Hagen Kohl
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Last Statements
Meine Damen und Herren! Dem Ausschuss für Inneres und Sport lagen die beiden unter b) und c) genannten Gesetzentwürfe sowie die drei Anträge unter d) zur federführenden Beratung vor.
Zu den Inhalten der Initiativen sei gesagt, dass alle auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und auf eine Kompensation der damit verbundenen Einnahmeausfälle der Gemeinden abzielen. Gestatten Sie mir, entsprechend der Chronologie der Einreichung auf die entsprechenden Beratungsgegenstände einzugehen.
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2863 mit dem Titel „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen - Bürger entlasten“ überwies der Landtag in der 49. Sitzung am 25. Mai 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen beteiligt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 16. August 2018 mit diesem Antrag und verständigte sich auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen darauf, gemeinsam mit dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein Fachgespräch durchzuführen. Die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse vereinbarten, in einer gemeinsamen Sitzung am 8. November 2018 das avisierte Fachgespräch zu realisieren. Zwischenzeitlich verständigte man sich in den Ausschüssen darauf, dieses im Format einer öffentlichen Anhörung durchzuführen.
Der Einladung zu der Anhörung am 8. November 2018 folgten ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, der Präsident des Vereins Haus & Grund Sachsen-Anhalt sowie einige interessierte Zuhörer. Darüber hinaus gingen den Ausschüssen im Vorfeld der Anhörung Schreiben des hiesigen Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg sowie des Vereins Haus & Grund Sachsen-Anhalt zu.
Ich möchte nun auf den Gesetzentwurf in der Drs. 7/3578 eingehen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag in der 59. Sitzung am 21. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr beteiligt.
Über den Gesetzentwurf wurde erstmals in der 31. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 10. Januar 2019 beraten. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse durchzuführen. Auf einen Termin dafür sollten sich die innenpolitischen Sprecher verständigen. Zusammen mit dem Gesetzentwurf wurde der zuvor behandelte Antrag in
der Drs. 7/2863 aufgerufen, welcher zukünftig in Verbindung mit dem Gesetzentwurf beraten werden sollte. Zu einer Verständigung auf einen Anhörungstermin ist es seitens der innenpolitischen Sprecher zunächst nicht gekommen. Als Grund hierfür wurde regelmäßig koalitionsinterner Abstimmungsbedarf genannt.
In der 32. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 7. Februar 2019 äußerte die Fraktion DIE LINKE unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes Kritik an dem Nichtzustandekommen einer Terminvereinbarung. Eine inhaltliche Diskussion ergab sich daraus nicht.
Der zweite heute in Rede stehende Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3867 trägt den Titel „Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen“ und wurde ebenfalls zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen überwiesen. Dies geschah in der 65. Sitzung des Landtages am 1. Februar 2019.
Bei den regelmäßig stattfindenden Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Festlegung der Tagesordnung wurde dieser Antrag stets im Zusammenhang mit den beiden zuvor erörterten Drucksachen betrachtet. Somit konnte man sich insgesamt nicht auf einen Beratungs- bzw. Anhörungstermin verständigen.
Dies war der Stand bis September 2019, über den Sie infolge der Berichterstattungsverlangen in der Drs. 7/4909, in der Drs. 7/4910 und in der Drs. 7/4911 in der 80. Sitzung am 26. September 2019 hier im Hohen Hause informiert wurden. In der daran anschließenden Plenardebatte wurde deutlich, dass es in der Sache keine Einigkeit unter den Koalitionsfraktionen gab. An diesem Stand sollte sich auch in der Folge nichts ändern.
Den dritten Antrag mit dem Titel „Beitragsmoratorium zu Straßenausbaubeiträgen sofort umsetzen“ in der Drs. 7/6022 brachte die Fraktion DIE LINKE in der 101. Sitzung am 8. Mai 2020 in den Landtag ein. Neben dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport wurde dieses Mal lediglich der Ausschuss für Finanzen mitberatend beteiligt.
Bei dem darauffolgenden Treffen der innenpolitischen Sprecher konnte man sich darauf einigen, über diesen Antrag zusammen mit all den zuvor genannten Initiativen und dem für das Juliplenum in Aussicht gestellten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu beraten.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ließ noch etwas länger auf sich warten. Schließlich wurde er mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ in der
Drs. 7/6552 in der 108. Sitzung des Landtages am 10. September 2020 eingebracht. Auch in diesem Fall wurde der Ausschuss für Inneres und Sport mit der Federführung beauftragt und der Ausschuss für Finanzen mitberatend beteiligt.
Im Rahmen der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 wie auch in den nachfolgenden Sitzungen befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit allen fünf Initiativen. Das Ansinnen der Fraktion DIE LINKE, eine mündliche Anhörung durchzuführen, um auch den Vertretern der Volksinitiative die Möglichkeit zu geben, sich zu den Gesetzentwürfen zu äußern, fand bei 2 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Als Begründung für die Ablehnung wurde angeführt, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen noch vor dem Jahreswechsel durch den Landtag verabschiedet werden solle. Ferner seien die Vertreter der Volksinitiative zur Anhörung in den Petitionsausschuss eingeladen worden, an der auch die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport teilnehmen könnten. Im Ergebnis verständigte man sich auf ein schriftliches Anhörungsverfahren zu den beiden Gesetzentwürfen.
Bis zu der nächsten Ausschussbefassung in der 52. Sitzung am 5. November 2020 gingen dem Ausschuss vier Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren zu. Ferner lagen ihm zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/6552 die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sahen einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Vorschläge zu sprachlichen und rechtsförmlichen Änderungen vor. Der Ausschuss machte sich diese zu eigen und erhob sie zur Beratungsgrundlage.
