Günter Heinrich
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Spritpreise sind Anlass für öffentliche Kritik, die Zumutbarkeitsgrenze ist bei den Tankstellenpreisen bei
Weitem überschritten. Energie ist der Lebensnerv der Wirtschaft und elementarer Bestandteil des Gesellschaftslebens.
Meine Damen und Herren, die Energiepreise, insbesondere die Preise für Kraftstoffe an Tankstellen, haben scheinbar keine Grenze mehr nach oben. Wenn der Preis für Superbenzin wie vor einigen Tagen bei 171,9 Eurocent liegt, für Diesel bei 155,9 Eurocent, dann gibt es dafür keine nachvollziehbaren Kostengründe, dann erhärtet sich ganz einfach der Verdacht der brutalen Abzocke durch die marktbeherrschenden Fünf. Ich darf sie auch nennen: Aral, Esso, Jet, Shell und Total. Ein Gerücht über einen Skandal im OPEC-Land, eine Veränderung des Euro zum Dollarkurs oder eine brennende Ölplattform wird als Begründung für die tägliche Preistreiberei angeführt. Es ist bei der Abzocke an den Zapfsäulen ein gefestigtes Verhaltensmuster erkennbar: Zwei der fünf Großen preschen bei der Abzocke vor und die drei anderen folgen innerhalb von wenigen Stunden.
Meine Damen und Herren, 20.000 bis 60.000 Liter Sprit liegen in den Tanklagern unter den Zapfsäulen. Dieser Kraftstoff wird mit den unterschiedlichsten Begründungen zu unterschiedlichsten Zeiten zu unterschiedlichsten Preisen veräußert, der gleiche Kraftstoff, der unten in den Tanks liegt. Ein Pupser im Iran und der gleiche Sprit steigt innerhalb weniger Minuten um 10 Eurocent. Das ist knallharte Abzocke auf dem Rücken von Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit Anlass zum Handeln. Der Wettbewerb wird durch das bestehende Oligopol weitgehend ausgeschaltet deshalb, weil die gesamte Wertschöpfung von der Erzeugung bis zum Vertrieb an den Tankstellen in der Hand von einigen wenigen Großen liegt. Selbst die freien Tankstellen, die im Regelfall ein Regulativ zu den Großen bilden, sind bei dem Kraftstoffbezug auf die Raffinerien der fünf Großen angewiesen.
Deshalb war das Verbot der Preis-Kosten-Schere rechtens gewesen. In diesem Zusammenhang - das ist auch heute die Forderung - sollte auch das vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie angekündigte dauerhafte Verbot von sogenannten Preis-Kosten-Scheren grundsätzlich gesetzlich geregelt werden. Damit darf ein Unternehmen mit überlegener Marktmacht von kleineren und mittleren Unternehmen keine höheren Preise fordern, als es selbst auf dem Markt anbietet. Diese Regelung ist zurzeit befristet bis 2012. Unsere Forderung ist eine dauerhafte gesetzliche Regelung zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch dann ist nicht sichergestellt, dass die Großen die freien Tankstellen nicht durch andere Möglichkeiten, an der Preisschraube zu drehen, in den Einstandspreisen beeinträchtigen.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der Wettbewerb negativ beeinflusst und zum großen Teil völlig ausgeschaltet. Das Kartellamt als Wettbewerbshüter hat aufgrund seiner gesetzlichen Befugnisse bei dem geschilderten Verhaltensmuster keine oder wenige Möglichkeiten regulativ einzugreifen. Deshalb ist politischer Handlungsbedarf gegeben.
Wir haben in unserem Antrag Bezug genommen auf die Preismodelle, die in Australien und in Österreich probat sind. Das für uns näher liegende Modell ist das australische. Dort haben die Konzerne bei der zuständigen Behörde bis 14.00 Uhr den Preis für den nächsten Tag anzugeben, der dann am nächsten Tag ab 06.00 Uhr verbindlich gilt. Damit ist sichergestellt, dass die Wettbewerber sich nicht untereinander absprechen können, sich nicht untereinander beobachten können. Damit ist ein zusätzliches Maß an Wettbewerb hergestellt. Das ist unser Petitum, denn Wettbewerb ermöglicht es immer noch, für den Verbraucher die preisgünstigste Alternative, insbesondere bei Kraftstoff, zu ermitteln.
Meine Damen und Herren, ich komme zu unserem Antrag betreffend die Energiewende. Allen Unkenrufen zum Trotz - wir wollen die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Dabei wird bei uns der absolute Gleichklang von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und ökologischem Nutzen Priorität haben. Bei allem Bewusstsein für die ökologische Notwendigkeit der Energiewende wird diese scheitern, wenn es uns nicht gelingt, die Menschen im Land mitzunehmen. Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien muss bezahlbar bleiben. Nur dann wird sie eine breite Akzeptanz finden. Bezahlbar heißt, für den Normalverbraucher darf die Energiewende nicht zur neuen sozialen Frage werden. Bezahlbar heißt aber auch, die Kosten der Energiewende dürfen auch nicht die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gefährden.
Die Bundesrepublik ist technologisch eine der führenden Nationen. Wir sind in sehr vielen Bereichen Weltmeister bei innovativen Entwicklungen, und das gilt in ganz besonderer Weise für uns hier an der Saar, für die saarländische Wirtschaft. Wir haben einen industriellen Schwerpunkt im Bereich der Stahlerzeugung und Metallverarbeitung mit einem immanent hohen Energiebedarf. Ich habe schon an gleicher Stelle in anderen Diskussionen und Plenarbeiträgen darauf hingewiesen: Allein Saarstahl hat im Saarland einen Anteil von 10 Prozent am jährlichen saarländischen Energieverbrauch, der bei circa 7.500 bis 8.000 GWh liegt. Unser Ziel muss sein und wird es auch bleiben, die Wertschöpfung im industriellen Bereich an der Saar auch für die Zukunft zu sichern. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dauerhaft und zuverlässig die Energieversorgung für die Wirtschaft sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, die von der Politik eingeleitete Energiewende und damit die Energieversorgung in der Zukunft hat für das Jahr 2050 eine 80prozentige Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien zum Ziel. Die Branche der erneuerbaren Energien hat noch ein wesentlich ambitionierteres Ziel gesetzt, nämlich eine bedarfsgerechte 100-prozentige Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Das ist ein Projekt, dem nicht nur unsere Sympathie, sondern auch unsere ehrliche und völlige Unterstützung gilt. Deshalb - und das sage ich ganz offen, auch in Bezug auf den Antrag der GRÜNEN - unterstützen wir ausdrücklich den Antrag, der sich dagegen ausspricht, dass die Solarförderung jetzt auf einen Schlag um 20 bis 30 Prozent gekappt werden soll. Das ist ein Zustand, den wir hier im Land so nicht billigen. Die Solarmodule werden auf die Dauer billiger, das bedingt natürlich auch, dass man die Förderung entsprechend kürzt. Es muss aber möglich sein, dass sich die Wirtschaft und insbesondere die Verbraucher darauf einstellen können - im Übrigen ein Petitum, dass man jetzt im Wahlkampf vor Ort tagtäglich erfährt. Deshalb muss auch von hier das Signal ausgehen, dass wir einen Zeitrahmen schaffen, innerhalb dessen die Solarkürzung vertretbar erfolgen kann.
Meine Damen und Herren, eine 100-prozentige Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien ist insbesondere auch das Ziel der Agentur für Erneuerbare Energien und wird von ihr in besonderem Maße protegiert. Die konventionellen Kraftwerke sollen ersetzt werden durch regenerative Kraftwerke, Kombikraftwerke. Ein Kombikraftwerk verknüpft und steuert über ganz Deutschland verteilte Wind-, Solar-, Biomasse und Wasserkraftanlagen. Windenergieanlagen und Solarmodule sollen vorhersagegenau einen Beitrag zur Stromerzeugung leisten. Ergänzt werden sie nach Bedarf durch Biogasanlagen und ein Pumpspeicherkraftwerk. In Zukunft kann dieser modulare Ausbau um zusätzliche Speichertechnologien wie Batterien von Elektroautos erweitert werden. So weit der Ansatz der Agentur für Erneuerbaren Energien.
Meine Damen und Herren, dies ist ein höchst ambitioniertes und auch heute noch visionäres Ziel. Es steht völlig außer Frage: Wir sind verantwortlich für Klima und Umwelt und haben die eingeleitete Energiewende mit allem Nachdruck zu forcieren, auch weil die Ressourcen der fossilen Energieträger sich dramatisch verknappen und der Energieverbrauch durch eine weltweit wachsende Bevölkerung überdurchschnittlich zunimmt. Aber auch diesen Aspekt müssen wir für uns an der Saar in den richtigen Kontext stellen. Von der Energiewende profitieren wir, auch mit unserer heimischen Industrie. Die Investitionen in Energieanlagen werden nach Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien von 2010 bis 2020 auf circa 235 Milliarden Euro geschätzt. Das ist
eine gigantische Summe, von der hier an der Saar insbesondere Anlagenbauer, Getriebehersteller, die Dillinger Hütte - stahlerzeugende, metallverarbeitende Industrie - in besonderer Weise partizipieren werden.
Meine Damen und Herren, bei aller Euphorie für die erneuerbaren Energien - Fakt ist auch, dass der überdurchschnittlich hohe Energiebedarf der Saarwirtschaft nur gedeckt werden kann, wenn im Bereich der erneuerbaren Energien Großkraftwerke, sogenannte Sonnenkraftwerke - Stichwort: Desertec in der Sahara - und Windkraftwerke in der Ost- und Nordsee, und die hierauf ausgerichtete Netzinfrastruktur existieren und die Versorgung mit Haushaltsstrom durch entsprechende Kleinkraftwerke vor allem im ländlichen Bereich gesichert werden kann.
In der Broschüre, welche die Agentur für Erneuerbare Energien herausgegeben hat mit dem Titel „Der volle Durchblick in Sachen Erneuerbare Energien“, wird die Frage gestellt: Reichen die erneuerbaren Energien tatsächlich aus, um ein hoch industrialisiertes Land wie Deutschland vollständig zu versorgen? Diese selbst gestellte Frage wird dort beantwortet mit einer Gegenfrage. Diese lautet: Können Kohle, Erdgas, Erdöl und Uran auch in 30 oder 40 Jahren unsere Energieversorgung garantieren? Wenn man zwischen den Zeilen liest, kann man erkennen, dass selbst von der Agentur für Erneuerbare Energien ein Zeitrahmen von 30 bis 40 Jahren angenommen wird, bis man in der Lage sein wird, die Energieversorgung weitestgehend auf erneuerbare Energien umzustellen. Wie aber dieser Zeitrahmen ausgefüllt werden soll, wie insbesondere die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie in diesem Zeitrahmen des Überganges sichergestellt werden kann, dazu gibt es keine Antwort.
Ich glaube, diese Antwort haben wir im Regierungsprogramm der CDU für den Zeitraum von 2012 bis 2017 gegeben. Danach werden Kraftwerke auf fossiler Basis, also Kohle und Gas, noch für eine geraume Zeit notwendig sein, um das fluktuierende Angebot der erneuerbaren Energien so zu ergänzen, dass auch und gerade für die saarländische Industrie eine sichere und wettbewerbsfähige Stromversorgung zu jeder Zeit möglich ist. Neben dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Erdgas in dezentralen Anlagen halten wir es für erforderlich, den bestehenden Kraftwerkspark im Saarland zu ertüchtigen. Wir müssen die wirtschaftliche und ökologische Effizienz auf der Basis neuester technologischer Standards verbessern und wollen so die selbstgesetzten Klimaschutzziele gemäß dem vorliegenden Masterplan Neue Energien erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist natürlich ein langer Weg, bei dem Schritt für Schritt einzeln gegangen werden muss. Jeder Schritt muss die Ziele Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität berücksichtigen. Wir werden die konventionellen Energieträger durch erneuerbare Energien nur substituieren können, soweit diese dauerhaft zur Verfügung stehen, soweit hier in diesem Land Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist. Die Energiepolitik der Zukunft darf für die Menschen keinen Abstieg bergen. Sie darf keinen Arbeitsplatz gefährden. Wir in der CDU-Fraktion stehen für eine Energiepolitik mit Augenmaß, die auf die Ziele der Klimakonferenz ausgerichtet ist, die Wachstum und Wohlstand für uns alle gewährleistet.
Ich darf noch etwas zur Entstehung des Masterplans Neue Energien sagen. Ich war zum Teil bei den Konferenzen anwesend, als die einzelnen Szenarien entwickelt worden sind. Bei denjenigen, die dort im grünen Ministerium am Tisch gesessen haben, ist man davon ausgegangen, dass man die formulierten Klimaziele für 2050 abstrahiert auf die Zeitschiene, und das hätte nach deren Konsequenz bedeutet, dass 2030 im Saarland die Stahlindustrie ihr Ende gefunden hätte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Weg, den wir nicht mitgehen werden.
Wir werden eine Energiepolitik mit Augenmaß verfolgen, indem wir jeden einzelnen Schritt bedächtig so wählen, dass die Menschen in diesem Lande in der Lage sein werden, diesen Schritt mitzugehen. Wir werden dabei auch nicht im Schneckentempo unterwegs sein. Es wird unsere Aufgabe sein, insbesondere die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode, die Menschen für dieses neue Zeitalter zu gewinnen, sie von der Idee der erneuerbaren Energien zu überzeugen, sie davon zu überzeugen, dass die fossilen Ressourcen endlich sind. Wir werden diesen Weg aber nur gehen, indem Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit für die Menschen in diesem Land sichergestellt werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir leben in einem vereinten Europa und wir haben gerade hier in der Region eine besondere Verbundenheit zu unseren französischen Nachbarn. Ich glaube, in der Vergangenheit hat der Interregionale Parlamentarierrat, haben gerade die Institutionen, die in dieser Großregion gebildet worden sind, gezeigt, welche Bedeutung wir der Freundschaft insbesondere mit den französischen Nachbarn beimessen. Gerade aber diese Freundschaft gebietet es in besonderer Weise, auch dann die Wahrheit zu sagen, wenn wir in den Belangen, die uns in der Region betreffen, unterschiedlicher Auffassung sind.
Cattenom, seit 25 Jahren am Netz, eines der größten Kernkraftwerke dieser Welt - ich glaube, das drittgrößte -, birgt für diese Region Gefahren. Das hat eine Vielzahl von Störfällen in der Vergangenheit belegt, und nach Fukushima herrscht eine besondere Sensibilität für Kernkraftwerke, für die Gefahren, die von Kernkraftwerken ausgehen. Ich glaube, jeder von uns verlangt, dass dort, wo diese Kraftwerke bestehen, alle Eventualitäten des Eintretens einer Katastrophe mitberücksichtigt sind und die Kraftwerke technisch so ausgestattet sind, dass für diese Katastrophen Vorsorge getroffen ist.
