Landesregierung zur Neuansiedlung von Unternehmen, zur Verbesserung der lokalen Standortbedingungen und zum Ausbau der Arbeitsplätze bleiben zentrale Aufgabe der Landesregierung. Fest steht, dass Thüringen seine Freiräume besser nutzt als manches andere Bundesland. Die Zahlen belegen das. Die Thüringer Industrie entwickelt sich beispielsweise im Ost-West-Vergleich weiterhin bestens, ob Umsatzwachstum, Zunahme von Industriearbeitsplätzen oder Export. Die Thüringer Potenziale schaffen Wachstum, während in fast allen Ländern Stillstand beim Bruttoinlandsprodukt herrscht. Thüringen ist also trotz schwieriger finanzieller Bedingungen auf dem richtigen Weg.
Wir haben in unserem Bericht auch die Probleme im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der EU-Förderung nach der Erweiterung und nach Ablauf der Förderperiode 2007 ausführlich geschildert. In unseren Planungen gehen wir davon aus, dass es auch künftig Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds für Thüringen geben wird. Allerdings haben wir aus Gründen der Vorsicht die Höhe geringer gewählt. Weiterer Aufgabenschwerpunkt ist im Finanzplanungszeitraum der Bereich Wissenschaft und Bildung. Die Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulen, aber auch außeruniversitärer Einrichtungen ist ein Faktor für Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Es würde den Rahmen eines Mittelfristigen Finanzplans sprengen, wenn jedes Ressort die Vielzahl seiner Entscheidungsfelder darstellt. Wir müssen uns, das ist auch eine Vorgabe des Finanzplanungsrats, auf Schwerpunkte konzentrieren und Prioritäten setzen in diesem Bericht. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Finanzplan zeitnah zum Nachtragshaushalt im Herbst erarbeitet. Vor der Fertigstellung haben wir die NovemberSteuerschätzung 2003 abgewartet, um zu sehen, ob sich aus der damaligen Schätzung noch dramatischer Änderungsbedarf ergab. Ich sage Ihnen hier: Die Erfahrungen der Mai-Steuerschätzung waren für uns im Finanzministerium so erschütternd, dass wir nicht dieses Risiko eingehen wollten, Ihnen dann eine Mittelfristige Finanzplanung vorzulegen, die noch einmal 300 Mio.   einnahmen ausweist. Die November-Steuerschätzung brachte aber keinen weiteren wesentlichen Änderungsbedarf, so dass wir den vorliegenden Bericht am 2. Dezember dem Kabinett vorgelegt haben und er das Dezemberplenum leider nicht mehr erreichen konnte. Insofern hatten wir gebeten, einer Vorabbefassung im Haushalts- und Finanzausschuss zuzustimmen, um im Januar hier im Plenum den Bericht behandeln zu können. Im Haushalts- und Finanzausschuss war aber bereits diskutiert worden, sich gerne länger und intensiver mit den Inhalten des Berichts auseinander zu setzen. Es obliegt dem Ausschuss, in Selbstbefassung einzelne Inhalte sicherlich noch einmal aufzurufen. Das Finanzministerium entzieht sich der volkswirtschaftlichen Diskussion sicher nicht, aber es gab zum damaligen Zeitpunkt im Ausschuss auch keine weiteren Fragen. Wir stehen aber in der Notwendigkeit, der Berichterstat
ter aus dem Ausschuss hatte es dargelegt, der Finanzplan im Jährlichkeitsprinzip folgt den Daten immer jährlich, die Anlage I insbesondere dem Finanzplanungsrat und dem Bundesamt für Statistik zuzuleiten. Deshalb bitte ich um Verständnis. Zusätzlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich zur Kenntnis geben, dass es bei der Drucklegung einen so genannten Druckfehler gab, der sich eingeschlichen hat. Tatsächlich ärgerlich, aber Gott sei Dank wendet er sich zum Günstigen. Auf Seite 28 muss es eine Richtigstellung geben: "Der Schuldenstand des Landes ist am Jahresende 2002 auf 12.175 Mio.  !sen."
Milliarden Euro, ja. Schöner wäre das noch. Milliarden Euro. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses sind nicht das Ende, sondern der Beginn des Reformprozesses in Deutschland. Dafür werden wir uns als Union einsetzen. Dazu gehören eine radikale Steuerreform, die den Mut zur Vereinfachung hat, um Wettbewerb wieder möglich zu machen. Es ist zweit- oder drittrangig, ob das in einzelnen Schritten geschieht. Wichtig ist, dass ein Signal für die Reformfähigkeit Deutschlands ausgeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung wird diesen Reformprozess aktiv und offensiv begleiten. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Abgeordnete Thierbach, es ist schon beeindruckend, wie Sie von einer Ablehnung dann in die nächste Begründung kommen. Noch bei der ersten Einbringung des Gesetzes sprachen Sie davon, dass der BfA hier Beiträge verloren gehen würden.
Vielleicht haben Sie bei Rürup oder der Herzog-Kommission nachgelesen, die eindeutig zum Tatbestand sagt, dass nach eingehender Prüfung diese selbständigen Versorgungswerke nicht den Effekt haben, langfristig in die gesetzliche Versorgung mit einbezogen werden. Beide Rürup und Herzog, ich kann die Textstellen zitieren...
Am Ende.
Dann zu Ihren aufgeworfenen Fragen, warum mit 40 Jahren der Eintritt? Erstens, es ist ein freiwilliges Modell. Ich kann in der BfA als Steuerberater oder Steuerfachangestellte bleiben und muss nicht in dieses kapitalgedeckte Versorgungswerk. Aber andersherum ist es natürlich bei einer Kapitaldeckung in so einem System notwendig, dass diese Kapitaldeckung auch erfolgt. Versicherungsmathematische Berechnungen zeigen eben, dass nur mit einem Eintritt bis 40 dieses Modell realisiert wird.
Zweitens, zu diesem Horrorszenario: Wenn das passieren würde, dass diese Steuerberater oder dieses Versorgungswerk zusammenbrechen würde, dann stünde doch die Zahlung beim Landeshaushalt. Wenn man dem folgt, dann stünde aber die Zahlung nicht bei Null, denn es ist ein Kapitalstock aufgebaut worden, der dann natürlich als erstes mit herangezogen wird.
Zur Amtshilfe: Ja, das steht so, dass die Gemeinden Amtshilfe leisten sollen im Teil der Vollstreckung. Aber wann tritt denn dieser Fall ein? Mir ist nicht bekannt, dass der Gemeinde- und Städtebund gegen diesen Paragraphen moniert hätte.
Ja, ja. Deswegen bitte ich namens der Landesregierung, dass wir den Thüringer Steuerberatern für den Weg, den sie freiwillig gewählt haben nach vielen Beratungen, in die Steuerberaterkammer Nordrhein-Westfalen gehen zu können, die Zustimmung geben. Vielen Dank.
Erst mal möchte ich diese Unterstellung wirklich zurückweisen. Wir beschäftigen uns sehr wohl mit dem, was
Fraktionen einbringen. Ich möchte Ihnen aus dem Gutachten der Rürup-Kommission zitieren: "... immer nur vorübergehend mit einer finanziellen Entlastung verbunden sein kann.", also das Einbringen. Auf Dauer stehen den zusätzlichen Beträgen zusätzliche Leistungsausgaben entgegen. Es ist also nur ein kurzzeitiger Effekt, wenn hier die verschiedenen eigenständigen Systeme eintreten würden. Langfristig würde es das Rentensystem eher belasten. Sowohl Rürup- wie Herzog-Kommission kommen zu diesem Tatbestand.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften soll erstmals seit dem Jahr 1995 wieder eine umfangreiche Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes erfolgen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes und des Thüringer Beamtengesetzes.
Zum Thüringer Besoldungsgesetz: Seit 1995 hat sich im Besoldungsrecht erheblicher Änderungsbedarf aufgebaut. Um nur einige Beispiele zu nennen, die Organisation der Landesbesoldung hat sich in der Zwischenzeit vielfach geändert, neue Behörden wurden geschaffen, alte Behörden sind aufgelöst und zusammengelegt worden. Dementsprechend müssen die im Thüringer Besoldungsgesetz ausgebrachten Ämter der Behörden teilweise gestrichen, neu bewertet oder auch umbenannt werden. Weiterhin ist die Zuständigkeit für die Beamtenbesoldung vom Innenministerium zum Finanzministerium übergegangen. Auch dies erfordert eine Reihe von Änderungen im Thüringer Besoldungsgesetz. Außerdem mussten Änderungen des Besoldungsrechts des Bundes übernommen werden. So wurden z.B. in den §§ 5 und 8 Thüringer Besoldungsgesetz die verschärften Bestimmungen für Gewährung von Aufwandsentschädigungen nachvollzogen. All diese Änderungen sind in Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthalten. Kern der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes ist Artikel 2. Dieser enthält alle Regelungen, die wegen der Neugestaltung des Professorenbesoldungsrechts des Bundes im Thüringer Besoldungsrecht notwendig werden. Um dieses neue Recht in Thüringen anwenden zu können, müssen die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen spätestens bis zum 31.12.2004 geschaffen werden. Ansonsten tritt die neue Bundesbesoldungsordnung W zum 1. Januar 2005 in Kraft, ohne dass in Thüringen die im Bundesbesoldungsgesetz vorhandenen leistungsbezogenen Besoldungsbestandteile vergeben werden können.