Mit ihrem Änderungsantrag wollte die Fraktion DIE LINKE aus ihrer Sicht praktikablere Lösungen für die Kommunen schaffen und hinsichtlich des Stichtages auf bis zum 31. Dezember 2019 tatsächlich erlassene Beitragsbescheide abstellen, was mehr Planungssicherheit böte. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen schlug man vor, Ausgleichszahlungen an die Kommunen für die Zeit ab dem Jahr 2021 vorzusehen. Dieser Änderungsantrag fand bei 2 : 9 : 2 Stimmen keine Mehrheit und wurde abgelehnt.
Bei der folgenden Abstimmung über die vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen der Gesetzentwurf in der Drs. 7/6552 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 3 : 2 Stimmen zur Annahme empfohlen.
Im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3578 wurde den mitbera
tenden Ausschüssen für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr mit 8 : 2 : 3 Stimmen die Ablehnung empfohlen.
Mit Blick auf die Anträge in der Drs. 7/2863, in der Drs. 7/3867 und in der Drs. 7/6022 erklärte sich die einbringende Fraktion DIE LINKE mit deren Erledigungserklärung einverstanden, da diese mit der Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erledigt seien. Die zu diesen Anträgen vorliegende gemeinsame vorläufige Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefasst.
Den mitberatenden Ausschüssen wurde als Ziel für die abschließende Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport die Sitzung am 3. Dezember 2020 genannt, um die heutige zweite Lesung im Plenum zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 100. Sitzung am 2. Dezember 2020 mit beiden Gesetzentwürfen sowie mit den drei Anträgen. Dabei schloss er sich der Ablehnung des Gesetzentwurfes in Drs. 7/3578 mit 10 : 2 : 0 Stimmen und der Erledigungserklärung der drei Anträge einstimmig an.
Zum Gesetzentwurf in Drs. 7/6552 legte die Fraktion DIE LINKE erneut den bereits aus dem Ausschuss für Inneres und Sport bekannten Änderungsantrag vor, welcher abermals bei 2 : 10 : 0 Stimmen keine Mehrheit fand.
Ferner reichten die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag als Tischvorlage ein. Hierdurch sollte die Kleinstbetragsregelung im Kommunalabgabengesetz an die allgemeine Regelung im Haushaltsrecht angepasst werden. Außerdem sollte als Maßstab für den Mehrbelastungsausgleich in Artikel 3 § 1 die Siedlungsfläche festgelegt werden. Schließlich sollte auch die Regelung zum Inkrafttreten dahin gehend geändert werden, dass von der Verordnungsermächtigung in Artikel 3 § 2 bereits vor dem 1. Januar 2022 Gebrauch gemacht werden kann.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen angenommen. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen mit 8 : 2 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit den zuvor erläuterten weiteren Änderungen an.
Der regelmäßig zeitgleich zum Ausschuss für Inneres und Sport tagende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hatte sich zu Beginn der 47. Sitzung am 3. Dezember 2020 mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sowie mit der gemeinsamen vorläufigen Beschlussempfehlung zu Drs. 7/2863, Drs. 7/3867 und Drs. 7/6022 zu befassen. Der vorläufigen Beschlussempfeh
lung zu dem Gesetzentwurf schloss er sich dabei mit 8 : 3 : 2 Stimmen an. Der vorläufigen Beschlussempfehlung zu den drei Anträgen der Fraktion DIE LINKE folgte er mit 8 : 5 : 0 Stimmen.
Im Anschluss an die Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr konnte sich der Ausschuss für Inneres und Sport ebenfalls am 3. Dezember 2020 im Rahmen der 53. Sitzung abschließend mit allen fünf Initiativen befassen.
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 7/6552 machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die weiteren Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu eigen. Im Ergebnis verabschiedete er die in Drs. 7/6982 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 7 : 2 : 2 Stimmen.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/3578 bestätigte er - wie auch die mitberatenden Ausschüsse - seine vorläufige Beschlussempfehlung und rät dem Landtag mit 7 : 2 : 2 Stimmen zu dessen Ablehnung.
Ebenso wurde die vorläufige Beschlussempfehlung zur Erledigung der Anträge der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/2863, Drs. 7/3867 und Drs. 7/6022 einstimmig bestätigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu den Ihnen in Drs. 7/6982, Drs. 7/6983 und Drs. 7/6984 vorliegenden Beschlussempfehlungen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/4329 wurde in der 72. Sitzung des Landtages am 23. Mai 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beteiligt.
Ziel des Antrages ist es, bei der Bundesregierung für eine Vergrößerung des in Sachsen-Anhalt stationierten Anteils der Bundeswehr sowie für den Aufbau von Kapazitäten der wehrtechnischen Forschung und Entwicklung im Land zu werben.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019 mit dem Antrag und beabsichtigte, ein nichtöffentliches Fachgespräch unter Beteiligung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung nach der parlamentsfreien Zeit durchzuführen.
Nachfolgend kam es zu Verzögerungen, sodass sich die innenpolitischen Sprecher einigten, den Antrag in der 45. Sitzung am 6. Februar 2020 aufzurufen, um eine erneute Verständigung zum Verfahren herbeizuführen. Hierbei kam man überein, das Fachgespräch für die Sitzung am 16. April 2020 anzuberaumen und den mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien ebenfalls zu beteiligen.
Vor dem Hintergrund der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages gemäß dem Gesetz zur Parlamentsreform 2020 haben sich die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen im Nachhinein darauf verständigt, statt des Fachgespräches eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Infolge der Pandemiesituation musste die Einladung zurückgenommen und die Anhörung auf die 50. Sitzung am 27. August 2020 verschoben werden. Dabei hatten die Anzuhörenden die Wahl, in gewohnter Weise an der Sitzung teilzunehmen oder sich mittels Videokonferenz aus der Ferne zuschalten zu lassen. An der Anhörung beteiligten sich das Landeskommando Sachsen-Anhalt, der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie der Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport rief den Antrag in der darauffolgenden 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 erneut auf und verabschiedete mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung des Antrages als vorläufige Beschlussempfehlung.
