Detlef Gürth

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Last Statements

Danke schön, Herr Präsident. - Kollege Gebhardt, ich habe eine Frage zu zwei zentralen Aussagen, die Sie gerade in Ihrer Rede zu diesem Thema gemacht haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie noch einmal auf die staatsferne Konstruktion zur Ermittlung des Finanzbedarfs durch die KEF abgestellt, darauf , dass das auch verfassungsrechtlich entsprechend gesichert sei und dass derjenige, der gegen dieses Verfahren vorgeht oder nicht akzeptiert, was vorgeschlagen wird, demzufolge verfassungswidrig handelt.
Wenn ich das falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich bitte.
Dazu habe ich die Frage: Wieso hat die Linksfraktion über Monate eine verfassungswidrige Position zu dem Thema vertreten? Denn Sie wollten den Staatsvertrag bis September auch ablehnen. Können Sie das dem Hohen Haus bitte erklären
angesichts Ihrer 180-Grad-Wende, obwohl Sie den Bürgern draußen über Monate erzählt haben, dass Sie den Staatsvertrag ablehnen?
Damit bin ich beim zweiten Thema: Sie sprachen von „unseriöser Politik“. Dann war Ihre Rede zu diesem Thema ziemlich unseriös und überhaupt nicht glaubwürdig.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra, Sie haben einige wirklich wichtige Aspekte angesprochen, die mir bislang in der Diskussion über diesen Staatsvertrag zu kurz gekommen sind.
Halten Sie es darüber hinaus - ich sage ausdrücklich „darüber hinaus“ - nicht auch für zwingend notwendig, wenn man sich so wie die CDU-Fraktion beispielsweise und andere auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft bewahren möchte, dass Politik und Intendanzen, also die Verantwortlichen in den öffentlich-rechtlichen Sendern, die Frage der Akzeptanz und Relevanz auf den Tisch packen?
Ich frage das, weil wir jetzt schon erleben, dass unsere Kinder und Enkelkinder ganz anders groß werden und leben, als wir aufgewachsen sind und es jetzt praktizieren. Beispielsweise haben sie häufig kein Abo einer Tageszeitung, sie leben ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern sie haben Firesticks und andere mögliche Bezahlangebote. Wenn man zu den Kindern kommt und will die „Tagesschau“ gucken, dann müssen sie erst eine App herunterladen, weil es keine Relevanz für sie hat.
Manche Sendeformate haben in der Bevölkerungsgruppe der unter 30-Jährigen weniger als 4 % Marktanteil. Wenn man also Akzeptanz und Relevanz für die nächsten Generationen sichern will, damit sie das Instrument der ÖffentlichRechtlichen bewahren und fortentwickeln, glauben Sie dann, dass die Politik und die Verantwortlichen in den öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Reform bzw. eine Verbesserung oder Restrukturierung so hinbekommen, dass auch die neueren, die jüngeren Generationen sagen: Jawoll, das wollen wir auf keinen Fall missen, das ist unseres? Glauben Sie, wir bekommen das hin?
Sehr geehrte Kollegin Dr. Pähle, in der Koalition sind wir uns in den allermeisten Punkten einig, auch zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Lediglich bei dem Staatsvertrag gab es einen nicht zu übersehenden Dissens. Sie haben hier vorhin etwas Wichtiges gesagt. Sie sind für Ihre Fraktion der Auffassung, dass die Verweigerung der Zustimmung zu dem Staatsvertrag, bei dem es um die Finanzierung ging, aus Ihrer Sicht nicht das geeignete Instrument sei, um auf die aus Ihrer Sicht oder aus der allgemeinen Sicht der Koalition notwendigen Reformen im öffentlichen Rundfunk zu dringen.
Nun habe ich erwartet, dass dann auch Vorschläge kommen, wie man, ohne ein Zeichen zu setzen, tatsächlich Reformen anstoßen und erreichen kann, die dann tragen. Ich komme wieder zu dem Thema Relevanz und Akzeptanz. Wir halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar. Wie will man das dann ohne ein solches Zeichen erreichen?
Wir haben in der Rechtsprechung die zwei folgenden Grundlagen. Im Rahmen der Privatautonomie muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundsätzlich autonom und in eigener Verantwortung darüber entscheiden, was zur effektiven Erfüllung des Grundversorgungsauftrages erforderlich und geboten ist. Dann kommen Politik und Intendanz. Weiter heißt es: Wenn wir in die anderen Staatsverträge eingreifen, dann stehen wir uns folgender rechtlicher Position gegenüber: Die gesetzlichen Vorgaben zu Zahl, Umfang und Inhalt der Programme - das ist das, was man in einem anderen Staatsvertrag hätte regeln können - entfalten keine materiell-rechtlichen Bindungswirkungen.
Nun stellt sich für mich und für alle, die es jetzt ernst meinen mit der Zukunft auch für die nächste Generation, die Frage: Wie will man erreichen, dass man in der föderalen Struktur Deutschlands mit der Besitzstandswahrung des Status quo etc. die notwendigen Reformen hinbekommt? Ich bin ganz gespannt auf Ihre Vorschläge.
Danke schön. - Herr Präsident! Mehr meine sehr geehrten Damen und Herren! In drei Minuten kann man leider wenig zu diesem wirklich wichtigen und komplexen Thema sagen. Nur eine Vorbemerkung: Ich persönlich bin froh, dass man nicht mehr, wie zu meinen Kinderzeiten in der real existierenden sozialistischen DDR, den Müll einfach in jedes Tagebaurestloch kippt, ohne einen einzigen Bürger zu beteiligen.
Zu dem Gesetzentwurf selbst. Der Gesetzentwurf möchte drei Dinge regeln: einen höheren Anteil an Recyclingprodukten erreichen, das Verbringen von Abfallstoffen aus anderen deutschen Ländern nach Sachsen-Anhalt verbieten und die Genehmigungsverfahren für Deponien der Klassifizierung DK 0 und DK 1 von den Landkreisen auf das Landesverwaltungsamt übertragen.
Diese Thematik ist sehr komplex, sehr kompliziert und schafft immer unmittelbare Betroffenheit. Wer seriöse Lösungsansätze sucht, der kann dies nur ganzheitlich tun, ansonsten sind sie unseriös.
Wichtig ist es, Fachlichkeit und Transparenz bei diesem Thema zu garantieren.
Dies fängt bereits damit an, dass man mit einer ehrlichen und sachgerechten Erhebung der Daten über Kapazitäten, Bedarfe und dergleichen mehr beginnt, geht über verlässliche und vorausschauende Planungen bis hin zu transparenten Genehmigungsverfahren. Wenn wir wollen - dies muss man ebenfalls ansprechen -, dass unsere Innenstädte nicht veröden, sondern weiter verschönert und revitalisiert werden, wenn wir wollen, dass weniger Ackerboden für Eigenheimsiedlungen versiegelt wird und dass stattdessen mehr attraktiver und bezahlbarer Wohnraum in den Innenstädten geschaffen wird, dann ist uns doch allen klar, dass auch Deponiekapazitäten für DK 0 und DK 1 erforderlich sind.
Schon jetzt wird mineralischer Bauschutt von Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt auf Deponien in anderen Bundesländern verbracht, beispielsweise nach Brandenburg und Niedersachsen, und es kommt auch Bauschutt aus anderen Ländern zu uns. Nach dem Willen der LINKEN würde beispielsweise Bauschutt aus Braunschweig nicht mehr in Sachsen-Anhalt deponiert werden dürfen, aber Müll aus Neapel - Sie sprachen es an, Frau Ministerin - könnte weiterhin munter hier verklappt werden. Bauschutt aus Harbke dürfte nicht mehr nach Helmstedt, sondern müsste weiter ins Landesinnere verbracht werden. Dies macht deutlich: Wir müssen uns mit den Details genau und seriös beschäftigen, und zwar in den Ausschüssen.
Weniger Abfallstoffe und mehr Recycling sind sehr wichtige Ziele, die die CDU durchaus teilt, nur kann dies nicht per Anordnung und auf Knopfdruck erreicht werden. Ich denke, dass wir Qualitäts- und Umweltstandards auf keinen Fall aufgeben sollten. Recyclingbaustoffe dürfen nur als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Baustoffe eingesetzt werden. Sowohl technische Parameter als auch Verfügbarkeit und Preis sind dabei maßgeblich. Über das Thema Nachhaltigkeit von Baustoffen entscheidet beispielsweise auch der Energieaufwand im Recyclingprozess.
