André Hahn

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist meine letzte Rede hier im Sächsischen Landtag. Für meine Fraktion möchte ich den Entwurf für ein Schulstandortsicherungsgesetz in das Parlament einbringen. Die Staatsminister Frau Kurth und Herr Kupfer versprachen auf ihrer Pressekonferenz am 20. September, der Öffentlichkeit ein Maßnahmenkonzept vorzustellen, mit dem Schulen im ländlichen Raum erhalten werden können. Zur Begründung hieß es in der Medieninformation: „Weitere Schließungen von Schulen können nicht mehr die Antwort auf die sinkenden Schülerzahlen im ländlichen Raum sein.“
Diese Position vertreten wir als LINKE hier im Parlament schon seit vielen Jahren. Insofern freuen wir uns natürlich, wenn die Koalitionsfraktionen nun endlich auch zu dieser Erkenntnis gelangt sind.
Wer nun jedoch konkrete Maßnahmen erwartet hätte, der sah sich getäuscht. Die dafür erforderliche Schulgesetznovelle wurde erst für den Beginn der kommenden Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Also frühestens zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 können Schulen im ländlichen Raum mit einer rechtsverbindlichen Regelung rechnen. Bis dahin soll ein Moratorium für Mitwirkungsentzüge gelten, das gestern beschlossen wurde, wobei aber deutlich war, dass die Auslegung des Beschlusses sowohl innerhalb der Koalition als auch zwischen Koalition und Staatsregierung durchaus umstritten ist. Ob das neue Moratorium bei gerichtlichen Entscheidungen Bestand haben wird, steht völlig in den Sternen.
Aus diesem Grund plädieren wir für eine gesetzliche Regelung, die schnellstmöglich wirkliche Rechtssicherheit schafft. Danach soll den Schulträgern ermöglicht werden, an Grundschulen Klassen mit einer Mindestzahl von sieben Schülerinnen und Schülern sowie an weiterführenden Schulen mit 15 Schülerinnen und Schülern zu bilden, einzügige Mittelschulen und zweizügige Gymnasien zu führen sowie Schulverbünde zu bilden, um auf diese Weise gemeinsam auch schulstandort- und schulartüberschreitend Schulen einzurichten bzw. deren Fortbestand zu sichern.
Unsere Schulgesetznovelle greift zum Teil alte Forderungen auf, die die Opposition schon seit Jahren erhebt. Ich erinnere auch an den Volksantrag „Zukunft braucht Schule“ aus dem Jahr 2002. Er scheiterte damals nur knapp an der für ein Volksbegehren nötigen Zahl von Unterschriften und wurde von der CDU heftig bekämpft. Zehn Jahre und etliche weitere Schulschließungen hat es gebraucht, um das Kultusministerium wenigstens dazu zu bringen, darüber nachzudenken, wie die Schließung weiterer Schulen verhindert werden kann.
Wir können den unverbindlichen Ankündigungen der Kultusministerin jedoch nicht trauen. Schon einmal gab es einen Kultusminister, der versprochen hat, es würden keine Schulen mehr geschlossen. Das war 2007, und der Minister hieß Steffen Flath. Nach 1990 sind hierzulande mehr als 1 000 Schulen geschlossen worden. Es ist wirklich höchste Zeit, dass das Schulsterben in Sachsen endlich aufhört. Dem dient unser Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir in meiner letzten Rede hier noch einige persönliche Anmerkungen. Für mich schließt sich mehrfach ein Kreis. Anfang 1991 kam ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
der damaligen Fraktion Linke Liste/PDS aus Berlin nach Sachsen. Ich habe diesen Schritt nie bereut und in der Folgezeit durchaus auch viel Glück gehabt. Bei all jenen, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben, bei meinen Kollegen und Mitarbeitern, möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Dies gilt natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns allen unsere Arbeit erleichtern.
Ich bin im Dezember 1994 in den Landtag nachgerückt, weil eine Kollegin in den Deutschen Bundestag gewählt worden war. Nun werde ich selbst wieder nach Berlin gehen. Meine erste Rede hielt ich zum Thema Bildung, die letzte jetzt auch. Dazwischen lagen ausweislich der offiziellen Statistik des Landtages mehr als 850 Redebeiträge in Plenardebatten dieses Hohen Hauses.
Mehr als ein Jahrzehnt war ich Bildungs- und Sportpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Im letzten Jahr zeichnete ich für die Innenpolitik verantwortlich. Ich bin seit mehr als 18 Jahren Mitglied des Präsidiums des Sächsischen Landtages, war 12 Jahre Parlamentarischer Geschäftsführer und fünf Jahre Fraktionsvorsitzender der PDS bzw. der LINKEN. Ich war Mitglied in vier Untersuchungsausschüssen, habe auch Untersuchungsausschüsse als Vorsitzender geleitet und gehöre seit 1996 der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages an. Damals – einige werden sich noch erinnern – wurde ich übrigens im achten Wahlgang gewählt, nachdem wir zuvor sogar das Verfassungsgericht anrufen mussten.
Nicht zuletzt – auch das will ich sagen – bin ich seit 1992 aktives Mitglied im FC Landtag, in der Fußballmannschaft dieses Hauses, war nicht nur 1. Vizepräsident, sondern seit vielen Jahren auch Kapitän und Torschützenkönig der Landtagself. Wie die „Bild“-Zeitung kürzlich ausnahmsweise einmal korrekt vermeldete, erzielte ich in 114 Großfeldspielen beim FC Landtag 116 Treffer, nicht selten auch durch Vorlagen aus der CDU.
An dieser Quote mögen sich nun Jüngere die Zähne ausbeißen. Ihnen und der gesamten Mannschaft wünsche ich natürlich viel Erfolg.
Apropos Beißen. In meiner langen Amtszeit als Parlamentarischer Geschäftsführer bin ich von den Medien nicht selten als Wadenbeißer tituliert worden.
Anfangs fand ich das nicht besonders nett, Herr Kollege Piwarz, aber mehr und mehr habe ich mich dadurch eher geehrt gefühlt. Es ist nun einmal nicht Aufgabe der Opposition, gegenüber der Regierung und den sie tragenden Fraktionen besonders lieb zu sein. Jede funktionierende Demokratie braucht eine starke Opposition, und dem habe ich mich immer verpflichtet gefühlt.
Sollte ich in der politischen Auseinandersetzung das eine oder andere Mal über das Ziel hinausgeschossen sein, so bitte ich um Absolution.
Und sollte ich jemanden einmal persönlich verletzt haben, dann entschuldige ich mich an dieser Stelle dafür. Mir ging es immer um die Sache, aber ich bin ein Freund der klaren Worte, und das wird sich wohl auch nicht mehr ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr gern hier im Sächsischen Landtag gearbeitet und bei allen politischen Differenzen auch parteiübergreifend Menschen kennengelernt, die ich persönlich sehr schätze. Auch dafür bin ich dankbar, und ich hoffe, dass die Kontakte auch nach dem Ausscheiden aus dem Parlament nicht abreißen.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch drei Wünsche: Erstens. Bei aller vorhandenen Konkurrenz zwischen den die Regierung tragenden Fraktionen und der Opposition sollten wir endlich auch in Sachsen dazu kommen, dass über Anträge nach ihrem Inhalt und nicht nach Absender abgestimmt wird. Der Koalition bricht kein Zacken aus der Krone, wenn sie sinnvollen Anträgen der Opposition zustimmt. Da sind andere Landtage schon deutlich weiter.
Zweitens. Die Politik sollte und die Politik braucht keine Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern zu haben. Wenn ich etwas wirklich bedaure, dann ist es die Tatsache, dass wir es in den letzten Jahren nicht geschafft haben, die direkte Demokratie in Sachsen zu stärken. Ich wünsche mir, dass spätestens zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eine fraktionsübergreifende Initiative gestartet wird, um die Quoren für Volksanträge und Volksbegehren endlich spürbar abzusenken.
Drittens und letztens. Ich werde mich nun neuen Herausforderungen in Berlin stellen und dort mit derselben Leidenschaft und mit dem gleichen Engagement arbeiten, wie ich es hier im Sächsischen Landtag getan habe. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, werden sich hier im Parlament weiter für Sachsen einsetzen. Ich wünsche Ihnen im Interesse der Menschen in diesem Land kluge Entscheidungen und eine glückliche Hand.
Herzlichen Dank.
(Langanhaltender Beifall bei den LINKEN, der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Die Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, der CDU, der SPD und der FDP sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN gratulieren dem Abg. Dr. André Hahn, DIE LINKE)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen, dass ich einigermaßen erstaunt war, als ich den Titel der Aktuellen Debatte erfahren habe, weil mir kein aktuelles Ereignis in Sachsen bekannt war, auf das sich die Debatte hätte beziehen können, dass eine solche Themensetzung gerechtfertigt wäre. Als ich dann hörte, dass die FDP auf diese Debatte gedrängt hat, habe ich schon wieder etwas mehr Verständnis gehabt, weil man nach dem Wahldeba
kel bei der Bundestagswahl nun sicherlich irgendwie versucht, auf etwas härtere Themen zu setzen und sich vielleicht dadurch noch etwas profilieren zu können. Aber sei es, wie es sei.
Ich sage für meine Fraktion, wir haben die beiden Redebeiträge der Koalition jetzt gehört und ich weiß aus den Redebeiträgen, dass es ihnen um die tatsächlich bedauerlicherweise zunehmende Gewalt gegen Polizisten geht. Sie beziehen sich ganz offensichtlich auf Medienberichte, die es im September dazu gegeben hat. Für meine Fraktion will ich ganz klar dazu sagen: Hass ist immer ein schlechter Ratgeber – gegen Polizisten wie überhaupt gegen andere Menschen, auch in der Politik, gegen die politische Konkurrenz, gegen andere öffentlich Bedienstete.