Wenn aber wie in der jüngsten Vergangenheit festgestellt wird, dass eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme bei zwei Meilern seit 21 Jahren fehlt, wenn selbst bei der erstmaligen Abnahme bei der Inbetriebnahme dieser Meiler nicht festgestellt worden ist, dass diese Sicherheitsmaßnahmen fehlen, wenn bei den laufenden Kontrollen nicht festgestellt worden ist, dass hier Defizite im Sicherheitssystem bestehen, dann sage ich insbesondere auch vor dem Hintergrund der Katastrophe in Fukushima, da ist eine Sicherheitsphilosophie eingetreten, die für die Großregion inakzeptabel ist. Hier werden Gefahren hingenommen, die für die Menschen inakzeptabel sind. Die Menschen in der Großregion haben einen Anspruch darauf, dass, wenn schon solch ein Kraftwerk betrieben wird, auch größtmögliche Sicherheitsstandards gewährleistet sind. Das ist hier nicht der Fall.
Dies ist nicht der Fall und ich gebe auch zu, bei der Besichtigung des Kernkraftwerkes - gemeinsam mit dem Kollegen Ulrich -, hatten wir dieses Szenario, das er eben angeführt hat, durchgesprochen. In der Tat, wenn man sich vorstellt, dass es wirklich jemand darauf anlegen würde, einen solchen Terrorakt zu verüben, bin ich davon überzeugt, dass keine
Sicherheit gegen einen solchen Terrorakt besteht. Auch in diesem Punkt bestehen Defizite und die gehören weg vom Fenster. Weg vom Fenster gehört dieses Kraftwerk insgesamt, weil sich in der Vergangenheit klipp und klar herausgestellt hat, dass man nicht fähig oder nicht willens und auch nicht bereit ist, die Sicherheit so zu gewährleisten, wie das in deutschen Kernkraftwerken der Fall ist. Es wird beschönigt, Defizite werden schöngeredet. Das darf in Zukunft so nicht weitergehen und deshalb gehört Cattenom vom Netz. Dem gilt unser Antrag und dem bitten wir heute zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt in unserer Gesellschaft ein klares verfassungsrechtliches Bekenntnis zum Tierschutz im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Ich darf heute an dieser Stelle feststellen, dass die verfassungsrechtliche Stellung von Tieren sich auch im breiten gesellschaftlichen Leben widerspiegelt. Es ist aber wie bei allem im Leben, es gibt bei der artgerechten und tierschutzgerechten Tierhaltung ebenfalls Ausnahmen, die die Gesellschaft und damit den Gesetzgeber auffordern und gegebenenfalls herausfordern, die Grundlage für einen effektiven Rechtsschutz für eine artgerechte und tierschutzgerechte Tierhaltungsform zu schaffen. Das war ein politischer Auftrag, den sich die vormalige Koalition gegeben hat, der sich im Koalitionsvertrag wiederfindet, der in das Gesetzgebungsverfahren zur Beratung eingebracht worden ist und in Erster Lesung des Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagegesetzes in der Plenarsitzung des Landtages am 18. Mai 2011 vollzogen worden ist.
Ich darf heute feststellen, dass über den Inhalt des Gesetzes, insbesondere über die Einräumung einer Klagebefugnis von Tierschutzverbänden zur Geltendmachung von Tierschutzrecht, breites Einvernehmen bei allen Fraktionen des saarländischen Landtages bestanden hat. Lieber Kollege Ulrich, es gab dankenswerterweise ein Schreiben des Landtagspräsidenten, in dem darauf hingewiesen worden
ist, dass verfassungsrechtliche Bedenken bestanden hinsichtlich des im Gesetzentwurf gewählten Klageverfahrens beziehungsweise des Vorverfahrens. Diese Bedenken wurden bei der Anhörung der Vertreter der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht detailliert vorgetragen. Die Bedenken wurden im Haus juristisch geprüft, nach den ersten Stellungnahmen besteht die fundierte Annahme, dass die angeführten Bedenken begründet waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist das im Gesetzentwurf des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr festgelegte Vorverfahren zur Feststellungsklage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar mit unserer Verfassung. Es gibt im laufenden Gesetzgebungsverfahren Änderungsanträge, die der Beratung und der einvernehmlichen Abklärung zugänglich sind und mit dafür Gewähr tragen, dass wir ein Tierschutzverbandsklagerecht im Saarland haben werden, das im Einklang mit den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung steht.
Lieber Kollege Ulrich, ich komme nicht umhin an dieser Stelle zu sagen, wenn ein Gesetz aus dem vormalig zuständigen Hause vorgelegt worden wäre, bei dem diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht bestanden hätten, dann könnten wir getrost davon ausgehen, dass wir bereits ein Tierschutzverbandsklagerecht hätten, das seine Gültigkeit in diesem Land hätte. Von daher ist der Antrag, den Sie heute gestellt haben, sicherlich auf der einen oder anderen Seite zu hinterfragen. Deshalb hätte es des vorliegenden Antrags der GRÜNEN nicht bedurft. Ich glaube - es ist heute von Populismus die Rede gewesen -, das ist ein Stück weit dem Wahlkampf geschuldet.
Das Ziel der Gewährleistung von Tierschutzrechten hat bei der CDU im Lande unabhängig von Koalitionskonstellationen einen hohen Stellenwert. Von daher bleibt es bei unserem Verfahren, bei dem Vorhaben der CDU-Fraktion, zukünftig Tierschutzrechte durch einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Hierbei sind wir auf einem ausgesprochen guten Weg. Ich kann nur an alle Fraktionen appellieren, diesen Weg mitzugehen. Die Anträge, die heute gestellt worden sind, von den GRÜNEN und auch von der SPD-Fraktion, werden dem zuständigen Ausschuss zugeführt. Ich gehe davon aus - das entspricht dem parlamentarischen Selbstverständnis -, dass wir uns mit den Abänderungsanträgen intensiv befassen und feststellen werden, welche Belange bei den Tierhaltern, bei den Tierschützern und beim Land im Rahmen dieses Gesetzes gegeben sind. Von daher glaube ich, dass wir zu einem Tierschutzverbandsklagerecht - wenn nicht in dieser Legislaturperiode, dann doch in der nächsten Legislaturperiode - kommen werden, das seine Aufgaben in diesem Land erfüllen und sicherstellen wird, dass die
Rechte des Tierschutzes im Verwaltungsrechtswege gewahrt bleiben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Vorrednerin! Bei dem, was Sie jetzt gesagt haben beziehungsweise was Sie nicht gesagt haben, müssten Sie eigentlich dem Einzelplan 09 zustimmen. Sie haben nämlich kein einziges Argument, keinen einzigen Grund gegen diesen Einzelplan gefunden. Stattdessen skandalisieren Sie.
Sie haben vorhin ein Gesetzgebungsverfahren benannt, das Tierschutzverbandsklagerecht, und zitieren ein Schreiben des Landtagspräsidenten, der darauf hingewiesen hat - so, wie es aussieht, zu Recht -, dass verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Mit Ihrer Aussage negieren Sie die eigenen Parlamentsrechte! Es ist das Recht und die Aufgabe des Parlaments, auf solche Hinweise zu reagieren. Nichts anderes ist geschehen. Ich finde es unangemessen, das jetzt groß zu skandalisieren.
Die Katastrophe, von der Sie sprechen, ist ein Katastrophenszenario, das Sie hier aufzubauen versuchen. Sie reklamieren Gesetze, die noch nicht einmal eingebracht sind. Beim Jagdrecht ist eine emotionale Lage gegeben, in der Sie versuchen, Stimmung zu machen.
Ich kann Ihnen sagen, das Halali wird erst dann geblasen, wenn Strecke gemacht worden ist. Der Schuss, den Sie hier losgelassen haben, ist daneben gegangen.
Ich komme zum Masterplan. Den Masterplan kritisieren Sie als ein dünnes Ergebnis. Wir hatten hier die Diskussion zum Masterplan. Es ist seinerzeit vom Kollegen Ulrich zu Recht vorgetragen worden, dass das, was Sie damals als Masterplan eingebracht haben, ein Sammelsurium von Maßnahmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien war. Herr Kollege Ulrich hat damals vom Otto-Katalog gesprochen. Unser Masterplan zeigt bereits Wirkung. In der Saarbrücker Zeitung war ein wichtiger Beitrag zur Energiewende - in Ihrem Beritt, im Bereich Merzig -, in dem die Stadtwerke zitiert wurden.
Das sind doch die politischen Rahmenbedingungen, von denen wir die ganze Zeit sprechen. Die sind gesetzt worden, und innerhalb dieser Rahmenbedingungen bewegen sich die Stadt Merzig, die Stadtwerke Merzig und andere Städte und Kommunen. Wir haben den Landesentwicklungsplan Umwelt beschlossen, der in allen Kommunen landesweit Gegenstand der Debatten ist, wo man in Bezug auf den Standort von Windkraftanlagen Planungen macht. Insofern darf ich feststellen, die Energiewende beziehungsweise die Festlegungen im Masterplan Energie greifen und werden bereits angewandt.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einige Worte zum Einzelplan 09 sagen. Er ist mit einer der größten Einzelpläne, die Wirkung auf die Kommunen haben, das habe ich bei der letzten Haushaltsrede bereits gesagt. Ich darf darauf hinweisen, dass 32,5 Millionen Euro in diesem Einzelplan veranschlagt sind, die den Kommunen zugute kommen in den Bereichen Zukunftsenergieprogramme, kommunale Energiekonzepte und vielem mehr. Damit leistet dieser Haushalt auch einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung und Kofinanzierung der kommunalen Infrastruktur, der städtebaulichen Entwicklung und in ganz besonderer Weise der umweltgerechten und damit lebenswerten Gestaltung insbesondere von Stadtkernen und Ortszentren in diesem Land.
Die meisten von uns haben ein kommunalpolitisches Mandat, und jeder von uns erkennt die demografische Entwicklung. Sie hinterlässt spürbar ihre Spuren in den Städten und Gemeinden: Es werden weniger Kinder geboren, die Zahl der Single-Haushalte nimmt zu, ebenso steigt der Anteil der Über-60-Jährigen bei der deutschen Bevölkerung - das war
nachzulesen. Diese entwickelt sich zu einer der ältesten Bevölkerungen der Welt. Vom Statistischen Bundesamt wird mitgeteilt, dass 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre sind. Das entspricht 20 Prozent der Bevölkerung. Mit dieser Entwicklung geht eine zunehmende Individualisierung unserer Gesellschaft einher. Das ist eine Erkenntnis, die jeder von uns mitbringt. Vereine, Verbände und Hilfseinrichtungen klagen über mangelnde Mitgliederzahlen und über die fehlende Bereitschaft, sich im Ehrenamt verantwortlich zu engagieren.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklung hat Konsequenzen auf unser Sozialleben. Deshalb gilt es, Strategien und Perspektiven zu entwickeln, insbesondere um den ländlichen Raum zu stärken und attraktiv zu halten. Hierzu gehört aber auch die Erkenntnis, dass die Ausweisung von Baugebieten im ländlichen Raum weitestgehend ihre Erledigung gefunden hat. Wichtig ist dabei insbesondere im ländlichen Raum, dass die über Jahrzehnte aufgebaute Infrastruktur bedarfs- und funktionsgerecht für die Zukunft erhalten wird. Diese Erkenntnis ist in dem vorliegenden Einzelplan auch mit Zahlen untermauert, mit dem Städtebauförderprogramm für kleine Städte und Gemeinden für die Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur und die öffentliche Daseinsvorsorge. Erfreulich in dem Zusammenhang ist, dass die Mittel des Bundes für Städtebauförderung nach der vormaligen Kürzung nun auf 455 Millionen Euro erhöht worden sind. Wer der demografischen Entwicklung insbesondere im ländlichen Raum gegensteuern will, muss Gemeindenentwicklungskonzepte erstellen. Auch hierfür sind in diesem Haushalt Mittel zur Finanzierung beziehungsweise Kofinanzierung vorgesehen.
Meine Damen und Herren, es ist bereits angesprochen worden, wir leben in der Zeit der Energiewende. Diese Wende hin zu erneuerbaren Energien ist einvernehmlich von uns allen gewünscht, wobei die Umsetzung der Ziele durchaus Probleme aufzeigt. Es bauen sich Hürden auf, die uns zunehmend große Anstrengungen abverlangen. 40 Prozent des Energieverbrauchs gehen zulasten des Wohngebäudebestandes. Dies ist jedoch der Teil des Energieverbrauchs, der durch entsprechende Anreizsysteme schnell und effizient zurückgeführt werden kann. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 15. November die Pilotphase des neuen Programms „Energetische Sanierung“ gestartet. Damit sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung entwickelt und umgesetzt werden. Förderbar sind insbesondere Quartiere in Gebieten der Städtebauförderung. Das Programm ist insgesamt mit 92 Millionen Euro ausgestattet, stellt den Quartiersbezug energetischer Maßnahmen her und dient damit der Ergänzung der gebäudebezogenen Förderung. Mit
diesem Programm besteht nicht nur eine hervorragende Grundlage, um die in Einzelplan 09 ausgewiesenen Städtebauförderungsprogramme zu ergänzen, sondern auch für das Landesprogramm „Klima Plus Saar“ für private Haushalte zur Senkung der Energiekosten und zur Förderung der erneuerbaren Energien.
Meine Damen und Herren, in Bezug auf die Energieeffizienzmaßnahmen besteht mit dem vorliegenden Haushalt für 2012 eine solide finanzielle Grundlage. Die Gestaltung der Energiewende ist unser aller Aufgabe, hier ist eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Nur so kann die Energiewende zum Erfolg geführt werden, und nur so kann es gelingen, Akzeptanz für diese Wende zu schaffen. Sie ist nämlich nicht mehr vorhanden, wenn Energie sich zur neuen sozialen Frage aufwirft. Bereits heute wenden die Haushalte 7 bis 8 Prozent ihres Einkommens für die Energieversorgung auf. Bis 2030 soll dieser Anteil nach Prognosen der EU auf insgesamt 15 Prozent anwachsen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt der Städtebauförderung ist der städtebauliche Denkmalschutz. Ich kann die erfreuliche Botschaft verkünden, dass der Mittelansatz gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben ist. Es ist zwar ein überschaubarer finanzieller Rahmen, aber gleichwohl ist Denkmalschutz im Saarland nach wie vor auf hohem Niveau möglich. Meine Damen und Herren, wir leben hier im Herzen Europas, haben eines der dichtesten Straßenverkehrsnetze mit einem hohen Unterhaltungsaufwand für die Bundes- und Landesstraßen. Insbesondere die Folgen eines strengen Winters haben ihre Spuren und damit erhebliche Sanierungskosten hinterlassen. Ich stelle am Ende eines Haushaltsjahres fest, dass die Winterschäden an unseren Straßen weitestgehend beseitigt sind. Ich glaube, heute ist auch die Gelegenheit, dem Landesbetrieb für Straßenwesen ein herzliches Wort des Dankes auszusprechen dafür, dass die Straßen im Land zügig und kompetent saniert wurden.