Zur Vergabe dieser leistungsbezogenen Bestandteile sind die folgenden landesrechtlichen Regelungen erforderlich:
1. Bestimmungen zu den genannten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen, mit denen Professoren gewonnen oder ihre Abwanderung verhindert werden soll,
2. Regelungen zu den besonderen Leistungsbezügen für erhebliche, über dem Durchschnitt liegende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet,
3. Regelungen zu den Funktionsleistungsbezügen für die Wahrnehmung von Aufgaben in den Hochschulleitungen und Hochschulselbstverwaltungen,
4. Bestimmungen zu Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen,
5. Feststellung des Besoldungsdurchschnittes 2001,
6. Bestimmungen zur Forschungs- und Lehrzulage, die aus erworbenen Drittmitteln gewährt werden kann,
7. Bewertung der Hochschulleitungsämter nach der neuen Besoldungsordnung W,
8. Bestimmungen zur Überleitung der vorhandenen Professoren der Besoldungsgruppe C in die Besoldungsordnung W.
Artikel 3 enthält Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes. Durch die Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes wird festgelegt, dass in Zukunft Ämter, Direktoren und Präsidenten der Thüringer Hochschulen hauptamtlich wahrgenommen werden. Die Aufgaben des Rektors oder Präsidenten haben sich durch die Stärkung der Hochschulautonomie und der Hochschulfinanzreform so verändert, dass sie nicht mehr nur neben dem Professorenamt wahrgenommen werden können. Die Bestimmungen für den Eintritt in den Ruhestand für Beamte auf Zeit an den Hochschulen werden aus dem Thüringer Beamtengesetz in das Thüringer Hochschulgesetz überführt. Dort sind sie systematisch richtiger angesiedelt, weil dann die dienstrechtlichen Sonderregelungen für das Hochschulpersonal zusammengefasst sind.
Weiterhin wird für die vorhandenen Chefärzte eine besondere Beurlaubungsmöglichkeit aus dem Beamtenverhältnis geschaffen. Dies ermöglicht es, auch mit einem Chefarzt Privatverträge abzuschließen.
Auch Artikel 4 enthält eine Änderung des Thüringer Beamtengesetzes. Durch sie wird klargestellt, dass sich die Kommunen zur Bearbeitung der Beihilfe privater Dienstleister bedienen dürfen. Die Kommunen sind durch das Krankheitsrisiko der Beamten im Verhältnis zu ihrer Größe und zu ihrer Finanzkraft besonders belastet. Außerdem ist die Unterhaltung einer eigenen Beihilfestelle für kleinere Kommunen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
Alle Bestimmungen zur Professorenbesoldung sollen zeitgleich mit der Bundesbesoldungsordnung W zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs sollen dagegen sofort in Kraft treten. Ich bitte um eine zügige Beratung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst des Jahres 2003 und 2004 hat zu erheblichen Mehrkosten geführt. Herr Abgeordneter Mohring hat das ausführlich dargestellt. Mit dem Besoldungsanpassungsgesetz wurde mit einer dreimonatigen Verzögerung dies auf die Beamten
übertragen. Dies hat zu einer zusätzlichen Belastung der Personalhaushalte geführt. Das Anpassungsgesetz enthält eine Öffnungsklausel, wo länderspezifische Regelungen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld gefasst werden können. Die Länder haben alle von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, dies entsprechend ihrer Haushaltslage und den Gesichtspunkten der Alimentierung der Beamten Rechnung zu tragen. Für den Freistaat ist das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen. Herr Abgeordneter Dr. Koch, Sie haben hier einen eigenartigen Vortrag über Tarifrecht und Dienst- und Treueverhältnisse gehalten, haben vermischt, die Beamten stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Freistaat und nicht in einem Tarifverhältnis.
Zum Gesetzentwurf im Einzelnen: In diesem Jahr haben die Beamten und Richter und Versorgungsempfänger ein letztes Mal eine jährliche Sonderzuwendung jetzt im Dezember erhalten. Die Sonderzuwendungen sind seit dem Jahr 1993 eingefroren. Das Verhältnis zu den Dezemberbezügen des jeweiligen aktuellen Jahres wurde jetzt neu gefasst. Im Jahr 2003 nach aktuellem Stand beträgt es bei den Westbezügen 84,29 Prozent und bei den Ostbezügen 63,22 Prozent. Mit dem Thüringer Sonderzahlungsgesetz werden erstmals einheitliche Prozentsätze für alle Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger geschaffen.
Sie betragen für den Beamten jetzt auf die Jahresscheiben Besoldungsgruppe bis A 9 3,75 Prozent, Besoldungsgruppe A 10 bis A 13, C1 und B1 3,55 Prozent und für die übrigen Besoldungsgruppen 3,34 Prozent. Eine Ausnahme stellt der Familienzuschlag dar. Er wird mit 8,4 Prozent des Monatsbeitrags als Sonderzahlung gewährt.
Weil die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlung die monatlichen Bezüge sind, wird die Sonderzahlung in Zukunft auch dynamisch sein. Wir sind das einzige Land, das dynamisiert hat, also an die Leistung gebunden hat.
Die Besoldungserhöhungen werden sich im Gegensatz zum bisherigen Recht künftig auch in der Höhe der Sonderzahlungen auswirken. Sowohl die monatliche Zahlung sowie die Dynamisierung waren ein besonderer Wunsch des Beamtenbundes. Eigenartigerweise haben die Oppositionsparteien nicht die Stellungnahme des Thüringer Beamtenbundes dargestellt, der dies ausdrücklich begrüßt.
Die Verminderung der Bezüge erfolgt mit Augenmaß. Dabei muss bedacht werden, dass die Besoldung sowohl so
ziale Bestandteile aber mit Grundgehalt Amts- und Stellenzulage auch Leistung honoriert wird.
Besoldung ist eben nicht Sozialleistung ausschließlich, sondern Bezahlung von Leistungen, die der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erbringt.
Dieses soll motiviert werden. Dann diese Frage von der Demotivation. Wissen Sie, wenn ich die Anträge sehe auf Übernahme in das Beamtentum, auf Aufnahme von Ausbildung im Bereich des Beamtentums, sehe ich nicht, dass das Beamtentum in Thüringen unattraktiv ist. Ganz im Gegenteil.
Sowohl der Leistungsaspekt als auch der soziale Aspekt muss im angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dann lohnt sich auch wieder Leistung.
Bei den Beamten des einfachen und mittleren Dienstes wird die Absenkung weniger stark vorgenommen. Bisher war das ein einheitlicher Prozentsatz über alle Besoldungsgruppen. Jetzt wird gestaffelt, die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes werden weniger abgesenkt. Gleichzeitig wird die Anzahl der Kinder bei der Sonderzahlung stärker berücksichtigt und der volle Familienzuschlag.
Damit wird der Familienzuschlag im Rahmen der Sonderzahlung gegenüber dem bisherigen Recht 63,22 Prozent Ost, 84,29 West auf 100 Prozent angehoben.
Herr Abgeordneter Mohring hat darauf aufmerksam gemacht, dass das natürlich in Zukunft auch zu zusätzlichen Zahlungen führen kann. Aber wir stellen uns ganz bewusst hinter die Beamten mit Kindern.
Durch die Anbindung der prozentualen Höhe des Grundgehalts an das Grundgehalt sowie an die Zulagen, auch an die Polizeizulage - die wird auch mit berücksichtigt in der Dynamisierung - wird andererseits der Leistungsaspekt geboten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem vorliegenden Gesetzentwurf liegen sowohl soziale, familiäre aber
auch Leistungskriterien zur Grundlage.
Wir haben ganz bewusst die so genannte Revisionsklausel, das heißt, die Überprüfung 2006, mit in das Gesetz aufgenommen und wir werden uns dann 2006 darüber unterhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion wird seitens der CDU abgelehnt, auch weil er zu Schieflagen innerhalb der Besoldung führen würde. Es wäre dann bei Berechnungen nämlich möglich, dass ich durch eine Beförderung am Ende weniger Sonderzahlungen erhalte. Das scheint nicht im Sinne des Gesetzgebers zu sein, dass Beförderungen sich nachteilig auf Sonderzahlungen auswirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landesregierung ist diese Änderung schwer gefallen, und trotzdem glaube ich, mit der Berücksichtigung der Dynamisierung, des Familienzuschlags, des Kinderzuschlags und der unterschiedlichen Staffel beim einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst haben wir einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst noch einmal ganz kurz die Rahmendaten des vorliegenden Nachtragshaushalts skizzieren. Ausgangspunkt war die Mai-Steuerschätzung 2003. Die Ergebnisse waren dramatisch, bei den Steuern 337 Mio.  für 2003 und 538 Mio.  /003(     die Einnahmeerwartungen auch in anderen Bereichen auf absehbare Zeit nach unten korrigieren. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal erwähnen, dass ich in der Mai-Steuerschätzung nicht die Wachstumsraten des Bundesfinanzministers übernommen habe, sondern mich schon zu Beginn auf die Wachstumsprognosen von anderen Wirtschaftsforschungsinstituten, aber insbesondere der Bundesbank, verständigt habe.
Kollege Eichel bereitet seit Tagen die Öffentlichkeit auf neue Einbrüche vor, auf die Korrektur seiner 2,0 Wachstumsrate im nächsten Jahr. Die Volkswirte im Finanzministerium und die jetzigen Einnahmen zeigen, dass wir - wenn sich im letzten Quartal nicht noch große Einbrüche zeigen - die richtigen Annahmen für die Steuereinnahmen des Jahres 2003 hatten. Ausgabenseitig belasten unabweisbare Mehrausgaben infolge von rechtlichen Verpflichtungen den Haushalt im Vollzug mit 89,7 Mio.  2003 und 45,5 Mio.   /003  ) ben tragen z.B. die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme genauso wie der Maßregelvollzug bei. Schließlich waren bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts die im Stammhaushalt 2003 vorhandenen Globalen Minderausgaben in Höhe von 93 Mio.   9     bene Defizit vom Jahr 2002 in Höhe von 82 Mio.  berücksichtigen. Wir haben Globale Minderausgaben erst mal aufgelöst, Herr Höhn. Bei einer solchen Last der Steuerausfälle bei dem Haushaltsvolumen in Höhe von 9 Mrd. kommt jeder Haushalt an seine Grenzen. Wir sind an diese Grenzen gestoßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushalt sind 776 von 9.000 Titeln angesprochen. Wir werden mit diesem Nachtragshaushalt nicht eine Abkehr von unserem Haushaltskurs vollziehen, die Nettoneuverschuldung zu senken. Aber wir müssen aufgrund der Steuereinnahmen diesen Mix aus Einsparung und Nettoneuverschuldung durchführen.
