Jutta Schmidt
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir lassen die Leiharbeiter nicht im Regen stehen, Frau Lay, aber mit Blick auf die Aktuelle Situation bei Qimonda halten wir eine Debatte zu dem vorliegenden Antrag nicht für zielführend. Deshalb gebe ich meinen Redebeitrag zu Protokoll.
Zeitarbeit ist ein positives beschäftigungspolitisches und ökonomisch sinnvolles Mittel, um Wirtschaft voranzubringen und Beschäftigung zu initiieren und vor allem langfristig zu sichern.
In Deutschland werden derzeit mehr als 630 000 Arbeitsplätze – und ich möchte betonen: sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze – ohne staatliche Subvention durch Zeitarbeitsunternehmen garantiert und bereitgestellt. Das sind circa 1,5 % der in Deutschland vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Mit dieser Bilanz liegen wir deutlich unter dem europäischen Durchschnitt des Anteils der Zeitarbeit an den gesamten Arbeitsverhältnissen, der 2,0 % beträgt.
Zeitarbeit verdrängt keine regulären Arbeitsplätze. Es ist einfach falsch, eine solche Behauptung zu machen und die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche zu stigmatisieren. Keine andere Branche in Deutschland kann auf eine fast hundertprozentige Tarifbindung ihrer Unternehmen verweisen. Nachdem bereits seit Monaten die Frage eines Mindestlohnes in der Zeitarbeit diskutiert wurde, haben sich die Koalitionsfraktionen des Bundestages auf einen, wie ich denke, sinnvollen Kompromiss geeinigt.
Unter Wahrung der Tarifautonomie wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze eingeführt. Damit haben die bestehenden Tarifverträge sowohl der
DGB-Gewerkschaften als auch der Christlichen Gewerkschaften auch weiterhin Bestand. Das ist ein positives Signal an die Beschäftigten der Branche, dass auch weiterhin für die Vielfalt der Arbeitnehmervertretungen in den Gewerkschaften sorgt.
Die Kritik von DGB-Chef Sommer zum Kompromiss war ebenso zu erwarten wie auch das gebetsmühlenartige Wiederholen der Forderung nach einem Mindestlohn von 7,50 Euro für Deutschland. Nicht nachvollziehbar sind allerdings in diesem Zusammenhang die zwischen DGB und den beiden Branchenverbänden BZA und IGZ vereinbarten Tarifverträge, die für Westdeutschland 7,31 Euro Stundenlohn und für den Osten 6,36 Euro vorsehen. Wo bleibt der Ruf nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit? Knickt selbst der DGB vor der Realität der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation in West und Ost ein?
Doch zurück zur Zeitarbeit. Bereits das Thema des heute hier vorliegenden Antrages gibt Anlass zu Kritik und Richtigstellung. Kein Zeitarbeiter wird von den Unternehmen Qimonda, Infineon oder BMW entlassen. Diese Aussage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist schlicht und ergreifend falsch. Und dies aus einer einfachen Tatsache heraus. Wir reden bei Zeitarbeitern von einer Arbeitnehmerüberlassung durch ein Zeitarbeitsunternehmen an einen Entleiher. Wenn also Qimonda,
Infineon oder BMW zur Deckung kurzfristiger Auftragszuwächse oder zusätzlicher Volumen Arbeitnehmer benötigt, dann bedient sich der Entleiher der Mitarbeiter der Zeitarbeitsunternehmen. Es entsteht dadurch kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Zeitarbeitnehmer! Und so, liebe Kollegen der Linksfraktion, kann auch der Entleiher die Zeitarbeitnehmer nicht entlassen! Er beendet lediglich in dem wirtschaftlich notwendigen Umfang die Entleihung von Zeitarbeitskräften, ohne dass das Beschäftigungsverhältnis im Zeitarbeitsunternehmen zwangsläufig endet. Hören Sie auf, diese Märchen im Lande zu verbreiten.
Es liegt in der Verantwortung des Zeitarbeitsunternehmens, für seine Beschäftigten neue Einsatzmöglichkeiten zu finden und somit ihre Beschäftigung zu sichern. Hierfür gibt es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und den bestehenden Tarifverträgen klare Regelungen.
Auf eines möchte ich in diesem Zusammenhang auch hinweisen: Der Entleiher muss für die von ihm entliehenen Zeitarbeitnehmer in aller Regel mehr zahlen als für seine regulären Beschäftigten. Warum das so ist, liegt ja wohl auf der Hand. Im Arbeitsentgelt sind neben den administrativen Aufwendungen des Zeitarbeitsunternehmens auch Anteile enthalten, welche die Finanzierung des Urlaubs des Zeitarbeitnehmers, seiner möglichen Krankheitstage und notwendigen Qualifizierung sowie die Zeit der gegebenenfalls auftretenden Nichtbeschäftigung sicherstellen. Wo ist also der Zeitarbeitsunternehmer benachteiligt? Er verfügt flächendeckend über eine tarifliche Absicherung, wird in aller Regel auch ohne Verleih an ein Unternehmen weiterbeschäftigt, besitzt die Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und kann aufgrund seines flexiblen Einsatzes auf ein hohes Maß an Erfahrungen verweisen.
Neben den positiven Beschäftigungseffekten besonders für Geringqualifizierte und Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen hat die Zeitarbeit auch im hoch qualifizierten Segment bei Ingenieuren und spezialisierten Facharbeitern eine positive Entwicklung genommen. Bis zu 30 % der Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren aus Zeitarbeitsfirmen im Rahmen ihrer Tätigkeit in Beschäftigungsverhältnisse des Entleihers selbst gewechselt. Dieser „Klebeeffekt“ führt zu langfristigen Arbeitsverhältnissen, ohne dass es einer Änderung der bestehenden Gesetzlichkeiten bedarf.
Zeitarbeit sichert auch in der sächsischen Wirtschaft Flexibilität, Umsatz und steigende Beschäftigung. Sie trägt dazu bei, schnell auf Marktveränderungen und zusätzliche Aufträge reagieren zu können. Zeitarbeit ist eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die im Gegensatz zur geförderten Beschäftigung im zweiten und dritten Arbeitsmarkt ohne finanzielle Beteiligung des Staates auskommt, den Menschen durch flexible und abwechslungsreiche Beschäftigung zusätzliche Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt und damit ihre
Chancen für eine Festbeschäftigung außerhalb der Zeitarbeit erhöht.
Mehr als 70 % der Zeitarbeiter kommen aus der Arbeitslosigkeit, ein Drittel von ihnen war länger als ein Jahr ohne Beschäftigung. Diese Menschen nehmen sehr gern eine solche Beschäftigung auf, die tatsächlich Perspektiven bietet und nicht wie im Kommunalkombi eine eher geringe Aussicht auf Festeinstellung ermöglicht.
Zeitarbeit sichert Produktionsstandorte in Deutschland. Durch die Möglichkeit, Personal kurzfristig, flexibel und kostengünstig einzusetzen, entscheiden sich weniger Unternehmen, Produktionen in benachbarte EU-Staaten zu verlagern, in denen der Faktor Arbeit grundsätzlich günstiger zur Verfügung steht. Das schafft für viele Dauerarbeitsplätze Standortsicherheit und sorgt für zunehmende Beschäftigung am Standort Deutschland.
Zeitarbeit muss auch weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität haben und nicht an Restriktionen scheitern. Eine oftmals geforderte Umkehr zur Begrenzung der Überlassungsdauer ist für die Sicherung von Zeitarbeitsplätzen kontraproduktiv. Die Freigabe der Überlassung hat insbesondere für ältere Arbeitnehmer Vorteile gebracht, da diese mitunter längere Einarbeitungszeiten in Anspruch nehmen. Trotz der Freigabe haben sich die Überlassungszeiten nicht wesentlich verlängert. Sie liegen im Durchschnitt der Gesamtbranche bei circa drei bis vier Monaten. Damit wird klar, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht gefährdet sind und eine Begrenzung auf zwölf Monate Verweildauer auch nicht zu verstärkter Übernahme von Arbeitnehmern durch die Entleihunternehmen führen würde, zumal diese zum Zeitpunkt des Entleihens mit dem Arbeitnehmer selbst ohnehin kein Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Eine solche Übernahmenotwendigkeit würde das System der Zeitarbeit infrage stellen.