Der Landesbetrieb ist sicherlich auch heute nicht mit Finanzmitteln in der Höhe ausgestattet, die es ihm erlauben würden, allen unseren Wünschen nach Straßensanierung und -ausbau nachzukommen. Der vorliegende Haushalt bietet aber die Gewähr, dass trotz aller Sparzwänge das hohe Niveau des vergangenen Jahres gehalten werden kann. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass gerade in den letzten Wochen - sicherlich mit Bundeshilfe - der Bau einer Anzahl von Mitfahrerparkplätzen im Saarland begonnen wurde und der Rastplatz am Kutzhof an der A 8 abgeschlossen werden konnte.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang gilt es, auch darauf hinzuweisen, dass das
Saarland eine Zentrumslage in Europa hat. Der Güterverkehr läuft in weiten Bereichen in Ost-WestRichtung nach Frankreich und Spanien durch unser Bundesland. Es ist vielerorts festzustellen, dass gerade LKWs auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten über Nacht abgestellt werden und die Fahrer dort zum Teil ihre Hinterlassenschaften liegen lassen. Das führt zu großen hygienischen Problemen. Von daher werden wir uns mit Sicherheit auch über die Notwendigkeit eines Autohofs im Saarland unterhalten müssen. Mit dem Parkplatz Kutzhof ist sicherlich eine Möglichkeit geschaffen worden, die aber bei Weitem nicht den Bedarf, der sich auftut, deckt.
Der Landesbetrieb für Straßenwesen verfügt mit 22 Millionen Euro für die Unterhaltung und den Bau des Straßennetzes über einen der wichtigsten Investitionsetats in diesem Haushalt. Der Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ist wichtig, um die Mobilitäten der Großregion zu garantieren.
Meine Damen und Herren, in den Beratungen zu diesem Haushalt hat die Vielfalt der saarländischen Wirtschaft in Gewerbe, Industrie, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung eine zentrale Rolle gespielt. Hierbei ist eine wesentliche Voraussetzung für eine höchst arbeitsteilige Wirtschaft das Vorhandensein moderner Verkehrswege. Dies erfordert Investitionen, auch Investitionen in die Zukunft. Von daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass das Saarland auch von den zusätzlichen Milliarden im Haushalt des Bundesverkehrsministers partizipieren wird.
Es war ja gestern und heute ein Bericht in der Saarbrücker Zeitung über die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, die auf ein Minimum zurückgeführt worden ist. Wir haben fast Vollbeschäftigung. Ich glaube, ein Bestandteil ist, dass wir eine Verkehrsinfrastruktur im Saarland haben, die für viele Betriebe interessant ist, und die es vielen Betrieben ermöglicht hat, sich in diesem Land anzusiedeln. Von daher darf man rückblickend sagen, man hat die Hausaufgaben hier im Land gemacht. Man hat die Schwerpunkte richtig gesetzt.
Meine Damen und Herren, es ist von meiner Vorrednerin angesprochen worden, der Haushalt weist auch Planungskosten für die Nordsaarlandstraße aus, ein Projekt, das für große Aufmerksamkeit insbesondere im Landkreis Merzig sorgt. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir ein dichtes Verkehrsnetz haben. Bei einer Bevölkerungsdichte im Saarland von 396 Einwohnern pro Quadratkilometer weist sich dieses Netz als ungemein wichtiger und strategischer Vorteil aus in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region und auch im Hinblick auf die Kanalisierung von Lärmemissionen.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass sich entgegen der demografischen Entwicklung in der Wachstumsregion Merzig der Straßenverkehr in Richtung Nordsaarland, Raum Trier-Luxemburg, entwickelt hat mit einer Verkehrs- und Immissionsbelastung, die die Bevölkerung nicht mehr gewillt ist hinzunehmen. Die Verkehrsbelastung stellt sich vor Ort als ernsthaftes Problem dar, ein Problem, das gelöst werden muss. Hierbei kann im Land aus meiner Sicht aber nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb sage ich an dieser Stelle, wer „Stadtmitte am Fluss“ und eine Tunnelführung der A 620 mit dem Argument einer Optimierung des Verkehrsflusses und der Rückführung von Umweltbelastungen begründet, der kann auch nicht Nein sagen zur Nordsaarlandstraße, wo genau dieses Argument tragende Säule eines Bürgerbegehrens ist.
Hier ist Handlungsbedarf gegeben, dem mit der Bereitstellung der Planungskosten in der ersten Phase Rechnung getragen ist. Meine Damen und Herren, ich darf auch positiv feststellen, dass der Radwegeausbau im Saarland in vollem Gange ist. Wir hatten vor Kurzem das freudige Ereignis, den Radweg zwischen Lebach und Knorscheid seiner Bestimmung zu übergeben. Es ist beabsichtigt, im Bereich des Umweltministeriums auch für den Berufs- und Pendlerverkehr Radwege zu schaffen. Auch dies ist ein gutes Signal im Hinblick auf Energiewende, das Sparen von Energie und umweltgerechtes Verhalten. Ein weiteres Highlight haben wir: Die Saarbahn ist kürzlich bis nach Heusweiler gefahren.
Wir gehen zuversichtlich davon aus, dass wir noch im Laufe dieser Legislaturperiode die Saarbahn in Lebach begrüßen dürfen. Ich glaube, auch damit ist ein Highlight geschaffen worden. Damit gibt es zumindest im städtebaulichen Verdichtungsraum ein wirksames Instrument, dem preistreibenden Oligopol der Mineralölkonzerne die Stirn zu bieten. Von daher ist das, glaube ich, eine gute Sache, die gerade zur rechten Zeit kommt. Ich möchte die Moselschleusen nicht unerwähnt lassen, weil sie auch Thema beim letzen Mal waren und wahrscheinlich noch Thema bei den zukünftigen Debatten sein werden. Wie gesagt, der Bundesverkehrsminister hat eine zusätzliche Milliarde in seinem Etat. Ich glaube, das ist nochmals Anlass für uns, darauf hinzuwirken, dass wir an dieser Milliarde in Bezug auf die Moselschleusen partizipieren können. Insoweit empfehle ich den Einzelplan 09 zu Ihrer Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Energiewende hat Auswirkungen auf unsere Energieversorgungsunternehmen. Kein Markt ist so im Aufbruch und in einem Veränderungsprozess wie der Energiemarkt. Im Zusammenhang mit der Energiewende ist uns allen nochmals in Erinnerung gerufen worden, dass unser Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land ursächlich im Zusammenhang mit einer sicheren und zu jeder Tageszeit zur Verfügung stehenden Energieversorgung steht. Unser Ziel ist, Energie sauber und sicher und für jedermann bezahlbar vorzuhalten. Dies macht es erforderlich, sich im Rahmen der Energiewende auf die Möglichkeiten, Kompetenzen, die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und das vorhandene Know-how in unserem Land zu konzentrieren. Hierbei gibt es keine Regel, die eins zu eins auf alle Bundesländer übertragen werden kann. Regionalspezifische Gesichtspunkte spielen eine wichtige Rolle und müssen beachtet werden.
Meine Damen und Herren, die Energiewende in einem Land wie Schleswig-Holstein mit einem geringen Industrieanteil, ein Land mit starker landwirtschaftlicher Prägung, geringerer Bevölkerungsdichte und weiten unbebauten Flächen hat ein geringeres Handicap bei der Umstellung auf erneuerbare Energien als unser Bundesland mit hoher Bevölkerungsdichte, einem starken Industriekern und begrenzten Freiflächen. Viele von uns haben mit mir im Zusammenhang mit der Energiewende Veranstaltungen besucht und Vorträge gehört, wo insbesondere aus der Industrie Sorgen betreffend sichere Energieversorgung und konkurrenzfähige Energiepreise vorgetragen worden sind. Ich erinnere an eine Veranstaltung bei der Industrie- und Handelskammer, als von dem Chef von Saarstahl, Dr. Harste, vorgetragen worden ist, dass die Jahresenergieproduktion im Saarland bei 6.000 bis 7.000 Gigawattstunden pro Jahr liegt und allein Saarstahl davon 700 Gigawattstunden im Jahr verbraucht. Zusammen mit der Dillinger Hütte sind es sogar 1.100 Gigawatt. Dies sind nur zwei Unternehmen, es gibt eine Vielzahl mehr. Hier zeigt sich, wie energieintensiv der Industriekern im Saarland ist. Diese Erkenntnis stellt uns hier im Saarland für die Zeit der Energiewende vor eine besondere Herausforderung. Wirtschafts- und vor allem industriepolitisch muss Energie jederzeit und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen, nur so kann ein starker und innovativer metallerzeugender und -verarbeitender Industriekern im Saar
land, zu dem wir uns in diesem Hause ja unisono bekennen, erhalten werden.
Meine Damen und Herren, die Energiewende und damit die Umstrukturierung der Energieerzeugungsanlagen haben natürlich Auswirkungen vor allem auf die großen, in weiten Bereichen den Markt beherrschenden Energieversorgungsunternehmen. Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie, der Stilllegung von Kernkraftwerken und der sehr bescheidenen Aussicht auf Genehmigung von neuen Kohlekraftwerken ordnen die großen Player ihr Portfolio neu. Nach dem, was an Informationen vorliegt, ist diese Entwicklung auch im Saarland angekommen. Dies sind Entscheidungen, die die Wirtschaftsstrukturen dieses Landes betreffen werden. Wir sind - ich habe es ausgeführt - ein Land, dessen Wirtschaftsleistung in hohem Maße auf Energieerzeugung und Energieverbrauch beruht. Am Verkauf oder Teilverkauf eines Kraftwerks wie Ensdorf besteht daher ein gravierendes strukturpolitisches Interesse. Die Ebene, die über die Zukunft dieses Kraftwerkes, entscheidet - darüber, wie es in der saarländischen Energielandschaft aufgestellt ist, welche Bedeutung es für die saarländische Industrie als Mit-Garant für den hohen Energiebedarf hat -, darf nicht aus der Hand gegeben werden. Es muss eine saarländische Entscheidungsebene sein.
Zur Wahrheit gehört in diesem Zusammenhang aber auch: Der hohe Energiebedarf kann in den nächsten Jahren nicht durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wir brauchen die Industrie im Saarland. Sie ist ein wichtiger und guter Arbeitgeber. Ich sehe es als unsere Aufgabe an, jetzt - für uns gesprochen in der dritten Legislaturperiode den erfolgreichen Weg der Rückführung der Arbeitslosigkeit weiter zu gehen, weiterhin den Rahmen für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu gewährleisten. Hierzu muss das Energieerzeugungsland Saarland seine Entscheidungshoheit auf allen Ebenen absichern für die Industrie, die Arbeitsplätze und letztendlich für unseren Wohlstand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Land und Kommunen sind heute mit 28 Prozent an der VSE beteiligt. Damit besteht eine Sperrminorität. Ohne die öffentlichen Anteilseigner kann nicht entschieden werden. Es gilt aber gerade jetzt und in dieser Situation mit dieser Sperrminorität besonders vernünftig umzugehen. Das heißt, keine Blockadehaltung aufzubauen, sondern Chancen wahrzunehmen und Möglichkeiten zu suchen, mit den Eigentumsanteilen an der VSE verantwortungsvoll, im saarländischen Interesse umzugehen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein eminentes Interesse daran, dass die VSE als Konzern erhalten
bleibt. Sie ist mit ihren Gesellschaften im Saarland und der Großregion hervorragend positioniert. Die VSE hat wesentlichen Anteil am Aufbau der Infrastruktur im öffentlichen Bereich, der Daseinsvorsorge, und sie hat sich insbesondere hier als fairer Partner der Kommunen einen guten Namen gemacht. Bei allen guten ordnungspolitische Grundsätzen: Es liegt in unserem ureigenen saarländischen Interesse, ein solches Unternehmen und vor allem die Eigentumsstrukturen eines solchen Unternehmens hier bei uns im Saarland zu behalten.
Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie, der Energiewende und der Knappheit der Ressourcen, aus denen Energie gewonnen wird, werden die Preise für die Verbraucher steigen. Der Heizölpreis nähert sich wieder seinem Allzeithoch an, er geht auf 1 Euro zu. Wer die Benzinpreise an den Tankstellen verfolgt, sieht, dass sie immer höher klettern. Die Gewährleistung der Energieversorgung wird damit zu einem Schwerpunkt in der Daseinsvorsorge werden. Deshalb ist es erforderlich, dass die Entscheidungshoheit über die Energieproduktion bei Unternehmen liegt, die eng mit den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Strukturen dieses Landes verbunden sind.
Kommunen und Land sind mit 28 Prozent an der VSE beteiligt und nehmen damit Einfluss im Bereich der Energieversorgung. Ich bin mir sicher, der Stellenwert dieser Form der Daseinsvorsorge wird durch die Energiewende erheblich an Bedeutung gewinnen. Von daher muss auch die Ausweitung des öffentlichen Engagements bei eventuell anstehenden Anteilsveräußerungen der VSE nach wie vor eine Option hier im Lande bleiben.
Meine Damen und Herren, es spricht auch noch ein ganz anderes Argument dafür, aus meiner Sicht ein sehr wichtiges: Energie wird teuer werden. Damit besteht die große Gefahr, dass Energie zur neuen sozialen Frage wird. Ich glaube, dieses Thema muss uns alle hier in diesem Hause beschäftigen. Deshalb müssen Entscheidungsstrukturen in Bezug auf die Energielandschaft und Energieversorgung in diesem Land hier ihren Platz haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bilder von Fukushima sind unvergessen. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist bundesweit beschlossen worden. Wir haben im Saarland eine gemeinsame Position gefunden, den Betrieb des Kernkraftwerkes in Cattenom abzulehnen. Ich darf aus der Regierungserklärung von heute Morgen zitieren: „Aus dem breiten gesellschaftlichen Nein zur Kernenergie muss jetzt ein deutliches Ja zu Windrädern (...) werden.“ Meine Damen und Herren, genau dies ist der Ansatz, den wir alle mit diesem Antrag verfolgen. Im Bereich der erneuerbaren Energien sind die Windkraftanlagen eine tragende Säule in der zukünftigen Darstellung unserer Energielandschaft. Im Masterplan Energie sind die Windkraftanlagen ausdrücklich als Arbeitspferd der erneuerbaren Energien dargestellt. Die Hälfte der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien wird im Saarland durch Windkraftanlagen erzeugt. Die Windkraftanlagen haben eine große Resonanz in den Vorranggebieten gefunden. Die Kapazität zur Aufnahme weiterer Anlagen in den Vorranggebieten ist weitestgehend ausgeschöpft.