Ich sage genauso klar: Wir als LINKE lehnen jede Form von Gewalt gegen Polizisten entschieden ab.
Die Zahlen sind hier schon genannt worden. Ich brauche sie nicht zu wiederholen. Laut den Statistiken des Landeskriminalamts – diese eine Zahl möchte ich doch noch nennen – waren im Jahr 2012 2 360 Beamte von Gewalt betroffen. Jeder Einzelfall ist ein Fall zu viel. Deshalb sage ich auch in aller Deutlichkeit Folgendes: Diejenigen, die solche Straftaten begehen, müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auch zur Verantwortung gezogen werden.
Nun gibt es ganz offensichtlich noch einen zweiten Beweggrund für die Aktuelle Debatte: den Polizistinnen und Polizisten in Sachsen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit und ihre schwierige Arbeit auch einmal Danke zu sagen. Diesem Dank schließen wir uns als LINKE ausdrücklich an, auch wenn wir bekanntermaßen nicht immer mit jedem Polizeieinsatz und jeder Polizeistrategie einverstanden waren. Ich verrate Ihnen da kein Geheimnis.
Ich möchte jedoch auf etwas Anderes hinaus. Verbaler Dank wird hier in diesem Haus sehr häufig vorgetragen, fast in jeder Landtagssitzung. Entscheidend ist aus meiner Sicht jedoch, wie die Politik und wir alle mit den betreffenden Personen zum Beispiel in der praktischen Arbeit und bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln umgehen. Aus meiner Sicht jedenfalls behandeln die CDU und die FDP die Betroffenen eher stiefmütterlich. Ein warmer Händedruck oder eine verbale Anerkennung nützt den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und auch den Polizistinnen und Polizisten herzlich wenig. Sie können sich davon – im wahrsten Sinne des Wortes – nichts kaufen.
Wenn ich diese Aktuelle Debatte auf ihren Kerngehalt zurückführe, dann wollen die Koalitionsfraktionen den Polizeibeamten für ihre künftige Arbeit den Rücken
stärken. Hierzu kann ich für meine Fraktion erklären, dass wir das auch möchten. Allerdings frage ich mich, warum CDU und FDP ihren Worten nicht endlich Taten folgen lassen, was sie in ihrer Regierungsverantwortung durchaus jeder Zeit tun könnten. Wo ist der Antrag der Koalitionsfraktionen zum sofortigen Stopp des Stellenabbaus bei der sächsischen Polizei?
Wo ist ein entsprechender Beschluss der Landesregierung? Wo ist der Versuch, die Polizistinnen und Polizisten für ihre schwierige Arbeit endlich angemessen zu entlohnen? Wann endlich kommt der überfällige Antrag, die Streichung der sogenannten Sonderzulage – das Weihnachtsgeld – wieder rückgängig zu machen? Das hat etwas mit Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten in diesem Land zu tun. Wo ist schließlich der Antrag der Koalition, die bereits verfügte Schließung von Revieren und Polizeiposten zurückzunehmen? Wo ist ein tragfähiges Konzept zur Bekämpfung der Kriminalität im grenznahen Raum? Das hat etwas mit der Personalausstattung zu tun. Zu all diesen Punkten habe ich – bislang jedenfalls – von Ihnen, Herr Hartmann, und auch von Ihnen, Herr Karabinski, nichts gehört. Insofern ist Ihre Aktuelle Debatte bestenfalls ein öffentliches Showgeplänkel. Den Polizistinnen und Polizisten in Sachsen helfen Sie damit jedenfalls keinen Zentimeter weiter. Vielleicht haben Sie noch die Gelegenheit und nutzen diese klar zu sagen, wie Sie die Polizisten konkret unterstützen möchten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Karabinski, ich weiß nicht, ob Sie vorhin nicht zugehört haben. Sie haben eben gesagt, die Opposition hätte zum Thema Gewalt und zum Thema Hass nichts gesagt. Sie können sich ja vielleicht im stenografischen Protokoll ansehen, was ich vorhin ausgeführt habe. Ich habe sehr wohl dazu ganz konkret Stellung genommen. Auch Frau Friedel hat beispielsweise ganz klar zu der Studie gesprochen, die sich genau mit diesem Thema beschäftigt hat und die Sie offenbar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Frau Jähnigen hat auch genau zum Thema gesprochen. Der Vorwurf, den Sie hier gemacht haben, ist einfach falsch.
Herr Hartmann, ich wundere mich schon, wenn Sie hier von Betroffenheitslyrik reden. Ich finde das schlichtweg unangemessen. Sie haben diese Debatte beantragt. Wir
äußern uns zu diesem Thema. Natürlich machen wir in diesem Zusammenhang auch auf Probleme aufmerksam, die aus unserer Sicht angesprochen werden müssen und auch etwas mit der Wertschätzung der Polizei zu tun haben.
Sie haben in Ihrem zweiten Redebeitrag eingefordert, dass die Wertschätzung gegenüber der Polizei steigen muss. Dazu gehört für mich auch, dass man zum Beispiel über ordentliche Bezahlung redet.
Ich glaube, dass es in einer solchen Debatte nicht richtig ist, die Opposition zu kritisieren, wenn sie Missstände aufzählt. Das ist eben keine andere Debatte. Herr Hartmann, wenn wir heute über die Wertschätzung der Polizei reden, dann geht es auch darum. Das gehört unmittelbar dazu.
Frau Friedel hat es in ihrer Kurzintervention gesagt: Der massive Personalabbau, die schlechte Bezahlung der Polizisten, die Streichung des Weihnachtsgeldes, die Schließung der Reviere, all das sind leider Realitäten. Wir wollen diese Realitäten nicht hinnehmen! Wir fordern Sie auf, das zu korrigieren! Auch das ist Sinn einer solchen Debatte hier im Sächsischen Landtag.
Im Übrigen denke ich schon, dass Frau Friedel die Studie nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hat, Herr Hartmann. Bei Ihnen bin ich mir da nicht so ganz sicher nach dem, was Sie hier ausgeführt haben.
Wenn es um die Studie geht, dann möchte ich schon zum Abschluss die Bitte äußern, dass uns vielleicht der Innenminister einmal mitteilt, warum die sächsischen Polizistinnen und Polizisten an dieser Studie nicht teilnehmen durften.
Ich möchte, dass das hier einmal ausgesprochen wird. Wir reden immer davon, dass wir eine Datenbasis brauchen, um hier im Parlament solche Fragen zu diskutieren, wie die Koalition sie jetzt aufgeworfen hat. Dann wird aber den Polizisten untersagt, sich an einer solchen Studie zu beteiligen. Ich denke, Sie haben die Möglichkeit, das hier noch einmal darzustellen. Darum möchte ich Sie jedenfalls herzlich bitten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor die schwarz-gelben Koalitionspartner nachher scheinheilig nachfragen, warum wir gerade dieses Thema auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben, will ich Ihnen die Antwort gleich zu Beginn geben.
Wir wollen Ihnen die Rentenlüge von 2009 nicht durchgehen lassen.
Es gab ja 2005 schon einmal eine deftige Wahlkampflüge – damals ging es um die Mehrwertsteuer. Die CDU wollte eine Erhöhung um maximal 2 %, die SPD wollte gar keine Erhöhung. Dann ging man die Große Koalition ein und heraus kamen 3 % Mehrwertsteueranhebung. Das traf vor allem die sogenannten kleinen Leute und der Protest dagegen war zu Recht riesengroß.
Franz Müntefering sagte später einmal sinngemäß, er könne nicht verstehen, warum er sich nach der Wahl an dem messen lassen müsse, was er vor der Wahl gesagt habe. Ja, meine Damen und Herren, genau das ist das Problem der herrschenden Politik in Berlin und auch hier bei uns in Dresden.
Wir als LINKE machen das nicht mit und deshalb konfrontieren wir Sie auch immer wieder mit Ihren Versprechungen, die Sie gegeben haben. Gerade weil am Wochenende Wahlen anstehen, sollten die Menschen im Land daran erinnert werden, was die Regierenden einmal versprochen und was sie gehalten haben – oder eben auch nicht.
Das größte gebrochene Versprechen seit der Mehrwertsteuerlüge ist die bisher nicht erfolgte Angleichung der Renten Ost an die Renten West.
Zur Erinnerung, meine Damen und Herren: Im Koalitionsvertrag von 2009 hatten CDU/CSU und FDP schriftlich vereinbart, die Deutsche Renteneinheit im Laufe der Legislaturperiode – also bis spätestens 2013 – herzustellen. Die Legislaturperiode ist zu Ende und es steht fest: Dieses Wahlversprechen, in das gerade viele ältere Menschen auch hier in Sachsen große Hoffnungen gesetzt haben, ist eiskalt gebrochen worden. Mehr noch: Das Ziel der deutschen Renteneinheit haben CDU und CSU nun
mehr völlig aufgegeben, wie aus dem aktuellen Wahlprogramm ersichtlich ist.
Die Sächsische Staatsregierung – allen voran der Ministerpräsident – hat in den letzten Jahren ebenfalls nichts unternommen, um die Renteneinheit endlich auf den Weg zu bringen. Dabei hätte doch gerade von Sachsen mit den meisten Rentnerinnen und Rentnern im Osten ein entsprechendes Zeichen ausgehen müssen und eine Initiative gestartet werden sollen. Doch Tillich & Co. taten selbst nichts und verteidigten auch noch das Nichtstun der Bundesregierung.