In der 40. Sitzung am 13. November 2020 widmete sich der mitberatende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien dem Antrag und schloss sich nach kurzer Aussprache mit 7 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 53. Sitzung am 3. Dezember 2020 mit dem Antrag und bestätigte mit 9 : 2 : 0 Stimmen seine vorläufige Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien wurde die Ihnen in der Drs. 7/6985 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und somit um Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank für Ihre werte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 7/6684 wurde in der 111. Sitzung am 15. Oktober 2020 in den Landtag eingebracht und dort zur alleinigen Beratung
- so einen 100-m-Sprint steckt man nicht mehr so einfach weg - und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die probeweise Einführung der elektronischen Aufenthaltsermittlung zur Verhinderung einer terroristischen Straftat bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Regelung zum bereits durch Fristablauf geänderten Modellprojekt Bodycam aus dem Gesetz gestrichen werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 52. Sitzung am 5. November 2020 mit diesem Gesetzentwurf. Hierzu lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die einige rechtsförmliche Anpassungen vorschlug. Der Ausschuss machte sich diese Empfehlung zu eigen und verabschiedete nach kurzer Beratung den so geänderten Gesetzentwurf als Beschlussempfehlung für den Landtag.
Durch die Fraktion DIE LINKE wurde eine Einzelabstimmung zu § 1 Nr. 1 und § 1 Nr. 2 beantragt. Nr. 1 wurde dabei einstimmig und Nr. 2 mit 7 : 2 :1 Stimmen angenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ihnen in der Drs. 7/6817 vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 2 : 3 Stimmen verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/5375 wurde in der 90. Sitzung des Landtages am 18. Dezember 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Ziel des Antrags war es, durch Beschluss des Landtages die Landesregierung aufzufordern, ein staatliches Ausstiegsprogramm für Linksextremisten durch entsprechende Maßnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport ins Leben zu rufen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 44. Sitzung am 16. Januar 2020 mit dem Antrag und beabsichtigte, ein nichtöffentliches Fachgespräch in seiner April- oder Maisitzung durchzuführen.
Nach Beschluss des Landtages zur Parlamentsreform 2020 verständigten sich die innenpolitischen Sprecher, das geplante Fachgespräch als öffentliche Anhörung durchzuführen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt das Inkrafttreten noch nicht absehbar war.
Als Folge der pandemischen Situation musste der Termin der Anhörung jedoch noch einmal verschoben werden. So fand dieser schließlich in der 49. Sitzung am 25. Juni 2020 statt. Der Einladung des Ausschusses für Inneres und Sport folgten Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Ministeriums des Innern NordrheinWestfalens, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Inhaber der Metropolico UG. Nachdem alle Sachverständigen ihre Stellungnahmen abgegeben und Nachfragen beantwortet hatten, beendete der Ausschuss die Anhörung und bat die innenpolitischen Sprecher, sich auf einen neuen Beratungstermin zu verständigen.
Trotz einer Verständigung der innenpolitischen Sprecher zur Aufnahme auf die Tagesordnung wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jeweils zu Beginn der 50. Sitzung am 27. August 2020 und der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 von der Tagesordnung abgesetzt.
Die nächste Beratung zu diesem Antrag fand schließlich in der 52. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 5. November 2020 statt.
Hierzu lag dem Ausschuss bereits im Vorfeld der Sitzung ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Dieser Beschlussvorschlag wurde direkt zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 4 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport wurde die Ihnen in der Drs. 7/6815 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Keine Diskriminierung von Polizisten - polizeiliche Amtshilfe für das Land Berlin aussetzen“ hat der Landtag in der 105. Sitzung am 8. Juli 2020 zur alleinigen Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Ziel der Antragsteller war es, bis zu einer Klärung aller rechtlichen Folgen der Anwendung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes keine Einsätze der Bereitschaftspolizei in Berlin zu zulassen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 50. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Antrag und verständigte sich darauf, den Antrag in der nächsten Sitzung zu beraten. Hierzu wurde die Landesregierung um eine Berichterstattung zum aktuellen Sachstand bezüglich der im Rahmen der Landtagsdebatte erwähnten Verständigung der Innenministerkonferenz gebeten.
Dem folgend, nahm der Ausschuss für Inneres und Sport die Berichterstattung der Landesregierung im Rahmen der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 entgegen und führte eine Aussprache zu dem Antrag durch.
Nachdem sich die innenpolitischen Sprecher darauf verständigt hatten, den Antrag im Rahmen der 52. Sitzung am 5. November 2020 erneut zu beraten, legten die Koalitionsfraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung vor. Da es keinen weiteren Erörterungsbedarf im Ausschuss gab, wurde dieser Beschlussvorschlag mit 7 : 0 : 4 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 7/6816 vorliegende Beschlussempfehlung für den Landtag verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat in der 31. Sitzung am 24. August 2017 den Beschluss gefasst, eine Enquete-Kommission „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt. Analyse, Sensibilisierung und Prävention zur Stärkung und Wahrung des Rechtsstaates in der Auseinandersetzung mit der linken Szene“ einzusetzen. Im Beschluss wird unter Punkt 1 ein erster Zwischenbericht für den 1. Dezember 2018 gefordert und dann jährlich ein Zwischenbericht am 1. Dezember.
Die Enquete-Kommission hat sich am 23. Mai 2018 konstituiert und im Jahr 2018 zwei weitere Sitzungen durchgeführt. Zu dieser Zeit war der Abg. Herr Poggenburg Vorsitzender.
In der Sitzung am 26. September 2018 führte die Kommission Gespräche mit Vertretern des Landesverfassungsschutzes und des Polizeilichen Staatsschutzes zu den Schwerpunkten I und III des Beschlusses.
