Klaus Bouillon
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal, was die Wortmeldung des Kollegen Lander angeht, zu mehr Gelassenheit raten. Kein Mensch auf dieser Welt nimmt diese Dinge ernst!
Das war ein Beitrag für das Cabaret und ich denke, jeder vernünftige Mensch weiß, unsere Polizei und der Verfassungsschutz sind wichtiger denn je zur Erhaltung der Demokratie und für die Sicherheit der Gesamtbevölkerung.
Wenn wir uns heute mit dem Haushaltsplan 2021/22 beschäftigen, was die innere Sicherheit angeht, dann haben wir Grund zur Freude, Grund zum Optimismus. Wir sind auf einem guten Wege. Trotz der sehr schwierigen finanziellen Situation ist es gelungen, eine Vielzahl von Verbesserungen im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes zu erreichen. Ja, wir haben viel mehr erreicht als ursprünglich gedacht.
Es ist heute ein historischer Tag, wie man so oft sagt. Noch nie in der Geschichte der saarländischen Polizei, sie begann am 01.01.1959, wurden so viele Millionen in Personal, Ausrüstung, Modernisierung und große Baumaßnahmen im Interesse der Sicherheit unseres Landes investiert, und das ist gut so!
Alleine in die Verstärkung unseres Polizeipersonals flossen über 30 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Wichtig, von überragender Bedeutung: Im Jahr 2021 wird der Stellenabbaupfad der letzten Jahre beseitigt sein. Zur Erinnerung: Wie war die Diskussion im Jahre 2015, als ich anfing? Monatelang waren die Gazetten gefüllt, es gab TV-Beiträge, 80 Anwärter, das war der Sachstand. Die Diskussion ging auf 90 und irgendwann auf 100, aber nicht auf mehr.
Was haben wir heute zu verzeichnen, auch in den Jahren 2021/2022? Wir haben im Jahr 2020 150 Einstellungen, im Jahr 2021 140 und im Jahr 2022 130. 420 Anwärterinnen und Anwärter in drei Jahren! Auch dies gab es noch nie, und das ist gut so!
Wir werden in zwei Jahren - an diese Zahl hat doch, wenn man ehrlich ist, kein Mensch geglaubt - rund 1.000 neue Anwärterinnen und Anwärter in unserer Polizei zu verzeichnen haben. Hinzu kommen durch die Sicherheitspakete 1 bis 8 rund 350 Köpfe mehr. Und entgegen den Aussagen einiger haben wir auch die Polizei in der Präsenz gestärkt. Wir verfügen über modernste Mittel, wir haben eine wunderbare Einsatzzentrale und vieles mehr.
Was mich nach wie vor stört, und da bin ich ehrlich: Unsere jungen Leute in der Polizei müssen nach wie vor zu lange warten, bis sie befördert werden. Deshalb werde ich auch in den nächsten Jahren nicht müde, dafür einzutreten, dass dies schneller geht. Wir haben sicherlich erhebliche Anhebungen, aber dies langt nicht aus. Deshalb lautet mein Appell nach wie vor, wenn irgend möglich, dafür Sorge zu
tragen, dass diese jungen Menschen nicht acht oder neun Jahre warten müssen, dies finde ich nicht gerecht.
Neben dem, was wir an Stärkung für das Personal gemacht haben, gilt weiter: Was die persönliche Schutzausrüstung angeht und die Ausrüstung insgesamt, haben wir viel, viel mehr investiert als ursprünglich geplant - und wir brauchen dies -, in Taser, Videoschutz, Drohnen, in Bodycams, Smartphones, in Schutzwesten, in Waffen, in Pedelecs, in IMSI-Catcher, viele Spezialfahrzeuge und vieles, vieles mehr.
Dies ist notwendig und erforderlich, die Zeiten haben sich geändert. Wir können doch nicht sprichwörtlich mit der Postkutsche hinter den Düsenjets herjagen. Wir brauchen die modernsten Mittel und da klemmt es noch. Wie wollen wir die Kriminalität bekämpfen, wenn wir zu wenige Befugnisse haben? Deshalb werden wir auch in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen in die Ausrüstung stecken, in Uniform, Munition, in polizeispezifische Sachausstattung, in die Verkehrsüberwachung, in die Datenüberwachung, in die IT-Systeme.
Die Saarbrücker Agenda: Weiß noch jemand, was das war? Das war ein Meilenstein nach über 40 Jahren Diskussion. Hier in Saarbrücken ist es auf der Innenministerkonferenz gelungen, dass wir erstmals ein einheitliches Datenhaus erarbeiten wollen. Alleine dafür werden wir im Saarland rund 10 Millionen Euro investieren müssen. Sie sehen, auch was die Digitalisierung angeht, sind wir auf einem guten Wege, siehe Online-Wache, siehe Apps, Polizeimessenger und das neue Videoschutzkonzept.
Insgesamt, man höre und staune, werden wir bis zum Jahre 2022 über 90 Millionen Euro mehr in die Ausrüstung der Polizei investiert haben, das sind immerhin 80 Prozent mehr als ursprünglich geplant. Diejenigen, die immer wieder diskutieren, darf ich daran erinnern, dass es gelungen ist, in acht - ich wiederhole: in acht! - Sicherheitspaketen dafür Sorge zu tragen, dass wir letztendlich über 200 Millionen Euro mehr investiert haben als ursprünglich vorgesehen!
Als ich den Job übernommen habe, habe ich mir sagen lassen, nachdem ich auf dem Wackenberg war, dass das schon 20, 25 Jahre lang diskutiert wird. Ich habe die Knoten durchgeschlagen. Wir haben zunächst ein Einsatz- und Trainingszentrum gebaut, das seinesgleichen sucht und das mittlerweile mehr als gut läuft. Die Baumaßnahmen zur Schaffung der Großinspektion in Saarbrücken und Kirkel sind auf Hochtouren am Laufen, wir werden im Verlaufe des nächsten Jahres schon sicherlich Richtfeste, zumindest Spatenstiche durchführen können.
Wichtig, und das ist das Fazit: Über 200 Millionen Euro wurden mehr investiert als vorgesehen. Sie sind notwendig und wichtig. Entscheidend ist, der Abbaupfad ist beendet. Wir haben die höchsten Einstellungszahlen seit 1950, wir haben die höchsten Ausgaben an Ausrüstung und Personal und wir haben die höchsten Ausgaben, was Bauprojekte angeht. Aber gehen Sie davon aus, dass das noch nicht alles gewesen sein wird in den nächsten Jahren. Ich habe neue Ideen - der Finanzminister darf nicht erschrecken -, aber ich werde sie erst in meiner Haushaltsrede des nächsten Jahres unter Umständen einbringen.
Er hat tatsächlich gezuckt! - Aber es ist notwendig und wichtig, wir brauchen dies für unsere Polizei!
Nächstes Thema, bauen: Meine Damen und Herren, wenn mir einer 2017, als die Annegret mich gebeten hat, das Bauministerium zu übernehmen, gesagt hätte, was auf mich zukommt, dann weiß ich nicht, ob ich es gemacht hätte. Ich weiß auch nicht, ob ich es noch einmal machen würde, harte Arbeit, brutale Arbeit. Es ist klar, wenn 30, 35 Jahre aus der Not geboren aufgrund der Finanzlage Investitionstätigkeiten nicht in ausreichendem Maße stattfinden, dann wird es teuer. Jeder Privatmann weiß, wenn er sein Haus nicht saniert, wird es nach 20, 30 Jahren teuer.
Aber auch hier habe ich gute Nachrichten: Zunächst einmal Respekt und Anerkennung für mein kleines Team. Ich mache dem Landtag das Angebot, mal zu mir zu kommen, oder ich komme hierher und trage stundenlang vor, was alles vor uns liegt, was wir zu bewältigen hatten und was wir zu bewältigen haben. Es ist in der Kürze der Zeit nach Umorganisation und vielen Veränderungen gelungen, dafür Sorge zu tragen, dass wir Investitionen in einer Größenordnung von 600 Millionen Euro - ich wiederhole: 600 Millionen! - auf den Weg gebracht haben! Wir reden von der Bearbeitung von 60 größeren Baumaßnahmen in einer Größenordnung von je über 1 Million Euro. Hinzu kommen weitere Großprojekte, die Großinspektionen Saarbrücken, Kirkel, das CISPAHelmholtz-Zentrum, die wir gemeinsam mit der Landesgesellschaft bearbeiten.
Damit jedoch nicht genug: Wir bearbeiten weiterhin 200 bis 250 sogenannte kleinere Baumaßnahmen mit einem Volumen von unter 1 Million Euro. Diesbezüglich haben wir außerdem, und das ist von Bedeutung, aufgrund der schwierigen Personalsituation rund 1.500 Aufträge - sitzen Sie gut? -, 1.500 Aufträge an freie Ingenieure und Architekten vergeben mit einem Gesamtvolumen von über 40 Millionen Euro.
Ich denke, damit wird die enorme Arbeitsbelastung der Teams deutlich. Wir haben lediglich 41 Ingenieu
re und Architekten und damit müssen und sollen wir 24 Großbaumaßnahmen im Landesbau, 35 Großbaumaßnahmen im Hochschul- und Klinikbau und viele andere Dinge im kleineren Bauwesen durchführen. Ein Investitionsvolumen von 600 Millionen Euro bedeutet, es ist gelungen, im Einzelnen 22 große Baumaßnahmen durchzuführen, was alleine den Landesbau angeht.
Wir haben parallel dazu, was HU-Bau und vieles mehr angeht, Maßnahmen in der Planung, sodass es im nächsten Jahr weitergeht. Zurzeit sind bereits rund 300 Million am Laufen, trotz der Kürze der Zeit. Ich erzähle nur bruchstückhaft: PZMS in Homburg, Pharmazie in Saarbrücken, Hörsaal Musik, PI Völklingen, Ersatzneubau Lebach, Förderschule Püttlingen, hohe Investitionen, bald 15 Millionen, bei der JVA, der htw am Rotenbühl. Ich könnte hier noch stundenlang vorlesen, was wir bearbeiten. Ich will Ihnen nur deutlich machen, dass die Arbeitsbelastung meiner Leute im Prinzip zu groß ist. Wir brauchen für die nächsten Jahre, leider Gottes ist der Markt leergefegt, personelle Unterstützung.
Wir sind dabei, neben diesen Dingen, die neben der HU-Bau laufen, Kostenvorermittlungen für weitere Dinge durchzuführen. Wir sehen, die Investitionsoffensive läuft. Aber meine Empfehlung ist, nach der nächsten Landtagswahl- der MP wird jetzt zucken ein eigenes Bauministerium zu schaffen. Man kann diese Dinge auf die Dauer bei der Vielzahl der Aufgabenstellungen mit so wenig Leuten nicht erfüllen. Wir haben es zurzeit geschafft, es wird gehen, aber es ist eine enorme Belastung, die auf die Dauer nicht machbar ist.
Nächstes Thema, sozialer Wohnungsbau, was habe ich da nicht alles gelesen: „Der kommt ja auch nicht voran!“ und „Da ist nichts!“. All diese Ausführungen, meine Damen und Herren, sind durch keinerlei Sachkenntnis getrübt. Wir haben den sozialen Wohnungsbau auf völlig neue Beine gestellt. Wir haben die ersten Erfolge, Gott sei Dank! Wir werden, wie es zurzeit ausschaut, 412 neue Wohneinheiten haben, über 250 sind bereits im Bau, die anderen sind beantragt. Wir haben von den Resten, die wir hatten, 33,284 Millionen Euro bereits bezuschusst. Das ist ein guter Start, das macht uns optimistisch, dass es so weitergeht.
Wichtig war es, den sozialen Wohnungsbau, der ja de facto, wie wir wissen, aus minimalen Zinszuschüssen bestand, völlig zu verändern und haben hier einige, ehrlich gesagt, viele neue Projekte auf den Weg gebracht. Wir haben neue Programme erstellt, wir haben die Fördersätze im Mietwohnungsbau von 1.000 auf mittlerweile 1.900 Euro für Neubaumaßnahmen und von 900 auf 1.650 Euro gestärkt.