Für die CDU-Fraktion möchte ich eindrücklich dafür werben: Nehmen wir die Anwohner und die Betroffenen ernst. Sichern wir eine faktenbasierte Beteiligung von Bürgerinitiativen und Wirtschaft. Das mag anstrengend sein, ist aber aus unserer Sicht zwingend notwendig. Ich sage zum Abschluss auch: Vor dem Hintergrund von Möckern und Vehlitz sind Transparenz, Beteiligung, sichere Kontrollmechanismen und Vorsicht zwingend geboten.
Die CDU-Fraktion beantragt, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Umwelt, für Wirtschaft
und für Inneres zu überweisen. Ich weiß nicht, ob noch ein weiterer Ausschuss empfehlenswert ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag geht es sowohl um Beschwerden von Anwohnern in Staßfurt-Nord infolge ungeklärter Einträge auf Oberflächen und eventuell daraus resultierender Schäden als auch um die behördlichen Untersuchungen und deren bis dato unbefriedigenden Ergebnisse.
Ein rötlicher Staub legte sich auf Oberflächen in diesem Stadtteil. Erste Vorkommnisse soll es nach Aussagen des Landrates bereits im Jahr 2013 gegeben haben. Weitere gab es im Jahr 2015. Nun, im Jahr 2020, gab es sie wieder.
Wir haben uns mit dem Thema bereits im Ausschuss befasst. Die Behörden sagen, das Risiko für das Auftreten von sogenanntem Flugrost bzw. von Eisenablagerungen könnte aus der Nähe zu Bahnanlagen und Gleisen resultieren, im Zusammenhang mit den Folgen von mehr als 60 Jah
re langer Metall verarbeitender und chemischer Industrie stehen oder eventuell auch aus Produktions- und Transportprozessen gewerblicher Unternehmen in den Ereignisjahren resultieren.
Der Staub tritt nicht permanent, sondern sporadisch auf, und hat zu den hier bereits genannten Folgen geführt. Nach den Meldungen von betroffenen Anwohnern - ich habe mir das auch vor Ort angeschaut; ich bin regelmäßig, das heißt, fast jede Woche, in Staßfurt - hat es Ortsbegehungen und unangemeldete Kontrollen in insgesamt sechs Firmen gegeben, die gegebenenfalls als Verursacher infrage kommen könnten.
Zuständig sind sowohl der Landkreis als auch das Landesverwaltungsamt und das LAU. Luftmessungen wurden durchgeführt, Staubmessstellen aufgestellt. Es wurde ein prophylaktischer Filterwechsel angeordnet und realisiert. Unterlagen der letzten Jahre zur Eigenüberwachung sämtlicher Produktionsanlagen wurden kontrolliert. Filtereinrichtungen und Staubproben wurden analysiert, doch konnten hierbei bis heute keine Auffälligkeiten oder Überschreitungen der genehmigten Werte bei Unternehmen in Staßfurt festgestellt werden.
Bei der Beprobung von Böden und Lebensmitteln in angrenzenden Gärten wurden ebenfalls keine Auffälligkeiten festgestellt. Nirgendwo wurden bei Messungen Grenzwerte überschritten, so die Auskunft der Behörden. Selbst strengere Prüfwerte für Kinderspielplätze wurden bei den Bodenproben, beispielsweise in Gärten, weit unterschritten. Im Ergebnis aller Untersuchungen konnte kein Verursacher zweifelsfrei festgestellt werden.
Somit - jetzt kommen wir zum Punkt des Antrages - bleiben die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen und haben die Aussage im Hinterkopf: Eine Gesundheitsgefährdung bestand nie. Dennoch sind Schäden vorhanden. Ein Schadensersatz könnte nur gegenüber einem festgestellten Verursacher beansprucht werden. Damit kann und darf man sich nicht zufriedengeben.
Deswegen empfehlen wir die Überweisung sowohl des Antrages als auch des Alternativantrages in den Umweltausschuss des Landtages. Dorthin gehören sie.
Im Übrigen haben wir bei der letzten Befassung mit dem Thema im Ausschuss, die mich angesichts der dort erhaltenen Aussagen von Vertretern der Institutionen, die mit der Prüfung beauftragt wurden, genauso sprachlos machte, bereits vereinbart, das Thema weiter aufzuarbeiten. Denn mit dem Ergebnis kann und darf man sich nicht zufriedengeben.
Ich will zum Schluss nur noch Folgendes anmerken - ich glaube, es ging allen Kolleginnen und Kollegen so -: Wenn - -
Gut, deswegen formuliere ich den Schlusssatz.
Deswegen soll mein Schlusssatz sein: Wenn man im „Tatort“ sieht, wie anhand eines Maikäferflügels schwerste kriminelle Straftaten mithilfe der Wissenschaft und Technik aufgeklärt werden, die uns zur Verfügung stehen, dann kann man keinem in Staßfurt oder anderswo erklären, dass man den Verursacher nicht herausbekommt. Darauf setzen wir.
Danke schön, Herr Präsident. Eine Intervention. - Erstens wollen wir noch einmal für die CDU klarstellen, dass wir nicht gegen private Dienstleister im Gesundheitsgewerbe sind, aber in Bezug auf Ameos ganz konkret ein Arbeitgeberverhalten registrieren, das ein Arbeitgeberverhalten aus dem 19. Jahrhundert widerspiegelt, das nicht in die Zeit passt, das wir für unklug und unfair im Umgang mit den Beschäftigten halten.
Deswegen fordern wir auch am Verhandlungstisch faire Verhandlungen mit einem Abschluss ohne Trickserei, ohne Zeitspielerei. Die geplante Gründung von Tochtergesellschaften, die geplante Auslagerung der Pflege in Tochtergesellschaften, um dann durch die Tochtergesellschaften über den Konzern die vollen Sätze bei der Kasse abzurechnen, das mag legal sein, es ist moralisch eine riesengroße Sauerei. Darauf wird man reagieren müssen.
Eine weitere Bemerkung. Ich möchte etwas zu der Diskussion sagen, die bei der AfD und bei der
LINKEN so ähnlich war nach dem Motto „Heilsbringer Staat vor privat“. Das sind zum Teil auch nur Stammtischsprüche. Man muss das schlichtweg so sagen, wenn die AfD hier wie am Stammtisch behauptet: Jawohl, die bösen Konzerne, die dürfen ihre Gewinne nicht wegschleppen, sondern müssen diese wieder hier in die Kliniken investieren.
Jetzt frage ich einmal: Wer hat die Gewinne erwirtschaftet? - Wenn keiner Gewinne erwirtschaftet, kannst Du nirgendwo etwas investieren und auch nichts in die Kliniken bringen.
Das gehört mit zur Wahrheit dazu. Darauf haben Sie null Antworten.
Damit komme ich zum letzten Punkt. Wenn man jetzt in einem Atemzug die Argumentation von AfD und DIE LINKE „Heilsbringer Staat vor privat“ nennt, dann ist das eine populistische Milchmädchenrechnung, die an der Realität vorbeigeht.
Die Realität konnte im Salzlandkreis - das ist meine Schlussbemerkung, Herr Präsident - nachvollzogen werden. Im Salzlandkreis waren alle vier Klinikstandorte in kommunaler Hand. Was war das Ergebnis? - Es gab Millionenschulden, die anwuchsen. Der modernste Bau in Staßfurt, kommunal und staatlich betrieben, wurde geschlossen, weil keine Ärzte mehr dort waren.
Stellen für leitende Ärzte, die dringend für die Abteilung benötigt wurden, konnten über einen langen Zeitraum nicht besetzt werden. Was wir brauchen, ist kein Verteufeln des einen oder anderen Modells, wir brauchen einen fairen Wettbewerb und ein faires Miteinander.