Weiterer Handlungsbedarf tut sich damit auf. Weitere Flächen müssen im Saarland zur Deckung des Bedarfs ausgewiesen werden. Dies soll nach unserem Ansatz von den Kommunen eigenverantwortlich durch die Anpassung der Flächennutzungspläne wahrgenommen werden. Hierzu ist die Aufhebung der Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Landesentwicklungsplan erforderlich. Mit der Aufhebung der Ausschlusswirkung für Vorranggebiete sind negative Umweltauswirkungen nach Ansicht der Landesplanung nicht zu erwarten. - Diese Feststellung wird von vielen Kommunen im Saarland geteilt. Das Interesse der Kommunen
an dieser Form der Energiegewinnung ist ausgesprochen hoch einzuschätzen. Viele Kommunen sind bereits dabei, Flächennutzungspläne zu ändern. Ich darf an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass geeignete Flächen in Kommunen, die an Anlagenbetreiber verpachtet werden können, Preise von 20.000 Euro pro 2-MW-Anlage erreichen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent der Gewerbesteuer zu akquirieren, auch wenn ein Anlagenbetreiber seinen Firmensitz außerhalb der Kommune hat.
Der Städte- und Gemeindetag hat keine Stellungnahme abgegeben, weil sich die Zahl der Kommunen, die mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf einverstanden sind, die Waage hält mit den Kommunen, die eher Bedenken zur Änderung des Landesentwicklungsplanes haben. Auch von meiner Fraktion wurde kritisch geprüft, ob mit der Änderung des Landesentwicklungsplanes unter Umständen einem möglichen Wildwuchs von Windkraftanlagen Tür und Tor geöffnet wird. Diese Bedenken wurden gegenüber dem Ministerium thematisiert und auch im Ausschuss besprochen.
Wir haben einen grundsätzlichen Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie. Wir haben einen Beschluss, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die einzige und richtige Konsequenz ist es, die erneuerbaren Energien zu fördern. Meine Damen und Herren, heute Morgen ist angeführt worden, dass im schönen Saargau bei „Steine an der Grenze“ eventuell Windkraftanlagen stehen könnten. Ich glaube, man muss irgendwo im Leben einen Kompromiss suchen. Wenn man sich zum Ausstieg aus der Kernenergie klar bekannt hat, wenn man die Klimaziele forcieren will, dann muss man diesen Kompromiss eingehen. Wir wollen das Ehrenamt stärken. In Kommunen sitzen ehrenamtlich Tätige. Dort sitzen die Räte, die sich mit den Flächennutzungsplänen in ihren Gemeinden beschäftigen und die unmittelbaren Kontakt zu den Bürgern haben. Ich bin zuversichtlich, dass in den Kommunen diese Entscheidungen richtig getroffen werden, zumal sie auch von der Landesregierung durch das Umweltministerium bisher in diesem Anliegen fachmännisch begleitet worden sind.
In diesem Zusammenhang darf ich an dieser Stelle festhalten, dass das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr die saarländischen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 30. Mai 2011 auf die Änderungsabsicht in Bezug auf den Landesentwicklungsplan hingewiesen und den Kommunen eine schriftliche Handreichung für die kommunale Bauleitplanung zur Verfügung gestellt hat. Die Kommunen hatten damit ausreichend Gelegenheit, sich auf die sich ändernde Rechtslage in der Raumordnung einzustellen. Des Weiteren weise ich bei dieser Gelegen
heit darauf hin, dass die Kommunen nach der bauplanungsrechtlichen Rechtslage jederzeit Gelegenheit haben, durch einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sich ein Zeitfenster von 12 Monaten zu öffnen, innerhalb dessen keine baulichen Maßnahmen im Außenbereich zugelassen werden können. Damit sind nach wie vor die Kommunen jederzeit Herr des Verfahrens bei der Bestimmung des Standortes von Windkraftanlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Es wurde in der Anhörung unter anderem vom Bauernverband vorgetragen, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden. Es ist in der Tat einmal einer Diskussion würdig, ob dort, wo wir erneuerbare Energien fördern, dort, wo wir etwas für die Umwelt tun - das gilt im Übrigen in gleicher Weise auch für Kläranlagen -, wirklich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, weil diese Maßnahmen zum Ziel haben, Umwelt und Natur zu schützen.
Vom BUND wurden keine Bedenken vorgetragen. Der Nabu hatte das Anliegen, aus artenschutzrechtlichen Gründen Windkraftanlagen nicht im Wald oder am Waldrand entstehen zu lassen. Aber ich glaube, auch hier gibt es eine umweltrelevante Prüfung, die genau diese Kriterien mit berücksichtigt. Von daher dürfte auch dies kein Argument gegen die Anlagen sein. Mit dem gleichen Argument lässt sich auch die in der Anhörung vorgetragene Befürchtung eines unkonzeptionellen Wildwuchses widerlegen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn der LEP als Verordnung so in Kraft treten wird, wird dies auch ein kleines Konjunkturprogramm hier im Saarland sein. Es ist heute Morgen in der Regierungserklärung beziehungsweise in der Aussprache zur Regierungserklärung schon dargelegt worden: Von diesen Maßnahmen profitieren saarländische Firmen, Dillinger Hütte, Saarstahl, VENSYS, Hydac, alles renommierte Unternehmen, für die das mit Sicherheit ein Konjunkturprogramm darstellt. Von daher begrüßen wir ausdrücklich die Änderung der Verordnung des Landesentwicklungsplanes und bitten allseits um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Ensch-Engel, ich empfinde es als eine Unverschämtheit, dass Sie hier die Kompetenz der Mitglieder eines kommunalen Bauausschusses gänzlich infrage stellen - als Ergebnis der Erfahrung aus den gerade einmal zwei Jahren Ihrer Mitgliedschaft in einem solchen Gremium. Wir sind hier, um das Ehrenamt zu fördern. Wir unternehmen alles, um diejenigen zu unterstützen, die sich ehrenamtlich engagieren. Dazu gehören auch die Gemeinde- und die Ortsräte. Nun wird diesen Engagierten von Ihnen hier ein solches Zeugnis ausgestellt. Das zeigt, dass das, was Sie von dieser Stelle zur Unterstützung der Ehrenämtler von sich geben, lediglich Lippenbe
kenntnisse sind. Ich glaube, Sie sollten sich hier für diese Äußerung entschuldigen.
Im Übrigen ist es eine klare Unverschämtheit, so mit Leuten umzugehen, die sich ehrenamtlich engagieren.
Wir hatten am 10. Juni eine Umweltausschusssitzung, in der es um die Anhörung ging, das war vor den Ferien. Am vergangenen Montagnachmittag war die Abstimmung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Umwelt. Ich glaube, da war ausreichend Zeit, sich vorzubereiten, sich eine Meinung zu bilden und einen entsprechenden Beitrag in der Sitzung des Umweltausschusses zu bringen. Von Ihnen ist aber nicht Substanzielles gekommen, gar nichts. Sie heben hier, wenn es darum geht, erneuerbare Energien zu fördern, die Fahne hoch; wenn es aber darum geht, konkret zu werden, sind Sie dagegen. Sie haben doch nur eines im Sinn: Sie wollen diejenigen unterstützen, die dann gegen erneuerbare Energien demonstrieren!
Sie sprechen denen die Kompetenz zu, die gegen die Sache sind. Aber wenn es darum geht, eine solche Energieform, die wir jetzt brauchen - wir sind ja mittlerweile alle gegen die Kernenergie -,
zu fördern, wenn es darum geht, konkret zu werden, dann kneifen Sie jämmerlich. Sie versagen auf ganzer Linie.
Sie sollten endlich mal zur Arbeit zurückkehren und sich substanziell zu den Themen äußern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von meiner Vorrednerin war gerade zu erfahren, dass der vorliegende Gesetzentwurf angeblich nicht in der Lage sei, die Situation des Denkmalschutzes im Saarland nachhaltig zu verbessern. Dieser Satz allein ist Anlass, sich den ursprünglichen Ausgangspunkt anzusehen und sich zu fragen, wo der Denkmalschutz 1999 gestanden hat und wo wir heute angelangt sind.
Liebe Frau Kollegin, 1999 hatten wir drei Strukturen, drei Verwaltungsebenen im Bereich des Denkmalschutzes. Es waren die untere Denkmalschutzbehörde bei den Landkreisen, das Landeskonservatoramt und das Ministerium selbst als oberste Denkmalschutzbehörde. Wenn Sie einen Antrag auf Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht haben, ist dieser Antrag zum Landeskonservatoramt gegangen. Dieses hat eine Stellungnahme abgegeben, die wieder zu den unteren Denkmalschutzbehörden zurückgegangen ist. Oftmals hat ein Dissens zwischen unterer Denkmalschutzbehörde und Landeskonservatoramt bestanden. Dann musste die oberste Denkmalschutzbehörde letztendlich darüber entscheiden. Das waren die Strukturen, die wir im Saarland vorgefunden haben.
Zu diesen Strukturen im Saarland hat eine völlige desorientierte Behörde, das Konservatoramt gehört, das fachlich und personell unterbesetzt und sachlich nicht ausreichend ausgestattet war. Dort gab es personelle Querelen und Fehlverhalten, welches dienst
rechtlich nicht geahndet worden war. Das war der Ausgangspunkt des Denkmalschutzes im Jahr 1999.
Mit dem Gesetz von 2004, dem neuen Saarländischen Denkmalschutzgesetz, sind Strukturen geschaffen worden, die den Denkmalschutz im Saarland fördern. Es sind effiziente Strukturen geschaffen worden, die ein Qualitätsmerkmal in Sachen Denkmalschutz im Saarland darstellen. Sie haben damals davon gesprochen, dass wir bürgernahe Strukturen zerschlagen würden. Ihr Kernpunkt war die Auflösung der unteren Denkmalschutzbehörden, die Sie beklagt haben, denn dadurch würde angeblich Bürgernähe abhanden kommen. Ich darf Ihnen aber sagen, dass all dies widerlegt ist. Selbst diejenigen, die damals zu den Kritikern gehört haben, akzeptieren heute vielleicht nicht offen, aber doch hinter vorgehaltener Hand, dass der Denkmalschutz im Saarland funktioniert.
Wo stehen wir heute? - Der Denkmalschutz im Saarland hat eine hohe Akzeptanz erfahren. Zeugnis dafür ist der Tag des offenen Denkmals, der im Saarland eine hohe Resonanz hat. Die Vergabe des Denkmalpreises ist eine hohe Auszeichnung für diejenigen, die sich ernsthaft um ihr Denkmal bemühen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein Internetportal, in dem sämtliche Denkmäler im Saarland aufgeführt sind. Wir haben in der ehemaligen Bergwerksdirektion in Reden eine Landesdenkmalbehörde, die sich sehen lassen kann, um die uns viele unserer föderalen Bundesbrüder beneiden. Diese Behörde ist fachlich und personell top ausgestattet. Sie ist ein hohes Qualitätsmerkmal in Sachen Denkmalschutz.
Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf einige Ausführungen machen. Er ist eine Weiterentwicklung unseres Gesetzes aus dem Jahre 2004. Der Gesetzentwurf ist zum Teil redaktionell überarbeitet. Er normiert ausdrücklich die in der Weltkulturerbeliste eingetragene Völklinger Hütte als Weltkulturerbe und macht damit deutlich, welche Bedeutung dieses Denkmal als Zeuge der Industriekultur im Montanbereich für unser Land hat. In dem Zusammenhang neu ins Gesetz aufgenommen sind die sogenannten Pufferzonen, die das unmittelbare Umfeld des Kulturdenkmals der Völklinger Hütte umfassen. Diese Zonen, die bei der Unesco im Antragsverfahren angemeldet wurden, sind erforderlich, um das Weltkulturerbe angemessen zu erhalten. Es sind sogenannte Sichtsachsen festgelegt. Das bedeutet, dass unter städtebaulichen Gesichtspunkten das Kulturdenkmal in Völklingen eine besondere Priorität genießt und nicht durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen in seinem Bestand verändert werden darf.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zeichnet sich auch durch ein ganz besonderes Merkmal aus, über das gerade in dieser Zeit auch im Plenum sehr intensiv gesprochen wird. Es sind die Bürgerbeteiligung und das Ehrenamt. Wir haben die Denkmalbeauftragten, die zukünftig von der Landesdenkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalrat berufen werden. Auch das ist eine Neuerung. Die Ministerin ist eben darauf eingegangen. Bisher erfolgte die Berufung der Denkmalbeauftragten einseitig auf Widerruf durch die Landesregierung. Nun erfolgt die Berufung zwar weiterhin durch die Landesregierung, aber im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalrat. Auch das gewährleistet, dass fachlich kompetente Personen, die sich im Ehrenamt dem Denkmalschutz verschrieben haben, in dieses Gremium aufgenommen werden.
Bei der Bestellung der Denkmalbeauftragten wird der fachliche und räumliche Betätigungsbereich festgelegt. Auch das ist unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten ein Optimum, weil dadurch klare Strukturen und Festlegungen im Aufgabenbereich getroffen worden sind. Der Aufgabenkanon der Denkmalbeauftragten ist konkretisiert worden, wobei die Denkmalschutzbeauftragten Bürger und Kommunen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege zu beraten und zu unterstützen haben. Damit meine Damen und Herren, wird der ehrenamtliche Denkmalschutz nochmals qualitativ aufgewertet. Es ist ebenfalls eine Fortentwicklung des Denkmalschutzgesetzes von 2004 und bestätigt damit die guten Erfahrungen und den richtigen Weg mit den ehrenamtlichen Denkmalschutzbeauftragten.
Neu aufgenommen ins Gesetz - was ich ebenfalls als tragende Säule für außerparlamentarische Beteiligung an der politischen Willensbildung sehe - ist, dass der jährliche Bericht des Landesdenkmalrates nicht nur der Landesregierung, sondern auch den Abgeordneten und dem Parlament vorzulegen ist. Damit werden wir als Abgeordnete sprichwörtlich per Dekret verpflichtet, uns jährlich mit der Situation des Denkmalschutzes im Saarland auseinanderzusetzen. Damit besteht dort, wo notwendig und erforderlich, immer die gute Gelegenheit, in Sachen Denkmalschutz nachzujustieren, zu ergänzen und nachzusteuern, wo es Sinn macht. Auch das ist ein gutes Beispiel dafür, wie interessierte und engagierte Bürger zukünftig unmittelbar über den Gesetzgeber Einfluss auf die politische Willensbildung in diesem Land nehmen können.
Eine weitere Stärkung der Bürgerbeteiligung durch den Landesdenkmalrat beinhaltet der Gesetzentwurf dergestalt, dass der Landesdenkmalrat vor Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste oder deren Streichung von der Denkmalliste nicht mehr mit der wesentlich schwächeren Beteiligungsform der Anhörung, sondern mit der Erörterung zu beteili
gen ist. Das gewährleistet, dass insbesondere die Fachkompetenz im Landesdenkmalrat Einfluss nimmt auf behördliche Entscheidungen. Die Beurteilung der Denkmalqualität und ihre besondere Unterschutzstellung bedürfen einer eingehenden Beratung und Beurteilung der Landesdenkmalschutzbehörde mit dem Landesdenkmalrat. Auch die Berufung der Mitglieder in den Landesdenkmalrat berücksichtigt - wie in der bisherigen Rechtslage - den bürgernahen Bezug durch die Bestellung der Mitglieder aus der Breite unserer Gesellschaft. Der Landesdenkmalrat rekrutiert sich aus Vertretern von Verbänden, Kammern und Hochschulen, die einen besonderen Bezug zur Denkmalpflege auf den unterschiedlichsten Ebenen im Lande haben. Es gab durchaus auch Ansätze, dies aus verfahrensvereinfachenden Gründen zu ändern. Am Runden Tisch Denkmalpflege war man sich jedoch fast zu hundert Prozent einig, als es darum ging, ein einschlägiges Votum des Landesdenkmalrates zu stützen und die Berufung auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen.