In der 3. Sitzung am 10. Dezember 2018 haben die Mitglieder über den Ersten Zwischenbericht beraten und ihn mit 8 : 3 : 1 Stimmen angenommen. Die AfD-Fraktion brachte ein Minderheitenvotum ein, welches dem Bericht als Anlage beigefügt wurde. In der Enquete-Kommission entbrannte die Diskussion, ob die AfD-Fraktion in ihrem Votum Zusammenhänge herstellen könnte, die in den Sitzungen der Kommission nicht angesprochen wurden. Außerdem wurden die Erkenntnisquellen vermisst. Die Vorschriften des Datenschutzes wurden missachtet.
In zwei weiteren Sitzungen, am 26. Februar 2020 und am 9. September 2020, wurde über die Diskussionspunkte beraten. In der Drs. 7/6669 liegt Ihnen nun der erste Zwischenbericht für den Berichtszeitraum im Jahr 2018 vor. Ich bitte um die Zustimmung des Hohen Hauses und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Mehr gibt es nicht zu sagen.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid überwies der Landtag in der 98. Sitzung am 30. März 2020 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Fall von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse auf Antrag der Vertrauenspersonen die Eintragungsfrist für Volksbegehren zu verlängern.
Bereits vor der ersten Ausschussberatung ging ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport zu, in dem darlegt wird, dass keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung gesehen werde, da eine Fristverlängerung durch verfassungskonforme Auslegung auf einen entsprechend begründeten Antrag möglich sei. Ferner gingen dem Ausschuss zwei Schreiben der Fraktion DIE LINKE mit Verfahrensvorschlägen als Vorlagen 2 und 3 sowie ein Änderungsantrag als Vorlage 4 zu.
Mit dem ersten Verfahrensvorschlag in Vorlage 2 wollten sich die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE zunächst der Rechtsauffassung des Ministeriums anschließen und einer späteren Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes zustimmen, sofern die Landesregierung einzelne, aus der Sicht der Fraktion notwendige Schritte unternehmen würde.
Vor dem Hintergrund eines Schreibens des Ministerpräsidenten an die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Den Mangel beenden!“ sah sich
die Fraktion gezwungen, auf einer zügigen Beratung des Gesetzentwurfes zu bestehen, was sie mit dem als Vorlage 3 verteilten Schreiben deutlich machte.
Mit dem als Vorlage 4 verteilten Änderungsantrag sollten zusätzlich Möglichkeiten geschaffen werden, die Fristen für die Behebung von Mängeln und für die Behandlung angenommener Volksinitiativen im Landtag zu verlängern.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 47. Sitzung am 16. April 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz mit dem Gesetzentwurf und erörterte die schriftlichen, in den Vorlagen dargestellten Rechtsauffassungen noch einmal ausführlich.
Die von der Fraktion DIE LINKE begehrte Abstimmung über den Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen aufgrund des Sitzungsformates als Telefonkonferenz abgelehnt.
Abschließend verständigte sich der Ausschuss darauf, den Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung, die nach Möglichkeit als Präsenzsitzung abgehalten werden sollte, erneut aufzurufen. Hierzu sollte möglichst auch eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgelegt werden.
Die nächste Beratung fand in der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 als Präsenzsitzung statt. Hierzu lagen dem Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in die der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE aus der Vorlage 4 bereits eingearbeitet war.
Auch bei dieser Gelegenheit wurde über die unterschiedlichen Standpunkte ausführlich diskutiert. Im Ergebnis konnte man sich jedoch nicht auf die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung verständigen, sodass der Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen werden sollte.
Im Vorfeld der folgenden Ausschusssitzung unterbreiteten die Koalitionsfraktionen in der Vorlage 6 den Beschlussvorschlag, den Gesetzentwurf abzulehnen. Eine erneute Beratung war für die 49. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 25. Juni 2020 vorgesehen worden. Die Beratung wurde jedoch am Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Gleiches geschah in der 50. Sitzung am 27. August 2020.
Die abschließende Ausschussberatung fand in der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 statt. Nach einem kurzen Meinungsaustausch wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen, der in Vorlage 6 enthalten war, zur Abstimmung gestellt und mit 9 : 2 : 0 Stimmen angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Inneres und Sport die Ihnen in der Drs. 7/6668 vor
liegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und somit um die Ablehnung des Gesetzentwurfes. - Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Tag der Befreiung als Gedenk- und Feiertag“ hat der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden der Ältestenrat sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.
Mit dem Antrag sollte der 8. Mai in der Öffentlichkeit als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus mit einem Gedenk- und Feiertag verankert werden. Der Landtag sollte sich dafür aussprechen, den zu diesem Zeitpunkt noch bevorstehenden 75. Jahrestag der Befreiung als öffentlichen Gedenktag zu begehen. Ferner sollte der Landtag die Landesregierung bitten, am 8. Mai 2020 einen öffentlichen Gedenkakt gemeinsam mit dem Landtag auszurichten. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der 8. Mai zum bundesweiten Feiertag erklärt wird.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 46. Sitzung am 12. März 2020 mit dem Antrag und kam mit 8 : 2 : 1 Stimmen überein,
den Ältestenrat um eine Stellungnahme zu Nr. 2 des Antrages zu bitten. So sollte gewährleistet werden, dass sich dieser noch rechtzeitig vor dem 8. März 2020 mit der Frage eines möglichen Gedenkaktes auseinandersetzen kann.
Der Ältestenrat befasste sich mit dem Antrag und dem Anliegen des Ausschusses für Inneres und Sport erstmals in der 45. Sitzung am 17. März 2020. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung in der Folge der Pandemiesituation wurde die Entscheidung zu einem möglichen Gedenkakt auf die für den 14. April 2020 geplante Ältestenratssitzung verschoben.