Das System der Zeitarbeit in Deutschland ist erfolgreich und bedarf keiner Änderung. Der Kompromiss zur Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sichert den Arbeitnehmern den Schutz vor ungerechtfertigtem Lohndumping durch schwarze Schafe. Diese gibt es wohl in jeder Branche und denen müssen wir wirksam entgegentreten. Dieser Kompromiss stellt die Tarifautonomie nicht infrage und erspart eine weitere gerichtliche Niederlage des Bundesarbeitsministers wie im Fall des Postmindestlohnes.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz ist nicht nur ein Thema in der Vorweihnachtszeit. Am Anfang dieser Woche stand in den „DNN“: „Dioxin im Schweinefleisch“ und zwei Tage später: „Dioxin nun auch im
Rindfleisch“. Es wurde berechtigterweise nach den Verbraucherschützern gerufen.
Wo kommt Verbraucherschutz für den Bürger in Sachsen sichtbar vor? Wer ist in Sachsen für Verbraucherschutz zuständig? Sind Sie es, Herr Minister Jurk, obwohl Sie körperlich nicht anwesend sind, der eigentlich heute den Part der Staatsregierung hier vertritt? Sind Sie es, Frau Staatsministerin Clauß – auch im Moment nicht anwesend –,
die den Freistaat Sachsen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder vertritt, oder sind Sie es, Herr Kupfer – auch nicht anwesend –,
in dessen Bereich die Futtermittelüberwachung fällt?
Für den Verbraucher ist die Anlaufstelle die Verbraucherzentrale Sachsen, die durch finanzielle Mittel des Freistaates zur Aufgabenerfüllung mitfinanziert wird. Unserer Verbraucherzentrale Sachsen wird im Verbraucherschutzindex 2008 eine Verbesserung ihres Ergebnisses gegenüber 2006 bescheinigt.
Ich möchte das unkommentiert lassen, Herr Minister Jurk.
Dieser Verbraucherschutzindex ist ein verbraucherschutzpolitisches Profil der Länder und wird durch die Politik- und Organisationsberatung BRIDGES im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erstellt.
Der nun vorliegende Verbraucherschutzindex 2008 beschreibt den Stand der Verbraucherschutzarbeit aller 16 Bundesländer. Er ermöglicht eine vergleichende Bewertung der Verbraucherschutzpolitik in den Ländern. Durch die Abbildung der jeweiligen Stärken und Schwächen jedes Bundeslandes sollen die Bundesländer dazu animiert werden, in einen konstruktiven Wettbewerb zur Stärkung des Verbraucherschutzes zu treten. Diesem Anliegen dient der Antrag der Koalition.
Die vorliegende Erhebung bestätigt, dass in fast – aber eben nur in fast – allen Bundesländern der Verbraucherschutz ein anerkanntes Politikfeld mit klaren Zuständigkeiten auf allen Ebenen der Verwaltung ist. Es wird allgemein festgestellt, dass das Berichtswesen und die Informationspolitik große Fortschritte gemacht haben.
Leider nicht so im Land Sachsen. Bei dieser Studie schließen wir nicht so ab wie bei der PISA-Studie, obwohl wir uns in der Gesamtbewertung um 59 Punkte verbessert haben und somit um zwei Plätze nach oben gekommen sind. Aber insgesamt belegen wir nur Platz 12 unter den 16 Bundesländern.
Vor allem bei den Ergebnissen für die Bereiche Exekutive und Legislative fällt Sachsen um jeweils zwei Plätze im Ranking zurück auf Platz 15. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass andere Länder im Vergleich zum Index 2006 stärker hinzugewonnen haben als wir.
Sachsen wird wie bei den beiden vorangegangenen Erhebungen durch die Verteilung der Zuständigkeiten für Verbraucherschutz auf mehrere Ministerien bzw. mehrere Ausschüsse in seiner Entwicklung gehemmt. Es gibt keinen Ausschuss, der sich speziell um Verbraucherschutz kümmert.
Die Studie bescheinigt, dass die Landesregierung die Verbraucherschutzpolitik jedoch in einem Verbraucherschutzbericht darstellt. Übrigens, wenn man diesen Bericht aufschlägt, beginnt dieser mit einem Vorwort und Bild des Ministerpräsidenten und eben nicht mit dem Bild oder dem Vorwort eines sächsischen Verbraucherschutzministers oder einer -ministerin.
Der Verbraucherschutzindex hat zahlreiche Indikatoren für die Bewertung aufgestellt. Für den Bereich Exekutive sind es 20 und für den Bereich Legislative zehn Indikatoren. Bei diesen beiden Bewertungen erreichen wir nur Platz 15.
Wenn ich Ihnen beispielhaft ein paar Indikatoren nenne, werden Sie merken, dass es doch nicht so schwer sein kann, die Bedingungen auch in Sachsen zu erfüllen: Ist der Verbraucherschutz im Titel eines Ministeriums genannt? Ist die grundsätzliche Zuständigkeit für Verbraucherschutz einem Einzelministerium federführend zugeordnet? Werden im Land Modellprojekte im Bereich Verbraucherschutz durchgeführt? Gibt es eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit des Landes im Bereich des Verbraucherschutzes mit anderen Bundesländern? Das reicht bis hin zu der Frage, ob kommerzielle Werbung an den Schulen grundsätzlich ausgeschlossen ist und wie benutzerfreundlich die Internetseite des für Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums ist.
Beim Index Legislative sieht es bei nur zehn Indikatoren nicht besser aus: auch Platz 15, obwohl in der Landesbewertung die verstärkte Aktivität der Abgeordneten im Bereich Verbraucherpolitik hervorgehoben wird. Dort lauten die Indikatoren zum Beispiel: Ist Verbraucherschutz einem Ausschuss namentlich zugeordnet? Haben öffentliche Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpolitik stattgefunden? Wie viele parlamentarische Initiativen gibt es zum Thema Verbraucherschutz und sind im Landtag behandelt worden? Bei wie vielen Fraktionen gibt es einen ausgewiesenen Sprecher oder eine Sprecherin für Verbraucherschutz?
Für die Koalition kann ich erklären, dass mit Frau Dr. Deicke und mir verbraucherpolitische Sprecherinnen bestellt worden sind.
Wir beide sind auch im Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen aktiv.
Ich wollte mit den beispielhaft genannten Indikatoren zeigen, dass es wohl möglich ist, bei diesem Ranking besser abzuschneiden.
Zum Schluss noch etwas Positives in der Bewertung – ich zitiere –: „Sachsen zeichnet sich besonders positiv im Bereich der Kontrollbehörden aus“, sodass wir im Bereich der Bundesländer Platz 1 belegen.
Das gilt vor allem für die Marktüberwachung und die Lebensmittelkontrolle sowie das Eichwesen, wo wir im oberen Drittel rangieren.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir sehr gespannt sein auf die Antwort der Staatsregierung, um zu hören, wie sie die kritischen Hinweise aus dem Verbraucherschutzindex 2008 aufgenommen hat. Wir können gespannt sein, welche Antwort es darauf gibt, den Verbraucherschutz in einem Ministerium und in einem federführenden Ausschuss im Sächsischen Landtag zu verorten.
Sicher ist hier auch ein Blick über Ländergrenzen hinweg angezeigt. Warum soll etwas, das woanders in Deutschland klappt, nicht auch bei uns funktionieren?
Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin im Sprecheramt für Verbraucherpolitik bei der Berichterstattung über den Verbraucherschutzindex 2010, ausgehend von der heutigen Debatte, über einen deutlich besseren Listenplatz im Ranking berichten könnte. Ich hoffe, dass der Verbraucherschutz in Sachsen sichtbar in Exekutive und Legislative vorkommt. Wenn wir dies als Koalition durch den vorliegenden Antrag angestoßen haben, dann haben wir den Bedürfnissen der Bürger in Sachsen eine Stimme gegeben.
Herr Staatsminister Jurk, Sie haben die Koalitionsvereinbarung 2009 vorweggenommen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass dann die CDU wieder allein die Regierung stellen und eine Koalitionsvereinbarung nicht mehr nötig haben wird.