Es ist uns sehr schwer gefallen bei der Aufstellung, die einzelnen Einsparungen durchzuführen. Aber wir legen Ihnen einen Haushalt vor, der verfassungsmäßig ist, der die Vorgaben des Finanzplanungsrates einhält und der
gleichzeitig die politische Prioritätensetzung der Landesregierung - den Hochschulpakt, die innere Sicherheit und die Leistungen für Familien - nicht antastet. Nicht in allen Ländern bleibt der Hochschulpakt unangetastet und Einsparungen im Hochschulbereich ausgespart.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch gegenüber unseren Kommunen Wort gehalten; Wort gehalten, wie wir es im 2. Nachtragshaushalt 2002 gesagt haben. Trotz Steuerausfällen werden wir die Kommunen verlässlich mit dem Kommunalen Finanzausgleich ausstatten. Ich habe in letzter Zeit mit vielen Kämmerern gesprochen. Viele Kommunen und Landkreise stellen jetzt ihre Haushalte für das nächste Jahr auf, sind im Aufstellungsverfahren, im Verabschiedungsverfahren oder sogar Doppelhaushalte bei Landkreisen. Sie hätten dies nicht tun können, wenn sie nicht auf verlässliche Zahlen seitens des Landes hätten bauen können.
Das ist Planungssicherheit, die wir als Landesregierung den Kommunen gewähren, die uns der Bund nicht gewährt. Wir sagen, wir geben diese Unsicherheit nicht an unsere Kommunen weiter. Wir haben mit diesen 37 Mio.  die wir 2004 in der Schlüsselzuweisung für investive Bereiche einstellen, den investiven Bereich stärken wollen und vielerorts wird mir auch gesagt, dass das der richtige Weg ist. Auch in der letzten Debatte hier im Hause hat die PDS-Opposition dies unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD hat von einem Haushalt gesprochen, der nicht Wahrheit und Klarheit hätte. Wir haben im Rahmen des Haushalts versucht, an den Stellen, die auch wehtun, zu sparen und andererseits Entwicklungswege nicht einzuengen, wie im Hochschulbereich, wie im kommunalen Bereich und im Familienbereich. Wir haben das Programm "Innere Sicherheit" untersetzt und auch mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, mit dem Besetzungsvermerk ist es jetzt möglich, dass Spezialisten, die eine andere Ausbildung haben, auf Vollzugsstellen geführt werden können.
Ich komme zu den Anträgen der Opposition. Ich habe den Eindruck, es ist ein Zeichen oftmals der Hilflosigkeit, aber auch, man will nichts sagen, wo will man dann einsparen? Dieser Haushalt hat keine Spielräume mehr. Man muss schon sagen, wenn ich etwas haben will, muss ich an einer anderen Seite was wegnehmen. Ich muss, wenn ich etwas besonders fördern will, eine Förderung an der anderen Stelle auslaufen lassen. Gerade davor drücken Sie sich mit Ihren Änderungsanträgen.
Lernfähig ist man, indem man sagt, man möchte die Nettoneuverschuldung nicht noch über das Maß hinaus erhöhen. Aber es ist schon interessant, wie die Deckungsvorschläge der PDS sind. 32 Mio.  9  
gen, die Finanzministerin hat immer verkündet: keine Steigerung 2003 zu 2004. Aber man hat wieder nicht genau hingeschaut. Der größte Teil dieser 32 Mio.   * lich erhöhte Zinsausgaben, die ich machen muss. Weil ich die Nettoneuverschuldung leider erhöhen muss, habe ich natürlich auch erhöhte Zinsausgaben und diese erhöhten Zinsausgaben nehmen Sie wieder als Einsparung für andere Maßnahmen. Also das möge mir einer erklären. Das ist irre,
nicht nachzuvollziehen. Dann wollen Sie damit noch um 10 Prozent die Nettoneuverschuldung reduzieren, also von den Zinsausgaben, die Sie reduzieren, die ich zahlen muss, wollen Sie noch die Nettoneuverschuldung reduzieren. Das ist PDS-Finanzpolitik, die kann keiner mehr verstehen.
Luftbuchung ist vielleicht noch untertrieben für so etwas. Herr Huster hat einen großen Katalog aufgemacht, was er alles Gutes tun möchte. Die Deckung hat er mit den 22 Mio. Zinsausgaben, die wir brauchen, nicht genannt, weil dieser Deckungsvorschlag faul ist.
Ich komme zu dem Vorschlag, den Sie im Entschließungsantrag gemacht haben. Das klingt erst mal nicht ganz schlecht. Sie nehmen eine Veröffentlichung des CSUKreisverbandes Bayreuth. Nicht schlecht, dass Sie auch mal auf CDU- und CSU-Seiten im Internet schauen. Sie hätten wissen müssen, wenn Sie genauer recherchiert hätten, dass die EU sich sehr wohl mit diesem Feldversuch beschäftigt hat, dass die EU inzwischen in der Kommission diesen Feldversuch ausgewertet hat und dass sie einschätzt, dass die erhofften Effekte beim Arbeitsmarkt nicht eingetreten sind und dass in Frankreich, wo Effekte eingetreten sind, dies vor allem auf die Senkung und die Durchführung einer Einkommenssteuerreform zurückzuführen ist. Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir wieder zusammen. Wir waren für die Petersberger Beschlüsse, wir sind für die KirchhoffBeschlüsse - Einkommensteuerreform. Nicht nur ein kleines Bruchstück heraussuchen, im Internet etwas gefunden, sondern insgesamt schauen, wie schätzt die EU das ein und wie muss man das im Zusammenhang mit der Einkommensteuerreform sehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die PDS bringt immer wieder die Vermögenssteuer, auch wieder im Änderungsantrag. Ich habe hier schon mehrfach ausgeführt,
erstens würde die Vermögenssteuer, in der Form eingeführt, hier in Thüringen erst einmal 200 Steuerbeamte mehr bringen. Das ist keine Schätzung, sondern das ist 1996 schon mal berechnet worden von allen Bundesländern zusammen. Sie würde bei abgesenkten oder bei höheren Freibeträgen - man ist sich immer noch nicht einig, nimmt man die Betriebsteile heraus, das Betriebsvermögen, ja oder nein - sie würde bei erhöhten Freibeträgen und der Einbeziehung des Betriebsvermögens, was auch wieder negativ ist, wir besteuern dann das Eigenkapital, was unsere Unternehmen überhaupt nicht haben oder zu wenig haben, würde sie eventuell in Thüringen bis zu 2 bis 4 Mio.        /00  Bediensteten, die untersetzt mit einer Substanzsteuer für Unternehmen, die das Eigenkapital in Thüringen gar nicht haben. Ich halte sie für falsch und da stehe ich in guter Linie mit vielen auch aus der SPD, wie Gabriel, selbst Schröder, der gesagt hat, keine Vermögenssteuer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, interessant ist auch der Deckungsvorschlag der SPD-Fraktion, der sagt - und hier hätte ich mir gewünscht, dass vielleicht Frau Rühlemann oder Herr Witschel gegenzeichnen -, man möchte Bedarfskündigungen durchführen, man möchte einen drastischen Abbau, Verwaltungseinschnitte. Gerade das wollen wir nicht. Wir haben gesagt, wir werden mit Vollzugsmaßnahmen wie Teilzeit, wie Wiederbesetzungssperre, größeres Teilzeitangebot ohne Kündigungen das Personalbudget realisieren.
Die SPD sieht Bedarfskündigungen in ihrem vor. Sie wissen doch ganz genau, selbst wenn, für eine kurzzeitige Sanierung hilft eine Bedarfskündigung überhaupt nichts. Neben der Abfindung muss man den zeitlichen Effekt noch sehen. Für 2003 und 2004 sind diese Millionen, die Sie als Deckung angeben, überhaupt nicht zu erbringen.
Nun komme ich zu dem Thema, an dem Sie sich ja heute alle echauffiert haben: Ist-Listen. Wissen Sie, ich habe sehr gut - jetzt an die Kollegen der SPD - mit Herrn Schackmann-Fallis als Staatssekretärin zusammengearbeitet. Herr Schackmann-Fallis war Staatssekretär in Sachsen-Anhalt und ist jetzt Staatssekretär in Brandenburg. Sowohl in Brandenburg wie auch in anderen Ländern wird das Parlament über einen Finanzstatuts informiert, ich habe den Brandenburger hier, halbjährlich. Nicht mit Tausenden von Ist-Listen, sondern einem Finanzstatus. Werfen Sie Frau Ziegler - von mir geschätzt - auch vor, dass sie eine Informationsblockade mit ihrer eigenen Regierungsfraktion macht. Oder das Land Baden-Württemberg: 31 Mrd. haltsvolumen - wir haben 9 - berichtet vierteljährlich dem Haushalts- und Finanzausschuss über den Finanzstatus. Frage: Wie würden Sie es
denn machen, wenn wir wie Hessen die Doppik einführen würden? Würden Sie dann auch sagen, ich will jede betriebswirtschaftliche Buchung sehen? Ich gehe den Weg - ja, hier auch wie Frau Ziegler - Finanzstatus, denn die Deckungsfähigkeit im Haushalt ist dank des Parlaments für den Vollzug so flexibel geregelt, über Gruppen, über Kapitel hinweg, damit wir bei engen Kassen eine höhere Deckungsfähigkeit haben. Die bekommen Sie ja mit den Ist-Listen gar nicht raus, Sie sehen in den Ist-Listen überhaupt nicht die Deckungskreise.