Zur nächsten Beratung des Ältestenrates in dessen 47. Sitzung am 20. April 2020 lag der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 2 vor. Nach erfolgter Beratung verständigte sich der Ältestenrat darauf, am 8. Mai 2020 vor der Landtagssitzung eine Gedenkminute aus Anlass der 75-jährigen Wiederkehr des Tages der Befreiung am 8. Mai 1945 durchzuführen. Die nähere Ausgestaltung sollte in der 48. Sitzung am 30. April 2020 festgelegt werden. Ferner soll am 8. Mai 2021 gemeinsam mit der Landesregierung ein Gedenkakt ausgerichtet werden.
In der 48. Sitzung am 30. April 2020 änderte der Ältestenrat seine Festlegung aus der 47. Sitzung dahin gehend, dass vor der Landtagssitzung am 8. Mai 2020 eine Kranzniederlegung durch die Landtagspräsidentin gemeinsam mit den Vorsitzenden der Fraktionen durchgeführt und eingangs der Landtagssitzung gedenkende Worte an das Plenum gerichtet werden sollten. Hierüber wurde der Ausschuss für Inneres und Sport in einer Entsprechung der Bitte um Stellungnahme mit Schreiben der Landtagspräsidentin vom 23. April 2020 als Vorlage 3 in Kenntnis gesetzt. Nachfolgend beabsichtigte der Ausschuss für Inneres und Sport, sich in der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 erneut mit dem Antrag zu befassen. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde jedoch zu Beginn der Sitzung abgesetzt.
Im Nachgang zur Sitzung ging dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Vorlage 4 zu, der die Annahme des Antrages in geänderter Fassung mit einem Bekenntnis des Landtages, diesen Tag der Befreiung als „Mahnung und Verpflichtung, für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte aktiv einzutreten“, vorsah. Dieser Beschlussvorschlag war Gegenstand der 49. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 25. Juni 2020. Die Fraktion DIE LINKE erklärte, sich dem Beschlussvorschlag nicht anzuschließen, da dieser inhaltlich zwar nicht falsch, jedoch am Kern des Antrages vorbeigehe und nicht konkret Stellung zu dem ursprünglichen Inhalt des Antrages nehme.
Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Beschlussvorschlag mit 8 : 2 : 3 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ältestenrat sowie den Ausschuss für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 44. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst und sich dieser mit 5 : 2 : 2 Stimmen angeschlossen.
Der ebenfalls mitberatende Ältestenrat befasste sich in der 52. Sitzung am 3. September 2020 erneut mit der Thematik und der nun vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung.
Nachdem die Fraktion DIE LINKE ihre bereits im federführenden Ausschuss vorgetragenen Bedenken gegen den Umfang der vorliegenden Beschlussempfehlung wiederholt hatte, schloss sich der Ältestenrat mit 7 : 5 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 mit diesem Antrag und bestätigte nach kurzer Aussprache seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie im Ältestenrat wurde die Ihnen in der Drs. 7/6665 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. - Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6293 hat der Landtag in der 106. Sitzung am 9. Juli 2020 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um Kommunen und deren Gremien in Notlagen wie etwa einer Pandemie handlungsfähig zu halten. So soll die Möglichkeit von Beratungen und Abstimmungen im Rahmen von Videokonferenzen sowie von elektronischen Abstimmungen normiert werden. Ferner sollen haushaltsrechtliche Ausnahmen für derartige Notlagen geschaffen werden.
Mit dem Änderungsantrag beabsichtigt die Fraktion DIE LINKE, kommunale Mandatsträger durch eine angemessene sachliche und finanzielle Ausstattung der Fraktionen zu stärken. Außerdem sollen eine Erweiterung der Möglichkeiten kommunaler wirtschaftlicher Betätigung auf soziale Bereiche und erneuerbare Energien geregelt und dem Landesrechnungshof ein weiteres Prüfrecht eingeräumt werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 50. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, ein schriftliches Anhörungsverfahren
durchzuführen sowie die kommunalen Spitzenverbände zur nächsten Ausschussberatung einzuladen.
Entsprechend der Festlegung der innenpolitischen Sprecher wurde der Gesetzentwurf in der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 erneut aufgerufen. Bis zu dieser Beratung gingen dem Ausschuss sechs Stellungnahmen aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren zu. Darüber hinaus lagen die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 8 vor.
Mit diesem Änderungsantrag wollte die Fraktion DIE LINKE Hinweise aus den Stellungnahmen des Landesrechnungshofes sowie des Verbandes kommunaler Unternehmen aufgreifen und die bereits durch den Änderungsantrag in der Drs. 7/6293 vorgeschlagenen Anpassungen modifizieren.
Zusätzlich wurde als Tischvorlage ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zu Artikel 1 Nr. 5 - hier § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes - eingebracht. Hiermit sollte insbesondere klargestellt werden, dass es entweder Präsenzsitzungen oder Sitzungen mittels audiovisueller Übertragungen und keine Vermischung beider Formen geben soll. Ferner sollte eine Klarstellung im Hinblick auf die Möglichkeiten der Aufhebung von schriftlich oder elektronisch gefassten Beschlüssen durch die Vertretungsversammlung erfolgen.
Der Einladung des Ausschusses folgend, nahmen die kommunalen Spitzenverbände an der Sitzung teil und erhielten Gelegenheit, neben der schriftlichen Stellungnahme ihre Anregungen noch einmal mündlich vorzutragen und sich an der ausführlichen Diskussion zu diesem Gesetzentwurf zu beteiligen.
Nachdem alle Fragen beantwortet und Meinungen ausgetauscht worden waren, stieg der Ausschuss für Inneres und Sport in das Abstimmungsverfahren ein. Hierfür machte sich der Ausschuss die in der Synopse enthaltenen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 8 fand ebenso wie deren Änderungsantrag in der Drs. 7/6293 bei 2 : 11 : 0 Stimmen keine Mehrheit und wurde abgelehnt.
