Bernhard Daldrup
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Last Statements
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Agrarstruktur ist in diesem Haus immer heiß diskutiert worden, und zwar seit mindestens 15 Jahren, solange ich hier im Parlament bin, unter ganz verschiedenen Aspekten.
Wir haben zunächst einmal - wenn ich es richtig Erinnerung habe - stets die BVVG im Mittelpunkt gehabt. Jetzt haben wir nach vielen Jahren der Diskussion und nach gescheiterten Versuchen, ein Agrarstrukturgesetz in den Landtag einzubringen, dies Gott sei Dank getan. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Fachabteilung im Ministerium bedanken, die uns in sehr kompetenter Weise begleitet haben. Ich glaube, es war auch richtig, dass wir das in Form der Arbeitsgruppe ins Parlament gezogen haben. Wir wissen alle, wie schwierig dieses Gesetz ist, da es eben sehr viele Rechtsbereiche tangiert.
Es tangiert den Eigentumsbereich. Es tangiert den Wettbewerbsbereich. Es tangiert das Bodenrecht und viele andere Rechte, die dabei eine Rolle spielen.
Wir haben schnell feststellen müssen, dass uns rechtlich enge Grenzen gesetzt sind. Wir hätten sie gerne ein bisschen weiter gefasst, aber das ist nun einmal nicht so. Deswegen ist dieses Gesetz ein Spagat zwischen neoliberalen Marktleuten, Kollektivisten und Traditionalisten, wenn man es einmal so betrachten möchte.
Deswegen ist es auch klar, dass das kontrovers diskutiert wird. Wir haben etwas vorgelegt, das, so glaube ich, schlüssig ist, das in seinen Parametern aber durchaus veränderbar ist. Wenn es gute Argumente dafür gibt, warum wir die marktbeherrschende Stellung anders als mit 50 % for
mulieren sollten, dann werden wir darüber diskutieren. Wenn es gute Argumente dafür gibt, eine Grenze von 250 ha oder von 5 ha festzulegen, dann müssen wir darüber diskutieren und dann werden wir einer Änderung auch offen gegenüberstehen.
Aber bestimmten Dingen, die bereits diskutiert wurden und die in Pressemitteilungen auch schon veröffentlicht wurden, muss ich auch eine Absage erteilen, wie zum Beispiel der Aussage, man brauche das alles gar nicht und man könne das mit Verordnungen regeln. - Nein, wir können das nicht mit Verordnungen regeln, weil der Gegenstand der Share Deals in diesem Land keine gesetzliche Grundlage hat, auf die sich eine Verordnung beziehen könnte. Deswegen können wir an dieser Stelle keine Verordnung erlassen. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung an dieser Stelle, um das dann auch vernünftig umzusetzen.
Wenn wir sagen, wir wollen die Landgesellschaft stärken, dann finden wir das richtig, weil wir glauben, dass wir hierdurch natürlich die Flexibilität erhöhen können. Aber ich sage auch: Dieser Fonds ist nicht dazu gedacht, die landwirtschaftliche Nutzfläche in ökologische Vorrangfläche umzuwandeln oder für Kompensationsmaßnahmen zu nutzen. Deswegen steht in diesem Gesetz, dass die landwirtschaftliche Nutzung gesichert sein muss. Das ist ein wichtiger Punkt auch in der Außendarstellung.
Noch etwas ist wichtig: Wir als CDU-Fraktion wollen - das war uns sehr wichtig - die breite Streuung des Eigentums. Deswegen haben wir auch die Möglichkeit, den Käuferkreis zu erweitern, ausgedehnt. Deswegen ist vorgesehen, den Mitgliedern von Agrargenossenschaften eine Gleichstellung mit dem Landwirt zu ermöglichen.
Wir haben die Kaufmöglichkeiten für die vielen Nebenerwerbslandwirte verbessert, die bislang auch Schwierigkeiten hatten, hierbei mitzumischen.
Zu den marktbeherrschenden Stellungen und den entsprechenden Grenzen sage ich Folgendes sehr deutlich: Ich habe vor ein paar Tagen mit jemandem diskutiert, der gesagt hat, die Fläche werde doch bewirtschaftet und derjenige, der die Gemarkung bewirtschafte, fördere die Schulen und mache dieses und jenes, und wenn er das nicht mehr könne, dann mache es eben jemand anders. Dazu habe ich gesagt, dass ich genau das nicht möchte. Ich möchte nicht, dass in meiner Gemarkung die Bewirtschaftung alle zehn oder 15 Jahre wechselt. Denn dann weiß ich nicht, ob der Nächste das auch noch macht. Ich möchte - das habe ich im Landtag schon einmal gesagt - eigentlich, dass jeder Hektar einen Kopf hat, den ich kenne, den ich heranziehen kann und mit dem ich diskutieren kann.
Ich möchte keinen Vorstand in Hamburg haben, den ich anschreiben muss und bei dem es erst einen Vorstandsbeschluss geben muss, damit die Hecke gemäht werden kann. Das ist das Problem, das wir haben, und wir versuchen, das mit dem Gesetz zu regulieren.
Das ist ein Spagat zwischen Marktwirtschaft, Wettbewerb und dergleichen mehr. Wir versuchen, den Wettbewerb aufrechtzuerhalten und diejenigen zu schützen, die selbst nicht dazu in der Lage sind, die sich im Markt nicht so auskennen, sie davor zu schützen, übervorteilt zu werden. Auch das ist in der Vergangenheit der Fall gewesen - daran gibt es nichts zu deuteln -,
dass nicht ausreichend über den Markt informierte Menschen übervorteilt worden sind.
Ich wundere mich ein bisschen über die Äußerungen mancher Verbände, die über Jahre hinweg auch über die Partei mit Beschlüssen versucht haben, dieses Gesetz durchzubringen, und es jetzt auf einmal kritisieren und sagen: Dies passt uns nicht und jenes passt uns nicht.
Aber es ist das Wesen der Demokratie, dass man Kompromisse machen muss. Wir werden an dieser Stelle, glaube ich, einen ersten Schritt machen, der wirklich dazu führt, dass wir in Sachsen-Anhalt eine vielfältige Agrarlandschaft und eine vielfältige Agrarstruktur bekommen. - Vielen Dank.
Ich habe eine Frage. Wir hatten vor einigen Jahren die Vogelgrippe und verschiedene andere Seuchen. Da gab es immer Schwierigkeiten an diesen Grenzlinien zwischen den Zuständigkeiten MULE und MS, weil wir den Verbraucherschutz getrennt haben.
In welcher Form wird jetzt präventiv dafür gesorgt, dass diese Abstimmungsschwierigkeiten oder ein Kompetenzgerangel im Falle eines Ausbruchs in Sachsen-Anhalt nicht vorkommen?
Danke, Herr Präsident. - Herr Kollege, zunächst: Es geht um einen Abfallstoff, der auch ein Wirtschaftsgut ist. Insofern haben wir dazu eine andere Auffassung.
Aber eines ist auch klar: Wenn Sie jetzt sagen, wir werden zur Mülldeponie Deutschlands, dann will ich darauf hinweisen, dass Sie die Auskofferung in Brüchau in der Form gefordert haben, und für diese Stoffe in Brüchau gibt es in Sachsen-Anhalt keine Deponie. Das heißt, das muss außer Landes. Wenn wir so anfangen und sagen, wir nehmen nichts herein, und andere sagen, auch sie nehmen nichts hinein, dann kriegen wir das nicht heraus. Und was machen wir dann? - Das ist schöner Populismus, den Sie hier betreiben, ja, super Populismus.
