Peter Jacoby
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Ulrich, ich will nur an einer Stelle für Klarheit sorgen. Es geht um den Betrag von 3,1 Millionen, der jetzt sozusagen als mutmaßlich neue Qualität in die Debatte eingeführt worden ist. Es gibt in der Tat einen Vermerk aus dem Finanzministerium vom April 2009 mit der Überschrift: Genehmigung des Nachtragswirtschaftsplanes nebst Satzung 2008 der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und des Wirtschaftsplanes 2009 nebst Satzung. In der Tat tauchen in diesem Zusammenhang 3,1 Millionen als weitere Kosten auf, was nicht bedeutet, dass diese Kosten im Zusammenhang stünden mit dem Thema Vierter Pavillon. Zu diesen 3,1 Millionen Euro heißt es in diesem Vermerk: Die Investitionen ergeben sich -
Das ist ein Vermerk, es ist kein Protokoll.
Dort heißt es: Die Investitionen ergeben sich daraus, dass im Blick auf die Moderne Galerie, die Schlosskirche und das Kreisständehaus gewisse Maßnahmen Eingang gefunden haben, die im Wirtschaftsplan zu finanzieren waren. Diese Anmerkung in diesem Vermerk erfolgte, um den ganzen Wirtschaftsplan zu thematisieren, steht aber in keinem Zusammenhang mit dem Thema Vierter Pavillon. Insofern ist es unredlich und unangebracht und von der Sache her nicht gerechtfertigt, diese Kosten mit einzubeziehen in die Kalkulation im Blick auf den Vierten Pavillon. Von daher bleibt es bei der Zahl 20,1 Millionen, wie sie in der Presseerklärung zum Ausdruck gebracht worden ist. Alles andere ist falsch, irreführend und muss zurückgewiesen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn 21 Schlecker-Märkte mit rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - so der aktuelle Informationsstand - von der Schließung betroffen sind, dann ist das ein landespolitisches Thema Nummer 1. Ich finde, es ist in einer solchen Situation ausgesprochen positiv - und das ist ja auch zum Ausdruck gekommen -, dass die Dinge nicht sozusagen in der parteipolitischen Enge abgehandelt werden, sondern von der Sache her, und dies selbst un
ter der Maßgabe eines anstehenden Wahltermins. Deshalb bedanke ich mich dafür, dass das von Ihnen sozusagen mitvollzogen worden ist und von allen, die hier gesprochen haben, zum Ausdruck gebracht worden ist. Das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort auch verdient.
In diesen Wochen war es nicht nur das Stichwort Schlecker, das eine Rolle gespielt hat, was das Krisenmanagement anlangt, sondern das gilt genauso mit Blick auf die Themen Praktiker, Cirrus Airlines oder SaarGummi. Für alle diese Stichworte wäre es angebracht, dies zum Ausdruck zu bringen. Ausgangspunkt waren die Auswirkungen gewisser Situationen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Dinge haben die Art und Weise geprägt, wie die Verantwortlichen in der Landesregierung und die Verantwortlichen im Parlament mit diesen Fragen umgegangen sind. Wenn das dann im Schulterschluss mit den Gewerkschaften geschieht, dann ist das ein Beispiel von guter politischer Kultur. Dies wie gesagt - in einer Landtagswahlwoche feststellen zu können, das ist mir eine derartige Bemerkung wert, und deshalb sage ich, vielen Dank dafür.
Den zweiten Punkt, den ich ansprechen will, hat der Kollege Bierbaum eben angedeutet. Dieser Tage hat das auch schon einmal in der Öffentlichkeit eine Rolle gespielt. Natürlich geht es um die gut 11.000 Schlecker-Mitarbeiterinnen und um die Finanzierung dieser Transfergesellschaft. Dabei muss man eines ganz klar sehen, was auch von allen angedeutet wurde. Mit dem Zustandekommen der Transfergesellschaft -
Ich gehe davon aus, dass das in dieser Woche über die Bühne gehen wird, es muss aus zeitlichen Gründen schnellstmöglich über die Bühne gehen. Am Donnerstag - also morgen - ist der zweite Beratungstermin in Berlin, an dem für die saarländische Landesregierung Staatssekretär Wack teilnehmen wird. Alleine schon durch diese Präsenz wird zum Ausdruck gebracht, wie wir das Thema gewichten und wie wir das Thema einordnen. Mit dem Zustandekommen dieser Transfergesellschaft wird es für den funktionsfähigen Rest von Schlecker natürlich leichter, einen Investor zu finden. Mit der Transfergesellschaft können nämlich Kündigungsschutzklagen vermieden werden, die einen Verkauf erschweren würden. Und natürlich gewinnen wir mit der Transfergesellschaft Zeit, was die Weitervermittlung anlangt. Dies ist unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten - für die Betroffenen, die dort bleiben, und für die Betroffenen, die weitervermittelt werden müssen - eine gute und wichtige Sache.
Eine solche Transfergesellschaft in dieser Woche zustande zu bringen, ist ganz wesentlich. Dass die Bemühungen schon in gewisser Weise vorangekommen sind, das hat sich, glaube ich, gestern Abend dargestellt, denn der Insolvenzverwalter hat bereits eine Beratungsgesellschaft mit der Vorbereitung eines zeitgerechten Starts dieser Transfergesellschaft beauftragt. Ein Vertreter dieser Beratungsfirma war gestern Abend schon bei der Veranstaltung von Betriebsrat und Gewerkschaft anwesend und hat für die Fragen der Beschäftigten zur Verfügung gestanden. Das heißt, alle Beteiligten wissen, dass es Zeitdruck gibt und dass diesem Zeitdruck Rechnung zu tragen ist.
Es gibt noch einen dritten Punkt, den ich nennen möchte. Natürlich steht die Frage einer Beteiligung des Bundes und der Länder auf der Tagesordnung. Zunächst einmal gibt es da Einlassungen, von wem auch immer; ich will da gar keine personenbezogene Debatte führen. Wir sind bei allem und jedem außen vor. Selbst die KfW wird hier nicht einbezogen. Das war ja der Ausgangspunkt. Das kann natürlich so nicht hingenommen werden. Wenn man die volkswirtschaftliche Multiplikatorenwirkung von fast 25.000 bis 26.000 Beschäftigten im Zusammenhang mit Schlecker sieht, ist der Vergleich nicht probat, dass man sich bei einem kleinen Mittelständler so verhält und bei einer großen Einheit anders verhält, sondern diese volkswirtschaftliche Multiplikatorenwirkung muss in Rechnung gestellt werden. Von daher gab es eine erste Bewegung, die KfW nicht außen vor zu lassen, hier wurde ganz klar veranlasst, dass die Ausreichung eines Kredits an die Transfergesellschaft in die Wege geleitet wird. Wir müssen uns jetzt noch parallel darum kümmern und müssen daran appellieren - das kann nur vom Bund aus gemacht werden -, dass die Notifizierung einer sogenannten Rettungsbeihilfe bei der EU in Brüssel koordiniert wird, weil das ein weiterer Problempunkt in dem ganzen Feld ist.
Kurz und gut, ich gehe davon aus, dass wir in dieser Frage - nach der Entwicklung, die es gegeben hat und nach dem Schulterschluss und den vielen Ansatzpunkten, an denen auch die saarländische Landesregierung und auch die Arbeitsministerin beteiligt waren - noch in dieser Woche einen entscheidenden Schritt vorankommen. Wenn es dann darum geht, auf dieser Basis Zeit zu gewinnen und ein tatsächliches Sanierungskonzept zu entwickeln und auf den Weg zu bringen, appellieren wir auch an den Insolvenzverwalter, natürlich auch das Vermögen von Schlecker selbst, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann führt und unter dem Gesichtspunkt vollumfänglich haftet, in die Betrachtung, wie es weitergeht, einzubeziehen. Denn das ist - wie gesagt an der Stelle die berechtigte Ansage an das Kleingewerbe, an den Mittelstand und an die Handwerksbetriebe. Wenn jemand, der über Jahre und Jahrzehn
te hinweg eine derartige Verantwortung wahrgenommen hat, aber auch den Ertrag davon hatte und in den entsprechenden Listen, was die ganz persönliche Vermögenssituation anbelangt, auftaucht, dann sollte sozusagen ein Rückfluss stattfinden, und zwar im Blick auf das Unternehmen selbst, aber auch mit Blick auf die Gesellschaft, die mit Verpflichtungen und Bürgschaften ins Obligo gegangen ist. Ich glaube, das versteht sich von selbst. Das ist jedenfalls unser Verständnis von sozialer Marktwirtschaft. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lafontaine, Sie gehen ans Rednerpult, greifen die Regierung an, stellen Fragen, und dann wundern Sie sich, dass die Ministerpräsidentin oder ich mich zu Wort melden und auf die Dinge eingehen.
Selbstverständlich bleiben wir im Zeitrahmen. Wir haben 15 Minuten gesprochen und sprechen jetzt noch weitere 5 Minuten. Ich versuche es ganz ruhig.
Zweite Bemerkung. Sie haben eben gesagt, es sei unfair, nicht darauf hinzuweisen, dass Ihr Sparprogramm von damals ja die Folge gewesen sei davon, dass Sie die Teilentschuldung durchgesetzt haben.
Das war die Voraussetzung. - Die Voraussetzung für die 2,3 Milliarden Euro, die wir ebenfalls als Teilentschuldung durchgesetzt haben, ist die Schuldenbremse gewesen. Und die Voraussetzung dafür, dass wir jedes Jahr die entsprechende Rate dieser 2,3 Milliarden bekommen, ist das Einhalten der Schuldenbremse. So einfach sind die Zusammenhänge. Insofern ist die Ausgangslage für Sie damals zunächst einmal keine andere gewesen als für uns heute.
In der letzten Sitzung des Landtages, bei der Generaldebatte, haben Sie die politische Position vertreten, der öffentliche Dienst im Saarland sei aufgebläht, die Personalkosten seien zu hoch, es sei geaast worden. Heute dagegen sagen Sie: Es darf sich nichts, aber auch gar nichts ändern.
Das ist ein Widerspruch, der so in sich zusammenfällt, dass Sie selbst lachen müssen, weil Sie durchschaut sind.
In der Tat: Das ist Volksverdummung.
Dritte Bemerkung. Sie versuchen, einen Widerspruch zu konstruieren zu der Argumentation des Kollegen Maas und zu den Zahlen, die ich im Sanierungsprogramm vorgelegt habe. Er spricht von 65 Millionen pro Jahr, im Sanierungsprogramm stehen für das Jahr 2014 zu konkretisierende Sanierungsmaßnahmen von 28 Millionen, die 2015 aufwachsen auf 139 Millionen und 2016 aufwachsen auf 260 Millionen. Das heißt, vom Ausgangspunkt heute in der Kumulation im Jahr 2016 sind es 260 Millionen, die auf dieser Wegstrecke auf der Ausgabenseite einzusparen sind.
Nein, das ist völlig richtig! Diese Zahlen sind abgestimmt mit dem Stabilitätsrat. Und ich stehe für die ordnungsgemäßen Zahlen ein, die dort hinterlegt worden sind!
Ich stehe dafür ein, Sie nicht. Sie befassen sich nicht mit den Details und reden hier dummes Zeug und wiegeln die Öffentlichkeit auf. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.
1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei
Wenn man die Haushaltsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 zu bearbeiten hat, und wenn man weiß, dass auf dieser Wegstrecke 260 Millionen Euro an Entlastungspotenzial darzustellen sind, was schwer ist, und was ambitioniert ist, dann muss man eine Durchschnittsgröße jahresbezogen bilden. Das sind rund 65 Millionen Euro pro Jahr. Das ist und bleibt die richtige Zahl, nichts anderes, Herr Lafontaine.
Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse muss auf der Basis des geltenden Rechts organisiert werden, auch auf der Basis des geltenden Steuerrechts. Da kann man sagen, das passt uns nicht. Da kann man sagen, das muss alles verändert werden. Nur, wir werden daran gemessen, die Haushaltsprobleme des Landes auf der Basis des geltenden Rechts zu bewerkstelligen. Da sage ich, Ihr Kurs, propagandistisch Forderungen zu erheben, die nicht durchsetzbar sind - auch nicht auf der Ebene des Bundesrates -, führt dazu, dass wir uns aus der bundesstaatlichen Gemeinschaft ausklinken, dass wir uns nicht mehr auf das bündische Prinzip beziehen können und dass wir denen Tür und Tor öffnen, die ohnehin Front gegen die Nehmerländer machen. Gleichzeitig verlieren wir vor dem Bundesverfassungsgericht jeden Kredit und diskreditieren unsere bisher seriöse Positionierung in diesen Fragen.
Das ist Ihnen alles egal. Ihr politischer Kurs ist der, dass Sie jede einzelne Sparmaßnahme von der Polizeireform angefangen
bis hin zu den Punkten, bei denen Sie noch vor drei Wochen gesagt haben, da liegen wir über dem westdeutschen Flächendurchschnitt -
Alles diskreditieren Sie und wiegeln die Öffentlichkeit auf.
Das wird Ihnen nicht durchgehen. Wer das macht, spielt mit der Existenz des Landes, nichts anderes.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal begrüße ich es ausdrücklich, dass das Thema Sanierung der Landesfinanzen nicht nur durch den aktuellen Bezug auf den Haushalt, sondern natürlich auch bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung, möglicherweise sogar noch darüber hinaus, ins Blickfeld der Diskussion gerückt worden ist. Das ist von der Sache her auch gerechtfertigt, denn morgen findet in Berlin eine wichtige Sitzung des Stabilitätsrates statt. Dieses neue Gremium wird sich zum ersten Mal mit dem Sanierungsprogramm unseres Landes, aber auch mit den Sa
nierungsprogrammen der anderen Länder befassen, die Konsolidierungshilfe empfangen, und zu einem Votum kommen.
