Tobias Hans
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, die Frau Präsidentin war schon in einer Art adventlicher Besinnlichkeit verharrend.
In der Tat ist eine gute Einstimmung in die Adventszeit auch der Beitrag vom Herrn Kollegen Volker Schmidt. Nach dem Motto „Alle Jahre wieder“ wird bei den Haushaltsberatungen von der Opposition das Liedchen von der Abschaffung des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz gesungen.
Ich muss sagen, Herr Schmidt, Sie haben das wieder gut gemacht, das Liedchen war gut einstudiert. Wir kennen mittlerweile alle den Text. Die Noten sind recht einfach. Man kann sie prima spielen. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass das Konzert hier durch die Koalition aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veranstaltet wird. Wir bespielen in diesem Konzert die Instrumente Gesundheit und Verbraucherschutz, wie ich finde, mit Verve und ganz ordentlich.
Ich rate Ihnen - auch Ihnen, Herr Kollege Jost -, bei der Gelegenheit nach Rheinland-Pfalz zu gehen und vielleicht einmal ein Praktikum bei Ihrem dortigen Generalsekretärskollegen von der SPD zu machen. Dort hat man ja Anfang des Jahres eine Regierung mit einem Koalitionspartner neu gebildet und zwei Ministerien neu geschaffen.
Ich gehe davon aus, dass auch dort nicht die politischen Zwänge dazu geführt haben, dass man die Regierung ausgeweitet hat, sondern ganz einfach das kann man auch ehrlich sagen - der Wunsch von Koalitionspartnern, sich in einzelnen Themenfeldern einer Landesregierung wiederzufinden. Das ist das, was hier im Saarland passiert ist. Das ist das, was überall passiert, wo mehr als eine Partei regiert. Ich sage Ihnen noch einmal, wir haben mit drei Parteien immer noch eine kleinere Landesregierung, als Sie das mit der SPD in Alleinregierung geschafft haben. Insofern brauchen wir uns hier nicht zu verstecken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Schmidt hat das Thema angesprochen. Ich will damit beginnen. Gut eingespielt wurde vom Parlament das Thema Altenpflegeumlagefinanzierung. Wir haben in der Tat im September dieses Jahres das entsprechende Gesetz in Erster Lesung auf den
Weg gebracht. Heute, am 01.12.2011, tritt die entsprechende Verordnung des Ministeriums zur Umlagefinanzierung in der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung in Kraft. Ich würde sagen, das war gut aufeinander eingestimmt. In der Tat geschah es, wie Sie gesagt haben, unter Mitwirkung aller Parteien in diesem Hause. Ich glaube, was da getan wurde, tut auch not.
Wir wissen, dass wir bis zum Jahr 2020 265 Altenpflegerinnen und Altenpfleger pro Jahr ausbilden müssen und dass wir derzeit bei etwa 153 sind, die wir ausbilden. Das ist eine deutliche Diskrepanz, die es zu beseitigen gilt. Deshalb ist es erfreulich, dass allein aufgrund der Ankündigung über 100 zusätzliche Anmeldungen an den Altenpflegeschulen vorgenommen wurden, sodass wir aktuell über 350 Anmeldungen an den Altenpflegeschulen haben. Da wir 265 pro Jahr bis 2020 brauchen, muss ich aber sagen, wenn wir 350 Anmeldungen haben - es ist davon auszugehen, dass nicht alle es schaffen, nachher als ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger in den Beruf einzutreten -, war dieses Instrument, wie es hier gewählt wurde, das richtige. Die Umlagefinanzierung ist der richtige Schritt und ist vor allem ein Schritt, der uns hilft, die Pflegesituation in diesem Land entscheidend zu verbessern.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, die Koalition ist bei der Arbeit. Während Sie alle Jahre wieder die Auflösung des Ministeriums fordern, wird im entsprechenden Ministerium gearbeitet. Genauso wird im Bereich Krankenhausfinanzierung gearbeitet. Auch Sie, Herr Kollege Schmidt, haben das Thema bereits angesprochen, indem Sie auf den Krankenhausplan Bezug genommen haben. Ich will das auch tun. Sie können sich aber vorstellen, dass ich es mit etwas anderen Vorzeichen tun werde, als Sie das getan haben. Denn nachdem die Krankenhausplanung in diesem Jahr vollzogen wurde, die Planung für die Jahre 2011 und folgende beschlossen wurde, kann man feststellen, dass noch nie zuvor in diesem Land so intensiv zwischen den einzelnen Trägern, die Krankenhäuser im Land betreiben, kommuniziert wurde, und zwar nicht einfach nur in Form von losen Absprachen, sondern dass in der Tat intensiv an Kooperationen untereinander gearbeitet wird und das Leistungsspektrum aufeinander abgestimmt wird, denn die Träger im Land wissen sehr genau, dass wir im Saarland die höchste Krankenhausdichte in der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn wir uns mit anderen Bundesländern vergleichen.
Ich sage auch, dieser Vergleich hinkt, denn wir müssten uns eher mit Regionen wie zum Beispiel der Oberpfalz vergleichen, in der die Morbiditätsrate ähnlich hoch ist, wie das im Saarland ist, nicht aber mit anderen Bundesländern. Aber Sie wissen alle genauso gut wie ich, dass wir uns letztendlich dem
Vergleich mit anderen Bundesländern stellen müssen. Diese Argumente, wir hätten eine höhere Morbiditätsrate, werden nicht verfangen. Deshalb wissen auch die Träger ganz genau, wenn wir die Krankenhausstruktur in diesem Land so erhalten wollen, dass sie wohnortnah bleibt - das wünschen wir uns, glaube ich, alle in diesem Haus -, dann muss etwas getan werden in der Frage, wie sich die Leistungserbringer untereinander so abstimmen, dass Synergieeffekte erreicht werden können und wir von der sehr hohen Basisfallrate herunterkommen, auf der wir zum jetzigen Zeitpunkt sind.
Eines sage ich auch in Ihre Richtung, Herr Kollege Schmidt. Sie haben die Einrichtung eines Herzkathetermessplatzes am Rastpfuhl - nichts anderes ist das - als Negativbeispiel angeführt, aber hier wird keine neue Hauptfachabteilung in zusätzlicher Form aufgemacht. Es ist das Ergebnis einer Kooperation, wenn sie denn kommt, zwischen der CTS und dem Universitätsklinikum in Homburg oder einem anderen Anbieter. Es geht aber in diese Richtung, falls es letztendlich so weit kommen wird. Es wird ja zum jetzigen Zeitpunkt beklagt. Deshalb muss ich noch einmal ganz genau darauf hinweisen: Es ist keine Ausweitung, sondern hier wird dann ein Platz von Kooperationspartnern an einen anderen Standort verlagert. Ich frage Sie, wie, wenn nicht so, wollen Sie solche Kooperationen bewerkstelligen, meine Damen und Herren?
Die gleiche Aufgabe - um auch das zu entkräften, Herr Kollege Schmidt - stellt sich auf dem Winterberg bei der Herzchirurgie. Es muss ein Kooperationspartner gefunden werden, der diese Leistungen dann am Winterberg mit anbietet. Wenn wir uns die Trägerlandschaft anschauen, wer das zurzeit anbietet - das sind das Universitätsklinikum und die SHG -, so muss man kein Hellseher sein, um die Realisierungschancen dieses Projektes beurteilen zu können. Insofern wäre ich an Ihrer Stelle etwas gelassener, Herr Kollege Schmidt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin immer dafür, stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam zu betrachten. Wir leben in einer Zeit, in der man sich gesundheitspolitisch immer mehr sektorenübergreifend den Herausforderungen nähert. Deshalb muss für uns klar sein, dass insbesondere die ambulante Versorgung und dort wiederum die hausärztliche und die allgemeinmedizinische Versorgung sichergestellt werden muss. Hier sehen wir im Saarland im Vergleich zu den Bundesländern im Osten der Republik noch sehr gut aus. Aber das wird sich sehr schnell ändern. Sie alle haben einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Zurzeit sind es noch eher Hausärzte. Die sind, wenn man mal in die Runde schaut, alle mehr oder weniger über 60 Jahre alt. Das heißt, man muss damit rechnen, dass sie ir
gendwann aufhören und ihre Praxis veräußern. In den Startlöchern stehen insbesondere Frauen, Absolventinnen der Medizinischen Fakultäten. Die Zahl der Studierenden und der Absolventen geht nicht zurück. Sehr wohl geht aber die Zahl derer zurück, die in der medizinischen Versorgung verbleibt. Da müssen wir ansetzen, daran müssen wir arbeiten, damit es am Ende nicht so läuft, dass man sich in Deutschland zwar ausbilden lässt, letztlich aber im Ausland arbeitet und dort sein Geld verdient.
Hier sind wir gefordert, die Attraktivität des Berufes zu verbessern. Es gibt zahlreiche Instrumente, die zurzeit auf Bundesebene angegangen werden. Wir sollten uns auf die Möglichkeiten beschränken, die wir im Saarland haben. Dazu zählt die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin. Das war eine Forderung der CDU, damit haben wir uns im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Wir haben das gemeinsam verhandelt und ich bin froh, dass die Verträge mittlerweile unterzeichnet sind und der Lehrstuhl für Allgemeinmedizin demnächst ans Netz gehen kann. Denn dadurch kann man die Studierenden hervorragend auf die vor ihnen liegenden Herausforderungen vorbereiten, auf den Einsatz am Patienten in der Praxis. Diese Herausforderungen werden größer, es kommt immer mehr Bürokratie auf die niedergelassenen Medizinerinnen und Mediziner zu. Darauf müssen sie vorbereitet sein, und dafür sorgt der Lehrstuhl für Allgemeinmedizin. Das ist eine hervorragende Sache.
Wir haben auch in der Gesundheitspolitik, was die Abteilung für Gesundheit im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz zu verantworten hat, eine sehr gute Bilanz an positiven Projekten im Gesundheitssektor vorzuweisen. Hier wird eine vielfältige und breit gefächerte Aufgabenstellung wahrgenommen. Es ist eigentlich das Ministerium, das den direktesten Kontakt zu den Menschen hat, weil es um die Fragen geht, die sie am eigenen Leib berühren, nämlich Gesundheit und Verbraucherschutz. Und insbesondere im Bereich der Gesundheitspolitik wird sehr viel getan. Dieser Bereich zeichnet sich meines Erachtens dadurch aus, dass man sich im Ministerium auf diese Fragestellungen auch konzentrieren kann.
So haben wir zum Beispiel sehr gute Fortschritte erzielt bei der Etablierung eines MRSA-Netzwerkes, Krankenhauskeime ist das Stichwort. An der Universitätsklinik Homburg werden einige Untersuchungsreihen durchgeführt. Der Keim wird erforscht und in einer bundesweit einmaligen Studie werden sehr viele Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Eingangsuntersuchung auf diesen Keim hin untersucht. Die Forschungsergebnisse werden uns hoffentlich dabei helfen, in Deutschland auch Vorreiter zu werden bei der Vermeidung der Infektion mit die
sem leider oftmals tödlichen Keim. Das ist eine hervorragende Initiative der Landesregierung.
In der gleichen Abteilung wird zeitgleich ein Projekt erarbeitet zum Thema Rauchen in der Schwangerschaft, wobei das Projekt sinnvollerweise Nichtrauchen in der Schwangerschaft heißen sollte. Denn wir wissen, dass das Saarland im negativen Sinne an erster Stelle liegt, was die Rauchgewohnheiten der Mütter während der Schwangerschaft anbelangt, was dann leider Gottes dazu führt, dass durch das Rauchen sehr viele Kinder mit Schädigungen zur Welt kommen. Hier wird derzeit eine Kampagne im Gesundheitsministerium vorangetrieben, die die jungen Mütter auf die Schwangerschaft vorbereiten und ihnen klar machen soll, dass es während dieser Zeit bitte rauchfrei zuzugehen hat, damit die Kinder gesund auf die Welt kommen.
Ein Projekt, zu dem Sie nicht mehr gekommen sind Herr Kollege Schmidt, ich gehe davon aus, dass Sie es ähnlich lobend erwähnen wollten, wie ich das nun tun werde -, ist das Projekt Demenz im Krankenhaus, kurz DemiK.
Ich finde, es ist ein sehr wichtiges Thema, dass wir uns den demenziell erkrankten Menschen widmen, nicht nur im Bereich der Pflege, sondern auch im Rahmen von Krankenhausbehandlungen, wo bekanntlich viele Patienten in der Allgemeinmedizin behandelt werden, die demenziell erkrankt sind. Hier muss auf diese Patienten so eingegangen werden, wie es diese Erkrankung erfordert. Und es muss das will ich an dieser Stelle auch noch mal erwähnen - Wert darauf gelegt werden, dass der Übergang vom Krankenhaus zu einer möglichen Kurzzeitpflege vernünftig geregelt wird, und zwar so, dass diese Patientinnen und Patienten dann auch zeitnah die Einstufung in eine Pflegestufe erhalten.
Mit diesem Thema befasst sich derzeit auch der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz auf Initiative des Landesseniorenbeirates, Kollegin Biendel. Ich denke, Sie stimmen mir zu, dass das eine Initiative des Landesseniorenbeirates war, auch wenn es in der Zeitung anders zu vernehmen war. Wir werden im Gesundheitsausschuss dafür sorgen, dass die Verantwortlichen, nämlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen, angehört wird und dass auch die Landesregierung angehört wird mit dem Ziel, die schwierige Situation der älteren, demenziell erkrankten Menschen zu verbessern, die derzeit im Krankenhaus sind, die entlassen werden und in eine Kurzzeitpflege müssen, allerdings keine Einstufung in die Pflegestufe haben und somit auf den Kosten sitzen bleiben. Das ist eine unhaltbare Situation, und daran müssen wir arbeiten.
In die gleiche Richtung geht ein Projekt, das sich ebenfalls der Demenzversorgung widmet, es heißt Recognize Saar. Es wird gemeinsam mit der Universitätsklinik Homburg erarbeitet und soll dem Austausch von Wissen und Erfahrung in diesem Bereich dienen. Mit der exzellent betriebenen Demenzforschung am Universitätsklinikum Homburg hat das Saarland die Voraussetzung, einen erheblichen bundesweiten Beitrag zu leisten, damit die Krankheit Demenz besser erforscht wird, dass man sie frühzeitig behandeln und dafür sorgen kann, dass die Menschen besser und zufriedener leben können.
