Susanne Herold
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit über 80 Mitgliedsorganisationen in ganz Europa ist die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen, FUEV, eine der wichtigen Organisationen, die seit Langem eng mit Schleswig-Holstein zusammenarbeitet. In den letzten Jahren hat sie immer mehr Gewicht als Interessenvertreter der autochthonen Minderheiten in Europa gewonnen.
Nur zu häufig wird die Vorbildfunktion des deutsch-dänischen Grenzlands mit Blick auf die
vielen ungelösten Minderheitenkonflikte in Europa genannt. Es ist daher erfreulich, dass die FUEV von Flensburg ausgehend das Modell unseres Grenzlandes lebt und auch überaus gut repräsentiert. Dies hängt auch unmittelbar mit der Person Hans-Heinrich Hansen zusammen, dem Präsidenten der FUEV, der beispielhaft für die Arbeit der Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland steht und dem ich an dieser Stelle für seinen unermüdlichen Einsatz herzlich danken möchte.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat die FUEV unter der neuen ehrenamtlichen Leitung ihre Aktivitäten erheblich ausgeweitet. Mit immer stärkerem Kontakt auf europäischer Ebene wachsen natürlich auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Darüber hinaus feiert die FUEV in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum, zu dem ein Kongress in Brüssel stattfinden wird. Um es kurz zu machen: Die FUEV braucht Geld. Für das Jahr 2009 errechnet sich ein Defizit von 100.000 € bis 120.000 €, wobei rund 60.000 € für den Jubiläumskongress eingeplant sind. Rund 60.000 € kommen für das Jahr 2010 hinzu. Somit steht die FUEV vor einer ihre Existenz bedrohenden Krise.
Meine Damen und Herren, bisher ist es der FUEV gelungen, aus eigener Kraft Förderer zu gewinnen und Finanzlücken zu schließen. So zählen Dänemark und Ungarn zu ihren Unterstützern. Schleswig-Holstein greift der FUEV übrigens mit 20.000 € unter die Arme, und Sachsen ist dem Beispiel Schleswig-Holsteins gefolgt und zahlt ebenfalls 20.000 €. Stiftungskürzungen und Kürzungen von Projektmitteln des Bundes haben jedoch zu Engpässen im Finanzhaushalt der FUEV geführt, und durch einen erneuten abschlägigen Bescheid der EU-Kommission besteht nunmehr akuter Handlungsbedarf.
Unser Ministerpräsident hat sich deshalb bei der Kanzlerin dafür stark gemacht, zukünftig eine institutionelle Förderung für die FUEV zu ermöglichen. Meine Fraktion unterstützt zudem die Initiative unserer Minderheitenbeauftragten Caroline Schwarz, der Minderheitenpolitik auch auf europäischer Ebene einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Denn Europa wird auch immer ein Europa der Minderheiten sein!
Ich fasse zusammen: Wichtig ist der CDU-Fraktion, dass die FUEV ihre Arbeit auch und gerade in ihrem Jubiläumsjahr beständig und erfolgreich fortsetzen kann. Die Mittel, um die akute finanzielle Notlage zu beheben, müssen aufgebracht werden. Unser Ziel ist es, dass die FUEV zukünftig eine institutionelle Förderung vom Bund erhält. Denn nur so ist es möglich, den Standort der FUEV in Flensburg auch auf lange Sicht zu sichern. Ich bitte daher um die Zustimmung zu dem Antrag des SSW.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 80 % der Industrieproduktion für den Weltmarkt, Firmen wie Danfoss, die Flensburger Schifffahrtsgesellschaft und Motorola haben Flensburg einst zum Exportstandort Nummer eins in Schleswig-Holstein gemacht.
Innerhalb kurzer Zeit ist die Exportquote nunmehr auf 50 % abgesunken - ein deutliches Indiz dafür, dass Flensburg besonders von der Wirtschaftskrise betroffen ist.
Am 27. Mai 2009 hat nun die Geschäftsleitung des Danfoss-Werkes in Flensburg die Verlagerung der Produktion in die Slowakei und nach China im Laufe des nächsten Jahres bekannt gegeben. Die Ankündigung wurde mit dem Rückgang beim Kompressorenumsatz begründet. Das wurde bereits mehrfach benannt. Diese Hiobsbotschaft traf die Stadt und die Region ohne jegliche Vorwarnung, und dies umso mehr, da noch im Frühjahr von der Geschäftsleitung in Gesprächen mit der Wirtschaft vor Ort versichert wurde, dass die Arbeitsplätze bei Danfoss sicher seien.
Nach Motorola verliert die Stadt Flensburg damit innerhalb kurzer Zeit einen zweiten großen Arbeitgeber - 450 Mitarbeiter sowie 45 Auszubildende und deren Familien sind betroffen. Zwar wird nicht von einer kompletten Schließung gesprochen - die Produkt- und Technologieentwicklung soll erhalten bleiben -, aber dies stellt für uns keine Perspektive dar.
Und hier sind sich alle Regionalkräfte einig. Mit der Botschaft „hier ist nichts zu machen“ werden wir uns nicht zufriedengeben.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Johannes Callsen habe ich deshalb als Flensburger CDU-Abgeordnete in einem Schreiben an die Geschäftsführung appelliert, ihrer Verantwortung für die Region gerecht zu werden und die Beschäftigten zu halten.
Alle Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um die Arbeitsplätze so lange wie möglich zu erhalten. Ich danke allen Beteiligten - den Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene, der Landesregierung, den Gewerkschaften, den Kommunalpolitikern und dem Flensburger Oberbürgermeister. Gemeinsam ist es uns gelungen, die zugeschlagene Tür bei Danfoss wieder zu öffnen. Das Management ist nunmehr bereit, über Kurzarbeit zu verhandeln. Das Kurzarbeitergeld würde bis zu 24 Monate ausgezahlt, danach kann eine Qualifizierungsgesellschaft die Mitarbeiter zwölf Monate auffangen und weiterbilden. Durch diese Übergangsregelung würden wir drei Jahre gewinnen, drei Jahre, in denen man nach weiteren Lösungsmöglichkeiten suchen könnte. Die Flensburger Ratsversammlung fordert überdies, für das Flensburger Werk mögliche Kapazitätserweiterungen anderer Danfoss-Produktionen zu prüfen. Auch ist es den Akteuren in der Region wichtig, dass alle 45 Azubis ihre Lehre beenden können.
Danfoss ist eines der alteingesessenen Unternehmen, das seit 1956 in Flensburg produziert. Das Werk zählt für uns Flensburger zu den Symbolen einer erfolgreichen Zusammenarbeit in der deutschdänischen Region. Diese hervorragende Zusammenarbeit wollen wir auch in Zukunft in Flensburg erhalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU hat ihre Pläne zur besseren Finanzausstattung der freien Schulen weder in Koalitionsgezänk untergehen lassen, noch fahren wir in dieser wichtigen Angelegenheit einen Hinhaltekurs, Frau Heinold.
Die Vertreter der Schulen in freien Trägerschaft treten zu Recht für eine „Besserstellung“ ihrer Einrichtungen ein. Hierbei erhalten sie die volle Unterstützung unserer Fraktion.
Aus den bisherigen Debatten habe ich mitgenommen, dass die Erhaltung der privaten deutschen Schulen allen Fraktionen dieses Landtags ein Anliegen ist.
Wir haben Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft für das Jahr 2008 gemeinsam abgewendet, und die Koalitionspartner haben mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 dafür gesorgt, dass eine tragfähige Lösung zur Existenzsicherung der freien Schulen gefunden wurde. Die Finanzierung unserer Privatschulen bleibt damit verlässlich und gewährt Planungssicherheit. So haben wir es mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft besprochen, so wird es auch von ihnen mitgetragen.
Die CDU hält es darüber hinaus weiterhin für erforderlich, dass die Schülerkostensätze für Privatschulen schrittweise auf 85 % angehoben werden.
Wir haben den Betroffenen in Gesprächen aber immer wieder deutlich gemacht, dass wir in der jetzigen Legislaturperiode keine Umsetzungschance sehen.
Angestrebt haben wir gemeinsam, zunächst die Systematik bei der Berechnung der Schülerkostensätze für die deutschen Privatschulen mit der Berechnung der Schülerkostensätze für den Dänischen Schulverein gleichzusetzen. Das empfiehlt ja auch der Landesrechnungshof. Diese Umstellung des Berechnungsmodus auf das jeweilige Vorjahr hätte jedoch für das Haushaltsjahr 2009 zur Folge gehabt, dass die Zuschüsse um rund 3 % gesunken wären. Deshalb wollen wir die für 2008 gefundene Regelung für den Doppelhaushalt 2009/2010 fortschreiben. Das geht nach unseren Berechnungen mit einer Erhöhung des Zuschusses um rund 2 % einher.
So habe ich es auf dem Tag der Waldorfschulen auf der Krusenkoppel für die CDU vertreten, und so wurde es von den dort anwesenden Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Verbandsvertretern auch sehr positiv aufgenommen.
Der Gesetzentwurf, wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt, geht aber weit über unsere Zielsetzungen hinaus und ist mit weitaus höheren finanziellen Zusatzleistungen verbunden. Hier soll zum Beispiel ein Investitionszuschuss neu eingeführt werden. Während der Wartefrist sollen zudem bereits 50 % der Zuschüsse gezahlt werden. Aber Haushaltsberatungen sind für die Opposition bekanntlich immer eine Art Wunschkonzert. Wir als Regierungsfraktionen sehen uns jedoch in der Verantwortung, den freien Schulen praktikable und vor allen Dingen bezahlbare Lösungen anzubieten.
Wir brauchen Verfahren, die tatsächlich und langfristig zu einer Besserstellung der Privatschulen führen. Das muss mit Augenmaß und Weitblick passieren. Wir brauchen Lösungen, die für alle Zeiten dauerhaft, tragfähig und auch bezahlbar sind. Hier bleibt uns die Fraktion der Grünen Antworten schuldig.
Ich bitte um Zustimmung zum Beschluss des Bildungsausschusses.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viel wurde über den Bildungsgipfel der Kanzlerin diskutiert und geschrieben. Viele hatten die höchsten Erwartungen geweckt, zum Teil aber auch nur, um dann umso medienwirksamer enttäuscht zu sein. Selbstverständlich wurden hier nicht Milliarden mit dem Füllhorn verteilt. Wer das erwartet hat, ist naiv.
Bundeskanzlerin Merkel hat das Thema Bildung zur Chefsache gemacht. Der Gipfel hat dazu beigetragen, dass das Thema Bildung in ganz Deutschland diskutiert wird. Und das ist gut so.
Denn der Stellenwert dieses Themas kann gar nicht hoch genug eingestuft werden.
Wie dringlich die Auseinandersetzung mit dem Thema Bildung in Deutschland ist, macht ein zurzeit in der Bestseller-Liste stehendes Buch mit dem Titel „Generation Doof“ deutlich. „Wie doof sind wir eigentlich?“, lautet die Fragestellung zweier junger Journalisten, die sich sehr selbstkritisch mit dem Bildungsniveau ihrer Generation auseinandersetzen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass ihre Generation vor allem damit beschäftigt sei, ihre mangelnde Bildung zu überspielen, sprich: ihr Halbwissen zu verbergen. Wenn es junge Menschen gibt, die den Bundestag für einen Feiertag halten, dann wird nur allzu deutlich, dass es von elementarer Bedeutung ist, dass wir uns mit der Wertigkeit von Bildung in unserer Gesellschaft auseinandersetzen. Insofern würde ich es befürworten, wenn es weitere bundesweite Bildungsgipfel gäbe, die sich dann vor allem inhaltlich, vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Informationsgesellschaft, mit dem Thema Bildung befassten.
So etwas könnte ich mir auch für unser Land Schleswig-Holstein sehr gut vorstellen.
Bildung ist ein Wert an sich, und es muss uns allen ein Anliegen sein, den hohen Wert eines gebildeten Menschen wieder mehr ins Bewusstsein zu bringen. Wenn Jugendliche lediglich aus dem Antrieb heraus lernen, um später viel Geld zu verdienen, dann stimmt da etwas nicht. Im Vordergrund ihrer Lernbemühungen müsste doch vielmehr ihre Bildung und das Ziel eines gebildeten Menschen gesehen werden.
Auch die Bildungsgerechtigkeit gehört zu den Hauptthemen einer nachhaltigen und erfolgreichen Bildungspolitik. Wir müssen in unserem Land und deutschlandweit die Kopplung von Herkunft und Zukunftschancen weiter abschwächen. Wer Gerechtigkeit erreichen will, braucht Bildung früher, braucht Bildung mit besserer Qualität, braucht mehr Durchlässigkeit und braucht ein Bildungssystem, in dem, egal welche Schule ein Kind besucht, klar sein muss: Die Entscheidung für eine bestimmte Schulart ist nicht die endgültige Entscheidung für einen bestimmten Schulabschluss. Auf jeden Abschluss muss die Möglichkeit zum Anschluss folgen.
Um zu einer stimmigeren Bildungsbiografie zu kommen, ist ein höheres Maß an Durchlässigkeit und mehr Akzeptanz von beruflicher und allgemeiner Bildung in unserem Land notwendig.
Mit unserem neuen Schulgesetz, mit unseren neuen Schularten von Regional- und Gemeinschaftsschule und den Regionalen Bildungszentren sind wir auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen.
Der Bildungsgipfel darf allerdings nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass Bildung in erster Linie Landessache ist und kreative Lösungen vor Ort gefunden werden müssen. So ist in SchleswigHolstein im Bereich der Bildung einiges geschehen. Aber wir müssen weiterhin die Ärmel hochkrempeln und weiterarbeiten, damit Bildung nicht nur in unseren Köpfen bleibt, sondern zu positiven Veränderungen für unsere Schülerinnen und Schüler, Studierenden und Lehrenden führt.
In den vergangenen Jahren sind die Angebote der frühkindlichen Bildung beträchtlich ausgebaut worden. Dieses Thema wurde bereits heute Morgen hinreichend diskutiert. Unsere Schüler beginnen bereits in der Grundschule mit dem Englischunterricht. Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlüsse sind eingeführt. Immer mehr Kinder besuchen das Gymnasium. Wir haben die Schulzeit verkürzt und die gymnasiale Oberstufe reformiert.
Verringert werden muss die Gruppe derer, die ohne Schulabschluss beziehungsweise ohne Ausbildungsabschluss bleiben. Auch hier gilt: frühere Prävention statt Reparatur. Für die Ausbildung und übrigens auch für das Studium heißt das, dass wir neben Maßnahmen, die auf dem Weg sind, eine bessere Beratung junger Leute brauchen. Es ist erwiesen, dass ein Teil der Abbrecherquote sowohl im Bereich der beruflichen Bildung als auch im Bereich der akademischen Studiengänge darauf zurückzuführen ist, dass zu viele ohne Beratung das falsche Studium beziehungsweise die falsche Ausbildung aufgenommen haben.
Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Dem Bildungsgipfel müssen Taten folgen“, so die Überschrift Ihres Antrags. Das klingt in meinen Ohren so, als sei in den vergangenen Jahren nichts geschehen. Aber Sie irren. Vor Ort wird bereits viel erreicht. Das habe ich gerade kurz skizziert. Wir sind in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg.
Dass dieses Thema bundespolitisch aufgewertet wurde, stört mich keinesfalls. Ganz im Gegenteil,
ich begrüße diesen mutigen Schritt der Kanzlerin ausdrücklich.
Zum Bildungsgipfel der Kanzlerin gehört das klare Signal, dass die Schnittstellen und damit verbundene Schwächen nicht nur erkannt sind, sondern auch alle Akteure im Bildungssystem eine klare Perspektive und eine klare Vorstellung davon haben, wie wir in den nächsten Jahren zu mehr Qualität im Bildungssystem kommen, wie wir zu mehr Prävention kommen, und wie wir Sorge dafür tragen können, dass kein Jugendlicher verloren geht und jeder zu einer Qualifikation kommt, die die kulturelle Teilhabe, Selbstständigkeit und individuelle Lebenschancen ermöglicht.
Meine Damen und Herren, zu den Konzepten und Ideen, die entwickelt werden, gehört auch die Bildungsfinanzierung; das ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Wir haben im Land - da möchte ich die Bildungsministerin und den Ministerpräsidenten ausdrücklich loben - mit dem „Zukunftspakt Bildung“ Gelder für mehr Lehrerinnen und Lehrer, für den Schulbau und für die Schülerbeförderung in die Hand genommen. Es gibt noch mehr; das wollte ich nicht noch einmal wiederholen. Hier wird in die Zukunft investiert, meine Damen und Herren.
Auch der Bund hat mehr Unterstützung für eine erfolgreiche Bildungsarbeit zugesichert. Neben der Fortschreibung des Hochschulpakts sollen ebenfalls vermehrt Mittel für Lehrstellenprogramme und das Nachholen von Schulabschlüssen fließen. Das nehmen wir natürlich gern an.
Was wir jedoch zur Verbesserung unserer Bildungspolitik brauchten, wäre ein umfassendes Konzept zur Bildungsfinanzierung. Stipendiensysteme und Studienkredite seien nur als Stichworte genannt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gute Bildungspolitik wird in Zeiten des Wettbewerbs um die besten Köpfe zum Standortfaktor. Deshalb können wir es uns nicht leisten, auch nur auf einen klugen Kopf in Schleswig-Holstein zu verzichten.
Die CDU hat sich deshalb bereits bei den Beratungen zum Schulgesetz für die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur Förderung hochbegabter Kinder eingesetzt, und diesen Ansatz werden wir auch weiter verfolgen.
Uns ist es ein äußerst wichtiges Anliegen, dass Kinder mit einer hohen kognitiven Disposition - so werden Hochbegabte im Fachjargon bezeichnet endlich auch eine schulische Heimat in SchleswigHolstein finden.
In vielen anderen Bundesländern hat man bereits erkannt, welch ein außerordentlich leistungsfähiges Potenzial Hochbegabte für unsere Gesellschaft darstellen, wenn sie denn entsprechend ihrer hohen Begabungen gefördert und beschult werden. Dahin müssen wir auch in Schleswig-Holstein kommen.
Es darf nicht sein, dass unsere begabten Kinder in jungen Jahren Schulen in anderen Bundesländern
besuchen müssen, weil wir kein adäquates Angebot vor Ort anbieten können.
Mit dem vorliegenden Antrag zur Hochbegabung werden wir auch in unserem Bundesland die Grundlagen schaffen, Schülerinnen und Schüler mit hohen kognitiven Begabungen vor allem frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Fachleute schätzen, dass 80 % der Hochbegabten nicht erkannt werden. Das frühe Erkennen der Hochbegabung scheint für den weiteren Schulerfolg beziehungsweise Misserfolg eines hochbegabten Kindes mit am wichtigsten zu sein. Dazu ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen, Erziehern sowie Lehrkräften unerlässlich.
So wird es zukünftig verpflichtende Module zur pädagogischen Diagnostik und Förderung besonderer intellektueller Begabungen im Rahmen des Studiums und der Ausbildung von Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften geben. Jede Schule in Schleswig-Holstein soll zukünftig mindestens über eine Fachkraft verfügen, die über diagnostische Fähigkeiten zur Erkennung von Hochbegabten verfügt.
Entsprechende Förderangebote, die über die bisher praktizierten Enrichment-Programme und Sommercamps hinausgehen, müssen an unseren Schulen eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, diese genannten Maßnahmen sieht die CDU als einen Einstieg in eine umfassende, professionelle Hochbegabtenförderung, die im Weiteren sowohl die Bildung von Kompetenzzentren mit Hochbegabtenförderklassen als auch die Etablierung eines landesweiten Gymnasiums für Hochbegabte beinhaltet.
Neben der integrativen Einbindung begabter Schülerinnen und Schüler in den Schulalltag müssen zukünftig auch differenzierte Angebote vorgehalten werden, die es ermöglichen, dass Hochbegabte in eigenständigen Lerngruppen lernen dürfen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern arbeitet zurzeit an einer Schulgesetznovelle, die genau diesen Punkt aufnimmt. Hier wird es zukünftig Hochbegabtenförderklassen geben, die an verschiedenen Orten im Bundesland eingerichtet werden. Die Schülerbeförderung zu diesen Förderschulstandorten ist übrigens kostenlos.
Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für alle hochbegabten Kinder und deren Eltern in
unserem Lande. Denn Schleswig-Holstein macht sich auf den Weg zu einer systematischen und fundierten Förderung Hochbegabter.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vom Landtagspräsidenten in Auftrag gegebene Kompetenzanalyse „Minderheiten als Standortfaktor im deutsch-dänischen Grenzland“ hat das Ziel, das Profil der Region zu schärfen und die Region mit ihren spezifischen Standortfaktoren darzustellen. Konzentrierten sich bisher durchgeführte Untersuchungen vornehmlich auf wirtschaftliche und soziale Entwicklungen, so liefert diese Studie ein umfassenderes gesellschaftspolitisches Leitbild, das gewachsene historische und kulturelle Entwicklungen abbildet und das grenzlandspezifische Miteinander von Minderheiten und Mehrheiten darstellt.
Im Mittelpunkt steht die Fragestellung, ob ein sprachlicher, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Mehrwert der Minderheiten für die Mehrheitsbevölkerung nachgewiesen werden kann.
Welche Bedeutung haben also die Minderheiten als Standortfaktor im Grenzland? Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kompetenzanalyse werden mög
liche Entwicklungsstrategien für die Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung aufgezeigt. Hierbei sind alle lokalen Akteure in Nord- und in Südschleswig aufgefordert, mitzuwirken und so das Regionsprofil Nord- und Südschleswigs zu stärken.
Eine Menge Umsetzungsmöglichkeiten ergeben sich aus den 40 Empfehlungen. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle jedoch auch, dass die Landesregierung mit unserem Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen an der Spitze seit 2005 eine unheimliche Dynamik in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gebracht hat.
Dadurch sind viele der aufgeführten Nutzungspotenziale bereits von der Landesregierung aufgenommen und gemeinsame Vereinbarungen mit unseren dänischen Nachbarn eingeleitet beziehungsweise umgesetzt worden. Unser gemeinsames Ziel muss es auch weiterhin sein, die Grenze aus den Köpfen der Menschen mehr und mehr verschwinden zu lassen - und dies nicht nur in Hinblick auf einen gemeinsamen Arbeitsmarkt, sondern auch auf das gesamtgesellschaftliche Miteinander.
Flensburg als Zentrum der Region profitiert schon heute von den breit gestreuten dänischen kulturellen Einrichtungen vor Ort, die sowohl von der Minderheits- als auch von der Mehrheitsbevölkerung wie selbstverständlich genutzt werden. Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen könnte.
Darauf zielt die Analyse ja auch ab. Die Kollegin Spoorendonk fordert daher hier zu Recht ein aktives Mithandeln der Exekutive. Ausgehend von der zentralen Aussage der Kompetenzanalyse, dass die Minderheiten nachweislich auf beiden Seiten der Grenze ein Standortfaktor sind, soll diese Kompetenzentwicklung hin zu einem grenzüberschreitenden Regionsprofil genutzt werden. Dafür sind die ideelle Unterstützung des Landtags und die aktive Mitwirkung der Landesregierung zu gewähren.
Nun gibt es zwei Projekte, die die Europäische Akademie Bozen vorgeschlagen hat, die uns bereits bekannt sind. Zum einen geht es um die Zusammenführung der Menschen aus Konfliktregionen in den grenznahen Akademien und Bildungsstätten des Nordens. Zum anderen geht es um verstärkte universitäre Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Wissensregion. Diese beiden
Leuchtturmprojekte zur Antragsreife als INTERREG-Projekte entwickeln zu können, soll entsprechend der EURAC-Studie ein Clustermanager gewonnen werden.
Nach Auffassung der CDU sollten wir hier stattdessen die vorhandenen Ressourcen nutzen, um die Projekte zu entwickeln und zu begleiten.
Hier gäbe es unseres Erachtens hervorragende Möglichkeiten, mit dem deutsch-dänischen Regionalmanagement zu kooperieren, das von der IHK Flensburg und der WiREG Anfang 2007 ins Leben gerufen wurde.
Auch das Regionskontor in Bov verfügt über entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen, wenn es um die Förderungsreife für INTERREG-Projekte geht.
Meine Damen und Herren, die CDU wird sich auch weiterhin engagiert an dem Ausbau der guten Beziehungen der Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung in unserer Region beteiligen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser aller Ziel muss es sein, eine verlässliche Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler mit gutem, qualifiziertem Unterricht zu erreichen.
Die hohe Anzahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss und ohne Ausbildungsreife in SchleswigHolstein muss mittelfristig die Ausnahme sein. Interpretiere ich den Bericht zur Unterrichtsversorgung 2007/2008 richtig, so haben wir auf der einen Seite an den Berufsschulen einen Zuwachs derjenigen Schüler zu verzeichnen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Das ist gut so, auf diesem Weg müssen wir weitergehen.
Auf der anderen Seite ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Berufseingangsklasse besuchen, also in der Regel Jugendliche ohne Schulabschluss, ebenfalls um 530 Schüler auf 1.870 Schüler gestiegen. Genau das können und wollen wir uns nicht leisten. Hier müssen wir besser werden.
Greift die neue Schulreform in den nächsten Jahren, werden wir mit dem durchgängigen Prinzip der in
dividuellen Förderung und einer verbesserten Berufsvorbereitung in den Regional- und Gemeinschaftsschulen gerade in diesem Problembereich bessere Zahlen vorweisen können.
Meine Damen und Herren, die im Bericht ebenfalls dargestellte Einstellungssituation für Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land muss weiterhin sorgsam beobachtet werden.
Wenn von 2.700 Bewerbungen 750 Lehrerinnen und Lehrer eine dauerhafte Anstellung bekommen, aber 1.063 Pädagogen lediglich Zeitverträge erhalten, so ist das ein unbefriedigender Zustand für alle Beteiligten.
Die hohe Anzahl der befristeten Anstellungen von Lehrkräften erklärt unter anderem auch die zunehmende Abwanderung unserer Pädagogen in andere Bundesländer, für die es offensichtlich kein Problem zu sein scheint, ihre Lehrer zügig zu verbeamten.
Länder wie Baden-Württemberg werben bereits öffentlich in großen überregionalen Zeitungen Lehrpersonal aus anderen Bundesländern unter Inaussichtstellung einer Verbeamtung vom ersten Tag an ab. Auch in Anbetracht des jetzt schon existierenden Lehrermangels in Schleswig-Holstein sollte man diese Tendenzen nicht verharmlosen. Jeder Lehrer, der für teures Geld an Schleswig-Holsteins Hochschulen und Schulen ausgebildet wird, muss auch die Gelegenheit erhalten, hier verbeamtet zu arbeiten, und darf nicht mit einem befristeten Angestelltenvertrag abgespeist werden.
Die Zahl der Schüler ist - wie prognostiziert - an den allgemeinbildenden Schulen insgesamt weiter leicht zurückgegangen. Äußerst positiv ist, dass die Klassengrößen in allen Schularten jeweils unterhalb des Durchschnitts der Bundesländer liegen.
Bei den erteilten Unterrichtsstunden pro Schüler rangiert Schleswig-Holstein allerdings überwiegend unter dem Länderschnitt.
An den Grundschulen hat sich die Unterrichtssituation im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert. Das entspricht unserer Zielsetzung, Unterrichtsqualität von unten aufbauend zu verbessern.
Auf die Gymnasien hält der Run unvermindert an. Umso wichtiger ist es der CDU, dass diese auch mit ausreichend Lehrpersonal ausgestattet werden.
Doch hieran hapert es zurzeit. Vergleicht man die von Lehrkräften erteilten Unterrichtsstunden je Schüler mit den Vorjahren, so ist erkennbar, dass die Unterrichtsversorgung an Gymnasien abgenommen hat. Im Bundesvergleich sind wir von Rankingplatz elf auf 13 abgerutscht. Dieser Zustand ist besonders unter Berücksichtigung der eingeführten Profiloberstufe, der Schulzeitverkürzung und der individuellen Fördermaßnahmen nicht zu akzeptieren.
Zwar werden im Rahmen des Zukunftspaktes den Gymnasien 150 zusätzliche Stellen zugewiesen, die im Haushaltsentwurf für die Jahre 2009/2010 eingestellt sind. Es ist jedoch sicherzustellen, dass diese den Gymnasien im entsprechenden Umfang tatsächlich zugewiesen werden. Gegebenenfalls müssen wir hier nachbessern.
Hier sehen wir als CDU weiterhin dringenden Handlungsbedarf und werden mit unserem Koalitionspartner in entsprechende Verhandlungen eintreten.
Meine Damen und Herren, insgesamt betrachtet macht der vorliegende Bericht Mut, er macht jedoch auch deutlich, dass es in unserem Land im Schulwesen noch einiges zu tun gibt, um eine ausreichende und qualifizierte Unterrichtssituation für unsere Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Die CDU wird sich dieser Herausforderung trotz der bedrohlichen Haushaltslage weiterhin stellen.
Ich bitte um Überweisung an den Bildungsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Birk, zunächst einmal bedanke ich mich herzlich dafür, dass Sie Ihr Herz für die Flensburger Universität entdeckt haben.
Es hätte mich sehr gefreut, wenn das schon zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung passiert wäre. Dann stünde die Flensburger Universität heute nicht so da, wie sie zurzeit dasteht.
Die Universität Flensburg bleibt Universität und als solche eigenständig.
Der Landeszuschuss von jährlich 13,6 Millionen € wird ab 2009 um etwa 10 % erhöht. Des Weiteren stellt das Wissenschaftsministerium sofort 600.000 € zur Verfügung, um notwendige personelle Veränderungen vor Ort einleiten zu können. Der geplante Erweiterungsbau auf dem Campus soll 2010 beziehungsweise 2011 fertig gestellt sein. Flankierend wird die Stadt Flensburg 2010 mit der Errichtung eines neuen Hallenbades auf dem Campus beginnen, was zu einer besseren Ausbildungssituation der Sportlehrer führen wird.
Das sind die Ergebnisse, die im guten Zusammenspiel des Wissenschaftsministeriums, der Universität und der regionalen Wirtschaft auf einer gemeinsamen Uni-Konferenz der IHK in Flensburg erzielt wurden. Deshalb, Frau Birk, hinkt Ihr Antrag den tatsächlichen Entwicklungen hinterher.
Uns allen ist seit langem bekannt, dass die schleswig-holsteinischen Universitäten unterfinanziert sind. Hier ist die Universität Flensburg besonders stark betroffen. Das wurde schon gesagt. Im April dieses Jahres wurde deshalb bereits ein mündlicher Bericht der Landesregierung zur zukünftigen Finan
zierung der Universität Flensburg und die Perspektiven für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Syddansk Universitet gegeben. Der Wissenschaftsminister hat sich bereits im Frühjahr ganz deutlich für die Stärkung des Hochschulstandortes Flensburg ausgesprochen, was von allen Parteien in diesem Hohen Haus begrüßt wurde. Auch die mit der Uni Flensburg bestehenden finanziellen Probleme wurden benannt. Gestatten Sie mir hier, den ehemaligen Wissenschaftsminister Austermann zu zitieren:
„Meine persönliche Einschätzung ist, dass das Hochschulsystem in Schleswig-Holstein nicht ausreichend finanziert ist. Mein Ziel besteht darin, die finanzielle Grundausstattung der Hochschulen zu verbessern... Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Hochschulen unterschiedlich gestützt werden müssen. Die finanzielle Lage der einzelnen Universitäten ist nämlich unterschiedlich. Die Sorgen sind groß, aber in Flensburg sind sie besonders groß. Daher streben wir für die Universität mehr als.. eine fünfprozentige Zuschussanhebung an.“
Das Land hat Wort gehalten.
Dafür möchte ich mich als Flensburger Abgeordnete an dieser Stelle ganz besonders bedanken.
Für uns Flensburger ist die Universität ein unverzichtbarer Standortfaktor, und zwar sowohl in struktureller und kultureller als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Lassen Sie mich das kurz erläutern. An der Flensburger Universität studieren zurzeit 4.200 Studenten. Seit 1991 hat sich die Studierendenzahl damit vervierfacht. Insgesamt leben und arbeiten durch die Universität mehr als 4.500 Menschen in unserer Stadt. Allein daraus bemisst sich der immens hohe Stellenwert, den die Hochschule für die Stadt und die gesamte Region hat. Umsatzeffekte von circa 40 Millionen €, gepaart mit 500 zusätzlichen Arbeitsplätzen, machen deutlich, wie sehr die Region auf ihren Hochschulstandort angewiesen ist. Dann ist es wenig hilfreich, wenn der Universitätsrat mit einer in der Außendarstellung verheerenden Kritik diesen Standort nicht nur kritisiert, sondern sogar eine Schließung in Betracht zieht. So kann man es unseres Erachtens nicht machen.
Wir Flensburger wissen sehr wohl um die Schwachpunkte unserer Universität; wir wissen jedoch auch um ihre Stärken. Letztere gilt es auszubauen. Über 114 Millionen € sind seit 1995 von
Landesseite allein im investiven Bereich in den Flensburger Standort geflossen. Das Land wird auch weiterhin investieren, wie von einem Sprecher des Ministeriums auf der Konferenz bestätigt wurde.
Auch die im Zusammenhang mit der Unterfinanzierung erneut aufkeimende Forderung des Universitätsrats nach einer Zurückstufung auf das Kerngeschäft der Lehrerausbildung, also in Richtung einer PH, hätte für die Flensburger Universität fatale Auswirkungen, denn dies würde das Aus für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Syddansk Universitet bedeuten. Gerade die deutsch-dänische Hochschulkooperation ist eines der Leuchtturmprojekte, auf die auch unser Ministerpräsident immer zu Recht mit Stolz verweist. Wir werden dafür sorgen, dass die wichtige und gute Zusammenarbeit mit der Syddansk Universitet auch weiter bestehen kann.
Die Flensburger Universität ist fest in der deutschdänischen Region verankert. Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften und wissenschaftliche Projekte werden seit Jahren erfolgreich mit der Syddansk Universitet durchgeführt. Diese Kooperation gilt es auch zukünftig zu stärken und auszubauen.
Seit über 60 Jahren werden in Flensburg Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet. Unsere Universität besitzt profunde Erfahrungen in der Lehrerbildung. Das steht so übrigens auch im ZEvA-Gutachten geschrieben. Frau Birk, aufgrund der Akkreditierungsprobleme werden die Studenten keinen Nachteil erfahren. Bei den Vermittlungswissenschaften handelt es sich um staatlich genehmigte Studiengänge, deren Wertigkeit vollständig erhalten bleibt. Das Aussetzen des Akkreditierungsprozesses bedeutet also keinesfalls, dass die Abschlüsse an der Flensburger Universität nicht anerkannt werden und somit wertlos sind.
Die CDU wird sich auch weiterhin für den Universitätsstandort Flensburg einsetzen. In unserer Uni steckt eine Menge Potenzial. Es lohnt sich, in diese Hochschule zu investieren. Für das Wintersemester 2008/2009 liegen bereits 6.000 Bewerbungen für rund 1.000 Studienplätze vor. Das zeigt, dass die Flensburger Universität auf dem richtigen Weg ist und es wert ist, unterstützt zu werden. Unser Wissenschaftsminister Marnette hat das erkannt, der Landesrechnungshof offensichtlich nicht, denn er kritisiert die geplanten Investitionen scharf. Er er
dreistet sich sogar, die Politik aufzufordern, die Richtungsentscheidung zum Ausbau der Universität Flensburg zu kippen. Ich sage hier ganz deutlich: Es ist nicht die Aufgabe des Landesrechnungshofs, aktiv in politische Entscheidungsprozesse einzugreifen. Ich appelliere an alle Parlamentarier, sich nicht manipulieren zu lassen und den in den Haushalt eingestellten Mitteln für die Hochschulen zuzustimmen.
Es kann und darf doch nicht sein, dass die chronische Unterfinanzierung unserer Hochschulen von uns weiterhin hingenommen wird. Man kann nicht auf der einen Seite ein Wissenschaftsland sein wollen und auf der anderen Seite die Hochschulen am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Wer Qualität will, muss auch Geld dafür in die Hand nehmen.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Es muss endlich Schluss damit sein, den Universitätsstandort Flensburg immer wieder infrage zu stellen. Man kann einen Standort auch kaputtreden. Das wäre aber ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die gesamte nördliche Region. Ich bitte um Überweisung der Vorlage an den Bildungsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Birk, Sie tun so, als wäre im schulpolitischen Bereich seit dem Jahr 2005 in diesem Land gar nichts passiert. Ich frage Sie, was Sie in den neun Jahren geleistet haben, in denen Sie die Verantwortung trugen, wenn Sie jetzt in diesem Bereich so große Defizite erkennen wollen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag eine ausreichende Ausstattung der neuen Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule. Dazu ist von der Seite der CDU anzumerken, dass es grundsätzlich unser Ziel sein muss, an allen Schulen in unserem Land eine gute Ausstattung vorzuhalten. Kommen wir aber zum Kern des Antrags zurück. Es dürfte auch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht entgangen sein, dass die Koalitionspartner im letzten Jahr ein umfangreiches Bildungspaket geschnürt haben, um so zu gewährleisten, dass die neuen Schularten Regional- und Gemeinschaftsschule die von Ihnen geforderte ausreichende Ausstattung erhalten. Dazu im Einzelnen:
Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler erhalten im Zuge der Umbaumaßnahmen der Schullandschaft mehr Unterricht und eine bessere individuelle Förderung. Dafür investiert das Land in den Folgejahren 540 Millionen €. Das muss einmal gesagt werden. Diese Summe macht einmal mehr deutlich, dass die Bildungspolitik gemeinsam mit der Haushaltskonsolidierung den Hauptschwerpunkt der politischen Arbeit der Koalition darstellt. Das ist auch gut so, denn hier investieren wir mit jedem Euro in die Zukunft unserer Kinder und somit in die Zukunft unseres Landes.
Diese 540 Millionen € entsprechen mehr als 1.300 Lehrerstellen für Regional- und Gemeinschaftsschulen. Von diesen 1.300 Stellen gehen rund 1.000 Stellen direkt in mehr Unterricht. Rund 300 Stellen fließen in die Absenkung der Stundenverpflichtung. In der Aufbauphase der neuen Schularten werden 160 Lehrerstellen und in den Folgejahren 175 Lehrerstellen für eine bessere Unterrichtsversorgung bereitgestellt, die sich aus den neuen Stundentafeln und aus dem Förderbedarf ergeben. Zusätzlich stehen sechs beziehungsweise vier Wochenstunden zur Differenzierung und zur Gruppenbildung zur Verfügung. Bis zum Eintreten der Absenkung der Unterrichtsverpflichtung im Schuljahr 2010/2011 erhalten die neuen Schulen außerdem aus dem Förderfonds eine Unterstützung in Form von zwei Lehrerwochenstunden pro Lerngruppe für den pädagogischen Mehraufwand.
Im Rahmen der bereits beschlossenen Fortbildungsinitiative werden in den nächsten vier Jahren weitere 1,4 Millionen € zur Verfügung gestellt. Auch die Förderung der offenen Ganztagsschulen wird sich im neuen Schulsystem weiterentwickeln. Hierfür werden die Betriebskostenzuschüsse von 2009 bis 2011 mit 19,8 Millionen € doppelt so hoch sein wie in der bisherigen Haushaltsplanung, in der 9 Millionen € vorgesehen sind. Die Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der offenen Ganztagsschulen bis 2009 betragen 32 Millionen €. Zudem werden für die im Jahr 2009 startenden 15 gebundenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 50 zusätzliche Stellen geschaffen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich möchte hier aufgrund der Behauptungen der Mitglieder der Fraktion der Grünen, dass die Schulen nicht ausreichend auf den Umbau der Schullandschaft vorbereitet seien, noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die jetzt an den Start gehenden ungefähr 75 Regional- und Gemeinschaftsschulen wachsen von unten heraus an. Das heißt, die Schulen werden schritt
weise umstrukturiert. Sie werden dabei schrittweise begleitet. Es ist selbstverständlich, dass eine entsprechende Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen an den Schulen erfolgt. Ich bitte Sie aber auch, die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land nicht für dumm zu verkaufen. Für jede ausgebildete Lehrkraft gehört die Binnendifferenzierung zum alltäglichen Handwerkszeug. Jahrgangsübergreifendes Lernen wird ebenfalls vielerorts praktiziert. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden und so tun, als ob unsere Lehrerinnen und Lehrer nicht in der Lage wären, sich den veränderten Strukturen zu stellen. Ich betone noch einmal: Wir werden die Lehrkräfte an unseren Schulen nicht allein lassen. Wir werden die von mir genannten Maßnahmen umsetzen, um gemeinsam einen erfolgreichen Umbau unserer Schullandschaft voranzubringen. Ich bitte um die Überweisung des Antrags an den Bildungsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klug, wenn ich alles in einen Antrag einfließen lassen würde, was ich irgendwann mal in der Schule höre, dann hätten wir viel zu tun.
Meine Damen und Herren, die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen und macht eines der Grundprinzipien des neuen Schulgesetzes aus. In Kindergärten, Grundschulen und in weiterführenden Schulen wird dieses Konzept umgesetzt. Ziel muss es dabei sein, möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu einem für ihre Leistungsstärke passenden Abschluss zu führen. Uns geht es um das Ausschöpfen der Lernmöglichkeit eines jeden Kindes, und dafür ist die flexible Eingangsphase in der Grundschule eine gute
Möglichkeit. Dies belegen auch die gestern veröffentlichten Ergebnisse des „Politik-Check Schule“, die das Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, im Auftrag der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ vorgelegt hat.
Die Eingangsphase wird für die meisten Kinder zwei Jahre dauern. Wenn besondere Begabungen vorliegen, deren Förderung der CDU ebenfalls ein wichtiges Anliegen ist, ist es möglich, nur ein Jahr in der Eingangsphase zu verweilen. Bestehen besondere Nachhol- und Förderbedarfe, ist eine Verweildauer von drei Jahren vorgesehen. Mit der flexiblen Eingangsphase kann die Grundschule stärker berücksichtigen, dass sich Kinder in unterschiedlichem Tempo entwickeln und unterschiedliche Lernvoraussetzungen mitbringen. Dabei entscheidet die Schulkonferenz über die jeweilige Ausgestaltung der Eingangsphase.
An dieser Stelle kommen wir zu Ihrer Forderung, Herr Klug, den Grundschulen möglichst große Gestaltungsspielräume einzuräumen. Ich denke, dass wir uns darüber einig sind, dass Grundschulen auch im Hinblick auf weitere anstehende pädagogische und strukturelle Neuerungen größtmögliche Freiräume zur Ausgestaltung des Schulalltags gewährt werden müssen. Aus Sicht der CDU muss dabei den Gegebenheiten vor Ort, den unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und auch den vorhandenen Ressourcen an den Schulen Rechnung getragen werden.
Was den jahrgangsübergeifenden Unterricht betrifft, so wird dieser ja bereits in vielen Grundschulen des Landes praktiziert. Jahrgangsübergreifender Unterricht kommt dem Ansatz des individuellen Förderns der Schüler in besonderer Weise nach und soll deshalb nach entsprechender Fortbildung der Lehrkräfte auch im Schulalltag der Grundschulen Berücksichtigung finden. Über das Ausmaß und den Zeitraum entscheiden die Schulen. So ist es im Schulgesetz nachzulesen, und so wird es auch praktiziert.
Für den jahrgangsübergreifenden Unterricht sollen, wie aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 15. Mai zu entnehmen war, schulindividuelle Lösungen gefunden werden, die die spezifische pädagogische Tradition vor Ort berücksichtigen. Jahrgangsübergreifender Unterricht wird demnach in den Jahrgängen stattfinden, in denen er umsetzbar ist. Unseres Erachtens darf sich der Prozess keinesfalls so gestalten, wie es die Schule Owschlag entschieden hat, nämlich verpflichtend ohne entsprechende Vorbereitungs- und Fortbildungszeit jahrgangsübergreifenden Unterricht zu verordnen.
Damit werden Lehrer und betroffene Eltern überfordert, und der positive Ansatz des jahrgangsübergeifenden Unterrichts wird ins Gegenteil verkehrt.
Deshalb ist für uns klar: Die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts bedarf der breiten Unterstützung der Lehrer- und der Elternschaft, und für diese Unterstützung muss geworben werden. Es muss aufgeklärt werden und darf nicht von Schulräten angeordnet werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage Überweisung an den Bildungsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie können Ihren Keller entrümpeln, aber nicht unsere Lehrpläne oder - wie Sie es formulieren - Stoffpläne. Aus Ihrem Antrag wird leider nicht deutlich, was Sie denn nun im eigentlichen Sinne entrümpeln wollen. Wollen Sie unsere Lehrpläne auf reine Stoffverteilungspläne reduzieren? - sprich: auf reine Wissensvermittlung? Vielleicht bessern Sie da noch einmal fachlich nach.
Gymnasien sind die Leistungsträger in unserem Bildungssystem. An ihrer Qualität richtet sich das gesamte Niveau unserer Schulen aus. Erklärtes Ziel der CDU ist es, unsere Gymnasien zu stärken und die Qualität des Abiturs zu verbessern. Dafür treten wir ein. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns für die Schulzeitverkürzung
an Gymnasien eingesetzt. Hinzu kommen für uns die Forderungen nach einer breiteren Grundlagenbildung durch die Profiloberstufe sowie die Einführung des Zentralabiturs. Dieses haben wir mit unserem Koalitionspartner nunmehr auch im neuen Schulgesetz festgeschrieben und das ist auch gut so. Diesen Weg werden wir gehen. An Sie, Herr Dr. Klug: Wir machen Schulpolitik für unsere Schüler und nicht für Wahlergebnisse, wie man das in Hessen gemacht hat.
Lassen Sie mich für heute bei der Verkürzung von 9 auf 8 Schuljahre am Gymnasium bleiben, die dann endlich auch in Schleswig-Holstein - als FastSchlusslicht im Bundesvergleich - flächendeckend eingeführt wird.
Wie kommt es, dass es die leistungsstarken Nationen der Welt schaffen, ihre Kinder die Schulen mit 17 und die Hochschulen mit 24 Jahren abschließen zu lassen? Zufällig sind es gerade die Länder, die auf dem Weltmarkt der Bildung am attraktivsten sind. Deutschlands Hochschulabsolventen hingegen gehören zu den Ältesten weltweit. Das ist ein Nachteil im Wettbewerb, der neben Reformen der Hochschulen auch durch eine kürzere Schulzeit gemindert werden soll und fortan auch in SchleswigHolstein gemindert werden wird.
Wir sagen: Ein schnelleres Erreichen der allgemeinen Hochschulreife ist für die persönliche und berufliche Zukunft unser Schülerinnen und Schüler wichtig. Wenn sie zukünftig ihr Studium und ihre Ausbildung früher beginnen können, verbessern sich ihre Startchancen, denn der Arbeitsmarkt wird immer internationaler und für diesen Wettbewerb gilt es, unsere Schülerinnen und Schüler fit zu machen.
Eines steht dabei für mich fest: Vor dem 8-jährigen Gymnasium braucht niemand Angst zu haben. Es ist kein Turbo-Angebot für eine Elite. Alle Schüler, die für das Gymnasium geeignet sind, werden dort auch künftig ihr Abitur machen - eben nur in kürzerer Zeit.
Es war übrigens die ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis, die in ihrer Regierungserklärung im Jahre 2000 sagte, dass überlange Schul- und Ausbildungszeiten für unsere Kinder hinderlich seien.
Im folgenden Schuljahr wurde daraufhin das Abitur nach 12 Jahren an schleswig-holsteinischen Gymnasien als Modellversuch eingeführt - ich
muss sagen, sehr zum Leidwesen der CDU nur als Modellversuch. Hätte sich die SPD schon damals konsequent an die Umsetzung von G8 gemacht, würden im nächsten Jahr die ersten Abiturienten das Gymnasium nach 8 Jahren verlassen.
Die Debatte zur anstehenden Einführung der Schulzeitverkürzung wird spätestens nach dem Temperamentsausbruch des TV-Moderators Beckmann sehr emotionsgeladen geführt: „Mein Sohn muss jeden Tag ein Wahnsinns-Lernprogramm absolvieren, da bleibt kaum Zeit für eigene Interessen“.
Ich sage ganz klar und deutlich: Bildung an sich ist ein eigenes Interesse unserer Kinder. Schule ist keine lästige Pflicht auf dem Weg zum Abitur, sozusagen als Eintrittskarte in das akademische Drittel unserer Gesellschaft. Schule und damit Bildung gehört zur Erziehung eines mündig denkenden Bürgers dazu. Das muss ein Eigeninteresse jedes Einzelnen von uns sein.
Lassen Sie mich auf die zurzeit geführte Debatte zurückkommen. Die CDU hat gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner einen Antrag eingebracht, um zu einer Versachlichung der G8-Debatte beizutragen. An 14 Gymnasien im Land gibt es seit Jahren G8-Jahrgänge. Wir möchten von der Landesregierung wissen, welche Erfahrungen hier gemacht wurden und ob es zu übermäßigen Belastungen an den jeweiligen Schulen gekommen ist. Ich denke, die Ergebnisse werden uns in der weiteren Auseinandersetzung sehr hilfreich sein. Das soll jedoch nicht heißen, dass wir die Befürchtungen und Ängste, die vielfach auf Eltern-, aber auch auf Lehrerund Schülerseite zur Schulzeitverkürzung formuliert werden, nicht ernst nehmen.
Wir sagen aber auch deutlich, dass das G8 - noch bevor es in Schleswig-Holstein flächendeckend gestartet ist - nicht als Sündenbock für alle schulischen Probleme missbraucht werden darf.
Wir hatten vor zwei Monaten die Landeselternbeiräte zu einem Gespräch in der Fraktion. Kein Wort von Überforderung unserer Kinder und Überfrachtung der Lerninhalte ist gefallen. Bisher wurde vielmehr vor allem in der niemals enden wollenden PISA-Diskussion von den Eltern beklagt, dass die Kinder zu wenig Unterricht bekämen und zu langsam lernten. Jetzt ist es plötzlich zu viel Unterricht und zu schnell.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern heute reißerisch die Entrümpelung von Lehrplänen.
Oder meinen Sie doch die Stoffpläne? Da war ich mir jetzt nicht sicher.
Für die CDU ist die Entrümpelung oder Straffung von Lerninhalten, wie auch immer Sie es bezeichnen mögen, kein geeignetes Mittel. Unsere Schüler lernen kein Gerümpel, das man entsorgen müsste. Entsprechend können keineswegs Abstriche bei den wirklich wichtigen Lerninhalten vorgenommen werden. Bereits erfahrene G8-Schüler beklagen deshalb auch nicht die Stofffülle, sondern die Organisation derselben an der Schule. Das Wesen von G8 liegt doch in der Steigerung der Leistungsanforderungen. Es gilt, den gleichen Stoff in kürzerer Zeit - allerdings bei gleichbleibender Stundenzahl wie bei G9 - zu bewältigen. Kürzen wir die Lerninhalte parallel zur Verkürzung der Schulzeit, erreichen wir genau das Gegenteil von dem, was wir eigentlich beabsichtigen: einen Qualitätsabbau, ein sogenanntes „Abitur Light“, das den hohen Qualitätssprüchen nicht genügt. Genau das will die CDU nicht.
Die ebenfalls geforderte Verkürzung der Gesamtstundenzahl, die derzeit bundesweit bei 265 Stunden liegt, darf genau aus dem gleichen Grunde nicht infrage gestellt werden, wobei ich auch davon ausgehe, dass diese Maßnahme bundesweit gar nicht durchsetzbar sein wird.
Unterricht über die sechste Stunde hinaus wird nicht zu umgehen sein, wenn die Schulzeit verkürzt und die bisherige Gesamtstundenzahl unverändert bleiben soll. Der von der FDP aufgeworfenen Forderung nach Ausweitung der Ganztagsangebote für Gymnasien werden wir deshalb folgen. Das Land und die Kommunen müssen gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um Ganztagsangebote zu gewährleisten. Das bedeutet, dass auch das Angebot warmer Mahlzeiten für Schülerinnen und Schüler gegeben sein sollte.
Meine Damen und Herren, abschließend gilt mein besonderer Dank den Lehrkräften an den Gymnasien unseres Landes, die zurzeit mit den Vorbereitungen zur Verkürzung der Schulzeit und der Profiloberstufe in Schleswig-Holstein befasst sind. Ohne
Sie sind die anstehenden Reformen nicht zu leisten. Also noch einmal einherzliches Dankeschön an Sie.
Die CDU wird Sie unterstützen, damit die Umsetzung von G8 auch an Schleswig-Holsteins Gymnasien reibungslos stattfinden kann. Dazu zählt für uns auch eine adäquate Lehrerversorgung an den überquellenden Gymnasien. Dieses Thema wird von uns bei den Beratungen des Doppelhaushaltes noch thematisiert werden.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Antragsüberweisung der Drucksache 16/1874, Förderung von Ganztagsschulen an Gymnasien, an den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung. Weiterhin beantrage ich die Ablehnung des Antrages Drucksache 16/1852, Stoffpläne entrümpeln, individuelle Förderung stärken, und bitte um Ihre Zustimmung zum Änderungsantrag von CDU und SPD.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit ist wichtig. Das wurde unlängst in der Landtagsdebatte zum Bericht ,,Kooperation Schule und Jugendhilfe" sehr deutlich von Sozialministerin Trauernicht herausgestellt. Herrn Dr. Klug scheint diese Debatte dazu befruchtet zu haben, einen Teil des FDP-Änderungsantrages zum Schulgesetz aus dem Jahr 2007 herauszulösen und mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wieder aufzulegen.
Herr Kollege Klug, ich kann das durchaus nachvollziehen, denn in der Tat beschäftigt kaum ein anderes Thema die jugend- und bildungspolitische Diskussion so wie die ganzheitliche Bildung und Erziehung von Heranwachsenden. Angesichts der wachsenden Anzahl schulmüder Jugendlicher, der hohen Bedeutung von Schulabschlüssen, der Schwierigkeiten von Jugendlichen, in einen Beruf zu gelangen, und der hohen Jugendarbeitslosigkeit gewinnt die Schulsozialarbeit rasant an Bedeutung für Schule und Jugendhilfe.
Dabei entstehen Defizite im Bildungs- und Erziehungsbereich in unserer Gesellschaft heute vor allem dadurch, dass Kinder und Jugendliche von ihren Eltern sowie in ihrem sozialen Umfeld zu we
nig Unterstützung und Förderung erhalten. Hier handelt es sich nicht allein um ein Problem sogenannter bildungsferner Schichten. Nein, es handelt sich um eine Entwicklung, die alle gesellschaftlichen Schichten einschließt.
Deshalb hat der Ausbau der Kooperation von Jugendpflege und Schule auch in unserem Lande zu Recht einen sehr hohen Stellenwert. Neben einem guten Unterrichtsangebot ist es aus diesem Grunde in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, Ganztagsangebote auszubauen und ergänzende soziale und pädagogische Leistungen in den Schulen anzubieten.
Ich möchte an dieser Stelle auch die gemeinsamen Anstrengungen, die von den Schulen, den Trägern der Jugendhilfe und den beteiligten Kommunen unternommen werden, würdigen und allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit danken.
Eine erfolgreiche Kooperation von Jugendhilfe und Schule muss in tragfähige Strukturen eingebettet sein. Diese Strukturen auf- und auszubauen ist eine zentrale Aufgabe vor Ort. Jede Stadt oder Gemeinde kann selbst am besten beurteilen, welche Maßnahmen wie und an welcher Institution integriert werden. Der regelmäßige Austausch von Jugendhilfe und Schule ermöglicht dann die gemeinsame Lösung der anstehenden Probleme. Das Land hat zu dieser Unterstützung ein Programm aufgelegt, mit dem jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt jährlich finanziell unterstützt werden kann.
Die FDP fordert nun erneut in ihrem heutigen Antrag eine Festlegung dieser Kooperation. Verankert man lediglich die Kooperation von Schule und Jugendhilfe ohne verpflichtenden Charakter im Schulgesetz, so wie es einige Bundesländer geregelt haben, ist das zwar schön zu lesen, hat jedoch keinerlei hilfreiche Konsequenzen. Spricht man von einer Kooperationsverpflichtung - so wollen Sie es, glaube ich, verstanden wissen; Sie sprechen ja nur von „fördern“ -, wird die Zuständigkeit verschoben.
Wir sollten uns davor hüten, meine Damen und Herren, die Trägerschaft der Schulsozialarbeit zu verlagern. Schulsozialarbeiter, die bei einem Schulträger oder an einer Schule eingestellt werden, unterliegen der Schulhierarchie. Das heißt, sie werden von der Schulleitung in den Schulalltag verplant. Nach Ansicht der CDU ist es jedoch wichtig, dass
die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit unabhängig, also aus der schulischen Hierarchie herausgelöst, ihren Job wahrnehmen können. Das bedeutet, auf der einen Seite müssen Lehrerinnen und Lehrer ihre Verpflichtungen und Aufgaben erfüllen und auf der anderen Seite die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ihrerseits die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit in der Schule nach eigenen, eben sozialpädagogischen Kriterien zu gestalten.
Zur Gelegenheit zur vertiefenden Diskussion beantrage ich auch dieses Mal die Überweisung des Gesetzesentwurfs der FDP an den Bildungsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hentschel, offensichtlich haben Sie die Inhalte der jetzt in Schleswig-Holstein anberaumten Schulreform nicht verstanden. Ansonsten könnte ich mir nicht erklären, wie Forderungen, die auch schon vor zehn Jahren von Ihnen hier vorgetragen
worden sind, heute wieder aktuell für Sie sein können.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Schulgesetz haben wir in Schleswig-Holstein eine Straffung der Schulformen zum Säulensystem „2 plus“ vorgenommen. Die erste Säule sind die Haupt- und Realschulen, die zukünftig als Regionalschulen arbeiten werden. Die zweite Säule wird von den Gymnasien getragen. Und als Angebot haben in diesem Jahr Gemeinschaftsschulen ihre Arbeit aufgenommen. Mit der Einführung dieses Systems hat die Große Koalition in Schleswig-Holstein einen langwährenden bildungspolitischen Grundsatzstreit beendet und eine parteiübergreifende Einigung zur Reform des Schulsystems in der Sekundarstufe erzielt. Übrigens, in neun anderen Bundesländern hat dieser Prozess schon stattgefunden. Dort besteht bereits ein Zwei-Säulen-System. Die Gemeinschaftsschule wird zurzeit lediglich in SchleswigHolstein angeboten.
Meine Damen und Herren, zum kommenden Schuljahr, in dem auch Regionalschulen zunächst auf freiwilliger Basis ihre Arbeit aufnehmen können, wurden 39 Regionalschulen und 55 Gemeinschaftsschulen und ein Gymnasium mit Regionalschulteil beantragt. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Umstrukturierung der Schulstrukturen greift und die Verantwortlichen vor Ort die Veränderung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein aktiv begleiten.