Meine Damen und Herren, dem trägt auch Rechnung, dass der Landesdenkmalrat alle drei Monate einberufen werden soll, gegenüber der jetzigen Regelung, bei der die Einberufung lediglich bei Bedarf erfolgt. Strittig war in der Vergangenheit, wann Bedarf vorliegt und wer ihn formuliert. Dieser Dissens wird mit der vorliegenden Regelung aufgehoben. Es besteht Gewähr, dass der Denkmalschutz bilateral fachlich gut beraten wird.
Der Gesetzentwurf konkretisiert die wirtschaftliche Zumutbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Sozialbindung des Eigentums. Damit wird eine weitestgehend konkrete Festlegung getroffen, wann und vor allem unter welchen finanziellen Kriterien einem Eigentümer der Erhalt eines Baudenkmals zuzumuten ist. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Genehmigungsfreistellungstatbestände aufgehoben werden. Frau Kollegin, darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Das war ein Kernanliegen von Ihnen in Ihren letzten Reden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich in der Verwaltungspraxis wohl nicht bewährt hat. Angeführt wird vonseiten der Verwaltung, dass für den Laien nicht erkennbar sei, ob Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen am Denkmal oder seiner Umgebung genehmigungspflichtig seien.
Ein weiteres Argument scheint mir allerdings noch tragender zu sein: Die Zuwendungen nach den Denkmalförderrichtlinien beziehungsweise die Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz bedürfen einer intensiven Beschäftigung der Landesdenkmalbehörde mit jedem Einzelfall, wobei auch noch eine Bescheinigung auszustellen ist. Die Bescheinigung soll dann die Genehmigung sein. Ich glaube, dass damit einerseits der Verwaltung Genü
ge getan wird, andererseits aber auch die Effizienz des Denkmalschutzes darunter mit Sicherheit nicht leiden wird.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf verdient eine intensive Beratung gerade im Interessenkreis derjenigen, die vom Denkmalschutz berührt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage. Ich bin zuversichtlich, dass wir, wenn die ideologischen Scheuklappen beiseitegelegt werden, in den Beratungen zu guten Ergebnissen kommen werden. Ich empfehle die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Frau Kollegin Rehlinger, ich kann ja verstehen, dass Sie auf glühenden Kohlen sitzen im Bezug auf den Masterplan Energie. Aber ich sage Ihnen, Sie müssen sich noch eine kurze Zeit gedulden. Selbstverständlich wäre es uns möglich, die politischen Entscheidungen heute zu treffen. Es macht aber ausgesprochen Sinn, sie nicht heute zu treffen, wie Sie meinen weiteren Ausführungen gleich entnehmen können.
Wenn man den Antrag der SPD liest, gewinnt man den Eindruck, Sie wollten sich heute auf die Schnelle beim Thema Energie profilieren. Sie haben am kommenden Wochenende einen Landesparteitag, wo das Thema Energielandschaft Saar eine tragende Rolle spielen wird. Wenn man Ihre Homepage liest, dann haben Sie den Ehrgeiz entwickelt, die erste Partei im Saarland zu sein, die einen solchen Masterplan erstellt. Ich glaube, diesem Umstand ist Ihr heutiger Antrag in der Hauptsache geschuldet.
Meine Damen und Herren, wer sich mit Ihrem Antrag und auch mit dem aufgestellten Masterplan beschäftigt, wird feststellen, dass dies energiepolitische Allgemeinplätze sind, so ist das auch eben in Ihrer Begründung zu dem Antrag rübergekommen. Sie nehmen Positionen auf, die nicht schlüssig dargestellt sind. Sie geben keine konkreten Hinweise. Ihr Konzept enthält keinen Maßnahmenkatalog,
keinen Zeitplan darüber, was wann und wo an konkreten Projekten im Bereich der Windenergie, der Solarenergie, der Bioenergie umgesetzt und wie die saarländische Kraftwerkslandschaft in diesen Prozess eingebunden werden soll.
Sicher, es ist ja im Internet veröffentlicht. - Um die Zeitabläufe hin zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen, gibt es einen Gesetzgebungsrahmen, und dieser Gesetzgebungsrahmen muss angepasst werden. Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich von Anlagen zur Erzeugung und zum Transport von Energie liegt in unserem föderal gegliederten Staat weitestgehend beim Bund. Die Energiewende, zu der sich alle Fraktionen hier im Hause bekennen, ist hoch komplex und kann deshalb nur zum Erfolg geführt werden, wenn eine Vielzahl von Bundesgesetzen angepasst oder neu erlassen wird. Daran darf ich insbesondere die SPD hier im Hause erinnern, wenn sie in ihrem Antrag einen verlässlichen politischen Rahmen verlangt. Der politische Rahmen wird derzeit ausgeschöpft, indem die rechtlichen Vorschriften angepasst und neue rechtliche Vorschriften geschaffen werden.
Dies geschieht aktuell mit der Änderung einer Vielzahl von Gesetzen auf Bundesebene - Sie schauen so erstaunt, Frau Kollegin -, ich nenne beispielsweise das Atomgesetz, das Erneuerbare Energien Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Baugesetzbuch, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Gesetz über den Energie- und Klimafonds und den Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes. Die Bundesregierung hat das ambitionierte Ziel, dies bis zur Sommerpause erreicht zu haben. Deshalb gilt es, für ein ernstzunehmendes Energiekonzept an der Saar die Neuregelung des Bundesrechts in den Masterplan einzuarbeiten und das Energiekonzept eben mit dem Bundesrecht abzustimmen.
Denn eines, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir ja gelernt beim Thema Energie: Wir sind nicht alleine auf dieser Welt, wir sind eingebunden in ein nationales, in ein europäisches Netz, in ein Verbundnetz, in das auch unser Kraftwerkspark im Saarland einspeist. Wir sind hervorragend an das europäische Stromverteilungsnetz, an das Höchstspannungsnetz in Europa angeschlossen. Es existiert eine Infrastruktur im Saarland, die für sich alleine dafür Sorge trägt, dass die saarländische Industrie mit Strom für ihre Bedarfe jederzeit versorgt ist. Dies macht unseren Kraftwerksstandort höchst interessant. Wir bekennen uns deshalb ausdrücklich zu unseren Kraftwerksstandorten und wir bekennen uns dazu, Energieerzeugerland zu sein und für die Zukunft auch zu bleiben. Wir legen großen Wert auf den dauerhaften Bestand der Wertschöpfung durch
die Kraftwerke und der Wertschöpfung aus Unternehmen für den Betrieb der Kraftwerke.
Meine Damen und Herren, die jährliche Stromproduktion im Saarland liegt bei circa 12.000 Gigawattstunden, wir haben einen Bedarf von 6.000 bis 7.000 Gigawattstunden. Bisweilen wird der Vorwurf erhoben, wir wären ein Energieexportland. Das sind wir auch und auch dazu bekennen wir uns ausdrücklich. Wir produzieren im Saarland für den Weltmarkt mit Unternehmen wie Ford, der Dillinger Hütte, ZF, Bosch, Hydac und vielen mehr. Ich glaube, daher ist es auch statthaft, dass wir entsprechend Energie erzeugen dürfen. Wir legen Wert auf den Bestand unserer Kraftwerke insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Kernkraftwerke plus eins vom Netz gehen. Auch diese Entscheidung, so sie ergeht, brauchen die saarländischen Kraftwerksstandorte zur Darstellung einer sicheren Energieversorgung im Saarland und darüber hinaus.
Wenn wir bis 2020 20 Prozent an erneuerbaren Energien generieren wollen, muss auch dargestellt werden, wo die 80 Prozent, die dann fehlen, herkommen. Ich glaube, auch hierzu wollen wir im Saarland unseren Beitrag leisten und werden dazu auch im Stande sein. Dies gilt insbesondere auch für das Kraftwerk in Ensdorf. Ensdorf ist ein Kraftwerk, das zugegebenermaßen zu den höchsten Grenzkosten im Saarland produziert und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten durchaus seine Schwierigkeiten hat. Ensdorf produziert nur bei hohem Strombedarf und bei entsprechend hohen Strompreisen. In der Effizienzrate liegt es am unteren Level. Deshalb ist hier Handlungsbedarf gegeben. Dieser Handlungsbedarf betrifft aber in erster Linie das Unternehmen selbst als Teilnehmer am Markt mit einem ausgewiesen guten Standort, der eine hervorragende Infrastruktur für den Betrieb eines Kraftwerkes aufweist. Es gilt, diesen Standort zu erhalten. Die Landesregierung ist bei der Zukunftssicherung des Standortes Ensdorf ein Partner zur Hilfe und steht in engem Kontakt mit dem Betreiberunternehmen, was mit ursächlich dafür ist, dass Ensdorf weiterhin produziert. Die Landesregierung hilft dabei, für den Standort Ensdorf eine dauerhafte Lösung zu finden.
Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben wir immer Ja gesagt zur Industrie und zum Industriestandort Saarland. Nur wollten Sie dieses Ja nie hören, wie das auch in Ihrem Masterplan Energie, den Sie am Samstag verabschieden werden, zum Ausdruck kommt. In unserem Antrag wird aber deutlich, dass wir die Herausforderungen für den Bestand eines Energielandes Saarland anneh
men werden, und zwar gemeinsam mit den Energiekonzernen.
Dies vollzieht sich zugegebenermaßen in einem schwierigen Aktionsradius. Der Handlungsspielraum - das gehört auch zur Wahrheit - wird durch externe Faktoren, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, gesetzt. Ich nenne den Börsenpreis für Strom, die Kosten der Abstimmung des Betriebs konventioneller Kraftwerke mit erneuerbaren Energien, die Rohstoffpreise für fossile Energieträger und natürlich die Emissionszertifikate. Effizienzgesichtspunkte sind wie in allen am Markt orientierten Unternehmen tragende Argumente für den Betrieb der Kraftwerke. Dies gilt in besonderer Weise auch für Ensdorf, Effizienzsteigerungen sind deshalb hier zwingend erforderlich. Es gibt auch Vorschläge, um dies zu erreichen. Von den führenden großen Energieverbrauchern an der Saar werden Kraftwerksstandorte auf fossiler Basis für den Übergang zu erneuerbaren Energie für dringend notwendig erachtet. Ich bin davon überzeugt, dass es eine gute Gelegenheit ist, eine saarländische Lösung zu finden, die beiden Seiten zupass kommt - den Kraftwerksbetreibern und den Energiegroßverbrauchern.
Bei der Gelegenheit sage ich zum Antrag der LINKEN-Fraktion, aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten, aber auch im Hinblick auf die Finanzsituation saarländischer Kommunen ist eine Beteiligung von Gebietskörperschaften im Regelfall abzulehnen. Allein aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag wenig Sympathie entgegenbringen. Wir sind der Auffassung, würde Ihr Antrag in die Realität umgesetzt werden, dann schafft er mehr Probleme als Lösungen. Von daher werden wir ihn ablehnen.
Meine Damen und Herren, es ist fraktionsübergreifender Konsens in diesem Hause, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland zu forcieren. Hierzu gibt es ein umfangreiches Maßnahmenbündel der saarländischen Landesregierung, auf das in unserem Antrag Bezug genommen wird. Bei den erneuerbaren Energien wird die Windkraft auch bei uns ein Schwergewicht darstellen. Dies wird mit weit reichenden Eingriffen in das Landschaftsbild verbunden sein und das Erfordernis an uns alle stellen, dafür Sorge zu tragen, dass eine Akzeptanz in der Bevölkerung dafür geschaffen wird. Diese Akzeptanz wird nur erreicht werden durch eine breite, umfassende und sachliche Aufklärung, indem Ziele und Erfordernisse der Energiewende unter dem Gesichtspunkt des Ausstiegs aus der Kernenergie offen kommuniziert werden.
Wer die Saarbrücker Zeitung von heute durchgelesen hat, weiß, dass es im Kreis Saarlouis bereits zwei Kommunen - Nalbach und Saarwellingen - gibt,
die Windkraftanlagen bauen, im Vorgriff auf den Landesentwicklungsplan entsprechende Genehmigungen erteilt haben und die auch als Kommune von den Anlagen partizipieren werden. In Nalbach ist errechnet worden, dass die Gemeinde dadurch einen Finanzvorteil von 550.000 Euro hat. Auch das ist etwas, was eine breite Akzeptanz bei den erneuerbaren Energien schaffen wird.
Die Gestaltung der Energiewende wird die saarländischen Städte und Gemeinden originär betreffen. Sie sollen nach unseren Vorstellungen als Partner eingebunden bleiben, insbesondere bei Planung und Festlegung von Standorten bei den erneuerbaren Energien. Deshalb wird der Landesentwicklungsplan Umwelt in Bezug auf die Vorranggebiete eine Änderung erfahren, die die Kommunen in ihrem originären Planungsrecht stärkt und damit auch die Möglichkeit zu einer kommunalwirtschaftlichen Wertschöpfung eröffnet. Es bleibt also in ausschließlicher Entscheidungskompetenz der Kommunen, sich für erneuerbare Energien zu entscheiden oder eben nicht.
Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon erwähnt. Die Netzinfrastruktur betreffend ist das Saarland hervorragend in das nationale und europäische Verbundnetz der Stromübertragungsleitungen im Höchstspannungsbereich eingebunden. Es besteht hier in Bezug auf die erneuerbaren Energien nur ein marginaler Anpassungsbedarf. Im Stromverteilungsnetz ist ein überschaubarer Ausbaubedarf vorhanden. So ist eine erste Anpassung im Januar dieses Jahres in Perl-Borg mit der Umspannanlage bei Kosten von circa 3,5 Millionen Euro erfolgt.
Das Problem der erneuerbaren Energien kennt jeder von uns. Sie stehen nicht jederzeit zur Verfügung. Deshalb wird man sich über eine Speichertechnologie Gedanken machen müssen. Zugegebenerweise stehen wir erst am Anfang der Entwicklung. Wir haben im Saarland bei Evonik bereits einen Entwicklungsfortschritt erreicht. Dort steht eine Großbatterie mit einer Kapazität von einem Megawatt als Pilotprojekt. Ich bin davon überzeugt, dass hier eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, die tragen wird.
Wir haben das Zukunftsmodell E-Mobilität. Eine interessante Variante ist von der RAG ins Spiel gebracht worden: die Nutzung von Unterflurpumpspeichern als Speicher für erneuerbare Energien. Aber auch hier sind wir am Anfang der Entwicklung. Ich gehe davon aus, dass zu prüfen sein wird, wie hier an der Saar eine entsprechende Möglichkeit eröffnet werden kann.
Es ist angesprochen worden, dass der Kernpunkt die effiziente Energienutzung sein wird. Ich glaube, hier ist ein erster großer Schritt bei den Privathaushalten zu machen. 30 Prozent des Energieverbrauchs im Saarland gehen zulasten der Privatver
braucher. Mit dem erneuerbaren Energie- und Wärmegesetz kann ein erster Schritt hin zu mehr Effizienz bei den privaten Haushalten gemacht werden. Ich glaube, das wäre ein erster und guter Schritt. Es ist zu überlegen, dies auch dadurch zu forcieren, dass man ein Instrument in die Steuergesetzgebung für Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Privathaushalten aufnimmt - ähnlich wie damals die 7bAbschreibung.
Zum Antrag der SPD sage ich, er geht vom Grundsatz her durchaus in die richtige Richtung. Er ist aber oberflächlich und zum Teil eher visionär. Er lässt keine größeren Lösungsansätze erkennen. Von daher werden wir diesen Antrag ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit Ihrem Antrag wenden Sie sich eigentlich gegen die Interessen der Menschen, deren Interessen Sie vorgeben vertreten zu wollen. Ihr Antrag ist überflüssig, er hat sich erledigt. Die Landesregierung ist bezüglich der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete bereits in einem neuen Verfahren. Es besteht überhaupt keine sachliche Berechtigung für den Antrag und, Kollege Jung, schon gar nicht für Anschuldigungen gegen die Landesregierung. Sie versuchen hier, eine Petitesse als Affront gegen Teile der Landesregierung aufzubauen, damit werden Sie heute schlichtweg noch mal scheitern.
Im Übrigen - das sage ich Ihnen auch - konterkarieren Sie hier Ihren eigenen Erfolg. Wir hatten eine Sitzung im Umweltausschuss, wo wir über dieses Thema gesprochen haben. Der Kollege Pauluhn hatte vorgeschlagen, eine Anhörung zu Natura2000-Gebieten zu machen. Wir haben im interfraktionellen Konsens und in völligem Einvernehmen beschlossen, die betroffenen Personen und Verbände anzuhören, weil man für die zu Recht vorgetragene Kritik empfänglich sein konnte, sie war durchaus berechtigt. Wir haben also die Anhörung durchgeführt, und sie hat eine große Resonanz erfahren. Die Kritik, die dort geäußert wurde, hat letztlich dazu geführt, dass die Verordnung zurückgenommen wurde und dass wir in einem neuen Verfahren sind. Insofern war dies ein Erfolg des Parlamentes. Wir diskutieren ja des Öfteren, wie wir mehr Bürgerbeteiligung erreichen können.
Das war ein Musterbeispiel dafür, wie man die Bürger an einem Verfahren beteiligt, das Natura2000-Gebiete normieren soll. Das war ein Musterbeispiel dafür, wie man mit den Menschen umgehen sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dabei ist auch nicht die Frage, ob wir hier eine Verordnung oder einen Vertragsnaturschutz ins Le
ben rufen. Der Regelfall ist die Verordnung. Die Verordnung bietet viele Vorteile, zum Beispiel aus Vereinfachungsgründen. Es ist doch nur die Frage, ob ich den Inhalt der Verordnung an diejenigen, die diese Verordnung angeht, richtig übertragen kann. Dazu ist ein Gespräch notwendig. Der Inhalt der Verordnungen muss den Menschen erklärt werden. Das war das einzige Manko, das sich hier gezeigt hat.
Ein wesentlicher Kritikpunkt in der Anhörung war das Zeitfenster, das in der Verordnung drin gestanden hat, wonach in bestimmten Zeiträumen landwirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden sollen. Wenn wir dieses Jahr sehen, so liegt die laufende Vegetationsperiode circa drei Wochen vor der üblichen Zeit. Im vergangenen Jahr hat sie zwei Wochen hinterher gehinkt. Ich glaube, die Natur lässt sich nicht in ein festes Zeitfenster pressen. Von daher sollten wir das nicht in der Verordnung tun. Ich glaube, das ist der Gegenstand, der wirklich regelungsbedürftig ist und der mit den betreffenden Personen kommuniziert werden muss.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass wir das Thema noch einmal im Umweltausschuss beraten werden. Deshalb rufe ich insbesondere die SPD auf, die konstruktive Zusammenarbeit, die wir gerade zu diesem Thema im Ausschuss gepflegt hatten, weiterzuführen. Ich glaube, es ist ein Tritt in den Allerwertesten für die anderen Fraktionskollegen von Ihnen. Wir sind ja nicht verpflichtet gewesen, eine Verordnung zu machen. Das ist ordnungsgemäß angefragt worden und wir haben uns dieser Anfrage geöffnet. Wenn Sie das jetzt dazu benutzen, hier solch einen Popanz aufzuziehen, dann wird das auch Folgen für den Umgang im Umweltausschuss haben.
Ich bin mir sicher, dass wir eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten und Betroffenen bekommen werden. Da wird es auch mit Sicherheit möglich werden, dass unser berühmter Mornellregenpfeifer einen ordnungsgemäßen Landeplatz im Naturschutzgebiet Renglischberg finden wird. Damit werden die Landwirte einverstanden sein. So wird auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erfreulich an der heutigen Debatte ist, dass sie weitgehend sachlich verlaufen ist. Ich glaube, das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kernenergie ihre Blütezeit unter allen Bundesregierungen und der sie tragenden Parteien erlebt hat. Und, Frau Kollegin Rehlinger, dazu gehörte auch die SPD. Die Kernenergie hat ihre Blütezeit erlebt, weil wir von einem geringen Restrisiko ausgegangen sind. Der Begriff Restrisiko
hat mit Fukushima eine völlig neue Dimension erfahren. Deshalb ist es heute nicht despektierlich, eine Position, die der Gewährleistung von Energiesicherheit und von günstigen Energiepreisen geschuldet war, erneut zu überdenken.
Ich darf daran erinnern, dass wir in der Europäischen Union 144 Kernkraftwerke haben, die zum Teil länger als 30 Jahre am Netz sind. Diese haben einen durchweg hohen Sicherheitsstandard, der auch bei den Reaktoren älterer Bauart immer an neue Erkenntnisse angepasst worden ist. Diese Sicherheitsstandards unterliegen bis heute den strengen Kontrollen nach den nuklearrechtlichen Vorschriften. Trotz all dieser Kontrollen, die Beispiele sind eben genannt worden, hat es eine erhebliche Anzahl von meldepflichtigen Vorgängen, insbesondere in Cattenom, gegeben. Wir haben die Ereignisse von Tschernobyl, eine Nuklearkatastrophe, die schlichtweg zu verhindern war. Sie hatte ihre Ursache in einem totalitären System und einem leichtfertigen und fahrlässigen Handeln des Bedienungspersonals. Wir haben nun eine weitere Katastrophe in Fukushima, die ihre Ursache in den Naturgewalten hat. Bei allem Respekt vor dem japanischen Volk und bei allem Respekt vor dem Leid, das die Menschen dort erfahren, aber aus meiner Sicht lässt es sich unter der Rubrik Restrisiko nicht einordnen, ein Kernkraftwerk auf streng erdbebengefährdetem Gebiet zu errichten und von einer Schadensskala von 8 plus auszugehen. Auch dieses Faktum muss einer Bewertung zugänglich gemacht werden.
Trotz dieser Katastrophe gilt es, einen kühlen Kopf zu behalten und wohlüberlegt zu handeln. Deshalb darf ich in Erinnerung rufen, dass es in der Bundesrepublik keine Kernkraftwerke gibt, die auf einem streng erdbebengefährdeten Gebiet stehen. Ein Tsunami ist in der Bundesrepublik so gut wie ausgeschlossen. Gleichwohl sind Risiken wie Terroranschläge oder Flugzeugabsturz geschildert worden, die durchaus möglich sind. Ich räume ein, das Risiko einer solchen Katastrophe - wenn auch vielleicht nur ein einziges Mal in einem Jahrhundert - besteht. Eine solche Katastrophe in einem dicht besiedelten Raum Europas würde ein unvorstellbares Maß an menschlichem Leid mit sich bringen. Meine Damen und Herren, mit Fukushima hat die nukleare Katastrophe ein unvorstellbar grausames Gesicht bekommen. Das Dogma einer beherrschbaren Atomenergietechnik ist widerlegt. Wenn und solange Kernkraft unbeherrschbare Risiken birgt, ist der Ausstieg aus der Kernenergie richtig und er ist auch notwendig.
Aber ebenso richtig ist es, dass wir nicht allein auf dieser Welt sind. Andere Industrie- und Schwellenländer werden diesen Weg mit Sicherheit nicht mitgehen wollen. Deshalb gilt auch hier: Wir haben in vielen technischen Bereichen weltweit eine Füh
rungs- und Vorreiterrolle eingenommen. Und in diesem Punkt werden wir ebenfalls eine Vorreiter- und Vorbildrolle einnehmen müssen. Das gilt in Bezug auf den Ausstieg aus der Kernenergie ebenso wie in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Hierbei kommt uns in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung zu, die es zu nutzen gilt.
Mit Cattenom haben wir eines der größten französischen Atomkraftwerke direkt an der Landesgrenze. Bei vorherrschender Westwindrichtung wäre das Saarland unmittelbar - und zwar das gesamte Land von einem möglichen Schadensszenario betroffen. Die Anhörung in der letzten Sitzung des Umweltausschusses hat zum Ergebnis geführt, dass das Kraftwerk durchaus in die Jahre gekommen ist, über eine nicht mehr neuzeitliche Ausgangstechnik verfügt und dass insbesondere die Lagerung ausgebrannter Kernbrennstäbe im Abklingbecken im Vergleich zu den hiesigen Anlagen durchaus als problematisch eingestuft werden kann. Wenn in Deutschland die Kernkraftwerke als Konsequenz aus Fukushima erneut überprüft werden, kann es für uns nur plausibel sein, dass wir hier im Saarland ebenfalls ein besonderes Interesse an einer intensiven Prüfung der Sicherheitsstandards in Cattenom haben. Deshalb ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die saarländische Landesregierung diese Bedenken bei unseren französischen Nachbarn vorgetragen und auf die Risiken, denen sich die Saarländer ausgesetzt fühlen, hingewiesen hat. Ebenso begrüßen wir die Initiative von EU-Kommissar Günther Oettinger, den angekündigten Stresstest für alle Atomkraftwerke in Europa durchzuführen.
Meine Damen und Herren, der Ausstieg wird aber nicht heute oder morgen zu realisieren sein. Das wird eine nationale, eine europäische und letztendlich auch eine internationale Aufgabe werden. Das Gleiche gilt für die Erschließung alternativer Energien in der Sahara oder in Nord- und Ostsee. Auch dies muss als europäische Gemeinschaftsaufgabe forciert werden. Wir in der Bundesrepublik müssen den Anfang machen beim Ausstieg. Nur dann werden wir, vor allen Dingen bei unseren französischen Nachbarn, mit unserem Anliegen überzeugen können. Mit der Regierungserklärung und mit den Anträgen heute in diesem Plenum haben wir, glaube ich, diese Aufgabe angenommen. Mit dieser Aufgabe korrespondiert aber eine weitere Aufgabe, die Aufgabe, erneuerbare Energien als tauglichen Ersatz für Kernenergie hier im Land verfügbar zu machen.
Meine Damen und Herren, wenn negative Strompreise für den Kraftwerksstrom gezahlt werden und dafür Windräder abgeschaltet werden, weil die Netzkapazität nicht ausreicht, dann läuft etwas schief in dieser Republik. Längst überfällig ist der Bau von neuen Stromtrassen, und zwar 3.600 Kilometer lang.
Man ist davon ausgegangen, dass wir zur Aufnahme der Windenergie und der erneuerbaren Energie im Land bis 2014 900 Kilometer neue Stromtrassen gebaut haben werden. In der Realität liegen wir heute bei zirka 90 Kilometern. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir die von uns selbst gesetzten Ziele bis 2020 so nicht erreichen können. Die rechtlichen Grundlagen für ein schnelles Genehmigungsverfahren sind nicht geschaffen worden; sie fehlen. Ich erinnere auch daran, dass wir dabei sind, die plebiszitären Elemente zu stärken. Wenn Volksbegehren in diesem Bereich greifen werden, dann ist davon auszugehen, dass erneute Hemmnisse auf uns zukommen werden. Unser Ziel, im Jahr 2020 20 Prozent unserer Energie mit erneuerbarer Energie darstellen zu können, werden wir auf diese Weise mit Sicherheit schwerlich erreichen können. Wer Kernkraftwerke abschalten will und erneuerbare Energie haben will, der muss sich für neue Stromtrassen entscheiden - sonst müssen wir wirklich sagen, gute Nacht Deutschland.
Wir wollen das Zeitalter erneuerbarer Energien so schnell wie möglich erreichen. Hierfür müssen wir umgehend die gesetzlichen Grundlagen zur Beschleunigung solcher Verfahren im Gemeinwohlinteresse schaffen. Für den Stromnetzerstbau ist ein straffes Planungsrecht notwendig. Der Entwurf des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ist hierfür ein erster und wichtiger Anfang. Es wird auch darüber nachzudenken sein, ob wir in der Zeit des Übergangs der CO2-Problematik eine solche Bedeutung beimessen, wie es derzeit der Fall ist. Wenn wir den Übergang zu erneuerbaren Energien schaffen wollen, dann werden wir eine zeitlang auf fossile Energieträger zurückgreifen müssen. Auch das ist eine Erkenntnis, die wir aus Fukushima ziehen müssen. Es liegt nun an uns, aus den tragischen Ereignissen von Fukushima einen guten Start in ein neues Energiezeitalter zu machen. Nur dann kann das unermessliche Leid, das die Menschen in Japan derzeit erfahren, allgemein noch einen Sinn haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat seinen Anlass in der Strukturreform der Bundeswehr, bedingt durch den Wegfall der Wehrpflicht und die Reduzierung der Truppenstärke auf zirka 185.000 Mann. Man muss sich im Klaren darüber sein: Diese Reform betrifft alle Bundesländer, in denen Bundeswehrstandorte vorhanden sind.
Mit der Verkürzung der Wehrpflicht auf sechs Monate ist eine breite Debatte in der Bundesrepublik und in Fachkreisen aufgekommen, die insbesondere zum Ergebnis hatte, dass sechs Monate Wehrpflicht nicht ausreichen, um Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr wirksam erfüllen zu können. Drei Monate Grundwehrdienst und nur noch drei weitere Monate, die die Wehrpflichtigen der Bundeswehr zur Verfügung stehen, machen wenig Sinn bezüglich des Organisationsablaufes der Bundeswehr. Zudem ist es ein enormer Verwaltungsaufwand gerade für die Kreiswehrersatzämter, eine Vielzahl von jungen Wehrpflichtigen zu mustern, die dann nur für kurze Zeit zur Verfügung stehen. Das ist auch mit den Grundsätzen der Verwaltungsökonomie nicht vereinbar. Von daher war die Strukturreform richtig und notwendig und sie wird mit Sicherheit auch Auswirkungen auf unser Bundesland haben.