Und das Nächste: Viel interessanter in den Haushaltsberatungen ist - und danach haben Sie nicht gefragt, Herr Höhn, - doch nicht, wie ist zurzeit der Ist-Abfluss, sondern wie ist denn bei den Programmen die Mittelbelegung, wenn Sie überhaupt noch einsparen wollen? Und, da haben Sie, ich glaube, einmal gefragt im Haushaltsund Finanzausschuss, die ganze Landesregierung war anwesend, nach den Mittelbelegungen ist nicht gefragt worden. Sie selbst müssten wissen, dass im Bereich der Landwirtschaft zum Beispiel der Mittelabfluss im IV. Quartal viel höher ist, nachdem die Ernte eingebracht wurde, nachdem die Ergebnisse vorliegen, dass man nicht schon aus der Ist-Liste im März, im Juni sehen kann, da kann ich noch 30 Mio.     (,    !  scheidende und ich sage Ihnen, der Finanzstatus - Sie hätten mit dem Finanzstatus genauso Vorschläge machen können, aber Sie haben sich davor gedrückt, weil Sie an anderen Stellen hätten einsparen müssen und das wollten Sie nicht sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen einen Haushalt vor - ich sagte es -, der verfassungskonform ist, der den Vorgaben des Finanzplanungsrats entspricht und der die Politikfelder, die wir als Schwerpunkte für uns gesetzt haben - Hochschulen, innere Sicherheit, Familien und Kommunen - nicht berührt. Lassen Sie mich zusammenfassen: Der neuerliche Dammbruch zwang Deutschland und den Freistaat Thüringen wie viele andere Länder zu drastischen Maßnahmen und zu Nachtragshaushalten. Die Landesregierung sieht sich veranlasst, ihren Konsolidierungskurs - und das ist uns am schwersten gefallen - zu strecken. Hätte ich die Einnahmen - ich habe das an dieser Stelle schon gesagt vom Jahr 1995 und wir hätten diesen Haushalt, würden wir in Richtung ausgeglichenen Haushalt gehen. Wir mussten unsere Konsolidierungsmaßnahmen strecken. Ansätze im Programm wurden gekürzt, das tut weh und das wird auch im Land wehtun. Wir konnten aber in vielen Fällen das Niveau halten. Ich bedanke mich bei der CDUFraktion für die konstruktive Beratung und die Unterstützung der Inhalte dieses Nachtragshaushalts. Der Altministerpräsident hat einmal dazu gesagt, er sei eine Zumutung. Ja, die Bundesregierung hat mit ihrer Politik uns
diesen Nachtragshaushalt zugemutet. Wir mussten ihn tun.
Aber wir setzen der nicht mehr berechenbaren Bundesfinanzpolitik eine berechenbare Finanzpolitik für unsere Kommunen, für unsere Hochschulen und für unsere Familien entgegen mit diesem Nachtragshaushalt. Vielen Dank.
Herr Huster, nur ganz kurz. Sachliche Verwaltungskosten - Sie scheinen keine Ahnung zu haben, was teilweise in diesen Behörden im Freistaat Thüringen schon gespart wird und wie der Zustand teilweise ist.
Wissen Sie, einfach profan zu sagen, ich kürze hier um 10 Prozent, Sie können Mietverträge, Sie können Lea
singverträge über EDV, Sie können bestimmte Dinge wie Strom, Wasser, nicht einfach sagen, ich kürze hier um 10 Prozent, das ist oberflächlich und unverantwortlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Tarifverhandlungen zu Beginn des laufenden Jahres haben für den Bereich der Angestellten und Arbeiter der Länder zu einem Ergebnis geführt, das viel zu hoch und kaum zu tragen ist. Dieser zu hohe Tarifabschluss wurde durch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003 und 2004 deckungsgleich, wenn auch um drei Monate verzögert, für die Beamten mit Ausnahme der Minister, Staatssekretäre des Bundes sowie der anderen Beamten der Besoldungsgruppe B 11 übertragen. Die Besoldungsanpassung der Jahre 2003 und 2004 treten für diesen Personenkreis erst am 1. Januar 2005 in Kraft. Allerdings, das Anpassungsgesetz enthält eine Öffnungsklausel. Die Länder können danach binnen drei Monaten nach Verkündung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 durch ein eigenes Landesgesetz selbst entscheiden, ob sie die Anpassung der Grundgehälter bei den Staatssekretären des Bundes vergleichbar den Beamten ihrer Länder ebenfalls erst ab dem Jahr 2005 erfolgen lassen. Diese Öffnungsklausel hat der Bund auf Wunsch der Länder in das Anpassungsgesetz aufgenommen. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10 und der vergleichbaren Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 will Thüringen vergleichbar den meisten anderen Ländern von dieser Ermächtigung Gebrauch machen. Im Weiteren haben die Länder die Möglichkeit, die Höhe des Urlaubsgeldes und des jährlichen Weihnachtsgeldes der Beamten und Richter an ihre jeweiligen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Auslöser dieser Öffnungsklausel ist letztendlich ebenfalls eine Initiative der Länder, die etwa zeitgleich mit den Tarifverhandlungen in den Bundesrat eingebracht wurde. Die Bundesregierung hat diese Initiative aufgegriffen und in ihren wesentlichen Bestandteilen in dieses Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 aufgenommen. Die Ermächtigung für die landeseigenen Regelungen wird von den Ländern allenthalben begrüßt. Gleichzeitig sind aber insbesondere die jungen Länder bestrebt, im Gleichklang zu handeln. Die Finanzministerkonferenz Ost hat daher bereits im Mai Richtwerte beschlossen, die die Basis für die Gesetze der jungen Länder sein sollen. Dieser Beschluss sieht vor, die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen, genannt jährliche Zuwendung für die Besoldungsgruppen A 9 und die Anwärter auf 45 Prozent, für die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 auf 42,5 Prozent und für die übrigen Beamten und Richter auf 40 Prozent der Dezemberbezüge abzusenken. Das Urlaubsgeld soll ganz entfallen. Die genannten Prozentsätze wurden im Grundsatz in dem Referentenentwurf des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes übernommen. Entsprechend dem Ziel der Thüringer Landesregierung, die Familien zu stärken, sieht dieser Gesetzentwurf eine Besonderheit vor, eine familienfreundliche Komponente. Der Familienzuschlag, der sich nach dem Familienstand und der Zahl der Kin
der richtet, fließt nicht in abgesenkter Form ein, sondern zu 100 Prozent in die Zahlung. Zusätzlich wird je Kind ein Sonderbetrag von 25,56  * 
Der Referentenentwurf wurde den Spitzenverbänden und Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Diese haben ihn, wie nicht anders zu erwarten, abgelehnt, da sie der Auffassung sind, dass es sich hier um ein Sonderopfer handelt. Die Landesregierung hat jedoch die konstruktiven Teile der Stellungnahme aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet. So wird der Wunsch des Thüringer Beamtenbundes aufgenommen, die Sonderzahlung nicht mehr im Dezember, sondern gezwölftelt monatlich auszuzahlen. Außerdem haben wir eine Überprüfungspflicht für das Jahr 2006 mit aufgenommen. Zusätzlich hat die Landesregierung beschlossen, das In-Kraft-Treten des Gesetzes erst für den 01.01.2004 vorzunehmen, so dass in diesem Jahr letztmalig die Sonderzuwendung in der bisherigen Höhe erfolgen kann. Die besonderen kinderbezogenen Leistungen in gezwölftelter Form sind weiterhin Bestandteil des Gesetzentwurfs. Durch diesen Gesetzentwurf werden die Beamten Einbußen haben. Sie werden nicht auf Begeisterung bei den Beamten stoßen. Ich appelliere aber auf das Verständnis und an das Verständnis der Beamten für die finanzielle Situation des Landes. Dessen Einnahmen sind nur und nicht durch die verschuldete Situation der Landesregierung, sondern unverschuldet durch die Steuereinbrüche notwendig. Diese Einnahmeausfälle, die gleichzeitig durch eine neue, höhere Verschuldung wie wir heute früh beschlossen haben, auszugleichen sind, müssen im Auge behalten werden um künftigen Generationen auch Haushalte vorzulegen, die sie zu Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen können.
Interessen keiner Berufsgruppe liegen so eng mit dem Schicksal des Gemeinwesens verbunden wie die der Beamten und der Richter. Staatliche Beständigkeit, eine objektive sachbezogene Verwaltung und eine unabhängige Rechtsprechung, um die Deutschland manches Land beneidet, sind nicht zuletzt zurückzuführen auf das Berufsbeamtentum. Tragende Bestandteile des Berufsbeamtentums ist die Unkündbarkeit, die allein die notwendige Sicherheit für die objektive Rechtsanwendung bietet. Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Situation unseres Landes muss die Unkündbarkeit aber auch als Privileg begriffen werden und sie verpflichtet auch. Es ist daher nicht unzumutbar, wenn Beamte des Freistaats und der Kommunen beim Verzicht auf Urlaubsgeld und bei der Verminderung des Weihnachtsgeldes im Vergleich zu den Angestellten und Arbeitern vorangehen. Diese Ungleichbehandlung soll aber nach dem Willen der Landesregierung nur von begrenzter Dauer sein. Sie wird sich im Rahmen der Möglichkeiten dafür einsetzen, dass hier eine Gleichbehandlung mit den Angestellten und Arbeitern im Rah
men der Tarifgespräche erreicht wird. Die Landesregierung handelt dabei im Konsens mit allen anderen Landesregierungen. Zwar sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht im Einzelnen identisch, aber es gibt kein Land in Deutschland, das nicht die Notwendigkeit sieht bei den Personalkosten Einsparungen vorzunehmen.
Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf: Bislang erhalten Beamte, Richter und Versorgungsempfänger eine jährliche Sonderzuwendung nach dem Sonderzuwendungsgesetz des Bundes. Aktive Beamte und Richter erhalten außerdem Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz des Bundes. Die Sonderzuwendungen sind seit dem Jahr 1993 auf der Basis des Jahres 1993 eingefroren. Das Verhältnis zu den Dezemberbezügen des jeweiligen aktuellen Jahres wird durch einen jährlich neu festgesetzten Prozentsatz wiedergegeben. Im Jahr 2003 beträgt dieser bei Westbezügen 84,29 Prozent und bei Ostbezügen 63,22 Prozent. Das Urlaubsgeld beträgt einheitlich 255,65 
Mit dem Thüringer Sonderzahlungsgesetz werden erstmals einheitliche Prozentsätze für alle Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger festgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht an der Stelle bisher im Monat Juli gezahltes Urlaubsgeld sowie das Weihnachtsgeld im Dezember als Sonderzahlung vor. Die monatlichen Sonderzahlungen betragen für die Beamten der Besoldungsgruppen bis A9 und Anwärter 3,75 Prozent vom Hundert, für die Beamten der Besoldungsgruppen A10 bis A13 3,55 Prozent sowie für die übrigen Beamten und Richter 3,34 Prozent der monatlichen Bezüge. Eine Ausnahme stellt der Familienzuschlag dar. Der wird in Höhe von 8,4 Prozent des Monatsbetrages als Sonderzulage gewährt. Zusätzlich wird der bisherige Sonderbetrag für Kinder von 25,56 ;<      /$+ zahlt. Gleiches gilt für Versorgungsempfänger auf der Grundlage ihrer jeweiligen monatlichen Versorgungsbezüge. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem einen Überprüfungsvorbehalt für das Jahr 2006. Das Gesetz soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Verminderung der Bezüge durch dieses Gesetz erfolgt mit Augenmaß. Bei den Bediensteten des einfachen und mittleren Dienstes wird daher die Absenkung weniger stark vorgenommen als bei Beamten des höheren Dienstes. Zudem wird geregelt, dass im Jahr insgesamt ein voller Familienzuschlag als Sonderzahlung gezahlt wird. Damit wird der Familienzuschlag gegenüber dem bisherigen Recht von 63,22 Prozent Ost und 84,29 Prozent West auf 100 Prozent angesetzt. Beibehalten wird der Sonderbetrag für Kinder. Die Thüringer Beamten mit Kindern werden daher besser gestellt als Beamte anderer Länder, die den Familienzuschlag nicht oder nur in geringem Umfang oder teilweise in den Sonderbetrag für Kinder in die Sonderzahlung aufnehmen. Weil die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen die monatlichen Bezüge sind, wird die Sonderzahlung in Zukunft dynamisch sein. Das heißt, lineare Besoldungserhöhungen werden sich im Gegensatz zum bisherigen Recht zukünftig auch in der Höhe der Sonderzahlungen widerspiegeln. Hier ha
ben wir auch den Leistungsgedanken mit hineingefasst. Die kommunalen Spitzenverbände haben gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. Da das Sonderzahlungsgesetz erstmals im Januar 2004 angewendet werden soll, muss es am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Ermächtigung zum Erlass des Thüringer Gesetzes über die Anpassung der Bezüge der Beamten in den Besoldungsgruppen B9 und B10 und der vergleichbaren Versorgungsempfänger in den Jahren 2003 und 2004 ist durch bundesrechtliche Maßnahmen auf einen Zeitraum von drei Monaten nach dem 16. September 2003 beschränkt. Dieses Gesetz muss spätestens bis zum 16. Dezember 2003 in Kraft treten. Es ist eine nominale Senkung der Einnahmen der Beamten in unserem Freistaat. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, aber ich glaube, wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Regierungslinie in Richtung Familie stärken, Kinder stärken beibehalten und werden auch in den Tarifverhandlungen gerade die Komponente der Familie mit beachten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur zwei kurze Anmerkungen zu den Rednern der Opposition. Interessant ist, dass in dem Gesetzentwurf von Mecklenburg-Vorpommern, wo die PDS bekanntlicherweise mit in Regierungsverantwortung ist, keine Revisionsklausel, auch nicht so eine, wie wir sie haben, mit eingearbeitet ist, Herr Dr. Koch.
Zu Herrn Müller möchte ich kurz anmerken: Sie sagen, Beförderungsstau bei den Polizeibeamten. Der heute früh verabschiedete Nachtragshaushalt beinhaltet eben gerade deswegen 105 Stellenanhebungen vom mittleren zum gehobenen Dienst, um diese Beförderungsmöglichkeiten aufzumachen für die Polizeibediensteten. Wenn Sie sagen,
Herr Müller, andere Länder - Geberländer - würden nicht so stark kürzen, gerade Geberländer wie Hessen und BadenWürttemberg kürzen von 84 bis auf 50 Prozent der Sonderzuwendungen. Wir machen von 64 auf teilweise 45 Prozent, also da wird noch mehr gekürzt. Das nur zur Richtigstellung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Nachtragshaushalts für den laufenden Doppelhaushalt vor. Das Verfahren mit zwei Klausurtagungen sowie den anschließenden Chefgesprächen macht die Dramatik der neuerlichen Steuerausfälle deutlich. Es zeigt auch, wie ernsthaft und leidenschaftlich sich die Landesregierung um einen richtigen Lösungsweg bemüht hat. Die Landesregierung hat schlussendlich einen realistischen Mix aus möglichen Einsparungen und notwendiger Kreditaufnahme gefunden und sich dafür entschieden. Dieser Nachtragshaushalt ist die landespolitische Antwort auf die weiterhin schlechten Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung allen Bundesländern beschert. Es ist zugleich das Signal an alle Thüringerinnen und Thüringer, dass der Freistaat als junges Bundesland den Aufholprozess trotz aller Probleme weiter verfolgen will und wird.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb ein Nachtrag der verstärkten Prioritäten. Es ist ein Nachtrag, der die Zukunft des Freistaats Thüringen im Blick hat, und es ist ein Nachtrag, der die Gegenwart sichert. Aber es ist kein Nachtrag,
den diese Landesregierung verursacht und zu verantworten hat. Es ist absurd, die Haushaltsprobleme Thüringens der Landesregierung zuzuschreiben. Es ist und bleibt richtig, alle Länder haben mit den Steuerausfällen zu kämpfen. Nahezu alle Länder sind an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gekommen. Deshalb ist es auch kein Nachtrag, über den man Freude empfinden könnte.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Brief des hessischen Ministerpräsidenten an seine Bediensteten zitieren. "Ein Land, in dem es seit drei Jahren kein wirtschaftliches Wachstum gibt, wird ärmer. Wenn Deutschland in einer dramatischen Wirtschaftskrise mit massiven Steuerausfällen, fehlendem Wirtschaftswachstum, einer im Winter zu erwartenden Arbeitslosigkeit von rund 5 Mio. Menschen und einer erneuten Verschuldung weit über der 3-Prozent-Grenze der EU steckt, geht eine solche Entwicklung auch an einem Zahlerland wie Hessen nicht vorbei." Das sagt der Ministerpräsident des größten Zahlerlandes in den Länderfinanzausgleich.
Aber, meine Damen und Herren von der SPD, ich will nicht parteiisch sein, ich möchte hier an dieser Stelle auch den
Finanzminister Dieckmann aus Nordrhein-Westfalen zitieren, ebenfalls einem Geberland, der sagt: "Die Lage ist ernst, sehr ernst. Der Nachtragshaushalt ist Ausdruck dieser Lage. Wir erleben in Deutschland, welche dramatischen Folgen die wirtschaftliche Entwicklung und das sehr schwache Wachstum für die öffentlichen Haushalte hat." Das kann man nur unterstreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verantwortung für die gesamtstaatliche Entwicklung trägt der Bundeskanzler, denn nur er hat die erforderliche Richtlinienkompetenz. Bei einem Teil seiner missglückten oder verschobenen Reformen hat er das ja selbst im Bundestag eingestanden. Die Bundesregierung hat jahrelang das Notwendige unterlassen. Rund fünf Jahre benötigte sie, um den Reformbedarf überhaupt erst anzuerkennen - fünf Jahre verschenkte Steuereinnahmen auch für unser Land. Ob Renten-, Gesundheits- oder Steuerreform, die alte Bundesregierung - und das muss man immer wieder sagen - hatte diese Gesetze schon eingebracht oder Konzepte veröffentlicht. Schauen Sie, wenn das Steuerreformpaket von 1998 damals auf den Weg gebracht worden wäre und nicht von Lafontaine im Bundesrat blockiert, hätten wir ein Jahr gehabt, wo darauf 15 Mrd.  einnahmen gekommen wären. Nein, man hat diese Chance verpasst. Ich will sagen, es ist keine vorgezogene Steuerreform, die uns die Bundesregierung jetzt verkaufen will, es ist eine verschobene Steuerreform gewesen, um fünf Jahre mindestens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, und das hat der Freistaat Thüringen mitzutragen. Wir sind auf die Steuereinnahmen hinter das Jahr 1995 gefallen. Die Steuerreform der Bundesregierung ist keine Steuerreform wie die Petersberger Beschlüsse, sie ist nicht aus einem Guss, sie ist ein Stückwerk. Das ist wie in der Medizin, wenn man Medikamente nicht in entsprechenden Dosen verabreicht und nur tröpfchenweise wird es nicht zur Genesung des Patienten beitragen.