Wir haben, und das ist ganz entscheidend für eine Sozialpolitik - ich komme aus einer Familie, in der
Sozialpolitik wichtig war, ich habe in Sozialwohnungen gelebt, mehr will ich dazu nicht sagen -, dafür Sorge getragen, dass die Verdienstgrenzen verändert wurden. Vorher konnten sie nur in den Genuss von Fördermitteln kommen bei einem Einkommen von 38.000, 39.000 Euro. Da frage ich mich: Wer 38.000, 39.000 Euro in einer Familie mit zwei Kindern hat, der hat viele Ideen, nur nicht die Idee, dass er bauen kann. Das haben wir deutlich erhöht.
Wir haben weiterhin die Gebietskulisse erhöht. Vorher waren die Kulissen zu klein, vielleicht 15, 20 Prozent unseres Landes. Deshalb haben wir dafür Sorge getragen, dass im Prinzip fast jeder in den Genuss dieser Projekte kommen kann. Und wir haben etwas gemacht, was es jahrelang nicht gab: Wir haben hohe Tilgungszuschüsse eingeführt. Wir haben mit diesen Programmen dafür Sorge getragen, dass eine Familie - ein schönes Programm: „Ein Zuhause für junge Familien“ - bis zu 38.000 Euro an Tilgungszuschüssen erhalten kann. Meine Damen und Herren, das ist viel Geld und das ist sicherlich gut so!
Wir haben ein weiteres neues Programm aufgelegt, Sie kennen die Situation bei den Studentenwohnungen. Das Programm tritt am 01. Januar in Kraft, 30.000 Euro für ein Einzelappartement, 50.000 Euro für eine sogenannte Duplexeinheit. Das ist Sozialpolitik pur, weil ich auch am eigenen Leibe als junger Mensch erlebt habe, wie schwierig es ist, eine Familie mit vier Kindern zu ernähren, wenn der Vater Hilfsarbeiter ist. Deshalb bin ich froh und danke dem Team, dass diese Dinge in der Kürze der Zeit auf den Weg gebracht werden konnten.
Sicherlich hat uns die Pandemie, was das Bauen angeht, einen Strich durch die Rechnung gemacht, denn die Menschen haben andere Sorgen. Aber die Programme sind da. Was die Dorf- und Stadtentwicklung angeht, haben wir weitere Programme. Wir haben eine integrierte Wohnungsbaustrategie aufgelegt, mit Abrissprogrammen zugunsten der Kommunen in und außerhalb von Fördergebieten. Wir haben Abrissprogramme für Private und wir haben nach wie vor die 10-Jahres-Garantie im sozialen Wohnungsbau für Einheimische und Flüchtlinge. Wir haben den Kommunen 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ich bin froh, so engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben. Auch was die Investitionsoffensive Saar geht, sind wir auf einem guten Weg.
Ich komme zum nächsten Thema, dem Sport, über den in den letzten Tagen viel diskutiert worden ist. Ich war etwas verwundert, weil aus meiner Sicht wesentliche Aspekte in der Diskussion fehlen. Ich teile die Auffassung verschiedener Vorrednerinnen und Vorredner. Für mich ist alles mit „E“ vornedran kein
Sport, aber es ist Teil der Gesellschaft und der Entwicklung. Es gehört dazu. Ich habe gelesen, dass es ein Affront der Landesregierung gegenüber dem Sport sei, ich muss sagen, dass ich das nicht verstanden habe. Zunächst wurde darauf hingewiesen, wie viel der Sport über das Sportachtel bekommt. Man schaue sich die Haushaltsansätze im Sport an. Wir haben viel für die Vereine getan. Wir haben gerade erst 3,25 Millionen Euro ausgeschüttet. Das ist nicht selbstverständlich. Wir haben die beiden Bereiche Leistungssport und Breitensport. Im Leistungssport finanzieren wir jedes Jahr mit ungefähr 82.000 Euro den Olympiastützpunkt. Von wesentlicher Bedeutung - und dafür stehe ich seit mehreren Jahrzehnten - ist der Schul- und Breitensport. Hier haben wir verschiedene Programme. Da ist zunächst einmal das Programm „Sicher schwimmen lernen“, das 250.000 Euro umfasst. Wir finanzieren die Ausbildung von Schwimmlehrern, wir haben ein Sonderprogramm zur Sanierung von Lehrschwimmbecken. Wir haben ein Sonderprogramm für Kunstrasen- und Naturrasenplätze. Jetzt kommt es: Das ist in der Diskussion noch nirgendwo aufgetaucht. Deswegen sage ich es heute sehr deutlich.
Wir haben nebenbei noch die Bürgschaft der Landesregierung für den Landessportverband in einer Größenordnung von 12 Millionen. Wir zahlen jährlich 500.000 Euro für die Heizkosten. Darüber redet kein Mensch! Das ist doch viel Geld! Jetzt kommt das Entscheidende: Was im Haushalt 2021/2022 steht, ist natürlich wichtig, aber es ist nur ein kleiner Teil. Ich habe seit meiner Amtsübernahme dafür Sorge getragen, dass in Schulsportanlagen und Mehrzweckhallen über 20 Millionen Euro über Bedarfszuweisung investiert wurde. Es wurde investiert in 15 Schulsporthallen, 45 kommunale Mehrzweckhallen, 32 kommunale Sportplätze und 99 Vereinssportanlagen. Meine Damen und Herren, das ist doch pure Unterstützung des Sports. Die Rahmenbedingungen werden geschaffen. Das gab es vorher noch nie.
Diese Unterstützung werden wir in den nächsten Jahren weiter fortführen. Ich habe eine Zusage von über 7 Millionen gegeben für den Neubau der Höcherberghalle in Bexbach, 5 Millionen für den Neubau der Schul- und Mehrzweckhalle in St. Wendel, ebenso für die Sanierung von zwei Hallen in Saarlouis mit 2 Millionen, für die Sanierung des Sportzentrums Homburg-Erbach mit 4 Millionen, für das Neunkircher Ellenfeld 2 Millionen, für das Blättelbornstadion in Merzig 1,2 Millionen, für den Ludwigspark 8,6 Millionen, auch in Rehlingen - ich sehe zum Kollegen Jost - wird es sehr viel Geld für die Sportplätze geben. Fazit: Entgegen der einen oder anderen Darstellung hat diese Landesregierung viel für den Sport, das Ehrenamt und die Jugendarbeit getan. Das wird auch in den nächsten Jahren in ei
ner Größenordnung von über 20 Millionen Euro alleine über Bedarfszuweisung der Fall sein.
Kommen wir zu den Kommunen. Der Ministerpräsident hat zu Recht wiederholt darauf hingewiesen, dass die Unterstützung unserer Kommunen - ich bin seit über 30 Jahren ein Kommunaler - in einer Form erfolgt ist wie in keinem anderen Bundesland. Das verdient Respekt und Anerkennung. Wir sind in einem finanziellen Kraftakt dabei, den Schutzschirm aufzuspannen, dies mit 95 Millionen aus Landesmitteln und 64,5 Millionen aus Bundesmitteln. Schauen Sie sich einmal um, dann sehen Sie, wie lahm man manchmal in Berlin ist. Diese Bemerkung sei mir gestattet. Jetzt kommt es: Wir haben es im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes erreicht, dass wir die Bescheide für insgesamt 159,5 Millionen Euro bereits am 20. November dieses Jahres versenden konnten. Wenn das keine schnelle Arbeit ist, dann heiße ich Egon Maria Josef!
Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs werden wir stabilisieren, rund 180 Millionen. Wir sind dabei, aber das wird nicht ganz einfach, die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zu erreichen. Wir brauchen eine Neuverteilung der Schlüsselzuweisungen nach sachlichen Grundlagen. Wir sind dran. Unser Ziel ist es, im nächsten Jahr hierüber eine Einigung zu erzielen. Was die Investitionsfähigkeit der Kommunen angeht, so hat man auch hier etwas vergessen. Das hat mich gewundert. Bereits lange vor dem Saarlandpakt, lange vor der Pandemie haben wir im Jahre 2015 den Kommunalpakt geschlossen. Das war die erste Herkules-Arbeit, die ich zu leisten hatte, zusammen mit Prof. Dr. Junkernheinrich. Ich weiß noch, wie einige geschmunzelt haben, denn leider Gottes gibt es immer zu viele, die sich zwar melden, die aber bar jeglicher Sachkenntnis sind. Allein durch diesen Kommunalpakt haben wir die Kommunen mit Vorteilen in einer Größenordnung von 1 Milliarde 165 Millionen Euro unterstützt. Die Folgewirkungen sind auch heute noch vorhanden. Sie sehen, meine Damen und Herren, auch hier haben wir gute Voraussetzungen für die Zukunft. Ich denke, wenn wir weiter intensiv arbeiten, wird es gelingen, unser Land, die Kommunen und den Sport voranzubringen und die Sicherheit zu stärken. In diesem Sinne Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um einen möglichst weitgehenden Schutz der saarländischen Kommunen vor den finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erleichtern und die Handlungsfähigkeit zu garantieren, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. In einem finanziellen Kraftakt hat sie für die Gemeinden einen Schutzschirm gegen Steuerausfälle aufgespannt und vom laufenden Haushalt 2020 bis zum Jahr 2022 190 Millionen Euro bereitgestellt. Zum Ersatz von Mehraufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II stehen den Gemeindeverbänden in diesem Zeitraum 25 Millionen Euro zur Verfügung. Schließlich stehen insgesamt weitere 180 Millionen Euro bereit, um das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs auf dem Niveau der Haushaltsplanung 2019 zu stabilisieren. Das Ihnen vorliegende Artikelgesetz zum Schutz der Kommunen dient der Umsetzung all dieser Maßnahmen.
Das Gesetz über den kommunalen Schutzschirm regelt in Artikel 1 zunächst die Verteilung der Steuerersatzleistungen. Die Leistungen für Gewerbesteuerausfälle errechnen sich auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens vor der Pandemie. Die Ersatzleistungen für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer werden nach dem Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils verteilt. Die Verteilung der Leistungen für Kosten der Unterkunft erfolgt nach dieser Aufwendung. Die kommunalen Spitzenverbände haben gegen diese Verteilungsregulierung keine Einwände erhoben.
Die Gewährleistung des Volumens des kommunalen Finanzausgleichs macht in Artikel 4 eine Änderung des § 6 des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes erforderlich, die zum 01.01.2021 in Kraft treten soll. Weitere Änderungen sind Folgen durch das Steuerersatzleistungssystem. Bei den übrigen Artikeln der Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt und der hierzu ergangenen Ausführungsverordnung handelt es sich einzig und allein um Anpassungen.
Schon für 2020 stehen insgesamt 95 Millionen Euro zum Ausgleich der Steuerausfälle und für die Kosten der Unterkunft zur Verfügung. Es ist deshalb dringend erforderlich, diese Mittel noch in diesem Jahr an die Kommunen auszuzahlen. Deshalb ist es wichtig, dass das vorliegende Gesetz sehr zeitnah beschlossen wird. Die Vorbereitungen in meinem Haus sind abgeschlossen, die Bescheide können in kürzester Zeit erteilt und die Gelder ausgezahlt werden. Wichtig ist, dass das Gesetz schnellstmöglich in Kraft tritt. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein schöner Tag. Was meinen Vorredner angeht, darf ich feststellen, dass ich Herrn Lafontaine seit über 35 Jahren als einen Mann kennengelernt habe, der immer reflektiert und sehr detailliert die Dinge dargestellt hat. Ich glaube aber, was den Vergleich der Polizei in den Achtzigerjahren und heute angeht: Das waren verschiedene Jahrzehnte. Das, was man heute vorfindet, war vor 30 Jahren nicht vorstellbar. Die Situation der Polizei war eine andere, die Herausforderungen waren andere. Heute leben wir in einer Zeit mit modernen Möglichkeiten, an die doch vor 30 Jahren keiner gedacht hat. Das gilt auch speziell für mich. Ich bin, was die neuen Medien angeht, nicht sehr begeistert, speziell was Facebook und viele dieser Dinge betrifft.