Lassen Sie mich deshalb ein paar Sätze zur Saarlandbrigade sagen. Seit 1971 trägt die Brigade 26 den Namenszusatz Saarland. Allein dieser Namenszusatz sagt schon viel. Er ist eine Auszeichnung für die Brigade, er ist aber auch eine Auszeichnung für uns Saarländerinnen und Saarländer. Die Kompanien, in denen die rund 3.700 Soldaten ihren Dienst tun, bekennen sich ausdrücklich zu diesem Namen und zeigen damit auch eine große Verbundenheit mit dem Saarland. Seit 1972 ist die Saarlandbrigade in Saarlouis stationiert. Sie ist eine von zwei Luftlandebrigaden der Bundeswehr und hat damit eine herausragende Stellung im Aufgabenspektrum der Bundeswehr.
Außer dem Fallschirmjägerbataillon 263, das in Zweibrücken stationiert ist, gehören der Brigade das Fallschirmjägerbataillon 261 in Lebach, das Luftlandeunterstützungsbataillon 262 in Merzig sowie die
Luftlandepionierkompanie 260 und die Stabskompanie in Saarlouis an.
Zu den Kernfähigkeiten der Saarlandbrigade gehören die Evakuierungsoperationen, bei denen Deutsche oder Bürger anderer Nationen aus Krisen- und Kriegsgebieten gerettet werden sollen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört aber auch der Einsatz gegen irreguläre Kräfte. Hier ist der bisher größte und wohl auch gefährlichste Auslandseinsatz in Afghanistan zu nennen.
Wir haben ja heute auch einen Antrag der LINKEN vorliegen, die sich ausdrücklich gegen Kampfeinsätze der Bundeswehr ausspricht. Ich sage insbesondere an die Adresse der Kollegen der LINKEN: Wir erwarten, dass Sie heute auch klar dazu Stellung nehmen, ob es Ihnen lieber ist, dass Terror in der Bundesrepublik stattfindet und hier bekämpft werden muss oder ob es nicht besser ist und mehr Sinn macht, den Terror an der Wurzel des Übels zu bekämpfen, und das ist eben in Afghanistan.
Da Sie auch eine Partei sind, die sich im Besonderen dem Sozialen und den Menschenrechten verpflichtet fühlt, müssen Sie auch zu den Erfolgen Stellung nehmen, die durch diesen Einsatz in Afghanistan zu verzeichnen sind. In Afghanistan ist wieder Schulunterricht möglich. In Afghanistan dürfen Mädchen in die Schule gehen. In Afghanistan sind Frauen Mitglieder des Parlamentes. In Afghanistan ist ein Großteil der Infrastruktur wiederhergestellt worden, die den menschlichen Grundbedürfnissen annähernd Rechnung tragen kann. Das sind Erfolge, die insbesondere auch damit zu tun haben, dass die Saarlandbrigade dort ihren Dienst verrichtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich selbst war während meiner Zeit als Abgeordneter als Reservist mehrfach an Einsatzübungen zur Evakuierung von Staatsbürgern beteiligt. Ich habe dort erlebt, welche Anforderungen bei einem solchen Einsatz an den Verband und an jeden einzelnen Soldaten gestellt werden. Und ich habe erlebt, welchen Einsatzwillen, welch hohe fachliche Kompetenz und welche Sozialkompetenz die jungen Menschen mitbringen. Dabei war auch festzustellen, dass das oftmals unterstellte Machogehabe dort überhaupt nicht anzutreffen ist. Es handelt sich um von der Sache überzeugte Soldaten, die sprichwörtlich als Bürger in Uniform ihren Dienst mit Freude wahrnehmen und dabei ihrer Heimat, dem Saarland, in einer besonderen Weise verbunden sind.
Meine Damen und Herren, es wird bei der Bundeswehrreform in der Hauptsache um Standortfragen gehen. Jede Standortgemeinde wird im Bundesgebiet um ihren Bundeswehrstandort kämpfen. Jede Gemeinde wird sich für ihren Standort einsetzen. Jeder Kreis und jedes Land wird gute Gründe für sei
nen Standort finden. Deshalb müssen wir im Saarland herausarbeiten, wie wir uns mit unseren Bundeswehrstandorten positiv von den anderen Bundesländern absetzen können. Dabei ist zu bemerken: Alle Bataillone verfügen über eine Infrastruktur, die ihrer jeweiligen Aufgabenstellung gerecht wird. Das ist natürlich bei uns im Saarland ebenso. In dieser Beziehung werden wir uns nicht von unseren bundesweiten Mitbewerbern positiv absetzen können, hier haben wir keine Sonderkompetenzen.
Es gibt aber ein Argument, das hinsichtlich der künftigen Aufgabenstellung der Bundeswehr bei uns im Saarland sicherlich als einmalig gewertet werden darf. Ich darf daran erinnern, es hat Zeiten gegeben, da wurde gegen die Bundeswehr als Einrichtung demonstriert. Soldaten wurden beschimpft. Es gibt auch heute noch Landstriche in der Bundesrepublik, wo jegliche Identifikation der Zivilbevölkerung mit der Bundeswehr fehlt. Mancherorts wird sie sogar als lästiges Übel angesehen.
Hier kommt unser Standortvorteil, aus meiner Sicht ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal, zum Tragen. Bundeswehr und Zivilbevölkerung sind im Saarland ein großes Ganzes. Das eine gehört untrennbar zu dem anderen. Wie die Saarschleife gehören die Soldaten zum Bild des Saarlandes. Meine Damen und Herren, das ist auch ein großes Verdienst der Städte und Gemeinden in ihrem gemeinsamen Engagement für die Bundeswehr und mit der Bundeswehr. Und es ist das Verdienst von vielen ehrenamtlichen Organisationen, die mit ihrem Engagement zu dieser Akzeptanz beigetragen haben.
Soldaten erfahren im Saarland nicht nur eine hohe Akzeptanz bei der Bewältigung ihrer Aufgaben, sie sind hier auch in den Herzen der Bürger aufgenommen. Viele junge Menschen aus dem „Reich“, die hier ihre Ausbildung bei der Bundeswehr genossen haben, haben im Saarland auch ihr Herz verloren, eine Familie gegründet und sind diesem Land als Bürger erhalten geblieben. Ich glaube, wenn man das über die zurückliegenden Jahrzehnte verfolgt, dann ist das einer der schönsten, der bedeutendsten und der nachhaltigsten Ansiedlungserfolge, die wir im Saarland zu verzeichnen haben.
Viele von denen, die als Soldat ins Saarland gefunden haben, haben unser Land und seine Bürger kennen und schätzen gelernt. Sie haben gelernt, wie Bundeswehr und Familie sich bei uns arrangieren können und sich eben nicht als institutionelle Feinde gegenüberstehen. Familie, Beruf, Kindergarten und Schule lassen sich im Saarland im Umfeld der Bundeswehrstandorte problemlos organisieren. Diesen Standortvorteil wissen viele Betriebe, wenn es darum geht, Ansiedlungen vorzunehmen, sehr wohl zu
schätzen. Das ist natürlich bei unseren Soldaten ebenfalls nicht anders.
Bei vielen von ihnen ist zu beobachten, dass sie ihre guten Erfahrungen bei der Bundeswehr im Saarland und die saarländische Lebensfreude weitergeben an ihre Kinder, Verwandte und Freunde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns nehmen an den öffentlichen Gelöbnissen teil, die regelmäßig im Saarland stattfinden. Ich erinnere nur an die vielen Gelöbnisse, die sich gerade am Standort Lebach vollziehen. Wenn man dort als Abgeordneter sitzt und den Blick über den Platz schweifen lässt, stellt man fest, dass viele ehrenamtlich Tätige und viele Bürgerinnen und Bürger aus Lebach diesem Gelöbnis beiwohnen und damit auch ihre Verbundenheit zu diesem Standort ausdrücken.
Wenn man sich vorstellt, gegen was alles in dieser Republik demonstriert wird, dass an manchen Orten auch Demonstrationen gegen die Bundeswehr stattfinden, und man dann den Bundeswehrstandort in Lebach betrachtet, im Herzen der Stadt mit seinem alltäglichen Betrieb, dann stellt man fest: Hier ist das nicht so. Man hat hier nicht nur nichts gegen die Bundeswehr, sondern man identifiziert sich mit den Soldaten. Die Soldaten sind dort gängiges Bild im Umgang mit den Bürgern. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, und dieses Zeichen gilt es auch heute von hier aus zu setzen.
Dies ist auch mit ein gewichtiges Pfand, wenn man sich die künftigen Aufgaben des Kreiswehrersatzamtes vor Augen hält. Die Kreiswehrersatzämter waren zuständig für die Rekrutierung der jungen Wehrpflichtigen, eine Aufgabe, die in Zukunft gänzlich entfällt. Nach den bisherigen Überlegungen und Planungen sollen sie nun für die Werbung von Freiwilligen verantwortlich sein. Auch hier empfiehlt sich in einer besonderen Weise das Kreiswehrersatzamt Saarlouis mit seiner anerkannten Kompetenz. Bezüglich der auch künftig durchzuführenden medizinischen und psychologischen Eignungsuntersuchungen Freiwilliger ist das Kreiswehrersatzamt in Saarlouis besonders gut aufgestellt, wie die Spitzenergebnisse des Amtes bei der Werbung und Einberufung freiwillig Wehrdienstleistender und der Musterungsquote bereits heute unter Beweis stellen. Diese Kompetenz muss bei sachgerechten Überlegungen zur Neustrukturierung der Bundeswehr mit ihren Einrichtungen Berücksichtigung finden. Wir haben diesbezüglich gute Karten im Land. Diese Karten gilt es auch auszuspielen.
Meine Damen und Herren, erfolgreich werben für den Beruf Soldat bei der Bundeswehr können Sie nur dort, wo das Umfeld stimmt. Wo Gleichgültigkeit oder gar Ablehnung gegenüber der Bundeswehr besteht, werden wir nicht sehr viele junge Menschen als Soldaten gewinnen können. Dort, wo jedoch Auftrag und Existenz der Bundeswehr eine breite Unter
stützung erfahren, und dort, wo Soldaten gerne gesehene Bürger und Mitmenschen sind, wird man auch zukünftig erfolgreich Soldaten für die neuen Aufgaben der Bundeswehr gewinnen können. Deshalb ist es wichtig, dass heute vom saarländischen Landtag ein Zeichen der Solidarität von Bürgern und Volksvertretern mit ihren Soldaten und den Beschäftigten des Kreiswehrersatzamtes gesetzt wird. Hier im Saarland waren Soldaten gerne gesehene Gäste, Freunde und Bürger dieses Landes. Wir wünschen uns von Herzen, dass auch zukünftig Soldaten der Saarlandbrigade an den Standorten Lebach, Merzig und Saarlouis als Bürger dieses Landes unserer Solidargemeinschaft angehören.
Ich werte es als ein großartiges Zeichen der demokratischen Geschlossenheit und der inneren Verbundenheit mit unseren Soldaten und deren Familien, dass heute die Koalitionsfraktionen, die SPD und in modifizierter Form auch die LINKEN in diesem Hohen Hause mit diesem Antrag ein sichtbares Zeichen für die Standorte und damit für die Soldaten der Bundeswehr hier im Saarland setzen.
Meine Damen und Herren, unser Appell gilt heute insbesondere dem Bundesverteidigungsminister und allen in der Strukturkommission Verantwortlichen, im Interesse der Bundeswehr, aber auch im Interesse des Saarlandes als jüngstes der alten Bundesländer dazu beizutragen, dass das Saarland durch eine sachgerechte Standortentscheidung mit seiner geringen Präsenz von Bundesbehörden in seiner Wirtschaftsstruktur nicht weiter geschwächt wird. Dies würde die Erfolge der beiden vergangenen Legislaturperioden insbesondere auf dem Beschäftigungssektor konterkarieren. Das dürfen wir so nicht zulassen. Deshalb müssen wir uns für diese Standorte einsetzen.
Mein Appell nach Berlin und Bonn lautet: Wenn die Bundeswehr in ihren neuen Strukturen Erfolg haben will, dann empfiehlt es sich, an den bisherigen Standorten im Saarland festzuhalten und diese weiterhin aufrechtzuerhalten. Wir haben uns entschlossen, unseren Beitrag dazu fraktionsübergreifend zu leisten. Ich möchte deshalb unser Engagement mit dem Slogan der Fallschirmjäger beschreiben: Einsatzbereit jederzeit. In diesem Fall aber nur bundesweit. - Glück ab!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Rehlinger! Wir beraten den Einzelplan 09 - Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr. Sie stehen hier und formulieren vage Erwartungshaltungen an die Landesregierung. Sie lassen sich über die Gentechnik aus, die im Saarland aber völlig unproblematisch ist. Wir haben uns zur gentechnikfreien Zone erklärt, das ist auch die Position der Landwirtschaftskammer.
Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich zum Einzelplan auslassen.
Sie stellen sich hier hin und referieren zur Nordsaarlandstraße.
Sie verkünden, das Projekt sei gecancelt. Das ist eine pure Unterstellung. Das ist genau die Botschaft, die Sie gerne von hier empfangen wollen, damit Sie auf lokaler Ebene Ihre politischen Spielchen machen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Nordsaarlandstraße bleibt festzustellen, dass das Plan
verfahren fortgeführt und die Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben wird.
Ich nenne Ihnen die Vorleistungen zur Nordsaarlandstraße im Bereich des Straßenbaus, die im Projekt integriert sind: Der Kreisel „Gomms Mühle“, der Kreisel Hochwaldgymnasium Wadern, der Kreisel Ortslage Nunkirchen, der Neubau der Umführung Industriepark Holz, Homanit, Losheim, der Kreisel Dagstuhl ist in Planung, der Ausbau der Straße zum Stausee Richtung Potsdamer Platz und auch der Kreisel Potsdamer Platz wegen Entschärfung der Gefahrensituation.
Bauen Sie hier keinen Popanz auf, das Projekt ist am Laufen! Wir werden dieses Projekt im Rahmen der haushaltsmäßigen Notwendigkeiten und der zur Verfügung stehenden Mittel weiter verfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die eigentliche Botschaft ist, dass sich der Einzelplan 09 trotz der Sparmaßnahmen im Landeshaushalt weiterhin als Kommunalhaushalt darstellt. Beim Einzelplan 02 ist die kommunale Finanzsituation beraten worden. Der Einzelplan 09 trägt in ganz wesentlichem Maße dazu bei, dass die Kommunen mit Mitteln versorgt werden, und zwar in einer Gesamthöhe von 31 Millionen Euro. Das ist ein Sechstel des Gesamthaushalts. Ich glaube, das ist eine positive Botschaft, die Sie diesem Einzelplan entnehmen können. Darauf können Sie stolz sein, die Mittel werden in die Kommunen investiert, in die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft, Forst, Stadtmitte am Fluss und Energie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine weitere positive Botschaft ist heute in der Saarbrücker Zeitung zu lesen: Das Saarland spielt in der Bundesliga der Naturschutzprojekte. Frau Ministerin, das ist eine frohe Botschaft, die insbesondere eine Umweltministerin am heutigen Tag glücklich machen kann. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz hat das Saarland besucht und die Projektregion Landschaft der Industriekultur Nord besichtigt. Sie hat diese als Pilotprojekt mit einer Vorreiterrolle in Landschaftsschutz und Naturschutz bezeichnet. Das ist eine Botschaft, auf die wir stolz sein können.
