Heike Gebhard
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst möchte ich der Landesregierung, namentlich dem Finanzministerium, herzlich dafür danken, dass sie es geschafft hat, uns nach der erst im Februar getroffenen Tarifentscheidung bereits heute diesen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2017 und 2018 vorzulegen.
Nun wird vielleicht der eine oder andere sagen: Wenn man sich, so wie es gerade der Finanzminister dargestellt hat, denn auch mit den entsprechenden Vertreterinnen und Vertretern der Beamtenschaft einig ist, wie die Anpassung zu erfolgen hat, sollte es auch kein Problem sein, das so zu zügig zu machen. Aber ich will darauf hinweisen, dass es diesmal doch ein bisschen komplizierter war, komplizierter deshalb, weil wir nicht nur die Absicht hatten, das verankern zu wollen, sondern weil es auch galt, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus Mai und November 2015 explizit zu beachten.
Nach der Entscheidung vom 5. Mai ging es insbesondere um die amtsangemessene Alimentation der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Und bei der vom 17. November ging es um die amtsangemessene Alimentation der in der A-Besoldung befindlichen Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht explizit Prüfungsstufen und Parameter festgelegt, mit der die Amtsangemessenheit der Alimentation zu überprüfen ist.
Diese Überprüfung war zunächst für alle Besoldungsstufen vorzunehmen, um festzustellen, ob denn die Ausgangslage, auf der wir jetzt die Besoldungsanpassung vornehmen wollen, der Amtsangemessenheit entspricht. Und erst danach können wir
uns dann dieser tatsächlichen Besoldungsanpassung annehmen.
Dazu erreichte uns im Februar dieses Jahres eine entsprechend umfangreiche Vorlage des Finanzministeriums, die wir auch am 28. März im Unterausschuss Personal beraten konnten. Und hierin ist explizit festgehalten, dass in keinem Jahr von 2003 bis 2014 und in keiner Besoldungsgruppe mindestens drei der fünf Parameter erfüllt wurden und somit in keinem Fall eine nicht verfassungskonforme Alimentation unterstellt werden kann.
Auch ist festgestellt worden, dass der seitens des Bundesverfassungsgerichts vorgegebene Mindestabstand zwischen der Nettoalimentation zum Grundsicherungsniveau einer Familie mit zwei Kindern in den Jahren 2003 bis 2017 besteht. Vor diesem Hintergrund, weil das so bestätigt ist und entsprechend nachgewiesen werden konnte, können wir uns tatsächlich mit dieser quasi Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft heute hier befassen.
Wir haben drei Besonderheiten – auf die hat der Finanzminister gerade schon ein Stück weit hingewiesen –, nämlich erstens, dass sie für 2017 absprachegemäß erst zum 1. April stattfindet, und zweitens, dass die 2%ige Anpassung tatsächlich für alle gilt und für diejenigen, die den Betrag von 75 € nicht erreichen würden, diese als Mindestanpassung festgelegt wird.
Außerdem ist es so – und das ist, denke ich, auch eine wichtige zusätzliche Entscheidung –, dass die ursprünglich vorgesehene vereinbarte Kürzung von 0,2 Prozentpunkten für die Zuführung zum Pensionsfonds nicht erfolgt, das aber nicht die vom Gesetz festgelegte Zuführung zum Pensionsfonds tangiert. Diese wird gleichwohl in voller Höhe seitens des Landes als Arbeitgeber erfolgen.
Ich darf mich auch bei den Oppositionsfraktionen bedanken – ich bitte die fünf Kolleginnen und Kollegen der CDU, dies ihrer Gesamtfraktion weiterzugeben –,
dass sie dieses verkürzte Beratungsverfahren mitmachen. Ich denke, es ist in unserer aller Sinne, unseren Beamtinnen und Beamten schon vor dem Wahltermin die Sicherheit über ihre Besoldungsanpassung gesetzlich zu geben, um damit auch deutlich zu machen, dass es nicht nur eine politische Willensbekundung von uns allen ist, die möglicherweise irgendwelchen Koalitionsverhandlungen nochmals wieder zum Opfer fallen könnten.
Ich glaube, es ist ein gutes Signal an unsere Beamtenschaft, ihnen heute die Sicherheit zu verschaffen, wie ihre Besoldungsanpassung in 2017 und 2018 ausfällt. Für diese Zusammenarbeit und die Einmütigkeit hier im Hause darf ich mich recht herzlich bedanken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die Frage des Ernstnehmens des Parlamentes geht, gucken Sie doch bitte auch in Ihre Reihen. Wie ich erst gestern im Laufe des Tages gesehen habe, waren bei Ihren eigenen Anträgen zum Teil nur sieben bis acht Ihrer Leute im Plenum. Man sollte nicht mit Steinen schmeißen, wenn man selbst im Glashaus sitzt.
Ansonsten möchte ich gerne auf eines hinweisen. Ja, in der Tat, man spürt es fast bei jedem Antrag: Wir befinden uns am Ende der Legislaturperiode.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch – Herr Lohn, das gilt für Sie insbesondere –: Mit wenigen Ausnahmen
sind die meisten von uns mindestens fünf Jahre in den jeweiligen Fachausschüssen, also mit bestimmten wiederkehrenden Themen vertraut.
Eines dieser wiederkehrenden Themen ist das Verhältnis von Soll- zu Ist-Zahlen, insbesondere dann – das ist in der Tat Neuland für Sie –, wenn haushälterisch zusätzliche Stellen bereitgestellt werden, was Ihnen ja, wie wir aus Ihrer Legislaturperiode wissen, ein Dorn im Auge ist.
Anfang des Jahres starteten Sie – Herr Kollege Optendrenk ging zum Teil darauf ein – in der Tat mit dieser Kampagne. Sie begannen mit der Kleinen Anfrage. Ich habe Ihnen vor vier Wochen – denn damals kam der Eilantrag – schon dargelegt, wie schlecht diese Anfrage gestellt war, weil Sie nach Stichtagen gefragt haben, die für das System völlig unpassend waren.
Sie haben also im Januar dieses Jahres mit der Kleinen Anfrage angefangen. Dann haben Sie am 13. Februar 2017 den schlechten Eilantrag vorgelegt. Heute, vier Wochen später, kommen Sie schon wieder mit der gleichen Nummer – und das, obwohl wir in sämtlichen Fachausschüssen, die betroffen sind, dieses Thema im Februar und im März intensiv beraten haben.
Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir am 9. März, also auch erst vor wenigen Tagen, zwei ausführliche Vorlagen quer über alle Ressorts erörtern können. Danach haben wir trotz der zusätzlich bewilligten Stellen in den Nachtragshaushalten 2016 sogar schon zum 1. Januar 2017, obwohl die Stellen ja erst dann bereitstehen, eine Stellenbesetzungsquote von 96,6 %.
Dieses ist, wie man sieht, wenn man sich die Jahre zuvor anschaut, auch die Jahre, in der Sie regiert haben, eine völlig normale Quote, da es immer Abgänge gibt und gleichzeitig Stellen im Besetzungsverfahren sind.
Wenn man dann noch bedenkt, dass im Schulbereich insbesondere das Einstellungsdatum 1. Februar als Beginn des zweiten Schulhalbjahres üblich ist und der Schulbereich unser personalintensivster Bereich ist, dann weiß man doch, dass die Quote jetzt sogar noch deutlich besser ist. Diese Zahlen zu Beginn des Schulhalbjahres sind uns auch allen bekannt. Am 8. Februar 2017 sind sie uns allen vorgelegt worden. Denn die Landesregierung bleibt Ihnen ja keine Antwort schuldig.
Gleichwohl gibt es – das will ich hier auch gar nicht verschweigen –, Besetzungsprobleme in den Grundschulen. Dieses Thema hatten wir gestern erst. Meine Fraktionskollegin Hendricks hat Ihnen dort bereits vorgetragen, wer denn der Verursacher dieser
Probleme ist: kein Geringerer als CDU und FDP. Denn es geht darauf zurück, dass Sie die Ausbildung der Grundschullehrer um zwei Jahre verlängert haben. Dass dann zwei Jahre lang auch nicht die gewohnte Zahl an Absolventen von Lehramtsstudiengängen vorhanden ist, liegt doch auf der Hand.
Das haben wir aber natürlich gewusst. Deshalb hat es auch die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts gegeben, wie man denn diesen Zeitraum von zwei Jahren überbrücken kann. Im Schulausschuss ist dieses Konzept vorgestellt und erörtert worden. Warum nehmen Sie das nicht zur Kenntnis?
Es ist mitnichten so, dass wir einen Mangel an entsprechenden Studentinnen und Studenten hätten; es bedeutet nur, dass sie jetzt alle länger studieren. Ihre Forderungen im heutigen Antrag gehen also völlig ins Leere.
Im Übrigen haben wir in den Haushalten 2015 bis einschließlich 2017, also nur in den letzten zwei Jahren, das Stellensoll im Bereich Schule um rund 5.600 Stellen – ich wiederhole: um 5.600 Stellen – erhöht. Von einem Abbau, wie in Ihrem Antrag behauptet, kann also überhaupt keine Rede sein.
Kommen wir nun zum Bereich der Polizei. Auch hier stimmen Ihre Zahlen nicht. Auch hier haben wir insbesondere genau in diesen letzten zwei Jahren die Stellen um rund 1.100 erhöht. Zusätzlich haben wir bekanntermaßen die Ausbildungszahlen verdoppelt. Dies war auch dringend erforderlich. Denn ein Gutachten, das bereits zu Ihrer Regierungszeit erstellt worden ist, aber leider in der Schublade verblieb, hat aufgeführt, dass sonst demografisch bedingt die Personalstärke bei der Polizei abnehmen würde.
Da die Ausbildungszeit aber drei Jahre dauert, haben wir zusätzlich 350 Stellen für Regierungsbeschäftigte geschaffen, die auch weitgehend besetzt sind. Darüber hinaus haben wir ein Programm von 350 Stellen aufgelegt, um in diesem Umfang Polizeibeamte über ihre normale Lebensarbeitszeit hinaus im Dienst zu halten.
Für einige, die das nicht mitbekommen haben: Am letzten Dienstag hatten wir eine Anhörung mit Vertretern der beiden Polizeigewerkschaften, also der DPolG aus dem DBB und der GdP aus dem DGB, die auch genau diesen Sachverhalt mit beleuchtet. Da wurde bestätigt, dass mit diesen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, der erwartete Verlust von sonst 1.500 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bis zum Jahr 2026 nicht eintritt, sondern stattdessen mit einem ebensolchen Zuwachs von 1.500 Polizisten zu rechnen sei.
Wenn die SPD am 14. Mai 2017 erneut den Regierungsauftrag erhält, wollen wir, wie wir bereits angekündigt haben, diesen Prozess des Aufwuchses be
schleunigen, indem wir die Zahl der Polizeianwärterinnen und -anwärter um weitere 300 auf dann 2.300 pro Jahr erhöhen. Von dem Kollegen der GdP ist auch vorgerechnet worden, welchen guten Zuwachs dieses dann bedeuten würde.
Der Kollege der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund hat in dieser Anhörung auch darauf hingewiesen, dass die Polizeidienststellen schon jetzt am Limit seien, was die Ausbildungsmöglichkeiten in der Praxis anbetrifft, sodass die Möglichkeiten, noch weiter aufzustocken, gegenwärtig nicht realistisch seien. Das bedeutet, dass wir diese Möglichkeit des Zuwachses voll ausgereizt haben.
Auf die Justiz will ich nur ganz kurz zu sprechen kommen. Denn da ist es am allereinfachsten, es klar zu sagen. Auch hier haben wir 100 zusätzliche Stellen bewilligt, und alle – ich wiederhole: alle – sind besetzt.
Die Besetzungsquote liegt in diesem Bereich traditionell ohnehin über dem Durchschnitt des gesamten Landes über alle Ressorts hinweg. Sie beträgt deutlich über 97 %, fast 98 %.
Lassen Sie mich nun noch einen Satz zur Finanzverwaltung sagen. Auch hier gehen wir an das Limit der Ausbildungsmöglichkeiten. Mit dem Haushalt 2017 stocken wir die Ausbildung an der Fachhochschule für Finanzen um weitere 250 Plätze auf. Damit haben wir dann 887 Einstellungsermächtigungen erteilt.
Auch hier gilt: Ausbildung braucht Zeit. Darum wurde mit den Personalräten und ver.di besprochen, einen Versuch zu starten, ob man nicht auch auf kaufmännisch ausgebildetes Personal zurückgreifen könnte.
In einer halbjährigen Maßnahme sollen nun 50 Personen an die Steuerfachverwaltung herangeführt werden, und in einem weiteren Halbjahr kommt dann der Praxistest. Statt diesen Mut für diesen neuen Weg zu loben und zu unterstützen, haben Sie nichts Besseres zu tun, als zu kritisieren, dass diese 50 Personen befristet eingestellt werden.
Dass dies keine sachgrundlose Befristung ist, liegt doch auf der Hand. Eine sachgrundlose Befristung würden wir auch nicht tolerieren. Die bekämpfen wir politisch und auch im eigenen Handeln. Niemand kann aber heute verbindlich sagen, ob dieser Versuch – ich betone, es ist ein Versuch – erfolgreich ist. Wenn er aber erfolgreich ist, dann ist es doch selbstverständlich, dass diese Personen entfristet werden.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wissen Sie, was Ihr Problem ist? Ihr Problem ist, dass wir es geschafft haben, in diesen sieben Jahren den Haushalt in Ordnung zu bringen und gleichzeitig in allen relevanten Bereichen für mehr Personal zu sorgen, während Sie immer von Ihrer Vergangenheit
des Personalabbaus eingeholt werden. Das ist Ihr Problem.
Dass Sie das schmerzt, kann ich menschlich verstehen. Mein Verständnis endet aber da, wo Sie, obwohl der Sachverhalt klar ist, immer wieder die gleiche Leier spielen – allein in dieser Plenarrunde dreimal! Das ist, als würden Sie ein totes Pferd reiten. Lassen Sie es, es lohnt nicht. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben uns heute mit einem Eilantrag der CDU zu befassen. Seinem Namen
wird der Eilantrag insoweit gerecht, als er offenbar sehr eilig verfasst worden ist. Er ist von einer Oberflächlichkeit und Unsachlichkeit, wie ich es selten erlebt habe.
Diese Oberflächlichkeit ist umso ärgerlicher, als der Eilantrag von Ihnen ja bereits – der Beitrag von Frau Vogt hat es gerade bestätigt – vor Wochen eingestielt wurde. Am 4. Januar ließen Sie Ihren Abgeordnetenkollegen Stein eine entsprechende Kleine Anfrage stellen, um Ihnen entsprechendes Material für ebendiesen Antrag zu liefern. Warum Sie daraus keinen ordentlichen Antrag gemacht haben oder machen wollten, weiß ich nicht. Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber Sie haben eben mal schnell aus der Hüfte geschossen.
Die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen sind entlarvend und eigentlich nur Neulingen zu verzeihen. Warum sich Herr Kollege Kaiser dann nicht selbst dazu äußert, sondern nur in der Presse, das müssen Sie untereinander ausmachen. Aber vielleicht wollte er Sie eben vorschicken.
Mit dieser Kleinen Anfrage wollten Sie zum Stichtag 1. Januar 2017 die Zahlen der besetzten und unbesetzten Stellen haben. Die kundigen Abgeordneten wissen, dass wir am 14. Dezember 2016 den Haushalt 2017 beschlossen haben, das heißt vor ungefähr zwei Monaten. Der Haushalt für 2017 sieht über alle Ressorts 4.378 neue Planstellen und Stellen vor. Kann sich irgendjemand hier im Raum vorstellen, dass man diese Stellen mal eben über die Weihnachtstage zum 1. Januar besetzt bekommt? Warum wählt man einen solchen Stichtag? Ich kann es Ihnen sagen: weil Sie händeringend nach Wahlkampfthemen suchen.
Aber das Thema an sich ist viel zu ernst. Darum will ich mich nicht auf dieses Niveau begeben, sondern mich differenziert damit auseinandersetzen.
In fast allen Personalbereichen zwingt uns die vorhandene Altersstruktur im öffentlichen Dienst in Verbindung mit dem demografischen Wandel, Vorsorge zu treffen, um zukünftig über ausreichend Personal zu verfügen. Dieser Aufgabe stellen wir uns.
Fangen wir mit der Finanzverwaltung an, Frau Vogt; die haben Sie ganz ausgelassen. Im Jahr 2010 haben wir von Ihnen die Regierungsverantwortung übernommen. Sie sind neu im Parlament, daher können Sie sich vielleicht nicht so genau daran erinnern, aber Sie sollten es zur Kenntnis nehmen. 2005 bis 2010 war – und dafür haben Sie sich gerühmt – eine Zeit des Personalabbaus, dadurch hat sie sich ausgezeichnet. 2010 gab es in der Finanzverwaltung 200 Steueranwärter im mittleren Dienst und 420 Finanzanwärter im gehobenen Dienst. Wir haben die
Ausbildungszahlen Jahr für Jahr nach oben gefahren. Den 620 Anwärtern, die es insgesamt im Jahr 2010 gab, stehen heute 1.227 gegenüber. Die Zahl hat sich fast verdoppelt. Das ist das geeignete Mittel, um tatsächlich Stellen besetzen zu können. Man muss die Menschen entsprechend selbst ausbilden.
Schauen wir uns den Polizeibereich an. Als Ralf Jäger das Innenressort übernahm, fand er in seiner Schublade ein gut geschütztes, will sagen: von seinem Vorgänger nicht beachtetes Gutachten vor, das prognostizierte, dass sich die Polizeistärke aufgrund steigender Pensionierungszahlen bereits im Jahr 2026 um über 1.500 reduzieren würde. Wir haben uns dieser Problematik gestellt und angenommen und die Zahl der Kommissaranwärterinnen jedes Jahr deutlich erhöht, inzwischen von 1.100 jährlich auf 2.000. Wir werden dies bis 2023 entsprechend fortsetzen, damit wir dann eben nicht 1.500 weniger, sondern 1.500 mehr haben.
Darüber hinaus haben wir entsprechende Anreize geschaffen, dass Beamtinnen und Beamte ihre Pension hinausschieben, und wir haben den Angestelltenbereich verstärkt.
Ich komme abschließend zum Bereich Schule. Leider habe ich nicht die Zeit, den gesamten Bereich aufzudröseln, dafür haben wir eine zu kurze Redezeit vereinbart. Aber ich will darauf eingehen.
Im Jahr 2015 haben wir bereits mit dem ersten Nachtrag 674 zusätzliche Stellen bereitgestellt, mit dem zweiten Nachtrag weitere 2.625. Da das schon in der zweiten Hälfte des Jahres war, war klar, dass sie erst zu Beginn des Jahres 2016 umgesetzt werden konnten. 2016 kamen inklusive der Nachtragshaushalte noch einmal 2.918 Stellen hinzu, und für 2017 haben wir weitere 1.767 Stellen geschaffen. Das heißt, innerhalb von 24 Monaten haben wir einen Aufwuchs um 7.984 Lehrerstellen. Das muss auch einmal anerkannt werden. Es ist ein enormer haushalterischer Kraftakt,
die Mittel bereitzustellen, um das leisten zu können. Die wollen jetzt in der Tat besetzt werden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Selbst einem Laien leuchtet doch ein, dass allein die handwerkliche Umsetzung bei einer so großen Anzahl von Stellen schon eine Herausforderung ist. Dass Sie darüber hinaus in Ihrer Zeit noch eine neue Lehrerausbildung verabschiedet
haben, die ein Leck verursacht hat, das dazu führt, dass nicht ausreichend ausgebildete Lehrer vorhanden sind, sollten Sie auch wissen.
Abschließend bleibt mir nur zu sagen: Vergleichen Sie doch einmal die Stellenbesetzungsquote, die wir jetzt haben, mit der, die in Ihrer Regierungszeit bestand. Damals lag sie zwischen 86 und 97 %.
Wir sind trotz Erhöhung und Ausweitung dieser Stellen auch bei 97 %, und darauf sind wir stolz. – Danke schön.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Optendrenk, das Zitat von Johannes Rau, das Sie gerade gebracht haben, ist völlig zutreffend und trifft voll auf diese Landesregierung zu.
Da haben Sie völlig recht. Das finde ich, ist ein guter Auftakt. Den hätte ich auch selbst wählen können.
Ja, mit einem Satz hat auch der Kollege Witzel recht, nämlich mit dem Satz: Wir beraten heute den letzten Haushalt der 16. Legislaturperiode. – Das ist in der Tat eine gute Gelegenheit, einmal zu gucken, wie die einzelnen Haushaltspläne in dieser Legislaturperiode beraten worden sind und wie sich insbesondere die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion als Opposition verhalten haben.
Fangen wir damit an: In dem ersten Jahr haben Sie – weil Sie genau wussten, mit welcher mittelfristigen Finanzplanung Sie uns belastet haben, nämlich damit, dass wir 6,5 Milliarden Neuverschuldung machen müssen – immer versucht, deutlich zu machen: Die Schuldenbremse einzuhalten, das schaffen Sie nie. – Das heißt – mit anderen Worten –: Sie haben selbst nicht daran geglaubt, dass Sie, wenn Sie weitergemacht hätten, es hingekriegt hätten. Das war der Punkt. Dann erfolgte eine völlig andere Entwicklung. Dann mussten Sie feststellen, dass selbst PwC uns ins Stammbuch schrieb, wir seien auf einem guten Wege. Sie wissen – Sie haben die Zahlen selbst genannt –, dass wir inzwischen bei nur noch 1,6 Milliarden sind. Niemand hat erwartet, dass wir in dieser Zeit die Neuverschuldung so kontinuierlich senken.
Was war die Konsequenz? Sie haben dann umgeschaltet, den Punkt „Schuldenbremse bzw. Verschuldung“ etwas abgeschwächt, nicht mehr so betont und haben gemeinsam mit der CDU versucht, aufzuzeigen, wo die Defizite in diesem Lande sind und wo wir überall zu wenig machen. – Herr Lohn ist gerade nicht da; ich habe ihn heute Morgen noch nicht gesehen. – Das haben Sie bei allen möglichen Punkten getan, ob bei Polizei oder Schule: Überall wäre zu wenig Personal da, und wir würden es nicht hinkriegen – auch beim Nachwuchs nicht –, und wir müssten dieses und jenes. – Also: immer mehr, mehr, mehr.
Dann kamen unsere Antworten. Wir haben Ihnen das vorgerechnet und gesagt: Das ist ja toll, Sie als Fachpolitiker stellen überall Mehr-Forderungen, aber eine finanzielle Deckung kriegen Sie nicht hin. – Ihre einzige finanzielle Deckung war immer: Elternbeiträge und Studiengebühren wieder einführen. – Das heißt, den Hochschulen das Geld, das wir reingegeben haben, wieder wegnehmen und die Studenten selbst bezahlen lassen, um daraus gegebenenfalls etwas zu leisten. Das ist doch perfide.
Als wir Ihnen vorgerechnet haben, dass das immer noch nicht reicht, Sie damit nicht hinkommen und Ihre Fachpolitiker immer auf einem anderen Sockel sind, entdecken Sie wieder das Thema „Schuldenbremse“, passend zum Wahlkampf nach dem Motto: Das könnte man ja vielleicht transportieren.
Was ist das für eine Orientierung? Ich finde es einfach nur traurig, dass Sie hier überhaupt kein Konzept vorlegen, wie bei Ihnen eine ordentliche Haushaltspolitik aussehen würde.
Wir können jedenfalls feststellen – das sage ich insbesondere in Richtung Piraten –:
Erstens. Ja, wir bekennen uns zum Grundgesetz. Wir können das Grundgesetz von hier aus nicht ändern. Wir halten uns an das Grundgesetz.
Zweitens. Das führt aber nicht dazu, dass wir unser Land kaputtsparen, sondern dazu, dass wir uns den
Aufgaben in diesem Lande stellen und nachhaltig investieren – nicht nur in Asphalt und Beton,
sondern auch in die Köpfe unserer Menschen,
in die Kinder, um ihnen eine Zukunft zu geben. Das ist nachhaltige, vernünftige Politik.
Lassen Sie mich an der Stelle einen Satz aus einer Stellungnahme einer Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes zum Ergänzungshaushalt zitieren!
Da heißt es:
„Dabei setzt die Landesregierung ihre Abkehr von der langjährigen Maxime des Personalabbaus fort.“
Was beinhaltet der Satz? Er beinhaltet zweierlei:
Erstens. Wir machen es in diesem Haushalt nicht zum ersten Mal, sondern wir sind schon die gesamte Legislaturperiode auf einem guten Weg.
Zweitens. Es wird gesehen, dass es die richtige Richtung ist.
Es kommt noch ein zweiter Aspekt hinzu. Wir beschließen nicht nur locker mehr Personal, sondern wir regeln auch, dass es rekrutiert und gewonnen werden kann und zusätzlich ausgestattet wird.
In der Stellungnahme heißt es weiter:
„Besonders hervorzuheben ist bei den zusätzlichen Stellen im Bereich der Polizei, dass nicht nur die Stellen selbst, sondern auch die begleitenden Kosten für Raumausstattung und Arbeitsplatzgestaltung aufgelistet sind. Insbesondere die ITAusstattung ist für eine sachgerechte Aufgabenerledigung von erheblicher Bedeutung.“
Das heißt, auch die Mittel dafür werden bereitgestellt. Im Land ist man längst viel weiter, als Sie sich hier gerieren.
Abschließend einen letzten Satz zu Herrn Schulz: Herr Schulz, ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie über die Zeiten, bevor Sie im Parlament waren, keine Kenntnis haben. Aber ich denke, dann wäre es angemessen, auch keine Aussage dazu zu machen. Jedenfalls können Sie Ihre Aussage, dass der jetzige Haushalt schlechter sei als 2012, als Sie angefangen haben, nicht belegen. – Danke schön.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Verehrte Gäste auf den Zuschauerrängen! Herr Kollege Krückel, was die Bedeutung der Wohlfahrtsverbände anbetrifft, gibt es zwischen uns keinen Dissens. Sie sind, was ihre Arbeit anbetrifft, für uns unverzichtbar – egal ob diese in Senioreneinrichtungen, Kleiderkammern oder sonstigen Einrichtungen geleistet wird, die sie noch im Portfolio haben. Das ist völlig klar
Auch Ihre Darstellungen – lassen Sie mich das noch einschieben – zur Erstellung des Anwendungserlasses sowie zum Zustandekommen – sprich: das Urteil des Bundesfinanzhofs – sind ebenfalls völlig unstrittig und völlig korrekt. Trotzdem sind wir etwas verwundert darüber, dass Sie hier in unserem Landtag einen Vorstoß unternehmen, diesen Erlass, der auf Bundesebene erstellt worden ist, verändern zu wollen.
Es mag ja gerade im Vorfeld von Wahlen interessant sein, Nordrhein-Westfalen als das wichtigste Bundesland in Deutschland zum Nabel der Bundesrepublik zu machen und zu sagen: Nordrhein-Westfalen muss alle bundesweiten Probleme lösen. Nachdem ich mir aber angeschaut habe, welche Vorgänge dazu gelaufen sind, habe ich einen anderen Eindruck: Im Grunde ist das ein Eingeständnis der nordrhein-westfälischen CDU, dass die BundesCDU in Berlin so unbedeutend ist, dass sie auf unseren nordrhein-westfälischen Finanzminister zurückgreifen muss, dem sie offenbar eher zutraut, einen Bundeserlass zu ändern, als ihrem eigenen Bundesfinanzminister.
Herr Kollege Krückel, Sie hätten sich vielleicht einmal anschauen sollen, was bislang passiert ist, seit es diesen Erlass gibt. Dann hätten Sie nämlich gemerkt, dass sich die Betroffene – das heißt die Bun
desarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege – nicht etwa an den nordrhein-westfälischen Landtag, an irgendeinen Abgeordneten oder an unseren Landesfinanzminister gewandt hat. Nein, sie hat mit Datum vom 4. April dieses Jahres an den Bundesfinanzminister geschrieben.
Und das Bundesfinanzministerium hat auch geantwortet. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Herr Meister hat den Brief am 28. April 1016 beantwortet. Ihren Parteikollegen sollten Sie ja vielleicht kennen.
Ja, wenn er so gut ist, dann können Sie doch mit ihm die Probleme lösen! – Diese Antwort hat die Bundesarbeitsgemeinschaft jedoch nicht zufriedengestellt. Das hat dazu geführt, dass sie alle finanzpolitischen Sprecher der im Bundestrag vertretenen Parteien angeschrieben hat, um ihnen den Sachverhalt noch einmal klarzumachen. Warum setzen Sie sich nicht mit Ihrer Kollegin Frau Tillmann in Verbindung, um das Ganze entsprechend zu beraten?
Parallel dazu haben sich natürlich auch andere an den Finanzminister gewandt, zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Der wiederum hat auch eine Antwort bekommen, und zwar vom Leiter der Abteilung Steuern im Bundesfinanzministerium, Herrn Sell. Ich möchte – wenn der Herr Vizepräsident das erlaubt – aus dem Brief zitieren:
„Ihre Befürchtung, dass zukünftig keine Gewinne mehr erzielt werden dürften, um notwendige Kapazitätsanpassungen vornehmen zu können...“
das ist Ihre Forderung –
„... oder bestimmte Risiken abzudecken, sehe ich definitiv nicht.“
Ferner weist er darauf hin, dass es sich bei der Interpretation des BFH-Urteils – um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden – um eine exemplarische Aufzählung handelt, die keinen abschließenden Charakter hat. In dem Anwendungserlass stehen ja explizit die Wörter „zum Beispiel“ davor.
Er sagt ferner:
„Ich verstehe die BFH-Rechtsprechung dabei so, dass eine den Regelungen des § 66 Abgabenordnung widersprechende Gewinnerzielung jedenfalls dann vorliegt, wenn ein Zweckbetrieb ausschließlich mit dem Ziel der Gewinnmaximierung betrieben wird.“
Genau das machen die Wohlfahrtsverbände nicht. Infolgedessen ist hier schon mal ein erster Schritt, eine Klarstellung, erfolgt, was auch die Bundesarbeitsgemeinschaft entsprechend positiv begrüßt. Gleichwohl sieht sie noch weiteren Verhandlungsbedarf, den sie auf Bundesebene unterstützt. Ein Fall für den nordrhein-westfälischen Landtag ist das aber
jedenfalls nicht. Darum werden wir Ihrem Antrag auch nicht folgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als ich Ihren Antrag, Kollege Schulz, in den Händen hielt und die Überschrift gelesen habe, dachte ich: Steuergerechtigkeit herstellen? – Ja, natürlich. Taten statt Worte: immer gut. Mehr Betriebsprüfer jetzt? – Ja, gerne, zum Beispiel in Bayern.
In Ihrer Sachverhaltsdarstellung im Antrag, anders, als Sie es vorhin versucht haben, beziehen Sie sich einerseits auf die bundesweite Betriebsprüfungsstatistik und andererseits auf ein Interview in der „SZ“ mit Dieter Ondracek, dem damaligen Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft.
Schaut man in das Interview, fällt einem zunächst die Überschrift ins Auge. Sie lautet: Bayern wird zur Steueroase.
Außerdem gibt es eine interessante Passage, die herausstellt, dass die bayerische Praxis konsequente Bundesländer wie – aufgemerkt! – NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz bestrafe. Die Bundesregierung müsse per Gesetz harte Kontrollen von allen Ländern einfordern und Bayern das von der Bund-Länder-Kommission geforderte Stellensoll in der Finanzverwaltung um 15 %aufstocken.
Auf die Situation in Nordrhein-Westfalen gehen Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort ein, nur in Ihren Forderungen. Dabei würde es sich doch lohnen, auf Nordrhein-Westfalen einzugehen, zumal NordrheinWestfalen seit dem Amtsantritt der rot-grünen Landesregierung der aktivste, erfolgreichste und entschlossenste Kämpfer für Steuergerechtigkeit in Deutschland ist.
Seit Regierungsantritt 2010 haben wir die Zahl der Ausbildungsplätze in der Finanzverwaltung für den mittleren und gehobenen Dienst von 620 im Jahr 2010 auf jetzt 977 erhöht. Das ist eine Steigerung um 57 %.
Gleichzeitig haben wir 200 zusätzliche Stellen der Betriebsprüfung zugewiesen – aus genau den Gründen, die Sie vorhin hergeleitet haben. Das bringt
ganz konkrete Mehreinnahmen für Deutschland und für Nordrhein-Westfalen.
Durch Betriebsprüfungen wurden im Jahr 2014 in Deutschland knapp 18 Milliarden € mehr Steuern inklusive Zinsen eingenommen. Von diesen 18 Milliarden wurde mehr als ein Drittel in Nordrhein-Westfalen erzielt. Wir haben also bei einem Bevölkerungsanteil von großzügig gerechneten 22 % an der Gesamtbevölkerung über 33 % der besagten Steuermehreinnahmen durch gute und flächendeckende Betriebsprüfungen generiert. Davon profitieren der Bund und die anderen Länder – auch Bayern.
Mit mehr als 3.600 Steuerprüfern für die allgemeine Betriebsprüfung stellen wir übrigens auch mehr als 27 % der 13.000 Prüfer im gesamten Bundesgebiet. Hinzukommen mehr als 1.000 Stellen bei der steuerlichen Außenprüfung.
Obwohl Sie nur die bundesweite Situation reflektieren und nicht die in NRW formulieren Sie nicht etwa Anforderungen an den Bund, sondern an NordrheinWestfalen. Offenbar wollen Sie, dass sich NordrheinWestfalen noch mehr von den anderen Bundesländern absetzt.
Dagegen ist bei einer guten Sache nichts zu sagen. Aber Sie vergessen, dass man Finanzbeamte und Betriebsprüfer nicht im Onlineshop kaufen kann. Hierfür müssen wir erfahrene Innendienstmitarbeiter der Finanzverwaltung fortbilden,
und das geschieht. Aber es braucht Zeit, und es führt, wie wir seit 2010 zeigen, auf Dauer zum Erfolg.
Auch die Ausbildungszahlen noch höher zu setzen, ist nicht so einfach. Sie wissen, wir haben Nordkirchen als Ausschuss besucht. Nordkirchen ist bei den Ausbildungszahlen am Limit.
Ihre dritte Forderung ist bereits erfüllt. Wenn Sie in das entsprechende Gesetz schauen, stellen Sie fest, dass dort der Anreiz nicht ausschließlich für die Polizei formuliert ist, und die Finanzverwaltung eben nicht ausgeschlossen ist. Das heißt, es bedarf lediglich einer Darlegung der besonderen Bedeutung der Aufgabe, wie sie im Gesetz definiert ist.
Ich komme noch einmal auf Ihre Überschrift „Taten statt Worte“ zurück. Die Taten kommen seit sechs Jahren von uns;
die kommen von rot-grün regierten Bundesländern. Sie kamen in den vergangenen Jahren weder von der CDU noch von der CSU noch aus dem Bundesfinanzministerium. Dort wird gebremst. Dort wird sich gegenüber anderen Ländern, die das Steuerrecht umsetzen, unsolidarisch verhalten. Dort wird auch
verhindert, dass die Mehreinnahmen durch verstärkte Betriebsprüfungen denjenigen Bundesländern zugutekommen, die die Betriebsprüfungen durchführen.
Wenn Sie also demnächst nach einem Adressaten für Ihre Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit und -ehrlichkeit suchen, blicken Sie gen Süden, blicken Sie gen Berlin oder von mir aus gesehen nach rechts! – Danke schön.
Ja.
Gerne. Herr Kollege Schulz, ich habe zum einen nur auf das, was in Ihrem Antrag stand, eingehen können. In Ihrem Antrag haben Sie nur bundespolitische Zahlen verwendet, sodass bei mir der Eindruck entstehen musste, dass Sie die nordrhein-westfälischen Zahlen und die gute Stellung, die Ihnen Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung von Steuergerechtigkeit im Ländervergleich einnimmt, nicht auf dem Schirm hatten.
Dass man dieses Ergebnis zum Zweiten noch steigern könnte, wird niemand von uns in Abrede stellen. Die Frage ist, wie man das hinbekommen kann. Es nutzt nichts zu beschließen, 2.000 Personen zusätzlich einstellen zu wollen, denn die müssen Sie erst einmal ausbilden. Und das tun wir. Dass in der Zeit von Schwarz-Gelb die Stellen so abgebaut worden sind, dass wir sie jetzt wieder mühselig hochfahren müssen, ist leider Fakt.
Wir sind da aber, wie gesagt, dran, und ich kann nicht erkennen, in welchem Jahr – Sie haben ja keine Jahreszahl genannt – das denn realisierbar wäre.
Also, das heißt: Wir sind dabei. Es bedarf Ihres Antrages nicht, dass wir das weiter aufstocken.
Wir sind uns einig, dass Betriebsprüfungen sinnvoll und notwendig sind. Auch sind wir uns hoffentlich einig – das steht leider nicht in Ihrem Antrag –, dass wir beispielsweise Berlin dazu kriegen müssen, dass dann eine andere Anrechnung dieser Mehreinnahmen in den Ländern erfolgt. Denn wenn das passieren würde, würden sich vielleicht die anderen Länder auch auf den Weg machen und sich nicht sozusagen – wie das Bayern beispielsweise tut – als Steueroasen gerieren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Nachtragshaushalt in zweiter und dritter Lesung. An sich ist der Anlass dazu eigentlich eine gute Gelegenheit, dass wir als Parlament zeigen, dass wir nach einem besonderen Ereignis – ich meine die Vorkommnisse der Silvesternacht, insbesondere in Köln – gemeinsam als Parlament demonstrieren, dass wir handlungsfähig sind.
Ich habe die Bereitschaft der Opposition zumindest so verstanden, nämlich als eine Bereitschaft zu einem verkürzten Beratungsverfahren. Dafür will ich durchaus danke sagen.
Mit diesem Nachtrag vollziehen wir haushaltsrechtlich das nach, wie der Kollege Abel schon ausgeführt hat, was wir am 14. Januar, also 14 Tage nach den Geschehnissen, bereits diskutiert haben, nämlich die 15 Punkte des Maßnahmenkatalogs der Landesregierung.
Was steht im Fokus bei diesen 15 Punkten?
Zum einen haben wir die Maßnahmen gebündelt unter der Überschrift: Wir helfen den Opfern und sorgen für konsequente Strafverfolgung.
Zweitens. Wir stärken die innere Sicherheit.
Drittens. Wir bringen mehr Ordnung in die Asylverfahren – ich füge hinzu –, soweit es für das Land möglich ist. Denn das Organisationsversagen des Bundesinnenministers mit seinem BAMF können wir leider Gottes vor Ort im Land nicht ausgleichen.
Viertens. Wir stärken die Integration vor Ort.
Haushaltsmäßig – Kollege Abel hat das im Detail schon genannt – schlagen am stärksten die Personalausgaben zu Buche:
100 neue Richterstellen – 100, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, zumal wir schon im normalen Haushalt entsprechende Aufstockungen vorgenommen haben –, 100 neue Stellen für Staatsanwälte, 500 Stellen mehr bei der Polizei inklusive ihrer entsprechenden Ausstattung.
Und wir verbessern den Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz. Dass das nottut, wird immer deutlicher.
Insbesondere als Frau füge ich einen ganz wichtigen Aspekt hinzu: Wir nehmen mehr Mittel zur Gewaltprävention und zum Schutz gewaltbetroffener Frauen in die Hand,
obwohl mich die Diskussion, die sich daran angeschlossen hat, doch ein bisschen traurig macht. Einerseits sagt die Opposition: Ja, die Maßnahmen sind alle notwendig. – Gleichwohl stimmt sie in den Ausschüssen gegen diesen Nachtragshaushalt.
Das finde ich schade. Es ist eine vertane Chance, nicht gemeinsam Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Denn ich glaube, es täte der Bevölkerung, den Bürgerinnen und Bürgern, in unserem Land gut, wenn wir zeigen würden, dass wir, wenn es nottut, zusammenstehen – auch über Fraktionsgrenzen hinweg.
Ein Stück weit kommt es mir so vor, als ob die Opposition darüber enttäuscht ist, dass das Maßnahmenpaket der Landesregierung so schnell vorgelegt worden ist: innerhalb von 14 Tagen. Es wird dann als „mit heißer Nadel gestrickt“ diffamiert. Aber es ist eigentlich eine konsequente Fortsetzung dessen, was schon vorher im Haushalt angelegt war
und nun eine Verstärkung darstellt. Damit ist Ihnen die Möglichkeit des generellen Vorwurfs genommen. Sie hätten die Landesregierung viel lieber an den Pranger gestellt und gesagt: Sie handeln nicht. Da passiert wieder Schlimmes, und die Landesregierung tut nichts.
Das ist wohl der Punkt. Deshalb haben Sie bei der Beratung dieses Nachtragshaushalts krampfhaft danach gesucht, wo Sie noch ein Haar in der Suppe finden könnten, um daraus die Legitimation abzuleiten, den Nachtragshaushalt abzulehnen.
Es tut mir leid. Sie hätten Größe bewiesen und beweisen können, wenn Sie den Weg mit uns gemeinsam gegangen wären. Es besteht noch die Chance zur Umkehr. Ich rechne zwar nicht wirklich damit; aber in diesem Sinne denke ich, es ist gut, die Dinge, die wir bereits im Januar beschlossen haben, jetzt auch finanzpolitisch abzusichern, damit sie auf einer gefestigten Basis stehen. – In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein herzliches Glück auf!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Pensionsfonds. Darüber beraten wir seit August letzten Jahres. Ich glaube, im gesamten Hause herrscht Einigkeit darüber, dass es Sinn macht, darauf zu achten, dass öffentliche Haushalte durch Pensionslasten nicht überfordert werden. So ist es für Laien vielleicht unverständlich, wieso wir bisher zwei unterschiedliche Systeme in Nordrhein-Westfalen haben.
Dies ist der Historie geschuldet, sodass wir einerseits bereits seit den 90er-Jahren eine Versorgungsrücklage haben und seit dem letzten Jahrzehnt zusätzlich einen Versorgungsfonds. Meiner
Meinung nach ist es der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr vermittelbar, dass wir nach 2017 – nur bis dann wird die Versorgungsrücklage befüllt – möglicherweise in die Situation kommen werden – natürlich nach entsprechender gesetzlicher Ermächtigung –, aus dem einen Topf Geld zu entnehmen, während wir zugleich zusätzlich Geld in den anderen Topf einführen. Dies ist nicht gerade ein leicht verständliches und transparentes System.
Infolgedessen sind wir, glaube ich, gut beraten, nun einen gemeinsamen Versorgungsfonds für die Zukunft zu schaffen, der genau das leisten soll, nämlich deutlich zu machen, wie die öffentlichen Haushalte besser ausgestattet werden können, um zukünftige Pensionslasten zu bewältigen. Dass wir sie schultern müssen, ist natürlich völlig unumstritten. Schließlich liegt den Pensionen von Beamtinnen und Beamten ein Rechtsanspruch zugrunde. Das heißt, sie können in keiner Weise infrage gestellt werden.
Insofern ist klar: Der Haushaltsgesetzgeber hat – daran gibt es überhaupt keinen Zweifel – die Pensionen zu zahlen. Hier geht es also nicht um das Ob oder um das Wie, sondern es geht vielmehr um die Frage, wie es haushaltstechnisch organisiert werden kann, dass nicht ein spezielles Haushaltsjahr überfordert wird.
Eines möchte ich noch ergänzen: Mit diesem Gesetzentwurf tangieren wir in keiner Weise beamtenrechtliche Besoldungs- oder versorgungsrechtliche Regelungen. Es ist in der Tat ein haushaltstechnischer Vorgang. Wenn wir 2017 die Zusammenführung dieser beiden Fonds, wie in diesem Gesetz verankert, vorgenommen haben, werden wir Ende 2017 den Fonds mit 10,6 Milliarden € befüllt haben. Das heißt, der Vermögensbestand ist so hoch, dass auf absehbare Zeit keine Notwendigkeit für eine höhere als die jetzt im Gesetz vorgesehene Zuführung besteht.
Selbst für das Jahr, in dem im nächsten Jahrzehnt der Höchststand an Versorgungsempfängern erwartet bzw. erreicht wird, liegt der Bestand des Fonds mit fast über 5 Milliarden € deutlich über dem dann erforderlichen Bedarf. Das heißt, von einer chronischen Unterfinanzierung, wie im Sommer letzten Jahres noch befürchtet, kann überhaupt nicht die Rede sein.
Selbstverständlich ist – das ist notwendige Voraussetzung –, dass mit diesem Fonds auch vernünftig, also sicher, rentabel und nachhaltig umgegangen wird. Das bedeutet – und das ist eindeutig auch mit festgelegt –: Eine Privatisierung dieses Fonds ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gleichwohl haben wir die Hinweise der Expertinnen und Experten, insbesondere der Betroffenen, im Laufe des Beratungsverfahrens sehr ernst genommen und haben als rot-grüne Koalition deshalb zusätzlich in die Beratung zu diesem Gesetzentwurf
die Aufnahme eines Beirates eingebracht, der grundsätzlich über die Verwaltung und Anlage der Mittel beraten soll und auch die Konzeption und langfristige Strategie des Sondervermögens erörtert. Auch die Zusammensetzung dieses Beirates ist nach unserer Vorstellung so vorzunehmen, wie wir es in unserem Antrag formuliert haben, und wie es zurzeit auch in zwölf anderen Bundesländern etabliert ist.
Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass haushaltspolitische Spielräume entstehen. Uns soll es beispielsweise möglich sein, den Fonds in einem Jahr, in dem uns mehr Mittel zur Verfügung stehen, zusätzlich zu befüllen, und zwar unter Belassung des zusätzlichen Zinsgewinns, um im nächsten Jahr gegebenenfalls eine entsprechende Minderung im Zuführungsbeitrag vornehmen zu können. Ich glaube, das sollte man klar …
… und deutlich sagen. – Herr Präsident, ich habe es gesehen.
Ich komme zum Schluss. – Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass dieser Gesetzentwurf gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet worden ist. Wir können zudem feststellen, dass der Beamtenbund in seiner letzten Pressemeldung in der vorigen Woche bestätigt hat, dass er mit dieser Regelung nicht nur gut leben kann, sondern auch sehr einverstanden ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsatzdebatte einer Haushaltsberatung ist normalerweise die Königsdisziplin des Parlaments. Sie sollte eigentlich eine Sternstunde sein; aber diejenigen, die die Möglichkeit hatten, hier die ersten anderthalb Stunden der Debatte zu verfolgen, werden bestätigen, dass man davon doch sehr weit entfernt ist.
Denn wer genau zugehört hat, hat Folgendes festgestellt: Die Bandbreite der Stimmen aus der Opposition reicht – wenn ich dem Kollegen Schulz richtig zugehört habe – von dem Standpunkt, dass wir in diesem Haushalt an vielen Stellen angeblich viel zu wenig Geld ausgeben, bis hin zum Standpunkt des Kollegen Witzel von der FDP-Fraktion, der leugnet, dass 40.000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler auch zusätzliche Lehrerstellen erfordern.
Ich denke, das haben hoffentlich alle Lehrer und Eltern in diesem Lande mitbekommen, damit sie wissen, wo sie bei der FDP dran sind.
Die CDU scheint überhaupt keine Linie mehr zu haben. Woran mag das liegen? Wer die Haushaltsberatungen der letzten Jahre ein bisschen verfolgt hat, der wird mitbekommen haben, dass Sie fest davon ausgegangen waren, dass Rot-Grün die Schuldenbremse nicht werde einhalten und die fallende Linie nicht werde darstellen können.
Schließlich waren Sie davon ausgegangen, dass wir in 2013 noch eine Neuverschuldung in Höhe von 6,5 Milliarden € in Anspruch nehmen müssten. Stattdessen waren wir in 2013 bereits bei 3,1 Milliarden €, und diese Linie ist weiter gesunken. Um uns nicht selbst zu zitieren, verweise ich auf den PwC: Demnach ist NRW im Vergleich mit den anderen Bundesländern seit August 2014 auf einem guten Weg, und es ist davon auszugehen, dass Nordrhein-Westfalen sehr wohl die Schuldenbremse einhalten wird.
Diese Spielwiese haben Sie also nicht mehr; hier brauchen Sie eine neue. In der Vergangenheit hat man es versucht, indem man die entsprechenden Fachleute mehr Anträge stellen ließ und im Haushalts- und Finanzausschuss dann darauf achtete, dass weniger Geld ausgegeben werden sollte. Doch nun ist dies dank der Einhaltung der Schuldenbremse nicht mehr möglich.
Das führt dazu, dass im Haushalts- und Finanzausschuss kaum noch Änderungsanträge kommen, vonseiten der FDP und der Piraten gar keine. Die CDU hat zumindest noch in Fachausschüssen Anträge gestellt, und diese sind mehr als entlarvend. Dort kann man zum Beispiel lesen, dass zum Bau von neuen Straßen das Sozialticket abgeschafft werden soll.
Da weiß man doch genau, welche Gruppe gemeint ist. Den Eltern soll die Möglichkeit des beitragsfreien Kindergartenjahres genommen werden; stattdessen sollen sie den Neubau von Kindertagesstätten finanzieren. Das ist doch die wahre Linie, die hier von der Opposition gefordert wird. Das ist keine wirkliche Alternative, sondern das zeigt einfach nur, wie die Menschen belastet werden sollen.
Wirklich lächerlich werden die Vorschläge der Opposition, wenn sie im Haushalt an den Titel der Ministerpräsidentin geht, der für Veranstaltungen gedacht ist. Da wollen Sie doch tatsächlich den geringen Betrag von 350.000 € um 250.000 € auf 100.000 € reduzieren. Das ist wirklich als lächerlich zu bezeichnen, wenn man einmal nachschaut, welche Mittel dem Kollegen Rüttgers zur Verfügung gestanden haben. Der brauchte für eine einzige Veranstaltung über 500.000 € – und das mehrere Jahre hintereinander.
Das zeigt einfach nur, wer da die Handschrift führt. Es wird mehr als deutlich: Die Opposition hat kein Konzept.
Eine letzte Bemerkung: Der Minister hat klargestellt, wo die zusätzlichen Mehreinnahmen landen: insbesondere bei den Kommunen. Es wird immer wieder gesagt – eines der beliebtesten Themen –: Es ist doch einsehbar, dass unsere Kommunen mehr unterstützt werden müssen. – Auch da meine ich: Mäßigen Sie sich! Denken Sie daran, was Sie den Kommunen angetan haben! Ich wiederhole es gerne noch mal. Allein meiner Kommune haben Sie pro Jahr 30 Millionen € vorenthalten. Jemand, der so etwas tut, kann uns in dieser Beziehung nicht anklagen. – Danke schön.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bereits im Mai dieses Jahres ist zwischen der Landesregierung und den Berufsverbänden Einvernehmen über die Gestaltung der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 erzielt worden.
Diese wichtigen Gespräche haben dazu geführt, dass die angemessene Alimentation unserer Beamtinnen und Beamten mit den Erfordernissen einer verantwortungsvollen Haushaltsführung in Übereinstimmung gebracht werden konnten.
Sie wissen, im Einzelnen sieht die Übereinkunft vor, die für die Tarifbeschäftigten der Länder vereinbarten Bezügeerhöhungen inhaltsgleich, allerdings zeitlich um einige Monate verzögert, auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in NRW zu übertragen.
Dies ist ein gutes Ergebnis, das zeigt, dass in Zeiten der Haushaltskonsolidierung Landesregierung und Berufsverbände vertrauensvoll und ergebnisorientiert zusammenarbeiten. Die Opposition war meines Wissens an diesen Gesprächen nicht beteiligt. Gleichwohl feierte sich die CDU hinterher ob dieses Ergebnisses. Allein ihrer konsequenten Haltung sei die Übereinkunft zu verdanken.
Da kann ich, mit Verlaub, Herr Lohn, nur sagen – ich denke, es war Ihre Pressemitteilung, wenn ich es richtig gesehen habe –: Man kann sich zwar mit fremden Federn schmücken, aber man kann nicht mit ihnen fliegen. Das führt zum Absturz.
Gleichzeitig forderte die CDU-Fraktion, ganz Anwalt der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in allen Lebenslagen, natürlich nur zu Oppositionszeiten, die unverzüglich Vorlage des entsprechenden Gesetzes, selbstverständlich mit verfassungsfester Begründung. Wenn man den Maßstab dafür anlegen würde, den seinerzeit, 2007, der damalige CDU-Finanzminister, Helmut Linssen, und mit ihm die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP an den Tag gelegt haben, wäre es in der Tat möglich gewesen, noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.
Sie begründeten seinerzeit die Amtsangemessenheit gerade mal auf einer halben Seite – und das, nachdem die letzte Besoldungsanpassung schon drei Jahre war her und Ihre erst ein weiteres Jahr später in Kraft treten sollte. Das war und ist nicht unser Maßstab.
In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht fünf klare Prüfungskriterien benannt, um die amtsangemessene Argumentation entsprechend zu prüfen, nämlich zum einen die deutliche Differenz zwischen der Besoldung und der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, die deutliche Differenz zwischen der Besoldung und dem Nominallohnindex, eine deutliche Differenz zwischen der Besoldung und dem Verbraucherpreisindex, natürlich immer bezogen auf unser Land, ein systeminterner Besoldungsvergleich und ein Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und der anderen Länder.
Diesen Anforderungen ist die Landesregierung akribisch gefolgt. Man kann es an der 42 Seiten umfassenden Begründung ablesen. Eine solch genaue Begründung hat es übrigens auch früher, als die Zuständigkeit noch beim Bund lag, nie gegeben. Dieses setzt hier also Maßstäbe. Gerade deshalb ist es gut, dass Regierung und Parlament sich die Zeit genommen haben, die komplexe Datenerhebung und Auswertung so systematisch vorzunehmen.
Dieser so gesetzte Maßstab gibt damit auch den Beamtinnen und Beamten Sicherheit für transparente und nachvollziehbare zukünftige Besoldungsanpassungen. Und so wunderte es uns nicht, dass im Gegensatz zur Begründung des Gesetzes die Stellungnahmen der Berufsverbände umso kürzer ausgefallen sind.