So kann man die Leute natürlich auch verunsichern, indem man ihnen erzählt, im Himmel ist Jahrmarkt, wenn man ihnen sagt: Wir sorgen dafür, dass hier nichts passiert, hier ist alles schön. Aber wenn wir selbst ein Problem haben, dann greifen wir auf die anderen zurück. Das funktioniert so nicht. Gott sei Dank funktioniert das so nicht. Ich hoffe, dass Sie da zur Einsicht kommen und ein bisschen mehr Realitätssinn an den Tag legen.
Gut, ich versuche es einmal. Frau Frederking hat mir in gewisser Weise schon etwas vorweggenommen. Die Arbeitsteilung in der Landesregierung ist so, wie sie sie beschrieben hat. Das ist Gegenstand. Ich bin schon einige Legislaturperioden hier, und es war immer wieder ein Problem bzw. ein Diskussionspunkt: Wie organisieren wir den Verbraucherschutz und machen wir das in einem Ministerium oder in zweien?
Man hat sich jetzt, ich glaube, seit etwa drei Wahlperioden darauf geeinigt, dass der Verbraucherschutz, was die lebenden Tiere betrifft, im MULE angesiedelt ist und das, was mit Lebensmitteln, mit Nahrung, mit Veterinären zu tun hat - diese gibt es ja auch in dem Bereich des Lebenden -, im Sozialministerium angesiedelt ist. - Punkt 1. Darüber müssen wir nicht diskutieren.
Herr Roi, ich will aber auf etwas hinweisen: In den Einladungen der Ausschüsse steht in der Regel - wenn es ein ordentlicher Tagesordnungspunkt ist -: Miteingeladen sind die zuständigen Ministerien. Wenn es ein ordentlicher Tagesordnungspunkt gewesen wäre,
dann wäre das Sozialministerium eingeladen gewesen; vielleicht wäre auch jemand da gewesen. Darüber kann man jetzt streiten.
Das Einzige, was Sie dem Staatssekretär vorwerfen können, ist, dass er nicht gesagt hat: Das ist nicht mein Zuständigkeitsbereich, das gehört zum Sozialministerium. Sie bekommen die Antwort schriftlich aus dem Sozialministerium. - Das können Sie ihm vorwerfen. Aber das ist doch nicht wirklich ein Grund, sich hier hinzustellen und zu sagen: Deshalb muss er zurücktreten. Das ist doch an den Haaren herbeigezogen, Entschuldigung!
Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Im Fußball würde man den Antrag der AfDFraktion „Abstauber“ nennen,
in der Wissenschaft „Plagiat“.
Ich denke, es gibt zunächst mehrere Feststellungen. Die erste Feststellung ist: Es gibt in Sachsen-Anhalt kein Problem mit Nitrat im Trinkwasser.
Es gibt in Sachsen-Anhalt keine landwirtschaftlich induzierten, direkt nachweisbaren Probleme mit Nitrat bei der Düngung. Es gibt ein Problem - das hat die Anhörung sehr deutlich gezeigt -, nämlich dass wir mit dem jetzigen Messstellennetz nicht nachweisen können, worin die Ursache liegt.
Denn es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen den Ergebnissen des Messnetzes und dem Düngungsverhalten der Landwirte. Das ist die Krux, die wir haben, weil dieses Messnetz für ganz andere Dinge eingerichtet worden ist als das, was wir jetzt machen.
Klar ist auch, dass wir den Landwirten nicht sagen können, wir setzen mal kurz die Düngeverordnung aus. Das wird und kann nicht sein. Das ist nicht rechtens, das ist unumkehrbar.
Aber wir können schon dafür sorgen, dass an den Stellen, an denen wir punktuelle Probleme haben, tatsächlich Sanktionen greifen, aber nicht in der Form, wie es jetzt geschieht, dass wir pauschale Sanktionen für alle Grundwasserkörper verhängen. Denn das funktioniert bei der Größe und Dichte der Messung so eigentlich nicht.
Was hat diese Anhörung gebracht? - Na klar, die Landwirte haben gesagt, sie wollen das nicht. Aber interessant ist schon, was die Vertreter des LHW und der LLG gesagt haben.
Sie haben im Ausschuss festgestellt, dass, egal was die Landwirte machen, aufgrund der geologischen und klimatischen Voraussetzungen - die Ministerin hat es schon gesagt -, selbst wenn sie gar nicht düngen würden, immer noch Nitrat im Grundwasser ankommen würde. Dies hängt davon ab, wie hoch die Temperaturen sind und wie viele Niederschläge fallen.
Das Verhältnis des Nitrats, das durch Düngung eingetragen bzw. im Bodenvorrat vorhanden ist, beträgt ungefähr 95 : 5. Das heißt, 95 % der Nitratmenge, die im Grundwasser ankommt, kommt
nicht aus der Düngung, sondern als Stickstoff aus dem Bodenvorrat. Das ist eine Tatsache.
Jetzt geht es darum, für die Zukunft, für die Evaluierung, für die Veränderung der Düngeverordnung zu kämpfen und uns darauf vorzubereiten, dass wir - da bin ich ein bisschen anderer Meinung als die Ministerin - keine bundeseinheitliche Vorschrift brauchen, weil die Verhältnisse so wahnsinnig unterschiedlich sind. Am Ende brauchen wir - ich weiß,
die Zeit ist vorbei -
ein Belastungsmessnetzwerk,
das die Ursachen beschreiben und herleiten kann. Und wir brauchen eine Düngeverordnung, mit der Landwirte vernünftig
- ich bin schon fertig - leben können und ihre Produkte auch so - -
Das kann ich ganz einfach beantworten. Wenn die CDU allein in der Regierung gewesen wäre, hätte sie mit Nein gestimmt. Da es in der Koalition unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, hat sich die Koalition im Bundesrat dazu der Stimme enthalten.
- Das ist das Ergebnis.
Herr Minister, der Schutz der Bürger steht im Vordergrund; das ist klar. Trotzdem ist die Verhältnismäßigkeit ja auch im Ergebnis dessen, was man machen kann, eine wichtige Frage.
Meine Frage ist: Die LAF hat einen Vorschlag gemacht, wie sie aus ihrer Sicht das Problem lösen könnte. Sie haben vorhin festgestellt, dass eigentlich nur die Auskofferung infrage komme.
Bei der Auskofferung habe ich jetzt die Frage: In welchem Umfang kann bei der Auskofferung die LAF zur Bewältigung der Kostenfrage beitragen? Oder ist das eine reine landes- und damit eine haushaltspolitische Frage?
Ich habe das nur deshalb gefragt, damit nicht eine neue Mär im Land verbreitet wird, die da heißt: Es ist alles kein Problem mit der Finanzierung; das übernimmt die LAF. Das hat Frau Frederking vorhin suggeriert. Das ist aber nicht der Fall.
Im März hat der Landtag diesen Doppelhaushalt wohlweislich als Ausdruck seiner politischen Gestaltungsmöglichkeiten beschlossen. Dieser Haushalt ist nach schwierigen und langen Verhandlungen zustande gekommen, die auch ganz objektiv schwierig sein mussten.
In diesem Haushaltsplan gibt es Titel, die die Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft betreffen. Am 28. April 2020 hat die Landesregierung den Verbänden mitgeteilt, dass eine im Haushaltsplan bereits vertitelte Maßnahme im Jahr 2021 nicht mehr stattfinden soll. Das ist die Maßnahme Agrarausgleichszahlungen; es geht um den Ausgleich für benachteiligte Gebiete. Die Maßnahme wird bisher mit eigenen Mitteln finanziert und mit Mitteln des ELER, der GAP, kofinanziert. In den Haushaltsplan für das Jahr 2021 sind ausreichend viele Mittel eingestellt worden, um diese Maßnahme durchzuführen.