Die CDU wird dafür sorgen, dass der Verbraucherschutz in einem Ministerium zusammengeführt wird.
Ich möchte darum bitten, dem Antrag „Verbraucherschutz in Sachsen verbessern“, der ja quer durch alle Fraktionen geht, die Zustimmung zu geben. Wir erwarten, dass bis März 2009, das heißt noch vor besagten Koalitionsverhandlungen, der Verbraucherschutz zielgerichteter und effizienter gebündelt und organisiert wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Bolick auf die nationale und mitteldeutsche Dimension des Streites eingegangen ist, möchte ich mich als Leipziger Abgeordnete und damit als Vertreterin der Region zu Wort melden.
Gestern fand – Sie hörten es schon – im Gewandhaus zu Leipzig eine Festveranstaltung zum 50. Geburtstag, ich darf wohl sagen, unserer VNG in Anwesenheit von Kanzlerin Merkel statt. Der drittgrößte deutsche Gasimporteur blickt auf eine wechselhafte Geschichte zurück. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ihn gibt es noch, und zwar als eines der wenigen rein ostdeutschen Großunternehmen. Bei der Verbundnetz Gas AG finden heute mehr als 600 Menschen aus Leipzig und der Region eine Beschäftigung. Sie sichern so ihr Einkommen und das Auskommen für ihre Familien. 600 Menschen zahlen hier in Leipzig, am Standort des Unternehmens, Einkommensteuer, die wiederum den Kommunen der Region anteilig zugute kommt. Sie konsumieren in und um Leipzig und sichern somit dem Handel und dem Handwerk den Umsatz. Auch die Verbundnetz Gas AG wirkt unmittelbar in die Region. Viele Unternehmen sind für die VNG als Dienstleister tätig, Handwerksbetriebe erhalten ihre Aufträge durch die VNG und sichern sich somit einen teilweise nicht unerheblichen Teil ihres Umsatzes.
Nicht zuletzt möchte ich das gesellschaftliche Engagement der Verbundnetz Gas AG ansprechen. Das Verbundnetz der Wärme unterstützt beispielsweise die ehrenamtliche Arbeit der Bürger; das Verbundnetz für Demokratie und Toleranz unterstützt ganz gezielt Aktivitäten der ostdeutschen Kommunen im Streben um die Sicherung der Demokratie. Mit dem Verbundnetz für den Sport werden junge Leistungssportler gezielt gefördert, um
ihnen den Anschluss an die internationale Spitze zu ermöglichen. Dies ist besonders für den Sportstandort Leipzig von gravierender Wichtigkeit.
Mit VNG art werden Projekte und Ausstellungen im kulturellen Bereich gefördert, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist die Verbundnetz Gas AG zu einem festen Bestandteil und notwendigen Kooperationspartner in der Wirtschaft geworden, und sie finanziert viele zukunftsträchtige Projekte. Die Verbundnetz Gas AG ist Partner in der Region und mit ihr und den Menschen in und um Leipzig unmittelbar verwurzelt.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass es hier nicht darum geht, Entscheidungen über Aktienverkäufe gut oder schlecht zu heißen. Es geht hier darum zu erkennen, dass ein Unternehmen wie unsere Verbundnetz Gas AG unmittelbarer Bestandteil der Entwicklung einer Region und besonders meiner Stadt Leipzig ist.
Wenn die EWE AG ihren – der Begriff sei mir erlaubt – Beutezug beendet hat und eine Schließung des Standortes Leipzig mit den notwendigen Zentralisierungsbedürfnissen und den Forderungen der Aktionäre nach höheren Renditen begründet, werden nicht nur 600 Arbeitsplätze nicht mehr vorhanden sein. Die Region verliert einen echten und zuverlässigen Partner in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das dürfen wir keinesfalls zulassen.
Auch ich appelliere besonders an die kommunalen Anteilseigner und die Kommunen in Mitteldeutschland: Tragen Sie mit der verantwortungsvollen Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte dazu bei, dass die Verbundnetz Gas AG am Standort Leipzig auch weiterhin ihre Tätigkeit fortführen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema des Antrages intendiert durch den Zusatz „auch in Sachsen“, dass gerade in Sachsen Auszubildende nicht gerecht entlohnt würden. Dies ist eine unzutreffende Unterstellung.
Grundlage des Vergütungsanspruchs für Auszubildende ist der § 17 des Berufsbildungsgesetzes. Danach ist dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Wenn das Unternehmen tariflich gebunden ist, bemisst sich die Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag. Liegt keine Tarifbindung vor, ist Angemessenheit vorhanden, wenn der Tarifvertrag, an den sich das Unternehmen anlehnt, nicht mehr als 20 % unterschritten wird.
Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Die Kammern erfüllen bei der Prüfung der Ausbildungsverträge eine hoheitliche Aufgabe.
Wenn es um die Frage geht, Auszubildende gerecht zu entlohnen, muss zunächst festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von Tarifverträgen gibt – fast 100 Tarifverträge allein im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen. Zwischen den Ausbildungsberufen gibt es erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe. So lagen die Binnenschiffer mit jeweils 925 Euro pro Monat am höchsten. Sehr hohe Ausbildungsvergütungen sind seit Langem auch in den Berufen des Bauhauptgewerbes/Maurer tariflich vereinbart. Eher niedrige Ausbildungsvergütungen gibt es in den Berufen Maler/Lackierer, Friseuse, Floristin und Bäcker. Sie liegen bei 266 bis 373 Euro brutto. Ein Auszubildender in der Druckindustrie im 1. Lehrjahr, Herr Nolle, erhält 816 Euro brutto. Sie werden das bestätigen können, wenn Sie Ihre Auszubildenden nach Tarif bezahlen.
Die eigentliche Ungerechtigkeit ist, dass Auszubildende der unterschiedlichen Berufe für den gleichen Zeitraum des Lernens und des Erwerbens von Fähigkeiten so unterschiedliche Ausbildungsvergütungen erhalten. Es gibt Branchen, in denen es für ein und denselben Beruf verschiedene anerkannte Tarifverträge gibt, also Tarifpluralität. Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass im Handwerk für die gleichen Berufe ganz andere Tarife gelten, die wiederum niedriger sind als in der Industrie.
Kommt es im Einzelfall bei nicht tarifgebundenen Unternehmen zu einer Unterschreitung der 80 % vom Tarif, ist davon der rechtliche Bestand des Ausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildungsunternehmen und dem Auszubildenden nicht betroffen. Die Industrie- und Handelskammer teilte mir mit, dass sie in solchen Fällen die regionalen Besonderheiten und die unternehmerische Sondersituation berücksichtigt. Sie macht unter anderem gegebenenfalls bei vorliegender Tarifpluralität auf die rechtlichen Konsequenzen einer nicht angemessenen Vergütung aufmerksam.
Die notwendige Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts der Auszubildenden während der Ausbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und hat nicht nur mit der Ausbildungsvergütung zu tun. Der Gesetzgeber sieht für Jugendliche und Erwachsene vom 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Haushalt eines Hartz-IV-Antragstellers einen Regelbedarf in Höhe von 281 Euro als angemessen an. Das sind 80 % der monatlichen Regelleistung von 351 Euro. Hier nur zum Vergleich: Eine andererseits angemessene Vergütung nach Tarif für Auszubildende im Druckbereich im 3. Lehrjahr liegt bei 919 Euro und im 3. Lehrjahr im Metallbereich, Tarif IG Metall, bei 875 Euro.
Meine Damen und Herren, das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Ich frage die Damen und Herren der antragstellenden Fraktion: Haben Sie schon einmal ausgebildet? Haben Sie schon einmal die Verantwortung übernommen, dass aus einem Schulabgänger ein umfassend ausgebilde
ter Fachmann bzw. eine Fachfrau im jeweiligen Beruf wird? Wissen Sie eigentlich, was ein Auszubildender in den drei Jahren Lehrzeit das Unternehmen kostet?
Ich wollte ganz bewusst nicht auf unser vormaliges Familienunternehmen im Glasbereich eingehen.
Ich gestatte sie jetzt nicht. Frau Günther-Schmidt hat die Möglichkeit, in ihrer abschließenden Rede noch darauf einzugehen.
