Jens Michel
Appearances
5/5
5/10
5/12
5/14
5/19
5/21
5/24
5/36
5/38
5/40
5/41
5/44
5/46
5/47
5/48
5/51
5/52
5/53
5/54
5/55
5/57
5/59
5/61
5/62
5/73
5/75
5/76
5/78
5/79
5/80
5/86
5/88
5/89
5/90
5/93
5/94
5/96
5/98
5/100
Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass es während der Rede des Ministerpräsidenten aus den Reihen der Opposition außer bei der Passage zur NPD keinen Beifall gegeben hat. Das hat mich etwas gewundert. Denn selbst bei der Darstellung der reinen Fakten, der sicherlich positiven Entwicklung, sogar bei der Nennung des Wachstums des Bruttoinlandsproduktes konnten Sie sich nie dazu durchringen, Beifall zu zollen. Als dann Kollege Gebhardt in den Raum schmetterte, das Zukunftsmodell für Sachsen sei Rot-Rot-Grün, gab es allerdings auch keinen Beifall.
Da war ich wieder beruhigt: Wahrscheinlich fällt es Ihnen grundsätzlich schwer, Beifall zu zollen, und sie halten es mit Fred Ammon, der sagte: Opposition findet aus Prinzip Gutes schlecht.
So viel zu meinen Eindruck. Ansonsten habe ich hier die Aufgabe, einiges klarzustellen. Wir hatten uns schon gedacht, dass hier ein paar Missverständnisse und gegebenenfalls andere Interpretationen der Faktenlage vorgebracht werden.
Ich möchte damit beginnen, dass Sie uns immer wieder unsere vermeintliche Lust am Kürzen und Sparen vorwerfen. Dann haben Sie uns vorgeworfen, wie schlecht wir in den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2009 alles gemacht haben.
Ich möchte an dieser Stelle einfach nur in Erinnerung rufen, wie sich die reinen Einnahmen entwickelt haben. 2008 hatten wir noch Einnahmen in Höhe von 10,86 Milliarden Euro. 2009 waren es 10,2 Milliarden Euro. 2010 betrugen die Einnahmen bereits nur noch 9,975 Milliarden Euro. Das sind die reinen Ist-Zahlen. Das bezieht sich nicht auf Steuerschätzungen oder Ähnliches. Das bedeutet, die jährlichen Einnahmen sind innerhalb von zwei Jahren um rund eine Milliarde Euro zurückgegangen. Das haben diese Koalition und diese Regierung gestemmt.
Ich muss Ihnen sagen: Wir würden auch gern als Weihnachtsmann durch das Land ziehen. Aber für uns ist
Verantwortung wichtig. Für uns ist es wichtig, dass sich die Menschen im Land auf uns verlassen können und dass wir letztendlich keine Bewirtschaftungsmaßnahmen
ergreifen müssen, sondern eine Entscheidung des Parlaments fällen können. Mir ist es lieber, dass der Landtag mit einem Haushaltsplan eine demokratisch legitimierte Entscheidung trifft.
Ich möchte mich als Finanzer bei den Kollegen bedanken, die die Verantwortung getragen haben. Sie haben politische Verantwortung übernommen. Sie haben es nicht der Regierung mit Bewirtschaftungsmaßnahmen überlassen, sondern wir haben klar Prioritäten gesetzt. Deshalb nenne ich das verantwortungsvolles Regieren und verantwortungsvolles Handeln.
Auch unser Umgang mit den Staatsbediensteten und Kronzeugen wurde hier angesprochen. Das sind die 5 000 Beamten, die eine Klage gegen den Freistaat eingereicht haben. Wofür ist das Beleg?
Vielleicht ist es auch ein Beleg dafür, dass sie einen hohen Organisationsgrad in ihrer Standesorganisation haben. Wäre es wirklich so, dass der Freistaat ein so verheerend schlechter Arbeitgeber ist, dann wäre, glaube ich, die Anzahl der Urteile gegen den Freistaat schon viel höher. Alle haben auf das EuGH-Urteil geschielt. All die Befürchtungen haben sich in Luft aufgelöst. Im Gegenteil, der Freistaat Sachsen ist das einzige Bundesland, das überhaupt eine Rückwirkung eingebaut hatte. Wir sind letztendlich sogar noch besser. Das ist es! Der Freistaat Sachsen ist eines der vier Länder, die das Tarifergebnis umgesetzt haben. Das haben Sie vergessen zu erwähnen.
Ein Hinweis sei mir noch gestattet: Laut DGB-Besoldungsreport 2014 ist der Freistaat Sachsen mit Blick auf die Besoldung nach Bundesländern nach Bayern das Land mit der besten Besoldung, real betrachtet abgestellt auf A 9-Jahresbruttobesoldung bei einer Annahme von 40 Stunden pro Woche.
Meine Damen und Herren! All das haben Sie vergessen zu erwähnen. Aus dem Grund war es schon richtig, dass wir uns aufgeteilt haben, um noch einmal einige Dinge klarzustellen, die so nicht im Raum stehenbleiben dürfen.
Ich möchte weiter fortfahren: Kollege Dulig ist nicht im Raum, aber die 2,75 Milliarden Euro, die wir bedauerlicherweise für die Landesbank bezahlen müssen, haben Sie jetzt schon fünf- oder sechsmal ausgegeben.
Wenn Sie immer wieder sagen, wir geben es für die Bildung aus, dann möchte ich noch einmal daran erinnern: Sachsen hat schon die dritthöchsten Bildungsausga
ben überhaupt. Das können Sie im Bildungsfinanzbericht 2013 nachlesen. Das ist erst einmal gar nicht so schlecht. Wenn Sie aber dann darauf abstellen, wie wir das Land weiterentwickeln müssen, möchte Martin Dulig die Löhne erhöhen. Das wollen wir auch. Das ist ein großes Ziel. Aber wir unterscheiden uns diametral vom ideologischen Ansatz.
Während hier gesagt wird, Sie wollen Tariflöhne, Sie wollen das Tarifsystem weiter erhöhen, dann, glaube ich, haben wir wirklich völlig unterschiedliche Ansätze. Wir stimmen überein, dass das verfügbare Einkommen in Sachsen mit 15 800 Euro noch ausbaufähig ist. Wir sind zwar im Osten schon ganz gut aufgestellt, aber zu 18 700 Euro pro Einwohner in Rheinland-Pfalz ist das noch ein Unterschied. Wie kommen wir dahin? – Kommen wir dadurch dahin, dass sich das Land für Tarifsysteme einsetzt? Oder kommen wir dahin, indem wir etwas tun, um die wirtschaftlichen Bedingungen auszubauen? Kommen wir dorthin, indem wir als Freistaat zum Beispiel in Forschung und Entwicklung investieren?
Sachsen hat im Anteil am Bruttoinlandsprodukt und den staatlichen Ausgaben die dritte Stelle. Ich glaube, das ist eher der Weg. Wir entwickeln Forschung und Entwicklung. Wir haben sehr viel Geld ausgegeben, um Forschungszentren – Fraunhofer, Helmholtz, Max-Planck – in Sachsen zu installieren. Wir möchten, dass sich das wieder in die Wirtschaft transferiert. So werden wir auch das Einkommen erhöhen. Ich glaube, das ist zukunftsfähiger.
Ganz toll fand ich auch in der Rede der SPD die Formulierung: „Wir wollen den ländlichen Raum weiter stärken.“ Das können wir alles unterschreiben. Wir wollen die Infrastruktur weiter ausbauen. Das ist alles richtig. Ich frage mich nur, wie Sie das mit Rot-Rot-Grün machen wollen. Ich möchte an die Haushaltsberatungen erinnern, die wir beim letzten Doppelhausalt hatten. Da gab es – Kollege Heidan hat es schon gesagt – Anträge auf Kürzungen beim Straßenbau –
ja, massiv –, 150 Millionen Euro wollten die GRÜNEN dort decken. Wie passt das zusammen? – Diese Aussage ist Rot-Rot-Grün hier schuldig geblieben.