Nur ein fairer Wettbewerb und ein faires Miteinander mit einem Interessenausgleich können die Gesundheitsversorgung und die Effizienz gewährleisten. Wenn das nicht gelingt, wenn wir so wie Sie, Herr Kollege, nach dem Motto verfahren: Die Gesundheitsdienstleistungen dürfen nicht wirtschaftlich betrachtet werden,
dann müssen Sie allen Bürgerinnen und Bürgern sagen, dass die Konsequenz Ihrer Aussage unkontrolliert steigende Krankenkassenbeiträge sind, was wiederum Arbeitsplätze und
Einkommen gefährdet. Das gehört mit auf den Tisch.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erste Vorbemerkung. Wenn die LINKEN eine Debatte zur Europapolitik beantragen, dann sind wir in der CDU immer sehr gespannt. Wir wissen nie, wohin die Reise geht. Es gibt kaum eine Partei mit so vielen antieuropäischen Ressentiments, die bis in die Spitze der Partei reichen, wie in der Partei DIE LINKE. Und so manche Position, die man in Interviews nachlesen konnte, ähneln dann leider auch Positionen der
AfD. Insofern waren wir ganz gespannt auf die heutige Debatte.
Zweite Vorbemerkung. Die CDU-Fraktion steht völlig hinter allem, was Staatsminister Robra zur Ratspräsidentschaft und zur Europäischen Union gesagt hat. Das sind auch die Positionen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Dritte Vorbemerkung. In der Kürze der Zeit möchte ich nur auf wenige Dinge eingehen. Für uns ist klar, ohne eine funktionierende Europäische Union kann kein Mitgliedstaat der Europäischen Union seinen erworbenen und erarbeiteten Wohlstand halten oder gar verbessern. Deswegen haben wir allergrößtes Interesse an einer stabilen und gut funktionierenden Europäischen Union, einer Solidargemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Jetzt müssen wir schauen, wie wir unter den Vorzeichen der deutschen Ratspräsidentschaft vor dem Hintergrund der Pandemiebekämpfung und der außergewöhnlichen Herausforderung das Beste in diesem knappen halben Jahr erreichen können.
Die Stabilisierung der Wirtschaft für Arbeits- und Ausbildungsplätze muss vornan stehen, denn ohne diese materielle Grundlage können wir weder soziale Sicherheit noch Instrumente erwirtschaften, die wir für den Zusammenhalt und die Bekämpfung der Pandemiefolgen brauchen.
Wir sehen das Thema Eurobonds, jetzt Coronabonds genannt, sehr kritisch. Sie sind nichts anderes als verdeckte Kredite. Kredite sind süßes Gift, sie wirken wie Drogen und machen abhängig. Mir ist es auch ein Rätsel, warum gerade die LINKEN immer mehr Schulden und Kredite fordern. Das geht gar nicht in meinen Kopf.
Lafontaine erklärt den Finanzkapitalismus für erledigt, Austeritätspolitik wird beschimpft. Dann legt man sich in den Schoß der Kathedralen des Finanzkapitalismus, der Banken, mit immer mehr neuen Schulden. Auf die Debatte im Ausschuss bin ich sehr gespannt.
Ich will noch etwas zu den Bedingungen sagen, auf die wir im Ausschuss noch näher eingehen werden. Ein wichtiges Thema ist aber vielleicht auch - in der Kürze der Zeit muss es noch angesprochen werden -: Wir hoffen sehr, dass in den nächsten sechs Monaten das Thema Migrations-, Asyl- und Außenpolitik in der Europäischen Union auf einen Nenner gebracht wird. Wir müssen helfen, wir wollen helfen, aber wir können als Europäische Union nicht alle Flüchtlinge aus Afrika aufnehmen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, auf den Weg gemacht haben. Wir müssen die Fluchtursachen mehr bekämpfen, aber wirkungsvoller, als das bisher passiert ist. Drittens
muss es auch endlich eine gerechte Lastenverteilung geben.
Wer eine stabile Europäische Union möchte, darf die Leistungsfähigkeit und die Akzeptanz der Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten nicht außer Acht lassen, sonst gefährdet er die große friedensstiftende Idee eines gemeinsamen Europas. Deswegen gehört das auch auf die Agenda der Ratspräsidentschaft.
Ganz zum Abschluss hoffen wir, dass auch DIE LINKE mit ihren Beziehungen nach Moskau dafür sorgt, dass russische Bomber aufhören, die Zivilbevölkerung im Norden Afrikas zu bombardieren und dadurch die Fluchtbewegungen noch weiter zu verstärken.
Das soll es in drei Minuten gewesen sein. Die Redezeit ist zu Ende. Wir freuen uns auf die Debatte und empfehlen eine Überweisung des Antrags der LINKEN in den Europaausschuss.
Das ist ein ganzes Paket. Natürlich muss das Signal ausgehen, dass die Europäische Union ihre Außengrenzen jederzeit verteidigen kann und dass nicht illegal, ohne Bedingungen, ohne rechtliche Normen, ohne rechtsstaatliche Verfahren einzuhalten, eingereist werden kann. Wir haben leider, das müssen wir sagen, in den letzten Jahren erlebt, dass alles, was an Rechtsgrundlagen
existiert, schlichtweg übergangen oder ausgehebelt wurde. Wir haben in der Praxis viele Bewegungen erlebt, die wir alle nicht gutheißen können.
Das Zweite, was neben der stabilen Außengrenze mit rechtsstaatlichen, gut funktionierenden Verfahren hinsichtlich der Asylanträge und Bleibeanträge, die gestellt werden können, dazugehört, ist natürlich, dass man verhindert, dass sich erst so viele Menschen aus Afrika auf den Weg machen, um vor Krieg, Hunger und Zukunftslosigkeit oder aus welchen Gründen auch immer aus ihrer Heimat zu fliehen.
Ich unterstelle niemandem, der sich unter dem Risiko seines eigenen Lebens auf den Weg macht, dass er dieses leichtfertig macht. Damit würde man die Menschen auch verunglimpfen; das darf man auf keinen Fall machen. Aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass Außenpolitik mit allem, was sie bewegen kann, was sonstige Politik wie unsere Entwicklungszusammenarbeit machen kann, was internationale multilaterale Gremien auf den Weg bringen können, versucht, diese Ursachen für die Flüchtlingsbewegungen zu bekämpfen.
Das fängt damit an, dass wir die jahrelang bekannten, sich ständig verschärfenden Kriegs- und Krisensituationen über Gremien wie die UN beenden. Dazu brauchen wir Partner. Wir haben allesamt, wie wir hier sitzen, ein gemeinsames Problem: In der jetzigen Situation sind die großen politischen Kräfte leider momentan nicht gewillt oder in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zu leisten, wie beispielsweise die USA in Zusammenarbeit mit Russland und mit China. Ohne die drei Großmächte wird man auf dem afrikanischen Kontinent nicht für Frieden werben. Ohne Frieden wird die Flüchtlingsbewegung nicht zu stoppen sein.
Der nächste Punkt ist natürlich die Frage der materiellen Zukunft. Kann ich meine Familie ernähren, kann ich in Frieden leben und kann ich auch in meinem Heimatland, das keiner gern freiwillig verlässt, glücklich leben? Das bekommen wir nur hin, wenn wir unsere Entwicklungszusammenarbeit neu orientieren. Was Herr Müller macht, ist zum Teil schon auf dem richtigen Weg, aber es reicht noch nicht aus. Es muss mit allen EU-Mitgliedsstaaten viel besser koordiniert werden, weil jedes EU-Mitgliedsland derzeit eine eigene Entwicklungszusammenarbeit organisiert, die nicht aufeinander abgestimmt ist. Dazu gehört aber auch, dass wir wirksame Instrumente innerhalb der EU entwickeln, die den Schlepperbanden das Handwerk legen, die daran auch noch verdienen.
Wir müssen zusammen mit den Ländern - ich denke an Libyen, an den Libanon und die vielen Länder, die maßgeblich sind für die Flüchtlingsbe
wegung - konkrete Vereinbarungen treffen, um die Flüchtlingsbewegung zu stoppen.
Zum Schluss will ich noch etwas sagen, was uns alle auch beschämen muss. Wir alle, die wir hier sitzen, wissen, dass außer den Menschen, die jetzt in Bewegung sind und die aus welchen Gründen auch immer flüchten und bisher in ganz Europa angekommen sind, noch weitere Millionen und Abermillionen Menschen in der Binnenmigration unter schrecklichsten Bedingungen auf dem afrikanischen Kontinent verweilen. Diese Menschen befinden sich unter Zuständen, die schlimmer als Kriegszustände sind, in Lagern, die schlimmer sind als mancher Kriegsherd. Wenn wir das auflösen wollen, brauchen wir eine wirtschaftlich starke, eine funktionierende Europäische Gemeinschaft sowie multilaterale Organisationen wie die UNO.