Was wir heute vorlegen, ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft, und dafür bin ich den Regierungsfraktionen dankbar. Bisher ist es doch so, dass wir in vielen Bereichen bildlich gesprochen mit der Postkutsche hinter Gangstern herjagen, die mit dem Düsenjet über die Grenze verschwinden. Es ist oft so, dass wir mit Pfeil und Bogen Täter feststellen sollen, die auf IT-Niveau arbeiten. Wir können nach wie vor in vielen Bereichen keine gleichwertigen Gegenleistungen bringen, weil die Stellen fehlen, weil die gut ausgebildeten Leute nur sehr ungern in den Staatsdienst gehen. Deshalb ist dieses Gesetz, das die Möglichkeiten der Polizei erweitert, schneller und effektiver zu arbeiten, ganz, ganz wichtig. Insofern ist es wichtig für die Sicherheit, für die Bevölkerung, für uns alle.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden, umfangreichen Gesetzentwurf wird dem Regelungsbedarf in verschiedenen kommunal- und dienstrechtlichen Bereichen Rechnung getragen. Wesentliche Änderungen betreffen das Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Dieses wird nicht nur an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe der kommunalen Praxis angepasst, auch viele Vorschläge des Saarländischen Städte- und Gemeindetages werden aufgegriffen. So sollen die Gemeinden künftig für die Größe des Gemeinderates, also für die Zahl der Ratsmitglieder, statt ihrer tatsächlichen Gemeindegrößenklasse die jeweils niedrigere Gemeindegrößenklasse wählen können.
Der Vorschlag des Saarländischen Städte- und Gemeindetages zur Änderung der Regelung betreffend die Öffentlichkeit von Ratssitzungen wird aufgegriffen. Mit einer Regelung zur Medienöffentlichkeit wird künftig klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Medien oder die Gemeinderäte selbst die Möglichkeit einer Aufzeichnung sowie der Übertragung von Aufzeichnungen aus dem Gemeinderat haben. Damit wird eine praxisrelevante, bisher aber sehr umstrittene Rechtsfrage geklärt.
Künftig soll es auch eine Regelung zur Erstattung der Kosten für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geben. Wenn also zur Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse eine solche entgeltliche Betreuung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten auf Antrag erstattet.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Versetzung in den Ruhestand für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie können künftig in Fällen, in denen ihnen das für die weitere Amtsausführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird, ihre Versetzung in den Ruhestand beantragen. Auch ein Abwahlverfahren muss nicht mehr zwingend durchgeführt werden.
Vorgesehen sind weiterhin verschiedene haushaltsrechtliche Änderungen, zum Beispiel wird die Verpflichtung für die Kommunen, einen Gesamtabschluss zu erstellen, aufgehoben. Auch hier kommen wir einer Forderung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages nach. Außerdem soll es künftig Gemeinden bis 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern freigestellt werden, ob sie ein eigenes Rechnungsprüfungsamt errichten.
Daneben sind auch verschiedene Änderungen im dienstrechtlichen Bereich vorgesehen. Konkret werden im Saarländischen Beamtengesetz zwei Änderungen vorgenommen: Erstens wird das Gesetz in Bezug auf das Rückkehrrecht für Beamtinnen und Beamte auf Zeit geändert. Des Weiteren besteht ein gesteigerter Bedarf, auch qualifizierte und erfahrene Verwaltungsbeamtinnen und -beamte für ein kom
munalpolitisches Wahlamt zu gewinnen. Die Bereitschaft ist bisher daran gescheitert, dass nach Ablauf des Wahlbeamtenverhältnisses eine Rückkehr in das bisherige Beamtenverhältnis nicht möglich war.
Eine weitere Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes räumt hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten auf Zeit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Falle eines freiwilligen Gemeindezusammenschlusses ein. Darüber hinaus wird das im Landesrecht übergeleitete Beamten- und Versorgungsgesetz zugunsten der Beamtinnen und Beamten geändert.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird
der Tatsache Rechnung getragen, dass gerade auch in Pandemiezeiten die Kommunalparlamente handlungsfähig gehalten werden sollen. Deshalb haben wir Ihnen vorgeschlagen, dass es gewisse Änderungen gibt im § 51a des KSVG, die in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurden.
Es geht als zentralem neuen Punkt um die Neuregelung, dass Ratssitzungen künftig auch in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden können, weil die Präsenzpflicht angesichts der Pandemie nicht immer gewährleistet werden kann. Dieser Beschluss kann ausnahmsweise auch schriftlich und elektronisch gefasst werden.
Der zweite zentrale Inhalt ist die Möglichkeit, die Entscheidung vom Gemeinderat auf einen Notausschuss zu übertragen. Dieser Notausschuss muss darüber informieren; dann wird der Stadtrat in der nächsten Sitzung mit der Situation beschäftigt. Das heißt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist durch dieses Gesetz gewährleistet, auch wenn die Pandemiekrise länger gehen sollte. Diese Dinge werden auch auf die Kreise übertragen, den Regionalverband und die Ortsratsebene. - Ich bitte diesbezüglich um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften. Dies ist deshalb erforderlich, weil wir Bundesrecht und Landesrecht angleichen müssen. Es gibt eine sogenannte Konkordanzgesetzgebung. Vor diesem Hintergrund wird Ihnen dieser Vorschlag
heute vorgelegt mit der Bitte, ihn in den Ausschuss zu überweisen.
Es geht im Wesentlichen darum, dass der Bundesgesetzgeber im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zur Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Regelung der drei Verfahrensordnungen, Abgabeordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz und Sozialgesetzbuch X, die neuen Instrumente zum vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten und die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten durch Datenabruf in das Verwaltungsverfahrensgesetz einführt. Die neuen Regelungen stimmen weitestgehend mit denen der Abgabenordnung überein. Abweichungen sind den unterschiedlichen Anwendungsbereichen und Anpassungen von den jeweils bestehenden Gesetzestexten geschuldet.
Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes hat zum Ziel, verzichtbare Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes abzubauen, indem diese entweder ersatzlos gestrichen oder an ihrer Stelle möglichst einfache elektronische Verfahren zugelassen werden. Dadurch sollen bei der Ausführung des Bundesrechts möglichst einfache, benutzerfreundliche und effiziente elektronische Dienste durch die Verwaltung angeboten werden können.
Durch das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weitere Vorschriften wird eine Karte auf freiwilliger Basis eingeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf nebst Begründung verweisen. - Danke für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Überweisung.
Meine Damen und Herren, die Regierung des Saarlandes bringt heute das Gesetz über den Rettungsdienst im Saarland und zur Änderung weiterer Vorschriften in das hohe Haus ein. Das Gesetz hat die folgenden wesentlichen Schwerpunkte:
1. die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes durch eine differenzierte und bedarfsgerechte Anpassung der Qualifikationen des Rettungsdienstpersonals sowie der Disponenten in der Leitstelle,
2. die Verankerung der Bereichsausnahme für die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen an gemeinnützige Organisationen,
3. die Konkretisierung der Regelungen über die Ausund Fortbildung des Rettungsdienstpersonals und deren Finanzierung sowie Spezifizierung der Fortbildungspflicht,
4. die Ergänzung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes im Bereich der Notfallrettung durch die Etablierung eines arztbegleiteten Patiententransports für die Beförderung von Patienten bei zeitkritischen Verlegungen,
5. die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Einrichtung von Systemen für die organisierte Erste Hilfe und Helfer vor Ort als Bindeglied zwischen Laienhelfern und Rettungsdienst und somit als sinnvolle Ergänzung der Rettungskette außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsschirms,
6. die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Etablierung der Telemedizin,
7. die Anpassung beziehungsweise Ergänzung der bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen zur Gewährleistung einer rechtssicheren Übermittlung,
8. die Konkretisierung der Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst,
9. die rechtssichere praxisorientierte Definition der Hilfsfrist als Planungsgröße in der Notfallrettung.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Entwurf. Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Regelungsbereiche des Saarländischen Beamtengesetzes, des Saarländischen Disziplinargesetzes, des in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetzes sowie des in Landesrecht übergeleiteten Beamtenversorgungsgesetzes. Darüber hinaus wird das Gesetz zur Errichtung eines Pensionsfonds Saarland um eine Regelung zur Bildung von Rücklagen für die zu erwartenden Versorgungslasten ergänzt.
Auf die einzelnen Regelungsschwerpunkte möchte ich kurz eingehen. Im Rahmen des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung” wurde mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vereinbart, Kinderbetreuungszeiten von bis zu drei Jahren für jedes Kind künftig bei der erstmaligen Stufenfestsetzung im Rahmen des Erfahrungsdienstalters bei der Beamtenbesoldung anzurechnen. Diese Zeiten werden somit einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt. Über die Gewerkschaftsforderungen hinaus gilt es nun, rückwirkend auch denjenigen Bediensteten diese Regelung zuzugestehen, die bisher diese Möglichkeit nicht hatten.
Des Weiteren gibt es bislang im Saarland keine Regelung, die es Beamtinnen und Beamten ermöglicht, auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden, wenn sich, was manchmal passiert, ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Diese Möglichkeit gab es bisher nicht.
Einen weiteren Regelungsschwerpunkt bildet die Reduzierung des Prognosezeitraumes zur Wiedererlangung der Dienstfähigkeit für den Justizvollzugsdienst. Hier geht es darum, im Bereich des Justizvollzugsdiensts die Personalsituation zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass zeitnah Nachbesetzungen zur Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit im Vollzug in die Wege geleitet werden können.
Des Weiteren wird auch das Saarländische Disziplinargesetz geändert. Es gibt eine Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeiten bei Disziplinarverfahren. Ferner sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch die EU-Verordnung Nr. 1338/2008 verpflichtet, der Europäischen Kommission jährlich fortlaufend Statistiken über Arbeitsunfälle von Beamten zu liefern. Schließlich wird durch die Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Pensionsfonds Saarland eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es der Deutschen Rentenversicherung Saarland künftig ermöglicht, Rücklagen zu bilden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die saarländische Landesbauordnung und mehrere andere Rechtsvorschriften geändert werden. Anlass für diese Änderung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16.10.2014. Hieraus resultiert ein Anpassungsbedarf an das Bauproduktenrecht. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf Änderungen aufgrund der Erfahrungen der Praxis und redaktionelle Anpassungen.
Die Vorschriften über Bauprodukte werden an die im Urteil des EuGH vom 16.10.2014 enthaltenen Grundaussagen angepasst. Dabei folgt der Gesetzentwurf der von der Bauministerkonferenz beschlossenen und notifizierten Änderung der Musterbauordnung. In Art. 8 Abs. 4 der Bauprodukteverordnung
der EU gibt es ein Marktbehinderungsverbot. Mit dem Vorgesehenen werden wir die Vorschriften verändern und das umsetzen, was die Europäische Union fordert. Die Bauwerksanforderungen werden gewährleisten, dass das Niveau der Bauwerkssicherheit gehalten werden kann. Da Bauarten nach wie vor ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen und auch im Hinblick auf harmonisierte Bauprodukte erforderlich sind, wird die Abgrenzung zwischen den unmittelbaren Anforderungen an das Bauprodukt und den Anforderungen bezüglich der Verwendung der Bauprodukte klarer geregelt. Schließlich wird auch eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, welche Regelungen die Behörden zu beachten haben. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf das Grundsätzliche eingehe, möchte ich einige Bemerkungen zu der einen oder anderen Wortmeldung machen. Der Fall Saarlouis ist in der Berichterstattung und der Formulierung unglücklich gelaufen. Vorrednerinnen und Vorredner haben festgestellt, dass der Sachverhalt durchaus völlig anders war als teilweise dargestellt. Der stellvertretende Präsident der Polizei hat hierzu in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung deutlich gemacht, was er von einigen Aussagen hält. Das ändert nichts daran, dass wir natürlich in einer sehr schwierigen Situation bei der Polizei sind, aber wir haben reagiert. Der Kultusminister hat festgestellt, dass wir als Landesregierung viel investieren, und das wird auch in der Zukunft für die Polizei der Fall sein.
Herr Hecker, zu Ihrer Bemerkung mit den 100 Planstellen, die Sie nicht verstehen. Wir haben jetzt die 100 Planstellen. Es braucht allerdings, wie wir wissen, dreieinhalb bis vier Jahre, weil die Ausbildung diese Zeit braucht. Das wussten wir. Wir können auch gar keine 100 Planstellen schaffen und ausbilden, weil die Kapazität an der Fachhochschule sich auf ungefähr 130 beschränkt. Wir werden in diesem Jahr 130 Anwärter neu einstellen, weil wir auch Abbrecher haben. Das heißt, mit dem, was wir vorhaben, sind wir jetzt schon gefordert, neue Baumaßnahmen in die Wege zu leiten. Die Fachhochschule braucht Räume, wir brauchen mehr Dozenten und das, was damit verbunden ist.