Damit einher geht das Demenznetzwerk Saar, das im Landeshaushalt weiterhin unterstützt wird. Wir stellen auch weiter Mittel zur Verfügung, um das Mammografie-Screening im Bereich der Krebsvorsorge voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird auch das Saarländische Krebsregister weiter ausgebaut, das schon jetzt auf einem bundesweit einmaligen Stand ist und das immer wieder für Studien herangezogen wird und als positives Beispiel dient, wie man mit dem Thema Krebserkrankung umgehen kann. Es ist richtig, Herr Minister, dass hierauf weiterhin ein großes Augenmerk gelegt wird.
Weil diese Projekte so erfolgreich sind, haben wir in unserem Abänderungsantrag noch mal Wert darauf gelegt, dass sie auch in den entsprechenden Kapiteln genannt werden, um sie damit auch langfristig zu sichern. Im Bereich Altenpflege, Altenhilfe, Umlagefinanzierung haben wir mit einem weiteren Abänderungsantrag der Tatsache Rechnung getragen, dass sich immer mehr Menschen für die Altenpflegeausbildung anmelden. Hier haben wir um 300.000 Euro aufgestockt. Mit diesem Ansatz für 2012 werden wir auch schon dem Ansatz für 2013 gerecht, weil wir wissen, dass es einen Anstieg von Ausbildungsverträgen in der Altenpflege geben wird.
Meine Damen und Herren, Sie betreiben Opposition nach dem Motto „Das Ungeheuer von Loch Ness“, das alle Jahre wieder auftaucht. Nun ist dieses Ungeheuer - Nessie wird es genannt - ein durchaus sympathisches Wesen, wofür ich im Grunde auch Sie halte, Herr Kollege Schmidt.
Allerdings stammt die Herangehensweise, wie Sie das von Ihrer Argumentation her betreiben, indem Sie das Ministerium abschaffen wollen, sich der Thematik nicht widmen wollen, eher aus der Abteilung Messie statt Nessie. Sie versuchen hier, Schmutz in die Flure des Ministeriums zu werfen. Wir sind dabei, den wieder wegzukehren und für Sauberkeit zu sorgen, auch im Verbraucherschutz. Das ist die Überleitung, die einigermaßen gelungen ist.
Wir legen den Schwerpunkt in der Tat auf den Verbraucherschutz, damit dieses Thema behandelt wird, und nicht allein auf den vorsorgenden Verbraucherschutz. Das wird in hervorragender Weise durch die Verbraucherzentrale des Saarlandes gewährleistet. Auch diese wird natürlich durch das Ministerium unterstützt und künftig noch stärker unterstützt werden. Wir legen einen Schwerpunkt vor allem auch auf den überwachenden Verbraucherschutz. Es ist bedauerlich, dass Frau Ries jetzt keinen Zwischenruf machen kann, da sie zurzeit präsidiert.
Ich sage Ihnen gleich, es wird nicht möglich sein, sozusagen hinter jeden Nikolaus einen Lebensmittelkontrolleur zu stellen. Das wird auch in der Adventszeit nicht möglich sein.
Aber wir sind, was die Dichte der Lebensmittelkontrolleure anbelangt, bundesweit Vorbild. Meine Damen und Herren, das soll auch in Zukunft so bleiben. Wir werden weiter am Thema Verbraucherschutz dranbleiben. Gesundheit und Verbraucherschutz - ich habe es eben schon einmal gesagt sind die Elemente, die die Menschen am eigenen Leib betreffen. Wir als saarländische Landesregierung und als Koalitionsfraktion legen einen Schwerpunkt in diese Arbeit. Wir lassen uns ganz sicher nicht von den regelmäßig auftauchenden Ungeheuern bei dieser Arbeit verunsichern.
Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass wir dem Einzelplan 07 selbstverständlich zustimmen werden, auch wenn Sie uns diese Zustimmung verweigern werden. Ich nehme immerhin begrüßend zur Kenntnis, dass Sie sich in einer Hälfte Ihrer Redezeit insbesondere mit der Sacharbeit beschäftigt haben und nur die andere Hälfte auf das Thema Messie oder Nessie zurückzuführen war. Vielleicht bessern Sie sich beim nächsten Auftauchen im nächsten Jahr. Ich freue mich schon darauf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 21. September 2011 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen.
§ 25 des Altenpflegegesetzes des Bundes und § 20 des saarländischen Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf ermächtigen die Landesregierung, durch Rechtsverordnung ein Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege beziehungsweise Altenpflegehilfe einzuführen. Eine solche Verordnung wird derzeit von der saarländischen Landesregierung vorbereitet.
Die Durchführung des Kostenausgleichs für die Ausbildung in der Altenpflege und in der Altenpflegehilfe soll nach Inkrafttreten dieser Verordnung einheitlich erfolgen. Dabei soll der Landesregierung organisationsrechtlich die Möglichkeit gegeben sein, eine juristische Person des Privatrechts mit der Durchführung des Kostenausgleichs zu betrauen. Diesbezüglich bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die die wesentlichen Voraussetzungen und Modalitäten der Beleihung regelt. Eine solche Grundlage existiert bisher im Saarland nicht und wird mit dem vorliegenden Gesetz geschaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die im Gesetz über den Altenpflegehilfeberuf festgeschriebene
Zuständigkeit des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung des Kostenausgleichs durch die Befugnis zur Bestimmung einer zuständigen Stelle ersetzt. Hierdurch wird ein Gleichklang mit der bundesgesetzlichen Regelung gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 des Altenpflegegesetzes erreicht.
Redaktionell wird im vorliegenden Gesetzentwurf noch die Ressortbezeichnung im gesamten Gesetz aktualisiert und die Zuständigkeit dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz zugewiesen. Weiterhin wird die gesetzliche Grundlage für die Beleihung einer juristischen Person des Privatrechts mit der Durchführung des Kostenausgleichs sowohl für die Altenpflegeausbildung als auch für die Altenpflegehilfeausbildung geschaffen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf erstmals in seiner Sitzung am 28. September 2011 beraten. In einer weiteren Sitzung am 19. Oktober 2011 fand die Anhörung der Saarländischen Pflegegesellschaft statt und bestätigte die Notwendigkeit und vor allem auch die Dringlichkeit dieses Gesetzes. In dieser Sitzung wurde ferner ein gemeinsamer Abänderungsantrag beraten zur Regelung der Ordnungswidrigkeiten für den Fall mangelnder Mitwirkungspflicht der Einrichtung bei der Ermittlung der Ausgleichsmasse und zur Regelung des unmittelbaren Inkrafttreten des Gesetzes, nämlich nach dem Tag seiner Verkündung.
Das Gesetz und der Abänderungsantrag wurden vom Ausschuss einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags in Zweiter Lesung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns Jahr um Jahr über stetig steigende Lebenserwartung auf der einen Seite und beklagen geburtenschwache Jahrgänge auf der anderen Seite. Was bedeutet das für die Situation in der Altenpflege? Wir haben immer mehr ältere schwerstpflegebedürftige Menschen und haben auf der anderen Seite auf dem Arbeitsmarkt eine Situation, dass der Markt für examinierte Fachkräfte quasi leergefegt ist. Wie kann man dieser Herausforderung begegnen? - Mit Sicherheit kann man dieser Herausforderung begegnen, indem man Maßnahmen ergreift, um die Attraktivität des Pflegeberufes voranzutreiben und insbesondere auch junge Männer für diesen Beruf zu interessieren. Das ist ganz wichtig. Aber eine Maßnahme, die man auch ergreifen kann und die nachweislich erfolgreich ist, ist die Einführung eines Umlageverfahrens in der Altenpflegeausbildung. Das soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorangebracht werden.
Wie ist die Historie der Altenpflegeausbildung? Bereits ab 1996 wurde auf Grundlage des Saarländischen Altenpflegegesetzes und einer hierauf erlassenen Umlageverordnung die Ausbildungsumlage erhoben. Dieses Saarländische Altenpflegegesetz wurde am 01.10.2002 durch das Gesetz für die Altenpflegeberufe im Saarland abgelöst. Damit entfiel die Grundlage für die entsprechende Umlageverordnung. Bereits 2003 wurde dann mit dem Übergang in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes dieses Saarländische Altenpflegegesetz abgelöst durch das Altenpflegegesetz des Bundes, das bis heute Geltung hat. In diesem Altenpflegegesetz des Bundes ist in § 25 Abs. 1 geregelt, dass Landesregierungen ermächtigt werden, zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung Ausgleichsbeiträge zu erheben. Eine Umlageverordnung kann gemäß dem Altenpflegegesetz jedoch nur dann erlassen werden, wenn die Verhinderung eines künftigen oder die Beseitigung eines bereits vorhandenen
Ausbildungsplatzmangels gerichtsfest nachgewiesen ist.
Nach der Auswertung der gemeinsam mit der saarländischen Pflegegesellschaft erhobenen Daten stellte sich heraus - das wurde mehrfach im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz behandelt -, dass es im Saarland derzeit 153 Ausbildungsstellen in der Altenpflege gibt. Bei der sich erhöhenden Pflegeintensität, die zu erwarten ist, und unter Berücksichtigung von Alters- und Sozialstruktur der in der Altenpflege Beschäftigten, müssten bis zum Jahr 2020 jährlich 265 Menschen in der Pflege tätig sein und im Altenpflegeberuf ausgebildet werden. Das ist eine Diskrepanz von über 100 Stellen, die nicht besetzt werden können. Damit ist einwandfrei nachgewiesen, dass gehandelt werden muss und dass im Sinne des Altenpflegegesetzes auch gehandelt werden kann. Hinzu kommt - auch wenn das für die Bewertung nach dem Gesetzesmaßstab unerheblich ist -, dass mit der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung auch der preisliche Wettbewerbsnachteil für die Betriebe aufgehoben wird, die bereits ausbilden. Gleichzeitig entsteht aber auch ein Ausbildungsanreiz für die Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben.
Zum Verständnis: Wenn ein Betrieb bisher ausgebildet hat, dann hat er das logischerweise auf den Pflegesatz umlegen müssen, was bedeutet, dass er am Markt weniger attraktiv ist als Betriebe, die nicht ausgebildet haben. Zusammengefasst ist es ein Gewinn nicht nur für die Betriebe und die Bewohner, sondern auch für diejenigen, die die Pflegesätze zu bezahlen haben, wenn wir dieses Umlageverfahren einführen. Dass die zu erwartenden Verbesserungen, die ich eben zitiert habe, kein Blick in die Kristallkugel sind, das beweisen uns die Zahlen, die wir schon jetzt, allein aufgrund der Ankündigung, dass die Umlagefinanzierung kommt, an den saarländischen Pflegeschulen haben. Wir haben rund 100 zusätzliche Ausbildungsplätze gemeldet bekommen, sodass aktuell 346 Anmeldungen vorliegen, Tendenz steigend. Immerhin 50 Betriebe wollen sich jetzt erstmals an der Ausbildung von Altenpflegepersonal beteiligen. Ich glaube, dass das allein aufgrund der Ankündigung der Einrichtung der Altenpflege-Umlagefinanzierung erreicht worden ist, beweist die Richtigkeit dieses Unterfangens.
Meine Damen und Herren, ein wichtiges Signal ist auch, wie ich finde, dass das mittlerweile parteiübergreifend so gesehen wird, dass alle Fraktionen des Hauses dem Gesetzentwurf beigetreten sind und ihn gemeinsam mit der Koalition einbringen möchten. Dass der Ankündigung jetzt schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage folgen soll, ist in diesem Haus Konsens.
Es hat sich im Dialog mit der Saarländischen Pflegegesellschaft auch herauskristallisiert, dass es im Sinne aller Beteiligten ist, die Organisation dieser Umlagefinanzierung so nahe wie möglich an den Einrichtungen anzusiedeln und sie vor allem auch weitestmöglich in Eigenregie durch die Saarländische Pflegegesellschaft durchführen zu lassen. Um dem zuständigen Ministerium zu ermöglichen, diesem Anliegen in der Verordnung, die dem Gesetz folgen muss, gerecht zu werden, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine gesetzliche Grundlage für die Beleihung einer juristischen Person des Privatrechts mit der Durchführung des Kostenausgleiches sowohl für die Altenpflegeausbildung als auch für die Altenpflegehilfeausbildung geschaffen. Des Weiteren werden aus der Umressortierung resultierende Anpassungen vorgenommen. Meine Damen und Herren, ich bitte herzlich um Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mich fraktionsübergreifend gebeten, den Ihnen vorliegenden Antrag betreffend „Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz korrigieren, Arzneimittelkosten für Patientinnen und Patienten senken, Arbeitsplätze sichern“ heute hier erneut einzubringen - er wurde im
Ausschuss bereits einstimmig verabschiedet - und zu begründen. Dies will ich im Folgenden gerne tun.
Kolleginnen und Kollegen, in der Bundesrepublik Deutschland werden derzeit pro Jahr rund 30 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. Anhand dieser Zahl ist jedem klar: Deutschland ist ArzneimittelHochpreisland. Daher ist es richtig, dass wir versuchen, wo immer möglich Einsparpotenziale nicht nur zu sichten, sondern auch aktiv zu nutzen. Deshalb gehen das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz kurz AMNOG - und das GKV-Änderungsgesetz aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Aber man muss schon genau hinschauen, um zu erkennen, ob möglicherweise auch Fehlentwicklungen damit verbunden sind.
Ich will ganz deutlich sagen: Das AMNOG wirkt. Die Arzneimittelkosten sind im ersten Quartal 2011 um 4,8 Prozent zurückgegangen. Wenn wir uns den aktuellen GKV-Index ansehen, stellen wir fest, dass sie in den ersten vier Monaten des Jahres 2011 sogar um 6,4 Prozent zurückgegangen sind. Gleichwohl ist es so, dass die neu geschaffenen Regelungen zum Teil auch unerwünschte Nebeneffekte haben, und vor allem gibt es Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes. Dadurch werden bewährte Kostendämpfungsansätze im Arzneimittelmarkt unnötig erschwert. Was meine ich mit diesen bewährten Kostendämpfungsaspekten? Es geht um die Arzneimittelreimporte. Sie machen im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel etwa 25 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Dies bedeutet: 2,7 Milliarden Euro Umsatz werden durch Arzneimittelreimporte generiert. Dadurch, dass sie deutlich günstiger sind als die Arzneimittel, die direkt vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden, entstehen Einspareffekte von rund 300 Millionen Euro pro Jahr.