Zum Abschluss kann ich mir nur wünschen, weil das ein ernstes Thema ist, dass es unter der deutschen Ratspräsidentschaft gelingen möge, eine gemeinsame Position der Gemeinschaft der europäischen Staaten zu erreichen, um in der UNO und in den anderen Gremien mit einer stärkeren Stimme eine richtige Politik auf den Weg zu bringen.
Es ist ein großes Thema, aber wenn wir nicht darauf achten, dass wir bei uns in Deutschland - und die anderen in ihren Ländern - mit dem, was wir auch im Sinne Europas machen, die Akzeptanz der Bevölkerung gewinnen, dann gerät das ganze Gebäude ins Wanken. Das will ich mir gar nicht ausmalen; das wäre das Schlimmste, was der Weltgemeinschaft passieren könnte: ein destabilisiertes Europa. - Ich wünsche der Ratspräsidentschaft viel Erfolg.
Sehr geehrter Kollege Striegel! Ich und wohl auch alle Mitglieder meiner Fraktion sind fest davon überzeugt, dass Sachsen-Anhalt bereits nicht nur einen kleinen, sondern einen großen Beitrag in der Flüchtlingspolitik geleistet hat.
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir, verglichen mit den Flüchtlingen, in einem unglaublichen Wohlstand leben. Aber wir haben einen Strukturumbruch hinter uns, der europaweit seinesgleichen sucht. Wir haben Regionen mit einer strukturellen Arbeitslosigkeit von über 50 % über zwei Jahrzehnte gehabt; das ist jetzt besser geworden. Über 90 % der Bevölkerung im Erwerbsalter haben in den letzten Jahrzehnten mindestens dreimal ihren Arbeitsplatz wechseln müssen. Das sind unglaubliche Strukturbrüche. Es hat sich für alle alles verändert. Die Sorgen, die die Menschen hier haben, müssen wir mit im Blick behalten.
Ich möchte eine Asylpolitik, eine Solidarität und humanitäre Hilfe, die die Menschen mitnimmt und nicht besorgt oder verängstigt oder ablehnend so aufstellt, dass sie Rattenfängern in die Hände laufen. Wir müssen die Menschen mitnehmen. Insofern glaube ich, dass wir etwas Großes geleistet haben, dass wir zu Weiterem fähig sind. Aber das Maß der Dinge, sagt der Apotheker, ist entscheidend für das Überleben.
Ich kann Ihnen sagen, wer die Rechtsgrundlagen geschaffen hat.
Die Kraft des Faktischen hat die Anwendung geltenden Rechts ausgehebelt. Ich sage das ganz klar für die CDU-Fraktion im Landtag SachsenAnhalt: in einem viel zu großen Ausmaß. Das ist überhaupt kein Dissens; das haben wir auch mehrfach öffentlich erklärt, dazu stehen wir auch. Es waren Krisensituationen, es waren Ausnahmesituationen. Aber jede Ausnahmesituation muss ein Ende finden und es kann nicht so weitergehen. Deswegen ist unsere Position: Wir haben geltendes Recht, das durchgesetzt werden muss, sonst geben wir Rechtsstaatsprinzipien auf. Wer die EU als Wertegemeinschaft bezeichnet - das tun wir alle gemeinsam -, der darf nicht dauerhaft dulden, dass Rechtsgrundlagen einfach ausgehebelt werden. Das ist unsere Position.
Werter Kollege, ich muss Ihnen komplett, zu allem, was Sie jetzt gesagt haben, widersprechen. Wenn Sie Ihre Anträge, Ihre Positionierungen in den Reden und die Antwort der CDU-Fraktion nachlesen, dann ist das in sich schlüssig und aus meiner Sicht auch heute noch gerechtfertigt. Man kann nicht Dinge ständig auf dem Rücken oder zulasten Dritter transportieren und Gesellschaften spalten. Falsches muss als Falsches bezeichnet werden, Kritisches muss kritisiert werden, das ist überhaupt kein Thema. Aber den Umgang untereinander dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Deswegen gibt es viele Gründe, warum wir so manchem AfD-Antrag nicht zugestimmt oder uns in der Abstimmung darüber der Stimme enthalten haben.
Auf Ihre erste Bemerkung - das ist mein erster Widerspruch noch mal -: Weder die CDU
Deutschland noch die CDU Sachsen-Anhalt haben an einem einzigen Punkt geltendes Recht ausgehebelt.
Zu Ihrer Erinnerung noch einmal, weil man Geschichtsklitterungen gleich widersprechen muss: Es war die Vereinbarung der deutschen Bundesregierung mit der österreichischen Bundesregierung, es damals 15 000 Menschen mit vielen Kindern, mit Kleinkindern, in einer unerträglichen Situation in Budapest zu ermöglichen, in einem kalten Winter aus dem dortigen Bahnhof in ein gesichertes Obdach in europäischen Mitgliedsländern zu gelangen. Das haben die deutsche und die österreichische Regierung vereinbart.
Das konnte damals so niemand vorhersagen. Wir wissen heute, dass dies ein Dammbruch war, der die Flüchtlingsbewegung noch gepusht hat, die uns allesamt an die Grenzen der Überforderung geführt hat. Das ist so gewesen und nicht anders. Gerade weil das so ist, muss man auch die Lehre daraus ziehen; denn solche Zustände dürfen nicht so bleiben. Es hat Verbesserungen gegeben. Aber wir müssen weiter daran arbeiten, dass das beherrschbar wird und nicht außer Kontrolle gerät.
Herr Minister, Bund und Länder unternehmen enorme Anstrengungen mit Konjunkturpaketen und einer Reihe von Hilfsmaßnahmen, um die Folgen der Coronakrise auch wirtschaftlich abzufedern.
Zu einem Thema habe ich eine Frage. Sie betrifft die Mehrwertsteuerabsenkung, die schon ab Juli in Kraft treten soll und nur für eine Dauer von sechs Monaten geplant ist. Bei der letzten Mehrwertsteueränderung gab es einen Vorlauf von ungefähr anderthalb Jahren. Ich frage jetzt, ob es schon dazu Erkenntnisse gibt, ob diese eigentlich ganz geile Idee praktisch durchführbar ist.
Sie müssen in einem Unternehmen bis zu mehrere Hundert Konten umstellen, wenn Sie das Datev-System nehmen. Damit sind enorme Kosten für die Software, die Buchungsänderungen, die Vorverträge, Werkverträge, Lieferverträge etc. verbunden. Halten Sie das für leistbar? Gibt es dazu zwischen Bund und Ländern schon darüber Gespräche, wie man damit umgehen soll?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir vom Ältestenrat nur sehr wenig Zeit für diesen Tagesordnungspunkt zugemessen bekommen haben, würden die einen vielleicht nur sagen: Glückwunsch an den Antragsteller für das Timing! So dicht an den politischen Aschermittwoch kommt man so schnell nicht heran. Wir lehnen den Antrag ab.
Wir anderen würden vielleicht in aller Kürze erinnern an den Entstehungsprozess der LENA, der nicht einfach war, an die umstrittene Gründung, bei der seinerzeit die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit angezweifelt wurden, für 1 Million € im Jahr eine GmbH des Landes zu gründen, die Dienstleistungen anbietet, die alle bereits am Markt qualifiziert angeboten wurden, und vielleicht an die „Volksstimme“ vom 28. Oktober 2014, als in dem Bericht des Rechnungshofes das Verfahren von Personalauswahl, Qualifikation, Eignung, Bezahlung etc. kritisiert wurde.
Wir als CDU-Fraktion wiederum - für diese spreche ich - sagen heute: Wir stehen in der Pflicht und wollen darauf achten, dass Mehrwert und Nutzen der LENA erkennbar sind. Wir sagen als CDU-Fraktion: Es gibt inzwischen in der LENA auch qualifizierte Mitarbeiter, die sich Anerkennung und Wertschätzung in ihrem Aufgabengebiet erworben haben. Wir von der CDU-Fraktion sagen: Es wäre unfair, auf die Website der LENA zu schauen, sich darüber lustig zu machen, dass sie nun endlich den ältesten Kühlschrank SachsenAnhalts gefunden hat - er ist 63 Jahre alt -, und zu behaupten, das sei alles, was dort stattfinde.