So erklärte die Sozialministerin im Februar 2012 auf eine Anfrage meiner Fraktion – Zitat –: „Unter Berücksichtigung der komplexen Anforderungen erscheint aus Sicht der Staatsregierung eine schnelle Angleichung des Rentenwertes Ost innerhalb dieser Legislaturperiode wenig wahrscheinlich.“ – Trotz der Aussagen im Koalitionsvertrag.
Der Staatsregierung war also offenbar von Anfang an klar, dass es mit der Herstellung der Renteneinheit nichts werden würde. Sie hat jedenfalls den Wortbruch der Bundesregierung ohne Widerstand in Kauf genommen.
Dabei gab es ausreichend Gelegenheit, über Bundesratsinitiativen aktiv zu werden. Wir als LINKE haben dazu diverse Anträge vorgelegt, so zum Beispiel zur Rückkehr zum gesetzlichen Renteneintrittsalter mit 65 Jahren, zur Wiedereinführung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für Langzeitarbeitslose, zur Einführung eines Stufenprogramms zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West, zur einheitlichen Anrechnung von drei Jahren Kindererziehungszeit auf die gesetzliche Rente, also auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Und nicht zuletzt forderten wir in einem Antrag „Altersarmut bekämpfen – solidarische Mindestrente einführen“.
All das hätte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages von CDU und FDP beitragen können. Doch genau das wurde immer von CDU und FDP abgelehnt – hier im Sächsischen Landtag ebenso wie im Deutschen Bundestag.
Und es gibt noch weitere offene Baustellen. Ich kann aus Zeitgründen nur Stichworte nennen: die Benachteiligung des mittleren medizinischen Personals aus DDR-Zeiten, der ungeklärte Status der Balletttänzer oder auch die überfällige Beendigung des Rentenstrafrechts.
Wer heute als junger Mensch im Osten eine Arbeit aufnimmt, der wird auch in 40 Jahren noch in seinem Ren
tenbescheid nachlesen können, dass er damals eben nicht im Westen tätig war und deshalb dann weniger Rente erhält.
So, meine Damen und Herren, kann die Deutsche Einheit nicht gelingen. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Auch darum geht es bei der Bundestageswahl am kommenden Sonntag.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war richtig, dass sich DIE LINKE an den Verhandlungen über Ausnahmeregelungen von einem absoluten Neuverschuldungsverbot beteiligt hat, nachdem zuvor der Deutsche Bundestag – gegen unseren Willen – die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert hatte.
Dem Ergebnis konnte ich aus drei Gründen nicht zustimmen.
Erstens. Für die von CDU und FDP gewollte Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Koalition brauchte also die Unterstützung seitens der Opposition.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Änderungen zum Komplex Finanzen nur die erste Phase der Verhandlungen sind und nach einer Kompromissfindung in diesem Bereich eine zweite Phase folgt, in der ergebnisoffen über andere Verfassungsfragen diskutiert wird, die von meiner Fraktion bereits vor Jahresfrist schriftlich benannt wurden und bei den GRÜNEN Gegenstand eines Parteitagsbeschlusses waren. Beide Teile dieser Verhandlungspakete hätten dann auch im Landtag gemeinsam abgestimmt werden sollen. Dazu waren CDU und FDP nicht bereit. Hier fühle ich mich insofern getäuscht. Ohne substanzielle Änderungen in für mich ganz zentralen Punkten – wie zum Beispiel eine Absenkung der Quoren für Volksbegehren – war für mich eine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf nicht möglich.
Zum nicht ausgeräumten Widerspruch zwischen Gesetzestext und der Begründung beim kommunalen Mehrbelastungsausgleich hat mein Kollege Bartl das Notwendige gesagt.
Zweitens. Obwohl keinerlei Zeitdruck bestand, wurde das parlamentarische Beratungsverfahren in einer der Bedeutung des Gegenstandes unangemessenen und unverantwortlichen Art und Weise durchgezogen.
Ich als Mitglied des Verfassungs- und Rechtsausschusses sowie weitere Abgeordnete und auch geladene Sachverständige waren aufgrund der Hochwasserereignisse objektiv gehindert, an der Anhörung zur geplanten Verfassungsänderung teilzunehmen. Darauf habe ich den Landtagspräsidenten vorab ebenso hingewiesen wie den Ausschussvorsitzenden. Ich bleibe dabei: Es ist ein Unding, dass eine derartig wichtige Anhörung stattfindet, wenn in weiten Teilen des Landes – so auch in meinem Landkreis – offiziell Katastrophenalarm ausgelöst worden ist.
Drittens. Ich habe von Anfang an in der Runde der Fraktionsvorsitzenden und auch öffentlich erklärt, dass ich die Aufnahme des sogenannten Generationenfonds – also der Rücklagen für die Altersversorgung der sächsischen Beamten – in die Verfassung für falsch halte. An dieser Position hat sich nichts geändert. Auch deshalb habe ich die Beschlussvorlage abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jetzt zur Debatte stehende Antrag zu den Folgen des Hochwassers für die sächsischen Feuerwehren ist ebenso sinnvoll wie vernünftig. Deshalb bedanke ich mich bei der SPD für diese Initiative und kann für meine Fraktion DIE LINKE hier erklären, dass wir dem vorliegenden Antrag gern unsere Zustimmung geben werden.
Es gab bekanntlich – darauf ist hingewiesen worden – im letzten Monat hier im Landtag eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Flutkatastrophe, und in der Debatte haben alle Fraktionen zu Recht auch das Enga
gement der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren ganz besonders gewürdigt.
Dass mehr oder weniger warme Worte letztlich allerdings nicht ausreichen, haben wir als LINKE hier wiederholt deutlich gemacht. Deshalb und auch, um die CDU an ihr nicht umgesetztes Wahlversprechen von 2009 zu erinnern, haben wir im Frühjahr einen Antrag zur Einführung einer Zusatzrente für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen in den Geschäftsgang des Landtags eingereicht, über den aufgrund der Anhörungstermine im Innenausschuss erst im kommenden Jahr entschieden werden wird. Ich möchte schon jetzt meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sich dann alle demokratischen Fraktionen auch wieder so einig sind wie beim Dank für die Fluteinsätze der Feuerwehren in unserem Land.
Doch zurück zum Antrag der SPD-Fraktion. Der im Punkt I geforderte Bericht über Verluste und Schäden an Fahrzeugen und Ausrüstungen der Feuerwehren ist naheliegend und sollte schon deshalb umgehend erfolgen. Wie allerdings das Innenministerium nach unserem Kenntnisstand ohne Vorliegen einer belastbaren Analyse schon genau beziffern kann,
wie ein Hilfsprogramm ausgelegt werden muss, welche Höhe es haben muss, ist zumindest erklärungsbedürftig. Sie können diese Erklärung ja dann nachliefern; ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
In Punkt II des Antrages der SPD wird die Staatsregierung zur Ausreichung eines Sonderzuschusses – und eben nicht zu einer Bezuschussung mit Eigenanteil – an die Gemeinden als Träger des örtlichen Brandschutzes aufgefordert, der auch als kommunaler Eigenanteil zur Ersatzbeschaffung im Hochwasser verlorener Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden kann. Wir als LINKE unterstützen dies ausdrücklich, sind allerdings auch gespannt auf die diesbezügliche Stellungnahme der Staatsregierung, was denn nun tatsächlich die Kommunen selbst aufbringen müssen – oder eben auch nicht; was wir uns wünschen.
Dass nicht nur nach dem letzten Hochwasser, sondern in Auswertung des tatsächlichen Einsatzgeschehens der sächsischen Feuerwehren der letzten zwei Jahrzehnte unter Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes sowie der Kreisbrandmeister einmal grundsätzlich geprüft wird, ob die bestehenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in diesem Bereich noch den aktuellen Anforderungen entsprechen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber die noch gut ein Jahr amtierende Staatsregierung muss offensichtlich durch die Opposition immer wieder auch auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten hingewiesen werden, weshalb wir auch diesen dritten Punkt mittragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch aus der Opposition heraus kann man einiges bewirken, wie sich am vorliegenden Antrag zeigt; Frau Friedel hat es angesprochen, wenngleich natürlich – das steht hier schon – Koalition und Staatsregierung das wieder einmal entschieden bestreiten werden. Am 1. Juli 2013 hat die SPDFraktion ihren Antrag eingereicht und es war absehbar, dass er auf die Tagesordnung dieses Plenums kommen würde. Um diese Initiative nicht einfach ablehnen zu müssen und Gesichtsverlust zu erleiden,
hat man versucht, der Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen, und Herr Ulbig verkündete ganze zwei Tage nach der Einreichung des Antrages ein 10-Millionen-Euro-Hilfsprogramm für entstandene Schäden an der Ausrüstung sächsischer Katastrophenhelfer, vor allem bei den Feuerwehren. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die Staatsregierung bei berechtigten Forderungen der Opposition noch viel häufiger so kurzfristig Abhilfe schaffen würde.
Was das vom Kabinett beschlossene Hilfsprogramm betrifft: So begrüßenswert es grundsätzlich ist, bleiben dennoch einige Fragen offen. Eine war angesprochen, was die Höhe eventueller Eigenanteile angeht. Ich frage aber auch – der Staatsminister hat ja die Möglichkeit, es zu erläutern –: Auf welcher Grundlage wurde die Höhe des Sonderprogramms festgelegt, wenn es noch gar keine vollständige Erhebung der eingetretenen Schäden gibt? Zumindest waren das die bisherigen Aussagen. Gerade deshalb brauchen wir auch den im Antrag geforderten Bericht.