Meine Damen und Herren, ein anderer wichtiger Aspekt kommt hinzu: Allein wegen der Existenz der Reimporteure - wie zum Beispiel das Merziger Unternehmen Kohlpharma - sind die Arzneimittelhersteller regelmäßig gezwungen, sich genau zu überlegen, wie sie den Preis für ihre Medikamente festsetzen. Sie wissen nämlich um die Spanne, die es zwischen dem Herstellerpreis in Deutschland und dem in den Nachbarländern gibt. Wenn sie also ihren Arzneimittelpreis zu hoch ansetzen und dabei genau wissen, dass der Reimporteur das gleiche Medikament sehr viel günstiger auf den deutschen Markt bringt, dann schneiden sie sich in das eigene Fleisch. Sie werden deshalb den Preis für ihr Arzneimittel entsprechend niedriger ansetzen. Allein dieser Umstand zwingt also deutsche Arzneimittelhersteller zur Mäßigung und hat dazu geführt, dass die Arzneimittel in Deutschland inzwischen günstiger sind.
Jetzt zu AMNOG. Meine Damen und Herren, was hat sich seit diesem Gesetz für die Arzneimittelreimporteure und auch für das Merziger Unternehmen Kohlpharma geändert? Es wurde ein grundsätzlicher Vorrang für die Abgabe rabattierter patentgeschützter Arzneimittel durch die Apotheker festgeschrieben, ohne dass darauf geachtet wird, ob ein solches Medikament wirklich das preisgünstigere ist. Man kann sich also Folgendes vorstellen: Der Apotheker muss nachsehen, ob es für ein patentgeschütztes Arzneimittel einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse desjenigen gibt, der es kaufen möchte. Wenn ja, muss er, um sich rechtssicher zu verhalten, dieses Medikament letztendlich verkaufen, selbst wenn es teurer ist als das reimportierte. Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass sich der Apotheker am besten so verhält, auch wenn das Bundesgesundheitsministerium uns sagt, dass es so eigentlich nicht gemeint sei, sondern dass in der Regel schon das preisgünstigste Medikament genommen werden solle. Es gibt also Rechtsunklarheiten; das wird an diesem Fall deutlich. Meines Erachtens muss man genau prüfen, ob man diese Regelung rückgängig machen soll.
Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand: Wenn die Arzneimittelhersteller wissen, dass sich die Apotheker so verhalten, was tun sie dann? Sie bringen natürlich ihre Medikamente in Rabattverträge mit den Krankenkassen ein, und zwar so geschickt, dass möglicherweise nur ein ganz geringer Anteil des Preises unter den Rabatt fällt. Sie wissen, dass sie damit zwar immer noch teurer als der Reimporteur sind, aber ihr Medikament zum höheren Preis werden verkaufen können. Dies konterkariert doch eindeutig die Bemühungen zu notwendigen Einsparungen, wie sie vom AMNOG und dem GKVÄnderungsgesetz eingeführt wurden, und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Man kann dies auch mit Zahlen belegen: Während nur 21 Prozent aller patentgeschützten Arzneimittel Rabattverträgen unterliegen, sind es bei den reimportierten Arzneimitteln 50 Prozent. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
Danke schön, Herr Kollege Waluga. - Meine Damen und Herren, was hat sich durch AMNOG noch geändert? Der Herstellerrabatt ist von 6 auf 16 Prozent erhöht worden und trifft nunmehr auch die Arzneimittelimporteure. Allein dieser Umstand ist schon bedenklich. Womit haben wir es zu tun? Wir haben es mit Arzneimittelimporteuren zu tun. Importeure sind jedoch ihrer Geschäftsart nach keine Hersteller, sondern Händler. Wenn weiterhin versucht wird, sie wie Hersteller zu behandeln, wird der Arzneimittelreimport in weiten Teilen keinen Sinn mehr machen. Die skizzierten Einsparpotenziale werden sich verlieren. Die Zahlen sprechen für sich: Allein in den ersten
beiden Quartalen des Jahres 2011 gab es in Deutschland bei den Arzneimittelreimporteuren einen Umsatzrückgang von 20 Prozent. Allein im Saarland mussten 300 Arbeitsplätze abgebaut werden.
Kolleginnen und Kollegen, das sind Zahlen, die uns im Gesundheitsausschuss aufgerüttelt haben. Sie haben den saarländischen Gesundheitsminister bewegt, und meines Erachtens müssen sie auch uns im Parlament aufrütteln. Sie erfordern energisches Einschreiten in Richtung Berlin. Wir bitten deshalb die saarländische Landesregierung weiterhin, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im SGB V für Importarzneimittel eine Reduktion des Herstellerrabatts von 16 auf wenigstens 6 Prozent verankert wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollte zumindest für den Zeitraum, in dem der erhöhte Herstellerrabatt gilt, der gesetzliche Preisabstand von derzeit 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent, den es ja schon seit Längerem gibt, reduziert werden. Sie müssen sich nämlich Folgendes vorstellen: Derzeit greifen das Abstandsgebot von 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent und der Herstellerrabatt von 16 Prozent, und wenn ein Arzneimittel bereits in einem Rabattvertrag enthalten ist, kann es nicht mehr vernünftig reimportiert werden. Das ist für die Arzneimittelreimporteure eine Überbelastung und geht am eigentlichen Ziel vorbei.
Es sollte gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen werden, was das Beispiel Rabattverträge anbelangt. Hier muss im Gesetzeswerk nachgearbeitet werden. Meines Erachtens muss die Landesregierung beim Bundesgesetzgeber vorstellig werden, um darauf hinzuweisen. Die Landesregierung hat auf den Beschluss hin, den der Gesundheitsausschuss in diesem Hause gefasst hat, bereits einen Antrag im Gesundheitsausschuss des Bundesrates gestellt. Dieser Antrag war nicht unbedingt erfolgreich. Aber dennoch, steter Tropfen höhlt den Stein. Deshalb sollten wir im Bundesratsplenum, das diese Woche stattfindet, den Antrag erneut stellen. Wir bitten die saarländische Landesregierung, dies auch zu tun. Wir bitten sie ebenfalls, sich im weiteren Verfahren entsprechend zu positionieren, denn es steht möglicherweise bereits im nächsten Jahr eine Novellierung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes an. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen dieses Hauses das im Hinblick auf die Bundestagsfraktionen genauso tun werden.
Meine Damen und Herren, eines ist klar. Beim Bund werden viele sagen, das Saarland positioniert sich in dieser Frage natürlich so, weil Arbeitsplätze im Saarland betroffen sind. Das alleine wäre schon legitim und durchaus richtig. Das tun andere Bundesländer auch. Hessen ist die Heimat einiger Arzneimittelhersteller. Die dortige Landesregierung geht natürlich den Interessen der Beschäftigten in Hes
sen nach. Das ist auch in Ordnung. Der Unterschied der saarländischen Position zu der Position anderer Bundesländer ist jedoch, dass die Lobbyarbeit, die die Arzneimittelhersteller in diesen Bundesländern betreiben, nicht gesundheitspolitisch untermauert ist. Das hat mit Einsparbemühungen nichts zu tun, sondern hier wird lediglich rein ökonomischen Interessen nachgegangen. Anders ist es im Saarland. Die vielen Menschen, die in Merzig bei Kohlpharma ihre Arbeit tun, tragen seit Jahren dazu bei, dass im Gesundheitssektor bei den Arzneimitteln Einsparungen stattfinden - und das in nicht unerheblichem Ausmaß.
Deshalb ist eine Modifikation der gesetzlichen Regelungen dringend nötig. Dieses Parlament sendet heute ein einmütiges, ein eindeutiges Signal in Richtung Berlin. Es kann nicht gesundheitspolitisches Interesse jedweden verantwortlichen Politikers sein, dass man sich zum verlängerten Arm der Interessen der Arzneimittelhersteller macht und dadurch versucht, den Stachel im Fleisch dieser Arzneimittelhersteller, nämlich die Reimporteure, ihrer Geschäftsgrundlage zu berauben. Ich bin der Erste, der sagt, wenn Arzneimittel in Deutschland günstiger sind als im Ausland, dann können wir dem Geschäftsmodell der Firma Kohlpharma leider nicht helfen. Das ist auch nicht unserer Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es aber vor allem nicht, uns zum Büttel der Geschäftsinteressen derjenigen zu machen, die Arzneimittel zum Teil zu teureren Preisen in Verkehr bringen wollen, als dies notwendig ist. Leidtragende sind die Versicherten und die Patientinnen und Patienten in diesem Land. Wir wollen sicherlich keine Bevorzugung von Importeuren - das ist nicht unser Ansinnen -, aber wir wollen auch keine Schlechterstellung. Wir wollen einen fairen Wettbewerb. Konkurrenz belebt das Geschäft. Konkurrenz ist im Interesse der Versicherten und der Menschen im Land. Deshalb bitte ich, obwohl ich mir der Unterstützung sicher bin, ganz herzlich darum, diesem Antrag zuzustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Was die Raupe das Ende der Welt nennt, das nennt der Rest der Welt Schmetterling.“ Was der chinesische Philosoph Laotse mit diesen Worten umschreibt, ist auch der Hintergrund dafür, dass es im christlichen Abendland eine Bestattungskultur, einen würdevollen Umgang mit unseren Verstorbenen gibt, weil wir eben glauben, dass nach dem Tod nicht alles zu Ende ist. Deshalb möchten wir an einen Ort zurückkehren, an dem wir Verstorbener gedenken können. Pietät, würdevoller Umgang, das ist die Frage, die sich uns als Koalition, aber auch als CDU-Fraktion beim Thema Bestattungsgesetz stellt. Mit Pietät, mit würdevollem Umgang hat das, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Kollege Linsler, nichts zu tun.
Sie versuchen hier, allein mit Kostenaspekten zu argumentieren. Sie stellen die Frage: Muss es nicht für Menschen, die sich eine Bestattung nicht leisten können, möglich sein, die Asche ihrer Verstorbenen auf irgendeine andere Art zu entsorgen? Das halte ich für pietätlos.
Pietätlos finde ich es auch, wenn Sie an diesem Rednerpult sagen, dass Sie sich bei diesem Thema wünschen, eine Einigung hier im Haus zu erzielen, und gleichzeitig fälschlicherweise darauf hinweisen, dass es in einer Anhörung im saarländischen Landtag ein Anliegen der FDP-Landtagsfraktion gewesen sei, eine entsprechende Regelung herbeizuführen. Das ist nicht der Fall. Dazu muss man damals in diesem Haus nicht als Fraktion vertreten gewesen sein. Man kann anhand der Landtagsprotokolle nachvoll
ziehen, dass das so nicht war, Kollege Linsler. Und außerdem: Wenn man denn beabsichtigt, eine gemeinsame Gesetzesinitiative hier voranzubringen, dann nimmt man doch, wie ich meine, vorher einmal Kontakt mit anderen Fraktionen auf. Das war jedoch nicht Ihr Ansinnen. Ihr Ziel war es einmal wieder, einen Keil zwischen die Koalitionspartner zu treiben. Ich sage Ihnen, ohne etwas vorwegnehmen zu wollen: Das ist Ihnen damit sicherlich nicht gelungen, und vor allem gelingt das nicht auf dem Rücken von Menschen, die sich um ihre Verstorbenen sorgen.
Aber, Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich sehr gern zu diesem Thema äußern, weil ich schon der Meinung bin, dass es ein Thema ist, das die Menschen im Land betrifft. Jeder muss sich im Laufe seines Lebens damit auseinandersetzen, nahe Angehörige zu verlieren. Oftmals wird schon in der letzten Lebensphase eines Menschen über die Form seiner Bestattung gesprochen, doch spätestens nachdem der Tod eingetreten ist, haben sich die Angehörigen mit der Frage zu befassen, wie sie ihn bestatten möchten.
So beständig der Tod ist, so beständig ist auch der Wandel. Die Art, wie wir unsere Verstorbenen bestatten, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten und insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten, die auch ich überblicken kann, stark gewandelt. Ich erinnere mich noch daran, dass man sich, als ich noch als Kind mit auf den Friedhof gegangen bin, in meinem Heimatort aufgeregt hat, wenn sich jemand für eine Platte auf dem Grab entschieden hat. Später wurde diese Aufregung von der Aufregung über Rasengräber abgelöst, und dann kam irgendwann die Aufregung über Urnenbestattungen. Das heißt, ich erkenne an, hier hat sich etwas gewandelt. Es ist ernst zu nehmen, dass inzwischen auch in meinem Heimatort Urnenbestattungen eine Selbstverständlichkeit sind und niemand mehr daran Anstoß nimmt, dass sich dadurch niemand mehr in seiner sittlichen Gefühlswelt beeinträchtigt fühlt. Schauen wir uns die Zahlen an. In Deutschland wählen derzeit über 41 Prozent der Menschen die Urnenbestattung als Bestattungsform, in Großbritannien sind es 71 Prozent.
Sie sehen: Weil die Bestattungsformen im Wandel sind, hat sich auch das Hohe Haus damit beschäftigt. Das haben Sie ja schon erkannt. Im Jahr 2003 wurde das saarländische Bestattungsgesetz grundsätzlich novelliert; in den Jahren 2005 und 2006 gab es eine weitere Liberalisierung. Zum Beispiel wurde es den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aus dem südeuropäischen Ausland in das Saarland gekommen sind, ermöglicht, oberirdische Grabkammern zu errichten. In den Jahren 2009 und 2010 wurden Anpassungen europarechtlicher Art am Bestattungsgesetz vorgenommen.