Die LENA ist Ansprechpartner für den öffentlichen Sektor, für die Wirtschaft und für private Verbraucher. Sie erarbeitet und bietet unter anderem eine Bauherrenmappe, die wichtige Informationen zum
Thema energieeffizientes Bauen enthält, und mit dem Energieatlas Sachsen-Anhalt ein raumbezogenes Informationssystem zu verschiedenen Energiethemen, Beratungen und Publikationen.
Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle: Wenn man auf die Angebote auf der Website der LENA schaut und auf den Link zum Handbuch Energiemanagement klickt, das sehr interessant klingt, landet man im Nichts unter der Überschrift „Modern denken“, aber nicht bei einem Handbuch. Über den nächsten Link gelangen Sie dann zum Coronavirus und zu Autobahnschildern.
Das ist sicherlich nur eine technische Frage. Vielleicht kann man sich dieser einmal widmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Haus! Ein Blick in den Koalitionsvertrag macht klar, dass der Antrag nicht nur wegen seiner zeitlichen Nähe zum Aschermittwoch abgelehnt werden wird; denn im Koalitionsvertrag steht - ich darf zitieren -:
„Wir werden in diesem Zusammenhang die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) als Ansprechpartner für die Energieeffizienz, Klima- und Ressourcenschutz und eine nachhaltige Energieversorgung sowie Bürgerenergie weiterentwickeln. Wir unterstützen die LENA bei der Entwicklung von zum Beispiel Dialogformaten in der Form von Energietagen für übergreifende Themen und Akteure der Energiebranche.“
Pacta sunt servanda - der Vertragstreue, einem Grundsatz des Vertragsrechts, fühlen wir uns verpflichtet. Dies macht klar, dass wir diesem Antrag natürlich nicht zustimmen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion sieht sich in ihrer von Anfang an auf Sachlichkeit basierenden Art, mit diesem Thema umzugehen, bestätigt. Die Wiederkehr des Wolfes wird eine konfliktbeladene Herausforderung sein. Nur durch Transparenz und fachlich begründetes Handeln wird die Wiederkehr großer Beutegreifer Akzeptanz finden.
Wir müssen feststellen, dass die von Wildbiologen prognostizierten Anstiege der Population in der Realität eingetroffen sind.
Mit mehr als 1 000 Wölfen in Deutschland ist der Grund für den gegenwärtigen Schutzstatus des Wolfes, nämlich der günstige Erhaltungszustand der Art, eigentlich entfallen. Deswegen müssten wir folgerichtig auch bei der EU beantragen, so wie es der Kollege Barth hier schon vor einiger Zeit erklärt hat, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu übertragen.
Mit der nun erfolgten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Zustimmung im Bundesrat, um nun auch die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen zu vereinfachen, haben wir eine neue Situation. Wir begrüßen das als CDU ausdrücklich. Es ist ein wichtiger kleiner Schritt in die richtige Richtung hin zu einem wissenschaftlich begründeten, zeitgemäßen Wolfsmanagement, das wir noch vermissen.
Der Bund hat mit der Bundesratsentscheidung vom Februar dieses Jahres einen Schritt getan. Die entscheidende Botschaft ist erstens, dass die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen, die wiederholt Schaden verursachen, ja, sogar ganzer Rudel, nunmehr vereinfacht möglich wird, dass aber zweitens die erleichterte Entnahme von Wölfen - das ist das Entscheidende - europarechtskonform ist. Ansonsten hätte der Bundesrat nicht zugestimmt. Insofern sind viele Behauptungen in dieser Richtung vom Tisch.
Wir brauchen aber mehr, und zwar mehr Rechtssicherheit im Sinne von Tierwohl und Jägerschaft. Das ist noch nicht erreicht. Es muss noch nachjustiert werden. Deswegen müssen wir uns ganz unaufgeregt die Leitlinie Wolf anschauen, gerade den Punkt 7, was die Rechtssicherheit betrifft, im Tierwohlinteresse; denn wer anders soll dann fach-, sach- und tierwohlgerecht entnehmen dürfen, wenn es dann ansteht, als die, die es fachlich können, nämlich die Jäger.
Momentan sind in Fällen von Verletzungen beispielsweise der Kreisveterinär und der Polizist damit beauftragt zu euthanasieren oder zu töten und nicht der Jäger, der vielleicht gerade im Revier ist, der das könnte und vielleicht eher dafür geeignet wäre.
Zum Schluss noch etwas zum Antrag der AfDFraktion ganz konkret. Ich habe noch einmal nachgelesen, wie Sie sich darüber lustig gemacht haben, dass andere hier das Wolfsthema thematisiert haben. Mittlerweile haben Sie es selbst auf der Agenda. Ich könnte das alles zitieren.
Ich kann Ihren letzten Punkt nicht nachvollziehen. Sie fordern uns dazu auf zu beschließen,
die Landesregierung dazu aufzufordern, dass die Entschädigungen für Schäden und Folgekosten bei den Nutztierhaltern „in einer Frist von mindestens zwei Monaten“ auszureichen sind. Das heißt auf gut Deutsch, während die Tierhalter sagen, es muss so schnell wie möglich gehen, wir wollen nicht so lange warten, sagen Sie, es darf auf keinen Fall schneller als zwei Monate sein.
Insofern ist das eine oder andere hier noch zu besprechen. Das machen wir dann im Ausschuss. Die CDU-Fraktion empfiehlt die Überweisung.
Geschätzter Kollege Barth, ich habe zwei Fragen. Sie haben erwähnt, dass wir uns mit der FFHRichtlinie befassen müssen. In dieser wurde der Schutzstatus des Wolfes im Wesentlichen und grundsätzlich mit dem damals vorherrschenden Zustand begründet, dass noch kein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation vorhanden sei. Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem wir in Deutschland null Wölfe hatten. Inzwischen wurden nach Aussagen des Deutschen Jagdverbandes angeblich 1 000 bis 1 300 Wölfe nachgewiesen.
Die erste Frage: Müsste jetzt nicht jemand aktiv werden und den Erhaltungszustand dieser Wolfspopulation feststellen, damit wir eine Übertragung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V beantragen können?
Die zweite Frage: Wer sollte denn die jetzt durch den Beschluss des deutschen Bundesrates und des Bundestages ermöglichte leichtere Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen umsetzen, wenn nicht die dafür ausgebildeten Jäger? Wer soll das denn tun? - Wenn gewollt ist und wenn das nur Jäger können, dann müsste man doch schlussfolgernd die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit sie das auch tun.
Sehr geehrter Kollege Aldag, ich kann Ihnen hinsichtlich der Rechtssicherheit nur zustimmen. Wir in der CDU-Fraktion sehen das Thema genau so, wie Sie es beschrieben haben. Diesbezüglich müsste auch aus unserer Sicht nachjustiert werden.
Ich habe zwei Fragen. Zu der ersten Frage. Unsere Frau Ministerin hat angesprochen, dass der Herdenschutz ein wichtiges Instrument ist. Stimmen Sie nicht auch der Einschätzung der Landschaftsplaner, der Leute im ländlichen Raum, der Landwirte und der vielen anderen zu, dass wir neue Probleme schaffen und es an seine Grenzen stößt, wenn wir das ganze Land mit Zäunen mit Elektrolitzen einfrieden?
Ich frage das vor dem Hintergrund, dass wir die bisher als notwendig und ausreichend beschriebenen Maßnahmen immer wieder aufrüsten mussten: 90 cm, 120 cm. Jetzt sind wir streckenweise bei 150 cm. Es gibt Beispiele, dass Wölfe auch andere Einfriedungen und Herdenschutzsicherungen überwinden. Insofern müssten wir doch auch irgendwann einmal aus unterschiedlichen Gründen an unsere Grenzen kommen.
Zu der zweiten Frage. Es geht um den Schutzstatus, der sich auf den Erhaltungszustand begründet und erst dann aufgehoben und in eine andere Kategorie umgewandelt werden kann, wenn ein günstiger Erhaltungszustand dieser Wolfspopulation festgestellt wird. Ist es nicht dringend überfällig, dass auch wir in Deutschland nun endlich von der EU verlangen, einmal zu beziffern, wann dieser günstige Erhaltungszustand erreicht ist?
Ich frage das vor dem Hintergrund, dass wir diesen Erhaltungszustand mit 100 Wolfsrudeln im dicht besiedelten Deutschland - 350 000 km², 82 Millionen Menschen - angeblich noch nicht erreicht haben und dieser in Schweden - 10,2 Millionen Einwohner auf 447 000 km² - mit 300 Wolfsrudeln schon erreicht worden ist. Dort gibt es eine Lizenzjagd, wie in elf anderen EU-Mitgliedstaaten auch.