Es sei mir noch ein kurzes Eingehen auf die NPD gestattet. Was Sie zu den FAG-Gesprächen gesagt haben, dass man die Kommunalfinanzen letztendlich noch um die Asylbewerbergelder kürzt – dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist falsch. Der Asylanteil läuft außerhalb des FAG. Das ist ein ad on, ein Obendrauf.
Sie sind noch nicht so lange im Landtag, aber das ist kein Bestandteil. Das FAG und der Aufwuchs im FAG sind ohne diese Asylaufstockung.
Leider hat mir Kollege Zastrow etwas vorweggenommen, das mir auch aufgefallen war. Martin Dulig hat das schon sehr einprägsam gemacht. Ich habe bei zwölfmal „Ich“ aufgehört zu zählen. „Mein Sachsen“ – das war auch ganz toll. Jetzt hoffe ich nicht, dass „mein Sachsen“ dann unter Bundesverwaltung steht, weil der Zoll eine Bundesaufgabe ist und bleibt – aber davon einmal abgesehen.
Es hat einmal einen gegeben, der hat gesagt: Ich habe einen Traum. Okay, jetzt hieß es: Ich habe eine Idee und ich und ich. Wenn wir das vergleichen, sind wir bei einem entscheidenden Unterschied der Spitzenpolitiker. Der eine sagt: ich, und der andere hat seinen Slogan im Land: „Mit Mut. Mit Weitsicht. Miteinander“.
Das macht es aus. Die Konzepte machen es aus und auch das Personal.
In dem Fall danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist eigentlich bedauerlich, dass wir erst zu so einer späten Stunde dieses wichtige Thema Personalpolitik behandeln. Trotz der fortgeschrittenen Zeit ist es notwendig, dass ich meinen Ausführungen zu den Anträgen noch einige allgemeine finanzpolitische Aspekte zu den Personalkosten vorausschicke.
Personalkosten sind ein wichtiger Aspekt in einem Staatshaushalt. Ungefähr ein Viertel unseres Staatshaushalts fließt in die Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten ist stetig steigend. Erinnern möchte ich Sie noch daran, dass die ungebundenen Finanzmittel im Staatshaushalt rund 4 % ausmachen. Das sind 4 % freie Finanzmittel. Das sind 4 % an Mitteln, die nicht durch Tarif oder Gesetz gebunden sind. Alles andere ist über Gesetze oder Personalkosten gebunden. Das stellt unseren Spielraum dar. Das muss man sich einmal in Erinnerung rufen. Wir alle wissen, dass sich diese Anteile mit jeder Tarifänderung und jeder Stellenmehrforderung noch verschieben. Es lohnt sich also schon, darüber zu diskutieren.
Hinzu kommt noch die demografische Entwicklung. Die sächsische Bevölkerung wird nicht nur älter. Sie wird auch zahlenmäßig weniger. Da wir keine 100-prozentige Steuerdeckungsquote haben und die externen Finanzquellen schwächer werden, ist es legitim, dass die CDUFraktion die Personalausgaben im Blick hat. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Missachtung der Beschäftigten zu tun. Das hat etwas mit Verantwortung zu tun.
Wir möchten einen stabilen Freistaat. Dazu gehört eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung genauso wie ein finanztechnisch handlungsfähiger Staat. In welch missliche Lage die öffentliche Hand gerät, wenn die Staatsfinanzen – gerade auch wegen zu hoher Personalkosten – aus dem Ruder laufen, können Sie sehen, wenn Sie die südeuropäischen Länder einmal näher unter die Lupe nehmen.
Im Übrigen sind die Personalkörper immer die Ersten, welche die drastischen Einschnitte zu spüren bekommen. Damit wird ein grober finanzpolitischer Rahmen für die Personalpolitik dargestellt; denn, wie bereits gesagt: Personalpolitik bewegt sich nicht im luftleeren Raum.
Gestatten Sie mir, dass ich zu den Anträgen komme.
Ich möchte mit dem SPD-Antrag anfangen, Kollege Brangs. Sie fordern die Erstellung eines umfassenden Personalplanungs- und Entwicklungskonzeptes. Bis zur Vorlage dieses Konzeptes soll der beschlossene Stellenabbau ausgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, es gibt einen vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalt mit vorgesehenen kw-Vermerken. Mir ist immer noch nicht ersichtlich, warum wir kurz vor Vorlage des neuen Haushaltsentwurfes in der 6. Legislaturperiode den Vollzug der kwVermerke aussetzen sollen. Gemäß dem Antrag soll die Qualität der Beschäftigungsbedingungen evaluiert werden. Zum Argument der vermeintlich unzumutbaren Arbeitsverdichtung ist zu berücksichtigen: Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst in Sachsen sind vergleichsweise gut. Wir haben eine vollständige Tarifbindung. Der Durchschnittsverdienst in der Dienstleistungsbranche beträgt laut Statistischem Landesamt in Sachsen 2 983 Euro, für den öffentlichen Dienst betrug er zum Jahresende 2013 3 451 Euro.
Laut Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit beträgt das Arbeitsnehmerentgelt in den neuen Bundesländern rund 83 % des Niveaus in den alten Bundesländern. Im öffentlichen Dienst hat es eine hundertprozentige Ost-West-Anpassung gegeben.
Die jüngsten Gehaltssteigerungen für die sächsischen Beamten liegen zum Teil deutlich über denen der Altbundesländer.
Das Argument einer kritischen Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten wird in dem Antrag nicht durch eine einzige Zahl untersetzt. Um dieses Thema sind Sie in Ihrer Rede immer schön herumgeschlichen. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn Sie sich die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates ansehen, dann können Sie einen Vergleich der
Personalausstattung im öffentlichen Bereich entdecken. In Sachsen haben wir rund zwölf Vollzeitäquivalente je 1 000 Einwohner, in Nordrhein-Westfalen kommt man mit 7,8 Vollzeitäquivalenten aus.
Nun ist zwar die Investitionsquote in Nordrhein-Westfalen erschreckend gering, doch das macht nicht diese große Spanne aus.
Wir sollten uns schon wenigstens auf rund zehn Vollzeitäquivalente pro 1 000 Einwohner wie in Bayern einigen.
Hinsichtlich des Versorgungsberichtes ist die erfragte implizite Verschuldung in der Vermögensrechnung der Staatsregierung enthalten. So viel erst einmal zu Ihrem Antrag.
Herr Brangs, ich habe Ihre Einlassungen so verstanden, dass Sie den Stellenabbau vollständig aussetzen wollen. Habe ich Sie diesbezüglich richtig verstanden? Ich habe es zumindest so aufgefasst und habe auch Ihre Wende so verstanden. Sie hatten gesagt, Realismus, als Sie in Regierungsverantwortung waren – das passt – und jetzt spielen Sie die Oppositionsrolle nach dem Motto: Aufs Geld kommt es nicht an, aber auf die Menschen, die sind wichtig. Das ist unser – –
Beides ist wichtig. Sozial ist derjenige, der dafür sorgt, dass es etwas zum Ausgeben gibt.
Sie tun den Menschen keinen Gefallen, wenn Sie ihnen etwas vormachen, Sie tun den Menschen keinen Gefallen, wenn Sie hier Märchen erzählen. „Martins Tischlein deck dich“, „Marios Goldesel“ – so können Sie keinen Staat führen.
Das dritte Element in dem Märchen wird dann der Wähler sein, und der wird Sie auf den Boden der Tatsachen zurückholen.