Deswegen frage ich die Landesregierung - wahrscheinlich wird Frau Dalbert antworten -, ob wir, obwohl wir diesen Gestaltungsspielraum hier beschlossen haben und das Thema Gegenstand der Haushaltsverhandlungen war, diese Maßnahme nicht mehr durchführen wollen oder ob wir - oder Sie als Landesregierung - den Gestaltungsauftrag des Haushaltsgesetzgebers ernst nehmen und diese Maßnahme im Jahr 2021 weiterführen wollen.
Ich habe in der Tat noch Nachfragen:
Erstens. Es mag sein, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Gleichwohl hat es der Landtag beschlossen. Es irritiert mich dann schon sehr, dass Sie weder den Landwirtschaftsausschuss noch den Finanzausschuss darüber informiert haben, dass Sie im Haushaltsplan eine Änderung in dieser Form vornehmen, weil Sie einen Fehler gemacht haben. Das hätte man zumindest erwarten können.
Zweitens. Wir hätten bei der Programmierung des operationellen Programms die Möglichkeit, es noch mit einem Änderungsantrag zu bereinigen. Es ist ja noch Geld vorhanden. Sie könnten es also auch an dieser Stelle umsetzen.
Drittens. Sie hätten auch die Möglichkeit, es aus der GAK zu finanzieren; es sind ja noch Mittel vorhanden. Deswegen erwarte ich, dass die Landesregierung den hier beschlossenen Haushaltsplan so umsetzt, wie er im Haushaltsgesetz steht. Ich betrachte den Haushaltplan nicht als freundlichen Hinweis, sondern als klare Handlungsrichtlinie. Deswegen bitte ich Sie an dieser Stelle, es noch einmal zu überdenken und die Ausgleichszahlungen zumindest für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 fortzuführen.
Was in der neuen Förderperiode sein wird - darin gebe ich Ihnen prinzipiell recht -, was die Strukturen angeht, so ist das ein neues Spiel. Es gibt andere Schwerpunkte. Ob wir es so weitermachen werden oder nicht, obliegt uns. Wir könnten es, aber ob wir es tun, ist eine andere Frage. Darüber muss jetzt hier nicht diskutiert werden. Es geht zunächst um das Jahr 2021.
Ich teile Ihre Meinung, dass es das letzte Mittel sein muss. Aber sind Sie mit mir auch der Auffassung, dass die Landwirtschaft der Wirtschaftszweig in unserem Land ist, der am meisten politikabhängig ist und damit auch die Wirtschaftlichkeit am meisten von der Politik abhängt, und wir, weil es um die Grundversorgung und die Grundbedürfnisse geht, eine besondere Verantwortung dafür haben?
Sind Sie mit mir darüber hinaus der Auffassung, dass völlig klar ist an dieser Stelle, dass wir die Aufgabe haben, gegebenenfalls in solchen Situationen einzugreifen, um überhaupt eine vernünftige Struktur und das Aufrechterhalten einer Produktion von Landwirtschaft und Nahrungsmitteln in Sachsen-Anhalt zu erhalten?
Frau Ministerin, was die Abstandsregelung betrifft, sind wir in Sachsen-Anhalt, denke ich, gut dabei, weil wir die Verantwortung in die Regionen gegeben haben
und damit auch eine sehr demokratische Art und Weise haben, wie wir damit umgehen.
Ich habe eine andere Frage. Die Abstandsregelungen sind bei uns eigentlich nicht das Problem, wenn ich es richtig einschätze. Teilen Sie meine Meinung, dass bei uns bei der Ausweisung von Windvorranggebieten die Artenschutzfragen größere Probleme als die Abstandsregelung aufwerfen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Loth, Ihres Vortrages hätte es nicht bedurft; denn das, was Sie gesagt haben, die Analyse, ist seit Jahren hier im Haus Konsens. Man konnte das auch in meinen Beiträgen, seit ich im Landtag vertreten bin, immer wieder hören. Ich darf darauf hinweisen, dass ich bereits im Jahr 1998 vor dem Bundestag in einem Ausschuss die Entwicklung schon einmal vorhergesagt habe.
Auch in dem Ziel sind wir uns völlig einig. Wir könnten jetzt mal eben ganz schnell ein Gesetz schreiben, das all unsere Wünsche enthält, und würden das hier verabschieden. Das würde dann nach einem halben Jahr wieder einkassiert werden, weil es nicht rechtssicher ist und wir vieles nicht bedacht haben. Denn das ist eine sehr komplexe Materie, eine Frage der ausgewogenen und verantwortlichen Abwägung.
Deshalb haben wir uns entschieden, alle Möglichkeiten der Beratung und der Inanspruchnahme
von Hinweisen zu nutzen. Das haben wir bis jetzt in dieser Lenkungsgruppe sehr verantwortlich getan. Wir haben mit Wissenschaftlern gesprochen, mit Verfassungsrechtlern, mit Gesellschaftsrechtlern. Ich bin dem Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin außerordentlich dankbar für die hervorragende und qualitativ wirklich hochwertige Betreuung und Beratung, die es uns zukommen ließ, auch ausgehend vom Koalitionsvertrag des Bundes, in dem diese Beratung verankert worden ist.
Dies alles waren Dinge, die wir bereits im Vorfeld geleistet haben. Und wir haben nicht irgendwann mal getagt, sondern wir haben so getagt, wie es die Termine dieser - so kann man es sagen - Koryphäen hergegeben haben. Wir sind jetzt auf einem Stand, auf dem wir, glaube ich, sagen können, dass wir über den Antrag, den Sie jetzt hier gestellt haben, zusammen mit dem Gesetzentwurf, den wir einbringen werden, im Ausschuss beraten können. Deshalb plädiere ich für eine Überweisung in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Als ich vorhin zugehört habe bei der Einbringung, hatte ich kurz den Eindruck, dass hinter mir und neben mir lauter Schafe und Böcke sitzen, die vor der Fütterung stehen. Es war so laut, dass man die Einbringung kaum hören konnte.
Ich denke, dass keiner in diesem Haus die Unterstützung der Weidetierhalter und der Schafhalter ablehnen kann. Natürlich wollen wir das alle.
Natürlich wollen wir alle, dass die Wiederkäuer auf den Wiesen und auf den Äckern unseres Lan
des ihr Werk tun und damit unsere Kulturlandschaft letztendlich mit aufrechterhalten.
Es ist noch immer die billigste Methode, durch die Bewirtschaftung von Grünland mit Weidetieren Naturschutz zu gewährleisten. Das ist völlig klar. Aber - das ist jetzt der Punkt, an dem die AfD nicht recht hat, und deshalb ist es in gewisser Weise auch ein Showantrag; das weiß sie auch ganz genau - man kann nicht einfach so hingehen, sondern man muss das EU-konform machen, man muss die Dinge so notifizieren, dass das auch rechtskräftig ist. Letztendlich muss es auch angemessen sein.
Wir haben in den letzten Jahren die Prämien für die Schafhalter, für die Ziegenhalter und für viele andere deutlich angehoben. Das war eine Forderung der Koalition. Das war richtig. Wir haben für die Deiche gesorgt.
Seit vielen Jahren diskutieren wir darüber, dass Schafhaltung auf Deichen Vorrang vor der mechanischen Bekämpfung haben soll, dort, wo es möglich ist, auch wenn es etwas teurer ist. Aber es ist aktiver Hochwasserschutz durch den „goldenen Tritt“, ganz klar. All das haben wir schon getan. Trotzdem haben wir an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch etwas Nachholbedarf.