Was Sie angeht, Herr Lander: Ich bin nun 45 Jahre in der Politik, aber ich kann mich nicht erinnern, dass eine Einsatzlage wie das präventive Tätigwerden in Saarbrücken so falsch gesehen werden kann. Die Aufgabe der Polizei ist der Schutz der Bevölkerung, die Aufgabe der Polizei ist, präventiv und repressiv tätig zu werden. Jeder sagt, das Sicherheitsgefühl muss gestärkt werden. Ich denke, gerade dies haben wir getan und dies wollen wir tun. Solche Sonderaktionen sind erforderlich, damit die Menschen sehen, dass wir trotz der schwierigen Situation im Personalbereich handlungsfähig sind. Es ist richtig, wir haben 41 Sondereinsätze im Innenstadtbereich durchgeführt, 2.000 Personen kontrolliert, 1.000 Einsatzkräfte im Einsatz, 130 Kriminalbeamte, 300 Beamte der Bereitschaftspolizei, 270 Beamte
bei der operativen Einheit, wir haben 260 Strafverfahren eingeleitet und 185 Verstöße. Ist das falsch? Ist es besser, nichts zu machen, die Klagen und Sorgen der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen? Gehen Sie davon aus, dass diese Landesregierung und ihr Innenminister weiterhin dafür sorgen werden, dass diese Sonderaktionen durchgeführt werden, weil die Menschen froh sind, dass wir dies tun.
Ich hätte auch überhaupt keine Probleme damit, wenn wir in den nächsten Wochen - wenn wir diese Aktionen in vielen Städten und Gemeinden durchführen - niemanden finden würden. Das wäre doch der beste Beweis, dass es um die Sicherheit für unsere Bevölkerung gar nicht so schlecht bestellt ist, wie der eine oder andere behauptet. Entscheidend ist doch das präventive Tätigwerden. Wir werden präventiv tätig, und das haben wir auch bereits vielfach getan. Verglichen mit dem Zeitpunkt meiner Amtsübernahme haben wir in der Fläche 150 Polizisten mehr. Wir haben bei der organisatorischen Struktur des Landespolizeipräsidiums viele Dinge verändert. Im Oktober werden 110 Anwärter die Ausbildung abschließen, so viele, wie es in den zurückliegenden Jahren nicht der Fall war. Fast alle dieser Absolventen werden wir in die Fläche stecken. Das bedeutet auch, dass wir vor allem das Sicherheitsgefühl stärken werden, denn die objektive Sicherheitslage in Deutschland ist, das ist ja unstrittig, besser denn je.
Kommen wir zum Generellen. Wir diskutieren jetzt seit fünf Jahren immer wieder über Personal, Personal, Personal. Als ich anfing, hatten wir 80 Anwärter. Was wurde diskutiert? Es sollte von 80 auf 90 gehen. Dank der Unterstützung von Stefan Pauluhn und Alexander Funk waren wir dann irgendwann bei 100 Anwärtern. Was sagt die Gewerkschaft? 110 sollen es sein. Wie viele sind es heute? 130 Anwärter werden es in diesem Jahr sein. Das heißt, wir haben, was die Anwärterzahlen angeht, eine Steigerung um 90 Prozent.
In den Achtzigerjahren war die Situation noch völlig anders. Es gab den Terrorismus nicht in dieser Form, es gab die Kriminalität nicht in dieser Form. Damals hatten wir im Schnitt 38 Einstellungen pro Jahr! Ich habe in den zurückliegenden fünf Jahren mit Unterstützung der beiden Regierungsfraktionen dafür Sorge getragen, dass wir 568 Anwärter eingestellt haben, 168 mehr als je geplant. Jetzt kommen noch 100 dazu. Ich frage: Wie kann man hier vernünftigerweise bestreiten, dass diese Landesregierung aktiv gegen den Trend gearbeitet hat?
Die Trendwende, meine Damen und Herren, ist geschafft, sowohl hinsichtlich des Personellen als auch hinsichtlich der Ausrüstung. Wo waren da die Kritiker? Wo waren Sie, Herr Lander? Ich habe die Sicherheitspakete 1 bis 7 aufgelegt - dazu habe ich überhaupt nichts gehört. Kritisieren kann jeder, das ist ja so einfach. Wo aber sind die konstruktiven Ideen? Es gab sogar Widerstände gegen die Einstellung der PODler und von Tarifangestellten - aus meiner Sicht völlig unnötig. Die Tarifangestellten machen einen super Job, die PODler ebenfalls. Man muss sie eben gut einsetzen.
Die Sicherheit ist das wichtigste Gut, ohne Sicherheit gibt es überhaupt nichts. Auch, Herr Kultusminister, keine Bildung. Es gibt keine Zufriedenheit, es gibt kein gesellschaftliches Leben. Was haben wir nicht alles, trotz der schwierigen Lage, investiert! 25 Millionen Euro bis zum heutigen Tage allein in die Personalkosten, 340 Köpfe sind das. Wie kann man uns dann sagen, wir würden nichts machen? Das verstehe ich nicht. 130 Einstellungen in diesem Jahr! Das sind Einstellungszahlen, von denen wir vor ein paar Jahren bestenfalls träumen konnten. Das ist doch die Realität!
Wie geht es weiter? Wir stellen 2020 150, 2021 140, 2022 130 ein. Das sind, meine Damen und Herren, 100 Einstellungen mehr, als wir brauchen, um die Abgänge zu kompensieren. Wenn das keine Trendwende ist, heiße ich Egon-Maria-Josef.
Die Journalisten wollen ja die guten Fakten nicht zur Kenntnis nehmen, da haben wir jetzt mal einen rausgehauen. - Sie wissen, meine Damen und Herren: Wir haben schon viel erreicht und wir werden gegensteuern. Ausrüstungsmäßig haben wir verdoppelt. Wir haben in der Mittelfristigen Finanzplanung von 35 Millionen kommend die Entwicklung der Beträge in Richtung 70 Millionen angepackt. Wir haben eine Vielzahl von Modernisierungsmaßnahmen begonnen: Fahrzeuge, Schutzausrüstung, Gewehre. Sogar ein Polizeiboot ist dabei; da war ich überrascht, dass das der Finanzminister genehmigt hat. Aber jetzt ist es nun einmal da.
Hätte ich das gewusst, hätte ich etwas anderes beantragt. - Nachtsichtgeräte, Smartphones, IMSI-Catcher und vieles mehr, Modernisierungen, Saarbrücker Erklärung, E-Bikes, dafür haben wir gearbeitet.
Ich bin auch froh, dass wir die 100 Stellen bekommen haben. Dafür danke ich dem Ministerpräsidenten ausdrücklich. Ich gelobe auch mal Besserung in den kommenden Wochen. Aber schauen wir mal, wie das weitergeht.
Trotz der schwierigen Haushaltslage, trotz der Großbaustellen, die wir vor uns hatten, haben wir Dinge in die Wege geleitet, von denen man in den 25 Jahren zuvor nur träumen konnte. Großinspektion - 40 Millionen Euro, Standort Kirkel - 25 bis 26 Millionen Euro, Standort Göttelborn, das alles sind Dinge, die greifen, die den Menschen in diesem Lande zugutekommen. Ich denke, das weiß man im Lande auch.
Diejenigen, die immer nur kritisieren, möchte ich bitten - dann wäre ich sehr froh -, endlich auch einen konstruktiven Vorschlag zu bieten. In diesem Sinne Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Haushaltsentwurf ist ein guter Haushaltsentwurf, der Perspektiven in vielfältiger Form bietet. Sowohl für die Polizei, die Kommunen und das Bauen als auch für den Sport. Ich habe in den paar Jahren meiner Politik schon viele Analysen vernommen, auch in Diskussionen, aber Sie, Herr Lander, haben heute die Topnummer 1, was Verkennung der Tatsachen angeht.
Mein Lateinlehrer hätte gesagt: Si tacuisses, philosophus mansisses. In einem haben Sie recht. Die Geschichte mit der Einführung der Videoüberwachung dauert deutlich länger als prognostiziert. Ich stehe auch dazu. Ich habe im Sommer 2017 meine Leute gefragt - wir haben ja eine Fachabteilung -, wie lange das dauert, da haben die gesagt: Zwei Monate, Chef. Dann habe ich sofort ein Interview gegeben und gesagt, im August 2017 ist die Videoüberwachung fertig. - Dann hat sich herausgestellt, dass wir in diesen Dingen leider Gottes keinerlei Erfahrung haben - ich schon gar nicht. Mir wird nicht nachgesagt, ein Techniker zu sein. Ich bin auch kein Mann der ersten Stunde, was die Digitalisierung betrifft. Mein Enkel bringt mir zurzeit auf dem iPhone bei, wie ich YouTube und andere Dinge sehen kann.
Aber meine Leute werden im Januar/Februar des nächsten Jahres darlegen, wie viele Probleme zu lösen waren. Ich habe damals den Präsidenten aus Köln, der die Videoüberwachung nach der Nacht in Köln eingeführt hat, angerufen und der sagte: Hahaha, Pustekuchen! Das dauert zwei Jahre. - Ich wollte das nicht glauben. Technik, Aufzeichnungen, Störungen durch die Saarbahn, magnetische Wellen et cetera - es gibt viel zu beachten, aber das ist doch nicht schlimm. Man muss in Dingen Erfahrung sammeln. Eines ist wichtig: Die Videoüberwachung mit 42 Kameras am Hauptbahnhof und mit 14 Kameras an der Johanneskirche wird kommen und das ist gut für die Sicherheit unserer Bürger.
Dann höre ich zum wiederholten Mal, diese Landesregierung würde bei der Polizei sparen. Pustekuchen. Das ist überhaupt nicht so, im Gegenteil. Natürlich haben wir den Sparzwang aus Berlin, wir
müssen noch abbauen. Das wird gemeinsam durch die Regierungsfraktionen und diese Regierung getragen, weil die Vorteile, die wir durch den Abbau der 1,2 Milliarden erreicht haben, da sind. Jeder sieht in dem Entwurf, was wir machen können. Wir haben eine Zukunft und dieses Land braucht Zukunft.
Damit Sie sehen, wie wir sparen, darf ich Ihnen Folgendes in Erinnerung rufen. Ich weiß auch nicht, wo Sie, Herr Lander, in den letzten vier Jahren gelebt haben. Es kann nicht sein, dass Sie sagen, wir sparen bei der Polizei. Noch nie in der Geschichte der saarländischen Polizei ist trotz der Schuldenbremse so viel investiert worden wie in den letzten vier Jahren. Wir haben zwei Evaluierungen gemeinsam durchgeführt, CDU und SPD gemeinsam mit der Regierung. Wir haben enorme Anstrengungen unternommen, und das wird deutlich, wenn man nochmal daran erinnert, wie die Situation war.
Warum haben wir heute relativ wenig Polizei? Ich hätte auch gern mehr. Wir baden doch die Politik aus den Jahren 1985 bis 1999 aus. In diesen Jahren wurden im Durchschnitt 38,47 Polizisten eingestellt, nicht mehr. In manchen Jahren waren es sogar null. Dann kam der Regierungswechsel im Jahr 1999 und wir haben pro Jahr 91 Polizisten eingestellt. Seit ich mit all den Sorgen und Nöten, die dazu gehören, in Amt und Würden bin, stellen wir mittlerweile bis zum Jahr 2020 114 Polizisten pro Jahr ein. Das heißt, wir haben eine Trendwende eingeleitet. Warum wird das immer verschwiegen? Ich erinnere daran: Wir haben seit 2015 158 zusätzliche Anwärter gegenüber der Ursprungsplanung eingestellt. 2016 waren es 110, im Jahr 2017 120 Anwärter und 2018 124. 2019 und 2020 werden wir mit maßgeblicher Unterstützung von Stefan Pauluhn und Alexander Funk wieder 124 Anwärter einstellen.
Wir haben die Sicherheitspakete 1 bis 6 aufgelegt, an die keiner gedacht hat. Es ist doch die Aufgabe einer Opposition, kreative Alternativvorschläge zu machen! Ich habe nichts gehört. Die Sicherheitspakte 1 bis 6 kamen von uns, auch 7. 89 Tarifbeschäftigte haben wir mittlerweile, 30 Spezialisten in der IT, 15 Islamwissenschaftler, 21 Ermittlungsassistenten plus weitere 10. Wir haben auch einen Schwarzen Sheriff und dazu stehe ich. Ich bin schwarz und war auch mal in jungen Jahren Sheriff.