Im Ergebnis, Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Saarland eines der liberalsten Bestattungsgesetze in der Bundesrepublik. Wir haben weitaus mehr Bestattungsmöglichkeiten, als die Kommunen tatsächlich nutzen. Jeder, der kommunalpolitisch tätig ist, weiß, dass dies so ist. Und ich sage hier ganz deutlich: Das Saarland kann sich mit seinem derzeit geltenden Bestattungsgesetz, was die Liberalität anbelangt, im bundesweiten Vergleich durchaus sehen lassen, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Linsler, Sie haben die Verstreuung der Asche des Verstorbenen angesprochen. Wahrscheinlich wissen Sie es nicht genau: Auch dies war Thema der breit angelegten Anhörung im damaligen Ausschuss für Gesundheit und Soziales des saarländischen Landtags. Im Ergebnis wurde im Saarland kein Bedarf für eine solche Bestattungsform gesehen. Insbesondere die Kirchen haben in dieser Anhörung ihre Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass es nicht nur aus ihrer weltanschaulichen Sicht, sondern auch aus ihrer Erfahrung mit der Trauerarbeit mit Menschen heraus wichtig ist, dass man an einen Ort des Trauerns zurückkehren kann. Man hat in der damaligen Anhörung auch gesagt: Wenn der Gesetzgeber unbedingt meint, so eine Möglichkeit einräumen zu müssen, sollte man zumindest auch vorschreiben, dass an solchen Aschefeldern Gedenktafeln angebracht werden. Man muss nur nach Luxemburg fahren, um zu sehen, wie so etwas aussieht. An Allerheiligen zum Beispiel liegen diese Aschefelder voll mit Kränzen. Wenn Sie also so etwas aufgreifen, Herr Kollege Linsler, hätte ich schon erwartet, dass dies auch in Ihrem Gesetzentwurf geregelt ist. Aber das regeln Sie nicht. Sie wissen: Bisher ermöglichen nur drei von 16 Bundesländern, nämlich Nordrhein-Westfalen, MecklenburgVorpommern und Brandenburg, die Verstreuung der Asche von Verstorbenen. Also die Notwendigkeit dafür wird auch im bundesweiten Vergleich nicht unbedingt gesehen.
Ich sage Ihnen aber auch, dass man durchaus in Form einer Anhörung noch einmal darüber diskutieren kann. Denn zumindest gibt es bei dieser Form der Bestattung einen letzten Ort der Totenruhe. Anders verhält es sich bei Ihrem Vorschlag, die Urne mit den Überresten des Verstorbenen an den Erben oder Berechtigten zu übergeben. Sie sagen zu Recht, dass dies beispielsweise in der Schweiz möglich sei. Ich sage ganz deutlich, dass die Wahrung der Totenruhe, die sich letztendlich auch aus den Menschenrechten ableitet, in Deutschland ein Grundsatz, ein hohes Kulturgut ist, dessen Verletzung im Übrigen auch strafbewehrt ist. Hiervon sollten wir in diesem Haus nicht abrücken. Kein Bestattungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland sieht eine Regelung vor, wie Sie sie vorschlagen, bei der vom Grundsatz der Wahrung der Totenruhe Abstand genommen werden soll. Die Urne mit der
Asche von Verstorbenen soll Angehörigen einfach in die Hand gegeben werden. Ich glaube, das sollte in diesem Lande nicht möglich sein. Dabei werden wir auf keinen Fall mitmachen. Das wird es mit der Koalition nicht geben.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen auch begründen, warum wir der Auffassung sind, dass man es nicht so machen kann, wie Sie es vorschlagen. Sie haben Ihre Regelung meines Erachtens viel zu weit gefasst. Sie werden Fragen, die sich in der praktischen Handhabung stellen, nicht gerecht. Das beweist wieder einmal, dass es Ihnen möglicherweise mit diesem Vorschlag gar nicht ernst ist, denn Sie wissen, dass dies so nicht mitgetragen werden kann. Sie äußern sich zum Beispiel nicht dazu, wie weit der Wunsch des Verstorbenen überhaupt gehen kann. Sie äußern sich nicht dazu, wie die Totenruhe gewahrt werden kann, wenn die Urne mit der Asche eines Verstorbenen auf einem Privatgrundstück bestattet wird. Sie sagen nichts dazu, wie die Ehrung und Andenkenpflege für jedermann möglich sein kann, wie es auf öffentlichen Friedhöfen oder in einem Friedwald möglich ist. Wie soll das ermöglicht werden, wenn jemand die Urne im Schrank aufbewahrt? Sie sagen außerdem nichts dazu, wie nach dem Tod desjenigen, der die Asche verwahrt, mit der Asche verfahren wird. Auch dazu gibt es in Ihrem Gesetz keine Regelung. Sie sagen nichts dazu dieses Beispiel haben Sie selbst angeführt -, was passiert, wenn jemand auf einem Privatgrundstück begraben wurde, wenn dieses Grundstück möglicherweise veräußert wird.
Ich glaube fest, Herr Kollege Linsler, wenn Saarländerinnen und Saarländer ein Haus kaufen, möchten sie später nicht feststellen müssen, dass sich auf ihrem neu erworbene Grundstück ein wie auch immer geartetes Grab, eine wie auch immer geartete Gedenkstätte befindet. Das hat nichts mit der Würde und der Ehrung der Würde des Verstorbenen zu tun. Das machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, Benjamin Franklin hat einmal gesagt, es gibt im Leben nichts Sichereres als den Tod und die Steuern. Ich wandle es etwas ab: Nichts ist sicherer als der Tod und die Gebühren. Sie haben Recht, Sterben ist nicht unbedingt günstig - in Deutschland und im Saarland nicht. Das wissen wir. Deshalb will ich auf den Kostenaspekt eingehen. Ich sage Ihnen aber, unerträglich ist für mich die Vorstellung, dass wir jemandem mitteilen, weil du es dir nicht leisten kannst, eine würdevolle Bestattung zu wählen, weil du es dir nicht leisten
kannst, dich auf einem Friedhof bestatten zu lassen, kehren wir deine Asche eben in die Wiese. - Das halte ich für unerträglich.
Deshalb weise ich darauf hin, dass wir im Saarland auf Initiative des damaligen Sozialministers Josef Hecken in den Jahren 2005 und 2008 -, was Sozialbestattungen anbelangt, vorbildlich sind. In keinem anderen Bundesland ist es so dezidiert geregelt wie im Saarland. Wenn es zu einer Sozialbestattung kommt, wenn sich jemand eine Bestattung nicht leisten kann, dann gibt es eine Absprache zwischen den Leistungserbringern, nämlich den Bestattern, und denjenigen, die die Leistungen zu tragen haben, den Sozialämtern. Es ist ganz klar geregelt, dass eine solche Bestattung würdevoll vonstatten zu gehen hat. Es ist kein Armenbegräbnis. Das gibt es im Saarland nicht. Deshalb sage ich Ihnen, dass dieser Aspekt meines Erachtens im Saarland nicht trägt. Wir haben keine Armenbegräbnisse. Jeder bekommt ein würdiges Begräbnis. Selbst wenn man das Geld nicht hat, kann man wählen, ob man eine Urnenoder eine Erdbestattung möchte.
Ich fasse zusammen. Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für Aschefelder. An uns ist niemand herangetreten, weder von kommunaler Seite noch Betroffene, die gesagt hätten, sie hätten das im Saarland gerne. Wir sind der Meinung, dass Ihre Regelungen zur Übergabe der Überreste des Verstorbenen in den Privatbesitz unzureichend sind. Sie widersprechen unserer Vorstellung von der Wahrung der Totenruhe und damit der Menschenwürde. Vor allem aber kann Ihr Vorstoß überhaupt kein Ersatz sein für eine würdevolle Sozialbestattung, wie sie - leider Gottes, muss man sagen - immer häufiger stattfindet. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Ich sage aber auch ganz deutlich, als Koalition werden wir uns noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der ganz normalen Fortschreibung der Gesetzgebung im Bestattungswesen mit diesen Themen beschäftigen.
Wir machen das dann im geordneten parlamentarischen Verfahren. Es wird dazu mit Sicherheit noch einmal eine Anhörung geben. Auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, sind herzlich eingeladen, sich gewinnbringend einzubringen.
Ich gehe davon aus, Sie konnten aus der heutigen Debatte das eine oder andere zum Thema mitnehmen und lernen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Heute wird durch die Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Saarlandes eingebracht. Worum geht es? Die Vollstreckung von Geldforderungen ist eine öffentlichrechtliche Pflichtaufgabe, die der öffentlichen Sicherheit dient, aber auch der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wir wissen aber, dass die Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlich leistungsfähigen Kommunen leben. Insofern macht es Sinn, Möglichkeiten zu schaffen für Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Stellen, um Geldforderungen beizutreiben. Die öffentlichen Verwaltungen sind dazu angehalten, ihre Verwaltungsprozesse an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen anzupassen und diese so effizient und effektiv wie möglich zu gestalten. Des Weiteren zwingt nicht zuletzt die Haushaltslage in unseren Kommunen dazu, die Einnahmeseite zu verbessern. Aus diesen Gründen wurde unter Federführung des Landesverwaltungsamtes die Projektgruppe „Kooperation Forderungsmanagement PG KFM“ eingerichtet. Diese Projektgruppe stellt im Rahmen ihres Auftrages unter anderem die Durchführbarkeit der gemeinsamen Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Anstalten des öffentlichen Rechts im Rahmen einer freiwilligen Kooperation mit dem Landesamt für Verwaltung dar.
Warum ist dieses Gesetz besonders eilbedürftig und notwendig? Im Verlauf der Projektarbeit hat sich gezeigt, dass eine gesetzliche Grundlage notwendig ist, um diese Kooperation möglicher Partner bereits in der Pilotierungsphase auszugestalten. Im Interesse insbesondere der Kooperationspartner, die an dieser Pilotierungsphase teilnehmen - der EVS sowie die Gemeinden Marpingen und Illingen -, ist es sachdienlich, diesen Gesetzesentwurf schnellstmöglich im Parlament einzubringen.
Ich will dies an zwei Beispielen aus der Praxis verdeutlichen. In der Gemeinde Marpingen ist es so, dass der Vollstreckungsbeamte im Laufe des ersten Halbjahres oder im nächsten Halbjahr in den Ruhestand eintreten wird und deshalb eine entsprechende Stelle neu besetzt werden müsste, so es diese Gesetzesgrundlage nicht gäbe. Wenn wir aber heute diese Gesetzesgrundlage schaffen, dann muss diese Stelle nicht besetzt werden, zumindest für den Zeitraum der Pilotphase. Man kann schauen, ob die Vollstreckung in Kooperation mit dem Landesverwaltungsamt vernünftig läuft, und später darüber entscheiden.
Das zweite Beispiel - der EVS. Sie wissen, dass der EVS seit Beginn des Jahres selbst für die Vollstreckung seiner Forderungen zuständig ist. Bislang wurde noch nichts beigetrieben. Auch deshalb wäre der EVS darauf angewiesen, dass wir diese Gesetzesgrundlage haben, um das an das Landesverwaltungsamt delegieren zu können.
Darüber hinaus erhoffen sich die Kooperationspartner durch einen raschen Einstieg in die Pilotphase neben Synergieeffekten und Effizienzsteigerungen erhebliche Kosteneinsparungen. Das ist klar; darum geht es. Deshalb sollten wir mit der Gesetzgebung nicht abwarten. Wir sollten sie schon jetzt einbringen, bevor eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt werden kann. Es ist logisch: Ich kann eine KostenNutzen-Analyse nur dann vorlegen, wenn ich schon entsprechend gehandelt habe.
Wie sieht die Lösung aus? Der Entwurf sieht im Sinne des Projektauftrages die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Ermöglichung einer freiwilligen Kooperation - zunächst im Rahmen des Projektes und einer anschließenden Pilotierungsphase - von Gemeinden, Gemeindeverbänden, sonstigen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Landesverwaltungsamt auf dem Gebiet öffentlich-rechtlich vollstreckbarer Forderungen vor. Geregelt werden die rechtliche Form der Kooperation durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung, deren Mindestinhalte und ihre Bekanntmachung. Der Umfang der Vollstreckungsbefugnis des Landesverwaltungsamtes wird im vorliegenden Gesetzentwurf klargestellt.
Durch die Schaffung der rechtlichen Grundlage einer solchen Kooperation wird der kommunalen Seite eine Option - ich betone, es ist eine Option - eröffnet, von welcher sie Gebrauch machen kann, wozu sie aber nicht verpflichtet ist. Eine Kommune, die leistungsfähig ist und Vollstreckungsbeamte hat, kann natürlich selbst vollstrecken. Es geht uns darum, dass es möglicherweise Kommunen gibt, die darauf verzichten möchten, wie das in Marpingen der Fall ist. Deshalb ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung natürlich nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich, sodass die Interessen beider Kooperationspartner ausreichend gewahrt sind.
Bevor eine auf Dauer angelegte Kooperation vereinbart werden soll, wird zunächst innerhalb des Projektes das potenzielle Vollstreckungsvolumen erhoben. Außerdem sollen in einer Pilotierungsphase die näheren Modalitäten der Umsetzung eruiert werden, um schließlich in einer Kosten-Nutzen-Analyse eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit und damit zur Sinnhaftigkeit einer Kooperation treffen zu können.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, ich konnte hinreichend überzeugen, dass diese Ge
setzesgrundlage notwendig ist. Ich bitte deshalb um Unterstützung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Waluga, ich freue mich, dass Sie Ihren Wiedereintritt in den Landtag gleich richtig wahrnehmen und sofort mit einer Rede beginnen. Insofern ist heute sicherlich ein guter Tag. Ein guter Tag ist heute allerdings auch, wenn es in diesem Land um einen umfassenden Datenschutz geht.
Herr Kollege Waluga, bereits im Koalitionsvertrag, der bekanntlich vor dem Urteil vom 09. März 2010 verfasst wurde, haben die Regierungsparteien festgehalten, dass ein unabhängiges Datenschutzzentrum geschaffen werden soll, das - so wörtlich - als bürgernahe Kontroll- und Beratungsinstanz dienen und die zentrale Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen in allen Fragen des Datenschutzes sein soll. Sehen Sie, es ist etwas zu kurz gesprungen, sich die Schlagzeilen einer Tageszeitung zu diesem Thema zu eigen zu machen. Die Regierungskoalition hat bereits sehr frühzeitig Bedarf gesehen und die Dinge in die Hand genommen. Was jetzt erfolgt, ist eine gründliche Abarbeitung der Themen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, und ich glaube, wir liegen hiermit auch noch sehr gut in der Zeit.
Meine Damen und Herren, in der Tat werden im Saarland zurzeit die Aufgaben der Datenschutzaufsicht über öffentliche und nicht öffentliche Einrich
tungen von zwei unterschiedlichen Datenschutzkontrollstellen wahrgenommen. Der Minister hat es gesagt: Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes im öffentlichen Bereich obliegt der Landesbeauftragten für Datenschutz; die Aufsicht über Unternehmen, Betriebe und sonstige nicht öffentliche Einrichtungen obliegt dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten.