Deshalb war es richtig, was die Ministerin gesagt hat. Wir werden - das ist die Aufgabe der Landesregierung - dafür sorgen, dass wir in der neuen Förderperiode vielleicht etwas verankern. Wir werden in den Haushaltsberatungen darüber diskutieren, was wir noch tun können. Natürlich werden wir das tun. Aber in der Kürze der Zeit zwischen dem Beschluss und dem Antrag jetzt war eine Umsetzung meiner Meinung nach nicht möglich. Man kann in der Beschlussrealisierung der Landesregierung nachlesen, warum das nicht geht. Das kann Herr Loth lesen. Dann wird er feststellen, dass der Alternativantrag, den wir formuliert haben, der richtigere ist. Ich denke, er wird ihm zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Kollege Aldag, sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir nach schwierigen Beratungen - auch objektiv sehr schwierigen Beratungen, weil sich Interessen entgegenstanden - ein Gesetz geschaffen haben, das allen Interessen einigermaßen entgegenkommt - eine 100-prozentige Befriedigung wird es wahrscheinlich nie geben - und das einen Geist der Kooperation und des Miteinanders trägt?
Wenn das so ist: Stimmen Sie mit mir überein, dass diejenigen, die jetzt am Grünen Band aktiv sind, noch einmal aufgefordert werden sollten, sich nicht wie Gutsherren zu benehmen, sondern gemeinsam mit den dort lebenden, gemeinsam mit den dort besitzenden und gemeinsam mit den dort agierenden Menschen ein Projekt zu entwickeln, das Zukunft hat und auch dem Anlass dieses Projektes gerecht wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Grundsätzlich sind wir dafür, dass dieser Sachverhalt geregelt wird; das ist dringend notwendig.
Es gibt aber einige Aspekte, die aus unserer Sicht noch beleuchtet werden müssen, beispielsweise die Frage der Fortführung der Teilnehmergemeinschaften nach Flurneuordnungsverfahren, aber auch Dinge, die mit Hebungsrechten in der Gemarkung zu tun haben, ebenso Fördertatbestände. - Herr Hövelmann, Sie haben jetzt einen solchen genannt. - Aber es geht auch um ländlichen Wegebau und darum, an welchen Stellen da bessere Fördermöglichkeiten gegeben sind.
Wir hätten uns gewünscht, dass wir auch noch einmal über das Realverbandsgesetz diskutieren. Das ist jetzt nicht so.
Für uns ist noch wichtig, dass die Zweckbindung der Vermögen erhalten bleibt und die Erträge aus diesen ehemaligen Separationsinteressenten tatsächlich dem ländlichen Wegebau und der ländlichen Infrastruktur zugutekommen. Das ist aus unserer Sicht in dem jetzigen Entwurf noch nicht ausreichend geregelt; darüber müssen wir noch Einigung erzielen.
Ich will aber auch sagen, dass die Verhältnisse im Land sehr unterschiedlich sind. Wir haben einmal erheben bzw. feststellen lassen, was da eigentlich an Fläche und an Vermögen vorhanden ist. Das ist sehr unterschiedlich, von sehr großen Vermögen bis zu gar keinem Vermögen bei diesen Separationsinteressenten. Es gibt einerseits Flächen, auf denen Windkraftanlagen stehen, sowie Flächen, die für Kiesabbau genutzt werden, andererseits aber auch Ackerflächen. Die Masse der Fläche besteht allerdings tatsächlich aus Wegen, Gräben und dergleichen mehr.
Insofern halten wir es für richtig, dass wir das jetzt machen. Allerdings hat uns etwas irritiert, dass entgegen den Absprachen, die wir hatten, der Gesetzentwurf uns jetzt ein bisschen überraschend ereilt hat. Wir hätten gerne im Vorfeld das eine oder andere noch abgestimmt gehabt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD ist inhaltlich, fach
lich und - die Ministerin sagte es - politisch sinnlos. Die Forderungen sind falsch, zum Teil auch unsinnig. Teile davon gibt es bereits. Datengrundlagen haben wir genug, Kenntnisse haben wir auch. Ich habe mich manchmal gefragt, warum eine solche Forderung aufgemacht wird. Deshalb ist dieser Antrag aus unserer Sicht abzulehnen.
Im Alternativantrag der LINKEN sind einige Dinge enthalten, über die man nachdenken könnte. Aber insgesamt werden wir ihn auch ablehnen; denn das, was die Landesregierung an diesen Stellen tut und was wir als Land an diesen Stellen wissen und bereits tun, ist, glaube ich, ausreichend. Die Landesregierung wird sich in Zukunft auch weiter darum kümmern.
Wir haben kein Gebiet, das Niederschlagsüberschuss hat. Wir können auch nicht Wasser von einem Gebiet ins andere transportieren. Das ist völlig unsinnig, außer bei der Fernwasserversorgung Ostharz; das haben wir bereits. Aber für die allgemeinen Verbräuche haben wir ein ausreichend gutes System. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Lange, was Sie nicht verstanden haben, können Sie vielleicht nach meinem Redebeitrag besser verstehen. Ich will es zumindest versuchen.
343 km und 4 754 ha Land und Wegstrecke, die unser Land geteilt haben, auf denen ein unmenschliches, ein brutales Grenzregime errichtet worden ist, auf denen Menschen vertrieben worden sind, die ihre Heimat verloren haben, auf denen Menschen erschossen worden sind, weil sie ihrem Freiheitsdrang folgen wollten oder ihr Leben nach eigenem Gusto leben wollten, das sind die Grundlagen, auf denen wir heute zum Grünen Band und für ein nationales Naturmonument einen Gesetzentwurf einbringen wollen und auf denen wir dann am Ende ein Schutzgebiet einrichten wollen.
Dass wir dieses Schutzgebiet einrichten wollen, ist richtig.
Wir müssen aber erkennen - und das ist wichtig -, dass es Menschen gibt, deren persönliches Leben davon schwer beeinträchtigt war und an deren persönlicher Integrität wir nicht vorbeikommen, weil wir dies achten müssen. Deswegen war uns als CDU unglaublich wichtig, dass alles, was dort passiert ist, freiwillig und in freier Entscheidung passiert.
Deswegen ist es auch nicht entscheidend, ob das Grüne Band und das Nationale Naturmonument in seiner Endfunktion am 9. November - das Gesetz schon, aber die Konsequenzen daraus - umgesetzt worden sein werden oder nicht bzw. ob es im nächsten oder übernächsten Jahr passiert.
Deshalb appelliere ich an diejenigen Verbände, die insoweit Verantwortung tragen - das sind ist die SUNK und der BUND im Wesentlichen -, und an die Institutionen, aber auch an uns, Geduld zu bewahren im Respekt vor denjenigen, die persönliches Leid erfahren haben. Das erscheint uns wichtig. Wir glauben, dass wir mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf ein Gesetzeswerk eingebracht haben, mit dem alle Interessen berücksichtigt worden sind.
Dieses Grüne Band ist nicht ausschließlich ein Naturschutzprojekt. Es ist sowohl ein Naturschutzprojekt als auch ein Erinnerungsprojekt. Es ist ein Projekt, das deutlich machen muss, wie wir mit unserer Geschichte umgehen und wie wir den Respekt vor denjenigen dokumentieren, die das alles erlitten haben. Insofern bin ich mir sicher, dass wir in den Ausschüssen Gelegenheit finden werden, diese Dinge noch einmal deutlich zu formulieren und dann ein Gesetz verabschieden, das uns alle voranbringt.
Ich finde es toll, dass wir anschließend die Möglichkeit haben, Schulprojekte über Bildungsarbeit am Grünen Band zu organisieren, wie sie im Mo
ment bereits in Osterwieck stattfinden. Ich finde es klasse, dass sich ehemalige Grenzer zusammentun und in Abbenrode ein Museum betreiben. Ich finde es auch gut, dass es Menschen vor Ort gibt, die sagen: Ja, ich will meine Fläche, auch wenn meine Vorfahren sie einstmals verloren haben, dem Grünen Band zur Verfügung stellen. - Das ist alles gut, das finde ich klasse, das muss auch so sein. Und so soll es dann auch sein.