Ich sagte, dass ich nicht das Beispiel aus dem Glasbereich vortragen möchte, denn Sie hätten mir sicherlich unterstellt, ich würde übertreiben. Deshalb habe ich mir aus dem Baubereich eine Information über die entstehenden Kosten bei einer dreijährigen Lehrzeit erstellen lassen. Dabei kommt man einschließlich Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung des Auszubildenden und der zu zahlenden Sozialkosten des Unternehmens – hören Sie! – auf eine Summe von 44 200 Euro.
Ich komme noch dazu.
Dabei bekommen ausbildende Unternehmen der Bauwirtschaft im tariflichen Umfang Erstattungsleistungen für die Ausbildungskosten durch die Soko Bau. Im vorgenannten Beispiel sind das 11 300 Euro. Die noch verbleibenden 32 900 Euro muss das Unternehmen schultern.
Auch die Behauptung – das hörte ich jetzt gerade aus Ihren Reihen –, das Unternehmen hätte ja auch Nutzen aus der Arbeitsleistung, ist nicht richtig.
Der Auszubildende ist im 1. Lehrjahr 44 Tage, im 2. Lehrjahr 81 Tage und im 3. Lehrjahr 118 Tage im Ausbildungsbetrieb.
Das sind maximal 45 % der Gesamtarbeitszeit. Die restliche Zeit ist er in überbetrieblicher Ausbildung und in der Berufsschule.
Es ist falsch, wenn behauptet wird, die Unternehmen würden ihren eigenen Betriebsnachwuchs ausbilden. Es gibt keine Garantie, dass der Ausgebildete nach erfolgreicher Beendigung seiner Lehre im Ausbildungsunternehmen bleibt. Der geschlossene Vertrag gilt nur für die Zeit der Ausbildung. Der Betrieb, der die Ausbildungskosten spart, kann logischerweise höhere Löhne zahlen. Nach dem Ende der Ausbildung geht man dorthin, wo man
seine Arbeitskraft am teuersten verkaufen kann. Ganz klar. Man geht dorthin, wo er oder sie am meisten verdient.
Und dennoch ist die Ausbildungsleistung der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Davon hörten wir auch gestern hier in diesem Raum beim Parlamentarischen Abend des Sächsischen Handwerkstages.
Die Industrie- und Handelskammern haben im vergangenen Jahr fast 7 % mehr betriebliche Ausbildungsplätze registriert. Im Bereich der Handwerkskammern sind es 9,6 %. Auch in diesem Jahr deutet sich trotz rückläufiger Schulabgängerzahlen eine weitere Steigerung bei der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze an. Insgesamt werden im Bereich beider Kammern zusammen 7 000 neue Arbeitsplätze registriert. Davon sind 70 bzw. 75 % betriebliche Ausbildungsplätze.
Ich habe Ihnen dargelegt, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sicherlich gut gemeint ist, aber er ist nicht zielführend, und deshalb werden wir ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass genau zu dieser Stunde vor 40 Jahren in Leipzig die Universitätskirche Sankt Pauli gesprengt worden ist – eine mich als Leipziger Abgeordnete bewegende Sache. Ich möchte dem nichts weiter hinzufügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zu etwas Sachlichkeit mahnen trotz aller Emotionalität, die in der Sache steckt.
Meine Damen und Herren! Wer nicht kämpft, hat verloren.
Mein häufig angefragter Bezug zum Landkreis Leipzig ist schnell hergestellt: Der Landkreis Leipzig grenzt südlich an meinen Stadtwahlkreis.
Frau Hermenau, Sie haben gesagt, dass ich in meinen Wahlkreis zurückgehe, um dort zu sagen, ich habe gekämpft. Das brauche ich in meinem Wahlkreis nicht, auch nicht zu diesem Thema. Daher ist nahe liegend, dass ich im Rahmen der Kreisgebietsreform für die Wahl des Sitzes des Landratsamtes die beiden infrage stehenden Städte miteinander abgewogen und nach meiner Entscheidung den vorliegenden Änderungsantrag zusammen mit meiner Kollegin Angelika Pfeiffer gestellt habe.
Meine Damen und Herren! Was macht eine Abwägung? Oft ist dieses Wort hier schon gefallen. Es stellt zwei hier in Rede stehende Orte gegenüber und wägt ab, wo die Stärken und die Schwächen sind, um sich nach der Maßgabe „Stärken zu stärken“ zu entscheiden.
Gerade Kollege Bandmann hat in seiner Rede ganz besonders auf diesen wesentlichen Aspekt hingewiesen.
Im Regierungsentwurf steht in der Begründung für Borna, das Mittelzentrum braucht den Kreissitz, um die zentralitätsstandortliche Attraktivität und damit die Leistungs- und Ausstrahlungskraft zu stärken. Ja, Borna muss es erst stärken, also Schwächen stärken.
Mit Grimma können wir aber Stärken stärken.
Grimma hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung ausgeführt: „Die Einstufung der Großen Kreisstadt Borna als solitäres Mittelzentrum im Landesentwicklungsplan 2003 hatte offenbar ausschließlich politische und keine raumordnerischen Gründe.“
Weiterhin lesen wir im Gesetzentwurf: „Die Große Kreisstadt Borna ist innerhalb des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zukunftsweisend zu profilieren und als Leistungsträger der Region zu entwickeln.“
Meine Damen und Herren! Allein schon die Vergleichszahlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sprechen für sich, ausgehend von der Zahl der Arbeitsplätze: Grimma hat 7 748 gegenüber Borna 6 415. Beim Arbeitplatzpendlersaldo hat Grimma plus 1 650 gegenüber Borna minus 346. Die Zahl der Arbeitslosen liegt in Grimma bei 2 341, demgegenüber hat Borna 3 108 Arbeitslose. Die Steuereinnahmenkraft pro Einwohner
beträgt in Grimma 462 Euro gegenüber 325 Euro in Borna.
Grimma zur Kreisstadt des künftigen Landkreises Leipzig zu machen ist strukturpolitisch ausgesprochen vernünftig.
Grimma ist im Vergleich zu Borna die stärkere, die dynamischere und die entwicklungsfähigere Stadt. Insbesondere ist auch durch die intensiven Verflechtungen zu den Umlandgemeinden Grimma die von beiden wichtigere Stadt für die Region.
Wird bei einer nach Artikel 88 der Sächsischen Verfassung gesetzlich zu regelnden Gebietsänderung von Landkreisen im Rahmen der Regelung auch der zukünftige Kreissitz aus mehreren – hier aus den genannten zwei – Möglichkeiten bestimmt, hat der Gesetzgeber so zu entscheiden, dass dem notwendigen Erfordernis, nämlich dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen, am besten entsprochen wird. Dabei muss nach Kriterien entschieden werden, die sorgsam und nachvollziehbar abgewogen worden sind.
Unser Ministerpräsident äußerte kürzlich, eine Abwägung ist nichts Ehrenrühriges. Wie wohl, ich habe abgewogen und spreche mich eindeutig für Grimma als Sitz des Landratsamtes des Landkreises Leipzig aus. Unter den genannten Gesichtspunkten darf ich Sie bitten, dem Änderungsantrag von mir und meiner Kollegin Pfeiffer zuzustimmen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stinkt zum Himmel, nicht nur das vergammelte Fleisch!
Es stinken auch die Machenschaften von Menschen mit krimineller Energie zum Himmel, die Fleisch überlagern, umetikettieren und bewusst überlagert in den Handel bringen, also in die Nahrungskette an den Verbraucher. Da, wo der Verbraucher es an den Ladentheken merken würde, umgehen sie dies und geben es an Gaststätten und Imbissbetriebe. Damit bekommen sie die vergammelte Ware unter Preis noch an den Mann bzw. die Frau. Das stinkt zum Himmel!
Wo müssen wir, da Lebensmittelüberwachung Ländersache ist, ansetzen? – Bei der Kontrolle.
In dem zweijährlich herausgegebenen Verbraucherschutzindex belegt Sachsen im Jahr 2006 den 14. Platz von den 16 Bundesländern. Im Teil Lebensmittelüberwachung dieses Indexes erreichen wir bundesweit das beste Teilergebnis: den 1. Platz.