Ich möchte meine Zeit nicht weiter mit dem SPD-Antrag verlieren, sondern kurz auf den Antrag der GRÜNEN zu sprechen kommen. Die Extrembeispiele, die Sie genannt haben, kann man nicht ausschließen. Es wäre schlimm, wenn es denn so wäre. Einzeln muss man dem nachkommen. Systematische Zustände sind das nicht, die Sie beschrieben haben. Deshalb, bin ich der Meinung, sollte man sich im Antrag einmal mit der Personalplanung, so wie Sie es dann beschrieben haben, näher auseinandersetzen und sich den Punkt „Alter und sonstige Abgänge“ anschauen.
Aber bitte.
Die langen Verfahrensdauern sind sicherlich nicht ideal.
Ich habe auch nicht gesagt, dass alles hundertprozentig ist, das geht bei einem solch großen System, bei einem solch großen Personalkörper nicht. Aber ich bin der Meinung, dass das systemisch zu bereinigen ist und dass es insofern durch Flexibilisierung und Reagieren – da sehe ich schon den Weg – im Justizministerium und über gewisse Nachsteuerung schon passt. Da ist Ihr Antrag ganz anders gestrickt. Also ich bin der Meinung, wir können das durch Umsteuerung im System lösen.
Ich würde gern mit meinen Ausführungen fortfahren. Im Antrag soll eine Personalplanung, unter anderem anhand der Alters- und der sonstigen Abgänge der kommenden 20 Jahre, vorgenommen werden. Im Ergebnis fordern Sie also als GRÜNE-Fraktion eine Prognose über das Dienstende für die Altersgruppe der jetzt etwa Mittevierzigjährigen aufwärts. Das ist schwierig. Wie soll die Regierung es bewerkstelligen, schon jetzt die Beschäftigen zu fragen, ob sie in genau 20 Jahren oder mit Abschlägen vielleicht schon in 18 Jahren in den Ruhestand gehen? Das ist schwierig.
Im Übrigen möchte ich auf Seite 36 des Berichts des Rechnungshofs – Personalwirtschaftliche Konzepte in der sächsischen Verwaltung – verweisen: Dort ist ein Tableau zu den rein rechnerischen Altersabgängen enthalten. Ich glaube, da hilft manchmal die Lektüre.
Ich unterstelle Ihnen beiden, beiden Antragstellern, dass die Anträge angesichts des verwendeten Duktus letztendlich das Ziel haben, den vorgesehenen Personalabbau aufzuweichen; ich nenne es einmal „aufweichen“. An den Realitäten aber, einem Vergleich zu den Flächenländern West, überdurchschnittlicher Personalausstattung bei gleichzeitig zurückgehenden Mittelausstattungen im
Landeshaushalt, dem daraus folgenden strukturellen Anpassungsdruck und auch dem verfassungsrechtlich abgesicherten Neuverschuldungsverbot, kommen Sie nicht vorbei. Man muss darüber reden, wie wir das Stellenabbaubegleitgesetz zukünftig nachbessern. Wir können darüber reden, ob wir mit dem Stellenabbau im Zeitplan sind, was wir noch verändern müssen, ob wir noch schneller werden müssen. Das sind die Themen, über die wir reden müssen, aber nicht darüber, den Stellenabbau aufzuweichen. Deshalb werden wir die Anträge ablehnen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die gedanklichen Pirouetten schon erstaunlich. Auf der einen Seite wird das Abbauziel nicht anerkannt, nicht akzeptiert. Die Stellenzahl 70 000 ist in der vorangegangenen Debatte abgelehnt worden.
Jetzt wird uns vorgehalten, wir hätten nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen, um den Stellenabbau voranzutreiben. Das halte ich, gelinde gesagt, für etwas widersprüchlich. Ich möchte darauf hinweisen und an der anderen Stelle dem Rechnungshof meinen Dank für seine Arbeit ausdrücken. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.
Es ist bedauerlich, dass wir erst zu später Stunde das wichtige Thema Personalpolitik behandeln. Hinzu kommt noch, nicht in einem ordentlichen Tagesordnungspunkt, sondern auf Zuruf. Wahrscheinlich hat DIE LINKE es verpasst, einen Antrag zu stellen.
Allen Ausführungen muss vorausgeschickt werden, dass die Personalkosten einen wichtigen finanzpolitischen Aspekt darstellen. Ungefähr ein Viertel unseres Geldes fließt in Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten ist stetig steigend! Erinnern möchte ich nun noch, dass die ungebundenen Finanzmittel im Staatshaushalt rund 4 % ausmachen. 4 % freie Finanzmittel, das heißt nicht durch Tarife oder Gesetze gebundene Finanzmittel. An der Stelle ist ebenso zu erwähnen, dass rund ein Viertel der Gelder für Personalkosten zu verausgaben sind.
Wir alle wissen, dass sich die Anteile mit jeder Tarifänderung und mit jeder Stellenmehrforderung verschieben. Hinzu kommt die demografische Entwicklung. Die sächsische Bevölkerung wird nicht nur älter, sie wird auch zahlenmäßig weniger. Da wir keine hundertprozentige Steuerdeckungsquote im Freistaat Sachsen haben und die externen Finanzquellen schwächer werden, ist es legitim, die Personalausgaben im Blick zu haben. Das hat nichts mit Missachtung der Beschäftigten zu tun, das hat etwas mit Verantwortung für die uns anvertrauten Steuermittel und mit Regierungsverantwortung zu tun.
Wir wollen einen stabilen Freistaat, und dazu gehört eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung genauso wie ein finanztechnisch handlungsfähiger Staat. In welch missliche Lage die öffentliche Hand gerät, wenn die Staatsfinanzen – gerade auch wegen zu hoher Personalkosten – aus dem Ruder laufen, zeigen uns einige südeuropäische Länder. Im Übrigen sind die Personalkörper immer die ersten, die dann drastische Einschnitte zu spüren bekommen. Damit wäre zunächst der finanzpolitische Rahmen für die Personalpolitik klargestellt, denn auch Personalpolitik bewegt sich nicht im luftleeren Raum.
Ich unterstelle Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie letztlich angesichts des verwendeten Duktus das Ziel haben, den vorgesehenen Personalabbau „aufzuweichen“. An den Realitäten – nämlich eine im Vergleich zu den Flächenländern West überdurchschnittliche Personalausstattung bei gleichzeitig zurückgehender Mittelausstattung im Landeshaushalt und daraus folgendem strukturellem Anpassungsdruck – kommt aber angesichts des verfassungsrechtlich abgesicherten Neuverschuldungsverbotes niemand vorbei. Man kann darüber reden, ob wir beim Stellenabbaubegleitgesetz zukünftig nachbessern müssen, man kann darüber reden, ob wir im Zeitplan liegen, aber an den Notwendigkeiten des Stellenabbaus kommen wir nicht vorbei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! DIE LINKE gibt an, mit dem Antrag die Voraussetzungen für die Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter im Bereich des Staatshaushalts in Sachsen schaffen zu wollen. Ein ähnlicher Antrag der SPD wurde als Sammeldrucksache im Plenum ohne Aussprache am 3. November 2010 abgelehnt. Es folgte auch schon die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gender-Budgeting-Nutzen-Analyse für den Doppelhaushalt 2013/2014 im Plenum am 7. März 2012. Die damalige Debatte war wenigstens vom Datum her geschickt gewählt; es war ein Tag vor dem Frauentag. Um Zeit einzusparen, möchte ich auf meine Argumente aus der Debatte von damals verweisen.
Der nun vorliegende Antrag der LINKEN kann letztendlich – auch bei gutwilliger Auslegung und beim unbedarften Lesen – nicht zwingend auf eine sofortige Umstellung des Haushalts, der im Moment in den Chefgesprächen aufgestellt wird, reduziert werden. Das haben Sie zwar ein wenig in Ihrer Einbringungsrede zerstört, aber ich gehe einmal davon aus, dass Sie langfristig einen Strukturwandel möchten. Dazu muss ich sagen: Das gibt uns Gelegenheit, uns einmal etwas tiefer mit Gender Budgeting zu beschäftigen. Dem möchte ich auch voranstellen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann ein ernsthaftes Thema ist, bei dem es noch einiges bzw. vieles zu tun gibt.