Leider Gottes ist es heute so - 30 Jahre danach -, dass wir Schwierigkeiten haben, unseren jungen Menschen verständlich zu machen, was dort geschehen ist, weil es für sie völlig unverständlich ist und für sie die Freizügigkeit des Reisens, die persönliche Freiheit so selbstverständlich geworden sind. Das ist in diesem Land wirklich toll, beinhaltet aber auch die Schwierigkeit, jungen Menschen zu vermitteln, dass es seinerzeit ganz anders war.
Deswegen finde ich, dass auch die finanzielle Ausstattung für die Erinnerungskultur gut und ordentlich sein muss. Das war uns wichtig bei diesem Punkt.
Der letzte Satz: Auf diesen 4 754 ha darf aus unserer Sicht nie wieder etwas mit Zwang geschehen, darf nie wieder etwas passieren, was Menschen in ihrer Würde oder sonst irgendwie verletzt. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben wiederholt gesagt, es sei bedauerlich, dass die Fördermittel nicht abflössen. Wir beklagen jetzt seit zwei oder zweieinhalb Jahren, dass das so ist. Das hat aber einen ganz konkreten Grund, und ich verstehe nicht, warum wir den nicht sofort abstellen können. Da hat nämlich den Grund, dass die Förderrichtlinie so gestaltet ist, dass sie für die Waldbesitzer in keiner Weise wirtschaftlich ist. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist - das betrifft jetzt die politische Ebene -, dass diese Förderrichtlinie mit Waldumbaumaßnahmen überzogen ist. Da sie nicht wirtschaftlich ist, können die Ziele auch nicht erreicht werden. Insofern wäre es doch völlig klar, dass ich als Landesregierung dann, wenn ich über diesen langen Zeitraum merke, dass da nichts läuft, hingehe und die Förderrichtlinie überarbeite, sodass sie angenommen wird, damit ich das Ziel, das ich damit verfolge, auch erreichen kann. Ich verstehe gar nicht, dass wir das nicht tun. Wir haben ein Abflussproblem bei der EU und hier behindern wir uns selbst.
Es ist ein hausgemachtes Problem, dass dieses Geld nicht abfließt, das wir dringend bräuchten. Dazu will ich gern von Ihnen wissen, warum das nicht passiert ist und was wir da jetzt ganz schnell tun können. - Und hier könnten wir schnell etwas tun, zumindest aus meiner Sicht.
Ein weiteres Problem ist, wie ich finde, dass die privaten und insbesondere die kleinen Waldbesitzer tatsächlich in großer Not sind. Wenn wir es
für richtig erachten, dass Waldbesitz breit gestreut ist und dass es viele Waldbesitzer in SachsenAnhalt gibt, dann müssen wir den Waldbesitzern schnell helfen. Ich halte es für richtig, wie die organisiert sind. Darüber kann man zwar streiten, das ist ein Problem, aber heute stand zum Beispiel in der „Volksstimme“ ein schönes Beispiel für Waldgenossenschaften und die Möglichkeiten auch für andere Leute, Waldbesitz mit Genossenschaftsanteilen zu erwerben.
Da hilft es nicht, zuerst zu prüfen; da hilft es auch nicht, immer nur zu sagen, es gehe nicht und wir müssten erst mal gucken, ob wir in den nächsten Jahren etwas tun könnten. Nein, wir müssen jetzt etwas tun. Insoweit erwarte ich von der Landesregierung deutlich mehr Einsatz und deutlich mehr Engagement, dass wir jetzt etwas machen, dass wir jetzt dafür sorgen, dass das Holz aus dem Wald kommt, und dass wir jetzt dafür sorgen, dass die Kalamität nicht wirklich zur Katastrophe wird.
Ich komme zum Schluss, Entschuldigung, jawohl.
Es ist gut, dass wir diesen Aktionsplan machen; wir werden ihn besprechen, denn das ist eine vernünftige Richtung. Deswegen frage ich Sie jetzt: Was will die Landesregierung aus Ihrer Sicht zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten tun?
Herr Minister, Sie haben hier eine historische Replik gemacht. Es ist wirklich schwer, in weniger als drei Minuten von den Römern bis zu BMW zu kommen.
Angefangen hat es mit der Bauernbefreiung, die nicht unwesentlich dazu beigetragen hat, dass das Eigentum personifiziert worden ist und damit auch Prosperität und Freiheit organisiert worden ist. Auch über die Frage der Fürstenenteignung sind an diesen Stellen Freiheitsrechte organisiert worden bis hin zu der Zeit nach dem Krieg. Das haben Sie richtig beschrieben. Doch auch im
Ahlener Programm meiner Partei sind ein paar Sätze enthalten, die aus heutiger Sicht nicht ganz christdemokratisch sind. Gott sei Dank haben wir das so nicht erlebt.
Eigentum ist heute ein wesentlicher Bestandteil unseres Wohlstands und unserer freiheitlichen Grundordnung. Wir haben heute sehr wohl ganz andere Mittel, damit umzugehen, als nur durch Enteignung. Die Enteignung, von der Sie gesprochen haben, ist etwas völlig anderes als die Enteignung bei Infrastrukturmaßnahmen; denn dafür gibt es eine Entschädigung. Kevin Kühnert hat eine Entschädigung ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn wir an dieser Stelle einmal überlegen, wie die Eigentumsverhältnisse bei BMW und bei anderen großen Konzernen sind, dann werden Sie feststellen, dass die Masse der Aktien im Streubesitz ist. Wen enteignen wir denn da?
Deshalb muss man schon einmal die Frage stellen: Wollen wir in Zukunft - das wäre für mich die entscheidende Frage - tatsächlich die Erosion des Eigentums sowohl über das Naturschutzrecht als auch über gesellschaftspolitische Fragestellungen weiter vorantreiben, oder wollen wir das Eigentum dazu nutzen, den Wohlstand und die Freiheit in dieser Gesellschaft weiter zu fördern?
Frau Lüddemann, Sie haben vollmundig gesagt, wir stehen hinter Ihnen. Ja klar, Sie stehen hinter dem Klimaschutz. Sie stehen hinter der Frage von kostenfreien Kindergärten, von Grundrente, von maximalem Umweltschutz, von allen möglichen Dingen, die wünschenswert sind und hinter denen wir ideell vielleicht auch stehen. Aber es geht immer um die Frage: Wie kann man das auch gesellschaftlich akzeptabel umsetzen?
Allein die Tatsache, dass Frau Frederking die erneuerbaren Energien vorbringt, zeigt sehr deutlich
die Zielkonflikte innerhalb Ihrer eigenen Fraktion. Auf der einen Seite haben wir Windkraft; auf der anderen Seite haben wir Vogelschützer und Insektenschützer.
Mit Blick auf die Richtlinie zum Umgang mit Artenschutz an Windkraftanlagen ist es der Ministerin ja sehr schwer gefallen, diesen Konflikt vernünftig zu lösen. Diese Konflikte gibt es und die gibt es überall. Die gibt es im Bereich des Klimaschutzes und bei anderen Dingen.
Mich stört an dieser Debatte, dass das Thema Klimaschutz im Moment so gehypt wird, als wenn es nichts anderes mehr gäbe.
Die Welt ist aber nicht so eindimensional. Mit Kassandrarufen, dass morgen die Welt untergeht, habe ich ein Problem; das gebe ich ehrlich zu. Ich glaube, dass wir nicht aus Angst vor dem Tod Selbstmord begehen; das hat keinen Sinn.
Ich frage Sie: An welcher Stelle nehmen Sie denn Ihre Verantwortung für den gesamtgesellschaftlichen Frieden wahr? - Das ist erste Frage.