Die schlechten Rahmenbedingungen sind also keine hausgemachten Thüringer Probleme. Im Gegenteil, die Landesregierung hat versucht, trotz dieser drei Jahre Stagnation, wie sie Eichel nennt, gegenzusteuern. Wir haben versucht, die Schulden trotz unserer Einnahmeprobleme abzubauen. Wir haben in Deutschland alle ein Einnahmeproblem, weil wir ein Wachstumsproblem haben. Ich fordere die Bundesregierung und ihre Mitglieder auf, endlich wieder an Wachstum zu glauben und auf Wachstum zu setzen, denn nur das bringt Einnahmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rahmenbedingungen für Thüringen sind schlecht, sie behindern unsere Entwicklung. Trotzdem haben wir durch die Weichenstellung in unseren Haushalten erfreuliche Zeichen. Tatsache ist, dass sich das Wirtschaftswachstum in den ersten beiden Quartalen in Thüringen vor allem im Bereich der Industrie verbessert hat, im ersten Halbjahr 2003 um 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und im Juni nahm der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozent zu. Hiervon profitiert auch der Arbeitsmarkt und das ist entgegen dem Bundestrend im Bereich der verarbeitenden Industrie.
Eine deutliche Verbesserung gibt es bei den Thüringer Industriebetrieben auch bei der Auftragslage. Sie stieg im ersten Halbjahr 2003 um 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das liegt wieder deutlich über dem Bundestrend. In den neuen Ländern ist der Trend nämlich plus 3,0 Prozent. Natürlich ist das Bauhauptgewerbe noch in einem schweren Strukturwandel, auch in Thüringen. Das hat Auswirkungen auf die Steuereinnahmen im Bereich der Umsatzsteuer und das hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf die Wachstumsprognosen - ich habe das hier von diesem Pult aus mehrfach getan, aber sie haben unmittelbare Auswirkungen auf die Planung und auf die Veranschlagung des Haushalts - eingehen. Die Wachstumsannahmen werden weiterhin von der Bundesregierung geschönt. Es sind Fehleinschätzungen. Das Haus Eichel sagt das ja selbst, wie riskant, wie optimistisch diese 2,0 Prozent sind. Zum Zeitpunkt unseres Haushaltsauf
stellungsverfahrens erwartete die Bundesregierung ein Wachstum 2003 von real 2,5 Prozent. 2,25 Prozent sollte das BIP 2004 steigen. Für das darauf folgende Jahr brachte dann die Steuerschätzung einen drastischen Einbruch im November. Für 2003 wurden nur noch 1,5 Prozent vorausgesagt und im Mai 2003 gar musste Eichel einräumen, dass im laufenden Jahr nur noch 0,75 Prozent zu veranschlagen sind. Das Muster ist leider immer wieder das gleiche und das haben auch wir mit auszutragen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute erklären die Annahmen der Bundesregierung für zu optimistisch. Selbst die Bundesbank macht das, Wochen oder manchmal Tage später müssen dann die Zahlen nach unten korrigiert werden. Meine Damen und Herren, diese fortwährenden zu optimistischen Annahmen, und wir sehen ja, wie es in der Kasse aussieht, sind auch Grund für die miserable Situation der öffentlichen Haushalte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Steuerschätzung im Mai diesen Jahres wurden die Ausfälle von 2003 bundesweit auf 8,7 Mrd. beziffert. Für Thüringen ergaben sich Ausfälle in Höhe von 337 Mio.  für 2003 und 538 Mio.   glichen jeweils mit den Ansätzen im Doppelhaushalt 2003. Aufgrund der ungeheuren Dimensionen der Steuermindereinnahmen haben wir uns für einen Nachtrag entschieden, der die beiden Haushaltsjahre umfasst. Wir haben den vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts, die Ansätze der Steuereinnahmen, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisung um die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung korrigiert. Darüber hinaus haben wir unsere Voranschläge der aktuellen Kassenlage angepasst. Ich habe mich nicht von den Wachstumsprognosen des Bundesfinanzministeriums leiten lassen bei meiner Veranschlagung. Ich habe mich angelehnt an die Wachstumsprognosen der Bundesbank. Eichels jüngste Aussage von 2 Prozent ist also nicht die Basis unseres Haushalts. Wir nehmen eine Wachstumsrate um 0,75 Prozent für das Jahr 2004 an. Wenn immer mal der Vorwurf kommt, wir würden Wahlhaushalte machen, mit dieser Wachstumsrate machen wir alles andere als einen Wahlhaushalt. Wir machen einen Haushalt, der sich an der realen Entwicklungen der Wirtschaft in Deutschland orientiert.
Sie haben heute gelesen, dass Professor Walter, der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, gestern bei der IHK-Tagung in Gera von 1,5 Prozent ausgegangen ist. Er sagt aber auch dazu, dass das nicht das Wachstum ist und der Aufschwung, sondern dass es die drei Tage mehr sind, die wir nicht durch Feiertage haben, und er sagte mir im Gespräch, ich würde als Finanzminister genauso 0,75 Prozent ansetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt werden mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt Deckungslücken in Höhe von 561 Mio.    im nächsten Jahr ausgeglichen. Davon sind - und ich muss
die Zahl noch einmal nennen - 337 Mio.   Jahr und 538 Mio.     fälle, hauptsächlich aus der Umsatzsteuer. Hinzu kommen die unabweisbaren Mehrausgaben im Gesamtumfang von 90 Mio.  2003 und noch einmal etwa die Hälfte im nächsten Jahr. Hinter diesen Mehrausgaben verbergen sich beispielsweise die Erstattung an die Bundesversicherungsanstalt für Zusatzversorgungssysteme. Herr Abgeordneter Höhn, Sie hatten sich ja in Ihrem Interview dazu geäußert. Nur muss ich Ihnen sagen, wir Ostfinanzminister sind sehr interessiert daran, die Bundesregierung hier an einen Tisch zu bekommen zur Mehrbeteiligung. Alle Versuche, in den letzten zwei, drei Jahren auch verlässliche Daten zu bekommen, sind fehlgeschlagen. Wir werden natürlich weiter dieses Bemühen aufrechterhalten. Aber unterstützen Sie uns doch mit Ihrem parlamentarischen Staatssekretär in Berlin, dieses auch durchzusetzen.
Hinzu kommen weitere Zuwächse in den beiden Jahren der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie im Maßregelvollzug und in der Investitionsfinanzierung der Pflegeeinrichtungen. Nicht unerwähnt möchte ich die Mindereinnahmen von 10 Mio.  bei den nicht zu realisierenden Forderungen bei Gerichtskosten lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, das Handelsblatt veröffentlicht heute Finanzdaten der einzelnen Länder. Gestern war Finanzministerkonferenz in Berlin. Es ist der erneute Versuch des Bundesfinanzministers, die Bundesländer auseinander zu treiben und die Bundesländer, die Länderfinanziminister mit für diese Misere verantwortlich zu machen. Dieser Finanzstatus, er sagt das selbst in seinem Anschreiben, das er der Wirtschaftswoche zur Verfügung gestellt hat und auch dem Handelsblatt, ich lese vor aus dem Schreiben des Bundesfinanzministers: "Zum jetzigen Zeitpunkt besitzen die vorliegenden Daten über die Haushaltsentwicklung der Länder im Jahr 2003 noch wenig Aussagekraft für den tatsächlichen Haushaltsverlauf bis zum Jahresende. Vergleiche zum Vorjahreszeitraum sowie die Haushaltsplanung 2003 erlauben daher noch keine weiter gehende Bewertung." Ich sage, das ist unseriöse Politik gegenüber den Ländern.
Weil Thüringen darin mit 1,4 Mrd.      ich, da sind bestimmte Abschlagszahlungen im Bereich der Steuer nicht einberechnet. Das ist eine Tagesaufnahme. Da sind Tilgungen, die wir geleistet haben, die wieder zurückfließen, eine Tagesaufnahme. Aber ich sage auch, und das in Richtung PDS, die Personalausgaben sind weiterhin gestiegen und die Einnahmen liegen immer noch, obwohl wir vorsichtig veranschlagt haben, hinter den Erwartungen zurück und die Ausgaben liegen um 3 Prozent höher. Deswegen verstehe ich nicht, warum mich die PDS
immer fragt, warum denn dieser Haushaltstitel noch nicht veranschlagt und ausgegeben ist. Es geht darum, Einsparungen zu realisieren und nicht Ausgaben maximal in die Höhe zu treiben.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, was der Abgeordnete Huster gestern gesagt hat. Ich glaube, vor dem Hintergrund dieser Zahlen war es genau richtig, eine Bewirtschaftungsreseve am Anfang des Jahres zu erlassen und eine Haushaltssperre im Juni, nachdem die Daten bekannt waren über die Zerlegung der Steuer, die Kassenentwicklung, die Steuerschätzung, genau richtig diese Vorsorge zu treffen entsprechend der Landeshaushaltsordnung und der Bundeshaushaltsordnung. Ich empfehle immer noch den Dornbach nachzulesen in seiner Kommentierung. Der Finanzminister hat die Pflicht, im Rahmen des Kabinetts für den Vollzug des Haushalts Vorsorge zu treffen. Solche Sperrungen sind die Möglichkeit, Vorsorge zu treffen im Haushalt. Ich habe davon in Abstimmung mit den Kollegen im Kabinett Gebrauch gemacht.