Die Datenschutzkultur im öffentlichen Sektor ist im Saarland sicherlich auch aufgrund der Verdienste der Datenschutzbeauftragten und ihrer Vorgänger sehr hoch entwickelt. Im nicht öffentlichen Bereich indes kann man die Lage durchaus etwas kritischer sehen. Insofern liegt der Minister, wenn er den ehemaligen Verfassungsrichter Grimm zitiert, meiner Meinung nach ganz richtig. Und nicht zuletzt gab es Schlagzeilen, die uns allen noch in Erinnerung sind. Ich nenne beispielhaft folgende: Datenschutz in Online-Netzwerken mangelhaft. Für diese Feststellung hat man nicht unbedingt die Stiftung Warentest gebraucht. Dieser Mangel war bekannt, insbesondere was die Sicherheit in sozialen Netzwerken anbelangt.
Ich nenne aber auch folgendes Thema: Arbeitnehmerdatenschutz in Gefahr. Ich erinnere an einige Spitzelaffären, die wir insbesondere im Jahr 2009 leider Gottes zu verbuchen hatten. Ich denke auch an den Widerstand im Hinblick auf die Diskussion über Google Street View. Inzwischen gibt es dort über 250.000 Widersprüche. Das muss man sich schon einmal vor Augen führen. Es wird deutlich, dass in der Bevölkerung gerade auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bewegung „Online in sozialen Netzen“ ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht. Die Bevölkerung ist entsprechend sensibilisiert.
Datenspeicher werden nicht zu Unrecht als die Goldminen des 21. Jahrhunderts gesehen. Der Wunsch nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten und nach informationeller Selbstbestimmung ist entsprechend groß. Hinzu kommt, dass ein verstärkter Datenaustausch auch zwischen nicht öffentlichen und öffentlichen Stellen zu verzeichnen ist. Insofern macht eine einheitliche Beratung von Datenschutzaspekten absolut Sinn. Deshalb sollen die Zuständigkeiten im Saarland künftig unter einem Dach, nämlich bei Landesdatenschutzbeauftragten konzentriert werden.
Datenschutzaufsicht gibt es damit künftig aus einer Hand, ebenso die Kontrolle und Ahndung. Darauf hat der Minister hingewiesen. Das Datenschutzzentrum soll als neues Kompetenzzentrum herausgearbeitet werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir einer wirksamen Realisierung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich entgegen.
Herr Kollege Waluga, Sie haben das Thema Personal angesprochen. Zunächst einmal ist es sehr wichtig, dass die personellen Ressourcen zur Landesdatenschutzbeauftragten und in die neue gemeinsame Stelle gehen. Darauf hat der Minister hingewiesen. Ich will ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass wir heute in Erster Lesung des Gesetzes die strukturellen Bedingungen festlegen, unter denen künftig im Datenschutz im Saarland gehandelt wird. Die Frage der personellen Ausgestaltung - das gestatten Sie mir, Herr Kollege - ist meines Erachtens eher Thema der Haushaltsberatung und nicht unbedingt der Debatte in Erster Lesung.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass nach der Schaffung der neuen Stelle neben der Kontrolle auch das Thema Beratung eine zentrale Rolle spielen und ein zentraler Baustein werden kann und sollte, insbesondere dann, wenn man Datenschutz als Bildungsaufgabe versteht. Denn obwohl die Menschen immer sensibler mit personenbezogenen Daten umgehen und immer sensibler auf deren Verwendung reagieren, stellen wir fest, dass im Internet immer mehr dazu übergegangen wird, möglichst viel von sich preiszugeben und ein möglichst klares Profil von sich zu erstellen. Damit wird es auch unerwünschten Kräften ermöglicht, entsprechende Profile zu erstellen. Das kann von den Menschen nicht gewünscht sein. Deshalb muss man immer wieder darauf hinweisen, dass dies nicht gut ist. Bereits heute macht die Landesdatenschutzbeauftragte im Internet, in den sozialen Netzen einen sehr guten Job, indem sie immer wieder darauf hinweist, welche Gefahren der Umgang mit personenbezogenen Daten im Netz beinhaltet. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
Wichtig ist auch, dass wir künftig von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verlangen, dass sie zwischen nicht öffentlichem und öffentlichem Datenschutz unterscheiden. Allein das ist eine Hürde, die es abzubauen gilt. Künftig wird es aus einer Hand sein. Es wird einen Ansprechpartner geben. Das trägt in hohem Maße zu mehr Bürgerfreundlichkeit bei. Deshalb sind wir auf dem richtigen Weg.
Ich will ebenfalls - wie auch schon angesprochen nicht unerwähnt lassen, dass wir mit der Übertragung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden. Das Vorschlagsrecht, das die Landesregierung bisher hatte, fällt weg. Dies möchte ich ebenfalls erwähnen. Es ist nun Aufgabe des Parlamentes, eine Landesdatenschutzbeauftragte oder einen -beauftragten zu wählen. Damit gehen wir einen konsequenten und richtigen Schritt in Richtung Stärkung
der Rechte des Parlaments. Deshalb ist das heute ein guter Tag für uns alle.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Internet vergisst nichts. Der Minister hat recht, jeder Bürger ist der beste Datenschützer, wenn er sensibel mit seinen Daten umgeht. Es geht deshalb heute nicht darum, dass der Staat das Ruder für die Bürgerinnen und Bürger in die Hand nimmt, sondern darum, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Daten gefördert wird. Mit der Bündelung des Datenschutzes unter einem Dach gehen wir in die richtige Richtung. Wir versetzen die Institution in die Lage, dies den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln. Deshalb unterstützen wir als CDUFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf und bitten die anderen Fraktionen um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 19. Sitzung am 23. März 2011 in erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hat im Oktober 2009 eine Neufassung der Krebsfrüherkennungs
richtlinie beschlossen. Diese ist im Januar 2010 in Kraft getreten. In dieser Neufassung wurden insbesondere detaillierte neue Regelungen zum Datenfluss und der Datenorganisation sowohl des Einladungswesens als auch der Evaluation des Mammographie-Screenings eingeführt. Die landesrechtliche Umsetzung dieser Vorschriften erfordert eine entsprechende Anpassung der Regeln zur Mitwirkung des Saarländischen Krebsregisters bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen und der Aufgaben der beim Krebsregister geführten Zentralen Stelle zur Durchführung und zum Monitoring des Einladungswesens.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden die erforderlichen Angleichungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls notwendige Anpassungsregelungen zur Zusammenarbeit des Saarländischen Krebsregisters mit dem neuen Krebsregisterdatenzentrum beim Robert-Koch-Institut in Berlin. Schließlich wird zur Vereinfachung weiterer möglicherweise notwendiger Verlängerungen des Krebsregistergesetzes eine Befristung des Stammgesetzes bis zum 31. Dezember 2020 bei gleichzeitiger Entfristung des Änderungsgesetzes zum Krebsregistergesetz vorgenommen. Durch die Übertragung der Zuständigkeiten für das Berufsrecht in den Altenpflegeberufen auf das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz - in Artikel 3 und 4 des Gesetzentwurfes geregelt - wird eine Vereinheitlichung der Verfahrensweisen im Berufsrecht der Gesundheitsfachberufe insgesamt vollzogen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. März 2011 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, Sie haben eben in Ihrem Beitrag sehr stark auf das Unternehmen SaarGummi in Büschfeld abgezielt, insbesondere auf das aktuell laufende Insolvenzverfahren. Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass das Unternehmen SaarGummi nicht nur insgesamt für die Saarwirtschaft im Automotive-Sektor eine tragende Säule darstellt, sondern insbesondere für die Region im Hochwald auch ein sehr wichtiger Arbeitgeber ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch aus diesem Haus dem Unternehmen und der Belegschaft des Unternehmens die notwendige Unterstützung zukommen lasen.
Ich sage aber auch ganz deutlich: Die saarländische Landesregierung hat im Falle SaarGummi bei dem anstehenden Insolvenzverfahren ihre Hausaufgaben gemacht.
Das zeigt sich am regelmäßigen Kontakt mit der Belegschaft, das zeigt sich aber auch an Maßnahmen, die getroffen wurden, wie zum Beispiel die Übernahme einer Bürgschaft oder auch der Ankauf des Grundstückes, auf dem das Unternehmen in Büschfeld steht, durch die Saarland Bau und Boden.
Wie ist die Situation aktuell? Im laufenden Insolvenzverfahren stellen sich derzeit zwei Möglichkeiten dar. Es ist denkbar, dass das Unternehmen als Ganzes veräußert wird. Es ist aber auch denkbar, dass Teilbereiche des Unternehmens an neue Investoren veräußert werden. Da wir aber wissen - aus Gesprächen mit der ehemaligen Unternehmensführung, mit dem Insolvenzverwalter, mit der Belegschaft -, dass einzelne Teile des Unternehmens nicht tragfähig genug sind, um diese gesondert zu betreiben, muss der Veräußerung des Unternehmens als Ganzes Vorrang gegeben werden. Hier habe ich Vertrauen, dass das beauftragte Unternehmen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die weltweit durchaus einen sehr guten Ruf hat, in der Lage ist und die Kompetenz hat, dieses Veräußerungsverfahren durchzuführen, dass es eine bessere Kompetenz hat als wir hier in diesem Hause.
Dieses Unternehmen hat Erfahrung, international, vor allem aber auch in ähnlich gelagerten Fällen, ja sogar in Fällen, in denen Wettbewerber von SaarGummi betroffen sind. Deshalb glaube ich, dass das generelle Misstrauen, dass Sie an dieser Stelle formulieren - latent gegenüber dem beauftragten Unternehmen, aber auch gegenüber allen möglichen infrage kommenden Investoren -, fehl am Platze ist. Ich bin dem Kollegen Eugen Roth sehr dankbar, dass er deutlich gesagt hat, dass wir in dieser Debatte mit Fingerspitzengefühl herangehen müssen, um den aktuell laufenden Verhandlungen nicht zu schaden. Ich bin der Überzeugung, dass gerade nach den negativen Erfahrungen, die wir mit dem Investor gemacht haben, der die Firma SaarGummi betrieben hat, es jetzt wichtig ist, alle Chancen zu nutzen, die sich aus dem aktuell laufenden Insolvenzverfahren ergeben.
Es gibt ja bereits erste Erfolge. Wir haben festgestellt, dass die Kunden an dem Unternehmen SaarGummi festhalten. Die haben gesagt: Jawohl, lasst uns gemeinsam schauen, dass ein Käufer für das Unternehmen gefunden wird, lasst uns sehen, dass diese innovative, gute Produktpalette weiterentwickelt werden kann. Die wissen, dass in Büschfeld eine motivierte Belegschaft am Werk ist. Die sind genau wie wir der Auffassung, dass der Standort Büschfeld der Kernstandort des Unternehmens ist, den es auch zu erhalten gilt.
Kollege Bernd Wegener hat es gesagt: Es ist eine erste Auswahl getroffen worden. Es waren ursprünglich 15 Unternehmen, die in die nähere Auswahl kamen. Das sind alles Investoren, die aus dem Bereich Automotive kommen. Das sind keine Finanzjongleure, sondern das sind Unternehmen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie in der Lage sind, das Unternehmen nach vorne zu bringen.
Aus unserer Sicht gibt es zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keine Veranlassung, darüber nachzuden
ken, Landesbeteiligungen ins Gespräch zu bringen. Es gibt auch überhaupt keinen Anlass dafür, jetzt darüber nachzudenken, Belegschaftsbeteiligungen ins Gespräch zu bringen. Darüber kann man grundsätzlich reden, aber erst dann, wenn ein Investor gefunden ist. Und das muss natürlich auf freiwilliger Basis geschehen, denn eine Mitarbeiterbeteiligung kann nur dann erfolgreich sein, wenn dies von den Mitarbeitern auch gewünscht ist. Das darf nicht erzwungen werden. Da müssen Sie uns schon genauer sagen, was Sie sich unter dem vorstellen, was Sie eben hier vorgetragen haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Eines gilt es hier festzustellen. Herr Kollege Linsler, auf Ihren Redebeitrag hätte man definitiv den erhöhten Vergnügungssteuersatz erheben müssen. Was Sie hier dargeboten haben, ist an Satire fast nicht mehr zu überbieten. Sie sagen zu Beginn Ihrer Rede, wir wissen, was wir als Gesetzentwurf einbringen, ist verfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, das ist nicht zulässig. Sie sagen aber, wir bringen es trotzdem ein, wir sind der Meinung, dass es für eine Übergangszeit gelten kann. Ich sage Ihnen ganz klar, das machen wir nicht mit. Wir können einem Gesetzentwurf, der verfassungswidrig ist, nicht zustimmen.
Da ich Ihnen aber positiv unterstelle, dass Ihr Anliegen ein richtiges ist und auch einen Sinn hat, will ich mich in der Sache mit dem Thema auseinandersetzen. Das zweifelhafte Geschäft mit den einarmigen Banditen hat mittlerweile in unseren Städten und Gemeinden Ausmaße erreicht, die so nicht zu tolerieren sind und die ganz unerfreuliche soziale Nebenwirkungen haben.
Allerorts in Deutschland ist das der Fall. Die Spielhallen wuchern. Man kann sie an den Autobahnabfahrten sehen, wir sehen sie aber auch in den Innenstädten.
Es ist allerdings auch ein Phänomen, das mit unserer Grenzlage zu tun hat. Deshalb gibt es im Saarland eine überdurchschnittliche Belastung - wie ich es einmal nennen möchte - durch Standorte von Spielhallen. Sie haben anhand von Zahlen richtig dargestellt, wie es sich entwickelt hat. Ich möchte diese Zahlen nicht wiederholen. Fakt ist, dass ich es in meiner eigenen Heimatstadt Neunkirchen tagtäglich sehe. Wir haben dort mittlerweile 18 Spielhallen. Pro Woche gibt es durchschnittlich zwischen zwei und drei Anfragen auf Genehmigung von neuen Spielhallen. Ich sage Ihnen auch aus Sicht eines Kommunalpolitikers, dass es mittlerweile schon recht schwierig ist, sich mit den vorhandenen Instrumentarien gegen diese Dinge zu wenden.