Die zweite Frage lautet: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir die Fragen, die wir heute diskutieren, teilen müssen - nämlich einerseits die Frage der Schulpflicht und andererseits die Frage des Klimaschutzes? An dieser Stelle wird das miteinander vermischt. Das ist nicht gut, finde ich jedenfalls.
Wenn wir die Frage der Schulpflicht ernst nehmen, dann können Sie doch nicht ernsthaft sagen, das sei gut so. Nein. Was machen Sie denn, wenn die AfD ein gutes Thema findet? Sind Sie dann auch dafür, dass alle auf die Straße gehen?
Ich möchte der Abg. Frederking die Möglichkeit geben zu erklären, wie das zusammenpasst mit der Maßnahme, die das MULE offensichtlich im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen plant, die Mittel zu kürzen.
Ich habe eine Nachfrage. Ich frage ich mich allerdings, welche Maßnahmen das MULE dann gegebenenfalls in Angriff genommen hat, damit diese Agrarumweltmaßnahmen besser in Anspruch genommen werden können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es schade, dass wir dies am Freitagabend diskutieren, weil es ein wichtiges Thema ist, das uns auch gesellschaftspolitisch nicht verlassen wird. Warum? - In Sachsen-Anhalt hat der Bodenmarkt, seitdem ich im Landtag bin, also seit 2002, immer wieder eine Rolle gespielt. In der Zielsetzung waren sich fast alle Fraktionen in der unterschiedlichen Zusammensetzung hier häufig einig. Aber in der praktischen Umsetzung haperte es, weil sich viele Rechtsformen und Rechtsnormen sozusagen gegenseitig bedingen und hierbei Verfassungsrecht, Recht von freiem Handel und von freier Verfügbarkeit von Grund und Boden eine Rolle spielen und eine Einschränkung schwierig ist.
Ich will aber einmal die Größenordnung nennen, die im Moment in Sachsen-Anhalt beim Grundstücksverkehrsgesetz eine Rolle spielt. In Sachsen-Anhalt wurden im Jahre 2017 11 420 ha gehandelt. Von den gehandelten Flächen sind 45 % unter einem Hektar groß und 2 % über 20 ha groß. In ganz Niedersachsen werden 12 774 ha im Jahr gehandelt. Dies führe ich an, um einmal zu gucken, wo die Unterschiede sind.
Warum ist das so? - In Niedersachsen sind die Preise deutlich höher, und die Verbundenheit zum Grund und Boden, zum eigenen Land, ist auch noch deutlich stärker.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass bei uns, wo wir keine so starke Bindung an die Fläche haben, Menschen bereit sind, ihren Acker zu verkaufen,
aber auch andere Menschen aus ganz Deutschland bereit sind, hier bei uns in Ackerland zu investieren. Das ist ein gewisses Problem, weil geschichtlich ohnehin schon sehr viel Ackerland in Händen von Leuten ist, die nicht in Sachsen-Anhalt oder zumindest nicht in der Region wohnen und deswegen hier weder Einkommensteuer bezahlen noch das Geld, das sie für den Grund und Boden bekommen, hier ausgeben.
Was wollen wir und wohin soll es jetzt gehen? Ich denke, wir sind einen wichtigen Schritt gegangen, indem wir eine Arbeitsgruppe gebildet haben, die diesen Gesetzentwurf entwerfen soll. Dabei sollte im Wesentlichen natürlich darauf abgestellt werden, dass neben den von mir genannten Zahlen auch die Flächen involviert werden, die im ShareDienst laufen. Denn mit diesen Flächen sind zwei Nachteile verbunden. Zum einen haben wir an dieser Stelle eine Steuerungerechtigkeit bei der Grunderwerbsteuer. Zum anderen besteht eine Wettbewerbsungerechtigkeit,
weil an dieser Stelle Flächen deutlich verbilligt werden und deswegen andere Preise für diese Flächen aufgerufen werden können. Zudem ist es ein total intransparenter Markt. Das heißt nichts anderes, als dass zu unseren 11 400 ha, mit denen wir jedes Jahr handeln, noch mehr Flächen hinzukommen, die in anderen Bereichen gehandelt werden. Ob das gut ist, weiß ich nicht. Wir wollen, dass das Land in möglichst vielen Händen bleibt, dass die 350 000 Eigentümer in SachsenAnhalt auch 350 000 bleiben und dass wir nicht weniger werden, weil wir das als Stabilität des ländlichen Raumes betrachten.
Deswegen werden wir wahrscheinlich auch etwas tun müssen, um die Flächenkäufe zu öffnen. Das heißt nichts anderes, als dass die Preise sinken und die Flächen zu Landwirten wandern, wie wir es uns gewünscht haben. Ich habe meine Bedenken, ob wir das erreichen. Ich glaube, eher nicht. Aber ich glaube, dass wir mit dem, was wir jetzt gemacht haben, und mit dem, was wir gerade machen, auf einem guten Weg sind und dass wir an dieser Stelle sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Wenn wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der in sich schlüssig ist, haben wir auch die Chance, dass dieser Gesetzentwurf im Landtag endlich verabschiedet wird. - Herzlichen Dank.
Ich gehe einmal davon aus, dass es ein Versprecher war, dass die Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Kulturministerium abgesprochen wird. Mir erschiene es etwas merkwürdig, dass das Kulturministerium dabei eine koordinierende Aufgabe hätte.
Das ist aber nicht meine Frage. Meine Frage ist: Wenn der Landtag das letzte Wort hat, dann kann er nur noch entscheiden, ob er die Kofinanzierungsmittel bewilligt oder nicht,
aber nicht über die Frage, welche alternativen Programme man entwickeln oder welche Schwerpunkte man setzen kann; denn die Reihenfolge ist anders.
Deshalb wäre es schon - das sage ich als Parlamentarier - ganz gut, wenn die Parlamentarier vorher die Schwerpunkte und die Richtung mitbestimmen.
Herr Kollege Lippmann, ist Ihnen aufgefallen, dass Sie in Ihrer ganzen Rede die Begriffe Kinder, Schulkinder und Jugendliche nur dreimal benutzt haben, und dass Sie eine Rede gehalten haben, die sich ausschließlich mit Strukturen und Sprachbildern beschäftigt hat?
Sie sollen nur sagen, dass Sie gar nicht über Kinder geredet haben, sondern nur über Strukturen.
Ja, klar.
Frau Ministerin, Sie haben jetzt noch einmal beschrieben, dass es Anpassungsstrategien für die Landwirtschaft geben muss. Darin sind wir uns sicherlich einig. Die Frage ist aber: Inwieweit können wir uns auf der einen Seite anpassen und wie
weit können wir auf der anderen Seite dann auch die technischen Möglichkeiten nutzen?
Es kann, wie ich finde, nicht sein, dass vor einigen Wochen, als das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Genschere kam, Fraktionen im Landtag das sehr begrüßt haben. Das wäre eine Maßnahme, um Sorten und Züchtungen voranzubringen, insbesondere auch im Interesse unserer mittelständischen Saatzuchtunternehmen.
Sind Sie mit mir darin einig, dass wir diese Fragen des technischen Fortschritts anders bewerten müssen vor dem Hintergrund des Klimawandels?
Wie wir gestern der Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der privaten Waldbesitzer und Körper
schaftswaldbesitzer in Deutschland entnehmen konnten, ist die Wettersituation in diesem Jahr für den Forst in Deutschland eine Jahrhundertkatastrophe, und das ist sie tatsächlich. Besonders betroffen sind Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wenn ich das richtig einschätze. Erste Schätzungen gehen von etwas über 300 Millionen € tatsächlichem Schaden aus. Der volkswirtschaftliche Schaden wird wahrscheinlich größer sein. - Das nur am Rande.