Zur Informationspolitik: Herr Huster, gleichzeitig wie sich das Kabinett damit beschäftigt hat, hat der Staatssekretär in Frankfurt den Haushaltsausschuss darüber informiert. Wir haben darüber informiert, dass wir einen Nachtragshaushalt vorlegen werden, somit das hohe Haus dem Budgetrecht unterliegt oder übergeben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zur Systematik. Der vorliegende Nachtrag umfasst 5 bis 6 Prozent unseres Haushaltsvolumens. Von den insgesamt 9.000 Haushaltstiteln sind im Nachtrag 776 Titel betroffen. Die Haushaltssperren sind in den Nachtragshaushalt eingeflossen. Dabei haben wir entsprechend der Deckungsfähigkeit in § 4 unseres Haushaltsgesetzes hauptgruppenorientiert Minderausgaben zusammengefasst. Wie Sie wissen, haben wir mit der Ergänzungsvorlage zum Doppelhaushalt 2003 auch eine Globale Minderausgabe in Höhe von 93 Mio.       müssen, um die November-Steuerschätzung abzudecken. Diese Globale Minderausgabe lösen wir ebenfalls mit dem Nachtragshaushalt auf. Im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums ist eine Globale Minderausgabe erhöht worden, um die Flexibilität der Gegenfinanzierung von Bundesmitteln zu erhalten. Dies ist eine fürsorgliche Maßnahme ganz im Sinne der Investitionsförderung und der damit verbundenen Arbeitsplätze und dass das richtig ist, zeigen ja die Zahlen, die ich am Anfang genannt habe in der Thüringer Industrie. Das Signal auszugeben, wenn Investoren bereit sind in Thüringen zu investieren, werden wir finanzieren über die GA und der Wirtschaftsminister ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Globalen Minderausgabe sicherlich bewusst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für das Jahr 2003 sehen wir nun eine Erhöhung der Kreditaufnahme um 357 Mio. ! "   nicht aus, um die Steuermindereinnahmen und die Mehrausgaben aus den gesetzlichen Leistungen auszugleichen. Die Deckung der restlichen Förderung von rund 204 Mio.  ist das Ergebnis von Einsparungen, sie wurden durch Einsparungen in den einzelnen Ressorts erbracht, Einsparungen in Höhe von 2,2 Prozent. Das war schwer, denn schon in den letzten beiden Jahren seit 2001 sind immer wieder Einsparungen notwendig gewesen, das Gesamtvolumen des Haushalts wurde reduziert, im vergangenen Jahr: Ist zum Plan über 3,7 Prozent. Das ist für ein junges Land eine sehr schwer zu verkraftende Tatsache. Aber wir stellen uns diesen Einsparungen und ich bin dankbar und möchte diesen Dank an dieser Stelle auch gegenüber meinen Ressortkollegen und dem Ministerpräsidenten zum Ausdruck bringen, in den schweren Klausurberatungen doch zielorientiert und ergebnisorientiert gemeinsam den Gesamthaushalt im Blick behalten zu haben und an der einen oder anderen Stelle auch auf Vorhaben in Einzelplänen verzichtet zu haben. Ich bedanke mich bei allen.
Es fällt natürlich schwer, sich von Gewohntem zu trennen und nur noch das unbedingt Notwendige zu veranschlagen. Hier zählen Einsparungen auch in meinem eigenen Bereich im Staatlichen Hochbau dazu, in der Informationstechnik, im ÖPNV, beim Wirtschaftsminister oder im sozialen Wohnungsbau beim Innenminister und an allen Stellen. Alle Ressorts haben sich daran beteiligt nach den Schwerpunkten, die unsere Landesregierung für die Entwicklung unseres Landes herausgegeben hat und hinter denen sie steht: Kinder, Familie, Forschung, Entwicklung, Zukunft und innere Sicherheit.
Aber es zeigt auch, wenn man die Mindereinnahmen und die Verschuldung und die Einsparungen des Jahres 2004 im Haushaltsvoranschlag ansieht, wir sind an Grenzen gekommen, an Grenzen der Einsparung. Die Spielräume, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden immer enger. Ich denke, wir haben uns noch vor Jahren über 800 Mio.   #  gestritten, jetzt liegt der Spielraum bei frei verfügbaren Mitteln höchstens noch bei 360 Mio. $" durch Verpflichtungsermächtigungen belegt. Das ist weniger als die Hälfte. Inzwischen streiten wir uns eher um die Systematik: Doppelhaushalt ja oder nein, Personalquoten, Investitionsquoten, Ist-Listen; wir streiten uns immer weniger um Inhalte. Das zeigt auch die Dramatik des Haushalts, die Gestaltungsspielräume sind aufgrund der Steuereinnahmen gering geworden, Prioritätensetzung ist deswegen das Gebot der Stunde, Prioritäten setzen für die Entwicklung und die Zukunft dieses Freistaats.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, vor allen Dingen von der PDS, hätten wir die Anträge, die Sie in den letzten Jahren, seitdem ich in diesem Hause bin, zugelassen für Mehrausgaben, für Neuverschuldung, hätten wir keinen verfassungsmäßigen Haushalt mehr, wir hätten Haushaltsnotlage. Es ist gut, dass wir es nicht zugelassen haben und wir werden es auch in Zukunft nicht zulassen,
denn mit diesem Haushalt, den Ihnen die Landesregierung heute vorlegt, halten wir die Vorgaben des Finanzplanungsrats ein, wir sind unter der Nettoneuverschuldung im Ist 2002 und wir haben eine Steigerung unter 1 Prozent des Gesamthaushalts, beider Haushalte, so wie der Finanzplanungsrat es vorgibt. Auch deswegen lassen wir uns als Bundesländer nicht auseinander dividieren, der Finanzplanungsrat hat eindeutig festgestellt in seiner letzten Sitzung, dass der Bund für das Reißen der Maastricht-Kriterien verantwortlich ist. Der Finanzplanungsrat hat dieses festgestellt, nicht die Länder nur allein, sondern der Finanzplanungsrat. Die Investitionsquote liegt um 20 Prozent, natürlich, wenn das Gesamtvolumen sinkt, hat das auch leider Auswirkungen auf Investitionen. Die Personalquote bleibt unter 27 Prozent, die Personalbudgets werden nicht erhöht. Der Kabinettsbeschluss vom 17. Februar 2003 zum Wegfall von 80 Prozent der freien Stellen wird umgesetzt. Personalpolitik hat einen zukunftsweisenden Charakter. Wir haben noch nicht die Probleme mit den Pensionen der Landesbeamten wie in den alten Bundesländern, hier sind wir noch weit weg von den magischen 40 Prozent. Allerdings müssen wir heute die Belastung von morgen im Blick haben und deshalb haben wir zum Stellenabbau des bereits beschlossenen Personalentwicklungskonzepts der Landesregierung weitere 1.758 Planstellen und Stellen als unbefristete kwVermerke ausgebracht. Dies bewirkt eine Anpassung des Stellenplans an die Demografie in den künftigen Jahren. Die aktuelle und bundesweit überdurchnittliche gute Polizeidichte in unserem Land bleibt erhalten, auch die Absolventen von Meiningen werden übernommen.
Gleichfalls gilt das für die Fortsetzung des Personalkonzepts, das Gleiche gilt im Lehrerbereich. Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden Schülerzahlen in Thüringen haben wir auch dieses angepasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Beamte sind besser als ihr Ruf, Herr Höhn, sie sind flexibel im Land einsetzbar, sie leisten vieles für diese Landesverwaltung und für die Sicherheit unseres Landes und die Landesregierung betrachtet Bildungs- und Erziehungsauftrag der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer und der Professoren Thüringens als hoheitliche Aufgabe. Diese Aufgabe ist uns wichtig und deshalb wollen wir sie sichern. Auch sind die Kostenanteile bei weitem nicht ganz so klar, denn
auch die Altersversorgung der Angestellten bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Haushalte. Der Unterschied ist, dass die Altersversorgung der Angestellten schon in der aktiven Zeit durch den Landeshaushalt bezahlt wird. Die Pensionsleistungen der Beamten fallen hingegen erst nach dem Versorgungsfall an. Auch deshalb - und die Rechnungshöfe haben das mehrfach festgestellt in unterschiedlichen Ländern - kostet der Beamte grundsätzlich der öffentlichen Hand weniger, zumal die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einschließlich der VBL nicht zuletzt durch die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden. VBL - zur Erklärung - das ist die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter. Die VBL in den alten Ländern hat damit schon ihre Probleme.
Meine Damen und Herren, zum Kommunalen Finanzausgleich: Wir haben den Kommunalen Finanzausgleich trotz der Steuereinnahmen nicht verändert. Wir wollen den Gemeinden Planungssicherheit geben in schwieriger finanzieller Lage, wenn es schon der Bund mit der Gemeindefinanzreform nicht tut.
Deshalb haben wir die Finanzausgleichsmasse auf dem Niveau von 2002 belassen. Dies bedeutet, dass das Land sich höher verschulden muss, um durch zusätzliche Landesmittel den Kommunen ihren Anteil an den Steuerausfällen 2003 und 2004 auszugleichen.
37 Mio.    %"" als allgemeine Schlüsselzuweisung, sondern als investive Schlüsselzuweisung ausreichen. Hiermit wollen wir die Investitionstätigkeit der Kommunen noch stärker unterstützen. Die Schlüsselzuweisungen werden steuerkraftabhängig auf die Gemeinden und Landkreise verteilt. Wir kommen so im KFA zu einer stärkeren Strukturverschiebung zu den investiven Ansätzen. Damit wird den Kommunen das deutliche Signal vermittelt, wohin die Entwicklung in Zukunft gehen wird, in Richtung Investitionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das Festhalten an der Größe 1,86 Mio.    ist eine Priorität in diesem Nachtragshaushalt.