Aber ich bezweifle, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Haushaltsrecht der richtige Ort für die Lösung der Gleichstellung von Frau und Mann ist. Wenn wir uns Gender Budgeting einmal ansehen, dann stellen wir fest, dass es auch nicht unumstritten ist. Wie Sie bereits erwähnten, wird es an einigen Stellen in Deutschland getestet. Ich würde sagen, dass es korrekterweise „scheingetestet“ heißen muss.
Wenn Sie auf den Berliner Haushalt abstellen, dann lohnt sich nicht einmal die Zeit zum Lesen. Hier verweise ich einfach nur auf den Einzelplan 09. Lesen Sie die Seiten 11 bis 15 durch. Dort stehen nur einfache Floskeln,
aber das ist keine Analyse zu einer Geschlechterbetrachtung im Haushaltsplan.
Betrachten wir den vorliegenden Antrag inhaltlich, dann zeigt sich die allgemeine Schwierigkeit des Gender Budgeting schon im ersten Punkt, und zwar unter der Definition von Punkt 1.1 des Antrags. Danach soll der Landtag feststellen, dass Gender Budgeting die systematische Analyse und Bewertung aller Einnahmen und Ausgaben auf die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse ist. Nach dieser Definition also haben wir zu trennen, von welchem Geschlecht die Einnahmen kommen. Es wäre also schon im Haushaltsplan ein Ansatz zu veranschlagen, wie viel Steuereinnahmen wir von Frauen und Männern erhalten. Jetzt frage ich die Antragsteller, wie wir dann bei den Steuern einer GmbH vorgehen sollen. Die GmbH ist eindeutig weiblich. Der Geschäftsführer aber ist eventuell männlich – oder ist Conchita Wurst, ich weiß es nicht.
Wie bekommen wir die Daten zur Trennung der Einnahmenanteile, getrennt nach Geschlecht, bei der Biersteuer oder bei der Totalisatorsteuer? Welche Erkenntnisse leiten Sie dann davon ab?
Interessant fand ich auch die Behauptung, dass man mit einem geschlechtergerechten Staatshaushalt die Korruption zurückdrängen könne. Das werden Sie in der zweiten Runde sicherlich noch einmal erläutern.
Ich möchte das Thema oder die Problemstellung aber nicht ins Lächerliche ziehen, sondern nur auf die Konsequenzen der Zustimmung zu diesem Antrag hinweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese wenigen Fragen allein zeigen meines Erachtens schon auf, dass es eigentlich noch nicht ausgereift ist, einen Haushaltsplan geschlechtergetrennt aufzustellen, geschweige denn, dass es inhaltlich etwas bringt. Wir haben ganz andere und viel existenziellere Themen im Lande. Sie betreiben Symbolpolitik – das ist wirklich Symbolpolitik –, aber keine Problemlösung.
Die CDU-Fraktion steht zur Verfassung und von Natur aus zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Inhaltlich ist der Antrag zum Gender-Budgeting ein Schaufensterantrag. Es ist ein Selbstbefassungsthema. Ein realistischer Ansatz zur Problemlösung ist es nicht.
Probleme bei der Gleichberechtigung, die es durchaus gibt, werden nicht mit einem Genderbudget gelöst, sondern bei der jeweiligen Fachfrage. Damit sind wir dann am richtigen Ort der Problemlösung. Statt bürokratischer Monsterhaushalte – das würde entstehen – wären
das Fachgesetz oder die Förderrichtlinie der richtige Ort. Es geht also um konkrete Lösungen bei der fachlichen Regelung anstelle von Symbolpolitik.
Wir lehnen den Antrag ab. Sie, meine Damen und Herren, können Ihren Alternativhaushalt aber gern in Genderbudgetform aufstellen; dann kommen Sie auf mehr Seiten. Ich bin gespannt, wie Sie die Einnahmen zum Beispiel bei der Feuerschutzsteuer genderbudgetgerecht aufteilen. Wie schon gesagt, wir lehnen den Antrag ab. Die CDU konzentriert sich lieber auf die wirklichen Probleme im Lande.
Wir setzen unsere Kräfte dafür ein, diese zu lösen, und nicht für Schaufensteranträge.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag hat am 10. Juli 2014 die Verfassung im 8. Abschnitt geändert.
2013, genau. – Dieser Abschnitt der Verfassung betrifft „Das Finanzwesen“. Die Verfassungsänderung trat dann am 1. Januar 2014 in Kraft und zieht ein Ausführungsgesetz nach sich. Die Verfahrensordnung für Haushaltsfragen ist die Sächsische Haushaltsordnung. Diese Haushaltsordnung entsprach nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung am 1. Januar 2014 nun nicht mehr der gültigen Rechtslage.
Mit der heute abzustimmenden Vorlage wollen wir die Einheit der Rechtsordnung wieder herstellen. Vor allem aber schaffen wir eine Rechtsgrundlage für den Fall, den wir alle nicht erhoffen, der aber auch geregelt werden muss: im Falle einer Katastrophe, also entweder einer absolut negativen konjunkturellen Entwicklung, einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation. Dann wäre der Staat gegebenenfalls durch eine Kreditaufnahme wieder handlungsfähig.
Gestatten Sie mir zunächst, dass ich in der ersten Runde den Gesetzentwurf kurz vorstelle. Als erster Tatbestand wäre die negative konjunkturelle Entwicklung zu nennen. In der Verfassung haben wir die bereinigten Steuereinnahmen der vergangenen vier Jahre als Normallage festgelegt. Näheres definiert nun die neue Sächsische Haushaltsordnung, kurz: SäHO.
So wird es nicht möglich sein, Steuergeschenke über Kredite zu finanzieren. Ebenso wird es nicht möglich sein, strukturelle Entwicklungen, die einen negativen demografischen Trend aufzeigen, kreditfinanziert negie
ren zu können. Die hohe Schwelle der Kreditaufnahme verlangt nach § 18 Abs. 4 der neuen SäHO eine angemessene Rücklagenbildung. Letztendlich sind für den hoffentlich nie eintretenden Fall einer Kreditaufnahme auch noch die Kreditaufnahmeregularien und die Kredittilgung zu regeln. All dies erfolgt in der neuen SäHO.
Die Gesetzesänderung stellt damit eine reine Eins-zueins-Umsetzung der Verfahren der Verfassungsänderung dar: schmuck- und schnörkellos, so, wie es sich für eine ordentliche Haushaltsordnung als Verfahrensordnung für das Finanzwesen gehört. Dem sächsischen Haushaltsgesetzgeber kommt zukünftig eine stärkere Rolle zu.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen bleibt aber berechtigt, zum Zwecke der optimalen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken bestehende Kredite selbstständig zu managen. Im § 18 Abs. 5 der neuen SäHO regeln wir den Nachweis des Abgleichs der Istdaten mit der Kreditermächtigung und den Tilgungsverpflichtungen. Die Haushaltstransparenz wird dadurch gesteigert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine kurze Darstellung des Inhalts des Gesetzentwurfes und damit der reinen Verfahrenstechnik möchte ich hiermit beenden. Ganz bewusst habe ich mich entschieden, den ersten Teil meiner Rede schmuck- und schnörkellos, so wie es sich für eine Verfahrensordnung gehört, abzuarbeiten.
Genauso denke ich, dass eine politische Bewertung dann im zweiten Teil der Debatte angezeigt ist. Bis dahin bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf wurde am 11. Februar 2014 formell in den Geschäftsgang eingebracht. Er war vorher schon wochenlang einigen finanzpolitischen Verantwortlichen der Fraktionen, die an den Verfassungsgesprächen teilgenommen haben, bekannt.