Mein Vorredner hat erklärt, dass die Schäden jetzt aufgenommen werden und man dabei sei, dies zu sammeln. Wenn Sie bereits komplette Zahlen haben, können Sie sie gern nennen. Ich habe aber auf den Vorredner Bezug genommen und frage mich: Wenn das noch nicht aufgenommen ist, wie können Sie die Höhe des Schadens in einem Programm bereits festlegen? Aber Sie können das ja alles erklären. Die Staatsregierung hat ja die Möglichkeit, dazu zu sprechen. Wir sind im Zweifel, ob diese 10 Millionen Euro, die genannt sind, wirklich ausreichen, um die tatsächlichen Schäden, die in den zurückliegenden Wochen entstanden sind, zu beheben und die volle Einsatzbereitschaft wiederherzustellen. Das ist ja das Ziel dieses Programmes; so ist es jedenfalls der Pressemitteilung des Innenministers zu entnehmen gewesen.
Ich frage weiter: Müsste nicht grundsätzlich – unabhängig von der Schadensbeseitigung – über ein deutlich verstärktes Investitionsprogramm zur Unterstützung der Ausrüstung sächsischer Wehren ebenso nachgedacht werden wie über eine wirksame Unterstützung der Nachwuchsgewinnung vor Ort? Schließlich liegt der Teufel ja bekanntlich häufig im Detail, deshalb wollen auch wir natürlich wissen, wie die Förderrichtlinien, auf die Herr Ulbig hingewiesen hat, tatsächlich ausgestaltet werden und wo
sie von den betroffenen Feuerwehren abgerufen werden können. Es wäre gut, wenn der Staatsminister heute dazu noch etwas sagen könnte.
Dem SPD-Antrag, das habe ich deutlich gemacht, werden wir gern zustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist den bei der Flutbekämpfung im Einsatz befindlichen Hilfskräften heute schon vielfach und völlig zu Recht Dank ausgesprochen worden. Ich möchte gern noch einmal eine Gruppe erwähnen, die relativ selten gewürdigt wird. Ich meine die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vom Hochwasser betroffenen Kommunen, die im Regelfall auch die Leitung der örtlichen Krisenstäbe übernommen haben.
Stellvertretend für viele möchte ich die Bürgermeister der am stärksten gebeutelten Orte aus meinem Landkreis namentlich nennen: Andreas Eggert aus Bad Schandau, Olaf Ehrlich aus Reinhardtsdorf-Schöna, Thomas Richter aus Rathen, Klaus Tittel aus Wehlen, Frieder Haase aus
Königstein und Klaus-Peter Hanke aus Pirna. Ich könnte hier natürlich auch die Bürgermeister aus Meißen, Grimma oder Döbeln nennen. Ich finde wie Martin Dulig, die Genannten und auch viele nicht Genannte haben alles in allem einen tollen Job gemacht, und deshalb verdienen gerade sie ein herzliches Dankeschön.
Unbestritten waren auch Mitglieder der Staatsregierung in den Fluttagen und danach engagiert im Einsatz. Auch das ist heute schon gesagt worden. Dennoch komme ich nicht umhin, auch einige kritische Anmerkungen zu machen, vor allem wenn es darum geht zu bewerten, welche Konsequenzen denn aus dem Jahrhunderthochwasser von 2002 tatsächlich gezogen worden sind, welche der versprochenen Maßnahmen in den letzten zehn Jahren umgesetzt worden sind oder eben auch nicht.
Natürlich können das heute nur erste Anmerkungen sein. Eine genaue Kritik wird in den nächsten Wochen noch stattfinden müssen. Wir müssen auch länderübergreifend aufklären, ob die Vorwürfe aus Sachsen-Anhalt zutreffen, Sachsen hätte vor allem sich selbst geschützt und eigene Überflutungsflächen nicht genutzt und so die Schäden nördlich von uns deutlich vergrößert. Ich finde, hier muss die Kooperation künftig besser laufen als es dieses Mal der Fall war, so, wie sie vorbildlich mit Tschechien funktioniert hat. Das war richtig gut. Auch das wurde heute schon angesprochen.
Aber zurück zum Tun oder Unterlassen der Sächsischen Staatsregierung: Bereits im Januar 2003 wurde ein Papier veröffentlicht, das folgenden Titel trug: „Zusammengeführte Vorschläge der unabhängigen Kommission der Sächsischen Staatsregierung und des Staatsministeriums des Innern für eine neue Konzeption zum Bevölkerungsschutz“. Dieses Papier enthielt exakt 50 zum Teil sehr konkrete Punkte. Wenn man heute nach über einem Jahrzehnt Bilanz zieht über Soll und Haben, über Versprochen und Gehalten, dann sieht diese Bilanz leider ziemlich düster aus.
Ich kann hier aus Zeitgründen nur einige Dinge erwähnen. So sollten zum Beispiel in Sachsen fünf integrierte Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienste geschaffen werden. Diese ohnehin umstrittene Idee sollte ursprünglich bis 2010 umgesetzt werden. Bau und Inbetriebnahmen wurden mehrfach verschoben. Die Großleitstelle in Leipzig wird wohl erst im Jahr 2015 eröffnet.
Ebenfalls 2010 sollte eigentlich das BOS-Funknetz, der neue Digitalfunk, zur Verfügung stehen. Davon ist weit und breit nichts zu sehen. Auch der Aufbau eines neuen leistungsfähigen Sirenensystems ist im Ansatz steckengeblieben. Wo es noch alte Sirenen gibt, wissen die Menschen häufig nicht, was die einzelnen Warnsignale konkret bedeuten. Und auf die Harmonisierung der Ländergesetze über den Katastrophenschutz warten wir bis heute ebenfalls vergeblich.
Das gilt auch für die im Papier von 2003 im Punkt 47 zugesagte Aufwertung des Ehrenamtes, zum Beispiel bei den Feuerwehren.
Ich habe es schon mehrfach betont: In Sachsen sind zum Glück viele Menschen in ganz unterschiedlichen Bereichen ehrenamtlich tätig. Aber es gibt einen gravierenden Unterschied: Bei Einsätzen der Feuerwehr geht es oft um Leben oder Tod, sowohl für die Hilfebedürftigen wie auch für die Hilfskräfte selbst, wie nicht zuletzt der Unfall mit neun Verletzten bei Delitzsch gezeigt hat.
2009 machten der Ministerpräsident und die CDU Wahlkampf mit dem Versprechen der Einführung einer Feuerwehrrente, um anschließend die Kameradinnen und Kameraden im Regen stehen zu lassen. Sie haben die Chance, diesen Fehler zu korrigieren, indem Sie dem Gesetzentwurf der LINKEN zur überfälligen Einführung einer solchen Rente im Herbst Ihre Zustimmung geben.
Darüber hinaus – und das ist mir persönlich nach wie vor ein wichtiges Anliegen – bekräftige ich die Forderung nach Einführung einer allgemeinen Elementarschadenpflichtversicherung. Hätte man diese Versicherung bereits als Konsequenz aus der Flut von 2002 eingeführt, wäre vielen Menschen im Jahr 2010 und auch ganz aktuell das Gezerre um Darlehen, Hilfen und Zuschüsse erspart geblieben. Inzwischen hat offenbar auch der Ministerpräsident begriffen, dass es immer mehr Betroffene gibt, die sich gar nicht mehr oder nur zu utopischen Preisen versichern können. Außerdem geht es nicht nur um Hochwasserschäden. Der Orkan „Kyrill“ oder der Tornado in Großenhain haben gezeigt, dass es wirklich jeden treffen kann.
Durch die Verteilung der Risiken – ob durch Flut, Hagel, Blitzeinschlag oder Sturm – auf alle Eigentümer bebauter Grundstücke, also Privatpersonen und Unternehmen sowie Bund, Länder und Kommunen, wäre die Belastung für den Einzelnen vergleichsweise gering, und der Staat müsste künftig nicht bei jedem extremen Witterungsereignis mit rasch zusammengezimmerten Hilfsprogrammen einspringen.
Schon 2002 habe ich eine solche Versicherung hier im Landtag gefordert. Damals sind mir Dirigismus, Gleichmacherei und Rückkehr zur Planwirtschaft vorgeworfen worden. Heute plädieren das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) – wahrlich kein linker Verein – ebenso dafür wie die Justizministerkonferenz. Selbst Herr Tillich und die Bundeskanzlerin denken jetzt laut darüber nach. Nun aber muss endlich gehandelt werden. Ich hoffe, dass es nicht noch einer weiteren Flut bedarf, bis sich die Staatsregierung spürbar bewegt. Sachsen muss sich auf Bundesebene für die Einführung einer solchen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden mit allem Nachdruck starkmachen.
Heute Abend, meine Damen und Herren, steht auch noch ein NPD-Antrag auf der Tagesordnung, mit dem eher halbherzig die Pflichtversicherung für Elementarschäden unterstützt werden soll und die Ausreichung von zusätzlichen EU-Geldern zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Sachsen gefordert wird. Der Antrag geht schon deshalb ins Leere, weil die Pflichtversicherung schon Gegenstand von Entschließungsanträgen ist, über die wir gleich hier abstimmen werden. Aber dass gerade die NPD jetzt nach Unterstützung seitens der EU verlangt,
also von einer Institution, die sie eigentlich sonst immer abschaffen möchte, zeigt die Verlogenheit ihres Antrages.