Die PODler haben sich bewährt. Das heißt, wir haben über diese Pakete letztendlich über Dienstzeitverlängerungen und Minijobber sage und schreibe 340 Köpfe trotz Schulden und Sparbremse mehr. Wissen Sie, wie viel Geld das ist? Sie haben ja vom Sparen gesprochen. Allein für diese Personalkosten haben wir bis zum heutigen Tag 25 Millionen Euro zusätzlich aufgewandt. Das reicht aber noch nicht.
Wir haben parallel dazu neue Wege beschritten, was die Ausrüstung angeht: Tablets, Smartphones, Bodycams, Ausrüstungsgegenstände. Gegenüber der ursprünglichen Planung haben wir - und das ist alles bewiesen, ich kann das gerne nochmal vorlesen, falls es erforderlich ist - über 21 Millionen Euro zusätzlich investiert. Jetzt sind wir bei 46 Millionen Euro.
Das Einsatzzentrum Göttelborn, über das 15 Jahre diskutiert wurde, wird bestens angenommen und hat 6 Millionen Euro gekostet. Jetzt haben wir - damit die Dinge weitergehen - im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 vor, dass 21,8 Millionen Euro mehr in diese Polizei investiert werden. Das heißt, noch nie hat eine Landesregierung und die Regierungsfraktionen trotz der Schuldenbremse so viel Geld in die Hand genommen. Das Wichtige ist, wir haben im Gegensatz zu denen, die immer meckern und kritisieren, denn das ist zu einfach, mit Ideen und Tatkraft für die Polizei gesorgt.
Das nächste Thema sind die Kommunen. Man kann mir ja alles Mögliche nachsagen, aber nicht, dass ich mich nicht um die Kommunen kümmere. Dafür habe ich ein paar Tage - durchaus nicht erfolglos im Norden des Saarlandes, manchmal zum Leidwesen von Magnus Jung, gearbeitet.
Wir haben doch hier den Kommunen in einer Form geholfen wie noch nie! Wie kann man denn vergessen, dass der Kommunalpakt, den wir im Jahre 2015 geschlossen und über den sich alle Kommunen gefreut haben, den Kommunen so viele Vorteile gebracht hat? Den ein oder anderen wird es überraschen: Die Vorteile aus diesem Kommunalpakt belaufen sich auf 1, 68 Milliarden Euro. Das glaubt keiner, es ist aber so. Das ist alles belegt. Aber das reicht nicht aus. Magnus Jung, Petra Berg und die anderen haben Ihnen dargelegt, dass es eine einmalige Leistung ist, dass man den Kommunen mehr oder weniger 1 Milliarde Euro erlässt. Wer hätte denn daran gedacht, dass so etwas möglich ist?
Und das ist noch nicht alles. Es kommen noch viel mehr Dinge. Die Kommunen in diesem Land haben eine Chance wie noch nie. Man bedenke die Vorteile aufgrund der Programme, die wir aufgelegt haben. Das Flüchtlingswohnbauprogramm: Die Kommunen haben vorher schwarzgesehen, haben sich dann aber gefreut und freuen sich immer noch. Wir haben in einem Sonderprogramm 35 Millionen aufgelegt. Die Mietverträge und die Garantie über 10 Jahre waren die Lösung des Problems in Lebach und sorgten dafür, dass es bei uns im Saarland so ruhig ist. Die Mehreinnahmen, die Kommunen heute noch abschöpfen, lassen wir ihnen. Das sind doch Vorteile! Sonderprogramme für die Sportplätze, das Sonder
programm für die Straßen mit über 20 Millionen Euro gab es vorher nicht, und das sind Dinge, die einfach Beachtung finden müssen. Da können wir doch nicht einfach sagen, den Kommunen geht es nicht gut.
Wir haben in den letzten Monaten mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze den Saarlandpakt so weit vorbereitet, dass er - davon gehe ich aus - Ende des Jahres offiziell beschlossen wird. Mein Haus hat 30 Arbeitspunkte fertig abgearbeitet, wie wir den Kommunen weitere Unterstützung zukommen lassen können. Das heißt, wir sind doch auf einem guten Weg. Insofern macht es keinen Sinn, die Tatsachen völlig verdreht darzustellen.
Bauen wurde jahrelang vernachlässigt. Es wurde kaum darüber diskutiert. Es erlebt seine Renaissance zu Recht und das ist gut so. Wir haben umorganisiert. Wir haben leider Gottes Personalprobleme, weil wir auf Grund der Konkurrenzsituation nicht das Personal finden, dass wir gerne hätten. Das Problem ist schwieriger als gedacht. Die Amerikaner investieren 1 Milliarde in ein neues Krankenhaus, eine High School und eine Grundschule auf dem Truppenübungsplatz. Andere Länder konkurrieren mit uns und können auf Grund der Haushaltslage mehr Geld zahlen.
Gleichwohl sind wir mit Hochdruck dabei, die Dinge für die Investitionsoffensive vorzubereiten. Wir haben zurzeit in der Pipeline Projektaufträge, die ungefähr 200 Millionen in den nächsten Jahren generieren. Das dauert allerdings drei bis dreieinhalb Jahre, und da sind viele ungeduldig. Wir haben europaweite Ausschreibungen und vieles mehr, das weiß jeder. Aber wir sind am Ball! Ich denke, auch hier wird sich zeigen, dass wir eine gute Arbeit machen.
Ich komme zum Sport. Der Sport hat eine super Zukunft. Natürlich war das ein hartes, ein brutales Jahr, das gilt auch für mich. Es gibt anfangs eine große Berichterstattung, später nur noch zwei Zeilen; das sind Belastungen, da muss man durch. Man wird ja auch dafür bezahlt, dass man, wenn Verantwortung gefordert ist, sie trägt. Seit einem Jahr arbeiten wir intensiv als Landesregierung im Lenkungsausschuss, in dem die beiden großen Fraktionen vertreten sind, an der Lösung der Probleme. Wir stehen kurz vor dem Abschluss, dann haben wir diesen Verband saniert, so wie es sich gehört. Der Verband saniert sich in erster Linie aus eigener Kraft; dass man gewisse Hilfestellungen geben muss, das verdient der Breitensport, der Leistungssport und wir alle.
Wir haben, wie Raphael Schäfer gesagt hat, völlig neue Wege beschritten. Wir haben, was bisher noch nie diskutiert wurde, unter meiner Führung in den letzten vier Jahren 12 Millionen in den Breitensport und in den Schulsport investiert. Das sind rund 100 Sportanlagen, fast 30 Hallen in den Schulen, das ist
Breitensport. Spitzensport ist etwas anderes, aber auch hier haben wir unter meiner Führung in der Sportministerkonferenz einen Meilenstein erreicht, ein neues Zeitalter eingeläutet. Nach vielen, vielen Jahren der Diskussion, meine Damen und Herren, ist es gelungen, eine Bund-Länder-Vereinbarung abzuschließen. Das bedeutet, wir haben zum ersten Mal einheitliche Standards, was die Olympiastützpunkte und die Bundesstützpunkte angeht. Das bedeutet für unser Saarland, dass wir, glaube ich, um die 400.000 Euro mehr kriegen. Wir haben klare Strukturen, wir haben Möglichkeiten zu helfen und wir werden dies tun. Wir sind im Kontakt. Es hat sich ein neues Präsidium beim LSVS gebildet, und diese Leute verdienen Respekt, man muss sie unterstützen. Wir machen uns Gedanken über die Neuausrichtung, wir sind im Gespräch, und ich denke, auch das ist eine gute Zukunft.
Insofern denke ich, dieser Entwurf lässt hoffen, er eröffnet sehr viele Chancen. Herr Lander, gestatten Sie mir die Bemerkung: Sie sind noch jung, ich hoffe, dass Sie auch lernfähig sind. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung in Erster Lesung. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische DatenschutzGrundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU. Ziel ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedsstaaten herzustellen. Diese Datenschutz-Grundverordnung bringt aber auch Anpassungserfordernisse für die Datenschutzpraxis mit sich. Sie sieht zum einen für den nationalen Gesetzgeber eine Reihe von Öffnungsklauseln vor und enthält zum anderen konkrete, an die Mitgliedsstaaten gerichtete Regelungsaufträge.
Nach der Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes sowie des Gesetzes zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die DatenschutzGrundverordnung dient der nun vorliegende Gesetzentwurf der Anpassung des Fachrechts an diese Datenschutz-Grundverordnung im öffentlichen Bereich bei Behörden, Ämtern und Kommunen in unserem Lande. Um eine Einbringung von mehreren Gesetzentwürfen zu vermeiden, die sich mit der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung befassen, wurde beschlossen, einen Gesetzentwurf zu konzipieren, an dem sich alle Ressorts, die fach
rechtlichen Anpassungsbedarf an die DatenschutzGrundverordnung sehen, beteiligen können.
In der gebotenen Kürze darf ich folgende Fachgesetze nennen: Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes, des Saarländischen Wohn-, Betreuungsund Pflegequalitätsgesetzes, des Saarländischen Krebsregistergesetzes, des Saarländischen Krankenhausgesetzes, des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes, des Saarländischen Gesetzes über den Europäischen Vorwarnmechanismus und den Europäischen Berufsausweis für die Berufe im Gesundheitswesen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG, des Saarländischen Archivgesetzes, des Saarländischen Hochschulgesetzes, des Saarländischen Vermessungsund Katastergesetzes, des Saarländischen Geodateninfrastrukturgesetzes, des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes, des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes, der Meldedatenübermittlungsverordnung, des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, des Saarländischen Spielbankgesetzes, des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes, des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes, des Saarländischen Polizeigesetzes, des Kommunalabgabengesetzes, des Saarländischen Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen. In allen diesen Gesetzen das hat sicherlich jeder verstanden - steht die Anpassung im Vordergrund. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes an die Verordnung interjection: (EU) 2016/679. Am 25. Mai 2018 wird die Europäische DatenschutzGrundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten herzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
im öffentlichen Bereich, sprich bei Behörden, Ämtern und Kommunen in unserem Land. Mit ihm wird das bisherige Saarländische Datenschutzgesetz an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Diese Anpassung erfordert eine grundlegende Neukonzeption. In der gebotenen Kürze darf ich auf den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs hinweisen.
Im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen ist der Umstand hervorzuheben, dass sich der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung im Interesse eines einheitlichen Datenschutzniveaus auf alle dem Saarländischen Datenschutzgesetz unterliegenden öffentlichen Stellen erstreckt. Ein Regelungsschwerpunkt bei den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ebenfalls gegeben. Die Rechte der betroffenen Personen sind von der Datenschutz-Grundverordnung erheblich gestärkt worden. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt für die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz eine völlige Unabhängigkeit vor. Dies bedeutet, dass der Landesbeauftragten für Datenschutz als Aufsichtsbehörde verstärkte Befugnisse bis hin zur Untersagung einzelner Datenverarbeitung zustehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Schwerpunkt die Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016. Diese wird wie gesagt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbare Geltung in den europäischen Mitgliedstaaten erlangen und damit Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht genießen. Vor diesem Hintergrund sind die nationalen Gesetzgeber gehalten, die Konformität der bestehenden Regelungen mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung herzustellen. Bei dem hierfür durchgeführten Normenscreening hat sich gezeigt, dass der bisherige hohe Schutzstandard im saarländischen Dienstrecht, insbesondere im Personalaktenrecht, mit Blick auf die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung größtenteils beibehalten werden konnte.
Auch wurde für Fälle der behördlichen Auskunftsverweigerung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz als eine Kompensationsregelung vorgesehen. Im Ergebnis trägt somit der Gesetzentwurf den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung Rechnung, das Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedstaaten anzupassen und diesem dazu gleichzeitig Geltung zu verschaffen.
Des Weiteren wurden mit dem Bundesgesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes unter anderem die Vorschriften zum Mutterschutz im Beamtenstatusgesetz dahingehend ergänzt, dass nunmehr „effektiver“ Mutterschutz zu gewährleisten ist.
Schließlich erfolgte im Saarländischen Disziplinargesetz eine Klarstellung dahingehend, dass für kommunale Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung keinen Dienstvorgesetzten hatten, bei Disziplinarverfahren die Kommunalaufsicht, das heißt das Landesverwaltungsamt, als oberste Dienstbehörde zuständig ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde die Diskussion gut, weil man klar erkennt, wer was will. Herr Lander, es ist unstrittig, dass es zwischen Ihrer Auffassung zur Polizei und meiner keine Einigung gibt. Wir sind in allen Punkten konträr, das sollen die Leute wissen. Sie haben mit dem Verfassungsschutz angefangen, Sie wollen ihn abschaffen, ich will ihn stärken. Ich hole ihn zu mir ins Ministerium, um ein politisches Zeichen zu setzen. Das sind die Unterschiede, die da sind, damit muss man leben.