Vor dem Hintergrund, dass Regionalschulen per Gesetz im Jahre 2010 aus Real- und Hauptschulen erwachsen, zeigt die erfreuliche Antragslage zum kommenden Schuljahr, dass nach dem Start mit sieben Gemeinschaftsschulen im Lande nun auch die Regionalschulen mit 39 Anträgen auf einem guten Weg sind. Die CDU geht davon aus - Sie haben das bereits erwähnt, Frau Ministerin -, dass sich die Bildungsministerin ebenso engagiert für den Start der Regionalschulen einsetzen wird, wie dies bei den Gemeinschaftsschulen der Fall ist.
Meine Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel ist und bleibt es, wie auch im Schulgesetz verankert, in den Kommunen ein flächendeckendes, wohnortnahes Angebot aller Schularten vorzuhalten. Die Wahlfreiheit der Eltern muss dabei gewährleistet sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es daher unbedingt notwendig, Schulentwicklungspläne zur entscheidenden Grundlage zu machen. Dies muss auch bei der Bewilligung der Einrichtung einer Regionalbeziehungsweise Gemeinschafts
schule zu Beginn des Schuljahres 2008 der Fall sein. Nicht ohne Grund ist in den Verordnungen das Vorhandensein eines Schulentwicklungsplanes als Voraussetzung für die Genehmigung formuliert. Haben wir beim Start der sieben Gemeinschaftsschulen im letzten Jahr noch ein Abweichen von diesem Prinzip zugelassen, so ist die abgestimmte Schulentwicklungsplanung von Schulträgern und Kreisen zum kommenden Schuljahr unbedingt einzuhalten. Nur so kann zukünftig verhindert werden, dass ein unkoordinierter Flickenteppich der schulischen Versorgung in unserem Land entsteht.
Präferenzen für ein bestimmtes System darf es bei der Bewilligung seitens des Bildungsministeriums nicht geben. Wenn CDU und SPD von der Überwindung gegensätzlicher bildungspolitischer Grundüberzeugungen sprechen, muss dies auch bei der Umsetzung des Schulgesetzes eingehalten werden. Daher kann und darf es nicht sein, meine Damen und Herren, dass Vertreter des Bildungsministeriums und der Schulaufsicht durch die Kreise und Städte reisen, um Gemeinschaftsschulen schmackhaft zu machen.
Es kann nicht darum gehen, mit möglichst hohen Antragszahlen den Eindruck zu erwecken, ein System sei dem anderen überlegen. Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen dürfen nicht in den Wettbewerb gegeneinander gestellt werden. Sie sollen vielmehr mit der Regionalschule als Regelschule und der Gemeinschaftsschule als Angebot gemeinsam die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I sichern. Es geht um pädagogische Entwicklungen, die wir mit dem neuen Schulsystem transportieren wollen und die zum Wohl unserer Kinder umgesetzt werden müssen. Es geht nicht um äußere Strukturen von Schule, es geht nicht um die sechzigste Gemeinschaftsschule, es geht um innere Reformen von Schule, die lange überfällig sind und mit den Rahmenbedingungen des neuen Schulgesetzes jetzt in Angriff genommen werden müssen.
- Sehr wohl, Herr Kollege! - Eine mechanische Zusammenlegung von Haupt-, Real- beziehungsweise Gesamtschulen ist wenig effektiv. Die neuen Schulformen können nur dann erfolgreich arbeiten, wenn sie ein innovatives pädagogisches Profil erhalten.
Wir brauchen ein an der Lebenswirklichkeit und der Berufswelt orientiertes Bildungskonzept, das mit gut ausgebildeten, hoch motivierten Lehrkräften arbeitet, denen in ausreichendem Maße schulinterne Fortbildung und externe Beratung zur Seite gestellt werden.
In diesem Sinne packen wir es gemeinsam an, finden wir eine ragmatische und auf den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler in unserem Lande ausgerichtete Lösungen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mitglieder der CDU/SPD-Koalition haben den Gesetzentwurf der FDP im Bildungsausschuss abgelehnt und damit - wie auch schon bei der Verabschiedung des Schulgesetzes - Geschlossenheit gezeigt.
Die Große Koalition hat damit bewiesen, dass sie die Kraft und die Verantwortung besitzt, auch unpopuläre Maßnahmen gemeinsam durchzusetzen.
Deshalb ist es wenig hilfreich, dass Sie, Herr Stegner, im Land verbreiten, dass die SPD dieser Maßnahme nur zugestimmt habe, weil ansonsten das „Go“ für das Schulgesetz vonseiten der CDU verweigert worden wäre. - Das, meine Damen und Herren, ist schlichtweg falsch.
Es wirkt auch nur allzu unglaubwürdig und Sie tun sich selbst sicherlich damit keinen Gefallen, wenn einige Vertreter der SPD-Landtagsfraktion hier geschlossen im Plenum der Elternbeteiligung zustimmen, dann aber vor Ort offen dagegen wettern und die CDU zum Buhmann machen.
Das kann so nicht gehen, das werden wir so nicht akzeptieren.
Um es noch einmal richtig zu stellen: Erstens. Die Koalitionsfraktionen waren sich immer einig, dass eine Elternbeteiligung in Höhe eines Drittels zur Kompensation des Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich kommen sollte.
Zweitens. Strittig war allein, ob der Landesgesetzgeber diese Regelung treffen sollte, was schließlich so ins Schulgesetz aufgenommen wurde.
Drittens. Die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten wurde nicht mit dem Schulgesetz, sondern im Zusammenhang mit den Studiengebühren im Koalitionsausschuss verhandelt.
- Da hat er eine andere Wahrnehmung als die anderen Kabinettsmitglieder.
Der aktuelle Stand der Umsetzung der neuen schulgesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung der Kreise besagt, dass in zehn von elf Kreisen die entsprechenden Satzungen bereits verabschiedet wurden.
Erstens. Sieben der elf Kreise haben bereits vor der neuen Regelung im Schulgesetz einen Eigenanteil zur Schülerbeförderung erhoben - übrigens teilweise mehr als über dem jetzt festgelegten Satz von 30 %.
Zweitens. Lediglich vier Kreise, nämlich Plön, Nordfriesland, Steinburg und Dithmarschen, müssen demnach die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten neu einführen.
Drittens. Die Eltern in vier kreisfreien Städten müssen weiterhin teure Monatskarten für ihre Kinder lösen.
- Für alle Kinder.
Viertens. In fünf Kreisen, Nordfriesland, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Stormarn, wird lediglich eine Elternbeteiligung für das erste Kind erhoben, alle weiteren Kinder fahren somit eigenbeteiligungsfrei.
Die Satzungsbeschlüsse machen deutlich, dass die Kreise verantwortungsvoll gehandelt haben und die sogenannte Härtefallregelung im Sinne der Eltern in ihren Satzungen umgesetzt haben.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel aus dem Norden verdeutlichen. Im Kreis Schleswig-Flensburg wird die Eigenbeteiligung der Eltern für das erste Kind fortan 120 € im Jahr - ich betone noch einmal: im Jahr! - betragen. Hier wird gern verwischt und daraus ein Monatsbeitrag gemacht. Für jedes weitere Kind fallen 30 €, 25 % davon, an. Somit ergibt sich für eine Familie mit drei Kindern ein Aufwand von 180 € pro Jahr, also 15 € pro Monat für drei Kinder oder noch präziser: 5 € pro Monat pro Kind. Wohnte diese Familie hingegen in Flensburg, so müsste monatlich für jedes Kind eine Fahrkarte für 30 € gezahlt werden, für jedes Kind. Hier läge die Belastung also deutlich höher, nämlich bei 90 € im Monat, sprich 1.080 € im Jahr. Damit ist der Vorwurf, der ländliche Raum würde in dieser Frage benachteiligt, wenig zielführend.
Fakt ist und bleibt, dass auch in Zukunft der größte „Batzen“, nämlich 70 %, von der öffentlichen Hand getragen wird. Fakt ist auch, dass die Landeselterbeiräte der Elterbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten unter der Garantie, dass die Fahrkarten auch in der Freizeit Gültigkeit haben, zustimmen.
Aus Sicht der CDU gibt es keinen Änderungsbedarf und deshalb schließen wir uns der Empfehlung des Bildungsausschusses an, den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Sie sich im Bildungsbereich zu einem verläs
slichen Koalitionspartner der CDU entwickeln. In der letzten Plenartagung waren es die gebundenen Ganztagsschulen, die Sie plötzlich für Ihre Politik entdeckt haben. Heute sind es die Schulen in freier Trägerschaft, für deren Gleichstellung Sie sich einsetzen. Das merkwürdige ist nur, dass Sie zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung die Start- und Entwicklungschancen der freien Schulen in unserem Land eher blockiert haben.
- Ich habe sehr wohl zugehört und ich habe gestaunt.