Der als Tischvorlage verteilte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 8 : 3 : 2 Stimmen angenommen.
Abschließend wurde der so geänderte Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt und ebenfalls mit 8 : 3 : 2 Stimmen zur Annahme empfohlen.
Aufgrund der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen und vom Ausschuss übernommenen Änderungen in § 161 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes soll der Begriff der „außergewöhnlichen Notlage“ durch die Terminologie „einer landesweiten epidemischen oder pandemischen Lage“ ersetzt werden.
Dies bedingt jedoch die Anpassung des gleichen Terminus in § 56a Abs. 1 Satz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes, welcher auf § 161 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 Bezug nimmt und insofern einer einheitlichen Terminologie bedarf.
Bei der Herausgabe der Ihnen in der Drs. 7/6681 vorliegenden Beschlussempfehlung wurde diese notwendige Änderung bereits vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst berücksichtigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der von mir dargestellten und bereits enthaltenen Änderungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 und zur Regelung der Zuständigkeit nach dem elD-Karte-Gesetz überwies der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport; mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollten die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen und zum Stichtag 16. Mai 2021 durchzuführenden Zensus geschaffen werden.
Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes soll eine Zuständigkeitsregelung in Sachsen-Anhalt für die Ausgabe der elD-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums geschaffen werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 46. Sitzung am 12. März 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen auf ein schriftliches Anhörungsverfahren.
Aufgrund der Pandemiesituation erfolgte die nächste Beratung zu diesem Gesetzentwurf in der 47. Sitzung am 16. April 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz. Eingangs wies das Ministerium für Inneres und Sport darauf hin, dass das Bundesministerium des Innern eine Verschiebung des Zensus infolge der pandemischen Lage in Aussicht gestellt hat. Ein neuer Termin stand jedoch noch nicht fest. Aus diesem Grunde seien die Beratung und die Beschlussfassung zu dem Ausführungsgesetz nicht dringlich und könnten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Ministerium stellte allerdings auch klar, dass die in Artikel 2 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Regelungen zur Zuständigkeit der Durchführung des elD-Karte-Gesetzes im November 2020 in Kraft getreten sein müssten.
In der Folge wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vom Ausschuss gebeten, eine Herauslösung des Artikels 2 des Gesetzentwurfes der Landesregierung redaktionell vorzubereiten, sodass eine getrennte Beratung und Abstimmung über die darin enthaltenen Regelungen erfolgen könnte.
Zur 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 24. Mai 2020 lagen neben einigen Stellungnahmen auch der erbetene Vorschlag zur Herauslösung des Artikels 2 nebst der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu Artikel 2 vor. Der Ausschuss machte sich die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und verabschiedete mit 9 : 3 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 91. Sitzung am 24. Juni 2020 mit dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Nach kurzer Beratung schloss er sich dieser mit 7 : 2 : 0 Stimmen an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 50. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes. Hierzu lag dem Ausschuss ein Konkretisierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, durch welchen deutlich gemacht werden sollte, dass der Artikel 2 herausgelöst wurde und die Beratung zu Artikel 1 fortgeführt werden soll. Ferner wurde die rechtsförmliche Änderung von einem Artikel- zu einem Paragrafengesetz vorgeschlagen. Der Ausschuss für In
neres und Sport machte sich diese Empfehlungen abermals zu eigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen wurde mit 7 : 2 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6528 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung lautet natürlich - das habe ich gesagt - „im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport“. Ich bitte um Zustimmung.
Das ist so korrekt.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 102. Sitzung am 11. Juni 2020 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Änderungen durch den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht umgesetzt werden. Hier ist vor allem der Wegfall der Kontingentierung der Anzahl möglicher Sportwettenkonzessionen zu nennen. Bei dieser Gelegenheit sollen aus Gründen der Verfahrensökonomie auch redaktionelle Folgeänderungen und Berichtigungen vorgenommen sowie datenschutzrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 49. Sitzung am 25. Juni 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen.
Entsprechend der Feststellung der innenpolitischen Sprecher wurde der Gesetzentwurf in der 50. Sitzung am 27. August 2020 erneut aufgerufen. Bis zu dieser Beratung gingen dem Ausschuss sieben Stellungnahmen aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren zu. Darüber hinaus
lagen die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die einige redaktionelle sprachliche Anpassungen vorsehen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport erklärte die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmungsgrundlage und verabschiedete diese mit 6 : 0 : 4 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 7/6529 vorliegenden Beschlussempfehlung für den Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit hat der Landtag in der 100. Sitzung am 7. Mai 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Gesetzentwurf hat das Ziel, Bekannt
machungsmängel bei der Bildung und bei Änderungen im Mitglieder- und Aufgabenbestand von Zweckverbänden und bei einem Formwechsel von Zweckverbänden in eine Anstalt rückwirkend für die Vergangenheit zu heilen und damit die vorhandenen Zweckverbands- und Anstaltsstrukturen durch eine gesetzliche Regelung zu legitimieren.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 49. Sitzung am 25. Juni 2020 mit dem Gesetzentwurf. Bereits im Vorfeld verständigten sich die innenpolitischen Sprecher darauf, den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag zu dieser Beratung einzuladen.
Beide Institutionen folgten der Einladung und legten dem im Ausschuss eine gemeinsame
schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor. Die kommunalen Spitzenverbände trugen in der Sitzung noch einmal ihre Position vor und waren für eine Vereinheitlichung der Bekanntmachungsregeln in den unterschiedlichen Landesgesetzen, insbesondere im Kommunalverfassungsgesetz. Dabei sollte auch die Möglichkeit einer Bekanntmachung über das Internet eingeräumt werden.
Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, diese Problematik bei der anstehenden Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes, welche in erster Lesung für morgen hier im Hohen Hause vorgesehen ist, zu erörtern.