Dabei, das sage ich in aller Offenheit, haben wir im Umgang mit solchen Gremien eine gewisse Erfahrung. Das betrifft dann die Vergangenheit, Kollege Lafontaine. Wir haben bis zum Jahr 2004 als frühere Landesregierung - da definiere ich mich nach wie vor als von Anfang an in der Verantwortung - vor dem Finanzplanungsrat jedes Jahr im Blick auf unser Ausgabegebaren Rede und Antwort stehen müssen. Wir hatten es mit Auflagen aus der Teilentschuldung zu tun, der auch die von Ihnen geführte Regierung unterworfen war. Wir haben immer, Jahr für Jahr, den Nachweis erbracht - und das ist uns entsprechend testiert worden -, dass unser Ausgabegebaren die Obergrenzen akzeptiert und eingehalten hat, dass das mustergültig gelaufen ist. Unter dem Gesichtspunkt haben wir immer eine Bestätigung erfahren. Das war bis zum Jahre 2004.
Im Anschluss daran war die Föderalismuskommission II eingerichtet worden. Auch in dieser Föderalismuskommission II ist eine nachhaltige Untersuchung unseres Haushalts und unseres Ausgabegebarens angestellt worden. Es liegt auf der Hand, Sie haben darauf hingewiesen: Welches andere Bundesland wäre bereit, einem Land erneut Hilfe zu gewähren? Stichwort Konsolidierungshilfe, 10 Jahre, 260 Millionen Euro, die vom Bund und den anderen Bundesländern bezahlt werden. Das heißt, die haben sich über Wochen hinweg unser Ausgabegebaren angeschaut. Die haben Rückfragen gestellt. Da hat es x Sitzungen auf den unterschiedlichsten Ebenen gegeben. Ergebnis: Es ist gesagt worden, die Haushaltsnotlage ist gegeben, wir teilen das Votum des Bundesverfassungsgerichtes, dass es nach wie vor eine unverschuldete Haushaltsnotlage ist, insofern ist es aus der bündischen Verpflichtung heraus geboten, diesem Bundesland weiter Hilfe zu gewähren.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, dass ein langjähriger Ministerpräsident dieses Landes, der eigentlich um diese Zusammenhänge weiß, hier heute Morgen in der Form lautstark agiert hat, wie er das getan hat. Ich kann nur sagen, Herr Kollege Lafontaine, stark in der Meinung, schwach in den Fakten.
Kollege Linsler, ich komme auch gleich zu den 20 Prozent.
Ja, da müssen Sie sich allerdings noch drei Minuten gedulden.
Schauen Sie sich bitte das Votum des Landesrechnungshofs aus diesem Jahr an. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Landesrechnungshofs im Vorfeld ist eine Auseinandersetzung zum Finanzausgleich geführt worden. Da gab es gebende Länder, die so argumentiert haben wie Sie eben, Herr Kollege Lafontaine. Das heißt, Sie wären sozusagen mit Ihrem Beitrag vorhin der Kronzeuge derer, die den Finanzausgleich aushebeln wollen.
Daraufhin hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht Folgendes geschrieben. „Der von Kritikern des bestehenden Länderfinanzausgleichs gegenüber den Empfängerländern pauschal erhobene Vorwurf eines über die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse hinausgehenden Ausgabegebarens lässt sich im Rahmen einer Gesamtbetrachtung jedenfalls für das Saarland nicht belegen. Gemessen an dem insoweit einschlägigen Maßstab der bereinigten Ausgaben sind diese (...) von 2000 bis 2009 im Saarland um insgesamt 7,9 Prozent gestiegen, während sie im gleichen Zeitraum in den westdeutschen Flächenländern um 21,22 Prozent zugenommen haben“. Das lässt per saldo - so der Rechnungshof nicht auf ein übermäßiges Ausgabeverhalten des Saarlandes schließen.
Herr Lafontaine, Sie nehmen an keiner Sitzung der Haushaltsstrukturkommission teil, versuchen dann aber im Nachhinein, eine Finanzleiste zum Thema der politischen Auseinandersetzungen zu machen, und nehmen noch nicht einmal zur Kenntnis, was in einer aktuellen Debatte vom Rechnungshof unseres Landes öffentlich erklärt worden ist! Das ist ein miserabler Ausdruck Ihrer Ignoranz in dieser Debatte, allerdings versehen mit Lautstärke und mit unverschämten Bemerkungen, die inakzeptabel sind.
Sie haben davon geredet, man sei fassungslos, hier sei gesaut worden, hier sei über die Verhältnisse gelebt worden, das Parlament sei getäuscht worden. Ich will Ihnen gleich jemanden zitieren, der der Auffassung ist, Sie täuschen die Öffentlichkeit.
Jetzt zu den 20 Prozent. Es stimmt, es gibt eine Zeile in einem Finanztableau, vorgelegt von Professor Deubel in der Haushaltsstrukturkommission. Da kann man vergleichen: 100 Prozent, 120 Prozent. Wir haben dann darüber diskutiert. Herr Deubel hat darauf hingewiesen, diese Betrachtungsweise resultiert daraus, dass es gebundene Ausgaben gibt, denen das Land unterworfen ist, die völlig unserer Bewirtschaftung entzogen sind, etwa die Sozialhilfeentwicklung oder das Grenzgängerproblem, auch andere Fragen, die wir parallel vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht haben, um einen Ausgleich zu erreichen. Diese Zusammenhänge führen zu diesen überdurchschnittlichen Ausgaben. Da
kann man nicht argumentieren, es wäre von uns etwas anderes möglich gewesen; das hat sich unserer Bewirtschaftung und unserer finanziellen Bearbeitung entzogen. Das ist der Hintergrund für diese Leiste 100 Prozent, 120 Prozent. Deshalb ist es missbräuchlich, wie Sie mit solchen Informationen aus Gremien, zu denen Sie eingeladen waren, aber nicht gekommen sind, hier umgehen. Das ist Missbrauch der Zahlen.
Sie wissen ganz genau, wenn man isoliert eine Zahlenreihe aus irgendeinem Tableau herausgreift, dann kann man alles Mögliche begründen. Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe, hat Churchill einmal gesagt. Sie sind ein guter Lehrmeister dieser These, wie der heutige Vormittag bewiesen hat. Auch das will ich deutlich sagen.
Ich möchte auf das zurückkommen, was wir morgen im Stabilitätsrat vorlegen an bisher verantworteten Konsolidierungsmaßnahmen, die dort überprüft worden sind, Maßnahmen aus dem Jahr 2011 und geplant für 2012, und was wir dort im Blick auf die weitere Entwicklung hinterlegen. Dazu werde ich gleich noch ein paar Bemerkungen machen. Dort wird morgen nachzulesen sein, Kollege Lafontaine: Das Sanierungsprogramm des Saarlandes bietet eine geeignete Grundlage zur Verbesserung der schwierigen Haushaltslage. Die bereits ergriffenen Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushaltes. Wenn der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt wird, kann der erforderliche Abbau der Nettokreditaufnahme gelingen. Der Stabilitätsrat begrüßt die im Sanierungsprogramm vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich und empfiehlt, diese konsequent umzusetzen.
Wenn das ein erwartbares Votum für den morgigen Tag wird, dann mögen Sie hierherkommen und den Eindruck erwecken, hier passiere gar nichts, wir verpassten die Sanierung. Sie haben deshalb den Eindruck, weil Sie sich bisher bei keiner Sanierungsmaßnahme beteiligt haben und nicht mit zugestimmt haben,
sondern sich aus der eigenen Verantwortung herausdefinieren. Dann lassen wir aber nicht zu, dass Sie den Eindruck erwecken, als liefen hier die Dinge unkontrolliert, unbearbeitet in eine falsche, in eine schlechte Richtung. Das Gegenteil ist der Fall. Das wird auch der morgige Tag in der Öffentlichkeit unter Beweis stellen. Das kann ich schon heute in dieser Debatte sagen.
Jetzt will ich, meine Damen und Herren, um das abzukürzen, mich nicht noch auf das beziehen, was die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gesagt hat,
was es an anderen Stellungnahmen gibt. Aber auf einen Umstand will ich noch zu sprechen kommen, Kollege Lafontaine, weil das typisch ist für Ihren Stil der Debatte. Es geht mir nicht um die sachliche Auseinandersetzung. Es ist Ihr Stil der Debatte, der unerträglich ist.
Sie waren am 21.11. im Fernsehen, Landespressekonferenz, und haben wörtlich Folgendes gesagt: „Ich kritisiere insbesondere, dass Jamaika so tut, als sei der Konsolidierungspfad, den die Landesregierung beschreitet, ausreichend.“ Sie haben heute Morgen wieder darauf rekurriert und Herrn Deubel genannt.
Das nehmen wir für uns auch in Anspruch, Kollege Lafontaine. - Ich fahre mit dem Zitat fort: Wenn der eigene Experte Deubel sagt, es sei völlig unzureichend, meine ich, dass das öffentlich diskutiert werden müsste, insbesondere wenn er darauf hinweist, dass man mit einem Trick versucht - so Ihre Unterstellung -, die notwendige Konsolidierung hinauszuzögern bis zur nächsten Landtagswahl.
Ich will Ihnen sagen, was Herr Deubel dazu sagt. Einlassung Professor Deubel am 24. November, nach Ihrem öffentlichen Auftritt und in Würdigung Ihrer Aussagen, die Sie heute wiederholt haben: „Ich habe den Eindruck, dass der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im saarländischen Landtag meine Stellungnahme zum PwC-Abschlussbericht bewusst missverstehen will, zumal er ja auch keinerlei verwendbare Vorschläge für eine Konsolidierung des Haushaltes unterbreitet.“
Dann schreibt Deubel weiter: „Ich hielt es für notwendig, dass das Saarland einen Konsolidierungspfad anstrebt, der insbesondere in den ersten Jahren nicht die nach der Verwaltungsvereinbarung zulässig bereinigten Defizite von 1,1 Milliarden ausschöpft, sondern deutlicher darunter bleibt. Andernfalls würde nämlich mit Blick auf das Jahr 2020 die Zinsbelastung so hoch, dass die danach noch ver
bleibenden Mittel nicht mehr zur Finanzierung der Aufgaben des Landes ausreichen würden.“ Ist Ihnen entgangen, Kollege Lafontaine, dass wir genau diesem Petitum folgen? Wir bleiben, was die Obergrenze der Verwaltungsvereinbarung anbelangt, im laufenden Jahr 2011 mit 115 Millionen unter der Obergrenze und im nächsten Jahr bleiben wir mit 180 Millionen Euro unter der Obergrenze. Das will ich hier einmal zur Kenntnis bringen.
Wir bleiben unter der Obergrenze. In diesem Unterschreiten der Obergrenze sind unsere Sanierungsmaßnahmen enthalten: 80 Millionen strukturell im laufenden Jahr - anerkannt vom Sanierungsrat, für das nächste Jahr strukturell 115 Millionen - anerkannt vom Sanierungsrat. Das führt Herrn Deubel nach Ihrem Auftritt vom 24. November zu der Aussage: „Ich gehe derzeit davon aus, dass sich die bisherige Entwicklung der Haushaltslage des Saarlandes damit im Einklang mit den in meiner Stellungnahme zum PwC-Bericht formulierten Notwendigkeiten bewegt.“ Sie haben vorhin von Täuschung der Öffentlichkeit geredet. Ich habe den Eindruck, Sie wollten heute Morgen die Öffentlichkeit täuschen. Das ist doch der Umstand!
Jetzt sitzt er da und lacht. Als ich mir das heute Morgen hier angehört habe, musste ich mich zurückhalten. Ich kann nur sagen: Wer so unbeleckt von den Zusammenhängen, auch von den zahlenbezogenen Gegebenheiten des Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung geredet hat, der sollte sich überlegen, wie weit er künftig überhaupt noch einsteigt in eine seriöse Debatte in diesem Haus zu diesem Thema. Das muss ich ganz klar sagen.
Jetzt will ich überleiten zu dem, was ich dem Kollegen Maas an Antworten schuldig bin, wobei ich in seinem Beitrag die Äußerung bemerkenswert fand: Ohne Wenn und Aber, Vergangenheit ist Vergangenheit, wir stehen zur Schuldenbremse. Das ist in Ordnung. Ich glaube, das ist das Gebot der Stunde. Man muss allerdings hinzufügen: Wenn das so schnell geht wie bei Ihnen, Kollege Maas, wenn die Wegstrecke von der Warnung, die Schuldenbremse sei Mist, wir dürften uns nicht kaputtsparen, bis zu der Argumentationsschiene, die Sie jetzt bedienen, wir müssten noch viel schärfer und härter sanieren, so kurz ist, dann ist man natürlich geneigt, auch mal aus der Kurve zu fallen.
Sei es, wie es sei, ich begrüße es. Möglicherweise hat ja auch die Erörterung in der Haushaltsstrukturkommission dazu geführt, dass die Fakten in sachlicher Atmosphäre erarbeitet worden sind. Was jetzt politisch umzusetzen ist, hat in diesem Haus jeder aus seiner Sicht zu beurteilen. Aber letztlich gibt es zum Sanierungskurs, wie ihn die Verwaltungsvereinbarung und die sonstigen Vereinbarungen vorsehen, keine Alternative.