Am Tage der Einbringung haben wir auf Beraterebene nochmals per Mail den Gesetzentwurf an die Fraktionen von LINKEN, SPD und GRÜNEN verschickt. Richtigerweise erfolgte dann die Zuweisung des Antrags in die Zuständigkeit des HFA. Am 12. Februar 2014 fragten die Vertreter der Koalitionsfraktionen im HFA ausdrücklich nach, ob eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gewünscht wird.
Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde eine Bedenkzeit vereinbart. Nach deren Ende kam die Mail aus dem Ausschusssekretariat des HFA, dass die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD keine Anhörung wünschen. Deshalb weise ich Täuschungsvorwürfe ausdrücklich zurück. Jeder hatte die Gelegenheit, den Antrag zu lesen; er ist auch nicht so lang, dass man irgendetwas nicht hätte entdecken können.
Das Gesetzgebungsverfahren ist aber nicht nur formell korrekt, sondern auch materiell richtig aufgebaut. Das Recht der Haushaltsordnung ist ein Verfahrensrecht, denn die Adressaten sind die beteiligten Akteure am Haushaltsverfahren. Aus dem Grund fällt es auch in die Zuständigkeit des HFA. Haushaltsordnung – allein das Wort Ordnung steht für Verfahrensrecht, wie zum Beispiel Zivilprozessordnung oder Verwaltungsgerichtsordnung.
Die vorliegende Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung dient der Anpassung des Verfahrens im Haushaltsrecht an die Verfassungsänderung. Sie dient nicht dazu, materielle Aspekte nachzuverhandeln oder innerparteiliche Konflikte zu klären.
Aber bitte.
Die Gemeindeordnung enthält sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Regelungen.
Wir können uns hier streiten, aber ich will mich gar nicht auf diese Debatte einlassen. Ich bleibe dabei, dass es eine verfahrensrechtliche Kategorisierung in puncto Ordnung gibt. Speziell bei der Haushaltsordnung können wir ganz sicher sein, dass es ein Ausführungsgesetz ist.
Ich würde gern in meiner Rede fortfahren, Herr Präsident.
Ich möchte an meine Rede bei der Einbringung der Verfassungsänderung erinnern. Ich zitiere richtig, nicht nur pauschal oder mit Einfügungen: Die Änderung von Artikel 94 Abs. 2 war die Wiederholung des Sozialstaatsprinzips aus Artikel 1, aber kein neues Recht. Ich kann Ihnen versichern, wir achten das Sozialstaatsprinzip, aber wir achten es in der Verfassung verortet. Wir müssen nicht alles, was in der Verfassung ist, wiederholen. Was DIE LINKE hier begehrt, ist außerdem widersprüchlich und auch aus meiner Sicht missbräuchlich.
Ich komme noch dazu. Wir haben zum Beispiel auch andere – ich bleibe dabei – Staatsziele in der Verfassung. Sollen die denn alle in die Sächsische Haushaltsordnung?
Ganz ruhig. Wir kommen noch dazu.
Weiter: § 7 der Sächsischen Haushaltsordnung ist mit seinem Wortlaut wie andere 14 Landeshaushalts
ordnungen an das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes angelehnt. In Artikel 42 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ist auch vorgeschrieben, den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Wo bleibt das denn bei der Betrachtung der Antragsteller? Einseitig wird auf den sozialen Ausgleich abgestellt.
Das andere ist auch Verfassungslage.
Es liegt nahe, parteipolitische Spielchen zu vermuten. Fakt ist eines: Der HFA hat mit guten Gründen die Beschlussvorlage mit 11 : 4 : 2 Stimmen gebilligt. Auch die Vertreter der LINKEN haben dort keine Einbeziehung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses gefordert. Jetzt, acht Wochen nach Einbringung, fällt Ihnen auf, dass die vermeintlich so wichtige Norm nicht im Gesetz steht, und beantragen Sie die Behandlung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Das kann fachlich nicht ernst gemeint sein.
Dann möchte ich, wie Sie es in Ihrem Antrag haben, den früheren Bundesrechnungshofpräsidenten aus seinem Kommentar zitieren. Hätten Sie die Vorbemerkungen zu seinem Kommentar gelesen, wüssten Sie, was dort unter Nummer 14 steht: „Diese grundgesetzlichen Normen sind in ihrem verfassungsrechtlichen Sinngehalt ohne Rückgriff auf die Bundeshaushaltsordnung zu bestimmen, und zwar auch dann, wenn die Bundeshaushaltsordnung diese Grundgesetznormen wörtlich aufgreift, sie konkretisiert oder sie flankiert und ergänzt.“ Das bedeutet, unabhängig davon ist letztendlich die Verfassung auszulegen. Das ist auch logisch. Es kann nicht einfachgesetzlich definiert
werden. Das wissen Sie als Jurist: Es gilt in der Auslegung immer höherrangiges Recht.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Haushaltsordnung eigentlich schon bis zum 01.01. dieses Jahres hätten verabschieden müssen. Im Falle einer verheerenden Naturkatastrophe mit notwendiger Kreditaufnahme ständen wir ohne Verfahrensvorschriften da. Deshalb haben wir auch keine Zeit für solche politischen postkonstitutionellen Spielchen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Ich halte es auch für einen Witz, dass eine Fraktion, die zwei Mal die Gelegenheit hatte, der Verfassung mehrheitlich zuzustimmen, sich jetzt als Hüter der Verfassung hinstellt.
Ich habe gesagt: mehrheitlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie über acht Wochen benötigen, um festzustellen, dass die Wiederholung des Sozialstaatsgebotes in der Haushaltsordnung nicht enthalten ist, dann wäre ich persönlich ruhig, aber ich stelle hier einfach mal die These auf, dass Sie Gründe suchen, vielleicht auch innerparteiliche Gründe, um diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu müssen.
Wir werden Ihrem Antrag auf Verweis in den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss nicht folgen und bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja. Danke, Herr Präsident. – An der Verfassungsänderung wird nichts geändert. Das geht auch nicht mit einer einfachgesetzlichen Regelung. Ich bleibe dabei, dass wir das Verfahrensrecht ändern. Wenn Sie auf das Zitat des Kommentars von Prof. Engels zurückkommen, dann habe ich das gebracht, weil in dem Antrag der LINKEN ein Zitat von Prof. Engels aufgeführt ist. Ich habe versucht, das richtigzustellen, weil man nicht einfach etwas herausgreifen kann, was ein paar Seiten vorher näher definiert ist. So kommt es dazu. Ich möchte nicht grundsätzlich die weichere Bundeshaushaltsordnung auf Sachsen anwenden, sondern es war ein Eingehen auf meinen Vorredner.
Herr Präsident, ich bedanke mich für die Gelegenheit. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klarstellen und zurückweisen, dass unlauter gearbeitet wurde. Es gab die Gelegenheit, die Anhörung zu beantragen. Herr Kollege Pecher hat es vorhin gesagt. Es tut mir leid. Jeder, der acht Seiten lesen kann – der Gesetzentwurf ist nicht so lang –, hätte sehen können, was dort geschrie
ben steht. Von einem Parlamentarier kann man verlangen, dass er dies überschaut.
Es hätte eine Anhörung beantragt werden können. Das steht fest.
Ich möchte noch etwas sagen: Wenn es um den Rang der Verfassung und deren Bedeutung geht und wie ernst die Fraktionen dies nehmen oder nicht, dann bitte ich einen Blick in die Runde zu werfen, wie es um die Anwesenheit steht. Sie sehen, wie ernst wir die Verfassung nehmen.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach der Rede des Finanzministers hätte der Titel eigentlich geändert werden müssen.
Zwar steht die Geschäftsordnung dagegen, aber, lieber Kollege Dulig, richtiger müsste es heißen „in kluge Köpfe und in Infrastruktur investieren“. Das wäre besser gewesen. Danach hätte noch kommen müssen: „finanzpolitische Stabilität“.