Nach Abschluss der Beratung wurde der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsfassung zur Abstimmung gestellt und mit 9 : 0 : 2 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/6250 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Rechte Gewalt entschlossen bekämpfen! Betroffene schützen, Zivilgesellschaft stärken, Strafverfolgung intensivieren“ in der Drs. 7/4776 wurde in der 78. Sitzung des Landtages am 29. August 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beteiligt.
Durch die Herbeiführung eines Beschlusses des Landtages beabsichtigt die antragstellende Fraktion, die Landesregierung unter anderem dazu aufzufordern, sich auf der Bundesebene für ein Verbot von Combat 18 Deutschland einzusetzen, die Arbeit von V-Leuten in den verschiedenen Neonazigruppierungen einzustellen sowie Personen darüber zu informieren, wenn ihr Name auf sogenannten Feindeslisten auftaucht.
In seiner 40. Sitzung am 2. Oktober 2019 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmalig mit dem vorliegenden Antrag und ließ sich von der Landesregierung kurz berichten. Die regierungstragenden Fraktionen kündigten an, nach einer entsprechenden Verständigung unter den drei Fraktionen dem Ausschuss einen Entwurf einer Beschlussempfehlung vorlegen zu wollen. Der Ausschuss kam überein, den Antrag erneut aufzurufen, sobald ein entsprechender Entwurf vorliege.
In der Folge wurde der Antrag regelmäßig im Rahmen der Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Aufstellung der Tagesordnung angesprochen und aufgrund einer fehlenden Einigung unter den Koalitionsfraktionen nicht zur Beratung vorgesehen. Im Vorfeld der 46. Sitzung des Ausschusses am 12. März 2020 signalisierten die regierungstragenden Fraktionen, bis zur Sitzung den Entwurf einer Beschlussempfehlung vorlegen zu wollen, sodass der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Zu der Sitzung lag jedoch kein entsprechender Entwurf vor und auf Wunsch der Koalitionsfraktionen wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Seitdem gab es unter den innenpolitischen Sprechern noch keine Verständigung darüber, den Antrag erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Sobald eine entsprechende Einigung erzielt werden kann, wird sich der Ausschuss für Inneres
und Sport erneut mit dem Antrag befassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung Zukunftsfonds Morsleben“ hat der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Nach § 11 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann eine öffentlich-rechtliche Stiftung nur durch Gesetz errichtet werden. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf soll es dem Landkreis Börde und der Verbandsgemeinde Flechtingen mit ihrer Gemeinde Ingersleben ermöglicht werden, eine staatliche Stiftung öffentlichen Rechts zu errichten.
Die Stiftung soll Bundesmittel ausreichen, die die Belastungen ausgleichen sollen, die mit der Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Müll in Morsleben verbunden sind. Der Bund stellt dafür jährlich 400 000 € bereit.
In der 46. Sitzung am 12. März 2020 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmals mit diesem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, entsprechend § 86a der Geschäftsordnung des Landtages die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.
Der Gesetzentwurf sollte nach Vorlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erneut aufgerufen werden.
Die erbetene Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ging dem Ausschuss mit Schreiben vom 16. April 2020 zu. Zusätzlich erreichte den Ausschuss ein Schreiben des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt, in dem dieser nach eigener Prüfung drei Punkte zu dem Gesetzentwurf zu bedenken gab.
Zur nächsten und abschließenden Beratung im Rahmen der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 lagen dem Ausschuss für Inneres und Sport die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, welche überwiegend sprachliche und rechtsförmlich-redaktionelle Änderungen vorsahen, vor. Die Koalitionsfraktionen machten sich diese Empfehlungen zu eigen und damit die
Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmungsgrundlage.
Des Weiteren brachten sie einen Änderungsantrag als Tischvorlage ein, durch welchen sie die Zusammensetzung des Stiftungsrates geändert sehen wollten. Die Zahl der Unternehmensvertreter aus dem Landkreis Börde sollte von vier auf zwei reduziert werden. Dafür sollten zwei Mitglieder des Kreistages zusätzlich in den Stiftungsrat berufen werden. Dieser Änderungsantrag wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen.
Abschließend wurde der so geänderte Gesetzentwurf zur Abstimmung gebracht und ebenfalls mit 7 : 0 : 5 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/6095 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt überwies der Landtag in der 85. Sitzung am 20. November 2019 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, landesrechtliche Hindernisse für eine medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu beseitigen. Bei einem Normenscreening durch die Landesregierung wurden 67 Vorgaben in Bezug auf ein zwingendes Schriftformerfordernis als verzichtbar angesehen. Diesem Umstand soll dieser Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 43. Sitzung am 5. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf. Auf den Vorschlag der Fraktion der CDU hin, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen, bot die Lan
desregierung an, die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung sowie die Liste der beteiligten Institutionen zu übersenden. Der Ausschuss nahm das Angebot an und wollte sich nach der Übersendung zum weiteren Verfahren verständigen.
Die entsprechende Übersicht sowie die Stellungnahmen gingen dem Ausschuss für Inneres und Sport mit Schreiben der Landesregierung vom 17. Dezember 2019 als Vorlage 1 zu, sodass er für die 44. Sitzung am 16. Januar 2020 eine erneute Befassung mit dem Gesetzentwurf vorsah. Zu Beginn dieser Sitzung wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes jedoch auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen verschoben, da man vor einer erneuten Beratung die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes abwarten wollte. Letztere gingen dem Ausschuss in synoptischer Form am 3. März 2020 als Vorlage 2 zu.
Für die 46. Sitzung am 12. März 2020 verständigten sich die innenpolitischen Sprecher darauf, noch nicht über den Gesetzentwurf zu beraten. In der 47. Sitzung am 16. April 2020 wurden ausschließlich aktuelle Themen, insbesondere im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, behandelt, weshalb der Gesetzentwurf in dieser Sitzung nicht berücksichtigt wurde.