Ein Missverständnis will ich allerdings ausräumen. Wenn sich die mittelfristige Finanzplanung auf 2013, 2014 und 2015 bezieht und Sie sagen, für 2015 sei ein Betrag von 139 Millionen ausgewiesen, verbunden mit der Frage, wie das in einem Jahr zu schaffen sein soll, dann will ich Ihnen Folgendes erklären. Das ist eine kumulierte Zahl. Diese 139 Millionen wären im Jahr 2015 dann zu erbringen, wenn wir heute nichts mehr an Konsolidierung unternehmen würden. Es wurde auch fälschlicherweise gesagt, wir richteten den Blick nur auf diese Legislaturperiode. Das Sanierungsprogramm, das morgen erörtert wird, lautet auf die Jahre 2012 bis 2016. Das heißt, im Jahr 2016 ist laut Ihrer Terminologie die „Horrorzahl“ noch eine andere, nämlich 260 Millionen, aber kumuliert. Wenn ich das herunterbreche auf die vier Haushaltsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016, sind das jahresdurchschnittlich zwischen 65 und 70 Millionen Euro. Das - so haben wir immer gesagt - ist der Konsolidierungsbedarf, und wir haben uns immer darauf verständigt, diese Sache nicht laufen zu lassen, sondern frühzeitig mit der Konsolidierung zu beginnen, weil wir natürlich auch Zinsen sparen wollen, um gestaltungsfähig zu bleiben.
Dieser Zusammenhang ist also selbstverständlich. Wie gesagt, die Zahlen 139 Millionen in 2015 und 260 Millionen in 2016 sind nicht absolut für ein Haushaltsjahr zu sehen, sondern in der Kumulation. Heruntergebrochen bleibt es bei der Ansage 65 bis 70 Millionen Euro unter der Maßgabe der Steuerschätzung, was die Einnahmeseite anbelangt. Insofern steht auch die mittelfristige Finanzplanung in der Kontinuität dessen, was politisch immer gesagt worden ist - von der Regierung Peter Müller genauso wie von der Regierung Annegret Kramp-Karrenbauer. Auch darauf lege ich Wert.
Dadurch, dass wir schon für 2010 und 2011 Entlastungsmaßnahmen durchgeführt haben, die uns schwer genug gefallen sind - die Nullrunde bei den Beamten, die Wiederbesetzungssperre, die Streichung der Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr -, all das, was Sie in jedem Einzelfall zum Thema gegen die Landesregierung gemacht haben, hatte und hat Auswirkungen. Wir bräuchten, um 2013 die Obergrenze der Verwaltungsvereinbarung zu er
reichen, eigentlich gar nichts mehr zu tun. Auf die Idee käme aber niemand in dieser Landesregierung, und zwar deshalb nicht, weil wir die Belastung, die in der Tat 2014, 2015 und 2016 gegeben ist, in einem Zusammenhang sehen.
Wenn wir das aber im Zusammenhang sehen - die FDP genauso wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU -, wenn wir vor den schwierigen Entscheidungen nicht zurückweichen und jetzt auf das PwCGutachten zurückgreifen, das exakt zur Bewältigung dieses Themas in Auftrag gegeben worden ist, wenn das schon so ist, dann bitte ich einfach darum, das bei der Betrachtung nicht einfach außen vor zu lassen. Das drückt nur aus, dass Sie eigentlich gar nicht auf der Höhe dessen sind, was mit dem Kernthema Sanierung der Landesfinanzen in diesen Tagen, Wochen und Monaten verbunden war, ist und bleibt. Das will ich schon ganz deutlich sagen.
Noch ein Argument zum Schluss, dann will ich meinen Beitrag abschließen. Die Haushaltsstrukturkommission kommt zu Einsparpotenzialen in der Größenordnung von 226 Millionen Euro. Bei dem, was wir bisher auf den Weg gebracht haben, haben wir uns noch gar nicht daran gemacht; das ist Aufgabe in Vorbereitung der vor uns liegenden Haushaltsjahre. Sie haben recht. In der Sommerpause ist das Gutachten gekommen. Wir haben eine Lenkungsgruppe eingesetzt. Wir arbeiten daran und setzen das Gutachten Punkt für Punkt um. Diese 226 Millionen Euro drücken nicht aus, dass wir in dieser Größenordnung über unsere Verhältnisse gelebt haben. Es war vielmehr Maßgabe der Haushaltsstrukturkommission, in Relation zum westdeutschen Flächendurchschnitt 92 Prozent der Ausgaben dieses Flächendurchschnitts anzupeilen, weil die Finanzkraft des Saarlandes eine geringere ist, als das sonst wo der Fall ist - wegen der Vorbelastung durch Versorgung, Zinsen und dergleichen, die nicht behandelbar und nicht gestaltbar ist.
Kollege Lafontaine, die Versorgungslasten, die wir jetzt für ausscheidende Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes zu zahlen haben, betreffen doch die Menschen, die in Ihrer Regierungszeit eingestellt worden sind! Wir können mit dieser Frage doch nicht so tumb umgehen! Das sind vorgegebene Strukturen, denen wir ausgesetzt sind. Das muss man doch in Rechnung stellen. Diese Ausgaben sind nicht gestaltbar.
Aus der Haushaltsstrukturkommission ist nicht abzulesen, dass in jedem Fall die Frage, ob man über seine Verhältnisse lebt, das Entscheidende ist, sondern die Frage der Orientierung an der Finanzkraft
dieses Landes. Das will ich sagen. Deshalb bleibt es dabei: Vier Säulen sind es, die den Sanierungskurs kennzeichnen und prägen.
Zunächst sind es die Maßnahmen, die wir bisher aufs Gleis gesetzt haben: In diesem Jahr 81 Millionen, im nächsten Jahr sind es 115 Millionen. In der vollen Entlastungswirkung in dieser Legislaturperiode läuft das auf 140 Millionen auf. Dann kommt die PwC ins Spiel. Im PwC-Bericht sind weitere Maßnahmen angedeutet: Verwaltungsebenen, Landesämter, Landesgesellschaften, Überprüfung der Standards bei der Sozialhilfe. Das steht auch noch an.
Es kommt natürlich die Einnahmeseite hinzu. Die Steuerschätzung vom November dürfen wir für das nächste Jahr nicht berücksichtigen, weil sie im Moment noch konjunkturell bewertet wird. Wenn sie strukturell berücksichtigt werden würde, wäre damit ein Einnahmeplus von 40 Millionen verbunden. Es gibt andere Punkte, die in dem Zusammenhang zu sehen sind. Mit Sicherheit wird - darin bin ich in der Einschätzung mit dem Kollegen Maas einer Meinung - in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts, wenn der Länderfinanzausgleich neu verhandelt wird und wenn der Solidarpakt ausläuft, eine Bestandsaufnahme gemacht.
Natürlich kommen am Ende des Prozesses andere Fragen in die Debatte - Altlastenfonds und so weiter. Das heißt, wir haben eine Vorstellung und eine Überlegung. Wir fahren auch nicht nur auf Sicht, sondern wir nehmen durchaus auch den Zeitraum über die Legislaturperiode hinaus ins Visier. Kollege Lafontaine, seien Sie deshalb hier etwas bescheidender und maßvoller im Auftreten, damit die Lautstärke des Arguments in etwa dem entspricht, was der Gehalt Ihrer Argumentation ist. Der war gering.
Herr Kollege Lafontaine, noch einmal in aller Kürze zu den 20 Prozent. Ich habe gesagt, dass wir in der Haushaltsstrukturkommission darüber gesprochen haben und dazu auch eine differenzierte Betrachtung angestellt haben. Das Ergebnis der Unterredung war, dass die Ausgabenüberhänge sich insbesondere aus gebundenen Ausgaben erklären. Das heißt, dass sie von der Landesebene nicht gestaltbar sind. „Grenzgänger“ habe ich als einen Punkt genannt, ich habe aber insbesondere die Sozialhilfeausgaben genannt.
Ich darf Ihnen sagen, dass dieses Faktum für uns ein Kernpunkt war beim Klagebegehren in Karlsruhe, das wir zurückgezogen haben. Es gibt auch noch andere Faktoren, die gebunden sind, ich habe das als Beispiel genannt. Ich denke, Sie sollten sich hier jetzt bitte einmal zurückhalten bei der Zuweisung von Merkmalen und Attributen, die Ihnen -
Unser Haushalt ist strukturell benachteiligt, da wir in überproportionaler Weise von Sozialhilfeausgaben betroffen sind. Das hat schon bisher dazu geführt, dass wir von der bundesstaatlichen Gemeinschaft Ausgleiche erhalten haben.
Und wir drängen in Berlin beim Bund und in Karlsruhe darauf, noch mehr Ausgleich zu erhalten, da letztlich alles andere bei einem Vergleich der Betroffenheit der Bundesländer nicht gerecht wäre. Wissen Sie das nicht?
Und nun, Herr Kollege Lafontaine, gehe ich noch einmal auf die Stellungnahme von Herrn Professor Deubel ein. Ich will es einmal so sagen, Herr Kollege Lafontaine: Wäre das der Fall, was Sie uns unterstellen, hätten wir keine Konsolidierungshilfen bekommen. Und wir wären dann doch nicht so blöd gewesen, in Karlsruhe anzutreten, weil wir dort so ausgehebelt worden wären wie Berlin. Gerade das wollten wir doch vermeiden! Missbrauchen Sie also bitte nicht eine Zahlenrubrik, die in der Aufarbeitung durch die Haushaltsstrukturkommission eine andere Wertung erfahren hat.
Ein weiterer Punkt, und das ist eigentlich der wesentliche Punkt: Sie zitieren aus der Stellungnahme von Deubel. Deubel sagt: Ihr dürft euch nicht strikt an der Obergrenze orientieren, weil ihr ja ohnehin durch den Einmaleffekt des Jahres 2010 entlastet werdet. - Das machen wir ja auch nicht. Ich habe dieser Tage Herrn Deubel mit dem konfrontiert, was wir in 2011 und 2012 machen. Seine Stellungnahme stammt ja aus früherer Zeit. Er hat auch keinen Bezug genommen auf die Haushaltsgestaltung, sondern einen Maßstab formuliert. Genau diesem Maßstab tragen wir doch Rechnung! Diesen Maßstab hat Deubel erklärt, und das habe ich eben zitiert.
Sie können daher, Herr Lafontaine, die Stellungnahme Deubels nicht missbrauchen in dem Sinne, wir würden eine Politik im Widerspruch zu Deubel machen. Das Gegenteil ist der Fall, bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Und bitte nehmen Sie auch Ihre wirklich übertriebenen und unangebrachten Pauschalbeurteilungen zu diesem Zusammenhang zurück! Reden Sie nicht von „Tricks“! Wir respektieren nicht nur die Obergrenze, sondern überbieten sogar das uns Abverlangte, damit wir in den kommenden Jahren eben nicht in die Zinsfalle hineinlaufen, vor der uns Deubel gewarnt hat. Das ist der Zusammenhang, bitte nehmen Sie ihn zur Kenntnis!
Noch einmal zusammengefasst: Ich habe alles verstanden, was Sie vorhin hier eingebracht haben.
Ich musste Ihnen allerdings sagen, dass Sie nicht auf der Höhe der Zeit sind. Denn das, was wir an Entlastungsmaßnahmen für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehen haben, ist eingebracht worden, nachdem Deubel seine Hinweise gegeben hatte.
Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wir sind mit dem, was wir für die beiden Haushaltsjahre und die mittelfristige Finanzplanung auf den Weg bringen konnten, ein gutes Stück vorangekommen. Es liegt noch eine Wegstrecke mit Herausforderungen vor uns. Aber die Station Stabilitätsrat wird mit
Blick auf die beiden Haushaltsjahre 2011 und 2012 zum Ausdruck bringen, dass wir die Hände nicht in den Schoß gelegt haben. Wir haben uns nicht nur strikt an dem orientiert, was uns aufgegeben war, sondern sind weit darüber hinausgegangen. Daher gibt es keinen Raum für die von Ihnen vorgetragene Argumentation oder besser gesagt: Agitation.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser überwiegend sachlich geführten Debatte möchte ich den Versuch machen, die vorgetragenen Überlegungen zusammenzuführen. Vor uns liegen weitere organisatorische Veränderungen, ein Personalentwicklungskonzept und eine Modernisierungs- und Erneuerungsstrategie, der sich insbesondere die Steuer- und Finanzverwaltung aussetzt und bereits ausgesetzt hat. Das wird auch in der Zukunft so bleiben. Ich will den Versuch machen, über Parteigrenzen hinweg - über die Grenzen der Regierungsverantwortung auf der einen Seite und der Opposition auf der anderen Seite - im Gespräch zu bleiben.
Wenn ich mir das Protokoll über die Diskussion über den Einzelplan 04 im Haushaltsausschuss anschaue, stelle ich fest, dass dort ein sachliches Gespräch geführt worden ist. Auf jede Frage haben die Mitarbeiter meiner Personalabteilung sachverständig Auskunft gegeben. Darauf bauen wir auf im Blick auf
das, was vor uns steht. Das will ich ausdrücklich zusagen. Das rege ich an auf der Basis dessen, was wir erreicht haben.
Kollege Jost, Sie selbst haben vieles von dem, was gemacht worden ist, rückschauend genannt. Es betrifft die Verbesserung von Außendienst, die Zusammenfassung von Querschnittsaufgaben im nachgeordneten Bereich und die zweistufige Gliederung von Finanzämtern und Steuerverwaltung. Wir haben Standorte und kleinteilige Arbeitseinheiten in einer Weise konzentriert, wie es unausweichlich gewesen ist. Wir haben gemeinsam moderne Informationsund Kommunikationsmöglichkeiten eingeführt. Wir haben schon jetzt länderübergreifende kostensparende Kooperationen erreicht, etwa im IT-Bereich. Wir haben eine steuerfachliche Kooperation auf der Agenda. Wir entwickeln uns kontinuierlich nach vorne.
Wenn wir die Frage betrachten, wie das mit den erledigten Fällen pro Mitarbeiter ist, mit der Prüfungsdichte, mit der Nachwuchseinstellung über ein ganzes Jahrzehnt hinweg, wenn ich all das vergleiche mit dem, was sonst wo läuft, und in Rechnung stelle, dann kann ich nur sagen, wir sind ganz offensichtlich auf dem richtigen Weg. Den wollen wir auch in der Zukunft fortsetzen. Dabei spielt natürlich das Gespräch und die Mitnahme aller - auch der SteuerGewerkschaft - eine Rolle. Aber Kollege Jost, ich glaube, wir beide wissen zu viel, als dass man sich darüber hinwegtäuschen könnte: Man kann zum Maßstab einer Haushaltsdebatte natürlich nicht eine Presseerklärung machen, die aus welcher Gegebenheit heraus auch immer formuliert worden ist.
Ich rege Folgendes an. Wir platzieren den Tagesordnungspunkt Personalentwicklungsplanung in der Steuer- und Finanzverwaltung als einzigen und ausschließlichen Tagesordnungspunkt im Frühjahr des nächsten Jahres. Wir werden dort als Regierung anknüpfend an dem, was wir in der gemeinsamen Verantwortung im zurückliegenden Jahrzehnt zustande gebracht haben - die Zukunft ins Visier nehmen. Dann unterhalten wir uns über die Fragen, bei denen wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass man in Sonntagsreden sagt, jetzt ist die Zeit, um kooperativen Föderalismus zu ermöglichen, und dann bei der Umsetzung im Blick auf die Betroffenheit von 20 oder 25 Mitarbeitern gleich in eine Abwehrhaltung geht. Das ist mir zu viel Ritual. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei dieser Abwehrhaltung bleibt. Da scheint noch eine andere Überlegung im Raum zu sein.
Ich kann nur sagen, nach meinen Informationen hat die Steuerverwaltung das, was auf Ebene der Staatssekretäre mit Rheinland-Pfalz besprochen
worden ist, nicht aus der Presse erfahren. Nach meiner Information war auch schon ein weiterer vertiefender Termin vereinbart. Trotzdem hat es eine Presseerklärung gegeben, wogegen ich gar nichts habe. Ich gehe davon aus, dass es wie bereits in der Vergangenheit regelmäßige Gespräche zu jedem Zeitpunkt und Thema geben wird. Das wird auch in der Zukunft so sein. Ich habe bei einer Gelegenheit einmal gesagt, mein Staatssekretär Gerd Wack steht eher im Verdacht, die saarländische Steuerverwaltung in Einzelgesprächen zu führen als sich einem Gespräch zu verweigern. Sie rennen also offene Türen ein. Ich glaube, auf der Basis dessen, was bisher gemeinsam erreicht worden ist, und weil wir uns bei den wesentlichen Kennzahlen verbessert haben, können wir da aufsetzen und die Zukunft ins Visier nehmen. Wir sind bereit, über Parteigrenzen hinweg diese Aufgabe weiter voranzutreiben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute und morgen befassen wir uns hier im saarländischen Landtag in Erster Lesung mit dem Haushaltsplanentwurf 2012, den die saarländische Landesregierung im Laufe der zurückliegenden Wochen und Monate erarbeitet hat. Damit im Zusammenhang stehen Haushaltsbegleitgesetze, die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahre 2015, auch ein Nachtrag 2011, der sich infolge der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres mit ihrem positiven Prognosegehalt gerade auch für unser Land als sinnvoll und notwendig erweist.
Ich möchte zunächst mit einem Blick auf die aktuelle politische Situation unseres Landes beginnen. Im Saarland gibt es nach Überwindung der Wirtschaftsund Finanzkrise ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum und einen überdurchschnittlichen Abbau der Arbeitslosigkeit. Es gibt einen planmäßigen und erfreulichen Haushaltsvollzug 2011. Es gibt in dem Zusammenhang Steuermehreinnahmen. Über diese Steuermehreinnahmen wird die erwartete November-Steuerschätzung - die wird in wenigen Wochen vorliegen - weiteren Aufschluss geben.
Fest steht, das erste Jahr der Umsetzung der Schuldenbremse wird mit einer deutlichen Verbesserung der Haushaltseckdaten verbunden sein, wesentlichen Haushaltseckdaten, etwa dem Defizit der Neuverschuldung, der Kreditfinanzierungsquote oder anderer Parameter. Ich denke, das ist eine Entwicklung, über die man sich freuen kann. Das ist eine Entwicklung, die zu begrüßen ist.
Meine Damen und Herren, im Einzelnen ist zu sagen, dass sich diese Entwicklung nach allen Prognosen, die im Moment zur Verfügung stehen, im Jahr 2012 fortsetzen wird. Das Defizit gemäß Schuldenbremse geht von 891 Millionen Euro in 2011 auf 814
Millionen Euro in 2012 zurück. Das ist die Planung unseres Haushaltsplanentwurfs. Die Nettokreditaufnahme einschließlich der Nebenhaushalte - ich wiederhole: einschließlich der Nebenhaushalte - geht von 904 Millionen Euro in 2011 zurück auf 629 Millionen Euro. Die Kreditfinanzierungsquote verbessert sich von 21,6 Prozent in diesem Jahr auf dann 16,6 Prozent im Jahr 2012.
Auch hier sage ich, mit diesen Zahlen wird eine positive Entwicklung belegt. Das sind gute Zahlen. Wir sind im Saarland im ersten Schritt der Umsetzung der Schuldenbremse auf einem guten Weg. Ich füge hinzu, wir haben auch etwas dafür getan; denn wir haben nachweislich gespart. Bei allem, was im Blick auf die Einnahmeseite, die natürlich erfreulich ist, zu sagen ist, haben wir immer noch nicht das Einnahmeniveau von vor der Krise erreicht. Das erreichen wir auch 2012 noch nicht, da wird es bis 2013 dauern. Insofern ist die positive Entwicklung nicht nur der Einnahmeseite geschuldet, sondern der Kombination aus Einnahmeseite plus der Sparbemühungen. Das ist die Ausgangslage in dieser Haushaltsdebatte.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, allerdings muss man relativierend eines sehen. Die gegenwärtig breit geführte öffentliche Debatte über Fragen der Staatsverschuldung in ganz Europa, über die Sicherung der Stabilität des Euro, die Diskussion über die Frage, ob die Eurozone zusammenbleibt oder ihr Auseinanderbrechen droht, gerade auch die Diskussion über die Frage, welche Rolle die Finanzmärkte spielen und wie wir disziplinieren, all diese Fragen und die Diskussion darüber tragen dazu bei, dass es gegenwärtig in der Breite der Bevölkerung Sorge, Skepsis und Befürchtungen gibt, dass in naher Zukunft möglicherweise Verwerfungen drohen, Verwerfungen mit europaweiten, um nicht zu sagen weltweiten Folgewirkungen. Das sind Entwicklungen, denen sich keine nationale Volkswirtschaft und schon gar nicht eine spezielle Region oder ein Bundesland entziehen könnte.
Von daher müssen wir darauf hinweisen, dass unser Wirtschaftswachstum, unsere Arbeitslosenquote, unser Zinsniveau, unsere Steuereinnahmen und damit unsere politischen Gestaltungsmöglichkeiten mittlerweile in einem Maße von außengeleiteten Faktoren bestimmt sind, wie dies niemals zuvor in der Wirtschaftsgeschichte unseres Landes der Fall gewesen ist. Auf diese Abhängigkeit von der europaweiten und weltweiten Entwicklung muss natürlich in der Haushaltsdebatte des heutigen Tages hingewiesen werden.
Hinzu kommen Hypotheken der Vergangenheit, deren Überwindung beziehungsweise Finanzierung in Zeiten dramatischer demografischer Veränderungen
- das sind im Moment Zeiten dramatischer demografischer Veränderungen, insbesondere auch in unserem Land - eine nachhaltige Zuspitzung bedeutet.
Aus all diesen Zusammenhängen heraus wird nachvollziehbar, dass eine große Mehrheit der politisch Beteiligten in der Föderalismuskommission II im Jahre 2009 sich darauf verständigt hat, generell Schluss zu machen mit einer Politik, die dauerhaft auf schuldenfinanzierte Programme und Maßnahmen setzt, und die weder nachhaltig noch generationengerecht gewesen ist.
Diese Grundgedanken liegen der mittlerweile in Deutschland verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldenbremse zugrunde, wobei diese Grundgedanken jetzt zu übertragen sind - das ist exakt die Diskussion, die über die nationale Kategorie hinaus hinzugekommen ist - und auch übertragen werden auf die europäische Ebene, also auch auf andere Staaten, über nationale Grenzen hinweg. Wie gesagt, nicht zuletzt darum wird die europaweite Diskussion geführt.
Haben wir also bisher auch hier im Haus das Thema Schuldenbremse vornehmlich in seiner nationalen Dimension diskutiert, ist daraus in der Zwischenzeit ein europäisches Thema geworden. Denn die Probleme - auch das lässt sich nicht wegdiskutieren sind dort am größten, wo bisher auch die Sorglosigkeit und die Großzügigkeit im Umgang mit öffentlichen Finanzen am größten waren. Wir haben uns als saarländische Landesregierung - sowohl in der jetzigen Zusammensetzung wie zuvor - von Anfang an der Herausforderung gestellt.
Was die Begründung dafür angeht, will ich in aller Zurückhaltung noch mal Folgendes sagen: Wie hätten wir sonst auch dagestanden vor der bundesstaatlichen Gemeinschaft oder vor dem Bundesverfassungsgericht? Und Konsolidierungshilfen in der Größenordnung von insgesamt 2,34 Milliarden Euro wären uns auch verloren gegangen. Das wäre in jedweder Hinsicht unverantwortlich gewesen, es wäre schon gar nicht nachhaltig und generationengerecht gewesen. Deshalb war unsere Bereitschaft, uns an dieser Stelle unmittelbar der Verantwortung zu stellen, ausgesprochen angebracht. Ich denke, das ist die Kontinuität, in der wir auch heute stehen.
Ich möchte auch noch einmal herausstellen, dass Schuldenbremse nicht Vollbremsung bedeutet. Schuldenbremse heißt nicht: Keine neuen Schulden mehr ab sofort. Vielmehr heißt Schuldenbremse Jahr für Jahr Abbauschritte von jeweils 10 Prozent gemessen am Defizit des Referenzjahres 2010, und das zehn Mal hintereinander, bis wir 2020 einen ausgeglichenen Haushalt erreicht haben. Umgekehrt heißt das aber auch, dass bis 2020 weiterhin neue Schulden zu machen sind. Alles andere wäre auch
überhaupt nicht darstellbar und überhaupt nicht möglich, aber eben - das ist das Neue - in zwingender Weise von Jahr zu Jahr weniger.
Von daher sind aktuelle Anmerkungen im Blick auf den saarländischen Haushalt nach dem Motto „Schon wieder neue Schulden, immer noch neue Schulden" nicht sachgerecht und entsprechen auch nicht dem, was in der Schuldenbremse geregelt worden ist. Im Jahr 2020 ausgeglichener Haushalt, auf dem Weg dahin zehn Schritte im Abbau, das ist die Konzeption, und dieser Konzeption stellen wir uns. Im Jahr 2020 ohne neue Schulden auskommen, das ist das Ziel.
Ich will in diesem Zusammenhang noch mal auf Folgendes hinweisen. Unmittelbar vor der Wirtschaftskrise im Jahr 2007 waren wir in der Entwicklung unserer Landesfinanzen schon auf einem recht guten Weg. Wir hatten damals eine Neuverschuldung von 375 Millionen Euro und hatten gleichzeitig Zinsausgaben von über 400 Millionen Euro. Das ist ein Hinweis darauf, dass sich die Dinge vor der Wirtschaftsund Finanzkrise in einer überschaubaren Weise dargestellt haben. Natürlich hat uns die Entwicklung der Jahre 2008/2009 genauso getroffen wie alle anderen Bundesländer auch. Wir sind jetzt gehalten, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
Wer gegenwärtig auf der einen Seite die Höhe der Verschuldung kritisiert und sich andererseits gegen die Schuldenbremse ausspricht, der bezieht eine Position, die nicht ganz logisch und nicht ganz stimmig ist. Auf diesen Widerspruch will ich auch noch mal hingewiesen haben.
Dabei bildet die mit dem Bund getroffene Verwaltungsvereinbarung, die insbesondere die jährlich zu respektierende Defizitobergrenze benennt, in diesem Zusammenhang die entscheidende Leitplanke; wobei der Schuldenbremse und den Verwaltungsvereinbarungen, die zwischen dem Bund und den Konsolidierungshilfe empfangenden Ländern getroffen wurden, die Annahme gewisser Entwicklungen zugrunde liegt. So wurde etwa in der Verwaltungsvereinbarung zur Schuldenbremse Vorsorge getroffen für den Fall eines erneuten Einbruchs von Steuereinnahmen durch konjunkturelle Entwicklungen. Aufgrund einer dann vorzunehmenden Konjunkturbereinigung wäre ein erhöhtes Defizit durchaus erlaubt. Im Übrigen gibt es die Protokollerklärung sämtlicher Konsolidierungsländer im Blick auf mögliche gravierende Veränderungen der Rahmenbedingungen und der sich dann daraus ergebenden möglichen Folgen für den Defizitabbauprozess. Insofern ist da schon sozusagen eine Geschäftsgrundlage vereinbart worden. Unter dem Gesichtspunkt ist auch die Diskussion zu verstehen und einzuordnen, die hier und dort über die Praktikabilität der Schuldenbremse geführt wird.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hatte gravierende Auswirkungen auf die Einnahmeseite unseres Haushalts. Hinzu kamen die zusätzlichen Belastungen auf der Ausgabenseite. Jedenfalls sind die Konsolidierungsschritte der Jahre 2011 und 2012 ungeachtet der Schuldenbremse in nicht unerheblichem Maße der Tatsache geschuldet, dass sich das Saarland gerade im Zusammenhang mit der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich finanziell angestrengt hat unter dem Gesichtspunkt Konjunkturpakete, Dagegenhalten, um Arbeitsplätze zu sichern, um zu retten, was noch zu retten ist. Das geschah also mit gutem Grund und auch, wie wir sehen, mit gutem Erfolg. Was an Konjunkturprogrammen auf den Weg gebracht worden ist, was umgesetzt worden ist, deutet darauf hin, dass hier gut gearbeitet wurde, auch im Vollzug. Viele haben in dem Zusammenhang einen Beitrag geleistet. Deswegen will ich heute die Gelegenheit wahrnehmen, um mich für dieses große Engagement in der Breite auch der saarländischen Verantwortlichkeiten zu bedanken.
Wenn das Saarland mit seinen damaligen Konjunkturpaketen schnell und unmittelbar gehandelt hat, wenn wir uns schnell und unmittelbar auch gemeinsam mit dem Bund den Herausforderungen gestellt haben, wenn Nachfrageausfälle in erheblicher Größenordnung ausgeglichen werden konnten, wenn zusätzliche Investitionen von insgesamt 270 Millionen Euro umgesetzt werden konnten und dadurch Arbeitsplätze gesichert wurden, wenn Handwerk und Mittelstand unterstützt werden konnten und dadurch die saarländische Wirtschaft stabilisiert werden konnte, wenn im Übrigen auch sinnvolle Maßnahmen - energetische Gebäudesanierung und anderes - gemacht werden konnten, dann ist das die eine Seite.
Die andere Seite ist, dass jetzt bei anziehender Konjunktur gerade die saarländischen Unternehmen sich noch einmal sehr schnell dem Wettbewerb stellen können, insbesondere im exportorientierten Bereich. Alles zusammen betrachtet waren diese Aufwendungen in der Zeit der Krise rentierliche Investitionen in die Zukunft. Es ist - wie gesagt - kein Zufall, dass wir in puncto Wirtschaftswachstum nach Baden-Württemberg den zweiten Platz einnehmen und dass sich die Arbeitslosenquote ebenfalls sehr positiv entwickelt hat.
Andererseits - das ist jetzt auch eine Frage der Konsequenz - heißt das aber auch, dass gemäß den Gesetzmäßigkeiten einer antizyklischen Politik die so entstandenen Defizite unseres Haushalts nunmehr wieder zurückzufahren sind, dies mit dem Ziel, anzuknüpfen an der guten Entwicklung unseres Haushalts, die es vor der Krise schon gegeben hat. Entschlossenes Handeln und zusätzliche Verschul
dung in einer konjunkturellen Krise, Trendumkehr und eine erneute restriktive Haushaltspolitik und Haushaltsgestaltung nach Überwindung der Krise, beides zusammen sind zwei Seiten derselben Medaille, wobei es - ich glaube, das kann man unstreitig feststellen - mittlerweile eine neue Sensibilität gibt im Blick auf die Folge der Überschuldung der Haushalte generell und der sich hieraus ergebenden steigenden Zinsbelastungen. Zinsbelastungen, die die notwendigen Gestaltungsspielräume für Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben in unvertretbarem Maße einschränken, im Übrigen auch Zinsbelastungen, die die Gefahr mit sich bringen, Finanzmarktreaktionen hervorzurufen mit unkalkulierbaren Konsequenzen, seien es massiv steigende Risikozuschläge auf Zinsen oder seien es andere Ausprägungen von Vertrauensentzug, die es zu vermeiden gilt.
Verfassungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zugunsten einer Schuldenbremse, im Übrigen auch die Tatsache, dass mittlerweile etwa die Länder Schleswig-Holstein, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen parteiübergreifend die Schuldenbremse auch in ihre Landesverfassungen aufgenommen haben, all das zusammengenommen drückt den Paradigmenwechsel aus, den es in der Haushalts- und Finanzpolitik gibt. Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus an der Zeit - das sage ich aus meiner Sicht -, dass es auch aus der Mitte des saarländischen Landtages heraus zu einer entsprechenden Verfassungsinitiative mit entsprechender Signalwirkung käme. Das will ich ganz deutlich sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dessen ungeachtet legt die saarländische Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2012 nunmehr zum zweiten Mal in Folge einen Haushalt vor, der den Bedingungen der Schuldenbremse klar entspricht und der die jahresbezogenen festgesetzten Defizit-Obergrenzen nicht nur respektiert, sondern sie auch deutlich unterschreitet.
Um es klar zu sagen: Das ist der Beleg dafür, dass wir uns weder im Blick auf den aktuellen Haushaltsvollzug 2011 noch im Blick auf das nächste Jahr auf der guten Entwicklung der Einnahmen ausruhen. Wir profitieren auch nicht ausschließlich vom hohen Basiseffekt des Ausgangsdefizits 2010. Im Gegenteil, Sparnotwendigkeiten und Sparmöglichkeiten werden eben nicht in die Zukunft verschoben. Das wäre unangebracht bei Zinsverpflichtungen von jahresbezogen deutlich über 500 Millionen Euro ab 2012. Ich glaube, Zinsen über 500 Millionen Euro signalisieren alleine von ihrer Größenordnung her entsprechenden Handlungsbedarf, und zwar Handlungsbedarf für jetzt. Dem haben wir uns zu stellen.
Meine Damen und Herren, man muss dabei Folgendes sehen. Jede Begrenzung des Zinsanstiegs auf das Notwendige dadurch, dass wir konsumtive Ausgaben des Landes jetzt im Rahmen des Möglichen beschneiden und dadurch jährlich die Nettokreditaufnahme reduzieren, eröffnet die Chance der Finanzierung von Zukunftsaufgaben und Zukunftsprojekten des Landes eher und mehr, als wenn wir uns dieser Herausforderung nicht stellten. Diese Zukunftsinvestitionen sind natürlich notwendig, denn neben dem Sparen muss auch das Investieren und Gestalten hinzukommen; sonst wäre keine Zukunft vorstellbar. „Sanieren und Gestalten“ bleibt also das haushaltsbezogene Motto unserer Politik.
Schon mit dem Haushaltsplan 2011 haben wir eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen zur Einhaltung des Defizitpfades beschlossen. Es sind Sanierungsmaßnahmen, deren Entlastungswirkungen auch im Jahr 2012 und darüber hinaus greifen, weil es strukturelle Entscheidungen gewesen sind. Es sind teilweise sogar Maßnahmen, bei denen wir in den Folgejahren noch stärker in die Entlastungswirkung hineinwachsen.
Ich erinnere dabei insbesondere an die für das laufende Jahr beschlossene Einsparung im öffentlichen Dienst. Dazu zählen die Nullrunde für die Beamten und Versorgungsempfänger, Einschränkungen bei der Beihilfe, die Absenkung bei der Eingangsbesoldung und eine Wiederbesetzungssperre mit strukturellen Entlastungswirkungen von insgesamt 27 Millionen Euro. Dazu gehört auch die zunächst einmal bis zum Ende der Legislaturperiode geltende Stelleneinsparquote mit einer Jahr für Jahr sich aufbauenden Entlastung von 5 Millionen Euro und damit einer Jahresentlastung im Ausbau ab 2014 - das ist das Ende der Legislaturperiode - von 20 Millionen Euro pro Jahr.
Hinzu kommt - was wir schon in diesem Jahr vorgenommen haben - die Erhöhung der Grunderwerbssteuer mit zusätzlichen jährlichen Einnahmen in der Größenordnung von 4 Millionen Euro. Darüber hinaus ergeben sich Entlastungen durch die Einführung von einkommensabhängigen Elternbeiträgen beim dritten Kindergartenjahr und bei den Ganztagsschulen. Das heißt, wir haben die Elternbeitragsfreiheit nicht abgeschafft, sondern wir haben sie einkommensabhängig gemacht. Dem liegt eine soziale Betrachtungsweise zugrunde. Beim dritten Kindergartenjahr ergibt sich dadurch eine fortdauernde Entlastung von jährlich rund 4 Millionen Euro und bei den Ganztagsschulen von rund 3 Millionen Euro im Jahr 2011, ansteigend auf 10 Millionen Euro im Jahr 2014.
Ich will unumwunden zugeben, dass uns diese Sparanstrengungen sowohl innerhalb der Landesregierung als auch innerhalb der sie tragenden Fraktionen nicht leichtgefallen sind. Diese Sparbemühun
gen haben da und dort zu Diskussionen geführt. Sie sind aber nicht zuletzt im Vergleich mit den Bemühungen, die in anderen Bundesländern getätigt werden, unausweichlich. Nur so erreichen wir die niedrigen Zuwächse auf der Ausgabenseite - niedrige Zuwächse, die im Blick auf den Haushaltsvollzug 2011 sogar hinter den Planwerten zurückbleiben und die in Verbindung mit der wirtschaftlichen Erholung und mit den Steuermehreinnahmen nach derzeitiger Prognose dazu führen, dass am Ende dieses Jahres der Fehlbetrag im Haushalt kleiner ausfallen wird, als es zunächst erwartet war. Ergebnis: Wir werden Ende dieses Jahres sowohl die Defizit-Obergrenze wie auch die vorgesehene und beschlossene Nettokreditaufnahme deutlich unterschreiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem sind auch für 2012 erhebliche Anstrengungen nötig, denn trotz einer gegenwärtigen Unterstützung unseres Defizitabbauprozesses durch die Einnahmeentwicklung auf der Basis einer positiven Wirtschaftsentwicklung haben wir es auf der anderen Seite mit einer ganzen Reihe von unsererseits nicht beeinflussbaren steigenden Lasten zu tun. Auch das muss man in Rechnung stellen, wenn es um die Frage geht, welche Möglichkeiten man als Landesregierung hat, um gegenzuhalten. Es gibt eine ganze Reihe von nicht beeinflussbaren steigenden Lasten, insbesondere bei Zinsen, bei der Versorgung, bei der Sozialhilfe, im Übrigen auch beim kommunalen Finanzausgleich und beim Tarifgeschehen. Alleine diese Positionen und Stichworte bedeuten eine Mehrbelastung des Haushaltes im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 in der Größenordnung von fast 200 Millionen Euro. Das muss man zunächst einmal verkraften. Das muss unter dem Regime der Schuldenbremse bei den gegebenen Möglichkeiten, die entsprechend gedeckelt sind, weggesteckt werden.
Von daher müssen wir auch 2012 erhebliche Konsolidierungsbeiträge erbringen. Deshalb weist der Haushaltsplanentwurf 2012 folgende Sanierungsmaßnahmen auf. Die Grunderwerbssteuer soll zum 01.01.2012 um weitere 0,5 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent erhöht werden. Damit verbessert sich die Einnahmebasis dauerhaft um weitere 4 Millionen Euro. Wie bereits im Jahre 2011 wurden den Ressorts auch für 2012 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung Kürzungsvorgaben bei den konsumtiven Ausgaben gemacht. Die sind auch mit Einbringung dieses Haushalts titelgenau dargestellt, und zwar in der Größenordnung von 25 Millionen Euro. Es macht einen Unterschied, ob ich einen Haushalt einbringe, in dem eine derart globale Maßnahme titelgenau erbracht wird, oder ob ich eine globale Größe einsetze und es der Zukunft überlasse, ob sie erbracht wird oder nicht.
Weiterhin wurde das Hochbauvolumen auch für das Jahr 2012 gedeckelt und damit um 20 Millionen Euro reduziert. Schließlich ist es so, dass der Personalkostenbereich weiterhin einen Teil der Sparlast zu tragen hat. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass alle Länderhaushalte Personalausgabenquoten in der Größenordnung zwischen 38 und 40 Prozent aufweisen. Insofern werden neben der Fortsetzung bisheriger Maßnahmen, zu denen die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperre und die allgemeine Personaleinsparquote gehören, auch neue Ansätze gewählt, beispielsweise die Schaffung eines Stellenpools für schuldienstunfähige Lehrer, um somit weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. Insgesamt rechnen wir im nächsten Jahr mit einem dauerhaft wirkenden Einsparvolumen im Personalkostenbereich in der Größenordnung von 10 Millionen Euro.
Bei der Grundsicherung werden wir durch eine gesetzliche Änderung sicherstellen, dass auch das Land als Träger von Sozialhilfen bei den Behinderten von den höheren Leistungen des Bundes profitiert und damit eine Einnahmeverbesserung von 4 Millionen Euro erzielt. Wir werden schließlich bei der Wirtschaftsförderung versuchen, die Ausschöpfung von EU-Geldern weiter zu optimieren, indem wir überall dort, wo es möglich ist, Landesgelder durch EU-Gelder substituieren. Auch damit wollen wir ein Einsparpotenzial in Höhe von 4 Millionen Euro realisieren.
Die Städte und Gemeinden, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden über den kommunalen Finanzausgleich, der im Jahresvergleich 2011/12 deutlich anwächst und sich auf ein Rekordniveau zubewegt, in Höhe von 16 Millionen Euro an der Kulturfinanzierung beteiligt. Damit schließt sich das Saarland der Praxis an, die es in allen anderen westdeutschen Flächenländern gibt. Dort tragen die Kommunen ganz selbstverständlich einen Finanzierungsanteil etwa an Theatern mit örtlicher oder überörtlicher Strahlkraft. Gleichzeitig wächst der kommunale Finanzausgleich. Das heißt, er geht nicht zurück. Hier wird auch nichts geplündert, sondern der kommunale Finanzausgleich wächst im Jahresvergleich 2011/12 immer noch um 57 Millionen Euro und damit um 13 Prozent. Ich denke, das ist eine vertretbare Relation und ein vertretbarer Gesamtzusammenhang.
In der Summe belaufen sich unsere Sparmaßnahmen für das Jahr 2012 wiederum auf einen Betrag von 80 Millionen Euro. Weil auch in der Öffentlichkeit die Diskussion darüber geführt worden ist, wie dies im Verhältnis zwischen Land und Kommunen zu bewerten sei, will ich durchaus -
Guten Morgen, Frau Kollegin Ries.
Insofern will ich gern auf Folgendes hinweisen: Angesichts der Tatsache, dass laut Steuerschätzung im Zeitraum 2010 bis 2012 die steuerabhängigen Einnahmen des Landes voraussichtlich um 9,3 Prozent und die Steuereinnahmen der Kommunen um 12,5 Prozent anwachsen, sowie unter Berücksichtigung dessen, dass der kommunale Finanzausgleich in diesem Zeitraum sogar um 17,6 Prozent steigt, ist es nach Meinung der Landesregierung durchaus vertretbar, die saarländischen Kommunen im Jahr 2012 an der Finanzierung kultureller Einrichtungen mit landesweiter Bedeutung zu beteiligen.
Gleichzeitig, Frau Kollegin Ries, gibt es eine ganze Reihe von Beispielen dafür, dass die Interessenlage der Gemeinden seitens der Landesregierung voll berücksichtigt wird. Erstens: Die kommunale Verbundquote bleibt für das Jahr 2012 mit 20,5 Prozent gerade auch im Ländervergleich ausgesprochen hoch. Zweitens: Das Saarland zieht erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vor, um somit die Gemeinden an den Steuermehreinnahmen des Landes für 2011 zeitnah teilnehmen zu lassen. Damit erhalten die Kommunen schon frühzeitig einen Anteil an den Mehreinnahmen in der Größenordnung von rund 14 Millionen Euro. Drittens: Man muss sehen, dass sich die Einnahmeseite der Kommunen durch die Anhebung der Grunderwerbssteuer auf 4 Prozent zum 01. Januar 2011 um jährlich 1,8 Millionen Euro zusätzlich verbessert hat. Wenn wie vorgesehen - die Grunderwerbssteuer im nächsten Jahr auf 4,5 Prozent angehoben wird, werden die Gemeinden noch einmal an einem entsprechenden Einnahmezuwachs partizipieren. Im Übrigen: Bevorstehende Änderungen des Schlüssels bei der Umsatzsteuer sind für die saarländischen Kommunen mit steuerlichen Zuwächsen in Höhe von über 2 Millionen Euro verbunden. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass auf der Ausgabenseite der Kommunen wegen der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund eine erhebliche Entlastung eintritt, die laut Deutschem Landkreistag im Jahr 2012 rund 18 Millionen, im Jahr 2013 rund 39 Millionen und im Jahr 2014 rund 59 Millionen Euro beträgt. Angesichts dieser Zahlen erkennt man, was es bedeutet, dass die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund jetzt geregelt worden ist: Diese Regelung ist eine eindeutig zugunsten auch saarländischer Kommunen wirkende Entlastungsmaßnahme, die nur zu begrüßen ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Vorgehensweise der Landesregierung gegenüber unseren Kommunen vertretbar. Und was darüber hinausgehende Forde
rungen anbelangt, stellen wir uns natürlich jeder Diskussion und jedem Gespräch. Auf der anderen Seite muss man sehen, dass die Spielräume des Landes im Blick auf solche Forderungen sehr erschöpft sind. Eine Beteiligung der Kommunen an den Konsolidierungshilfen - das will ich auch ganz konkret ansprechen - wäre nichts anderes als eine Zweckentfremdung der uns gewährten Mittel. Diese Konsolidierungshilfen werden nämlich entsprechend den Vereinbarungen in der Föderalismuskommission II dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich dem Land gewährt, und zwar mit dem Ziel, dass es bis 2020 in der Lage ist, im Landeshaushalt auf eine Neuverschuldung zu verzichten. Das ist die ausschließliche Motivation, die ausschließliche Begründung für die Konsolidierungshilfen. Nur unter dieser Maßgabe werden sie vom Bund und den anderen Bundesländern geleistet, und ich sage: Jeder, der eine zusätzliche Zahlung zugunsten der saarländischen Kommunen durchsetzen möchte, muss klar sagen, an welcher Stelle des Haushalts er diese Leistungen kompensieren und somit die Gegenfinanzierung sicherstellen will. Deshalb die konkrete Frage in diesem Zusammenhang an alle, die sich an der Diskussion beteiligen: An welcher Stelle sollen dann die Ausgaben zusätzlich gekürzt werden, damit das Defizit nicht steigt? Ich denke, an der Beantwortung dieser Frage und am Sehen dieser Zusammenhänge führt kein Weg vorbei. Nur das ist verantwortliche Haushalts- und Finanzpolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei all dem, was jetzt im Blick auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten und die sanierungsbezogenen Maßnahmen gesagt worden ist, gilt natürlich nach wie vor, dass es trotz Schuldenbremse und der Aufgabe, das Defizit des Landes um jährlich 10 Prozent zu vermindern, bei der Umsetzung der Verabredungen des Koalitionsvertrags bleibt. Dies betrifft insbesondere die Bildungspolitik - einschließlich des Bereichs der Betreuung - und die Hochschulen. Es betrifft genauso Fragen der wirtschaftlichen Infrastruktur sowie den Bereich der Forschung. Es betrifft ferner das Themenfeld der Versöhnung von Ökonomie und Ökologie unter dem Stichwort Klimaschutz. All das sind Themenbereiche und zukunftsorientierte Politikfelder, die gerade auch im Blick auf den Haushalt 2012 ihren positiven Niederschlag finden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Paradebeispiel dafür, dass sich das Saarland im Rahmen seiner finanziellen Handlungsfähigkeit auf seine Kern- und Zukunftsaufgaben konzentriert, ist der Bildungssektor. Die Ausgaben für Kinderkrippen, Kinderhorte, Schulen, Ganztagsschulen und Hochschulen steigen von 868 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 938 Millionen Euro im Jahr 2012. Al
lein die Ausgaben für Kinderkrippen, Kinderhorte, Schulen und Ganztagsschulen - ich lasse also die Hochschulen einmal außen vor - nehmen nach unserer Finanzplanung von 483 Millionen Euro im Jahr 2009 auf 556 Millionen Euro im Jahr 2011 zu. Dies ist ein Aufwuchs um rund 73 Millionen Euro innerhalb einer Legislaturperiode. Wenn das kein Beweis für eine Schwerpunktsetzung in der Bildungspolitik ist, dann weiß ich es auch nicht mehr.
Und ich füge hinzu: Wer vor diesem Hintergrund in Zweifel zieht, dass die sogenannte demografische Rendite im System verbleibt, der geht an dieser Zahlenentwicklung völlig vorbei. Von daher verstehe ich diese Diskussion überhaupt nicht. Wir haben jedenfalls die Haushaltsansätze für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie für die Hochschulen in einer Weise gesteigert, die kaum zu vermuten gewesen wäre, schon gar nicht in einem Haushaltsnotlageland. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang eine eindeutige Ansage.
Auch die folgenden Hinweise für das Haushaltsjahr 2012 belegen eindeutig, welche Schwerpunktsetzung es gibt. Die geplanten Baumaßnahmen am Uni-Campus, der HTW und am Uni-Klinikum mit einem Volumen von 54 Millionen Euro liegen nach wie vor auf einem hohen Niveau und stellen sicher, dass im Hochschulbereich die notwendigen Zukunftsinvestitionen umgesetzt werden.
Für den weiteren Ausbau im Bereich ganztägiger Bildung und Betreuung werden nächstes Jahr 22,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das bedeutet eine Steigerung in der Größenordnung von 1,4 Millionen Euro. Die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen belaufen sich nächstes Jahr auf 80 Millionen Euro und steigen damit um sage und schreibe 20 Prozent.
Im Bereich der außeruniversitären Forschung werden 2012 31 Millionen Euro an Zuschussmitteln zur Verfügung gestellt und damit ebenfalls eine Steigerung um 1,4 Millionen Euro erreicht. Für den Hochschulpakt 2020 werden nächstes Jahr 27,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen, darin enthalten sind 10 Millionen Euro Landesmittel. Im Übrigen halten wir nach wie vor den finanziellen Ausgleich, nämlich 12,5 Millionen Euro, für die wegfallenden Studiengebühren aufrecht. Das ist der Beleg dafür, dass Sanieren und Gestalten, dass Sanieren, Sparen und Schwerpunktsetzung zentrale Ansätze der Haushaltspolitik gewesen sind, aber auch bleiben - selbst unter dem Regime der Schuldenbremse.
Auch in den anderen zukunftsorientierten Politikbereichen setzen wir Schwerpunkte und versuchen,
die bisherige finanzielle Ausstattung aufrechtzuerhalten und nicht einzuschränken. Dazu gehört insbesondere der Bereich der Wirtschaftsförderung, wo wir die vorhandenen Mittel zielgerichtet und effizient einsetzen. Insgesamt stehen für 2012 106 Millionen Euro und damit im Vergleich zum Vorjahr ein um 5 Millionen Euro höheres Ausgabenbudget zur Verfügung.
Weil zum Beispiel die Weiterentwicklung der Wirtschaft langfristig nur gelingen kann, wenn dies ressourcenschonend und im Einklang mit unseren Umweltschutz-Zielen geschieht, genießt für die Landesregierung das Thema Klimaschutz hohe Priorität. Das habe ich bereits angedeutet. Für diesen Bereich haben wir im Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ bereits seit 2009 entsprechende Mittel bereitgestellt. Gegenwärtig stehen uns noch 12 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen unter anderem das Projekt „e-Mobil Saar“ unterstützt wird. Ziel ist es, Mobilitätsansätze der Zukunft gerade auch in unserem Land voranzubringen, wo das Thema „Automobil“ eine lange Tradition und einen hohen Stellenwert hat. Wir werden dem Bereich „Klimaschutz“ auch in den nächsten Jahren den notwendigen finanziellen Spielraum einräumen, um so weitere politische Initiativen zu ermöglichen. Deshalb haben wir in unserem Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ für die Folgezeit eine entsprechende zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Millionen Euro ausgebracht. Gerade hier kommt die Handschrift der Jamaika-gestützten und -geführten Landesregierung glaubwürdig zum Ausdruck.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2012 sieht ein Haushaltsvolumen von insgesamt 3,8 Milliarden Euro vor. Gegenüber 2011 ergibt sich unter Berücksichtigung des Nachtrags 2011 ein Anstieg von 1,6 Prozent. Angesichts erheblicher Steigerungen - das habe ich eben schon deutlich gemacht - etwa bei den Zinsen mit 11 Prozent, beim kommunalen Finanzausgleich mit 13,6 Prozent und bei der Sozialhilfe mit 5,1 Prozent zeigt diese Gesamtsteigerungsrate von nur 1,6 Prozent die starke Ausgabenzurückhaltung, die kennzeichnend für unseren Haushaltsentwurf ist. Die Nettokreditaufnahme des Haushalts beträgt insgesamt, also einschließlich der noch vorhandenen Sondervermögen - wir haben ja weitere aufgelöst und in unseren Haushalt integriert -, rund 630 Millionen Euro; dies nach über 900 Millionen Euro, die noch für dieses Jahr 2011 eingeplant worden sind.
De facto bedeutet das den Rückgang an Neuverschuldung in einer Größenordnung von 270 Millionen Euro. Damit lässt sich die generell günstigere Entwicklung des Haushaltes gegenüber den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise untermauern. Wir
sind in puncto Konsolidierung auf einem guten Weg, wir erreichen die Planziele, erfüllen die Auflagen und kommen bei der Sanierung unseres Haushaltes voran. Dass im Übrigen von einem Kaputtsparen, wie es immer heißt, nicht die Rede sein kann, beweist die Investitionsquote, die auch für das Jahr 2012 bei knapp unter 10 Prozent verbleibt, was auch im Ländervergleich ein weiterhin hohes und anspruchsvolles Niveau ist.
Auch die Unterdeckung geht zurück. Sie wird im nächsten Jahr bei rund 351 Millionen Euro liegen, nach 436 Millionen Euro in diesem Jahr. Diese Unterdeckung ist wie in den vergangenen Jahren auf einen außerordentlichen Bedarf zurückzuführen, der gemäß Artikel 118 der Saarländischen Verfassung in der Begründung zum Haushaltsgesetz 2011 im Einzelnen dargelegt ist.
Mit dem Entwurf des Haushalts 2012 hat die Landesregierung auch den Entwurf eines Nachtrags 2011 eingebracht, der auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres basiert. Danach ist im laufenden Jahr mit steuerabhängigen Einnahmen zu rechnen, die den im Haushaltsplan veranschlagten Betrag um 69 Millionen Euro übersteigen. Dabei wird es wahrscheinlich so sein, dass die nächste Steuerschätzung im November diese Prognose für 2011 möglicherweise sogar noch übertreffen wird. Sollte dies der Fall sein, werden wir die Zahlen aktualisieren und mit einer weiteren Aktualisierung im Haushaltsdiskussionsverfahren aufwarten. Eine Ergänzungsvorlage wäre für diesen Fall anzukündigen. Im vorgelegten Nachtragshaushalt 2011 wird erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vorgezogen. Dies habe ich vorhin schon angedeutet.
Darüber hinaus wollen wir mit dem Nachtrag den saarländischen Beamtinnen und Beamten und den Versorgungsempfängern in diesem Jahr einen Einmal-Betrag in Höhe von 360 Euro auszahlen - dies nach den Einbußen und Belastungen, die die aktuelle Nullrunde, die unvermeidbar war, mit sich gebracht hat. Dieser Einmal-Betrag, der ausgezahlt wird, belastet den saarländischen Etat in einer Größenordnung von rund 8 Millionen Euro.
Die dann noch verbleibenden Steuermehreinnahmen in der Größenordnung von 47 Millionen Euro sollen dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ zugeführt werden, um damit Vorsorge für unerwartete und unvermeidbare Haushaltsbelastungen in der Zukunft zu treffen und um in der Lage zu sein, auf einen eventuellen zusätzlichen Bedarf für zukunftssichernde Maßnahmen reagieren zu können. Angesichts der Projekte, die sich momentan in der öffentlichen Diskussion befinden, die teilweise über Parteigrenzen hinweg verfochten werden und denen Leuchtturmfunktion in diesem Land zuzubilligen ist,
ist dies sicherlich eine angemessene und vorsorgende Verhaltensweise.
Die strukturell wirkenden Haushaltsentscheidungen für das laufende Jahr 2011, unser Haushaltsplanentwurf 2012 und auch die mittelfristige Finanzplanung stehen übrigens auch in einem Zusammenhang mit dem „Sanierungsprogramm des Landes 2012 bis 2016“, das am 01. Dezember dieses Jahres mit dem Stabilitätsrat in Berlin zu vereinbaren ist. Ich will in diesem Zusammenhang aus Gründen der Aktualität Folgendes hinzufügen. Gestern hat in Berlin eine erste Runde zusammengesessen. Das Saarland ist im sogenannten Evaluationsausschuss von Staatssekretär Wack vertreten worden. Das Erste, was wir im Blick auf unser Sanierungsprogramm an Reaktionen erfahren haben, ist, dass es ganz offensichtlich eine gute Chance hat, akzeptiert zu werden.
Das kann man - nach Stand der Dinge gestern - im Blick auf die anderen beteiligten Länder nicht sagen. Insofern ist es gut, wenn wir auch bei den weiteren Schritten bis zum 01. Dezember Sorgfalt walten lassen, damit das Ziel, das ein Nahziel ist, aber kein unwichtiges Nahziel, als erste Hürde genommen werden kann. Das wäre ein positives Signal gerade im Zusammenhang mit der dann zeitgleich stattfinden Zweiten und Dritten Lesung des Haushaltes. Das ist jedenfalls das Ziel der saarländischen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was an strukturellen Entlastungen in den Jahren 2011 und 2012 wirksam wird, bildet den Ausgangspunkt für dieses Sanierungsprogramm und die Grundlage im Blick auf die folgenden Jahre. In diesem Zusammenhang spielen dann natürlich auch die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission, die wir unmittelbar nach Regierungsstart aufs Gleis besetzt haben, aber auch andere Hinweise wie etwa die der überparteilichen „Zukunftsinitiative Saar“, eine besondere Rolle.
Was aus den unter Mitwirkung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen kurzfristig umsetzbar war - wir haben das Gutachten ja erst seit Sommer dieses Jahres -, haben wir angepackt und auf den Weg gebracht, neben den bereits dargestellten Maßnahmen etwa auch eine Polizeistrukturreform. Auch für den Bereich der politischen Führung sind bereits Sparmaßnahmen aufs Gleis gesetzt. Die schon angesprochene allgemeine Personaleinsparquote mit aufwachsenden Entlastungen von jährlich 5 Millionen Euro wird selbstverständlich auch durch den Wegfall von frei werdenden Stellen in den Ministerien selbst erbracht.
Wir haben seitens der Landesregierung eine Lenkungsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, das
von PwC genannte Konsolidierungspotenzial - 226 Millionen Euro bis 2020 - zu realisieren. Wie gesagt, die Haushalte 2011 und 2012 sind die ersten Schritte auf diesem Weg und weitere werden folgen.
Unser Haushalt ist durch eine ganze Reihe von strukturellen Vorbelastungen geprägt - ich habe es mehrfach angedeutet: insbesondere Zinsen, wo wir im Vergleich mit den andern Bundesländern überproportional belastet sind, oder auch demografiebedingt rückläufige Einnahmen, die wir aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erwarten haben -, die schon für sich genommen entsprechenden Handlungsbedarf signalisieren. Wir verlieren im Saarland im laufenden Jahrzehnt insbesondere demografiebedingt etwa 8 Prozent unserer Bevölkerung, wobei in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen ist, dass eine rückläufige Einwohnerzahl auch rückläufige Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich nach sich ziehen wird. Als aktuellen Richtwert kann man nennen: Je 1.000 Einwohner verlieren wir rund 2,8 Millionen Euro. Gerade auch deshalb muss unser staatliches Leistungsangebot angepasst werden. Daran führt kein Weg vorbei.
Vor diesem Hintergrund brauchen wir die konsequente Modernisierung und Verschlankung des öffentlichen Dienstes im Saarland, wir brauchen die kritische Überprüfung der Landesämter, der Landesgesellschaften sowie aller Verwaltungsebenen des Landes einschließlich - das sage ich durchaus - der Ministerialbürokratie. Wir brauchen im Übrigen die Straffung von Zuständigkeiten auf der kommunalen Ebene genauso wie verstärkte Kooperationen über Ländergrenzen hinweg, etwa mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz.
Schließlich brauchen wir eine weitergehende Schwerpunktund Profilbildung bei den Hochschulen, im Übrigen auch eine Eindämmung der Sozialhilfeausgaben, wo kein Weg an einer Überprüfung der Standards und der Kostenstrukturen vorbeiführt. Ich will in dem Zusammenhang sagen: Seitens der Länder Bremen, Hamburg und Berlin - das war noch der alte Senat in Berlin - sind mit Blick auf eine Überprüfung der Kostenentwicklung im Sozialhilfebereich Bundesinitiativen angekündigt. Wenn eine solche Bundesratsinitiative kommt, werden wir uns je nach Gefechtslage natürlich in das Bemühen einklinken, noch einmal Boden unter die Füße zu bekommen. Alles das zusammengenommen sind Bausteine einer Sanierungsstrategie vom Land und für das Land. Diese Sanierungsstrategie hat ja auch in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin breiten Raum eingenommen.
Was unabdingbar hinzukommen muss, ist eine stabile Einnahmebasis unseres Haushaltes auf der Grundlage eines wachsenden Bruttosozialproduktes, verbunden mit Steuermehreinnahmen, ver
gleichbar der Entwicklung von vor der Wirtschaftskrise, im Übrigen der Verzicht auf Steuersenkungen und die Haushalte belastende Maßnahmen.
Vor diesem Gesamthintergrund stellt sich die saarländische Landesregierung ihrer Verantwortung für das Jahr 2012 und darüber hinaus. Kurzfristig mögliche und zu treffende Entscheidungen haben wir wie gesagt vorbereitet. Wir schlagen sie dem Parlament zur Beschlussfassung vor. Mittel- und langfristig wirkende Entscheidungen müssen ebenfalls möglichst frühzeitig auf den Weg gebracht werden. Auch dazu sind wir entschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Beteiligten - in der saarländischen Landesregierung, in den sie tragenden Fraktionen aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch im Blick auf die Mitarbeit der SPD in der Haushaltsstrukturkommission - möchte ich mich bedanken und bitte den saarländischen Landtag um Zustimmung zum Haushaltsplan 2012, dem Nachtrag 2011 und den damit in Zusammenhang stehenden Gesetzen und Regelungen. Ich denke, wir haben damit eine gute Basis für die morgige Diskussion. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich ging davon aus, dass sich noch Kollegen zu Wort melden. Deshalb bitte ich um Entschuldigung. Ich hatte mir vorgenommen, im Rahmen dieser Debatte einige wenige Bemerkungen zu machen,
weil ich auch angesprochen bin. Ich bin angesprochen als Dienstherr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Steuerverwaltung und ich bin angesprochen als Minister, Stichwort politische Einflussnahme. Ich will zum Thema politische Einflussnahme ganz kurz nur Folgendes anmerken. Politische Einflussnahme setzt ja voraus, dass jemand den Versuch unternimmt, gegenüber zuständigen
Stellen Einfluss auszuüben. Ich habe hier schon in öffentlicher Sitzung erklärt, dass es zu keinem Zeitpunkt eine politische Beeinflussung gegeben hat. Das habe ich für mich erklärt und das habe ich für meinen Staatssekretär erklärt.
Dann sind Zeugen geladen worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil das die Gegenseite betrifft, diejenigen, die zu beeinflussen sind. Das Ergebnis war so, dass alle Zeugen, die einvernommen wurden seien es Zeugen aus der Finanzverwaltung, seien es Zeugen aus der Justiz -, übereinstimmend ausgesagt haben, dass zu keinem Zeitpunkt auch nur der Versuch unternommen worden wäre, eine irgendwie geartete politische Einflussnahme auszuüben. Wenn das alle Beteiligten, die im Untersuchungsausschuss eingeladen waren, wenn das alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gesagt haben, dann finde ich es unverantwortlich gegenüber diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in dieser Schlussdebatte des Untersuchungsausschusses immer noch den Eindruck zu erwecken, als gäbe es irgendeine Grauzone. Mit diesem Hinweis mögen Sie die politische Führung diskreditieren wollen. Sie ziehen aber die Integrität derer in Zweifel, die dort einvernommen worden sind und die sich eingelassen haben. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, lasse ich als Dienstherr nicht zu.
Genau darauf wollte ich jetzt zu sprechen kommen. Vielen Dank, Herr Linsler. - Jetzt geht es um die Frage, welche Rolle das Ministerium in dem Steuerverfahren gespielt hat. Da gibt es ja auch verschiedene Beteiligte. Da ist möglicherweise die politische Führung gemeint oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums. Ich will Ihnen Folgendes sagen. Mit der Auflösung der Oberfinanzdirektion im Jahr 2002 ist die Fach- und Dienstaufsicht über die Finanzämter auf das Ministerium der Finanzen übergegangen. Es gibt eine Reihe von Fällen - das sind in der Tat größere Fälle, das sind bedeutende Fälle -, wo es dann eben zu einer Zusammenarbeit zwischen der Dienst- und Fachaufsicht einerseits und den Finanzämtern andererseits kommt. Dann finden regelmäßige Besprechungen selbstverständlich unter Anwesenheit der Fachreferate der Steuerabteilung statt. Je nach Bedeutung des Falles nimmt sogar der Staatssekretär als Amtschef an diesen Besprechungen teil.
Das Ergebnis. Es ist überhaupt nichts Ungewöhnliches, dass über den hier in Rede stehenden konkreten Fall natürlich auch im Finanzministerium verhandelt und gesprochen und er abgeklärt worden ist. Daraus aber zu folgern, das sei eine Beugung des Rechts, das sei eine irgendwie geartete unkorrekte Vorgehensweise, trifft nicht nur die politische Füh
rung, sondern das trifft auch wieder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sachbearbeiter, die Referatsleiter, die zuständigen Stellen auch der nachgeordneten Bereiche, die an diesen Besprechungen teilgenommen haben. Sie sind ebenfalls in ihrer Integrität belastet, wenn derartige Behauptungen in den Raum gestellt werden, ohne auch nur den Hauch eines Beweises mit in die Debatte einführen zu können, dass hier in irgendeiner Weise missbräuchlich operiert worden wäre. Deshalb halte ich diese Vorgehensweise für unannehmbar und für schäbig.
Dritte Bemerkung. Auch der gemeinsame Abschluss der Verfahren Ostermann ist nicht ungewöhnlich, sondern durchaus systemimmanent und aus rechtlichen Gründen sogar zwingend gewesen. Denn wenn es sich um einen Konzern handelt, wenn möglicherweise 10, 20, 25 einzelne Sparten, einzelne Firmen involviert sind, ist es die Verantwortung des jeweiligen konzernleitenden Betriebsprüfers, die Dinge im Zusammenhang zu sehen, die Dinge im Zusammenhang abzuhandeln und quasi die Fäden in der Hand zu halten. Genau das ist in diesem Fall geschehen. Von daher auch in dieser Hinsicht nichts Unübliches, ganz im Gegenteil.
Daraus jetzt sozusagen nachträglich die Rechtfertigung für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses herzuleiten, wo sämtliche Einvernahmen für Sie nicht nur ausgegangen sind wie das Hornberger Schießen, sondern wo es blamabel gewesen ist, halte ich in der Tat für den krampfhaften Versuch einer Rechtfertigung im Nachhinein, die allerdings ins Leere geht.
Jetzt, Kollege Lafontaine, will ich zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung machen. Sie haben in der Einsetzungsdebatte zu diesem Untersuchungsausschuss am 10. Februar 2010 zu mir persönlich gesagt: „Sie werden eine richtige Bauchlandung machen. Sie sind verpflichtet, diesem Parlament Auskunft darüber zu geben, ob die Steuerverwaltung in diesem Lande ordentlich vonstatten geht und ob sachfremde Erwägungen den Entscheidungen der Finanzbehörden zugrunde lagen. (…) Es ist deshalb hier doch allmählich der dringende Verdacht aufgekommen, dass es in der Steuerverwaltung nicht mehr mit rechten Dingen zugeht und der Unternehmer einen allzu großen Einfluss auf die Entscheidungen der Steuerverwaltung hat.“
Jetzt sage ich: Wenn auch nur ein wenig an diesen von Ihnen vermuteten Unterstellungen und Verdächtigungen dran gewesen wäre, dann hätte ich zurücktreten müssen. Es war wohl auch im Kalkül, dass Sie politisch Verantwortliche treffen wollten. Jetzt ist mir im Verfahren allerdings Folgendes aufgefallen. Ich denke, man müsste eigentlich darüber lachen.
Man ist fassungslos. Sie haben mich als den Verantwortlichen, gegenüber dem Sie mit großer Keule agiert haben, noch nicht zu einer einzigen Einvernahme in den Untersuchungsausschuss eingeladen. Den, der politisch verantwortlich ist, haben Sie noch nicht einmal zu einer einzigen Einvernahme in diesen Untersuchungsausschuss geladen! Das gab es in Zusammenhang mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in der Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland aus meiner Erinnerung heraus noch nie. Das erklärt Ihr Desaster, in dem Sie sich von Anfang an in diesem Untersuchungsausschuss befunden haben! Das erklärt dieses Desaster! Das geht mit Ihnen heim.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jost hat von einem schäbigen System gesprochen, von der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, von Ablasshandel, von billiger Nummer.
Er hat mehrfach von “billiger Nummer“ und “billigem Jakob“ gesprochen.
Ich will nur darauf hinweisen, wenn die Verhandlungen Deutschlands mit der Schweiz in dem Stil, in der Wortwahl und in der Attitüde geführt worden wären, wie sie Herr Jost sich hier zu eigen gemacht hat, dann wären wir keinen Schritt weiter gekommen. Das ist das Erste, was ich sagen will.
Wahrscheinlich hat Herr Jost mit der “billigen Nummer“ eine Art Selbstgespräch geführt, also lassen wir das!
Meine Damen und Herren, alle Bemühungen in der Vergangenheit, die deutschen Steueransprüche gegenüber deutschen Steuerpflichtigen mit Vermögensanlagen in der Schweiz durchzusetzen, sind in jedweder politischen Verantwortung gescheitert. Deshalb will ich darauf hinweisen, auch heute besteht, unabhängig von der Koalitionszusammensetzung in Berlin, für Deutschland alleine keine Möglichkeit, einseitig daran etwas zu ändern. Insofern bleibt nur die Alternative, ein akzeptables Angebot zu machen, wenn wir für die Zukunft bei der Durchsetzung der Steueransprüche für Vermögensanlagen deutscher Steuerflüchtlinge in der Schweiz einen Schritt weiter kommen wollen. Es kann nur darum gehen, etwas auf dem Verhandlungs- und Verständigungsweg zu erreichen. Im Übrigen erin
nere ich mich daran - das will ich doch korrigierend zu dem sagen, was der Kollege Jost hier ausgeführt hat -, dass es eine ganze Reihe von Beispielen rückwirkender Amnestien für Steuerrechtsvergehen gibt, die unter sozialdemokratischen Bundesfinanzministern vorgenommen wurden. Wenn hier eine Teilamnestie vorgenommen wird, kann man das nicht zum Anlass nehmen, um daraus eine große Gerechtigkeitsdebatte zu machen. Das geht fehl oder man klagt sich selbst und die eigenen Leute an. Das ist der Punkt, Herr Kollege Jost, der in der Sache einzufügen ist.
Der Hintergrund ist angesprochen, wir kamen in der Verhandlung also keinen Schritt weiter. Jetzt hat man sich darauf verständigt, dass Deutschland und die Schweiz ihre finanzwirtschaftlichen Beziehungen festigen und die Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich stärken wollen. Die Unterhändler beider Länder haben deshalb ein Abkommen ausgehandelt, das heute unterzeichnet wird, anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren. Erst dann wird sich diese Landesregierung positionieren, darauf will ich ganz bewusst hinweisen.
Jetzt haben Verhandlungsunterhändler ein Abkommen ausgehandelt, durch das eine effektive Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger sichergestellt werden soll. Dies soll sowohl für die Vergangenheit, der Kollege Schmitt hat darauf hingewiesen, als auch für die Zukunft gelten und dadurch geschehen, dass erstens - das bitte ich doch einmal wirklich ganz nüchtern, mit kühlem Kopf auseinanderzuhalten - unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz auf der Grundlage dieses Abkommens nachbesteuert werden. Zweitens. Auf zukünftig anfallende Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten kann nach den Regelungen des Abkommens eine Steuer mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung erhoben werden.
Das ist der Ausgangspunkt. Ist das ein Schritt zurück oder ist es ein Schritt nach vorne? - Nach unserer ersten Analyse ist es ein Schritt nach vorne. Das neue Steuerabkommen mit der Schweiz mag ja nicht perfekt sein - das hat auch niemand behauptet -, aber es kann für beide Seiten letztendlich als akzeptabler Kompromiss gesehen werden, der in seiner Wirkung für die Betroffenen, insbesondere aber in seiner Wirkung für die öffentliche Hand in Deutschland, besser ist als der Status quo. Das ist ein wichtiger Maßstab. Deutschland erhält ab 2013 eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von rund 26 Prozent. Unversteuerte Altvermögen können mit einem Steuersatz - das ist in der individuellen Berechnung vorgesehen - von bis zu 34 Prozent belegt werden. Darüber hinaus gibt es einen Vorschuss der Schweizer Banken in der Größenordnung von 2 Milliarden Euro. Das Handelsblatt vom heutigen Tag
kommentiert unter der Überschrift: „Die Kavallerie kann heimkommen“
diesen Vorgang wie folgt: Ein Kassenwart, der da nicht zugreift, wäre ein Dummkopf. - Wer will in diesem Parlament ein Dummkopf sein?
Zwar gebietet es die Fairness darauf hinzuweisen, dass die Schweizer gleichzeitig die Reste ihres Bankgeheimnisses gerettet haben, weil die Abgeltungssteuer anonym erhoben werden soll - das ist wahr -, andererseits gilt, die deutsche Seite hat es künftig leichter, verdächtigen Steuersündern auf die Spur zu kommen. Selbst wenn einzuräumen ist, dass Steuerflüchtlinge auf der Basis des jetzigen Abkommens etwas besser wegkommen dürften als diejenigen, die sich in Deutschland wegen einer Steuerhinterziehung selbst angezeigt haben - so ist ja eben argumentiert worden -, bleibt die Frage, was es bringen würde, das Steuerabkommen zu kippen.
Wie ist der Status quo, wie ist die Zukunftsregelung? Was ist besser, was ist schlechter? Ich glaube, die Antwort kann man leicht geben. Letztlich wird mit der ausgehandelten Lösung gewährleistet, dass in der Schweiz bei Inkrafttreten des Abkommens keine unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger auf Depots oder Konten mehr vorhanden sind. Zweitens. Damit dies für die Zukunft weiterhin sichergestellt werden kann, ist die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz vorgesehen, die inhaltlich der deutschen Abgeltungssteuer entspricht. Das ist der Regelungsgegenstand des Abkommens, über das wir uns unterhalten.
Die Alternative, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum jetzt gefundenen Kompromiss wäre eine jahrelange Fortsetzung der Treibjagd mit den umstrittenen Ankäufen gestohlener Steuerdaten. Auch darüber ist öffentlich diskutiert worden, auch das ist öffentlich infrage gestellt worden. Das ist keine Rechtsgrundlage, die sakrosankt ist oder die man einfach so zu akzeptieren hätte. Am Ende würden mehr Steuersünder davonkommen und Deutschlands Kassen wären leerer, als das gegenwärtig der Fall ist. Frage sozusagen als Abschlussfrage: Wäre das gerecht? Wäre das anstrebenswert? Wir glauben, nein. - Vielen Dank.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In ganz Europa, in ganz Deutschland, in allen Bundesländern ist das Thema Haushaltssanie
rung ganz oben auf der politischen Agenda platziert. Es geht um den Abbau von Defiziten, es geht um die Begrenzung der Verschuldung, es geht um Nachhaltigkeit. Ich glaube, es ist unzweifelhaft festzustellen, wenn man ein Defizit begrenzen und Verschuldung abbauen will, dann kommt es auf die Gestaltung der Ausgabenseite an. Es kommt natürlich genauso auf die Situation der Einnahmenseite an. Wer in diesem Haus würde dieser These widersprechen? - Insofern wird in der Begründung zum Antrag und auch in der einen oder anderen Einlassung, die ich seitens der Opposition gehört habe, eine falsche Schlachtordnung aufgemacht. Wir brauchen eine geordnete, eine verlässliche Einnahmensituation und wir brauchen eine zurückhaltende Bewirtschaftung der Ausgabensituation. Was darunter zu verstehen ist, dazu will ich gleich noch eine oder zwei Bemerkungen machen.
Ich will zunächst darauf hinweisen, Kollege Bierbaum und Kollege Jost, eine verlässliche Basis, was die Einnahmenseite anbelangt, war und bleibt Geschäftsgrundlage der Verabredungen in der Föderalismuskommission. Dort sind Modelle entwickelt worden im Blick auf den Sanierungszeitraum bis 2019, 2020. Sie haben Bezug genommen auf die Entwicklung der letzten 10 Jahre, was das wirtschaftliche Wachstum anbelangt, was die damit verbundene Einnahmenentwicklung anbelangt. Natürlich ist die These richtig. Ich kann nicht zum Ziel gelangen, wenn ich die positive Entwicklung auf der Einnahmenseite völlig außer Betracht ließe oder wenn ich mich auf Dauer damit abzufinden hätte, wie die Situation in den zurückliegenden beiden Jahren gewesen ist, Stichwort Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Geschäftsgrundlage in der Föderalismuskommission ist also klar.
Zweite Geschäftsgrundlage, Finanzausgleich bis 2019. Das ist dort expressis verbis angesprochen worden. Das heißt, wenn jetzt irgendwer hergeht und sagt, da schnüren wir einmal etwas auf, dann hat das eine Rückwirkung. Im Übrigen, hinter vorgehaltener Hand: Wenn man vom Saarland aus den Solidaritätszuschlag infrage stellt oder ihn umwidmen will - da gibt es Gründe dafür -, dann muss man wissen, dass man dann mit von der Partie ist, was das generelle Auflösen des Länderfinanzausgleichs anbelangt, denn das ist ja ein konstitutives Element davon. Also etwas Zurückhaltung, etwas Vorsicht und weniger Selbstgewissheit an diesem Punkt!
Dritter Punkt der Geschäftsgrundlage: Konsolidierungshilfen. Das sind summa summarum 2,34 Milliarden Euro. Da ist gesagt worden, das sind Kinkerlitzchen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit diesem Betrag würde die Hälfte der Zinsverpflichtungen „à la longue“ abgelöst werden! Sie beklagen das und sagen, nur die Hälfte. Ich sage, wenn ich die Hälfte im Abtragen der Lasten erreiche,
Stichwort Altlasten, ist das doch schon einmal etwas. Jedenfalls ist das Glas eher halb voll, als dass es halb leer ist, Kollege Bierbaum. Insofern sage ich, die Depression, die Sie hier in die Debatte bringen, „das Land wird in den Ruin geführt“ - wörtliche Formulierung -, das trifft nicht die Gegebenheiten. Wir bewältigen die zugegebenermaßen nicht einfache Situation nicht mit diesem Defätismus, der in Ihren Reden hier durchgängig zum Ausdruck kommt.
Auf die Einnahmenseite müssen wir uns verlassen können. Gott sei Dank signalisiert die Steuerschätzung vom Mai für das Saarland auf der Zeitachse bis 2015 - was schätzen Sie denn, Kollege Bierbaum? - 500 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen. Für die Bundesrepublik Deutschland schätzt die Steuerschätzung die Mehreinnahmen nach Überwinden der Wirtschafts- und Finanzkrise auf eine Größenordnung von interessanterweise 30 Milliarden Euro. Das sind exakt die 30 Milliarden, die in Ihrem Antrag unter dem Gesichtspunkt erscheinen, die seien ja in den Neunzigerjahren oder wann auch immer verloren gegangen. Ich will nur sagen, die Prognose der jüngsten Steuerschätzung ist eine, mit der man arbeiten kann, wenn man ein Sanierungsprogramm auflegt. Das ist dann immer noch ambitioniert genug für die Ausgabenseite. Aber den Eindruck zu erwecken, die Einnahmenseite würde von niemandem beachtet, jetzt kommen wir mal und sagen deutlich, was Sache ist, das geht wirklich an den Dingen vorbei. Insofern gehört beides zusammen. Insbesondere im Blick auf die Einnahmenseite ist es ja Gott sei Dank eingedenk der Wirtschaftswachstumsentwicklung so, dass das Saarland auf einem Spitzenplatz mit von der Partie ist. Wir sind voll positiv davon betroffen.
Wenn ich das so formuliere, dann relativiere ich nicht das, was auf der Ausgabenseite ins Haus steht. Aber es sich so einfach zu machen wie Sie und zu sagen, genug gespart - so heißt es ja auch auf Ihrem netten Plakat, das da in der ehemaligen DKP-Zentrale ausgehängt ist -,
das trifft nur unzureichend das, was Sache ist. Kollege Bierbaum, so kann nur ein Oppositionspolitiker argumentieren. Denn nirgendwo in Deutschland, wo ein Sozialdemokrat oder ein Linker in der politischen Verantwortung ist, bis hin zum Senat von Berlin, wird jemand die These teilen, die Sie hier vorgetragen haben: „Genug gespart!“ Vielmehr machen alle Sanierungsprogramme unter Bezugnahme auf die Ausgabensituation.