Das würde das, was wir hier haben, viel besser beschreiben.
Gehört haben wir eine gewisse Formalienreiterei. Da muss ich allerdings zugeben, dass mir eine vorgelesene Zahl lieber ist als eine aus dem Bauchgefühl heraus hingeworfene Zahl. Darauf werden wir noch kommen. 2,7 Milliarden Euro, das ist so Ihr Bauchgefühl.
Fakt ist eines: Was haben wir denn als Eckwertebeschluss? Die höchste Investitionsquote in Deutschland, 18 %, rund 3 Milliarden Euro! Das ist doch etwas!
Das ist eine tolle Leistung, die die Menschen hier im Freistaat erbringen!
Investitionen bringen Stabilität. Das steht erst einmal fest. Wenn Sie Statik so verstehen, will ich das noch unterschreiben. Stabilität durch Statik, okay, kein Thema! Was wurde noch beschlossen? Es wurde beschlossen, die Drittmittel zu verringern, die Kofinanzierung bereitzustellen. Das klingt zwar alles langweilig, aber das ist solide Haushalts- und Finanzpolitik.
Der Minister hat es gesagt: Ein Eckwertebeschluss ist kein titelscharfer Haushaltsplan. Aber was ist denn gegen eine hohe Investitionsquote, gegen die Tilgung von Altschulden einzuwenden? Was ist daran falsch? Das würde mich interessieren.
Wenn ich mir Ihre Presseerklärung anschaue, lieber Kollege Dulig, stelle ich fest, dass dort von mehr Lehrern und von einem besseren Personalschlüssel die Rede ist. Dann wird angekündigt, dass die SPD 2,75 Milliarden Euro ausgeben will.
Wie kommen Sie denn auf diese Summe? Das ist dann wieder Bauchgefühl. Da steht nicht, dass Sie für das Problem A die Summe X und für das vermeintliche Problem B die gleiche Summe ausgeben wollen.
Das ist Bauchpolitik. Das ist der Unterschied zwischen Statik und Stabilität einerseits und Bauchgefühl andererseits.
Ganz nebenbei gesagt: Wenn Sie schon dabei sind und einfach sagen, Sie wollen Lehrer einstellen und von mir aus Zelte und marode Schulgebäude, müssen Sie aber auch sagen, wie Sie dann die Finanzierung gestalten wollen, wenn die Summe ausgegeben ist, wenn das Jahr 2024 vergangen ist. Wir denken viel weiter. Wir denken schon seit 1990 in die Zukunft.
Ich darf Ihnen die Zahlen vorlesen: Der Freistaat Sachsen gibt pro Studierenden 6 500 Euro aus.
Das stimmt nicht, da sind Sie falsch informiert. Gehen Sie einmal nach Brandenburg! Dorthin haben Sie eine gewisse Beziehung. Dort werden pro Studierenden 5 500 Euro ausgegeben. Ich will einfach nur sagen: Das passt alles nicht. Ich bleibe dabei: Wenn stabile, solide Zahlen vorgelegt werden, ist das viel mehr wert als einfaches Bauchgefühl.
Ich will auch gleich Ihre Forderung zum Kita-Schlüssel ansprechen. Sie sollten sagen, wie Sie den Kommunen die Standarderhöhung bezahlen wollen. Das ist alles eher Polemik. Sie gehen damit letztlich nicht auf den Eckwertebeschluss ein, der hier vorgetragen wurde.
Eines möchte ich auch noch einmal sagen: Sie werfen der Staatsregierung das Herunterrechnen der Steuerschätzung vor.
Doch! Am Ende bleibt das übrig. Wenn der Freistaat nicht Vorsorge getroffen hätte, wären wir a) nicht so gut durch die Krise gekommen und hätten wir b) nicht die erforderlichen Rückstellungen auch im Zusammenhang mit dem Zensus getroffen. Das ist auch Stabilität, ein
solides Haus, eine Grundlage, ein Fundament und weiterhin eine hohe Investitionsquote.
Das macht es aus.
Wir werden in der zweiten Runde weiter die Vorteile der sächsischen Finanzpolitik darlegen.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Stabile Finanzen und Planungssicherheit sind ein sehr hohes Gut. Die Menschen und die Unternehmen brauchen eine verlässliche Politik und keine Bauchpolitik.
Viel zu schnell wird vergessen, welche Einschnitte Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen nach sich ziehen. Hier im Hohen Hause wurde ja häufig behauptet, dass die Koalitionsfraktionen die Ausgaben des Haushaltes konjunkturabhängig regulieren.
Der Freistaat Sachsen steht nicht nur vor der Aufgabe, die konjunkturellen Entwicklungen ausgleichen zu müssen. Nein, wir haben auch sinkende Einnahmen auf anderen Gebieten zu verkraften. Dafür ist das Instrument des Zukunftssicherungsfonds genau die richtige Antwort.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel aus der Aktuellen Debatte von heute Morgen aufgreifen. Uns wurde vorgeworfen, die Krankenhausfinanzierung nicht zukunftsfähig zu regeln.
Dabei wird auf die Besonderheit abgestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab dem Jahr 2015 keine Zahlungen mehr aufgrund der bundesgesetzlichen Grundlagen im investiven Krankenhausbereich bereitstellen müssen. Das sind heute 47 Millionen Euro im Jahr.
44, genau. Das sind heute 44 Millionen Euro im Jahr. Im Einzelplan des Sozialministeriums stehen circa 57 Millionen Euro zur Verfügung. Allein daran kann man die Bedeutung der Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen abschätzen. Das Beispiel zeigt aber auch, dass es Lebenssachverhalte gibt, bei denen wir eine Zukunftssicherheit aufzeigen müssen. Das tun wir auch mit dem hier aufgelegten Sondervermögen. Wir schaffen damit ein Stück weitere Planungssicherheit.
Das haben wir schon bei der Auflegung des Zukunftssicherungsfonds im Dezember 2012 mit 140 Millionen Euro für Schulhausbau, Krankenhausbau und digitale Offensive gemacht. Damals wurden wir dafür von der Opposition gescholten.
Heute werden wir sicherlich zu hören bekommen, dass es zu wenig ist.
Aber immerhin ist es ein Schritt der Opposition in die richtige Richtung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den 140 Millionen Euro führen wir dem Sondervermögen mit dem heute zu beschließenden Gesetz 40 Millionen Euro aus dem Jahr 2013 und 32 Millionen Euro im Jahr 2014 zu.
Die Zahlungen in den Zukunftssicherungsfonds ergeben sich aus dem Jahresüberschuss bzw. letztendlich aus den Steuermehreinnahmen. Dies möchte ich für die Kolleginnen und Kollegen im Hohen Hause, die nicht im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen, ergänzen. Die Mittel sind vorgesehen für die „Digitale Offensive Sachsen“ und für den Krankenhausbau einschließlich Telemedizin. Beides ist sehr zukunftsorientiert.
Die Breitbandversorgung bzw. das Ermöglichen der modernen Technik in allen Landesteilen bedeutet auch einen Anschluss des ländlichen Raumes. Wenn wir Telemedizin in den Zukunftssicherungsfonds aufnehmen, dann senden wir das Signal, dass der ländliche Raum ebenso am medizinischen Fortschritt teilhaben soll.
So richtig und wichtig diese Verwendungszwecke sind, ist aber auch klar: Es wären noch weitere Verwendungszwecke vorstellbar. Auch die benötigten Summen könnten noch höher sein. Das ist so und das wird sicherlich auch Teil des Spiels der Opposition „Schneller, höher, weiter“ sein.
Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel verwenden wir für die im Gesetz vorgesehenen Zwecke. So ist es auch im Leben. Man muss sich manchmal entscheiden. Das bedeutet, man muss Prioritäten setzen, aber es bedeutet nicht, dass uns die anderen Themen nicht wichtig sind oder dass wir sie nicht sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat keine grundsätzlichen Einwände gegen das Gesetz ergeben,
sondern eine breite grundsätzliche Unterstützung.
Einen weiteren Aspekt möchte ich ansprechen. Das vorliegende Gesetz steht für langfristige Planung. Teilweise wurde am heutigen Tag auf die Umfragewerte unseres Koalitionspartners angespielt. Obwohl wir haushalterisch die Möglichkeit für schnelle und billige Wahlgeschenke hätten, verzichten wir als Koalition darauf und verabschieden ein Gesetz mit einem langfristigen Anliegen.
Wir wollen eine langfristige Zukunftssicherung. Wir wollen eine Sicherung der Finanzierungslücke bei den Krankenhäusern 2015. Wir werden heute sehen, ob die Opposition über ihren Schatten springen kann und einer langfristigen Planungssicherheit zustimmen wird.
Ich jedenfalls werbe für den Gesetzentwurf. Lassen Sie den heutigen Tag durch die Beschlussfassung für einen guten Tag für die medizinische Versorgungen der Menschen im Freistaat, für gleiche Chancen innerhalb der Regionen und für moderne Technik im Freistaat Sachsen werden! Stimmen Sie einfach dem Gesetz zu und tun Sie etwas für die Zukunftssicherung im Freistaat Sachsen!
Danke.
Herr Präsident, mein Begehr ist, kurzzuintervenieren.
Danke, Herr Präsident! – Ich möchte einige Dinge klarstellen, die man so nicht im Raum stehen lassen kann. Der Unterschied zwischen einem Zukunftssicherungsfonds und einer allgemeinen Haushaltsrücklage ist die zielgenaue Bindung. Wir haben durch die Themenfestlegung schon den Adressaten – zum Beispiel beim Schulhausbau damals den Kommunen – erst einmal eine Größenordnung in Aussicht gestellt und Planungssicherheit hergestellt. Wir signalisieren hier a) der Krankenhausgesellschaft und b) den kommunalen Krankenhausbetreibern, dass wir das Thema sehen und freie Mittel zur Verfügung stellen, so wie sie verfügbar sind.
Wir sind ein Nehmerland; das ist so. Was ich ebenfalls nicht im Raum stehen lassen will, ist – nicht, dass hier gesagt wird: Rücklagen, Rücklagen, Rücklagen – ein ProKopf-Vergleich der Haushaltsrücklagen mit anderen Ländern: Mecklenburg-Vorpommern: 313 Euro pro Kopf, Brandenburg: 262 Euro pro Kopf, Sachsen: 241 Euro pro Kopf. So überbordend kann es eigentlich gar nicht sein. Aus diesem Grund möchte ich das hier kurz richtigstellen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich will gern zugeben, der vorliegende Antrag ist auf den ersten Blick nicht ungeschickt gemacht.
Beim flüchtigen Lesen könnte ein mit europapolitischem Halbwissen ausgestatteter Leser sogar glauben, dass die
sächsische LINKE sich ernsthaft dem Thema Europa widmet.
Sieht man aber genauer hin, so erkennt man ganz schnell, dass es hier eigentlich um sächsischen Wahlkampf geht.
Das sehen Sie ganz einfach daran, wie der Antrag beginnt. Der Antrag beginnt nämlich wie folgt: „Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird ersucht, unverzüglich tätig zu werden.“ Das ist schon allein plumper Wahlkampf und falsch.
Es unterstellt, dass die Regierung bisher nicht tätig war. Die Sächsische Staatsregierung war weit im Vorfeld der beginnenden Förderperiode sehr erfolgreich tätig. Nur so war es möglich, dass der Freistaat Sachsen in der neuen Förderperiode mit 2,75 Milliarden Euro in der Gesamtsumme von Übergangsregionen und weiterentwickelten Regionen den mit Abstand größten Betrag von EFRE und ESF unter den deutschen Bundesländern erhält.
Hinzu kommen weitere europäische Gelder, insbesondere aus dem ELER-Programm. Insgesamt stehen dem Freistaat Sachsen rund 3,7 Milliarden Euro europäische Gelder im neuen Förderzeitraum zur Verfügung. Das kommt eindeutig nicht von ungefähr, und da danke ich Herrn Ministerpräsidenten Tillich und der Staatsregierung ausdrücklich für ihren Einsatz.
Meine Damen und Herren! Nachdem wir das mit dem Tätigwerden geklärt haben, möchte ich jetzt Ihre Aufmerksamkeit auf einen meines Erachtens interessanten Aspekt des Antrages lenken. DIE LINKE fordert Geld, um „den drohenden Ausfall der Finanzierung der Förderrichtlinien abzuwenden“. Das ist schon erst einmal ein großer Schritt, wie ich finde. Damit sind wir schon ein ganzes Stück weiter; denn Sie werden nur Geld für das fordern, was Sie auch gut finden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie mit den Förderrichtlinien zufrieden sind, für die Sie Geld fordern. Das ist schon einmal sehr gut, denn so werden wir zukünftig wenigstens auf diesem Gebiet kein linkes Störfeuer mehr haben.
Jetzt frage ich mich trotzdem, welche Förderrichtlinien Sie mit dem Antrag meinen. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich freue mich wirklich, dass Sie das gut finden. Aber was finden Sie gut? Sind Sie Anhänger der Theorie „Neues Geld in alte Systeme“? Meinen Sie die alten Programme? Was ist denn die Voraussetzung? Bei der Theorie „Neues Geld in alte Systeme“ oder bei Übergangsvorschriften kommen Sie teilweise schon zu spät; denn in § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz haben wir bereits bei
den letzten Haushaltsberatungen Übergangsregelungen berücksichtigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf europäischer Ebene findet zu Beginn einer neuen Förderperiode stets ein komplizierter Prozess statt. Dabei geht es um sehr viel Geld über einen langen Zeitraum, nämlich über sieben Jahre. Ich habe schon etwas Verständnis, dass man nicht auf den Tag genau sagen kann, wann ein Operationelles Programm genehmigt wird.
Ich gehe davon aus, dass die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der EU-Kommission im Februar eingereicht und wahrscheinlich im März in der Inter-Service-Konsultation der EU-Kommission behandelt wird. Bis zum Beginn dieser Konsultation können noch Änderungen am Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung vorgenommen werden. Die Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung könnte bei diesem Zeitplan wahrscheinlich im April erfolgen.
Operationelle Programme können von den deutschen Ländern gleichzeitig mit der Partnerschaftsvereinbarung eingereicht werden. Für die Genehmigung werden bei einem unstrittigen Operationellen Programm – das heißt, der Entwurf wurde mit der EU-Kommission schon formell abgestimmt – rund vier Monate bis zur Genehmigung vergehen. An dieser Stelle baue ich auf die Kommission als Behörde, dass sie sich von der Europawahl nicht abhalten lässt. Das bedeutet, die sächsischen OPs müssten Ende März eingereicht werden, damit sie noch vor der Sommerpause die Genehmigung erhalten.
Weil das ein komplizierter Übergangsmechanismus ist, gibt es die N-plus-Regelungen. Die N+2-Regelung aus der Förderperiode 2007 bis 2013 gewährleistet einen nahtlosen Übergang zwischen den Förderperioden. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde sogar eine N+3Regelung erreicht.
Fakt ist eines: Die sächsische Strukturförderung ist nicht gefährdet, da aufgrund der N+2-Regelung Projekte aus der Förderperiode noch bis 31.12.2015 auf der Grundlage der Zuweisungen aus dem EU-Haushalt finanziert werden können. Falls aber mit der Forderung gemeint ist, vor Notifizierung der Operationellen Programme im großen Maßstab Landesfinanzen zu verausgaben, muss man die Unsicherheit hinnehmen, ob das europarechtskonform möglich ist. Denn dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit das Additionalitätsprinzip ein Problem werden. Das ist auch logisch, denn warum sollte die EU noch Ausgaben finanzieren, die man schon durch autonome Landesprogramme abfinanziert? Diese Bedenken der EU müssen wir akzeptieren und berücksichtigen. Somit gilt die Einschränkung: Alles europarechtlich Unbedenkliche findet eine Zwischenfinanzierung.