Es sind aber vor allem die sozialen Folgen des Spielhallen-Booms, die uns zu schaffen machen, die insbesondere jugendlichen Menschen zu schaffen machen. Ganz abgesehen von dem Leid der Betroffenen und ihrer Familien sind die Folgen letztendlich Verschuldung und Verarmung. Wir haben es mittlerweile auch nicht selten mit Beschaffungskriminalität bei Menschen zu tun, die pathologisch glücksspielen. Aus diesem Grunde ist die saarländische Landesregierung entschlossen, gegen pathologisches Glücksspiel vorzugehen. Sie macht sich für Glücksspielprävention stark. So wird beispielsweise das ehemalige Modellprojekt „Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel“ durch die saarländische Landesregierung, durch die Sozialministerin weitergeführt. Obwohl die Bundesmittel ausgelaufen sind, werden rund 25.000 Euro aus Landesmitteln für dieses wichtige Projekt eingesetzt.
Gleichzeitig wird aus Mitteln, die aus dem staatlichen Glücksspiel kommen, die Landesfachstelle „Glücksspielsucht“ betrieben. Wir haben auch eine Fachstelle für Alkohol-, Medikamenten- und Glücksspielfragen, an der zum Beispiel auch Spielerselbsthilfegruppen angesiedelt sind. Das ist eine ganz, ganz wichtige Arbeit. Diese Stellen sind beratend tätig für Glücksspielbetroffene, sie sind aber auch in präventiven Projekten tätig.
Wir sind außerdem stolz darauf - das darf ich als gesundheitspolitischer Sprecher meiner Fraktion sagen -, dass wir im Saarland in den Kliniken Berus und Münchwies ganz hervorragende stationäre wie auch ambulante Angebote haben für pathologische Glücksspielerinnen und Glücksspieler, die von saarländischen Patientinnen und Patienten, aber auch überregional wahrgenommen werden. Was im Saarland in Sachen Prävention und Behandlung für pathologische Glücksspieler getan wird, kann sich absolut sehen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den unmittelbar Betroffenen, nämlich den Menschen, die glücksspielsüchtig sind, wie man das im Volksmund nennt, sind aber auch die Kommunen extrem von
der Expansion der Spielautomatenindustrie betroffen. Dieser Trend birgt die Gefahr, dass sich der Charakter einzelner Straßenzüge, ja ganzer Kommunen nachhaltig verändert und Auswirkungen auf das soziale und ökonomische Gesamtgefüge entstehen. Wir haben es Ende letzten Jahres in den Zeitungen gelesen: In Kleinblittersdorf spricht man jetzt von Klein Las Vegas. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das sind Dinge, die wir im Hinblick auf die Entwicklung in unseren Kommunen gerade in der Grenzregion nicht gutheißen können.
Während die staatlichen Spielbanken durch den Glücksspielstaatsvertrag - den es im Übrigen fortzuschreiben gilt, das will ich in aller Kürze sagen - geregelt sind, zählt das gewerbliche Automatenspiel, um das es Ihnen in Ihrem Gesetzentwurf ja auch geht, nicht zum Glücksspiel, obwohl es sich dabei ohne Frage auch um Glücksspiel handelt. Wir wissen, dass 70 Prozent der pathologischen Glücksspieler, die in Behandlung sind, von diesen Automaten her kommen.
Warum expandieren diese Automaten so stark? Sie expandieren in diesem Ausmaß seit der Veränderung der Spielverordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium im Jahre 2006. Seitdem sind in ganz zentralen und für die Industrie wichtigen Punkten erhebliche Lockerungen eingetreten. Ich nenne beispielhaft die Reduzierung der Mindestspieldauer von 12 auf 5 Sekunden und die Erhöhung des maximalen Stundenverlustes von 60 auf 80 Euro. Das muss man sich einmal bildlich vorstellen: Diese 80 Euro pro Stunde müssen ja erst einmal irgendwo verdient werden, wenn man sie an einem solchen Automaten maximal verlieren kann! Wir haben nahezu durchgehende Öffnungsmöglichkeiten in diesen Spielhallen. Ausweiskontrollen sind nicht in dem Ausmaß gegeben, wie das in staatlichen Casinos der Fall ist. Einen Anschluss an das bundesweite Sperrsystem gibt es nicht. Wenn man sich die Verfügbarkeit alleine im Saarland anschaut, nämlich 163 Konzessionen an 104 Standorten, dann ist das sicherlich ganz beachtlich. Deshalb ist es gut, dass diese Verordnung vom Bund evaluiert wurde. Es ist auch gut, dass dies zum Ergebnis hatte, dass der Spielerschutz nicht ausreichend gegeben ist, und dass deshalb an diesen Regelungen gearbeitet wird. Novellierungsvorschläge werden ja derzeit in den entsprechenden Gremien beraten; das ist Ihnen bekannt.
Meine Damen und Herren, Sie haben es eben erwähnt, Herr Linsler: Seit der Föderalismusreform 2006 hat das Land, haben die Länder auch Kompetenzen in der Frage der Regulierung dieses Sachverhaltes. In der Tat ist es so, dass bislang noch kein Bundesland davon Gebrauch gemacht hat, ein eigenes Spielhallengesetz auf den Weg zu bringen. Ich bin auch der Auffassung, dass es zielführender
ist, wenn man nicht regionale Insellösungen startet, sondern gemeinsam gegen diesen Anstieg der Automaten in unseren Kommunen vorgeht. Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist.
Wenn Sie sagen, Sie haben einen Antrag eingebracht, der abgelehnt wurde, darf ich Sie bitten, einmal genau nachzusehen. Dieser Antrag wurde hier noch nicht einmal verhandelt. Wir haben die Aussprache vertagt und haben die Anträge in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Dort wird in Kürze, Herr Kollege Linsler, auch eine Anhörung zu diesem Thema stattfinden. Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss wissen es sicherlich. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie diese Anhörung im Sozialausschuss abgewartet hätten, wenn Sie einmal überlegt hätten, ob es nicht Sinn macht, dieses Thema, das in die gleiche Richtung geht, dort mit einzubringen. Ich denke, in dieser Anhörung am großen Tisch mit offenen Karten zu spielen, wäre besser gewesen als zu versuchen, einen schnellen und noch dazu verfassungsmäßig bedenklichen Schuss zu wagen.
Herr Kollege Linsler, das steht ja bereits fest, genauso wie feststeht, dass das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern, verfassungswidrig ist. Ich stimme Ihnen auch zu, wenn Sie sagen, wir brauchen einen erweiterten Regelungsrahmen für die Kommunen, was die Besteuerung anbelangt, eben das Vergnügungssteuergesetz. Wir wissen, alle Kommunen, in denen es Spielhallen gibt, machen Gebrauch vom aktuellen Steuerhöchstsatz: 138 Euro. Jetzt werden Sie vielleicht sagen, dieser Pausch-Steuersatz wird ja wohl auch verfassungswidrig sein. Dazu sage ich Ihnen: Richtig, der ist auch nicht mehr verfassungskonform. Deshalb muss dieses Gesetz überarbeitet werden.
Die Landesregierung, das Innenministerium ist derzeit dabei, Herr Kollege Linsler - eine Anfrage Ihrerseits hätte diese Frage sicherlich klären können -, ein entsprechendes Gesetz in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Es wird in Kürze im Parlament eingebracht werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, es ist mittlerweile möglich, aufgrund der Zählwerke in den Spielautomaten den tatsächlichen Aufwand festzustellen
es handelt sich ja um eine aufwandsbezogene Steuer -, dann muss man das machen. Dann wird dieser Gesetzentwurf, der vom Innenministerium erarbeitet wird, eine prozentuale Besteuerung vorsehen; es
kann nur so sein. Wir werden sicherlich vom Innenminister dazu auch noch etwas hören.
Ich gehe davon aus, dass mit diesem Gesetz, das wir einbringen, unserem gemeinsamen Anliegen, nämlich der Eindämmung der Glücksspielsucht Rechnung getragen werden wird, und zwar verfassungskonform Rechnung getragen wird. Sie werden es deshalb sicher verstehen, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wenn wir das machen würden, hätten wir uns am Ende verzockt. Das wollen wir nicht. Wir erkennen aber Ihr Anliegen an und gehen davon aus, dass wir uns bei den anstehenden Beratungen im zuständigen Ausschuss darüber auseinandersetzen werden und eine gemeinsame Lösung finden werden. - Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Jahr 2011 beginnt verbraucherschutzpolitisch sicherlich nicht ganz so glanzvoll, wie wir uns das alle gewünscht hätten. Das hat, liebe Kolleginnen Ries und Schramm, nicht unbedingt mit Ihren Redebeiträgen zu tun, die wir hier eben gehört haben.
Anstatt sich auf das Thema verbraucherschutzpolitisch mit dem notwendigen Ernst einzulassen,
gerieren Sie sich hier als Verbraucheraufhetzer und als Skandalisierer, und das, obwohl es im Saarland einfach keinen Skandal gibt.
Und das ist unlauter!
Kolleginnen und Kollegen, was sich zunächst, gegen Ende des vergangenen Jahres und zu Beginn dieses Jahres, so anhörte, als handelte es sich um ein paar verseuchte Eier und einen kleinen Betriebsunfall, hat sich mittlerweile bundesweit zum größten Lebensmittelskandal seit der BSE-Krise in den Neunzigerjahren entwickelt. Das kann man, so glaube ich, hier mit Fug und Recht behaupten.
Die Dioxinfunde, die erhöhten Werte, die gefunden wurden, zerstören nicht nur weiter das Vertrauen der Verbraucher in unsere Lebensmittel, sondern könnten am Ende auch zahlreiche Bauern in den Ruin treiben. Die Bauern stehen letztlich ja nur am Ende der Kette. Möglicherweise werden sogar die Landwirte betroffen sein, die überhaupt nicht von den Dioxinbelastungen betroffen waren, deren Höfe vielmehr nur gesperrt wurden, weil man einen Verdacht hatte. Diese Landwirtinnen und Landwirte werden sicherlich nur ganz geringe Chancen auf eine Rückerstattung durch die Verursacher dieses Skandals haben.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns erneut der Frage stellen, und insoweit stimme ich Frau Kollegin Ries durchaus zu, ob unsere Lebensmittel Mittel zu einem gesunden Leben sein sollen oder aber zu einem Mittel zum Zweck verkommen sind, zum Zweck der möglichst günstigen Sättigung. Der deutsche Verbraucher ist ja insoweit ein seltsames Wesen. Er wünscht sich natürlich günstige Nahrungsmittel, diese sollen dann aber auch noch auf absolut hochwertigem Niveau sein, mindestens den gleichen Kriterien entsprechen, die für die Lebensmittel im Bioladen nebenan gelten, wo es aber das doppelte kostet.
Lebensmittel werden aber auch noch in anderem Sinne als Mittel zum Zweck genutzt, dienen dem Zweck der Förderung des Reichtums einzelner, in einer langen und unüberschaubaren Kette von Lebensmittelerzeugern versteckter Akteure. Dies, meine Damen und Herren, geschieht vor allem auch auf dem Rücken der Tiere, die elementarer Bestandteil unserer Schöpfung und eben auch des Lebenskreis
laufs unserer Erde sind, aber behandelt werden wie Teile einer Produktionsindustrie, einer „Industrie“, die mittlerweile sogar mit den gleichen Fetten „geschmiert“ wird, die in den Werkshallen nebenan zum Einsatz kommen.
Das beschwört dunkle Erinnerungen an die BSE-Krise der Neunzigerjahre herauf, als Tiermehl an Pflanzenfresser verfüttert wurde. Weil wir solche Dinge nicht wollen, Kolleginnen und Kollegen, weil sich diese Fragen aufdrängen und weil ein immer komplexer werdendes Erzeugersystem im Lebensmittelbereich eine systembedingt niedrige Transparenz bietet, muss Lebensmittelsicherheit, muss der Verbraucherschutz, muss die Lebensmittelüberwachung eine wichtige Aufgabe unseres Staates sein! Sie verdient unsere Unterstützung.
Kolleginnen und Kollegen, Deutschland wird ja wenn man den internationalen Vergleich betrachtet vergleichsweise selten Opfer von Lebensmittelskandalen. Das mag jetzt all denjenigen ein schwacher Trost sein, die durch die Dioxinfunde verunsichert oder betroffen sind, aber wir müssen uns ganz genau anschauen - und das hat bisher keiner meiner Vorredner getan -, woher überhaupt die ganzen Richtwerte im Bereich Dioxin kommen. Es gibt über 40 verschiedene Dioxine, das reicht vom SevesoGift, das wirklich hochgiftig ist, bis hin zu Dioxinen, die, wie Sie, Frau Kollegin Schramm, richtig sagen, sehr wenig erforscht sind. Wir müssen uns einmal anschauen, wie das überhaupt geregelt ist.
Seitenlange Verordnungen der Europäischen Union legen fest, wie viel Dioxine Lebens- und Futtermittel enthalten dürfen. Eier zum Beispiel, Sie haben es richtig gesagt, dürfen nicht mehr als 3 Pikogramm in einem Gramm Fett aufweisen. Ein Pikogramm ist der billionste Teil eines Gramms. Geflügelfleisch hat Höchstgrenzen von 2 Pikogramm pro Gramm Fett, bei Schweinefleisch ist es 1 Pikogramm pro Gramm Fett, Fisch hat 4 Pikogramm pro Gramm Fett und bei Fischleber hat die Europäische Union erst kürzlich den erlaubten Wert von 8 Pikogramm auf sage und schreibe 25 Pikogramm erhöht.
Was man nun als Verbraucher von diesen Werten nicht erwarten darf, ist, dass sie uns irgendeinen Aufschluss geben darüber, wie gesundheitsgefährlich oder wie unbedenklich es möglicherweise ist, wenn man diese Grenzen über- oder unterschreitet. Diese Werte geben nicht an, wo es anfängt, gesundheitsgefährlich zu werden - sonst dürften nicht in der Fischleber 25 Pikogramm drin sein und in den Eiern 3 Pikogramm -, sondern sie sagen etwas darüber aus, wo eine Vermeidbarkeit von Dioxinen in Lebensmitteln anfängt und welcher Bereich in Lebensmitteln mehr oder weniger unvermeidbar von Dioxinen belastet ist.
Meine Damen und Herren, es ist ganz klar: Niemand will Dioxin im Essen haben! Aber woher kommen die Dioxine? Sie kommen in erster Linie aus den Umweltsünden, die es bis zu den Neunzigerjahren in unserem Land gab. - Ich mache noch diesen Satz fertig, Frau Kollegin, dann gestatte ich Ihnen sehr gern eine Zwischenfrage. - Ich will ein Beispiel nennen. Noch 1990 setzte die Verbrennung von 6 Millionen Tonnen Abfall fast 300 Gramm Dioxin in die Luft frei. Heute wird bei der Verbrennung des Mülls weniger als ein Tausendstel dessen freigesetzt, obwohl die Müllmenge sich verdoppelt hat. Daran sieht man, woher das Dioxin kommt. Ist es erst einmal in den Boden eingedrungen, dauert es 50 bis 100 Jahre, bis auch nur die Hälfte dieses Dioxins im Boden abgebaut ist. Dies als grundsätzliche Bemerkung, damit auch einmal festgestellt wird, woher diese Belastungen überhaupt kommen. Jetzt, Frau Kollegin Ries, gestatte ich sehr gerne eine Zwischenfrage.
Abg. Ries (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Hans, ist Ihnen bekannt, dass die Weltgesundheitsorganisation mitgeteilt hat, dass wir als Menschen schon über die Maßen mit Dioxinen belastet sind und dass alles Zusätzliche krebsauslösend sein kann? Sie versuchen, das etwas zu relativieren. Sind Sie der Meinung, dass die Länder China, Südkorea und Tschechien durch ihre Einfuhrverbote für deutsche Geflügel- und Schweineprodukte sowie Eier überreagieren, oder sind Sie nicht der Meinung, dass vorsorgender Verbraucherschutz heißt, dass man Stoffe, die nicht in Lebensmittel gehören, von ihnen fernhalten muss? Das können wir nur über Kontrollen.
Frau Kollegin Ries, ich stimme mit Ihnen überein und mir ist bekannt, dass wir bereits eine Menge an Dioxin in unseren Körpern angesammelt haben. Mir ist zum Beispiel bekannt, dass ein 25-jähriger Mann heute etwa 25 Pikogramm Dioxinbelastung pro Gramm Fett hat. Das sind durchaus erschreckende Werte. Die Frage ist aber: Wie viel von dieser Belastung können wir beeinflussen, wie viel ist unvermeidbar? Ich stimme mit Ihnen überein: Ja, wir müssen absolut alles daransetzen, um zu verhindern, dass zusätzliche Belastungen durch Dioxine auf den menschlichen Körper einwirken. Lassen Sie mich auf das eingehen, was Sie eben gesagt haben im Zusammenhang mit China. Es ist zu lesen, dass China ein Einfuhrverbot für deutsche Eier verhängt hat, obwohl wir genau wissen, dass gerade aus China die ehemaligen Lebensmittelfette, die in Frittenbuden benutzt wurden, zur Biodieselproduktion nach Deutschland gekarrt werden. Diese Fette landen dann möglicherweise auf einer Produktionsstraße in einem Betrieb, der auch Futterfette herstellt, und
sind vielleicht der Verursacher für die Dioxinverseuchung unserer Lebensmittel.
Da habe ich schon mit ein wenig Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass die Chinesen ein Einfuhrverbot für deutsche Eiprodukte verhängt haben, Frau Kollegin Ries!
Ich habe gesagt: Ich stimme mit Ihnen überein. - Ich fahre fort: Wir müssen alles daransetzen, diese zusätzlichen Belastungen zu vermeiden. Dabei spielen Kontrollen, spielt die Qualitätssicherung in futtermittel- und lebensmittelverarbeitenden Betrieben eine große Rolle. Deshalb sind insbesondere die Selbstkontrollen und die Kontrollen durch staatliche Organisationen in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut worden.
Wer vor dem Hintergrund dieser Sachlage sichere Schritte im Sinne von mehr Verbraucherschutz und mehr Lebensmittelsicherheit gehen will, dem sage ich: Man muss diese Schritte mit Bedacht gehen. So wie Sie das gemacht haben, nämlich an der Oberfläche kratzen und versuchen, hier im Saarland etwas zu skandalisieren, wo einfach im Moment kein Skandal festzustellen ist -
Wenn wir einmal annehmen, dass über 90 Prozent der Lebensmittel, die im Saarland verzehrt werden, nicht aus dem Saarland kommen, müssen wir uns doch auf das verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns die anderen Bundesländer sagen, was ins Saarland eingeführt wird. Auf Basis dieser Informationen, die wir von den anderen Ländern haben, können wir zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass die dioxinbelasteten Lebensmitteln unser Land nicht erreicht haben. Und solange dies nicht der Fall ist, besteht überhaupt keine Veranlassung, zusätzliche Beprobungen zu machen, die über die risikoorientierte Routinebeprobung hinausgehen, meine Damen und Herren.
Fast im Sekundentakt, seit wir von diesem Skandal wissen, hören wir von der Opposition Forderungen nach einem eigenen Dioxinlabor, nach härteren Gesetzen und härteren Strafen. Das ist blinder Aktionismus und Panikmache. Ich halte diese für völlig fehl am Platz. Im Vordergrund muss der Schutz der Bevölkerung stehen und nicht Skandalisierung, Frau Kollegin Ries.
In Ihren Redebeiträgen geht es zu 90 Prozent um Dioxinproben im Saarland, obwohl bisher im Saarland kein dioxinbelastetes Lebensmittel gefunden wurde.
Sie orientieren sich überhaupt nicht daran, wer der Auslöser dieses Lebensmittelskandals ist. Es hat sich wahrscheinlich um kriminelle Machenschaften einzelner Unternehmer gehandelt. Ich sage Ihnen: Das beste Sicherungssystem ist nutzlos gegen solch kriminelles Handeln Einzelner. Wir wissen: Gesetze sind gut, Kontrolle ist besser. Deswegen ist Lebensmittelkontrolle genauso wie Futtermittelkontrolle auch im Saarland ein wichtiges Thema.
Sie ist Ländersache auf Grundlage der Verordnungen der Europäischen Union. Ich sage ganz deutlich - weil es mir bei Ihrer Rede gefehlt hat, Frau Kollegin Ries -, ich bin der Auffassung, dass wir im Saarland am besten entscheiden können, wie viele Lebensmittelkontrolleure wir einsetzen. Die Zahl ist erheblich aufgestockt worden, wir haben mittlerweile 40 Lebensmittelkontrolleure und 15 Veterinäre. Wir können auch am besten über ihren Einsatz entscheiden. Dank der Hochzonung auf die Landesebene Sie haben als SPD den Bereich kommunalisiert, wir haben ihn wieder verstaatlicht - können wir sie einsetzen, wie wir das für richtig halten. Notfalls können Lebensmittelkontrolleure aus Ottweiler oder St. Wendel für schwerpunktmäßige Kontrollen in Saarbrücken eingeteilt werden. Das ist ein Erfolg der CDU-geführten Landesregierung der letzten Jahre.
Meine Damen und Herren, das hat im Übrigen auch der jüngste Verbraucherschutzindex bescheinigt. Sie wissen, wir haben im Saarland bundesweit die höchste Dichte an Lebensmittelkontrolleuren bezogen auf die Anzahl der Anwohner, und wir sind 2010 an der Spitze, was die Marktüberwachung betrifft.
Das ist das Ergebnis des Verbraucherschutzindexes von Juni 2010. Vor dem Hintergrund des bundesweiten Rankings, das sage ich Ihnen ganz klar, sehe ich keine Notwendigkeit, die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure aufzustocken.
Das hat natürlich auch mit finanziellen Erwägungen zu tun. Wenn der Bund uns das bezahlt, nehmen wir auch gerne zusätzliche Lebensmittelkontrolleure. Vor der aktuellen finanzpolitischen Lage halte ich das für nicht notwendig, zumal wir im bundesweiten Ranking sehr gut aufgestellt sind. Wir haben auch zwei ausgebildete Futtermittelkontrolleure, die im
Saarland 100 Proben erheben. Damit kann sich das Saarland bei der Futtermittelkontrolle im bundesweiten Vergleich sehen lassen und belegt auch hier eine hervorragende Position.
Meine Damen und Herren, wir haben über 25 Millionen Euro investiert für eine bessere personelle und technische Ausstattung der Lebensmittelkontrolleure, die zu Ihren Regierungszeiten, Frau Kollegin Ries, katastrophal war. Wir haben mit der zentralisierten Lebensmittelkontrolle die Voraussetzung für eine Rotation und für Sonderkontrollen geschaffen. Wir haben außerdem eine Verbraucherschutz-Hotline beim Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet. Neben dem Bundesland Berlin ist das Saarland das einzige Bundesland, das im Rahmen des rechtlich Möglichen bei Verstößen eine aktive Informationspolitik betreibt. Man kann die Daten über die Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz abrufen. Nun gilt es in der Tat zu prüfen, ob dieses Verfahren, das sich im Lebensmittelbereich bewährt hat, auf den Bereich der Futtermittel ausgeweitet werden kann.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Seit dem Bekanntwerden der Dioxinfunde haben die zuständigen Stellen, insbesondere das Umweltministerium für den Bereich der Futtermittelkontrolle und das Ministerium für Verbraucherschutz für den Bereich der Lebensmittelkontrolle, auf allen Ebenen hervorragend zusammengearbeitet. Deshalb wehre ich mich gegen die Kritik, dass unterschiedliche Stellen zuständig sind. Es kommt nicht in erster Linie darauf an, wo das angesiedelt ist, sondern dass die Zusammenarbeit funktioniert. Die hat funktioniert, und ein Abgleich aller Lieferanten hat lückenlos ergeben, dass bis heute keine kontaminierten Futter- und Lebensmittel ins Saarland gelangt sind.
Obwohl dies so ist, meine Damen und Herren, ist die saarländische Landesregierung in Alarmbereitschaft, die Kontrollaktivitäten wurden sensibilisiert. Es wurde einiges unternommen, um die Legehennenhalter und die Futtermittelunternehmen zu informieren. Die Kontrollketten arbeiten risikoorientiert und reibungslos. Ich halte es für den falschen Weg - das sage ich Ihnen noch mal -, ein eigenes Dioxinlabor im Saarland zu errichten.
Sie haben uns Unkenntnis vorgeworfen, weil ich in einer Pressemeldung sehr früh gesagt habe, wir müssen weiterhin auf Kooperation mit RheinlandPfalz setzen, wie im Übrigen in vielen anderen Bereichen. Zum Beispiel im Frauenvollzug, Frau Kollegin Ries, funktioniert die Kooperation hervorragend. In Unwissenheit der Tatsache, dass im Saarland
kein Labor diese Dioxinbeprobung durchführen kann, haben Sie in Ihrem Antrag geschrieben, es soll ein saarländisches Labor benutzt werden.
Liebe Frau Kollegin Ries, in Ihrer Rede haben Sie gesagt, es gibt drei Labore, die Dioxin beproben können. Dann haben Sie es eingeschränkt und angeführt, es gäbe theoretisch ein Labor, das dies übernehmen könnte, dem fehle dazu jedoch die Ausstattung. Die Krone aufgesetzt hat die Frau Kollegin Schramm, die sich eine Dioxinbeprobung bei eBay ersteigern wollte. Solche Schnellschüsse sind nicht gefragt, es geht viel mehr um Genauigkeit. Deshalb sind staatliche Labore erforderlich, die ein entsprechendes Ergebnis zur Verfügung stellen können. Natürlich geht es nicht ohne Absprachen. Es muss mit dem Labor in Speyer abgestimmt werden, wann Proben geschickt und ausgewertet werden können, genau dies ist auch erfolgt.
Wenn dioxinbelastete Lebensmittel im Saarland gefunden würden, dann bin ich der festen Überzeugung, dass es gelingen kann, neben der risikoorientierten Beprobung eine Beprobung einzuführen, die in dem Labor in Speyer sehr zeitnah durchgeführt werden kann - und wenn nicht in diesem, dann eben in einem anderen Labor. Ich bin der Meinung, dass das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz das in der Hand hat und mit Sicherheit in der Lage ist, im Einzelfall richtig zu entscheiden. Deshalb gibt es Rückendeckung für das Verfahren der zuständigen Ministerien in der Vergangenheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es scheint also, dass das Saarland bislang mehr oder weniger durch Zufall an dioxinbelasteten Produkten vorbeigeschrammt ist. Die Ereignisse haben aber gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen besonders wichtig ist. Die EU, aber auch die Länder sind in der Pflicht. Das Saarland kann noch so gut aufgestellt sein - ob Sie das anzweifeln oder nicht -, wir müssen uns darauf verlassen können, dass die anderen Bundesländer, von denen wir die Information haben, dass wir bislang keine belasteten Lebensmittel erhalten haben, richtig arbeiten. Deshalb ist es gut, dass Bund und Länder sich gestern darauf geeinigt haben, gemeinsam vorzugehen und einen 14Punkte-Plan vorzulegen, der im Wesentlichen auf den Vorgaben von Frau Bundesministerin Aigner basiert. Die Verantwortung liegt aber nicht nur beim Staat, sie liegt auch bei den Betrieben. Sie müssen Verantwortung für ihre Arbeit und ihre Produkte übernehmen, Eigenkontrolle ist ein wichtiger Punkt. Nur wenn die Rohstoffe, die in die Futtermittelproduktion gelangen, allen Qualitätsstandards genügen, ist gewährleistet, dass der Anfang der Lieferkette unbedenklich ist. Es geht um den Anfang der Lieferkette!