Meine Damen und Herren! Ich bin sehr sicher, die demokratischen Fraktionen in diesem Haus werden es nicht zulassen, dass die Nazis hier versuchen, aus dem Leid der Hochwasseropfer politisches Kapital zu schlagen.
Darüber hinaus und auch zum Schluss möchte ich gern noch eine Bitte äußern: Tourismusvereine, Hotels und Pensionen berichten in den letzten Tagen über eine zunehmende Zahl von Stornierungen in überfluteten Gebieten, aber auch in Orten, die überhaupt nicht betroffen waren. Hier droht neues Ungemach. Hier drohen neuerliche Einbußen. Ich appelliere deshalb an alle Urlauber, an alle Gäste, sich sorgfältig zu informieren und nicht vorschnell umzubuchen. Gerade die Hochwassergebiete und die angrenzenden Regionen brauchen jetzt wirklich jeden Gast in der Sächsischen Schweiz und anderswo. Auch das ist eine wirksame Unterstützung für den Wiederaufbau.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern auf Antrag der Koalition über eine verstärkte Nutzung der sozialen Medien durch die Polizei diskutiert. Heute wollen CDU und FDP hier im Landtag über die Bekämpfung der Kriminalität im grenznahen Raum reden. Gestern handelte es sich im Wesentlichen um einen Berichtsantrag ohne konkrete Aufträge an die Staatsregierung. Heute wird auch wieder ein Bericht gefordert, wohl auch, weil die vom Innenminister kürzlich präsentierte offizielle Krimi
nalstatistik bestimmte Entwicklungen der Kriminalität im grenznahen Raum nur sehr eingeschränkt und unzureichend widerspiegelt. Dazu werden dann noch zehn eher unkonkrete Bitten an die Staatsregierung geäußert.
Lassen Sie mich Folgendes ganz klar sagen: Der in dieser Form vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist nicht dazu geeignet, einen auch nur ansatzweise wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität im grenznahen Raum zu leisten.
Sie versuchen wieder einmal, Aktivitäten vorzutäuschen, ohne etwas Konkretes zu tun. Ich bin sicher, auch und gerade die Menschen, die im grenznahen Raum leben, werden Ihnen solche folgenlosen Alibianträge auf Dauer nicht durchgehen lassen. Sie werden spätestens im Jahr 2014 an Ihren Taten gemessen werden, hier sieht es wahrlich düster aus.
Sehr geehrter Herr Kollege Hartmann! Wo ist Ihr Antrag zum Stopp der Personalkürzungen bei der Polizei? Wo ist Ihr Antrag zur Zurücknahme der Schließung von Revieren und Polizeiposten, gerade in den grenznahen Regionen? Wo ist Ihre Bundesratsinitiative zur wenigstens teilweisen Korrektur des Abzugs der Bundespolizei aus besonders sensiblen Gebieten? Diesbezüglich ist von Ihnen nichts zu hören. Insofern ist der vorliegende Antrag auch ein Stück weit Heuchelei. Wenn es zum Schwur kommt, dann kneifen Sie oder ziehen sich auf unverbindliche Allgemeinplätze zurück. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Wir als LINKE fordern die Koalition und die Staatsregierung auf, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität im grenznahen Raum endlich ernst zu nehmen. Wir tun das. Kürzlich erst hat der zuständige Facharbeitskreis meiner Fraktion einen Regionaltag in Bautzen veranstaltet. Wir werden Ende Mai ein Bürgerforum in Sebnitz durchführen. Wir reden dort mit den Menschen – auch über die Fehler, die Sie in Ihrer praktischen Politik fabrizieren.
Sachsen hat eine 577 Kilometer lange Außengrenze zu Polen und Tschechien. Fakt ist, dass es nach dem Wegfall der stationären Grenzkontrollen im Jahr 2007 einen spürbaren Anstieg der Kriminalität, insbesondere im Bereich der Eigentums- und Rauschgiftdelikte, gab. Zugleich möchte ich betonen – das es ist mir wichtig -, dass die Statistiken differenziert betrachtet werden müssen. Die meisten Kfz-Diebstähle in Sachsen und auch in den Grenzregionen werden immer noch von deutschen Tätern begangen.
Deshalb ist es falsch, einfach mit dem Finger auf unsere Nachbarn zu zeigen, wie es leider häufig geschieht, auch von der NPD-Fraktion. Wir werden uns daran nicht beteiligen.
Ebenso sollte ein anderer Punkt bei der Bewertung steigender Fallzahlen beachtet werden: Verstärkte Kontrollen, zum Beispiel auch mit Drogenspürhunden, führen zwangsläufig zu höheren Zahlen bei der Ermittlung derartiger Straftaten. Es werden also jetzt zum Glück mehr Straftaten als noch vor einigen Jahren entdeckt. Dafür gebührt gerade der sächsischen Polizei Dank und Anerkennung.
Genau das aber, Dank und Anerkennung, wird den Polizeibeamten seit Jahren durch die Landesregierung verwehrt. Wir haben deutschlandweit nicht nur die am schlechtesten bezahlten Lehrer, sondern auch die am niedrigsten besoldeten Polizistinnen und Polizisten, denen zudem auch noch das Weihnachtsgeld gestrichen wurde. Doch damit ist es noch nicht genug. In den kommenden zehn Jahren, wir haben es wiederholt besprochen, sollen nach dem Willen von CDU und FDP noch einmal über 2 000 Stellen bei der sächsischen Polizei wegfallen. Aus unserer Sicht ist dies unverantwortlich.
Wir als LINKE sagen: Offene Grenzen und Freizügigkeit in Europa sind grundsätzlich ein Gewinn. Deshalb gehen Forderungen nach der Wiedereinführung ständiger Grenzkontrollen, wie sie beispielsweise von einigen CDU-Politikern zu hören waren, eindeutig in die falsche Richtung. Hierbei bin ich Herrn Karabinski für seine Klarstellung dankbar. Wichtig ist, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei verbessert wird und beispielsweise die geheimen Produktionsstätten von Drogen wie Crystal auf tschechischem Gebiet ermittelt und geschlossen werden.
Klar ist Folgendes: Jeder Form von Kriminalität muss entschieden begegnet und die Ursachen müssen bekämpft werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen sind jetzt schon im Grenzbereich möglich. Sie müssen nur regelmäßig stattfinden. Dies erhöht den Verfolgungsdruck auf Straftäter. Doch dazu muss auch das notwendige Personal vorhanden sein. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung: Der geplante Stellenabbau bei der sächsischen Polizei muss sofort gestoppt werden.
Zudem sollte geprüft werden, ob bereits abgezogene Einheiten der Bundespolizei wieder nach Sachsen verlegt werden können. Moderne, schöne Gebäude dafür sind ja ausreichend vorhanden, zum Beispiel in Sebnitz.
Die schon bestehende Kooperation mit den Behörden unserer Nachbarländer muss über die bislang propagierten Vorzeigeprojekte – wie gemeinsame Fahndungsgruppen oder integrierte Ermittlungseinheiten – ausgebaut und deutlich effektiviert werden. Gutnachbarschaftliche
Beziehungen – darin stimmen wir mit Herrn Hartmann überein – sind und bleiben wichtig, auch bei der Kriminalitätsbekämpfung. In dem Punkt 2 des vorliegenden Koalitionsantrages stehen dazu durchaus einige vernünftige Dinge, die wir als LINKE unterstützen können und schon seit Längerem gefordert haben. Deshalb habe ich
meiner Fraktion auch empfohlen, den Antrag nicht abzulehnen, sondern sich der Stimme zu enthalten.
Unser endgültiges Abstimmungsverhalten – das ist auch eine Bitte an Sie, Herr Kollege Hartmann – wird jedoch vom Verlauf der heutigen Debatte hier im Landtag abhängig sein; denn es gibt mindestens einen Punkt im Antrag von CDU und FDP, zu dem wir eine dezidiert andere Position haben. Ich meine den Punkt 2 f, in dem von rechtlichen Regelungen für eine verstärkte Zusammenarbeit von Kommunen und Unternehmen der Sicherheitswirtschaft die Rede ist. Hier erwarte ich von der Koalition eine klare Aussage, was damit genau gemeint ist. Denn eine Privatisierung polizeilicher Hoheitsaufgaben ist mit uns definitiv nicht zu machen. Hier teilen wir auch die Position der GRÜNEN ganz ausdrücklich. Am besten wäre es, die Koalition würde diesen Punkt aus dem Antrag komplett zurückziehen.
Für eine heutige Plenardebatte wäre es im Übrigen durchaus von Vorteil gewesen, wenn uns die Stellungnahme der Regierung zu den Fragen, die Sie aufgeworfen haben, schon vorgelegen hätte. Das war von der Koalition so nicht gewollt. Auch deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich wollte gern zum Änderungsantrag sprechen.
Frau Jähnigen hat die Punkte noch einmal genannt, die ich auch in meinem Redebeitrag für die Fraktion angesprochen habe. Für uns sind die Fragen nicht beantwortet worden, was die Mehrkosten sowie die Frage der Privatisierung betrifft. Daher unterstützen wir den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn er angenommen werden würde, wären viele Probleme in dem Antrag beseitigt.