Die Kontrollierenden, das sind die Lebensmittelkontrolleure, die Tierärzte und die Lebensmittelchemiker vor Ort, die in einem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zusammengefasst sind, haben ein geballtes Mandat, denn sie sind zugleich Fach- und Vollzugsbehörde. Dies ist in Sachsen übrigens schon seit 1990 so.
Von diesen Ämtern wurden in Sachsen 63 192 Betriebe erfasst. Der Anstieg der Betriebe gegenüber dem Bericht des Vorjahres resultiert aus der Zunahme in der Gruppe
der Erzeuger und Einzelhändler. Von diesen Betrieben wurden 49 021 kontrolliert. Das entspricht einer Kontrolldichte von 77,6 %.
In den kontrollierten Betrieben erfolgten 124 967 Kontrollbesuche. Daraus errechnen sich 2,5 Kontrollbesuche je Betrieb.
Die amtliche Kontrolle erfolgte bereits 2005 zunehmend risikoorientiert. Seit April 2006 erfolgt die Kontrolle auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Konzepts zur risikoorientierten Kontrolle.
Bei 14 685 Kontrollen, das waren 12,6 %, wurden Verstöße festgestellt, die zu amtlichen Maßnahmen führten. Der Schwerpunkt lag wie auch 2005 bei den Hygienemängeln.
In 10 858 Betrieben, das sind 22,1 %, wurden Proben entnommen. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurden 4 726 Verstöße gegen einschlägige lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt, die zu behördlichen Maßnahmen führten. Fast jede zweite Beanstandung ging auf nicht rechtskonforme Kennzeichnung zurück, gefolgt von mikrobiologischen Beanstandungen.
Es ist das Anliegen der amtlichen Lebensmittelkontrolle – die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen –, nicht 100 % aller Betriebe zu kontrollieren, sondern dies stichprobenartig und risikoorientiert zu tun.
In Sachsen übrigens kommen auf einen Lebensmittelkontrolleur 324 Betriebe. Als Vergleich dazu nenne ich Ihnen: In Hessen kommen 520 Betriebe, in Baden-Württemberg 650 Betriebe und in Rheinland-Pfalz sogar 706 Betriebe auf jeweils einen Lebensmittelkontrolleur.
Das ist, meine Damen und Herren, die Feststellung des Istzustandes. Aus dem aktuellen Fall müssen aber konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Landesinnungsverband des Sächsischen Fleischerhandwerks hat sich ein Leitbild gegeben: erstens die Öffentlichkeit für Qualität aus den Regionen zu sensibilisieren; zweitens den Konsumenten für regionale Vielfalt zu motivieren; drittens den Mehrwert der Produkte aus den Regionen zu honorieren; viertens das Qualitäts- und Regionalitätsbewusstsein zu profilieren und fünftens dem Konsumenten die Vorteile des Handwerks für ihr persönliches Leben zu demonstrieren.
Wenn auch wir diesem Leitbild folgen, können wir eine Wiederholung eines derartigen Vorfalls nahezu ausschließen. In unserer globalen Welt des Marktes kann es sich dabei nicht nur um die Kontrollen in den jeweiligen Bundesländern handeln, sondern hier müssen bundesweite Standards greifen.
Die Ministerin hat in ihren Ausführungen die Schlussfolgerungen für Sachsen schon benannt. Aber, meine Damen und Herren, dies alles ist nicht zum Nulltarif zu haben. Auch hier müssen wir in den vor uns stehenden Haushaltsverhandlungen – –
– das Ziel immer vor Augen haben. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass getreu dem Motto der Lebensmittelkontrolleure „Gesunde Tiere, gesunde Lebensmittel, – –
– gesunde Menschen“ derartige Vorkommnisse der Vergangenheit angehören.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keiner kommt ohne die vielfältigen Leistungen der Handwerker aus. Es beginnt beispielsweise früh mit den frischen Brötchen vom Bäcker, belegt mit Wurst vom Fleischer, und geht weiter bis hier hinein in den Plenarsaal mit der Haustechnik, installiert durch Elektriker und die Klima- und Heizungstechniker.
Aber, meine Damen und Herren, wie geht es dem Handwerk in Sachsen? Diese Frage ist in der vorliegenden Großen Anfrage der Koalition in 34 Punkten der Staatsregierung gestellt worden. Der Betriebsbestand im Handwerk nimmt zu, nicht zuletzt durch die Novellierung der Handwerksordnung, die auch Nichtmeistern das Führen eines Handwerksbetriebes ermöglicht. Der Bestand in Sachsen beträgt 55 314 Betriebe. 89 % der Handwerksbetriebe haben weniger als 50 Beschäftigte. Da haben wir einerseits die Erhöhung der Anzahl der Handwerksunternehmen, andererseits ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Betriebsinhaber von 7,3 Mitarbeitern seit dem letzten Herbst auf 6,2 Mitarbeiter gesunken.
Nach den Ergebnissen der Handwerkszählung 1995 gab es im sächsischen Handwerk im Vollhandwerk und im handwerksähnlichen Gewerbe 408 000 beschäftigte Personen. Nach den Schätzungen der sächsischen Handwerkskammern beträgt die Zahl der Ende 2005 im Handwerk Beschäftigten nur noch 350 000 Personen. Das sind 68 000 Personen weniger. Das sind schon alarmierende Zahlen. Alarmierend sind insbesondere die Zahlen der Zugänge aus Erwerbstätigkeit in die Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Dabei lag der Anstieg in Sachsen bei knapp 65 %. Aus den Geschäftsaufgaben hat sich oftmals eine soziale Notsituation ergeben, denn bei den hier erfassten Geschäftsaufgaben kommt die im Jahr 2005 in Kraft getretene Arbeitslosenversicherung für Selbstständige noch nicht zum Tragen.
Die geschäftliche Situation wird seit 1995 als kontinuierlich schlechter werdend eingeschätzt. Diese Entwicklung spiegelt sich beim Umsatz des sächsischen Handwerks wider. Durch die Frühjahrskonjunkturumfrage des Sächsi
schen Handwerkstages erfahren wir von Präsident Dirschka: „Die Stimmung ist besser als die Lage. Es herrscht momentan das Prinzip Hoffnung.“
Spricht man mit den Handwerkern oder zum Beispiel auch mit den Unternehmerfrauen im Handwerk, dann höre ich keine gute Stimmung. Vom Schwung der frühen neunziger Jahre ist nichts mehr zu hören und zu spüren. Die Probleme: mangelnde Zahlungsmoral, die verzögerte und verringerte Zahlung von ordnungsgemäß erbrachten Leistungen, die Überbürokratisierung, zum Beispiel die Übernahme von staatlichen Kontrollfunktionen bei der Regelung mit Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen, komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren, die Verzerrung des Wettbewerbs durch kommunale Unternehmen, die Belastung durch Steuern, Abgaben, Gebühren und hohe Energiekosten, die hohen Lohnnebenkosten, die Beitragszahlung zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften – übrigens ist diese von den Arbeitgebern allein zu tragen –, die schädigenden Arbeitsmarktaktivitäten bei den Ein-Euro-Jobs und durch die Ich-AGs.
Obwohl sich das sächsische Vergaberecht laut Vergabebericht 2004 bewährt hat, wird beklagt, dass die Vergabestellen dem Wirtschaftlichsten den Zuschlag geben, aber oftmals den Aufwand scheuen, dies auch selbst zu überprüfen, und das sowohl im Verfahren als auch bei den Nachforderungen.
Trotzdem ist das Handwerk ein Motor am Beschäftigungs- und Ausbildungsmarkt. Es stellt ein Fünftel aller Arbeitsplätze und etwa 29 % der betrieblichen Ausbildungsplätze. Das Handwerk versteht sich als Ausbilder der Nation.
Hier hat sich die duale Ausbildung bestens bewährt. Gesellen, im Handwerk ausgebildet, werden sehr gern auch von der Industrie übernommen. Dennoch bleiben Lehrstellen unbesetzt, weil Schulabsolventen die Eignung fehlt. Handwerksmeister beklagen schon allein die Form der Bewerbungen, die bei ihnen eingehen.