Jetzt noch ein Wort zur Verwendung der Steuermehreinnahmen. Das sind für uns zusätzliche Mittel und keine
Zwischenfinanzierungsmittel. Mit diesen zusätzlichen Mitteln werden wir auch zusätzliche Ausgaben tätigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen hat sein Bestmögliches getan, damit in der Förderperiode von 2014 bis 2020 die Programme so schnell wie möglich starten können. Erste Sondierungsgespräche in der EUKommission erfolgten nach meiner Kenntnis bereits im Jahr 2012. Vorschusszahlungen der EU werden noch im Jahr 2014 durch Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Operationellen Programme möglich sein. An dieser Stelle verweise ich auf Artikel 81 der Allgemeinen Verordnung der EU vom 17. Dezember 2013.
Aus diesem Grund möchte ich am Ende meiner Rede kurz zusammenfassen: Es ist festzustellen, dass DIE LINKE die Verwendung der europäischen Mittel gut findet;
denn sie würde sonst keine Zwischenfinanzierung für etwas fordern, was sie nicht mitträgt.
Es ist weiterhin festzustellen, dass es eine am langen Förderzeitraum begründbare Übergangsphase gibt. Dafür ist Vorsorge getroffen. Diese Übergangsphase soll mit der N+2-Regelung oder den N-plus-Regelungen sowie entsprechend § 12 des Haushaltsgesetzes überbrückt werden. Vorschusszahlungen der EU-Kommission sind im Jahr 2014 ebenfalls zu erwarten. Der Bund kann nach Artikel 111 Abs. 1 des Grundgesetzes auch in der haushaltslosen Zeit seinen Rechtsverpflichtungen nachkommen. Die Steuermehreinnahmen verwenden wir als zusätzliche Investitionsmittel und verschwenden sie nicht als Zwischenfinanzierungsmittel, für die wir andere Finanzierungsquellen haben.
Meine Damen und Herren von der LINKEN! Ich habe die Ablehnung der CDU-Fraktion zu Ihrem Antrag ausführlich begründet und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
Ja.
Ich möchte kurz etwas klarstellen: Diese 3,7 Milliarden Euro sind kein sächsisches Geld, sondern der Freistaat Sachsen ist Profiteur. Wir profitieren von diesen EU-Zahlungen.
Ich möchte noch darauf verweisen, dass Deutschland im Jahr 2012 eine Nettozahlung in Höhe von 12 Milliarden Euro an die EU geleistet hat. Wenn wir uns den Außenhandelsüberschuss von Deutschland anschauen und sehen, wie Deutschland letztlich vom Euroraum profitiert,
dann glaube ich, dass diese Rechnung positiv zu sehen ist. Ich bitte Sie, das mit zu bedenken, wenn Sie hier gegen die EU wettern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Monaten war der Sächsische Landtag vielfach mit den Entscheidungen im Bereich der Beamten befasst. Die Regelungsmaterie ist sehr vielschichtig, kann mit guten Gründen aus mehreren Perspektiven betrachtet werden, ist aus meiner Sicht sehr verrechtlicht und stellenweise kompliziert. Ich gebe zu, als Abgeordneter habe ich mich an mancher Stelle noch nie so abhängig vom Fachwissen der Berater gefühlt, wie das bei diesem Gesetz der Fall
war. Die Komplexität der Materie war es auch, die dieses sehr lange Gesetzgebungsverfahren mit sich gebracht hat.
Die heute zur Abstimmung stehende Neuordnung des Dienst- und Besoldungsrechts stellt die Abrundung einer Kette von Entscheidungen zum sächsischen Beamtentum dar und gibt uns die Möglichkeit, eine Betrachtung der Situation der sächsischen Beamten vorzunehmen.
Zunächst möchte ich einige Ausführungen zur jüngsten Verfassungsänderung und zum Staatshaushalt machen, um mich dann vertieft zum Gesetzesvorhaben zu äußern.
Kurz zur Ausgangssituation: Das Grundgesetz schreibt für die Bundesländer ab dem Jahr 2020 neuverschuldungsfreie Haushalte vor. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit den anderen Fraktionen das Gespräch über eine Verfassungsänderung geführt. Eine Bedingung dabei war für uns die Verankerung des Generationenfonds. Warum? Das
war so, weil aus unserer Sicht Generationengerechtigkeit auch heißt, implizite Verschuldung abzufedern. Deshalb wurde die seit 2006 geübte Praxis, in der aktiven Beamtenzeit ausreichend Geld für die Pensionslasten zurückzulegen, verfassungsmäßig abgesichert.
Was bedeutet das für die Beamten? Wenn der Zeitpunkt ihrer Pensionszahlung gekommen ist, müssen sie sich nicht sorgen, dass die Pensionszahlungen zum Streitpunkt in den Haushaltsverhandlungen werden. Das Geld wird vorhanden sein und darf nur für diese Zwecke verwendet werden. Diese Regelung ist in Deutschland, ja in Europa einmalig und muss mit erwähnt werden, wenn man sich die Situation der Beamtenschaft in Sachsen ansieht.
Die Besoldung kann aber auch nicht losgelöst von der Gesamtsituation betrachtet werden. Deshalb kurz ein paar Worte zur Situation des Haushaltes für den Freistaat Sachsen. Das Volumen des Haushaltes im Jahr 2013 beträgt rund 16,3 Milliarden Euro. Davon sind rund 33 % Zuweisungen an die Kommunen, rund 32 % Ausgaben für Bildung und Forschung und rund 34 % gehen in die übrigen Ausgaben.
Die Personalausgaben im Haushalt entfalten eine sehr hohe Dynamik unter den Staatsausgaben. Während die Personalausgaben im Jahr 2011 noch einen Anteil von 23,1 % am Staatshaushalt hatten, beträgt dieser Wert für das Jahr 2014 bereits 24,3 % und wird in Zukunft bei rund 26 % liegen.
Ein weiterer Aspekt bei der Betrachtung ist der Rechtsbindungsgrad des Haushaltes. Im Haushalt 2013 beträgt der Anteil der gebundenen Mittel rund 96 %. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wir haben 4 % disponible – also frei verfügbare – Mittel zur Verfügung. Wie sich auf solch einen Wert ein Anstieg von Personalausgaben von auch nur einem Prozent auswirkt, brauche ich wohl nicht zu erläutern. Das zeigt aber auch, weshalb die Personalausgaben mit einer hohen Sensibilität betrachtet werden.
Kommen wir nun zur Übernahme der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich. Bereits ab dem 1. März 2013 bzw. dem 1. September 2013 wurden, vorbehaltlich einer positiven parlamentarischen Entscheidung, 2,65 % Erhöhung ausgezahlt. Diese Vorabauszahlung erfolgte auf Bitten der Fraktionen der CDU und der FDP an die Staatsregierung. Heute nun können wir diesen Vorbehalt aufheben. Die bei Verweigerung der Zustimmung zum vorliegenden Gesetz drohende Rückforderung der Bezüge ist bei Zustimmung vom Tisch. Ab dem 1. April 2014 erfolgt die Erhöhung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen um 2,95 %, also insgesamt eine Steigerung der Bezüge um 5,6 %.
Es erfolgt letztendlich eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die sächsischen Beamten. Sachsen nimmt damit eine Sonderstellung ein. Lediglich Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nehmen noch eine tatsächliche inhaltsgleiche Übernahme vor. Einige Länder – Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein –