Thomas Wansch

Appearances

16/5 16/7 16/9 16/11 16/13 16/14 16/15 16/16 16/18 16/21 16/22 16/25 16/27 16/28 16/30 16/32 16/33 16/37 16/39 16/47 16/49 16/50 16/51 16/52 16/54 16/57 16/59 16/60 16/61 16/62 16/63 16/64 16/66 16/67 16/69 16/70 16/71 16/72 16/73 16/78 16/82 16/84 16/88 16/96 16/99 16/103 16/108 16/109

Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen, wie soeben von Herrn Präsidenten Mertes dargelegt, vor der abschließenden Beratung des Haushalts 2016, des letzten Haushalts in dieser Wahlperiode. Ihnen allen liegt die Drucksache 16/5880 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Die hinter uns liegenden Haushaltsberatungen waren sehr arbeitsintensiv, aber auch sehr effizient. Phasenweise fanden die Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses täglich, manchmal auch ganztägig statt. Bei allen unterschiedlichen politischen Bewertungen in der Sache fanden die Beratungen in einer sachorientierten und konstruktiven Atmosphäre statt. Hierfür möchte ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Dreiklang aus Konsolidierung, der Bewältigung aktueller Herausforderungen und der Verfolgung politischer Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit des Landes hat die laufenden Haushaltsberatungen geprägt. Wie bereits in den zurückliegenden beiden Doppelhaushalten, steht auch der aktuelle Haushalt im Zeichen der Schuldenbremse. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist ein übergeordnetes Ziel, das noch in der letzten Legislaturperiode mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen in die Landesverfassung aufgenommen wurde.
Der Haushalt 2016 steht insoweit in einer Linie mit den vergangenen beiden Doppelhaushalten und den künftigen Haushalten.
Die zweite Herausforderung sind die vielen schutzsuchenden Menschen, die sich in den vergangenen Monaten auf den Weg nach Europa, nach Deutschland und damit auch nach Rheinland-Pfalz gemacht haben. Es ist die Verpflichtung aller Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, sich dieser gewaltigen Aufgabe zu stellen und der humanitären Verantwortung gemeinsam mit den vielen engagierten Helferinnen und Helfern gerecht zu werden. Für das Land Rheinland-Pfalz müssen mit dem Landeshaus
halt die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung dieser Anforderungen bereitgestellt werden.
Hinzu kommen nach den furchtbaren Anschlägen in Paris neue Herausforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit. Daneben muss der Haushalt schließlich die notwendigen politischen Schwerpunkte für die Zukunft unseres Landes setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist die originäre Aufgabe dieses Parlaments, innerhalb des beschriebenen Zieldreiecks einen angemessenen Ausgleich zu finden: Ausgabenkürzungen dort vorzunehmen, wo es politisch vertretbar erscheint, dabei aber auch den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden und die notwendigen Investitionen in die Zukunft unseres Landes vorzunehmen. Dies ist wahrlich keine leichte Aufgabe. Einfache Antworten gibt es nicht, Kompromisse, auch schmerzhafte, mühsam errungene Kompromisse sind unausweichlich. Sie sind Kennzeichen verantwortlicher Politik, sie sind das Kennzeichen der parlamentarischen Demokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Unterschieden in der politischen Bewertung ist es mir ein besonderes Anliegen, anlässlich der heutigen abschließenden Haushaltsberatungen diese Gemeinsamkeit der demokratischen Parteien zu betonen; denn wir erleben in Europa, aber auch in Deutschland ein Wiedererstarken des politischen Populismus und Extremismus. Dies geht einher mit einer Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Repräsentanten. Die parlamentarische Demokratie mag manchmal schwerfällig und wenig glanzvoll erscheinen; aber sie ist die einzige uns bekannte Regierungsform freier Menschen in einer freien Gesellschaft.
Wir alle als frei gewählte Abgeordnete sind an vorderster Stelle dazu berufen, dieses Fundament unserer Freiheit zu verteidigen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Aussprache werden die Fraktionen die aus ihrer Sicht wichtigen Aspekte des Haushalts 2016 hervorheben. Ich werde auf die Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie die unterschiedlichen Bewertungen des Regierungsentwurfs nur exemplarisch und in der gebotenen Kürze eingehen.
Aus Sicht der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sichert der vorgelegte Haushalt 2016 trotz der noch nie dagewesenen Zuwanderung von Flüchtlingen den Konsolidierungspfad mit dem realistischen Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020. Zugleich setzt er die aus Sicht der regierungstragenden Fraktionen notwendigen politischen Schwerpunkte, etwa bei den Kommunen, der Bildung und Wissenschaft, der Energiewende sowie dem Umwelt- und Naturschutz, der Verkehrsinfrastruktur, dem öffentlichen Nahverkehr, der Inneren Sicherheit, der sozialen Wohnraumförderung oder dem Breitbandausbau.
Die Fraktion der CDU kritisierte, dass trotz steigender Steuereinnahmen der aktuelle Haushalt nicht ohne neue Schulden auskomme. Die Einsparanstrengungen seien
nicht ausreichend. Die Herausforderungen, die durch die Bewältigung der Zuwanderung von Flüchtlingen entstanden seien, könnten nicht als Grund für die Neuverschuldung angeführt werden.
Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen im Gegenzug darauf, dass seit 2011 bereits eine erhebliche Zurückführung des strukturellen Defizits erreicht und die Finanzplanung sogar übertroffen worden sei. Im Übrigen stünden den Steuermehreinnahmen auch gestiegene Ausgabeverpflichtungen insbesondere im Personalbereich gegenüber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Haushaltsund Finanzausschuss lagen nach elf Sitzungen am Ende insgesamt 369 Änderungsanträge der Fraktionen vor, darunter 79 gemeinsame Anträge aller Fraktionen. Die 119 Anträge der Fraktion der CDU fanden keine Mehrheit. Angenommen wurden 171 Anträge mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dabei wurden die Änderungsanträge zum Einzelplan 02, die den Bereich Rundfunk betreffen, einstimmig beschlossen.
Einstimmig angenommen wurden auch die Änderungsanträge aller drei Fraktionen, die im Wesentlichen den Landtag, das Thema der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung sowie die Anpassung an die Steuerschätzung betreffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Sache der Fraktionen, die jeweils aus ihrer Sicht bedeutsamen Punkte zu den von ihnen eingebrachten Änderungsanträgen darzustellen. In meiner Eigenschaft als Berichterstatter möchte ich den Beratungen insoweit nicht vorgreifen. Lassen Sie mich deshalb lediglich summarisch auf die beantragten und beschlossenen Änderungen eingehen. Die Fraktion der CDU schlug Nettoeinsparungen in Höhe von rund 400 Millionen Euro vor, etwa durch die Streichung der Energieagentur und der Friedensakademie sowie der Entwicklungsagentur und des Bürgerbüros der Staatskanzlei. Weitere Kürzungsvorschläge betrafen den Nationalpark sowie das Wohngeld.
Die Schaffung einer Personalvermittlungsstelle – PVS genannt – sollte über Personaleinsparungen rund 65 Millionen Euro Ersparnis bringen. Die Kürzungsvorschläge enthielten zudem globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt 188 Millionen Euro, darunter 70 Millionen Euro im Bereich der Wasserwirtschaft.
Zusätzliche Mittel wurden beispielsweise für Justiz, für Polizei, für 600 neue Lehrkräfte sowie den Straßenbau gefordert. Die Einführung von Kita-Gebühren sollte 47,6 Millionen Euro bringen, die jedoch direkt in diesem Bereich wieder verausgabt werden sollten.
Auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden beispielsweise Änderungen des Haushaltsplans im Bereich der Versorgung und Integration von Flüchtlingen beschlossen. Hierzu zählt auch die Schaffung von neuen Projekten im Integrationsbereich über den gesamten Haushalt hinweg.
Im Bildungsbereich wurden 22 Stellenhebungen für didakti
sche Koordinatorinnen und Koordinatoren an Realschulen plus geschaffen, um den Bereich der individuellen Förderung zu stärken. Die Mittel bei der Sprachförderung sowie den Deutschintensivkursen wurden gesteigert, die Grundförderung der Weiterbildungsträger wurde gestärkt.
Im Bereich der Inneren Sicherheit kam es zur Schaffung zusätzlicher Stellen in der Justiz sowie im Polizeibereich.
Hier wurden unter anderem 15 neue Tarifstellen für die sogenannten Ermittlungsgruppen Migration geschaffen, die in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende aufenthaltsrechtliche Verstöße bearbeiten und gezielte Präventionsmaßnahmen durchführen sollten.
Im Bereich Soziales wurde die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gestärkt. Sie erhielt einen eigenen Titel mit 250.000 Euro.
Weitere Maßnahmen betrafen die Förderung der Netzwerke im Bereich der Umwelttechnik, insbesondere den Aufbau des Netzwerks Ecoliance Rheinland-Pfalz sowie die Stärkung des Projektes InnoStart. Zusätzliche Mittel flossen in die Prävention und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, in verschiedene Sportund Fanprojekte, sowie in das Eine-Welt-PromotorInnenProgramm des Entwicklungspolitischen Landesnetzwerks ELAN. Ferner wurde die Finanzierung der Landwirtschaftskammer gestärkt. Insgesamt senken die im Haushalts- und Finanzausschuss angenommenen Deckblätter die Nettokreditaufnahme um 21,7 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meinen Bericht mit Worten des Dankes schließen. Die täglichen – in der Regel langen – Sitzungen waren für alle Beteiligten oft eine Herausforderung. Mein Dank gilt deshalb den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, der Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitgliedern des Haushaltsund Finanzausschusses sowie bei den Mitgliedern der Fachausschüsse für ihre sachlichen und konstruktiven Beratungen in kollegialer Atmosphäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2016 anzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur sagen, herzlichen Dank, Herr Schreiner, für die Gelegenheit, mit dieser Aktuellen Stunde auch über die Erfolge und die weiteren Ziele der rheinland-pfälzischen Wohnungsbaupolitik zu sprechen.
Ich kann Ihnen nur eine Empfehlung geben, sehen Sie sich das Gesamtpaket an, und Sie werden für sich sicherlich noch neue Erkenntnisse wahrnehmen.
Wohnungsbaupolitik und Wohnungsbauförderung sind nicht gleichzusetzen. Das ist nicht nur die Förderung allein.
Lieber Herr Kollege Schreiner, ich mache eine Anmerkung zu Ihrem letzten Beitrag und die Hinweise zu dem Blick in die Vergangenheit. Wir reden hier nicht nur über die Vergangenheit, sondern es geht auch darum, die Zukunft zu gestalten. Ich kann Ihnen eines sagen: In den letzten Jahren haben wir nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit ganz besondere Zinsentwicklungen wahrnehmen können. Die Konditionen waren zu besonders niedrigen Möglichkeiten auch für Bauherren zu erreichen.
An dieser Stelle ist ein Wohnungsbauprogramm, das sich lediglich auf die Zinskonditionen zurückzieht, sehr schwer. Allerdings haben wir mehrere Förderschienen.
Ich darf Ihnen an der Stelle in Erinnerung rufen, Sie haben Daten des Haushalts genannt. Ihnen müsste parat sein, das Förderwesen läuft auch über die ISB Rheinland-Pfalz. Da gibt es entsprechende Unterstützungen. Das ist nicht einfach bei den Konditionen, wenn ich Erinnerung habe, dass beispielsweise eine Sparkasse bei uns den Bauherren Konditionen von etwa 1 % angeboten hat. Da wollen Sie Verbesserungen erreichen. Ich weiß nicht, wo es da noch geht. Lassen wir das einmal dahingestellt sein.
Blicken wir ein Stück in die Zukunft. Soziale Wohnraumförderung kennt mehrere Bausteine: Das ist der Bau und
Modernisierung selbst genutzten Wohnraums, das ist Mietwohnungsbau, wie Sie ihn selbst angesprochen haben, Bau von Wohngruppen beispielsweise einschließlich Modernisierung oder Studierendenwohnheime.
Wir werden an dieser Stelle – das ist in unserem Haushalt verankert – die Förderung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende neu aufnehmen.
Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich dazu, das ist ein ganzer Strauß von Maßnahmen, der bereitgestellt wird. Es wird nicht nur in eine Richtung ausgewiesen.
Was heißt das konkret? Das bedeutet zukunftsorientierte Verbesserung des sozialen Mietwohnraumprogrammes. Wir müssen in dieser Richtung – wie gesagt – die ISB als eine Fördermöglichkeit in Betracht ziehen. Neben einer konkreten Unterstützung und beispielsweise Tilgungsförderung soll hier ein besonderer Anreiz gerade für die Mietwohnungsunternehmen geschaffen werden, um sozialen Wohnraum neu schaffen zu können.
Dieser Tilgungszuschuss ist ein Stichwort für selbst genutzten Wohnraum. An dieser Stelle bietet die ISB zum Beispiel eine enorme Zinsfestschreibung von zehn Jahren, 15 Jahren, 20 Jahren, sogar 30 Jahren an. Ich habe vernommen, dass an dieser Stelle eine deutliche Nachfrage erkennbar ist. Das bedeutet, die Bauherren nehmen es an, dass sie eine Sicherheit bei ihrer Finanzierung haben und damit in der Lage sind, ihren Wohnraum in dem Bewusstsein zu schaffen, dass sie keinerlei Zinsänderungsrisiken haben. Dazu gehören die angedachten Konditionen von knapp über 2 % bei 30 Jahren. Das ist etwas, was man sich als Bauherr nur wünschen kann.
Ich kann für meinen Teil darüber nachdenken. Als ich vor 20 Jahren gebaut habe, war das etwas schwieriger. Mehr in der nächsten Runde.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht ein Strauß von Maßnahmen – das habe ich vorhin angesprochen –, um das Thema Wohnungsbauförderung und -politik zu beleuchten. Der Blick allein in die Vergangenheit reicht dazu nicht aus, auch wenn wir über Zinskonditionen sprechen.
Lieber Herr Kollege Dr. Weiland oder Herr Schreiner, über die Frage von Zinskonditionen hat der eine oder andere bei Ihnen in der Fraktion auch besonders intensiv nachgedacht. Das ist auch etwas, was ich hier nicht ausbreiten möchte.
Bei der Frage, wie wir über Vergangenheit reden, brauchen wir gar nicht weit zu gehen.
Ich sehe, Sie sind ganz entspannt bei diesem Thema. Es ist interessant, wie entspannt Sie dem jetzt hier lauschen wollen.
Ich sprach über die Frage von Zinskonditionen und habe das an dieser Stelle weiter zu beleuchten.
Wenn wir dann über Tilgungszuschüsse reden, beispielsweise beim Wohnungsbau, dann ist das hier schon angesprochen worden. Ganz besonders spannend finde ich die Aussage, dass Sie Verfehlungen in den Raum stellen wollen, Herr Kollege Schreiner. Gleichzeitig aber haben wir vorhin wahrgenommen, als der Herr Staatssekretär über die Antragsflut gesprochen hat, dass kein einziger Antrag hier in Rheinland-Pfalz aus der Begründung heraus, die Mittel würden nicht ausreichen, nicht behandelt werden konnte.
Wohnungsbauförderung ist mit Sicherheit nicht an der finanziellen Ausstattung im Haushalt gescheitert, ganz im Gegenteil, die entsprechenden Vorkehrungen sind getroffen, und der Haushalt ist gut für die Zukunft aufgestellt.
Vielen Dank.
....... 6857 Abg. Dr. Denis Alt, SPD:......... 6858 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........ 6859 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6862 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.. 6863
Gemeinsamer Aufruf der Tagesordnungspunkte 5 bis 7.
Zu TOP 5: Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 16/5609 –. Mehrheitliche Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 16/5575 –. Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5278 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung. Mehrheitliche Ablehnung des Entschließungsantrags – Drucksache 16/5590 –.
Zu TOP 6: Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/5279 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.
Zu TOP 7: Einstimmige Zustimmung zu dem Entwurf – Drucksache 16/5285 –............. 6865
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Neufassung des Landesgesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5570 – Erste Beratung............... 6865
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 am 14. Juli 2015 in den Landtag eingebracht. Als Haushaltsbegleitgesetz legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“ genannt und ein Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz vor.
Darüber hinaus beantragte die Landesregierung die Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer Änderung der Landesverordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Die Berichterstattungen hierzu werden wie genannt die Kollegen Dr. Alt und Schreiner vornehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erste Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes fand am 22. Juli 2015 statt. Das Plenum überwies den Regierungsentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss. An der außerplanmäßig terminierten Sitzung am 7. September 2015 nahmen auch die Mitglieder des Innenausschusses sowie des Ausschusses für Integration, Familie, Kinder und Jugend teil.
In der 67. Sitzung am 17. September 2015 beriet der Haushalts- und Finanzausschuss über 25 Änderungsanträge der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie sechs Änderungsanträge der Fraktion der CDU.
Der Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2015 hat ein Volumen von rund 195 Millionen Euro. Schwerpunkte dabei sind die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Flüchtlingsaufnahme, die Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel sowie die Unterstützung der Kom
munen bei Investitionen bei Ausbau und Betreuung für unter Dreijährige, U3-Ausbau genannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der laufende Haushalt wurde im Dezember 2013 verabschiedet. Noch im Mai 2015 rechnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das laufende Jahr mit einer Zahl von 450.000 Asylanträgen. Die dramatische Entwicklung der letzten Wochen und Monate führte dazu, dass diese Zahl am 19. August 2015 auf 800.000 korrigiert werden musste. Auch diese Prognose könnte sich am Ende als zu niedrig darstellen.
Auch Rheinland-Pfalz ist gefordert, einen Beitrag zu leisten. Der nachfolgende Nachtragshaushalt schafft die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um den erheblichen finanziellen Belastungen, die hierdurch auf Land und Kommunen zukommen, Rechnung zu tragen. Der Regierungsentwurf selbst hatte den Stand Juli dieses Jahres und veranschlagte insoweit für die Weiterleitung der Bundesmittel Ausgaben von 138 Millionen Euro. Im Einzelnen sieht er eine Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme von 71,5 Millionen Euro vor. Die Bundesmittel aus der sogenannten Flüchtlingsmilliarde werden, soweit sie nicht über die Umsatzsteuerverteilung weitergeleitet werden, in Höhe von 19 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt.
Darüber hinaus werden für Maßnahmen zum Ausbau von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sowie für weitere Maßnahmen rund 47,4 Millionen Euro etatisiert. Aufgrund der nach Einbringung des Nachtragshaushalts korrigierten Prognose des Bundesamtes haben die regierungstragenden Fraktionen entsprechende Änderungsanträge eingebracht und den Nachtragshaushalt nochmals um 30 Millionen Euro aufgestockt.
Über die Fraktionsgrenzen hinweg bestand Konsens über die humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme und menschenwürdigen Unterbringung der Schutzsuchenden. Konsens bestand auch in der Frage, dass das Land die Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme und Unterbringung unterstützen muss.
Die Fraktion der CDU äußerte im Rahmen der Beratungen Bedenken, ob die pauschale Zuweisung an die Kommunen für Flüchtlingsaufnahme ausreichend sei. Im Übrigen könne die Aufnahme von Flüchtlingen bewältigt werden, ohne neue Schulden aufzunehmen.
Die zur Beschlussfassung im Haushalts- und Finanzausschuss eingebrachten Änderungsanträge der Fraktion der CDU legten insoweit den Schwerpunkt auf die von der Fraktion aufgrund der Steuerschätzung im Mai 2015 erwarteten Mehreinnahmen sowie globalen Minderausgaben.
Die Ministerin der Finanzen verwies im Gegenzug auf die Dimension und Dringlichkeit der Aufgabe und kündigte an, dass im Vollzug gegengespart werde. Dies fand die Unterstützung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die entsprechenden Änderungsanträge der CDU wurden abgelehnt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Nachtragshaushalts ist der Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen. Insoweit
sind 25 Millionen Euro für die Kommunen etatisiert.
Der dritte Schwerpunkt des Nachtragshaushalt betrifft die Bereitstellung von Landesmitteln für finanzschwache Kommunen. Das Land verstärkt das Bundesprogramm für kommunale Investitionen um weitere 31,7 Millionen Euro aus Landesmitteln. Haushaltstechnisch und haushaltsrechtlich wird das Instrumentarium eines Sondervermögens gewählt.
Der von der Fraktion der CDU vorgelegte entsprechende Änderungsantrag als Gegenvorschlag zur Schaffung eines Sondervermögens, die beantragte Überführung des kommunalen Investitionsprogramms in den Kernhaushalt, wurde mit der Mehrheit den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Die regierungstragenden Fraktionen haben zur abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge zum Einzelplan 03 – Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur – eingebracht. Mit diesen Änderungsanträgen sollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Einnahmen der Bundesmittel aus den Erlösen der Vergabe Digitale Dividende II sowie der korrespondierenden Ausgaben für den Breitbandausbau etatisiert werden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU empfohlen, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 anzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift dieser Großen Anfrage „Energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz“ spiegelt sich auch ein bisschen wider im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dort wurde entsprechend formuliert, wie der Schwerpunkt in der Baupolitik aussieht. Besonderer Wert wird nämlich auf das energetische und ökologische Sanieren gelegt.
Wir haben in der Antwort auf die Große Anfrage acht Themenschwerpunkte. Natürlich kann man in dieser Zeit nicht alles ausführlich besprechen, aber einiges möchte ich natürlich anführen.
Der Wert von 40 % Gesamtenergieverbrauch im Gebäude
sektor ist vom Kollegen Schlagwein schon genannt worden. Damit wird deutlich, dass in diesem Bereich ein Schwerpunkt zu sehen ist.
Die Förderpolitik des Landes Rheinland-Pfalz, auch der KfW – das Ganze bei uns unterstützt durch weitere Förderinstrumente –, macht deutlich, dass hier der Schwerpunkt gesehen wird. Dass ein höherer Energiestandard gezielt gefördert wird, bedeutet, dass Planer und Bauausführende in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit haben, nicht nur das Wissen „Wie kann ich Energie einsparen?“ zu nutzen, sondern auch einen konkreten finanziellen Vorteil davon haben.
Die Landesregierung hat seit vielen Jahren die Bürgerinnen und Bürger über energieeffizientes Bauen und Sanieren informiert. Akteure in diesem Zusammenhang waren und sind die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die Energieagentur Rheinland-Pfalz. Damit nicht genug. Das ist nicht nur eine aktuelle Thematik, die besprochen wird. Bereits in den Jahren 2007 bis 2011 hat das damals zuständige Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz die Themen zum Gegenstand einer großen Informationskampagne gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist ein Dauerthema, das uns begleitet. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Vorteil aus dieser Energieeinsparung für sich selbst ziehen können.
Ziel einer erhöhten Energieeffizienz und Senkung der CO2Emission muss sein, dass man mit eigenem Beispiel vorausgeht. Die Landesregierung gibt mit ihren eigenen Liegenschaften ein Beispiel. Sie trägt mit ihren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der CO2-Emissionen konzeptionell und operativ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – das möchte ich als Haushälter anmerken – bei.
Es gilt auch, Werbung über diese Maßnahmen hinaus dafür zu machen, diese Standards bei anderen öffentlichen Körperschaften außerhalb der originären Landesverwaltung einzuführen. Wichtig ist daher, dass die Landesregierung sowie die Energieagentur Rheinland-Pfalz informieren und gelungene Beispiele im Bau- und Sanierungsbereich in der Landesverwaltung nach vorne stellen.
Das ist zum Beispiel im Jahr 2013 über den ausgerichteten Wettbewerb „Architekturpreis Energie“ geschehen. Dort haben unter anderem auch die Architektenkammer und das Wirtschaftsministerium gemeinsame Gebäude des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet, die als Vorbilder dienen. Es sind zahlreiche weitere Beispiele aufgeführt.
Herr Schreiner, gestatten Sie mir, weil ich aus Kaiserslautern komme, den Hinweis, dass ich die Erweiterung der Hochschule Kaiserslautern als ein wirklich vorbildliches Beispiel für einen Neubau und auch für eine Sanierung im Bestand ins Feld führe. Dort ist Ihre Anmerkung „da ist noch Luft nach oben“, was die Baumaßnahme betrifft, als falsch anzusehen. Sie müssen einmal das Volumen in den Raum führen. Wir reden von über 100 Millionen Euro, die das Land für diese Gesamtbaumaßnahme unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten investiert. Das Land zeigt sich an dieser Stelle als Vorreiter. Ich kann nur
festhalten, das ist an vielen weiteren Beispielen der Fall.
Die Änderung der Landesbauordnung, die wir vor Kurzem in diesem Hause beschlossen haben, hat auch verdeutlicht, dass dieses Haus bereit ist, die Kriterien und die Spielregeln so vereinfachen, dass die Energieeffizienz auch eine Vereinfachung in der Abwicklung bedeutet. Ich darf insoweit auch das Thema Holzbauweise und die Verbesserung der Möglichkeiten anführen.
Die Einführung einer weiteren Gebäudeklasse Holzbau macht deutlich, dass wir die vorhandenen Chancen auch dem Bürger zur Möglichkeit der Umsetzung in seinem privaten Bau anbieten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nun zur Beschlussfassung anstehende Novellierung unserer Landesbauordnung bedeutet, dass wir die Landesbauordnung hin zu einem modernen Baurecht weiterentwickeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur wenige Stichworte nennen, die inhaltlich hiervon betroffen sind. Das ist zum einen die Barrierefreiheit, die einen besonderen Schwerpunkt dieser Novelle darstellt. Das sind Themen wie erneuerbare Energien, die Berücksichtigung gefunden haben, oder beispielsweise, dass die neuen Möglichkeiten des Holzbaus und damit eine Stärkung des nachhaltigen Bauens berücksichtigt wurden, genauso wie das Stichwort baufachliche Stellungnahmen und Zuständigkeiten eine Weiterentwicklung und damit einen wirtschaftlicheren Vollzug der Landesbauordnung bedeutet.
Das gilt auch für solche Verfahrenserleichterungen wie die Erweiterung der Liste der Genehmigungsfreiheit für Baumaßnahmen.
Das alles ist sehr umfangreich dargestellt. Ich möchte mich deshalb ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die Möglichkeit bedanken, das inhaltlich zu erläutern. Auch die breit aufgestellte Anhörung hat verdeutlicht, dass das, was vorlag, den Zeitgeist eines Baugenehmigungsverfahrens und all das, was damit zusammenhängt, trifft.
Ich möchte ganz besonders ausführen, dass wir immerhin acht Anzuhörende hatten, die im Wesentlichen festgestellt haben, dass die vorliegende Novelle auch ihre Zustimmung findet.
Ein paar Anmerkungen wurden gemacht. Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass wir das aufgreifen werden. So liegt uns heute auch der Änderungsantrag von SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass wir gerade für Familien mit mehreren Kindern durch eine Erweiterung des § 4 in der Landesbauordnung einen angemessenen Wohnraum postulieren. Letztlich wird natürlich über die Förderpolitik, die im sozialen Wohnungsbau angesiedelt ist, das Wesentliche besser getragen. Allerdings muss auch die Landesbauordnung dort ihre Kernaussage treffen. Ergänzend darf
ich darauf hinweisen, dass eine Ergänzung im Bereich der Photovoltaik-Anlagen die Abstandsflächen neu definiert.
Diese wenigen Ergänzungen machen jedoch auch deutlich, dass das, was uns seitens des Fachministeriums vorgelegt wurde, die große Zustimmung der Anzuhörenden gefunden hat und wir somit wirklich auf der Höhe der Zeit sind, was das Baurecht betrifft. Auch am Beispiel der Diskussion um die Wiedereinführung eines Bauleiters möchte ich verdeutlichen, dass wir gemeinsam mit anderen Ländern hier voranschreiten.
Insgesamt kann ich festhalten, dass es eine sehr gute, eine fachlich fundierte Diskussion war und wir insoweit für meine Fraktionen signalisieren, dass wir dieser Novellierung der Landebauordnung zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern titelte die Tageszeitung „DIE RHEIN
PFALZ“ an prominenter Stelle: Land bremst Anstieg der Mieten in Landau und Speyer.
Es ist klar, die „RHEINPFALZ“ ist eine Tageszeitung, die sich eher auf die Pfalz bezieht. Ich darf insoweit von meiner Seite dazu ergänzen, es ging nicht nur um Landau und Speyer, es ging auch um Mainz und Trier.
Es ist ein guter Zeitpunkt, einen Blick auf die Wohnungspolitik der Landesregierung zu werfen und damit auch die Frage nach bezahlbarem Wohnraum im Plenum zu stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was war die Ursache dieser Meldung? – Es war schlicht und einfach eine Kappungsgrenzenverordnung. Das klingt verwaltungstechnisch sehr schwierig, hat aber für die Menschen in Rheinland-Pfalz, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, eine ganz besondere Bedeutung.
Damit wird sichergestellt, dass Mieten in besonderen Regionen nur begrenzt steigen können und damit bezahlbarer Wohnraum und damit auch die Möglichkeit, dass auch die Menschen, die nicht über besonders hohe Einkommen verfügen, auf diesen Wohnraum zugreifen können, bestehen bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine Vielzahl, ein Strauß von Möglichkeiten und Maßnahmen, die wir haben, um bezahlbaren Wohnraum sicherstellen zu können. Aber es stellt sich natürlich ganz konkret die Frage: Wie sieht die Situation in Rheinland-Pfalz aus?
Die Situation ist beleuchtet worden durch ein Gutachten zur – wie es darin hieß – quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in Rheinland-Pfalz, ein Gutachten, das vom Bauforum Rheinland-Pfalz, vom Finanzministerium als dem für den Bau zuständigen Ministerium sowie durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben wurde.
Am 5. September 2014 wurden die Ergebnisse dort vorgestellt. Die wesentliche Aussage fasst zwar zusammen, dass in Rheinland-Pfalz ein funktionierender Wohnungsmarkt gegeben ist, aber das allein beschreibt die Situation nicht. Wir müssen ins Detail gehen. So wird dort auch festgestellt, dass vor allem bei den Miet- und Kaufpreisen eine extreme Spreizung gegeben ist und die wachsenden und die schrumpfenden Bereiche räumlich deutlich unterschiedlich verteilt sind. Wir müssen festhalten, dass zum Beispiel in Speyer im Vergleich der Städte mit unter 100.000 Einwohnern – wenn wir Baden-Baden ausklammern – die höchsten Mietpreise verlangt werden.
Wir müssen aber auch feststellen, dass an anderen Stellen in unserem Land die Mietpreise besonders stabil oder sogar rückläufig sind. Das kann eine Stadt sein, es kann aber schlicht und einfach auch auf dem flachen Land der Fall sein. Es gilt also, verschiedene Möglichkeiten abzufragen: Wie kann der Mietpreis stabilisiert werden? Wie kann Wohnraum preislich attraktiv bleiben?
Die Kappungsgrenzenverordnung ist nur ein Instrument. Es gibt weitere. Die Mietpreisbremse, die auf der Bundesebene diskutiert und festgelegt wurde, bedeutet auch, dass auf der örtlichen Ebene die Mieten nur bis zu einem bestimmten Grad erhöht werden dürfen. Jetzt müssen wir trennen: Das eine, die Kappungsgrenze, betrifft laufende Verträge, das andere, die Mietpreisbremse auf der Bundesebene, die neuen Verträge. Es sind also Instrumente vorhanden, um bei den Mietverträgen deutlich einzugreifen und Hilfestellungen zu leisten.
Wir haben darüber hinaus in Rheinland-Pfalz auch sehr früh Vorkehrungen getroffen, um die Investitionsförderung, sozusagen die soziale Wohnraumförderung, zu ermöglichen. Ich darf an die entsprechende Gesetzgebung Ende des Jahres 2013 erinnern. Bei der Investitionsförderung zum Beispiel werden Investitionen durch die ISB unterstützt, indem über einen längeren Zeitraum zinslose Darlehen bereitgestellt werden. Das gilt für Wohnungsbauunternehmen und für Personen, die ein relativ geringes Einkommen haben und selbst genutzten Wohnraum erwerben möchten.
Die weiteren Themen werde ich in der zweiten Runde darstellen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich mit dieser Kappungsgrenzenverordnung nur ein Instrument benannt in einem ganzen Instrumentenkasten, wenn es um die Frage geht, wie ich bezahlbaren und guten Wohnraum in Rheinland-Pfalz sicherstellen kann. Es ist mir Sicherheit nicht ein Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren so ins Land gegangen, ohne dass man die Situation beobachtet hat, Herr Kollege Schreiner. Frau Ministerin Ahnen hat das Verfahren umfassend beschrieben.
Ich möchte in dem Zusammenhang weitere Positionen nennen. Es geht, wie Sie das dargestellt haben, aus meiner Sicht nicht so, dass man sagt, wir weisen einfach mehr Fläche aus. Das halte ich ökologisch für bedenklich. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Land rechtzeitig an anderer Stelle Schwerpunkte setzt. Zum Beispiel wurde im Herbst letzten Jahres der Wettbewerb „Mehr Mitte bitte“ ausgelobt und durchgeführt, um im ländlichen Raum mehr Attraktivität zu erreichen und um Angebote für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das geschah mit der Kernaussage: mehr Innenentwicklung vor Außenentwicklung. – Im ländlichen Raum haben wir diese Position.
Wir müssten im städtischen Raum dafür sorgen, dass eine andere Entwicklung erfolgt. Dazu ist die Begrenzung des Mietpreisanstieges ein wichtiger Schritt. Ein ganz wichtiger Schritt für uns ist, dass die Investitionsförderung gerade für mittlere und geringe Einkommen erfolgt, um eigenen Wohnraum zu schaffen. Zusammenfassend heißt das für uns, dass wir mit der Kappungsgrenzenverordnung einen Teil haben. Damit zusammenhängend sind viele weitere Maßnahmen gemeint. Wir können unter dem Strich festhalten, die Landesregierung schafft mehr soziale Gerechtigkeit, und zwar nicht nur mit diesem Schritt, sondern mit vielen anderen auch.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jährliche Berichte der Bauaufsichtsbehörden sowie Gespräche mit Kammern und Verbänden machen deutlich, wie sich das Baurecht nicht tatsächlich, sondern praktisch verändert, also welche Änderungen in Anforderungen beschrieben werden, die notwendig werden. Diese Änderungen führen jetzt dazu, dass das Baurecht zeitgemäß weiterentwickelt wird. Die Landesbauordnung von 1986 – lang, lang ist es her – muss also nach einer längeren Zeit der gleichbleibenden Rechtssituation – 2005 wurde als Datum genannt – nun erneut angepasst werden.
Schwerpunkte sind Barrierefreiheit, Nutzung erneuerbarer Energien, bauaufsichtliche Zuständigkeiten. Das sind oftmals Themen, die man vor einigen Jahren in einer ganz anderen Art und Weise eingeschätzt hat.
Wir müssen heute feststellen, dass die demografische Entwicklung auch im Baurecht für uns eine besondere Bedeutung hat und sie einen Schwerpunkt dafür darstellt, wie künftig Wohnraum aussieht. An dieser Stelle erlaube ich mir aber auch den Hinweis – Herr Kollege Schreiner hat schon das eine oder andere im Bereich des Wohnungsbaus benannt –, dass zwischen dem, was bauordnungsrechtlich möglich ist, und dem, was den sozialen Wohnungsbau selbst betrifft, die soziale Wohnraumförderung, getrennt werden muss. An dieser Stelle müssen wir sicherlich eine gewisse Trennung vollziehen.
Wer hätte aber, wenn wir das Stichwort erneuerbare Energien aufrufen, vor vielen Jahren gedacht, dass wir an solche Dinge wie Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Ähnliches denken müssen und wir Stellplatzablösebeträge auch für den ÖPNV einsetzen können? Da gilt es also entsprechende Weiterentwicklungen zu betreiben.
Wenn wir über eine Vereinfachung reden und ein Stück Verantwortung an den Bauherrn in der Weise übertragen wollen, dass mehr Bauvorhaben – gerade kleinere – von Baugenehmigungen befreit sind, muss man natürlich auch die Frage der Verantwortlichkeit deutlich herausstellen. Insoweit ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, wie in anderen Ländern auch örtlich eine Bauleiterin bzw. einen Bauleiter zu berufen, um damit die Überwachung des öffentlichen Baurechts zu gewährleisten.
Die Entwicklung des Baugenehmigungsverfahrens, also des Verwaltungsablaufs, stellt sich natürlich neu dar. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei 31 Verbandsgemeindeverwaltungen die Zuständigkeiten auf die Kreisverwaltung zurückgeführt werden. Das möchte ich als ein Beispiel aufgreifen, wie umfassend der vorliegende Gesetzentwurf vorberaten wurde. Wir können an dieser Stelle feststellen, dass der Gemeinde- und Städtebund das vielleicht nicht ganz so positiv sieht wie der Landkreistag, der eine solche Forderung seit Längerem erhoben hat. Andere Verbände haben sich aber auch in diese Richtung ausgesprochen.
Insoweit wird deutlich, es wird eine interessante, eine abwechslungsreiche Beratung in den Fachausschüssen geben. Sie wird aber mit Sicherheit von einer sachlichen
und fachlichen Auseinandersetzung geprägt sein. Darauf freue ich mich. Ich kann aus meiner Sicht die Bereitschaft signalisieren, dass wir uns in der Richtung fachlich auseinandersetzen wollen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es hier heißt „Landesgesetz zu dem Staatsvertrag“, dann haben der Staatsvertrag und das Landesgesetz eine relativ unterschiedliche Darstellung, Kurzfassung im Landesgesetz, Langfassung im Staatsvertrag.
Was ist damit gemeint? Wir sehen hier einen Schritt, der auch bei uns im Haushalts- und Finanzausschuss sehr umfänglich diskutiert wurde, hin dazu, dass gerade die Struktur der Finanzverwaltung nach vorne gerichtet ist und eine Verbesserung der Verwaltungsarbeit ermöglicht wird.
Das heißt konkret, es wird eine bestehende Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz intensiviert. Es geht um länderübergreifende Kooperationen. Die Verwaltung der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer wird neu geregelt, die Verwaltung, nicht das Aufkommen.
Das ist von uns als Parlamentarier ausdrücklich zu begrüßen. Ich sage dies für meine Fraktion genauso betont, dass Verwaltungsstrukturen vereinfacht werden und wir damit auch die Möglichkeit haben, die Effektivität der Finanzverwaltung zu steigern. Unabhängig davon ist natürlich das klassische Aufkommen, das bei jedem Bundesland verbleibt.
Die Grunderwerbsteuerfälle werden künftig im Saarland, die Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle in RheinlandPfalz durchgeführt. Das bietet auch für uns bei dieser Zuordnung die Möglichkeit, darüber nachzudenken, an welcher Stelle das konzentriert wird. Rheinland-Pfalz hat sich dafür entschieden, eine Konzentration im ländlichen Raum durchzuführen, somit auch ein Stück Strukturentwicklung mit einer solchen Entscheidung voranzutreiben.
Es ist einfacher im ländlichen Raum, Personal auch in der Finanzverwaltung zu finden, als das an der Rheinschiene, also zum Beispiel in Ludwigshafen, Mainz oder Koblenz, der Fall wäre.
Insgesamt kann ich festhalten, dass das vorgelegte Landesgesetz, das diesen Staatsvertrag damit zum 1. Januar 2015 in Kraft setzt, von uns ausdrücklich begrüßt wird. Die SPD-Fraktion hat das auch mit ihrem Abstimmungsverhalten im Haushalts- und Finanzausschuss zum Ausdruck gebracht. Insoweit werden wir dem jetzt heute auch zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Minister, da Herr Kollege Wilke die Finanzplanung des Landes wohl nicht so verfolgt hat, habe ich eine Frage zur Finanzplanung für die nächsten Jahre. Könnten Sie darstellen, wie sich der geplante Abbaupfad im Vergleich zu dem rechnerisch notwendigen Abbaupfad darstellt, um im Jahr 2020 die Schuldenbremse erfüllen zu können?
Herr Minister, zurück zur Entwicklung der Steuereinnahmen. Verstehe ich es richtig, dass unsere Gemein
den zusammengefasst in etwa 400 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen haben, aber auch weniger Sozialhilfe finanzieren müssen, nämlich überschlägig 80 Millionen Euro, wie Sie genannt hatten? Das würde nach meiner Rechnung bedeuten, dass der Nachteil nicht 400 Millionen Euro ausmacht, sondern tatsächlich nur 320 Millionen Euro.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen eigenen Antrag einzubringen und dann nicht dazu reden wollen, auch das ist eine Botschaft in diesem Hause, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine große Überraschung ist es allerdings nicht für mich, wenn ich sehe, was in dem Antrag gefordert wurde, was dann im Rahmen der Beratungen im Ausschuss alles besprochen wurde und wie es dann letztlich diskutiert wurde.
Sie haben nichts anderes getan, als ein Schreckgespenst mit Ihrem Antrag aufzuzeichnen. Sie haben sozusagen mit dem 1. FC Kaiserslautern, der Stadt und
der Region drumherum ein Feuer gelegt und wollten sich dann selbst als Feuerwehr rufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kaiserslautern und die Pfalz haben Besseres verdient als das, was Sie hier mit diesem Antrag geboten haben. Wie die Abwicklung dann im Haushalts- und Finanzausschuss und dem Innenausschuss gelaufen ist, hat gezeigt, dass Sie einen Rohrkrepierer produziert haben.
Die CDU hat im Wesentlichen Fragen aufgeworfen, die in verschiedenen Ausschüssen des Landtages im zeitlichen Zusammenhang mit der WM und dem damals anstehenden Ausbau des Stadions in Kaiserslautern zum WM-Stadion behandelt und beantwortet wurden. Das aber wurde rückwirkend noch einmal herangezogen.
Damit hat die CDU sozusagen einen hilflosen Versuch gestartet, sich einen parteipolitischen Vorteil zu verschaffen. Aber sie hat es auf Kosten anderer getan. Sie hat versucht, die Stadt Kaiserslautern, die Region und den gesamten Verein ins Zwielicht zu rücken und damit auch einem Schaden auszusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass im Ausschuss deutlich zutage getreten ist, welche Intention Sie mit Ihrem Antrag eigentlich hatten und dass das Ganze an Peinlichkeit nicht mehr zu übertreffen war. Solche haltlosen Vorwürfe,
wie Sie sie vorgebracht haben, machen deutlich, dass dieser von Ihnen produzierte Rohrkrepierer keinesfalls das war, was Sie wollten, nämlich hier für einen Fußballclub die Hilfe des Landes einzufordern. Die Hilfe hatte er längst vom Land, von der Stadt und auch von den Menschen der Region.
Sie haben nicht verstanden, dass Sie versucht haben, dieses Thema so negativ zu belasten. Das hat die gesamte Presseberichterstattung in Kaiserslautern auch gezeigt. Das zeigt auch, dass Sie es verstanden haben, sonst wäre es nicht dazu gekommen, dass Sie zuerst versucht haben, eine Debatte ohne Aussprache beenden zu wollen. Das zeigt, es ist Ihnen peinlich. Sie hatten haltlose Vorwürfe.
Ich kann nur wiederholen, das, was Sie gemacht haben, war ein Rohrkrepierer und ist es. Das Beste wäre gewesen, diesen Antrag schlicht und einfach zurückzunehmen. Das hätte der Region, dem Verein und der Stadt gutgetan. Aber nein, Sie wollten das unbedingt.
Wie Sie zu dieser Sache stehen, sieht man jetzt, keine Meldung zum Antrag, ein trauriges parlamentarisches
Spiel, das Sie hier abliefern.
Ich bin froh als Kaiserslauterer, dass ich weiß, wie die Stadt zu dem Verein und wie die Region zu dieser Initiative stehen. Es ist wichtig, dass das einmal gesagt wird. Sie scheinen das nicht zu verstehen. Dieser Verein hat für die Region eine ganz große Bedeutung. Dazu kann ich nur stehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Kollege Baldauf! Ich freue mich, dass Sie sich so für den Verein engagieren. Ich freue mich noch viel mehr, dass Sie glauben, dass die Klasse, in der der FCK spielt, hier im Parlament entschieden wird.
Vielleicht haben Sie die entsprechende fußballerische Qualifikation, um dort mitzuspielen, aber um dort mitzu
diskutieren, fehlt es Ihnen mit Sicherheit.
Lassen Sie sich eines von einem, der im Sport zuhause ist, sagen. Ich habe auch früher – das war für einen Jungen in der Stadt Kaiserslautern eine klassische Ehre – auch für den FCK Fußball in der Jugend gespielt.
Dass es nur für die Jugend gereicht hat, hat auch etwas damit zu tun, dass man seine Grenzen kennen muss. Man muss wissen, wo Schluss ist.
Lieber Herr Kollege Baldauf, fußballerisch wusste ich, dass da Schluss ist. Erkennen Sie, wo Ihre Grenze ist, weil das, was Sie geboten haben, weit darüber hinausging, was Sie selbst sicherlich verantworten können.
Lassen Sie die Finger von diesem Verein. Lassen Sie die Finger von dieser Diskussion. Sie schaden der Stadt, nicht nur dem Verein.
Sie schaden einer gesamten Region.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das ist ein sehr trockenes Thema, deswegen muss man da schon einmal zu dem einen oder anderen Schluck Wasser greifen.
Ich möchte an der Stelle auf das Thema insoweit eingehen, als wir beim Bund-Länder-Finanzausgleich ein wirklich sehr komplexes Thema haben. Bei unserem Antrag geht es um die Frage, wie ich das ein Stück weit transparenter bei der Frage der Neuordnung gestalten kann. Horizontaler Finanzausgleich – vertikaler Finanzausgleich. Was steckt dahinter?
Die Diskussion wird hier nicht nur in diesem Hause geführt, sie wird auch immer wieder ganz gerne bei dem einen oder anderen Wahlkampfthema angerissen. Es wurde eben auch im Rahmen der Kurzintervention beleuchtet: Sind wir tatsächlich ein Nehmer- oder nicht vielleicht doch schon ein Zahlerland?
Der Finanzausgleich, um den es aktuell geht, hat verschiedene Faktoren. So, wie es der Kollege Schreiner eben getan hat, wie es auch die CDU oftmals macht, wird immer nur ein Faktor herausgegriffen. Dann blickt man zum Beispiel auf den Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und sagt, Rheinland-Pfalz ist ein Nehmerland.
Ja, was ist denn mit dem Umsatzsteuer-Vorwegausgleich? Was ist mit der Bundesergänzungszuweisung? Hat das nicht auch in das Ganze hier mit einzufließen?
Wenn ich das dann mache, komme ich in die Situation, dass Rheinland-Pfalz ein ganz zartes Zahlerland ist, zart deshalb, weil selbst bei einer Statistik der Ausschlag so zurückhaltend ist, dass man es nicht sieht.
So hat aber zum Beispiel auch die „WirtschaftsWoche“, die mit Sicherheit unverdächtig ist, eine Zeitschrift zu sein, die uns parteipolitisch besonders nahesteht, in ihrer Ausgabe am 21. Januar 2014 dargestellt, wie in den einzelnen Bundesländern der Länderfinanzausgleich geregelt ist.
Ausgerechnet bei Rheinland-Pfalz ist fast kein Ausschlag feststellbar. Ihre Behauptung also auch in der Vergangenheit, die Sie mehrfach mit der Feststellung zitiert hatten, Rheinland-Pfalz lebe auf Kosten anderer, ist absolut falsch und nicht zu halten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wollen wir mit diesem Antrag erreichen? Es geht zuallererst einmal um die Fragestellung, wie ich in diesen Diskussionsprozess einsteige, nachdem wir – wie bekannt – zwei Klagen von zwei Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht haben. Sie beklagen den alten bisherigen Finanzausgleich.
Es ist schon seltsam, dass Sie diese Klagen zu einem Zeitpunkt einreichen, als wir kurz vor einem Wahltermin standen. Aber der alte Bundesländerfinanzausgleich war einvernehmlich auch von diesen Ländern mit unterschrieben, also mit ausgehandelt worden und insoweit für die Zeit bis 2019 gemeinsam auf den Weg gebracht worden.
Wir wollen erreichen – insoweit fordern wir auch die Landesregierung auf –, dass bei diesem neuen Aushandlungsprozess, wie er jetzt läuft, dieser Prozess in einem offenen und transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Landesparlamente und natürlich auch der Kommunen gestaltet wird.
Ziel ist es, damit Voraussetzungen zu schaffen, dass auch Länder und Kommunen ihren jeweiligen Haushalt konsolidieren können und die Problematik der Schuldenbremse, die ab 2020 greift, auf jeden Fall im Auge behalten wird.
Letztendlich darf ich an dieser Stelle natürlich auch noch das Stichwort Konnexitätsprinzip in den Raum stellen. Es ist für uns wichtig, dass wir dieses Thema aufgreifen
und gerade in diesem Zusammenhang die Frage stellen, wie das auf Bundesebene geregelt werden kann, nachdem es in Rheinland-Pfalz in der Landesverfassung geregelt ist. Das sollte auf Bundesseite zumindest in den Diskussionsprozess hineingebracht werden.
Ich kann für meine Fraktion signalisieren, wir werden diesem Antrag zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit ist ein Verfassungsgebot für das Handeln der Landesregierung“ vorliegt, ist seitens der CDU nichts anderes als ein Show-Antrag.
Sie beziehen sich in Ihrer Darstellung ausschließlich auf das Thema der Verfassung.
Sie zitieren das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie die Landeshaushaltsordnung, und dann kommen Sie zu der Forderung, erstens, ein Wirtschaftlichkeitsbeauftragter ist nicht notwendig, und zweitens, die Landesverfassung und die entsprechenden Gesetze sind einzuhalten.
Dazu darf ich aber sowohl die Landesverfassung als auch das von Ihnen Zitierte aus der Landeshaushaltsordnung und dem Haushaltsgrundsätzegesetz in Erinnerung rufen.
Das ist sowieso eine Verpflichtung, die besteht.
Wenn Sie aber hingehen und sagen, wir brauchen keinen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten, mag das die persönliche Meinung der CDU in Rheinland-Pfalz sein. Andere machen das anders. Der Bund oder auch das benachbarte Bundesland Hessen, das gerne als Beispielgeber von Ihnen zitiert wird, kennen den Wirtschaftlichkeitsbeauftragten.
Vor diesem Hintergrund kann ich das, was Sie vorgetragen haben, nicht nachvollziehen, sondern ich sehe es als ein Instrument an, durch einen Beauftragten mit den entsprechenden Möglichkeiten bereits vorher zu einem bestimmten Thema die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.
Sie haben im Zusammenhang mit dem Antrag als Beispiele verschiedene Projekte genannt. Wenn wir den Hahn als Konversionsprojekt aufgreifen, stellt sich mir schon die Frage, ob Sie, wenn Sie das so freiweg kritisieren, beim Hahn eine verfehlte Wirtschaftlichkeit sehen, Herr Kollege Dr. Weiland.
Ja, man muss beim Hahn die Frage stellen, unter welchen Gesichtspunkten er wirtschaftlich ist. Geht es um die rein betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens vor Ort, oder steht die volkswirtschaftliche Betrachtung im Raum?
Für den Hunsrück hat der Hahn eine enorme Bedeutung, und er ist natürlich allein im Hinblick auf die Tatsache, wie viele Arbeitsplätze dort entstanden sind, ein Leuchtturmprojekt. Man spricht von über 10.000 Arbeitsplätzen und von einem entsprechenden Steueraufkommen.
Da wird von 90 bis 100 Millionen Euro Steueraufkommen in der Region gesprochen, das im Zusammenhang mit dem Hahn zu sehen ist.
Insoweit muss das natürlich auch in die Frage der Wirtschaftlichkeit einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es viel zu kurz gesprungen, am Beispiel Hahn festzumachen, dass man sagt, ich greife nur das reine Unternehmen heraus. Natürlich muss ich die gesamte Region betrachten. Aufgrund dieser Tatsachen wird klar, dass ein Wirtschaftlichkeitsbeauftragter natürlich nicht nur die Aufgabe haben wird, eins und eins zusammenzuzählen, sondern darüber hinaus hat er auch solche Dinge zu beurteilen.
Am Schluss wird aber eine Situation eintreten, nämlich wir in der Politik können uns weder hinter einem Rechnungshof noch hinter einem Wirtschaftlichkeitsbeauftragten oder wie auch immer wegducken; denn letztlich sind das Instrumente, die uns die Entscheidung erleichtern sollen, aber die Entscheidung wird die Politik treffen müssen. Die Politik wird entscheiden müssen, wie mit einem Thema umgegangen werden soll. Durch einen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten wird uns also die Entscheidung nicht abgenommen. Allerdings wird damit ein Instrument, ein Beauftragter eingerichtet, der uns bei der Findung unseres politischen Willens sehr behilflich sein kann. Vor diesem Hintergrund kann diese Einrichtung nur begrüßt werden.
Das, was Sie mit Ihrem Antrag darstellen, ist schlicht und einfach abzulehnen.
Vielen Dank.
Lieber Kollege Dr. Weiland, es war wunderbar, wie Sie beschrieben haben, dass in Hessen die Wirtschaftlichkeit ausgeschöpft ist. Bei dem Beispiel eines Flughafens im Hunsrück fällt mir ein Flughafen in Hessen ein, der wirtschaftlich ganz hervorragend aufgestellt ist. Ich glaube, der liegt in der Nähe von Kassel. Ich weiß gar nicht, ob da ein- oder zweimal am Tag ein Flieger landet. Wirtschaftlich total ausgeschöpft – ein wunderbares Beispiel.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie vom Finanzminister bei der Einbringung des Gesetzes dargestellt, sehen wir einen weiteren Schritt in dem, was vorgelegt wird, in der angekündigten Reform der Finanzverwaltung, nämlich die Errichtung von neuen Landesoberbehörden, aber gleichzeitig die Auflösung der Oberfinanzdirektion (OFD) und des Amtes für Wiedergutmachung.
In der Praxis hat sich an vielen Stellen gezeigt, dass die Trennung der Fachbereiche innerhalb der OFD unter ihrem Dach tatsächlich schon vollzogen worden ist. Jeder kennt das. Wer schreibt schon an die OFD als große Behörde? Wir alle, soweit wir selbst betroffen sind, beispielsweise bei der Beihilfe, schreiben schließlich auch an die ZBV.
Genauso habe ich es an vielen anderen Stellen erlebt. Wenn der Bundesbau betroffen war, wenn Maßnahmen des Bundesbaus vor Ort diskutiert wurden, war klar, dass das eine sehr selbstständige Einheit ist, die zwar unter dem Dach der OFD zusammengefasst ist, aber letztlich der Fachaufsicht eines Bundesministeriums untersteht. Insoweit wird etwas nachvollzogen, was auch in der Praxis gelebt wird.
Auf der anderen Seite muss man bei der Beurteilung dieser strukturellen Reform zusammenfassend sagen, dass die Vorgaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung dieser Strukturreform auch Ziel sein sollen. Ein Prozess der stetigen Modernisierung der Verwaltung wird damit fortgeführt.
Aus unserer Sicht erfolgt mit diesem Gesetzentwurf, wenn er angenommen werden sollte, auch die Modernisierung der Mittelbehörden, in diesem Fall der rheinlandpfälzischen Finanzverwaltung. Für diesen Prozess der Modernisierung kann ich die Zustimmung der SPDFraktion signalisieren.