Allein im Handwerk sind in den nächsten zehn Jahren bis zu 15 000 Betriebsübergaben zu erwarten. Nach Einschätzung der Handwerkskammern ist aufgrund der Altersstruktur im Handwerk in den nächsten Jahren mit einer Zunahme des Bedarfs an Nachfolgern zu rechnen, der nur zum Teil durch eigene Familienmitglieder gesichert werden kann. Da weiß ich, wovon ich rede.
In Sachsen besteht nach wie vor ein Mangel an Unternehmern. Gibt es in Sachsen je 1 000 Einwohner 47 Selbstständige einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen, liegt die Selbstständigenquote in den westlichen Flächenländern bei 52. Dazu sind in den westlichen Bundesländern noch mehr Personen in den Unternehmen beschäftigt. Wir müssen – auch das gehört zur Lageeinschätzung – mehr Mut zur Selbstständigkeit machen.
Zur Lage des Handwerks gehört auch die Lagebeschreibung seiner Organisationen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat auf seiner Herbstvollversammlung ein Konzept zur bundesweiten Organisationsreform beschlossen. Zu diesem Zweck wurde unter dem Dach des sächsischen Handwerkstages eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Umsetzung dieser Maßnahmen befasst. Damit sind auch hier erste Schritte zur effizienteren Gestaltung begonnen worden.
Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir und uns, dass die weltmeisterschaftliche Stimmung auch auf das sächsische Handwerk überschwappt,
dass bestellte und gelieferte Leistungen sowohl von Privatpersonen als auch von den öffentlichen Auftraggebern fristgemäß bezahlt werden, dass wir den viel zitierten goldenen Boden des Handwerks wieder durch eine stärkere Nachfrage nach handwerklichen Leistungen bei den Kammerbetrieben aufpolieren helfen und dass sich damit die gesamtwirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Situation des Handwerks in Sachsen verbessert. Gott schütze das ehrbare Handwerk!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal und in den Büros an den Lautsprechern!
Unser gesamter Mittelstand und besonders das sächsische Handwerk kämpfen seit Jahren verzweifelt mit der sich permanent verschlechternden Zahlungsmoral. Nicht erfolgte oder deutlich verspätete Zahlungen durch Auftraggeber bringen unsere Unternehmen an den Rand ihrer Existenz.
Nach einer Umfrage des deutschen Baugewerbes ist jede vierte Insolvenz in Deutschland auf schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen. Was bedeutet Insolvenz für den Handwerker, für den Einzelunternehmer? Er haftet mit seinem gesamten Eigentum, mit seiner Vorsorge für das Alter – zum Beispiel dem selbst genutzten Einfamilienhaus –, und fällt dann in die Sozialhilfe. In den meisten Fällen musste auch die mithelfende Ehefrau für einen Kredit selbstschuldnerisch bürgen – und ich weiß, wovon ich rede.
Ein wenig Abhilfe hat hierbei die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung von Einzelunternehmern in die Arbeitslosenversicherung seit dem 1. Februar dieses Jahres gebracht. Somit können nach einer Frist auch Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung geltend gemacht werden.
Meine Damen und Herren! Im Jahr 2004 hat das deutsche Handwerk laut Erhebung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks durch Zahlungsausfälle 5,2 Milliarden Euro verloren. Weitere 66 Millionen Euro wurden durch säumige Auftraggeber verspätet gezahlt. Das sind Einbußen, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund niedriger Kapitalausstattung dringend zum Überleben brauchen. 47 % der Handwerksbetriebe in den neuen Bundesländern verfügen über eine Eigenkapitalausstattung von unter 10 % der Bilanzsumme. Die Folgen
sind: Liquiditätsengpässe, Personalabbau, Mehrkosten für Zwischenfinanzierung und der Verlust von Aufträgen.
Das Handwerk wird an die Wand gedrängt und sitzt in der Kostenfalle; denn während auf der einen Seite Löhne, Lohnnebenkosten und Material sofort vorfinanziert und gezahlt werden müssen, werden dem gegenüberstehende Rechnungen auch für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nicht fristgerecht, nur in Teilbeträgen oder gar nicht beglichen. Darüber hinaus ist der Unternehmer noch verpflichtet, seine Umsatzsteuer als gestellte, jedoch nicht beglichene Rechnung an das Finanzamt zu leisten. Dieses Geld steht ihm bei den nicht bezahlten Rechnungen nicht zur Verfügung. Diese Situation hat im Jahr 2004 – man beachte die Zahl – 81 % der Handwerksbetriebe in Deutschland betroffen. 56 % von ihnen hatten Komplettausfälle. 17 % der Handwerksbetriebe mussten Personal entlassen und 2 % des Gesamtumsatzes des deutschen Handwerks gingen verloren.
Dass unser Handwerk zwangsläufig daran kranken muss, liegt angesichts der vorgenannten Zahlen auf der Hand, obwohl die Handwerksdichte in Sachsen mit 12,8 Betrieben pro 1 000 Einwohner noch deutlich über dem bundesdeutschen Mittel von 10,5 Betrieben liegt.
In einer Obermeisterrunde in Leipzig machte ein Wort die Runde: „Das Handwerk stirbt leise.“ Gemeint ist, dass aufgrund der eingangs benannten finanziellen Situation bei den meisten unserer Handwerksbetriebe die Zahl der Beschäftigten zwischen 1995 und 2004 um 26,4 % gesunken ist. Hatte so mancher Sanitär- und Heizungsbetrieb oder Malerbetrieb 1995 noch mehrere Beschäftigte, arbeitet heute der Meister mit vielleicht einem Gesellen und einem Lehrling.
Noch bildet das Handwerk über Bedarf aus. Aber auch hier sind deutliche Einschnitte sichtbar. Hinzu kommt als Folge der Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004, dass in Handwerksbetrieben, in denen NichtMeister ihr Gewerbe ausüben, keine Lehrlinge ausgebildet werden dürfen. Noch betroffener macht mich jedoch die Tatsache, dass bei der Problematik der schlechten Zahlungsmoral die öffentlichen Auftraggeber nicht ausgenommen werden können und teilweise noch mit schlechtem Beispiel vorangehen. Fast die Hälfte aller öffentlichen Aufträge wird verspätet bezahlt. Während der durchschnittliche Zahlungsverzug in Deutschland bei privaten Aufträgen bei etwa 15 Tagen liegt – der Verzug
nach der ordentlichen Zahlung, die gezahlt werden müsste –, lassen sich öffentliche Auftraggeber mitunter Wochen, wenn nicht sogar Monate Zeit, um ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Auch wenn der Auftraggeber in der Regel bei öffentlichen Aufträgen sicher sein kann, dass er sein Geld letztendlich doch noch erhält, kann es jedoch nicht angehen, dass öffentliche Auftraggeber die ohnehin schlechte moralische Situation auf dem Handwerksmarkt ihrerseits noch weiter schädigen.
Unsere Forderung an die Staatsregierung lautet daher, sich für eine zügige Verbesserung der dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und eine effektivere Durchsetzung offener Forderungen einzusetzen. Das wird helfen, einige der jährlich etwa 38 000 Insolvenzen bundesweit abzuwenden und dringend benötigte Arbeitsplätze zu erhalten.
Dabei trifft es sich sehr gut, dass heute zur gleichen Stunde unser Justizminister Mackenroth im Deutschen Bundestag die Notwendigkeit des Forderungssicherungsgesetzes begründet. Es handelt sich dabei um den vom Bundesrat bereits bestätigten Gesetzentwurf zur Zahlungsmoral.
Meine Damen und Herren, wir alle sind in der politischen Pflicht, das Handwerk in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, gute und lohnende Geschäfte zu machen und somit zur Wirtschaftsentwicklung unseres Landes beizutragen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Ich möchte aber, dass die Angaben, die im vorliegenden Bericht fehlen und die wir für die weiteren Vergabeberichte der nächsten Jahre anfordern, im Protokoll festgeschrieben sind.
Danke schön.
Grundlage für die Vorlage eines jährlichen Vergabeberichts ist das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen – kurz: das Sächsische Vergabegesetz. Dieses schreibt im § 6 Abs. 1 vor: „Die Staatsregierung berichtet dem Landtag jährlich bis zum 30. Juni über die Entwicklung des Vergabewesens einschließlich des Vergabewesens bei den staatlichen Unternehmen des Vorjahres.“
Der vorliegende Vergabebericht umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2004 und gibt die drei Bereiche wieder: erstens öffentliche Ausschreibungen, zweitens beschränkte Ausschreibungen sowie drittens freihändige Vergaben.
Dieser Vergabebericht listet die Anzahl der einzelnen Vergaben in den Volumina und die Auftragsvergabe innerhalb und außerhalb Sachsens auf. Es ist aber nicht zu erkennen, ob die zahlenmäßig geringen Aufträge, die nach außerhalb von Sachsen vergeben wurden, in Summe auch die geringere Auftragssumme ergeben.
Ich habe dazu als Vergleich den Vergabebericht meiner Heimatstadt Leipzig. In der dortigen Untergliederung werden die Vergaben in Gesamtsumme nach den Postleitzahlen, nach der Anzahl und nach dem Auftragsvolumen wiedergegeben. Weiterhin gibt es eine Aufstellung nach den Schwerpunkten im Bereich der Lieferungen und Leistungen. Ich verstehe dies als eine der Zielstellungen des Sächsischen Vergabegesetzes, dass Transparenz in die Auftragsvergabe kommt und wir dem Vorwurf unserer einheimischen Unternehmen entgegentreten können, dass diese nicht maßgeblich bei Vergaben im Freistaat berücksichtigt werden.
Folgende Punkte sind aus unserer Sicht in den nächsten Vergabeberichten zu ergänzen und zu präzisieren:
Erstens ist der Bericht um die Vergaben im Bereich der Rahmenverträge über Zeitvertragsarbeiten zu ergänzen.
Zweitens fehlen die Vergaben nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Sie sind aber
laut § 1 Teil des Sächsischen Vergabegesetzes. Demzufolge gehört der Teil VOF auch zur Berichtspflicht.
Drittens sind die in § 13 der Sächsischen Vergabedurchführungsverordnung geforderten sämtlichen Angaben zum Inhalt des Vergabeberichtes zu ergänzen, wie: eine Statistik über die Vergabe und deren Erläuterung, Angaben über Besonderheiten bzw. Auffälligkeiten bei der Vergabe, die Nachprüfungsstatistik der Vergabekammer und des Vergabesenats, die Statistik über durchgeführte Schulungsmaßnahmen sowie die Bewertung des Vergabegeschehens im Freistaat Sachsen.
Der Vergabebericht 2004 liegt vor. In den nächsten Berichten sollten die Anregungen, die auch die Anhörung am 13.01.2006 ergeben hat, aufgenommen werden. Ein transparenter Vergabebericht ist für alle in der Wirtschaft Tätigen eine klare Ansage des Freistaates, dass alle Aufträge der sächsischen Staatsministerien, des Sächsischen Rechnungshofes und des Sächsischen Landtages öffentlich ausgeschrieben werden. Die regionalen Unternehmen haben so die Möglichkeit der Beteiligung an den öffentlichen Ausschreibungen und werden in einem qualifizierten Verfahren in der überwiegenden Mehrheit aus nahe liegenden Gründen das wirtschaftlichste Angebot abgeben können und somit auch den Zuschlag erhalten.
Damit wäre die Zielstellung erfüllt, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich gestern durch die Leipziger Innenstadt fuhr, las ich auf zwei Großplakaten „Die Welt schaut auf Leipzig“ und „Die Welt zu Gast bei Freunden“.
Das gilt jetzt für die Auslosung der Spiele zur Fußballweltmeisterschaft am kommenden Wochenende in unserer Leipziger Messe. Das gilt auch für die Austragung der Fußballweltmeisterschaft 2006 mit dem einzigen sächsischen Austragungsort Leipzig. „Mein Leipzig“
Ich habe mich immer mit meinem Dialekt zu meiner Heimatstadt bekannt und dabei soll es auch bleiben.
Das ist genau der Punkt, darauf komme ich noch zu sprechen.
Es ist ja auch nicht so, dass die Vorstellung der FDP die Sonntagsruhe gefährden würde. Es gibt hier Stellungnahmen von einem ehemaligen Kollegen von uns, dem Herrn Lämmel, Mitglied der CDU – auch wenn er jetzt nicht mehr in der Fraktion ist, ist er immer noch CDU. Er hat ganz klar erklärt, dass durch solche Öffnungszeiten die Sonntagsruhe eben nicht gefährdet ist.
In der Zeit der Spiele am Austragungsort Leipzig – übrigens dem einzigen Spielort, neben Berlin, in den neuen Bundesländern – stehen wir im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit. Wir werden Gastgeber für eine Million erwartete Besucher aus aller Welt sein. Diese sollen sich in Leipzig wie zu Hause fühlen. Das heißt auch, dass sie nicht nur Schaufenster bestaunen, sondern auch Einkäufe tätigen sollen.
Also nicht die böse FDP sagt das, sondern die Partei mit dem „C“ im Namen. Deren wirtschaftspolitischer Sprecher sagt: Die Sonntagsruhe ist nicht gefährdet. Also hören Sie auf den Kollegen Lämmel, auch wenn er nicht mehr Ihr Fraktionskollege ist, und unterstützen Sie unseren Antrag!
Mir fallen da spontan die Mitbringsel und Andenken ein, aber dass es auch möglich ist, wichtige Besorgungen zu machen, sei es eine Schuhreparatur oder eine andere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
In diesem Antrag sprechen Sie vom Gesamtzeitraum der Weltmeisterschaft vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006. Aus dem Spielplan der FIFA, der uns ja vorliegt, ist der zeitliche Spielrahmen für Leipzig vorgegeben. Der beginnt mit dem Spiel Nummer 6 am 11. Juni 2006, gefolgt von den Spielen 15, 29 und 40 und endet mit dem Spiel 50 am 24. Juni 2006. Die weiteren Spiele der Gesamtspielzeit liegen zwischen dem 25. Juni und dem 9. Juli 2006. Diese finden nicht in Leipzig statt, sie finden auch nicht in Sachsen statt.
Dass Sie „schade“ sagen und das so empfinden, dem kann ich beipflichten. Aber wir können das Regelwerk der FIFA an dieser Stelle nicht ändern.
Der Hauptstrom der Besucher während der Spiele in Leipzig ist vom 9. Juni bis zum 24. Juni 2006 zu erwarten und nicht über den gesamten Zeitraum. Eine Ausnahmeöffnungszeitregelung mit Sonntagsöffnung vom 9. Juni bis zum 24. Juni 2006 wäre für Leipzig nur in diesem Zeitraum nötig. Das heißt, dass nicht in ganz Sachsen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche einen Monat lang alles offen sein muss, sondern nur am Spielort. Dabei soll es an den Werktagen eine Öffnung für den ganzen Tag geben und an den jeweiligen Sonntagen innerhalb dieses Zeitraums eine Öffnung beginnend nach 13:00 Uhr.
Sonntag als Kauftag, wollen wir so in der Weltöffentlichkeit dastehen? Besser ist: der Vormittag für Familie und Kirche und der Nachmittag zum Bummeln. – In dieser Weise äußerte sich auch unser Ministerpräsident Prof. Milbradt bereits im April dieses Jahres in der „Leipziger Volkszeitung“: dass bei bedeutenden Ereignissen, zum Beispiel der Fußballweltmeisterschaft 2006 – ich zitiere – „die Läden abends und auch an Sonntagen, so lange es geht, offen bleiben sollten“. So weit das Zitat.
Das Regierungspräsidium Leipzig hat hier zusammen mit der Stadt Leipzig und den Händlern bereits seit Anfang des Jahres gehandelt, Herr Morlok, nichts verschlafen. In Leipzig wartet man nicht auf die Weisungen von außen. Es wurde ein fachaufsichtlicher Hinweis an die Stadt gegeben, einen Tag vor und einen Tag nach den Spielen in Leipzig, also vom 10. Juni bis zum 25. Juni, die Ladenöffnung zu ermöglichen, und es ist die Aufforderung an die Stadt Leipzig ergangen, diese Rechtsauffassung umzusetzen. Es ist aber sicherzustellen, dass die Sonntagsöffnung in dieser Zeitspanne nicht zulasten der Händler und Gewerbetreibenden gehen darf, nämlich dass die vier Sonntagsöffnungen des Jahres in diese Regelung eingehen.
Leider können die Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion sich einer derartigen Erweiterung nicht anschließen.
Eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sowohl zeitlich als auch territorial über Leipzig hinaus, wie sie im
vorliegenden Antrag der FDP als auch im Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird, sowie den Verzicht auf Sonderbedingungen, wie im Antrag der NPD gefordert, lehnen wir ab.
Es ist ein zweifelhaftes Entgegenkommen gegenüber den Einzelhändlern, die keinen Besucherstrom zu erwarten haben, die aber, wollen sie im Wettbewerb bestehen, mitmachen und unter Umständen die damit verbundenen Kosten tragen müssen. Die Händler in Leipzig sind ohnehin in ihren Umsätzen geschunden. Der Bau des City-Tunnels in der Innenstadt, auch jetzt in der Vorweihnachtszeit, bringt erhebliche Umsatzeinbußen.
Da wäre es ein gutes Signal an die Leipziger Händler, mit einer Erweiterung der Öffnungszeiten zur Fußballweltmeisterschaft die Kassen zum Klingeln zu bringen.
Die Äußerungen dazu, die ich aus Leipzig vom Verein City Leipzig e. V., vom Leipzig Tourist Service und von der IHK in Leipzig bekommen habe, gehen alle in die gleiche Richtung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Leipziger freuen uns auf die Fußballweltmeisterschaft in unserer Stadt. Einen kleinen Vorgeschmack bekommen wir schon an diesem Wochenende bei der Auslosung der Spiele auf unserer neuen Leipziger Messe.
Bis es so weit ist, dass der Ladenschluss bundeseinheitlich geregelt ist, müssen Ausnahmen für derartige Ereignisse geschaffen werden. Ich habe wohl umfassend erklärt, dass dieser Antrag der FDP vom Grund her in die richtige Richtung geht,
aber in seinen Einzelforderungen zu weit, und deshalb von uns abgelehnt wird.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs feststellen, dass der hier vorgelegte Antrag suggeriert, dass sich allein die Linksfraktion.PDS um den Verbraucherschutz in Sachsen kümmert.
Dass dem nicht so ist, belegt die Beratung des Wirtschaftsausschusses in der Sitzung zum Koalitionsantrag mit dem Titel „Neukonzeption Verbraucherberatung“. – So weit diese Eingangsfeststellung.
Meine Damen und Herren! Bei dem schon zitierten Länderranking, dem Verbraucherschutzindex der Bundesländer, welches der Bundesverband Verbraucherzentrale in Auftrag gab, wurde das Engagement der 16 Bundesländer beim Verbraucherschutz verglichen. Dabei wurde anhand von 53 Indikatoren die verbraucherpolitische Leistungsbilanz in den Teilbereichen Landesregierung, Landtag, Kontrollbehörden – hier: Lebensmittelüberwachungs- und Eichbehörden –, die Leistungsfähigkeit der Verbraucherzentralen in Abhängigkeit von der Ressourcenbereitstellung durch die Länder sowie als Querindex Innovation und Transparenz untersucht.
Im Vorwort dieses Verbraucherschutzindex der Bundesländer steht – ich zitiere –: „Das Kernergebnis des Verbraucherschutzindex der Bundesländer lautet: Alle Bundesländer bleiben im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht den Verbraucherschutzindex der Bundesländer als Einladung an die Politik, in Bund und Ländern über die bestmöglichen zukünftigen verbraucherpolitischen Strukturen in Deutschland nachzudenken.“
Sachsen hat in der Gesamtbewertung – dies sagte meine Vorrednerin bereits – den letzten Platz belegt. Bei der Auswertung der Stärken-Schwächen-Analyse wurden jedoch auch zwei Anstriche als Stärken festgestellt. Der erste Stärken-Anstrich hebt die vor allem für ein Flächenland gute geografische Erreichbarkeit und der zweite Stärken-Anstrich das gute Internetangebot hervor.
Der praktische Verbraucherschutz ist jedoch die Aufgabe der Verbraucherzentrale Sachsen. Dort vollziehen sich in der Praxis Verbraucherberatung, Verbraucherinformation, Verbraucherbildung und Verbraucherinteressenvertretung – wie jüngst in der Sammelklage zum Thema „Gaspreise“.
Wie in vielen anderen Bereichen müssen auch hierfür der Landtag und die Arbeit der Staatsregierung Rahmenbedingungen schaffen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat der Zuwendungsgeber, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Verbraucherzentrale Sachsen aufgefordert, sich einer Vielzahl von Modernisierungen zu stellen. An diese Auflage war die Zahlung der Zuwendung gekoppelt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im April 2004 ein Umstrukturierungs- und Modernisierungskonzept erarbeitet. Dieses hätte jedoch wesentliche Einschnitte gebracht. Nach diesem Konzept gäbe es nur noch fünf Beratungsstellen und einen Personalabbau von 15 Stellen.
Dann fanden die Landtagswahlen 2004 statt. Man verständigte sich in der Koalitionsvereinbarung darauf – ich zitiere –: „Die unabhängigen Verbraucherinformationen und die individuelle Verbraucherberatung durch die Verbraucherzentrale Sachsen werden auf dem Niveau des Haushaltsansatzes 2004 gesichert.“
Damit ist die Erwartungshaltung formuliert, das gegenwärtige Niveau bei der Verbraucherinformation und der individuellen Verbraucherberatung beizubehalten. Aufgrund dieser neuen Situation hat der Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen die zuvor getroffenen unternehmerischen Entscheidungen einstimmig zurückgenommen. Ich darf dazu sagen, dass ich selbst in diesen Prozess eingebunden war, da ich zu diesem Zeitpunkt und auch heute dem Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen angehöre.
Somit können die erreichte Flächendeckung und der Umfang des Dienstleistungsangebotes für die sächsischen Verbraucher auch weiterhin erhalten bleiben.
Dennoch wird es notwendig sein, sich zu modernisieren, um den gestiegenen Ansprüchen der Verbraucher entsprechen zu können. Diese Absicht fand ihren Niederschlag im Umstrukturierungs- und Modernisierungskonzept zur Erhöhung der Effizienz der Tätigkeit der Verbraucherzentrale Sachsen und gibt den Konzeptrahmen in einem ZehnPunkte-Programm vor. Es enthält unter anderem die Erarbeitung eines Leitbildes der Verbraucherzentrale Sachsen sowie die Verbesserung des Qualitätsmanagements, die Aufrechterhaltung eines optimalen Angebots in der Fläche, die bedarfsorientierte Veränderung der Öffnungstage und der Beratungszeiten, die Erhöhung des Angebotes an Fach-, Spezial- und Terminberatungen zur Steigerung der Eigeneinnahmen sowie die bessere Einbindung der Kommunen in das Angebot der Verbraucherzentrale Sachsen.
Dieses Konzept soll bis zum 30. Juni 2006 umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, es gibt nichts, was nicht noch verbessert werden kann.
Ich sehe vor diesem Hintergrund die Verbraucherzentrale Sachsen gut aufgestellt. Sie wird, nachdem auch der Landtag und die Staatsregierung ihre Schularbeiten gemacht haben, beim nächsten ins Haus stehenden Verbraucherschutzindex mit Sicherheit auf einigen Plätzen weiter vorn ankommen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen diesen Änderungsantrag vor. Er formuliert weitergehende Beschlüsse als im vorliegenden Antrag der Linksfraktion.PDS.
Im Punkt 1 soll nicht nur berichtet werden, ob ein Krisenmanagement vorliegt, sondern es soll über die Aktivitäten des Verbraucherschutzes und das Krisenmanagement berichtet werden. Das ist sicherlich aus aktuellem Anlass nachvollziehbar.
Zum Punkt 2. Es ist künftig nicht nur regelmäßig ein Verbraucherschutzbericht vorzulegen, sondern dieser soll, Herr Minister, auch die Verstöße gegen die Verbraucherschutzvorschriften des Freistaates enthalten.
Außerdem soll, drittens, im regelmäßigen Bericht der Eichbehörden auf Verstöße hingewiesen werden, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Fertigpackungsverordnung.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.