Da eine Kette immer besser in Augenschein genommen werden kann, je kürzer sie ist, halte ich es für den richtigen Ansatz, in einer immer globaler werdenden Futtermittel- und Lebensmittelindustrie einen lokalen Politikansatz zu haben. Wir müssen die regionalisierte Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorantreiben. Es ist gut und wichtig, dass die saarländischen Landwirte bereits unter Minister Stefan Mörsdorf unterstützt wurden - das wird auch fortgeführt -, nicht nur bei der Produktion, sondern auch bei der Vermarktung ihrer Produkte, seien dies Ökoprodukte oder konventionelle Produkte. Nur wenn wir es schaffen, vermehrt unsere saarländischen Produkte zu verzehren und zu vermarkten, wird es uns auch gelingen, die Prozesse in der Lebensmittelindustrie besser in Augenschein zu nehmen und zu beurteilen. Damit schließen wir am ehesten aus, dass sich solche Skandale wiederholen. Ich bitte um Unterstützung für den Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Ries, wer hier wirklich noch etwas lernen muss, das ist doch Ihre Person. Weil Sie es nicht verstanden haben und nochmals behaupten, es wurden keine oder zu wenige Proben gezogen, sage ich es Ihnen noch einmal:
Die zehn Proben, die gezogen wurden, haben nichts zu tun mit den aktuellen Dioxinfunden in Lebensmitteln beziehungsweise in Futtermitteln, die an Tiere verfüttert worden sind! Diese zehn Proben haben etwas damit zu tun, dass ein Monitoring gemacht wird. Es soll herausgefunden werden, wie stark unser Weideland belastet ist. Ich habe es Ihnen eben gesagt. Die EU setzt ihre Richtwerte danach fest. Sie hat den Richtwert für Dioxinfunde im MillionstelGramm-Bereich bei Fischen hoch gesetzt, weil durch solches Monitoring festgestellt worden ist, dass das möglicherweise ein unvermeidbarer Anteil in den Lebewesen ist, die verzehrt werden. Dazu dienen diese Proben.
Sie haben nichts mit den aktuellen Dioxinfunden in Lebensmitteln beziehungsweise in Futtermitteln zu tun. Wir wissen aus der Kontrolle von Futtermitteln, wie sie in den betroffenen Ländern durchgeführt worden sind, dass keine Chargen ins Saarland gekommen sind. Wir wissen auch, dass wir hier im Saarland im Moment nicht betroffen sind. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit diesen Proben zu tun. Sie haben es nicht verstanden. Eben lese ich, Sie haben schon eine Presseerklärung herausgegeben: SPD deckt Lebensmittelskandal im Saarland auf. Ich sage Ihnen, so etwas ist verantwortungslos,
Frau Kollegin Ries. Es spielt mit den Interessen der Verbraucher. Hier werden Verbraucher hinters Licht geführt und zwar durch Ihre Fraktion und Sie, Frau Kollegin Ries. Das ist unmöglich!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Schramm von der Linksfraktion, ich muss schon sagen, Ihre Auftritte in diesem Parlament zum Thema Gesundheit und Verbraucherschutz sind
mittlerweile zu einem einzigen Déjà-vu-Erlebnis geworden.
Da ich mich aber normalerweise durchaus freue, wenn ich Sie sehe,
nenne ich es jetzt mal Déjà-entendu-Erlebnis. Alles, was Sie gesagt haben, haben wir irgendwie schon mal gehört.
Es ist identisch mit dem, was Sie anlässlich der letzten Haushaltsdebatte hier von sich gegeben haben. Und ich muss Ihnen auch sagen: Lieber habe ich einen Minister, der heiß gehandelt wird, als jemanden, der irgendwo eiskalt durchgefallen ist. Das gilt insbesondere für Sie in dieser Debatte.
Die Kritikpunkte, die Sie am Haushalt anzubringen haben, beschränken sich im Grunde auf die Einsparung von zwei Stellen, nämlich der Stelle des Ministers und der Stelle des Staatssekretärs. Meine Damen und Herren, ich glaube, das Thema Gesundheit und Verbraucherschutz hat es verdient, hier im Parlament den notwendigen Stellenwert eingeräumt zu bekommen. Es hat es nicht verdient, von Ihnen mit der altbekannten Leier hoch und runter abgehandelt zu werden.
Meine Damen und Herren, die Krankenhausfinanzierung, und damit komme ich zum Thema, falls es Sie interessiert, stellt im Haushaltseinzelplan Gesundheit und Verbraucherschutz den weitaus größten Anteil dar. Das wissen wir. Aus politischer Sicht müsste ich zur Krankenhausfinanzierung eigentlich an dieser Stelle nur relativ wenig sagen, da wir ja, wie wir alle wissen, in diesem Land mittlerweile eine pauschalierte Krankenhausförderung haben. Den Trägern werden in einem transparenten Verfahren die Mittel, die sie benötigen, zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln müssen sie dann letztlich haushalten.
Da wir jetzt allerdings zum ersten Mal hier einen Haushalt verabschieden, der unter das Kriterium der Schuldenbremse fällt, war es nicht mehr als richtig, dass seitens des Ministeriums versucht wurde, die Einsparungen im Bereich der Gesundheit und des
Verbraucherschutzes bei der Krankenhausfinanzierung im investiven Bereich vorzunehmen und nicht etwa dort, wo es sich um Zuschüsse für Projekte an Verbände, an Organisationen handelt. Ich kann hier mit Fug und Recht sagen, dass kein einziges Projekt in diesem Land, dass kein einziger Verband, der ein Projekt betreibt, das von diesem Einzelplan abhängt, in Gefahr geraten ist durch die Kürzungen, die an diesem Haushalt vorgenommen werden mussten. Das ist ein Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Schmidt hat es schon gesagt: Wer diese Krankenhausfinanzierung erhält, wird definiert durch die Krankenhausplanung. Diese wird derzeit vom Ministerium vorbereitet. Sie wird aufgestellt für die Jahre 2011 folgende. Ohne den aktuell laufenden Gesprächen vorgreifen zu wollen, kann ich doch sagen, dass die Vorstellungen, die Sie, Herr Minister Weisweiler, geäußert haben, sicherlich sehr ehrgeizig sind. Ich halte diese Vorstellungen zur Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft in unserem Land aber auch für sehr innovativ. Wir alle wissen, dass wir eine der teuersten Krankenhausversorgungen in der Bundesrepublik haben. Unser Landesbasisfallwert wird lediglich von Rheinland-Pfalz noch übertroffen. Deshalb tut es not, sich darüber zu unterhalten, wie wir die Krankenhausstruktur in diesem Land neu ausrichten können.
Das vorgeschlagene Konzept einer integrierten, abgestuften Versorgung sieht, wie Sie schon richtig sagten, Herr Kollege Schmitt, die Kooperation von Versorgern mit maximalem Versorgungsangebot und wohnortnahen Grund- und Regelversorgern vor. Ich bin der Auffassung, dass ein verbindliches Kooperationsmodell für beide Seiten sehr befruchtend sein kann. Auf der einen Seite sichern wir die Maximalversorgung an unseren Standorten in Homburg, am Universitätsklinikum, und sicherlich auch am Saarbrücker Winterberg. Auf der anderen Seite ergibt sich für die etwas kleineren Häuser in der Fläche eine echte Chance, die wohnortnahe, vor allem aber auch optimale medizinische Versorgung der Saarländerinnen und Saarländer zu sichern. Vor allem aber ergibt sich auch die Chance, und auch das sage ich ganz deutlich, die Arbeitsplätze an den Standorten in der Region langfristig, für die Jahre 2011 und folgende, zu sichern.
Die Rasenmähermethode wäre sicherlich der unkreativste Ansatz, den man wählen könnte. Einige im Land haben die Vorstellung, man könnte mit sechs Krankenhausstandorten im Land auskommen. Sicherlich könnte man das auch in einem kleinen Land wie dem Saarland. Ich sage es aber noch einmal, dass hier kreative, dass hier innovative Konzepte gefordert sind. Deshalb, Herr Minister: Unter
stützung seitens der CDU-Landtagsfraktion für Ihr Konzept der abgestuften Versorgung.
Zur medizinischen Versorgung in unserem Land gehört neben dem stationären Bereich auch der ambulante Bereich, der Bereich der Niedergelassenen. Bei diesem stellt sich mehr und mehr eine gewisse Frage. Wir wissen, dass der Hausarzt in unserem Land im Durchschnitt mittlerweile um die 60 Jahre alt ist. Wir müssen uns daher überlegen, wie wir es schaffen können, die Versorgungsstrukturen in diesem Land aufrechtzuerhalten. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass sich die Zahl der Medizinstudierenden, der Erstsemester, im Grunde seit 1990 nicht signifikant verändert hat.
Es sind nur mehr weibliche Studierende, nach dem, was wir hören. Das ist per se nichts Schlechtes, im Gegenteil, es ist etwas Gutes. Wir stellen aber immer mehr fest, dass die Absolventen der Versorgung nicht zur Verfügung stehen, ein Teil wandert ins Ausland ab. Es ist jedermanns Entscheidung, wo er nach seiner Ausbildung seinen Beruf ausübt. Wenn allerdings staatliche oder quasi staatliche Einrichtungen mittlerweile sogar aktiv dafür werben, nach dem Medizinstudium auszuwandern, dann ist das sicherlich etwas, was einen negativen Beigeschmack hinterlässt. Sich hier ausbilden zu lassen und dann wegzuziehen, das wird auf Dauer schlichtweg nicht funktionieren. Vor diesem Hintergrund ist der Politik der Handlungsbedarf bewusst geworden.
Ich halte es für einen großen Erfolg - Frau Kollegin Schramm, ich stimme Ihnen zu -, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin aufzunehmen. Ich bin nun ein gläubiger Mensch, ich weiß nicht, wie Sie es mit dem Glauben halten, Frau Kollegin Schramm, aber dazu bedurfte es keiner Stoßgebete zum Himmel und keines Absingens von Halleluja-Gesängen, sondern es war das Ergebnis einer erfolgreichen Verhandlung in den Koalitionsgesprächen. Die CDU hat sich dafür besonders stark gemacht.
Solche Lehrstühle für Allgemeinmedizin gibt es mittlerweile an der Hälfte aller Hochschulen in Deutschland. Die Erfahrungen zeigen, die Studierenden nehmen das Angebot sehr gut an. Seitens der Universitäten wird oft in Frage gestellt, ob ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin überhaupt notwendig sei, da jemand mit einer anderen fachmedizinischen Ausbildung letztendlich den Beruf des Allgemeinmediziners erlernen könnte. Wir wissen aber, dass durch das Angebot eines solchen Lehrstuhls für Allgemeinmedizin die Bereitschaft zur Übernahme einer späteren hausärztlichen Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit als niedergelassener Mediziner durchaus gefördert wird. Ziel unserer Politik muss es sein - ich
habe es eingangs gesagt -, die ausgebildeten Mediziner in unserer Region zu halten und Abwanderungen zu vermeiden. Mit dem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin ist es aber nicht getan, hierzu sind bundespolitische Weichenstellungen notwendig.
Wir unterstützen Sie dabei, Herr Minister, gemeinsam mit Ihrem Kollegen Bundesminister Dr. Rösler ein Gesetz zur medizinischen Versorgung voranzutreiben. Dieses räumt vor allem den Ländern ein Mitspracherecht ein, wenn es um die Entscheidung geht, wer sich als Mediziner wo niederlässt. Wir müssen heute stärker in Gesundheitsregionen innerhalb Deutschlands denken. Ich bin der Meinung, wir wissen im Saarland besser als zentral in Berlin, wer sich zum Beispiel im Hochwald als Arzt niederlassen sollte.
Dass sich aus dem demografischen Wandel, der letztendlich den Ärztemangel bedingt, auch ein höherer Arztleistungsbedarf ergibt, weil wir älter und multimorbid werden, liegt auf der Hand und ist unbestritten. Gleichzeitig erscheinen immer wieder Veröffentlichungen - da haben Sie recht, Frau Kollegin Schramm -, dass der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung quasi unmittelbar bevorsteht. Dann muss seitens der Politik die Frage erlaubt sein, was alles unter der Vorbehaltsaufgabe des Arztes verstanden wird und ob dies bis in alle Ewigkeit so gelten muss. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Es geht darum, diese Frage ergebnisoffen zu diskutieren. Das Saarland hat sich in der Vergangenheit zu Recht immer dagegen ausgesprochen, dass das Behandlungsmonopol der Ärzte in irgendeiner Form unterlaufen wird. Das ist auch richtig so.
Eine andere Frage ist aber, ob man den behandelnden Arzt bei seiner Tätigkeit möglicherweise unterstützen kann. Ob dies durch Pflegepersonal oder möglicherweise durch innovative Medizintechnik möglich ist, darüber sollten wir uns unterhalten. Es ist schade, ich sehe den Kollegen Maas im Moment nicht. Er hat in seiner Haushaltsrede sozusagen moniert, dass wir nicht genügend Wert darauf legen, im Saarland einen Kompetenzstandort für Gesundheitswirtschaft zu haben. Ich sage Ihnen, Medizintechnik ist gerade in unserem Land eine der Wachstumsbranchen, deren Potenzial es voll auszuschöpfen gilt, aus Sicht der Medizin, aus Sicht der Patienten, aber auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Gerade im Bereich der Telemedizin gibt es ganz hervorragende Entwicklungen, denen wir uns meines Erachtens nicht verschließen dürfen. Vielmehr müssen wir im Rahmen unserer Bemühungen, den demografischen Wandel zu bewältigen, in eine Diskussion mit der Ärzteschaft eintreten und darauf hinwirken, dass gesetzliche Rahmen möglicherweise angepasst werden.
Nicht nur an dem Beispiel der medizinischen Versorgung wird deutlich, dass das Thema demografischer Wandel und dessen Bewältigung eines der zentralen Themenfelder der Politik in diesem Hause ist. Nicht umsonst gab es in der vergangenen Legislaturperiode eine Enquête-Kommission, deren Empfehlungen sicherlich die Richtschnur sein müssen für die Arbeit der Stabsstelle „Demografie“, die eingerichtet wurde und im zweiten Jahr ihre Arbeit verrichtet. Wir fördern dabei Projektarbeit, der Kollege Schmitt hat es erwähnt. Wir wollen alle Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen dafür sensibilisieren, dass es sich lohnt, sich auf den demografischen Wandel einzustellen. Dieser erfordert ein Umdenken. Wir dürfen nicht nur seine Auswirkungen bekämpfen, sondern müssen vorbeugen. Es ist klar, es wird immer weniger Einzahler gerade ins Gesundheitssystem, aber auch in die sozialen Systeme im Allgemeinen geben, und wir können diesen Zustand auf die Schnelle nicht beheben.
Wir können aber versuchen, mit Maßnahmen der Prävention frühzeitig entgegenzuwirken. Damit wird eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen verhindert. Wir machen es aber auch, damit das Leben der älteren Menschen - da wir in Zukunft mehr ältere Menschen haben werden - durch diese präventiven Maßnahmen angenehmer wird.