Sollte die CDU – was eine Klarstellung wäre – oder die Koalition den Änderungsantrag ablehnen, dann könnten wir uns aber auch nicht mehr der Stimme enthalten, weil die Fragen offenbleiben, die ich angesprochen habe, und wir müssten als Fraktion den Antrag insgesamt ablehnen. Ich bitte und werbe um Zustimmung zu dem vorgelegten Änderungsantrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Langsam muss man sich um den Zustand der noch amtierenden Koalition Sorgen machen. Vor allem im Bereich der Innenpolitik bringen CDU und FDP außer Placebo-Anträgen und eher symbolischen Akten nichts Substanzielles mehr zuwege. Dies gilt für die morgige Drucksache zur Grenzkriminalität ebenso wie für den hier zu behandelnden Antrag. Dieser trägt die Überschrift „Polizeipräsenz im Internet erhöhen – Soziale Netzwerke zur Polizeiarbeit nutzen!“. Im Kern geht es dabei jedoch lediglich um einen Berichtsantrag, und es drängt sich förmlich die Frage auf, ob der zuständige Arbeitskreis der CDU und der von ihr gestellte Innenminister denn überhaupt noch miteinander kommunizieren; denn wenn sie wenigstens hin und wieder miteinander reden würden, dann hätten sie uns den vorliegenden Antrag ersparen können.
Nun gut, Sie wollen von der Staatsregierung einen Bericht. Sie wollen wissen, wie die vorhandenen Möglich
keiten, mit der Polizei via Internet in Verbindung zu treten, bislang genutzt wurden. Sie fragen des Weiteren nach dem derzeitigen Engagement der sächsischen Polizei in sozialen Netzwerken oder bei Nachrichtendiensten wie Twitter, und Sie wollen eine Übersicht darüber, welche Polizeiposten bzw. Polizeireviere dort derzeit bereits präsent sind. Warum Sie das hier im Plenum und nicht im zuständigen Fachausschuss behandeln, mag Ihr Geheimnis bleiben, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen.
Wenn man sich ansieht, Herr Kollege Hartmann, in welcher Frist Sie den Bericht erwarten, dann ergeben sich weitere Fragen zur Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens. Bei vergleichbaren Anfragen der Opposition erklärt sich die Staatsregierung regelmäßig außerstande, innerhalb so kurzer Zeiträume die geforderten Angaben zu liefern. Jetzt sollen binnen sechs Wochen offenbar sämtliche Polizeireviere und Polizeiposten sowie weitere Behörden in Sachsen abgefragt und entsprechende Übersichten erstellt werden. Die Beamten haben scheinbar sonst nichts zu tun.
Darüber hinaus soll innerhalb dieses engen Zeitfensters auch geprüft werden, wie der Einsatz sozialer Netzwerke in der Polizeiarbeit verstärkt werden kann und ob die Einrichtung einer zentralen Präsenz der sächsischen Polizei sinnvoll ist. Wer so agiert, Herr Hartmann, kann mit seinen Anträgen nicht wirklich ernstgenommen werden. Sie gaukeln Aktivität vor, weil Sie in puncto Verbesserung der persönlichen Sicherheit schon seit geraumer Zeit nichts – aber auch gar nichts – mehr zu bieten haben.
Die Rechtslage ist doch eindeutig: Für die Nutzung sozialer Netzwerke bedarf es keines Landtagsbeschlusses. Unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen hätten Sie diesbezüglich schon seit Jahren aktiv werden können. Andere Bundesländer sind da schon lange sehr viel weiter als Sachsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion, DIE LINKE, will ich hier ganz klar festhalten: Sofern die gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, kann und soll natürlich auch die Polizei in sozialen Netzwerken aktiv werden können. Es wäre geradezu fahrlässig, moderne Informations- und Kommunikationsinstrumente nicht zu nutzen. Allein mit „Aktenzeichen XY“ kann man in der heutigen Zeit nicht mehr nach Straftätern fahnden; darin sind wir uns hier einig, Herr Karabinski.
Aber wir kennen auch die Risiken des Internets – im Gegensatz zum Innenminister dieses Landes, der dem Vernehmen nach jüngst im NSU-Untersuchungsausschuss nicht einmal richtig beschreiben konnte, was denn das Internet eigentlich wirklich ist.
Wir fordern die Koalitionäre auf, die kritischen Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten ernst zu nehmen. Strafverfolgung ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe des Staates und kann deshalb nicht eben mal so auf private Internetfirmen übertragen werden.
Der Antrag von CDU und FDP wäre eigentlich nicht notwendig gewesen – dazu habe ich eingangs schon gesprochen –, er richtet aber auch momentan keinen Schaden an, weil er lediglich einen Bericht fordert und einen Prüfauftrag auslöst. Da eine Vor- oder gar endgültige Entscheidung mit dem vorliegenden Antrag nicht verbunden ist, werden wir bei der Abstimmung mit Enthaltung votieren. Dies nicht zuletzt auch deshalb, Herr Kollege Hartmann, weil im Antrag kein einziges Wort dazu enthalten ist, wer denn die gewünschte verstärkte Internetpräsenz künftig personell betreuen soll.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen endlich begreifen, dass es schlichtweg unmöglich ist, der Polizei immer neue Aufgaben zu übertragen und zugleich mehr als 2 400 weitere Stellen abbauen zu wollen. Das kann nicht funktionieren, meine Damen und Herren, und deshalb können wir Ihrem Antrag in der vorliegenden Form auch nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Ich werde hier nicht so aufgeregt sprechen, wie es die Kollegin Strempel eben getan hat. Ich will nur deutlich machen, dass ich mich über jeden medizinischen Fortschritt freue und dass es natürlich gut ist, wenn Kinder mit bestimmten Krankheiten heute länger leben und überleben können; das ist doch völlig unbestritten.
Mein Zwischenruf bezog sich darauf, dass Sie von Solidarität gesprochen haben, dass alle Seiten sich beteiligen müssen, auch im Bereich der Gesundheitskosten. Er bezog sich auf die zum Teil exorbitanten Gewinne der Pharmakonzerne, die ihren Beitrag eben nicht in ausreichendem Maße leisten, um die Gesundheitskosten insgesamt zu senken.
Sie haben außerdem gesagt, dass es doch gut sei, wenn man bei chronisch Kranken 1 % des Bruttogehaltes zuzahlen muss. Die allermeisten chronisch Kranken können nichts für ihre Krankheit, und wir halten es daher
nicht für gerechtfertigt, dass ein Teil der Menschen – in diesem Fall die chronisch Kranken – für ihre Gesundheitsleistungen Zuzahlungen aufbringen müssen und andere Menschen nicht.
Wir wollen diese Sonderbehandlung abschaffen. Das ist ein legitimer politischer Anspruch, und ich bitte Sie, diesen nicht zu diskreditieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man ist von der NPD-Fraktion in diesem Haus inzwischen einiges gewöhnt. Von daher konnte auch das Thema der Aktuellen Debatte nicht wirklich überraschen, und zwar weder in der ursprünglichen noch in der überarbeiteten Fassung. In der ursprünglichen Fassung versuchte man sich als Vorkämpfer gegen den drohenden Lehrermangel zu gerieren und sprach von Inklusionsillusionen. Das haben Sie zurückgenommen und ein neues Thema gebracht. In der dann eingereichten Variante ging es plötzlich um eine realistische Bildungspolitik ohne ideologische Scheuklappen.
Lassen Sie mich dazu zunächst feststellen, dass niemand in diesem Haus so viele ideologische Scheuklappen hat wie die Dame und die Herren der NPD-Fraktion.
Die Frage der Inklusion, der weitreichenden Integration von Menschen mit Behinderungen in das Regelschulsystem ist ein Thema, mit dem wir uns im Landtag wiederholt und zum Teil kontrovers beschäftigt haben. Wir haben dies getan, als die NPD noch nicht im Landtag saß und wir werden das auch dann noch tun, wenn die NPD aus dem Landtag abgewählt worden ist. Bis dahin sind es zum Glück nur noch 16 Monate.
In der Sache selbst sind die Positionen ziemlich eindeutig. Die NPD steht für Selektion, für Trennung und für weniger Entwicklungsmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung.
Eine deutliche Mehrheit des Landtags bekennt sich zum Grundanliegen der Inklusion und damit auch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Kollege
Bienst hat dazu gesprochen.
Dazu gab es einen gemeinsamen Antrag von Abgeordneten der demokratischen Fraktionen in diesem Haus.
Wir alle wissen, dass dieser Weg kein leichter ist. Wir wissen, dass dazu hochqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer sowie sozialpädagogische Hilfskräfte benötigt werden. Viele der derzeit an den Förderschulen tätigen Pädagogen könnten dabei aus unserer Sicht zum Einsatz kommen. Und natürlich – das wissen auch wir – gibt es spezifische Erkrankungen, die auch in Zukunft zumindest zeitweise eine besondere Förderung, gegebenenfalls auch in speziellen Einrichtungen, erforderlich machen werden. Ich denke da zum Beispiel an blinde Menschen oder an Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen.
Dennoch sollten aus Sicht der LINKEN grundsätzlich alle Möglichkeiten zur Inklusion, zur Eingliederung, zur Integration in das reguläre Schulsystem genutzt werden. Das ist zumindest unsere Position. Genau das will die NPD verhindern. Auch deshalb ist der Titel der Aktuellen Debatte so perfide. Denn Sie, meine Dame, und Sie, meine Herren von der NPD-Fraktion, sind wirklich die Allerletzten, die sich auch nur halbwegs glaubwürdig für die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen können.
Ja, schreien Sie ruhig weiter. Das kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Es war Ihre geistige Vorgängerpartei. Es war die NSDAP, die behinderte Menschen als minderwertig klassifiziert und die die grausamen Euthanasieverbrechen begangen hat, denen Zehntausende Menschen, auch hier in Sachsen, zum Opfer fielen. Ich denke zum Beispiel an den Pirnaer Sonnenstein in meinem Landkreis.
Sie von der NPD haben bis heute daraus nichts gelernt. Deshalb werden wir mit Ihnen auch nicht in eine fachliche Diskussion über die Chancen und die vorhandenen Risiken einer weitgehenden Inklusion eintreten.
Eine Schule für alle, das passt ohnehin nicht ins Weltbild der Nazis.
Ich bin gleich am Ende, Herr Präsident. Nein, danke.
Die Debatte darüber ist natürlich auch künftig nötig. Wir werden sie unter den demokratischen Fraktionen in den zuständigen Fachausschüssen weiter führen, und möglichst bald auch in einem Landtag ohne NPD-Fraktion.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nunmehr den Gesetzentwurf der LINKEN zur Einführung einer Feuerwehrrente im Freistaat Sachsen in 1. Lesung in den Landtag einbringen. Wir setzen damit um, was Ministerpräsident Tillich während des Landtagswahlkampfes im Jahr 2009 wiederholt versprochen und in seinem sogenannten 19-Punkte-Plan für Sachsen verankert hatte. Bis heute ist jedoch so gut wie nichts geschehen. Herr Tillich und auch die CDU-Direktkandidaten, die in den Wahlkreisen damit hausieren gingen, haben im Wahlkampf die weit mehr als 40 000 Feuerwehrleute in diesem Land und deren Familien schlicht getäuscht.
Schon im Koalitionsvertrag ruderten CDU und FDP deutlich zurück. Dort hieß es – Zitat –: „Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung der flächendeckenden Präsenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel bei Investitionen und bei der Einführung einer Feuerwehrrente auf Basis einer Versicherungslösung.“ Fakt ist jedoch, dass in den letzten dreieinhalb Jahren kein einziger Cent aus Landesmitteln in den Aufbau einer Feuerwehrrente geflossen ist – auch nicht zur Unterstützung einer Versicherungslösung, die wir allerdings ohnehin für problematisch halten.
Ich möchte gern noch einmal die drei wesentlichen Gründe nennen, warum wir eine derartige Versicherungsregel ablehnen. Erstens würde es mindestens zehn, eher 20 Jahre dauern, bis sich aus den Einzahlungen in eine solche Zusatzversicherung auch nur eine halbwegs spürbare Aufstockung der regulären Altersrente ergeben würde. Das bedeutet im Klartext Folgendes: Die allermeisten der aktiven Feuerwehrleute, die nunmehr schon zwei Jahrzehnte oder sogar noch länger ihren Dienst verrichtet haben, würden weitgehend leer ausgehen. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Zweitens würden in erster Linie die Versicherungsgesellschaften und eben nicht die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr davon profitieren. Besonders Einkommensschwache würden im Übrigen benachteiligt, denn eventuelle Einnahmen aus der Riester- oder Rürup-Rente, in die eingezahlt werden sollte, würden später bei der Grundsicherung im Alter angerechnet. Diejenigen, die ein solches Zubrot
am dringendsten benötigen würden, kämen gar nicht zum Zug. Drittens vertreten wir nachdrücklich die Position, dass es nicht sein kann, dass das Ob oder auch die Höhe einer Feuerwehrrente am Ende davon abhängt, ob der Betreffende nun zufällig in einer armen oder eher reichen Gemeinde wohnt.
Wir haben das Thema der Feuerwehrrente schon im Dezember im Zuge der letzten Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz thematisiert. Ich war erschrocken über die Argumentation der CDU, konkret von Herrn Bandmann, im fachlich zuständigen Innenausschuss. Ich wünsche Herrn Bandmann natürlich auch weiterhin eine gute Genesung. Ich muss mich aber mit seinen Positionen auseinandersetzen, die er im Ausschuss vorgetragen hat. Er sprach ausdrücklich davon, dass er im Feuerwehrbereich einen Wettbewerb zwischen den Kommunen wolle. Ich halte eine solche Herangehensweise für fatal und kontraproduktiv. Es darf nicht sein, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger davon abhängt, ob die Gemeinde, in der sie wohnen, in der Lage ist, Einzahlungen zum Beispiel für eine Zusatzversicherung oder andere Sonderzahlungen für die Feuerwehr zu leisten.
Aus diesem Grund vertreten wir die Auffassung, dass wir eine landesweit einheitliche Regelung brauchen.
Meine Damen und Herren! In unserem Gesetzentwurf wird von einer Kofinanzierung durch die Kommunen abgesehen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass sich viele Gemeinden gar nicht daran beteiligen – auch und vor allem, weil sie es aus objektiven Gründen gar nicht können.
Die neue Zusatzrente für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren soll zum 1. Januar 2014 eingeführt werden. Wir möchten, dass auch die jetzt aktiven und langjährig tätigen Kameradinnen und Kameraden davon profitieren können und eben nicht erst die nächste Generation.
Nach unserem Gesetzentwurf soll es ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für jedes Dienstjahr eine Zusatzrente von 5 Euro monatlich geben, wobei maximal 20 Jahre angerechnet werden. Der Höchstbetrag liegt also bei 100 Euro im Monat. Das ist mit Sicherheit kein exorbitanter Betrag und für das Land auch langfristig gut verkraftbar.
Wenn der Kollege Hartmann unsere Zahlen öffentlich angezweifelt hat, zeigt das nur, dass er den Ansatz unseres Gesetzentwurfes nicht verstanden hat. Wir wollen eben
genau keine Einzahlung auf irgendwelche Versicherungskonten. Wir plädieren für eine angemessene Sonderzahlung des Freistaates an die Feuerwehrleute in diesem Land.
Aus Sicht der LINKEN benötigen wir dringend dieses Zeichen der Anerkennung und Würdigung der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren. Ehrenamtliches Engagement gibt es in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Feuerwehren aber haben ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Bei ihnen geht es im Zweifel um Leben oder Tod. Deshalb müssen wir deren Arbeit auch für die Zukunft sicherstellen.
Vielerorts sind die Zustände besorgniserregend. Erst gestern wurde in der „Freien Presse“ über das Vogtland berichtet. Dort liegt der Altersdurchschnitt der Kameraden bei 57 Jahren. Fast die Hälfte der 182 Ortsfeuerwehren ist wochentags zwischen 6 und 18 Uhr gar nicht einsatzbereit oder hat riesige Probleme mit der Einsatzbereitschaft. Deshalb muss diese Tätigkeit endlich auch finanziell aufgewertet werden.
Die sächsischen Kommunen werden insofern eingebunden, als sie die Namen und die Daten der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren an den kommunalen Versorgungsverband KVS melden, der dann die Zahlung der zusätzlichen Rente übernimmt. Der notwendige Betrag wird dem KVS durch den Freistaat erstattet.
Wir rechnen im ersten Jahr mit Ausgaben von etwa 600 000 Euro. Dabei haben wir angenommen, dass circa tausend Feuerwehrleute anspruchsberechtigt werden, die im Schnitt mindestens zehn Jahre bei der Feuerwehr Dienst getan haben. Läge der Durchschnitt der Dienstjahre in der Realität höher, würde natürlich auch der für 2014 erforderliche Betrag etwas ansteigen.
Klar ist aber auch – und das verschweigen wir nicht –, dass in den Folgejahren weitere Anspruchsberechtigte hinzukommen, die das 60. Lebensjahr vollenden und dass
dafür dann auch entsprechend mehr Geld benötigt wird. Doch selbst wenn man ab 2020 vielleicht Ausgaben von 4 oder 5 Millionen Euro jährlich hätte, wäre das für den Landeshaushalt immer noch eine relativ kleine Größe. Aber die Leistungen der Feuerwehrleute würden dadurch spürbar aufgewertet. Genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Ministerpräsident hatte fast vier Jahre Zeit, sein Wahlversprechen von 2009 einzulösen. Aber er hat nichts getan. Deshalb handelt nun DIE LINKE; denn die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen haben diese Anerkennung wahrlich verdient.
Ich bitte Sie herzlich um die Überweisung an die Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt uns Gelegenheit, hier im Landtag über den im Februar vorgelegten Bericht der sogenannten Expertenkommissi
on zur Neuordnung des Landesamtes für Verfassungsschutz zu diskutieren.
Wir als LINKE hatten die Arbeit der Kommission schon Ende Januar thematisiert. Wir haben dabei bemängelt, dass die gewählten Vertreter im Parlament von der Einsetzung dieser Kommission lediglich aus Agenturmeldungen oder über Presseberichte erfuhren und auf deren Zusammensetzung keinen Einfluss nehmen konnten. Wir haben zudem kritisiert, dass die vom Minister berufenen Mitglieder auch im Nachgang nicht den zuständigen parlamentarischen Gremien vorgestellt wurden. Weder der fachlich zuständige Innenausschuss noch die Parlamentarische Kontrollkommission bekamen die Kommissionsmitglieder jemals zu Gesicht geschweige denn, dass sie deren Tätigkeit hinterfragen oder auch unterstützen konnten.
Für meine Fraktion habe ich im Januar festgestellt: Über eine Neuordnung des Landesamtes für Verfassungsschutz kann man nicht sinnvoll debattieren, wenn man den Bereich der parlamentarischen Kontrolle völlig außer Acht lässt. Wir haben uns gefragt, wie die Mitglieder der Kommission Empfehlungen abgeben oder gar Vorschläge ausarbeiten sollen, ohne je mit der Parlamentarischen Kontrollkommission geredet zu haben, und dass dies wohl ein Geheimnis des Ministers bleiben wird. Und schließlich war auch die personelle Zusammensetzung der Kommission nicht unumstritten, um es freundlich zu formulieren.