Wer hätte vor zehn Jahren an das gedacht, was wir heute im Terrorismus vor uns haben? Bei der Entwicklung, die wir in den letzten Jahren im Terrorismus erlebt haben, sind die Polizei, die Kriminalpolizei und der Bundesgrenzschutz ohne Verfassungsschutz und ohne Geheimdienste kaum in der Lage, effektiv zu arbeiten. Es sind die Speerspitzen unserer Gesellschaft, wir brauchen Informationen. Wir leiden unter diesem Terrorismus, weil es vielen Geheimdiensten in den Ländern nicht mehr gelingt, an Informationen zu kommen. Die Terrorismusszene hat sich abgegrenzt. Vorbildlich war vor Jahrzehnten der Geheimdienst der Israelis. Sie kommen jetzt nicht mehr rein, sie können noch nicht mal die Sprache, die sind abgeschottet. Vor diesem Hintergrund wird im kommenden Jahr die Regierung beschließen, dass der Verfassungsschutz eine Abteilung meines Hauses wird.
Was Videoüberwachung und Orwell angeht, bleiben wir ganz ruhig. Der Hüter der Verfassung, das höchste Gericht dieses Landes, das Bundesverfassungsgericht, hat in zehn Entscheidungen nachgewiesen, dass Videoüberwachung zulässig ist. Wenn also die Hüter unserer Verfassung feststellen, dass die Freiheit des Einzelnen sehr wohl eingeschränkt werden kann, unter gewissen Voraussetzungen, dann muss man dies respektieren und akzeptieren. Wir tun dies, wir werden in Saarbrücken entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zugegebenermaßen dauert es länger als gedacht, weil wir alle keine Ahnung hatten, was an Technik dazugehört: Schallwellen, magnetische Wellen und was weiß ich. Die Videoüberwachung wird aber in Saarbrücken kommen und sie wird hilfreich sein.
Sie haben Statistiken bemüht, es gibt aber auch andere Statistiken. Die Erfinder der Videoüberwachung waren die Sozialdemokraten in vielen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen. Dort hat man Brennpunkte überwacht, auch in Mannheim. In Saar
brücken wird dasselbe eintreten wie dort. Nach sechs Monaten werden wir feststellen, dass es keine Brennpunkte mehr sind, dann müssen wir die Kameras wieder abbauen, weil nämlich im Nachhinein alle Täter gefasst werden. Schauen Sie sich die letzten 30 Anschläge auf der Welt an, im Nachhinein kamen alle Beweise über die Videos. Mörder wurden gefasst, potenzielle Anschläge wurden verhindert. Vor diesem Hintergrund gestatten Sie, dass ich mit der Landesregierung völlig anderer Auffassung bin als Sie.
Ich denke, es herrscht Einigung, dass wir die Polizei stärken sollen. Ich habe manchmal die Diskussion der letzten Monate gar nicht nachvollziehen können, auch nicht die eine oder andere Schlagzeile. Unstrittig sollte doch sein, bei dem, was wir bisher gemacht haben, dass noch nie in der Geschichte der saarländischen Polizei so viel in das Personal investiert wurde. Es wurden noch nie so viele Anwärter eingestellt, noch nie so viele Tarifangestellte, noch nie so viel PODler und so weiter. Über 20 Millionen Euro für die Sicherheitspakete 1 bis 6. Noch nie wurde so viel in die Ausrüstung investiert, über 20 Millionen Euro. Noch nie wurde so viel in Baumaßnahmen investiert. 20 Jahre lang hat die Polizei davon geträumt, wir bauen nun für 6 Millionen Euro ein Ausbildungszentrum in Göttelborn. Wir planen gemeinsam eine große Inspektion in Saarbrücken für 35 Millionen Euro. Wir werden die Situation der Bereitschaftspolizei verbessern und Kirkel prüfen.
All dies, meine Damen und Herren, beinhaltet rund 100 Millionen Euro bis zum Ende der Legislaturperiode. Wenn ich dann irgendwo lese, dass wir die Polizei abbauen, kann ich das angesichts der Situation nicht nachvollziehen. Wir haben dank der Initiative der Ministerpräsidentin die Abbaupfade von 300 auf 270 verringert. Wir haben die Zahl der Anwärter von 80 auf 120 erhöht. Vielleicht bin ich dafür zu blöd, aber das sind 40 mehr, also doch 50 Prozent mehr. Ich verstehe das nicht.
Ich meine natürlich - die Bemerkung sei im Spaß gestattet -, das ist eine provinzielle Politik aus St. Wendel, ich rechne 50 Prozent, 80 plus 40 sind 120.
Vor dem Hintergrund sieht man doch, dass wir die Polizei stärken. Wir machen alles, was wir tun müssen, weil wir wissen, dass die Situation schwierig ist. Das werden wir auch in den nächsten Jahren tun. Wir haben Superpartner, wir haben Fachleute in diesem Parlament bei der CDU und bei der SPD, Stefan Pauluhn ist ein Fachmann. Wir wissen aber auch, trotz allem, was wir gemacht haben, haben wir drei schwierige Jahre vor uns, insbesondere 2018 und 2019. Es scheiden mehr Leute aus als vorgesehen, wir müssen das kompensieren. Wir haben es
mit den Sicherheitspaketen teilweise geschafft, auch diese Zahl wird oft vergessen, 330 Köpfe sind 330 Köpfe. Es sind ungefähr 200 Vollzeitäquivalente, umschrieben mit dem komischen Wort, das keiner versteht, also Menschen, die 8 Stunden arbeiten. Was wäre, hätten wir es nicht gemacht? Dann hätten wir doch ein Problem. Jetzt haben wir zwar immer noch ein Problem, das können wir aber lösen und das werden wir lösen. Sie können davon ausgehen, das wird uns gelingen.
Nun etwas ganz Wichtiges, was dankenswerterweise bereits erwähnt wurde. Angesichts dieser Situation haben wir überlegt, was wir tun können. Es scheiden bis zu 155 Leute aus, die Lebensarbeitszeitverlängerungen laufen aus, wir müssen reagieren. Wir stellen alles auf den Prüfstand, und zwar was noch nie da war - gemeinsam! Es kann noch so viel geschrieben werden: gemeinsam. Wir haben den Hauptpersonalrat eingebunden, die Gewerkschaften, wir gehen auf acht oder neun Personalversammlungen. Es kommt alles auf den Tisch, dann wird diskutiert. Wenn das zu Ende ist, werden wir ein, zwei Vorschläge mit Alternativen haben Wie die aussehen, weiß ich noch nicht genau.
Wenn wir intern mit den Fachleuten entschieden haben, was wir machen, gehe ich natürlich in die Koalition, dann wird das diskutiert. Denn ich weiß aus den „wenigen“ Jahren meiner Amtszeit als Bürgermeister, eine Reform, die nicht mehrheitlich getragen wird, hat keine Chance; sie wird im Einzelnen tagtäglich konterkariert und wird nicht gelingen.
Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Zeit in den nächsten Wochen, dann werden wir zusätzlich zu dem, was wir investiert haben, auch diese Reform noch weiter verbessern im Interesse der Menschen. Eines wollen wir alle: Wir wollen Freiheit, aber auch Sicherheit. Deshalb, denke ich, sind wir auf einem guten Weg.
Ich komme jetzt zum Bereich Bauen. Wie heißt es so schön? Jeder sucht sich das, was er braucht. Ob ich das gebraucht hätte, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Es kommt viel Arbeit auf uns zu, aber ich sehe das als Chance. Dankenswerterweise haben wir 2020 mehr Geld, diese Landesregierung wird eine Investitionsoffensive starten. Das heißt es Ärmel hoch, Arbeit, Arbeit, Arbeit! Da ist es nicht getan mit der Umorganisation einzelner Ministerien und der Zusammenführung von Personal, was nach einigen Diskussionen gelungen ist, sondern wir brauchen einen Neuanfang im Hinblick auf das, was wir vorhaben. Wir müssen die Manpower steigern, wir müssen das Tempo steigern, um diese Millionen, die vorgesehen sind, zu erreichen.
Ich denke, wir werden im Februar 2018 soweit sein, dass die ersten wesentlichen Schritte getan sind.
Frau Berg hat aber zu Recht darauf hingewiesen, das geht nicht von heute auf morgen. Ich kenne zum Teil die Menschen nicht, wir müssen uns aneinander gewöhnen, wir müssen die Arbeitsvorgänge beschreiben und - ich bin froh, dass da eine Grundsatzeinigung erzielt wurde - wir brauchen mehr Personal. Wenn der Rechnungshof feststellt, dass wir mit dem Personal circa 60 Prozent erledigen, kann ich nicht mit den Leuten einen Aufschwung von 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr investieren, das geht nicht. Das heißt, wir brauchen, mit Unterstützung des Finanzministers, möglichst schnell auch hier einen personellen Aufwuchs.
Wir haben aber schon reagiert, wir haben bezogen auf die Uni bei der Philosophischen Fakultät gearbeitet, wir haben Modellprojekte erarbeitet mit Planungen, ohne mit der Wimper zu zucken. Wir werden es hinkriegen, Stück für Stück, Fehler nicht ausgeschlossen, Pannen auch nicht ausgeschlossen. Mein Ziel ist aber, es so zu machen wie immer. Ich werde vor Beginn einer Baumaßnahme sagen, das wird es ungefähr kosten, das ist der Zeitplan, daran werden wir gemessen. Lieber exakt und gründlich rechnen als zu warten und nachher zu sagen, es wird teurer. Insofern sind wir hier auf einem guten Wege. Mir ist nicht bange. Es ist viel Arbeit, aber es muss gemacht werden.
Kommunale Finanzen. Herr Jung hat darauf hingewiesen, es wird ein wichtiges Jahr. Gebietsreform, eine Diskussion, die wir lange geführt haben. Die Entwicklung der letzten zwei, drei oder vier Jahre in anderen Bundesländern zeigt, es ist schwieriger denn je, weil die Juristen mittlerweile auch die Politik beherrschen.
Vor fünf Jahren war das nicht so. Ich brauche ein Gutachten für den ersten Schritt. Frau Berg, wir wissen es ja: ein, zwei, drei, vier Meinungen. Was für eine Reform gefordert wird, ist katastrophal schwierig, wie die Entwicklung in Thüringen und Brandenburg zeigt. Nach zehn Jahren haben beide Ministerpräsidenten gesagt: Ab in die Schublade, geht nicht.
Dadurch, dass Gutachten auf Gutachten verlangt wird, dass die Bearbeitungszeit zwischen den Schritten zwei Jahre dauert, brauchen wir mindestens sechs bis acht Jahre. Da man weiß, dass jede Gemeinde klagen kann, können wir uns das Ergebnis eigentlich ausrechnen, bevor wir angefangen haben. Denn eine wird sich immer finden, die nicht zufrieden ist, wenn sie einverleibt wird. Das heißt, ich setze die ganze Hoffnung mit allen hier im Parlament auf interkommunale Zusammenarbeit und auf freiwillige Fusionen.
Wir haben - das wird Sie überraschen - schon entsprechend dem Koalitionsvertrag unsere Papiere ausgearbeitet. Ich hatte letzte Woche das erste Ge
spräch mit dem Städte- und Gemeindetag und mit dem Landkreistag. Die waren erstaunt, was wir da alles formuliert haben. Im Prinzip ist es doch so, dass - wenn wir ehrlich sind - jeder Bürgermeister weiß, was er tun könnte, wenn er wollte. Wir haben wunderbare Papiere. Da steht alles drauf. Jetzt muss es umgesetzt werden. Das ist aber nicht Sache der Regierung und nicht Sache des Parlaments, sondern die ureigenste Sache der jeweiligen Bürgermeister. Deshalb werden wir ab Januar jede einzelne Gemeinde noch einmal zu uns einladen und ihr die Vorteile und die Nachteile erläutern, um zu sehen, ob es wirklich Bewegung gibt. Wenn dann diejenigen anschließend kommen und sagen, nein, wir wollen nicht, dann wird man sich, wenn Zuschüsse verlangt werden, auch darüber zu unterhalten haben, wie es um die Bereitschaft zu kooperieren ausschaut und wie es damit ausschaut, auch eigene Leistungen zu bringen.