Ich frage die Ministerin für Landwirtschaft und Forst, welche strategischen Ziele und Maßnahmen sie in ihrem Hause ergreift, um die tatsächlich und faktisch notwendigen Maßnahmen, Mehraufwendungen für Personal, für Mehraufgaben, bewältigen will.
Meine Nachfrage bezieht sich darauf: Das, was Sie jetzt an Förderung genannt haben, ist ausgelegt auf den Normalfall. Wir werden aber in den nächsten Jahren deutlich größere Volumen haben; das ist völlig klar. Wir werden auch deutlich mehr Beratungsbedarf und Unterstützungsbedarf haben. Deshalb war meine Frage nach den Strategien. Wir werden mehr Nasslager brauchen und verschiedene andere Dinge mehr. Insofern sind es zusätzliche Ressourcen, die wir bereitstellen müssen, um den Wald in seiner Funktion wieder herzustellen bzw. zu erhalten.
Am Rande: Wir müssen konstatieren, dass bestimmte Buchenbestände in Gefahr sind. Darin gebe ich Ihnen völlig recht. Das eigentliche Schadmaß werden wir erst im nächsten oder übernächsten Jahr sehen. Insofern ist das keine Frage von akuter Soforthilfe, aber es ist eine
Frage der strategischen Ausrichtung der Waldbewirtschaftung in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren.
Ich habe keine Frage. Ich habe nur die Sätze gezählt, die er nach Ihrer Ansage noch gesagt hat.
Erstens. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass Natura 2000 eine gesellschaftliche Aufgabe ist und dass deswegen die Schrankenbestimmungen
des Eigentums an dieser Stelle so ausgelegt werden müssen, dass die Einschränkungen möglichst gering sind, und dass der Großteil der Beschränkungen auch ausgeglichen werden kann und muss?
Zweitens. Sind Sie mit mir auch der Auffassung, dass die dafür jetzt vorgesehenen Mittel zum Ausgleich in gar keiner Weise ausreichen und dass wir an dieser Stelle sicherlich in den folgenden Haushaltsjahren und Förderperioden deutlich nachrüsten müssen?
Würden Sie mir darin zustimmen, dass es Sinn ergäbe, wenn die Landesregierung zu diesem Verfahren auch einmal eine sozioökonomische Folgenabschätzung vornähme?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Als ich gestern auf einer Veranstaltung in der Altmark war, hat sich die Referentin vorgestellt mit dem Satz: „Ich bin drei Tage im ländlichen Raum und drei Tage im wahren Leben in Berlin.“ Da habe ich gedacht, sie hat irgendetwas nicht verstanden.
Es ist tatsächlich so - der Kollege Striegel hat es vorhin schon gesagt -: Das Herz Sachsen-Anhalts schlägt im ländlichen Raum.
Das ist so. Der ländliche Raum in Sachsen-Anhalt hat Riesenpotenziale, die sehr unterschiedlich genutzt werden. Wenn ich einmal meine eigene Region betrachte, das Harzland, dann weiß ich, dass die Wertschöpfung und das, was wir dort in guter Verbindung zwischen Hochschule, Wissenschaft, Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus zu organisieren versuchen, funktioniert.
Viele der erfolgreichen Projekte im Harzkreis sind beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entstanden. Das ist auch richtig so. Wenn man über Wertschöpfung redet, muss man vorher sehr genau prüfen, was letztlich dabei herauskommt.
Wir haben ganz viele Projekte, die Leuchtturmprojekte sind, weil vorher eine vernünftige und gute Machbarkeitsstudie, beispielsweise mit wissenschaftlichen Institutionen, erstellt wurde. Das macht auch die Universität Magdeburg.
Wenn wir uns dann ansehen, inwieweit wir Vermarktungsorganisation und Direktvermarktung richtig organisieren, dann können wir feststellen, dass fast alle wirklich guten, funktionierenden und laufenden Betriebe vorher eine ordentliche Marktstudie gemacht haben. Das gilt für den Brockenbauern; das gilt für den Betrieb in Westerhausen; das gilt für Wallstab im Sülzetal.
Das sind sehr viele dieser Direktvermarkter, die sich vorher mit der Frage befasst haben, worin eigentlich das Potenzial in ihrer Region besteht und was sie tun können. Anschließend haben sie festgestellt, über welche Produkte und Marken sie verfügen, und versucht, sich in die Region einzubringen. Das ist auch der richtige Weg.
Aus diesem Grund ist auch „Typisch Harz“ erfolgreich; denn „Typisch Harz“ setzt auf Qualität. Nicht jedes Produkt wird in die Qualitätsmarke
„Typisch Harz“ eingebunden. Ich glaube, wenn wir etwas unternehmen wollen, dann muss dies mit Blick auf hochwertige Produktionen im hochwertigen Marktsegment geschehen.
Das Potenzial dieses Landes ist auch schon deshalb riesig groß, weil in Sachsen-Anhalt in vielen Bereichen Pionierleistungen erbracht worden sind. Das geht aus der Geschichte hervor. Viele Städte und Dörfer unserer Region sehen deshalb so aus, weil sich Menschen in der Vergangenheit für Wertschöpfung entschieden haben.
Jürgen hat vorhin für das Harzvorland bereits die Saatgutindustrie genannt. Zu erwähnen sind die Zuckerrübenindustrie, aber auch der Maschinenbau, der in Sachsen-Anhalt aufgrund landwirtschaftlicher Bedürfnisse entstanden ist.
Wir können die natürlichen Voraussetzungen unseres Landes meiner Meinung nach zumindest wieder fördern, indem wir uns auf sie zurückbesinnen. Zudem müssen wir darauf achten, dass wir die Potenziale des ländlichen Raums nicht deshalb vergeben, weil wir ihn mit unnötigen oder überzogenen oder administrativ gewollten Auflagen, Beschränkungen und dergleichen belegen. Viele Probleme könnten durch Freiwilligkeit und den konstruktiven Dialog mit den betroffenen Akteuren und den Menschen, die dort leben, besser gelöst werden.
Unsere Aufgabe wird sein, die Potenziale in Landwirtschaft, Industrie, Wissenschaft Tourismus und Naturschutz miteinander zu verbinden. Es gibt in diesem Land ausreichend Beispiele dafür, wie das geht. Wir sollten diese Studie durchführen. Wir sollten uns darauf verständigen, welches Ziel sie haben soll. Anschließend müssen wir eine sehr lange Wegstrecke zurücklegen, bis wir tatsächlich auch Erfolge sehen.
Wir müssen auch einmal durchhalten. Das ist auch ein wesentlicher Punkt. Eine Erkenntnis der Reise ist, dass die Österreicher ungefähr 50 Jahre gebraucht haben, um 20 % der biologischen Landwirtschaftsprodukte regional zu vermarkten. 50 Jahre!
Ich glaube, das Ziel, das wir uns gesetzt haben, ist an dieser Stelle ein bisschen zu ambitioniert. Das Vorhaben muss am Ende auch gesellschaftlich und finanziell getragen werden können und darf nicht zulasten anderer förderfähiger und förderwürdiger Projekte im ländlichen Raum gehen. - Vielen Dank.
Kollege Steppuhn, glauben Sie wirklich, dass es Abgeordnete gibt, die hier ihren Redebeitrag danach bemessen, von wo der Applaus kommt?
Im Umkehrschluss würde dies ja Folgendes bedeuten: Wenn ein SPD-Abgeordneter einen Satz sagt oder eine Argumentationslinie fährt, in der die LINKEN zum Beispiel Beifall klatschen, würden Sie dann auch sagen: Da fischt aber ein SPD-Mitglied am äußerst linken Rand?