Frau Präsidentin, nur eine Zwischenintervention. - Ich habe noch einmal die Wortprotokolle - das ist ja dank Padoka einfach - zum Thema Wolf und große Beutegreifer in diesem Landtag nachgelesen und kann heute feststellen, dass die Fraktion der AfD ihre Position zum Thema Wolf um 180 Grad geändert hat.
Sie haben sich lustig darüber gemacht, wenn andere das Thema angesprochen haben, Sie und zwei weitere Kollegen Ihrer Fraktion. Die Zwischenrufe lauteten „Panikmache“ und Verschiedenes andere mehr.
Sie haben sich hier wörtlich darüber beschwert, dass man Jagd auf Elefanten, Tiger und Löwen noch erlaube und für Wölfe und Biber nunmehr kein Platz sein solle im schönen Deutschland. Sie haben - nicht Sie persönlich, aber Ihre Fraktion - gesagt, das Zusammenleben mit dem Wolf muss in einem aufgeklärten Land möglich sein usw.
Wenn man das alles mal zusammennimmt, muss ich sagen, okay, Sie haben Ihre Meinung um 180 Grad geändert. Ich wollte das an dieser Stelle noch einmal feststellen.
Kollege Gebhardt, vorweg: Ich sehe es sehr kritisch, unangemessen, als nicht zielführend und auch als falsch an, wie die Tarifverhandlungen aus der Sicht der Beschäftigen bei Ameos derzeit laufen. Eine Herangehensweise der Geschäftsführung, wie sie derzeit erfolgt, kann nicht erfolgreich sein. Am Ende wird immer ein Ergebnis stehen. Aber egal wie das Ergebnis aussieht, man wird keine zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Aber das ist eine andere Geschichte.
Aber ich richte mich mit einer ganz anderen Frage an Sie. Sie haben sehr mutig sehr viele Zahlen zu den Einkommen der Beschäftigten genannt. Woher stammen diese und wie belegen Sie diese?
Sie haben in Ihrer Schwarz-Weiß-Rede außerdem pauschal gesagt, die Privatisierung sei ein großer Fehler gewesen; es gehöre in kommunale Hand und dann sei alles besser.
Wieso verschweigen Sie, dass bei kommunaler Trägerschaft nicht automatisch alles besser ist, siehe die drohende Insolvenz im Burgenlandkreis, und dass in kommunaler Trägerschaft des Salzlandkreises letztlich das neueste und mit öffentlichen Mitteln geförderte Klinikum in Staßfurt geschlossen wurde, weil gar keine Ärzte mehr vorhanden waren? Das heißt, in kommunaler Trägerschaft war von vier Standorten einer dicht, und zwar der modernste Standort. Was ist daran besser?
Sehr geehrter Herr Kollege Lange, ich habe Ihren Worten entnommen - wenn ich das einmal so interpretieren darf -, dass wir die Sorgen der vom Deponiebau betroffenen Bürger unseres Landes ernst nehmen müssen und mit den Sorgen nicht politisch spielen dürfen. Deswegen ist eine solche pauschale Forderung, so eine Behauptung, man könne mal hopplahopp den bestehenden Abfallwirtschaftsplan für verbindlich erklären - -
- Nein, nicht Sie. Ich rede über die AfD. Hören Sie doch einmal richtig zu. Haben Sie etwas in den Ohren? - Es ist schwer, zu dieser Stunde zu folgen. Ich weiß schon. Das ist schon klar.
Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht darauf hereinfallen und klar benennen, dass das, was die AfD hier fordert, keine Lösung für das Problem auch nur eines einzigen vom Deponiebau betroffenen Bürgers ist. Das hilft nicht. Das geht nicht. Das löst kein Problem. So weit, so gut.
Sie haben ein weiteres Problem angesprochen. Das hören wir von jeder Bürgerinitiative und das ist nun auch eine berechtigte Sorge. Sie haben es angesprochen: der Müllimport. Mich stört es auch, wenn Müll von Hamburg, Italien oder sonst woher nach Sachsen-Anhalt verbracht und hier abgekippt wird. Ich möchte nicht in einer Müllhalde Europas leben. Vor dem Hintergrund des Europarechts ist es die Frage bei DK 0 und DK I: Wie sind Ihre Vorschläge? Können wir diese Müllimporte von Abfällen, die den Deponieklassen 0 und I zugeordneten werden, verhindern?
Ich geben Ihnen in einem Punkt recht, Kollege Lange, nämlich dass man umso mehr Müll ins Land bekommt, desto mehr Kapazitäten man hat. Das ist schon klar. Das ernst zu nehmende Problem ist aber - darin stimmen wir überein -, dass die Europäische Union die Abfälle für DK 0 und DK I - enthaltene Stoffe, nicht-organisch usw., also Bauschutt - als ein handelbares Wirtschaftsgut klassifiziert hat. Somit können sie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes verbracht
werden. Wir können es derzeit gar nicht verhindern.
Es gibt außerdem noch eine Vielzahl an Umgehungstatbeständen. Wenn beispielsweise Firmen in Sachsen-Anhalt als Müllmakler fungieren würden, dann könnten sie genauso wie einheimische Firmen den entsprechenden Müll deponieren. Daraus resultiert die Frage: Hat Ihre Partei eine Antwort darauf, wie man diesen Umstand verändern kann?
Frau Präsidentin, es ist eine Intervention. - Ich möchte mit einer Legende aufräumen, die so nicht im Raum stehen bleiben darf, auch bei aller Kritik an privaten Krankenhausbetreibern, die hier und dort auch berechtigt sein mag. Fakt ist, dass im Salzlandkreis das kommunal geführte Klinikum vor dem Konkurs stand, hoch defizitär war, und dass der Standort Staßfurt, ein Neubau, in Ermangelung von Ärzten, die vorher wegliefen, bereits geschlossen worden war. Erst durch die Privatisierung der Klinika, die vom Kreistag nicht ohne Grund mit großer Zustimmung beschlossen worden war, war es möglich, den schon geschlossenen Standort Staßfurt wieder zu öffnen. Er ist geöffnet, er wird betrieben und das Angebot wird ausgebaut.
Das sage ich, damit hier nicht falsche Legenden im Raum stehen bleiben, die dem Standort Staßfurt nur schaden.
Sehr geehrte, geschätzte Kollegin Frederking, Ihnen ist ja bekannt, dass wir in Sachsen-Anhalt derzeit etwas mehr als doppelt so viele Windkraftanlagen auf unserem Landesgebiet stehen haben als Baden-Württemberg oder Bayern, die wesentlich größer sind.
Nun frage ich vor diesem Hintergrund: Müsste denn nicht beim Repowering zuerst gesichert sein, dass die von Ihnen zu Recht angesprochenen Speicherkapazitäten geschaffen worden sind, bevor wir die installierte Leistung der Windkraftanlagen weiter erhöhen, weil ja schon jetzt die installierte Leistung oft wegtransportiert werden muss, obwohl wir sie bezahlen, weil sie nicht im Netz unterzubringen ist?
Wissen Sie, welche Geschwindigkeit bei den neuen Anlagen, die ja eine Höhe von 260 m erreichen, an den Spitzen der Flügel erreicht wird und was das für Auswirkungen auf Anwohner im Umkreis von 5 bis 6 km hat? - Die Geschwindigkeit beträgt bis zu 700 km/h, ich kann Ihnen das sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen im Zusammenhang mit dem Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Land Sachsen-An
halt wird aus der Mitte des Landtages eingebracht, weil konkrete Fälle bereits deutlich machten, dass schon längst das Landesrecht sowohl an höchstrichterliche Rechtsprechung als auch an die EU-Richtlinie EU 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, hätte angepasst werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat seit dem Jahr 2011 wiederholt Vorgaben zur Zulässigkeit von medizinischen Zwangsbehandlungen getroffen.
Die Auslegung des Justizvollzugsgesetzes Sachsen-Anhalts bei dringenden Fällen notwendiger medizinischer Behandlungen Strafgefangener erfolgte durch Verantwortliche für den Maßregelvollzug letztendlich so, dass es nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach und dringend erforderliche medizinische Behandlungen über einen langen Zeitraum nicht erfolgten, und zwar selbst dann nicht, wenn ärztliche Gutachten die Notwendigkeit der Behandlung und Folgeschäden für Betroffene bei Unterlassung aufzeigten. Ganz offensichtlich muss deswegen auch hierzu eine Klarstellung erfolgen.