Das ist das Ergebnis einer Arbeit im Bereich Naturschutz in den vergangenen beiden Legislaturperioden, die mit der Jamaika-Koalition fortgeführt wird.
Meine Damen und Herren, die Fortentwicklung im Bereich der Natura-2000-Gebiete findet statt. Die Kulturlandschaften des Saarlandes sind für uns ein wichtiger Standortfaktor und bei der Weiterentwicklung der Schutzgebiete zu berücksichtigen. Das im Konzept Natura 2000 enthaltene Verschlechterungsverbot dient dazu, die Landschaftsqualität zu erhalten, und sichert gleichzeitig den bisherigen Nutzungen Bestandsschutz zu. Das gilt insbesondere für den Bereich Renglischberg, Frau Kollegin. Ich bin davon ausgegangen, dass dies Einzug in Ihre Haushaltsrede hält.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit führen wir eine Politik fort, die sich im Saarland im Bereich des Naturschutzes bewährt hat. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, 10,4 Prozent der Landesflächen sind zu Schutzgebieten erklärt worden. Das ist eine große Leistung, die in den vergangenen Jahren erbracht worden ist.
Wir leben im Jahr der Biodiversität. Eine besondere Aufgabe, nicht nur in diesem Jahr, ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Der Verlust an Biodiversität schreitet weltweit voran und ist deshalb dramatisch, weil dieser Verlust unumkehrbar ist, auch hier im Saarland. Wir haben ein regionales Biodiversitätskonzept entwickelt, das auch unter dem Gesichtspunkt der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien fortgeschrieben werden muss. Ich darf daran erinnern, dass 10 Prozent der erneuerbaren Energien, die derzeit ins Stromnetz eingespeist werden, zu 70 Prozent aus Biomasse produziert werden und damit natürlich auch ein Großteil durch Maisanbau. Das kann ein Problem werden, das ist mir bewusst. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Biogasanlagen mit Maissilagen betrieben werden. Das ist Einkommenssicherung für die Landwirtschaft im Saarland. Es ist aber auch dafür Sorge zu tragen, dass sich keine Auswüchse einstellen und dass die Biodiversität in unseren Kulturlandschaften erhalten bleibt. Diesem Zweck wird die Novellierung des Saarländischen Naturschutzgesetzes dienen, die in Kürze in Angriff genommen wird.
Meine Damen und Herren, auch im Bereich Denkmalschutz haben wir eine Erfolgsbilanz aufzuweisen. Der Kollege Schnitzler ist gerade nicht da, er hat gestern in der Grundsatzdebatte von einer Abrissbirne im Denkmalschutz gesprochen. Ich glaube, es wäre sinnvoller gewesen, einmal mit der Birne durch den Haushalt zu gehen, dann hätte man die entsprechenden Mittel gesehen.
Im Bereich der Bodendenkmalpflege, der Kulturdenkmalpflege und des städtebaulichen Denkmalschutzes werden wir auch im kommenden Jahr rund 1 Million Euro zur Verfügung stellen. Damit sind die Projekte gesichert, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Tag des offenen Denkmales bestehen. Die Industriedenkmalpflege wird weiterhin gewährleistet sein. Dies gilt auch für die archäologischen Ausgrabungen, die das Landesdenkmalamt insbesondere im Bereich der Altstadt in Saarbrücken durchführt.
Im Bereich Tierschutz sind wir ebenfalls gut sortiert. Wir werden die Mittel auf 157.400 Euro erhöhen. Damit werden durch die Intervention des zuständigen Ministeriums die Probleme entschärft werden können, die im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren aufgetreten sind. Es ist auch beabsichtigt, wie es im Koalitionsvertrag niedergeschrieben ist, das Verbandsklagerecht im Bereich Tierschutz einzuführen.
Meine Damen und Herren, wir hatten in der letzten Debatte eine ausführliche Diskussion zum Thema erneuerbare Energien. Unabhängig von der CO2Problematik wird an erneuerbaren Energien kein Weg vorbeiführen. Unsere fossilen Ressourcen werden sehr knapp und damit auch teuer werden. Wir können es uns nicht leisten, auf die Erzeugung einer Kilowattstunde in diesem Land zu verzichten, ob mit den herkömmlichen fossilen Energieträgern oder mit erneuerbaren Energien. Zur Sicherstellung unserer Energieversorgung werden wir noch lange Zeit auf fossile Energieträger wie Kohle und Öl angewiesen sein. Das ist bei der Beratung zum Einzelplan 08 ebenfalls zum Ausdruck gekommen. Gleichwohl gilt heute schon, dass die Zukunft auf erneuerbare Energien auszurichten ist. Meine Damen und Herren, hier zeigt der Einzelplan 09 bei einem Gesamtvolumen von 180 Millionen Euro, dass ein Drittel der Ausgaben im Bereich des Klimaschutzes ausgegeben wird. Ich glaube, das ist eine beachtliche Leistung. Ich bin davon überzeugt, Frau Kollegin Rehlinger, in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird das mit Sicherheit im Zusammenhang mit dem Masterplan Einzug in dieses Haus finden und diskutiert werden.
Wir werden hier entsprechende Positionen vertreten und den Bereich der erneuerbaren Energien nach vorne bringen. Wir haben insbesondere beim Institut für Zukunftsenergiesysteme einen Aufwuchs von 100.000 Euro. Das IZES steht ebenfalls im Koalitionsvertrag. Wir wollen gerade das IZES fördern, weil es innovativ im Bereich der Entwicklung erneuerbarer Energien ist, weil es dort Vorschläge machen kann und weil wir damit auch in dem Bereich ein Stück in diesem Land weiterkommen können.
Meine Damen und Herren, vom Kollegen Magnus Jung wurde heute Morgen in der Kommunaldebatte ausgeführt, wir brauchen mehr kommunale Einnahmen, wenn es um kommunale Energiepolitik geht. Auch hier zeigt ein Blick in den Haushalt, dass entsprechende Vorsorge getroffen ist. Die Förderung kommunaler Energiekonzepte steht mit 100.000 Euro im Haushalt, dazu eine Verpflichtungsermächtigung von 50.000 Euro. Ich glaube, damit ist dem Gedanken Rechnung getragen. Global denken und lokal handeln, damit werden wir in den Kommunen entsprechende Programme anstoßen können.
Das Gleiche gilt hinsichtlich der Fortführung des Zukunftsenergieprogramms „Kommunal“. Hiermit wird die energetische Sanierung von Hallen, Gebäuden, Rathäusern nach vorne gebracht. Auch etwas, was im Rahmen des Konjunkturprogramms im vergangenen Jahr schon auf den Weg gebracht worden ist. Wir werden dieses Programm fortführen, weil es mit dazu beiträgt, insbesondere bei Kommunen mit klammen kommunalen Finanzen dafür zu sorgen, dass in diesem Bereich investiert wird und damit natürlich auch unter dem Effizienzgesichtspunkt Energie und Energiekosten gespart werden. Wir haben Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. In Bezug auf die rationale Energieverwendung sind ebenfalls Mittel von 345.000 Euro veranschlagt. Hiermit sollen insbesondere Maßnahmen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung, Modellprojekte und Pilotprojekte angestoßen werden.
Das Thema E-Mobilität ist eben von dem Kollegen Ulrich bei der Beratung des Einzelplans 08 angesprochen worden. Ich glaube, auch hier sind wir im Saarland ein großes Stück weiter, indem sich ein Unternehmer aus dem Saarland dazu gefunden hat, Leichtbaufahrzeuge, die mit Strom betrieben werden, herzustellen. Das Gleiche gilt bei den FordWerken, die den Focus als E-Mobil herstellen wollen. Auch das sehe ich als einen großen Fortschritt an in Bezug auf Elektromobilität im Saarland. Die Verbindung von öffentlichem Personennahverkehr mit Elektromobilität wird eines der Zukunftsprojekte sein, die ebenfalls, nehme ich an, im Masterplan Energie noch dargestellt werden.
Der Landesentwicklungsplan Umwelt ist angesprochen worden, wo die Vorranggebiete aufgegeben werden, weil die Vorranggebiete weitestgehend belegt sind mit erneuerbaren Energien, mit Windkraftanlagen, aber auch, weil zum Teil der Wunsch aus den Kommunen kommt, solche Anlagen zusätzlich im Gemeindegebiet zu errichten, weil damit ein Beitrag zur kommunalen Finanzsituation geleistet werden kann, ein nicht unerheblicher Beitrag, wenn man das Ganze intelligent anstellt. Ich glaube, damit werden wir einen Fortschritt erreichen, der dazu führt,
dass wir dem 20-Prozent-Ziel 2020 ein Stück näher kommen werden.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Themenfeld ist die Städtebauförderung, an der ebenfalls die Kommunen partizipieren. 10,5 Millionen Euro stehen im Haushalt. Damit werden insbesondere die Projekte Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Soziale Stadt, Stadtumbau West sowie die Stadtvision Saar seit dem Jahr 2000 gefördert. Damit wird sichergestellt, dass man den Herausforderungen des demografischen Wandels entspricht, dass man den wirtschaftlichen Strukturwandel einleiten kann. Die soziale Abwärtsentwicklung in den Stadtteilen soll damit aufgehalten werden. Ziel der Programme ist eine Verringerung der Baulücken und der Leerstandsproblematik und damit eine Stärkung der innerörtlichen Bereiche. Separat hierzu wurden im Haushalt nochmals 128.000 Euro plus eine Verpflichtungsermächtigung von 240.000 Euro ausgewiesen. Ich glaube, das ist ein guter Weg, um die Kommunen, um die dörflichen und die innerstädtischen Strukturen zu fördern.
Meine Damen und Herren, ein anderer wesentlicher Bereich liegt im Öffentlichen Personennahverkehr. Es wird in dieser Legislaturperiode gelingen, dass die Saarbahn durchgängig nach Lebach fährt. Ich glaube, damit wird eines der größten Strukturprojekte im öffentlichen Personennahverkehr dem Ende zugeführt, seiner Bestimmung übergeben. Auch dafür ist im Haushalt Sorge getragen mit weiteren 10 Millionen Euro. Aber auch das muss das Interesse der Politik sein, dass wir dem Ansinnen, eine Schienensteuer zu erheben, das auf französischer Seite mittlerweile Unbill treibt, entschieden entgegentreten.
Damit darf ich die Frau Kollegin bitten, im Interparlamentarischen Rat mit dafür Sorge zu tragen, dass die Franzosen von diesem Vorhaben, das aus meiner Sicht kontraproduktiv ist, das dem Gedanken einer europäischen Vereinigung eines grenzüberschreitenden Schienenverkehrs in eklatanter Weise entgegensteht, absehen. Die Schienensteuer ist maßlos. Ein Beispiel aus meiner Gemeinde. Einmal im Jahr fährt ein Zug über die Grenze nach Bouzonville. Für diesen einen Tag wären Kosten in Höhe von 150.000 Euro fällig. Das ist unverhältnismäßig und darf nicht stattfinden.
Meine Damen und Herren, für das Saarland wesentlich ist ein Projekt, das wir im Umweltausschuss noch einmal angestoßen haben, die Forcierung des Baus der Moselschleusen. Auch das ist ein Anliegen im Zusammenhang mit der Verkehrspolitik in diesem Land. Es ist eben bei der Beratung des Einzelplans 08 ausgeführt worden, welche Wichtigkeit die Stahlindustrie im Saarland hat. Ich glaube, für die Ener
giewirtschaft in diesem Land ist es wichtig, dass die Moselschleusen erweitert werden. Wir müssen mit aller Kraft dafür sorgen, dass so schnell wie möglich damit begonnen wird, dass dieser Baubeginn sich nicht unverhältnismäßig nach 2030 verschiebt. Damit würden wir einen strukturellen Nachteil in diesem Land erleiden. Der ist nicht hinnehmbar.
Ein weiteres Projekt im Öffentlichen Personennahverkehr ist der Nachtbus. Das Nachtbussystem ist seinerzeit von der Jungen Union angestoßen worden. Ich glaube, der Nachtbus hat sich im Öffentlichen Personennahverkehr bewährt, der mit dazu beiträgt, dass Jugendliche bei Diskobesuchen, bei Veranstaltungen in der Nachtzeit wieder sicher und zuverlässig nach Hause kommen. Das ist ein System, das angenommen worden ist. Unser Ansinnen ist, dieses aufrechtzuerhalten. Die Verteilung der Mittel Öffentlicher Personennahverkehr und Ausbau der Straßen wird von 60 zu 40 Prozent zum Öffentlichen Personennahverkehr hin erfolgen. Ich glaube, das ist auch ein Hinweis darauf, dass wir eine Straßeninfrastruktur haben, die sich in den vergangenen Jahren recht gut gestaltet. Ich nehme einmal die Winterschäden aus. Damit ist dem Finanzplan des Landesbetriebes für Straßenwesen Rechnung getragen.
Aber ich gehe davon aus, dass wir eine Straßeninfrastruktur in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, die den Ansprüchen gerecht wird. Insofern sehen wir es als zulässig und gerechtfertigt an, dass wir den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin stärken. Auch unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes, Frau Kollegin Rehlinger, ist es notwendig - insbesondere wenn wir ein System wie die Saarbahn haben, das hochattraktiv ist -, dass wir vom Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr umsteigen. Dafür ist in dem vorliegenden Haushalt Sorge getragen. - Ich möchte mich für die Aufmerksamkeit bedanken. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vor uns liegende Antrag befasst sich mit der Darstellung einer zukunftsfähigen saarländischen Energielandschaft, und dies vor dem Hintergrund, dass Deutschland eine der effizientesten und klimafreundlichsten Volkswirtschaften der Welt werden soll. Dies soll bei wettbewerbsfähigen Preisen und bei einem hohen Wohlstandsniveau erreicht werden. Das kann nur gelingen, wenn wir unsere Energieversorgung nachhaltig organisieren. Die Nachhaltigkeit ist derzeit nicht gegeben. Unsere Energieversorgung ist nicht sicher. Wir verwenden vornehmlich endliche Ressourcen, die aus politisch unsicheren Regionen importiert werden. Die Energieversorgung ist nicht wirtschaftlich. Langfristig werden die Energiepreise steigen. Der Kampf um die Rohstoffmärkte hat begonnen - China lässt grüßen. Unsere Energieversorgung ist nicht umweltfreundlich. Treibhausgase schädigen das Klima und belasten die Umwelt.