Frau Ministerin, zwei Fragen. Es ist sicherlich richtig, dass wir diese Prämie einführen, aber die Frage ist: Was passiert dann mit den Tieren? Ist sichergestellt, dass in den Kreisen oder Ortschaften tatsächlich ausreichend Behältnisse vorhanden sind, die diese Tiere dann aufnehmen, um diese fachgerecht zu entsorgen? Wer ist dafür zuständig und wer trägt die Kosten? - Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage ist: Wir sind uns sicherlich einig, dass der Wildschweinbestand weiter gesenkt werden muss. Dazu macht der Landesforst glücklicherweise verstärkt Drückjagden, auch Gemeinschaftsjagden in unterschiedlichen Revieren. Da wir aber ein Problem mit Treibern haben, passiert das heutzutage auch mit Meuten. Würden Sie mir zustimmen, dass es dann auch zwingend erforderlich ist, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, damit die Meuten bei diesen Drückjagden auch ausreichend sind, um Ergebnisse zu erzielen, die befriedigend sind? Das heißt, müssten wir an dieser Stelle nicht auch etwas mehr Geldmittel einstellen, um so etwas zu ermöglichen?
Ja. Ich wollte noch einmal nachfragen. - Das ist löblich. Die Frage ist nur: Wissen die Betroffenen, dass die Dinger dort stehen? Damit will ich sagen: Brauchen wir dann nicht zumindest eine Information für die Städte und Gemeinden und beispielsweise für die Jagdgenossenschaften, wie das Verfahren an diesen Stellen läuft, wenn so etwas ist?
Denn wer ein kontaminiertes Tier auffindet und weiß, er bekommt 50 €, aber nicht weiß, wohin er es fahren soll, der bringt es im Zweifel zum Landkreis, weil er denkt, dort ist die Zuständigkeit. Dann liegt es dort auf dem Hof; ich sage das jetzt mal so. Dann rufen die erst an und holen das Behältnis ab. Das ist dann eigentlich schon zu spät. Es geht hier also um eine ganz praktische Verfahrensfrage.
Ich habe eine Frage zu dem Problem der Lebensmittelabfälle an Autobahnrasthöfen und Parkplätzen. Das betrifft den Verbraucherschutz und somit Ihr Haus.
Genau.
Das steht in direktem Zusammenhang mit den vorbeugenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Schweinepest. Gibt es in Ihrem Haus irgendwelche Aktivitäten oder dergleichen, die einer Übertragung über diesen Weg prophylaktisch vorbeugen könnten?
Ich frage deshalb nach, weil die Ministerin Frau Prof. Dalbert in diese Richtung zuletzt argumentiert und gesagt hat, dass dies einer der Hauptwege für die Einschleppung von Schweinepest ist, was durchaus sein kann.
Frau Kollegin, ich gebe zu, dass ich mich mit dem Fall nicht so intensiv beschäftigt habe wie vielleicht andere. Aber in Ihrem Redebeitrag sind mir zwei Dinge aufgefallen.
Erstens. Wenn Sie sich so wahnsinnig sicher sind, was jetzt dabei herauskommt, dann brauchen wir eigentlich gar kein Gutachten mehr, sondern dann ist ja klar, dass wir entsorgen müssen. Also, das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Zweitens. Für den Ihrerseits undenkbaren Fall, dass dabei herauskommt, dass das Entsorgen gefährlicher als das Liegenlassen ist, was machen wir denn dann? - Also, wenn Sie sagen, klar ist, das muss weg.
Wenn dann in Konrad die ersten Lkw ankommen, dann stehen Sie vor der Tür, nicht wahr? Weil Atomtransporte so gefährlich sind.
Ich will damit nur sagen: Das, was Sie jetzt gemacht haben, ist im Prinzip, den Menschen etwas zu versprechen, das man nicht 100-prozentig zusagen kann. Sie erwecken Erwartungen, bei denen Sie nicht 100-prozentig sicher sind, dass Sie sie erfüllen können.
Das finde ich bei einer solchen Situation, in der es um Leib und Leben geht, ziemlich unverantwortlich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Farle, das war eine Rede von gestern.
Wenn das die Meinung der Fraktion ist, dann ist die Fraktion auch von gestern.
Die Energiewende ist in Deutschland unumkehrbar; das ist so. Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass sie aber gesellschaftspolitisch Akzeptanz finden muss.
Deshalb hat die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag auch ziemlich eindeutig geregelt, dass genau dieser Punkt wichtig ist. Deswegen haben wir alle Maßnahmen, die wir in diesem Land durchführen, auch daraufhin überprüft, dass sie gesellschaftspolitisch akzeptabel sind und dass sie für die Menschen erträglich bleiben.
Ja, das EEG war zu Anfang ein Vertrag zulasten Dritter; das muss man so sagen. Aber wir haben dadurch auch einen wahnsinnigen Innovationsschub gehabt. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob die Geschwindigkeit, mit der wir die Energiewende betrieben haben, richtig war oder nicht. Der Weg und die Richtung waren aber richtig. Das muss man eindeutig sagen.
Energiewende besteht nicht nur aus dem EEG. Energiewende besteht aus der Einsparung von Primärenergie, aus Wärmedämmung,
- natürlich ist das so - aus der Umstellung von Kohle und von stofflicher Nutzung, also aus ganz vielen Bereichen in dieser Gesellschaft, die Sie gar nicht genannt haben. Sie haben nur einen vermeintlichen Missstand beschrieben. Ich habe in Ihrer Rede nicht einen Satz dazu gehört, wie Sie es besser machen wollen. Ich habe nicht einen Satz dazu gehört, wie Sie die Ziele von Paris erreichen wollen. Ich habe nicht einen Satz dazu gehört.
- Gar nichts haben Sie dazu gesagt. Ich habe sehr genau zugehört. - Ich habe nicht einen Satz dazu gehört, wie Sie dieses Land in die internationalen Vereinbarungen, die wir getroffen haben, einbinden wollen. Nichts, einfach nur eine Aufzählung, was alles schlecht ist. Wie nennt man so etwas? - Populismus!
- Populismus!
- Nein, dann schauen Sie einmal in der Verfassung nach, was Opposition ist.
Die CDU hat damals darauf bestanden, die Sonderregelungen für Unternehmen einzuführen, weil das für uns ein ganz wichtiger Punkt ist.
Denn aus der Energiewende darf natürlich nicht entstehen, dass wir im Wettbewerb wirtschaftlich benachteiligt werden. Das kann es nicht sein. Das wollen wir nicht. Dazu haben wir auch eine ganz klare Meinung gehabt.
Wir haben auch gesagt, auch Braunkohle brauchen wir noch eine Zeit lang. Deswegen steht auch im Koalitionsvertrag kein Datum für den Braunkohleausstieg, sondern darin steht, unter welchen Bedingungen wir wann zumindest aus der energetischen Nutzung der Braunkohle aussteigen.
- Da sind wir dabei, genau. Das steht auch darin und das ist auch vernünftig. Aber wir brauchen die Braunkohle noch als Übergangstechnologie.
Ich war immer schon der Meinung, dass es irgendwie keinen Sinn macht, fossile Energieträger einfach zu verbrennen. Das ist eigentlich ziemlicher Schwachsinn, weil es ein endlicher Faktor ist, und für diesen endlichen Faktor muss aus unserer Sicht und aus meiner Sicht zumindest eine Kaskadennutzung organisiert werden. Das gilt übrigens auch für Gas, auch wenn Gas im Moment im Überfluss da ist. Auch Gas ist ein endlicher Faktor. Zumindest in der Form, wie wir ihn jetzt verbrauchen, verbrauchen wir mehr, als nachwächst, um das mal ganz deutlich zu sagen.
Als Land- und Forstwirt sage ich jetzt mal mit Blick auf die Frage der Nachhaltigkeit, dass wir da schon ganz schön auf dem falschen Dampfer sind.