Wie heißt es in fast allen Stellungnahmen? – Das Gesetz entspricht den Ergebnissen der mit der Landesregierung geführten Gespräche. Da quer über alle Fraktionen hinweg auch zum Ausdruck gebracht wurde, dass diese Eins-zu-Eins-Anpassung richtig ist, das heißt, nicht zu erwarten war, dass eine Fraktion materiell an dem Gesetzentwurf noch etwas ändern wollte, war es unschädlich, sich die notwendige Zeit für die Erstellung einer solch soliden Begründung zu nehmen.
Die Besoldungsanpassung kommt den Beamtinnen und Beamten, da im Sommer bereits Vorsorge getroffen wurde, auch schon seit dem 1. Juni dieses Jahres zugute, sodass niemand bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens warten musste. Es gilt jetzt, den nunmehr ausführlich und rechtssicher begründeten Gesetzentwurf auch im Parlament zu verabschieden. Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen die Annahme dieses Gesetzes. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst gestern sind der Dritte Nachtragshaushalt und in Verbindung mit ihm das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz eingebracht wor
den. Bereits heute steht die abschließende Beratung an – ein sicherlich außergewöhnliches Vorgehen.
An den Anfang meines Beitrags möchte ich einen recht herzlichen Dank an die Oppositionsfraktionen stellen, dieses verkürzte Verfahren mitzugehen. Das setzte unser aller Bereitschaft voraus, dieses heute – bereits vor dieser Plenarsitzung – parallel in vier Ausschüssen zu beraten, um es gemeinsam voranzubringen.
Voraussetzung für die Oppositionsfraktionen, sich auf diesen Weg einzulassen, war, dass sich dieser Dritte Nachtragshaushalt ausschließlich darauf konzentriert, die Mittel zur Bewältigung der großen Aufgabe in Verbindung mit der Zuwanderung, mit der großen Zahl von Flüchtlingen, die wir aufzunehmen haben, bereitzustellen. Das heißt, in diesem Parlament gibt es große Einigkeit, dass der Zuzug von bundesweit etwa 800.000 Flüchtlingen, von denen 170.000 nach Nordrhein-Westfalen kommen, uns in eine Situation bringt, die diese außergewöhnliche Maßnahme notwendig macht und uns allen eine große Flexibilität abverlangt.
Es gibt aber Anzeichen, dass es weitaus mehr werden können als die prognostizierten 800.000. Deshalb sieht dieser Nachtragshaushalt insbesondere an zwei Stellen schon Verstärkungsmittel vor, um nicht im Laufe der letzten drei Monate dieses Jahres nochmals in die Situation zu kommen, gegebenenfalls haushaltstechnisch nachbessern zu müssen.
Wir haben in der Tat nur noch drei Monate in diesem Jahr. Umso wichtiger war es – das ist heute Morgen in den Ausschüssen ausführlich geklärt worden –, deutlich zu machen, dass die anstehenden Maßnahmen, für die die Mittel bereitgestellt werden müssen, bereits eingestielt sind. Das heißt, insbesondere die Vorarbeiten zur Besetzung der Stellen in den Bereichen Schule und Polizei sind weit gediehen, und wir sind hoffnungsfroh, dass die Stellen in der Tat kurzfristig besetzt werden können.
Alles in allem stellen wir in 2015 mit diesem Dritten Nachtragshaushalt 1,7 Milliarden € bereit. Das ist sicherlich kein kleiner Beitrag und macht deutlich, mit welcher Ernsthaftigkeit wir uns in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr um diese Aufgabe kümmern und uns der Entwicklung stellen.
Frau Präsidentin hat schon darauf hingewiesen, dass es darüber hinaus heute zu diesem Dritten Nachtragshaushalt einen Änderungsantrag gibt, der bereits gestern im Plenum von unserem Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer angekündigt worden ist. Mit diesem Änderungsantrag wollen wir Vorkehrungen dafür treffen, die Ankündigung der Bundesregierung beim Flüchtlingsgipfel in der letzten Woche auch umzusetzen, nämlich die zusätzliche 1 Milliarde € für 2015 bereitzustellen und die Möglichkeit zu verschaffen, diese eins zu eins an die Kommunen weiterzuleiten.
Es ist gut, und ich freue mich ausdrücklich darüber, dass die Fraktionen von CDU und FDP diesem Antrag von Rot-Grün beigetreten sind und wir das Ganze gemeinsam in die Wege leiten. Aber ich denke, gerade an diesem Punkt bedarf es einiger klarer Worte zu dem Versuch der Legendenbildung seitens der Opposition, insbesondere der CDU.
Ja, das ist notwendig. – Ich will daran erinnern: Es gab in der Tat eine erste Charge des Bundes in Höhe von 500 Millionen € bundesweit. Das heißt, 108 Millionen € sind für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt worden, wobei – das verschweigen Sie immer – 54 Millionen € – sprich: 50 % – tatsächlich frisches Geld des Bundes ist, während die anderen 54 Millionen € von den Ländern – von uns, von Nordrhein-Westfalen -zurückzuzahlen sind. Es ist also ein Kredit für Nordrhein-Westfalen.
Um das auch noch mal klarzustellen: Diese 54 Millionen € sind direkt an die Kommunen weitergeleitet worden, und von den zweiten 54 Millionen €, die das Land Nordrhein-Westfalen als Kredit erreicht haben, sind 40 Millionen € über das Flüchtlingsaufnahmegesetz ebenfalls direkt an die Kommunen geflossen.
Wir haben damals mit dem Haushalt 2015 weitere 34 Millionen € für Maßnahmen zur Versorgung und Begleitung von Flüchtlingen bereitgestellt. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil und erkennt, dass wir damit deutlich mehr ausgegeben haben als die 108 Millionen €. – Das ist das eine.
Ich möchte hinzufügen: Daran, dass beim Land nur 14,2 Millionen € für zusätzliche Lehrerstellen verblieben sind, sieht man auch, dass der Restbetrag, der für die Maßnahmen vor Ort eingesetzt worden ist, immer noch über 108 Millionen € beträgt und sehr konkret bei der Arbeit in den Kommunen und den dort Beteiligten hilft.
Die zweite Charge – vor der Sommerpause seitens der Bundesregierung angekündigt und politisch verkündet – haben wir sofort im zweiten Nachtragshaushalt etatisiert.
Das heißt, wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld, wenn es denn kommt, sofort vollständig weitergeleitet wird. Bis heute konnten die Mittel leider noch nicht durchgeleitet werden – nicht etwa, weil das Land irgendetwas versäumt hätte, sondern deshalb, weil das Bundeskabinett formal erst im September beschlossen hat und der Bundestag bis heute noch gar nicht hat beschließen können.
Was hat die CDU hier im Land Nordrhein-Westfalen daraus gemacht? – Sie hat, nachdem der politische Beschluss gefasst worden ist, eine erste Kampagne gestartet: Oh, Land, bitte schön sofort an die Kommunen durchleiten, und ja keine klebrigen Finger
haben! – Es gab keine Veranlassung dafür. Wir haben das im zweiten Nachtragshaushalt geregelt.
Als der Kabinettsbeschluss kam, war die gleiche Leier zu hören: Noch einmal Neuverkauf; juchu, vom Bund kommen weitere Millionen; die soll das Land, bitte schön, weitergeben. – Alles Schnee von gestern. Das heißt, Sie haben diese Kampagnen wider besseres Wissen gefahren.
Heute musste ich mir tatsächlich die Augen reiben, als ich die Pressemeldung des Kollegen Hovenjürgen gelesen habe.
Er schreibt doch tatsächlich, er fordere die Umsetzung der Punkte, die am 24. September 2015 auf dem Flüchtlingsgipfel beschlossen worden seien, insbesondere die Weiterleitung der zusätzlichen, vom Bund zugesagten 1 Milliarde € an die Kommunen. Klasse!