Es ist ebenso darauf hinzuweisen, dass die rechtliche Ausgestaltung von Verlegungen psychisch kranker Straftäter in Einrichtungen des Maßregelvollzugs noch im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden muss. Dies ist für den Prozess der Beratungen im Gesetzgebungsverfahren beabsichtigt.
Ferner wurde durch die Fraktion der CDU bereits angekündigt, in diesem Zusammenhang die praktizierte Form der Beleihung im Rahmen des gGmbH-Modells der Salus zu prüfen.
Es wird also höchste Zeit, das Landesrecht anzupassen, damit nicht ungewollt Menschen im Staatsgewahrsam zu Schaden kommen.
Zu beachten ist: Medizinische Zwangsbehandlungen stellen eine besonders schwerwiegende Form des Eingriffs in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Dennoch gibt es Fälle, in denen das zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Die materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen innerhalb und außerhalb freiheitsentziehender Unterbringung sind bereits bundesrechtlich so weit an die Rechtsprechung angepasst, dass der Spielraum des Landesgesetzgebers begrenzt ist. Nur bei einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur freien Selbstbestimmung ist der Staat berechtigt, auf Heilung zielende Eingriffe auch gegen den natürlichen Willen der unterbrachten Person vorzunehmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf der Überzeugung, dass der Landesgesetzgeber nur für die Regelung von Maßnahmen zur Abwendung sogenannter Polizeigefahren, also zur Abwendung einer bestehenden Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Untergebrachten oder einer anderen Person, beauftragt ist.
Hinzu tritt für untergebrachte Personen nach dem Maßregelvollzugsgesetz des Landes SachsenAnhalt und dem Therapieunterbringungsgesetz eine Regelungskompetenz für Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Entlassungsfähigkeit zu erreichen.
Mit dem Gesetzentwurf soll weiterhin die Ausgestaltung der Fixierung als besondere Sicherungsmaßnahme neu geregelt werden. Durch die bereits erwähnte Rechtsprechung ergibt sich die Verpflichtung, die Fälle hinreichend klar zu bestimmen. Den Rahmen geben die Rechtsprechung und der Bundesgesetzgeber nach Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich sind die Verantwortungsträger der Rechtsstaatinstitutionen dafür verantwortlich, dass die Grundrechte unserer Verfassung, wie die Unverletzlichkeit der Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, für jedermann gilt, auch im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen.
Der Gesetzentwurf, vorliegend in Drs. 7/4953, sollte zur federführenden Beratung in der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Finanzen überwiesen werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Schön. - Frau Ministerin, ich habe nur eine Frage. Nach Abschluss der sehr umfangreichen Beratungen haben wir zum Landesjagdgesetz kurz vor Toresschluss noch eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes bekommen. Das hat uns alle verwundert. Sie sind ausführlich auf diese eingegangen. Nach meinen Recherchen sind weder in dem Gesetz über den Landesrechnungshof für das Land Sachsen-Anhalt Positionierungen des Landesrechnungshofes zum Jagdrecht vorgesehen, noch ist er damit in der parlamentarischen Praxis in Sachsen-Anhalt oder in einem anderen Bundesland jemals vorstellig geworden. Können Sie sich das erklären?
Gut.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir das Landesjagdgesetz nun in der zweiten Lesung novellieren können. Ich empfehle im Namen der CDU-Fraktion eine Zustimmung.
Ich möchte mich zu Beginn für die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf, die sehr umfangreich waren, bei dem Landesjagdverband, dem Landesbauernverband, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei den Koalitionspartnern bedanken, die mit den Jagdgenossenschaften, den Kreisjägermeistern und vielen anderen fachlich fundiert diskutiert und mit großer Ernsthaftigkeit die Argumente für die eine oder andere Regelung sorgfältig abgewogen und am Ende jeweils eine vernünftige Regelung gefunden haben. Vielen Dank für diese Zusammenarbeit.
Ein bisschen gewundert habe ich mich jetzt über den Beitrag der LINKEN, in dem von einem mutlosen Gesetzentwurf gesprochen wurde. - Sie haben zu der ganzen Thematik keinen einzigen Antrag eingebracht. Darin hätten Sie Ihre Vorstellungen präzise einbringen können. Alle guten Vorschläge haben, wie Sie wissen, eine Chance, verwirklicht zu werden.
Zur Sache selbst. Für die CDU-Fraktion sind bei den vielen Änderungen, die schon im Gesetzentwurf enthalten waren, noch einige wesentliche hervorzuheben gewesen. Insbesondere war es uns wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten weiter zu intensivieren und eine Wildschadensregulierung zu erreichen, mit der sich die aktuelle Situation der Bestände, insbesondere des Schwarzwildes und des Umgangs damit, besser handhaben lässt.
Wir begrüßen ausdrücklich auch die Zulassung der Schalldämpfer, die vorher in Sachsen-Anhalt noch untersagt waren. Das ist sowohl für die Hunde als auch für die Jäger eine wesentliche Erleichterung; sie war überfällig.
Für die CDU-Fraktion ist noch ein weiterer Punkt von besonderer Wichtigkeit. Wir brauchen ein aktuelles elektronisches Jagdkataster, und zwar von der Altmark bis hinunter nach Zeitz. Deswegen haben wir uns dafür stark gemacht, dass alle Jagdgenossenschaften mit einem aktuellen Datensatz ausgestattet werden, weil es viele Veränderungen von Flurstücken, viele Flurneuordnungs- und viele andere Verfahren, gegeben hat. Nunmehr werden Jagdgenossenschaften zum Selbstkostenpreis damit ausgestattet. Das ist auch ein Nutzen für das ganze Land.
Die Erntejagd, gerade im Hinblick auf das Schwarzwild, dessen Populationen einzudämmen ist, wird mit der neuen Formulierung rechtssicher und praktisch handhabbarer unterstützt. Auch die Bekämpfung der Neozoen war wichtig; die Nilgans wurde von der Ministerin erwähnt. Aber auch für die Nutria-Bekämpfung wurden Regelungen gefunden, ebenso wie für die Hegeaufgaben, gerade was die Rebhuhn- und Fasanbestände und die Eiweißfütterung in den Aufzuchtgehegen betrifft.
Ein Vorschlag, der im Gesetzentwurf enthalten war, fand im Ausschuss nicht die Mehrheit, weil dieser einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Jagdpächter und -eigentümer bedeutet hätte, nämlich das Vorschreiben der Duldung des Überjagens durch Hunde ohne Begrenzung. Dazu muss ich sagen: Der Vorschlag, der durch das Ministerium in den Gesetzentwurf eingebracht wurde, hätte weder mehr Rechtssicherheit noch einen Vorteil gebracht, sondern hat neue Fragen aufgeworfen. Es wurde eingeräumt, diesen
Rechtsunsicherheiten durch bessere Formulie
rungen entgegenzuwirken. Das ist aber während der Beratung nicht erfolgt. Insofern bin ich froh, dass diese Formulierung im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist. Damit wird auch Rechtsfrieden geschaffen.
Abschließend bleibt mir nur, allen zu danken, die mitgewirkt haben.
Das tue ich, Herr Präsident. - Ich empfehle die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung zum Landesjagdgesetz und verbinde dies mit einem Dank an die Naturschützer mit der höchsten Fachkompetenz im Land: die Jäger, die jeden Tag Naturschutz praktizieren.
Verehrter Kollege Lippmann, ich habe in Ihrer Rede etwas vermisst. Ich habe eine ganz klare Distanzierung von Ihren Genossen in Berlin vermisst.
Sie kritisieren die Privatisierung und wünschen mehr staatliches Eigentum an verschiedenen Dingen, unter anderem an Wohnungen und anderes mehr. Aber die größte Privatisierungswelle in der Bundesrepublik Deutschland hat dort stattgefunden, wo LINKE mitregiert haben, nämlich in Berlin.
- Halt, halt, halt! Nicht so aufgeregt! In Bezug auf die Glaubwürdigkeit heißt doch das - -
In der Zeit, in der die LINKEN in Berlin mitregiert haben, wurden dort 209 000 Wohnungen privatisiert.