Doch darauf will ich heute nicht mehr eingehen, sondern mich mit dem auseinandersetzen, was uns nun auf über 120 Seiten als schriftlicher Bericht vorliegt. Angesichts der eingangs geschilderten Umstände hatten wir von diesem Abschlussbericht ohnehin nicht sonderlich viel erwartet, und es kam, wie es kommen musste. Der Bericht enthält neben bereits bekannten Kritikpunkten wenig Neues, vor allem aber fehlen durchgreifende Konsequenzen. Es gibt keine erkennbare Neuorganisation des Landesamtes für Verfassungsschutz. Es gibt keine personellen Veränderungen infolge der Pannenserie der letzten Monate, jedenfalls ist diesbezüglich nichts vorgeschlagen und auch der Innenminister hat bislang nicht erkennen lassen, dass er in diesem Bereich zu handeln gedenkt. Aber vielleicht überrascht er uns ja heute noch in seiner Rede mit entsprechenden Ankündigungen. Notwendig wäre es allemal.
In einem weiteren zentralen Punkt hat die Expertenkommission versagt und es verpasst, einen echten Neuanfang zu wagen. Am höchst umstrittenen V-Leute-System soll offenkundig auch künftig festgehalten werden. Lediglich eine kontinuierliche Quellenkritik hält man für geboten. Von wirklicher Neuordnung auch hier keine Spur.
Das Fazit ist also ernüchternd. Es gibt offenkundig keinerlei strukturelle Korrekturen, stattdessen spricht der Minister lediglich von einem Philosophiewechsel. Modern und serviceorientiert solle der Verfassungsschutz werden, so Markus Ulbig. Das alles sind wohlfeile Schlagworte ohne jede Untersetzung. Der Minister agiert
hier wie so oft mut- und kraftlos. Die von der Kommission fast als einzige konkrete Maßnahme vorgeschlagene Schaffung eines Verfassungsschutzbeauftragten im
Sächsischen Landtag ist jedenfalls ein vollkommen untaugliches Mittel zur Verbesserung der Kontrolle der Tätigkeit des Landesamtes. Hier stimme ich mit Herrn Prof. Schneider ausdrücklich überein, zumal diese Person auch wieder mit der regierungstragenden Mehrheit im Landtag gewählt werden würde.
Was wir auf Bundesebene wie auf der Landesebene brauchen, solange der Verfassungsschutz existiert, ist eine deutliche Stärkung der Kontrollrechte der bereits bestehenden Gremien, insbesondere der Parlamentarischen Kontrollkommission, der eben auch Vertreter der Opposition angehören. Dazu haben wir als LINKE schon vor Jahren einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der PKK vorgelegt, der von der CDUFraktion leider – Kollege Schneider – ohne ernsthafte Prüfung abgelehnt worden ist.
Aber zurück zum vorliegenden Bericht. Die Ausführungen der sogenannten Experten zur Arbeit der Abgeordneten sowohl in der PKK als auch in der G-10-Kommission zeugen von großer Unkenntnis der tatsächlichen Abläufe in diesen Gremien. Das kann allerdings kaum verwundern, denn die drei Experten haben sich nicht die Mühe gemacht, diese Kommissionen auch nur ein einziges Mal zu treffen, und ich frage mich im Übrigen wirklich, ob es Aufgabe einer Expertenkommission der Regierung ist, die Arbeit von Abgeordneten in den Kontrollgremien des Parlaments zu bewerten. Ich denke, das gehört nicht zu den Aufgaben einer solchen Kommission.
Wir haben auf Seite 16 des Berichtes nachlesen können, dass es allerdings offenbar doch Gespräche zwischen der Expertengruppe und Vertretern dieses Hauses gegeben hat. Es war schon erstaunlich, das waren nämlich die beiden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission, die natürlich beide der CDU angehören. So viel zum Thema Unabhängigkeit der Experten. Eines ist doch wohl klar: Die Vorsitzenden von Ausschüssen und Kommissionen in diesem Haus können natürlich nicht für diese Gremien als Ganzes sprechen, erst recht nicht ohne vorherige inhaltliche Absprache mit den jeweiligen Mitgliedern. Für mich wird dadurch deutlich, dass aufseiten der Kommission an einer Mitwirkung der parlamentarischen Kontrollgremien von Anfang an kein echtes Interesse bestanden hat. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern führt in dem vorgelegten Bericht auch zu gravierenden Fehlern in der Analyse und bei den daraus resultierenden Schlussfolgerungen.
Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge sind sicher für all jene, die auf einen wirklichen Neuanfang beim Sächsischen Verfassungsschutz gehofft hatten, eine herbe Enttäuschung. Wir als LINKE hatten kaum etwas anderes erwartet. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung nach einer geordneten Abwicklung des amtierenden Landesamtes und der Schaffung einer Informations- und Dokumentationsstelle ohne geheimdienstliche Befugnisse.
Innenminister Ulbig dagegen hat nun wieder einmal mit all seiner Entschlossenheit gehandelt und – man traut es sich kaum zu sagen – eine innerministerielle Arbeitsgruppe zur schrittweisen Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission eingesetzt. Wieder eine Arbeitsgruppe. Damit ist nun wohl gesichert, dass wieder ein Jahr lang so gut wie nichts geschehen wird. Man hofft bei der CDU wohl, dass das Thema mit wachsendem Abstand zu den NSU-Morden irgendwann aus der öffentlichen Diskussion verschwinden wird und man weitermachen kann wie vorher. Ich bin ganz sicher, dieses Kalkül wird nicht aufgehen. Wir brauchen nicht immer neue Kommissionen, sondern endlich klare Entscheidungen der Politik über die Zukunft der Geheimdienste in unserem Land. In welche Richtung wir als LINKE denken, habe ich bereits ausgeführt. Wir werden dazu in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eingangs die GRÜNEN für die Einreichung ihres Antrages indirekt gelobt und ihnen gedankt. Natürlich werden wir insbesondere dem Punkt 1 gern zustimmen, auch wenn dieser eher wie ein Entschließungsantrag daherkommt und keine Konsequenzen benennt, wie im Titel des Antrages angekündigt. Beim zweiten Punkt können wir uns allerdings nur enthalten, denn er erscheint uns inkonsequent. Wir brauchen keine weiteren Berichte, sondern – wie eben schon gesagt – parlamentarische Entscheidungen.
Gerade Sie, Herr Kollege Jennerjahn, haben wiederholt deutlich gemacht, dass Sie kein Vertrauen mehr in die Erneuerung und in die Erneuerungsfähigkeit dieses Verfassungsschutzes haben. Also plädieren auch Sie eigentlich für dessen Auflösung als Institution. Dann aber brauchen wir auch keinen Verfassungsschutzbeauftragten mehr, nach dem Sie in Punkt 2 b ausdrücklich fragen. Vielleicht wollte Ihre Fraktionschefin mit Blick auf die nächsten Landtagswahlen eine klare Festlegung vermeiden.
Sei es, wie es sei – wir bitten herzlich um getrennte Abstimmung über die beiden Punkte, werden dem Punkt 1 zustimmen und uns beim Punkt 2 enthalten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 1. März stimmte der Bundesrat für die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohnes. Die neue rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat hat erstmals von ihren Möglichkeiten Gebrauch
gemacht und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro vorsieht. Ein derartiger Schritt, meine Damen und Herren, war ebenso überfällig wie notwendig. Ich finde, es ist eine Schande, dass sich die Sächsische Staatsregierung dieser Initiative verweigert hat.
Das Saarland dagegen hat zugestimmt. Die CDUMinisterpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat offensichtlich deutlich mehr soziales Verantwortungsbewusstsein als ihr hiesiger Parteifreund Stanislaw Tillich. Dieser erklärte zwar beim jüngsten „SZ“-Interview, dass jeder für seine Leistung anständig entlohnt werden muss. Aber, Herr Tillich, wenn es darum geht, dies endlich auch real umzusetzen, dann kneifen Sie und überlassen Zastrow und Morlok die Richtlinienpolitik im Land Sachsen.
Herr Ministerpräsident! Mit Ihrer Ablehnung eines gesetzlichen Mindestlohnes stoßen Sie viele hart arbeitende Menschen vor den Kopf. Ich bin mir sicher, dass Sie dafür die Quittung bekommen werden, denn gerade bei uns besteht dringender Handlungsbedarf. Sachsen ist Deutschlands Niedriglohnland Nummer 1. Mehr als 100 000 Beschäftigte verdienen hierzulande so wenig, dass sie nach ihrer Arbeit auch noch gezwungen sind, zum Amt zu gehen. Das ist unwürdig, das muss schnellstens geändert werden.
Genau diesem Zweck dienen die Bundesratsinitiative und im Übrigen auch der von SPD und LINKEN eingebrachte Gesetzentwurf hier im Landtag für ein neues Vergabegesetz. Beide Initiativen sehen einen Lohn von mindestens 8,50 Euro vor. Ich füge allerdings hinzu: Das kann nur der Anfang sein; denn ein Mindestlohn muss sowohl Erwerbsarmut als auch Altersarmut verhindern, das heißt, er muss jetzt so hoch sein, dass er ein ordentliches Leben ermöglicht, und er muss zugleich auch im Alter eine würdige Rente garantieren.
Die Bundesregierung hat kürzlich einräumen müssen, dass es einen Mindestlohn von 10 Euro braucht, um überhaupt in der Rente über der Grundsicherung zu liegen, wenn man im Alter Rente bezieht. Deshalb sind genau die 10,00 Euro Mindestlohn die Forderung der LINKEN. Ich bin zuversichtlich, dass sich dem auch bald andere anschließen werden. Wir haben damit ja schon Erfahrung.