Ich darf daran erinnern, weil das immer wieder kritisiert wurde: Das ist das Modell von Oskar und Friedel Läpple von vor 30 Jahren, als ich anfing.
Wir müssen doch sehen, auch was die Bäder angeht, haben wir unsere Arbeit gemacht. Die Analyse ist klar, jeder Bürgermeister weiß, was ein Bad kostet und was er machen könnte. Jetzt haben wir sogar die Entscheidung als Landesregierung - und das wird der Innenminister finanzieren -, wir sind auf der Suche nach einem Lehrschwimmbecken. Wir werden ein Lehrschwimmbecken mit 100 Prozent finanzieren, 4,5 bis 5 Millionen Euro. Was will ich denn noch mehr machen? Jetzt versuche ich, die Kerle im Ausschuss so weit zu kriegen, dass sie sagen, jawohl, man müsste etwas machen. Glaubt einer in diesem Raum - - Dann kommt eben die Überschrift, die Gebühren werden erhöht. Deckungsgrad sind nicht nur die Gebühren. Deckungsgrad ist auch Technik, Betriebstechnik und vieles mehr. Glaubt einer, dass wir die Kommunen bei 2,2 Milliarden Kassenkrediten mit Deckungsgraden von 8,75 Prozent unterstützen sollen? Das wäre kontraproduktiv, weil diejenigen, die diese Dinge nicht verbessern, auf Dauer ihren Kommunen keine Chancen bieten werden.
Ich denke, mit freiwilligen Kooperationen, Fusionen, interkommunaler Zusammenarbeit können wir einen Schritt weiterkommen. Wir müssen jetzt allerdings schnellstmöglich einen Modus finden, das erwarte ich, das ist meine Hoffnung. Wenn die Kommunen zusammengehen wollen, dann brauchen sie Anreize, auf plattdeutsch Hochzeitsprämie. Das heißt, wir brauchen locker - Herr Finanzminister, nicht erschrecken - mindestens 50 Millionen Euro, damit wir etwas bieten können. Ohne Moos nix los. Was soll ich denn denen erzählen?
Dann kommen die Argumente der Gegner, die sagen, wenn ich zwei Kranke ins Bett lege, dann werden sie nicht gesund. Das ist richtig.
Der ist das ja schon gewohnt. - Ergo brauchen wir Unterstützung, damit wir die Schulden auf ein gewisses Niveau bringen und da geht es weiter.
Was Sport angeht, sind wir auf einem guten Wege. Wir haben in den letzten drei Jahren über 20 Millionen Euro in die Infrastruktur investiert, in Schulsport, in Hallen, in Wurfanlagen, Leichtathletik. Wir werden dies in den nächsten Jahren für sechs bis sieben Großprojekte tun, die schon jetzt feststehen, nicht nur in St. Wendel, sondern auch in Hüttigweiler, Homburg, Bexbach, in Rehlingen ein großes Zentrum mit Wurfanlagen, was Leichtathletik angeht. Dies brauchen wir, um den Breitensport zu forcieren.
Ich weiß, das Folgende klingt komisch. Ich komme ja gerade jetzt in meiner Funktion als vorsitzender Sportminister von der Versammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes. Die reden immer von ihren 160 Millionen Euro im Bund. Ich habe gesagt, das ist ja gar nichts, die Kommunen im Saarland brauchen ja mehr! Wer finanziert da die Schulturnhalle? Wer finanziert da die Sporthallen? Wer trägt die Unterhaltung? Wenn Sie das in Deutschland zusammenrechnen, sind wir bei vielen Milliarden Euro. Zur Freude der Mitglieder werden wir das im Rahmen einer Sonderkonferenz im nächsten Jahr in St. Wendel sicherlich beschließen. Auch hier haben wir im Saarland gute Chancen. Ich bin dankbar für die zusätzlichen Mittel.
Wir werden ein Potpourri an Veranstaltungen durchführen. Die Deutschland-Tour wird für drei Stunden Direktübertragung beim ZDF sorgen. Das ist Werbung, das ist Geld, das ist Marketing. Eines will ich auch sagen, das wird jetzt einige enttäuschen: Selbst wenn wir die Tour de France bekommen sollten, habe ich mich entschieden, Nein zu sagen, weil es nicht in die Situation passt. Wir brauchten für die Tour de France 1 Million Euro. Die Stadt, die dafür in Betracht kommt, ist die Landeshauptstadt Saarbrücken. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist nicht in der Lage, 400.000 Euro über das Pflichtenheft zu finanzieren. Ich sehe mich außerstande, den Menschen das zu erklären, wenn ich als Innenminister entsprechend dem Gesetz Auflagen formulieren muss, um dann 400.000 Euro freiwillige Leistungen für einen Tag zu investieren. Mein Herz hängt am Radsport, aber die Vernunft sagt mir - ich sage es heute hier offen -, das wäre nicht transportierbar, zumal es andere Diskussionen in der Landeshauptstadt gibt, was das Stadion und vieles andere angeht.
Andere Sportarten werden wir fördern wie in Rehlingen. Wir werden die Trofeo Karlsberg zur SaarlandTour machen. Wir werden die Deutsche Meisterschaft Triathlon und vieles mehr durchführen. Ich denke, wir sind insgesamt auf einem guten Wege. Mir macht es Spaß, viel Arbeit, aber krempeln wir die Ärmel hoch. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Verehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten verschiedene Gründe. Zunächst einmal wurde seitens des privaten Partners und jetzigen Prozessgegners die in Frankfurt ansässige Rechtsanwaltskanzlei HFK, die mit 40 Experten absolut auf privates Baurecht spezialisiert ist, beauftragt. Diese Firma ist in den anerkannten Rankings in Deutschland immer unter den ersten zehn. Wir haben uns überlegt, dass wir auf Augenhöhe mit diesen Leuten diskutieren, da es sich um einen der wichtigsten baurechtlichen Prozesse handelt, der - mit bis jetzt bereits 22 Akten - sehr komplex ist.
Wir haben überlegt: Wen holen wir? Wir haben eine Kanzlei gefunden, die in dieser Frage mindestens auf gleicher Höhe mit dieser Firma steht. Es handelt sich um eine Firma namens Leinemann & Partner. Das ist die führende Anwaltskanzlei im Immobilen-,
Bau- und Vergaberecht. 90 Anwälte an sechs Standorten beraten seit 15 Jahren alle Firmen, wenn es um Großprojekte über mehrere Millionen Euro geht. Die Kanzlei ist in dem renommierten Juve Handbuch mehrfach ausgezeichnet. Das ist ein eigener Verlag, der die Wirtschaftsarchitekten, die Wirtschaftsingenieure und die Rechtsanwälte überprüft und ein Ranking erstellt. Im Ranking ist unsere Firma bei den Top Wirtschaftskanzleien 2016 Nummer 1 und im Handelsblatt ebenfalls Nummer 1, als führend bezeichnet. Ich denke, wir müssen in diesem Prozess auf gleicher Augenhöhe argumentieren. Wir haben im Saarland gute Firmen, aber es gibt immer Firmen, die noch besser spezialisierte Juristen haben. Insofern sind wir auf einem guten Wege.
Bei Entscheidungen in Rechtsprozessen, sogenannten Rechtsleistungen, gibt es keine Bestimmungen im Vergaberecht, auch nicht den Schwellenwert in der Größenordnung von 209.000 Euro, sondern es wird mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und dem Beauftragten begründet.
Ich denke, dass wir die Firma gefunden haben, die in Deutschland Nummer 1 im Ranking ist, spricht für sich.
Selbstverständlich sind wir als Landesregierung dieser Auffassung, wir machen dies auch. Wir haben in den letzten zwölf Monaten allein im Bereich Hochbau Aufträge von insgesamt 28,5 Millionen Euro vergeben, von denen 23,8 Millionen Euro - also 84 Prozent der Auftragssumme - an saarländische Baufirmen gegangen sind. Für freiberufliche Dienstleistungen haben wir Aufträge in der Größenordnung von 5,5 Millionen Euro, davon gingen 95 Prozent an einheimische Büros.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag statuierte Erteilungsverfahren von 20 Konzessionen an private Sportwettenveranstalter ist aufgrund einer Eilentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auf Jahre hinaus nicht mehr durchführbar und damit praktisch endgültig gescheitert. Gleichwohl hat der EuGH in einem auf Deutschland bezogenen Urteil vom 04. Februar 2016 kritisiert, dass bislang noch keine privaten Sportwettenanbieter erlaubt wurden. Dadurch wurde der bereits aufgrund der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestehende Handlungsbedarf und Zeitdruck vergrößert. Denn einerseits war die seitens des EuGH geforderte Erteilung von Erlaubnissen wegen der auf Jahre erfolgten Hemmung des hierfür gesetzlich statuierten Verfahrens nicht möglich. Andererseits konnten neue staatsvertragliche Rechtsgrundlagen hierfür nicht mehr zeitnah umgesetzt werden. Die Bestimmungen der 16 Landesausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag waren auf die Konzessionierung von 20 privaten Sportwettenveranstaltern ausgerichtet. Durch die Verfahrenshemmung wurden daher zahlreiche Normen ganz oder teilweise unpassend oder unanwendbar.
Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage stellt der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag quasi eine punktuelle Notfallgesetzgebung zur schnellstmöglichen Behebung der seitens des EuGH geäußerten Kritikpunkte in Verbindung mit dem faktischen Scheitern des vorgesehenen Konzessionserteilungsverfahrens dar.
Wesentliche Inhalte dieses Zweiten Staatsvertrages sind zum einen die schnellstmögliche Erteilung von vorläufigen Konzessionen kraft Gesetzes an 35 Veranstalter bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags. Weiterhin werden alle bisherigen Zuständigkeiten, die das Land Hessen zentral für alle Länder wahrgenommen hatte, auf andere Länder übertragen. Die Rechtskonstruktion des
Glücksspielkollegiums bleibt aufrechterhalten. Das statuierte Verbraucherschutzniveau, das der Glücksspielstaatsvertrag insbesondere im Spieler- und Jugendschutzbereich vorsieht, muss beibehalten werden. Eine einheitliche Verfolgung dieses Ziels auf der Basis einer abgestimmten Zusammenarbeit aller Länder sichert bestmöglich das Lotterie- und Spielbankenmonopol und trägt damit wesentlich zur bundesweiten Erhaltung des Verbraucherschutzniveaus und zur Sicherung der Landeslotterie- und Spielbankmonopole bei. Die Landesregierung ist daher im Besonderen bestrebt, an der Findung eines Konsenses zwischen allen Ländern mitzuwirken.
Durch die Ratifizierung des Zweiten Vertrages wird der klare Wille des Landes manifestiert, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Nur dem Land Hessen wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2019 eingeräumt, weil andernfalls Hessen den Staatsvertrag nicht mitgetragen hätte.
Das Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags ist zum 01. Januar 2018 geplant. Für das Zustandekommen der Neuregelung ist die Hinterlegung von Ratifikationsurkunden durch alle 16 Bundesländer erforderlich. Aufgrund des schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrags besteht derzeit das Risiko, dass der Zweite Staatsvertrag nicht ratifiziert werden kann. Unabhängig davon soll das Verfahren zur Ratifikation des Staatsvertrages im Saarland weiter betrieben werden, um zu verhindern, dass der Zweite Staatsvertrag wegen der fehlenden Ratifikation durch das Saarland gegenstandlos wird.
Nach Artikel 95 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte aus den vorerwähnten Gründen um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster Lesung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme gerne zu der Frage Stellung. Wie Sie wissen, hat
die Landesregierung in den letzten Jahren bereits viel getan. Wir sind dabei, die Dinge weiter zu betreiben und haben einige interessante Ideen. Was haben wir genau getan und was wollen wir tun, um den Kommunen zu helfen? Erstens haben wir am 09. November 2016 das Konnexitätsprinzip eingeführt. Eine jahrzehntelange Forderung der Kommunen wurde damit erfüllt und wird dazu beitragen, dass weitere Belastungen nicht mehr erfolgen.