Kommen wir zum leidigen Problem Doppelhaushalt ja oder nein. Ganze Zeitungsspalten werden ja damit gefüllt. Wir stellen den Doppelhaushalt nicht in Frage wie die Mehrheit aller Bundesländer. Im Gegenteil,
der Doppelhaushalt gab und gibt uns die Möglichkeit, das Notwendige und Machbare neu zu bewerten, ohne einen funktionierenden Haushalt nicht zu haben oder darauf zu
verzichten. Gleiches gilt vor allen Dingen für die mit uns verbundenen Haushalte. In schweren wirtschaftlichen Zeiten haben sie verlässliche Rahmen. Ich denke an die Hochschulen, ich denke an die Kommunen, ich denke an das Erziehungsgeld, das ja auch der Bund auf die AGENDA gestellt hat. Doppelhaushalte - ich möchte nur Mecklenburg-Vorpommern erwähnen, Herr Huster, Sie wissen das, oder Schleswig-Holstein, Frau Simonis hat jetzt einen Doppelhaushalt eingebracht 2004/2005 -, ich glaube, über dieses Thema sollten wir in dieser Breite hier nicht mehr diskutieren, sie sind richtig und sinnvoll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rahmen des Haushalts ist eng gesteckt. Die Einnahmen bleiben angespannt. Herr Huster fordert auf zu mehr Einnahmen. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Vorschläge, wenn sie denn werthaltig sind. Die BIP-Finanzierungsspielräume sind ausgereizt. Sparen verlangt Prioritätensetzung und Aufgabeneffizienz. Bei verschiedenen Ländervergleichen haben wir festgestellt, dass es Bereiche gibt, in denen wir uns mehr leisten als andere Länder, ganz bewusst mehr leisten als andere Länder. Und hier lassen wir uns auch nicht von Ihnen kritisieren.
Das Landesarbeitsmarktprogramm: Thüringen gibt mehr als dreimal so viel Geld pro Einwohner aus wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und mehr als Sachsen. Thüringen hat natürlich darunter zu leiden, dass der Bund 1,6 Mrd. &""  Ihr arbeitspolitischer Sprecher im Bund, Herr Brandner, sagt, dass das ineffizient ist, diese Arbeitsmarktmaßnahmen - nachzulesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Bereich der Theater - Thüringen ist ein Kulturland. Wir haben im Bundesvergleich die höchst geförderten Theater. Jede einzelne Eintrittskarte wird mit 120 'teln gefördert. Aber wir freuen uns heute Abend alle, wenn wir die neue Oper einweihen können hier in Erfurt, und wir tun das.
Ich freue mich.
Der Bundesdurchschnitt bei den Theatern liegt bei 96 
Zur Verbundforschung: Ja, Thüringen hat als einziges Land ein eigenes Verbundforschungsprogramm. Leider - und das ist der Haushaltslage geschuldet - mussten wir auch hier Abstriche machen. Trotzdem, wir sind das einzige Land, das ein solches Programm hat. Warum sage ich das? Zum einen, weil wir bei allen kontroversen Diskussionen um die Ausgaben des Landeshaushalts immer die Verhältnismäßigkeit mit in Anspruch nehmen müs
sen. Wir müssen Verhältnismäßigkeit wahren. Und Sie, Herr Höhn, haben ja gesagt Benchmarking. Ja, wir haben Benchmarking gemacht und wir liegen in vielen Bereichen über dem, was sich andere Bundesländer, auch Geberländer, leisten. Deswegen ist mein Appell: Keine Amokfahrt durch Programme, sondern zielgerichtet. Programme und Haushaltsanschläge sind keine Mindestanschläge, sie sind Haushaltsermächtigungen dieses Hauses und keine Verpflichtung auszugeben. Effizienz ist angesagt, Benchmarking und Vergleich. Gerade bei der Wirtschaft, das habe ich gesagt, zeigt das ja seine Früchte. Die Haushaltslage zwingt uns zum Realismus. Wir können nicht mehr alles fördern und jeden fördern. Wir können uns nicht mehr alles leisten, wir müssen Prioritäten setzen für Zukunftsfelder. Ich wiederhole es wieder: Familie, Hochschulen, Kommunen, innere Sicherheit. Ich bin neulich gefragt worden, warum denn die Investitionsquote so wichtig ist. Es ist ja viel Haushaltssystematik dabei bei dieser Investitionsquote. Trotzdem, Investitionen - dahinter stehen Arbeitsplätze. Bei den Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist die Landesregierung gefordert, Investitionen zu tätigen, aber auch moderne Formen der Finanzierung mit zu nutzen. Die klassische Haushaltssystematik und mancher Rechnungshofhinweis gehen noch nicht in diese Richtung. Trotzdem, wir werden uns modernen Finanzierungsformen weiter offen zeigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Nachtragshaushalt ist auf der Basis bestehender Gesetze erarbeitet worden. Das ist die allgemein übliche Praxis in Bund, Ländern und Gemeinden. Auch machen die unterschiedlichen Diskussionsbeiträge der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen eine verlässliche Prognose für alle übrigen Gesetze, die derzeit beraten werden, unmöglich. Ich möchte nur die Problemfelder Steuerreform oder Gemeindefinanzreform nennen. Hier hat sich ja postwendend nach der Kabinettssitzung die Fraktionsvorsitzende geäußert und gesagt, das kommt nicht so durch den Bundestag. Also, wir machen den Haushaltsanschlag auf den jetzigen Gesetzeslagen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Der neuerliche finanzielle Dammbruch in Deutschland zwingt den Freistaat Thüringen zur Vorlage dieses Nachtragshaushalts. Die Landesregierung sieht sich veranlasst, das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu strecken. Ansätze von Programmen werden gekürzt. In vielen Fällen aber wird das hohe Niveau gehalten. Zukunftsfelder wie Familie, Hochschulen sind ausgenommen. Gegenüber den Kommunen kommt die Landesregierung ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nach. Zugleich haben wir weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen und die Demografie unseres Landes im Blick.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie mir sagen, dort oder da, man sieht das ja jetzt in der Presse, darf nicht gekürzt werden, dann bitte sagen Sie, wo gekürzt wird und woher wir die Finanzierung dann nehmen sollen, denn nur das ist seriös und verantwortlich gegenüber dem Land.
Wir werden Sie nicht aus dieser Verantwortung entlassen, Vorschläge zu unterbreiten. Wisse Decker, ein niederländischer Topmanager, sagte einmal: "Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern sich auf die Zukunft vorzubereiten." Ich glaube, dass sich die Landesregierung verantwortlich mit diesem Nachtragshaushalt auf die Zukunft einstellt, auch unter schweren wirtschaftspolitischen, arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen. Lassen Sie uns fair und engagiert um die Sache streiten, denn nur so werden wir der Verantwortung der Menschen in Thüringen gerecht. Ich wünsche uns gute Beratungen und danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenige Bemerkungen zu dem, was hier gesagt wurde. Ich möchte vieles mit Ihnen intensiver im Haushaltsausschuss diskutieren. Zur Transparenz: Herr Huster, wir haben in den vergangenen Jahren in vielen Behörden Modellversuche der höheren Flexibilität der Deckungsfähigkeit in den Haushalten gefahren. Das hohe Haus hat der Verwaltung die Möglichkeit gegeben, eben bei solchen engen Haushaltsetatansätzen über die Deckungsfähigkeit in den Hauptgruppen, in den Titelgruppen flexibler zu gestalten. Das nutzen die Ressorts und müssen es nutzen. Wir nutzen es als Finanzministerium ebenfalls. Wir machen keine 9.000 Einzeltitelabrechnungen vierteljährlich, sondern wir machen es wie in einem modernen Unternehmen, quartalsmäßig Finanzstatus. Darüber wurden Sie im ersten Halbjahr informiert. Dem hohen Haus steht dann die Jahresabschlussrechnung zur Verfügung und die Bemerkungen des Landesrechnungshofs. Für den Vollzug ist die Administration verantwortlich. Bei dieser Deckungsfähigkeit, man merkt bei diesem Problem, die Sie mit der Veranschlagung von einzelnen Titeln haben bei Investitionen oder Neuanschaffungen und Leasingraten, dass es für Sie manchmal schwer nachvollziehbar ist, wie die Systematik ist. Manchmal ist die Kameralistik kompliziert
und in solchen Fällen ist es besser eine Kombination, auch bei der Kontrolle von Doppik und Kameralistik, und ich glaube, hier können wir uns einiges von den führenden Wirtschaftsunternehmen und deren Gepflogenheiten absehen und übernehmen, indem wir quartalsweise berichten und über den gesamten Finanzstatus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Zusatzversorgung: Herr Höhn meint, wir hätten im Jahr 2004 diese zusätzlichen 31 Mio.  :    sie nicht vergessen. Sie wissen, es gibt ein Gutachten des Prof. Seitz für alle neuen Länder. Er hat in diesem Gutachten ausgeführt, dass vor allen Dingen in diesem Jahr nochmals diese 34 Mio. " tus im Haushalt zu veranschlagen sind, weil wir unheimliche Sonderzahlungen durch gewonnene Gerichtsprozesse etc haben. Ich hoffe, dass Prof. Seitz Recht hat mit dieser Annahme. Meine Kollegen Finanzministerinnen und Finanzminister der neuen Länder machen diese Veranschlagung ähnlich und deswegen haben wir in 2004 nicht noch mal diese 34 Mio. ( sätzlich hineingenommen.
Zu den Flutopfern - das ist ja am lustigsten: Sie werfen uns vor, was der Bundesfinanzminister uns vorgibt. Ich kann Ihnen das Schreiben zur Verfügung stellen, wo der Bundesfinanzminister uns vorgibt, wie wir die Flutopfer zu veranschlagen haben, ein Drittel in den Sächlichen, zwei Drittel in den Investitionen. Das haben wir getan im Haushalt.