Letztlich wurde der Gesetzentwurf in der 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 14. Mai 2020 abschließend beraten. Hierbei machte sich der Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und verabschiedete mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6094 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ nebst den beiden Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und AfD hat der Landtag in der 90. Sitzung am 18. Dezember 2019 zur Beratung und Beschlussfassung ausschließlich in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Antrag sollte die Leistung der ehrenamtlichen Feuerwehren anerkannt und die Landesregierung aufgefordert werden, die Kreisausbilder im Rahmen ihrer Ausbildungstätigkeit wieder als Ehrenamt einzustufen sowie das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz dahin gehend zu überprüfen, wie eine gesetzliche Neuregelung erfolgen kann.
Mit ihrem Änderungsantrag wollte die Fraktion DIE LINKE auf das Einlenken des Ministeriums für Inneres und Sport reagieren, welches sie für nicht ausreichend hielt und daher die Landesregierung aufgefordert wissen wollte, die Aufwandsentschädigung der Kreisausbilder in Sachsen-Anhalt an der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung auszurichten.
Mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde die Beschlussfassung über den Antrag mit einigen Ergänzungen beabsichtigt, inklusive der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Änderung.
Darüber hinaus sollte ein weiterer Beschlusspunkt aufgenommen werden, der die Landesregierung entgegen den Ansätzen im Haushaltsplanentwurf dazu auffordern sollte, die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vollständig an die Kommunen auszuzahlen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 44. Sitzung am 16. Januar 2020 mit den Anträgen und beabsichtigte, ein nichtöffentliches Fachgespräch in seiner Märzsitzung durchzuführen.
Aufgrund der zwischenzeitlich beschlossenen - wenn auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getretenen - Parlamentsreform 2020 verständigten sich die innenpolitischen Sprecher, das geplante Fachgespräch als öffentliche Anhörung durchzuführen.
Der Einladung des Ausschusses für Inneres und Sport zur Anhörung in der 46. Sitzung am 12. März 2020 folgten neben dem Landesbrandmeister und den Kreisbrandmeistern des Burgenlandkreises sowie des Landkreises Stendal auch der Landesfeuerwehrverband, der Landkreistag und die Feuerwehrunfallkasse Mitte. In der Anhörung wurde wieder einmal deutlich, wie wichtig und vielfältig die Arbeit der freiwilligen Kameradinnen und Kameraden ist. Es wurden aber auch Vor- und Nachteile von Aufwandsentschädigungen und Honoraren sowie die damit verbundenen Risiken für die Kameraden diskutiert.
Die abschließende Beratung zu diesem Antrag fand in der 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 14. Mai 2020 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 4 sowie ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen als Tischvorlage vor.
Beide Vorschläge verfolgten mit den ersten beiden Beschlusspunkten zumindest eine ähnliche Zielrichtung. Die Vorlage der Fraktion DIE LINKE beinhaltete darüber hinaus zwei weitere Beschlusspunkte.
Als Beratungsgrundlage diente der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen. Diesen wollte die Fraktion DIE LINKE durch einen ihrer zusätzlichen Beschlusspunkte ergänzt wissen und erhob diesen zum Änderungsantrag. Demnach sollte die Landesregierung aufgefordert werden, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz dahin gehend zu überprüfen, ob und welche Möglichkeiten für die Einführung eines teilhauptamtlichen Hilfeleistungssystems in SachsenAnhalt bestehen, und diese dann gesetzlich regeln.
Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen besteht derzeit keine Notwendigkeit, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz in dieser Wahlperiode
erneut zu ändern, weshalb der Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit fand und schließlich bei der Abstimmung bei 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt wurde.
Schlussendlich wurde über die unveränderte Beschlussvorlage der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport wurde mit 6 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6096 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union überwies der Landtag in der 64. Sitzung am 31. Januar 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen beteiligt.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, ausfüllende und ausführende Regelungen als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung zu treffen, das bereichsspezifische Datenschutz
recht, insbesondere im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen sowie das Datenschutzgesetz des Landes abzulösen. Ferner sollen Regelungen und Übergangsregelungen für Rechtsbereiche getroffen werden, für die der Anwendungsbereich des Unionsrechts nicht eröffnet ist.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 32. Sitzung am 7. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf und bat den Vorsitzenden, sich zu der Möglichkeit einer gemeinsamen Anhörung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung abzustimmen.
In der 35. Sitzung am 11. April 2019 befasste sich der Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und beschloss auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. Dem Wunsch der Fraktion DIE LINKE, eine mündliche Anhörung durchzuführen, wurde nicht entsprochen.
Zu der nächsten Ausschussberatung in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019 lagen neben zwölf eingegangenen Stellungnahmen auch eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Letzterer zielte darauf ab, im Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt die Ausnahme zu regeln, dass die Kartendarstellung sowie die Flurstücksnummer künftig jedermann bzw. online zur Verfügung gestellt werden können.
Insbesondere über diesen Änderungsantrag, aber auch über die sogenannte Parlamentsklausel wurde ausführlich diskutiert. Im Ergebnis machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und beschloss, den mitberatenden Ausschüssen den so geänderten Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung zu überweisen. Über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde nicht abgestimmt; die mitberatenden Ausschüsse wurden gebeten, darüber zu beraten und dem Ausschuss für Inneres und Sport eine Empfehlung dazu zu übermitteln.
Die mitberatenden Ausschüsse vertagten die Beratung darüber mehrfach. Die Beratung über den Gesetzentwurf wurde in der 34. und 35. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr sowie in der 66., 68. und 69. Sitzung des Ausschusses für Finanzen von der Tagesordnung genommen. Als Grund dafür wurde regelmäßig koalitionsinterner Abstimmungsbedarf genannt.
Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich mit
8 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.