Zweitens sind wir intensiv dabei, was die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit angeht. Wir haben 844.000 Euro im Interesse der Kommunen ausgegeben. Zurzeit wird in acht Projekten eine Vielzahl von Möglichkeiten geprüft. Die ersten Ergebnisse gehen ein. Nun sind die Kommunen am Zug. Das Schicksal der Kommunen wird sich diesbezüglich sicherlich in den nächsten vier oder fünf Jahren entscheiden. Dann werden wir sehen, wie es weitergeht.
Drittens sind wir dabei, was die Haushalte der Gemeindeverbände angeht, zu überprüfen, woher die exorbitant hohen Unterschiede bei den Sozialleistungen resultieren. Wir haben diesbezüglich die PwC beauftragt, ein Gutachten durchzuführen. Die Begutachtungen laufen, die Untersuchungen sind in vollem Gange, zurzeit im Landkreis St. Wendel und Saarlouis. Weitere Regionalverbände werden folgen. Die Ergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil wir wissen wollen, woher diese hohe Differenz resultiert, was einzelne Paragrafen im Sozialgesetzbuch angeht. Wir brauchen Klarheit, auch im Interesse der Kommunen, ob es Einsparpotenziale gibt oder nicht. Auch hier ist die Landesregierung aktiv. Wir werden über 400.000 Euro investieren.
Viertens. Was die Schulen angeht, haben wir sehr viel in den letzten Jahren investiert, wollen dies auch in den nächsten Jahren tun, teilweise über Bundesmittel, teilweise über hohe Bedarfszuweisungen. Die Kommunen sind in der glücklichen Lage, dass der Bund das Kommunalinvestitionsförderprogramm Nr. 1 aufgestellt hat mit einem Volumen von 75,3 Millionen Euro. Diese 75,3 Millionen Euro werden selbstverständlich eins zu eins, zu 100 Prozent an die Kommunen weitergegeben. Es ist in den letzten Jahren gelungen, einen guten Verteilungsschlüssel zu finden. Er hat beispielsweise, was hoch verschuldete Gemeinden oder Städte wie Saarbrücken angeht, mit Sonderförderungen alleine für die Landeshauptstadt Saarbrücken in der Größenordnung von 13 Millionen Euro dafür Sorge getragen, dass viel auf den Weg gebracht wurde.
In Sorge bin ich allerdings, dass bei diesen 75,3 Millionen Euro 22 Kommunen bis zum heutigen Tag keinen Antrag gestellt haben. Das ist erstaunlich. Wir haben bei erst über 200 Maßnahmen nicht einmal 30 Millionen Euro bewilligt. Das heißt, hier sind
leider Gottes etliche Kommunen im Verzug. Ich persönlich verstehe es nicht, denn es gibt eine Frist. Bereits im Jahr 2020 müssen die Kommunen diese Maßnahmen abgerechnet haben. Wenn man weiß, wie stringent der Bund diese Dinge abrechnet, bedeutet dies im Klartext, dass sich viele Kommunen beeilen müssen, da ansonsten unter Umständen Maßnahmen verfallen würden. Wir haben mit jeder einzelnen Gemeinde Gespräche geführt und jede Gemeinde weiß genau, welche Mittel ihr zustehen.
Ein weiterer glücklicher Umstand: Durch das Kommunalinvestitionsförderprogramm Nr. 2 des Bundes bekommen die Kommunen im Saarland noch einmal 72 Millionen Euro zur Sanierung von Schulen. Hier waren wir in den letzten Monaten aktiv. Denn aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Bundesländern wollte der Bund, dass lediglich 50 Prozent der Kommunen in den Genuss dieser Mittel kommen, was natürlich für das Saarland nicht erstrebenswert gewesen wäre. Wir haben verhandelt und haben nun erreicht, dass 85 Prozent der Kommunen in den Genuss dieser 72 Millionen kommen. Gemeinsam mit der Wirtschaftsministerin und dem Kultusminister werden wir in einem Arbeitskreis die Modalitäten festlegen. Diese Summe steht ebenfalls zur Verfügung.
Was die Leistungen des Bundes zur Haushaltsentlastung angeht, so werden wir im nächsten Jahr im Rahmen der Haushaltsberatung über das Haushaltsbegleitgesetz dafür sorgen, dass die Eingliederungshilfen und verschiedene andere Dinge entgegen den ursprünglichen Vorstellungen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Sechstens. Was oft vergessen wird: Diese Landesregierung hat nach harten Diskussionen im Rahmen des Kommunalpaktes mit den Kommunen das KELF-Programm wieder aufgelegt. Alleine hieraus resultieren Leistungen zugunsten der Kommunen in der Größenordnung von 145 Millionen Euro. Auch weitere Maßnahmen, elegante Lösungen wie die Umstellung auf die Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits statt auf einzelne Konsolidierungsmaßnahmen, haben wesentliche Vorteile für die Kommunen.
Zum Siebten haben wir auf meinen Vorschlag den Zeitraum zur Erreichung des zahlenbezogenen Haushaltsausgleichs von 2020 auf 2024 verlängert. Dies hilft den Gemeinden deutlich. Auch die Rückführung von 16,7 Prozent auf 10 Prozent erweitert den Handlungsspielraum, und den Kommunen stehen damit sage und schreibe 48 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen zur Verfügung.
Achtens. Der Krediterlass, den wir verändert haben, hat dafür Sorge getragen, dass den Kommunen bis 2024 weitere 15 Millionen für Investitionen zur Verfügung stehen.
Neuntens, das Flüchtlingswohnraumsonderprogramm - dazu brauche ich nicht viel zu sagen. Wir sind gestartet mit 20 Millionen, davon 11 Millionen originäre Landesmittel, der Rest Bedarfszuweisungen. Zurzeit haben wir bereits Abrechnungen über 35 Millionen Euro, wir gehen in Richtung 40 Millionen. Für Mietausfälle haben wir mehr als 3 Millionen Euro gezahlt.
Jetzt kommt ein Punkt, der bisher erstaunlicherweise auch von den Kommunen nie erwähnt wurde. Wir haben mehr als 25 Millionen Euro in die Schaffung von Wohnraum für eigene Liegenschaften der Kommunen, für eigene Gesellschaften investiert und belassen den Kommunen die Mieteinnahmen. Dies sind pro Jahr über 3 Millionen Euro. Das bedeutet, in fünf Jahren bekommen die Kommunen auch hier 15 Millionen Euro mehr, als sie erwartet haben.
Zehntens haben wir Gott sei Dank Sonderprogramme aufgelegt, dies einstimmig, teilweise über Bedarfszuweisungen, teilweise über das GVFG, teilweise über die Städtebauförderung. Ich erinnere an das Bäder-Sonderprogramm, die Stadien, die Hallensanierungen, den Ludwigspark, die Kunstrasenplätze und die Sportoffensive Saar. Ich denke, wir haben viel getan. Aber dies alles wird dazu führen, dass wir weitere Unterstützung durch den Bund benötigen.
Insgesamt - das wird viele überraschen - steht den Kommunen über all diese Maßnahmen bis Ende der Legislaturperiode über eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung für Investitionen. Ich hoffe, dass diese halbe Milliarde abgerufen wird, dann wären wir wesentlich weiter. Insofern wird deutlich, dass diese Landesregierung viel getan hat.
Das Land hat sicherlich die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht. Aber wir haben diesbezüglich eine weitere Initiative gestartet zur Unterstüt
zung der Arbeitsgemeinschaft der überschuldeten Städte in Deutschland. Wir haben auf meinen Vorschlag mit Professor Dr. Junkernheinrich nach Rücksprache mit Peter Altmaier und Herrn Schäuble eine Initiative ins Leben gerufen, dass der Bund nach der Bundestagswahl wie von vielen Parteien gefordert auch von Ihnen - ein Altlastensanierungsprogramm auflegt. Alleine können wir dies nicht leisten. Es gibt vier Länder, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Eigentlich ist die Lage in den Großstädten Nordrhein-Westfalens noch schlimmer. Wir haben das Problem auch in Hessen, in Rheinland-Pfalz und speziell im Saarland.
Mit Staatssekretär Kasters sind wir übereingekommen, dass wir unmittelbar nach der Bundestagswahl die Dinge angehen. Was die Leute draußen wissen, wissen wir alle: Der Bund hat Geld, die Milliarden sind da. Wir müssen ähnlich wie beim Kommunalinvestitionsförderprogramm hier ein Sonderprogramm auflegen, denn alleine werden es die saarländischen Kommunen nicht schaffen. Speziell die mit über 2 Milliarden hoch verschuldete Landeshauptstadt Saarbrücken braucht Unterstützung, dies gilt auch für die Großstädte speziell in Nordrhein-Westfalen. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir hier etwas erreichen.
Ich gehe davon aus, dass es bei dem, was die Regierungskoalition beschlossen hat, bleiben wird. Wir beobachten die Situation. Aus den Zahlen ergibt sich, dass wir deutlich mehr geleistet haben, als viele geglaubt hatten. Wir können als Landesregierung nicht mehr geben. Jetzt ist der Bund gefordert.
Das Problem ist, wie wir alle wissen: Wir haben Schulden, in anderen Bundesländern tragen die Kommunen teilweise das Geld mit der Schubkarre auf die Bank. Wir brauchen Verbündete und müssen hier all unseren Einfluss geltend machen. Denn ohne einen Sonderfonds seitens des Bundes wird es nicht gelingen, die Situation im Saarland zu verbessern.
Als Verbündete habe ich bereits Hessen gewonnen mit Peter Beuth und Rheinland-Pfalz mit dem Kollegen Lewentz. Und ich bin dabei, mit NordrheinWestfalen eine Vereinbarung zu treffen. Ich sage es ganz offen: Ich denke, wir haben bessere Chancen, seit es in Nordrhein-Westfalen einen Regierungswechsel gegeben hat. Vielleicht ist das Interesse der nächsten Bundesregierung, weil Nordrhein-Westfalen jetzt anders regiert wird, größer. Das ist meine Hoffnung, zumal Nordrhein-Westfalen eigentlich noch viel höher verschuldet ist als wir. Die haben noch Glück, dass sie 16 Millionen Einwohner haben.
Aber wenn Sie zum Beispiel nach Duisburg oder in andere Städte schauen, dann sehen Sie, dass die gar keine Rechnungsabschlüsse mehr machen. Die machen Cola light und sagen: Warum sollen wir den Rechnungshof prüfen lassen und einen Abschluss machen, wenn wir wissen, dass die Schulden Jahr für Jahr steigen? Aus dieser Vergeblichkeitsfalle, wie es oft genannt wird, kommen die nicht raus und wir auch nicht. Insofern bin ich optimistisch, dass wir etwas erreichen, zumal der Bund ja schon viele Programme aufgelegt hat, so etwa die 147 Millionen Euro für die Schulen. Wir haben noch 20 Millionen aus der Gemeinschaftsaufgabe. Geld ist doch da. Jetzt müssen wir alle gemeinsam so lange bohren, bis die Bretter durch sind, und dann kriegen wir es hin.
Ich kann nichts unternehmen. Die Kommunen müssen die Gelder abrufen, das Stichdatum ist Juni 2020. Jetzt geht noch mal ein Mahnbrief von mir raus. Es kann nicht sein, dass so viele Millionen zur Verfügung stehen und der eine oder andere nur jammert. 147 Millionen Euro für die Schulen sind viel Geld, die Förderung beträgt 90 Prozent, die anderen 10 Prozent können die Kommunen aufbringen. Leider war es so, dass der eine oder andere - verständlicherweise - im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung andere Dinge macht. Es ist manchmal interessanter, noch einen Brunnen zu bauen, statt in eine Schule zu investieren. Dagegen werde ich ankämpfen, das sollten wir gemeinsam tun. Es wäre schade, wenn die Mittel verfallen würden. Wir haben uns so viel Mühe gegeben, der Dank gilt meiner Kommunalabteilung. Jede einzelne Kommune wurde mehrfach vorgeladen, damit jeder weiß, wie viel Geld er kriegt. Es liegt jetzt nur an den Kommunen. Hier sind sie gefordert.
Die Landesregierung geht davon aus, dass es uns gelingt, einen Altlastenfonds, gleich, wie man ihn nennt, zu erreichen. Hier brauchen wir viele Milliarden, gerade auch wegen des großen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Das ist für uns die Chance. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue Bundesregierung ein so großes Flächenland und einwohnerstarkes Land im Regen stehen lässt. Es gibt dort Großstädte, die mit weit über 1,5 Milliarden verschuldet sind.