Das ist die größte Zahl in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik. Distanzieren Sie sich davon und erkennen Sie das als einen Fehler in
Ihrem Sinne an? Oder wie gehen Sie damit um, dass Sie hier so reden, aber dann, wenn Sie regieren, anders handeln?
Zweitens. Sie haben hier die größte systematische Entreicherung des Staates kritisiert.
Aber diese findet überall dort statt, wo LINKE regieren. Das zeigt nicht nur das Beispiel Berlin. Sie antworten in Ihrer Kritik auf den Sozialstaat, den wir jetzt haben, mit sozialistischen Ideen von gestern. Welchen Sozialismus würden Sie denn jetzt, wenn Sie es könnten, einführen?
Wir hatten Stalin. Wir hatten die DDR. Wir sehen China, Nordkorea.
In Kuba ist das Wetter besser; das gebe ich zu.
In Venezuela sehen wir ebenfalls einen sozialistischen Staat, der von Ihnen ja auch unterstützt wird, zumindest von Ihren Parteifreunden in Berlin. Welche Form des Sozialismus würden Sie uns denn jetzt empfehlen? - Das wäre jetzt meine Frage.
Natürlich darf man sich nicht vor Debatten wegducken. Insofern ist die Aktuelle Debatte zu die
sem Thema auch immer angezeigt; das ist überhaupt keine Frage. Es ist auch nicht gut, sich auf irgendwelche Plattitüden zurückzuziehen, weder auf vergangene noch auf zukünftige. Die Debatte muss geführt werden.
Deswegen frage ich nach. Sie beklagen jetzt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, den Druck aus schlechten kommunalen Kassen, der, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ursächlich dafür ist, dass Ihre Genossen in Regierungsverantwortung in Berlin das Gegenteil von dem machen, was Sie hier propagieren,
nämlich Wohneigentum verkaufen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wieso verkauft man dann die Wohnungen an private Investoren und kauft sie teilweise zum siebenfachen Preis wieder zurück? - Das hat gerade in der Berliner Presse gestanden. Das ist wirtschaftlich ja auch für einen kommunalen Haushalt hanebüchen. Zusätzlich haben sie Vermögen der Stadt Berlin privatisiert, haben es privaten Investoren gegeben, mit dem Rendite erwirtschaftet werden kann, zumal auch die kommunalen Wohnungsgesellschaften damit werben, Renditen von bis zu 20 % zu erzielen. Die Einnahmen für den Berliner Haushalt aus den noch verbliebenen Restwohnungen betragen immerhin 207 Millionen €. Wieso verkaufen Sie das dann?
Sehr geehrter Herr Kollege Aldag, bei der Diskussion über die Musikschulen, deren Inhalt man eigentlich nur teilen kann, zumindest bei dem Thema hier im Hause, konnte man den Eindruck gewinnen, als ob Schüler in Sachsen-Anhalt nur an den kommunalen, sprich staatlichen, Musikschulen Musikinstrumente erlernen können.
Wir haben in Sachsen-Anhalt aber eine Reihe von Musikschulen mit hervorragend ausgebildeten, studierten Orchestermusikern, die nicht nur ihre Instrumente beherrschen, sondern auch pädagogisches Geschick haben und auch viele Schülerinnen und Schüler an ganz vielen Instrumenten unterrichten. Müssten wir deshalb nicht auch dafür Sorge tragen, dass dieses Angebot, das für viele Schülerinnen und Schüler gilt, in die Debatte um die musikalische Ausbildung unseres Nachwuchses einbezogen wird? - Ich habe immer das Gefühl, sie werden bei der ganzen Geschichte ausgegrenzt. Können wir dafür Sorge tragen, dass genau das nicht passiert?
Ja, genau, private Musikschulen. Dort findet auch hoch qualifizierter Unterricht statt, zumindest an den allermeisten. Das ist ein Angebot, das auch viele nutzen. Über Stipendienprogramme und Fördervereine wird es möglich gemacht, die Kinder zu fairen und leistbaren Bedingungen auszubilden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wolf ist offensichtlich immer noch dazu geeignet, ihn zu mystifizieren, zu glorifizieren, zu verharmlosen oder zu verteufeln.
All das ist Unsinn. Insofern habe ich mir bei der Einbringung des Antrags der AfD-Fraktion ein Stück weit mehr Sachlichkeit und Informationen zur Begründung des Antrags und zur Sache selbst gewünscht anstatt eines politischen Rundumschlages.
Das, was wir bei dem Thema Wolf brauchen, ist ganz klar: kein Flickenteppich, sondern bundeseinheitlich gleiche Regeln für alle. Wir brauchen mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Insofern begrüßen wir die Einigung des Bundeskabinetts
zur Entnahme von sogenannten Problemwölfen, den Umstand, dass damit mehr Rechtssicherheit und mehr Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ich denke, wir werden nachziehen und dies entsprechend nutzen.
Wir möchten noch einmal anmahnen, den Wolf nicht zu verteufeln und nicht zu verharmlosen, sondern in der Debatte über die Wiederkehr des Wolfes ehrlich, offen und transparent, mit allen Fakten auf dem Tisch, miteinander umzugehen.
Was wir dringend brauchen, weil wir es bis heute nicht haben: Wir brauchen auch für den Wolf ein Wildtiermanagement, wie es für andere Arten gilt.
Das, was hier manchmal Wolfsmanagementplan oder Wolfsmanagement genannt wird, ist kein Management, weil es weder steuert noch regelt noch Ziele anstrebt, sondern es ist ein Zählen, ein Auflisten und anschließend ein Bezahlen für Prävention und Schadensausgleich.
Das ist kein fachlich ausreichendes Management. Es muss schnellstens bundeseinheitlich und nicht in jedem Bundesland anders erfolgen.
Etwas, das überfällig ist, und das schon seit Langem, ist eine klare Aussage derer, die den Schutzstatus mit der Behauptung begründen, ein
günstiger Erhaltungszustand sei noch nicht erreicht worden. Wenn ich mit Vehemenz behaupte, ein bestimmter Zustand, der wünschenswert sei, sei noch nicht erreicht, dann muss ich auch sagen können, wann er erreicht ist. Niemand von denen, die diesen Status quo, aus welchen Motiven auch immer, bewahren wollen, sagt den Leuten offen und ehrlich, wann dieser Zustand erreicht ist. Darauf haben wir Anspruch.
Ganz zum Schluss: Ich glaube, auch die Aussage, das Beste, was man machen könne, sei ein besserer Herdenschutz, ist unzureichend - ich will nicht sagen: sogar Unsinn. Denn wohin soll das führen?
Es gibt keinen sicheren Herdenschutz.
Einen sicheren Herdenschutz gibt es nur dort, wo man Wolfsgehege hat. In der Nähe von Bremen oder bei Güstrow kann man sich das anschauen. Dort sind sie sicher. Dort können sie in das Gehege nicht hinein und aus dem Gehege nicht heraus. Alles andere sind Mythen - 90 cm, 120 cm usw., das ist alles widerlegt.
Das Verhältnis von Beutegreifer zu Beutetier - ist widerlegt. Sie gehen nicht auf Pferde - ist widerlegt. Sie gehen nicht auf Rinder - ist widerlegt. Sie überwinden so manche Schutzeinrichtung - insofern ist es kein Schutz.
Ich will auf eines hinweisen: Wir sind gegen die Zersiedelung unserer Landschaften. Wir möchten gern, dass Wild durchgängig wechseln kann, dass Fauna und Flora miteinander verbunden und möglichst frei und zugänglich sind, damit sich alle Tierarten frei bewegen können und dort, wo es nach dem Schutzstatus erlaubt ist, auch der Mensch. Wir können doch nicht Zäune mitten durch unsere Landschaft ziehen und immer höher machen
und die ganze Landschaft in Stacheldraht einhüllen eines Tieres wegen. Das ist unverantwortlich und das ist auch grober Unfug.
Wie weit wollen wir es denn noch treiben? Wie viel Geld wollen wir dafür noch einstellen? Wollen
wir in jedem Jahr die Zahlen erhöhen? Für e i n Tier? - Wir haben so viele Tiere,
- ich komme zum Schluss -
die aus naturschutzfachlichen Gründen Zuwendungen brauchten, und das ist nicht nur die Großtrappe. Überall sind die Mittel knapp, aber bei e i n e m Tier scheint Geld keine Rolle zu spielen. Das werden wir auf Dauer niemandem erklären können.